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Neuigkeiten: März 2002

Schlagzeilen:
Kein Galgen für Julia Bohl [29.03.2002]
Der Reiz des Verbotenen [27.03.2002]
Frankreich: "Lieber ein Joint zu Hause als Alkohol am Steuer" [26.03.2002]
Drogenbeauftragte: Rechtsungleichheit "nicht akzeptabel" [26.03.2002]
Bayerisches Innenministerium für bundesweite 6 Gramm-Grenze [26.03.2002]
Apotheken-Angestellte: Cannabis in Apotheken "verantwortbar" [26.03.2002]
Singapur: Keine Kaution für Julia Bohl [25.03.2002]
Eve & Rave Pressemitteilung [25.03.2002]
Grüne Politiker unterstützen Cannabisreform [25.03.2002]
GB: Bischof für Cannabisentkriminalisierung [22.03.2002]
Nixon vor 30 Jahren: Judenhass und Cannabisverbot [22.03.2002]
Studie: Glas Wein am Steuer schlimmer als ein Joint [20.03.2002]
"Genuss- und Rauschmittel nicht in der Apotheke" [19.03.2002]
PDS fordert Boykott von Singapur [19.03.2002]
Veranstaltung von akzept in Nürnberg am 18.04 [18.03.2002]
Prof. Kleiber: "Strafrechtliche Regelungen zurückfahren" [17.03.2002]
Apothekerpräsident für Cannabis in Tabakläden [17.03.2002]
Coffeeshops in Grossbritannien? [17.03.2002]
Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden [16.03.2002]
GB: Cannabiskonsumenten in Uniform [16.03.2002]
Deutscher Studentin droht der Tod am Galgen [16.03.2002]
Aktionen zum 4. Mai 2002 [15.03.2002]
Britische Kommission empfiehlt Cannabisreform [15.03.2002]
Reformvorstoss der PDS im Gesundheitsausschuss [15.03.2002]
Bundesverfassungsgericht soll wieder entscheiden [12.03.2002]
Polizeigewerkschaft diskutiert Cannabisverkauf in Apotheken [12.03.2002]
Britische Liberaldemokraten für Cannabislegalisierung [11.03.2002]
DBDD Jahresbericht 2001 [10.03.2002]
6 Monate auf Bewährung für Thomas Kirch [08.03.2002]
Flugblätter für die Cannabisreform [06.03.2002]
Drogenbeauftragte ignoriert INCB-Kritik [06.03.2002]
Heroinstudie ist angelaufen [06.03.2002]
Schweizer Psychosekte VPM will sich auflösen [05.03.2002]
SPD: Umstufung von Cannabisbesitz zur Ordnungswidrigkeit? [04.03.2002]
Kalifornien: Cannabissteuer könnte Milliarden bringen [04.03.2002]
Innenminister Schily distanziert sich von Artikel über NL-Kritik [03.03.2002]
Hanfblatt-Interview zur CannabisKampagne [03.03.2002]
Ottos Ehefrau beim Cannabiskonsum ertappt [01.03.2002]
Minister will Haar-, Urin- und Blutproben von Schülern [01.03.2002]
Dez, Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 
Wichtige Neuigkeiten:
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
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Rechtsgleichheit / § 31a
Führerscheininfos
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):

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8 Jahre BVerfG (09.03.2002)
MMM (04.05.2002)
Hanfparade (31.08.2002)
Bundestagswahl (22.09.2002)

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29.03.2002

Kein Galgen für Julia Bohl [29.03.2002]
Der 22jährigen Deutschen Julia Bohl droht in Singapur nicht mehr die Todesstrafe. Ihr wird nun der Besitz von 281g statt bisher 687g Cannabis vorgeworfen sowie der Konsum von Ketamin. Die Höchststrafe für beide Delikte beträgt zusammen 20 Jahre Haft. Nun könnte Julia gegen ca. 93 250 Euro Kaution bis zur Hauptverhandlung freikommen. Ihre Mitangeklagten bleiben in Haft.

Im Nachbarland Malaysia wurde vor ca. zwei Jahren ein 18jähriger zu lebenslanger Haft und sechs Stockschlägen verurteilt, weil bei ihm zuhause eine einzige Cannabispflanze wuchs.

Julia in Singapur muss nicht mehr die Todesstrafe fürchten [Pforzheimer Zeitung, 27.03.02]
Jenseits der Stille [Berliner Zeitung, 28.03.2002]
Chronik der Gnadenlosigkeit [Süddeutsche, 27.03.2002]
Keine Kaution für Julia Bohl [CLN#55, 29.03.2002]
Drogen in Singapur


27.03.2002

Der Reiz des Verbotenen [27.03.2002]
Die Notwendigkeit, problematischen Drogenkonsum unter Jugendlichen zu verhindern, wird oft als Argument für ein generelles Cannabisverbot bemüht, obwohl bundesweit ca. 85% der Konsumenten von Cannabis laut offiziellen Erhebungen Erwachsene sind: Etwa 500.000 minderjährigen Konsumenten stehen ca. 2,9 Millionen Konsumenten ab 18 gegenüber, die genauso kriminalisiert werden. Eine neue Studie in der Euregio um Aachen, Limburg (Niederlande) und dem deutschsprachigen Teil Ostbelgiens hat nun Indizien dafür geliefert, dass das Verbot auch den Konsum durch Minderjährige nicht minimiert. Die Untersuchung Jugendliche 2001 der Gesundheitsdienste der Euregio hat festgestellt, dass der Cannabisgebrauch unter Schülern im Alter von 14-16 Jahren auf der deutschen Seite der Grenze weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird. 13 Prozent der deutschen Schüler aber nur 10 Prozent der niederländischen Altersgenossen hatten im letzten Monat Cannabis konsumiert. Mit sogennanten "harten" Drogen (u.a. Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche als Niederländer zu tun. Auch beim Gebrauch von Alkohol und Nikotin liegen die deutschen Schüler vor den Niederländern. Insgesamt wurden 40.000 Schüler weiterführender Schulen befragt.

«Wir können uns diese Unterschiede auch nicht erklären», gesteht Projektleiter Pieter Herngreen von der GGD Noord- en Midden Limburg. Er persönlich glaube, dass dieses Ergebnis mit der Drogenpolitik der Länder im Zusammenhang stehe. «Der Reiz des Verbotenen spielt sicherlich eine nicht zu unterschätzende Rolle.»
(Aachener Zeitung, 25.03.2002)

Joint im Schulranzen kennt keine Grenzen [Aachener Zeitung, 25.03.2002]
Tabelle: Jugendliche 2001 im Vergleich [Aachener Zeitung, 25.03.2002]
Argument: Das Verbot verhindert den Jugendschutz


Frankreich: "Lieber ein Joint zu Hause als Alkohol am Steuer" [26.03.2002]
"Zuhause einen Joint zu rauchen ist mit Sicherheit weniger gefährlich als Alkohol zu trinken bevor man fährt, sowohl für einen selbst als auch für andere" sagte der frazösische Ministerpräsident und Präsidentschaftskandidat Lionel Jospin (SP) am Montag, den 25.03.2002 zur Tageszeitung Le Monde. Er sei zwar nicht für eine Entkriminalisierung, weil diese "nichts reguliert, was den illegalen Handel betrifft" und ein "schlechtes Signal für die Jugend" sei. Es komme jedoch darauf an, das Gesetz intelligent anzuwenden.

Jospins Gesundheitsminister Bernard Kouchner (selbst ein Arzt) hat sich mehrfach für eine Entkriminalisierung ausgesprochen. Im Jahre 1997 hatte eine Studie von Professor Roques für den Gesundheitsminister ergeben, dass Cannabis weit weniger bedenklich sei als Alkohol oder Tabak. "Eure Drogenpolitik ist besser als unsere", lobte Dr. Kouchner im Februar bei einem Besuch in den Niederlanden seine Gastgeber. Im Januar nannte auch Justizministerin Marylise Lebranchu eine Legalisierung "denkbar".

Der Klimawechsel in Frankreich zeigt sich auch daran, dass Jacques Chirac von der konservativen, gaullistischen Partei RPR diesmal die Drogenpolitik kaum zum Thema gemacht hat. Bei den letzten Präsidentschaftswahlen vor sieben Jahren hatte Chirac noch die Drogenpolitik der Niederlande scharf kritisiert.

