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Ältere Neuigkeiten: Mai 200131.05.2001
Der Petitionsausschuß des Bundestages will sich für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Kranke einsetzen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Schritte zu unternehmen um das zu ermöglichen.
Eine belgische Erhebung ergab dass ca. 40 Prozent der 18 bis 19-Jährigen im Land bereits Cannabis konsumiert haben. Eine derart grosse Gruppe überfordert das Strafrecht. Deshalb soll Cannabisbesitz straffrei werden. Die belgische Regierung will für klare Verhältnisse bei der Cannabisreform sorgen. 600 000 Broschüren, die im ganzen Land verteilt werden, sollen die künftige Praxis erklären. Das berichtet die belgische Zeitung La Dernière Heure.
In Kanada findet eine lebhafte Debatte über die Entkriminalisierung von Cannabis statt. Es wird erwogen, den Besitz von Cannabis zum persönlichen Konsum nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld umzustufen. Derzeit hört ein Ausschuss des Senates Experten dazu an, wobei manchmal Rhetorik und Fakten aufeinander prallen: Während ein Vertreter des Verbandes der kanadischen Polizei warnte, eine Entkriminalierung würde zu einem Anstieg des Konsums führen, erinnerte Peter Cohen von der Universität Amsterdam vor dem Senatsausschuss daran, dass nach 25 Jahren Entkriminalisierung prozentual nur halb soviele Niederländer Cannabis probieren als Nordamerikaner. Bereits 1999 empfahl der kanadische Verband der Polizeipräsidenten eine Entkriminalisierung. In Deutschland sprach sich die SPD schon 1993 dafür aus.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Akzeptanz" des akzept e.V. (Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik) beschreibt Joachim Eul (LAG Drogen Berlin) Perspektiven zu Veränderungen in der deutschen Cannabispolitik.
30.05.2001
In Thüringen
wurde ein 36-Jähriger wegen des Besitzes von 291
Gramm Haschisch (21,8 Gramm THC) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf
2 Jahre Bewährung verurteilt. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass
die Verurteilung in diesem Ausmaß erfolgte obwohl das Gericht die Angaben
des Angeklagten, Cannabis zur Bekämpfung von Schmerzen verwendet
zu haben, für glaubwürdig hielt und damit von einer medizinischen
Anwendung ausging.
Das Gründungsprotokoll des Vereins für Drogenpolitik steht jetzt online.
28.05.2001
Der Verein für Drogenpolitik wurde am Samstag in Mannheim gegründet. Der Verein will öffentlich für eine schadensminimierende Drogenpolitik eintreten. Zum 1. Vorsitzenden wurde Tilmann Holzer gewählt, zur zweiten Vorsitzenden Melanie Quatz, zum Schatzmeister Rolf Galgenmayer-Quatz. Auch zwei Beisitzer und zwei Rechnungsprüfer wurden gewählt.
Mit einer provokativen Rauchaktion mit Wasserpfeife in der Fussgängerzone von Gummersbach sicherten sich die Jungen Liberalen nicht nur die Aufmerksamkeit einiger Ordnungshüter sondern auch der Presse und ihrer Mutterpartei, der FDP. Dass sich "nur" Tabak in der Pfeife befand änderte wenig daran. Wenn Tabak und Alkohol legal sind, warum ist dann Cannabis strafbar obwohl es weniger schädlicher ist? Diese Frage wird sich nicht nur die FDP stellen müssen.
25.05.2001
Am 26. Mai 2001 wird in Mannheim der Verein für Drogenpolitik gegründet. Dieser Verein soll als Lobby für eine schadensreduzierende Drogenpolitik in Deutschland tätig sein. Wir unterstützen diesen Vorschlag von Tilmann Holzer vom Bundesnetzwerk Drogen der Grünen weil wir glauben, dass eine solche Organisation notwendig ist damit Drogenreform ernstgenommen wird. Der aktuelle Satzungsentwurf, die Beitragsordnung, eine Tagesordnung und eine Wegebeschreibung sind jetzt online. Wer an einer Mitgliedschaft Interesse hat, kann sich auch auf die VfD-Mailingliste eintragen: (Hier klicken) und absenden!.
Am Mittwoch dem 23.05.2001 fand in Berlin eine Veranstaltung der Aktion kimwillkiffen statt. Mun-ju Kim ist eine Koreanerin, die in Berlin lebt. Im Oktober des vergangenen Jahres hat sie bei der Bundesopiumstelle beantragt, ihr den Konsum von kleinen Mengen an Haschisch und Marihuana auf legalem Weg zu ermöglichen.
