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Hans Söllner - Urteil: Kein Hanf-Anbau für religiöse Zwecke (22.12.2000)

Freitag, 22.12.2000

(APA/dpa)  Urteil: Kein Hanf-Anbau für religiöse Zwecke

Berlin/München (dpa) - Der Anbau von Cannabis ist auch für religiöse Zwecke nicht erlaubt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin auf eine Klage des bayerischen Liedermachers Hans Söllner hin.

Der streitbare Barde gehört der Gemeinschaft der Rastafari an. Für diese sei das gemeinsame Rauchen von Marihuana ein zentrales rituelles Element, hatte er argumentiert und war damit bereits in zwei Vorinstanzen gescheitert.

Eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Hanf-Anbaus könne nicht mit der Begründung beansprucht werden, der Genuss von Marihuana sei Teil der Religionsausübung, entschieden die Bundesrichter. Das Betäubungsmittelgesetz verbiete generell den Anbau von Cannabis- Pflanzen und lasse eine Erlaubnis ausnahmsweise nur dann zu, wenn der Gebrauch wissenschaftlichen Zwecken oder anderen öffentlichen Interessen diene. Beide Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Für eine abweichende Auslegung im Hinblick auf das Grundrecht der freien Religionsausübung sei kein Raum.

Das Gericht unterstellte zwar, dass im Fall des Liedermachers das Grundrecht der Religionsfreiheit berührt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werde jedoch nicht jeder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verfolgt. Auch der Kläger habe nicht angeführt, dass ihm eine Bestrafung drohe, sondern er habe eine offizielle Legalisierung seines Handelns erreichen wollen.
(Az.: BVerwG 3 C 20.00 - Urteil vom 21. Dezember 2000)


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