Cannabislegalisierung in Deutschland!
Neuigkeiten
Argumente
Politik
Verein
Aktionen
Medienprojekt
Infos über Cannabis
Hanf & Recht
Politik international
Studien
Bücher
Links
Suchen
Kontakt
in English in English
 

Neuigkeiten: Januar 2002

Schlagzeilen:
Expertenanhörung: Noch keine Rechtsgleichheit [31.01.2002]
GB: Dritter Europaabgeordneter unterstützt Colin Davies [29.01.2002]
ARD berichtet über Führerscheinverfolgung [28.01.2002]
Verkehrsgerichtstag für Drogen-Promillegrenze [26.01.2002]
Streit im Europarat um Schweizer Reformen [25.01.2002]
Euros für die Legalisierung? [29.01.2002]
Norwegen: Regierungskommission für Entkriminalisierung [26.01.2002]
Hungerstreikender Hanfbauer in Freiheit! [25.01.2002]
Kiel: "Neue Wege in der Drogenpolitik" [24.01.2002]
Belgien: Tageskonsummenge straffrei [21.01.2002]
Frankreich: Cannabislegalisierung "denkbar" [18.01.2002]
Cannabislegalisierung im grünen Grundsatzprogramm [18.01.2002]
Infoheft jetzt auch auf Schwedisch! [18.01.2002]
HR berichtet über Führerscheinentzugspraxis [16.01.2002]
Cannabis in der königlichen Familie [14.01.2002]
Büro der Drogenbeauftragten kritisiert VfD [14.01.2002]
Brasilien: Kein Gefängnis für Konsumenten [12.01.2002]
Belgischer Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung [11.01.2002]
Hanfparade 2002 am 31.08.2001 in Berlin [10.01.2002]
Berliner Koalition: "Entkriminalisierung prüfen" [09.01.2002]
Medienberichte zu Cannabis und Führerschein [09.01.2002]
Schweizer Hanfbauer im Krankenhaus [09.01.2002]
Alternative Entwicklung statt Drogenanbau? [09.01.2002]
Infoheft auf der Website lesbar [08.01.2002]
Cannabis während der Schwangerschaft [08.01.2002]
Führerscheinnovelle und Verfassungsklage [06.01.2002]
IACM-Informationen vom 5. Januar 2002 [06.01.2002]
Schweizer Hanfbauer im Hungerstreik [06.01.2002]
USA "drogenfrei bis 2002"? [05.01.2002]
Rechtsexperten: "Führerscheinverordnung verfassungswidrig" [03.01.2002]
30 Jahre Betäubungsmittelgesetz [03.01.2002]
Dez '01, Jan, Feb, Mär, Apr, Apr, Mai, Jun, Jul, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)


31.01.2002

Expertenanhörung: Noch keine Rechtsgleichheit [31.01.2002]

Weder bei der straflosen Einstellung nach §31a des Betäubungsmittelgesetzes noch beim Führerscheinrecht gibt es derzeit eine bundesweit einheitliche Rechtspraxis, wie vom Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabisentscheidung schon vor fast 8 Jahren gefordert. Das stellte Professor Dr. Dieter Kleiber bei der Anhörung durch den Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Kiel am 28.01. fest. In den Jahren 1997 und 1998 hatte Prof. Kleiber zwei wichtige Studien für Gesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt. Zusammen mit 11 anderen Experten erarbeitet er seit Ende 1999 in der Drogen- und Suchtkommission des Bundesgesundheitsministeriums an einem neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Sucht. Sein Kollege Prof. Dr. Dr. Uchtenhagen vom Institut für Suchtforschung in Zürich verwies in seinem Beitrag darauf, dass der relevanteste Faktor für oder gegen eine Drogenkonsumentscheidung nicht ihr Status als legale oder illegale Droge sei, sondern der subjektiv wahrgenommene Grad der Gefährlichkeit einer Droge. Prof. Dr. Peter Raschke und Dr. Jens Kalke von der Universität Hamburg kritisierten die drogenpolitische Strategie der "Generalprävention" (Ziel: generelle Vermeidung des Konsums statt gezielte Vermeidung des Missbrauchs und schädlichen Konsums) als nicht lösungsorientiert.

Am 04.02.2001 findet eine weitere Anhörung statt. Wir werden versuchen, die Beiträge so bald wie öffentlich zugänglich zu machen.

Anhörung: "Neue Wege in der Drogenpolitik"
Die Drogen- und Suchtkommission des Bundesgesundheitsministeriums


30.01.2002

GB: Dritter Europaabgeordneter unterstützt Colin Davies [29.01.2002]

Am Montag Nachmittag (28. Januar) wollte Marco Panella, ein italienischer Europaabgeordneter (TRP-Italien), der Polizei in Stockport bei Manchester (GB) ein Stückchen Cannabis übergeben und sich deswegen verhaften lassen. Panella gab zuerst ein Statement für die Presse ab und betrat danach die Polizeistation. Dort wurde Panellas Cannabis beschlagnahmt, er wurde jedoch nicht verhaftet, da dafür kein "öffentliches Interesse" bestand. Panella wollte dem Beispiel seiner Kollegen Marco Capatto (TRP-Italien, am 20.12.2001 verhaftet) und Chris Davies (Liberaldemokraten, GB, am 15.12.2001 verhaftet) folgen. Marco Capatto und Chris Davies wurden am Dienstag bei ihrer Gerichtsverhandlung gegen eine Kaution freigelassen. Alle drei Abgeordneten wollen mit ihrer Aktion des zivilen Ungehorsams auf die seit November 2001 andauernde Inhaftierung von Colin Davies aufmerksam machen, der in Stockport den ersten britischen Coffeeshop eröffnet hatte.

Der britische Innenminister Blunkett hat eine Lockerung des Cannabisverbots für das kommende Frühjahr angekündigt, will dabei allerdings an der Strafverfolgung für Cannabishandel festhalten.

Italian MEP not arrested for cannabis possession [Ananova, 28.01.2002]
Euro MPs for trial on cannabis charges [Ananova, 28.01.2002]
Mehr Informationen zu Colin Davies und dem Cafe in Stockport
Cannabis in Großbritannien


29.01.2002

ARD berichtet über Führerscheinverfolgung [28.01.2002]

Nicht die beste Sendezeit (um Mitternacht), aber ein sehr guter Beitrag: Am Montag, dem 28.01.2002 berichtet die ARD-Sendung Polylux darüber, wie das Führerscheinrecht missbraucht wird, um Cannabiskonsumenten unabhängig von der Teilnahme am Strassenverkehr zu verfolgen. Einem Betroffenen wurde nach dem Besitz von 0,3 Gramm Cannabis der Führerschein genommen, obwohl er laut Haarprobe seit 5 Monaten kein Cannabis mehr konsumiert hatte. Ebenso zu Wort kamen Dr. Mark Vollrath (Uni Würzburg), der die Auswirkungen von Cannabis und Ecstasy am Steuer in einer Studie untersucht hat, und Rechtsanwalt Hettenbach, der eine Verfassungsklage vorbereitet. Eine archivierte Fassung des Berichts ist auf Dope-TV (Rumpelstilzchen.com) online zu sehen.

