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Neuigkeiten: Januar 2002Schlagzeilen:Expertenanhörung: Noch keine Rechtsgleichheit [31.01.2002] GB: Dritter Europaabgeordneter unterstützt Colin Davies [29.01.2002] ARD berichtet über Führerscheinverfolgung [28.01.2002] Verkehrsgerichtstag für Drogen-Promillegrenze [26.01.2002] Streit im Europarat um Schweizer Reformen [25.01.2002] Euros für die Legalisierung? [29.01.2002] Norwegen: Regierungskommission für Entkriminalisierung [26.01.2002] Hungerstreikender Hanfbauer in Freiheit! [25.01.2002] Kiel: "Neue Wege in der Drogenpolitik" [24.01.2002] Belgien: Tageskonsummenge straffrei [21.01.2002] Frankreich: Cannabislegalisierung "denkbar" [18.01.2002] Cannabislegalisierung im grünen Grundsatzprogramm [18.01.2002] Infoheft jetzt auch auf Schwedisch! [18.01.2002] HR berichtet über Führerscheinentzugspraxis [16.01.2002] Cannabis in der königlichen Familie [14.01.2002] Büro der Drogenbeauftragten kritisiert VfD [14.01.2002] Brasilien: Kein Gefängnis für Konsumenten [12.01.2002] Belgischer Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung [11.01.2002] Hanfparade 2002 am 31.08.2001 in Berlin [10.01.2002] Berliner Koalition: "Entkriminalisierung prüfen" [09.01.2002] Medienberichte zu Cannabis und Führerschein [09.01.2002] Schweizer Hanfbauer im Krankenhaus [09.01.2002] Alternative Entwicklung statt Drogenanbau? [09.01.2002] Infoheft auf der Website lesbar [08.01.2002] Cannabis während der Schwangerschaft [08.01.2002] Führerscheinnovelle und Verfassungsklage [06.01.2002] IACM-Informationen vom 5. Januar 2002 [06.01.2002] Schweizer Hanfbauer im Hungerstreik [06.01.2002] USA "drogenfrei bis 2002"? [05.01.2002] Rechtsexperten: "Führerscheinverordnung verfassungswidrig" [03.01.2002] 30 Jahre Betäubungsmittelgesetz [03.01.2002] Dez '01, Jan, Feb, Mär, Apr, Apr, Mai, Jun, Jul, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN) 31.01.2002 Expertenanhörung: Noch keine Rechtsgleichheit
[31.01.2002] Weder bei der straflosen Einstellung nach §31a des Betäubungsmittelgesetzes noch beim Führerscheinrecht gibt es derzeit eine bundesweit einheitliche Rechtspraxis, wie vom Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabisentscheidung schon vor fast 8 Jahren gefordert. Das stellte Professor Dr. Dieter Kleiber bei der Anhörung durch den Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Kiel am 28.01. fest. In den Jahren 1997 und 1998 hatte Prof. Kleiber zwei wichtige Studien für Gesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt. Zusammen mit 11 anderen Experten erarbeitet er seit Ende 1999 in der Drogen- und Suchtkommission des Bundesgesundheitsministeriums an einem neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Sucht. Sein Kollege Prof. Dr. Dr. Uchtenhagen vom Institut für Suchtforschung in Zürich verwies in seinem Beitrag darauf, dass der relevanteste Faktor für oder gegen eine Drogenkonsumentscheidung nicht ihr Status als legale oder illegale Droge sei, sondern der subjektiv wahrgenommene Grad der Gefährlichkeit einer Droge. Prof. Dr. Peter Raschke und Dr. Jens Kalke von der Universität Hamburg kritisierten die drogenpolitische Strategie der "Generalprävention" (Ziel: generelle Vermeidung des Konsums statt gezielte Vermeidung des Missbrauchs und schädlichen Konsums) als nicht lösungsorientiert. Am 04.02.2001 findet eine weitere Anhörung statt. Wir werden versuchen, die Beiträge so bald wie öffentlich zugänglich zu machen.
Anhörung: "Neue Wege in der Drogenpolitik" 30.01.2002 GB: Dritter Europaabgeordneter unterstützt Colin Davies
[29.01.2002] Am Montag Nachmittag (28. Januar) wollte Marco Panella, ein italienischer Europaabgeordneter (TRP-Italien), der Polizei in Stockport bei Manchester (GB) ein Stückchen Cannabis übergeben und sich deswegen verhaften lassen. Panella gab zuerst ein Statement für die Presse ab und betrat danach die Polizeistation. Dort wurde Panellas Cannabis beschlagnahmt, er wurde jedoch nicht verhaftet, da dafür kein "öffentliches Interesse" bestand. Panella wollte dem Beispiel seiner Kollegen Marco Capatto (TRP-Italien, am 20.12.2001 verhaftet) und Chris Davies (Liberaldemokraten, GB, am 15.12.2001 verhaftet) folgen. Marco Capatto und Chris Davies wurden am Dienstag bei ihrer Gerichtsverhandlung gegen eine Kaution freigelassen. Alle drei Abgeordneten wollen mit ihrer Aktion des zivilen Ungehorsams auf die seit November 2001 andauernde Inhaftierung von Colin Davies aufmerksam machen, der in Stockport den ersten britischen Coffeeshop eröffnet hatte. Der britische Innenminister Blunkett hat eine Lockerung des Cannabisverbots für das kommende Frühjahr angekündigt, will dabei allerdings an der Strafverfolgung für Cannabishandel festhalten.
