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28.11.2002 Hans-Christian Ströbele bei Stefan Raab
[28.11.2002]
Hans-Christian Ströbele bei Stefan Raab
[RealPlayer, Sendung vom 27.11.2002] 28.11.2002 Urteil gegen Patienten aufgehoben
[28.11.2002]
Cannabis als Medizin: Fünf Monate auf Bewährung
[CLN#62, 17.05.2002] 28.11.2002 Griechenland will Überprüfung der UN-Drogenabkommen
[28.11.2002] Ein Revision der UN-Drogenabkommen wurde auch von einem Ausschuss des britischen Unterhauses sowie des kanadischen Senats vorgeschlagen.
Cannabisverbot und Drogenabkommen 25.11.2002 CDU/CSU kritisiert Niederlande
[25.11.2002] Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte laut derselben Zeitung, die "völlig verantwortungslose" Drogenpolitik der Niederlande sei eine der wesentlichen Ursachen für die Versorgung des Drogenmarktes in der Bundesrepublik "sowie für Drogenelend und Tod in Deutschland". Dies spüre man sogar bis nach Bayern.Herrn Becksteins Anklage gegen "Drogenelend und Tod in Deutschland" ist ein Eigentor: Die Niederlande mit 16 Millionen Einwohnern haben jährlich laut Zahlen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) etwa soviele Drogentote wie allein die bayerische Landeshaupstadt München. Der Versuch, Kritik an der relativ liberalen Cannabispolitik der Niederlande mit Problemen im Zusammenhang mit "harten" Drogen begründen zu wollen, ist unsachlich und unglaubwürdig. Der Handel mit "harten" Drogen wird in den Niederlanden so wenig toleriert wie in Deutschland. Das gleiche gilt für Handel mit Cannabis in großen Mengen oder jede Form von Ein- oder Ausfuhr. Solche Verbote sind in Handelsnationen jedoch kaum durchsetzbar, weil die Warenströme für eine wirksame Kontrolle einfach zu groß sind. Kaum einer der Hardliner aus Deutschland oder Frankreich erwähnt, dass rund 50% des in den Niederlanden beschlagnahmten Haschischs über das strenge Frankreich ins Land kommt oder dass rund 80% des beschlagnahmten Heroins über Deutschland eingeführt wird (laut 1998 International Narcotics Control Strategy Report des US-Aussenministeriums).
Union attackiert die Niederlande
[spiegel.de, 25.11.2002] 25.11.2002 Aschenbecher verschwinden aus dem Gesundheitsministerium
[25.11.2002] Ärzte rechnen bis Ende des nächsten Jahrzehnts mit einem Anstieg der jährlichen tabakbedingten Todesfälle auf über 8 Millionen weltweit. Nach offziellen Zahlen gehen etwa 100.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland auf das Rauchen zurück.
Zahl der jungen Raucher steigt
[Südeutsche Zeitung, 23.11.2002] 23.11.2002 Artikel zu Cannabis, Depressionen und Schizophrenie
[23.11.2002] Der BMJ-Leitartikel fasst mehrere Studien zum Thema zusammen, unter anderem eine Nachfolgestudie zur schwedischen Andreasson-Studie aus den 80er Jahren mit 50.465 Wehrpflichtigen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass der Konsum von Cannabis das Risiko von Schizophrenie in der untersuchten Gruppe um 30% gesteigert habe. Der Leitartikel dazu: "Diese große Wirkung ist überraschend und spiegelt sich noch nicht in einer gesteigerten Häufigkeit in der Bevölkerung wieder." Ein Gesichtspunkt, den auch der australische Wissenschaftler Wayne Hall in seiner Studie für die australische Regierung im Jahre 1994 unterstützt. Er verweist darauf, dass die Behandlungshäufigkeit von Schizophrenie im letzten halben Jahrhundert abgenommen hat, während in der gleichen Zeit der Cannabiskonsum zugenommen hat. Andere interessante Fakten zur schwedischen Studie: 70% der Cannabiskonsumenten hatten Erfahrungen mit anderen illegalen Drogen - in Deutschland haben weniger als ein Viertel aller Personen mit Cannabiserfahrungen Erfahrungen mit anderen illegalen Drogen. Trotz der grossen Zahl der Rekruten insgesamt stützt sich die Studie auf ganze achtzehn Schizophreniepatienten mit ausschliesslicher Cannabiserfahrung (5% der Patienten), davon nur vier, die Cannabis 50-mal oder öfter verwendet haben (1% der Patienten). Ein weiterer Artikel in der selben Ausgabe berichtet über eine neuseeländische Studie mit 1037 Teilnehmern. Unter Personen, die im Alter von 15 Jahren von Cannabiserfahrung berichteten, waren schizophrenieartige Symptome im Alter von 26 Jahren viermal häufiger als bei Nichtkonsumenten. Bei Personen, die im Alter von 18 Cannabiserfahrung hatten aber noch nicht mit 15 war kein Zusammenhang feststellbar. Wurde bei den mit 15 Jahren Konsumerfahrenen berücksichtigt, ob bereits mit 11 Jahren psychotische Symptome aufgetreten waren (also vor dem ersten Cannabiskonsum), dann war auch dort das erhöhte Risiko nicht mehr statistisch signifikant.
