Cannabisreform in Deutschland:

Argumente und Fakten

 

Eine politische Bestandsaufnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verein für Drogenpolitik e.V.

Käfertaler Str. 38, 68167 Mannheim

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info@drogenpolitik.org

Telefon/Fax: 0621 / 40 17 267

 

 



Inhaltsverzeichnis

 

1. Zitate aus Studien und Artikeln............................................................................... 4

2. Cannabisreform in Deutschland - eine politische Bestandsaufnahme................... 5

3. Argumente die für das Cannabisverbot genannt werden:...................................... 6

"Das Verbot hat eine präventive Wirkung".................................................................... 6

"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen"........................ 6

"Cannabis ist nicht harmlos"......................................................................................... 7

"Eine Legalisierung würde die falschen Signale senden"................................................. 8

"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"........................ 9

"Cannabis ist eine Einstiegsdroge".............................................................................. 11

"Cannabis ist ein Suchtmittel"..................................................................................... 11

"Cannabis ist ein Rauschgift"...................................................................................... 12

"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme"...................................... 12

"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genussmittel".................................................... 13

"Hasch ist schädlicher als Zigaretten".......................................................................... 14

"Cannabis kann Schizophrenie auslösen".................................................................... 14

"Wer für die Legalisierung ist, verharmlost Drogen "................................................... 15

"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen".................................... 16

"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren"................................................... 16

"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung"................................................. 17

"Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert"...................................................... 17

"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng"............................................................ 18

"Der Besitz geringer Mengen ist doch bereits entkriminalisiert".................................... 19

"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen".................................................... 19

"Nach einer Legalisierung würden die Krankenkassenbeiträge ansteigen"........................ 20

"Wir brauchen keine Legalisierung, sondern härtere Strafen"....................................... 20

"Niemand braucht Cannabis"..................................................................................... 21

4. Argumente die für Reformen sprechen:............................................................... 21

Kriminalisierung schadet der Gesellschaft................................................................... 21

Das Ziel des Verbots ist utopisch............................................................................... 21

Die amerikanische Alkoholprohibition ist ebenfalls gescheitert..................................... 22

Das Cannabisverbot fördert Straftaten....................................................................... 22

Das Verbot verhindert den Jugendschutz.................................................................... 23

Was verboten ist kann nicht besteuert werden............................................................ 24

Das Cannabisverbot basiert auf falschen Annahmen und Unwahrheiten....................... 25

Das Cannabisverbot ist nicht rational begründet.......................................................... 25

Das Verbot fördert harte Drogen............................................................................... 26

Das Verbot behindert soziale Kontrolle und Prävention.............................................. 26

5. Daten zum Cannabisverbot.................................................................................... 27

Cannabisprävalenz in Deutschland und den Niederlanden........................................... 27

Immer mehr Ermittlungsverfahren: 1996-2000............................................................ 28

Cannabisfälle 1984-2000.......................................................................................... 28

Beschlagnahmte Cannabismengen.............................................................................. 29

„Im wesentlichen einheitliche“ Rechtspraxis?.............................................................. 30

6. Reform der Cannabispolitik.................................................................................. 31

7. Ansprechpartner bei den politischen Parteien...................................................... 33

8. Spendenkonten für die Cannabiskampagne......................................................... 33

9. Verein für Drogenpolitik e.V................................................................................. 34

10. Informationsquellen zur Drogenpolitik im Internet............................................ 35


1. Zitate aus Studien und Artikeln

"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."

"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacher­funktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."

