Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Neuigkeiten: März 2003

Schlagzeilen:
Thailand: 1.897 Tote in zwei Monaten [31.03.2003]
Belgien: Parlament beschließt Cannabisreform [31.03.2003]
Dänemark: Aus für "Pusherstreet"? [31.03.2003]
Jamaika: Entkriminalisierung wird vorbereitet [31.03.2003]
Schweiz: Nationalratskommission beschließt Reform [30.03.2003]
Demonstration in Wien [28.03.2003]
Cannabis in der Schwangerschaft [27.03.2003]
Brandenburg: Polizei durchsucht Jugendkulturfabrik [27.03.2003]
Großbritannien: Cannabismedizin in Apotheken [24.03.2003]
Prof. Böllinger zum Spielraum innerhalb der UN-Abkommen [23.03.2003]
Keine Reformen in Berlin: DHV erhält Antworten [21.03.2003]
Drogenabkommen und internationale Verträge [21.03.2003]
Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko [18.03.2003]
Niederlande regeln Cannabisanbau für Apotheken [18.03.2003]
Hinweis zum Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik [18.03.2003]
Aktion "Realize It" [17.03.2003]
Kanada: Cannabisverfahren ausgesetzt [16.03.2003]
Schweiz: Hanfrazzien im Tessin [14.03.2003]
Brandenburg: Streit um Drogenbroschüren [13.03.2003]
Sachsen: 1300 Cannabispflanzen unter Lampen [13.03.2003]
Prof. Böllinger: "Sucht ist ein Symptom" [12.03.2003]
Deutscher Hanf Verband zieht Bilanz [11.03.2003]
Neun Jahre Cannabisentscheidung [09.03.2003]
Interpol-Ehrenpräsident kritisiert UN-Drogenabkommen [07.03.2003]
EU-Veranstaltung zur UN-Drogenpolitik [06.03.2003]
Pressekonferenz in München zu Cannabismedizin [06.03.2003]
Legalisierungsdebatte in Schottland [05.03.2003]
Tabak-Abkommen mit Hindernissen [03.03.2003]
VfD antwortet Kaupa (CSU) [03.03.2003]
Grüne veranstalten Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik [01.03.2003]
Thailand: 1.140 Tote, Regierung stoppt Zahlen [01.03.2003]
Nov, Dez, Jan, Feb, Mär, Apr, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 
Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
/
Rechtsgleichheit / § 31a
Koalitionsvereinbarungen
Cannabis und Führerschein
3 Joints = 20 Zigaretten?
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):

Fachgespräch/Berlin (19.03.2003)
UN-Konferenz/Wien (08.04.2003)
MMM (03.05.2003)
Hanfparade (23.08.2003)

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31.03.2003

Thailand: 1.897 Tote in zwei Monaten [31.03.2003]
Rund 2000 Tote sind in der seit Anfang Februar laufenden Anti-Drogenkampagne der thailändischen Regierung zu verzeichnen. Die Polizei behauptet, die meisten Opfer seien von Drogenbanden getötet wurden um Zeugen auszuschalten. Menschenrechtsorganisationen vermuten dagegen, dass aus Polizisten bestehende Todesschwadrone Verdächtige ohne Gerichtsverfahren töten. "Für diejenigen die noch mit Drogen handeln hat die Regierung zwei Wahlmöglichkeiten, entweder Gefängnis oder den Tempelfriedhof", sagte Premierminister Thaksin Shinawatra.

Thai Drug War Toll Nears 2000 [BBC News, 25.03.2003]
Jail Or Death For Dealers: PM [Nation (TH), 24.03.2003]

Thailand: 1.140 Tote, Regierung verhängt Maulkorb [CLN#100, 07.03.2003]
Drogen in Thailand


31.03.2003

Belgien: Parlament beschließt Cannabisreform [31.03.2003]
Am Donnerstag, 27.03.2003 schloß der Senat des belgischen Parlaments die seit über zwei Jahren in Arbeit befindliche Cannabisreform ab. Das Reformgesetz wurde mit 30 zu 19 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.

Der Besitz von bis zu 5g Cannabis oder der Anbau zum persönlichen Gebrauch durch Erwachsene wird damit straffrei. Konsum in der Öffentlichkeit oder in Gegenwart von Minderjährigen bleibt strafbar, ebenso, wenn dadurch andere gefährdet oder belästigt werden. Bei "unproblematischem" Konsum nimmt die Polizei lediglich die Daten auf und unternimmt weiter nichts. Bei "problematischem" Konsum dagegen wird eine Geldbusse von bis zu 25 Euro fällig. Kommt es zu erneutem "problematischem" Konsum innerhalb eines Jahres, beträgt die Strafe 25 bis 50 Euro. Bei weiteren Übertretungen im zweiten Jahr kann auch eine Haftstrafe von 8 Tagen bis einem Monat verhängt werden. Der Handel wird weiterhin als Straftat verfolgt.

Das belgische Drogengesetz wurde ursprünglich im Jahre 1921 aufgrund von Verpflichtungen aus einer Klausel im Friedensvertrag von Versailles erlassen, über die die USA ihre Prohibitionspolitik weltweit exportierten.

Belgium relaxes cannabis legislation [expatica.com, 27.03.2003]

Protokoll des belgischen Senats (flämisch und französisch) [http://www.senat.be, 27.03.2003]
Belgien: 5g, eine Pflanze straffrei [CLN#98, 21.02.2003]

Cannabis in Belgien


31.03.2003

Dänemark: Aus für "Pusherstreet"? [31.03.2003]
Seit 1971 exististiert im Herzen der dänischen Hauptstadt Kopenhagen der "Freistaat Christiania", eine selbstverwaltete Gemeinschaft auf dem besetzten 34 Hektar großen Gelände einer ehemaligen Kaserne. Über die Landesgrenzen hinaus bekannt wurde die alternative Gesellschaft durch den offenen Cannabishandel in der sogenannten "Pusherstreet". Seit Ende der 70er Jahre sorgt das selbstverwaltete Viertel dafür, dass in Christiania nicht offen mit Heroin und anderen illegalen Drogen gehandelt wird. Der "Freistaat" gehört mittlerweile zu den führenden Touristenattraktionen der Stadt. Doch der im Herbst 2001 gewählten Mitte-Rechts-Regierung ist der tolerierte Cannabishandel dort ein Dorn im Auge. Voriges Jahr hatte sie gewarnt, die Geschäfte auf der Pusherstreet könnten nicht länger geduldet werden, Christiania müsse sich an die Gesetze halten.

Nun will die Regierung das gesamte Viertel sanieren. Die derzeitigen Bewohner sollten nach Renovierungsmaßnahmen wieder einziehen können (d.h. falls sie sich die neuen Mieten noch leisten können), aber der Cannabishandel soll endgültig verschwinden. Laut einer Umfrage wollen aber drei Viertel der Einwohner Kopenhagens den "Freistaat" in seiner jetzigen Form behalten. Ein Viertel aller erwachsenen Dänen haben Cannabiserfahrung.

Die Händler auf der "Pusherstreet" protestieren seit Mittwoch, 26.03. mit einem Streik gegen die Pläne der Regierung. Bereits im Jahre 1994 kam es einmal zu einem fünftägigen Streik, nachdem sich Konflikte mit der Polizei zugespitzt hatten. Nachdem die Medien darüber berichteten, zog sich die Polizei wieder zurück.

Ein Freistaat soll gezähmt werden [NZZ (CH), 29.03.2003]
Silence on Pusherstrasse [DRCNet WOL#280, 28.03.2003]

Danish Politicians Seek Cannabis Crackdown in Christiania [DRCNet WOL#228, 15.03.2002]
Christiania - Homepage (mehrsprachig)


31.03.2003

Jamaika: Entkriminalisierung wird vorbereitet [31.03.2003]
Der Besitz von Cannabis soll in Jamaika Cannabis straffrei werden, solange er auf den privaten Bereich beschränkt ist (z.B. in der Wohnung). Generalstaatsanwalt A. J. Nicholson gab am Samstag, 29.03.2003 bekannt, dass zur Zeit ein Gesetzesentwurf vorbereitet wird, um eine entsprechende Empfehlung der "Ganja-Kommission" von vor zwei Jahren umzusetzen. Am 07.08.2001 veröffentlichte die von der Regierung eingesetzten Kommission unter Leitung von Professor Barry Chevannes (University of the West Indies) einen Bericht über Cannabis auf der Karibikinsel. Cannabis, in Jamaika "Ganja" genannt, gilt in der Rastafari-Religion als "heiliges Kraut", das als Sakrament gebraucht wird.

Vertreter der US-Botschaft in Kingston haben Bestrebungen, Cannabis zu entkriminalisieren, offen kritisiert. Es besteht die Möglichkeit, dass Jamaika wirtschaftlichen Repressionen seitens der USA ausgesetzt wird, wenn es den Empfehlungen der eigenen Expertenkommission folgt. Alljährlich erstellt die US-Regierung eine Liste von Ländern, die ihrer Meinung nach den amerikanischen "Krieg gegen Drogen" nicht genug unterstützen. Länder auf dieser Liste müssen mit einer automatischen Gegenstimme der USA rechnen, wenn sie etwa einen Kredit von der Weltbank oder dem Internationalen Währungsfonds brauchen. Aus diesem Grund stand auch eine Legalisierung des Anbaus oder Handels in Jamaika von politisch vorneherein nicht zur Debatte.

