|
28.02.2003 INCB: Anbauländer verdienen 1 Milliarde Euro
[28.02.2003] Der Bericht beziffert die Einnahmen von Bauern in Drogenanbauländern aus dem Verkauf von Opium und Koka auf 1,1 Milliarden Dollar (1 Milliarde Euro). Er stützt sich dabei auf eine Schätzung der UN-Behörde UNDCP (Global Illicit Drug Trends 2002, Seite 64), die den Umsatz bei Opium auf 398 Millionen Dollar und bei Koka auf 713 Millionen Dollar schätzt. Der INCB-Bericht geht von Kokainumsätzen von 32 Milliarden Dollar und Heroinumsätzen von 48 Milliarden Dollar in den USA und Westeuropa aus, eine Summe von 80 Milliarden Dollar (74 Milliarden Euro) die er als "vorsichtig geschätzt" einstuft. Wegen des relativ geringen Anteils der Anbauländer an den Einnahmen stellt der Bericht ihre Ersetzung bei einer Beendigung des Anbaus als relativ einfaches Problem dar: Das gesamte Einkommen von Landwirten aus illegaler Koka- und Opium-Herstellung machte nur 2 Prozent der weltweiten Entwicklungshilfe aus (53,7 Milliarden Dollar). Der Schluss, der aus dieser Analyse gezogen werden kann, ist dass eine Erhöhung der weltweiten Entwicklungshilfe um 2 Prozent, auf jene Gebiete gerichtet, wo illegale Produkte angebaut werden, den Verlust von Landwirten ausgleichen könnte, die auf den Anbau legaler Produkte umsteigen.Nehmen wir an, die INCB-Zahlen seien realistisch. Nehmen wir weiterhin an, Subventionen für alternative Entwicklungen versickern nicht wie bisher in einem korrupten Staatsapparat oder werden mit wirtschaftlich aussichtslosen Investitionen in den Sand gesetzt: Eine weltweite Reduktion der Anbaufläche würde direkt jene restlichen 73 Milliarden Euro an illegalen Einnahmen ausserhalb des Anbaus bedrohen. Marktgesetze würden dann dazu führen, dass die Händler höhere Rohstoffpreise zahlen, so dass legale Produkte wieder nicht mehr konkurrieren können. Nehmen wir an, bei einer Verdreifachung der Abnehmerpreise würden wieder genügend Bauern Koka oder Mohn anbauen, um die illegale Nachfrage zu decken. Dazu müßten lediglich die Endkundenpreise von 74 auf 76 Milliarden Euro steigen oder die Gewinnspanne der Händler von 73 auf 71 Milliarden fallen. Ein solcher Endkundenpreisanstieg bzw. Gewinnausfall um ganze 2,7 Prozent würde eine 200%ige Einnahmesteigerung der Bauern finanzieren. Bereits heute können legale Produkte in den abgelegenen Anbaugebieten mit illegalen Produkten nicht konkurrieren. Ein Hektar Schlafmohn bringt afghanischen Bauern soviel Geld wie 38 Hektar Weizen. Und während Mohn wie Koka als anspruchlos gilt, bräuchte Weizen Bewässerungsanlagen, um trotz Dürre zu gedeihen. Das vom Drogenkontrollrat überwachte System sichert den Schwarzhändlern enorme Gewinnspannen, die ihnen den Spielraum geben, auf staatliche Maßnahmen zu reagieren. Eine Kombination von Repression und Subvention kann bestenfalls den illegalen Anbau in andere Regionen oder Länder verschieben (z.B. von Bolivien nach Kolumbien, von Thailand nach Myanmar) aber es kann ihn nicht beenden solange es eine ungedeckte Nachfrage gibt. Die gleichen wirtschaftlichen Regeln gelten auch bei Cannabis. Der amerikanische und europäische Cannabisanbauboom der letzten 20 Jahre war eine direkte Folge der Bekämpfung des Cannabisanbaus und Schmuggels in Mexiko, Jamaika und Kolumbien in den 70er und 80er Jahren. Bei Cannabis sind zwar die Gewinnspannen geringer, dafür sind aber die Erträge pro Fläche so hoch, dass aufgrund der Schwarzmarktpreise sogar der Anbau in einer Wohnung oder einem Lagerhaus unter Lampen rentabel wird. Dass es dem Drogenkontrollrat schwer fällt, diese Zusammenhänge zu verstehen, ist nicht verwunderlich. Der amerikanische Sozialkritiker Upton Sinclair schrieb einmal: "Es ist schwierig einen Menschen dazu zu bringen, eine Sache zu verstehen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er sie nicht versteht."
