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CannabisLegalNews (Nummer 96, 07.02.2003)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Bielefelder Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank
1. Bielefelder Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank
Am Montag, 03.02.2003, begann in Bielefeld ein vielbeachteter Prozess gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten und zwei weitere hochrangige Polizeibeamte der Stadt sowie drei Mitarbeiter der Bielefelder Drogenberatungsstelle. Ihnen wird u.a. vorgeworfen, Drogenhandel in der Drogenberatungsstelle geduldet zu haben. Tatsächlich haben die Betreiber allein im Jahre 1999 ca. 1800 Hausverbote ausgesprochen, davon 1200 wegen illegaler Drogen. Der Staatsanwaltschaft reicht das nicht. Am ersten Prozesstag gab dazu der angeklagte Geschäftsführer der Biefelder Drogenberatung eine Erklärung ab:
"Die Wahrheit ist eine Kuh", zitiert Schuin ein holländisches Sprichwort. Es bedeutet, dass manche Menschen die Wahrheit nicht erkennen, weil sie so offensichtlich ist wie eine Kuh auf der Weide. Die Kuh in diesem Fall: Wo Drogenabhängige sind, sind auch Drogen. Dagegen kann sich keine Institution wehren, sagt Piet Schuin und verweist unter anderem auf die Justizvollzugsanstalten, in denen Drogen sowohl gehandelt als auch konsumiert werden. Es gäbe natürlich die Möglichkeit der Leibesvisitation, dann würden allerdings ganz sicher die Klienten wegbleiben. "Es kann aber nicht Ziel einer niedrigschwelligen Einrichtung sein, keine Klienten zu haben", erklärt Schuin dem Gericht. Im Übrigen habe sich auch Oberstaatsanwalt Schulze aus diesem Grund gegen eine solche Maßnahme ausgesprochen. Ziel einer niedrigschwelligen Einrichtung müsse es vielmehr sein, eine offene Drogenszene zu verhindern und das Überleben der Klienten zu sichern. "Denn nur wer überlebt, kann abstinent werden", zitiert Piet Schuin die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk.
Der Prozess gefährdet nicht nur die Existenz der angeklagten Polizeibeamten und Mitarbeiter der Beratungsstelle. Auf dem Spiel steht das Konzept der niedrigschwelligen Drogenhilfe an sich. "Es ist ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gegen ein niedrigschwelliges Drogenberatungskonzept vorgeht, das von der Stadt Bielefeld einhellig getragen wird und dem das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter zuspricht und es zur Nachahmung empfiehlt," kritisierten die Bielefelder Grünen-Abgeordnete Michaele Hustedt und die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender.
Prozessbeobachtung des Prozesses gegen führende Mitarbeiter der Polizei Bielefeld und der Drogenberatung Bielefeld
Informationen zum Prozess gegen die Drogenhilfe
Informationen zum Prozess und zur Drogenberatung [Drogenhilfe Bielefeld]
Aufruf der Drogenberatung Bielefeld zum Prozessbeginn [14.01.2003]
Pressemitteilung des akzept e.V. zum Bielefelder Prozess [03.02.2003]
Pressemitteilung des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. zum Bielefelder Prozess [31.01.2003]
Stellungnahme von INDRO Münster zum Bielefelder Prozess [23.01.2003]
Die Ehre eines Polizeidirektors [Welt, 03.02.2003]
Ex-Polizeipräsident auf der Anklagebank [Kölner Stadt-Anzeiger, 05.02.2003]
In Bielefeld wird dem liberalen Polizeipräsidenten der Prozess gemacht [Frankfurter Rundschau, 04.02.2003]
Ex-Polizeichef wegen Strafvereitelung angeklagt [Freie Presse, 04.02.2003]
Die Bielefelder Drogen-Tragödie [Neue Westfälische]
Interview mit MdB Rainer Wend (SPD), Bürgermeister der Stadt Bielefeld [Neue Westfälische, 03.02.2003]
BIELEFELD: Konzept auf der Anklagebank [Neue Westfälische, 24.01.2003]
2. USA: Schuldspruch gegen Ed Rosenthal "schrecklicher Fehler"
Ein amerikanisches Geschworenengericht hat am Freitag, 31.01.2003 den Cannabisautor Ed Rosenthal (58) wegen Cannabisanbaus schuldig gesprochen. Doch nachdem die Geschworenen erst anschliessend erfuhren, dass Rosenthal die Cannabispflanzen für Patienten produziert, was nach einem kalifornischem Gesetz von 1996 legal war, kam es zu einer nie dagewesenen Protestaktion. Fünf Geschworene entschuldigten sich öffentlich bei dem Mann, den sie vorher schuldig gesprochen hatten und forderten ein neues Verfahren für ihn. Sie wohnten auch demonstrativ der Kautionsverhandlung am 04.02. bei, wo sie schweigend vor Richter Breyer in der vordersten Reihe der Zuschauerbänke sassen. Zwei weitere Geschworene unterstützten die Protestaktion, ohne aber anwesend bei der Protestaktion zu sein.
