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Neuigkeiten: Februar 2003

Schlagzeilen:
INCB: Anbauländer verdienen 1 Milliarde Euro [28.02.2003]
Schweiz: Cannabisbeschlagnahmungen in Zürich vervierfacht [27.02.2003]
USA: Krieg gegen Pfeifen [26.02.2003]
INCB-Jahresbericht 2002 erschienen [24.02.2003]
10 Jahre Haft für Haschisch [23.02.2003]
Schweiz: Schmiergelder für das Cannabisverbot [20.02.2003]
Kaupa (CSU): "Drogenkonsum nicht legalisieren" [20.02.2003]
"Drogenkrieg" in Thailand [20.02.2003]
Substanzprobleme bei Jugendlichen [19.02.2003]
Belgien: 5g, eine Pflanze straffrei [17.02.2003]
Schill-Partei für Zulassung von Cannabismedizin [17.02.2003]
Belgien will 5g-Grenze einführen [14.02.2003]
MMM 2003 - Informationen [13.02.2003]
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [13.02.2003]
USA: 18-Jähriger zu 26 Jahren für Cannabis verurteilt [11.02.2003]
USA: Drogenpolizei bekommt 0 Punkte aber $1,6 Milliarden [11.02.2003]
Österreich: Schwarz-grüne Regierungsverhandlungen [10.02.2003]
Schweiz: Baseler Hanfmarkt taucht ab [10.02.2003]
Hans Söllner zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt [07.02.2003]
Bielefelder Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank [06.02.2003]
Berufungsverhandlung gegen Hans Söllner [05.02.2003]
Ungarn will Cannabis entkriminalisieren [05.02.2003]
USA: Schuldspruch "schrecklicher Fehler" [05.02.2003]
Großbritannien: "Null Toleranz" kontraproduktiv [04.02.2003]
Britische Studie: Cannabis bringt 11 Milliarden Pfund ein [03.02.2003]
Joint wirkt vier Wochen lang: Polizeiexperte [03.02.2003]
USA: Ed Rosenthal schuldig gesprochen [02.02.2003]
Sep, Okt, Nov, Dez, Jan, Feb, Mär, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 
Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
/
Rechtsgleichheit / § 31a
Koalitionsvereinbarungen
Cannabis und Führerschein
3 Joints = 20 Zigaretten?
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):

CannaTrade/Bern (28.02.2003)
UN-Konferenz/Wien (08.04.2003)
MMM (03.05.2003)
Hanfparade (23.08.2003)

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28.02.2003

INCB: Anbauländer verdienen 1 Milliarde Euro [28.02.2003]
Der am 25.02. vorgestellte Drogenbericht des UN Drogenkontrollrats (INCB) schätzt, dass nur wenig mehr als 1 Prozent des Strassenverkaufswerts von Kokain und Heroin die Landbevökerung in der Erzeugerländern erreicht, die das Ausgangsmaterial dafür anbaut. Der Drogenkontrollrat stellt den geringen Prozentsatz, der bei den Bauern landet, als Chance dar, sie zur Einstellung des Anbaus zu bewegen. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall - gerade weil der Prozentsatz so gering ist, ist diese Strategie zum Scheitern verurteilt.

Der Bericht beziffert die Einnahmen von Bauern in Drogenanbauländern aus dem Verkauf von Opium und Koka auf 1,1 Milliarden Dollar (1 Milliarde Euro). Er stützt sich dabei auf eine Schätzung der UN-Behörde UNDCP (Global Illicit Drug Trends 2002, Seite 64), die den Umsatz bei Opium auf 398 Millionen Dollar und bei Koka auf 713 Millionen Dollar schätzt. Der INCB-Bericht geht von Kokainumsätzen von 32 Milliarden Dollar und Heroinumsätzen von 48 Milliarden Dollar in den USA und Westeuropa aus, eine Summe von 80 Milliarden Dollar (74 Milliarden Euro) die er als "vorsichtig geschätzt" einstuft. Wegen des relativ geringen Anteils der Anbauländer an den Einnahmen stellt der Bericht ihre Ersetzung bei einer Beendigung des Anbaus als relativ einfaches Problem dar:

Das gesamte Einkommen von Landwirten aus illegaler Koka- und Opium-Herstellung machte nur 2 Prozent der weltweiten Entwicklungshilfe aus (53,7 Milliarden Dollar). Der Schluss, der aus dieser Analyse gezogen werden kann, ist dass eine Erhöhung der weltweiten Entwicklungshilfe um 2 Prozent, auf jene Gebiete gerichtet, wo illegale Produkte angebaut werden, den Verlust von Landwirten ausgleichen könnte, die auf den Anbau legaler Produkte umsteigen.
Nehmen wir an, die INCB-Zahlen seien realistisch. Nehmen wir weiterhin an, Subventionen für alternative Entwicklungen versickern nicht wie bisher in einem korrupten Staatsapparat oder werden mit wirtschaftlich aussichtslosen Investitionen in den Sand gesetzt: Eine weltweite Reduktion der Anbaufläche würde direkt jene restlichen 73 Milliarden Euro an illegalen Einnahmen ausserhalb des Anbaus bedrohen. Marktgesetze würden dann dazu führen, dass die Händler höhere Rohstoffpreise zahlen, so dass legale Produkte wieder nicht mehr konkurrieren können. Nehmen wir an, bei einer Verdreifachung der Abnehmerpreise würden wieder genügend Bauern Koka oder Mohn anbauen, um die illegale Nachfrage zu decken. Dazu müßten lediglich die Endkundenpreise von 74 auf 76 Milliarden Euro steigen oder die Gewinnspanne der Händler von 73 auf 71 Milliarden fallen. Ein solcher Endkundenpreisanstieg bzw. Gewinnausfall um ganze 2,7 Prozent würde eine 200%ige Einnahmesteigerung der Bauern finanzieren.

Bereits heute können legale Produkte in den abgelegenen Anbaugebieten mit illegalen Produkten nicht konkurrieren. Ein Hektar Schlafmohn bringt afghanischen Bauern soviel Geld wie 38 Hektar Weizen. Und während Mohn wie Koka als anspruchlos gilt, bräuchte Weizen Bewässerungsanlagen, um trotz Dürre zu gedeihen.

Das vom Drogenkontrollrat überwachte System sichert den Schwarzhändlern enorme Gewinnspannen, die ihnen den Spielraum geben, auf staatliche Maßnahmen zu reagieren. Eine Kombination von Repression und Subvention kann bestenfalls den illegalen Anbau in andere Regionen oder Länder verschieben (z.B. von Bolivien nach Kolumbien, von Thailand nach Myanmar) aber es kann ihn nicht beenden solange es eine ungedeckte Nachfrage gibt.

Die gleichen wirtschaftlichen Regeln gelten auch bei Cannabis. Der amerikanische und europäische Cannabisanbauboom der letzten 20 Jahre war eine direkte Folge der Bekämpfung des Cannabisanbaus und Schmuggels in Mexiko, Jamaika und Kolumbien in den 70er und 80er Jahren. Bei Cannabis sind zwar die Gewinnspannen geringer, dafür sind aber die Erträge pro Fläche so hoch, dass aufgrund der Schwarzmarktpreise sogar der Anbau in einer Wohnung oder einem Lagerhaus unter Lampen rentabel wird.

Dass es dem Drogenkontrollrat schwer fällt, diese Zusammenhänge zu verstehen, ist nicht verwunderlich. Der amerikanische Sozialkritiker Upton Sinclair schrieb einmal: "Es ist schwierig einen Menschen dazu zu bringen, eine Sache zu verstehen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er sie nicht versteht."