D. Kleiber, K.A. Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums

(Studie für das Bundesministerium für Gesundheit, 1997)

 

 

“Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden.“

Dr. med. Carl Nedelmann:

Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg"

Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.2000

 

 

“Sooner or later politicians will have to stop running scared and address the evidence: cannabis per se is not a hazard to society but driving it further underground may well be.“

The Lancet (britische Ärztezeitschrift), 11.11.1995

We will qualify our opinion of 3 years ago and say that, on the medical evidence available, moderate indulgence in cannabis has little ill-effect on health, and that decisions to ban or to legalise cannabis should be based on other considerations.“

The Lancet (britische Ärztezeitschrift), 14.11.1998

 

 

"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. [...] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten [...] deuten dementsprechend mit steter Regel­mäßig­keit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogen­konsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungs­praxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments

Bericht vom 30.04.1999

 

 

"Das verfügbare Beweismaterial zeigt, dass [...] eine Abschaffung der straf­bewehrten Verbote (Entkriminalisierung) von Cannabis die Verbreitung von Cannabis und anderen illegalen Drogen nicht steigern wird."

Robert MacCoun, Peter Reuter: Evaluating alternative cannabis regimes

British Journal of Psychiatry, Februar 2001

 


 

2. Cannabisreform in Deutschland - eine politische Bestandsaufnahme

 

Mit dem Verbot des Besitzes von Cannabis (Hanf, Haschisch, Marihuana) im Betäubungsmittel­gesetz (BtMG) am 25. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2092) ver­suchte der Gesetzgeber, mit Hilfe des Strafrechts eine weitere Verbreitung des Konsums von Cannabis zu verhindern. Dieser Versuch muss inzwischen als gescheitert erklärt werden. Es gibt bessere Alternativen zur jetzigen Drogenpolitik.

Das Cannabisverbot funktioniert nicht: 3,4 Millionen Deutsche verwenden Cannabis, prozentual nicht weniger als in den Niederlanden, wo es seit 26 Jahren toleriert wird. Internationale wissenschaftliche Studien zeigen, dass Repression nicht funktioniert. Das Verbot verhindert keine Probleme sondern schafft nur zusätzliche Probleme.

Das Cannabisverbot schützt die Jugend nicht: Dank Verbot existiert ein riesiger Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen. Der Anteil minderjähriger Konsumenten steigt seit Jahren während das Alter beim Erstkonsum sinkt. Die Jugend braucht Prävention statt Kriminalisierung.

Das Cannabisverbot kostet Milliarden: Weit über 130.000 Ermittlungsverfahren kosten Sie als Steuerzahler mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr. Alkohol, Tabak und Benzin werden besteuert aber Cannabis­konsumenten zahlen nicht einmal Mehrwert­steuer. Eine Cannabissteuer könnte zwischen 500 Millionen und 3,5 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Heute fließen diese Gelder in die Taschen von Schwarzhändlern und einigen wenigen Kriminellen. Die Rechnung zahlen Sie!

Wir glauben, dass wir am meisten erreichen, wenn wir die Bevölkerung sachlich informieren und durch offene Briefe an Politiker sowie andere Aktionen (Leserbriefe, Flugblätter) die Vorteile einer möglichen Cannabisreform aufzeigen. Deshalb haben wir auch dieses Informationsheft zusammengestellt.

Wir setzen uns dafür ein, dass – mehr als acht Jahre nach dem Karlsruher Beschluß - bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt. Der deutsche Bundestag muss endlich handeln.

Im Folgenden wollen wir Sie mit sachlichen Argumenten und Fakten zum Thema Cannabis und Cannabisverbot vertraut machen. Informieren Sie sich und bilden Sie sich selbst ein Urteil!

Mit freundlichen Grüßen

Tilmann Holzer

Verein für Drogenpolitik e.V.

info@drogenpolitik.org

 


3. Argumente die für das Cannabisverbot genannt werden:

"Das Verbot hat eine präventive Wirkung"

"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen"

Von Politikern wird angenommen, dass Strafverfolgung die Verfügbarkeit von Cannabis und die Nachfrage danach reduziert und ohne ein Verbot der Konsum und die Schäden zunehmen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ohne eine solche präventive Wirkung das Verbot verfassungswidrig wäre. Tatsächlich sprechen viele Daten gegen diese zwar angenommene, aber nie durch Studien bewiesene Wirkung:

