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31.03.2003 Thailand: 1.897 Tote in zwei Monaten
[31.03.2003]
Thai Drug War Toll Nears 2000
[BBC News, 25.03.2003]
Thailand: 1.140 Tote, Regierung verhängt Maulkorb
[CLN#100, 07.03.2003] 31.03.2003 Belgien: Parlament beschließt Cannabisreform
[31.03.2003] Der Besitz von bis zu 5g Cannabis oder der Anbau zum persönlichen Gebrauch durch Erwachsene wird damit straffrei. Konsum in der Öffentlichkeit oder in Gegenwart von Minderjährigen bleibt strafbar, ebenso, wenn dadurch andere gefährdet oder belästigt werden. Bei "unproblematischem" Konsum nimmt die Polizei lediglich die Daten auf und unternimmt weiter nichts. Bei "problematischem" Konsum dagegen wird eine Geldbusse von bis zu 25 Euro fällig. Kommt es zu erneutem "problematischem" Konsum innerhalb eines Jahres, beträgt die Strafe 25 bis 50 Euro. Bei weiteren Übertretungen im zweiten Jahr kann auch eine Haftstrafe von 8 Tagen bis einem Monat verhängt werden. Der Handel wird weiterhin als Straftat verfolgt. Das belgische Drogengesetz wurde ursprünglich im Jahre 1921 aufgrund von Verpflichtungen aus einer Klausel im Friedensvertrag von Versailles erlassen, über die die USA ihre Prohibitionspolitik weltweit exportierten.
Belgium relaxes cannabis legislation
[expatica.com, 27.03.2003]
Protokoll des belgischen Senats (flämisch und französisch)
[http://www.senat.be, 27.03.2003] 31.03.2003 Dänemark: Aus für "Pusherstreet"?
[31.03.2003] Nun will die Regierung das gesamte Viertel sanieren. Die derzeitigen Bewohner sollten nach Renovierungsmaßnahmen wieder einziehen können (d.h. falls sie sich die neuen Mieten noch leisten können), aber der Cannabishandel soll endgültig verschwinden. Laut einer Umfrage wollen aber drei Viertel der Einwohner Kopenhagens den "Freistaat" in seiner jetzigen Form behalten. Ein Viertel aller erwachsenen Dänen haben Cannabiserfahrung. Die Händler auf der "Pusherstreet" protestieren seit Mittwoch, 26.03. mit einem Streik gegen die Pläne der Regierung. Bereits im Jahre 1994 kam es einmal zu einem fünftägigen Streik, nachdem sich Konflikte mit der Polizei zugespitzt hatten. Nachdem die Medien darüber berichteten, zog sich die Polizei wieder zurück.
Ein Freistaat soll gezähmt werden
[NZZ (CH), 29.03.2003]
Danish Politicians Seek Cannabis Crackdown in Christiania
[DRCNet WOL#228, 15.03.2002] 31.03.2003 Jamaika: Entkriminalisierung wird vorbereitet
[31.03.2003] Vertreter der US-Botschaft in Kingston haben Bestrebungen, Cannabis zu entkriminalisieren, offen kritisiert. Es besteht die Möglichkeit, dass Jamaika wirtschaftlichen Repressionen seitens der USA ausgesetzt wird, wenn es den Empfehlungen der eigenen Expertenkommission folgt. Alljährlich erstellt die US-Regierung eine Liste von Ländern, die ihrer Meinung nach den amerikanischen "Krieg gegen Drogen" nicht genug unterstützen. Länder auf dieser Liste müssen mit einer automatischen Gegenstimme der USA rechnen, wenn sie etwa einen Kredit von der Weltbank oder dem Internationalen Währungsfonds brauchen. Aus diesem Grund stand auch eine Legalisierung des Anbaus oder Handels in Jamaika von politisch vorneherein nicht zur Debatte. Am ersten Samstag im Mai nehmen verschiedene Organisationen in Jamika an internationalen Protestaktionen gegen das Cannabisverbot teil. Zu ihnen gehören die Legalize Ganja Campaign, die First Order of Niyah Binghi Pinnacle Foundation, die National Alliance for the Legalization of Ganja und NORML Jamaica. Am Freitag, 02.05. werden sie dem Premierminister eine Petition zur Cannabisreform übergeben. Am Samstag findet dann eine Demonstration und ein Musikkonzert mit einem "Reasoning", einem religiösen Treffen von Rastafarians statt. Im April 1981 wurde Bob Marley (kurz vor seinem Tod am 11.05.1981) vom jamaikanischen Ministerpräsidenten Edward Seaga mit dem "Order of Merit" ausgezeichnet und damit offiziell zum Nationhelden ernannt. Gleichzeitig war der Musiker, der weltweit der bekannteste Anhänger der Rastafari-Religion war, nach den Landesgesetzen jedoch auch ein Krimineller, weil er Cannabis gebrauchte. Der weitverbreitete Gebrauch von Cannabis ist in Jamaika seit fast einem Jahrhundert ein kontroverses Thema, weil der Gebrauch bzw. die Ablehnung stark mit religiösen und sozialen Abgrenzungen zusammenhängt.
