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Ältere Neuigkeiten: Juli 200130.07.2001 Die einflussreiche britische Wochenzeitschrift The Economist hat in ihrer Ausgabe vom 28. Juli einen 14seitigen Sonderteil über Drogenpolitik veröffentlicht. Das Magazin, das von führenden Persönlichkeiten in Wirtschaft und Politik weltweit gelesen wird (Auflage: 762.107, davon fast die Hälfte in den USA), analysiert die derzeitige Politik zu illegalen Drogen aus verschiedenen Perspektiven. Es kommt dabei zu dem Schluss, dass Repression weit mehr Probleme verursacht als sie löst. Der Economist rechnet vor, warum Repression schon allein aus wirtschaftlichen Gründen zum Scheitern verurteilt ist. Er empfiehlt eine Strategie der Schadensminimierung. Fazit: "Die Begründung einer Legalisierung fällt schwer, aber die Begründung dagegen ist schlimmer."
The Economist: Survey: Illegal Drugs
[28.07.2001] Wir haben jetzt das Programm des 4. Hanftags in Regensburg am Samstag, den 04. August, erhalten. Neben Werner Graf von der Grünen Jugend spricht auch Tilmann Holzer vom Verein für Drogenpolitik. Für musikalische Untermalung sorgen Samy Deluxe, Thomas D und Band und mehr.
Hanftag in Regensburg am 04.08.2001 27.07.2001 Ein einflussreicher Unterhausausschuss des britischen Parlaments gab am Mittwoch, dem 25.07.2001 bekannt, dass eine Untersuchung zur Cannabisentkriminalisierung stattfinden soll. Das offizielle Thema der Untersuchung ist: "Ist Entkriminalisierung wünschenswert und falls nicht, was sind die praktischen Alternativen?" Der Ausschuss will sich bei seiner Arbeit nicht allein auf eine Entkriminalisierung von Cannabis beschränken. Im vergangenen Jahr wurden in Grossbritannien 92.000 Personen wegen Cannabisbesitz verurteilt. Grossbritannien hat die höchste Verbreitung von Cannabiskonsum in Europa, weit höher als die Niederlande wo Cannabisbesitz bereits 1976 entkriminalisiert wurde.
The Guardian: MPs To Launch First Official Inquiry Into
Decriminalisation
[26.07.2001] 24.07.2001 Der Sommer ist eine Zeit der Freiluftveranstaltungen. In Hamburg, Regensburg und Berlin werden in den nächsten Wochen Veranstaltungen zu Cannabis stattfinden. Hanffest Hamburg (20.07.2001-05.08.2001) Im Sommer finden auch viele Musikveranstaltungen statt, die von der Polizei oft zu Drogenkontrollen genutzt werden. Wir sind gegen das Fahren im beeinträchtigten Zustand. Hier geht es jedoch um Massnahmen, die mit Verkehrssicherheit nicht begründet werden können. So sind uns z.B. sogar Fälle bekannt, wo Beifahrer zu Urintests gedrängt wurden! Laut Gesetz ist nicht einmal ein im Verdacht stehender Fahrer zu einem Urintest verpflichtet. Lediglich eine Blutprobe kann von einem unter Verdacht stehenden Fahrer nicht folgenlos verweigert werden. Kein Beifahrer muss einem Urin- oder Bluttest zustimmen, sogar wenn er im Besitz von Cannabis ertappt wurde. Urintests sind ohnehin nicht geeignet, aktuellen Cannabiseinfluss nachzuweisen, da sie auf Abbauprodukte testen die Tage und Wochen nach dem letzten Konsum feststellbar bleiben. Solche Tests reichen als Anfangsverdacht für Führerscheinstellen, die dann Tests zu Kosten von mehreren Hundert DM verlangen, wenn man nicht den Führerschein verlieren will. Werden geringe Cannabismengen gefunden, dann lassen sich viele Konsumenten in Gespräche mit der Polizei verwickeln, in denen sie sich selbst belasten. Als Beschuldigter ist man zu keiner Aussage verpflichtet und tut sich damit auch meist keinen Gefallen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationsblätter vom Verein für Drogenpolitik. Die Infoblätter sind mit dem Adobe Reader ausdruckbar. Bitte geben Sie diese Informationen auch im Bekanntenkreis weiter.