Cannabis and mental health
[British Medical Journal, 23.11.2002] 22.11.2002 Fremdgefährdung und Cannabis (II)
[22.11.2002] Kein gutes Vorbild war der Drogenbeauftragte des US-Bundesstaates Arkansas, Bill Hardin. Er wurde am 15.11.2002 wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei angehalten, wobei die Beamten seine Alkoholfahne rochen. Er wurde verhaftet und ein Atemtest ergab ein Ergebnis weit über dem gesetzlichen Grenzwert. Hardin verweigerte eine Blutprobe. Noch am selben Wochenende wurde er vom Gouverneur gefeuert. Er war seit über vier Jahren für die Ausarbeitung und Ausführung der Drogenpolitik von Arkansas zuständig gewesen. Man muß gar nicht in die Ferne schweifen. Am 27.09.2002 berichteten wir, dass zwei deutsche Politiker, die bei Cannabis als Hardliner gelten, wegen überhöhter Geschwindigkeit bzw. versuchter Nötigung im Straßenverkehr ihren Führerschein abgeben mußten. Es handelte sich um den Thüringer Innenminister Köckert (CDU) und den innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Wolfgang Zeitlmann. Sie bekamen 3 bzw. 2 Monate Fahrverbot. Brandenburgs Innenministerin Barbara Richstein (CDU) hält laut Presseberichten Cannabis immer noch für eine "Einstiegsdroge", die zur "Sucht" führt. Frau Richstein ist strikt gegen eine Straffreistellung von mehr als 6g Cannabis zum Eigenkonsum ohne Fremdgefährdung. Am 02.11.2002 berichtete die Berliner Zeitung, dass die Ministerin für vier Wochen ihren Führerschein abgeben mußte, nachdem sie mit 140 km/h auf der Landstraße geblitzt worden war.
Fremdgefährdung und Cannabis
[CLN#78, 27.09.2002] 22.11.2002 EU: Tabakwerbeverbot und Cannabismindeststrafen
[22.11.2002] Ganz anders sieht es bei der Vereinheitlichung der strafrechtlichen Sanktionen beim Handel mit Cannabis und anderen illegalen Drogen aus. Gerade jenen Politikern, die bei Tabak eine europäische Regelung ablehnen, ist hier die eigenständige Politik der Niederlande ein Dorn im Auge. Eine EU-Initiative sieht hier vor, dass künftig kein Mitgliedsland mehr für den inländischen Handel mit geringen Mengen Cannabis eine niedrigere Höchststrafe vorsehen kann als 1 bis 3 Jahre Haft. Besonders aktiv für diesen Vorstoss ist Schweden, das eine sehr repressive Drogenpolitik betreibt. Bundesinnenminister Otto Schily traf sich am 15.11.2002 mit dem schwedischen Justizminister Bodström. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die EU-weite Bekämpfung des Handels mit illegalen Drogen. Herr Schily, Ihre Aussage, Einzelgänge einiger Mitgliedstaaten dürfe es bei der Bekämpfung des Drogenhandels nicht geben, war das auf die Coffeeshops der Niederlande gemünzt oder deutsche Tabakpolitik? ;-) Wenn es um die Tabakwerbung geht, geben Regierung wie Opposition wirtschaftlichen Interessen von Verlegern den Vorzug, die Einnahmeausfälle beim Anzeigenaufkommen fürchten. Hier geht es pro Jahr um Hunderte von Millionen Euro - aber letztlich auch um eine sechsstellige Zahl von Todesfällen. Doch beim Handel mit Cannabis, das weit weniger schädlich ist als Alkohol und Nikotin, gelten ganz andere Regeln. Das Prinzip der Subsidiarität, das den Politikern beim Kampf um den Erhalt der Tabakwerbung heilig ist, wird hier