·         Das Verbot spielt beim Entschluss, den Cannabiskonsum einzustellen so gut wie keine Rolle. Laut der Repräsentativumfrage des Instituts für Therapie­forschung in München (Kraus/Bauernfeind 1997) gaben von den befragten ehemaligen Cannabis­kon­sumenten folgender Prozentsatz als Grund an warum sie mit dem Konsum aufgehört haben: [11]

"Angst vor Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent

aber:

"Nur probieren": 85,4 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst süchtig zu werden": 18,5 Prozent
"Angst vor gesundheitlichen Schäden": 13,1 Prozent

Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.

 

"Cannabis ist nicht harmlos"

Niemand behauptet, dass Cannabis harmlos sei. Wie der Konsum vieler anderer Drogen, Genuss- und Lebensmittel (z.B. Alkohol und Tabak) kann Cannabiskonsum zu viel­fältigen Problemen führen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Komplett­verbot diejenige Regelung ist, die insgesamt zu den wenigsten Schäden führt.

·         Cannabis ist nicht völlig harmlos, aber es ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin die weiterhin legal sind. Der Staat hat zwei Möglichkeiten, um glaubwürdig zu erscheinen: Er kann entweder alle diese Drogen gleicher­maßen verbieten, oder aber er kann sie gleicher­maßen legalisieren. Ein Verbot nur von Cannabis ist nicht nach­voll­ziehbar und nicht durchsetzbar. Ein unglaub­würdiger Staat kann keine wirksame Drogenpolitik betreiben. Undurch­setzbare Verbote untergraben nur die Autorität des Staates.

·         Die Cannabisexpertise von Professor Kleiber und Professor Kovar für Bundes­gesund­heitsminister Seehofer (CSU) stellte fest: "Zusammenfassend ist fest­zuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Kon­se­quenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erwei­sen, als dies überwiegend noch angenommen wird."[12]

·         Dr. Carl Nedelmann nannte im Deutschen Ärzteblatt vom 27.10.2000 das Cannabis­verbot einen "kollek­tiven Irrweg" [13] und schrieb:

"Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden."

"Eine Legalisierung würde die falschen Signale senden"

Die Menschen brauchen keine „Signale“, sondern sachliche und glaubwürdige Infor­mationen, aufgrund derer sie vernünftige Entscheidungen treffen können.

·        Strafverfolgung ist ein sehr ineffizienter Weg, gesundheitsspolitische Ziele zu erreichen. Gelder die hierfür ausgegeben werden, stehen für wirksame gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung.

·        Sinn des Strafrechts ist nicht, „Signale“ zu senden. Es dient dazu, Rechtsgüter gegen Verletzung durch Dritte zu schützen. Das Cannabisverbot selbst verletzt Rechtsgüter, indem es Sanktionen gegen Menschen begründet, die keinen Dritten geschädigt haben.

·        Der rapide Anstieg der Konsumzahlen seit Anfang der 90er Jahre beweist, dass die vermeintlichen Signale des Staates in der Cannabispolitik schon lange nicht mehr ankommen, weil es der staatlichen Politik an Glaubwürdigkeit fehlt. Will der Staat diese Glaubwürdigkeit zurück­gewinnen, dann kann er sich vor einer konsistenten rechtlichen Einstufung von Cannabis, Alkohol und Nikotin aufgrund wissenschaftlicher Kriterien nicht drücken.

·        Über staatlich kontrollierten Verkauf könnte der Staat die Konsumenten direkter erreichen. Er könnte Cannabis mit Beipackzetteln verkaufen, die auf die Risiken hinweisen, Ratschläge zur Vermeidung riskanter Konsum­formen und -muster geben und Problemkonsumenten Therapie­möglich­keiten anbieten.

·        Besteuerter, staatlich kontrollierter Verkauf  könnte ein Vielfaches der derzei­tigen Mittel für staatliche Aufklärungsmaßnahmen bereitstellen (siehe Seite 24).