Voraussichtlich zum 1. Juli soll die 15. Änderungsverordnung zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Kraft treten. Insbesondere geht es dabei ein Verbot von Sporen von psilocybinhaltigen Pilzen. In den Niederlanden war nach einer Anhörung von Experten von einem Vebot dieser Pilze abgesehen worden. In Deutschland wurde das Verbot vorbereitet, ohne vorher Experten anzuhören.
Wir haben mit dem Kommentar der Schweizer FDP zur geplanten Cannabislegalisierung in der Schweiz eine weitere Stellungnahme einer Schweizer Regierungspartei auf unsere Website gestellt. Die Schweizer FDP spricht sich für die Straffreiheit des Cannabisbesitzes und die Einfürung des Opportunitätsprinzips für den Cannabishandel zur Sicherstellung des Jugendschutzes aus.
24.05.2001
In Kanada hat Joe Clark, der Führer der Konservativen, die Entkriminalisierung von Cannabis gefordert. In der vergangenen Woche beschloss das Parlament, einen Sonderausschuss einzusetzen der sich mit der Drogengesetzgebung befassen soll. Auch die Zeitschrift des kanadischen Ärzteverbands sprach sich für die Entkriminalisierung aus.
Wir haben einen Briefwechsel mit Norbert Geis, dem rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf unsere Seite mit offenen Briefen gestellt: 22.05.2001
Laut der heute veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik 2000 hat die Anzahl der Anzeigen wegen Cannabisdelikten im vorigen Jahr auf 131.662 zugenommen (1999: 118.793). Das entspricht einer Zunahme von 10,7 Prozent zum Vorjahr, von +44 Prozent in nur 3 Jahren bzw. +150 Prozent in 10 Jahren. Ausserdem ist damit die Fallzahl in mittlerweile acht aufeinanderfolgenden Jahren von Jahr zu Jahr gestiegen. 20.05.2001
"Herr Justizminister, entkriminalisieren wir den Besitz geringer Mengen von Marihuana für den persönlichen Gebrauch!" (Canadian Medical Association Journal)
Ärztezeitung: Kammerpräsident Jonitz für Legalisierung von Cannabis (20.02.2001) Deutsches Ärzteblatt: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg" (27.10.2000) The Lancet: Deglamorising cannabis (11.11.1995) 19.05.2001
Die liechtensteinische Landespolizei sowie die Kommission für Suchtfragen stimmen der Legalisierung des Cannabiskonsums im Prinzip zu. Dazu kommt, dass die liechtensteinische Gesetzgebung sich schon immer an der schweizerischen orientiert hat, zudem besteht zwischen den Ländern eine offene Grenze. Der Legalisierungsprozess von Cannabis wird sich in Liechtenstein voraussichtlich aber noch mindestens zwei bis drei Jahre hinziehen.
Volksblatt: redaktion@volksblatt.li 18.05.2001
Die Schweiz setzt auf Prävention statt Strafen. Der Kanton Zürich wird dieses Jahr 890'000 SFR (580'000 EUR) für eine Kampagne zur Suchtprävention ausgeben, mit der einer Banalisierung des Cannabiskonsums entgegengewirkt werden soll. 8070 neue Plakate sollen in den nächsten Wochen im ganzen Kanton zum Nachdenken anregen.
In Hoyerswerda wurde ein bisher nicht vorbestrafter 29-Jähriger zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt weil er einen Minderjährigen mit insgesamt 3 Gramm Cannabis zum gemeinsamen Konsum versorgt haben soll. Seine Haft wird die Steuerzahler etwa 80'000 DM kosten.
17.05.2001
Frau Martina Bunge (PDS) ist die Gesundheits- und Sozialministerin der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Fragestunde am Mittwoch forderte sie eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis, wie vor ihr bereits das Bundesverfassungsgericht vor nunmehr 7 Jahren.
