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Neuigkeiten: Juni 2004

Schlagzeilen:
"Spiegel" zu Cannabis [28.06.2004]
Internationaler Drogentag 2004 [26.06.2004]
Pottdemo in Essen am 26.06.2004 [25.06.2004]
Cannabis als Medizin: Richter, Politiker entscheiden [25.06.2004]
Kaupa (CSU): "Einstiegsdroge", "Droge Nummer eins in Europa" [25.06.2004]
Schweiz: «vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» [24.06.2004]
Bericht vom Hanfmove in Hamburg [22.06.2004]
"Bundeslagebild Rauschgift 2003" des BKA online [21.06.2004]
Portugal: Keine rote Karte für Cannabis [16.06.2004]
Schweiz: Absinth ja, Cannabisreform nein [15.06.2004]
Schwarzmarkt und Drogentote [14.06.2004]
Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland [14.06.2004]
Schweiz: Reformentwurf am Montag im Nationalrat [10.06.2004]
CVP (Schweiz): Cannabiskonsum als Ordnungswidrigkeit [09.06.2004]
Studie: Kein erhöhtes Mundkrebsrisiko [07.06.2004]
Paul McCartney Interview [06.06.2004]
Pottdemo in Essen am 26.06.2004 [04.06.2004]
Hanfmove in Hamburg am 19.06.2004 [04.06.2004]
Anträge auf Erlaubnis zum Cannabisanbau [04.06.2004]
Philippinen: Bauern droht Todesstrafe [04.06.2004]

Nachrichten vom Mai 2004:
Die Spitze des Hanfbergs [31.05.2004]
FDP-Bundesparteitag und Cannabis [28.05.2004]
Brief von der Drogenbeauftragten [28.05.2004]
Schweiz: 46.886 Anzeigen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes [28.05.2004]
Schweiz: Jungparteien von CVP und FDP für Reform [27.05.2004]
USA: Vermont legalisiert Cannabismedizin [24.05.2004]
Studie: Cannabis als Problemursache nicht nachgewiesen [21.05.2004]
Kanada: Zulassung für Cannabisspray beantragt [18.05.2004]
Bericht vom EU-Drogengipfel in Dublin [18.05.2004]
Kanada: Keine Entkriminalisierung vor den Wahlen [18.05.2004]
Hamburg: Keine Werbung für Hanfgeschäft [17.05.2004]
Russland entkriminalisiert Drogenbesitz [15.05.2004]
MMM in Leizig, Luxemburg [15.05.2004]
Bayern: 37.521 Drogendelikte in 2003 [14.05.2004]
MMM in Frankfurt, Darmstadt und Rostock [14.05.2004]
Hamburg: Rentnerin baute Cannabis an [12.05.2004]
Cannabisveranstaltungen im Mai [06.05.2004]
Offener Brief an Gerlinde Kaupa (CSU) [06.05.2004]
148.973 Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots [04.05.2004]
Veranstaltungen: Potsdam, Darmstadt [01.05.2004]

Nachrichten vom April 2004:
Berlin: Straffreiheit bis zu 30g Cannabis [30.04.2004]
Schweiz: Experten für Gesetzesreform [30.04.2004]
Niederlande: Gemeinden gegen Verschärfung [28.04.2004]
USA: Kooperative darf Cannabis anbauen [27.04.2004]
Sport: Squasher lebenslang gesperrt [27.04.2004]
Cannabisveranstaltungen im Mai [23.04.2004]
Drogen- und Suchtbericht 2004 vorgestellt [22.04.2004]
Drogenkorruption: Mexikanische Kripo suspendiert [22.04.2004]
Drogenkorruption: Kokain auf dem kolumbianischen Flaggschiff [22.04.2004]
Spanien: Drogenpolitik ist Gesundheitspolitik [22.04.2004]
Schweiz: Polizeiverband gegen mehr Repression [20.04.2004]
"Tagesthemen" warnen vor "Gentechnik-Cannabis" [16.04.2004]
Frankreich führt beim Cannabiskonsum Jugendlicher [15.04.2004]
Niederlande: Kabinett für Verbot von starkem Cannabis [13.04.2004]
Offener Brief an Kaupa, Beckstein (CSU) [13.04.2004]
Niederlande: Kein "Nederwiet" mehr in Coffeeshops? [09.04.2004]
Was ist die "Droge Nummer eins" in Bayern? [07.04.2004]
Berlin: Ärztekammerpräsident für Legalisierung [06.04.2004]
SPD Thüringen: "Konsumenten nicht länger kriminalisieren" [02.04.2004]
Thüringen: CDU und "Einstiegsdrogen" [02.04.2004]
Schweiz: Reform auf der Kippe [02.04.2004]
Schweiz: 14 Monate Haft [02.04.2004]

Neuigkeiten-Archiv:
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Aktuell: CLN#162, 25.06.2004
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Terminübersicht (alle Termine hier):
Hanftage/Passau (12.-14.02.2004)
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Maidemos (01./08.05.2004)
Hanfmove/HH (19.06.2004)
Pottdemo/Essen (26.06.2004)
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28.06.2004

"Spiegel" zu Cannabis [28.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-28-sp

Es ist paradox, wenn ausgerechnet Befürworter der Beibehaltung der Cannabisprohibition zur Untermauerung ihres Standpunktes auf den unter eben diesem System eskalierenden Cannabiskonsum unter Jugendlichen verweisen. Das Cannabisverbot hat das Problem nicht verhindert, sondern mitverursacht: Wo auch Erwachsene nur auf dem Schwarzmarkt einkaufen können, gibt es keine Alterskontrollen beim Verkauf.

Dass verstärkt versucht wird, die angebliche Notwendigkeit des generellen Cannabisverbots mit problematischem Konsum bei Jugendlichen zu begründen, verrät jedoch auch, wie unglaubwürdig die Begründung des Verbots für Erwachsene mittlerweile geworden ist, die schliesslich die grosse Mehrheit der Konsumenten von Cannabis darstellen. Laut offiziellen Studien sind etwa 85% der aktuellen Cannabiskonsumenten in Deutschland Erwachsene. Das hinderte das Hamburger Magazin "Der Spiegel" nicht daran, sein Titelseitenthema Cannabis anlässlich des Welttages der Drogen mit einem Schulkind zu illustrieren, das einen meterlangen Joint als Schultüte trägt.

Der Tonfall des Artikels ist eher alarmierend als sachlich, die Darstellung tendenziös. Ein typisches Beispiel:

Erste Ergebnisse aus Tierversuchen lassen zumindest für Gehirne von Pubertierenden das Schlimmste befürchten. Bremer Forscher spritzten jugendlichen und erwachsenen Ratten täglich den Wirkstoff THC, etwa so viel, wie ein Joint enthält. Die erwachsenen Tiere verhielten sich normal, die pubertären waren unaufmerksam und antriebslos - Verhaltensweisen, die auch Menschen mit Wahnideen zeigen. Die Jungratten wurden erst wieder normal, als sie ein Neuroleptikum bekamen. Eine Medikamentengruppe, die bei Schizophrenie eingesetzt wird.
Ganz abgesehen davon, dass die Bremer Studie keine Vorwände für die Verfolgung von Erwachsenen lieferte: Die Bremer Wissenschaftler verwendeten gar kein THC sondern Win 55,212-2, eine viermal stärker wirkende synthetische Substanz, die in Cannabis nicht vorkommt (siehe CLN#130, 17.10.2003). Im Gegensatz zum "Spiegel" stellte ein Artikel in der Schweriner Volkszeitung, der auf die selbe Studie bezug nahm, wenigstens dieses eine Detail richtig dar (SVZ, 28.06.2004).

Doch das war nicht alles. Auf einen jungen Menschen mit 50-60 kg Körpergewicht übertragen, entsprach die in der Bremer Studie verwendete Dosierung nicht wie behauptet "einem Joint" sondern dem THC-Anteil von stolzen 3 bis 3,6g Cannabis. Zum Vergleich, der Cannabisanteil eines Joints in Europa liegt laut einer aktuellen EMCDDA-Studie zwischen ca. 100 und 250 mg, also einem Zehntel bis einem Viertel eines Gramms. Die Autorin der Bremer Studie, Frau Miriam Schneider, distanzierte sich im vergangenen Oktober in einer Email an uns selbst von der "ein Joint pro Tag"-Interpretation der Medien:

Die Interpretation unsere Dosis entspräche einem Joint pro Tag kommt so definitiv nicht von mir und auch nicht von Prof. Koch.
Frau Schneider verteidigte damals uns gegenüber die Vergleichbarkeit ihrer Studienbedingungen mit menschlichem Konsum mit folgendem Rechenbeispiel:
Meines Wissens geht man von einer mittleren Bioverfügbarkeit von gerauchtem THC von 25 % aus. Wenn ich etwa von 1g THC in einem Joint ausgehe bleibt nach meiner Rechnung eine bioverfügbare Dosis von etwa 4,1mg/kg übrig beim Menschen (...).