Am ersten Samstag im Mai nehmen verschiedene Organisationen in Jamika an internationalen Protestaktionen gegen das Cannabisverbot teil. Zu ihnen gehören die Legalize Ganja Campaign, die First Order of Niyah Binghi Pinnacle Foundation, die National Alliance for the Legalization of Ganja und NORML Jamaica. Am Freitag, 02.05. werden sie dem Premierminister eine Petition zur Cannabisreform übergeben. Am Samstag findet dann eine Demonstration und ein Musikkonzert mit einem "Reasoning", einem religiösen Treffen von Rastafarians statt.

Im April 1981 wurde Bob Marley (kurz vor seinem Tod am 11.05.1981) vom jamaikanischen Ministerpräsidenten Edward Seaga mit dem "Order of Merit" ausgezeichnet und damit offiziell zum Nationhelden ernannt. Gleichzeitig war der Musiker, der weltweit der bekannteste Anhänger der Rastafari-Religion war, nach den Landesgesetzen jedoch auch ein Krimineller, weil er Cannabis gebrauchte. Der weitverbreitete Gebrauch von Cannabis ist in Jamaika seit fast einem Jahrhundert ein kontroverses Thema, weil der Gebrauch bzw. die Ablehnung stark mit religiösen und sozialen Abgrenzungen zusammenhängt.

Bill to legalise ganja for private use soon, says Nicholson [Jamaica Observer (JM), 30.03.2003]
Report of the National Commission on Ganja (150 KB, HTML) [07.08.2001]
Cannabis in Jamaika


30.03.2003

Schweiz: Nationalratskommission beschließt Reform [30.03.2003]
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats (der großen Kammer des Schweizer Bundesparlaments) hat beschlossen, den Cannabiskonsum straffrei zu stellen und beim Verkauf eine "Lenkungsabgabe" darauf zu erheben. Diese soll nach Wirkstoffgehalt gestaffelt sein, von 8 bis 15 Franken (5,40 bis 10,- €) pro Gramm. Die erwarteten Einnahmen von 300 Millionen Franken (200 Millionen €) sollen zweckgebunden eingesetzt werden. Die Hälfte der Einnahmen soll an die staatliche Rentenversicherung (AHV) gehen, die andere Hälfte teilen sich die staatliche Invalidenversicherung (IV) und der Bund und die Kantone für Präventionsmaßnahmen. Der Verkauf soll nur an in der Schweiz wohnhafte Personen zugelassen werden. Diese werden dazu eine Kontrollkarte vorlegen müssen.

Das Jugendschutzalter soll wie bei Alkohol und Tabak auf 16 Jahre festgesetzt werden. Der Ständerat (die kleine Kammer des Bundesparlaments) hatte voriges Jahr in Abweichung zum Regierungsentwurf eine Grenze von 18 Jahren gezogen. Auch bei der Politik zu "harten" Drogen (Heroin, Kokain) setzte sich in der SGK eine andere Linie durch als im Ständerat. Durch eine Einführung des Opportunitätsprinzips soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf die Strafverfolgung von Konsumenten dieser Drogen zu verzichten. Grundsätzlich soll ihr Konsum jedoch anders als bei Cannabis weiter strafbar bleiben.

Im Mai wird die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in einer Sondersitzung im Plenum des Nationalrats behandelt werden. Wenn der Gesetzentwurf der SGK dort angenommen wird, wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Erst wenn die Reform auch hier eine Mehrheit findet, kann sie in Kraft treten.

Das Gramm Gras zu 25 Franken [Tagesanzeiger (CH), 29.03.2003]
«Kiffen» straffrei, aber teurer [NZZ (CH), 28.03.2003]
Die Jugend kifft und der Staat kassiert [Aargauer Zeitung (CH), 29.03.2003]
Haschisch wird teurer [20min.ch, 28.03.2003]

Cannabis in der Schweiz


28.03.2003

Demonstration in Wien [28.03.2003]
Vom 10. bis 13. April findet in Wien ein Alternativkongress zur UN-Drogenkonferenz statt. Am 12.04.2003 ist in Wien eine Demonstration unter den Thema "Spread the Seeds of another Drug Policy" geplant. Treffpunkt: Universität Wien, Schottentor im 1. Bezirk um 15:00. Von dort führt die Demonstration zum UN-Zentrum.

Die Organisatoren der Hanfparade in Berlin haben für Teilnehmer aus dem Raum Berlin einen Bus organisiert, der am 09.04. oder 10.04 abends ab Berlin fährt (genauer Termin ab 01.04.). Es wird mit Kosten von etwa 20-30 Euro pro Teilnehmer gerechnet. Schlafplätze in Wien können auch organisert werden.

Anmeldungen bitte telefonisch unter folgender Nummer:
030/ 247 202 33

oder per E-Mail an diese Adresse:
info@hanfparade.de

Mehr Informationen zu den Veranstaltungen:
http://www.u-n-o.org/
http://www.vienna2003.org/
http://www.cannabislegal.de/international/un-wien2003.htm

UN-Halbzeitsberichtskonferenz in Wien, April 2003


27.03.2003

Cannabis in der Schwangerschaft [27.03.2003]
Eine Studie italienischer Wissenschaftler an Ratten legt nahe, dass täglicher Cannabiskonsum der werdenden Mutter während der Schwangerschaft einen negativen Einfluß auf die spätere Lernfähigkeit des Kindes hat. Den schwangeren Tieren wurde täglich eine synthetische Substanz verabreicht die auf die selben Rezeptoren wirkt wie der Cannabiswirkstoff THC. Die Nachkommen wurden nach 12, 40 und 80 Tagen untersucht und mit einer Kontrollgruppe verglichen. Professor Vincenzo Cuomo von der Universität Cagliari (Cittadella Universitaria di Monserrato) warnte davor, die Ergebnisse seiner Rattenstudie direkt auf Menschen zu übertragen. Laut Dr. med. Franjo Grotenhermen haben Studien bisher keine konsistenten Hinweise auf relevante Schädigungen des Kindes durch Cannabiskonsum während der Schwangerschaft geliefert. Gleichwohl raten er und andere Mediziner dazu, Cannabis und andere Drogen (Medikamente, Alkohol, Zigaretten, usw.) während der Schwangerschaft möglichst zu meiden.

Cannabis 'affects babies in womb' [BBC News, 25.03.2003]
Marihuana in der Schwangerschaft [Franjo Grotenhermen, Hanf 5/1998]


27.03.2003

Brandenburg: Polizei durchsucht Jugendkulturfabrik [27.03.2003]
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen den Vereinsvorsitzenden des Jugendkulturfabrik Brandenburg e.V. (JuKuFa), Johannes Rasch wegen Aufruf zum Konsum von Betäubungsmitteln gemäß § 29 (1) Nr. 12 des Betäubungsmittelgesetzes ("Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind, ..."). Im Zuge dieser Ermittlungen hat am Mittwoch, 26.03.2003, die Polizei die Räumlichkeiten der Jugendkulturfabrik Brandenburg durchsucht. Sämtliche Drogeninformationsbroschüren und sonstige Unterlagen wurden beschlagnahmt.

Die JuKuFa hatte Broschüren über Ecstasy und über psychoaktive Pilze und andere Naturdrogen veröffentlicht (siehe CLN#101). Die Bild-Zeitung (Ausgabe Berlin-Brandenburg, Ausgabe Berlin-Brandenburg, Seite 6, 25.03.2003) berichtete über das Ermittlungsverfahren:

Pikant: Das 32-Seiten-Heft (Titel: "Zauberpilze und andere Naturdrogen") wurde vom städtischen Jugendamt bezahlt. 800 Euro Steuergeld gab das Amt für den Druck der 1000 Exemplare aus. Um "vor den Gefahren zu warnen", sagt Kulturfabrik-Chef Andreas Walz (27).