Italian MEP not arrested for cannabis possession
[Ananova, 28.01.2002] 29.01.2002 ARD berichtet über Führerscheinverfolgung
[28.01.2002] Nicht die beste Sendezeit (um Mitternacht), aber ein sehr guter Beitrag: Am Montag, dem 28.01.2002 berichtet die ARD-Sendung Polylux darüber, wie das Führerscheinrecht missbraucht wird, um Cannabiskonsumenten unabhängig von der Teilnahme am Strassenverkehr zu verfolgen. Einem Betroffenen wurde nach dem Besitz von 0,3 Gramm Cannabis der Führerschein genommen, obwohl er laut Haarprobe seit 5 Monaten kein Cannabis mehr konsumiert hatte. Ebenso zu Wort kamen Dr. Mark Vollrath (Uni Würzburg), der die Auswirkungen von Cannabis und Ecstasy am Steuer in einer Studie untersucht hat, und Rechtsanwalt Hettenbach, der eine Verfassungsklage vorbereitet. Eine archivierte Fassung des Berichts ist auf Dope-TV (Rumpelstilzchen.com) online zu sehen. Drakonische Strafen gegen Kiffer Am 15.01.2002 hatte schon der Hessische Rundfunk über diese Problematik berichtet, am 05.01.2002 die Süddeutsche Zeitung. Medienberichte wie diese üben Druck auf Politiker aus, die nötigen Reformen anzugehen. Ihre Emails an die Redaktionen nach solchen Beiträgen ermutigen weitere Berichte!
Rumpelstilzchens aus dem Fernsehen gestreamte Drogen-Sendungen Verkehrsgerichtstag für Drogen-Promillegrenze
[26.01.2002] Der 40. Verkehrsgerichtstag, eine Konferenz zu Rechtsfragen im Strassenverkehr, hat vom Gesetzgeber die Einführung von Promillegrenzen auch für andere Drogen als Alkohol gefordert. Dabei geht es den Juristen jedoch nicht um die Festlegung einer Gefährdungsgrenze, entsprechend 0,5 Promille Blutalkohol: Bei allen illegalen Drogen gilt hier derzeit eine strikte 0,0-Promille-Regelung, obwohl z.B. auch bei THC (Cannabis) die Wirkung dosisabhängig ist. Stattdessen geht es in der Forderung nur um die Definition jener Menge, die zur absoluten Fahruntüchtigkeit entsprechend 1,1 Promille Blutalkohol führt -- an sich ein sinnvolles Unterfangen, denn hier geht es um tatsächliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. An der 0,0-Promille-Regelung bei THC oder der verkehrsunabhängigen Überprüfung der Fahreignung allein für Besitz wurde jedoch nicht gerüttelt: Große Lücken sehen die Verkehrsexperten auch bei der Ahndung von Drogendelikten im Straßenverkehr, deren im Vergleich zu Alkoholvergehen noch relativ kleiner Anteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Ein Schlüsselproblem ist dabei, dass hier wissenschaftlich eindeutige Grenzwerte im Blut, ähnlich der Promillegrenze für Alkohol, immer noch fehlen. Dennoch müssten Kriterien für die absolute Fahruntüchtigkeit erarbeitet werden und umgehend zumindest wissenschaftliche Forschungsprogramme begonnen werden, um für die verschiedenen Substanzen, vor allem für Haschisch, solche Werte zu gewinnen. Damit werde das auf Anregung des Verkehrsgerichtstages eingeführte Verbot von Drogen am Steuer endlich wirksam und gerichtsfest untermauert. Bernd Friedel von der Bundesanstalt für Straßenwesen warnte allerdings vor zu großen Erwartungen: "Innerhalb der kommenden zwei Jahre ist noch nicht mit Ergebnissen zu rechnen". Geht es wirklich nur um die Verkehrssicherheit, wenn man bei Cannabis für die 0,0 Promille-Grenze ist, aber gleichzeitig bei Alkohol die 0,0 Promille-Forderung ablehnt? Auch ein Forderung nach verpflichtenden Sehtests für Führerscheininhaber ab 60 wird vom Verkehrsgerichtstag zurückgewiesen. "Ältere Menschen wissen im Verkehr oft besser Bescheid als die jungen Fahrer", lenkt Peter Macke (62), der Präsident des Verkehrsgerichtstages, vom Thema ab. In anderen Ländern werden Führerscheininhaber schon seit Jahren darauf überprüft, ob nachlassende Sehschärfe allmählich eine Brille erforderlich macht. Nicht so in Deutschland, wo scheinbar ein Sehtest im Alter von 18 Jahren bis zum Lebensende aussagekräftig bleibt ;-)
Immer mehr Autofahrer stehen unter Drogen
[Bonner Rundschau, 29.01.2002] Streit im Europarat um Schweizer Reformen
[25.01.2002] Ein Bericht des britischen Abgeordneten Paul Flynn für den Europarat führte zu Konflikten. Er hatte darin die Schweizer Reformen in der Drogenpolitik gelobt. Gegner dieser Politik strichen daraufhin alle positiven Bemerkungen über die Schweizer Politik aus dem Bericht, woraufhin Unterstützer des Berichts ihn zurückzogen. "Ich bin sehr wütend. Das ist eine dunkle Stunde nach all der geleisteten Arbeit", protestierte die Schweizer Sozialdemokratin Ruth-Gaby Vermot (Bern).