[Anmerkung: Diese Rechnung bezog sich auf ca. 60kg Körpergewicht]
Diese Dosierung entspricht tatsächlich den 1,2mg/kg Win 55,212-2 (analog zu 5mg/kg THC) in der Bremer Rattenstudie. Uns ist jedoch kein Cannabiskonsument bekannt, der 12g Haschisch zu 8% THC in seinen Joint bröselt, um auf besagtes 1g THC zu kommen. Selbst 1g Cannabis (= ca. 0,08g THC) wäre noch ein Mehrfaches der üblichen Einzeldosis. Der ermittelte Tageskonsum von Dauerkonsumenten in der Kleiber/Soellner-Studie betrug 1,1g.

Wenn ein Jugendlicher von 12 bis 17 durchgehend täglich Dutzende von Joints rauchen würde, wäre es natürlich nicht verwunderlich, wenn er Probleme bekäme. Nur, wie aussagekräftig ist so ein extremes Konsummuster bei Ratten (die übrigens ihre Pubertät etwa 50mal schneller durchlaufen als ein Mensch) für unter Jugendlichen in Deutschland tatsächlich vorkommende Konsummuster?

Die bösen Legalisierer...
Kritisch sah der "Spiegel"-Artikel jene, die sich für einen toleranteren Umgang mit Cannabis einsetzen. Dabei müßte Strafverfolgung als Lösungsansatz auf indirektem Wege zu weniger Problemen führen als ein liberalerer Umgang, damit die direkten Probleme durch Kriminalisierung aufgewogen würden. Genau das ist jedoch nicht der Fall, wie Vergleiche aus vielen Ländern zeigen. Der "Spiegel"-Artikel gibt selbst zu, dass die derzeitige Strafverfolgung in Deutschland gegen Cannabiskonsumenten zu keinen niedrigeren Konsumzahlen geführt hat als in den Niederlanden, wo man seit mittlerweile 28 Jahren einen toleranteren Umgang mit Cannabis pflegt, der ohne Kriminalisierung der Konsumenten auskommt:

In den Niederlanden wird seit Jahrzehnten die Drogenpolitik von der Furcht bestimmt, Verbote könnten den Konsum sogar beflügeln, weil sie Drogen für Jugendliche interessanter erscheinen ließen. Seit die Regierung in den siebziger Jahren den Cannabis-Konsum de facto straffrei machte, gilt die niederländische Drogenpolitik als die freizügigste in Europa.

Der Vorteil liegt für Drogenberaterin Marijke Bouts von der Mondriaan Zorggroep in Maastricht auf der Hand: "Wir können viel einfacher aufklären, wenn das Thema für die Jugendlichen nicht so spannend ist."

Nur: Niederländische Jugendliche konsumieren nicht mehr und nicht weniger als deutsche. Die Hoffnung, der legale Verkauf weicher Drogen in den niederländischen Koffieshops werde Konsumenten von Heroin oder Kokain abhalten, hat sich ebenfalls nicht erfüllt - auch in diesem Bereich sind die Zahlen der Suchtkranken ähnlich wie in Deutschland.
Dass allein das "Millionendorf" München schon ähnlich hohe Drogentotenzahlen vorweisen kann wie die gesamten Niederlande mit ihren 16 Millionen Einwohnern, scheint den "Spiegel"-Redakteuren nicht bekannt zu sein (siehe CLN#128, 03.10.2003).

Wie kompliziert dagegen das strafrechtliche Verbot und die damit verbundenen Ängste die Präventionsbemühungen in Deutschland gestalten, schneidet der Artikel zwar an, zieht aber keine Schlüsse daraus:

Vor wenigen Wochen forderte der bayerische Landtagsvizepräsident Peter Paul Gantzer (SPD) sogar Kultusministerin Monika Hohlmeier auf zu intervenieren. Bayerische Schulleiter, so Gantzer, weigerten sich, bei der Drogenaufklärung mit der Polizei zusammenzuarbeiten, wohl weil sie um den Ruf ihrer Schulen fürchteten. Und als der Drogenarzt Alexander Diehl, zuständig für eine Spezialambulanz am Mannheimer Institut für Seelische Gesundheit, in Schulen vor Partydrogen warnen wollte, musste er "regelrecht Klinken putzen". Kein Schulleiter habe mit einer Präventivveranstaltung "in der Zeitung stehen" wollen.
Wie auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung schrieb der "Spiegel" über neue Drogenberatungszahlen im Zusammenhang mit Cannabis:
Rund 15000 Kiffer wenden sich heute jährlich an Drogenberatungsstellen, fünfmal so viele wie noch vor zehn Jahren. Diese Welle zwingt zur Korrektur etlicher Irrtümer in Sachen Drogensucht.

Der größte: Cannabis, die angeblich so harmlose Modedroge dieses Jahrzehnts, ist weitaus gefährlicher als noch zu seligen Hippie-Zeiten - sie ist heute etwa fünfmal so wirksam. Das hochpotente Kraut, geraucht als Marihuana aus den Blütenständen oder als Haschisch aus dem Harz der Hanfpflanze, kann krank machen und im schlimmsten Fall Karriere und Leben zerstören.
Die Behauptung vom steilen Anstieg des Wirkstoffgehalts widerspricht einer Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), die "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" in den meisten europäischen Cannabismärkten feststellen konnte:
Today’s study reveals that when the overall potency of cannabis products available on the European market is calculated, there is no evidence of a significant increase in potency.

Auch mit den Suchtberatungszahlen steht der "Spiegel"-Artikel auf wackeligen Beinen. Sieht man sich die Veröffentlichung des Instituts für Therapieforschung (IFT) an, auf die sich der "Spiegel" beruft, wenn er von 15000 hilfesuchenden Kiffern schreibt, dann zeigt sich, dass es sich dabei überwiegend um Personen handelt, die vor allem mit einer anderen Droge (in abnehmender Häufigkeit: Opiate, Alkohol, Amphetamin, Kokain) Probleme haben. Nur in 41,7% der ausgewerteten Fälle mit Cannabis geht es vorwiegend um Cannabis. Die IFT-Statistik nennt 8438 solcher Fälle. Ganz anders etwa bei Alkohol, der bei 85,4% Prozent der Suchtberatungsfälle, in denen er im Spiel ist, auch die Hauptproblemdroge darstellt (ähnlich auch bei Heroin: 82.2%). Auch ist bei der verbleibenden Zahl unklar, wie oft Probleme mit der Justiz oder dem Führerschein und nicht mit der Droge selbst Anlass für Drogenberatungsbesuche sind. Regelmäßigen Cannabiskonsumenten wird schließlich vom Gesetzgeber – anders als regelmäßigen Alkoholkonsumenten – die Fahreignung pauschal abgesprochen, ohne dass sie unter Drogeneinfluss am Strassenverkehr teilgenommen haben müssen.

Fazit
Das Totalverbot hat den Anstieg des Konsums nicht gebremst, aber es verhindert Alters- und Qualitätskontrollen beim Verkauf. Es führt vor allem dazu, dass nicht offen über Konsumerfahrungen von Jugendlichen und Erwachsenen geredet wird. Es führt dazu, dass die einzigen Vorbilder von unerfahrenen Jugendlichen andere unerfahrene Jugendliche sind. So kann man die Jugend genausowenig schützen wie mit der Tabuisierung von Sexualität in den 50er Jahren. Damit wurde der Bock zum Gärtner gemacht.

Genau wie bei Geschlechtsverkehr kann man beim Umgang mit Cannabis zuviel falsch machen, als dass man es verantworten könnte, durch Tabuisierung die "Aufklärung" den Altersgenossen auf dem Schulhof zu überlassen.

Drogenwelle überschwemmt die Schulen [26.06.2004]

New EMCDDA study asks ‘Is cannabis getting stronger?’ [EMCDDA, 25.06.2004]
2.5: Hauptdiagnose + Sekundärdiagnosen (Spaltenprozent) [IFT Suchthilfestatistik 2003]
Cannabis in der Pubertät [CLN#130, 17.10.2003]
Zeitlmann (CSU) recycelt Pressemitteilung [CLN#128, 03.10.2003]


26.06.2004

Internationaler Drogentag 2004 [26.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-26-dt

1.3 Milliarden Menschen konsumieren die legale Droge Nikotin. Die Zahl der Konsumenten illegaler Drogen ist mit 185 Millionen laut eines Berichts des UN-Büros gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) deutlich geringer. Darunter sollen etwa 146 Millionen Menschen Cannabis konsumieren (Konsum jeweils innerhalb der vergangenen 12 Monate).

Etwa 200.000 Todesfällen im Zusammenhang mit dem Konsum aller illegaler Drogen zusammengenommen stehen laut WHO-Zahlen etwa 4.900.000 Todesfälle durch Tabakkonsum gegenüber. Anlässlich des Weltdrogentages werden noch einige Tote dazukommen: China begeht diesen Tag jedes Jahr damit, dass es zahlreiche Menschen, die wegen Drogenhandels verurteilt wurden, erschiessen lässt.