Der Staatsanwalt meint: Das Gegenteil ist der Fall. Denn in der Broschüre werden Anbau und Einnahme der psychedelischen Pilze geschildert, die "schöne Halluzinationen" hervorrufen. Dazu der "kleine Tipp: die Verwechslung mit Speisepilzen ist natürlich nicht strafbar."
(BILD, 25.03.2003)
Der Ausdruck "schöne Halluzinationen", der der Staatsanwaltschaft suspekt ist, taucht in einem Absatz auf, der vor den Risiken von "Zauberpilzen" warnt. Dort heißt es:
Verdrängte traumatische Erlebnisse können aus dem Unterbewußtsein wieder an die Oberfläche gelangen, wo sie ohne (!) fremde Hilfe (langwierige psychiatrische Behandlungen) unter Umständen nicht mehr verarbeitet werden können. Diese Erfahrungen, aber auch neurovegetative Nebenwirkungen, können bei psychisch labilen Personen, vor allem aber auch bei Jugendlichen, im Extremfall zu starken Angst- bis Wahnvorstellungen bzw. zu allgemein panischen Reaktionen führen; akute Panikzustände während der Wirkungszeit des Psilocybins stellen im Übrigen das statistische Hauptrisiko dieser Pilze dar.
Eine Verurteilung für die 'safer use'-Anleitungen ist wenig wahrscheinlich. Würde der verantwortliche Staatsanwalt einen Blick in den Gesetzeskommentar von Oberstaatsanwalt Harald Körner werfen ("Betäubungsmittelgesetz", 5. Auflage, §29, Randziffer 1502 und folgende) dann wüßte er, dass §29 (1) Nr. 12 BtMG etwa bei einem Aufruf zu einem "Smoke-In" (öffentlichem Cannabiskonsum als Protestform) angewendet werden kann, aber keine Aussagen unter Strafe stellt, die z.B. gewisse Eigenschaften von Drogen positiv darstellen.

Dennoch schafft die Drohung mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder mit der Streichung von Mitteln immer wieder ein Dilemma für Menschen, die Konsumenten illegaler Drogen vor Problemen bewahren wollen. Wie kann man glaubwürdig und wirksam über Risiken beim Konsum aufklären, wenn man nicht darüber sprechen darf, aufgrund welcher Eigenschaften und Erwartungen Drogen überhaupt konsumiert werden?

Brandenburg: Streit um Drogenbroschüren [CLN#101, 14.03.2003]


24.03.2003

Großbritannien: Cannabismedizin in Apotheken [24.03.2003]
Studien an einem Arzneimittel auf Cannabisbasis der britischen Firma GW Pharmaceuticals sind so vielversprechend, dass noch in diesem Jahr damit zu rechnen ist, dass das Cannabis-Spray in Apotheken erhältlich sein wird. Das gab der Drogenbeauftragte der britischen Regierung, Bob Ainsworth am Freitag, 21.03.2003 bekannt. Bis zum Jahre 1968 waren Cannabisextrakte in Großbritannien als Arznei zugelassen. Die bekannteste Patientin war Königin Victoria.

Ainsworth teilte dem Innenausschuss des Unterhauses mit, dass die Regierung keine Tolerierung des Anbaus von Cannabis zum persönlichen Konsum beabsichtigt. Eine Studie hatte empfohlen, den Anbau zum Eigenkonsum wie Besitz zu entkriminalisieren und statt mit Gefängnisstrafen nur mit Verwarnungen oder Geldstrafen zu belegen (siehe CLN#102).

Cannabis Medicine 'On Sale This Year' [Guardian (UK), 22.03.2003]
Editorial: Protect Private Cannabis Cultivators [Guardian (UK), 18.03.2003]

Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko [CLN#102, 21.03.2003]
Cannabis in Großbritannien


23.03.2003

Prof. Böllinger zum Spielraum innerhalb der UN-Abkommen [23.03.2003]
Wir haben einen Vortrag von Prof. Lorenz Böllinger online gestellt, der den Spielraum behandelt, der der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der UN-Drogenabkommen verbleibt. Prof. Böllinger hielt ihn auf dem Fachgespräch der Grünen am 19.03.2003 in Berlin.

In einer Pressemitteilung sprachen sich Biggi Bender, gesundheits- und drogenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Bundestag, und Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher, für eine "kritische Evaluation" der Drogenabkommen anlässlich des Wiener UN-Drogengipfels im April aus. Es sei von unabhängiger Seite und auf wissenschaftlicher Grundlage zu prüfen, "ob die repressiven Elemente zu der angestrebten Reduktion von Drogen und Drogenkonsum führten oder andere Wege einzuschlagen sind."

Internationale Drogenverträge – welcher rechtlicher Spielraum bleibt der Bundesrepublik Deutschland [Prof. Böllinger, 19.03.2003]
Pressemitteilung Nr. 177 [Bündnis 90/die Grünen, 21.03.2003]
Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik

Anhörungen und Tagungen
Vorträge und Interviews mit Prof. Böllinger


21.03.2003

Keine Reformen in Berlin: DHV erhält Antworten [21.03.2003]
In Januar hatte der Deutsche Hanf Verband (DHV) bei der Berliner Landesregierung angefragt, welche Schritte zu einer Cannabisreform unternommen werden, wie im rot-roten Koalitionsvertrag im Januar 2002 vereinbart. Jetzt kamen zwei Antwortschreiben. Um es kurz zu sagen: Gar nichts wird unternommen werden. Näheres dazu auf der Website des DHV.

Wählertäuschung: Rot-Rot in Berlin versagt bei Cannabis! [DHV, 18.03.2003]
Rot-rot: Der Deutsche Hanf Verband fragt nach [CLN#93, 17.01.2003]


21.03.2003

Drogenabkommen und internationale Verträge [21.03.2003]
In der Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird oft von Reformgegnern auf die UN-Abkommen verwiesen, die einen solchen Schritt nicht zuließen:

Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist selbst in den Niederlanden nicht legalisiert.
In den Niederlanden sind der Besitz geringer Mengen und der Kleinhandel damit als Vergehen (minder schwere Straftaten) eingestuft und werden im Regelfall nach dem Ermessensprinzip nicht verfolgt. Kommerzieller Anbau, Großhandel und Ein- und Ausfuhr sind dagegen als schwere Straftaten eingestuft und werden nicht toleriert. Sie werden dadurch einem kriminellen Schwarzmarkt ohne staatliche Kontrolle oder Besteuerung überlassen.

Das führt zu Parallelen zwischen der jetzigen Rechtslage in den Niederlanden und während der amerikanischen Alkoholprohibition der 20er Jahre, als der persönliche Besitz zwar straffrei war aber Handel und Herstellung von Alkohol staatlich verfolgt wurden. Damals wie heute hatte der unkontrollierte Markt eine destabilisierende Wirkung auf Staat und Gesellschaft. Doch als die amerikanische Öffentlichkeit erkannte, dass ein Verbot mehr Probleme als Nutzen gebracht hatte, standen einer Reform keine internationalen Abkommen im Wege. Kein anderes Land hatte sich der amerikanischen Prohibitionspolitik bei Alkohol angeschlossen. Anders bei anderen heute illegalen Drogen. 1919, im Jahr vor dem Inkrafttreten der US-weiten Alkoholprohibition, zwang die amerikanische Regierung über Klausel 295 des Vertrags von Versailles alle in irgendeiner Form am ersten Weltkrieg beteiligten Länder dazu, binnen 12 Monaten ein internationales Drogenabkommen zu ratifizieren.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde dann Harry J. Anslinger, dem wir das amerikanische Bundesgesetz gegen Cannabis von 1937 verdanken, zum amerikanischen Vertreter des neugeschaffenen UN-Drogenkontrollrats ernannt und schuf dort das Einheitsabkommen von 1961, das heute von fast allen Ländern der Erde ratifizert worden ist. Dieses Abkommen beschränkt den Anbau von Cannabis und den Handel damit ausschliesslich auf medizinische Zwecke und ist damit ein Stolperstein auf dem Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol als legales, staatlich kontrolliertes Genussmittel. Berichte von parlamentarischen Kommissionen in Großbritannien und Kanada, die sich mit Reformen bei der Cannabispolitik befassten, haben deshalb bereits diskutiert, wie man den Konflikt zwischen sinnvollen Reformen und bestehenden UN-Abkommen lösen kann.

Die Konventionen sehen zwar Mechanismen zu ihrer Überarbeitung vor. Diese wären in der Praxis jedoch nur gangbar wenn weitgehende Einigkeit über einen solchen Schritt herrschte. Rechtlich gesehen können Unterzeichnerstaaten auch austreten, doch kein Land will diesen Alleingang riskieren, um dann von allen anderen Ländern wie ein Aussätziger behandelt zu werden. Ein Austritt wäre daher nur gleichzeitig mit anderen, gleichgesinnten Ländern möglich. Bis dahin bleibt nur ein Ausschöpfen des Interpretationsspielraums der Abkommens und auch deren teilweise Nichteinhaltung, was bisher ein Tabuthema war.

Die USA als treibende Kraft hinter den Abkommen haben in den vergangenen Jahren einen Kurs eingeschlagen, der immer öfter nationalen Interessen (oder was von der Regierung darunter verstanden wurde) den Vorrang vor internationalen Abkommen und dem Völkerrecht eingeräumt hat. Das war beim Verbot von Landminen, beim internationalen Gerichtshof und beim Klimaabkommen von Kyoto so. Mit dem Irak-Konflikt hat diese Strategie einen neuen Höhepunkt erreicht und dabei eine offene Bruchlinie zwischen den USA und ihren westlichen Freunden offenbart. Der Alleingang der USA im Irak ohne erneutes Sicherheitsratsmandat wird es den USA erschweren, eine gemeinsame politische Linie und einen Vorrang von Abkommen über nationale Interessen zu erzwingen. Das wird letztlich auch jene UN-Drogenabkommen schwächen, deren Revision oder Aufhebung anlässlich des UN-Drogengipfels in Wien im kommenden Monat thematisiert wird.