Schweizer Drogenpolitik gilt im Europarat als provokativ
[Der Bund (CH), 25.01.2002] Euros für die Legalisierung?
[29.01.2002] In verschiedenen Online-Foren kursiert zur Zeit der Vorschlag, die Diskussion um die Cannabislegalisierung anzukurbeln, indem man Euroscheine mit politischen Slogans wie "Legalize Cannabis" beschriftet. Wir halten diese Idee für kontraproduktiv und ungeeignet und distanzieren uns davon. Sachbeschädigung (die im übrigen strafbar ist) ist nicht geeignet, Vorurteile gegen Cannabiskonsumenten und Legalisierungsbefürworter auszuräumen, ganz im Gegenteil! Cannabisreform erfordert vor allem Aufklärung der Bevölkerung. Wer wirklich mit Euroscheinen für die Legalisierung eintreten will, der sollte sie einer Organisation spenden, die aktiv die Bevölkerung aufklärt. Einige dieser Organisationen und ihre Spendenkonten haben wir auf der Seite "Was jeder einzelne tun kann" aufgeführt. 26.01.2002 Norwegen: Regierungskommission für Entkriminalisierung
[26.01.2002] Nach einem Bericht der norwegischen Tageszeitung Aftenposten will eine bereits im Jahre 1994 eingesetzte Regierungskommission in Kürze die Entkrimininalisierung von Drogenbesitz vorschlagen. Nur der Handel soll weiterhin unter Strafandrohung verboten bleiben. Aftenposten nannte die Empfehlung "politisches Dynamit", denn bisher betreibt Norwegen zusammen mit Schweden, Finnland und Island eine streng prohibitionistische Politik, deren erklärtes Ziele eine "drogenfreie Gesellschaft" ist. Die Empfehlungen der Kommission sollen im März Justizminister Odd Einar Dørum übergeben werden.
Commission set to call for more decriminalization
[Aftenposten (NO), 24.01.2002] 25.01.2002 Hungerstreikender Hanfbauer in Freiheit!
[25.01.2002] Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz, der 73 Tage lang mit einem Hungerstreik gegen seine Inhaftierung protestiert hatte, wurde am Freitag auf freien Fuss gesetzt. Der Richter hob die Untersuchungshaft auf, weil keine Verdunkelungsgefahr bestehe. Während des Hungerstreiks hatte Rappaz 30 kg Körpergewicht verloren.
Haftentlassung von Hanfbauer Bernard Rappaz
[NZZ, 25.01.2002]
Bernard Rappaz, Schweizer Hanfbauer im Hungerstreik 24.01.2002 Kiel: "Neue Wege in der Drogenpolitik"
[24.01.2002] Am kommenden Montag, dem 28.01.2002, veranstaltet der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine Anhörung zur Drogenpolitik. Der Antrag dazu stammt von allen Parteien ausser der CDU (SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SSW). Eine zweite Veranstaltung ist am 04.02. geplant. Gehört werden sollen dabei namhafte Experten wie Professor Dr. Dieter Kleiber (FU Berlin), Prof. Dr. Dr. Ambros Uchtenhagen (Schweiz), Dr. Wolfgang Schneider (INDRO) und Dr. Gerhard Bühringer (Institut für Therapieforschung, München).
Anhörung: "Neue Wege in der Drogenpolitik" Neu auf cannabislegal.de:
21.01.2002 Belgien: Tageskonsummenge straffrei
[21.01.2002] Der Gesetzentwurf der belgischen Gesundheitsministerin Aelvoet (Agalev, die flämischen Grünen) zur Cannabisentkriminalisierung sieht bei der Tolerierung des Besitzes geringer Mengen sehr strenge Grenzmengen vor: Nur der Besitz einer Menge, die innerhalb von 24 Stunden konsumiert wird, führt nicht zu einer Anzeige. Der Gesetzentwurf der SPD im Deutschen Bundestag im Jahre 1996 sah immerhin eine "Wochenration" vor. Auch beim Anbau soll künftig in Belgien die Pflanzenzahl so beschränkt sein, dass bei der Ernte kein Spielraum für Handel bleibt. Da bei Anbau im Freien nur eine Ernte pro Jahr möglich ist, müsste für Heimgärtner schon ein Jahresvorrat toleriert werden, wenn der unkommerzielle, straffreie Anbau zum Eigenkonsum möglich sein soll. Tolerierter Eigenanbau würde sowohl die Schwarzmarktnachfrage als auch die Gewinnspannen auf dem Markt reduzieren. Der Märktetrennung dient es auch: Wer selbst anbaut, muss keinen Dealer besuchen. Solange Cannabis nicht in Ladengeschäften oder in Apotheken verkauft wird, ist eine Entkriminalisierung der Konsumenten nur möglich, wenn realistische Vorräte für den eigenen Konsum von Strafe befreit werden. Der Verkauf an Minderjährige sollte aus Gründen des Jugendschutzes mit Sanktionen belegt sein, wie auch bei Alkohol und Nikotin. Ansonsten muss jedoch der Schwerpunkt der Anstrengungen bei Aufklärung liegen um Hilfen zum verantwortungsvollen Gebrauch oder zum Nichtkonsum zu liefern.