Jospin: Alkohol am Steuer schlimmer als Joint zu Haus [Deutsches Medizin-Forum]
Jospin: Lieber Haschisch als Alkohol [De Telegraaf (NL), 26.03.2002]
"Fumer un joint chez soi est certainement moins dangereux que boire de l'alcool avant de conduire" [Le Monde (FR), 26.03.2002]

Frankreich: Cannabislegalisierung "denkbar" [CLN#46, 25.01.2002]
Frankreich: Gesundheitsminister für Legalisierung [CLN#22, 03.08.2001]
Zur Studie von Professor Roques [Hanf!, 8/1999]

Cannabis in Frankreich


26.03.2002

Drogenbeauftragte: Rechtsungleichheit "nicht akzeptabel" [26.03.2002]
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, hat die bestehenden Unterschiede bei der Behandlung von "geringen Mengen" von Cannabis als "nicht akzeptabel" bezeichnet und versprochen, sich für eine bundesweit einheitliche Mengenregelung einzusetzen. Auch die Notwendigkeit einer Reform der derzeitigen Rechtslage bei Cannabis und Führerschein wurde zugegeben:

Ich werde mich für eine einheitliche Regelung der geringen Menge einsetzen, weil die Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht akzeptabel sind. Darüberhinaus brauchen wir bessere und praktikablere Lösungen für das Thema kiffen und Autofahren.
In einer Pressemitteilung am 21.12.2001 hatte sie noch behauptet, es gäbe bereits klare Richtlinien bei der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld. 10 Gramm würden bundesweit als geringe Menge eingestuft:
Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."
Der Verein für Drogenpolitik schrieb daraufhin an Ingo Michels, einen Mitarbeiter der Drogenbeauftragten und stellte nochmals klar, dass die vom Gesundheitsministerium angeführte Quelle das genaue Gegenteil belegt. Es besteht ein erhebliches Rechtsgefälle zwischen verschiedenen Bundesländern. Wir begrüssen es, wenn sich Politiker als lernfähig zeigen :-)

Des weiteren sprach sich Frau Casper-Merk erneut gegen eine Legalisierung aus, erkannte aber gleichzeitig an, dass eine Reform wie in der Schweiz geplant gar keine Legalisierung sondern eine Entkriminalisierung sei. Prinzipiell ist auch Frau Caspers-Merk zu einer Strafbefreiung der Konsumenten bereit:

Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist bislang in keinem Land der EU legalisiert und soll auch in der Schweiz durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht legalisiert werden. Hierzu wird uns Herr Vizedirektor Locher im Anschluss an meinen Vortrag genauer informieren. Die deutsche Bundesregierung vertritt eine Entwicklung hin zu einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums in kleinen Mengen.

Pressemitteilung Nr. 7 der Drogenbeauftragten [25.03.2002]
Rechtsgleichheit / § 31a
Marion Caspers-Merk und Cannabispolitik


Bayerisches Innenministerium für bundesweite 6 Gramm-Grenze [26.03.2002]
Aus dem bayerischen Innenministerium hat uns eine Antwort auf ein Schreiben erreicht, das wir im Februar an Staatssekretär Regensburger (CSU) geschickt haben. Die Existenz der von Bundesland zu Bundesland ungleichen Rechtspraxis wird von der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich bestätigt. Eine rechtliche Gleichstellung bei geringen Mengen soll jedoch nach ihrem Willen ausschliesslich durch einen Export bayerischer Zustände in andere Teile Deutschlands erfolgen. In Bayern wird ein Verfahren höchstens bei Besitz von 3 "Konsumeinheiten" eingestellt, worunter maximal 6 Gramm Cannabis verstanden werden (die 3 KE-Regelung stammt übrigens aus der Rechtssprechung bei Mundraub). In Hessen und Schleswig-Holstein werden Verfahren bis zu 30 Gramm straflos eingestellt, in anderen Ländern liegt die Grenze bei 10 oder 15 Gramm.

Auf die von uns angesprochene Cannabisreform in der Schweiz ging das Bayerische Innenministerium ebensowenig ein wie auf die Tatsache, dass Cannabis keine Einstiegsdroge ist und dass die Drogensterblichkeit in Bayern um ein Vielfaches höher liegt als in den liberalen Niederlanden.

Antwort des Bayerischen Innenministeriums [25.03.2002]
Email an Staatssekretär Regensburger (CSU) [17.02.2002]
CSU und Cannabis


Apotheken-Angestellte: Cannabis in Apotheken "verantwortbar" [26.03.2002]
Die Vorsitzende des Bundesverbands der Angestellten in Apotheken (BVA), Monika Oppenkowski, findet den Verkauf von Cannabis in Apotheken verantwortbar, solange dabei über Gesundheitsrisiken aufgeklärt werde. Cannabis sei zwar nicht harmlos, sein Konsum sei aber weniger riskant als der von Alkohol oder Nikotin. Der Apothekenverkauf vermindere Kontakte der Konsumenten zu Dealern und könne zur Vorbeugung gegen Drogenmissbrauch dienen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bevorzugt im Falle einer Legalisierung den Vertrieb von Cannabis in Tabaksgeschäften.

Die anhaltende Diskussion um den Cannabisvertrieb in Apotheken seit dem entsprechenden Vorschlag des Vizechefs der Gewerkschaft der Polizei zeigt, dass eine Cannabisentkriminalisierung für viele Menschen bereits denkbar ist. Die Diskussion um eine reine Straffreistellung der Konsumenten bzw. auch Apothekenabgabe oder Vertrieb in Fachgeschäften oder Coffeeshops macht deutlich, dass die grundlegende Frage nicht mehr ist, ob eine Cannabisreform sinnvoll ist. Der derzeitige Zustand ist nicht mehr lange haltbar. Stattdessen muss geklärt werden wie die Reform aussehen soll und wann sie verwirklicht werden kann.

Haschischverkauf in Apotheken? [Rheinpfalz Online, 26.03.2002]

"Genuss- und Rauschmittel nicht in der Apotheke" [CLN#54, 21.03.2002]
Apothekerpräsident für Cannabis in Tabakläden [CLN#54, 21.03.2002]
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]

Homepage des BVA


25.03.2002

Singapur: Keine Kaution für Julia Bohl [25.03.2002]
Die 22-jährige Deutsche Julia Bohl, die in Singapur wegen mutmasslichen Handels mit Cannabis und anderen Drogen hinter Gittern sitzt, wird in Haft bleiben. Eine Freilassung gegen Kaution wurde von einem Richter abgelehnt. Frau Bohl wird der Besitz von 687 Gramm Cannabis vorgeworfen. Bei mehr als 500 Gramm Cannabis geht die Justiz in Singapur von Handel aus, für den dort die Todesstrafe vorgeschrieben ist. Nun soll laut Pressebereichten in einem Labor der "Reinheitsgrad" des Cannabis festgestellt werden, was bis zu zwei Monaten dauern kann.

Da Cannabiskraut (Marihuana) kaum mit anderen Substanzen vermischt wird, hängt das Leben der der jungen Frau und ihres 21-jährigen Singapurer Mitangeklagten Madhi Bin Ibrahim Bamadhaj wohl im wesentlichen davon ab, wie trocken das pflanzliche Material war: Frische Cannabispflanzen verlieren beim vollständigen Trocknen bis zu drei Viertel ihres Erntegewichtes, weil sie soviel Wasser enthalten. Möglich wäre auch, dass Stengel oder Samen von Hanfblüten nicht gewertet werden. Bleibt jedoch die Menge über 500 Gramm, dann wird ein Verbot einer Pflanze das Leben zweier Menschen kosten, von der weltweit kein einziger Fall einer tödlichen Vergiftung bekannt ist. Experten stufen Cannabis als weniger schädlich ein als Alkohol und Nikotin, zwei Drogen die auch in Singapur legal sind. Es ist höchste Zeit, die Drogengesetze zu reformieren - nicht nur in Singapur.

Wer kann Julia jetzt noch retten? [Die Welt, 24.03.2002]
Weitere Anklage gegen inhaftierte Deutsche [Berliner Zeitung, 22.03.2002]

Fate of German on drug charge in the balance [Straits Times (SG), 22.03.2002]
German and 3 S'poreans may escape death for drug trafficking [Straits Times TV (SG), 22.03.2002] (Quicktime nötig)

Drogen in Singapur


Eve & Rave Pressemitteilung [25.03.2002]
Der Eve & Rave e.V. hat eine Pressemitteilung zur Cannabispolitik in Deutschland herausgegeben, die einen guten Überblick zum Stand der politischen Willensbildung gibt. Ein Vergleich von Meinungsumfragen in Deutschland und der Schweiz zeigt, dass Deutschland um einige Jahre hinter seinem alpenländischen Nachbarn hinterherhinkt. Kritisiert wird die mangelnde Lernfähigkeit und Diskussionsbereitschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Drogenpolitische Falschaussagen, die in eklatantem Widerspruch zu den Fakten stehen, wie z.B. die Behauptung von Frau Caspers-Merk, "in allen Bundesländern" werde "als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen," werden auch Monate später nicht korrigiert.

»Eve & Rave« sind eingetragene Vereine in Berlin, Kassel und Köln. In der Schweiz ist »Eve & Rave« ein Verein mit Sitz in Solothurn, der landesweit tätig ist. Zielsetzung von »Eve & Rave« ist die Förderung der Party- und Technokultur und die Minderung der Drogenproblematik. Die Arbeitsbereiche betreffen Arbeit, Gesundheit, Kultur und Politik.