Gleichzeitig gibt es etwa 350 Millionen Tabakraucher in der Volksrepublik, die mit einer Jahresproduktion von rund 2 Millionen Tonnen Tabak der weltgrößte Produzent diese Droge ist.

Eine Ideologie am Ende: Die globale Drogenprohibition [telepolis, 26.06.2004]
185 Millionen Menschen konsumieren Drogen [Bund (CH), 25.06.2004]

2004 World Drug Report


25.06.2004

Pottdemo in Essen am 26.06.2004 [25.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-25-pd

Am Samstag, 26.06.2004, dem Welttag der Drogen, findet in Essen die erste Pottdemo unter dem Motto "Nein zur Prohibition in Deutschland" statt. Um 13:45 Uhr sammeln sich die Teilnehmer an der Girardetstrasse. Um 14:15 Uhr beginnt der Marsch zum Willy-Brandt-Platz. Von 16:30 bis 22:00 Uhr findet dort eine Abschlusskundgebung mit grossem Bühnenprogramm statt. Als Redner sind geplant:

  • Tilmann Holzer (VfD)
  • Gabriele Gebhardt (ACMED)
  • Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne-NRW)
  • Steffen Geyer (Hanfparade)
  • Carsten Labudda (PDS)
  • Max Plenert (Grüne Jugend)
Ab 22:00 Uhr findet eine "Party danach" statt. Es spielen mehrere Bands. Das vollständige Programm ist auf der pottdemo.de-Website zu finden.

Pottdemo - Homepage

Demonstrationen


25.06.2004

Cannabis als Medizin: Richter, Politiker entscheiden [25.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-25-med

Zwei Gerichtsentscheidungen haben erneut bestätigt, dass der medizinische Gebrauch von Cannabis zulässig ist.

Diese Woche entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass der Anbau und Besitz von Cannabis zu medizinischen Zwecken zulässig ist (Aktenzeichen: 3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004), solange der Erfolg der Behandlung "nicht ganz unwahrscheinlich" sei. Es hob jedoch einen Freispruch für einen 44-jährigen Multiple-Sklerose-Patienten aus dem Jahre 2002 auf, weil das Amtsgericht Mannheim den Fall nicht hinreichend geklärt habe. Das Gericht muss den Fall erneut verhandeln.

Schwerkranke dürfen unter eng definierten Voraussetzungen selbst Cannabis anbauen und zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Danach kann der - grundsätzlich strafbare - Drogenbesitz in solchen Fällen wegen Vorliegens eines Notstands gerechtfertigt sein.
(...)
Laut OLG kommt ein solcher Notstand grundsätzlich in Betracht, wenn Drogen «zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen eingenommen werden». Dabei genüge es, dass der Erfolg der Eigentherapie «nicht ganz unwahrscheinlich» sei - ein sicherer wissenschaftlicher Nachweis sei nicht erforderlich. Weil das Amtsgericht nicht ausreichend geklärt habe, ob die Koordinationsstörungen des Angeklagten durch die «Joints» tatsächlich gelindert würden, müsse der Freispruch aufgehoben und der Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen werden.
Ein Berliner Gericht hat im April einen Patienten wegen Cannabisanbau und -besitz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig werden konnte. Der Deutsche Hanf Verband nahm dazu Stellung:
Wieder Freispruch wegen Cannabis als Medizin/
Berliner Richter halten derzeitige Regelung für verfassungswidrig

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat im April 2004 erneut einen Patienten freigesprochen, der zur Linderung seiner Beschwerden Cannabis in größeren Mengen angebaut und besessen hatte. Der Betroffene geht erst jetzt mit dem Urteil an die Öffentlichkeit, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Das ist der dritte derartige Fall, der bundesweit bekannt wird. Im Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Mannheim ein Patient mit Multipler Sklerose freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Anklage Revision ein. Der zweite bisher bekannte Fall stammt ebenfalls vom Amtsgericht Tiergarten. Es erlaubte im November 2003 einem Morbus-Crohn-Patienten den Anbau einiger Cannabispflanzen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Mit dem nun bekannt gewordenen Urteil zeichnet sich ein Trend in der Rechtsprechung zugunsten von Cannabis als Medizin ab. Das allein gibt dem Urteil schon erhebliche Bedeutung. Dazu kommt, dass nun zum ersten mal ein vielfältiges Krankheitsbild mit Cannabis behandelt werden darf. Der Betroffene nutzt Cannabis gegen Schmerzen, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen und Depressionen. Es gebe in dem konkreten Fall keine brauchbare Alternative zu Hanf. Auch das macht das Urteil zu einem Meilenstein.

Das Gericht gestand dem Angeklagten einen rechtfertigenden Notstand zu, so dass die Tat nicht rechtswidrig sei. Das Betäubungsmittelgesetz haben den Zweck, die Volksgesundheit zu schützen. Diese sei im vorliegenden Fall aber nicht gefährdet.

Derzeit gibt es in Deutschland keine legale Möglichkeit, als Patient natürliches Cannabis zu medizinischen Zwecken zu nutzen. Dafür notwendige Genehmigungen werden regelmäßig abgelehnt. Lediglich Medikamente mit dem Hanfwirkstoff THC sind erhältlich. Sie sind aber sehr teuer und werden von den Krankenkassen meist nicht übernommen. So bleibt vielen Betroffenen lediglich die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen.

Das Amtsgericht Tiergarten weist in seinem Urteil eindringlich darauf hin, dass es diesen derzeitigen Umgang mit Cannabis als Medizin für verfassungswidrig hält!

Dazu erklärt Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes:

"Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass in Deutschland auch beim Hanf Reformstau herrscht. Wieder einmal lehnt sich die Politik zurück und überlässt wichtige Entscheidungen der Justiz, obwohl Rot/Grün immer wieder Verbesserungen bei Cannabis als Medizin angekündigt hat. Wenigstens in diesem Bereich sollte die Politik handeln, bevor es das Bundesverfassungsgericht tut. Es ist unmenschlich, tausenden schwerkranken Menschen ihre Medizin zu verweigern oder sie mit Strafverfolgung zu bedrohen."

Im Februar hatte die Berliner FDP im Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis gestellt:

Der erste Punkt geht darauf, dass sich der Senat über den Bundesrat dafür einsetzen soll, dass die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung Cannabis aus der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes heraus und in die Anlage III hineinnimmt. Dadurch ermöglichen wir, dass Cannabis ohne ideologische Scheuklappen als apotheken- und rezeptpflichtiges Arzneimittel verwendet werden kann. D. h. also, es bliebe ein Stoff, der nicht frei handelbar ist, es bliebe verboten, ihn im Park um die Ecke oder sonst wo zu kaufen. Wo er als Arznei eingesetzt werden kann, wäre dies in Zukunft problemlos mit einer Verschreibungspflicht durch den Arzt möglich. Dies ist ein Anliegen, das, wie ich aus der Anhörung und aus anderen Gesprächen weiß, viele, auch hier im Ausschuss, teilen. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass gerade Punkt 1 in der abschnittsweisen Abstimmung bei Ihnen auf einen gewissen Widerhall stößt.
Leider hatte Herr Matz, der drogenpolitische Sprecher der Berliner FDP, damit keinen Erfolg. Bei der Abstimmung erhielt dieser Antrag laut Ausschuss-Protokoll keinerlei Unterstützung durch die Vertreter der CDU, SPD, PDS oder der Grünen.

Cannabis-Anbau zur Eigentherapie kann gerechtfertigt sein [lawchannel.de, 24.06.2004]
Deutscher Hanf Verband - Homepage
Sitzung des Gesundheitsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses [Protokoll vom 26.02.2004]

Cannabis als Medizin


25.06.2004

Kaupa (CSU): "Einstiegsdroge", "Droge Nummer eins in Europa" [25.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-25-cdu

Am 26. Juni ist Welttag der Drogen, Anlass für CSU-Politikerin Gerlinde Kaupa, drogenpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, eine Pressemitteilung zum Thema herauszugeben.

(...)
Behandlung von Drogensucht darf sich aber nicht nur auf die illegalen und sogenannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol und Tabak sowie gegen das stets als "weiche" Droge bezeichnete Cannabis. Die gesellschaftliche Bewertung entwickelt sich hier konträr: Während der Tabak- und Alkoholkonsum immer restriktiveren Handhabungen unterliegt (Ausweitung der Nichtraucherzonen, Sondersteuern auf Alkopops) wird Cannabiskonsum stärker als früher toleriert. So warnt die Europäische Drogenbeobachtungsstelle ebenso wie der Internationale Suchtstoffkontrollrat der UNO vor einem rasant steigenden Cannabiskonsum in Europa und fordert strengere Präventionsmaßnahmen. Noch nie gab es so viele junge Leute, die sich wegen Konsumproblemen mit Cannabis einer Therapie unterziehen mußten. Cannabisabhängigkeit ist mittlerweile der Grund für 25% aller Drogentherapien und Drogenbehandlungen. Da es jedoch keine gezielten Aufklärungs- und Präventionskampagnen zu Cannabis gibt, halten viele Jugendliche Cannabis für eine harmlose und weiche Droge. Doch Cannabis ist und bleibt eine der Einstiegsdrogen und die Droge Nummer eins in Europa.
(...)