Cannabis: Hier ist das Projekt der Regierung
[Le Soir, 20.01.2002] 18.01.2002 Frankreich: Cannabislegalisierung "denkbar"
[18.01.2002] Ein neuer Drogenbericht, nach dem 59 Prozent der 18jährigen männlichen Franzosen Cannabis konsumiert haben, führt dazu, dass nun auch in Frankreich die Legalisierung verstärkt diskutiert wird: Ein Hanfblatt ist auf Seite 1 von LIBERATION zu sehen. Das linksliberale Blatt nimmt den gestern vorgelegten Drogenbericht zum Anlass, eine Debatte ueber die Liberalisierung von Cannabis zu entfachen. Die Franzosen seien offen gegenüber einer Neuregelung des Cannabis-Gebrauchs. Der Kommentator des Blattes meint, Regierungschef Jospin täte gut daran, das Gesetz zum Cannabis-Gebrauch abzustauben, das aus einem Joint-Raucher einen Delinquenten macht, wo doch Mediziner die Droge für weniger gefährlich als Alkohol und Tabak halten. Auch Justizministerin Marylise Lebranchu befürwortet die Legalisierungsdebatte: Ministerin hält Zulassung von Haschisch für denkbar
Ministerin hält Zulassung von Haschisch für denkbar
[FR, 18.01.2002] Cannabislegalisierung im grünen Grundsatzprogramm
[18.01.2002] Im Entwurf für das Grundsatzprogramm bekennen sich die Grünen deutlicher zur Cannabislegalisierung: "Sucht und Abhängigkeit sind gesundheitliche Probleme, die einen humanen Umgang zum Beispiel durch das Angebot freiwilliger Therapien erfordern. Die bestehenden Hilfesysteme wollen wir weiter zielgruppenspezifisch ausbauen." (Seite 45)
Programmentwurf für die Bundesdelegiertenkonferenz
in Berlin, 15.-17. März 2002 (Adobe-PDF) Infoheft jetzt auch auf Schwedisch!
[18.01.2002] Bisher findet in Schweden so gut wie keine öffentliche Debatte über die dortige streng prohibitionistische Drogenpolitik, auch bezüglich Cannabis, statt. Ein schwedischer Besucher auf der Website der CannabisKampagne (http://www.diecannabiskampagne.de) fand, dass unser Infoheft zur Cannabisreform auch zur Aufklärung seiner Landsleute brauchbar wäre. Dank dieses Freiwilligen ist nun eine ansonsten originalgetreue schwedische Version des Infohefts verfügbar, die hoffentlich dazu beitragen wird, dass auch in Schweden eine sachliche, öffentliche Diskussion möglich wird.
Cannabisreform i Tyskland: Argument och Fakta
Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten 16.01.2002 HR berichtet über Führerscheinentzugspraxis
[16.01.2002] In der Sendung "Dienstag das starke Stück der Woche" berichtete der Hessische Rundfunk am 15.01.2002 über die Praxis, Cannabiskonsumenten ohne jeglichen Zusammenhang zum Strassenverkehr den Führerschein zu entziehen. Eine archivierte Fassung des hervorragenden Berichts ist auf Dope-TV (Rumpelstilzchen.com) online zu sehen. Daheim gekifft? Lappen futsch!
Rumpelstilzchens aus dem Fernsehen gestreamte Drogen-Sendungen Wir haben unsere Seite über Cannabis und Führerschein etwas überarbeitet und bei dieser Gelegenheit auch einen Artikel von Theo Pütz online gestellt, der detailliert auf die Rechtslage eingeht.
Cannabis und Führerschein 13.01.2002 Cannabis in der königlichen Familie
[14.01.2002] Prinz Harry (17), der jüngere Sohn des britischen Kronprinzen Charles und auf Platz Nummer Drei der Anwärter auf den britischen Thron, hat vorigen Sommer Erfahrungen mit Alkohol und Cannabis gemacht. Er rauchte es mit Freunden, auch auf dem väterlichen Landsitz Highgrove im südwestenglischen Gloucestershire. Alkohol ist in Grossbritannien erst ab 18 legal. Cannabis ist wie in Deutschland illegalisiert. Harrys Erfahrungen sind jedoch nicht ungewöhnlich in seinem Alter: Immerhin 37,5 Prozent der befragten 15 bis 16-jährigen Schüler in Grossbritannien hatten laut einer Untersuchung im Jahre 1997 bereits Cannabis probiert. Mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Harry wäre niemandem gedient gewesen - genausowenig wie bei vielen anderen Jugendlichen in seinem Alter. Ehrliche Gespräche zwischen Eltern und Kindern wären eine bessere Vorbeugung gegen Probleme, doch das Stigma des Illegalen behindert sie. Harry wurde von seinem Vater für einen Tag in eine Drogenklinik geschickt, wo er sich mit Heroin- und Kokainabhängigen unterhalten hat. Dabei ist der Mythos von der "Einstiegsdroge" Cannabis längst wiederlegt -- Cannabis führt nicht mehr und nicht weniger zu Heroin oder Kokain als Alkohol und Nikotin das tun. Ob das Beispiel von Problemkonsumenten aber zur dauerhaften Abstinenz führt muss bezweifelt werden: Gibt es in unserer