Von Drogen-Geldern profitieren vor allem reiche Länder
[news.ch, 26.02.2002]
Global Illicit Drug Trends 2002
[ODCCP] 27.02.2003 Schweiz: Cannabisbeschlagnahmungen in Zürich vervierfacht
[27.02.2003] Die in der Schweiz produzierte Menge wird auf mehrere Hundert Tonnen jährlich geschätzt. "Selbst wenn man von der vorsichtigsten Schätzung ausgeht, werden jährlich mehr als 200 Tonnen Cannabis produziert," meldete die "Weltwoche" am 13.12.2002.
Weniger Strafanzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten in Zürich
[news.ch, 25.02.2002] 26.02.2003 USA: Krieg gegen Pfeifen
[26.02.2003] Die strengen Anti-Paraphernalia-Gesetze wurden in den 80er Jahren erlassen um einen blühenden Wirtschaftszweig abzuschnüren, der mit der "Gegenkultur" rund um Cannabis verbunden war. Die neuen Gesetze führten zu absurden Zuständen. Teilweise traf die Polizei die Entscheidung, ob sie gegen einen Anbieter einschritt, allein danach, ob im Laden auch einschlägige Magazine wie die "High Times" verkauft wurden. Fragt ein Kunde den Verkäufer nach einer/einem "Bong", wird er prompt des Ladens verwiesen, verlangt er dagegen eine "Wasserpfeife" (was eigentlich das selbe ist), dann kann er bedient werden. Ob eine Pfeife legal ist oder den Verkäufer für Jahre hinter Gittern bringen kann, hängt nach US-Gesetzen vom Verwendungszweck ab, den der Verkäufer aber nicht kontrollieren kann. Wird in der Pfeife Tabak geraucht, darf sie verkauft werden. Wird sie für Cannabis benutzt, ist der Verkauf illegal. Deshalb werden Pfeifen in den USA in der Regel mit dem ausdrücklichen Vermerk verkauft, sie seien nur zum Konsum von Tabak und anderen legalen Kräutern bestimmt. Trotzdem kommt es immer wieder zu polizeilichen Aktionen und auch zu Verurteilungen. Von den Durchsuchungen betroffen war auch die Firma und Privatwohnung von Tommy Chong (64). Seine Komödie "Viel Rauch um nichts" ("Up in Smoke", mit seinem damaligen Partner 'Cheech' Marin) geniesst unter Cannabiskonsumenten weltweit Kultstatus.
Online-Headshops in den USA dichtgemacht
[heise.de, 25.02.2003] 24.02.2003 INCB-Jahresbericht 2002 erschienen
[24.02.2003] Der Jahresbericht macht den Heroinhandel in Afghanistan für den Bürgerkrieg mitverantwortlich, in dem sich das zentralasiatische Land in den 90er Jahren zerfleischte. Tatsächlich aber begann der Bürgerkrieg bereits Ende der 70er Jahre als Teil des Kalten Krieges, als ein Konflikt zwischen von den USA, Saudi-Arabien und Pakistan unterstützten Mudschahedin und der sowjetisch gestützten Regierung in Kabul. Afghanisches Opium wurde damals in Pakistan zu Heroin verarbeitet, um damit den Krieg gegen die kommunistische Regierung zu finanzieren, eine Finanzierung, die nur durch prohibitionsbedingt hohe Schwarzmarktpreise möglich war, wie sie das starre Drogenkontrollsystem der UN ermöglicht. Das INCB verweist auf den Verfall des Lebensstandards in Afghanistan in dieser Zeit und kontrastiert ihn mit einem gleichzeitigen Wirtschaftswachstum im Iran und Pakistan, zwei Ländern, in denen der Opiumanbau reduziert worden sei. Dabei vergisst das INCB, dass es sich bei diesen Ländern um die zwei wichtigsten Transitländer für afghanisches Opium und Heroin handelt. Fast das gesamte türkische Heroin kommt über den Iran aus Afghanistan und ohne den Heroinhandel wäre Pakistan, traditionell der engste amerikanische Verbündete in Südasien, längst bankrott. Der Bericht kritisiert die "weltweiten Auswirkungen" einer geplanten Liberalisierung von Cannabis