(CDU/CSU-Pressemitteilung, 23.06.2004)

Frau Kaupa hält Cannabis immer noch für eine "Einstiegsdroge", allerdings (ein feiner Unterschied!) sei es nur "eine der Einstiegsdrogen". Welche anderen Drogen fallen wohl in diese Kategorie? Ihre jüngste Pressemitteilung verrät uns das leider nicht. Man muss davon ausgehen, dass von Alkohol und Nikotin die Rede ist, zu denen fast jeder Konsument von Amphetamin, Heroin oder Kokain vorher gegriffen hat, ohne dass deswegen die Mehrzahl der der Alkohol- und Tabakkonsumenten jemals solche Drogen probieren würde - genau wie bei Cannabis. Das Schlagwort "Einstiegsdroge" passt eben nur dann auf Cannabis, wenn man den Begriff so weit faßt, dass er auf diese beiden legalen Drogen noch eher zutrifft als auf Cannabis. Strafverfolgung für Cannabiskonsumenten lässt sich so kaum begründen.

Nach wie vor tut man sich bei der CDU/CSU sichtlich schwer damit, zu verstehen, was denn nun eine Droge ist und was nicht. Wer hier Konsistenz erwartet, wird enttäuscht: Frau Kaupa spricht einerseits korrekterweise von den "legalen Drogen Alkohol und Tabak", nennt aber wenige Sätze später Cannabis "die Droge Nummer eins in Europa", so als ob Alkohol und Tabak plötzlich doch keine Drogen mehr wären. Tatsache ist, den etwa 15 Millionen Europäern, die im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert haben, stehen etwa 108 Millionen Tabak rauchende Europäer gegenüber und die Zahl derer, die im letzten Jahr Alkohol getrunken haben, liegt noch viel höher. Viermal mehr Deutsche sind allein von Tabletten abhängig als täglich Cannabis konsumieren.

Ebenso widersprüchlich sind die Fakten, wenn Frau Kaupa zu Drogenbehandlungen und Cannabis Stellung nimmt. Ein Viertel aller Drogentherapien und Drogenbehandlungen seien auf Cannabisabhängigkeit zurückzuführen. Laut EBIS-Datenbank des Instituts für Therapieforschung in München waren jedoch im Jahre 1999 (siehe Tabelle) Probleme im Zusammenhang mit Cannabis in weniger als 5,7% der ambulanten Drogenbehandlungsfälle Hauptanlass zur Behandlungsaufnahme. Das war weniger als ein Zehntel der Zahl der Fälle, wo wegen Alkoholproblemen eine Behandlung aufgenommen wurde.

Alkohol ist mit zwei Drittel aller ambulanten Behandlungen mit weitem Abstand die Problemdroge Nummer eins bei Suchtberatungsstellen. Erst an zweiter Stelle kommen dann Heroin und andere Opioide mit 13,7%. Wegen Alkoholproblemen werden rund doppelt soviele Behandlungen aufgenommen als wegen Problemen mit allen illegalen Drogen und mit Medikamentenmissbrauch zusammengenommen. Auf die von Frau Kaupa genannte Zahl von 25% für Cannabis kann man nur dadurch kommen, dass man zwei Drittel aller Suchtberatungsfälle stillschweigend unter den Tisch fallen lässt.

Ein noch weitaus grösseres Problem mit Abhängigkeit und gesundheitlichen Folgeschäden als bei Alkohol existiert bei Tabak, der allerdings in der Beratungsstatistik kaum auftaucht, da die meisten Nikotinabhängigen deswegen nie zu einer Suchtberatungsstelle gehen.

Rational ist nicht nachzuvollziehen, wieso Frau Kaupa und andere Politiker weiterhin an die Fiktion von Cannabis als "Droge Nummer eins" glauben. Vermutlich fällt es ihnen schwer, sich an die Vorstellung zu gewöhnen, dass auch sie selbst Drogenkonsumenten sind. Der Freistaat Bayern, den die CSU seit Jahrzehnten allein regiert, lässt Drogen nicht nur bekämpfen, sondern gleichzeitig auch staatlich herstellen und verkaufen, wie etwa im "Hofbräuhaus", das dem Freistaat gehört.

Drogenfreies Leben muss Priorität haben [cducsu.de, 23.06.2004]
Gerlinde Kaupa (CSU)

Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Argument: "Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"

CDU/CSU und Cannabis


24.06.2004

Schweiz: «vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» [24.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-24-ch

Eine Schweizer Volksinitiative hat einen endgültigen Text für einen Volksentscheid zur Cannabisreform eingereicht:

«Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz»
Bern. So heisst die neue Volksinitiative offiziell, welche nun unter Federführung des Unterstützungs-Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» lanciert wird. Der definitive Initiativtext wurde am gestrigen Mittwoch beim Sprachdienst der Bundeskanzlei zur Kontrolle für die Übersetzungen in die Landessprachen eingereicht. Der vorliegende Text ist politisch breit abgestützt. Sowohl BundesparlamentarierInnen der FDP, der SP und der Grünen als auch der Präsidenten der JCVP haben in den letzten Tagen ihre Mitgliedschaft im Urheber-Komitee schriftlich bestätigt. Zudem sind im Urheber-Komitee vertreten: Vertreter von Justiz und Polizei, von Elternorganisationen, der Hanfbranche und Mediziner sowie Präventionsexperten. Mit verschiedenen CVP PolitikerInnen laufen zur Zeit noch Gespräche. Ihre definitive Entscheidung steht zur Zeit noch aus.

Die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» wurde nach Angaben des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» in den Wochen vor dem 14. Juni vorbereitet, als absehbar war, dass der Nationalrat sich mehrheitlich gegen die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen würde. Der ursprüngliche Text war von der Bundeskanzlei bereits vorgeprüft, als das Komitee nach dem 14. Juni von verschiedenen ParlamentarierInnen kontaktiert wurde, welche sich ebenfalls beteiligen wollten. Diese schlugen vor, einzelne Textpassagen nochmals zu überarbeiten. Die Überarbeitung wurde innert 10 Tagen am gestrigen Mittwoch abgeschlossen und wird nun von einer breiten Schicht von PolitikerInnen mitgetragen. Dabei hat man die von der Schweiz unterzeichneten internationalen Verträge berücksichtigt und eine Lösung gefunden, welche den betroffenen Veträgen nicht widerspricht.

Straffreier Hanfkonsum

Die Initiative verlangt konkret: «Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.» und «Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.» Zudem soll der Bund «Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze» erlassen und «durch geeignete Massnahmen sicher(stellen), dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen ist verboten.» Sobald der Sprachdienst der Bundeskanzlei den Quervergleich der drei Amtssprachen abgeschlossen hat, können die Unterschriftenbogen zur Unterzeichnung verteilt werden.

Unterschriftensammlung soll Rekord aufstellen - schon jetzt enorme Unterstützung

Das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» hat sich zum Ziel gesetzt, einen Sammelrekord aufzustellen. Vorausgesetzt, die Initiative ist bis dahin im Bundesblatt veröffentlicht, werden ab dem 20. Juli 2004 unter anderem auch an Open Airs gezielt Unterschriften gesammelt. Durch die Website www.projugendschutz.ch als auch aufgrund vorhandener Kontakte stünden bereits jetzt mehr als zweihundert ehrenamtliche HelferInnen zur Verfügung. Täglich kommen weitere hinzu. Sie warteten nur darauf, mit dem Sammeln loslegen zu können. Dies ist nach Angaben des Komitees auch der Grund, warum man nicht noch länger zuwarten konnte. Viele HelferInnen hätten nicht verstanden, warum jetzt «wieder geredet und nicht endlich gehandelt» werde. Vor allem in der jungen Bevölkerung sei eine enorm grosse Motivation zu spüren, die Initiative rasch zustande zu bringen. In den kommenden Tagen wird das Komitee eine Promotionstour starten, die die Anzahl HelferInnen aller Voraussicht nach in die Höhe schnellen lassen wird.

Hanf weder verherrlichen noch verteufeln - mit Hanf kann man vernünftig umgehen

Ausgehend von den bekannten Fakten zum Hanfkonsum in der Schweiz und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu seinen Nebenwirkungen, sowie zu Prävention und Jugendschutz, vertritt das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» die Meinung, dass der jetzige Zustand in der Drogenpolitik mit seiner sinnlosen Kriminalisierung von mindestens 1/2 Million friedlichen HanfkonsumentInnen in der Schweiz unhaltbar ist. Eine Liberalisierung des Hanfkonsums würde zu einem gegenüber heute deutlich besseren Jugendschutz und effektiverer Prävention führen, weil die Scheinheiligkeit des Verbots aufgehoben und damit eine vernünftige Kommunikation mit den Jugendlichen überhaupt erst möglich würde. Solange Drogen wie Alkohol legal seien, könne man der heutigen Jugend ein Hanfverbot nicht mehr erklären. Damit könne zum Beispiel auch eine klare Produktedeklaration eingeführt werden, welche auch die Mengen der psychoaktiven Stoffe klar definieren würde.