Gesellschaft kaum jemanden, der keinen Alkoholiker kennt, und doch konsumiert die Mehrzahl der Bevölkerung die Droge Alkohol. Wir wissen eben, dass die Mehrzahl der Konsumenten keine Abhängigen sind und dass negative Konsequenzen aus dem Konsum keineswegs zwingend sind. Beim Cannabiskonsum ist die häufigste ernsthafte negative Auswirkung im Übrigen die Kriminalisierung. Prinz Harrys Urahnin Königin Victoria (die Ururgrossmutter von Harrys Grossmutter, Königin Elizabeth II) hatte übrigens Cannabis noch als Medizin bei Menstruationsproblemen eingesetzt. Harrys Vater Charles erwähnte in seiner Autobiographie, dass ihm in seiner Jungesellenzeit Cannabis angeboten worden sei, er das Angebot allerdings abgelehnt habe. Der medizinischen Anwendung von Cannabis steht er jedoch scheinbar positiv gegenüber. Die Enttabuisierung von Cannabis und die Debatte um eine Straffreistellung von Cannabis wird weitergehen: Der Vorsitzende der britischen Liberaldemokraten, Charles Kennedy, forderte unterdessen, eine Liberalisierung des Cannabis-Konsums zu überdenken. Die Ereignisse um Harry seien typisch für das, was im modernen Großbritannien passiere, sagte Kennedy. Wenn selbst die königliche Familie davon betroffen sei, könne dies einer Debatte über das Thema nur nutzen.Der kleine Prinz [Berliner Zeitung, 14.01.2002] Prince Harry taken to drink and drugs rehab clinic [Observer, 13.01.2002]
Prinz Harry (Homepage von Prince Charles)
Informationen für Eltern und Jugendliche Büro der Drogenbeauftragten kritisiert VfD
[14.01.2002] In einem Schreiben hat Dr. Ingo Michels vom Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung scharf auf Kritik des Vereins für Drogenpolitik (VfD) reagiert und dem VfD "Fundamentalismus" vorgeworfen. Herr Michels wiederholt dabei erneut eine Fehlinterpretation der Studie von Susanne Aulinger, die bereits die Amtsvorgängerin von Herrn Michels' Vorgesetzer verbreitet hatte: Aber gleichwohl ist es auch so, dass eine Untersuchung des BMG und BMJ aus 1997 eine "im wesentlichen gleiche Anwendungspraxis" festgestellt hat, nach der in der Regel bei einer geringen Menge bis 10g ein Verfahren eingestellt wirdTatsächlich machte Frau Aulingers Studie im Gegensatz zu Herrn Michels' Darstellung keinerlei Angaben, welcher Anteil von Fällen, in denen es um nicht mehr als 10g ging, in den verschiedenen Bundesländern eingestellt wird. Die Studie schlüsselte nälich nur die eingestellten Verfahren nach Cannabismenge auf. Um welche Menge es bei nicht eingestellten Verfahren ging, untersuchte die Studie gar nicht. Laut den in der Studie genannten Fallzahlen schwankt jedoch der Anteil der straflos wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichem Interesse nach §31a BtMG eingestellten Fälle von Bundesland zu Bundesland extrem, und zwar zwischen 10 und 92 Prozent der Gesamtzahl. Herrn Michels Aussage trifft daher zumindest für den Süden und Osten der Bundesrepublik Deutschland nicht zu. Von einer "im wesentlichen gleichen Anwendungspraxis" kann keine Rede sein.
Kritik des Büros der Drogenbeauftragten am Verein für Drogenpolitik
[14.01.2002] 12.01.2002 Brasilien: Kein Gefängnis für Konsumenten
[12.01.2002] Bis vor kurzem galt in Brasilien für illegalen Drogenbesitz, egal ob für einen einzigen Cannabisjoint oder ein ganzes Kilo Kokain, eine Strafe von 6 Monaten bis zwei Jahren. Eine Gesetzesänderung in den letzten Tagen des alten Jahres hat nun Gefängnisstrafen für einfachen Besitz ohne Handel abgeschafft. Die brasilianischen Gefängnisse können jede Entlastung gebrauchen: Sie sind extrem überfüllt und gewalttätige Unruhen fast an der Tagesordnung. Die Entkriminalisierung der Konsumenten soll nach einer Schätzungen von Staatsanwalt Ricardo de Oliveira Silva ein Drittel der Inhaftierungen ersparen. Im Sommer 2001 hatte bereits Portugal, die alte Kolonialmacht Brasiliens, den Konsum von Drogen entkriminalisiert. 11.01.2002 Belgischer Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung
[11.01.2002] Eine klare Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Drogen ist im Rahmen des Strafgesetzes aufgestellt worden, bestätigt Magda Aelvoet, Minister für Gesundheitswesen. Der Konsum von Cannabis kann weiterhin verfolgt werden, aber der individuelle Gebrauch durch Großjährige, deren Verbrauch nicht als Problematik angesehen wird - Drogenabhängigkeit - und die keine soziale Schädlichkeit verursachen, wird nicht verfolgt.