 

"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"

"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen offensichtlich einer Behandlung. Waren es 1997 noch 6300 Cannabispatienten, befanden sich 1998 bereits 8700 und 1999 schließlich 11000 Konsumenten in Behandlung" (Hubert Hüppe, drogenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)

"Die Zahl derjenigen, die in Beratungsstellen betreut werden, ist gestiegen und beträgt etwa 20 % der behandelten Klienten in ambulanten Drogenberatungsstellen, insgesamt." (Marion Caspers-Merk, Bundesdrogenbeauftragte, SPD)

Genau wie die Befürworter der Fortsetzung des strafrechtlichen Verbots wollen auch wir Reformer Schäden verhindern oder zumindest minimieren. Wir denken aber, dass die Bestrafung von Menschen nicht der geeignete Weg dazu ist:

Therapie und Strafverfolgung - ein krasses Missverhältnis

Jahr

1998

1999

2000

stationäre Therapie

117

139

103

ambulante Behandlung

2.623

2.633

3.632

Strafanzeigen Cannabis
Allgemeine Verstösse

79.495

85.668

94.633

Strafanzeigen Cannabis
Gesamt

109.863

118.793

131.662

Quellen: BKA (Rauschgiftjahresbericht 1999, Polizeiliche Kriminalstatistik 2000),

Institut für Therapieforschung (IFT)

Juristische Probleme sind damit für Cannabiskonsumenten eine 30 bis 40-mal häufigere Konsequenz des Konsums als ein Besuch bei einer Drogenberatung. Die Anzahl der Menschen die mit Cannabis so ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich also vervierzigfachen, um auch nur die Zahl derer zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in Schwierig­­keiten gebracht werden.

·         In vielen Fällen sind es gerade die zunehmenden Anzeigen, die zusätzliche Drogen­­beratungsbesuche provozieren, mit denen dann in einem Zirkelschluss eine Ablehnung der Entkriminalisierung begründet wird. Dies gilt besonders für Jugend­liche, bei denen die Zahl der Anzeigen von 1992-1999 um rund 13.000 stieg (eine Steigerung um 496 Prozent):

Henning Klöppelt, Leiter der Suchtberatungsstelle unter dem Dach der Sozialpädagogischen Einrichtung (SPE) Mühle, Hilden (NRW):

Deutlich zugenommen hat im vergangenen Jahr auch die Beratung konsumierender Jugendlicher. Das, so Klöppelt, liege daran, dass die Gerichte mehr junge Klienten in die Beratung schickten. "Die Eigenbedarfs-Regelung, nach der Haschisch-Besitz in geringen Mengen nicht geahndet wird, gilt bei Jugendlichen nicht. Jeder, auch der, der zum ersten Mal erwischt wird, kriegt eine Auflage."

(Neue Ruhr Zeitung, 10.07.2001)

Die staatliche Strafverfolgung löst Probleme nicht, sondern vergrößert nur die Summe der Probleme. Das ist keine vernünftige Präventionspolitik.

"Cannabis ist eine Einstiegsdroge"

Diese Theorie ist schon seit über 20 Jahren widerlegt. Zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5 Prozent der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98 Prozent tun es nicht.

"Cannabis ist ein Suchtmittel"

Diese Bezeichnung trifft auf Alkohol zu, aber nicht auf Cannabis. Dennoch ist Alkohol legal aber Cannabis illegal.

"Cannabis ist ein Rauschgift"

Der Ausdruck "Rauschgift" besagt eigentlich nur, dass eine Substanz illegal ist. Tatsächlich sind Alkohol und Nikotin eher suchtbildend und giftiger als Cannabis.

"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme"

Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass das Verbot den Konsum minimiere und dass es dabei weniger Probleme gebe als beim Konsum selbst. Es nimmt weiter­hin an, dass Cannabis nur zusätzlich und nicht anstelle von anderen Drogen wie z.B. Alkohol konsumiert werde. Alle drei Annahmen sind falsch.