Die Geschworenen waren empört darüber, dass ihnen im Prozess wichtige Informationen vorenthalten worden waren. Der Richter hatte darauf bestand, dass die Geschworenen im Laufe des Verfahrens nicht erfuhren, dass Rosenthal die Cannabispflanzen im Auftrag der Stadt Oakland (Kalififornien) für Patienten angebaut hatte. Mehrere von ihnen teilten mit, dass sie Rosenthal nicht verurteilt hätten, wenn ihnen die ganze Wahrheit bekannt gewesen sei. Für einen Schuldspruch vor einem amerikanischen Geschworenengericht müssen alle Geschworenen einstimmig entscheiden.
"Ich weiss nicht ob jemals in der Geschichte eine Mehrheit der Geschworeren eine Pressekonferenz abgehalten hat um zu sagen dass sie irregeführt wurden und falsch verstanden was sie taten als sie einen Schuldspruch abgaben," kommentierte der Bezirksstaatsanwalt von San Francisco, Terence Hallinan.
"Was geschah war ein Hohn und es ist unglaublich, einfach unglaublich dass dieser Mann verurteilt wurde. Ich bin am Boden zerstört," sagte Marney Craig, eine der zwöf Geschworenen. "Wir haben einen schrecklichen Fehler gemacht und er sollte dafür nicht ins Gefängnis gesperrt werden."
"Auf bestimmte Weise fühle ich mich wirklich manipuliert," beschwerte sich die 50jährige Krankenschwester Pam Klarkowsky. "Wenn ich diese Information gehabt hätte, hätte ich unmöglich diesen Mann schuldig sprechen können."
Ein einem Leitartikel übte die einflussreiche New York Times scharfe Kritik an der Politik der Bush-Regierung gegen Cannabis als Medizin. Der "fehlgeleitete Krieg" der US-Bundesregierung gegen Cannabismedizin sei "eskaliert bis er ausser Kontrolle" geraten sei.
Während die Staatsanwaltschaft Rosenthal eine Verschwörung zum Anbau von mehr als Tausend Cannabispflanzen vorgeworfen hatte, sprachen ihn die Geschworenen wegen des Anbaus von mehr als 100 aber weniger als 1000 Pflanzen schuldig. Damit droht ihm bei der Strafverhängung am 4. Juni eine Strafe zwischen 5 und 40 Jahren Haft, statt 10 Jahre bis lebenslänglich. Eine sofortige Inhaftierung wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurde von Richter Charles Breyer abgelehnt. Er gewährte den Anwälten ausserdem eine zusätzliche Frist von 30 Tagen über die übliche 10-Tagesfrist hinaus, um eine Berufungsverhandlung zu beantragen. Die ungewöhnlich lange Frist bis zur Urteilsverkündung soll ausserdem Zeit für ein Berufungsverfahren in einem ähnlichen Fall geben, in dem es um die Anwandbarkeit einer Ausnahmsregelung im Bundesdrogengesetz geht. Richter Breyer hatte genau diese Regelung im Fall Rosenthal ausgeklammert, weil er sie für irrelevant hielt, obwohl sie nach dem Wortlaut des Gesetzes zutrifft.
Prozessbericht auf Green-Aid.com
Jurors Who Convicted Marijuana Grower Seek New Trial [New York Times (US), 05.03.2003]
Misguided Marijuana War [New York Times (US), 04.03.2003]
Jurors: We've Been Had [San Francisco Examiner, 05.03.2003]
Rosenthal Remains Free as Jurors Decry Verdict [AP, 04.03.2003]
Pot Guru Jurors Say They Didn't Get Whole Story [San Jose Mercury News (US), 04.02.2003]
Jurors Denounce Their Own Verdict In Marijuana Case [Santa Fe New Mexican (US), 04.03.2003]
USA: Cannabisclubbetreiber sagt im Rosenthal-Prozess aus [CLN#95, 31.01.2003]
Cannabis in den USA
Cannabis als Medizin
3. Berufungsverhandlung gegen Hans Söllner
Um 9:30 am 05.02.2003 begann beim Landgericht Traunstein die Berufungsverhandlung gegen den Musiker Hans Söllner. Er hatte im Dezember 2000 Selbstanzeige wegen Besitzes von 0,7g Cannabis erstattet. Beim einer daraufhin erfolgten Razzia wurden weniger als 6g Cannabis in seiner Wohnung gefunden. Weitere 1,2 kg THC-armer Nutzhanf wurden jedoch ebenfalls in die Anklage miteinbezogen. Söllner verwendet den Nutzhanf, um sich daraus Tee zu kochen. Der Anbau des Nutzhanfs, der keine Rauschwirkung hat, ist in Deutschland legal und wird sogar von der EU bezuschusst. Der Staatsanwalt forderte 45.000 DM Geldstrafe und der Richter verurteilte ihn zu 6000 DM. Söllner legte Berufung ein.