Cannabis unter 18 Jahren verboten
[La Dernière Heure, 11.01.2002] 10.01.2002 Hanfparade 2002 am 31.08.2001 in Berlin
[10.01.2002] Die alljährliche Hanfparade in Berlin wird dieses Jahr am 31. August stattfinden, also nur 3 Wochen vor der kommenden Bundestagswahl. Helfen Sie mit ihrer Teilnahme, auf das ungelöste Problem der Cannabisprohibition aufmerksam zu machen! Die Veranstaltung beginnt um 12 Uhr am Potsdamer Platz, die Abschlusskundgebung findet um 16 Uhr an der Gedächtniskirche statt. Was uns bisher noch fehlt, ist eine zündende Jahreslosung. Daher möchten wir Euch auffordern, uns Eure Vorschläge zu schicken. Das Motto sollte möglichst kurz und prägnant sein und unsere Forderung nach einer legalen, vorurteilsfreien Nutzung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel unterstützen. Es ist also Eure Kreativität gefragt. Schickt uns bitte Eure Ideen (per Post, Fax bzw. Email) oder wir müssen wieder unsere eigenen Einfälle verwerten...
Informationen zur Hanfparade 2002 09.01.2002 Berliner Koalition: "Entkriminalisierung prüfen"
[09.01.2002] Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS in Berlin ist ausgehandelt. In wenigen Tagen soll er von Landesparteitagen beschlossen werden. Das Ressort Gesundheit/Soziales, zu dem auch die Drogenpolitik gehört, wird von der PDS besetzt. Hier sind die drogenpolitischen Aussagen des Vertrages: 16. Suchtprävention Cannabis und die politischen Parteien Medienberichte zu Cannabis und Führerschein
[09.01.2002] Nachdem die Süddeutschen Zeitung (Auflage: ca. 465.000) über das Thema Cannabis und Führerschein berichtet hat, interessieren sich nun auch verschiedene öffentlich-rechtliche Sender dafür. Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik hat dazu folgende Anfrage herausgegeben: Wie ich schon die Tage berichtet habe scheinen nun die Medien auf die Führerscheinproblematik aufmerksam zu werden. Vor einigen Tagen hat sich das ZDF bei mir gemeldet, da sie einen Beitrag über Cannabis am Steuer machen wollen. Hierfür habe ich auch einen "geeigneten" Fall.
Cannabis und Führerschein Schweizer Hanfbauer im Krankenhaus
[09.01.2002] Der Schweizer Hanfbauer Bernard Rappaz aus dem Kanton Wallis, der seit 14. November wegen Anbau von Hanf mit mehr als 0,3 Prozemt THC in Untersuchungshaft sitzt, wurde am 56. Tag seines Hungerstreiks aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert. Er protestiert mit seiner Aktion gegen die Verfolgung von Cannabisbauern. Eine Gesetzesänderung, die eine Tolerierung des Cannabisanbaus ermöglichen soll, ist bereits vom Ständerat (einer der beiden Kammern des Schweizer Parlaments) beschlossen worden, wird aber wohl erst in ca. 2 Jahren rechtskräftig werden. Ein "normal ernährter" Menschen überlebt etwa 50 - 80 Tage völligen Fastens, Wasser und Vitaminzufuhr vorrausgesetzt.
Hanfpionier Rappaz hungert sich krank
[20 Minuten/CH, 07.01.2002] Alternative Entwicklung statt Drogenanbau?
[09.01.2002] In wenigen Monaten soll ein neuer "Nationaler Rauschgiftbekämpfungsplan" der Regierung erscheinen. Ein Schwerpunkt darin soll die Förderung alternativer Entwicklung in Drogenanbauländern werden. Theoretisch sollten Saatgut und Bewässerungsanlagen sowie eine verbesserte Anbindung an städtische und internationale Märkte der verarmten Landbevölkerung ermöglichen, auch mit weniger lukrativen aber legalen Produkten ein Auskommen zu haben. Die Praxis sieht aber so aus, dass das Budget der Bundesregierung für solche Massnahmen weltweit ganze 10 bis 15 Millionen Euro pro Jahr beträgt, wovon nur ein Teil nach Afghanistan fliessen wird. Zum Vergleich: Bei einem derzeitigen Kilopreis von 100 Dollar (110 Euro) bringt eine Opiumernte von 2000 bis 3000 Tonnen pro Jahr afghanischen Bauern 220 bis 660 Millionen Euro pro Jahr ein. Und solange nach 23 Jahren Krieg und Bürgerkrieg 61 Prozent der Weideflächen und 26 Prozent der Felder in Afghanistan vermint sind, ist eine Pflanze, deren Verkaufserlös einem Bauern auch bei kleinen Anbauflächen noch das Überleben ermöglicht, besonders attraktiv. Ein grosser Teil des Landes untersteht nach dem Fall der fundamentalistischen Taliban de-facto nicht mehr der Kontrolle der Zentralregierung sondern lokalen "Warlords" und Stammesfürsten, eine umfassende Kontrolle ist damit illusorisch. Und auch die tadschikisch-usbekische Nordallianz, deren Truppen heute Kabul kontrollieren, finanzierte ihren Krieg bis zum September nicht nur aus Lapislazuli-Bergwerken im Nordosten sondern eben auch aus dem Mohnanbau, Opium- und Heroinexporten. Frührere Versuche, afghanische Opiumbauern durch Lieferung von Saat-Weizen und Kunstdünger zum Anbau von Weizen statt Mohn zu bewegen scheiterten: Die Bauern backten aus dem Weizen einfach Brot und steigerten mit dem Kunstdünger ihre Opiumerträge... Eine Reduzierung der Anbauflächen für Mohn würde nur die Preise in die Höhe treiben, wie nach dem Anbauverbot der Taliban im Herbst 2000. Mengenmässig würden die Exporte vielleicht etwas zurückgehen, aber Umsätze und Gewinne würden gleichzeitig in die Höhe schiessen. Mohn würde gegenüber Weizen also noch lukrativer! Dieses Dilemma zeigt, warum eine auf Nachschubreduzierung aufgebaute Drogenpolitik ihre Ziele nicht erreicht. Warum will die Bundesregierung dennoch diese aussichtslose Politik fortsetzen? "Alternative Entwicklung" ist ein Placebo. Sie will den Eindruck vermitteln, dass das Problem nicht ignoriert wird, um eine Diskussion von echten politischen Alternativen im Inland zu vermeiden. Eine Reduzierung von drogenbedingten Problemen in den Konsumländern kann letztlich aber nur durch Prävention und andere schadensminimierende Massnahmen in den Konsumländern erreicht werden.