beiseite gewischt. Ein Vergleich zwischen den Ergebnissen verschiedener drogenpolitischer Strategien soll künftig nicht mehr möglich sein. Das niederländische Modell bringt allein durch seine Existenz Vertreter einer repressiven Drogenpolitik in Bedrängnis. Seine praktischen Ergebnisse entkräften alte Argumente gegen Reformen, wie z.B. dass straffreie Verfügbarkeit von Cannabis einen drastischen Anstieg der Konsumzahlen zur Folge habe. Doch selbst wenn die Niederlande gezwungen werden, das maximale Strafmaß anzuheben, das Coffeeshopbetreibern drohen würde, wenn sie vor Gericht gestellt würden, ist noch nicht mit einem Ende der Coffeeshops zu rechnen. In den Niederlanden gilt bei Straftaten das Ermessensprinzip, das es der Staatsanwaltschaft erlaubt, Prioritäten bei der Strafverfolgung festzulegen. Die praktische Handhabung des Opiumgesetzes wird auf kommunaler Ebene entschieden. Wenn sich in der Schweiz der Gesetzentwurf zur Straffreistellung von Cannabis durchsetzt, wird es zudem ein weiteres Alternativmodell geben, das EU-Beschlüssen nicht unterworfen ist.
Neuer Anlauf für Tabakwerbeverbot
[Rheinpfalz Online, 21.11.2002] 19.11.2002 Hanfparade 2003 am 23. August
[19.11.2002]
Pressemitteilung der Veranstalter
19.11.2002 Report Mainz warnt vor Legalisierung
[19.11.2002] Das Naturprodukt Cannabis wird von vielen Alt-68ern und Linken aufgrund hedonistischer Erfahrungen verherrlicht. Doch die Partydroge ist heute durch gezielte Pflanzenzucht um ein Vielfaches potenter als in den 70er Jahren und weitaus heimtückischer.Ein stationär behandelter junger Mann im Krankenhaus Eppendorf kam zu Wort, der unter dem Dauerkonsum von Cannabis unfähig war, sein Leben zu bewältigen. Die Sendung nannte eine Zahl von 3,5 Millionen regelmässigen Konsumenten und Probierern, von denen jeder Zehnte abhängig werde. Auch eine Mannheimer Studie wurde erwähnt, wonach Cannabis bei bereits dazu veranlagten Menschen eine Schizophrenie zum Ausbruch bringen kann. Dass es exzessiven, schädlichen Konsum von Cannabis gibt, wird von niemandem bestritten. Doch Problemfälle wie in der Sendung gezeigt beweisen nur, dass das jetzige Verbot ungeeignet ist, solche Probleme zu verhindern. Im Gegenteil, die Kriminalisierung der Konsumenten ist mit daführ verantwortlich, dass offene Gespräche kaum stattfinden. Aufklärung darüber, was Gebrauch und was Missbrauch ist, unterbleibt. Hilfe wird erst dann gesucht, wenn jemand mit seinen Problemen nicht mehr alleine fertig wird. Wenn Konsumenten tatsächlich erst dann von den Risiken von Cannabis erfahren, wenn sie sich in ärztliche Behandlung begeben, wie in der Sendung dargestellt, dann zeigt das, wie verkehrt die derzeitige Mittelverteilung bei Repression und Aufklärung ist. Die Sendung blieb die Antwort darauf schuldig, warum rund 3 Millionen problemfreier Konsumenten zu Kriminellen gestempelt werden müssen, wenn damit keine Probleme gelöst werden. Sie versuchte, mit den Problemen bei 13-jährigen Konsumenten (die durch das jetzige Verbot gar nicht geschützt werden) die Verfolgung von über 18-Jährigen zu begründen. Das ist oberflächlich und wenig überzeugend. Zahlreiche kritische Beiträge im Online-Forum des SWR waren die Folge.