Von Drogen-Geldern profitieren vor allem reiche Länder [news.ch, 26.02.2002]
"Drogenproblem muss gelöst werden" [ORF, 26.02.2002]

Global Illicit Drug Trends 2002 [ODCCP]
INCB-Jahresbericht 2002 erschienen [CLN#99, 28.02.2003]


27.02.2003

Schweiz: Cannabisbeschlagnahmungen in Zürich vervierfacht [27.02.2003]
Am 06. und 07. Mai wird sich der Schweizer Nationalrat, die grosse Kammer des Bundesparlaments, mit der Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) befassen. Bis zur Verabschiedung der Reform bleibt es aber noch bei Repression. Während im Kanton Zürich die Zahl der Strafanzeigen wegen Verstössen gegen das BetMG insgesamt im Jahre 2002 zum Vorjahr um 9,8% abnahm (15 385 zu 13 851), hat sich die beschlagnahmte Cannabismenge fast vervierfacht. 17 Tonnen Cannabiskraut (2001: 4,5 Tonnen) und 306 kg Cannabisharz (2001: 82 kg) zog die Polizei aus dem Verkehr. Damit wurde im vergangenen Jahr allein in Zürich fast doppelt soviel Cannabis beschlagnahmt als im Jahr 2001 in ganz Deutschland (8,9 Tonnen).

Die in der Schweiz produzierte Menge wird auf mehrere Hundert Tonnen jährlich geschätzt. "Selbst wenn man von der vorsichtigsten Schätzung ausgeht, werden jährlich mehr als 200 Tonnen Cannabis produziert," meldete die "Weltwoche" am 13.12.2002.

Weniger Strafanzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten in Zürich [news.ch, 25.02.2002]
Schweiz: Hanfboom bringt Spannungen [CLN#90, 20.12.2002]
Cannabis in der Schweiz


26.02.2003

USA: Krieg gegen Pfeifen [26.02.2003]
In einer landesweiten Aktion in den USA haben die Bundesdrogenpolizei DEA, der Zoll und weitere Behörden zahlreiche Versandunternehmen durchsucht, die Pfeifen und anderes Zubehör verkaufen, das zum Konsum verbotener Substanzen benutzt werden kann. Verkäufern von sogenannten "drug paraphernalia" droht eine Strafe von bis zu 3 Jahren Haft und $250.000. 55 Personen wurden bei der Aktion verhaftet und "mehrere Tausend Tonnen" an Waren beschlagnahmt. 11 Firmenwebsites sollen von der Bundesdrogenpolizei übernommen werden.

Die strengen Anti-Paraphernalia-Gesetze wurden in den 80er Jahren erlassen um einen blühenden Wirtschaftszweig abzuschnüren, der mit der "Gegenkultur" rund um Cannabis verbunden war. Die neuen Gesetze führten zu absurden Zuständen. Teilweise traf die Polizei die Entscheidung, ob sie gegen einen Anbieter einschritt, allein danach, ob im Laden auch einschlägige Magazine wie die "High Times" verkauft wurden. Fragt ein Kunde den Verkäufer nach einer/einem "Bong", wird er prompt des Ladens verwiesen, verlangt er dagegen eine "Wasserpfeife" (was eigentlich das selbe ist), dann kann er bedient werden.

Ob eine Pfeife legal ist oder den Verkäufer für Jahre hinter Gittern bringen kann, hängt nach US-Gesetzen vom Verwendungszweck ab, den der Verkäufer aber nicht kontrollieren kann. Wird in der Pfeife Tabak geraucht, darf sie verkauft werden. Wird sie für Cannabis benutzt, ist der Verkauf illegal. Deshalb werden Pfeifen in den USA in der Regel mit dem ausdrücklichen Vermerk verkauft, sie seien nur zum Konsum von Tabak und anderen legalen Kräutern bestimmt. Trotzdem kommt es immer wieder zu polizeilichen Aktionen und auch zu Verurteilungen.

Von den Durchsuchungen betroffen war auch die Firma und Privatwohnung von Tommy Chong (64). Seine Komödie "Viel Rauch um nichts" ("Up in Smoke", mit seinem damaligen Partner 'Cheech' Marin) geniesst unter Cannabiskonsumenten weltweit Kultstatus.

Online-Headshops in den USA dichtgemacht [heise.de, 25.02.2003]
Feds Smoke Out Chong? [eonline.com, 24.02.2003]
U.S. raids firms selling items used by pot smokers [San Francisco Chronicle (US), 25.02.2003]
Raids Put Drug-Paraphernalia Traffickers Out of Business [New York Times (US), 24.02.2003]
USC CSA Title 21, Section 863: Drug Paraphernalia
Drogen in den USA


24.02.2003

INCB-Jahresbericht 2002 erschienen [24.02.2003]
Am Montag 24.02.2003 stellte das International Narcotics Control Board (INCB), eine UN-Behörde, zusammen mit Vertretern der Bundesregierung einen jährlichen Drogenbericht vor. Im Vorwort des Berichts setzte INCB-Vorsitzender Philip O. Emafo (Nigeria) vor allem zwei Schwerpunkte, die wirtschaftlichen Auswirkungen der illegalen Drogenproduktion in Entwicklungsländern und die politische Bewegung für eine Reform der weltweiten Drogenpolitik. Auffallend ist der aggressive Ton beim Thema Reform: Das INCB scheint die Möglichkeit einer politischen Alternative zur bisherigen starren Prohibitionspolitik sehr ernst zu nehmen.

Der Jahresbericht macht den Heroinhandel in Afghanistan für den Bürgerkrieg mitverantwortlich, in dem sich das zentralasiatische Land in den 90er Jahren zerfleischte. Tatsächlich aber begann der Bürgerkrieg bereits Ende der 70er Jahre als Teil des Kalten Krieges, als ein Konflikt zwischen von den USA, Saudi-Arabien und Pakistan unterstützten Mudschahedin und der sowjetisch gestützten Regierung in Kabul. Afghanisches Opium wurde damals in Pakistan zu Heroin verarbeitet, um damit den Krieg gegen die kommunistische Regierung zu finanzieren, eine Finanzierung, die nur durch prohibitionsbedingt hohe Schwarzmarktpreise möglich war, wie sie das starre Drogenkontrollsystem der UN ermöglicht.

Das INCB verweist auf den Verfall des Lebensstandards in Afghanistan in dieser Zeit und kontrastiert ihn mit einem gleichzeitigen Wirtschaftswachstum im Iran und Pakistan, zwei Ländern, in denen der Opiumanbau reduziert worden sei. Dabei vergisst das INCB, dass es sich bei diesen Ländern um die zwei wichtigsten Transitländer für afghanisches Opium und Heroin handelt. Fast das gesamte türkische Heroin kommt über den Iran aus Afghanistan und ohne den Heroinhandel wäre Pakistan, traditionell der engste amerikanische Verbündete in Südasien, längst bankrott.

Der Bericht kritisiert die "weltweiten Auswirkungen" einer geplanten Liberalisierung von Cannabis in Großbritannien. Eine Liberalisierung in Nordamerika (Kanada) und Europa mache es schwierig, den Anbau in anderen Regionen, insbesondere Marokko, zu unterbinden. Tatsächlich sollte laut Plänen der UN der Anbau von Cannabis in Marokko schon in den frühen 60er Jahren komplett eingestellt werden, also lange vor den Entkriminaliserungsbestrebungen seit Anfang der 90er Jahre. Dazu kam es aber nie, aus ganz einfachen wirtschaftlichen Gründen: Das offizielle Verbot des Anbaus erlaubte es der Regierung, im Gegenzug Auslandshilfe aus den USA und Europa zu erhalten und gleichzeitig im Inland Schmiergelder zu kassieren. In den folgenden Jahren haben viele Abnehmerländer die Strafen für unerlaubten Handel drastisch verschärft (derzeitige Höchststrafe bei Cannabisdelikten in Deutschland: 15 Jahre; Großbritannien: 14 Jahre; Österreich und USA: Lebenslänglich). Der Markt für Cannabis ist jedoch nicht kleiner sondern noch größer geworden. Laut UN-Schätzungen gibt es inzwischen weltweit 145 Millionen Cannabiskonsumenten. Der Bericht gibt zu, dass in den USA Cannabis "fast überall verfügbar" ist und erwähnt, dass amerikanische Jugendlich bei einer Umfrage angeben, leichter an Cannabis zu kommen als an Zigaretten und Alkohol.

Vor einem Jahr hatte das INCB die Zulassung von Drogenkonsumräumen in Deutschland und die geplante Cannabisreform in der Schweiz als unvereinbar mit den UN-Drogenabkommen kritisiert. Die Bundesregierung ignorierte damals die Kritik.