Berlin will Anbauländer an Drogenabwehr beteiligen
[Frankfurter Rundschau, 09.01.2002] 08.01.2002 Infoheft auf der Website lesbar
[08.01.2002] Das 36-seitige Info-Heft "Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten" vom Verein für Drogenpolitik zur CannabisKampagne von akzept e.V. ist jetzt auch ohne Adobe Reader auf unserer Website lesbar. Das Heft geht detailliert auf die häufigsten Einwände gegen eine Cannabisreform ein und erläutert, warum eine Reform auch in Deutschland sinnvoll ist. Gedruckte Exemplare können per Email bei bestellung@drogenpolitik.org bestellt werden. Auch Dateien für den Adobe Reader (PDF), Microsoft Word (DOC) und im Rich Text Format (RDF) zum Selbstausdruck sind verfügbar.
Über das Infoheft Cannabis während der Schwangerschaft
[08.01.2002] "Cannabis bremst Geburtsgewicht", warnt eine Zeitungsschlagzeile. Doch erst wer das Kleingedruckte in dem Bericht liest, der nicht einmal die Namen der Forscher nennt, wird darauf aufmerksam, dass es in Wirklichkeit um Folgen von Tabakrauch geht: "Die Forscher vermuten, dass der Konsum der Droge mit Zigarettentabak zu einem Cocktail von giftigen Substanzen führt, der dann das Wachstum des Fötus verlangsamt." Nikotin, die wirksame Droge im Tabak, hat eine gefässverengende Wirkung. Seit Jahren ist bekannt, dass Nikotin deshalb auch die Durchblutung der Placenta verringert und sich das in einem niedrigeren Durchschnittsgewicht von Kindern von Müttern niederschlägt, die während der Schwangerschaft Tabak geraucht haben, ob mit oder ohne Cannabis. Drogen sind in der Schwangerschaft generell zu meiden. Die Droge Alkohol, die fetales Alkoholsyndrom verursachen kann, ist besonders problematisch. Das Rauchen, sowohl von Tabak als auch von Cannabis, sollte eingestellt oder zumindest drastisch reduziert werden. Wenn Cannabis überhaupt konsumiert wird, sollte es oral verwendet werden, z.B. als Tee oder Gebäck. Eine wissenschaftliche Studie in Jamaica die die Auswirkungen von Cannabiskonsum ohne Tabak während der Schwangerschaft untersuchte, fand 3 Tage nach der Geburt keine Unterschiede zu einer Vergleichsgruppe. Nach einem Monat schnitten die Babies der cannabiskonsumierenden Mütter sogar besser ab, was jedoch auf kulturelle, soziale und wirtschaftliche Faktoren bei den Müttern zurückgeführt wurde: Measurements and main results. Exposed and nonexposed neonates were compared at 3 days and 1 month old, using the Brazelton Neonatal Assessment Scale, including supplementary items to capture possible subtle effects. There were no significant differences between exposed and nonexposed neonates on day 3. At 1 month, the exposed neonates showed better physiological stability and required less examiner facilitation to reach organized states. The neonates of heavy-marijuana-using mothers had better scores on autonomic stability, quality of alertness, irritability, and self-regulation and were judged to be more rewarding for caregivers.
Cannabis bremst Geburtsgewicht
[Bocholter-Borkener Volksblatt, 7.01.2002] 06.01.2002 Führerscheinnovelle und Verfassungsklage
[06.01.2002] Im Januar plant das Bundesverkehrsministerium eine Novelle des Führerscheinrechts. Wer derzeit im Zug oder zu Fuss im Besitz eines einzigen Cannabisjoints erwischt wird, kann gezwungen werden, auf eigene Kosten völlige Abstinenz nachzuweisen oder er ist seinen Führerschein (und damit oft auch den Arbeitsplatz) los. Hier wird mit einem völlig anderen Massstab gemessen als bei Alkohol, der im Strassenverkehr im Vergleich zu Cannabis sogar noch die riskantere Droge ist. Diese ungerechte und nach Aussagen von Experten verfassungswidrige Regelung will die Regierung bei der kommenden Novelle nicht reformieren, trotz Druck aus den Reihen des Grünen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage zur Entscheidung angenommen.