Eve & Rave Pressemitteilung [21.03.2002]
Homepage von Eve & Rave e.V. Berlin


Grüne Politiker unterstützen Cannabisreform [25.03.2002]
Die folgenden Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen haben sich neu als Unterstützer der vier Minmalforderungen der CannabisKampagne eingetragen:

  • Hans-Christian Ströbele, MdB
  • Elfi Jantzen, MdA Berlin
  • Angelika Beer, MdB
  • Antje Radcke
  • Werner Schulz, MdB
  • Adrienne Goehler, Ex-Senatorin Berlin
  • Johannes Lichti, Landesvorstand Sachsen
  • Volker Ratzmann, MdA Berlin
  • Lars Schmidt, LaVo Schleswig-Holstein
  • Frieder Otto Wolf, Ex-MdEP
  • Kerstin Müller, MdB, Fraktionsvorsitzende
  • Frank vom Scheidt, Personalamtsleiter
Christa Nickels, die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Drogen der Bundestagsfraktion, hatte bereits im Februar ihre Unterstützung bekundet. Auch der Bundesvorstand der Jungsozialisten in der SPD sowie Vertreter der PDS unterstützen die Minimalforderungen:
  • Entkriminalisierung der KonsumentInnen: Straffreiheit für den Besitz "geringer Mengen" bis zu 30 g Cannabis.
  • Zulassung von Hanf als Medizin, Unter­stützung der Erforschung weiterer thera­peuti­scher Poten­ziale und medizinischer Einsatz­gebiete.
  • Straffreiheit des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf
  • Zurücknahme der gegenwärtig diskriminierenden Führerscheinregelung: Differenzierung im Führerscheinrecht zwischen aktuellem und zurückliegendem Konsum von Cannabis.
Noch fehlt es vor allem in der SPD und FDP an Unterstützung für diese Forderungen. Wenn Sie Personen kennen, die eine Reform unterstützen, fragen Sie sie an, ob diese bereit sind, sich als Unterstützer einzutragen oder geben Sie ihre Anschrift an Frau Kluge Haberkorn von akzept e.V. weiter, damit sie sich mit ihnen in Verbindung setzen kann.

Die Grünen und die Cannabisreform
Homepage der CannabisKampagne von akzept e.V.
Flugblatt zur CannabisKampagne


20.03.2002

GB: Bischof für Cannabisentkriminalisierung [22.03.2002]
John Oliver, der anglikanische Bischof der ländlichsten Diözese Englands, hat sich für die Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen. Soviele junge Menschen gebrauchten Cannabis, dass das Gesetz in Verruf gekommen sei. Eine Entschliessung, die die Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes unterstützte, war bei der letzten Diözesansynode mit vier zu einer Stimme angenommen worden. "Es war uns sehr bewusst, dass Cannabis keine harmlose Droge ist," erklärte der Bischof. "Niemand sagt, dass es gut sei, es zu gebrauchen. Aber wir sagten, dass das gegenwärtige System nicht aufrechterhalten werden kann." Er verwies auf viele Polizeibeamte, die fanden, dass die Verfolgung von Cannabis von Problemen mit anderen Drogen ablenke. Er fand das Argument, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, wenig überzeugend. Die Frage der Cannabisentkriminalisierung wird auch in anderen Diözesen diskutiert werden, bevor die Generalsynode der "Church of England" eine Entschliessung dazu fällt.

Bishop Calls For Cannabis Law To Be Relaxed [Sunday Telegraph (GB), 17.03.2002]


Nixon vor 30 Jahren: Judenhass und Cannabisverbot [22.03.2002]
Vor dreissig Jahren empfahl eine amerikanische Regierungskommission die Entkriminalisierung von Cannabis. Präsident Nixon wies jedoch die Empfehlung der von ihm selbst eingesetzten "National Commission on Marihuana and Drug Abuse" zurück, so dass sich heute noch Cannabis in der strengsten Kategorie des US-Drogengesetzes befindet und sein Gebrauch strengeren gesetzlichen Einschränkungen unterliegt als selbst Kokain.

Jüngst veröffentlichte Tonbandaufzeichnungen aus dem Weissen Haus zeigen, dass für Nixon von vornherein feststand, dass keine Gesetzesänderung erforderlich sei. Er kritisierte den Vorsitzenden der Kommission dafür, dass er in dieser Frage das Gesundheitsministerium zu Rate gezogen hatte. Nixon behauptete, der Versuch einer Cannabisreform sei das Werk von Juden, über die er auf den Tonbändern wiederholt abfällige Bemerkungen machte, genauso wie über Homosexuelle:

You know it's a funny thing, every one of the bastards that are out for legalizing marijuana is Jewish. What the Christ is the matter with the Jews, Bob, what is the matter with them? I suppose it's because most of them are psychiatrists, you know, there's so many, all the greatest psychiatrists are Jewish. By God we are going to hit the marijuana thing, and I want to hit it right square in the puss...
Hier sind die wesentlichsten Aussagen der von Nixon eingesetzen Kommission:
Unsere Jugend kann nicht verstehen warum die Gesellschaft ein Verhalten mit so wenig sichtbaren negativen Wirkungen oder schädlichem sozialen Auswirkungen kriminalisieren will... Diese jungen Leute sind über den Zaun gesprungen und haben keinen Abgrund vorgefunden. Und die Respektlosigkeit für die Besitzverbote nährt eine Respektlosigkeit für Gesetze und das System allgemein... Dazu kommt der Eindruck unter der Jugend, dass einige Polizisten die Marihuanagesetze verwenden um Leute zu verhaften, die sie aus anderen Gründen nicht mögen, sei es ihre Politik, ihre Haartracht oder ihre ethnische Abstammung."
(...)
"Bundes- und Staatsgesetze (sollten) so geändert werden, dass der Besitz von Marihuana zum privaten Gebrauch keine Straftat mehr ist.
(...)
"Gesetze der Bundesstaaten sollten den öffentlichen Gebrauch von Marihuana zu einer Straftat machen, die mit einer Geldstrafe von 100 Dollar [ca. 112 Euro] bestraft werden kann. Unter Bundesgesetzen sollte öffentlich gerauchtes Marihuana einfach nur beschlagnahmt werden."
30th Anniversary of Shafer Commission Report [The Week Online #229, 22.03.2002]
Mitschrift der Nixon-Tonbänder zu Cannabis
"Marihuana: A Signal of Misunderstanding" [22.03.1972]
Untersuchungen zum Cannabisverbot aus über 100 Jahren


20.03.2002

Studie: Glas Wein am Steuer schlimmer als ein Joint [20.03.2002]
Ein Glas Wein beeinflusst die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, stärker als ein Joint. Das ergab laut einem Bericht des britischen Wissenschaftsmagazins "New Scientist" eine neue Studie des Transport Research Laboratory (TRL) in Crowthorne in der südenglischen Grafschaft Berkshire. Bei verschiedenen psychomotorischen Tests und Fahrstudien an einem Fahrsimulator wurde lediglich bei Tests, in denen die Personen am Simulator eine Achterschleife fahren mussten, ein signifikanter Einfluss von Cannabis festgestellt, der jedoch immer noch weniger stark war als bei der Alkoholmenge, die einem (auch in Deutschland legalen) Glas Wein entspricht. Die Forscher fanden ausserdem, dass die Cannabiskonsumenten den Einfluss von Cannabis auf die Fahrleistung eher überschätzten als unterschätzen und deshalb betont vorsichtig fuhren, im Gegensatz zu Fahrern unter Alkoholeinfluss, die durch eine riskantere Fahrweise auffallen.

Weil Cannabis in höheren Dosierungen die Fähigkeit beeinträchtigt, sicher am Strassenverkehr teilzunehmen, muss es auch hier Grenzen geben, jenseits derer Strafen drohen. Derzeit wird in Deutschland jedoch jede nachweisbare Menge des Cannabiswirkstoffs THC im Blut automatisch mit mehr als 0,49 Promille Alkohol gleichgesetzt. Das gilt unabhängig davon, ob von der festgestellten Wirkstoffmenge überhaupt eine signifikante Auswirkung auf die Fahrsicherheit ausgeht: Bei THC gilt eine absolute 0,0 Promillegrenze. Die TRL-Studie zeigt, wie schon die Studie der Universität Limburg im Jahre 1994, dass es fuer eine strengere Behandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol im Strassenverkehr keine sachliche Grundlage gibt.

Alcohol impairs driving more than marijuana [News Scientist (GB), 20.03.2002]
Studien zu Cannabis am Steuer
Cannabis und Führerschein


19.03.2002

"Genuss- und Rauschmittel nicht in der Apotheke" [19.03.2002]
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist laut ihres Präsidenten gegen den Verkauf von Cannabis in Apotheken. Diese dienten zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung, nicht zum Vertrieb von Rausch- und Genussmitteln. Bis 1958 war Cannabis als Arznei in deutschen Apotheken erhältlich. Vor einigen Jahren hatte das Bundesland Schleswig-Holstein vorgeschlagen, geringe Cannabismengen in Apotheken zu verkaufen, um Konsumenten vom Schwarzmarkt fernzuhalten. Dieser Vorschlag wurde vor kurzem vom Vizechef der Gewerkschaft der Polizei wieder aufgegriffen.

Viele Apotheker wollen mit dem Cannabisverkauf nichts zu tun haben, weil sie Vorurteile über Opiatabhägige auf Cannabiskonsumenten übertragen. Andererseits sind auch viele Cannabiskonsumenten gegen den Apothekenverkauf, weil sie die gemütlichere Atmosphäre von Coffeeshops den steril wirkenden Apotheken vorziehen.