Manuskript der Sendung vom 18.11.2002 18.11.2002 CDU-Vorstandsmitglied für Cannabis-Legalisierung
[18.11.2002] Auch in anderen Bereichen forderte die 26-Jährige ein Umdenken ihrer Partei. «Junge Leute müssen früher mit der Ausbildung fertig werden. Deshalb gehört auch die Wehrpflicht abgeschafft», verlangte sie. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, «Haschisch und Marihuana zu legalisieren». Weiche Drogen sollten aus der Kriminalität herausgeholt werden. Heftig griff Wnuk-Lipinski die rot-grüne Koalition an: «Ich kenne viele junge Leute, die auswandern wollen, wenn die weiter so eine Politik machen», sagte die CDU-Politikerin.Im Mai diesen Jahres brachte der Kreisverband Flensburg der Jungen Union auf dem Schleswig-Holstein-Tag der Organisation eine Entschliessung für die Cannabisreform ein.
CDU-Vorstandsmitglied findet Christdemokraten altbacken
[Yahoo! Schlagzeilen, 17.11.2002]
Junge Union Flensburg für Cannabisreform [CLN#65, 07.06.2002] 17.11.2002 Bayern: Neuer Verurteilungsrekord bei Drogen
[17.11.2002] Entgegen der positiven Gesamtentwicklung ist bei den Betäubungsmitteldelikten ein signifikanter Anstieg der Verurteiltenzahl um 5,69 Prozent auf nunmehr 10.899 zu verzeichnen. Schon in den Jahren zuvor war insoweit jeweils eine Zunahme festzustellen. Die Steigerungsraten fallen von Jahr zu Jahr höher aus (1999: 2,33 Prozent; 2000: 4,24 Prozent). Bei Jugendlichen, das heißt Personen zwischen 14 und 18 Jahren, nahm die Zahl der wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Verurteilten 2001 gar um 15,15 Prozent zu, bei Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, um 9,05 Prozent. "Die besondere Anfälligkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden für Betäubungsmittelverstöße empfinde ich als äußerst besorgniserregend", so der Justizminister.Vor zwei Monaten berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass laut einer neuen Studie Schüler in München im Vergleich zu Altersgenossen in anderen deutschen Großstädten führend im Konsum von Alkohol und Cannabis sind. Anstatt die eigene Politik zu hinterfragen, sucht Justizminister Weiß Sündenböcke für den Anstieg, von drogenpolitischen Reformen der Bundesregierung bis zur Legalisierungskampagne der Grünen Jugend. Daß die eigene, repressive Politik eine kontraproduktive Wirkung haben könnte, kommt der Bayerischen Staatsregierung scheinbar nicht in den Sinn.
"Wieder weniger Verurteilte, aber mehr Drogentäter"
[Bayerisches Staatsministerium der Justiz] 17.11.2002 Hanfparade-Sprecher auf Pro Sieben
[17.11.2002]
TV Total Homepage 15.11.2002 Justizminister verschieben Vereinheitlichung auf 2004
[15.11.2002]
Diese ministerielle Interpretation der Studienergebnisse ist recht eigenwillig. Die Aulinger-Studie berichtet, dass im Jahre 1995 von den Staatsanwaltschaften in Landshut, Traunstein, Nürnberg-Fürth und Bamberg (Bayern) nur jeder siebte bis jeder neunte Fall nach §31a des Betäubungsmittelgesetzes straflos eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel und Lübeck (Schleswig-Holstein) dagegen wendeten diese Regelung im gleichen Jahr bei etwa jeden zweiten Fall an (siehe Aulinger, Seite 185).
Weil die Mehrzahl der Minister keinen Handlungsbedarf aus der vorliegenden Studie von vor fünf Jahren erkennt, wollen sie nun eine neue Studie des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht in Freiburg abwarten, die gerade diesen Oktober angelaufen ist und aktuelle Daten zur derzeitigen Rechtspraxis ermitteln soll. Ihr Ergebnis soll voraussichtlich im März 2004 vorliegen -- fast genau zehn Jahre nachdem das höchste Gericht in Deutschland am 09.03.1994 den Gesetzgeber rechtskräftig zu einer »im wesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendung« bei der straffreien Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen Cannabis verpflichtet hatte.