Krieg den Tüten
[Süddeutsche Zeitung, 05.01.2002]
IACM-Informationen vom 5. Januar 2002
[06.01.2002] Ein Schweizer Cannabisaktivist begann am Tag seiner Verhaftung am 14. November 2001 einen Hungerstreik, nun seit mehr als 50 Tagen. Bernard Rappaz baut Cannabis an. Er ist Gründer und Geschäftsführer der Hanf-Kooperative Valchanvre (deutsch: Hanf- Tal). 25 Polizeibeamte führten in der Kooperative eine Razzia durch und konfiszierten 10 Tonnen Cannabis. Rappaz wird beschuldigt, Hanf anzubauen, das mehr als die erlaubten 0,3 % THC enthält.
Swiss Federation of Drugs and Cannabis Consumers (FDCC) 05.01.2002 USA "drogenfrei bis 2002"?
[05.01.2002] Sind die USA eine drogenfreie Gesellschaft? Nach den Versprechungen von Politikern schon. Vor vier Jahren beschlossen die damals das amerikanische Abgeordnetenhaus kontrollierenden Republikaner, dieses Ziel bis zum Jahr 2002 zu erreichen und setzten dabei auf harte Repression. Im Jahr 2000 gab es in den USA 1.579.566 Verhaftungen wegen Verstössen gegen das Drogengesetz. 46,5 Prozent davon -- 734.497 Verhaftungen -- waren für Cannabis. Das Drogenbudget allein der Regierung in Washington belief sich im letzten Jahr auf 21 Milliarden Euro. Die einzelnen Bundesstaaten geben noch einmal eine ähnlich hohe Summe für Drogenbekämpfung aus. Den Konsum hat das offenbar nicht gebremst: Laut Erhebungen im Auftrag der Regierung haben 86,9 Millionen Amerikaner über 12 Jahren jemals eine illegale Droge konsumiert, 24,5 Millionen davon im vergangenen Jahr, davon 18,6 Millionen (8,3 Prozent der Bevölkerung) Cannabis, davon 10,7 Millionen (4,8 Prozent der Bevölkerung) auch im letzten Monat. In den Niederlanden konsumierten laut einer Studie im Jahre 1997 4,5 Prozent jemals Cannabis und 2,5 Prozent im letzten Monat. Der Konsum von Cannabis ist also in den USA etwa doppelt so verbreitet als in den Niederlanden, wo diese Droge seit 26 Jahren straffrei ist. Die amerikanischen Politiker wollen die USA "drogenfrei" machen - ein Versuch der bei der Droge Alkohol in den Jahren 1919 bis 1929 kläglich gescheitert ist. Die niederländische Regierung dagegen orientiert sich am Prinzip der Schadensminimierung - ein realistischeres Konzept mit besseren Ergebnissen, wie man sieht.
House Republicans vow to make U.S. drug-free
[Reuters, 02.05.1998] 03.01.2002 Rechtsexperten: "Führerscheinverordnung verfassungswidrig"
[03.01.2002] Am 30.11.2001 veranstaltete Christa Nickels von Bündnis 90/Die Grünen Anhörungen zum Thema Cannabis und Führerschein. Unter dem Titel "Flachmann im Handschuhfach - Führerschein weg? Über die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsrecht" ist der Bericht jetzt im Druck und online auf der Website der Abgeordneten als RTF-Datei verfügbar:
Die FeV [Führerscheinverordnung] ist verfassungswidrig und muss nach Maßgabe verfassungskonformer Kriterien dringend novelliert werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass auch die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung sich nach den verfassungsrechtlichen Maßgaben richten.Harte Worte auch von Rechtsanwalt Michael Hettenbach, ebenfalls als Experte geladen: In einem unveröffentlichten Beschluss von 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht weiter darauf hingewiesen, dass bei regelmäßigem Cannabiskonsum nicht schon ohne weiteres unter diesem Gesichtspunkt die Kraftfahreignung verneint werden könne (1 BvR 398/96).Die Publikation kann gegen gegen eine Schutzgebühr von 1,50 € vom Informationsdienst der Bundestagsfraktion bezogen werden: Bündnis 90/Die GrünenFlachmann im Handschuhfach - Führerschein weg? (Info-Dienst von B90/Die Grünen) CLN#38: Anhörung der Grünen zum Führerscheinrecht Homepage von Christa Nickels, MdB Cannabis und Führerschein 30 Jahre Betäubungsmittelgesetz
[03.01.2002] Am 10.01.1972 löste das Betäubungsmittelgesetz das alte Opiumgesetz ab: Als eine der Maßnahmen der Bundesregierung, die in einem umfassenden Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht vorgesehen sind, dient das Gesetz dem Ziel, der Rauschgiftwelle in der Bundesrepublik Deutschland Einhalt zu gebieten und damit große Gefahren von dem Einzelnen und der Allgemeinheit abzuwenden. Es geht darum, die einzelnen Menschen, insbesondere die jungen, vor schweren und nicht selten irreparablen Schäden an der Gesundheit und damit vor einer Zerstörung ihrer Persönlichkeit, ihrer Freiheit und ihrer Existenz zu bewahren. Es geht darum, die Familie vor der Erschütterung zu schützen, die durch ein der Rauschgiftsucht verfallenes Mitglied droht. Es geht darum, der Allgemeinheit den hohen Preis zu ersparen, den ihr die Opfer einer sich ungehemmt ausbreitenden Rauschgiftwelle abverlangen würden. Es geht schließlich darum, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft nicht gefährden zu lassen. Dreissig Jahre später müssen wir feststellen:
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (Rechtsanwalt Michael Hettenbach)
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