Bill to legalise ganja for private use soon, says Nicholson
[Jamaica Observer (JM), 30.03.2003] 30.03.2003 Schweiz: Nationalratskommission beschließt Reform
[30.03.2003] Das Jugendschutzalter soll wie bei Alkohol und Tabak auf 16 Jahre festgesetzt werden. Der Ständerat (die kleine Kammer des Bundesparlaments) hatte voriges Jahr in Abweichung zum Regierungsentwurf eine Grenze von 18 Jahren gezogen. Auch bei der Politik zu "harten" Drogen (Heroin, Kokain) setzte sich in der SGK eine andere Linie durch als im Ständerat. Durch eine Einführung des Opportunitätsprinzips soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf die Strafverfolgung von Konsumenten dieser Drogen zu verzichten. Grundsätzlich soll ihr Konsum jedoch anders als bei Cannabis weiter strafbar bleiben. Im Mai wird die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in einer Sondersitzung im Plenum des Nationalrats behandelt werden. Wenn der Gesetzentwurf der SGK dort angenommen wird, wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Erst wenn die Reform auch hier eine Mehrheit findet, kann sie in Kraft treten.
Das Gramm Gras zu 25 Franken
[Tagesanzeiger (CH), 29.03.2003] 28.03.2003 Demonstration in Wien
[28.03.2003]
Die Organisatoren der Hanfparade in Berlin haben für Teilnehmer aus dem Raum Berlin einen Bus organisiert, der am 09.04. oder 10.04 abends ab Berlin fährt (genauer Termin ab 01.04.). Es wird mit Kosten von etwa 20-30 Euro pro Teilnehmer gerechnet. Schlafplätze in Wien können auch organisert werden.
Anmeldungen bitte telefonisch unter folgender Nummer:
oder per E-Mail an diese Adresse:
Mehr Informationen zu den Veranstaltungen:
UN-Halbzeitsberichtskonferenz in Wien, April 2003
27.03.2003 Cannabis in der Schwangerschaft
[27.03.2003]
Cannabis 'affects babies in womb'
[BBC News, 25.03.2003] 27.03.2003 Brandenburg: Polizei durchsucht Jugendkulturfabrik
[27.03.2003] Die JuKuFa hatte Broschüren über Ecstasy und über psychoaktive Pilze und andere Naturdrogen veröffentlicht (siehe CLN#101). Die Bild-Zeitung (Ausgabe Berlin-Brandenburg, Ausgabe Berlin-Brandenburg, Seite 6, 25.03.2003) berichtete über das Ermittlungsverfahren: Pikant: Das 32-Seiten-Heft (Titel: "Zauberpilze und andere Naturdrogen") wurde vom städtischen Jugendamt bezahlt. 800 Euro Steuergeld gab das Amt für den Druck der 1000 Exemplare aus. Um "vor den Gefahren zu warnen", sagt Kulturfabrik-Chef Andreas Walz (27).Der Ausdruck "schöne Halluzinationen", der der Staatsanwaltschaft suspekt ist, taucht in einem Absatz auf, der vor den Risiken von "Zauberpilzen" warnt. Dort heißt es: Verdrängte traumatische Erlebnisse können aus dem Unterbewußtsein wieder an die Oberfläche gelangen, wo sie ohne (!) fremde Hilfe (langwierige psychiatrische Behandlungen) unter Umständen nicht mehr verarbeitet werden können. Diese Erfahrungen, aber auch neurovegetative Nebenwirkungen, können bei psychisch labilen Personen, vor allem aber auch bei Jugendlichen, im Extremfall zu starken Angst- bis Wahnvorstellungen bzw. zu allgemein panischen Reaktionen führen; akute Panikzustände während der Wirkungszeit des Psilocybins stellen im Übrigen das statistische Hauptrisiko dieser Pilze dar.Eine Verurteilung für die 'safer use'-Anleitungen ist wenig wahrscheinlich. Würde der verantwortliche Staatsanwalt einen Blick in den Gesetzeskommentar von Oberstaatsanwalt Harald Körner werfen ("Betäubungsmittelgesetz", 5. Auflage, §29, Randziffer 1502 und folgende) dann wüßte er, dass §29 (1) Nr. 12 BtMG etwa bei einem Aufruf zu einem "Smoke-In" (öffentlichem Cannabiskonsum als Protestform) angewendet werden kann, aber keine Aussagen unter Strafe stellt, die z.B. gewisse Eigenschaften von Drogen positiv darstellen. Dennoch schafft die Drohung mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder mit der Streichung von Mitteln immer wieder ein Dilemma für Menschen, die Konsumenten illegaler Drogen vor Problemen bewahren wollen. Wie kann man glaubwürdig und wirksam über Risiken beim Konsum aufklären, wenn man nicht darüber sprechen darf, aufgrund welcher Eigenschaften und Erwartungen Drogen überhaupt konsumiert werden?