Drakonische Strafen gegen Kiffer
Bekifft im Park? Führerschein weg!
Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung vom 1.1.1999 kann Haschischkonsumenten der Führerschein abgenommen werden, ganz egal, ob sie Auto gefahren sind oder nicht. Die Verordnung wird novelliert - die Regelung soll bestehen bleiben.
(Polylux, ARD, 28.01.2002)

Am 15.01.2002 hatte schon der Hessische Rundfunk über diese Problematik berichtet, am 05.01.2002 die Süddeutsche Zeitung. Medienberichte wie diese üben Druck auf Politiker aus, die nötigen Reformen anzugehen. Ihre Emails an die Redaktionen nach solchen Beiträgen ermutigen weitere Berichte!

Rumpelstilzchens aus dem Fernsehen gestreamte Drogen-Sendungen
Redaktionsanschrift Polylux
HR berichtet über Führerscheinentzug [CLN#45, 18.01.2002]
Krieg den Tüten [Süddeutsche Zeitung, 05.01.2002]

Cannabis und Führerschein

Verkehrsgerichtstag für Drogen-Promillegrenze [26.01.2002]

Der 40. Verkehrsgerichtstag, eine Konferenz zu Rechtsfragen im Strassenverkehr, hat vom Gesetzgeber die Einführung von Promillegrenzen auch für andere Drogen als Alkohol gefordert. Dabei geht es den Juristen jedoch nicht um die Festlegung einer Gefährdungsgrenze, entsprechend 0,5 Promille Blutalkohol: Bei allen illegalen Drogen gilt hier derzeit eine strikte 0,0-Promille-Regelung, obwohl z.B. auch bei THC (Cannabis) die Wirkung dosisabhängig ist. Stattdessen geht es in der Forderung nur um die Definition jener Menge, die zur absoluten Fahruntüchtigkeit entsprechend 1,1 Promille Blutalkohol führt -- an sich ein sinnvolles Unterfangen, denn hier geht es um tatsächliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. An der 0,0-Promille-Regelung bei THC oder der verkehrsunabhängigen Überprüfung der Fahreignung allein für Besitz wurde jedoch nicht gerüttelt:

Große Lücken sehen die Verkehrsexperten auch bei der Ahndung von Drogendelikten im Straßenverkehr, deren im Vergleich zu Alkoholvergehen noch relativ kleiner Anteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Ein Schlüsselproblem ist dabei, dass hier wissenschaftlich eindeutige Grenzwerte im Blut, ähnlich der Promillegrenze für Alkohol, immer noch fehlen. Dennoch müssten Kriterien für die absolute Fahruntüchtigkeit erarbeitet werden und umgehend zumindest wissenschaftliche Forschungsprogramme begonnen werden, um für die verschiedenen Substanzen, vor allem für Haschisch, solche Werte zu gewinnen. Damit werde das auf Anregung des Verkehrsgerichtstages eingeführte Verbot von Drogen am Steuer endlich wirksam und gerichtsfest untermauert. Bernd Friedel von der Bundesanstalt für Straßenwesen warnte allerdings vor zu großen Erwartungen: "Innerhalb der kommenden zwei Jahre ist noch nicht mit Ergebnissen zu rechnen".
(Stuttgarter Zeitung, 26.01.2002)

Geht es wirklich nur um die Verkehrssicherheit, wenn man bei Cannabis für die 0,0 Promille-Grenze ist, aber gleichzeitig bei Alkohol die 0,0 Promille-Forderung ablehnt? Auch ein Forderung nach verpflichtenden Sehtests für Führerscheininhaber ab 60 wird vom Verkehrsgerichtstag zurückgewiesen. "Ältere Menschen wissen im Verkehr oft besser Bescheid als die jungen Fahrer", lenkt Peter Macke (62), der Präsident des Verkehrsgerichtstages, vom Thema ab. In anderen Ländern werden Führerscheininhaber schon seit Jahren darauf überprüft, ob nachlassende Sehschärfe allmählich eine Brille erforderlich macht. Nicht so in Deutschland, wo scheinbar ein Sehtest im Alter von 18 Jahren bis zum Lebensende aussagekräftig bleibt ;-)

Immer mehr Autofahrer stehen unter Drogen [Bonner Rundschau, 29.01.2002]
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar


Streit im Europarat um Schweizer Reformen [25.01.2002]

Ein Bericht des britischen Abgeordneten Paul Flynn für den Europarat führte zu Konflikten. Er hatte darin die Schweizer Reformen in der Drogenpolitik gelobt. Gegner dieser Politik strichen daraufhin alle positiven Bemerkungen über die Schweizer Politik aus dem Bericht, woraufhin Unterstützer des Berichts ihn zurückzogen. "Ich bin sehr wütend. Das ist eine dunkle Stunde nach all der geleisteten Arbeit", protestierte die Schweizer Sozialdemokratin Ruth-Gaby Vermot (Bern).

Schweizer Drogenpolitik gilt im Europarat als provokativ [Der Bund (CH), 25.01.2002]
Homepage des Abgeordneten Paul Flynn
Der Bericht auf der Website des Europarats


Euros für die Legalisierung? [29.01.2002]

In verschiedenen Online-Foren kursiert zur Zeit der Vorschlag, die Diskussion um die Cannabislegalisierung anzukurbeln, indem man Euroscheine mit politischen Slogans wie "Legalize Cannabis" beschriftet. Wir halten diese Idee für kontraproduktiv und ungeeignet und distanzieren uns davon. Sachbeschädigung (die im übrigen strafbar ist) ist nicht geeignet, Vorurteile gegen Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürworter auszuräumen, ganz im Gegenteil!

Cannabisreform erfordert vor allem Aufklärung der Bevölkerung. Wer wirklich mit Euroscheinen für die Legalisierung eintreten will, der sollte sie einer Organisation spenden, die aktiv die Bevölkerung aufklärt. Einige dieser Organisationen und ihre Spendenkonten haben wir auf der Seite "Was jeder einzelne tun kann" aufgeführt.

Was jeder einzelne tun kann


26.01.2002

Norwegen: Regierungskommission für Entkriminalisierung [26.01.2002]

Nach einem Bericht der norwegischen Tageszeitung Aftenposten will eine bereits im Jahre 1994 eingesetzte Regierungskommission in Kürze die Entkrimininalisierung von Drogenbesitz vorschlagen. Nur der Handel soll weiterhin unter Strafandrohung verboten bleiben. Aftenposten nannte die Empfehlung "politisches Dynamit", denn bisher betreibt Norwegen zusammen mit Schweden, Finnland und Island eine streng prohibitionistische Politik, deren erklärtes Ziele eine "drogenfreie Gesellschaft" ist. Die Empfehlungen der Kommission sollen im März Justizminister Odd Einar Dørum übergeben werden.