Am 16.05. um 21:45 berichtete das ARD in "Globus: Magazin für Forschung und Umwelt" sehr positiv und mit vielen Fallbeispielen über Cannabis als Medizin. Die Regierung will künftig nur ein Cannabis-Extrakt als Medizin zulassen. Marion Caspers-Merk, Bundes-Drogenbeauftragte: "Damit versprechen wir uns drei Dinge: Sicherheit für denjenigen, der es nutzt. Keine Stigmatisierung von Schwerstkranken als Drogenabhängige und das Dritte: Wir wollen auch die Szene, die sich an die Diskussion hängt, Cannabis als Medizin und damit eigentlich ganz andere Zwecke damit verfolgt, auch diese Debatte dadurch trennen."Cannabis - die illegale Medizin Der "Spiegel" berichtete über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in den USA zur Cannabisabgabe. Der in einigen Details fehlerhafte Artikel hat auch ein Link zu einem Diskussionsforum, wo man nach Registrierung bzw. Anmeldung seine Meinung zur Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten posten kann:
Rettet das Hanfmuseum! Ohne Spenden wird das einzige Hanfmuseum in Deutschland nach 7 Jahren und 85'000 Besuchern im Dezember zusperren. Jede Mark hilft!
Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
15.05.2001
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag, dem 14.05.2001 einer Kooperative in Oakland die Abgabe von Cannabis als Medizin an Schwerkranke verboten. Der Oberste Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Bundesdrogengesetzes vor 31 Jahren Cannabis in eine Kategorie von Drogen eingestuft hatte, die "keinen akzeptierten medizinischen Nutzen" hätten. Daher sei auch heute keine Ausnahme für medizinische Notfälle möglich. Die Entscheidung betrifft nur das Bundesgesetz und hat keinen Einfluss auf Gesetze der Bundesstaaten Kalifornien, Oregon, Washington, Arizona, Hawaii, Maine, Alaska, Colorado und Nevada, die die medizinische Verwendung von Cannabis erlauben.
Berliner Zeitung, 15.04.2001 "Justices Rule Against Medical Marijuana" MPP Press Release Der "Institute of Medicine" Bericht Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
Am Samstag, den 26. Mai 2001 soll in Mannheim der Verein für Drogenpolitik gegründet werden. Der aktuelle Satzungsentwurf, die Beitragsordnung, eine Tagesordnung und eine Wegebeschreibung sind jetzt online. Wer an einer Mitgliedschaft Interesse hat, kann sich auf die VfD-Mailingliste eintragen: (Hier klicken) und absenden! Auf der Mailingliste können wir z.B. bereits mögliche Arbeitsgruppen und Betätigungsfelder diskutieren.
14.05.2001 Der Wiener Chemiker Rainer Schmid, der ab nächsten Jahr dem Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) angehört, hat die Vorstellung, Drogenprobleme über eine Verringerung des Nachschubs reduzieren zu können als "Illusion" kritisiert. Stattdessen sei es sinnvoller weil effizienter, über Präventionsmassnahmen auf die Nachfrage einzuwirken. Bei der INCB-Wahl hatte, wir bereits berichtet, ein Kandidat der USA seinen Sitz verloren und ausserdem wurde ein Kandidat der Niederlande in den Rat gewählt. Werde über Nachfrage diskutiert, lande man automatisch bei Prävention und damit beim entscheidenden Kriterium, der Schadensbegrenzung - "Harm Reduction" genannt. Länder, die Cannabis freigegeben haben, hätten dies nicht getan, "weil sich alle Politiker gerne einrauchen", sondern weil dieser Weg effizienter sei als strikte Verbote. Schmid lobt in diesem Zusammenhang den Schweizer Entwurf für eine Cannabis-Freigabe als "sehr intelligentes Gesetz", das den Gesundheitsaspekt priorisiere. Es gehe darum, Drogen, deren Missbrauchsrisiko weniger hoch ist, von den "Problemdrogen" abzukoppeln. Ähnliche Diskussionen gebe es in einer Reihe anderer Länder, und Schmid bedauert, dass sich die österreichische Drogenpolitik derzeit in eine gegenteilige Richtung bewege.Der Standard (AT): "Neue Richtung für UN-Drogenpolitik" 12.05.2001
Die Website des deutschen Bundestags hat jetzt eine Online-Forum, wo man über Drogenpolitik diskutieren kann. Beiträge werden moderiert. Die drogenpolitischen Sprecher der Fraktionen haben ihre Meinung gepostet. Sie warten auf Ihren Kommentar:
11.05.2001
Wir haben eine Antwort von Norbert Geis, dem vom rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU, auf unsere Site gestellt. In unserem Schreiben hatten wir gefragt, warum für Cannabisanbau härtere Strafen gelten als für Körperverletzung und fährlässige Tötung:
Oft wird zur Verteidigung des Cannabisverbots auf jährlich Tausende von Besuchen bei Drogenberatungen verwiesen, in denen es um Cannabis geht. Ein Artikel von uns geht auf diese Argumentation ein:
In einem weiteren Artikel erläutern wir welche Alternativen es zum Cannabisverbot gibt und welche Länder sie praktizieren:
Der Fachverband Drogen- und Rauschmittel befüwortete auf dem 24. Bundes-Drogen-Kongress in Leipzig die Entkriminalisierung von Cannabis: Experten wünschen einheitliche Urteile zu Haschischkonsum Heute vor 20 Jahren starb Bob Marley. Für die "Bild"-Zeitung war der Fall damals klar: "Lungenkrebs durch zuviele Joints". Tatsächlich aber starb der berühmteste Sohn Jamaikas an Metastasen von Hautkrebs (Melanom) an einer Fussballverletzung am Zeh. Mehr dazu auf englisch auf http://www.bobmarley.com 10.05.2001
Die niederländische Regierung will im Dezember eine internationale Konferenz zur Cannabispolitik in Europa abhalten. Zuerst soll im Herbst ein Treffen der Gesundheitsminister der Niederlande, Deutschlands, Belgiens und der Schweiz stattfinden. Zur eigentlichen Konferenz werden auch Abgeordnete des Bundestags und des Europäischen Parlaments geladen werden.
09.05.2001
Am Donnerstag, den 03.05.2001 kandidierten vier westliche Bewerber für drei Posten in der UN-Drogenaufsichtsbehörde INCB. Die Niederlande waren unter den Gewinnern, die USA verloren. Der amerikanische Kandidat war seit 1992 auf dem Posten tätig. Das INCB kontrolliert die Einhaltung internationaler Drogenabkommen. In den Niederlanden wird der Besitz von Cannabis seit 1976 nicht mehr verfolgt. Die Existenz von Coffeeshops zur Märktetrennung war 1992 vom INCB kritisert worden, ebenso wie im Februar die lebensrettenden Fixerstuben in der Schweiz, Deutschland und anderen Ländern.
08.05.2001
Keine Gefängnisstrafen für Cannabisbesitz in Luxemburg mehr! Der Grossherzog unterschrieb das neue Gesetz am 27.04. Zwar verbleibt auch künftig noch die Möglichkeit einer Geldstrafe, Beschlagnahmungen von Cannabis, eine Durchsuchung der Person oder der Wohnung oder Haft wird es künftig nicht mehr geben.
07.05.2001
Aktuelle Berichte von den Veranstaltungen am 05.05.2001 aus Flensburg, Hamburg, Düsseldorf, Alsfeld, Nürnberg und Bregenz (AT):
Das Hanfmuseum in Berlin kämpft mit Existenzproblemen. Wenn keine neuen Mittel gefunden werden wird das einzige Hanfmuseum in Deutschland am 06.12.2001 seine Türen schliessen:
Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
06.05.2001
Ulla Jelpke (drogenpolitische Sprecherin der PDS) stellte am 12.04.2001 eine Kleine Anfrage im Bundestag zur Einstellungspraxis in den Bundesländern über die nicht der Strafverfolgung unterliegenden "geringen Mengen" zum eigenen Konsum (14/5770). Die Regierung wurde aufgefordert zu erläutern, welche Schritte sie unternehmen will, um eine einheitliche Praxis der Strafverfolgung in den Bundesländern herzustellen, wie vom Bundesverfassungsgericht schon 1994 vorgeschrieben. Die Antwort der Regierung (14/5897) vom 24.04.2001 war wenig aufschlussreich. Sie verwies nur auf eine Antwort auf eine Anfrage von
Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (drogenpolitische Sprecherin der FDP) von 1999, aus der die ganz wesentliche Tatsache nicht hervorgeht, in welchem Prozentsatz der Fälle in welchem Bundesland überhaupt eine Einstellung erfolgt! Die nicht eingestellten Fälle wurde nämlich gar nicht berücksichtigt, obwohl es dabei z.B. in Bayern teilweise um weniger als 1 Gramm Haschisch geht. Es wurden nur die straffrei eingestellten Ermittlungsverfahren nach Cannabis-Menge unterteilt.