Brandenburg: Streit um Drogenbroschüren
[CLN#101, 14.03.2003] 24.03.2003 Großbritannien: Cannabismedizin in Apotheken
[24.03.2003] Ainsworth teilte dem Innenausschuss des Unterhauses mit, dass die Regierung keine Tolerierung des Anbaus von Cannabis zum persönlichen Konsum beabsichtigt. Eine Studie hatte empfohlen, den Anbau zum Eigenkonsum wie Besitz zu entkriminalisieren und statt mit Gefängnisstrafen nur mit Verwarnungen oder Geldstrafen zu belegen (siehe CLN#102).
Cannabis Medicine 'On Sale This Year'
[Guardian (UK), 22.03.2003]
Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko
[CLN#102, 21.03.2003] 23.03.2003 Prof. Böllinger zum Spielraum innerhalb der UN-Abkommen
[23.03.2003] In einer Pressemitteilung sprachen sich Biggi Bender, gesundheits- und drogenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Bundestag, und Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher, für eine "kritische Evaluation" der Drogenabkommen anlässlich des Wiener UN-Drogengipfels im April aus. Es sei von unabhängiger Seite und auf wissenschaftlicher Grundlage zu prüfen, "ob die repressiven Elemente zu der angestrebten Reduktion von Drogen und Drogenkonsum führten oder andere Wege einzuschlagen sind."
Internationale Drogenverträge – welcher rechtlicher Spielraum bleibt der Bundesrepublik Deutschland
[Prof. Böllinger, 19.03.2003]
Anhörungen und Tagungen 21.03.2003 Keine Reformen in Berlin: DHV erhält Antworten
[21.03.2003]
Wählertäuschung: Rot-Rot in Berlin versagt bei Cannabis!
[DHV, 18.03.2003] 21.03.2003 Drogenabkommen und internationale Verträge
[21.03.2003] Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist selbst in den Niederlanden nicht legalisiert.In den Niederlanden sind der Besitz geringer Mengen und der Kleinhandel damit als Vergehen (minder schwere Straftaten) eingestuft und werden im Regelfall nach dem Ermessensprinzip nicht verfolgt. Kommerzieller Anbau, Großhandel und Ein- und Ausfuhr sind dagegen als schwere Straftaten eingestuft und werden nicht toleriert. Sie werden dadurch einem kriminellen Schwarzmarkt ohne staatliche Kontrolle oder Besteuerung überlassen. Das führt zu Parallelen zwischen der jetzigen Rechtslage in den Niederlanden und während der amerikanischen Alkoholprohibition der 20er Jahre, als der persönliche Besitz zwar straffrei war aber Handel und Herstellung von Alkohol staatlich verfolgt wurden. Damals wie heute hatte der unkontrollierte Markt eine destabilisierende Wirkung auf Staat und Gesellschaft. Doch als die amerikanische Öffentlichkeit erkannte, dass ein Verbot mehr Probleme als Nutzen gebracht hatte, standen einer Reform keine internationalen Abkommen im Wege. Kein anderes Land hatte sich der amerikanischen Prohibitionspolitik bei Alkohol angeschlossen. Anders bei anderen heute illegalen Drogen. 1919, im Jahr vor dem Inkrafttreten der US-weiten Alkoholprohibition, zwang die amerikanische Regierung über Klausel 295 des Vertrags von Versailles alle in irgendeiner Form am ersten Weltkrieg beteiligten Länder dazu, binnen 12 Monaten ein internationales Drogenabkommen zu ratifizieren. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde dann Harry J. Anslinger, dem wir das amerikanische Bundesgesetz gegen Cannabis von 1937 verdanken, zum amerikanischen Vertreter des neugeschaffenen UN-Drogenkontrollrats ernannt und schuf dort das Einheitsabkommen von 1961, das heute von fast allen Ländern der Erde ratifizert worden ist. Dieses Abkommen beschränkt den Anbau von Cannabis und den Handel damit ausschliesslich auf medizinische Zwecke und ist damit ein Stolperstein auf dem Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol als legales, staatlich kontrolliertes Genussmittel. Berichte von parlamentarischen Kommissionen in Großbritannien und Kanada, die sich mit Reformen bei der Cannabispolitik befassten, haben deshalb bereits diskutiert, wie man den Konflikt zwischen sinnvollen Reformen und bestehenden UN-Abkommen lösen kann. Die Konventionen sehen zwar Mechanismen zu ihrer Überarbeitung vor. Diese wären in der Praxis jedoch nur gangbar wenn weitgehende Einigkeit über einen solchen Schritt herrschte. Rechtlich gesehen können Unterzeichnerstaaten auch austreten, doch kein Land will diesen Alleingang riskieren, um dann von allen anderen Ländern wie ein Aussätziger behandelt zu werden. Ein Austritt wäre daher nur gleichzeitig mit anderen, gleichgesinnten Ländern möglich. Bis dahin bleibt nur ein Ausschöpfen des Interpretationsspielraums der Abkommens und auch deren teilweise Nichteinhaltung, was bisher ein Tabuthema war. Die USA als treibende Kraft hinter den Abkommen haben in den vergangenen Jahren einen Kurs eingeschlagen, der immer öfter nationalen Interessen (oder was von der Regierung darunter verstanden wurde) den Vorrang vor internationalen Abkommen und dem Völkerrecht eingeräumt hat. Das war beim Verbot von Landminen, beim internationalen Gerichtshof und beim Klimaabkommen von Kyoto so. Mit dem Irak-Konflikt hat diese Strategie einen neuen Höhepunkt erreicht und dabei eine offene Bruchlinie zwischen den USA und ihren westlichen Freunden offenbart. Der Alleingang der USA im Irak ohne erneutes Sicherheitsratsmandat wird es den USA erschweren, eine gemeinsame politische Linie und einen Vorrang von Abkommen über nationale Interessen zu erzwingen. Das wird letztlich auch jene UN-Drogenabkommen schwächen, deren Revision oder Aufhebung anlässlich des UN-Drogengipfels in Wien im kommenden Monat thematisiert wird.