Wichtige Tipps zum Umgang mit der Polizei in Drogensachen:
Diese Informationen könnten vielleicht Ihren Führerschein retten: In Belgien ist die medizinische Verwendung von Cannabis zugelassen worden. Lesen Sie dazu einen aus dem Französischen übersetzen Artikel aus der Tageszeitung La Derniere Heure:
La derniere heure: Cannabis wird zum Medikament (Belgien)
(19.07.2001) 21.07.2001 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln hat eine neue Website zur Aufklärung über legale und illegale Drogen vorgestellt. Wir begrüssen diese Initiative: Prävention (Vorbeugung) durch Aufklärung ist der effektivste Weg, um Probleme mit Drogen zu verringern. Leider werden für Prävention immer noch zuwenig Mittel zur Vefügung gestellt, während jährlich Hunderte von Millionen DM für Strafverfolgung ausgegeben werden, die neue Probleme produziert. Eine Besteuerung des Cannabisverkaufs könnte ohne Belastung der Nichtkonsumenten eine Vervielfachung der Mittel für Aufklärung finanzieren, wie wir in einem Brief an den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt im Februar vorrechneten.
http://www.drugcom.de (Macromedia Flash 5 erforderlich) Eine Mehrheit unter 116 Abgeordneten der in Grossbritannien regierenden Labour-Partei, die an eine Umfrage des BBC teilnahmen, waren dafür, das Cannabisverbot überprüfen zu lassen, z.B. durch einen Königlichen Untersuchungsausschuss. Sollte dieser eine Entkriminalisierung empfehlen, würde nur etwa ein Viertel von ihnen dagegen stimmen. Labour hat eine starke Parlamentsmehrheit. Zusätzlich sind die britischen Liberaldemokraten, die bei der letzten Wahl 18% der Stimmen erhielten, schon seit Jahren für einen Königlichen Untersuchungsausschuss zu Cannabis. Auch bei den Konservativen gibt es einflussreiche Stimmen für ein Ende des Verbots. David Winnick, ein Labour-Abgeordneter im Unterhausausschuss für Innenpolitik, erwartet, dass Cannabis vor der nächsten Unterhauswahl (die spätestens im Jahre 2005 ansteht) entkriminalisiert sein wird. Das berichtete der konservative Daily Telegraph.
Daily Telegraph: MPs Want Cannabis Law Eased
[20.07.2001] 18.07.2001 Die Grünen waren einmal ein Hoffnungsträger für die Befürworter einer Cannabislegalisierung. Seit dem Regierungswechsel gab es aber, was Cannabis angeht, nichts als Enttäuschungen. Wir haben uns in einem Artikel mit der Stillhaltepolitik der Grünen beschäftigt. Am 18.07.2001 ist erster Verhandlungstag beim Amtsgericht Mosbach gegen den Rastafarian Donald Denzler, der sich beim religösen Umgang mit Cannabis auf das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG beruft.
http://www.legales-cannabis.de 16.07.2001 Die Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in Berlin hat am Sonntag, dem 15.07.2001 ein Wahlkurzprogramm für die Wahl im Herbst beschlossen, das der Partei spätere Vorwürfe ersparen wird, drogenpolitische Wahlversprechen gebrochen zu haben: Es machte nämlich keine. Das Berliner Programm fordert weder Druckräume noch medizinisch kontrollierte Originalstoffabgabe für Heroinabhängige noch Drugchecking (Drogenanalysen bei Partydrogen), obwohl alle diese lebensrettenden Massnahmen gesetzlich zulässig sind. Auch auf eine Forderung nach Anhebung der Grenzmenge von Cannabis wurde verzichtet. In Schleswig-Holstein und Hessen ist eine straffreie Verfahrenseinstellung bis 30 Gramm möglich, in Berlin nur bis 6 Gramm. Auch Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben höhere Grenzwerte. Damit würde die CDU-Linie in der Berliner Drogenpolitik nahtlos fortgesetzt. Justizsenator Wolfgang Wieland (B90/Grüne), der vor wenigen Tagen Coffeeshops nach niederländischem Muster gefordert hatte, hat scheinbar keine Rückendeckung in seiner Partei. Was nicht im Wahlprogramm steht, wird auch nicht Gegenstand von Koalitionsverhandlungen werden. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest die PDS hier mehr Rückrat zeigen wird, auch bei Koalitionsverhandlungen.