Wir haben unsere Sektion Hanf & Recht mit Links zu Informationsmaterialien der Hasch-Hotline erweitert. Von dort sind die folgenden Merkblätter herunterladbar (als Adobe PDF) und können ausgedruckt, kopiert und weitergegeben werden: Cannabis und Führerschein 04.05.2001
Am Samstag, den 05.05.2001 finden in 120 Städten weltweit Veranstaltungen gegen das Cannabisverbot statt, darunter auch in
Flensburg,
Hamburg,
Berlin,
Köln,
Düsseldorf,
Leipzig,
Alsfeld (Hessen),
Nürnberg und
Bregenz (Vorarlberg, Österreich):
Die britische Firma GW Pharmaceuticals hat eine Spray entwickelt, mit dem Auszüge aus natürlichem Cannabis zur medizinischen Therapie verabreicht werden können, z.B. bei Multipler Sklerose. Das Spray wirkt in wenigen Minuten und vermeidet die Risiken die mit dem Inhalieren von Rauch verbunden sind. Das Cannabisverbot in Deutschland führt zu Belästigungen für Niederländer durch den Besucherverkehr: Zahlreiche deutschen Touristen besuchen niederländische Städte im Grenzgebiet um dort in Coffeeshops Cannabis zu erwerben. Die Stadt Venlo plant jetzt, Cannabis an einem Autoschalter ausserhalb der Innenstadt zu verkaufen, um so den Besucherstrom vom Stadtzentrum fernzuhalten. Jede Woche besuchen Tausende deutsche Touristen die südniederländische Stadt Venlo. Ihr Ziel: die fünf Coffeeshops, wo sie straffrei Cannabisprodukte kaufen und konsumieren können. Mit den neuen "Drive-thru"-Läden wollen die Behörden gegen den City-Kollaps vorgehen. Die Autoschalter liegen an der Stadtgrenze.Dieses Problem liesse sich sinnvoller durch eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland lösen. Das würde unnötigen Verkehr vermeiden sowie in Deutschland selbst neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen schaffen. 01.05.2001 Das Bezirksgericht Wels in Oberösterreich hat Gerhard H. (43) wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis freigesprochen. Das Gericht billigte ihm eine medizinische Notlage zu, weil er nur dank Cannabis seine medizinische Behandlung fortsetzen kann: "Ich werde sterben, wenn ich nicht weiter Hanf rauche", hatte Gerhard H. das Gericht schon vor Jahren vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun hat er es schwarz auf weiß: Seine Haschischpflanzen sind für ihn eine Überlebensfrage.Gerhard H. leidet an AIDS. Die modernen AIDS-Medikamente sind wirksam, verursachen jedoch oft extreme Übelkeit, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust, was lebensgefährliche Konsequenzen haben kann. Was Gerhard H. bei einer Verurteilung passieren hätte können, zeigte der tragische Fall von Peter McWilliams (50) in den USA. Voriges Jahr wurde der bekannte amerikanische Bestsellerautor tot in seiner Wohnung aufgefunden. McWilliams war vor Jahren an AIDS erkrankt. Wirksame Medikamente konnten zwar die Viruserkrankung zurückzudrängen, als Folge der Medikamente trat jedoch eine intensive Übelkeit und Appetitlosigkeit auf. Peter McWilliams konnte diese Nebenwirkungen nur durch Cannabis überwinden und so seine Therapie erfolgreich fortsetzen. Schliesslich war die Viruserkrankung soweit zurückgegangen dass sie kaum noch nachweisbar war. Im Jahre 1999 wurde er dann wegen Cannabisanbaus vor Gericht gestellt. Richter George King verbot ihm die weitere Verwendung von Cannabis als Arznei und ordnete regelmässige Urinproben an. Hätte Peter McWilliams weiter Cannabis verwendet, wäre das als Sicherheit für seine Kaution verpfändete Haus seiner Mutter versteigert worden. Peter McWilliams hatte ohne die antiemetische (übelkeitsbekämpfende) Wirkung von Cannabis Schwierigkeiten, Nahrung und Medikamente nicht sofort wieder zu erbrechen. Er verlor in den folgenden Monaten rapide an Gewicht, seine Viruszahl schoss nach oben. Am 14. Juni 2000 erstickte Peter McWilliams an seinem eigenen Erbrochenen. Wann wird das Cannabisverbot aufgehoben?
Oberösterreichische Nachrichten vom 30.04.2001)
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