Commission set to call for more decriminalization [Aftenposten (NO), 24.01.2002]
Norsk Organisasjon for Reform av MArihuana Lovgivningen [Norwegische Organisation für die Reform des Marihuanagesetzes]


25.01.2002

Hungerstreikender Hanfbauer in Freiheit! [25.01.2002]

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz, der 73 Tage lang mit einem Hungerstreik gegen seine Inhaftierung protestiert hatte, wurde am Freitag auf freien Fuss gesetzt. Der Richter hob die Untersuchungshaft auf, weil keine Verdunkelungsgefahr bestehe. Während des Hungerstreiks hatte Rappaz 30 kg Körpergewicht verloren.

Haftentlassung von Hanfbauer Bernard Rappaz [NZZ, 25.01.2002]

Bernard Rappaz, Schweizer Hanfbauer im Hungerstreik
Swiss Federation of Drugs and Cannabis Consumers (FDCC)
Cannabis in der Schweiz


24.01.2002

Kiel: "Neue Wege in der Drogenpolitik" [24.01.2002]

Am kommenden Montag, dem 28.01.2002, veranstaltet der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine Anhörung zur Drogenpolitik. Der Antrag dazu stammt von allen Parteien ausser der CDU (SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SSW). Eine zweite Veranstaltung ist am 04.02. geplant. Gehört werden sollen dabei namhafte Experten wie Professor Dr. Dieter Kleiber (FU Berlin), Prof. Dr. Dr. Ambros Uchtenhagen (Schweiz), Dr. Wolfgang Schneider (INDRO) und Dr. Gerhard Bühringer (Institut für Therapieforschung, München).

Anhörung: "Neue Wege in der Drogenpolitik"


Neu auf cannabislegal.de:


21.01.2002

Belgien: Tageskonsummenge straffrei [21.01.2002]

Der Gesetzentwurf der belgischen Gesundheitsministerin Aelvoet (Agalev, die flämischen Grünen) zur Cannabisentkriminalisierung sieht bei der Tolerierung des Besitzes geringer Mengen sehr strenge Grenzmengen vor: Nur der Besitz einer Menge, die innerhalb von 24 Stunden konsumiert wird, führt nicht zu einer Anzeige. Der Gesetzentwurf der SPD im Deutschen Bundestag im Jahre 1996 sah immerhin eine "Wochenration" vor.

Auch beim Anbau soll künftig in Belgien die Pflanzenzahl so beschränkt sein, dass bei der Ernte kein Spielraum für Handel bleibt. Da bei Anbau im Freien nur eine Ernte pro Jahr möglich ist, müsste für Heimgärtner schon ein Jahresvorrat toleriert werden, wenn der unkommerzielle, straffreie Anbau zum Eigenkonsum möglich sein soll. Tolerierter Eigenanbau würde sowohl die Schwarzmarktnachfrage als auch die Gewinnspannen auf dem Markt reduzieren. Der Märktetrennung dient es auch: Wer selbst anbaut, muss keinen Dealer besuchen.

Solange Cannabis nicht in Ladengeschäften oder in Apotheken verkauft wird, ist eine Entkriminalisierung der Konsumenten nur möglich, wenn realistische Vorräte für den eigenen Konsum von Strafe befreit werden. Der Verkauf an Minderjährige sollte aus Gründen des Jugendschutzes mit Sanktionen belegt sein, wie auch bei Alkohol und Nikotin. Ansonsten muss jedoch der Schwerpunkt der Anstrengungen bei Aufklärung liegen um Hilfen zum verantwortungsvollen Gebrauch oder zum Nichtkonsum zu liefern.

Cannabis: Hier ist das Projekt der Regierung [Le Soir, 20.01.2002]
Cannabis unter 18 Jahren verboten [La Dernière Heure, 11.01.2002]
Gesetzesentwurf der SPD [Drucksache 13/6534, 11.12.1996]
Cannabis in Belgien


18.01.2002

Frankreich: Cannabislegalisierung "denkbar" [18.01.2002]

Ein neuer Drogenbericht, nach dem 59 Prozent der 18jährigen männlichen Franzosen Cannabis konsumiert haben, führt dazu, dass nun auch in Frankreich die Legalisierung verstärkt diskutiert wird:

Ein Hanfblatt ist auf Seite 1 von LIBERATION zu sehen. Das linksliberale Blatt nimmt den gestern vorgelegten Drogenbericht zum Anlass, eine Debatte ueber die Liberalisierung von Cannabis zu entfachen. Die Franzosen seien offen gegenüber einer Neuregelung des Cannabis-Gebrauchs. Der Kommentator des Blattes meint, Regierungschef Jospin täte gut daran, das Gesetz zum Cannabis-Gebrauch abzustauben, das aus einem Joint-Raucher einen Delinquenten macht, wo doch Mediziner die Droge für weniger gefährlich als Alkohol und Tabak halten.

Auch Justizministerin Marylise Lebranchu befürwortet die Legalisierungsdebatte:

Ministerin hält Zulassung von Haschisch für denkbar

PARIS, 17. Januar (dpa). Die französische Justizministerin Marylise Lebranchu will angesichts des zunehmenden Haschisch-Konsums unter Jugendlichen eine Debatte über die Legalisierung von Cannabis einleiten. Das Image von Haschisch entferne sich immer weiter von harten und Angst einflößenden Drogen wie Heroin und Kokain und nähere sich den akzeptierten Drogen wie Tabak und Alkohol an, heißt es im jüngsten Bericht des nationalen Drogenamtes. Demnach haben mehr als 50 Prozent der über 18-jährigen Männer (59 Prozent) und 43 Prozent der Frauen im Jahr 2000 schon einmal eine Haschisch-Zigarette geraucht.