Apotheker wollen kein Hasch verkaufen [Oberhessische Presse, 18.03.2002]
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]


PDS fordert Boykott von Singapur [19.03.2002]
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der PDS, Prof. Dr. Peter Porsch, verurteilte die drakonischen Strafen, mit denen Singapur seine Drogenpolitik betreibt und forderte zu einem Boykott gegen das südostasiatische Land auf. Derzeit sitzt die 22jährige Julia Bohl in Singapur wegen Besitz von Cannabis in Haft. Ab 500 Gramm Cannabis droht in Singapur der Tod am Galgen.

Angesichts der weltweiten Verbreitung von Drogen, angesichts der Tatsache, dass es keine drogenfreien Kulturen gibt, und angesichts der Tatsache, dass es auch in Singapur legale Drogen gibt, mit denen viel Geld verdient wird, erscheint die Härte, mit der man dort den Besitz und Handel mit bestimmten Drogen verfolgt, jedoch einzig als scheinheilig und unmenschlich willkürlich. Diese Tatsache und die Skrupellosigkeit, mit der die Hinrichtungen durch Gerichtsurteile angeordnet und von den Henkern eines autoritären, undemokratischen Regimes exekutiert werden, müssen angeprangert und geächtet werden, nicht nur dann, wenn Menschen aus Europa oder Nordamerika davon betroffen sind, sondern in allen Fällen. Die in anderen Zusammenhängen so oft und so laut beschworene internationale Gemeinschaft muss den Henkern in Singapur in den Arm fallen. Singapur muss geächtet und isoliert werden. Die internationale Gemeinschaft hat alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um Julia B. und alle anderen wegen Drogendelikten in Singapur vom Tode Bedrohten vor dem Zugriff des Henkers oder einer anderen unverhältnismäßigen Strafe zu bewahren. Ich fordere daher dazu auf, Singapur so lange zu boykottieren, bis dieser Staat einen Mindeststandard an Menschenrecht gewährleistet. Dazu gehört der Verzicht auf die Todesstrafe.

PDS-Politiker Porsch fordert Boykott gegen Singapur [PDS Sachsen, 19.03.2002]
Julias Schicksal hängt an Diplomaten [Potsdamer Neueste Nachrichten, 19.03.2002]
Deutscher Studentin droht der Tod am Galgen
Drogen in Singapur
PDS und Drogenpolitik


18.03.2002

Veranstaltung von akzept in Nürnberg am 18.04 [18.03.2002]
Am 18.04. findet in Nürnberg eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung von akzept e.V. zum Thema "Perspektiven einer Cannabisreformpolitik" statt.Als Redner vorgesehen sind u.a. Dr. Harald Hans Körner, Staatsanwalt OLG Frankfurt (Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität), Bernhard Witthaut (stellv.Vorsitzender Gewerkschaft der Polizei, angefragt), Ines Meyer (Bundesministerium für Gesundheit, Geschäftsstelle der Bundesdrogenbeauftragten, Berlin), Régine Linder (Schweizerische Fachstelle für Schadensminderung, Bern) und Dr. Heino Stöver (Bremer Institut für Drogenforschung der Universität Bremen).

Einladung zur Veranstaltung von akzept e.V.
Homepage der CannabisKampagne


17.03.2002

Prof. Kleiber: "Strafrechtliche Regelungen zurückfahren" [17.03.2002]
Am 28.01. und am 04.02.2002 fanden in Kiel Anhörungen zur Drogenpolitik statt, wo u.a. auch Prof. Dr. Dieter Kleiber auftrat. In seinem Beitrag kritisierte er die ungleiche Rechtspraxis bei der straflosen Einstellung von Ermittlungsverfahren, in denen es um geringe Mengen geht. Er fasste auch die Ergebnisse seiner Studien für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) und anderer aktueller Studien zu Cannabis zusammen:

Soweit hierfür die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig sind, trifft die Länder die Pflicht, für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis zu sorgen. (...) Dazu habe ich Ihnen eine Abbildung mitgebracht. Hier sind die Einstellungen nach § 31 a Abs. 1 als Anteil der Tatverdächtigen nach allgemeinen Verstößen nach § 29 BtMG dokumentiert. Diese Tabelle habe ich dem Internet entnommen. Bezugsgröße sind Daten von 1995; neuere Daten liegen meines Erachtens in analysierter Form nicht vor. Auch die jüngst erschienene Studie der Kriminologischen Zentralstelle analysiert Daten zwischen 1994 und 1995.
Wir sehen darin, dass es in den Bundesländern hinsichtlich der Einstellungsrate dramatisch unterschiedliche Zahlen gibt. Sie variieren zwischen 92,1 % in Schleswig-Holstein und 10,0 % in Sachsen-Anhalt. Die Raten der anderen Länder sind: Bremen 80,7 %, Hamburg 64,8 %, Bayern 19 %, Brandenburg 11,9 %, Sachsen 10,1 % und Sachsen-Anhalt 10,0 %. Die Einstellungsrate in Thüringen ist unklar, weil die Datenlage nicht präzise zu sein scheint. - Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichmäßigkeit der Behandlung von Drogenkonsumenten erscheint daher aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt.
(...)
Entsprechend muss man bei Cannabisabhängigkeit differenzieren, ob es sich um reinen Cannabiskonsum oder um polytoxikomanen Substanzmittelmissbrauch handelt. Bei reinem Cannabiskonsum haben wir bei einer Stichprobe hoch frequent konsumierender Cannabiskonsumenten Abhängigkeitsraten in der Größenordnung von 2 % festgestellt. Die Personen konsumierten im Durchschnitt 18mal im Monat Cannabis. Das ist weit über dem Ergebnis in Repräsentativuntersuchungen. In anderen Untersuchungen wurden bei Cannabis Abhängigkeitsraten von 1,4 % identifiziert.
(...)
Bezüglich der Frage, ob Cannabis eine Einstiegsdroge ist, besteht mittlerweile international Einigkeit zu einem "Nein". Hauptargument ist hier, dass man nachweisen kann, dass weit über 95 %, die einmal Cannabis konsumiert haben, ihren Konsum nicht auf andere illegale Substanzen ausgeweitet haben. Wenn man überhaupt von einer "Einstiegsdroge" sprechen möchte -- darin sind sich die Suchtforscher mittlerweile einig --, müsste man Tabak und Alkohol als "Einstiegsdrogen" bezeichnen, weil sie bei Substanzmittelkonsumenten mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlich und biografisch vorausgehen.
Hinsichtlich der sozialen Integration gibt es immer wieder Hinweise, dass Cannabiskonsumenten im Vergleich zu anderen ein so genanntes Amotivationales Syndrom aufweisen. In kontrollierten Studien zeigte sich dieses Amotivationales Syndrom allerdings nicht. Sofern es auftritt, scheint es ein Effekt der Selbstselektion derart zu sein, dass Menschen mit einer geringeren Arbeitsbereitschaft ein höheres Risiko haben, Cannabis zu konsumieren.
(...)
Ich gehe davon aus, dass die Einschätzung von Cannabisprodukten eine Neubewertung der Situation nach sich zieht, weil die gesundheitlichen Auswirkungen weit geringer sind, als bisher angenommen wurde.
(...)
Vergleicht man also Alkohol und Cannabisprodukte als Beispiele für legale oder illegale Substanzen, so wird diese Differenzierung unter gesundheitlichen und gesundheitswissenschaftlichen Gesichtspunkten obsolet. Jedenfalls fachwissenschaftlich ist sie nicht aufrecht zu erhalten.
(...)
In Zukunft sollten stärker als bisher nicht den Substanzkonsum an sich, sondern bestimmte Teilgruppen in den Mittelpunkt der Prävention gestellt werden. Nicht um den generellen Konsum geht es, sondern um die Vorbeugung vor riskanten Konsummustern.
Weiter heisst es im Protokoll:
Abg. Nabel bittet um eine Empfehlung für einen weiteren Rückzug des Strafrechts im Umgang mit dem Konsum von Cannabisprodukten. - Prof. Dr. Kleiber informiert, die Praxis in verschiedenen Bundesländern, den § 31 a BtMG auf Cannabisprodukte zu beschränken, sei nach seiner Ansicht nicht sinnvoll. Sinnvoll erscheine ihm die Überlegung, ob Cannabisprodukte Gegenstand des § 31 a BtMG sein sollten, was nicht einer Legalisierung gleichkomme. Der Konsum von Cannabisprodukten könne seines Erachtens auf eine Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden, wenn er nicht mit Handel in größeren Mengen einhergehe. Er empfehle in Bezug auf Cannabisprodukte, den Jugendschutz zu verstärken und die strafrechtlichen Regelungen zurückzufahren.