Der Tagesspiegel: Übergangssenat will Betäubungsmittelgesetz nicht ändern Kanadas Gesetzesänderung, die Kranken die Verwendung von Cannabis als Medikament ermöglichen soll, zeigt schon vor dem in Kraft treten erste Schwachstellen. Patienten mit staatlicher Lizenz dürfen zwar selbst Hanfpflanzen anbauen, die Samen dazu erhalten sie jedoch weiterhin nur illegal. Und die schon im Vorjahr von der Regierung mit dem Herstellen von Cannabiszigaretten bauftragte Firma PPS konnte mit der Produktion auch noch nicht beginnen, deren Hanfsamen stecken beim US-Zoll fest. Abhilfe sollen jetzt von der Exekutive beschlagnahmte Hanfsamenbestände schaffen. Tagesanzeiger: Eine Legalisierung mit Hindernissen (CH)
(12.07.2001) 15.07.2001 Dr. Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer, hat sich erneut für die Legaliserung von Cannabis ausgesprochen. Bereits im Februar erklärte der Berliner Chirurg in einem Interview mit dem Ärzteblatt: "Die Franzosen haben ihre Genußmittel untersucht und festgestellt, daß Alkohol viel gefährlicher ist als Cannabis."
Berliner Kurier: Ärzte-Präsident fordert Freigabe von Cannabis
(13.07.2001) Wir haben eine Pressemitteilung zum Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher am 21.07.2001 online gestellt. Dazu sind eine Reihe von Veranstaltungen im ganzen Bundesgebiet geplant.
Pressemitteilung zum Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher Wir haben eine Sammlung von Flugblättern zur Cannabislegalisierung auf unsere Seite aufgenommen. Das Spektrum reicht dabei von den Jungen Liberalen bis zur PDS:
Flugblätter für die Legalisierung 11.07.2001 Am 20.01.1997 hatte der heutige Innenminister Otto Schily eine Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen von Drogen zum Eigengebrauch unterstützt. In seinem soeben erschienen "periodischen Sicherheitsbericht" lehnt der Bundesinnenminister eine Aufhebung des Cannabisverbots ab, obwohl er selbst zugibt, dass die Strafandrohung allenfalls einen geringen Einfluss auf den Konsum hat. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 1994 vorgeschrieben, dass Strafverfolgung nach dem Grundgesetz nur dann zulässig ist, wenn sie erstens geeignet ist ihr Ziel zu fördern und zweitens kein weniger schädliches Mittel zur Verfügung steht das gleich wirksam wäre. Beide Bedingungen sind nach aktuellen Erkenntnissen nicht erfüllt.
"Auch wenn das Gefährdungspotential von Cannabiskonsum sich unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse als geringer erweist, als der Gesetzgeber ursprünglich bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken. Da insbesondere die Gruppe derjenigen Jugendlichen ansteigt, die riskante Konsummuster aufweisen und auch die Zahl der Klienten in Beratungs- und Behandlungseinrichtungen gestiegen ist, die mit einer primären Cannabisproblematik behandelt werden, beabsichtigt die Bundesregierung nicht - auch unter Berücksichtigung der Haltung der internationalen Staatengemeinschaft und der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands - das grundsätzliche und strafbewehrte Verbot des Besitzes und Erwerbs von Cannabis aufzuheben." (Sicherheitsbericht)Mit dieser Argumentation schafft die Regierung einen Zirkelschluss: Der Anstieg der Cannabisfaelle ist eine Folge der gestiegenen Anzeigezahlen. Mit Cannabis ertappte Jugendliche werden von Eltern oder Gerichten zu Besuchen bei Beratungsstellen geschickt. Mit diesen zuätzlichen Besuchen wird dann wieder versucht, die Fortsetzung der Strafverfolgung zu begründen. "Eine 1997 vorgelegte Studie der Kriminologischen Zentralstelle zeigte freilich auf, dass bestehende Unterschiede in der Sache dadurch nicht völlig ausgeglichen wurden. Die Bundesregierung hält das Maß an erreichter Übereinstimmung vordringlich bei Haschisch und Marihuana für hinreichend, so dass sich kein akuter Handlungsbedarf ergibt." (Sicherheitsbericht) Liest man die erwähnte Studie genauer, dann zeigt sich, dass keineswegs von einer "im wesentlichen einheitlichen Einstellungspraxis" gesprochen werden kann, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. Diese Studie untersuchte nur jene Verfahren, die eingestellt worden waren, ohne auf die Zahl der trotz kleiner Mengen nicht eingestellten Verfahren in den entsprechenden Bundesländern einzugehen (in denen es in der Regel zu Gerichtsverfahren kam). Im Jahre 1994 wurden in Bayern 7,1 Prozent aller Verfahren zu BtMG-Delikten straflos eingestellt, in Hamburg dagegen 28.3 Prozent. Im Jahre 1995 waren es 12,1 Prozent (BY) bzw. 32,2 Prozent (HH). Man kann also feststellen, dass in den beiden von der Studie untersuchten Jahren bezogen auf die Zahl der BtMG-Delikte der §31a in Hamburg drei bis viermal häufiger zur Anwendung gebracht wurde als in Bayern.