Legalisierung und UN-Drogenabkommen 18.03.2003 Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko
[18.03.2003] Die Studie spricht sich dafür aus, den Anbau zum persönlichen Konsum oder zum Konsum im Freundeskreis ebenso wie den einfachen Besitz nur mit Geldstrafen oder Verwarnungen zu belegen. Eine solche Regelung verstosse nicht gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus internationalen Drogenabkommen. Anders als in Deutschland ist der Handel mit Cannabissamen in Großbritannien legal. Der Anbau kann jedoch zu schweren Strafen führen. Im Jahre 2000 kam es zu 1.960 Anzeigen wegen unerlaubten Cannabisanbaus, von denen über drei Viertel zu einem Strafprozess führten. In 240 Fällen wurden die Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Home-grown cannabis outstrips imports from Morocco
[Guardian (UK), 17.03.2003] 18.03.2003 Niederlande regeln Cannabisanbau für Apotheken
[18.03.2003] Anträge für Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis werden durch das Büro für Medizinischen Cannabis (BMC) des Gesundheitsministeriums bearbeitet. Der gesamte von Antragstellern angebaute Cannabis muss an das BMC verkauft werden. Nach den Regelungen für Anträge nach dem Opium- Gesetz hat das BMC zwei Aufgaben: "Auf der einen Seite muss das BMC erforschen, ob Cannabis oder Cannabisprodukte als Medikamente verwendet werden können, oder solche Forschung arrangieren; auf der anderen Seite muss das BMC, Apotheken im Verlaufe des Jahres 2003 mit medizinischem Cannabis versorgen, so dass Patienten es mit einer ärztlichen Verschreibung erhalten können."
Verkauf von Marihuana in niederländischen Apotheken amtlich
[yahoo.de, 17.03.2003] In Deutschland dagegen müssen Patienten, die Cannabis als Medizin verwenden, weiterhin mit Strafverfolgung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.01.2000 zwar feststellt, dass es dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes entspreche, Patienten eine Sondergenehmigung zum legalen Umgang mit Cannabis zu gewähren. Alle daraufhin gestellten Anträge wurden jedoch vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgelehnt. Die Ausschöpfung des Rechtsweges bis zu einer erneuten Verfassungsklage würde die Betroffenen Jahre und Zigtausende von Euro kosten. So kann derzeit lediglich synthetisch hergestelltes THC (der Hauptwirkstoff von Cannabispflanzen) legal auf Betäubungsmittelrezept bezogen werden. Die Krankenkassen sind jedoch nicht verpflicht, die recht hohen Kosten dafür zu übernehmen. Wesentlich günstigeres pflanzliches THC ist nach wie vor nicht legal verfügbar. Eine Anfrage von uns an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, zum gegenwärtigen Stand der Dinge bezüglich der Bereitstellung eines standardisierten Cannabisextrakts für medizinische Zwecke und seine Aufnahme in die Anlage III des BtMG blieb bis heute unbeantwortet.
Artikel zu Cannabis als Medizin 18.03.2003 Hinweis zum Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik
[18.03.2003]
UN-Drogenpolitik - Handlungsspielräume und Reformbedarf
[Fachgespräch der Grünen, 19.03.2003] 17.03.2003 Aktion "Realize It"
[17.03.2003] Ziel und Zweck ist, neben der Unterstützung der Zeig-Dich-Aktion, der Aufbau einer möglichst großen Datenbank von Kiffern und deren Gründen, Ansichten und Meinungen zum Thema. Wir wollen den von den Medien und Verbotsbefürwortern gerne aufgeführten jugendlichen Extrem-Kiffern eine große Menge an völlig normalen Personen entgegensetzen und somit zeigen gegen wen sich der Drogen-Krieg in Wirklichkeit richtet - gegen ganz normale Bürger, quer durch alle Schichten! Wie das Ganze dann aussieht und was für Infos wir benötigen findet ihr hier auf der Page der Aktion <http://www.rumpelstilzchen.com/meinungen/index-realize-it.html>, wo auch schon einige Beispiele eingeordnet sind!Mehr Informationen dazu und zur erwähnten Aktion "Zeig Dich" finden Sie auf den folgenden Links:
Aktion "Realize it!"