Ein Aufheben des strikten Hanfkonsumverbots und eine Regulierung sowie strikte Kontrolle des Handels und der Produktion ist also unabdingbare Voraussetzung für wirkungsvollen Jugendschutz sowie Prävention. Die deutliche die Schwächung des Schwarzmarktes ist die logische Folge. Zudem würde es die unsinnige Kriminalisierung vieler PatientInnen beenden, die auf Hanf als Heilmittel angewiesen sind.

Pro Jugendschutz - Homepage
Medienmitteilung des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» [24.06.2004]
Initiativtext [MS-Word Format, projugendschutz.ch]

Cannabis in der Schweiz


22.06.2004

Bericht vom Hanfmove in Hamburg [22.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-22-hh

Mit etwa 150 Teilnehmern aus allen Altersgruppen wurde der Hanfmove in Hamburg am 19.06. von den Veranstaltern als Erfolg gewertet. Die Veranstaltung fand, nachdem sie im vergangenen Jahr nicht stattfinden konnte, nunmehr zum sechsten Mal statt. Das Wetter meinte es gut mit den Teilnehmern, bei strahlendem Sonnenschein in der Hamburger Innenstadt. Bilder von der Veranstaltung und die Beiträge der Redner (Stephan Hog, Katja Husen und Silke Kolwitz) sind nun auf hanfmove.de online zu finden.

Hanfmove 2004

Drogenpolitik in den Ländern: Hamburg


21.06.2004

"Bundeslagebild Rauschgift 2003" des BKA online [21.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-21-bka

Der jährliche Drogenbericht des Bundeskriminalamts (BKA), der ab diesem Jahr unter der Bezeichnung "Bundeslagebild Rauschgift" erscheint (früher: "Rauschgiftjahresbericht"), ist auf der BKA-Website verfügbar.

Im Jahre 1982 verschärfte der Gesetzgeber das Anfang der 70er Jahre in Kraft getretene Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drastisch. Auf Seite 30 und 31 enthüllt der Bericht, wie sich seitdem die Preise für illegale Drogen entwickelt haben: Sie fallen seit zwei Jahrzehnten mehr oder minder kontinuierlich, ein deutliches Indiz, dass die Drogenprohibition kein geeignetes Mittel ist:

Die auf dem Markt verbreiteten Rauschgifte Heroin, Kokain und Cannabis wiesen Mitte der 80er Jahre Spitzenpreise mit einer anschließend deutlich rückläufigen Tendenz auf.

Die weitgehend rückläufige Preisentwicklung bei allen Rauschgiften seit Beginn der 90er Jahre weist auf eine stabile Verfügbarkeit auf dem deutschen Markt hin. In der jüngeren Vergangenheit haben Faktoren wie Großsicherstellungen der Strafverfolgungsbehörden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rauschgiften nach sich gezogen.

Die für das Jahr 2003 in Deutschland erhobenen durchschnittlichen Rauschgiftpreise waren gegenüber dem Vorjahr fast ausnahmslos stabil. Bei gleichbleibenden bis leicht sinkenden Großhandelspreisen wiesen auch die Straßenhandelspreise aller Rauschgifte vergleichbare Tendenzen auf.

Bundeslagebild Rauschgift 2003 [(Adobe PDF, 600 KB)]


16.06.2004

Portugal: Keine rote Karte für Cannabis [16.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-16-pt

Bei der Fussball-Europameisterschaft in Portugal soll der Konsum von Cannabis von der Polizei toleriert werden. Die portugiesische Polizei bestätigte, dass man nur eingreifen werde, wo es zu Auseinandersetzungen kommt, was eher bei alkoholisierten Fans der Fall ist als bei Cannabisrauchern.

Cannabis ist in Portugal nicht legal sondern nur entkriminalisiert. Sein Besitz kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Während der EM will man jedoch beide Augen zudrücken.

Bei der EM 2000 in Belgien und den Niederlanden gab es einen erstaunlichen Kontrast zwischen den beiden Nachbarländern: Während bei den Spielen in den Niederlanden alles friedlich zuging, kam es in Belgien, wo es keine Coffeeshops gab aber viel Bier floß, zu Strassenschlachten mit englischen Fans. Verschiedene Kommentatoren führten das darauf zurück, dass englische Fans in den Niederlanden statt zu Alkohol zu Cannabis griffen, das eine eher entspannende Wirkung hat.

Lernen von Holland [Zeit, 10.06.2004]
It's OK to Smoke Dope, England Fans Told [Guardian (UK), 11.06.2004]
Cannabis in Portugal


15.06.2004

Schweiz: Absinth ja, Cannabisreform nein [15.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-15-ch

Mit 102 gegen 92 Stimmen hat eine Mehrheit im Nationalrat es abgelehnt, dass sich die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments mit dem Reformentwurf der Regierung zum Betäubungsmittelgesetz befasst. Damit ist der Reformplan der Regierung gescheitert und Kiffen bleibt vorerst strafbar.

Am selben Tag beschloss das Parlament die Legalisierung einer anderen Droge, von Absinth. Dieser hochprozentige Wermutschnaps (ca. 55-75%, bis zu doppelt soviel wie Whisky), der in der Schweiz seit 1908 illegal war, darf nun wieder produziert und verkauft werden. Seine Heimat hat er in eben jener französischsprachigen Schweiz, wo der Widerstand gegen die Cannabisreform am stärksten ist.

Durchgesetzt hat sich die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Die Freigabe von Cannabis würde die Sucht- und Gesundheitsrisiken banalisieren, sagte SGK-Sprecherin Ruth Humbel Näf von der christlichsozialen CVP. Wahrer Jugendschutz setze das Konsumverbot voraus.
Konsistent sind diese beiden Entscheidungen nicht. Wenn eine Legalisierung mit Altersgrenze (18 Jahre bei Spirituousen, 16 bei Wein, Bier und Cannabis, nach dem Entwurf der Regierung) einer Banalisierung gleichzusetzen ist, warum wurde dann die höchstprozentige Form einer Droge legalisiert, die alljährlich 4000 Schweizer tötet (Alkohol)? Selbst bei Nikotin, das 10'000 Schweizer pro Jahr vorzeitig ins Grab bringt, fordert niemand ein Konsumverbot für Erwachsene. Was nützt ein Konsumverbot von Cannabis, wenn es in der Praxis so unwirksam ist, dass zu der geschätzen halben Million Cannabiskonsumenten in der Schweiz auch 100'000 Jugendliche gehören?

Jene 102 Abgeordneten, die eine parlamentarische Behandlung des Reformvorschlags der Regierung ablehnten, haben dafür gestimmt, dass es so bleibt wie es ist. Das bedeutet:

  • kein THC-Grenzwert beim Anbau, solange er nicht der Produktion von Betäubungsmitteln dient (das derzeitige BetMG aus dem Jahre 1951 sieht noch keine 0,3% Grenze für Nutzhanf vor)
  • keine staatliche Kontrolle des Handels
  • keine Altersgrenze beim Verkauf
  • keine Lenkungsabgabe zugunsten der Sozialkassen
Verbände der Lehrer, der Polizei und auch der Schweizer Gesundheitsminister zeigten sich enttäuscht über den Parlamentsentscheid:
Kritik von Polizisten und Lehrer
Der Nichteintretensentscheid des Nationalrats stösst bei der Lehrerschaft und beim Verband der Schweizer Polizeibeamten auf Enttäuschung. Der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH ist «gar nicht erfreut», wie LCH-Präsident Beat W. Zemp auf Anfrage sagte. Er bedauere, dass die Politiker den dringlichen Handlungsbedarf verkannten. Es brauche nun dringlich ein neues Gesetz, in dem der Jugendschutz und die Prävention ausgebaut würden.

«Schade, das ist nicht die Hilfe, die wir erwartet haben»: Unter anderem mit diesen Worten reagiert der Generalsekretär des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter, Jean-Pierre Monti, auf den Nationalratsentscheid. Monti bedauert, dass sich der Rat nicht zu einer klaren Stellungnahme durchringen konnte. Zusammen mit den Sparmassnahmen und Personaleinsparungen werde die Arbeit der Polizei damit nicht erleichtert.

BAG-Direktor bedauert Nicht-Eintreten
Der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Thomas Zeltner, bedauert das Nichteintreten des Nationalrates auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Zeltner, dessen Amt die Gesetzesvorlage ausgearbeitet hat, befürchtet, dass gewisse Kantone nun ihre eigenen Gesetze schaffen. Dies würde zu Ungleichheiten im Land führen, sagte er am Montagabend.