·         Cannabislegalisierung bedeutet keine Einführung einer neuen Droge, sondern eine Entkriminalisierung einer alten Droge, deren gesellschaftliche Akzeptanz seit Jahren ansteigt. Das Gesetz hinkt der gesellschaftlichen  Realität hinterher: 45 Millionen EU-Bürger haben Cannabis­erfahrung. 3,4 Millionen Deutsche (nach offi­ziellen Studien) konsumieren, Gesetz hin oder her. Sie ignorieren das Gesetz weil niemand ihnen seinen Sinn verständlich machen kann.

Anteil der Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) an der Gesamt­zahl der jeweiligen Straftaten (Quelle: Suchtbericht Deutschland 1997)

Straftat

1994

1995

Gefährliche/schwere Körperverletzung

29,0%

27,5%

Vergewaltigung

29,1%

32,4%

Raubmord

32,0%

32,7%

Sexualmord

33,0%

35,0%

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang

37,6%

38,0%

Totschlag

39,2%

38,8%

Gewaltkriminalität insgesamt

26,9%

25,0%

Widerstand gegen die Staatsgewalt

57,9%

56,3%

"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genußmittel"

Alkohol ist heute in Deutschland, anders als in Saudi Arabien oder im Amerika der 20er Jahre, keine illegale Droge. Nach jeder Definition des Begriffs Droge, der von den Eigen­schaften von Substanzen ausgeht und nicht vom rechtlichen Status, ist Alkohol zweifellos eine Droge. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, gewiss kein Verein von Cannabisverharmlosern, schreibt:

"Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser erweiterte Drogen­begriff erfasst nicht nur Cannabisprodukte, Halluzinogene, Stimulantien, Schnüffel­stoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerz­mittel Opiate und Kokain. Er bezieht sich auch auf Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuß- und "Lebens"mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab".

 

"Hasch ist schädlicher als Zigaretten"

Dafür gibt es trotz zahlreicher Studien keine Beweise.

„Cannabis kann Schizophrenie auslösen“

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann Cannabis möglichweise bei besonders dafür veranlagten Menschen eine bereits latent vorhandene Schizophrenie zum Ausbruch bringen. Etwa ein Prozent der Bevölkerung ist davon gefährdet. Die Krankheit bricht vorwiegend in der Altersgruppe zwischen 18 und 30 aus. Über die Ursachen ist wenig bekannt.

  • Dieses wissenschaftlich umstrittene Risiko wäre vielleicht ein Argument für den einzelnen, Cannabis nicht zu konsumieren, insbesondere, wenn bereits Symptome von Schizophrenie oder Psychosen vorliegen. Cannabiskonsum kann die Symptome der Krankheit verstärken und den Heilungs­prozess ungünstig beeinflussen. Aufgrund der beobachteten Problematik empfehlen Experten Personen mit schizophrenen Psychosen oder mit Fällen von Schizophrenie in der engeren Familie, Cannabis generell zu meiden, bzw. beim Auftreten von Problemen den Konsum dauerhaft einzustellen. 
  • Ein derartiges Risiko ist jedoch kein vernünftiger Grund, Menschen zu bestrafen, die Cannabis zu konsumieren, ohne dadurch zu Schaden kommen. Umsomehr gilt das für psychisch Kranke, die Therapie und nicht Strafe brauchen. Drohung mit Bestrafung und sozialer Ausgrenzung dürfte bei einer Krankheit, die ohnehin durch extreme Angstzustände und Verarmung von sozialen Kontakten gekennzeichnet ist, wenig produktiv sein. 
  • Der Zusammenhang zwischen Cannabis und Schizophrenie ist weitgehend unklar. Eine Langzeitstudie an 50.465 schwedischen Wehrpflichtigen[27] fand, dass von den 5391 Cannabiskonsumenten darunter 5318 (98,6%) nie an Schizo­phrenie erkrankten. Wäre Cannabiskonsum allein die Ursache für die Krankheit (wie in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts noch behauptet) und nicht nur ihr vorzeitiger Auslöser, dann wäre zu erwarten, dass der Anteil der Betroffenen deutlich höher liegt als die ermittelten 1,4 Prozent, ein Wert der nur gerinfügig über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen.
  • Würde Cannabiskonsum schizophrene Psychosen nicht nur verfrüht auslösen sondern sie verursachen, dann wäre mit der steten Verbreitung des Cannabis­konsums seit Anfang der 60er Jahre eine Zunahme von Schizophrenie zu vermuten gewesen. Das Gegenteil war jedoch der Fall. Dr Wayne Hall, National Drug and Alcohol Research Centre, University of New South Wales, Sydney, Australien:[28]