Ministerin hält Zulassung von Haschisch für denkbar [FR, 18.01.2002]
RFI-Presseschau [Europa Digital Presseschau, 18.01.2002]
Cannabis report sparks call for debate [BBC News, 17.01.2002]
Presseecho zum Bericht (auf französisch)

Cannabis in Frankreich


Cannabislegalisierung im grünen Grundsatzprogramm [18.01.2002]

Im Entwurf für das Grundsatzprogramm bekennen sich die Grünen deutlicher zur Cannabislegalisierung:

"Sucht und Abhängigkeit sind gesundheitliche Probleme, die einen humanen Umgang zum Beispiel durch das Angebot freiwilliger Therapien erfordern. Die bestehenden Hilfesysteme wollen wir weiter zielgruppenspezifisch ausbauen." (Seite 45)

"Bei Haschisch und Marihuana halten wir eine Legalisierung für sinnvoll. Es ist eine Doppelmoral, dass in Deutschland jährlich Zehntausende an den Folgen von Alkohol- und Nikotinkonsum sterben sowie Millionen Bundesbürger nikotin- und alkoholsüchtig sind - und gleichzeitig Haschisch unter Strafe gestellt wird.
Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen. Die Kriminalisierung weicher Drogen hat die bekannten Folgen. Die Konsumenten werden in das illegale Milieu abgedrängt." (Seite 67)

Programmentwurf für die Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin, 15.-17. März 2002 (Adobe-PDF)
Die Cannabispolitik der Grünen


Infoheft jetzt auch auf Schwedisch! [18.01.2002]

Bisher findet in Schweden so gut wie keine öffentliche Debatte über die dortige streng prohibitionistische Drogenpolitik, auch bezüglich Cannabis, statt. Ein schwedischer Besucher auf der Website der CannabisKampagne (http://www.diecannabiskampagne.de) fand, dass unser Infoheft zur Cannabisreform auch zur Aufklärung seiner Landsleute brauchbar wäre. Dank dieses Freiwilligen ist nun eine ansonsten originalgetreue schwedische Version des Infohefts verfügbar, die hoffentlich dazu beitragen wird, dass auch in Schweden eine sachliche, öffentliche Diskussion möglich wird.

Cannabisreform i Tyskland: Argument och Fakta
Die schwedische Drogenpolitik im internationalen Vergleich

Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten
Die akzept-Kampagne: DieCannabisKampagne.de


16.01.2002

HR berichtet über Führerscheinentzugspraxis [16.01.2002]

In der Sendung "Dienstag das starke Stück der Woche" berichtete der Hessische Rundfunk am 15.01.2002 über die Praxis, Cannabiskonsumenten ohne jeglichen Zusammenhang zum Strassenverkehr den Führerschein zu entziehen. Eine archivierte Fassung des hervorragenden Berichts ist auf Dope-TV (Rumpelstilzchen.com) online zu sehen.

Daheim gekifft? Lappen futsch!
Stellen Sie sich vor, die Polizei entdeckt zuhause ihre Hausbar, unterstellt Ihnen, Sie tränken regelmäßig und futsch ist der Führerschein. Unmöglich. Wenn Sie aber Haschisch zuhause haben, passiert genau dies. Drogenpolitik abstrus

Rumpelstilzchens aus dem Fernsehen gestreamte Drogen-Sendungen
"Dienstag das starke Stück der Woche" [HR, 15.01.2002]

Wir haben unsere Seite über Cannabis und Führerschein etwas überarbeitet und bei dieser Gelegenheit auch einen Artikel von Theo Pütz online gestellt, der detailliert auf die Rechtslage eingeht.

Cannabis und Führerschein
Drogen bzw. Cannabiskonsum und Kraftverkehr (Theo Pütz)


13.01.2002

Cannabis in der königlichen Familie [14.01.2002]

Prinz Harry (17), der jüngere Sohn des britischen Kronprinzen Charles und auf Platz Nummer Drei der Anwärter auf den britischen Thron, hat vorigen Sommer Erfahrungen mit Alkohol und Cannabis gemacht. Er rauchte es mit Freunden, auch auf dem väterlichen Landsitz Highgrove im südwestenglischen Gloucestershire. Alkohol ist in Grossbritannien erst ab 18 legal. Cannabis ist wie in Deutschland illegalisiert. Harrys Erfahrungen sind jedoch nicht ungewöhnlich in seinem Alter: Immerhin 37,5 Prozent der befragten 15 bis 16-jährigen Schüler in Grossbritannien hatten laut einer Untersuchung im Jahre 1997 bereits Cannabis probiert. Mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Harry wäre niemandem gedient gewesen - genausowenig wie bei vielen anderen Jugendlichen in seinem Alter. Ehrliche Gespräche zwischen Eltern und Kindern wären eine bessere Vorbeugung gegen Probleme, doch das Stigma des Illegalen behindert sie.

Harry wurde von seinem Vater für einen Tag in eine Drogenklinik geschickt, wo er sich mit Heroin- und Kokainabhängigen unterhalten hat. Dabei ist der Mythos von der "Einstiegsdroge" Cannabis längst wiederlegt -- Cannabis führt nicht mehr und nicht weniger zu Heroin oder Kokain als Alkohol und Nikotin das tun. Ob das Beispiel von Problemkonsumenten aber zur dauerhaften Abstinenz führt muss bezweifelt werden: Gibt es in unserer Gesellschaft kaum jemanden, der keinen Alkoholiker kennt, und doch konsumiert die Mehrzahl der Bevölkerung die Droge Alkohol. Wir wissen eben, dass die Mehrzahl der Konsumenten keine Abhängigen sind und dass negative Konsequenzen aus dem Konsum keineswegs zwingend sind. Beim Cannabiskonsum ist die häufigste ernsthafte negative Auswirkung im Übrigen die Kriminalisierung.

Prinz Harrys Urahnin Königin Victoria (die Ururgrossmutter von Harrys Grossmutter, Königin Elizabeth II) hatte übrigens Cannabis noch als Medizin bei Menstruationsproblemen eingesetzt. Harrys Vater Charles erwähnte in seiner Autobiographie, dass ihm in seiner Jungesellenzeit Cannabis angeboten worden sei, er das Angebot allerdings abgelehnt habe. Der medizinischen Anwendung von Cannabis steht er jedoch scheinbar positiv gegenüber. Die Enttabuisierung von Cannabis und die Debatte um eine Straffreistellung von Cannabis wird weitergehen:

Der Vorsitzende der britischen Liberaldemokraten, Charles Kennedy, forderte unterdessen, eine Liberalisierung des Cannabis-Konsums zu überdenken. Die Ereignisse um Harry seien typisch für das, was im modernen Großbritannien passiere, sagte Kennedy. Wenn selbst die königliche Familie davon betroffen sei, könne dies einer Debatte über das Thema nur nutzen.
Der kleine Prinz [Berliner Zeitung, 14.01.2002]
Prince Harry taken to drink and drugs rehab clinic [Observer, 13.01.2002]

Prinz Harry (Homepage von Prince Charles)
Landsitz Highgrove (Homepage von Prince Charles)
Familienstammbaum der Windsors
Foto: Elizabeth II im Besitz von Cannabis

Informationen für Eltern und Jugendliche
Informationen zur Prävention

Cannabis in Großbritannien


Büro der Drogenbeauftragten kritisiert VfD [14.01.2002]

In einem Schreiben hat Dr. Ingo Michels vom Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung scharf auf Kritik des Vereins für Drogenpolitik (VfD) reagiert und dem VfD "Fundamentalismus" vorgeworfen. Herr Michels wiederholt dabei erneut eine Fehlinterpretation der Studie von Susanne Aulinger, die bereits die Amtsvorgängerin von Herrn Michels' Vorgesetzer verbreitet hatte:

Aber gleichwohl ist es auch so, dass eine Untersuchung des BMG und BMJ aus 1997 eine "im wesentlichen gleiche Anwendungspraxis" festgestellt hat, nach der in der Regel bei einer geringen Menge bis 10g ein Verfahren eingestellt wird
Tatsächlich machte Frau Aulingers Studie im Gegensatz zu Herrn Michels' Darstellung keinerlei Angaben, welcher Anteil von Fällen, in denen es um nicht mehr als 10g ging, in den verschiedenen Bundesländern eingestellt wird. Die Studie schlüsselte nälich nur die eingestellten Verfahren nach Cannabismenge auf. Um welche Menge es bei nicht eingestellten Verfahren ging, untersuchte die Studie gar nicht. Laut den in der Studie genannten Fallzahlen schwankt jedoch der Anteil der straflos wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichem Interesse nach §31a BtMG eingestellten Fälle von Bundesland zu Bundesland extrem, und zwar zwischen 10 und 92 Prozent der Gesamtzahl. Herrn Michels Aussage trifft daher zumindest für den Süden und Osten der Bundesrepublik Deutschland nicht zu. Von einer "im wesentlichen gleichen Anwendungspraxis" kann keine Rede sein.

Kritik des Büros der Drogenbeauftragten am Verein für Drogenpolitik [14.01.2002]
Ungleiche Rechtspraxis bei Verfahrenseinstellungen
Pressemitteilung 7 des VfD [21.12.2001]


12.01.2002

Brasilien: Kein Gefängnis für Konsumenten [12.01.2002]

Bis vor kurzem galt in Brasilien für illegalen Drogenbesitz, egal ob für einen einzigen Cannabisjoint oder ein ganzes Kilo Kokain, eine Strafe von 6 Monaten bis zwei Jahren. Eine Gesetzesänderung in den letzten Tagen des alten Jahres hat nun Gefängnisstrafen für einfachen Besitz ohne Handel abgeschafft. Die brasilianischen Gefängnisse können jede Entlastung gebrauchen: Sie sind extrem überfüllt und gewalttätige Unruhen fast an der Tagesordnung. Die Entkriminalisierung der Konsumenten soll nach einer Schätzungen von Staatsanwalt Ricardo de Oliveira Silva ein Drittel der Inhaftierungen ersparen. Im Sommer 2001 hatte bereits Portugal, die alte Kolonialmacht Brasiliens, den Konsum von Drogen entkriminalisiert.

Cannabis in Brasilien


11.01.2002

Belgischer Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung [11.01.2002]
Ein Jahr nach dem Beschluss des belgischen Kabinetts zur Cannabisentkriminalisierung hat die belgische Gesundheitsministerin Magda Aelvoet einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt:

Eine klare Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Drogen ist im Rahmen des Strafgesetzes aufgestellt worden, bestätigt Magda Aelvoet, Minister für Gesundheitswesen. Der Konsum von Cannabis kann weiterhin verfolgt werden, aber der individuelle Gebrauch durch Großjährige, deren Verbrauch nicht als Problematik angesehen wird - Drogenabhängigkeit - und die keine soziale Schädlichkeit verursachen, wird nicht verfolgt.

Mit anderen Worten wird es verboten sein, Cannabis vor dem Alter von 18 Jahren zu rauchen; genauso wie in der Straße, in einem Kaffee, im Zug... in Anbetracht der sozialen Schädlichkeit, die dies mit sich bringt. Schädlichkeit bedeutet ebenfalls das Rauchen von Cannabis eines Vater der bei sich zuhause in Anwesenheit seiner Kinder rauchen würde...

Im Falle eines problematischen Verbrauchs und/oder sozialer Schädlichkeit wird ein Protokoll aufgestellt und die Drogen beschlagnahmt. Der Staatsanwalt kann einen therapeutischen Vermerk vorlegen, mit einer möglichen Orientierung des Drogierten zu einem Hilfsdienst.

Cannabis unter 18 Jahren verboten [La Dernière Heure, 11.01.2002]
Cannabis in Belgien


10.01.2002

Hanfparade 2002 am 31.08.2001 in Berlin [10.01.2002]

Die alljährliche Hanfparade in Berlin wird dieses Jahr am 31. August stattfinden, also nur 3 Wochen vor der kommenden Bundestagswahl. Helfen Sie mit ihrer Teilnahme, auf das ungelöste Problem der Cannabisprohibition aufmerksam zu machen! Die Veranstaltung beginnt um 12 Uhr am Potsdamer Platz, die Abschlusskundgebung findet um 16 Uhr an der Gedächtniskirche statt.

Was uns bisher noch fehlt, ist eine zündende Jahreslosung. Daher möchten wir Euch auffordern, uns Eure Vorschläge zu schicken. Das Motto sollte möglichst kurz und prägnant sein und unsere Forderung nach einer legalen, vorurteilsfreien Nutzung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel unterstützen. Es ist also Eure Kreativität gefragt. Schickt uns bitte Eure Ideen (per Post, Fax bzw. Email) oder wir müssen wieder unsere eigenen Einfälle verwerten...

Informationen zur Hanfparade 2002
Hanfparade Homepage


09.01.2002

Berliner Koalition: "Entkriminalisierung prüfen" [09.01.2002]

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS in Berlin ist ausgehandelt. In wenigen Tagen soll er von Landesparteitagen beschlossen werden. Das Ressort Gesundheit/Soziales, zu dem auch die Drogenpolitik gehört, wird von der PDS besetzt. Hier sind die drogenpolitischen Aussagen des Vertrages:

16. Suchtprävention
Die Koalitionsparteien werden eine moderne und wirksame Drogenpolitik unterstützen. Zur Unterstützung des Nichtrauchens wird die Prävention bei Kindern und Jugendlichen intensiviert. Nichtraucherprogramme für Erwachsene werden unterstützt. Die Koalition wird bei den Kosten- und Leistungsträgern für innovativere und erfolgreichere Alkoholtherapie werben.

An Brennpunkten, an denen Drogenprobleme soziale Probleme nach sich ziehen, sind zur Problemlösung regionale Konzepte unter Einbeziehung aller Beteiligter neu zu entwickeln. Suchtpolitik wird nur durch eine enge Verbindung von Suchtprävention, ausstiegsorientierten Hilfen, Substitution, Gesundheitshilfen sowie der konsequenten Bekämpfung von Handel und Schmuggel erfolgreich sein. Zu einem solchen Konzept gehören auch - wenn durch die Evaluation bzw. durch die Bundes- und Landesstudie bestätigt - mobile Drogenkonsumräume sowie ärztlich verordnete Heroinverschreibung und die Zulassung cannabishaltiger Arzneimittel. Eine ausreichende Zahl von Therapie- und Nachsorgeplätzen ist für ein solches Konzept unverzichtbar.