Das "Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität", eine überparteiliche Initiative deren Unterstützerspektrum von den Grünen bis zu jungen Christdemokraten (CVP) reicht, will nun einen Volksentscheid starten, um die Cannabisreform trotz Scheitern im Parament voranzubringen.

Zeit, selbst zu handeln!
Ausgehend von den bekannten Fakten zum Cannabiskonsum in der Schweiz und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu seinen Nebenwirkungen, sowie zu Prävention und Jugendschutz, sind wir der Meinung, dass der jetzige Zustand in der Drogenpolitik mit seiner sinnlosen Kriminalisierung von mindestens 500'000 friedlichen HanfkonsumentInnen in der Schweiz unhaltbar ist.

Eine Liberalisierung des Cannabiskonsums würde zu einem gegenüber heute deutlich besseren Jugendschutz und und effektiverer Prävention führen, weil die Scheinheiligkeit des Verbots aufgehoben und damit eine vernünftige Kommunikation mit den Jugendlichen überhaupt erst möglich würde.

Ein Aufheben des strikten Cannabiskonsumverbots und eine Regulierung sowie strikte Kontrolle des Handels und der Produktion sind also unabdingbare Voraussetzungen für wirkungsvollen Jugendschutz sowie Prävention und haben die Schwächung des Schwarzmarktes zur Folge. Dies zu unterstützen ist eine der Aufgaben des Komitees Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität. Die Namenswahl soll dies betonen.

Wir fordern deshalb: der Cannabiskonsum muss legalisiert, Produktion und Handel sollen reguliert werden!

Nachdem sich der Nationalrat am Abend des 14. Juni 2004 aus der drogenpolitischen Debatte verabschiedet und einen skandalösen Scherbenhaufen hinterlassen hat, muss nun das Schweizervolk die Sache selbst in die Hand nehmen.

Kiffer sollen Täter bleiben [NZZ (CH), 14.06.2004]
Schweizer Nationalrat lehnt Straffreiheit von Cannabis ab [Der Standard (AT), 14.06.2004]
Jugendfeindliche und realitätsfremde Mehrheit im Nationalrat [SP (CH), 15.06.2004]
Kommentar: Verweigerung ohne Verantwortung [St. Galler Tagblatt (CH), 15.06.2004]
So stimmten die Fraktionen [news.search.ch, 14.06.2004]

Komitee will Initiative für Cannabis-Legalisierung lancieren [NZZ (CH), 13.06.2004]
Pro Jugendschutz – Homepage

Cannabis in der Schweiz


14.06.2004

Schwarzmarkt und Drogentote [14.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-14-ir

Zwölf Menschen starben und fünf weitere trugen dauerhafte Gesundheitsschäden davon, weil eine illegale Droge, die sie konsumierten, mit einem chemisch ähnlichen aber hochgiftigen Wirkstoff versetzt war.

Ginge es hier um Ecstasy-Pillen, wäre in allen Zeitungen davon zu lesen. So war es aber "nur" Alkohol, der in der Islamischen Republik Iran illegal ist. Mit Methanol (Holzgeist) versetzter Industriealkohol führte in der Stadt Shiraz zu fünf Erblindungen und zwölf Todesfällen. Der Verkauf von Alkohol ist im Iran verboten. Nichtmoslems ist jedoch der Gebrauch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Für eingeschmuggelte und selbst produzierte Alkoholika gibt es einen grossen Schwarzmarkt, trotz der strengen Strafen.

Es zeigt sich immer wieder, dass Drogenverbote nicht den Konsum sondern nur den Verbraucherschutz verhindern.

'Moonshine' kills 12 Iranians [BCB (CA), 12.06.2004]
Reinheitsgebot – Verbraucherschutz bei Drogenkonsum


14.06.2004

Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland [14.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-14-ce

Im Januar berichteten wir in unserem Newsletter (CLN#142, 23.01.2004) von einer bundesweiten Umfrage unter derzeitigen oder ehemaligen Cannabiskonsumenten. Mittlerweile befindet sich dieses Forschungsprojekt eines Diplom-Sozialwissenschaftlers kurz vor Beginn der Auswertungsphase. Obwohl die Beteiligung an der Umfrage mit mehr als 1000 Antworten sehr gut war, fehlen leider noch ca. 400 beantwortete Fragebögen um einen ausreichend großen Datensatz zu erhalten.

Wir möchten alle in Deutschland lebenden Personen, die jemals Cannabis konsumiert haben und den Fragebogen noch nicht ausgefüllt haben bitten, sich an der Umfrage zu beteiligen. Der Fragebogen kann zum Ausfüllen von der Website www.cannabisumfrage.de (ehemals: www.datenerhebung.de) heruntergeladen werden. Er kann per Post oder via Email zurückgesandt werden. Alternativ kann der ausgefüllte Fragebogen auch direkt wieder auf den Server der Webseite hochgeladen werden.

Alle Daten werden vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. Zweck der Umfrage ist ein Vergleich der Auswirkungen einer liberaleren oder repressiveren Drogenpolitik in verschiedenen Bundesländern und Städten. Bitte beteiligen Sie sich bald und leiten sie diese Information so schnell wie möglich an ihren Freundes- und Bekanntenkreis weiter!

cannabisumfrage.de - Homepage

Bundesweite Befragung von Cannabiskonsumenten [CLN#142, 23.01.2004]


10.06.2004

Schweiz: Reformentwurf am Montag im Nationalrat [10.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-10-ch

Am kommenden Montag, 14.06.2004 soll sich der Nationalrat, die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments mit dem Gesetzesentwurf der Regierung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes befassen. Die Tageszeitung "Der Bund" berichtet von Lobbyarbeit in den verbleibenden wenigen Tagen, weil es am Montag auf jede Stimme ankommen wird. Sowohl FDP als auch CVP sind in der Cannabisfrage gespalten. Widerstand gegen die Reform formiert sich vor allem in der französischsprachigen Westschweiz.

BetmG-Revision

Die Eintretensdebatte des Nationalrates zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes ist auf den 14. Juni traktandiert. Die wichtigsten Unterlagen zu dieser Revision sind auf unserer Website unter http://www.fasd-brr-urd.ch/pages/infodoku.html#btmg zu finden. Aus aktuellem Anlass ist auch die Seite des Monats von Infoset Direct (http://www.infoset.ch) diesem Thema gewidmet. Informationen über Aktionen im Hinblick auf die Eintretensdebatte geben der Fachverband Sucht (http://www.fachverbandsucht.ch) und das GREAT (http://www.infoset.ch/inst/great ).

Sollte wie im Herbst vor den Nationalratswahlen keine Mehrheit für ein "Eintreten" zustande kommen, d.h. dafür, dass sich das Parlament überhaupt mit dem Reformentwurf befassen soll, dann wäre er vom Tisch. Dann müßte ein komplett neuer Entwurf ausgearbeitet werden.

Eine andere, typisch Schweizer Möglichkeit wäre eine Volksabstimmung über einen Reformentwurf aus der Bevölkerung selbst. Dazu müßten 100.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Schweizer Hanf-Koordination (SHK) sucht Helfer, die zwischen 20. Juni und 23. August einen halben Tag Zeit haben (boris9@gmx.ch, Tel/Fax: 031 318 68 28 (CH)). Mit einer Volksabstimmung wäre auch für den Fall zu rechnen, dass das Parlament den Entwurf annehmen würde, weil dann die Reformgegner Stimmen dafür sammeln würden. Das letzte Wort haben also immer die Schweizer selbst.

Showdown um Cannabis [ebund.ch, 11.06.2004]
Kommentar: Das Hanfproblem der Rotweintrinker [ebund.ch, 11.06.2004]
Plädoyer für die Entkriminalisierung [Tagesanzeiger (CH), 10.06.2004]
Letzte Offensive für die Cannabis-Legalisierung [20min.ch, 10.06.2004]
Komitee wehrt sich gegen Legalisierung [Tagesanzeiger (CH), 10.06.2004]
Westschweizer Frontstellung gegen das Kiffen [NZZ (CH), 10.06.2004]

Information und Dokumentation: Revision BetmG [fasd-brr-urd.ch]

Cannabis in der Schweiz


09.06.2004

CVP (Schweiz): Cannabiskonsum als Ordnungswidrigkeit [09.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-09-cvp

Die Christlichdemokratische Volkspartei will Cannabiskonsum in der Schweiz nicht legalisieren, aber als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ihre Ablehnung des weitergehenden Reformplans der Regierung begründet sie mit einem angeblichen Anstieg des THC-Gehalts um ein "vielfaches".

Aufgrund neuer Anbaumethoden hat der THC-Gehalt bei Cannabis als Rauschmittel um ein vielfaches zugenommen. Die Auswirkungen des Cannabis-Konsums sind vor diesem Hintergrund nicht endgültig und klar erforscht. Deshalb soll der Konsum von Cannabis weiter strafbar bleiben.