in Großbritannien. Eine Liberalisierung in Nordamerika (Kanada) und Europa mache es schwierig, den Anbau in anderen Regionen, insbesondere Marokko, zu unterbinden. Tatsächlich sollte laut Plänen der UN der Anbau von Cannabis in Marokko schon in den frühen 60er Jahren komplett eingestellt werden, also lange vor den Entkriminaliserungsbestrebungen seit Anfang der 90er Jahre. Dazu kam es aber nie, aus ganz einfachen wirtschaftlichen Gründen: Das offizielle Verbot des Anbaus erlaubte es der Regierung, im Gegenzug Auslandshilfe aus den USA und Europa zu erhalten und gleichzeitig im Inland Schmiergelder zu kassieren. In den folgenden Jahren haben viele Abnehmerländer die Strafen für unerlaubten Handel drastisch verschärft (derzeitige Höchststrafe bei Cannabisdelikten in Deutschland: 15 Jahre; Großbritannien: 14 Jahre; Österreich und USA: Lebenslänglich). Der Markt für Cannabis ist jedoch nicht kleiner sondern noch größer geworden. Laut UN-Schätzungen gibt es inzwischen weltweit 145 Millionen Cannabiskonsumenten. Der Bericht gibt zu, dass in den USA Cannabis "fast überall verfügbar" ist und erwähnt, dass amerikanische Jugendlich bei einer Umfrage angeben, leichter an Cannabis zu kommen als an Zigaretten und Alkohol. Vor einem Jahr hatte das INCB die Zulassung von Drogenkonsumräumen in Deutschland und die geplante Cannabisreform in der Schweiz als unvereinbar mit den UN-Drogenabkommen kritisiert. Die Bundesregierung ignorierte damals die Kritik. Das INCB wurde aufgrund der Einheitskonvention von 1961 zur Überwachung der Einhaltung der Konvention geschaffen. Seine 13 Mitglieder werden jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt.
Auszüge aus dem Bericht
One in 10 Jamaican fliers is a drug mule - UN report warns of risk to smugglers
[Observer (UK), 23.02.2003] 23.02.2003 10 Jahre Haft für Haschisch
[23.02.2003]
Von der Polizei ausgetrickst
[Nürnberger Zeitung, 21.02.2003] 20.02.2003 Schweiz: Schmiergelder für das Cannabisverbot
[20.02.2003] In einer Stellungnahme im Jahre 2000 kritisierte die SFA die geplante Beibehaltung des strafrechtlichen Verbots für Minderjährige. Es sei uneinsichtich, warum bei Drogenkonsum anders als im sonstigen Strafrecht Minderjährige strenger behandelt werden sollten. Ein Verzicht auf Alterslimiten beim Drogenkonsum schliesse Konsumverbote in Schulen, Freizeitorganisationen usw. zum Zwecke des Jugendschutzes keineswegs aus. Solche bestünden auch bereits für Alkohol und Tabak. Verstösse gegen solche Verbote würden disziplinarisch und nicht im strafrechtlichen Sinne sanktioniert. Statt minderjährige Konsumenten mit Strafe zu bedrohen, sollen Händler bestraft werden, die an Minderjährige verkaufen, analog zur Jugendschutzregelung bei Alkohol. Gegner der Reform versuchen, Einfluss auf Parlamentsabgeordnete zu nehmen, um eine Verabschiedung der Cannabisreform im Parlament zu verhindern. Voraussichtlich werden sie jedoch damit keinen Erfolg haben. Im Ständerat wurde der Entwurf bereits mit 32 zu 8 Stimmen angenommen. Können die Gegner nach der erwarteten Verabschiedung im Nationalrat mindestens 50.000 Stimmen sammeln, dann wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Dabei versuchen manche Gegner mit ungewöhnlichen Mitteln, Einfluß auf die öffentliche Meinung zu nehmen. Michel Graf berichtete der Neuen Zürcher Zeitung, seiner Organisation sei bereits von Reformgegnern Geld für den Fall angeboten worden, dass sich die SFA-ISPA gegen die Liberalisierung ausspreche.