Die Koalitionsparteien prüfen, inwieweit der Besitz einer für den Eigenverbrauch bestimmten Menge sowie die Abgabe geringer Mengen weicher Drogen entkriminalisiert werden können.
(Koalitionsvertrag der Berliner SPD und PDS)

Cannabis und die politischen Parteien


Medienberichte zu Cannabis und Führerschein [09.01.2002]

Nachdem die Süddeutschen Zeitung (Auflage: ca. 465.000) über das Thema Cannabis und Führerschein berichtet hat, interessieren sich nun auch verschiedene öffentlich-rechtliche Sender dafür. Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik hat dazu folgende Anfrage herausgegeben:

Wie ich schon die Tage berichtet habe scheinen nun die Medien auf die Führerscheinproblematik aufmerksam zu werden. Vor einigen Tagen hat sich das ZDF bei mir gemeldet, da sie einen Beitrag über Cannabis am Steuer machen wollen. Hierfür habe ich auch einen "geeigneten" Fall.
Nun hat sich heute auch noch der Hessische Rundfunk bei mir gemeldet. Die wollen einen Beitrag für ein Politmagazin machen und die verkehrsunabhängige Überprüfung beleuchten. Nun habe ich das Problem, dass ich zur Zeit keinen passenden Fall anbieten kann. Alle "meine" Fälle die dafür in Frage kommen würden sind zur Zeit nicht zu erreichen (Urlaub bzwe. beruflich im Ausland).

Nun die Frage an Euch:
Kennt jemand von Euch einen "passenden" Fall?
Am liebsten wäre dem HR ein Fall bei dem alleine auf Grund von Besitz eine Überprüfung angeordnet wurde (am besten mit Joint im Zug erwischt). Für den Beitrag wäre es auch nicht schlecht, wenn der Führerschein auf Grund eines nicht vorgelegten Gutachtens (vieleicht aus finanzieller Lage) die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Neben den "Fallvoraussetzungen" wäre es auch nicht schlecht, wenn es eine Person ist die die Rechtslage auch selbstbewusst rüber bringen kann.

Cannabis und Führerschein
"Krieg den Tüten" [Süddeutsche Zeitung, 05.01.2002]
Landesarbeitsgemeinschaft Drogenpolitik B90/Die Grünen NRW: Führerschein ade?!


Schweizer Hanfbauer im Krankenhaus [09.01.2002]

Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus dem Kanton Wallis, der seit 14. November wegen Anbau von Hanf mit mehr als 0,3 Prozemt THC in Untersuchungshaft sitzt, wurde am 56. Tag seines Hungerstreiks aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert. Er protestiert mit seiner Aktion gegen die Verfolgung von Cannabisbauern.

Eine Gesetzesänderung, die eine Tolerierung des Cannabisanbaus ermöglichen soll, ist bereits vom Ständerat (einer der beiden Kammern des Schweizer Parlaments) beschlossen worden, wird aber wohl erst in ca. 2 Jahren rechtskräftig werden. Ein "normal ernährter" Menschen überlebt etwa 50 - 80 Tage völligen Fastens, Wasser und Vitaminzufuhr vorrausgesetzt.

Hanfpionier Rappaz hungert sich krank [20 Minuten/CH, 07.01.2002]
Swiss Federation of Drugs and Cannabis Consumers (FDCC)
Cannabis in der Schweiz


Alternative Entwicklung statt Drogenanbau? [09.01.2002]

In wenigen Monaten soll ein neuer "Nationaler Rauschgiftbekämpfungsplan" der Regierung erscheinen. Ein Schwerpunkt darin soll die Förderung alternativer Entwicklung in Drogenanbauländern werden. Theoretisch sollten Saatgut und Bewässerungsanlagen sowie eine verbesserte Anbindung an städtische und internationale Märkte der verarmten Landbevölkerung ermöglichen, auch mit weniger lukrativen aber legalen Produkten ein Auskommen zu haben. Die Praxis sieht aber so aus, dass das Budget der Bundesregierung für solche Massnahmen weltweit ganze 10 bis 15 Millionen Euro pro Jahr beträgt, wovon nur ein Teil nach Afghanistan fliessen wird. Zum Vergleich: Bei einem derzeitigen Kilopreis von 100 Dollar (110 Euro) bringt eine Opiumernte von 2000 bis 3000 Tonnen pro Jahr afghanischen Bauern 220 bis 660 Millionen Euro pro Jahr ein. Und solange nach 23 Jahren Krieg und Bürgerkrieg 61 Prozent der Weideflächen und 26 Prozent der Felder in Afghanistan vermint sind, ist eine Pflanze, deren Verkaufserlös einem Bauern auch bei kleinen Anbauflächen noch das Überleben ermöglicht, besonders attraktiv.

Ein grosser Teil des Landes untersteht nach dem Fall der fundamentalistischen Taliban de-facto nicht mehr der Kontrolle der Zentralregierung sondern lokalen "Warlords" und Stammesfürsten, eine umfassende Kontrolle ist damit illusorisch. Und auch die tadschikisch-usbekische Nordallianz, deren Truppen heute Kabul kontrollieren, finanzierte ihren Krieg bis zum September nicht nur aus Lapislazuli-Bergwerken im Nordosten sondern eben auch aus dem Mohnanbau, Opium- und Heroinexporten. Frührere Versuche, afghanische Opiumbauern durch Lieferung von Saat-Weizen und Kunstdünger zum Anbau von Weizen statt Mohn zu bewegen scheiterten: Die Bauern backten aus dem Weizen einfach Brot und steigerten mit dem Kunstdünger ihre Opiumerträge...

Eine Reduzierung der Anbauflächen für Mohn würde nur die Preise in die Höhe treiben, wie nach dem Anbauverbot der Taliban im Herbst 2000. Mengenmässig würden die Exporte vielleicht etwas zurückgehen, aber Umsätze und Gewinne würden gleichzeitig in die Höhe schiessen. Mohn würde gegenüber Weizen also noch lukrativer! Dieses Dilemma zeigt, warum eine auf Nachschubreduzierung aufgebaute Drogenpolitik ihre Ziele nicht erreicht.

Warum will die Bundesregierung dennoch diese aussichtslose Politik fortsetzen? "Alternative Entwicklung" ist ein Placebo. Sie will den Eindruck vermitteln, dass das Problem nicht ignoriert wird, um eine Diskussion von echten politischen Alternativen im Inland zu vermeiden. Eine Reduzierung von drogenbedingten Problemen in den Konsumländern kann letztlich aber nur durch Prävention und andere schadensminimierende Massnahmen in den Konsumländern erreicht werden.