Das INCB wurde aufgrund der Einheitskonvention von 1961 zur Überwachung der Einhaltung der Konvention geschaffen. Seine 13 Mitglieder werden jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt.

Auszüge aus dem Bericht
Report of the International Narcotics Control Board for 2002 (Inhaltsverzeichnis)
Report of the International Narcotics Control Board for 2002 (Adobe PDF, 593 KB, 25.02.2003)

One in 10 Jamaican fliers is a drug mule - UN report warns of risk to smugglers [Observer (UK), 23.02.2003]
INCB kritisiert Cannabisentkriminalisierung und Konsumräume [CLN#51, 01.03.2002]
INCB Hompage
UN und internationale Drogenpolitik


23.02.2003

10 Jahre Haft für Haschisch [23.02.2003]
Ein nicht vorbestrafter 51jähriger Familienvater aus den Niederländen ist in Deutschland zu 10 Jahren Haft verurteilt worden, weil er bei einem von Beamten des bayerischen Landeskriminalamtes eingefädelten Haschischgeschäft mitgemacht und 55 kg Cannabis für Abnehmer in Polen geliefert hatte. Eine solche Strafe bekommen Andere dafür, dass sie einen Menschen umgebracht haben.

Von der Polizei ausgetrickst [Nürnberger Zeitung, 21.02.2003]


20.02.2003

Schweiz: Schmiergelder für das Cannabisverbot [20.02.2003]
Zwei Lehrerverbände, die deutschsprachige LCH und die französischsprachige SER sind gegen die geplante Cannabisreform in der Schweiz, weil sie eine Zunahme von Problemen an Schulen befürchten. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA, franz./ital.: ISPA), die größte und älteste Suchthilfeorganisation des Landes ist anderer Meinung. Sie befürwortet die Reform: "Repression hindert uns daran, mit Cannabisgebrauchern Kontakt aufzunehmen und ihnen zu helfen, mit der Droge aufzuhören," erklärte SFA-Vizedirektor Michel Graf.

In einer Stellungnahme im Jahre 2000 kritisierte die SFA die geplante Beibehaltung des strafrechtlichen Verbots für Minderjährige. Es sei uneinsichtich, warum bei Drogenkonsum anders als im sonstigen Strafrecht Minderjährige strenger behandelt werden sollten. Ein Verzicht auf Alterslimiten beim Drogenkonsum schliesse Konsumverbote in Schulen, Freizeitorganisationen usw. zum Zwecke des Jugendschutzes keineswegs aus. Solche bestünden auch bereits für Alkohol und Tabak. Verstösse gegen solche Verbote würden disziplinarisch und nicht im strafrechtlichen Sinne sanktioniert. Statt minderjährige Konsumenten mit Strafe zu bedrohen, sollen Händler bestraft werden, die an Minderjährige verkaufen, analog zur Jugendschutzregelung bei Alkohol.

Gegner der Reform versuchen, Einfluss auf Parlamentsabgeordnete zu nehmen, um eine Verabschiedung der Cannabisreform im Parlament zu verhindern. Voraussichtlich werden sie jedoch damit keinen Erfolg haben. Im Ständerat wurde der Entwurf bereits mit 32 zu 8 Stimmen angenommen. Können die Gegner nach der erwarteten Verabschiedung im Nationalrat mindestens 50.000 Stimmen sammeln, dann wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Dabei versuchen manche Gegner mit ungewöhnlichen Mitteln, Einfluß auf die öffentliche Meinung zu nehmen. Michel Graf berichtete der Neuen Zürcher Zeitung, seiner Organisation sei bereits von Reformgegnern Geld für den Fall angeboten worden, dass sich die SFA-ISPA gegen die Liberalisierung ausspreche.

Swiss move closer to decriminalisation of cannabis [NZZ (CH), 19.02.2003]
Stellungnahme der SFA zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes
SFA-ISPA Homepage
Cannabis in der Schweiz


20.02.2003

Kaupa (CSU): "Drogenkonsum nicht legalisieren" [20.02.2003]
Die neue drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Gerlinde Kaupa (MdB), hat in ihrer ersten Pressemitteilung zum Thema Drogenpolitik Äusserungen von Prof. Gundula Barsch (FH Merseburg), einem Mitglied der Drogen- und Suchkommission der Bundesregierung, kritisiert.

Schon die Überschrift der Pressemitteilung war irreführend: Der Konsum von im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführten Substanzen ist nämlich in Deutschland keine Straftat und kann auch nicht verboten werden, weil Selbstschädigung im deutschen Rechtssystem grundsätzlich straffrei ist. Der im BtMG verbotene Erwerb, Besitz oder Anbau ohne eine staatliche Erlaubnis dazu zu haben, konnte nur deshalb mit Strafe bedroht werden, weil bei diesen Handlungen zumindest die theoretische Möglichkeit besteht, anderen Gelegenheit zum Konsum zu geben. Selbst hier bestehen aber Schranken durch das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes, wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1994 festgestellt hat.

Frau Kaupa störte sich vor allem an einer Äusserung von Prof. Barsch, wonach "ein geordneter und selbstkontrollierter Drogenkonsum möglich ist." Tatsächlich ist das aber keine Privatmeinung der Wissenschaftlerin, sondern steht so in der Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung zur Verbesserung der Suchtprävention vom 04.06.2002. Diese Kommission setzt sich aus 14 namhaften Experten aus dem Drogen- und Suchtbereich zusammen, darunter elf Professoren und einem Oberstaatsanwalt. Frau Kaupa war unseres Wissens bis zu ihrer Ernennung zur drogenpolitischen Sprecherin ihrer Fraktion Ende vorigen Jahres nie drogenpolitisch in Erscheinung getreten.

Auf eine telefonische Anfrage hin präzisierte Frau Kaupa, dass ihr Drogenbegriff auch Alkohol und Nikotin einschließt. Bei der Droge Alkohol scheint die grosse Mehrheit der Bevölkerung durchaus zu einem "geordneten und selbstkontrollierten Konsum" in der Lage zu sein. Studien ergaben auch, dass ein solcher Konsum bei der meistkonsumierten illegalen Droge, Cannabis, bei weitem die Regel und nicht die Ausnahme ist. Selbst bei Heroin, Kokain und Nikotin ist abhängiger Konsum nicht das einzige bekannte Konsummuster. Bei allen harten Drogen gibt es auch sozial integrierte und nicht täglich konsumierende Gebraucher. In ihrer Pressemitteilung setzt Frau Kaupa Konsum und Abhängigkeit von Drogen praktisch gleich, obwohl es bei jeder Droge sowohl abhängige als auch nichtabhängige Konsumenten gibt, in je nach Substanz und gesellschaftlichen Umständen verschiedenen Proportionen und Schattierungen dazwischen. In ihrer Stellungnahme zur Suchtprävention schrieben die Experten der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung u.a.:

(...)
Nur so ist zu verstehen, dass im 1990 verabschiedeten "Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan" und in anderen Zusammenhängen im Hinblick auf den Konsum illegaler Drogen generell von Missbrauch gesprochen und völlige Abstinenz postuliert wird, so als sei ein geordneter und (selbst-) kontrollierter Gebrauch von Betäubungsmitteln prinzipiell nicht möglich.

Dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, der gesellschaftlichen Diskussion und Praxis, sowie vor allem aber auch der Glaubwürdigkeit der Prävention im Dialog mit jungen Menschen wird dies nicht (mehr) gerecht.
(...)
Dabei gilt es heute als wissenschaftlich akzeptiert, dass bestimmte Formen des Konsums psychoaktiver Substanzen – und zwar auch illegaler Drogen – durchaus mit physischer, psychischer und sozialer Gesundheit vereinbar sein können, Drogenkonsum nicht nur destruktive Komponenten haben kann und er keineswegs zwangsläufig mit somatischen und/oder psychischen Störungen einhergeht und/oder per se die Gesellschaftsfähigkeit und Gesundheit der Konsumenten/innen unterminiert.