Cannabis frei? Kein Thema
[taz, 15.11.2002] 14.11.2002 Mertin (FDP) will Bußgeld für geringe Mengen
[14.11.2002]
'Weiche Drogen gibt es nicht'
[Trierischer Volksfreund, 13.11.2002]
RLP-Justizminister: Cannabisbesitz als Ordnungswidrigkeit
[CLN#72, 16.08.2002] 13.11.2002 Studie der British Lung Foundation
[13.11.2002] "Schon drei Joints mit reinem Cannabis richteten so viel Schaden an wie eine ganze Schachtel Zigaretten, erklärten Vertreter der "British Lung Foundation" unter Berufung auf eine neue Untersuchung", schreibt die "Freie Presse" (Sachsen). Ein Artikel von uns befasst sich mit dieser Studie der Britischen Lungenstiftung (BLF).
Die Studie der British Lung Foundation (BLF) 11.11.2002 VfD schreibt an die Justizminister
[11.11.2002]
Schreiben des VfD an die Justizminister
[08.11.2002] 11.11.2002 Eduard Lintner (CSU) für 10g-Grenze
[11.11.2002] Wenn ich dafür die einheitliche Linie in den Ländern bekomme, dann sind zehn Gramm Haschisch gerade noch tolerabel. Damit ist das Ende der Fahnenstange jedoch erreicht.
Lintner für Zehn-Gramm-Lösung
[Welt, 25.08.1995] 10.11.2002 Umfrage: Zwei Drittel sind gegen straffreien Cannabisbesitz
[10.11.2002] Die Umfrage enthält wenig neues und bestätigt im Wesentlichen das Ergebnis anderer Umfragen der letzten Jahre, wonach ca. 60-65% der Bevökerung an staatlichen Sanktionen gegen Cannabisbesitz festhalten wollen. Das lässt sich unter anderem auf mangelnde Aufklärung über die relativen Risiken von Cannabis und anderen Drogen sowie Unkenntnis über die Auswirkungen der Verbotspolitik im Vergleich zu anderen staatlichen Kontrollmodellen zurückführen. Diese Ergebnisse zeigen in erster Linie, wie gross der Aufklärungsbedarf noch ist. Andererseits zeigte jedoch eine EMNID-Umfrage vom Juli dieses Jahres, dass die Mehrheit der Bevölkerung bereits jetzt gegen das Festhalten am Strafrecht ist. Vor die differenziertere Wahl gestellt, Cannabisbesitz als Straftat, Ordnungswidrigkeit oder gar nicht zu bestrafen, waren nur noch 36% für das Festhalten am Strafrecht, also dem gegenwärtigen Zustand.
Bundesbürger wollen keinen legalen Haschisch-Besitz
[Welt am Sonntag, 10.11.2002] 08.11.2002 CDU/CSU protestiert gegen SPD-Initiative
[08.11.2002] Laut dem maßgeblichen Rechtskommentar von Oberstaatsanwalt Körner zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist eine straffreie Verfahrenseinstellung nach §31a BtMG durchaus auch im Wiederholungsfall möglich. In einer Entscheidung vom 20.12.1995 (Aktenzeichen: 3 StR 245/95) ging darüberhinaus der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Definition der geringen Cannabismenge nicht von 3 sondern von 10 Konsumeinheiten aus und stufte 10g Cannabisharz als geringe Menge ein (vergleiche Körner, §31a Randziffer 17). OStA Körner selbst schlägt vor, die geringe Menge auf ein Zehntel der (bereits vom BGH mit 7,5g des Hauptwirkstoffs THC genau definierten) "nicht geringen Menge" Cannabis festzulegen. Die "nicht geringe" Menge ist nicht das Gegenstück zur "geringen" Menge, denn dazwischen liegt noch die "Normalmenge". Ein Zehntel der vom BGH festgesetzten "nicht geringen Menge" entspricht 0,75g des Wirkstoffs THC. Das sind z.B. etwa 10g Cannabisharz guter Qualität oder eine entsprechend grössere Menge Cannabis schlechterer Qualität.