Berlin will Anbauländer an Drogenabwehr beteiligen [Frankfurter Rundschau, 09.01.2002]
Drogen in Afghanistan


08.01.2002

Infoheft auf der Website lesbar [08.01.2002]

Das 36-seitige Info-Heft "Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten" vom Verein für Drogenpolitik zur CannabisKampagne von akzept e.V. ist jetzt auch ohne Adobe Reader auf unserer Website lesbar. Das Heft geht detailliert auf die häufigsten Einwände gegen eine Cannabisreform ein und erläutert, warum eine Reform auch in Deutschland sinnvoll ist. Gedruckte Exemplare können per Email bei bestellung@drogenpolitik.org bestellt werden. Auch Dateien für den Adobe Reader (PDF), Microsoft Word (DOC) und im Rich Text Format (RDF) zum Selbstausdruck sind verfügbar.

Über das Infoheft
"Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten" (online)
http://www.DieCannabisKampagne.de
Homepage des Vereins für Drogenpolitik e.V.


Cannabis während der Schwangerschaft [08.01.2002]

"Cannabis bremst Geburtsgewicht", warnt eine Zeitungsschlagzeile. Doch erst wer das Kleingedruckte in dem Bericht liest, der nicht einmal die Namen der Forscher nennt, wird darauf aufmerksam, dass es in Wirklichkeit um Folgen von Tabakrauch geht: "Die Forscher vermuten, dass der Konsum der Droge mit Zigarettentabak zu einem Cocktail von giftigen Substanzen führt, der dann das Wachstum des Fötus verlangsamt."

Nikotin, die wirksame Droge im Tabak, hat eine gefässverengende Wirkung. Seit Jahren ist bekannt, dass Nikotin deshalb auch die Durchblutung der Placenta verringert und sich das in einem niedrigeren Durchschnittsgewicht von Kindern von Müttern niederschlägt, die während der Schwangerschaft Tabak geraucht haben, ob mit oder ohne Cannabis.

Drogen sind in der Schwangerschaft generell zu meiden. Die Droge Alkohol, die fetales Alkoholsyndrom verursachen kann, ist besonders problematisch. Das Rauchen, sowohl von Tabak als auch von Cannabis, sollte eingestellt oder zumindest drastisch reduziert werden. Wenn Cannabis überhaupt konsumiert wird, sollte es oral verwendet werden, z.B. als Tee oder Gebäck.

Eine wissenschaftliche Studie in Jamaica die die Auswirkungen von Cannabiskonsum ohne Tabak während der Schwangerschaft untersuchte, fand 3 Tage nach der Geburt keine Unterschiede zu einer Vergleichsgruppe. Nach einem Monat schnitten die Babies der cannabiskonsumierenden Mütter sogar besser ab, was jedoch auf kulturelle, soziale und wirtschaftliche Faktoren bei den Müttern zurückgeführt wurde:

Measurements and main results. Exposed and nonexposed neonates were compared at 3 days and 1 month old, using the Brazelton Neonatal Assessment Scale, including supplementary items to capture possible subtle effects. There were no significant differences between exposed and nonexposed neonates on day 3. At 1 month, the exposed neonates showed better physiological stability and required less examiner facilitation to reach organized states. The neonates of heavy-marijuana-using mothers had better scores on autonomic stability, quality of alertness, irritability, and self-regulation and were judged to be more rewarding for caregivers.

Conclusions. The absence of any differences between the exposed on nonexposed groups in the early neonatal period suggest that the better scores of exposed neonates at 1 month are traceable to the cultural positioning and social and economic characteristics of mothers using marijuana that select for the use of marijuana but also promote neonatal development. Pediatrics 1994;93:254-260; prenatal marijuana exposure, neonatal outcomes, Jamaica, Brazelton scale supplementary items.

Cannabis bremst Geburtsgewicht [Bocholter-Borkener Volksblatt, 7.01.2002]
Informationen zu Cannabis und dem Hauptwirkstoff THC
Prenatal Marijuana Exposure and Neonatal Outcomes in Jamaica: An Ethnographic Study [Pediatrics, Februar 1994]


06.01.2002

Führerscheinnovelle und Verfassungsklage [06.01.2002]

Im Januar plant das Bundesverkehrsministerium eine Novelle des Führerscheinrechts. Wer derzeit im Zug oder zu Fuss im Besitz eines einzigen Cannabisjoints erwischt wird, kann gezwungen werden, auf eigene Kosten völlige Abstinenz nachzuweisen oder er ist seinen Führerschein (und damit oft auch den Arbeitsplatz) los. Hier wird mit einem völlig anderen Massstab gemessen als bei Alkohol, der im Strassenverkehr im Vergleich zu Cannabis sogar noch die riskantere Droge ist. Diese ungerechte und nach Aussagen von Experten verfassungswidrige Regelung will die Regierung bei der kommenden Novelle nicht reformieren, trotz Druck aus den Reihen des Grünen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage zur Entscheidung angenommen.

Krieg den Tüten [Süddeutsche Zeitung, 05.01.2002]
Aussage von Dr. Michael Hettenbach, Rechtsanwalt [30.11.2001]
Aussage von Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger, Universität Bremen [30.11.2001]
Cannabis und Führerschein


IACM-Informationen vom 5. Januar 2002 [06.01.2002]

Ein Schweizer Cannabisaktivist begann am Tag seiner Verhaftung am 14. November 2001 einen Hungerstreik, nun seit mehr als 50 Tagen. Bernard Rappaz baut Cannabis an. Er ist Gründer und Geschäftsführer der Hanf-Kooperative Valchanvre (deutsch: Hanf- Tal). 25 Polizeibeamte führten in der Kooperative eine Razzia durch und konfiszierten 10 Tonnen Cannabis. Rappaz wird beschuldigt, Hanf anzubauen, das mehr als die erlaubten 0,3 % THC enthält.

Swiss Federation of Drugs and Cannabis Consumers (FDCC)
Cannabis in der Schweiz


05.01.2002

USA "drogenfrei bis 2002"? [05.01.2002]

Sind die USA eine drogenfreie Gesellschaft? Nach den Versprechungen von Politikern schon. Vor vier Jahren beschlossen die damals das amerikanische Abgeordnetenhaus kontrollierenden Republikaner, dieses Ziel bis zum Jahr 2002 zu erreichen und setzten dabei auf harte Repression. Im Jahr 2000 gab es in den USA 1.579.566 Verhaftungen wegen Verstössen gegen das Drogengesetz. 46,5 Prozent davon -- 734.497 Verhaftungen -- waren für Cannabis. Das Drogenbudget allein der Regierung in Washington belief sich im letzten Jahr auf 21 Milliarden Euro. Die einzelnen Bundesstaaten geben noch einmal eine ähnlich hohe Summe für Drogenbekämpfung aus. Den Konsum hat das offenbar nicht gebremst: Laut Erhebungen im Auftrag der Regierung haben 86,9 Millionen Amerikaner über 12 Jahren jemals eine illegale Droge konsumiert, 24,5 Millionen davon im vergangenen Jahr, davon 18,6 Millionen (8,3 Prozent der Bevölkerung) Cannabis, davon 10,7 Millionen (4,8 Prozent der Bevölkerung) auch im letzten Monat. In den Niederlanden konsumierten laut einer Studie im Jahre 1997 4,5 Prozent jemals Cannabis und 2,5 Prozent im letzten Monat.