Die CVP setzt sich für einfache, klare und nachvollziehbare Vorschriften ein. Entscheidend sind für die CVP-Fraktion die Verstärkung von Prävention und Jugendschutz und die konsequente Bestrafung und Verfolgung von jeglichem Drogenhandel. Die CVP will aber auch Vorschriften, die von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden. Es ist nicht angebracht, die Gerichtsmaschinerie bei Cannabiskonsumenten anzuwerfen; deshalb soll der Cannabiskonsum nach Auffassung der CVP neu mittels Ordnungsbussen geahndet werden. Diese Lösung ist einfach, verständlich und schafft Klarheit für alle Betroffenen. Mit einer Parlamentarischen Initiative fordert die CVP-Fraktion eine neue Gesetzvorlage, welche dieses Prinzip verfolgt. Die neue Vorlage muss zudem das Vier-Säulen-Modell enthalten (Prävention – Therapie und Wiedereingliederung – Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe – Repression und Kontrolle).
Wie "nachvollziehbar" wird es wohl für erwachsene Cannabiskonsumenten sein, wenn sie für einen Joint einen Bussgeldbescheid bekommen, während andere, zumindest gleichermassen riskante Drogen wie Alkohol und Nikotin an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden dürfen?

Die CVP fällt mit ihrer Stellungnahme hinter Positionen zurück, die sie vor fünf Jahren vertreten hatte. Im Jahre 1999 sprach sie sich für eine Legalisierung des Cannabiskonsums aus ("Cannabis-Konsum soll straffrei werden", 27.12.1999). Diese Position ist nach wie vor in der FAQ Drogen auf der CVP-Website zu nachzulesen.

Die Jung-CVP ist wie die liberale FDP und die sozialdemokatische SP für die Legalisierung des Konsums und Regulierung von Anbau und Handel (siehe CLN#158, 28.05.2004).

Medienberichte über eine dramatische Zunahme des THC-Gehaltes von in der Schweiz verkauftem Cannabis hatten im Vorfeld der Beratungen des Reformentwurfs im Parlament die CVP zunehmend verunsichert und dazu beigetragen, dass Abgeordnete der Partei im Herbst 2003 gegen eine Behandlung des Reformentwurfs im Nationalrat stimmten.

Tatsächlich hat der THC-Gehalt etwas zugenommen. Zum einen ist das jedoch nicht unbedingt ein Grund zur Besorgnis. Wirksameres Cannabis bedeutet, dass weniger davon konsumiert werden muss, um die gleiche Wirkung zu erzielen - eigentlich ein positiver Effekt für rauchbelastete Lungen. Zuviel erwischt ein Konsument deswegen nur, wenn er nicht weiss, wie wirkungsvoll eine bestimmte Sorte ist. Wäre Cannabis nicht verboten, könnte der THC-Gehalt auf der Verpackung stehen, wie der Alkoholgehalt auf dem Etikett einer Weinflasche.

Zum anderen ist auch zu bedenken, dass der Anstieg des Wirkstoffgehalts im direkten Zusammenhang mit der zunehmenden Repression gegen Cannabisproduzenten steht. Wurde in den 90er Jahren Cannabis noch weitgehend auf Bauernhöfen und in Gärtnereien unter Sonnenlicht angebaut, so haben zahlreiche Razzien, Strafprozesse und Urteile dazu geführt, dass heutzutage immer mehr Cannabis in geschlossenen Räumen unter Kunstlicht wächst, wo nicht so leicht mit Entdeckung zu rechnen ist. Unter optimierten Wachstumsbedingungen gedeihen dort auch wirkstoffreiche tropische Sorten, die das Schweizer Klima eigentlich nicht vertragen. Der selbe Wandel vollzog sich unter Präsident Reagans "Krieg gegen Drogen" in den USA in den 80er Jahren.

Ironischerweise ist damit die staatliche Repression eine wichtige Ursache für genau jenes Phänomen, mit dem das Festhalten an der Repression begründet wird. Sollte der Konsum als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, ändert sich nichts bei Anbau und Handel. Es wird keinen Verbraucherschutz, keine Qualitäts- und Alterskontrollen geben. Der Cannabisanbau wird illegal, hochprofitabel, unbesteuert und weitverbreitet bleiben. Dass Konsumenten nicht als Straftäter verfolgt werden, aber ihre Versorgung einem unkontrollierten Schwarzmarkt überlassen bleibt, das war genau der Zustand unter der amerikanischen Alkoholprohibition der 20er und 30er Jahre, als es statt Bier und Wein nur hochprozentigen Schnaps zu kaufen gab.

Verhärtete Fronten in der Cannabis-Diskussion [Basler Zeitung Online (CH), 08.06.2004]
Gegen die Liberalisierung des Cannabis [cvp.ch, 08.06.2004]

Schweiz: Jungparteien von CVP und FDP für Reform [CLN#158, 28.05.2004]
Cannabis und konservative Politik
Wirkstoffgehalt (THC) von Cannabis
Cannabis in der Schweiz


07.06.2004

Studie: Kein erhöhtes Mundkrebsrisiko [07.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-07-mk

Aus dem aktuellen Newsletter der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (IACM):

Wissenschaft: Cannabisrauchen erhöht nicht das Risiko für Mundkrebs

Entgegen früherer Forschungsbefunde scheint das Rauchen von Cannabis nicht mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von Mundkrebs verbunden zu sein. So heißt es in einer großen Studie aus den USA. Die Ergebnisse erschienen in der Juni- Ausgabe von Cancer Research. Die Studie von Dr. Karin A. Rosenblatt und ihren Kollegen fand keine Beziehung zwischen Cannabiskonsum und dem Risiko für Mundkrebs, unabhängig davon wie lange, wie viel und wie oft eine Person Cannabis konsumiert hatte.

"Wenn man sich fragt, ob irgendein Marihuanakonsum das Risiko für Mundkrebs erhöht, dann ist unsere Studie ziemlich solide, wenn sie sagt, dass da nichts passiert", erklärte Dr. Stephen M. Schwartz, einer der Autoren der Studie. Aber weil die Häufigkeit von intensivem langzeitigen Cannabiskonsum in der Studienpopulation gering war, ist es unklar, ob extrem starker Konsum über viele Jahre mit einem Risiko für Mundkrebs verbunden ist, erklärte Schwartz weiter. Die Studie umfasste 407 Mundkrebsfälle und 615 gesunde Kontrollpersonen aus dem Staat Washington, die neben anderen Aspekten ihres Lebensstils ausführlich über ihren gegenwärtigen und vergangenen Cannabiskonsum befragt worden waren. Die Teilnehmer waren zwischen 18 und 65 Jahre alt.

Die neue Studie widerspricht Befunden aus einer kleineren Untersuchung mit 173 Mundkrebspatienten, die im Jahre 1999 publiziert worden war. Diese hatte nahe gelegt, dass Cannabiskonsumenten ein mehr als zweifach erhöhtes Risiko zur Entwicklung von Kopf- oder Nackenkrebs im Vergleich mit Nichtkonsumenten hatten. Diese frühere Studie wies eine Anzahl von Beschränkungen auf, vor allem die Tatsache, dass ihre Kontroll- oder Vergleichsgruppe aus Personen bestand, die an dem gleichen Krankenhaus Blut gespendet hatten, wo die Mundkrebspatienten behandelt worden waren. Blutspender tendieren dazu, Gewohnheiten mit einem weniger hohen Risiko für Mundkrebs als die allgemeine Bevölkerung aufzuweisen.

(Quellen: Rosenblatt KA et al. Marijuana use and risk of oral squamous cell carcinoma. Cancer Res 2004;64:4049-54; Pressemitteilung des Fred Hutchinson Cancer Research Center vom 1. Juni 2004)

Die zwei Hauptrisikofaktoren für Mundkrebs sind Tabakkonsum (Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Kau- und Schnupftabak) sowie Alkoholmissbrauch, insbesondere in Kombination. Etwa 90% der Mundkrebspatienten verwenden Tabak in irgendeiner Form; 75 bis 80% trinken häufig Alkohol. Wer beide legalen Drogen konsumiert, geht nach Aussagen von Medizinern ein 15-fach größeres Risiko ein, an Mundkrebs zu erkranken als Nichtkonsumenten dieser Drogen.

Study Finds No Association Between Marijuana Use and Incidence of Oral Cancer, Contrary to Previous Reports [fhcrc.org, 01.06.2004]
Cannabis als Medizin


06.06.2004

Paul McCartney Interview [06.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-06-pm

In einem Interview mit der Zeitschrift "Uncut" hat sich der Ex-Beatle Sir Paul McCartney zum Drogenkonsum der Beatles geäussert. McCartney, der am 18. Juni 62 Jahre alt wird, bekannte, dass viele Lieder der Band von Drogen inspiriert waren. Der Einfluss des Drogenkonsums solle jedoch nicht übertrieben werden. "So ziemlich jeder hat sie damals in irgendeiner Form genommen. Wir waren nicht anders." Er selbst habe eine Jahr lang Kokain genommen, gab es jedoch wegen des auf den Rausch folgenden "furchtbaren Herunterkommens" schliesslich auf. Er habe Drogen nie im Übermass genommen, weil von einem frühen Alter an gelernt habe, Dinge nur mit Maß zu tun. Auch dem Konsum von Cannabis sei er schliesslich entwachsen.