SPD probiert Cannabis-Freigabe
[CDU/CSU, 08.11.2002] 08.11.2002 Drogen zum persönlichen Gebrauch
[08.11.2002] Man sieht, während bei Cannabis um die Strafbarkeit fast jeder Einzelkonsumdosis gefeilscht wird, sind bei Alkohol und Tabak die Mengen zum persönlichen Gebrauch gar nicht einmal so gering. Zehn Liter Schnaps zu 38% ist immerhin etwa das 15-fache einer für einen Erwachsenen akut lebensgefährlichen Dosis Alkohol.
Britain ordered to relax curbs on 'booze cruises'
[Daily Telegraph (GB), 19.07.2001] 08.11.2002 Großbritannien: Cannabismedizin noch 2003?
[08.11.2002] Die Produkte von GW Pharmaceuticals bestehen aus alkoholischen Lösungen von Cannabis-Blüten, die als Spray auf die Mundschleimhaut gesprüht werden. Das erlaubt eine ähnlich rasche Aufnahme und gute Dosierbarkeit wie beim Rauchen, vermeidet aber die mit jeder Form von Rauch verbundene Belastung der Atemwege.
GW Announces Positive Results From Each of Four Phase Three Clinical Trials
[05.11.2002] 07.11.2002 Caspers-Merk: Straffreiheit bis 10g
[07.11.2002] Die CDU-Justizministerin von Brandenburg hatte vor wenigen Tagen die 6g-Grenze verteidigt, die in ihrem Bundesland existiert. Auch die CDU-Leitsätze "Wege aus der Sucht" von 1998 definieren 6g als "geringe Menge". Da dürfte es sich nur um eine Verhandlungstaktik handeln, wenn Hubert Hüppe, der drogenpolitische Sprecher der CDU/CSU, die Messlatte noch tiefer hängen will als die eigenen Parteikollegen: Nur "ein bis zwei Konsumeinheiten" könnten straffrei bleiben... Umgekehrt versteht wohl auch Frau Schubert ihre 15g-Forderung als Verhandlungsmasse, damit am Ende nicht weniger als jene 10g als Kompromiss herauskommen, die Frau Caspers-Merk als Ergebnis bereits vorwegnimmt und die, wenn man denn einer Pressemitteilung ihres Büros vom Dezember vorigen Jahres geglaubt hätte, derzeit schon Realität wäre.
Kleine Mengen Cannabis sollen straffrei sein
[Badische Zeitung, 06.11.2002]
Pressemitteilung des Vereins für Drogenpolitik
[VfD, 07.11.2002]
CDU Jugendpolitik: Keine Freigabe illegaler Drogen 06.11.2002 Nevada: Cannabisinitiative erhält 39%
[06.11.2002] Ein Vorschlag eines Verfassungszusatzes, der den Besitz von bis zu drei Unzen (ca. 85g) Cannabis für Erwachsene ab 21 Jahre im Bundesstaat Nevada legalisiert hätte, ist gescheitert. Nach dem vorläufigen Ergebnis um 02:26 morgens stimmten 39% für den Entwurf und 60,7% dagegen. In San Francisco stimmten 63% der Wähler für Proposition S, ein Gesetz das die Stadt auffordert, Patienten mit Cannabis als Medizin zu versorgen, nachdem die Bundesdrogenpolizei Cannabisclubs geschlossen hat, die kalifornischem Recht entsprachen. In Arizona scheiterte ein Entwurf, den Besitz von 2 Unzen (ca. 56g) Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. In South Dakota wurde die Legalisierung von Industriehanf abgelehnt. In Ohio konnte sich ein Entwurf nicht durchsetzen, der Therapie statt Gefängnis bei einfachen Drogendelikten vorsah. In der Zusammenfassung des Entwurfs auf dem Stimmzettel war zwar von 247 Millionen Dollar an Therapiekosten über sieben Jahre die Rede, aber nicht von den weit höheren Haftkosten, die mit der Reform gespart würden.
State and Federal Election Results
[Innnenministerium des Bundesstaats Nevada] 02.11.2002 Brandenburg: Justizministerin für 6g-Grenze bundesweit
[02.11.2002] Nicht nur die Justizministerin von Brandenburg sondern auch der baden-württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) und der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) wollen an der derzeit bei ihnen geltenden Regelung festhalten. Danach sind Verfahrenseinstellungen bei bis zu 6g möglich, ohne dass es jedoch eine feste Grenze gebe, bis zu der der Besitz straffrei bliebe. Vielmehr wird in jedem Fall einzeln entschieden. In Hessen soll die Obergrenze zur Zeit 10g betragen.