Für Frau Kaupa ist es das "oberste Ziel, eine suchtfreie Gesellschaft zu erreichen," ungeachtet der Tatsache, dass man dieser an sich unerreichbaren Vorstellung allenfalls näher kommen könnte. Es handelt sich also um ein Ideal oder eine Utopie, aber kein realistisches Ziel. Selbst stetig tiefere Eingriffe in Grundrechte von Individuen führen letztlich nicht zu einem solchen Ziel, wie in den zwanziger Jahren der amerikanische Versuch zur Ausrottung des Alkoholismus gezeigt hat. Die Alkoholprohibition führte zu einer Eskalation an staatlicher und nichtstaatlicher Gewalt, auf Kosten der Allgemeinheit, ohne das eigentliche Gesundheitsproblem lösen zu können. Das sogenannte "noble Experiment" der 20er Jahre scheiterte letztlich genauso kläglich und ernüchternd wie der fast gleichzeitig begonnene Versuch, die Utopie einer klassenlosen Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln zu verwirklichen.

Utopien die die menschliche Natur ignorieren sind unmenschlich. Kein freiheitlicher Rechtsstaat wird jemals drogenfrei sein und umgekehrt kann auch kein Staat, der wirklich um jeden Preis drogenfrei werden wollte, ein freiheitlicher Rechtsstaat bleiben.

Kaupa: Drogenkonsum darf nicht legalisiert werden [CDU/CSU, 19.02.2003]

Kommentar von Mathias Schindler [19.02.2003]

Gerlinde Kaupa (CSU) neue Sprecherin der Union [CLN#92, 10.01.2003]

Drogen- und Suchtkommission: "Prävention vor Repression" [CLN#65, 07.06.2002]
Übersicht zur Drogen- und Suchtkommission
Prof. Dr. habil Gundula Barsch, FH Merseburg


20.02.2003

"Drogenkrieg" in Thailand [20.02.2003]
In nur drei Monaten will Premierminister Thaksin Thailand von Drogen befreien. Seit Anfang des Monats wurden dabei 600 Menschen erschossen, bei denen es sich um vorwiegend um Drogenhändler handeln soll. Tagtäglich werden etwa 40 Menschen erschossen. Laut Polizei ermorden sich Bandenangehörige gegenseitig, um Zeugen auszuschalten. Kritiker vermuten jedoch, dass in zahlreichen Fällen Verdächtige von der Polizei ohne Gerichtsverfahren einfach hingerichtet werden. Seit Beginn der Kampagne werden kaum mehr verdächtige Todesfälle forensisch untersucht. Die Regierung hatte öffentlichkeitswirksam allen Polizisten mit Amtsentlassung oder Versetzung gedroht, die in der derzeitigen Kampagne zu wenig Einsatz zeigen.

Laut Somchai Homlahor, einem Vertreter einer Menschenrechtsorganisation, haben die Polizeikräfte des Landes "schwarze Listen" mit 25.000 Namen. Bei dieser Zahl ist es unvermeidlich, dass auch Unschuldige getroffen werden. Andererseits sollen hohe Politiker und Militärs des Landes enge Beziehungen zu Drogenschmugglern in Myanmar (Burma) haben, woher die meisten Methamphetaminpillen kommen. Es wird nicht damit gerechnet, dass einflussreiche Personen im Laufe der Kampagne ins Fangnetz geraten. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben die Tötungen scharf kritisiert.

Thailands tödliche Drogenrazzien [taz, 20.02.2003]
Counting The Cost Of Going Drug-Free [South China Morning Post (HK), 20.02.2003]
Human rights advocates critical as bodies pile up in anti-drug war [AP/San Diego Union Tribune (US), 11.02.2003]
Thailand's drug war gets messy [The Nation (TH), 14.02.2003]
Drogen in Thailand


19.02.2003

Substanzprobleme bei Jugendlichen [19.02.2003]
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) veranstaltet vom 19. bis 21. Februar eine Konferenz von Suchtexperten zum Thema "Süchtige Kinder und Jugendliche - Prävention und Therapie des Substanzmissbrauchs". Bei der Auftaktveranstaltung verwiesen Experten auf die rasant angestiegene Verbreitung des Cannabiskonsums unter jüngeren Menschen. Am Donnerstag abend findet eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "Legalize it !? – Das Für und Wider einer Legalisierung von Cannabis" statt.

Aufklärung über risikoarmen und risikoreichen Konsum scheint bei manchen Teilnehmern ein Tabu zu sein. Für sie gibt es keine Alternative zur Forderung von Abstinenz, obwohl diese immer weniger Gehör findet:

Strikt lehnen die UKE-Suchtexperten "safer use"-Kampagnen und Substitution mit anderen Wirkstoffen ab. "Sicherer Substanzgebrauch" würde eine Entscheidungsfreiheit für oder gegen den Konsum voraussetzen. Darüber würden Kinder aber nicht verfügen. Laut Thomasius konsumieren Jugendliche "nicht, um Spaß zu haben, sondern um ihre persönlichen Schwächen und Konflikte zu bewältigen".
Ganz anders äußerte sich jüngst Rolf Hüllinghorst, der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (früher: Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren e.V.), wenn es um Alkohol geht, eine Droge also, mit der Kinder und Jugendliche im Schnitt rund zwei Jahre früher erste Erfahrungen sammeln als mit Cannabis:
Doch laut Hüllinghorst ist der erste Rausch in der Jugend kein Verbrechen. Das Austesten der eigenen Grenzen sei ein Kennzeichen dieser Lebensphase. Es bestehe kein Grund nach einem solchen Erlebnis sofort von Sucht zu sprechen. «Wichtig ist, dass man auf keinen Fall überreagiert», erklärt Hüllinghorst. Vielmehr müsse man sich mit den Jugendlichen auseinander setzen und ihnen signalisieren, dass man registriert was sie tun.

«Wenn das Kind das erste Mal vollkommen betrunken nach Hause kommt, dann sollte man es erstmal seinen Rausch ausschlafen lassen. Mit Betrunkenen zu diskutieren macht keinen Sinn», sagt Hüllinghorst. Allerdings sei es sinnvoll, einen Termin für ein gemeinsames Gespräch zu vereinbaren. In der Auseinandersetzung mit den Jugendlichen, sollten dann gemeinsame Regeln entwickelt werden. Es könne und dürfe nicht darum gehen, den Kindern den Alkohol zu verbieten, vielmehr solle man ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit Bier, Schnaps und Wein beibringen. «Die Eltern haben eine Vorbildfunktion, die sie unbedingt wahrnehmen müssen», erläutert der Suchtexperte.

Der Trend zum Rauschtrinken [Yahoo.de/AP, 18.02.2003]

Drogenkonsum bei Jugendlichen steigt rasant [Welt, 19.02.2003]
Das Problem, nein zu sagen [taz, 19.02.2003]

"Süchtige Kinder und Jugendliche - Prävention und Therapie des Substanzmissbrauchs"

Cannabisverbot und Jugendschutz


17.02.2003

Belgien: 5g, eine Pflanze straffrei [17.02.2003]
Das belgische Parlament hat am Donnerstag, 13.02.2003, mit 75 zu 40 Stimmen und vier Enthaltungen das neue Drogengesetz angenommen. Der Entwurf muss noch vom Senat angenommen werden. Der Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis durch Erwachsene zum persönlichen Konsum wird dadurch straffrei, solange kein problematischer Konsum vorliegt. Konkret soll die Grenze bei 5g gezogen werden. Auch der Anbau zum persönlichen Konsum soll straffrei werden, sofern es sich nur um eine einzige Pflanze handelt.

Die niedrige Grenze beim Anbau und Besitz sowie das Verbot des Handels werden zur Folge haben, dass der kommerzielle Schwarzmarkt für Cannabis weiterbesteht. Hier bleibt also alles beim Alten. Lediglich für die Konsumenten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, gibt es mehr Toleranz. Die Coffeeshop-Politik in den Niederlanden und die geplante Tolerierungspolitik für den Anbau zur Deckung des inländischen Bedarfs in der Schweiz gehen da deutlich weiter.

Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu [Gazet van Antwerpen, 14.02.2003]
Die Kammer billigt das Drogengesetz [Le Soir, 14.02.2002]
Belgium set to legalise cannabis [expatica.com, 14.02.2002]

Cannabis in Belgien


17.02.2003

Schill-Partei für Zulassung von Cannabismedizin [17.02.2003]
Die Partei von Ronald Schill will Cannabis als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel einstufen, so daß es ärztlich verschrieben werden kann. Derzeit ist für seine medizinische Verwendung eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich. Bisher ist es noch keinem einzigen Patienten gelungen, eine solche Sondergenehmigung zu erhalten. Der aktive Cannabiswirkstoff THC ist ausschliesslich in synthetischer Form verschreibbar. Entsprechende Produkte aus deutscher oder amerikanischer Herstellung sind sehr teuer und werden von vielen Krankenkassen nicht erstattet. Setzt sich der Vorschlag in der Hamburger Bürgerschaft durch, dann wird im Bundesrat ein Vorstoss zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen.

Schill-Partei will Cannabis als Medizin zulassen [Welt am Sonntag, 12.02.2003]
Cannabis als Medizin


14.02.2003

Belgien will 5g-Grenze einführen [14.02.2003]
Bei den Beratungen zur Drogenpolitik im belgischen Parlament kündigte am Mittwoch (12.02.2003) Justizminister Marc Verwilghen an, dass künftig nur der Besitz von weniger als 5g Cannabis straffrei sein wird. In einem Gesetzentwurf, der derzeit vorbereitet wird, ist die Menge, bis zu der von Strafverfolgung abgesehen wird, nicht genau festgelegt. Es ist nur von nicht näher definiertem "problematischem Gebrauch" die Rede, bei dem die Polizei einschreiten soll.

Der Justizminister will ein Rundschreiben verfassen, um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu erreichen. Frühere Rundschreiben seiner christdemokratischen Amtsvorgänger hätten nicht zu einem gleichmässigen Vorgehen geführt. Der Handel solle unabhängig von der Menge strafbar bleiben.

Der Anbau solle erlaubt sein, so Verwilghen, solange die produzierte Menge nicht grösser ist als für den persönlichen Gebrauch. Wie eine solche Regelung mit einer 5g-Grenze vereinbar sein solle, erklärte der Minister allerdings nicht: Fünf Gramm entsprechen einer der Menge, die von vielen Konsumenten in einigen Tagen bis wenigen Wochen verbraucht wird. Im Garten oder auf dem Balkon kann Cannabis nur einmal pro Jahr angebaut werden, wie Wein in einem Weinberg.

Verwilghen: Cannabisgebrauch ab 5 Gramm strafbar [Gazet van Antwerpen, 14.02.2003]
Cannabis in Belgien


13.02.2003

MMM 2003 - Informationen [13.02.2003]
Am Samstag, 03.05.2003, finden wieder weltweit Veranstaltungen zum Cannabisverbot statt. Im folgenden wollen wir einige Informationen dazu weiterleiten:

  • Dessau
    Am Freitag, den 14.02.2003 findet in Dessau um 18:00 ein Treffen im AJZ statt, bei dem es um Organisations- und Sponsorenfragen für eine Veranstaltung in Dessau am ersten Samstag im Mai geht.
    Alternatives Jugendzentrum e.V.
    AG Ganja-Move
    Schlachthofstr.25
    06844 Dessau
    e-mail: ganja-move@gmx.net
  • Flensburg
    Der Arbeitskreis Drogen der Jusos in Schleswig-Holstein will sich dieses Jahr an der Demonstration in Flensburg beteiligen.
    http://www.jusos-sh.de
    cindy@jusos-sh.de (Cindy Chlechowicz)
  • Bremen
    In Bremen ist eine Veranstaltung ähnlich wie im Vorjahr geplant. Die Veranstalter haben ausserdem eine eigene Domain angemeldet, wo sie über die bundesweiten Veranstaltungen berichten wollen:
    Auf www.millionmarijuanamarch.de haben wir die neue (bisher leider nur Bremer) Homepage. Dort sollten aber auch alle anderen deutschsprachigen Städte zu finden sein. Wenn ihr eine eigene Homepage habt oder auch ohne eigene Veranstaltungen durchführt, teilt mir doch die Adresse und Stadt mit, damit ich eine Städte-Übersicht machen kann.
    Jeder Veranstalter soll auf der neuen Seite (bald online!) auch Admin Rechte bekommen so dass er den Inhalt der Seite der eigenen Stadt selbst gestalten kann.
    Weiter könnte die Seite benutzt werden um eine gemeinsame Datenbasis aufzubauen z.B. Logos, Flyer-Archiv, Samples für Werbung in den offenen Kanälen, Foto Sammlung, Banner und Pic Sammlung, Argumentarium; Infos zu Demo-Organisation oder die Geschichte des MMM in D-Land und weltweit aufzuzeigen etc.
    Bei Interesse bitte bei Olaf melden:
    http://www.millionmarijuanamarch.de
    olaf@millionmarijuanamarch.de
  • Hessen
    Die hessische MMM-Kundgebung 2003 wird (mit Live-Musik) in Alsfeld oder Kassel stattfinden.
    jobiermanski@gmx.de (Joachim Biermanski)
  • Luxemburg
    In Luxemburg wird es dieses Jahr wieder eine Flugblattaktion geben.
    http://www.cannabislegal.de/aktionen/mmm2003.htm#luxemburg
  • "Kinder unserer Zeit"
    Die Nürnberger Band "Kinder unserer Zeit" trat voriges Jahr bei der MMM-Demonstration in Nürnberg auf. Sie steht auch dieses Jahr wieder für Auftritte zur Verfügung. Nähere Informationen und Hörproben:
http://www.kuz-music.de
info@kuz-music.de

Aktionen am 03. Mai 2003


13.02.2003

Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [13.02.2003]
Die Polizei hob in zwei Ortschaften in Brandenburg größere Anlagen zum Cannabisanbau aus. 2200 bzw. 1800 unter Lampen wachsende Cannabispflanzen wurden in ehemaligen LPG-Hallen gefunden. Der Strom stammte aus einem Dieselaggregat. Es soll sich um den bisher größten Fang dieser Art in Brandenburg handeln. Die Polizei nannte einen Schwarzmarktwert der Pflanzen von 250.000 Euro. Bei einem ungefähren Endkundenpreis von 5 Euro pro Gramm entspräche das etwa 50 kg. Das ist das Mehrhundertfache der bei Anbau für den privaten Gebrauch üblichen Menge und dürfte den Gärtnern langjährige Haftstrafen einbringen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um ein Ehepaar in Geldnöten, das ein Kind im Alter von 8 oder 9 Jahren hat. Wegen geringer Fluchtgefahr setzte das Amtsgericht Bernau die Haftbefehle bis zur Verhandlung ausser Vollzug. Die Verdächtigen mussten ihre Ausweise abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Ein wesentlicher Einfluss der Beschlagnahmung auf den Schwarzmarkt ist unwahrscheinlich. Die diesmal beschlagnahmte Menge hätte wohl gerade den Berliner Verbrauch für ein bis zwei Tage abgedeckt, vom Rest Deutschlands ganz zu schweigen. Und wenn es etwas gibt, an dem der Osten Deutschlands keinen Mangel hat, dann sind das leerstehende Hallen und Menschen in einer schwierigen wirtschaftlich Lage. Deshalb wird dieser Fang bestimmt nicht der letzte bleiben.

Cannabis-Plantagen ausgehoben [Tagesspiegel, 13.02.2003]
Ermittler im Erfolgs-Rausch [Morgenpost, 12.02.2003]
Dieser Richter ist ihr Freund [BZ, 14.02.2003]

Schätzung des deutschen Cannabisverbrauchs
Stecknadel im Heuhaufen [CLN#84, 08.11.2002]


11.02.2003

USA: 18-Jähriger zu 26 Jahren für Cannabis verurteilt [11.02.2003]
Ein Student im Bundesstaat Alabama, der einem als Mitstudenten in die Schule eingeschleusten 26-jährigen Polizeiagenten Cannabis verkauft hatte, wurde von einem Gericht zu 26 Jahren Haft verurteilt. Webster Alexander soll Cannabis für $350 verkauft haben, was bei üblichen amerikanischen Schwarzmarktpreisen etwa 30g Cannabis guter Qualität entspricht. Er war noch niemals vorher verhaftet worden.