16.03.2003 Kanada: Cannabisverfahren ausgesetzt
[16.03.2003] Der oberste Gerichtshof von Ontario hatte in einer Entscheidung vom Juli 2000 das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, weil es Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis verweigert. Der Gerichtshof hatte der Regierung bis zum Inkrafttreten der Entscheidung eine Frist von 12 Monaten zur Änderung des Gesetzes gesetzt, die inzwischen verstrichen ist. Eine Kommission des kanadischen Senats hatte vorigen Sommer die Legalisierung von Cannabis analog zu Alkohol empfohlen. Ein Ausschuss des Unterhauses war vorsichtiger und empfahl im Herbst nur eine Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen. Die entsprechende Gesetzesänderung liegt bisher noch nicht vor.
Marijuana laws take a big hit
[Calgary Sun (CA), 16.03.2003]
Kanada: Zweiter Fall verworfen
[CLN#93, 17.01.2003] 14.03.2003 Schweiz: Hanfrazzien im Tessin
[14.03.2003]
Hanfladenbesitzer in Haft
[20min.ch, 14.03.2003] 13.03.2003 Brandenburg: Streit um Drogenbroschüren
[13.03.2003] Die DVU stellte wegen der Ecstasy-Broschüre eine kleine Anfrage im Brandenburger Landtag. Sie störte sich an folgender Passage: "Statt Steuergelder sinnlos für Razzien und Schnüffeleien in Clubs rauszuschmeißen, sollten diese Mittel besser zur Finanzierung von Aufklärungsarbeit verwendet werden." Laut einer Presseerklärung der Jungen Union verharmlose die Jukufa Rauschgiftkonsum und gebe Jugendlichen eine Anleitung zum Anbau von Biodrogen an die Hand. Sozialminister Blaaske (SPD) kritisierte Tipps zum Umgang mit der Polizei. Auch "BILD" nahm sich des Themas bereits an. Die "Märkische Allgemeine" / "Brandenburger Stadtkurier" vom 11.03.2003 berichtete unter der Überschrift "Schmidt will Drogenflyer einziehen": Sozialminister Baaske: Broschüre liegt an der Grenze zum juristischen Einschreiten Die JuKuFa-Broschüren weisen ausgiebig auf die Risiken der behandelten Drogen hin. So steht darin etwa zur Engelstrompete: Engelstrompete Brugmansia arboreaDie Sozialbeigeordnete Birgit Hübner (PDS) nahm die Broschüren in Schutz. "Ich sehe da nicht viel Schlimmes." Die Broschüren wurden erstellt und gedruckt nachdem Tibor Harrach (Bündnis 90/Die Grünen LAG Drogen Berlin; Arbeitskreis Partydrogenprojekte Berlin-Brandenburg) im Dezember 2001 einen Vortrag zu der pharmakologischen Wirkungsweise und den daraus abzuleitenden Präventionsstrategien vor dem kommunalen Arbeitskreis Drogen und Sucht in der Jugendkulturfabrik (JuKuFa) der Stadt Brandenburg (Havel) gehalten hatte. Inhaltlich orientieren sich die Broschüren stark an Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen.
Zauberpilze und Naturdrogen - If you do it, do it right!
[JuKuFa.de] 13.03.2003 Sachsen: 1300 Cannabispflanzen unter Lampen
[13.03.2003] Der relativ hohe Schwarzmarktpreis von Cannabis hat seinen Anbau selbst unter Lampen rentabel gemacht, wo hohe Stromkosten anfallen. Eine für einen Quadratmeter Garten ausreichende Speziallampe verbraucht etwa 5 kWh Strom pro Tag. Experten schätzen, dass diese Fläche etwa 150 bis 300 Gramm Cannabis pro Ernte liefert. Geerntet werden kann 2 bis 4 mal pro Jahr. Das heisst, dass zur Gewinnung eines Gramms Cannabis von der Saat bis zur Ernte etwa 3 kWh zum Preis von ca. 50 Cent verbraucht werden. Der derzeitige Endkundenpreis beträgt jedoch etwa das Zehnfache davon. Der Anbau unter Lampen hat sich in den 80er Jahren in den USA als Reaktion auf zunehmend schärferes Vorgehen gegen Anbau im Freiland und in Treibhäusern verbreitet. Unter erheblichem finanziellem Aufwand hatte die Polizei mit Hubschraubern und Flugzeugen immer mehr Anbaugebiete aus der Luft kontrolliert. Der Anbau unter Lampen machte solche Kontrollen weitgehend sinnlos. Die Gärtner wurden so ausserdem von der Witterung und sogar von der Jahreszeit unabhängig. Weltweit führend im Anbau unter Lampen sind derzeit die kanadischen Provinzen British Columbia und sogar Quebec, wo im Winter die Temperaturen im Freien auf -40°C fallen. Ein von der kanadischen Regierung lizenzierter legaler Garten zur Produktion von Cannabis für medizinische Zwecke befindet sich 350 Meter unter der Erde. Im Freien, oberhalb des ehemaligen Kupferbergwerksstollens 600 km nördlich der kanadisch-amerikanischen Grenze, beträgt die Durchschnittstemperatur im Januar -22°C.