Swiss move closer to decriminalisation of cannabis
[NZZ (CH), 19.02.2003] 20.02.2003 Kaupa (CSU): "Drogenkonsum nicht legalisieren"
[20.02.2003] Schon die Überschrift der Pressemitteilung war irreführend: Der Konsum von im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführten Substanzen ist nämlich in Deutschland keine Straftat und kann auch nicht verboten werden, weil Selbstschädigung im deutschen Rechtssystem grundsätzlich straffrei ist. Der im BtMG verbotene Erwerb, Besitz oder Anbau ohne eine staatliche Erlaubnis dazu zu haben, konnte nur deshalb mit Strafe bedroht werden, weil bei diesen Handlungen zumindest die theoretische Möglichkeit besteht, anderen Gelegenheit zum Konsum zu geben. Selbst hier bestehen aber Schranken durch das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes, wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1994 festgestellt hat. Frau Kaupa störte sich vor allem an einer Äusserung von Prof. Barsch, wonach "ein geordneter und selbstkontrollierter Drogenkonsum möglich ist." Tatsächlich ist das aber keine Privatmeinung der Wissenschaftlerin, sondern steht so in der Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung zur Verbesserung der Suchtprävention vom 04.06.2002. Diese Kommission setzt sich aus 14 namhaften Experten aus dem Drogen- und Suchtbereich zusammen, darunter elf Professoren und einem Oberstaatsanwalt. Frau Kaupa war unseres Wissens bis zu ihrer Ernennung zur drogenpolitischen Sprecherin ihrer Fraktion Ende vorigen Jahres nie drogenpolitisch in Erscheinung getreten. Auf eine telefonische Anfrage hin präzisierte Frau Kaupa, dass ihr Drogenbegriff auch Alkohol und Nikotin einschließt. Bei der Droge Alkohol scheint die grosse Mehrheit der Bevölkerung durchaus zu einem "geordneten und selbstkontrollierten Konsum" in der Lage zu sein. Studien ergaben auch, dass ein solcher Konsum bei der meistkonsumierten illegalen Droge, Cannabis, bei weitem die Regel und nicht die Ausnahme ist. Selbst bei Heroin, Kokain und Nikotin ist abhängiger Konsum nicht das einzige bekannte Konsummuster. Bei allen harten Drogen gibt es auch sozial integrierte und nicht täglich konsumierende Gebraucher. In ihrer Pressemitteilung setzt Frau Kaupa Konsum und Abhängigkeit von Drogen praktisch gleich, obwohl es bei jeder Droge sowohl abhängige als auch nichtabhängige Konsumenten gibt, in je nach Substanz und gesellschaftlichen Umständen verschiedenen Proportionen und Schattierungen dazwischen. In ihrer Stellungnahme zur Suchtprävention schrieben die Experten der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung u.a.: (...) Für Frau Kaupa ist es das "oberste Ziel, eine suchtfreie Gesellschaft zu erreichen," ungeachtet der Tatsache, dass man dieser an sich unerreichbaren Vorstellung allenfalls näher kommen könnte. Es handelt sich also um ein Ideal oder eine Utopie, aber kein realistisches Ziel. Selbst stetig tiefere Eingriffe in Grundrechte von Individuen führen letztlich nicht zu einem solchen Ziel, wie in den zwanziger Jahren der amerikanische Versuch zur Ausrottung des Alkoholismus gezeigt hat. Die Alkoholprohibition führte zu einer Eskalation an staatlicher und nichtstaatlicher Gewalt, auf Kosten der Allgemeinheit, ohne das eigentliche Gesundheitsproblem lösen zu können. Das sogenannte "noble Experiment" der 20er Jahre scheiterte letztlich genauso kläglich und ernüchternd wie der fast gleichzeitig begonnene Versuch, die Utopie einer klassenlosen Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln zu verwirklichen. Utopien die die menschliche Natur ignorieren sind unmenschlich. Kein freiheitlicher Rechtsstaat wird jemals drogenfrei sein und umgekehrt kann auch kein Staat, der wirklich um jeden Preis drogenfrei werden wollte, ein freiheitlicher Rechtsstaat bleiben.
Kaupa: Drogenkonsum darf nicht legalisiert werden
[CDU/CSU, 19.02.2003]
Kommentar von Mathias Schindler
[19.02.2003]
Gerlinde Kaupa (CSU) neue Sprecherin der Union
[CLN#92, 10.01.2003]
Drogen- und Suchtkommission: "Prävention vor Repression" [CLN#65, 07.06.2002] 20.02.2003 "Drogenkrieg" in Thailand
[20.02.2003] Laut Somchai Homlahor, einem Vertreter einer Menschenrechtsorganisation, haben die Polizeikräfte des Landes "schwarze Listen" mit 25.000 Namen. Bei dieser Zahl ist es unvermeidlich, dass auch Unschuldige getroffen werden. Andererseits sollen hohe Politiker und Militärs des Landes enge Beziehungen zu Drogenschmugglern in Myanmar (Burma) haben, woher die meisten Methamphetaminpillen kommen. Es wird nicht damit gerechnet, dass einflussreiche Personen im Laufe der Kampagne ins Fangnetz geraten. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben die Tötungen scharf kritisiert.