Anhörungen am 28.01.2002 in Kiel:
Beiträge als HTML, als PDF, Anlagen als PDF
Anhörungen am 28.01.2002 in Kiel: 15/36_01-02 (alle HTML und PDF)


Apothekerpräsident für Cannabis in Tabakläden [17.03.2002]
Der Präsident der saarländischen Apotheker-Kammer, Manfred Saar, hat in einem Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung klargestellt, dass er über den Vorschlag des Vize-Chefs der Gewerkschaft der Polizei, Cannabis in Apotheken zu vertreiben, keineswegs "empört" sei. Apotheken dienten der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Sollte der Bundestag Cannabis legalisieren, dann könne der Vertrieb in Tabakläden erfolgen. Er stellte die Praxis in Frage, Konsumenten zu kriminalisieren und kritisierte die polemische Art und Weise, mit der über die Legalisierung von Cannabis diskutiert werde. Saar erinnerte daran, dass in Deutschland der Konsum von cannabishaltigen "Orient-Zigaretten" bis zum ersten Weltkrieg noch gesellschaftsfähig war. Das Abhängigkeitsrisko von Cannabis sei geringer als das von Tabak. Im Juli vorigen Jahres hatte sich auch der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Güther Jonitz, für die Abgabe von Cannabis in Coffeeshops ausgesprochen.

Heroin bald beim Apotheker? [Saarbrücker Zeitung, 16.03.2002]
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]
Ärztekammerpräsident für Coffeeshops [CLN#20, 20.07.2001]
Ärzte zum Cannabisverbot,


Coffeeshops in Grossbritannien? [17.03.2002]
Mehr als ein Dutzend Coffeeshops nach niederländischem Muster sind in Grossbritannien geplant. Das berichtet die britische Tageszeitung Observer (17.03.2002).

Cannabis cafes set to open all around Britain as law changes [Observer (GB), 17.03.2002]


16.03.2002

Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden [15.03.2002]
Der brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat klargestellt, dass in seinem Bundesland künftig bis zu 6 Gramm Cannabis als "geringe Menge" gelten werden. Vor kurzem hatte sich ein Staatsanwalt geweigert, einer straflosen Einstellung in einem Fall zuzustimmen, in dem er für 3,6 Gramm eine Strafe von 450 Euro verlangt hatte. Das ermöglichte es dem Amtsgerichts Bernau, den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Durch die nun erfolgte Zustimmung zur Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft soll dieser Weg nun laut BILD verwehrt sein. Richter Andreas Müller war gerade dabei, eine 90-seitige Vorlageschrift vorzubereiten. Doch das letzte Wort ist damit nicht gesprochen, denn auch in anderen Bundesländern gibt es ein erhebliches Gefälle in der Rechtspraxis bei geringen Mengen.

Die explizite Anhebung der Obergrenze der "geringen Menge" von 3 Gramm auf 6 Gramm in Brandenburg zeigt wieder einmal, wie weit wir noch von der 1994 vom Bundesverfassungsgericht geforderten "einheitlichen Rechtspraxis" entfernt sind. Drei Zitate hierzu:

"Wir haben klargestellt, dass bis zu 6 Gramm Cannabis als straffreie ,geringe Menge' zu behandeln sind."
In manchen anderen, vor allem rot und grün regierten Ländern werde Besitz und Konsum weicher Drogen verharmlost; dort griffen Polizei und Justiz erst ein, wenn ein Konsument mehr als z.B. fünf Gramm Haschisch besitze. In Bayern hingegen werde jede Art des Drogenbesitzes konsequent geahndet.
Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."

Die Rechtsungleichheit bei "geringen Mengen" ist jedoch nur eine von vielen Gründen, die einen Vorlagebeschluss rechtfertigen können. Auch die Frage, ob bei Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse aus dem In- und Ausland das Cannabisverbot grundsätzlich gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes verstösst, wird früher oder später geklärt werden müssen, wenn es zu keiner Reform kommt.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Wenn Landesregierungen sich weigern, wie in der Cannabisentscheidung von 1994 vorgeschrieben eine im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis einzuführen, dann verstossen sie gegen geltendes Recht. Würde das Bundesverfassungsgericht bei der nächsten Entscheidung zu Cannabis Teile des Verbots für grundgesetzwidrig erklären, würden diese Teile auch ohne Gesetzesänderung durch den Bundestag ausser Kraft treten, da nur grundgesetzkonforme Gesetze Rechtskraft haben.

Straffreiheit bis 6 Gramm Dope [TAZ, 16.03.2002]
Haschisch-Urteil kann "noch Jahre dauern" [Berliner Zeitung, 14.03.2002]
Bundesverfassungsgericht soll wieder entscheiden [CLN#53, 15.03.2002]
"Drogenprozess mit politischer Tragweite" [CLN#51, 01.03.2002]
Rechtsungleichheit bei geringen Mengen
Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz?


GB: Cannabiskonsumenten in Uniform [16.03.2002]
Jeder zweite Polizist, der für eine Studie in Grossbritannien befragt worden ist, hat zugegeben, selbst schon Cannabis konsumiert zu haben. Das berichtet die Londoner Times. An der Umfrage der Joseph Rowntree-Stiftung nahmen 150 Beamte aus der Hauptstadt London und der Grafschaft Süd-Yorkshire teil. Etwa drei Viertel der Polizisten kritisierten, dass mit dem Verbot ansonsten gesetzestreue Menschen kriminalisiert werden. Die Mehrzahl der Beamten war der Meinung, dass das Cannabisverbot die Beziehungen zwischen der Polizei und jüngeren Leuten belastet, insbesondere bei Angehörigen ethnischer Minderheiten. Einmal wegen Cannabisbesitz Verhaftete seien weniger dazu bereit, bei der Aufklärung ernsthafterer Straftaten behilflich zu sein.

Half Of Police Have Tried Cannabis [The Times (GB), 16.03.2002]
Polizei und Cannabisverbot
Cannabis in Großbritannien


Deutscher Studentin droht der Tod am Galgen [16.03.2002]
Die 23jährige Deutsche Julia B. steht in Singapur wegen Handels mit Cannabis und anderen Drogen vor Gericht. Zusammen mit einem 21jährigen und einem 33jährigen aus Singapur wurde sie in dem südostasiatischen Stadtstaat im Besitz von 687 Gramm Cannabis sowie geringen Mengen von synthetischen Drogen wie Ecstasy und Amphetaminen ertappt.

In Singapur wird der Handel mit illegalen Drogen mit dem Tod durch Erhängen bestraft. Von Handel wird automatisch bei Besitz von mehr als 200 Gramm Cannabisharz (Haschisch) oder mehr als 500 Gramm Cannabiskraut (Marihuana) ausgegangen. Jährlich werden in dem Stadtstaat, der 25mal weniger Einwohner hat als Deutschland, etwa 50-80 Menschen gehenkt, davon ca. 25 pro Jahr wegen Drogendelikten.

Nicht nur für Händler sind die Strafen streng: Konsumenten illegaler Drogen können gegen ihren Willen bis zu 3 Jahren in Lagern festgehalten werden. Ausserdem sind Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren möglich.

Trotz dieser drakonischen Strafen ist auch Singapur keine "drogenfreie Gesellschaft". Im Jahre 1994 wurden 6.165 Menschen wegen Konsums illegaler Drogen verhaftet. Das sind ca. 190 Verhaftungen pro 100.000 Einwohner pro Jahr. In Deutschland lag die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten im selben Jahr bei 160 pro 100.000 Einwohner.

Anschrift des Botschafters der Republik Singapur (bitte höflich bleiben!):

Seine Exzellenz,
Herr Prof. Walter Woon, Botschafter der Republik Singapur

Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Tel.: 030-22 63 43 18
Fax: 030-22 63 43 55

WWW: http://www.mfa.gov.sg/berlin
E-Mail: sing.emb.berlin@t-online.de

Deutsche Studentin soll Drogen geschmuggelt haben - Todesstrafe? [Spiegel, 15.03.2002]
Drogen in Singapur


15.03.2002

Aktionen zum 4. Mai 2002 [15.03.2002]
Bitte beachten Sie unsere aktuelle Zusammenstellung an Aktionen zum 4. Mai auf unserer Website.

  • Marlon Werkhausen, Organisator der Düsseldorfer Demonstration, arbeitet an Plakaten zur Mobilisierung für die Demonstrationen bundesweit.
  • Das erste Mal soll auch München an den Legalisierungsdemonstrationen im Mai teilnehmen. Es haben sich drei Personen gemeldet, die dazu zusammenarbeiten wollen. Wer kommt aus München und Umgebung oder hat dort Kontakte um bei den Vorbereitungen, insbesondere der Bekanntmachung der Veranstaltung, zu helfen?
  • Auch in Wolfenbüttel und Braunschweig sind Infostände geplant. Veranstalter in Wolfenbüttel ist der PDS-nahe Jugendverband ['solid]. Der Organisator des Infostands in Braunschweig ist am Aufbau einer drogenpolitischen Arbeitsgruppe, eventuell als VfD-Gruppe, interessiert. Interessenten bitte bei ihm melden (cannabislegal@gmx.de)!
  • Wir suchen weiterhin Unterstützer, die zum 4. Mai Flugblätter verteilen wollen. Die Flugblätter können entweder über den Verein für Drogenpolitik bezogen werden oder selbst gedruckt und vervielfältigt werden.