Mit seiner Selbstanzeige reagierte Söllner auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2000. Damals hatte er eine Genehmigung zum legalen Besitz und Anbau von Cannabis bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Als Begründung nannte er seinen religiösen Gebrauch von Cannabis. Söllner gehört der Religionsgemeinschaft der Rastafarians an, die Cannabis als Sakrament verwenden. Nachdem ihm die Genehmigung verweigert wurde, klagte Söllner vor dem Bundesverwaltungsgericht, das entschied, dass er keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung hätte, da diese nur zu wissenschaftlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken vergeben werden dürfen.
Bad Reichenhall: Hans Söllner erneut vor Gericht [Trostberger Tagblatt, 05.02.2003]
Cannabis und Religionsfreiheit
Söllner Hans - Homepage
Urteil: Kein Hanf-Anbau für religiöse Zwecke [APA/dpa, 22.12.2000]
Homepage der Bundesopiumstelle der BfArM
4. Ungarn will Cannabis entkriminalisieren
Erwerb und Besitz geringer Mengen von Cannabis zum eigenen Gebrauch soll in Ungarn straffrei werden. Das sieht ein Vorschlag der Mitte-Links-Regierung vor, der im März in Kraft treten könnte.
Unter der vorigen, konservativen Regierung waren die ungarischen Drogengesetze verschärft worden, doch rund zwei Drittel der Polizisten finden, dass diese Gesetze nicht funktionieren. Möglicherweise tragen sie sogar dazu bei, dass Drogenabhängige keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Hungary's Addicts Face Tough Society, Softer Laws [Reuters, 21.01.2003]
5. Großbritannien: "Null Toleranz" kontraproduktiv
Ein Studie des britischen Innenministeriums (Home Office) zu Drogenkonsum bei Jugendlichen kam zu dem Schluß, dass eine scharfe "Null Toleranz" Regelung (wie z.B. sofortiger Schulausschluß ohne Bewährungsmöglichkeit bei Drogendelikten an Schulen) kontraproduktiv sein könnte. Sie ermutige Schüler dazu, Probleme mit Drogen zu verschweigen, so dass sie keine Hilfe in Anspruch nähmen bevor Probleme eskalierten.
Helen Wilkinson von der gemeinnützigen Organisation DrugScope wies darüberhinaus darauf hin, dass von der Schule ausgeschlossene Schüler weit mehr Drogen konsumierten als an Schulen verbliebene Schüler. "Eine Reihe von disziplinären und unterstützenden Maßnahmen ist nötig. Wir sollten Kindern mit Problemen helfen. Sie hinauszuwerfen verschärft ganz einfach das Problem."
Der Generalsektretär des Verbands der Direktoren weiterführender Schulen, Dr John Dunford, war anderer Meinung und rief dazu auf, die Studie des Innenministeriums zu ignorieren.
Zero tolerance conceals drug use in schools [Guardian (GB), 03.02.2003]
6. Britische Studie: Cannabis bringt 11 Milliarden Pfund ein
Laut einer Studie der britischen Marktforschungsfirma The Research Business International (TRBI), die dafür die Kaufgewohnheiten von Cannabiskonsumenten über einen Zeitraum von sechs Monaten verfolgte, gibt diese Käuferschicht pro Jahr neben 5 Milliarden Pfund für Cannabis selbst noch einmal 6 Milliarden Pfund für eng damit zusammenhängende Konsumgüter aus, wie z.B. Süßigkeiten, Pizza oder Videospiele. Insgesamt ergibt sich also ein Umsatz von 11 Milliarden Pfund (ca. 16,8 Milliarden Euro).
Eine Studie der Bibliothek des britischen Unterhauses fand im Jahre 2000, dass eine Cannabislegalisierung dem Staat unter dem Strich etwa 1,5 Milliarden Pfund (ca. 2,3 Milliarden Euro) pro Jahr an Steuereinnahmen und Ersparnissen bringen würde.