Thailands tödliche Drogenrazzien
[taz, 20.02.2003] 19.02.2003 Substanzprobleme bei Jugendlichen
[19.02.2003] Aufklärung über risikoarmen und risikoreichen Konsum scheint bei manchen Teilnehmern ein Tabu zu sein. Für sie gibt es keine Alternative zur Forderung von Abstinenz, obwohl diese immer weniger Gehör findet: Strikt lehnen die UKE-Suchtexperten "safer use"-Kampagnen und Substitution mit anderen Wirkstoffen ab. "Sicherer Substanzgebrauch" würde eine Entscheidungsfreiheit für oder gegen den Konsum voraussetzen. Darüber würden Kinder aber nicht verfügen. Laut Thomasius konsumieren Jugendliche "nicht, um Spaß zu haben, sondern um ihre persönlichen Schwächen und Konflikte zu bewältigen".Ganz anders äußerte sich jüngst Rolf Hüllinghorst, der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (früher: Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren e.V.), wenn es um Alkohol geht, eine Droge also, mit der Kinder und Jugendliche im Schnitt rund zwei Jahre früher erste Erfahrungen sammeln als mit Cannabis: Doch laut Hüllinghorst ist der erste Rausch in der Jugend kein Verbrechen. Das Austesten der eigenen Grenzen sei ein Kennzeichen dieser Lebensphase. Es bestehe kein Grund nach einem solchen Erlebnis sofort von Sucht zu sprechen. «Wichtig ist, dass man auf keinen Fall überreagiert», erklärt Hüllinghorst. Vielmehr müsse man sich mit den Jugendlichen auseinander setzen und ihnen signalisieren, dass man registriert was sie tun.
Der Trend zum Rauschtrinken
[Yahoo.de/AP, 18.02.2003]
Drogenkonsum bei Jugendlichen steigt rasant
[Welt, 19.02.2003]
"Süchtige Kinder und Jugendliche - Prävention und Therapie des Substanzmissbrauchs"
Cannabisverbot und Jugendschutz 17.02.2003 Belgien: 5g, eine Pflanze straffrei
[17.02.2003] Die niedrige Grenze beim Anbau und Besitz sowie das Verbot des Handels werden zur Folge haben, dass der kommerzielle Schwarzmarkt für Cannabis weiterbesteht. Hier bleibt also alles beim Alten. Lediglich für die Konsumenten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, gibt es mehr Toleranz. Die Coffeeshop-Politik in den Niederlanden und die geplante Tolerierungspolitik für den Anbau zur Deckung des inländischen Bedarfs in der Schweiz gehen da deutlich weiter.
Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu
[Gazet van Antwerpen, 14.02.2003] 17.02.2003 Schill-Partei für Zulassung von Cannabismedizin
[17.02.2003]
Schill-Partei will Cannabis als Medizin zulassen
[Welt am Sonntag, 12.02.2003] 14.02.2003 Belgien will 5g-Grenze einführen
[14.02.2003] Der Justizminister will ein Rundschreiben verfassen, um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu erreichen. Frühere Rundschreiben seiner christdemokratischen Amtsvorgänger hätten nicht zu einem gleichmässigen Vorgehen geführt. Der Handel solle unabhängig von der Menge strafbar bleiben. Der Anbau solle erlaubt sein, so Verwilghen, solange die produzierte Menge nicht grösser ist als für den persönlichen Gebrauch. Wie eine solche Regelung mit einer 5g-Grenze vereinbar sein solle, erklärte der Minister allerdings nicht: Fünf Gramm entsprechen einer der Menge, die von vielen Konsumenten in einigen Tagen bis wenigen Wochen verbraucht wird. Im Garten oder auf dem Balkon kann Cannabis nur einmal pro Jahr angebaut werden, wie Wein in einem Weinberg.
Verwilghen: Cannabisgebrauch ab 5 Gramm strafbar
[Gazet van Antwerpen, 14.02.2003] 13.02.2003 MMM 2003 - Informationen
[13.02.2003]
http://www.kuz-music.de 13.02.2003 Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden
[13.02.2003] Ein wesentlicher Einfluss der Beschlagnahmung auf den Schwarzmarkt ist unwahrscheinlich. Die diesmal beschlagnahmte Menge hätte wohl gerade den Berliner Verbrauch für ein bis zwei Tage abgedeckt, vom Rest Deutschlands ganz zu schweigen. Und wenn es etwas gibt, an dem der Osten Deutschlands keinen Mangel hat, dann sind das leerstehende Hallen und Menschen in einer schwierigen wirtschaftlich Lage. Deshalb wird dieser Fang bestimmt nicht der letzte bleiben.