Auszüge aus dem "periodischen Sicherheitsbericht" und unsere Erwiderung 10.07.2001 Die fünfte Hanfparade, die grösste deutsche Veranstaltung für eine Cannabislegalisierung, soll am 1. September 2001 wie geplant in Berlin stattfinden. Auf unsere Seite mit Aktionen erfahren Sie näheres zum Verlauf an jenem Samstag in knapp über 7 Wochen. Wir würden uns über Ihre Teilnahme bzw. Unterstützung freuen!
Hanfparade 2001 am 1. September 2001 Das Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Hanfmuseums in Berlin ist eingestellt worden (wir berichteten):
Ermittlungsverfahren gegen Hanfmuseum eingestellt In Portugal ist vor wenigen Tagen eine vorigen November beschlossene Gesetzesänderung in Kraft getreten, nach der der Besitz geringer Mengen von illegalen Drogen keine Straftat mehr ist sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Portugal entkriminalisiert Besitz und Konsum von Drogen In Grossbritannien wollen sich der Zoll und die Polizei künftig auf harte Drogen konzentrieren. Der Cannabis-Handel soll nur noch als Nebenprodukt von Ermittlungen wegen harten Drogen verfolgt werden. The Observer: Police end cannabis seizures
09.07.2001 Die Diskussionen um eine Cannabislegalisierung werden in Großbritannien derzeit sehr aktiv geführt. Und dabei kommen überraschende Positionen der beiden größten Parteien zu Tage: Der neue britische Innenminister David Blunkett (Labour) befürwortet die Initiative der Londonder Polizei, Cannabiskonsumenten künftig nur noch zu verwarnen. Überraschend kam die Aussage von Michael Portillo, aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge des bisherigen Oppositionsführers William Hague, die Konservative Partei müsse den Mut haben, über eine Cannabislegalisierung nachzudenken. Und während auch andere konservative Politiker fordern "Cannabis mehr oder weniger so zu behandeln wie Tabak" (Rees-Mogg), bleibt Premierminister Blair (Labour) hart. Aus dessen Büro heißt es nur: "Unsere Politik zu Drogen hat sich nicht geändert."
Berliner Zeitung: Nur
Blair bliebt hart Gary Johnson, der republikanische Gouverneur des US-Bundesstaats New Mexiko, ist für eine Legalisierung von illegalen Drogen, beginnend mit Cannabis. Er unterstützt die Heroinverschreibung nach Schweizer Muster. Der 48jährige Fitnessfanatiker der seit Jahren keinen Alkohol mehr trinkt, Marathons läuft und nach seinem Ausscheiden aus dem Amt den Mt. Everest besteigen will, lehnt persönlich konsequent den Konsum von Drogen ab. Dabei weiss er, wovon er spricht. In seiner Jugend hat Johnson selbst Cannabis und Kokain konsumiert. Heute empfindet er Drogen als Handicap. Er wendet sich gegen den Versuch des Staates, jedem einzelnen Bürger diese Entscheidung mit Gewalt aufzuzuwingen. Die USA geben jährlich $30 Milliarden für ihren "War on Drugs" aus, dreimal mehr als der Golfkrieg gekostet hat, ohne vorzeigbare Erfolge. Die Gefängnisse quellen über, aber Drogen sind leichter zu bekommen denn je. Zeit, etwas neues zu versuchen, sagt Johnson: Ehrliche Aufklärung. Den Kindern wird erklärt, dass Marihuana verrückt mache, sie gar daran sterben könnten. Was soll das? Dann probieren sie es aus und merken, dass das alles nicht stimmt. Wie viel von dem, was wir über alle anderen Drogen sagen, werden sie uns noch glauben? Wir müssen endlich ehrlich sein.facts.ch: Legalize it now Justice Policy Institute: The Costs of Imprisoning Drug Offenders in the United States Eine umfangreiche Studie, mit 1600 Patienten, die im British Medical Journal veröffentlicht wurde kam zu dem Ergebnis, dass Medikamente auf der Basis von Cannabis gegen die Nebenwirkungen einer Chemotherapie helfen und sogar herkömmlichen Medikamenten überlegen sind.