Großeinsatz nach Drogenfund in alter Bäckerei
[LVZ, 12.10.2003]
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden
[CLN#97, 14.02.2003] 12.03.2003 Prof. Böllinger: "Sucht ist ein Symptom"
[12.03.2003] "Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der drogenerfahrenen Jugendlichen an den Schulen an, an denen die Polizei vorher Aufklärung mit dem erhobenen Zeigefinger betrieben hat. Was wir brauchen, ist eine Drogengebrauchs- und keine Drogenverbotskunde an Schulen - die wirkt kontraproduktiv. Eine Sucht wird nie durch die Substanz allein bedingt, sondern durch das Zusammenwirken vieler verschiedener Faktoren."
"Sucht ist keine Krankheit"
[taz, 10.03.2003] 11.03.2003 Deutscher Hanf Verband zieht Bilanz
[11.03.2003]
Der DHV zieht Bilanz - nach gut einem halben Jahr
[DHV, 19.02.2003] 09.03.2003 Neun Jahre Cannabisentscheidung
[09.03.2003] Schon 1994 lag eine Studie aus dem Jahr 1988 vor (siehe Bundestagsdrucksache 11/4329), die für die Jahre 1985-1987 beim Besitz geringer Cannabismengen zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede bei den Einstellungsraten, bei der Behandlung von Wiederholungstätern und bei der Bemessung der "geringen Menge" feststellte. Das BVerfG verwies auf diese Studie und nannte diese Praxis "bedenklich". Daraufhin wurde von der Bundesregierung die sogenannte Aulinger-Studie in Auftrag gegeben. Sie bestätigte im Jahre 1997 anhand von Daten der Jahre 1994-1995 erneut, dass die Einstellungsraten immer noch extrem unterschiedlich waren und dass Wiederholungstäter nach wie vor unterschiedlich behandelt werden. Dennoch verschoben die Justizminister der Länder Ende vorigen Jahres eine Neuregelung auf frühestens Frühjahr 2004. Weil die Länder scheinbar in einem ganzen Jahrzehnt keine Einheitlichkeit herstellen können, müsste längst der Bundestag handeln, um Verstösse gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes zu verhindern. Dabei geht es um weit mehr als um eine Nivellierung der "geringen Menge" irgendwo zwischen den in Landshut und Flensburg üblichen Werten, wie sich das viele Politiker vorzustellen scheinen. In der Entscheidung von 1994 verpflichtete das BVerfG den Gesetzgeber auch, aktuelle Erkenntnisse aus dem In- und Ausland zu berücksichtigen und anhand dieser das Verbot künftig erneut grundsätzlich zu überprüfen. Entsprechende Studien wurden auch in Auftrag gegeben, aber ihre Ergebnisse werden beharrlich ignoriert. Ein strafrechtliches Verbot muss geeignet und notwendig sein, damit es grundgesetzkonform ist. Geeignet heisst, es muß den angestrebten Zweck fördern. Notwendig bedeutet, es muß das am wenigsten in Rechtsgüter eingreifende geeignete Mittel sein. Vor zwei Jahren wandten wir uns in einem Schreiben an die gesamte SPD-Fraktion im Bundestag und verwiesen darauf, dass inzwischen vorliegende Erkenntnisse die Eignung und Notwendigkeit eines generellen, strafrechtlichen Verbots von Cannabis und damit die Verhältnismäßigkeit des Verbots in Frage stellen. Seitdem hat sich jedoch politisch nichts getan. In den Koalitionsverhandlungen im Herbst vorigen Jahres konnte sich die SPD nur zu dem Versprechen durchringen, sich an ohnehin rechtlich verbindliche Verfassungsgerichtsentscheidungen zu halten.
Das Cannabisverbot ist eine Anomalie in unserem Rechtssystem, weil es Verhalten unter Strafe stellt, das keine Rechte Dritter verletzt. Millionen Cannabiskonsumenten verstossen gegen ein Gesetz, obwohl sie dadurch keinen andere Menschen schädigen oder gefährden. Andererseits gab es von 1984 bis 2001 laut Bundeskriminalamt insgesamt 1.268.315 Ermittlungsverfahren in denen es ausschliesslich um Cannabis ging, davon 668.804 Fälle allein in den letzten sechs Jahren. Der Gesetzgeber droht für den Umgang mit Cannabis Probleme an und fügt sie auch zu, weil er sich eine "generalpräventive" (d.h. abschreckende) Wirkung von der Strafbarkeit erhofft. Statt Rechtsgüter zu schützen, verletzt sie der Staat selbst. Er greift z.B. in das Recht auf Eigentum ein, wenn er Geldstrafen verhängt, in die Freiheit der Person, wenn er Menschen inhaftiert und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn er MS-, Krebs- und AIDS-Patienten eine wirksame Medizin vorenthält. Dabei ignoriert er Studie um Studie, die die geringe Wirksamkeit der strafrechtlichen Strategie betont, wie z.B. den Bericht der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung. Das Cannabisverbot verursacht mehr Probleme als es Nutzen bringt. Eine Reform, wie am 09.03.2001 von der Schweizer Regierung angekündigt, ist deshalb auch in Deutschland nötig. cannabislegal.de
Brief an die Abgeordneten der SPD-Fraktion
[09.03.2001] 07.03.2003 Interpol-Ehrenpräsident kritisiert UN-Drogenabkommen
[07.03.2003] Fünfzehn Jahre lang, von 1985 bis 2000, war Kendall Generalsekretär von Interpol. Im Jahre 1997 wurde er zum Ritter der französischen Ehrenlegion ernannt und im Jahre 2000 zum Ehrenpräsidenten von Interpol gewählt. Bereits im Jahre 1994 nannte Kendall die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkonsumenten "sinnlos und sogar gefährlich". Er sprach in Athen anlässlich einer viertägigen Konferenz (05. bis zum 08.03.) der griechischen EU-Präsidentschaft. Der griechische Aussenminister George Papandreou hatte im November 2002 vorgeschlagen, anlässlich des UN-Drogengipfels in Wien im April 2003 eine Revision der UN-Drogenabkommen zu überprüfen. Griechenland führt bis Ende Juni die EU-Präsidentschaft.