Cannabis-Plantagen ausgehoben
[Tagesspiegel, 13.02.2003]
Schätzung des deutschen Cannabisverbrauchs 11.02.2003 USA: 18-Jähriger zu 26 Jahren für Cannabis verurteilt
[11.02.2003] Wenn Alexander erst im Jahre 2029 wieder freikommt, wird er 44 Jahre alt sein. Die Haftkosten für die Steuerzahler von Alabama werden sich auf über eine halbe Million Dollar summieren, wenn er seine Strafe vollständig absitzen muss. Trotz solch drakonischer Strafen ist Cannabis in Alabama so leicht erhältlich, dass auch Alexander seinen ersten Joint bereits im Alter von 9 Jahren geraucht hatte.
Teenager busted for marijuana gets 26-year sentence
[Birmingham News (US), 09.02.2003] Ganz anders fiel ein Urteil in Rom aus. Ein Berufungsgericht sprach einen 17-jährigen Schüler frei, der auf einer Klassenfahrt mit 40 Joints erwischt worden war, die er mit zwei Mitschülern und einem Lehrer teilen wollte. Das Gericht urteilte, dass es sich um Besitz zum persönlichen Gebrauch handelte, weil der Schüler das Cannabis nicht verkaufen wollte. Der Besitz geringer Mengen von Cannabis zum persönlichen Gebrauch ist in Italien seit 1993 keine Straftat. Laut Weltdrogenbericht 2002 der UN-Behörde UNODC haben 8,3% der Amerikaner ab 15 Jahren im Jahr 2000 Cannabis konsumiert. Für Italien nennt der Bericht eine Rate von 6% im Jahre 1999 ("Global Illicit Drug Trends 2002", United Nations Office on Drugs and Crime, Diagramme 39a und 39b auf Seite 256 bzw. 257).
Schüler mit 40 Joints auf Klassenfahrt geht straffrei aus
[news.ch (CH), 08.02.2003] 11.02.2003 USA: Drogenpolizei bekommt 0 Punkte aber $1,6 Milliarden
[11.02.2003] Die Bundesdrogenpolizei verschlingt dieses Jahr etwa 1,5 Milliarden Dollar (ca. 1,4 Milliarden Euro) an Steuergeldern. Für 2004 ist eine leichte Erhöhung geplant. Damit wird sich der DEA-Haushalt im Vergleich zum Haushalts von 1995 mehr als verdoppeln. In der Kategorie "Ergebnisse / Verantwortlichkeit" erhielt die DEA vom OMB beschämende 0 von 100 möglichen Punkten. Als Gesamtbewertung der Ergebnisse der Organisation vergab das OMB die Einstufung "Ergebnisse nicht nachgewiesen".
Performance and Management Assessments: Budget of the United States Government Fiscal Year 2004
10.02.2003 Österreich: Schwarz-grüne Regierungsverhandlungen
[10.02.2003] Beim Thema Drogenpolitik sind die Einstellungen der Verhandlungsparteien sehr konträr. Die ÖVP ist dazu zwar gemässigter als die FPÖ, setzt jedoch grundsätzlich nach wie vor auf Repression, während die Grünen als einzige im Parlament vertretene Partei für eine Legalisierung von Cannabis und eine Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten sind. Sollte es tatsächlich zur schwarz-grünen Koalition kommen, ist eine Liberalisierung nach Schweizer Muster unwahrscheinlich. Die Grünen sind zu schwach und haben andere zentrale Themen, die sie einbringen wollen. Andererseits dürfte eine weitere Verschärfung der repressiven Drogenpolitik, wie von der schwarz-blauen Koalition bisher betrieben, bei einer grünen Regierungsbeteilung am wenigsten wahrscheinlich sein.
Koalitionsverhandlungen in Schwarz-Grün starten
[Der Standard (AT), 10.02.2003]
Drogen - Unser Motto lautet: Harte Strafe für Drogendealer, Therapie für Süchtige.
