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Nachweis von Cannabiskonsum

Die häufigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum ist ein Urintest, der Spuren von 11-nor-THC-COOH nachweist (vollständige Bezeichnung: 11-nor-δ-9-tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure). Dabei handelt es sich um ein wasserlösliches und pharmakologisch unwirksames Abbauprodukt (Metabolit) von THC, dem Hauptwirkstoff von Cannabis. Je nach Konsumfrequenz und Testgenauigkeit sind solche Spuren noch zwischen 10 Tagen und 3 Monaten nach dem letzten Konsum nachweisbar. Ein Urintest ist damit also nicht mit einem Alkoholtest vergleichbar, der den aktuellen Alkoholpegel im Blut bestimmt. Diese Tests sagen nichts darüber aus, ob jemand gerade unter Cannabiseinfluss steht (z.B. im Strassenverkehr oder am Arbeitsplatz), sondern nur, ob er oder sie in den letzten Wochen oder Monaten überhaupt Cannabis konsumiert hat.

Allein ein Bluttest kann feststellen, ob ein aktueller Cannabiseinfluss vorliegt. THC kann dabei nur wenige Stunden (ca. 6-12) nach dem Konsum festgestellt werden, also nur einige Stunden länger als die Wirkung anhält. Es gibt jedoch auch Bluttests, bei denen nach THC-Abbauprodukten gesucht wird. Diese Tests kommen in NRW und Bremen zum Einsatz und können Cannabiskonsum ähnlich lange nachweisen wie Urintests.

Bei Polizeikontrollen im Strassenverkehr kommen Schnelltests wie z.B. "Drugwipe" zum Einsatz. Solche Schnelltests sollen laut Herstellerangaben bis ca. 12 Stunden nach dem Konsum positiv reagieren.

Grundsätzlich gilt nach dem Prinzip, dass niemand sich selbst belasten muss, dass man nicht zur Mitwirkung an einem Cannabistest verpflichtet ist. Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs kann man bei einer Kontrolle zwar nicht eine Blutuntersuchung verweigern ohne seinen Führerschein zu verlieren. Tests die die aktive Mitwirkung des Betroffenen erfordern, wie etwa ein Urin- oder Speicheltest, können verweigert werden, wenn man stattdessen zu einem Bluttest durch einen Arzt bereit ist.

Anders sieht es bei der Überprüfung der Fahreignung durch die Führerscheinstelle aus. Wer im Besitz von Cannabis erwischt worden ist oder auch nur den Konsum zugegeben hat, der kann gezwungen werden, über einen Zeitraum von mehreren Monaten auf eigene Kosten durch Tests totale Cannabisabstinenz nachzuweisen. Liefert er diese Tests nicht wie verlangt, sind sie nicht aussagekräftig oder gar positiv, dann kann der Führerschein entzogen werden.

Drogenkontrollen und Umgang mit der Polizei [CLN#21, 27.07.2001]
Cannabis und Führerschein
Tipps zum Bestehen von Urintests (aus der Zeitschrift Hanfblatt)
Auskunft der Drugsscouts Leipzig zu Cannabistests [03.09.2001]
Drogentests am Arbeitsplatz
Informationen zu Drogentests aus der de.soc.drogen FAQ (Frequently Asked Questions).

Cartoon zu Drogentests am Arbeitspltatz (USA):
http://www.druglibrary.org/schaffer/GENERAL/dilbert2.htm