Keynote speech by Raymond Kendall
[06.03.2003] 06.03.2003 EU-Veranstaltung zur UN-Drogenpolitik
[06.03.2003]
Der Staat soll keineswegs den Konsum von illegalen Drogen gutheißen. Der Staat muss aber den Markt regulieren, nur so schwinden die Aussichten der Kriminellen auf ihre gigantischen Schwarzmarkt-Profite, der folglich zusammenbrechen würde. Der beste Weg, die Nachfrage nach Drogen zu limitieren, sind Kontrolle, Aufklärung und Behandlung.Das Problem ist die Nachfrage [Weser-Kurier, 05.03.2003] Öffentliches Hearing über Europas Rolle bei der Reform der Drogenpolitik UN-Halbzeitsberichtskonferenz in Wien, April 2003 05.03.2003 Pressekonferenz in München zu Cannabismedizin
[06.03.2003]
München (dpa) - Vorbehalte gegen Cannabis verhindern nach Ansicht von Schmerzexperten in vielen Fällen eine wirksame Behandlung von Patienten. «Cannabis ist ein Medikament, das sehr wirksam zur Schmerzbehandlung eingesetzt werden kann», sagte der Chefarzt der Schmerzambulanz im thüringischen Schleusingen,Robert Haag, am Donnerstag auf einer Veranstaltung in München. Ähnlich wie bei den Opiaten werde es allerdings vermutlich noch einige Jahre dauern, bis seine Kollegen ihre Vorurteile gegenüber dem Mittel ablegten.
Experten: Vorurteile gegen Cannabis verhindern wirksame Behandlung
[Westdeutsche Zeitung, 06.03.2003] 05.03.2003 Legalisierungsdebatte in Schottland
[05.03.2003] Mit seiner Forderung stiess er auf Widerstand des Schottischen Whisky-Verbands (Scottish Whisky Association), dessen Sprecher Michael Matheson auf 10.000 Arbeitsplätze verwies, die von Schnaps abhingen. Der britische Innenminister Blunkett plant, diesen Sommer Cannabis von Kategorie B in die weniger strenge Kategorie C des britischen Drogengesetzes umzustufen. Sheridan begrüßte diesen Schritt, sagte aber, er ginge nicht weit genug. Cannabis sei nicht schädlicher als Alkohol und Tabak, deren Gebraucher nicht kriminalisiert würden. Laut "Action on Smoking and Health" sterben jährlich in Großbritannien etwa 24.000 Menschen an Emphysemen und chronischer Bronchitis (zusammengefasst als COPD bezeichnet), in den meisten Fällen als Folge von Tabakrauch. Jährlich 284.000 Patienten werden wegen tabakbedingter Erkrankungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Die schottische Zeitung "The Herald" (Glasgow) verweist in ihrem Artikel zur Cannabisdebatte auf einen "neuen Bericht", wonach "eine wachsende Zahl von jungen schottischen Cannabisgebrauchern" unter einer Krankheit namens "verschwindende Lunge-Syndrom" litten. Das Blatt hatte zwei Tage vorher ausführlicher darüber geschrieben. Wir gingen der Sache nach und fanden einen bei Drogenartikeln leider gar nicht seltenen schlampigen Umgang mit den Fakten. Tatsächlich bezieht sich der "Herald" auf keinen "neuen" sondern bereits vor drei Jahren veröffentlichten Artikel, der schon damals durch die Medien ging: In der Aprilausgabe 2000 der medizinischen Fachzeitschrift "Torax" hatten Ärzte über Fälle von Lungenerkrankungen berichtet. Die "wachsende Zahl von jungen schottischen Cannabisgebrauchern" mit der Krankheit entpuppt sich bei näherem Hinsehen als vier Patienten in der englischen Stadt Bristol, der jüngste von ihnen 27 Jahre alt, die anderen drei 35, 44 und 46 Jahre. Alle vier rauchten neben Cannabis auch Tabak. Der jüngste von ihnen hatte 15 "Schachteljahre" geraucht, d.h. soviele Zigaretten wie im Schnitt bei einer Schachtel pro Tag über 15 Jahre, und arbeitete dazu noch als Tester für Dieselmotoren. Während chronische Bronchitis bei starken Cannabisrauchern häufiger auftritt als bei Nichtrauchern, gibt es bisher keinen epidemologischen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Emphysemen. Eine Langzeitstudie von Prof. Donald Tashkin (UCLA) an 243 Cannabisgebrauchern fand bei den Nichtkonsumenten von Tabak unter ihnen keine stärkere Abnahme der Lungenfunktion mit dem Alter als bei einer Vergleichsgruppe von Nichtrauchern. Bei Personen die sowohl Cannabis als auch Tabak rauchten war die Abnahme der Lungenfunktion geringer als bei reinen Tabakrauchern (siehe American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine 155:141-148).