[oevp.at] 10.02.2003 Schweiz: Baseler Hanfmarkt taucht ab
[10.02.2003] Doch geschlossene Läden und Strafprozesse verringern weder die Nachfrage noch die Gewinnspannen. Letztere dürften auf dem schwarzen Markt wohl eher noch größer sein als auf dem bisherigen grauen Markt, wo laut des Jahresberichts des Betäubungsmitteldezernats einzelne Läden Monatsumsätze von bis zu 540 000 Franken erzielten. Der Handel findet jetzt wieder entweder auf der Strasse statt oder in von aussen nicht als Hanfläden erkennbaren Geschäften wie z.B. CD-Shops. Eine gewisse Entspannung wird es erst mit dem neuen Betäubungsmittelgesetz geben, das voraussichtlich am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird und das Anbau und Handel staatlich regeln soll. Dass Exporte dabei verboten bleiben, wird sie nicht verhindern solange sie gewinnbringend sind. Der Konflikt mit den Nachbarn wird deshalb solange weitergehen, bis der Cannabisanbau auch in den deutschen und französischen Weinbaugebieten rheinabwärts straffrei wird.
Behörden knallhart: Noch 11 Hanfläden in der Stadt
[20 Minuten, 07.02.2003]
Cannabis in der Schweiz 07.02.2003 Hans Söllner zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt
[07.02.2003] Hans Söllner kündigte unterdessen an, auch gegen das neueste Urteil Revision einzulegen und den Fall bis vor's Bayerische Oberste Landgericht (OLG) zu bringen. In einem anderen Fall hat jedoch das Bayerische OLG bereits entschieden, dass Nutzhanf zum menschlichen Konsum als Betäubungsmittel einzustufen sei (Aktenzeichen 4St RR 80/2002).
Traunstein: Liedermacher kämpfte um seinen "Tee"
[Trostberger Tagblatt, 07.02.2003] 06.02.2003 Bielefelder Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank
[06.02.2003] "Die Wahrheit ist eine Kuh", zitiert Schuin ein holländisches Sprichwort. Es bedeutet, dass manche Menschen die Wahrheit nicht erkennen, weil sie so offensichtlich ist wie eine Kuh auf der Weide. Die Kuh in diesem Fall: Wo Drogenabhängige sind, sind auch Drogen. Dagegen kann sich keine Institution wehren, sagt Piet Schuin und verweist unter anderem auf die Justizvollzugsanstalten, in denen Drogen sowohl gehandelt als auch konsumiert werden. Es gäbe natürlich die Möglichkeit der Leibesvisitation, dann würden allerdings ganz sicher die Klienten wegbleiben. "Es kann aber nicht Ziel einer niedrigschwelligen Einrichtung sein, keine Klienten zu haben", erklärt Schuin dem Gericht. Im Übrigen habe sich auch Oberstaatsanwalt Schulze aus diesem Grund gegen eine solche Maßnahme ausgesprochen. Ziel einer niedrigschwelligen Einrichtung müsse es vielmehr sein, eine offene Drogenszene zu verhindern und das Überleben der Klienten zu sichern. "Denn nur wer überlebt, kann abstinent werden", zitiert Piet Schuin die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk.Der Prozess gefährdet nicht nur die Existenz der angeklagten Polizeibeamten und Mitarbeiter der Beratungsstelle. Auf dem Spiel steht das Konzept der niedrigschwelligen Drogenhilfe an sich. "Es ist ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gegen ein niedrigschwelliges Drogenberatungskonzept vorgeht, das von der Stadt Bielefeld einhellig getragen wird und dem das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter zuspricht und es zur Nachahmung empfiehlt," kritisierten die Bielefelder Grünen-Abgeordnete Michaele Hustedt und die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender.
Prozessbeobachtung des Prozesses gegen führende Mitarbeiter der Polizei Bielefeld und der Drogenberatung Bielefeld
Aufruf der Drogenberatung Bielefeld zum Prozessbeginn
[14.01.2003]
Die Ehre eines Polizeidirektors
[Welt, 03.02.2003]
Die Bielefelder Drogen-Tragödie
[Neue Westfälische] 05.02.2003 Berufungsverhandlung gegen Hans Söllner
[05.02.2003] Mit seiner Selbstanzeige reagierte Söllner auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2000. Damals hatte er eine Genehmigung zum legalen Besitz und Anbau von Cannabis bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Als Begründung nannte er seinen religiösen Gebrauch von Cannabis. Söllner gehört der Religionsgemeinschaft der Rastafarians an, die Cannabis als Sakrament verwenden. Nachdem ihm die Genehmigung verweigert wurde, klagte Söllner vor dem Bundesverwaltungsgericht, das entschied, dass er keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung hätte, da diese nur zu wissenschaftlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken vergeben werden dürfen.