Wenn Alexander erst im Jahre 2029 wieder freikommt, wird er 44 Jahre alt sein. Die Haftkosten für die Steuerzahler von Alabama werden sich auf über eine halbe Million Dollar summieren, wenn er seine Strafe vollständig absitzen muss. Trotz solch drakonischer Strafen ist Cannabis in Alabama so leicht erhältlich, dass auch Alexander seinen ersten Joint bereits im Alter von 9 Jahren geraucht hatte.

Teenager busted for marijuana gets 26-year sentence [Birmingham News (US), 09.02.2003]
Drogen in den USA

Ganz anders fiel ein Urteil in Rom aus. Ein Berufungsgericht sprach einen 17-jährigen Schüler frei, der auf einer Klassenfahrt mit 40 Joints erwischt worden war, die er mit zwei Mitschülern und einem Lehrer teilen wollte. Das Gericht urteilte, dass es sich um Besitz zum persönlichen Gebrauch handelte, weil der Schüler das Cannabis nicht verkaufen wollte. Der Besitz geringer Mengen von Cannabis zum persönlichen Gebrauch ist in Italien seit 1993 keine Straftat.

Laut Weltdrogenbericht 2002 der UN-Behörde UNODC haben 8,3% der Amerikaner ab 15 Jahren im Jahr 2000 Cannabis konsumiert. Für Italien nennt der Bericht eine Rate von 6% im Jahre 1999 ("Global Illicit Drug Trends 2002", United Nations Office on Drugs and Crime, Diagramme 39a und 39b auf Seite 256 bzw. 257).

Schüler mit 40 Joints auf Klassenfahrt geht straffrei aus [news.ch (CH), 08.02.2003]
Global Illicit Drug Trends 2002 [UNODC, 26.06.2002]


11.02.2003

USA: Drogenpolizei bekommt 0 Punkte aber $1,6 Milliarden [11.02.2003]
Das Büro für Leitung und Haushalt (Office of Management and Budget, OMB) des amerikanischen Präsidenten hat die Ergebnisse der US-Bundesdrogenpolizei DEA analysiert und scharf kritisiert. Die Autoren des Berichts schreiben auf Seite 181: "Die DEA ist nicht in der Lage, Fortschritte bei der Verringerung der Verfügbarkeit illegaler Drogen in den USA nachzuweisen. Obwohl die DEA einige strategische Zielvorstellungen und Ziele entwickelt hat, mangelt es diesen Zielvorstellungen an Genauigkeit bei den Zielen und den Zeitvorstellungen. (...) DEA Manager werden nicht dafür verantwortlich gemacht, ob sie Ergebnisse erzielen."

Die Bundesdrogenpolizei verschlingt dieses Jahr etwa 1,5 Milliarden Dollar (ca. 1,4 Milliarden Euro) an Steuergeldern. Für 2004 ist eine leichte Erhöhung geplant. Damit wird sich der DEA-Haushalt im Vergleich zum Haushalts von 1995 mehr als verdoppeln. In der Kategorie "Ergebnisse / Verantwortlichkeit" erhielt die DEA vom OMB beschämende 0 von 100 möglichen Punkten. Als Gesamtbewertung der Ergebnisse der Organisation vergab das OMB die Einstufung "Ergebnisse nicht nachgewiesen".

Performance and Management Assessments: Budget of the United States Government Fiscal Year 2004
Drogen in den USA


10.02.2003

Österreich: Schwarz-grüne Regierungsverhandlungen [10.02.2003]
Nach den schweren Stimmenverlusten der FPÖ bei den letzten Parlamentswahlen in Österreich verhandeln ÖVP und Grüne über eine mögliche Koalition - ein vor allem für die Grünen riskantes Unterfangen, gegen das sich Widerstand an ihrer Basis regt. Ob ein Koalitionsvertrag von der Parteibasis angenommen würde, ist keineswegs sicher, denn die politische und auch kulturelle Kluft, die die zwei Parteien trennt ist erheblich. Andererseits lockt die Möglichkeit, nicht nur eine erneute Regierungsbeteilung der FPÖ oder eine grosse Koalition mit rund 80% Parlamentsmehrheit zu verhindern, sondern auch als aktiver Regierungspartner Teile des eigenen politischen Programmes zu verwirklichen.

Beim Thema Drogenpolitik sind die Einstellungen der Verhandlungsparteien sehr konträr. Die ÖVP ist dazu zwar gemässigter als die FPÖ, setzt jedoch grundsätzlich nach wie vor auf Repression, während die Grünen als einzige im Parlament vertretene Partei für eine Legalisierung von Cannabis und eine Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten sind. Sollte es tatsächlich zur schwarz-grünen Koalition kommen, ist eine Liberalisierung nach Schweizer Muster unwahrscheinlich. Die Grünen sind zu schwach und haben andere zentrale Themen, die sie einbringen wollen. Andererseits dürfte eine weitere Verschärfung der repressiven Drogenpolitik, wie von der schwarz-blauen Koalition bisher betrieben, bei einer grünen Regierungsbeteilung am wenigsten wahrscheinlich sein.

Koalitionsverhandlungen in Schwarz-Grün starten [Der Standard (AT), 10.02.2003]

Drogen - Unser Motto lautet: Harte Strafe für Drogendealer, Therapie für Süchtige. [oevp.at]
grüne zugänge zur drogenpolitik [gruene.at, 02.10.2002]
Drogen [gruene.at]
Legalize Österreich - Verein für eine Legalisierung von Cannabis


10.02.2003

Schweiz: Baseler Hanfmarkt taucht ab [10.02.2003]
In der Schweizer Grenzstadt am Rhein, in unmittelbarer Nähe von Baden und des Elsasses, ist der Handel mit Hanf ein besonderes Politikum. Illegale Exporte sorgen für Verstimmung mit den ausländischen Nachbarn. So grenzt etwa der Wahlkreis der deutschen Drogenbeauftragten direkt an Basel. Deshalb schritten in den letzten Monaten die Behörden ein. 87 Hanfläden gab es in Basel im vorigen Herbst, als eine Sonderkommission der Polizei den Kampf dagegen aufnahm. Nur 11 Läden soll es heute offiziell noch geben. 200 kg Cannabiskraut, 5,7 kg Cannabisharz und über 4000 Cannabispflanzen sollen inzwischen beschlagnahmt worden sein. Ein Erfolg der Repression, sollte man meinen.

Doch geschlossene Läden und Strafprozesse verringern weder die Nachfrage noch die Gewinnspannen. Letztere dürften auf dem schwarzen Markt wohl eher noch größer sein als auf dem bisherigen grauen Markt, wo laut des Jahresberichts des Betäubungsmitteldezernats einzelne Läden Monatsumsätze von bis zu 540 000 Franken erzielten. Der Handel findet jetzt wieder entweder auf der Strasse statt oder in von aussen nicht als Hanfläden erkennbaren Geschäften wie z.B. CD-Shops.

Eine gewisse Entspannung wird es erst mit dem neuen Betäubungsmittelgesetz geben, das voraussichtlich am 1. Januar 2004 in Kraft treten wird und das Anbau und Handel staatlich regeln soll. Dass Exporte dabei verboten bleiben, wird sie nicht verhindern solange sie gewinnbringend sind. Der Konflikt mit den Nachbarn wird deshalb solange weitergehen, bis der Cannabisanbau auch in den deutschen und französischen Weinbaugebieten rheinabwärts straffrei wird.

Behörden knallhart: Noch 11 Hanfläden in der Stadt [20 Minuten, 07.02.2003]
Härteres Vorgehen in Basel gegen Cannabis-Boom zeigt Wirkung [news.ch, 06.02.2003]

Cannabis in der Schweiz
Interview mit Jörg Schild, Polizeidirektor von Basel-Stadt [Swiss Hemp Times, März 2002]


07.02.2003

Hans Söllner zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt [07.02.2003]
Bei dem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein wegen Besitzes von weniger als 6g Cannabis zum persönlichen Gebrauch sowie 1,2 kg Nutzhanf ist der Musiker Hans Söllner zu einer Strafe von 30 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Der Anbau von Nutzhanf mit maximal 0,2% THC (früher 0,3%) wurde im Jahre 1996 unter der CDU/CSU/FDP-Regierung legalisiert und wird sogar von der EU subventioniert. Eine Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes behauptete jedoch, selbst ein Laie könne ohne großen Aufwand aus dem Nutzhanf ein Extrakt mit höherem Wirkstoffgehalt herstellen. Das Gericht stufte deswegen den Nutzhanf als illegales "Betäubungsmittel" ein. Nun wird gegen die Lieferfirma im Kölner Raum ermittelt.