Legalisierung und UN-Drogenabkommen
UN-Drogenpolitik - Handlungsspielräume und Reformbedarf [Fachgespräch der Grünen, 19.03.2003]
UN-Halbzeitsberichtskonferenz in Wien, April 2003


18.03.2003

Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko [18.03.2003]
Eine Studie für die britische Joseph Rowntree Foundation, eine gemeinnützige Stiftung, hat ergeben, daß in Großbritannien angebautes Cannabis inzwischen auf der Insel einen größeren Marktanteil hat als Importware aus Marokko, der wichtigsten ausländischen Quelle für Cannabisprodukte. Viele Konsumenten bauen selbst Cannabispflanzen an, vor allem um sich der Qualität des Produkts sicher zu sein, aber auch um Geld zu sparen oder um nicht mit Händlern in Berührung kommen zu müssen.

Die Studie spricht sich dafür aus, den Anbau zum persönlichen Konsum oder zum Konsum im Freundeskreis ebenso wie den einfachen Besitz nur mit Geldstrafen oder Verwarnungen zu belegen. Eine solche Regelung verstosse nicht gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus internationalen Drogenabkommen.

Anders als in Deutschland ist der Handel mit Cannabissamen in Großbritannien legal. Der Anbau kann jedoch zu schweren Strafen führen. Im Jahre 2000 kam es zu 1.960 Anzeigen wegen unerlaubten Cannabisanbaus, von denen über drei Viertel zu einem Strafprozess führten. In 240 Fällen wurden die Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Home-grown cannabis outstrips imports from Morocco [Guardian (UK), 17.03.2003]
Cannabisanbau und deutsches Recht
Cannabis in Großbritannien


18.03.2003

Niederlande regeln Cannabisanbau für Apotheken [18.03.2003]
Am 17.03. trat eine Änderung des niederländischen Opium-Gesetzes in Kraft, die Richtlinien zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke und zur Beantragung von staatlichen Genehmigungen dazu enthält. Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) berichtete dazu:

Anträge für Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis werden durch das Büro für Medizinischen Cannabis (BMC) des Gesundheitsministeriums bearbeitet. Der gesamte von Antragstellern angebaute Cannabis muss an das BMC verkauft werden. Nach den Regelungen für Anträge nach dem Opium- Gesetz hat das BMC zwei Aufgaben: "Auf der einen Seite muss das BMC erforschen, ob Cannabis oder Cannabisprodukte als Medikamente verwendet werden können, oder solche Forschung arrangieren; auf der anderen Seite muss das BMC, Apotheken im Verlaufe des Jahres 2003 mit medizinischem Cannabis versorgen, so dass Patienten es mit einer ärztlichen Verschreibung erhalten können."

Die Richtlinien für den Cannabisanbau wurden von den allgemeinen Regelungen für "Good Agricultural Practice" der Arbeitsgruppe für Arzneimittel auf Pflanzenbasis des europäischen Büros für medizinische Evaluation (EMEA) abgeleitet. Sie beschreiben die Anforderungen an Anbau, Ernte und Primärverarbeitung und sollen unter anderem gewährleisten, dass der Cannabis unter Bedingungen angebaut wird, die sicherstellen, dass die therapeutischen Eigenschaften des Endproduktes konstant und reproduzierbar sind.

Ein Antragsformular für eine Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis ist beim Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, Büro für Medizinischen Cannabis, Den Haag, erhältlich.
(IACM-Newsletter vom 01.02.2003)

Verkauf von Marihuana in niederländischen Apotheken amtlich [yahoo.de, 17.03.2003]
Niederländische Gesetze und Verordnungen, Stand vom 17.03.2003 [mpp.org]
Niederlande wollen medizinisches Cannabis legalisieren [CLN#57, 12.04.2002]

In Deutschland dagegen müssen Patienten, die Cannabis als Medizin verwenden, weiterhin mit Strafverfolgung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.01.2000 zwar feststellt, dass es dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes entspreche, Patienten eine Sondergenehmigung zum legalen Umgang mit Cannabis zu gewähren. Alle daraufhin gestellten Anträge wurden jedoch vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgelehnt. Die Ausschöpfung des Rechtsweges bis zu einer erneuten Verfassungsklage würde die Betroffenen Jahre und Zigtausende von Euro kosten. So kann derzeit lediglich synthetisch hergestelltes THC (der Hauptwirkstoff von Cannabispflanzen) legal auf Betäubungsmittelrezept bezogen werden. Die Krankenkassen sind jedoch nicht verpflicht, die recht hohen Kosten dafür zu übernehmen. Wesentlich günstigeres pflanzliches THC ist nach wie vor nicht legal verfügbar.

Eine Anfrage von uns an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, zum gegenwärtigen Stand der Dinge bezüglich der Bereitstellung eines standardisierten Cannabisextrakts für medizinische Zwecke und seine Aufnahme in die Anlage III des BtMG blieb bis heute unbeantwortet.

Artikel zu Cannabis als Medizin
IACM - Homepage
Cannabis als Medizin


18.03.2003

Hinweis zum Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik [18.03.2003]
Wegen des großen Andrangs zum geplanten Fachgespräch der Grünen zur UN-Drogenpolitik am Mittwoch in Berlin (siehe CLN#100) reicht der ursprünglich geplante Veranstaltungsort nicht aus und musste geändert werden. Der neue Veranstaltungsort ist das Paul-Löbe-Haus, Raum E 200. Der Eingang West A des Paul-Löbe-Hauses liegt genau gegenüber dem Kanzleramt. Angemeldete Besucher sollten ihren Personalausweis mitbringen und damit rechnen, dass die Sicherheitsüberprüfung (es handelt sich um ein Gebäude des Bundestags) ein paar Minuten Zeit in Anspruch nehmen wird.

UN-Drogenpolitik - Handlungsspielräume und Reformbedarf [Fachgespräch der Grünen, 19.03.2003]


17.03.2003

Aktion "Realize It" [17.03.2003]
In der aktuellen Ausgabe der "Dope am Sonntag" (DaS), einem kostenlosen Newsletter, der im Erscheinungsbild einer Zeitung als PDF-Datei versandt wird, propagiert DaS-Herausgeber Johann Anderson von der Firma Rumpelstilzchen eine Aktion zum freiwilligen Outing von Cannabiskonsumenten. Er will damit gängige Klischees als solche entlarven. Zitat:

Ziel und Zweck ist, neben der Unterstützung der Zeig-Dich-Aktion, der Aufbau einer möglichst großen Datenbank von Kiffern und deren Gründen, Ansichten und Meinungen zum Thema. Wir wollen den von den Medien und Verbotsbefürwortern gerne aufgeführten jugendlichen Extrem-Kiffern eine große Menge an völlig normalen Personen entgegensetzen und somit zeigen gegen wen sich der Drogen-Krieg in Wirklichkeit richtet - gegen ganz normale Bürger, quer durch alle Schichten! Wie das Ganze dann aussieht und was für Infos wir benötigen findet ihr hier auf der Page der Aktion <http://www.rumpelstilzchen.com/meinungen/index-realize-it.html>, wo auch schon einige Beispiele eingeordnet sind!
Mehr Informationen dazu und zur erwähnten Aktion "Zeig Dich" finden Sie auf den folgenden Links:

Aktion "Realize it!"
Aktion "Zeig Dich!"


16.03.2003

Kanada: Cannabisverfahren ausgesetzt [16.03.2003]
Ein Richter in der kleinen Provinz Prince Edward Island an der kanadischen Ostküste hat ein Verfahren wegen Cannabisbesitz ausgesetzt, weil mehrere Richter in der bevölkerungsreichsten Provinz Ontario entschieden haben, dass das Gesetz gegen den einfachen Besitz von Cannabis nicht mehr in Kraft ist. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Ontario dazu steht noch aus. Am Mittwoch, 12.03., kommentierte ein Richter in jenem Prozess in Ontario bereits, die Regierung habe eine "schwache" Position in ihrem Berufungsverfahren zur Rettung des bisherigen Gesetzes.

Der oberste Gerichtshof von Ontario hatte in einer Entscheidung vom Juli 2000 das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, weil es Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis verweigert. Der Gerichtshof hatte der Regierung bis zum Inkrafttreten der Entscheidung eine Frist von 12 Monaten zur Änderung des Gesetzes gesetzt, die inzwischen verstrichen ist.

Eine Kommission des kanadischen Senats hatte vorigen Sommer die Legalisierung von Cannabis analog zu Alkohol empfohlen. Ein Ausschuss des Unterhauses war vorsichtiger und empfahl im Herbst nur eine Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen. Die entsprechende Gesetzesänderung liegt bisher noch nicht vor.