Demonstrationen am 4. Mai für die Cannabisreform:
http://www.cannabislegal.de/hanfdemo/
http://www.cannabislegal.de/aktionen/can2002.htm

Flugblatt für die Cannabisreform:
http://www.cannabislegal.de/flugblatt/
http://www.cannabislegal.de/aktionen/fb-ck.htm

Film von Peter Bluhm (MMM-Flensburg) über die Hanfparade 2001:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/hp2001film.htm


Britische Kommission empfiehlt Cannabisreform [15.03.2002]
Ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht der Beraterkommission zu Drogenmissbrauch (Advisory Council on the Misuse of Drugs) der britischen Regierung empfahl dem Innenministerium, Cannabis rechtlich neu zu bewerten. Statt in Kategorie B (wie Amphetamin) soll es künftig in die am wenigsten restriktive Kategorie C (wie Valium) des britischen Drogengesetzes eingeordnet werden.

Cannabis sei in der Schwangerschaft zu vermeiden und berge Risiken für Personen mit Herzerkrankungen oder Schizophrenie. Sein Gebrauch sei jedoch "nicht mit grösseren gesundheitlichen Problemen für den Einzelnen oder die Gesellschaft verbunden." Auch wenn manche Konsumenten von Cannabis abhängig würden, sei doch es weniger suchtbildend als Tabak oder Alkohol. Der Bericht stellte fest, dass schädliche Auswirkungen von Cannabiskonsum "erheblich" geringer seien als bei anderen illegalen Drogen, mit denen es zur Zeit noch rechtlich gleichgestellt ist. "Die andauernde Gegenüberstellung von Cannabis mit diesen schädlicheren Drogen unterstellt fälschlicherweise (und gefährlicherweise), dass ihre schädlichen Auswirkungen vergleichbar seien." Alkohol sei schädlicher für die Gesundheit und die Gesellschaft, weil er riskante Verhaltensweisen fördere und zu aggressivem und gewalttätigem Verhalten führe.

Bevor Innenminister Blunkett dem Unter- und Oberhaus einen Reformentwurf vorlegt, wird er erst noch einen Bericht der Londoner Polizei zu einem seit Juli 2001 laufenden Entkriminalisierungsmodellversuch und einen Drogenbericht des Innenausschusses des Unterhauses abwarten. Mit einer Reform sei nicht vor Sommer diesen Jahres zu rechnen, hiess es in Presseberichten.

Am Mittwoch erschien eine Studie der Joseph Rowntree Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung, die bei der geplanten Umstufung jährliche öffentliche Einsparungen in Höhe von mindestens 38 Millionen Pfund (ca. 61 Millionen EUR) erwartet. Eine solche Reform soll zudem die Beziehungen zwischen der Polizei und der Öffentlichkeit erheblich verbessern. Einer der Autoren, Professor Mike Hough, empfahl die Ausweitung des Modellversuchs im Londoner Stadtteil Lambeth auf ganz Grossbritannien. Derzeit werde das Gesetz von Ort zu Ort und von Beamten zu Beamten noch sehr unterschiedlich angewandt.

Noch weiter ging ebenfalls am Mittwoch der Polizeichef von Nord-Wales, Richard Brunstrom, der forderte, die derzeitigen Drogengesetze von Grund auf zu überdenken und zu fragen, wozu sie eigentlich erlassen worden seien. Er verwies darauf, dass viele negative Auswirkungen im Zusammenhang mit illegalen Drogen eine Folge der Verbote seien. Konkret nannte er dabei die Beschaffungskriminalität bei Abhängigen harter Drogen und Milliardengewinne im illegalen Drogenmarkt. Brunstrom hatte bereits in der Vergangenheit die derzeitigen Drogengesetze mit der amerikanischen Alkoholprohibition der 20er Jahre verglichen.

Cannabis Is Given Health All Clear [London Evening Standard, 14.03.2002]
Cannabis Report Tells Of Class C Benefits [Press & Journal, 13.03.2002]
Make Drugs Legal To Stop Criminals Profiting, Says Chief [Daily Telegraph, 14.03.2002]


Reformvorstoss der PDS im Gesundheitsausschuss [15.03.2002]
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am 13.03. die erste von drei Schlussberatungen über einen Antrag der PDS zur Cannabislegalisierung und Drogenentkriminalisierung (Bundestagsdrucksache 14/1695 vom 29.9.1999) stattgefunden. Deshalb erwartet Frau Ulla Jelpke, die drogenpolitische Sprecherin ihrer Partei, dass der Antrag bis Mai/Juni ins Plenum des Bundestages kommen könnte.

Über 12.000 Drogentote in den letzten zehn Jahren dokumentieren auf furchtbare Weise das Scheitern der alten, repressiven Drogenpolitik. Deshalb hat die PDS bereits 1999 erneut einen Antrag eingereicht, den persönlichen Konsum von Drogen zu entkriminalisieren. Der dem Eigenkonsum dienende Erwerb und Besitz von Drogen soll nicht länger als Straftat verfolgt werden. Cannabisprodukte sollen legalisiert werden und an Personen über 16 Jahre frei verkäuflich sein. Harte Drogen sollen unter ärztlicher Aufsicht an Süchtige abgegeben werden.
Die deutsche Politik sollte von den Erfahrungen der Nachbarländer lernen.

Die Drogenpolitik der PDS
Bundestagsdrucksache 14/1695 [29.09.1999]


12.03.2002

Bundesverfassungsgericht soll wieder entscheiden [12.03.2002]
Das Amtsgericht Bernau in Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht aufgerufen, anhand aktueller Erkenntnisse zu überprüfen, ob das Cannabisverbot noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Staatsanwaltschaft hatte sich geweigert, der straflosen Einstellung eines Falles zuzustimmen, in dem es um ganze 3,6 Gramm Cannabis sowie einen einzelnen Joint ging. Jugendrichter Andreas Müller hörte namhafte Experten aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz an. Sie stellten fest, dass Cannabis keine Einstiegsdroge sei, dass vom gelegentlichen Konsum keine ernsthafte Gesundheitsgefährdung ausgehe und dass das Verbot keinen Einfluss auf den Konsum habe. Daraufhin legte der Richter den Fall dem obersten deutschen Gericht zur Entscheidung vor. Das Verfahren wird bis dahin ausgesetzt.

Haschisch-Konsum soll straffrei bleiben [Berliner Zeitung, 12.03.2002]
Schokolade ist gefährlicher [Märkische Allgemeine, 11.03.2002]
"Drogenprozess mit politischer Tragweite" [CLN#51, 01.03.2002]

Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz?
Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck


Polizeigewerkschaft diskutiert Cannabisverkauf in Apotheken [09.03.2002]
In der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es Gegner und Befürworter einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im Magazin "Focus" sprach sich der Vizevorsitzende der Organisation, Bernhard Witthaut, dafür aus, dass der Besitz geringer Mengen von Cannabis straffrei wird. Es soll künftig in Apotheken vertrieben werden und zwar zu Preisen, die dem Schwarzmarkt das Wasser abgraben würden:

Den Vorstoß begründet der Gewerkschafter in FOCUS damit, dass Cannabis-Fälle in den Kriminalstatistiken mehr als die Hälfte der Drogendelikte ausmachen, die meisten Verfahren aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt würden. "Die Polizei muss sich auf die Verfolgung von harten Drogen wie Heroin oder Kokain konzentrieren", sagte Witthaut.
Kritisiert wurde dagegen die Äusserung Witthauts von GdP-Chef Konrad Freiberg. Witthaut habe nicht die Meinung der Organisation wiedergegeben.

Forderung: Haschisch aus der Apotheke [Neue Presse, 11.03.2002]
Polizeigewerkschaft fordert begrenzte Legalisierung des Verkaufs von "weichen Drogen" [Focus.de, 09.03.2002]
Polizei und Cannabis-Entkriminalisierung
Homepage der Gewerkschaft der Polizei
Homepage des Focus


11.03.2002

Britische Liberaldemokraten für Cannabislegalisierung [09.03.2002]
Die Liberaldemokraten, mit 18% der Stimmen die drittstärkste Partei in Grossbritannien, haben sich auf ihrem Parteitag in Manchester für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Gefängnisstrafen für den Besitz anderer Drogen sollen abgeschafft werden. Langfristig sind die Liberaldemokraten für eine Neuverhandlung internationaler Drogenabkommen. Ein Europaabgeordneter der Partei hatte Ende vorigen Jahres mit der Übergabe von Cannabis auf einer Polizeistation gegen die derzeitigen Gesetze protestiert und steht dafür vor Gericht.

Die britische Regierung bereitet zur Zeit eine Liberalisierung bei Cannabis vor, will allerdings den Handel damit weiterhin verfolgen.

Lib Dems Vote To Legalise Cannabis [The Independent (UK), 10.03.2002]
GB: Innenausschuss empfiehlt Straffreiheit von Cannabisbesitz [CLN#50, 22.02.2002]
Colin Davies und der erste Coffeeshop in Stockport
Cannabis in Großbritannien


10.03.2002

DBDD Jahresbericht 2001 [10.03.2002]
Wir haben ein paar Auszüge aus dem Jahresbericht der Deutschen Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) online gestellt. Der Bericht fasst u.a. verschiedene Studien für das Bundesgesundheitsministerium zur Verbreitung des Drogenkonsums zusammen. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland haben danach Cannabiserfahrung, davon haben ca. 3,4 Millionen im vorigen Jahr konsumiert.