Sheridan Urges Legalisation of Cannabis
[Herald (Glasgow, UK), 28.02.2003]
Large lung bullae in marijuana smokers
[Thorax (UK), April 2000] 03.03.2003 Tabak-Abkommen mit Hindernissen
[03.03.2003] Die Forderung nach einem Werbeverbot für Tabakprodukte scheiterte am Widerstand der USA und Deutschlands, das als einziges EU-Land dagegen war. Im Vorfeld des Beschlusses hatten die Amerikanische Krebsgesellschaft (American Cancer Society) und der Amerikanische Herzverband (American Heart Association) die eigene Regierung aufgefordert, ihre Delegation aus den Verhandlungen zurückzuziehen, weil sie dort gegen ein Werbeverbot auftrat. Auch die Vertreter Japans und Chinas waren gegen Teile des Vertragsentwurfs. In Japan ist nicht das Gesundheits-, sondern das Finanzministerium für Tabak zuständig und das ist Hauptaktionär des größten Tabakkonzerns des Landes. Dass die genannten Regierungen gegen Toleranz für Cannabiskonsumenten aber gleichzeitig gegen Einschränkungen beim Tabakhandel sind, wird nicht gerade zu ihrer Glaubwürdigkeit beitragen. Ein Expertenbericht für die WHO kam im Jahre 1995 zu dem Schluss, "dass es gute Gründe gibt, zu sagen, dass es unwahrscheinlich wäre, dass Cannabis ein ernsthafter Rivale für die Gesundheitsrisiken von Alkohol und Tabak wäre, sogar wenn soviele Leute Cannabis gebrauchen würden als jetzt Alkohol trinken oder Tabak rauchen." Laut WHO starben voriges Jahr 4,9 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, davon etwa 100.000 in Deutschland. 1,2 Millionen Fälle von Lungenkrebs gehen vorwiegend auf das Rauchen zurück. Tabak ist damit unter allen legalen und illegalen Drogen mit Abstand für die meisten Todesfälle verantwortlich. Der Entwurf muss im Mai noch bei der WHO-Jahreskonferenz angenommen werden, bevor die "Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle" von einzelnen Ländern ratifiziert werden kann.
Achse des Tabakkonsums
[n-tv, 01.03.2003]
EU verbietet Tabakwerbung
[CLN#88, 06.12.2002] 03.03.2003 VfD antwortet Kaupa (CSU)
[03.03.2003] Der VfD ist ein überparteilicher, gemeinnütziger Verein, der sich für eine schadensminimierende Drogenpolitik einsetzt. Mit Informationsmaterial, Infoständen und Vortragenden auf öffentlichen Veranstaltungen informiert er über Alternativen zur derzeitigen Drogenpolitik. Er finanziert sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen (30 € / Jahr = 2,50 € pro Monat bzw. 20 € / Jahr = 1,67 € pro Monat für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose).
PM 17: CDU-Fraktion: Fehlstart in der Drogenpolitik
[VfD, 03.03.2003] 01.03.2003 Grüne veranstalten Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik
[01.03.2003] UN-Drogenpolitik – Handlungsspielräume und Reformbedarf
Einladung zum Fachgespräch
[Adobe PDF, 28.02.2003] 01.03.2003 Thailand: 1.140 Tote, Regierung stoppt Zahlen
[01.03.2003] Innenminister Wan Muhamed Nor Matha drohte vor wenigen Tagen, Drogenhändler "könnten spurlos verschwinden." Er hatte versprochen, zurückzutreten, wenn er Thailand nicht bis zum 1. Mai von Drogen befreit hätte. Die Einstellung der Öffentlichkeit zur Antidrogenkampagne ist paradox. Laut einer Umfrage im Auftrag der Zeitung "Bangkok Post" befürworten rund 90% der Bevölkerung die Kampagne, aber 70% befürchten, selbst von der Polizei getötet zu werden. Der neunjährige Chakkapan Srisard wurde von der Polizei erschossen, als seine Mutter floh, nachdem die Beamten seinen Vater verhaftet hatten. Auch eine im achten Monat Schwangere und ein einmonatiges Baby gehören zu den Opfern der staatlichen Gewalt.
Death-toll tally updates banned
[Bangkok Post (TH), 01.03.2003]
"Drogenkrieg" in Thailand
[CLN#98, 21.02.2003]
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