Marijuana laws take a big hit [Calgary Sun (CA), 16.03.2003]
Medical Marijuana Appeal Weak: Judge [Ottawa Citizen (CA), 13.03.2003]

Kanada: Zweiter Fall verworfen [CLN#93, 17.01.2003]
Kanada: Gericht erklärt Cannabisverbot für ungültig [CLN#92, 10.01.2003]
Cannabis in Kanada


14.03.2003

Schweiz: Hanfrazzien im Tessin [14.03.2003]
Zehn Hanfladenbesitzer sind am Donnerstag, 13.03.2003, im Tessin, der italienischsprachigen Region im Südosten der Schweiz verhaftet worden. Bisher blühte dort der Handel mit Cannabis. Dass viele der Kunden Besucher aus Italien waren, verursacht politische Probleme. Um den Schmuggel in Nachbarländer mit strengeren Cannabisgesetzen zu erschweren, soll nach der geplanten Cannabisreform der Verkauf an nicht in der Schweiz ansässige Personen weiterhin strafbar bleiben. Das wird den Handel jedoch nur in den Untergrund drängen. Auch Zigaretten- und Alkoholschmuggel hat in den Grenzregionen der Schweiz eine lange Tradition.

Hanfladenbesitzer in Haft [20min.ch, 14.03.2003]
Cannabis in der Schweiz


13.03.2003

Brandenburg: Streit um Drogenbroschüren [13.03.2003]
Vom Jugendkulturfabrik Brandenburg e.V. (JuKuFa) herausgegebene Broschüren zu "Zauberpilzen" und anderen Naturdrogen (Fliegenpilz, Bilsenkraut, Tollkirsche und Engelstrompete) sowie zu Ecstasy (MDMA) haben in Brandenburg politische Wellen geschlagen.

Die DVU stellte wegen der Ecstasy-Broschüre eine kleine Anfrage im Brandenburger Landtag. Sie störte sich an folgender Passage: "Statt Steuergelder sinnlos für Razzien und Schnüffeleien in Clubs rauszuschmeißen, sollten diese Mittel besser zur Finanzierung von Aufklärungsarbeit verwendet werden." Laut einer Presseerklärung der Jungen Union verharmlose die Jukufa Rauschgiftkonsum und gebe Jugendlichen eine Anleitung zum Anbau von Biodrogen an die Hand. Sozialminister Blaaske (SPD) kritisierte Tipps zum Umgang mit der Polizei. Auch "BILD" nahm sich des Themas bereits an.

Die "Märkische Allgemeine" / "Brandenburger Stadtkurier" vom 11.03.2003 berichtete unter der Überschrift "Schmidt will Drogenflyer einziehen":

Sozialminister Baaske: Broschüre liegt an der Grenze zum juristischen Einschreiten

Brandenburgs Oberbürgermeister Helmut Schmidt (SPD) will den Drogenflyer der JuKuFa aus dem Verkehr ziehen.

Bürgermeister Norbert Langerwisch, zugleich Brandenburger SPD-Chef stimmt ihm zu. Ebenso Parteivize Klaus Schomann und Beigeordneter Ralf Krombholz.

Sozialminister Günter Baaske (SPD) auf die DVU-Anfrage im Landtag: Der JuKuFa-Flyer sei keine Aufforderung zum Drogenkonsum. Aber: "Die Rechtstipps seien sehr problematisch! Der Fall liege an der Grenze zum rechtlichen Einschreiten von Ministeriumsseite oder Justiz".

Polizeichef Burhard Neumann: "Der Flyer befürwortet den Rechtsverstoß".

Sven Petke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: "Dass hier mit staatlichen Geldern der Umgang mit Drogen gelehrt wird, lehnen wir ab. Akzeptierende Drogenarbeit bewege sich an der Grenze zur Kriminalität und gehöre nur dorthin, wo es schwere Fälle von Abhängigkeit gebe, etwa von Heroin". Minister Baaske widerspricht ihm in diesem Punkt.

Rückendeckung für die JuKuFa kommt vom Fachkreis Kinder und Jugendarbeit, der mit "Entsetzen" die Diskussion verfolgt, so Andreas Feichtner vom Club am Turm. "Auch die Polizei habe bei der fachlichen Überprüfung des JuKuFa-Flyer aktiv mitgewirkt und ihn sogar seit Wochen verteilt!"

Die JuKuFa-Broschüren weisen ausgiebig auf die Risiken der behandelten Drogen hin. So steht darin etwa zur Engelstrompete:

Engelstrompete Brugmansia arborea

Alle Engelstrompeten stammen ursprünglich aus Südamerika. Inzwischen ist sie bei uns eine beliebte Zier- und Kübelpflanze. Der baumartige, mehrjährige Strauch wird bis 5 m hoch. Die Blüten sind hängend und trompetenförmig und können 10 bis 30 cm lang werden und weiß bis cremefarbig sein.

Alle Pflanzenteile enthalten Tropanalkaloide. Hauptbestandteile sind Scopolamin (bis zu 80 %), Hyoscyanin und Atropin.

Die ganze Pflanze ist giftig. Schon der Duft der Blüten soll zu narkotischen Wirkungen oder Vergiftungen führen.

(...)

Mögliche Nebenwirkungen können Schluckbeschwerden, Trockenheit der Schleimhäute und Harnsperre sein. Es kann aber auch zum Wirklichkeitsverlust, Delirium, Koma und zum Tod durch Atemlähmung kommen. (Rätsch, 1988)
Die Sozialbeigeordnete Birgit Hübner (PDS) nahm die Broschüren in Schutz. "Ich sehe da nicht viel Schlimmes."

Die Broschüren wurden erstellt und gedruckt nachdem Tibor Harrach (Bündnis 90/Die Grünen LAG Drogen Berlin; Arbeitskreis Partydrogenprojekte Berlin-Brandenburg) im Dezember 2001 einen Vortrag zu der pharmakologischen Wirkungsweise und den daraus abzuleitenden Präventionsstrategien vor dem kommunalen Arbeitskreis Drogen und Sucht in der Jugendkulturfabrik (JuKuFa) der Stadt Brandenburg (Havel) gehalten hatte. Inhaltlich orientieren sich die Broschüren stark an Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen.

Zauberpilze und Naturdrogen - If you do it, do it right! [JuKuFa.de]
Ecstasy und Techno [Landesarbeitsgemeinschaft DROGEN Berlin ]
JuKuFa - Homepage


13.03.2003

Sachsen: 1300 Cannabispflanzen unter Lampen [13.03.2003]
In Harta bei Leipzig hat die Polizei in einer alten Bäckerei 1300 Cannabispflanzen beschlagnahmt. Die Pflanzen wuchsen unter Lampen in fünf Kellerräumen. Drei Personen wurden verhaftet. Die Plantage scheint bereits seit zwei Jahren betrieben worden zu sein. Im Februar waren in Brandenburg Plantagen in zwei Lagerhallen mit insgesamt 4000 Pflanzen ausgehoben worden.

Der relativ hohe Schwarzmarktpreis von Cannabis hat seinen Anbau selbst unter Lampen rentabel gemacht, wo hohe Stromkosten anfallen. Eine für einen Quadratmeter Garten ausreichende Speziallampe verbraucht etwa 5 kWh Strom pro Tag. Experten schätzen, dass diese Fläche etwa 150 bis 300 Gramm Cannabis pro Ernte liefert. Geerntet werden kann 2 bis 4 mal pro Jahr. Das heisst, dass zur Gewinnung eines Gramms Cannabis von der Saat bis zur Ernte etwa 3 kWh zum Preis von ca. 50 Cent verbraucht werden. Der derzeitige Endkundenpreis beträgt jedoch etwa das Zehnfache davon.

Der Anbau unter Lampen hat sich in den 80er Jahren in den USA als Reaktion auf zunehmend schärferes Vorgehen gegen Anbau im Freiland und in Treibhäusern verbreitet. Unter erheblichem finanziellem Aufwand hatte die Polizei mit Hubschraubern und Flugzeugen immer mehr Anbaugebiete aus der Luft kontrolliert. Der Anbau unter Lampen machte solche Kontrollen weitgehend sinnlos. Die Gärtner wurden so ausserdem von der Witterung und sogar von der Jahreszeit unabhängig. Weltweit führend im Anbau unter Lampen sind derzeit die kanadischen Provinzen British Columbia und sogar Quebec, wo im Winter die Temperaturen im Freien auf -40°C fallen. Ein von der kanadischen Regierung lizenzierter legaler Garten zur Produktion von Cannabis für medizinische Zwecke befindet sich 350 Meter unter der Erde. Im Freien, oberhalb des ehemaligen Kupferbergwerksstollens 600 km nördlich der kanadisch-amerikanischen Grenze, beträgt die Durchschnittstemperatur im Januar -22°C.