In den 70er Jahren geriet McCartney mehrfach wegen des Cannabisverbots mit dem Gesetz in Konflikt. 1972 wurde er in Schweden zu 2000 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil er mit Cannabisharz eingereist war. Im selben Jahr musste er in Schottland wegen Cannabisbesitzes und wegen auf seinem schottischen Landsitz wachsenden Cannabispflanzen Geldstrafen bezahlen. Seine Frau Linda wurde 1975 in Los Angeles wegen Cannabisbesitzes verhaftet, das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Im Jahre 1980 wurde McCartney in Japan im Besitz von 225g Cannabis verhaftet, nachdem sein Gepäck bei der Einreise durchsucht wurde. "Ich war in New York und ich hatte all dieses wirklich gute Gras. Wir waren kurz davor, nach Japan zu fliegen und ich wusste, dass ich dort drüben nichts zu rauchen bekommen würde. Dieses Zeug war zu gut um es im Klo hinunterzuspülen, also dachte ich mir, nimmst du es mit." Nach 10 Tagen wurde er auf Intervention von US-Senator Edward Kennedy freigelassen und sofort des Landes verwiesen. "Es war das dümmste, was ich in meinem ganzen Leben getan habe," sagte der Musiker zu seinem Schmuggelversuch in Japan.

Sir Paul McCartney hat sich mehrfach für eine Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen.

"Ich unterstütze Entkriminalisierung. Die Leute rauchen sowieso Pot und aus ihnen Kriminelle zu machen ist verkehrt."
("I support decriminalization. People are smoking pot anyway and to make them criminal is wrong.")

Sir Paul Reveals Beatles Drug Use [BBC News (UK), 02.06.2004]

Paul's Pot-Bust Shocker Makes Him A Jailhouse Rocker [High Times (US), Juli 1980]
Foto: Paul McCartney in Handschellen


04.06.2004

Pottdemo in Essen am 26.06.2004 [04.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-04-pd

Am Welt-Drogen-Tag der UN findet in Essen eine Demonstration für Hanf als Medizin, Rohstoff und Genussmittel statt. Sie wird vom Verein für Drogenpolitik, dem PDS-nahen Jugendverband ['solid] und der Grünen Jugend organisiert.

Die Aufstellung zur Demonstration beginnt um 13:45 Uhr an der Giradetstraße, wo dann um 14:15 Uhr der Zug zum Willy-Brandt-Platz startet. Von 16:30 bis 22:00 Uhr findet eine Abschlusskundgebung mit großem Bühnenprogramm statt. Als Redner sind geplant: Tilmann Holzer (Verein für Drogenpolitik e.V.), Dr. med Franjo Grotenhermen (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.), Barbara Steffens (NRW Grüne), Steffen Geyer (Hanfparade Berlin) und Carsten Labudda (PDS).

Pottdemo - Homepage


04.06.2004

Hanfmove in Hamburg am 19.06.2004 [04.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-04-hh

Am Samstag, 19.06. findet in Hamburg der 6. Hanfmove statt, eine Demonstration für eine humane Drogenpolitik. Start der Veranstaltung ist am Hauptbahnhof um 14:00 Uhr. Um 15:30 findet am Axel Springer Platz eine Zwischenkundgebung statt. Die Endkundgebung ist in der Fischauktionshalle um 17:30 Uhr. Dort werden Redner und DJs zu hören sein, während Infostände Informationen zum Thema anbieten.

Nachdem es beim letzten Mal unter dem damaligen Innensenator Schill massive Probleme mit der Polizei gab, hat sich zur Organisierung der diesjährigen Veranstaltung ein Verein gegründet, der die geplante Veranstaltung vorbereitet.

Der Hanfmove wird u.a. vom Verein für Drogenpolitik e.V., vom Deutschen Hanf Verband, vom Hanf Journal, vom Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei den Grünen, vom Bundesverband der Eltern und Angehörige für akzeptierende Drogenarbeit e.V., von Dallas Live und vom Mushroom Magazin unterstützt.

Hanfmove - Homepage
Hanfmove 2002
Drogenpolitik in den Ländern: Hamburg


04.06.2004

Anträge auf Erlaubnis zum Cannabisanbau [04.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-04-ab

Die Grüne Hilfe (GH) hat eine Aktion ins Leben gerufen, mit der der Anbau von Cannabis auf dem Rechtsweg legalisiert werden soll. Cannabisanbau ist in Deutschland legal, sofern man im Besitz einer Sondergenehmigung ist. Solche kann nur das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilen, und auch nur dann, wenn ein "öffentliches Interesse" vorliegt.

Das BfArM legt die gesetzlichen Vorschriften sehr restriktiv aus und hat solche Genehmigungen selbst Patienten verweigert, die sie aus medizinsichen Gründen beantragt hatten.

Verschiedene Cannabisaktivisten haben bereits solche Anträge gestellt, die abgelehnt wurden, um dann den Rechtsweg zu beschreiten. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln heisst es:

Die Erteilung einer einzelnen Ausnahmeerlaubnis an den Kläger ist jedoch wg. ihrer geringen Auswirkung nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen oder zumindest in nennenswerter Weise zu fördern. Vielmehr könnte ein Einfluss auf Normakzeptanz, Kriminalität und Justizwesen nur durch die Erteilung einer Erlaubnis an eine Vielzahl von Personen erreicht werden.“
(Verwaltungsgericht Köln, Az: 7 K 2111/02))
Die Grüne Hilfe schlägt nun vor, dass Reformbefürworter solche Anträge massenhaft stellen, um dann gemeinsam vor Gericht gegen eine Ablehnung zu klagen. Jeder Antrag kostet ca. 50 Euro Bearbeitungsgebühr. Rechtliche Konsequenzen entstehen aus dem Antrag nicht, da man nicht unerlaubt anbauen oder besitzen muss, um legalen Anbau oder Besitz beantragen zu können.

Als der Bundestag das heute geltende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beschlossen hat, war es seine Absicht, den Gebrauch von Cannabis als Genussmittel zu unterbinden. Nicht das BfArM kann eine Reform des BtMG beschliessen, sondern nur der Deutsche Bundestag. Das BfArM interpretiert das Gesetz nur, und zwar so, dass Sondergenehmigungen nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden können. Dass es sogar die Verwendung für Behandlung von einzelnen Patienten ausschliesst, ist rechtlich angreifbar. Eine Gruppe von Patienten beschreitet seit Jahren deswegen den Rechtsweg und könnte dafür auch finanzielle Unterstützung gebrauchen.

Ist der von der GH vorgeschlagene Weg eine effektive Nutzung der sehr beschränkten Mittel der Cannabisreformbewegung? Wenn es sich dabei um Mittel handelt, die für keinen anderen Zweck eingesetzt würden, stellt sich diese Frage nicht. Doch zu überlegen ist es schon: Für rund 300 Euro können sich ein halbes Dutzend Antragsteller zunächst einmal bestätigen lassen, dass sie kein Cannabis anbauen dürfen. Dagegen können sie dann, mit weiterem finanziellen Einsatz, vor Gericht klagen. Vom selben Betrag könnte man aber auch das Porto für je einen Brief an alle 602 Abgeordneten des 15. Deutschen Bundestags bezahlen, in dem sie mit Informationen konfrontiert werden.

Schädliche Gesetze entstehen aus Vorurteilen. Diese kann man mit wirksamen Informationen über Jahre hinweg abbauen.

Aktion: Anbau-Antrag an das BfArM [gruene-hilfe.de]

VG Köln: Keine Genehmigung für Patienten [CLN#148, 12.03.2004]


04.06.2004

Philippinen: Bauern droht Todesstrafe [04.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-06.htm#2004-06-04-ph

Beamte der Drogenpolizei (PDEA), der regulären Polizei und sogar Soldaten der Armee verhafteten am 26.05.2004 einen Bauern in den Philipinen, weil er Hanf statt Mais angebaut hat. 58 ausgewachsene Hanfpflanzen wurden in seinem Hinterhof gefunden und ausserdem 178 Jungpflanzen. Ein Sprecher der Drogenpolizei gab bekannt, dass dem Angeklagten lebenslängliche Haft oder die Todesstrafe droht.

Seit 1993 ist in den Philippinen bei Besitz von Cannabis die Todesstrafe möglich. Vor zwei Jahren wurde sie ab einer Menge von 500g Cannabis sogar vorgeschrieben. Bangamino Balsote, der verhaftete Bauer, wäre nicht der erste Filipino der wegen Cannabis zum Tode verurteilt worden wäre.

Von Cannabis ist bisher weltweit kein einziger Todesfall durch Überdosierung bekannt - was man von überdosierten Drogengesetzen leider nicht behaupten kann.

Farmer Nabbed for Growing Marijuana [Sunstar General Santos (PH), 30.05.2004]

Cannabis in den Philippinen


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