Bad Reichenhall: Hans Söllner erneut vor Gericht
[Trostberger Tagblatt, 05.02.2003] 05.02.2003 Ungarn will Cannabis entkriminalisieren
[05.02.2003] Unter der vorigen, konservativen Regierung waren die ungarischen Drogengesetze verschärft worden, doch rund zwei Drittel der Polizisten finden, dass diese Gesetze nicht funktionieren. Möglicherweise tragen sie sogar dazu bei, dass Drogenabhängige keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Hungary's Addicts Face Tough Society, Softer Laws
[Reuters, 21.01.2003] 05.02.2003 USA: Schuldspruch "schrecklicher Fehler"
[05.02.2003] "Was geschah war ein Hohn und es ist unglaublich, einfach unglaublich dass dieser Mann verurteilt wurde. Ich bin am Boden zerstört," sagte Marney Craig, eine der zwöf Geschworenen. "Wir haben einen schrecklichen Fehler gemacht und er sollte dafür nicht ins Gefängnis gesperrt werden." "Auf bestimmte Weise fühle ich mich wirklich manipuliert," beschwerte sich die 50jährige Krankenschwester Pam Klarkowsky. "Wenn ich diese Information gehabt hätte, hätte ich unmöglich diesen Mann schuldig sprechen können." Für einen Schuldspruch vor einem amerikanischen Geschworenengericht müssen alle Geschworenen einstimmig entscheiden. Ein einem Leitartikel übte die einflussreiche New York Times scharfe Kritik an der Politik der Bush-Regierung gegen Cannabis als Medizin. Der "fehlgeleitete Krieg" der US-Bundesregierung gegen Cannabismedizin sei "eskaliert bis er ausser Kontrolle" geraten sei.
Jurors Who Convicted Marijuana Grower Seek New Trial
[New York Times (US), 05.03.2003] 04.02.2003 Großbritannien: "Null Toleranz" kontraproduktiv
[04.02.2003] Helen Wilkinson von der gemeinnützigen Organisation DrugScope wies darüberhinaus darauf hin, dass von der Schule ausgeschlossene Schüler weit mehr Drogen konsumierten als an Schulen verbliebene Schüler. "Eine Reihe von disziplinären und unterstützenden Maßnahmen ist nötig. Wir sollten Kindern mit Problemen helfen. Sie hinauszuwerfen verschärft ganz einfach das Problem." Der Generalsektretär des Verbands der Direktoren weiterführender Schulen, Dr John Dunford, war anderer Meinung und rief dazu auf, die Studie des Innenministeriums zu ignorieren.
Zero tolerance conceals drug use in schools
[Guardian (GB), 03.02.2003] 03.02.2003 Britische Studie: Cannabis bringt 11 Milliarden Pfund ein
[03.02.2003] Eine Studie der Bibliothek des britischen Unterhauses fand im Jahre 2000, dass eine Cannabislegalisierung dem Staat unter dem Strich etwa 1,5 Milliarden Pfund (ca. 2,3 Milliarden Euro) pro Jahr an Steuereinnahmen und Ersparnissen bringen würde.
Cannabis economy brings in £ 11bn
[Observer (GB), 02.02.2003] 03.02.2003 Joint wirkt vier Wochen lang: Polizeiexperte
[03.02.2003] Immer wieder erscheinen Presseartikel zu drogenpolitischen Themen, die sachliche Fehler oder leicht zu wiederlegende Standpunkte enthalten. Mit einem Leserbrief können Sie den Sachverhalt richtigstellen und zumindest der Redaktion, in vielen Fällen aber auch Tausenden von Lesern Ihren Standpunkt vermitteln. Seit über zwei Jahren sammelt das Medienprojekt MAP-DE Artikel aus der deutschsprachigen Presse, macht diese über eine Mailingliste zugänglich und ermöglicht es Teilnehmern, dazu Stellung zu beziehen. Ein Archiv von Leserbriefen, von denen viele veröffentlicht wurden, liefert Ihnen Beispiele, was man schreiben kann. Nähere Informationen finden Sie auf der MAP-DE-Homepage.
Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach
[Rheinpfalz, 31.01.2002] 02.02.2003 USA: Ed Rosenthal schuldig gesprochen
[02.02.2003]
Prozessbericht auf Green-Aid.com
|