Großeinsatz nach Drogenfund in alter Bäckerei [LVZ, 12.10.2003]

Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [CLN#97, 14.02.2003]
Gärtnerjagd per Hubschrauber [CLN#28, 21.09.2001]
Cannabisanbau und Recht


12.03.2003

Prof. Böllinger: "Sucht ist ein Symptom" [12.03.2003]
Der Kriminologe und Psychotherapeut Prof. Lorenz Böllinger sprach sich in einem Interview mit der taz für eine Legalisierung von Cannabis und eine "staatliche Regulierung von Herstellung, Vertrieb und Gebrauch" anderer Drogen aus."Die größten Schäden durch Drogenkonsum gehen nicht auf die Substanzen selbst, sondern auf die Kriminalisierung und die damit einhergehenden Risiken wie unsicheren Konsum und schlechte Qualität zurück." Drogensucht sei keine Krankheit, sondern ein Symptom für persönliche Defizite und psychische Störungen. Kritisch beurteilt der Experte Drogenaufklärungsversuche der Polizei an Schulen:

"Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der drogenerfahrenen Jugendlichen an den Schulen an, an denen die Polizei vorher Aufklärung mit dem erhobenen Zeigefinger betrieben hat. Was wir brauchen, ist eine Drogengebrauchs- und keine Drogenverbotskunde an Schulen - die wirkt kontraproduktiv. Eine Sucht wird nie durch die Substanz allein bedingt, sondern durch das Zusammenwirken vieler verschiedener Faktoren."

"Sucht ist keine Krankheit" [taz, 10.03.2003]


11.03.2003

Deutscher Hanf Verband zieht Bilanz [11.03.2003]
Der Deutsche Hanf Verband (DHV) hat einen kurzen Bericht zu seinen bisherigen Aktivitäten vorgelegt. Der Bericht ist als Adobe-PDF Datei auf der DHV-Website zu finden.

Der DHV zieht Bilanz - nach gut einem halben Jahr [DHV, 19.02.2003]
Informationen zum Deutschen Hanf Verband


09.03.2003

Neun Jahre Cannabisentscheidung [09.03.2003]
Am Sonntag, 09.03.2003 werden es neun Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine vielbeachtete Entscheidung zum Cannabisverbot vorgelegt hat. Es entschied damals, dass Strafverfolgung für den Besitz geringer Mengen zum persönlichen Konsum ohne Fremdgefährdung gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes verstösst. Es forderte den Gesetzgeber auf, eine bundesweit im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis bei der straffreien Verfahrenseinstellung bei solchen Delikten sicherzustellen. In den Monaten nach dem Urteil konnten sich die Länder jedoch auf keine bundesweite Mengenregelung einigen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Schon 1994 lag eine Studie aus dem Jahr 1988 vor (siehe Bundestagsdrucksache 11/4329), die für die Jahre 1985-1987 beim Besitz geringer Cannabismengen zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede bei den Einstellungsraten, bei der Behandlung von Wiederholungstätern und bei der Bemessung der "geringen Menge" feststellte. Das BVerfG verwies auf diese Studie und nannte diese Praxis "bedenklich". Daraufhin wurde von der Bundesregierung die sogenannte Aulinger-Studie in Auftrag gegeben. Sie bestätigte im Jahre 1997 anhand von Daten der Jahre 1994-1995 erneut, dass die Einstellungsraten immer noch extrem unterschiedlich waren und dass Wiederholungstäter nach wie vor unterschiedlich behandelt werden. Dennoch verschoben die Justizminister der Länder Ende vorigen Jahres eine Neuregelung auf frühestens Frühjahr 2004.

Weil die Länder scheinbar in einem ganzen Jahrzehnt keine Einheitlichkeit herstellen können, müsste längst der Bundestag handeln, um Verstösse gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes zu verhindern. Dabei geht es um weit mehr als um eine Nivellierung der "geringen Menge" irgendwo zwischen den in Landshut und Flensburg üblichen Werten, wie sich das viele Politiker vorzustellen scheinen. In der Entscheidung von 1994 verpflichtete das BVerfG den Gesetzgeber auch, aktuelle Erkenntnisse aus dem In- und Ausland zu berücksichtigen und anhand dieser das Verbot künftig erneut grundsätzlich zu überprüfen. Entsprechende Studien wurden auch in Auftrag gegeben, aber ihre Ergebnisse werden beharrlich ignoriert.

Ein strafrechtliches Verbot muss geeignet und notwendig sein, damit es grundgesetzkonform ist. Geeignet heisst, es muß den angestrebten Zweck fördern. Notwendig bedeutet, es muß das am wenigsten in Rechtsgüter eingreifende geeignete Mittel sein. Vor zwei Jahren wandten wir uns in einem Schreiben an die gesamte SPD-Fraktion im Bundestag und verwiesen darauf, dass inzwischen vorliegende Erkenntnisse die Eignung und Notwendigkeit eines generellen, strafrechtlichen Verbots von Cannabis und damit die Verhältnismäßigkeit des Verbots in Frage stellen. Seitdem hat sich jedoch politisch nichts getan. In den Koalitionsverhandlungen im Herbst vorigen Jahres konnte sich die SPD nur zu dem Versprechen durchringen, sich an ohnehin rechtlich verbindliche Verfassungsgerichtsentscheidungen zu halten.

Das Cannabisverbot ist eine Anomalie in unserem Rechtssystem, weil es Verhalten unter Strafe stellt, das keine Rechte Dritter verletzt. Millionen Cannabiskonsumenten verstossen gegen ein Gesetz, obwohl sie dadurch keinen andere Menschen schädigen oder gefährden. Andererseits gab es von 1984 bis 2001 laut Bundeskriminalamt insgesamt 1.268.315 Ermittlungsverfahren in denen es ausschliesslich um Cannabis ging, davon 668.804 Fälle allein in den letzten sechs Jahren. Der Gesetzgeber droht für den Umgang mit Cannabis Probleme an und fügt sie auch zu, weil er sich eine "generalpräventive" (d.h. abschreckende) Wirkung von der Strafbarkeit erhofft. Statt Rechtsgüter zu schützen, verletzt sie der Staat selbst. Er greift z.B. in das Recht auf Eigentum ein, wenn er Geldstrafen verhängt, in die Freiheit der Person, wenn er Menschen inhaftiert und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn er MS-, Krebs- und AIDS-Patienten eine wirksame Medizin vorenthält. Dabei ignoriert er Studie um Studie, die die geringe Wirksamkeit der strafrechtlichen Strategie betont, wie z.B. den Bericht der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung. Das Cannabisverbot verursacht mehr Probleme als es Nutzen bringt. Eine Reform, wie am 09.03.2001 von der Schweizer Regierung angekündigt, ist deshalb auch in Deutschland nötig.

cannabislegal.de

Brief an die Abgeordneten der SPD-Fraktion [09.03.2001]
Die Cannabis-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [09.03.1994]
Argument: "Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern
Bundestagsdrucksache 11/4329 [1988]


07.03.2003

Interpol-Ehrenpräsident kritisiert UN-Drogenabkommen [07.03.2003]
Raymond Kendall, Ehrenpräsident von Interpol forderte im Nahmen des Comité des Sages ("Rat der Weisen") des Netzwerkes Europäischer Stiftungen (NEF) eine offene Debatte über Drogenpolitik. Die Welt habe sich seit jener Zeit erheblich verändert, als die Einheitskonvention von 1961 beschlossen worden war. Globalisierung und AIDS erforderten neue Strategien, zu deren Entwicklung mehr politischer Spielraum erforderlich sei als ihn die Abkommen bereitstellen. Es sei Zeit zu prüfen, welche Erfolge die hinter den Abkommen stehende Strategie verweisen könne.

Fünfzehn Jahre lang, von 1985 bis 2000, war Kendall Generalsekretär von Interpol. Im Jahre 1997 wurde er zum Ritter der französischen Ehrenlegion ernannt und im Jahre 2000 zum Ehrenpräsidenten von Interpol gewählt. Bereits im Jahre 1994 nannte Kendall die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkonsumenten "sinnlos und sogar gefährlich". Er sprach in Athen anlässlich einer viertägigen Konferenz (05. bis zum 08.03.) der griechischen EU-Präsidentschaft. Der griechische Aussenminister George Papandreou hatte im November 2002 vorgeschlagen, anlässlich des UN-Drogengipfels in Wien im April 2003 eine Revision der UN-Drogenabkommen zu überprüfen. Griechenland führt bis Ende Juni die EU-Präsidentschaft.