Der Standard: Haschisch hilft gegen Brechreiz In Kanada tritt am 30. Juli ein neues Gesetz in Kraft, welches Kranken Cannabiskonsum erlaubt. Die Patienten, denen Cannabis bei der Linderung ihrer Schmerzen hilft, erhalten vom Gesundheitsministerium einen Ausweis, der sie als rechtmäßige Cannabisbesitzer ausweist. Sie dürfen entweder selbst Hanfpflanzen anbauen, das Cannabis von einer anderen Person oder auch direkt vom Staat beziehen. Die Regierung hat dazu einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen. Das in 360 Metern Tiefe, in einer stillgelegten Kupfermine, hergestellte Cannabis wird in Form von Zigaretten ausgeliefert.
Der Standard: Der Staat als Marihuanahändler 07.07.2001 Der Sucht- und Drogenbericht 2000 des Bundesgesundheitsministeriums ist online verfügbar (für Microsoft™ Word). Eine Tabelle im Bericht zeigt, dass voriges Jahr bereits 21,2 Prozent der westdeutschen Bevölkerung Cannabiserfahrung hatten (1997: 13,4 Prozent). 6,1 Prozent der westdeutschen Bevölkerung hatten es als aktuelle Konsumenten im letzten Jahr konsumiert (1997: 4,5 Prozent). 3,3 Prozent waren regelmässige Konsumenten und hatten es auch in den letzten 30 Tagen konsumiert (1997: 3,0 Prozent). 10,4 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung hatten Cannabiserfahrung (1997: 4,2 Prozent). 5 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung hatten es als aktuelle Konsumenten im letzten Jahr konsumiert (1997: 2,3 Prozent). 3 Prozent waren regelmässige Konsumenten und hatten es auch in den letzten 30 Tagen konsumiert (1997: 1,7 Prozent).
Damit hat eine weitgehende Angleichung der aktuellen Konsummuster zwischen Ost und West stattgefunden. Ein Vergleich mit den letzten verfügbaren Zahlen aus den Niederlanden (1997) zeigt, dass Westdeutschland die Niederlande in allen Kategorien übertrifft. Auch die neuen Bundesländer übertreffen mittlerweile die Niederlande in allen Kategorien ausser (teilungsbedingt) beim Lebenszeitkonsum. Während die meisten Westdeutschen oder Niederländer, die vor 1990 bereits Cannabis konsumiert hatten, inzwischen wieder damit aufgehört haben, war Cannabiskonsum im Osten damals noch fast unbekannt. Laut der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 ist ein Cannabisverbot nur zulässig "wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können." Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist das Cannabisverbot verfassungswidrig.
Sucht und Drogenbericht 2000 (MS Word-Format, 700 KB) 05.07.2001 Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass Richter Wolfgang Neskovic vorerst nicht an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe darf. Neskovic kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Bekanntgeworden war er durch seinen Vorlagebeschluss, der zur Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 führte.
Berliner Zeitung: Richter Neskovic darf vorerst nicht an den BGH Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Wir haben unsere Seite mit Informationen über die niederländische Drogenpolitik überarbeitet. Neu ist ein Artikel mit Übersetzungen aus dem Niederländischen von Auszügen aus einer Fragestunde des niederländischen Parlaments vom 16.01.2001, in der es um die weitere Cannabispolitik in den Niederlanden und seinen europäischen Nachbarn ging. Drogenpolitik in den Niederlanden 04.07.2001 Das UN Office for Drug Control and Crime Prevention (UNDCP) hat seinen Jahresbericht für 2001 vorgestellt. Der Bericht der UN-Behörde mit einem Jahresbudget von ca. 150 Millionen Euro enthält kaum Erfolgsmeldungen. Statt grosser Erfolge gabe es nur Skandale. Dubiose Zahlungen an einen Freund des UNDCP-Direktors Arlacchi und andere schwere Vorwürfe werden jetzt untersucht. Mehrere Länder haben ihre Beiträge an das UNDCP gekürzt oder bis auf weiteres komplett einstellen werden. UNDCP Jahresbericht 2001 vorgestellt 03.07.2001 Im seiner vielbeachteten Entscheidung vom 09.03.1994 schrieb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vor, dass er dafür Sorge zu tragen habe, dass es bei der straflosen Einstellung von Anzeigen wegen geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum zu einer im wesentlichen einheitlichen Praxis kommt. Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) antwortete die Bundesregierung im April, dass dies nach ihren Erkenntnissen bereits der Fall wäre. Bereits im Jahre 1999 hatte die Regierung eine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) so beantwortet. Wir haben die Studie, auf die sich die Bundesregierung in ihren Antworten beruft, untersucht und festgestellt, dass die Schlussfolgerung der Bundesregierung unzulässig ist. Tatsächlich bestehen eklatante Unterschiede in der Einstellungspraxis etwa zwischen Bayern und Hamburg. Einstellungpraxis nach §31a BtMG
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