Hans Söllner kündigte unterdessen an, auch gegen das neueste Urteil Revision einzulegen und den Fall bis vor's Bayerische Oberste Landgericht (OLG) zu bringen. In einem anderen Fall hat jedoch das Bayerische OLG bereits entschieden, dass Nutzhanf zum menschlichen Konsum als Betäubungsmittel einzustufen sei (Aktenzeichen 4St RR 80/2002).

Traunstein: Liedermacher kämpfte um seinen "Tee" [Trostberger Tagblatt, 07.02.2003]
Berufungsverhandlung gegen Hans Söllner [CLN#96, 07.02.2003]
Bayerisches OLG: Industriehanf ist "Rauschgift" [CLN#82, 25.10.2002]


06.02.2003

Bielefelder Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank [06.02.2003]
Am Montag, 03.02.2003, begann in Bielefeld ein vielbeachteter Prozess gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten und zwei weitere hochrangige Polizeibeamte der Stadt sowie drei Mitarbeiter der Bielefelder Drogenberatungsstelle. Ihnen wird u.a. vorgeworfen, Drogenhandel in der Drogenberatungsstelle geduldet zu haben. Tatsächlich haben die Betreiber allein im Jahre 1999 ca. 1800 Hausverbote ausgesprochen, davon 1200 wegen illegaler Drogen. Der Staatsanwaltschaft reicht das nicht. Am ersten Prozesstag gab dazu der angeklagte Geschäftsführer der Biefelder Drogenberatung eine Erklärung ab:

"Die Wahrheit ist eine Kuh", zitiert Schuin ein holländisches Sprichwort. Es bedeutet, dass manche Menschen die Wahrheit nicht erkennen, weil sie so offensichtlich ist wie eine Kuh auf der Weide. Die Kuh in diesem Fall: Wo Drogenabhängige sind, sind auch Drogen. Dagegen kann sich keine Institution wehren, sagt Piet Schuin und verweist unter anderem auf die Justizvollzugsanstalten, in denen Drogen sowohl gehandelt als auch konsumiert werden. Es gäbe natürlich die Möglichkeit der Leibesvisitation, dann würden allerdings ganz sicher die Klienten wegbleiben. "Es kann aber nicht Ziel einer niedrigschwelligen Einrichtung sein, keine Klienten zu haben", erklärt Schuin dem Gericht. Im Übrigen habe sich auch Oberstaatsanwalt Schulze aus diesem Grund gegen eine solche Maßnahme ausgesprochen. Ziel einer niedrigschwelligen Einrichtung müsse es vielmehr sein, eine offene Drogenszene zu verhindern und das Überleben der Klienten zu sichern. "Denn nur wer überlebt, kann abstinent werden", zitiert Piet Schuin die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk.
Der Prozess gefährdet nicht nur die Existenz der angeklagten Polizeibeamten und Mitarbeiter der Beratungsstelle. Auf dem Spiel steht das Konzept der niedrigschwelligen Drogenhilfe an sich. "Es ist ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gegen ein niedrigschwelliges Drogenberatungskonzept vorgeht, das von der Stadt Bielefeld einhellig getragen wird und dem das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter zuspricht und es zur Nachahmung empfiehlt," kritisierten die Bielefelder Grünen-Abgeordnete Michaele Hustedt und die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender.

Prozessbeobachtung des Prozesses gegen führende Mitarbeiter der Polizei Bielefeld und der Drogenberatung Bielefeld
Informationen zum Prozess gegen die Drogenhilfe
Informationen zum Prozess und zur Drogenberatung [Drogenhilfe Bielefeld]

Aufruf der Drogenberatung Bielefeld zum Prozessbeginn [14.01.2003]
Pressemitteilung des akzept e.V. zum Bielefelder Prozess [03.02.2003]
Pressemitteilung des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. zum Bielefelder Prozess [31.01.2003]
Stellungnahme von INDRO Münster zum Bielefelder Prozess [23.01.2003]

Die Ehre eines Polizeidirektors [Welt, 03.02.2003]
Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank [Kölner Stadt-Anzeiger, 05.02.2003]
In Bielefeld wird dem liberalen Polizeipräsidenten der Prozess gemacht [Frankfurter Rundschau, 04.02.2003]
Ex-Polizeichef wegen Strafvereitelung angeklagt [Freie Presse, 04.02.2003]

Die Bielefelder Drogen-Tragödie [Neue Westfälische]
Interview mit MdB Rainer Wend (SPD), Bürgermeister der Stadt Bielefeld [Neue Westfälische, 03.02.2003]
BIELEFELD: Konzept auf der Anklagebank [Neue Westfälische, 24.01.2003]


05.02.2003

Berufungsverhandlung gegen Hans Söllner [05.02.2003]
Um 9:30 am 05.02.2003 begann beim Landgericht Traunstein die Berufungsverhandlung gegen den Musiker Hans Söllner. Er hatte im Dezember 2000 Selbstanzeige wegen Besitzes von 0,7g Cannabis erstattet. Beim einer daraufhin erfolgten Razzia wurden weniger als 6g Cannabis in seiner Wohnung gefunden. Weitere 1,2 kg THC-armer Nutzhanf wurden jedoch ebenfalls in die Anklage miteinbezogen. Söllner verwendet den Nutzhanf, um sich daraus Tee zu kochen. Der Anbau des Nutzhanfs, der keine Rauschwirkung hat, ist in Deutschland legal und wird sogar von der EU bezuschusst. Der Staatsanwalt forderte 45.000 DM Geldstrafe und der Richter verurteilte ihn zu 6000 DM. Söllner legte Berufung ein.

Mit seiner Selbstanzeige reagierte Söllner auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2000. Damals hatte er eine Genehmigung zum legalen Besitz und Anbau von Cannabis bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Als Begründung nannte er seinen religiösen Gebrauch von Cannabis. Söllner gehört der Religionsgemeinschaft der Rastafarians an, die Cannabis als Sakrament verwenden. Nachdem ihm die Genehmigung verweigert wurde, klagte Söllner vor dem Bundesverwaltungsgericht, das entschied, dass er keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung hätte, da diese nur zu wissenschaftlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken vergeben werden dürfen.

Bad Reichenhall: Hans Söllner erneut vor Gericht [Trostberger Tagblatt, 05.02.2003]
Cannabis und Religionsfreiheit
Söllner Hans - Homepage
Urteil: Kein Hanf-Anbau für religiöse Zwecke [APA/dpa, 22.12.2000]
Homepage der Bundesopiumstelle der BfArM


05.02.2003

Ungarn will Cannabis entkriminalisieren [05.02.2003]
Erwerb und Besitz geringer Mengen von Cannabis zum eigenen Gebrauch soll in Ungarn straffrei werden. Das sieht ein Vorschlag der Mitte-Links-Regierung vor, der im März in Kraft treten könnte.

Unter der vorigen, konservativen Regierung waren die ungarischen Drogengesetze verschärft worden, doch rund zwei Drittel der Polizisten finden, dass diese Gesetze nicht funktionieren. Möglicherweise tragen sie sogar dazu bei, dass Drogenabhängige keine Hilfe in Anspruch nehmen.

Hungary's Addicts Face Tough Society, Softer Laws [Reuters, 21.01.2003]


05.02.2003

USA: Schuldspruch "schrecklicher Fehler" [05.02.2003]
Mehrere Geschworene, die den Cannabisexperten Ed Rosenthal (CA) des Anbaus von mehr als 100 Cannabispflanzen schuldig gesprochen hatten, haben sich öffentlich darüber beschwert, dass ihnen im Prozess wichtige Informationen vorenthalten worden waren. Der Richter hatte darauf bestand, dass die Geschworenen nicht erfuhren, dass Rosenthal die Cannabispflanzen im Auftrag der Stadt Oakland (Kalififornien) für Patienten angebaut hatte. Fünf Geschworene entschuldigten sich öffentlich bei dem Mann, den sie vorher schuldig gesprochen hatten und forderten ein neues Verfahren für ihn. Sie wohnten auch demonstrativ der Kautionsverhandlung am 04.02. bei, wo sie schweigend vor Richter Breyer in der vordersten Reihe der Zuschauerbänke sassen.