Kommentar zum DBDD Jahresbericht 2001


08.03.2002

6 Monate auf Bewährung für Thomas Kirch [08.03.2002]
Der Medienunternehmer Thomas Kirch ist wegen Besitzes von 136 Gramm Cannabis zu 6 Monaten Haft verurteilt worden, die gegen Zahlung von 20.000 EUR auf Bewährung ausgesetzt wurde. Der Sohn von Medienmogul Leo Kirch und Minderheitsaktionär (6,54%) des Kirch-Imperiums (zu dem auch SAT1 gehört) gilt als eine der wichtigsten Figuren der bundesdeutschen Medienszene.

Sohn von Kirch wegen Drogenbesitzes verurteilt [Süddeutsche Zeitung, 08.03.2002]
Cannabis im Fernsehen [CLN#38, 30.11.2002]


06.03.2002

Flugblätter für die Cannabisreform [06.03.2002]
Am Samstag dem 4. Mai, also in rund 8 Wochen, finden in mehreren deutschen Städten Demonstrationen, Infostände und andere Veranstaltungen für eine Cannabisreform statt. Diese Aktionen sind eine Möglichkeit, Aufmerksamkeit auf den Minimalkonsens zur Cannabisreform zu lenken, den akzept e.V. vorgeschlagen hat. Dieser Konsens zur praktischen Umsetzung, der bewusst minimalistisch gehalten ist (z.B. keine Coffeeshops, keine Legalisierung des kommerziellen Anbaus oder Handels) um baldige erste Reformschritte möglich zu machen, sollte zentrales Thema der Veranstaltungen sein.

Zu diesem Zweck haben wir ein Flugblatt entworfen, das vom Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) und über die Website der CannabisKampagne verbreitet werden wird. Um maximale Öffentlichkeitswirkung zu erreichen, suchen wir Leute, die selbst daran interessiert sind, dieses Flugblatt zu verbreiten, sei es auf Demonstrationen, auf Infoständen in einer Fussgängerzone oder in den Briefkästen der eigenen Nachbarschaft. Eine fotokopierte Version kommt bereits am 09.03. zum Jahrestag der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1994 in Umlauf.

Ohne effektive Öffentlichkeitsarbeit ist keine Cannabisreform machbar. Der VfD wird das Flugblatt bis zum 4.05. in einer fünfstelligen Auflage drucken lassen. Dabei ist grössenordnungsmässig mit Kosten von 5 Cent pro Exemplar zu rechnen. Wenn Sie Interesse an einigen Hundert oder Tausend Exemplaren zum Selbstverteilen haben, sollten Sie sich so bald wie möglich beim VfD melden!

Informationen zu den Demonstrationen am 4.05.2002
Homepage der CannabisKampagne von akzept e.V.
Flugblatt zur CannabisKampagne
bestellung@drogenpolitik.org (Bestellungen per Email)
Erfahrungsbericht einer Flugblattaktion :-)
Informationen zu Infoständen


Drogenbeauftragte ignoriert INCB-Kritik [06.03.2002]
Frau Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, wertet den jüngsten Jahresbericht des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB) der UN als Bestätigung der Drogenpolitik ihrer Regierung. Sie hebt in einer Pressemitteilung die Vertragstreue Deutschlands bezüglich der Bekämpfung des illegalen Handels hervor. Die Kritik der Wiener Behörde an Entkriminalisierungsschritten verschiedener europäischer Länder sieht Frau Caspers-Merk als Bestätigung ihrer eigenen reformunwilligen Politik:

Das INCB äußerst sich zufrieden darüber, dass Deutschland sich beim Handel mit psychotropen Substanzen, etwa Opiaten und andere Psychopharmaka, an die international bestehenden Überwachungsvorschriften hält, um so dem illegalen Handel mit diesen Substanzen Einhalt zu gebieten.
(...)
Im Weiteren spricht sich das INCB gegen eine generelle Legalisierung von Cannabis aus und unterstützt damit die deutsche Position. Begrüßt wird die wissenschaftliche Forschung in Deutschland im Bereich "Cannabis als Medizin", die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt.
Dabei hatte das INCB jedoch genau wie im vorigen Jahresbericht ein Kernstück einer der "vier Säulen" der Drogenpolitik der Bundesregierung als rechtswidrig kritisiert: Die Überlebenshilfe durch Konsumräume für Heroinabhängige, laut INCB ebenso ein Vertragsbruch wie die Cannabisentkriminalisierung, ist durch den Gestaltungsvorbehalt des Suchtstoffabkommens von 1988 gedeckt, genauso wie die Entkriminalisierungsansätze unserer europäischen Partner. Doch die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums verschweigt die INCB-Kritik zu Konsumräumen ganz einfach, drückt sich um eine Richtigstellung und zitiert nur, was ins eigene politische Konzept passt.

Marion Caspers-Merk: "Deutschlands Drogen- und Suchtpolitik ist auf dem richtigen Weg" [BMG PM Nr 2, 27.02.2002]
INCB kritisiert Cannabisentkriminalisierung und Konsumräume [CLN#51, 01.03.2002]
Jahresbericht 2001 des INCB [27.02.2002]
Cannabisverbot und Drogenkonventionen


Heroinstudie ist angelaufen [06.03.2002]
Die Arzneimittelstudie zu Diamorphin ("Heroin") ist in Bonn angelaufen. Bis Sommer sollen andere Städte folgen. Mehrere hundert seit mindestens 5 Jahren opiatabhängige, bisher nicht therapierbare Patienten werden je zur Hälfte Diamorphin bzw. Methadon erhalten. Damit folgt Deutschland nach der Einführung und rechtlichen Absicherung von Konsumräumen einem erfolgreichen Vorbild von zwei Nachbarn, der Schweiz und den Niederlanden. Bei beiden, sehr positiv verlaufenen Studien hatte man dort eine Verbesserung des Gesundheitszustandes und einen Rückgang der Kriminalität beobachtet.

Drogenpolitik: Bonn hängt Frankfurt ab [05.03.2002]
Heroinstudie.de


05.03.2002

Schweizer Psychosekte VPM will sich auflösen [05.03.2002]
Die Schweizer Psychosekte VPM, die zu den erbittertsten Gegener einer Cannabisreform in der Schweiz gehört, hat ihre bevorstehende Selbstauflösung angekündigt. Die Zeitschriften des Vereins werden jedoch weiterhin erscheinen, ebenso werden verschiedene Ableger des Vereins fortbestehen. Im Jahre 1997 war eine von einem VPM-Ableger initiierte Volksabstimmung für eine repressive Drogenpolitik von rund 70 Prozent der Schweizer Wähler abgelehnt worden. Deshalb erscheint es besonders merkwürdig, dass der Verein seine Auflösung ausgerechnet damit begründet, dass er "seine Ziele weitgehend erreicht" habe. Kritiker wie der Zürcher Sektenspezialist Hugo Stamm vermuten deshalb, der umstrittene Verein wolle nur seinen schlechten Namen abstreifen um ungestörter aus dem Hintergrund wirken zu können:

Dieser Auflösungsbeschluss ist klar ein Ablenkungsmanöver. Er entspricht genau der jüngsten Taktik des VPM, den Verein aus der Schusslinie zu nehmen und das Kürzel zu verstecken».
Die Sekte ist auch in den Nachbarländern drogenpolitisch aktiv. In Österreich arbeitet die Freiheitliche Partei (FPÖ) beim Thema Drogenpolitik mit Personen aus dem VPM-Umfeld zusammen. Vor drei Jahren geriet der baden-württembergische Sozialminister Repnik ins Kreuzfeuer der Kritik nachdem er die Psychosekte in Schutz genommen hatte.

VPM wird aufgelöst [Tagesanzeiger (CH), 05.03.2002]
Kommentar: Scheintod [Tagesanzeiger (CH), 05.03.2002]
Die Initiative "Jugend ohne Drogen" und ihre Nähe zur Sekte VPM
Erwiderung zu den Behauptungen der VPM-Initiative "Jugend ohne Drogen"
Cannabisreform in der Schweiz
Minister Repnik gegen Schweizer Entkriminalisierung [CLN#5, 07.04.2001]


04.03.2002

SPD: Umstufung von Cannabisbesitz zur Ordnungswidrigkeit? [04.03.2002]
Wie wir erst jetzt erfahren haben, hat im Januar Dr. Hansjörg Schäfer, der drogenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, im Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgeschlagen, den Besitz geringer Mengen von Cannabis künftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Wir haben uns mit einem offenen Brief an Herrn Dr. Schäfer gewandt. Hier ist der Bericht von der Website des Bundestages:

Die Sozialdemokraten sprachen sich dafür aus, den Besitz von geringen Mengen an Cannabis als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Auf diese Weise könne der grenzüberschreitende Drogentourismus eingedämmt werden. Die CDU/CSU verlangte klare Aussagen darüber, welche weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten die Regierung plant, um gegen den Konsum der legalen Drogen Alkohol und Tabak vorzugehen. Des Weiteren müsse geklärt werden, welche Kosten durch die heroingestützten Modellversuche auf die Bundesländer zukämen. Auch die FDP sprach sich dafür aus, eine länderübergreifende Lösung für den Besitz von Cannabis zu finden. Man müsse verhindern, dass junge Menschen auf diesem Wege kriminalisiert werden.
Derzeit gilt Besitz jeglicher Mengen von Cannabis noch als Straftat, mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Deshalb muss nach deutschem Recht (sogenanntes "Legalitätsprinzip") in jedem Fall der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet und von dieser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dieses kann dann bei fehlendem öffentlichem Interesse und geringer Schuld wieder eingestellt werden. Bei einer Ordnungswidrigkeit fiele der Zwang zur Anzeige weg und ein Gericht würde erst eingeschaltet, wenn ein verhängtes Bussgeld nicht bezahlt wird (oder nicht bezahlt werden kann).