Keynote speech by Raymond Kendall [06.03.2003]
European civic leaders call for a review of UN drug policy [06.03.2003]
The Senlis Council - Drug Policy Advisory Forum
Griechenland will Überprüfung der UN-Drogenabkommen [CLN#87, 29.11.2002]
Polizei und Cannabis-Entkriminalisierung


06.03.2003

EU-Veranstaltung zur UN-Drogenpolitik [06.03.2003]
Am Dienstag, 04.03.2003, fand in Brüssel im Europäischen Parlament eine Anhörung zur UN-Drogenpolitik statt:

  • Einführende Bemerkungen von Chris Davies, Mitglied des Europäischen Parlamentes (Liberaldemokratische Partei, Grossbritannien) und Jan van der Tas (ehemaliger Holländischer Botschafter für Deutschland, Netherlands Drug Policy Foundation)
  • Einführung in das Thema von Franco Corleone (ehemaliger stellvertretender italientischer Justizminister) und Benjamin Mancroft (House of Lords, Konservative Partei, Großbritannien)
  • Expertenvorträge zu den Schäden der Prohibition von Anne Coppel (Association for Harm Reduction, Frankreich), Lorenz Böllinger (Universität Bremen, Deutschland), Manuela Carmena Castrillo (Strafrichterin, Spanien) und Francis Caballero (Bewegung für kontrollierte Legalisation, Frankreich)
  • Expertenvorträge zu Erfahrungen in Europa mit alternativen Strategien die nicht auf Prohibition basieren, von Peter Neuenschwander (Universität Zürich, Schweiz) und Frederick Polak (Städtischer Gesundheitsdienst von Amsterdam, Niederlande)
  • Expertenvorträge zur Geschichte der UN-Konventionen und welche praktischen Schritte Europa beim CND-Treffen in Wien zu ihrer Überarbeitung unternehmen könnte, von Martin Jelsma (Transnational Institute, Niederlande) und David Bewley-Taylor (University of Wales, Swansea, Großbritannien).
  • Schlußrede von Andria Efthimiou-Mordaunt (John Mordaunt Trust, Großbritannien) und Jean-Pierre Galland (Collectif d' Information et de Récherche Cannabique, Frankreich).
Der Oberhausabgeordnete Benjamin Mancroft von der Konservativen Partei Großbritanniens auf der Veranstaltung:
Der Staat soll keineswegs den Konsum von illegalen Drogen gutheißen. Der Staat muss aber den Markt regulieren, nur so schwinden die Aussichten der Kriminellen auf ihre gigantischen Schwarzmarkt-Profite, der folglich zusammenbrechen würde. Der beste Weg, die Nachfrage nach Drogen zu limitieren, sind Kontrolle, Aufklärung und Behandlung.
Das Problem ist die Nachfrage [Weser-Kurier, 05.03.2003]
Öffentliches Hearing über Europas Rolle bei der Reform der Drogenpolitik
UN-Halbzeitsberichtskonferenz in Wien, April 2003


05.03.2003

Pressekonferenz in München zu Cannabismedizin [06.03.2003]
Am Donnerstag, 06.03. um 9:30 fand in der Pharmakologie-Abteilung des Deutschen Museums in München eine Pressekonferenz zum Thema "Cannabis als Medizin - halb fertig, halb legal, voll teuer?" statt. Daran nahmen teil:

  • Dr. Robert Haag, Chefarzt der Schmerzambulanz, Krankenhaus Schleusingen
  • Walter Luft, Leiter der Marktapotheke Hildburghausen
  • Holger Rönitz, Geschäftsführer der Firma THC Pharm, Frankfurt
Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Ellen Norten vom Bayerischen Rundfunk. Eine dpa-Meldung dazu wurde von zahlreichen Zeitungen übernommen:
München (dpa) - Vorbehalte gegen Cannabis verhindern nach Ansicht von Schmerzexperten in vielen Fällen eine wirksame Behandlung von Patienten. «Cannabis ist ein Medikament, das sehr wirksam zur Schmerzbehandlung eingesetzt werden kann», sagte der Chefarzt der Schmerzambulanz im thüringischen Schleusingen,Robert Haag, am Donnerstag auf einer Veranstaltung in München. Ähnlich wie bei den Opiaten werde es allerdings vermutlich noch einige Jahre dauern, bis seine Kollegen ihre Vorurteile gegenüber dem Mittel ablegten.

Cannabis habe ein breites Einsatzspektrum, geringe Nebenwirkungen und eine sehr gute Verträglichkeit, sagte Haag. Nach Angaben des Apothekers und Cannabis-Experten Walter Luft aus Hildburghausen (Thüringen) kann es unter Umständen beispielsweise bei Spastiken (Muskelkrämpfen), Multipler Sklerose, nach Schlaganfällen sowie bei Nerven- und Amputationsschmerzen helfen. Die negativen Nebenwirkungen des auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Cannabis wie Rausch- und Angstzustände könnten bei einer richtigen Dosierung vermieden werden.

«Viele können einfach den Weg von der Droge Cannabis zu einem Heilmittel nicht nachvollziehen», sagte Luft. Dabei habe der Stoff, der seit 4000 Jahren genutzt werde, nur eine geringe Suchtwirkung. Ein weiteres Problem sei, dass sich zahlreiche gesetzliche Krankenkassen gegen eine Kostenerstattung der Canabis-Medikamente sperrten. Hier wäre nach Ansicht Lufts eine Unterstützung durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sinnvoll. «Das ist notwendig, damit das Mittel aus seinem Negativ-Touch herauskommt.»

Experten: Vorurteile gegen Cannabis verhindern wirksame Behandlung [Westdeutsche Zeitung, 06.03.2003]
Cannabis ist gut gegen Schmerzen [sz-online (Sachsen), 06.03.2003]
Cannabis als Medizin


05.03.2003

Legalisierungsdebatte in Schottland [05.03.2003]
Tommmy Sheridan, ein Abgeordneter des schottischen Parlaments aus Glasgow, hat sich für die Legalisierung von Cannabis und ein Verbot von Alkoholwerbung ausgesprochen. Sheridan sagte, der Schritt würde den staatlichen Gesundheitsdienst (NHS) und die Polizei entlasten und Mittel für Drogenrehabilitierung freisetzen.

Mit seiner Forderung stiess er auf Widerstand des Schottischen Whisky-Verbands (Scottish Whisky Association), dessen Sprecher Michael Matheson auf 10.000 Arbeitsplätze verwies, die von Schnaps abhingen.

Der britische Innenminister Blunkett plant, diesen Sommer Cannabis von Kategorie B in die weniger strenge Kategorie C des britischen Drogengesetzes umzustufen. Sheridan begrüßte diesen Schritt, sagte aber, er ginge nicht weit genug. Cannabis sei nicht schädlicher als Alkohol und Tabak, deren Gebraucher nicht kriminalisiert würden. Laut "Action on Smoking and Health" sterben jährlich in Großbritannien etwa 24.000 Menschen an Emphysemen und chronischer Bronchitis (zusammengefasst als COPD bezeichnet), in den meisten Fällen als Folge von Tabakrauch. Jährlich 284.000 Patienten werden wegen tabakbedingter Erkrankungen in ein Krankenhaus eingewiesen.

Die schottische Zeitung "The Herald" (Glasgow) verweist in ihrem Artikel zur Cannabisdebatte auf einen "neuen Bericht", wonach "eine wachsende Zahl von jungen schottischen Cannabisgebrauchern" unter einer Krankheit namens "verschwindende Lunge-Syndrom" litten. Das Blatt hatte zwei Tage vorher ausführlicher darüber geschrieben. Wir gingen der Sache nach und fanden einen bei Drogenartikeln leider gar nicht seltenen schlampigen Umgang mit den Fakten. Tatsächlich bezieht sich der "Herald" auf keinen "neuen" sondern bereits vor drei Jahren veröffentlichten Artikel, der schon damals durch die Medien ging: In der Aprilausgabe 2000 der medizinischen Fachzeitschrift "Torax" hatten Ärzte über Fälle von Lungenerkrankungen berichtet. Die "wachsende Zahl von jungen schottischen Cannabisgebrauchern" mit der Krankheit entpuppt sich bei näherem Hinsehen als vier Patienten in der englischen Stadt Bristol, der jüngste von ihnen 27 Jahre alt, die anderen drei 35, 44 und 46 Jahre. Alle vier rauchten neben Cannabis auch Tabak. Der jüngste von ihnen hatte 15 "Schachteljahre" geraucht, d.h. soviele Zigaretten wie im Schnitt bei einer Schachtel pro Tag über 15 Jahre, und arbeitete dazu noch als Tester für Dieselmotoren.

Während chronische Bronchitis bei starken Cannabisrauchern häufiger auftritt als bei Nichtrauchern, gibt es bisher keinen epidemologischen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Emphysemen. Eine Langzeitstudie von Prof. Donald Tashkin (UCLA) an 243 Cannabisgebrauchern fand bei den Nichtkonsumenten von Tabak unter ihnen keine stärkere Abnahme der Lungenfunktion mit dem Alter als bei einer Vergleichsgruppe von Nichtrauchern. Bei Personen die sowohl Cannabis als auch Tabak rauchten war die Abnahme der Lungenfunktion geringer als bei reinen Tabakrauchern (siehe American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine 155:141-148).

Sheridan Urges Legalisation of Cannabis [Herald (Glasgow, UK), 28.02.2003]

Large lung bullae in marijuana smokers [Thorax (UK), April 2000]
Cannabis 'more harmful than tobacco' [BBC (UK), 21.03.2000]
Heavy habitual marijuana smoking does not cause an accelerated decline in FEV1 with age [Am J Respir Crit Care, 1997]

Cannabis in Großbritannien


03.03.2003

Tabak-Abkommen mit Hindernissen [03.03.2003]
Vertreter von 170 Ländern haben am Samstag in Genf einen Entwurf für ein internationales Abkommen zur Tabakkontrolle beschlossen. Es entstand unter Federführung der Weltgesundheitsorganisation WHO. Vorgesehen sind Massnahmen zur Information von Konsumenten, zum Schutz von Nichtrauchern und zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels.