"Die abnehmende Häufigkeit von behandelten [Schizophrenie]Fällen macht es unwahrscheinlich, dass Cannabisgebrauch Schizophrenie verursacht hat, die nicht ohnehin aufgetreten wäre."

 

"Wer für die Legalisierung ist, verharmlost Drogen"

Nach diesem Argument ist die rapide Verbreitung des Cannabiskonsums in den letzten Jahren eine Folge der Rufe nach einer Legalisierung von Cannabis.

·         Mit dem Argument wird versucht, jede Diskussion um Vor- und Nachteile des Verbots und seiner Alternativen im Keim zu ersticken und von der Wirkungslosigkeit der Repression abzulenken. Die Kritik an der Cannabis­prohibition begründet sich gar nicht auf dem Glauben, Cannabis sei harmlos. Sie stützt sich vielmehr auf die legitime Feststellung, dass das Verbot mehr Probleme verursacht als es verhindert.

·         Wer sich für die Beibehaltung des Verbots einsetzt, verharmlost die Folgen der derzeitigen repressiven Drogenpolitik. Zahlreiche Experten haben fest­gestellt, dass bei weitem das größte Risiko im Zusammenhang mit Cannabis die Kriminalisierung der Konsumenten ist. Der Staat droht ihnen negative Folgen nicht nur an, sondern fügt sie ihnen auch zu, selbst wenn das gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes verstößt.

·         Nach jener Argumentation wäre auch jeder, der für die Legalität von Alkohol und Tabak ist, für Alkoholismus und Lungenkrebstote verantwortlich, sogar wenn er diese legalen Drogen selbst nicht konsumiert. Die Erfahrung des amerika­nischen Alkoholverbots hat gezeigt, dass mit dem Verbot die Konsum­probleme nicht geringer wurden, sondern nur noch die Probleme eines kriminellen Schwarz­markts hinzukamen.

·         Indem der Staat die Strafbarkeit von Cannabis mit dessen Schädlichkeit begründet, motiviert er Millionen von nur aufgrund dieses Verbots von Straf­ver­folgung bedrohter Konsumenten dazu, im Gegenzug zu betonen, wie relativ unschädlich Cannabis doch sei.

"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen"

Siehe dazu: „Das Verbot verhindert den Jugendschutz“ (Seite 23).

"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren"

Dieser emotionale Appell ignoriert die Realität:

  • Die Verfolgung des Schwarzmarkthandels trifft derzeit vor allem kleine Schwarz­markt­händler, an die wenigen organisierten Kriminellen kommt die Polizei ohnehin kaum heran.
  • Eine Legalisierung wäre keine Kapitulation vor einer Drogenmafia sondern ein effektiver Angriff auf sie. Die Drogenmafia ist auf Drogenverbote angewiesen, weil nur in einem illegalen Schwarzmarkt so hohe Gewinn­spannen möglich sind. Schließlich verkauft die Mafia auch keine legalen Pflanzen wie Tomaten und Gurken. In einem legalen Markt mit wenigen Prozenten Gewinnspanne könnte eine Mafia genauso wenig bestehen wie die amerikanischen Alkoholschmuggler im legalen Getränkemarkt nach der Auf­hebung der Alkoholprohibition. Bier wird beispielsweise heut­zutage aus­schließlich von legalen Brauereien hergestellt und vertrieben.
  • Wenn es legale Geschäfte gäbe, würde niemand mehr bei Schwarzhändlern einkaufen, bei denen man sich nicht sicher sein kann was man erhält.
  • Solange ein großer Schwarzmarkt besteht in dem verschiedene Drogen neben­ein­ander verkauft werden und die staatliche Drogenpolitik durch die inkonsis­tente Einstufung von Cannabis und Alkohol unglaubwürdig ist, lassen sich Jugend­­liche auch leichter zum Probieren von Heroin überreden.