Der Vorschlag hat Vor- und Nachteile. Die Glaubwürdigkeit der widersprüchlichen staatlichen Drogenpolitik bezüglich Alkohol, Cannabis und Tabak würde sich so nicht verbessern. Auch als Ordnungswidrigkeit würde das Verbot privates und keinen Dritten schädigendes Verhalten von Millionen von Bundesbürgern unter Strafe stellen. Der geringere Arbeitsaufwand für die Polizei könnte dazu führen, dass sich zumindest regional die Anzahl der Betroffenen steigert, weil mit dem selben Personalaufwand mehr Personen kontrolliert werden können. Das Beispiel der Verfolgung über den Führerscheinentzug hat gezeigt, dass ein Umstieg vom Strafrecht auf das Verwaltungsrecht als Repressionsmittel nicht unbedingt zu mehr Gerechtigkeit führt. Ein fixes Bussgeld würde zudem Menschen mit unterschiedlichen Einkommen verschieden stark treffen.

Positiv ist dagegen anzumerken, dass bei Ordnungswidrigkeiten keine Ermittlungspflicht besteht. Ein Polizist der "wegsieht" weil er wichtigeres zu tun hat, macht sich dann nicht mehr strafbar. Das könnte zu einer de-facto Straffreistellung wie in den Niederlanden führen. Allerdings ist zu erwarten, dass es dabei zu einem erheblichen Nord/Süd-, Ost/West- und Stadt/Land-Gefälle kommen wird. Eine Umstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre daher allenfalls ein Zwischenschritt zu einer wirklich gerechten Lösung, die explizite Straffreiheit für den Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch wie im Schweizer Gesetzesentwurf vorsehen müsste.

"Chips für Zigarettenautomaten noch in dieser Legislaturperiode beschließen" [hib Nr. 027, 30.01.2002]
Brief an Dr. Schäfer: SPD und Cannabisreform [04.03.2002]
SPD und Cannabisreform
FDP und Cannabisreform
Der Entwurf der Schweizer Regierung zur Cannabisentkriminalisierung
Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag


Kalifornien: Cannabissteuer könnte Milliarden bringen [04.03.2002]
Nach einem Bericht des San Francisco Chronicle könnte eine Besteuerung von Cannabis in ähnlicher Höhe wie bei Zigarren dem mit 17,5 Milliarden Dollar (ca. 20 Milliarden Euro) verschuldeten Bundesstaat jährlich Einnahmen von 2,1 Milliarden Dollar (2,35 Milliarden Euro) einbringen. Sheri Larsen, eine Sprecherin der kalifornischen Steuerverwaltung, schätzt ausgehend vom derzeitigen Schwarzmarktvolumen allein die möglichen Mehrwertsteuereinnahmen auf 317 Millionen Dollar pro Jahr (der kalifornische Mehrwertsteuersatz liegt bei ca. 8 Prozent).

Tatsächlich dürften diese Beträge aber etwas niedriger ausfallen, da bei einer Legalisierung der Bruttopreis (mit Steuer) unter dem derzeitigen Netto-Schwarzmarktpreis liegen müsste, um den Schwarzmarkt zum Erliegen zu bringen. Dafür würde sich der Staat jedoch auch enorme Ausgaben für die Bekämpfung des illegalen Anbaus und Handels sparen: Im Jahre 1976 wurde in Kalifornien lediglich der Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum entkriminalisiert, während Anbau und Handel nach wie vor hart bestraft werden.

State's untapped pot of gold [San Francisco Chronicle, 01.03.2002]
1998 Marijuana Crop Report (NORML)
Argument: Was verboten ist kann nicht besteuert werden


03.03.2002

Innenminister Schily distanziert sich von Artikel über NL-Kritik [03.03.2002]
Bundesinnenminister Otto Schily hat sich von einem Zeitungsbericht distanziert, laut dem er die niederländische Drogenpolitik scharf kritisiert hatte (wir berichteten in CLN#51). Er übergab während einer Sitzung des Ministerrates in Brüssel dem niederländischen Justizminister Henk Korthals einen Brief, in dem er Abstand von dem Bericht der Zeitung Algemeen Dagblad nahm: "Er ist, und das ist noch freundlich formuliert, ziemlich kritisch über die Wiedergabe in der Zeitung", erklärte Korthals anschliessend Journalisten.

"Blauer Brief" von Schily zu Interview im Algemeen Dagblad [Algemeen Dagblatt, 01.03.2002]
Innenminister Schily kritisiert Niederlande [CLN#51, 26.02.2002]
Die Drogenpolitik der Niederlande


Hanfblatt-Interview zur CannabisKampagne [03.03.2002]
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Hanfblatt (27.02.2002) befindet sich ein Interview mit Christine Kluge Haberkorn, die bei akzept e.V. für die Organisation der Cannabiskampagne zuständig ist. Das Hanfblatt stellte die Aktion mit ihren vier Minimalforderungen vor. Mittels eingehefteter Postkarte können Leser ihre Unterstützung dafür erklären. Frau Kluge Haberkorn berichtete von "ganz starker Resonanz im Bereich der Jugendorganisationen der politischen Parteien" - mit Ausnahme nur der Jungen Union.

Ein ernstes Problem ist noch die Finanzierung der Kampagne. Hier ist akzept unbedingt auf Spenden angewiesen, denn nur so sind weitere Aktionen zur Öffentlichkeitsarbeit finanzierbar.

Am 18.04. findet die Jahreshauptversammlung von akzept in Nürnberg statt:

akzept e.V., Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, plant für den 18.04.2002 in Nürnberg eine grosse Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Cannabisreformpolitik in Deutschland. Für das Podium sind vorgesehen:
  • Ines Meyer, Referentin im Bundesministerium für Gesundheit
  • Dr. H.-H. Körner, Oberstaatsanwalt bei der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (angefragt)
  • Régine Linder, Schweizerische Fachstelle für Schadensminderung, Bern
  • Christa Nickels MdB, Koordinatorin der AG Drogenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin (angefragt)
  • Dr.Heino Stöver, Bremer Institut für Drogenforschung, Universität Bremen
Ziel dieser Veranstaltung ist es, juristische Reformmöglichkeiten auszuloten, die Schweizer Gesetzesvorhaben vorzustellen und weitere Politikschritte zu diskutieren. akzept möchte ferner DieCannabisKampagne vorstellen und eine Zwischenbilanz der ersten 4 Monate ziehen.

Eine detaillierte Einladung wird rechtzeitig hier veröffentlicht. Schon jetzt laden wir alle Interessierten herzlich zur Teilnahme ein.
Auch an den weltweiten Aktionen in 140 Städten zum 4. Mai 2002 will sich akzept beteiligen. Bereits am 9.03., dem Jahrestag der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, werden in einzelnen Städten Aktionen stattfinden, so z.B. in Stuttgart ein Infostand des VfD, der mit akzept eng zusammenarbeitet.

Homepage der CannabisKampagne von akzept e.V.
Homepage des Hanfblatts
Verein für Drogenpolitik e.V.
Veranstaltungen am 04.05.2002


Ottos Ehefrau beim Cannabiskonsum ertappt [01.03.2002]
Eva Hassmann, Ehegattin des bekannten Komikers Otto Waalkes, wurde aus der Berliner Disco "90 Grad" verwiesen, nachdem sie dort beim Konsum von Cannabis ertappt wurde. Das berichtete Bild am 01.03.2002.

Homepage von Bild
Prominente und Cannabis
Cannabis-Thread im Politik-Forum von Bild.de
Unsere Argumentesammlung zur Cannabisdebatte


01.03.2002

Minister will Haar-, Urin- und Blutproben von Schülern [01.03.2002]
So etwas gab es nicht einmal zu Stasi-Zeiten: Der Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU) hat vorgeschlagen, ab der siebten oder achten Klasse Reihenuntersuchungen bei Schülern einzuführen, um sie per Haar-, Urin- oder Blutprobe auf den Konsum illegaler Drogen zu testen. Übersehen hat er dabei wohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das bei Blut- und Haartests verletzt würde, sowie den Grundsatz, dass in einem Rechtsstaat niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, der eine Verpflichtung zur Mitwirkung an Urintests rechtswidrig macht.

Nicht nur das Grundrechtsverständnis des Thüringer Innenministers ist fragwürdig - der Vorschlag geht auch an den Hauptproblemen vorbei. Das Rauchen von Zigaretten und Alkoholmissbrauch bis zum "Komasaufen" sind von den Kontrollen natürlich nicht berührt und würden vielleicht sogar noch zunehmen, wenn dieser bizarre Vorschlag Realität würde.

Minister schlägt Drogentest für Schüler vor [Frankfurter Rundschau, 01.03.2002]
Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich
Konservative und Cannabis


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