Die Forderung nach einem Werbeverbot für Tabakprodukte scheiterte am Widerstand der USA und Deutschlands, das als einziges EU-Land dagegen war. Im Vorfeld des Beschlusses hatten die Amerikanische Krebsgesellschaft (American Cancer Society) und der Amerikanische Herzverband (American Heart Association) die eigene Regierung aufgefordert, ihre Delegation aus den Verhandlungen zurückzuziehen, weil sie dort gegen ein Werbeverbot auftrat. Auch die Vertreter Japans und Chinas waren gegen Teile des Vertragsentwurfs. In Japan ist nicht das Gesundheits-, sondern das Finanzministerium für Tabak zuständig und das ist Hauptaktionär des größten Tabakkonzerns des Landes.

Dass die genannten Regierungen gegen Toleranz für Cannabiskonsumenten aber gleichzeitig gegen Einschränkungen beim Tabakhandel sind, wird nicht gerade zu ihrer Glaubwürdigkeit beitragen. Ein Expertenbericht für die WHO kam im Jahre 1995 zu dem Schluss, "dass es gute Gründe gibt, zu sagen, dass es unwahrscheinlich wäre, dass Cannabis ein ernsthafter Rivale für die Gesundheitsrisiken von Alkohol und Tabak wäre, sogar wenn soviele Leute Cannabis gebrauchen würden als jetzt Alkohol trinken oder Tabak rauchen."

Laut WHO starben voriges Jahr 4,9 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, davon etwa 100.000 in Deutschland. 1,2 Millionen Fälle von Lungenkrebs gehen vorwiegend auf das Rauchen zurück. Tabak ist damit unter allen legalen und illegalen Drogen mit Abstand für die meisten Todesfälle verantwortlich. Der Entwurf muss im Mai noch bei der WHO-Jahreskonferenz angenommen werden, bevor die "Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle" von einzelnen Ländern ratifiziert werden kann.

Achse des Tabakkonsums [n-tv, 01.03.2003]
Abkommen gegen Tabakkonsum beschlossen [ORF, 01.03.2003]

EU verbietet Tabakwerbung [CLN#88, 06.12.2002]
EU: Tabakwerbeverbot und Cannabismindeststrafen [CLN#87, 29.11.2002]


03.03.2003

VfD antwortet Kaupa (CSU) [03.03.2003]
Vor ca. 2 Wochen gab die CSU-Politikerin Gerlinde Kaupa ihre erste drogenpolitische Stellungnahme ab. Mit einer Pressemitteilung hat der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) nun darauf geantwortet. Frau Kaupa ist seit Herbst erstmals im Bundestag und war bis zur Ernennung zur drogenpolitischen Sprecherin ihrer Fraktion Ende vorigen Jahres noch nie im Zusammenhang mit dem Thema Drogenpolitik öffentlich in Erscheinung getreten.

Der VfD ist ein überparteilicher, gemeinnütziger Verein, der sich für eine schadensminimierende Drogenpolitik einsetzt. Mit Informationsmaterial, Infoständen und Vortragenden auf öffentlichen Veranstaltungen informiert er über Alternativen zur derzeitigen Drogenpolitik. Er finanziert sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen (30 € / Jahr = 2,50 € pro Monat bzw. 20 € / Jahr = 1,67 € pro Monat für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose).

PM 17: CDU-Fraktion: Fehlstart in der Drogenpolitik [VfD, 03.03.2003]
Verein für Drogenpolitik e.V. - Homepage


01.03.2003

Grüne veranstalten Fachgespräch zur UN-Drogenpolitik [01.03.2003]
Am 19. März 2003 von 14:00 bis 17:00 Uhr veranstaltet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein öffentliches Fachgespräch zum Thema "UN-Drogenpolitik - Handlungsspielräume und Reformbedarf". Anlass dafür ist die UN-Drogenkonferenz in Wien im April. Organisiert wird das Treffen von Biggi Bender, der drogenpolitischen Sprecherin der Fraktion.

UN-Drogenpolitik – Handlungsspielräume und Reformbedarf
eine Veranstaltung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

19. März 2003 von 14:00 – 17:00 Uhr
Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Eingang Dorotheenstr. 101, Raum 6554

UN-Drogenpolitik – Handlungsspielräume und Reformbedarf

Vom 16. bis 17. April 2003 findet in Wien die internationale UN-Drogenkonferenz statt. Dort wird eine Zwischenbilanz des UN-Aktionsplans gezogen. Dieser wurde auf einer Sondergeneralversammlung der UNO 1998 mit einer Laufzeit von 10 Jahren beschlossen. Ziel des Planes ist, das Angebot illegaler Drogen entweder zu beenden oder deutlich zu verringern. Aktuelle Daten belegen, dass dieses Ziel bislang nicht erreicht wurde. Im Gegenteil: sowohl die Produktion von Cannabis, Kokain, Mohn und synthetischen Drogen als auch die Zahl der KonsumentInnen illegaler Drogen steigt. Wir möchten während dieses öffentlichen Fachgesprächs:
  • informieren über internationale Verträge und die Arbeit der drogenpolitischen Organisationen der UN und der EU
  • unterrichten über niederländische Erfahrungen und deren Konflikte mit den internationalen Drogenverträgen
  • diskutieren, ob die Strategie der UN verändert werden muss und wo Ansatzpunkte für Reformen bestehen
  • ausloten, wo die internationalen Drogenverträge Spielräume für die deutsche Drogenpolitik lassen
  • überprüfen, ob Ansätze der britischen Drogenpolitik auf die hiesige Situation übertragbar sind
  • beleuchten, welche entwicklungspolitischen Ansätze die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) in der Drogenpolitik verfolgt
Programm:
14:00 – 14:15 Uhr Begrüßung und Einleitung
Biggi Bender MdB, Gesundheits- und drogenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
14:15 – 14:30 Uhr Internationale Drogenverträge – Erfahrungen, Konflikte, Reformbedarf aus politischer Sicht
Jan van der Tas, Botschafter der Niederlande in Deutschland a.D.
14:30 –14:45 Uhr Internationale Drogenverträge – welcher rechtliche Spielraum bleibt der Bundesrepublik Deutschland?
Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger, Universität Bremen
14:45 – 15 30 Uhr Fragen zu den Vorträgen und Diskussion im Plenum
15:30 – 15:45 Uhr Kaffeepause
15:45 – 16:00 Uhr Reformen in der britischen Drogenpolitik – Vorbild für Deutschland?
Dr. Axel Klein, Leiter der wissenschaftlichen Abteilung von DrugScope, Britischer Delegierter bei der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle in Lisabon
16:00 – 16:15 Uhr Fragen zum Vortrag und Diskussion im Plenum
16:15 – 16:30 Uhr Drogenpolitische Ansätze in Entwicklungsländern – Positionen und Projekte
Susanne Schardt, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Aktionsprogramm Drogen und Entwicklung
16:30 – 16:45 Uhr Fragen zum Vortrag und Diskussion im Plenum
16:45 – 17:00 Uhr Schlussworte, Biggi Bender, MdB

Einladung zum Fachgespräch [Adobe PDF, 28.02.2003]
UN-Drogengipfel in Wien im April


01.03.2003

Thailand: 1.140 Tote, Regierung stoppt Zahlen [01.03.2003]
Seit Anfang Februar sind bei der Antidrogenkampagne der thailändischen Regierung mindestens 1.140 Menschen ums Leben gekommen. Das war der Zwischenstand am 26. Februar. Nun will das Innenministerium bis zum Ende der Kampagne am 30. April keine weiteren Zahlen mehr veröffentlichen. Die Regierung behauptet, die meisten Opfer seien von Drogenhändlern ermordet worden. Der Maulkorberlass wird nur jene bestärken, die hinter den Blutbädern ausserhalb des Gesetzes operierende Polizeikräfte vermuten.

Innenminister Wan Muhamed Nor Matha drohte vor wenigen Tagen, Drogenhändler "könnten spurlos verschwinden." Er hatte versprochen, zurückzutreten, wenn er Thailand nicht bis zum 1. Mai von Drogen befreit hätte. Die Einstellung der Öffentlichkeit zur Antidrogenkampagne ist paradox. Laut einer Umfrage im Auftrag der Zeitung "Bangkok Post" befürworten rund 90% der Bevölkerung die Kampagne, aber 70% befürchten, selbst von der Polizei getötet zu werden. Der neunjährige Chakkapan Srisard wurde von der Polizei erschossen, als seine Mutter floh, nachdem die Beamten seinen Vater verhaftet hatten. Auch eine im achten Monat Schwangere und ein einmonatiges Baby gehören zu den Opfern der staatlichen Gewalt.

Death-toll tally updates banned [Bangkok Post (TH), 01.03.2003]
Families live in terror as `suspects' die [Bangkok Post (TH), 01.03.2003]
In Thailand, Clamor for Investigation Grows as Killings of Drug Suspects Continue [WOL#276, 28.02.2003]
50 Thais 'Wrongly Targeted' In Anti-Drug Blitz [Straits Times (SG), 27.02.2003]

"Drogenkrieg" in Thailand [CLN#98, 21.02.2003]
Drogen in Thailand


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