"Was geschah war ein Hohn und es ist unglaublich, einfach unglaublich dass dieser Mann verurteilt wurde. Ich bin am Boden zerstört," sagte Marney Craig, eine der zwöf Geschworenen. "Wir haben einen schrecklichen Fehler gemacht und er sollte dafür nicht ins Gefängnis gesperrt werden."

"Auf bestimmte Weise fühle ich mich wirklich manipuliert," beschwerte sich die 50jährige Krankenschwester Pam Klarkowsky. "Wenn ich diese Information gehabt hätte, hätte ich unmöglich diesen Mann schuldig sprechen können." Für einen Schuldspruch vor einem amerikanischen Geschworenengericht müssen alle Geschworenen einstimmig entscheiden.

Ein einem Leitartikel übte die einflussreiche New York Times scharfe Kritik an der Politik der Bush-Regierung gegen Cannabis als Medizin. Der "fehlgeleitete Krieg" der US-Bundesregierung gegen Cannabismedizin sei "eskaliert bis er ausser Kontrolle" geraten sei.

Jurors Who Convicted Marijuana Grower Seek New Trial [New York Times (US), 05.03.2003]
Misguided Marijuana War [New York Times (US), 04.03.2003]
Jurors: We've Been Had [San Francisco Examiner, 05.03.2003]
Rosenthal Remains Free as Jurors Decry Verdict [AP, 04.03.2003]
Pot Guru Jurors Say They Didn't Get Whole Story [San Jose Mercury News (US), 04.02.2003]
Jurors Denounce Their Own Verdict In Marijuana Case [Santa Fe New Mexican (US), 04.03.2003]


04.02.2003

Großbritannien: "Null Toleranz" kontraproduktiv [04.02.2003]
Ein Studie des britischen Innenministeriums (Home Office) zu Drogenkonsum bei Jugendlichen kam zu dem Schluß, dass eine scharfe "Null Toleranz" Regelung (wie z.B. sofortiger Schulausschluß ohne Bewährungsmöglichkeit bei Drogendelikten an Schulen) kontraproduktiv sein könnte. Sie ermutige Schüler dazu, Probleme mit Drogen zu verschweigen, so dass sie keine Hilfe in Anspruch nähmen bevor Probleme eskalierten.

Helen Wilkinson von der gemeinnützigen Organisation DrugScope wies darüberhinaus darauf hin, dass von der Schule ausgeschlossene Schüler weit mehr Drogen konsumierten als an Schulen verbliebene Schüler. "Eine Reihe von disziplinären und unterstützenden Maßnahmen ist nötig. Wir sollten Kindern mit Problemen helfen. Sie hinauszuwerfen verschärft ganz einfach das Problem."

Der Generalsektretär des Verbands der Direktoren weiterführender Schulen, Dr John Dunford, war anderer Meinung und rief dazu auf, die Studie des Innenministeriums zu ignorieren.

Zero tolerance conceals drug use in schools [Guardian (GB), 03.02.2003]


03.02.2003

Britische Studie: Cannabis bringt 11 Milliarden Pfund ein [03.02.2003]
Laut einer Studie der britischen Marktforschungsfirma The Research Business International (TRBI), die dafür die Kaufgewohnheiten von Cannabiskonsumenten über einen Zeitraum von sechs Monaten verfolgte, gibt diese Käuferschicht pro Jahr neben 5 Milliarden Pfund für Cannabis selbst noch einmal 6 Milliarden Pfund für eng damit zusammenhängende Konsumgüter aus, wie z.B. Süßigkeiten, Pizza oder Videospiele. Insgesamt ergibt sich also ein Umsatz von 11 Milliarden Pfund (ca. 16,8 Milliarden Euro).

Eine Studie der Bibliothek des britischen Unterhauses fand im Jahre 2000, dass eine Cannabislegalisierung dem Staat unter dem Strich etwa 1,5 Milliarden Pfund (ca. 2,3 Milliarden Euro) pro Jahr an Steuereinnahmen und Ersparnissen bringen würde.

Cannabis economy brings in £ 11bn [Observer (GB), 02.02.2003]
The Research Business International - Homepage
Die Cannabisstudie der Library of Commons


03.02.2003

Joint wirkt vier Wochen lang: Polizeiexperte [03.02.2003]
"Wer einen schwachen Joint geraucht hat, fährt drei Tage danach quasi noch mit 0,5 Promille durch die Gegend." Mit haarsträubenden Aussagen wie dieser werden Polizeibeamte "aufgeklärt", die Drogenkontrollen im Strassenverkehr durchführen sollen. Bis zu vier Wochen danach sei ein Joint noch wirksam, so Dienstgruppenleiter Rolf Spiegelhalter von der Pirmasenser Polizei. Tatsächlich aber klingt die Wirkung von Cannabis innerhalb von ein bis vier Stunden nach dem Konsum wieder ab. Wochen später in Urintests nachweisbar sind nur Abbauprodukte des Cannabiswirkstoffs, die selbst nicht psychoaktiv sind. In einem Leserbrief an die Zeitung, in der der Artikel erschienen ist, haben wir versucht, die Falschdarstellung richtigzustellen.

Immer wieder erscheinen Presseartikel zu drogenpolitischen Themen, die sachliche Fehler oder leicht zu wiederlegende Standpunkte enthalten. Mit einem Leserbrief können Sie den Sachverhalt richtigstellen und zumindest der Redaktion, in vielen Fällen aber auch Tausenden von Lesern Ihren Standpunkt vermitteln. Seit über zwei Jahren sammelt das Medienprojekt MAP-DE Artikel aus der deutschsprachigen Presse, macht diese über eine Mailingliste zugänglich und ermöglicht es Teilnehmern, dazu Stellung zu beziehen. Ein Archiv von Leserbriefen, von denen viele veröffentlicht wurden, liefert Ihnen Beispiele, was man schreiben kann. Nähere Informationen finden Sie auf der MAP-DE-Homepage.

Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach [Rheinpfalz, 31.01.2002]
Leserbrief zum Artikel
Nachweis von Cannabiskonsum
Medienprojekt MAP-DE


02.02.2003

USA: Ed Rosenthal schuldig gesprochen [02.02.2003]
Ein amerikanisches Geschworenengericht hat am Freitag, 31.01.2003 den Cannabisautor Ed Rosenthal wegen Cannabisanbaus schuldig gesprochen. Er hatte Cannabispflanzen für Patienten produziert, was nach einem kalifornischem Gesetz von 1996 legal war. Während die Staatsanwaltschaft ihm eine Verschwörung zum Anbau von mehr als Tausend Cannabispflanzen vorgeworfen hatte, sprachen ihn die Geschworenen nur wegen des Anbaus von mehr als 100 aber weniger als 1000 Pflanzen schuldig. Damit droht ihm bei der Strafverhängung am 4. Juni eine Strafe zwischen 5 und 40 Jahren Haft, statt 10 Jahre bis lebenslänglich. Eine sofortige Inhaftierung wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurde von Richter Charles Breyer abgelehnt. Er gewährte den Anwälten ausserdem eine zusätzliche Frist von 30 Tagen über die übliche 10-Tagesfrist hinaus, um eine Berufungsverhandlung zu beantragen. Die ungewöhnlich lange Frist bis zur Urteilsverkündung soll ausserdem Zeit für ein Berufungsverfahren in einem ähnlichen Fall geben, in dem es um eine Ausnahmsregelung im Bundesdrogengesetz geht. Richter Breyer hatte diese Regelung im Fall Rosenthal ausgeklammert, weil er sie für irrelevant hielt.

Prozessbericht auf Green-Aid.com
USA: Cannabisclubbetreiber sagt im Rosenthal-Prozess aus [CLN#95, 31.01.2003]
Cannabis in den USA
Cannabis als Medizin


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