Der Konsum von Cannabis ist also in den USA etwa doppelt so verbreitet als in den Niederlanden, wo diese Droge seit 26 Jahren straffrei ist. Die amerikanischen Politiker wollen die USA "drogenfrei" machen - ein Versuch der bei der Droge Alkohol in den Jahren 1919 bis 1929 kläglich gescheitert ist. Die niederländische Regierung dagegen orientiert sich am Prinzip der Schadensminimierung - ein realistischeres Konzept mit besseren Ergebnissen, wie man sieht.

House Republicans vow to make U.S. drug-free [Reuters, 02.05.1998]
Cannabis in den Niederlanden


03.01.2002

Rechtsexperten: "Führerscheinverordnung verfassungswidrig" [03.01.2002]

Am 30.11.2001 veranstaltete Christa Nickels von Bündnis 90/Die Grünen Anhörungen zum Thema Cannabis und Führerschein. Unter dem Titel "Flachmann im Handschuhfach - Führerschein weg? Über die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsrecht" ist der Bericht jetzt im Druck und online auf der Website der Abgeordneten als RTF-Datei verfügbar:

  • Vorwort (Christa Nickels MdB)
  • Cannabiskonsum, Fahrerlaubnisrecht und Verfassung (Lorenz Böllinger, Universität Bremen)
  • Cannabis-Gefährdungspotential durch Teilnahme am Straßenverkehr (Martin Köhler, Leiter der AG Drogen und Sucht im Gesundheitsministerium)
  • Ärgernis Drogenpolitik mit Hilfe des Führerscheinrechts (Michael Hettenbach, Rechtsanwalt)
Laut dem Gutachten von Professor Böllinger von der Universität Bremen verstösst die derzeitige Regelung klar gegen das Grundgesetz:
Die FeV [Führerscheinverordnung] ist verfassungswidrig und muss nach Maßgabe verfassungskonformer Kriterien dringend novelliert werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass auch die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung sich nach den verfassungsrechtlichen Maßgaben richten.
Harte Worte auch von Rechtsanwalt Michael Hettenbach, ebenfalls als Experte geladen:
In einem unveröffentlichten Beschluss von 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht weiter darauf hingewiesen, dass bei regelmäßigem Cannabiskonsum nicht schon ohne weiteres unter diesem Gesichtspunkt die Kraftfahreignung verneint werden könne (1 BvR 398/96).
Wenn es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gibt, die konsequenter insbesondere seitens des Gesetz - Verordnungsgebers und von Teilen der Rechtsprechung ignoriert werden, so ist mir eine solche Entscheidung nicht bekannt. Diese Entscheidung passt nicht in das politische Konzept.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als sei es allen Parteien bequemer, endlich das Bundesverfassungsgericht diese unbequeme Rechtsfrage lösen zu lassen, damit man sich von dem Odium befreien kann, man öffne Drogentätern Tür und Tor.
Ich bin mir der Vergeblichkeit meines heutigen Appells zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung sehr wohl bewusst. Er passt nicht in die derzeitige politische Landschaft, er passt nicht in die Vorwahlzeit und wer sich um eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung bemüht, wird sich nicht beliebt machen.
Andererseits halte ich die derzeitige Rechtslage für so offensichtlich gegen Rechtsstaatsgrundsätze verstoßend, dass ich mich über meine Bedenken hinwegsetzen möchte.
Die Publikation kann gegen gegen eine Schutzgebühr von 1,50 € vom Informationsdienst der Bundestagsfraktion bezogen werden:
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Info-Dienst
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 / 227 56566
eMail: public@gruene-fraktion.de
Flachmann im Handschuhfach - Führerschein weg? (Info-Dienst von B90/Die Grünen)
CLN#38: Anhörung der Grünen zum Führerscheinrecht
Homepage von Christa Nickels, MdB
Cannabis und Führerschein


30 Jahre Betäubungsmittelgesetz [03.01.2002]

Am 10.01.1972 löste das Betäubungsmittelgesetz das alte Opiumgesetz ab:

Als eine der Maßnahmen der Bundesregierung, die in einem umfassenden Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht vorgesehen sind, dient das Gesetz dem Ziel, der Rauschgiftwelle in der Bundesrepublik Deutschland Einhalt zu gebieten und damit große Gefahren von dem Einzelnen und der Allgemeinheit abzuwenden. Es geht darum, die einzelnen Menschen, insbesondere die jungen, vor schweren und nicht selten irreparablen Schäden an der Gesundheit und damit vor einer Zerstörung ihrer Persönlichkeit, ihrer Freiheit und ihrer Existenz zu bewahren. Es geht darum, die Familie vor der Erschütterung zu schützen, die durch ein der Rauschgiftsucht verfallenes Mitglied droht. Es geht darum, der Allgemeinheit den hohen Preis zu ersparen, den ihr die Opfer einer sich ungehemmt ausbreitenden Rauschgiftwelle abverlangen würden. Es geht schließlich darum, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft nicht gefährden zu lassen.

Dreissig Jahre später müssen wir feststellen:

  • Die obige Schreckensvision traf für Cannabis nie zu, das zu weniger Problemen führt als Alkohol oder Nikotin. 1972 meinte man noch: "Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, daß die Droge eine Schrittmacherfunktion ausübt." Diese Annahme ist nun seit Jahren widerlegt.
  • Die auf Strafverfolgung beruhende Politik hat die Ausbreitung des Konsums illegaler Drogen nicht verhindert, deren Gebrauch heute verbreiteter ist denn je. Es ist Zeit, die Wirksamkeit der repressiven Drogenpolitik grundsätzlich zu überprüfen.
  • Irreparable Schäden an der Gesundheit sind bei illegalen harten Drogen in erster Linie eine Folge der Repression, die riskante aber effiziente Konsumformen fördert und zu einem enormen Geldbedarf bei abhängigen Konsumenten führt. Die weniger repressive Politik der Niederlande hat geringere Schäden vorzuweisen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (Rechtsanwalt Michael Hettenbach)
Aus der Begründung des Betäubungsmittelgesetzes (1971)
Hanf und Recht


Aktuelle Neuigkeiten

Nachrichtenarchiv:
2008: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2007: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2006: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2005: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2004: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2003: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2002: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2001: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2000: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez

/