Cannabis economy brings in £11bn [Observer (GB), 02.02.2003]
The Research Business International - Homepage
Die Cannabisstudie der Library of Commons
7. Joint wirkt vier Wochen lang: Polizeiexperte
"Wer einen schwachen Joint geraucht hat, fährt drei Tage danach quasi noch mit 0,5 Promille durch die Gegend." Mit haarsträubenden Aussagen wie dieser werden Polizeibeamte "aufgeklärt", die Drogenkontrollen im Strassenverkehr durchführen sollen. Bis zu vier Wochen danach sei ein Joint noch wirksam, so Dienstgruppenleiter Rolf Spiegelhalter von der Pirmasenser Polizei. Tatsächlich aber klingt die Wirkung von Cannabis innerhalb von ein bis vier Stunden nach dem Konsum wieder ab. Wochen später in Urintests nachweisbar sind nur Abbauprodukte des Cannabiswirkstoffs, die selbst nicht psychoaktiv sind. In einem Leserbrief an die Zeitung, in der der Artikel erschienen ist, haben wir versucht, die Falschdarstellung richtigzustellen.
Immer wieder erscheinen Presseartikel zu drogenpolitischen Themen, die sachliche Fehler oder leicht zu wiederlegende Standpunkte enthalten. Mit einem Leserbrief können Sie den Sachverhalt richtigstellen und zumindest der Redaktion, in vielen Fällen aber auch Tausenden von Lesern Ihren Standpunkt vermitteln. Seit über zwei Jahren sammelt das Medienprojekt MAP-DE Artikel aus der deutschsprachigen Presse, macht diese über eine Mailingliste zugänglich und ermöglicht es Teilnehmern, dazu Stellung zu beziehen. Ein Archiv von Leserbriefen, von denen viele veröffentlicht wurden, liefert Ihnen Beispiele, was man schreiben kann. Nähere Informationen finden Sie auf der MAP-DE-Homepage.
Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach [Rheinpfalz, 31.01.2002]
Leserbrief zum Artikel
Nachweis von Cannabiskonsum
Medienprojekt MAP-DE
8. Cannabis und Schusswaffen
Mit gezogenen Schusswaffen wurden zwei junge Männer in Nienburg (Niedersachen) bedroht, als ihre Wohnung von der Polizei durchsucht wurde weil sie Cannabis geraucht hatten. Ein 16-Jähriger, der wegen eines Unfall auf Krücken geht, musste sich ebenso auf den Boden legen wie ein 19-Jähriger. Bei der anschliessenden Vernehmung des 16-jährigen Jungens versuchte die Polizei laut Angaben des Vaters, den Jugendlichen als Spitzel anzuwerben. Von einem Durchsuchungsbefehl ist im Zeitungsartikel übrigens nicht die Rede.
In den USA sind Hausdurchsuchungen mit gezogenen Schusswaffen auch bei Cannabisdelikten Routine. Oft kommt es dabei zu Todesfällen. Ismael Mena (45), Vater von 9 Kinder, wurde bei einer nächtlichen Erstürmung seiner Wohnung in einem ärmlichen Teil von Denver/Colorado von der Polizei erschossen. Die Beamten fanden keine Drogen: Sie hatten sich in der Hausnummer geirrt. Großvater Mario Paz (64) wurde von der Polizei erschossen. Ein ehemaliger Nachbar hatte manchmal seine Postanschrift benutzt. Accelynne Williams (75), ein Priester im Ruhestand, starb "nur" an einem Herzinfarkt, als 13 Beamte der Bostoner Polizei mit gezogenen Waffen in seine Wohnung einbrachen. Sie folgten einem anonymen Hinweis der nicht einmal eine Hausnummer enthielt.
Ein erklärtes Ziel bei der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes im Dezember 1971 war der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Nicht nur der rapide Anstieg der Zahl der Todesfälle von Konsumenten harter Drogen in den folgenden Jahrzehnten stellte in Frage, ob strafrechtliche Repression das geeignetste Mittel ist, um diesem gesundheitspolitischen Ziel näher zu kommen. Die staatlichen Mittel müssen verhältnismässig sein, wenn sie mehr Nutzen als Schaden anrichten sollen. Nicht nur Drogenkonsum kann gefährlich sein, sondern auch der Versuch, Menschen mit Gewalt vom Konsum bestimmter Drogen abzuhalten. Ist es wirklich sinnvoll, dass Menschenleben zur Durchsetzung des Verbotes einer Droge bedroht werden, von der bisher kein einziger direkter Todesfall bekannt ist?
Joint geraucht: Polizisten ziehen die Waffen [Die Harke, 05.02.2003]
The Problem With Drug Raids [US Web, 13.09.2000]
Victims of U.S. Drug Policy:
9. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
28.02.2003-02.03.2003 Bern (CH): CannaTrade
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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