Richstein befürwortet einheitliche Regelungen für Cannabis
[[Märkische Oderzeitung, 30.10.2002]
Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge" 02.11.2002 Stecknadel im Heuhaufen
[02.11.2002] Ist eine Beschlagnahmung von Cannabis im Schwarzmarktwert von 1,7 Millionen Euro ein grosser Erfolg? Das kommt darauf an, womit man vergleicht. Der geschätzte jährliche Cannabisverbrauch in Deutschland liegt bei 100 bis 300 Tonnen pro Jahr, wovon ein steigender Anteil aus dem inländischen Anbau kommt. Die zwei Funde zusammengenommen entsprechen damit vielleicht dem deutschen Verbrauch für 24 Stunden. Funde in dieser Grössenordnung sind jedoch keine Routine. Schmuggler bevorzugen, Schmuggelware in regulärer Handelsware zu verstecken. Es ist wie die sprichwörtliche Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Den 0,6 Tonnen beschlagnahmten Haschisch aus Spanien stehen allein fast 0,5 Million Tonnen Tomaten gegenüber, die alljährlich aus zwei den wichtigsten EU-Transitländern für Cannabis über Deutschlands Grenzen rollen (280.000 Tonnen aus Spanien und 213.000 Tonnen aus den Niederlanden). Grob gesagt heisst das, dass die Polizei mehr als 99,99% aller Gemüselieferungen kontrollieren müsste, um den Handel zu stoppen - wenn Cannabis nur in Gemüse-LKWs versteckt würde. Tatsächlich ist der "Heuhaufen" um ein Vielfaches grösser. Der Anbau von 0,6 Tonnen Cannabis ist nicht viel aufwendiger als der Anbau der selben Menge Tomaten. Solange das staatliche Verkaufsverbot daraus eine 1,7 Millionen-Euro-Fracht macht, wird der Handel nicht zu stoppen sein.
Was verboten ist, kann nicht besteuert werden 01.11.2002 USA: Fast jeder Zweite hat Cannabiserfahrung
[01.11.2002] Anlass der Umfrage war eine Titelgeschichte des US-Nachrichtenmagazins TIME. Eines der Hauptschlachtfelder in der amerikanischen Cannabisdebatte ist die medizinische Verwendung von Cannabis. Sie wird laut der Umfrage von 80% der Bevölkerung unterstützt. Damit befürwortet weniger als ein Fünftel der Bevölkerung die derzeitige Politik der Regierung. Ein US-Bundesgericht (der Ninth U.S. Circuit Court of Appeals), das für den Westen der USA zuständig ist, entschied am Dienstag, 29.10.2002, dass die Regierung Ärzte nicht dafür ihre Lizenz entziehen darf, dass sie mit ihren Patienten über Cannabis als Medizin sprechen. Dabei sei der Erste Verfassungszusatz der US-Verfassung berührt, der die Redefreiheit garantiert. Einer der Richter stellte auch fest, dass es sich beim Umgang mit lokal produziertem Cannabis nicht um Handel zwischen Bundesstaaten handele. Laut US-Verfassung sind nämlich die Bundesstaaten für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich der Bundesregierung vorbehalten sind. Einer dieser Vorbehalte betrifft die Regulierung des Handels zwischen den Bundesstaaten. Aufgrund der beschränkten Zuständigkeit der Bundesregierung wurde übrigens auch das Alkoholverbot der 20er Jahre nicht als Bundesgesetz sondern als Verfassungszusatz erlassen. Im vergangenen Jahr gab es in den USA 723.627 Verhaftungen wegen Cannabis, die zweithöchste Zahl in der Geschichte der USA. 88,6% davon wurde einfacher Besitz vorgeworfen. Seit 1965 wurden 14,7 Millionen Amerikaner wegen Cannabis verhaftet, davon allein 6 Millionen in den letzten 10 Jahren. Die US-Bundesregierung gibt jährlich um die 19 Milliarden Dollar aus Steuergeldern für ihre Drogenpolitik aus und die 50 Bundesstaaten noch einmal eine ähnliche Summe.
Time/CNN Poll...
[NORML, 31.10.2002]
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