"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung"

Fast alle europäischen Staaten haben die UN-Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 unterzeichnet.  Im Prinzip unterwerfen diese Übereinkommen Cannabis den selben Beschrän­­kungen wie Morphin und Heroin. Sie verhindern aber, anders als oft dargestellt, keine Cannabisreform. 

  • Die  Übereinkommen zwingen die Unter­zeichner­staaten, Handel, Einfuhr, Anbau und den Besitz zum Zweck der Weitergabe straf­rechtlich zu verbieten. Beim Besitz oder Anbau für den Eigengebrauch wird die Auf­forderung zum Verbot von verfassungs­mäßigen und grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen abhängig gemacht. Eine solche Bedingung ist das Verhältnis­mäßig­keitsgebot des Grundgesetzes. Diese Rechts­­­lage würde eine Straffreiheit des Besitzes oder Anbaus zum Eigengebrauch ermöglichen. Beim  kommer­ziellen Anbau  und Handel wäre eine Opportunitätslösung möglich, d.h. das Verbot bliebe zwar bestehen, die Exe­kutive könnte aber unter gewissen Voraus­setzungen (Jugend­schutz, keine Werbung, Mengen­beschränkungen, kein Export, usw.) von einer Verfolgung absehen, wie beispielsweise in der Schweiz geplant.
  • Die Abkommen erlauben Unter­zeichnerstaaten auch, wieder auszutreten und danach nur mit gewissen Vorbehalten wieder einzutreten.
  • Eine Reform der Übereinkommen ist möglich und nötig, um Staaten mehr Spielraum zur Erprobung neuer Wege in der Drogenpolitik zu geben. Eine Kommission des kanadischen Senats, ein Ausschuss des britischen Unter­hauses sowie der griechische Aussenminister Papandreou haben sich bereits für eine Neuverhandlung der Übereinkommen ausgesprochen.[29] Der UNGASS-Drogen­gipfel in Wien im April 2003 wäre eine gute Gelegen­heit, solche Verhandlungen anzuregen.

"Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert"

Bei solchen Behauptungen wird oft darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in den Niederlanden in den späten 80er Jahren zugenommen hat oder dass das Land zum Tummelplatz von Schmugglern verkomme. Beiden Behauptungen basieren auf einem Körnchen Wahrheit, verfehlen aber das Ziel:

  • Cannabis wurde bereits 1976 entkriminalisiert. Daher fällt es schwer, eine Zunahme des Konsums über ein Jahrzehnt später damit in Verbindung zu bringen. Tatsächlich hat der Cannabiskonsum auch in anderen Ländern zugenommen. In Deutschland etwa hat sich die Anzahl der Cannabisfälle in den letzten 15 Jahren mehr als verdreifacht. Das hat mehr mit Entwicklungen in der internationalen Jugend­kultur zu tun als mit dem legalen Status der Droge. Nach wie vor ist der Cannabiskonsum in den Niederlanden nicht weiter verbreitet als in Deutschland und deutlich weniger verbreitet als in den USA oder Grossbritannien (siehe Seite 6, „Das Verbot hat eine präventive Wirkung“ ).
  • Eine Untersuchung des niederländischen Gesundheitsministeriums (Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport - VMS) kam zum Schluss, dass Jugend­liche in den Niederlanden sich bezüglich ihres Cannabis­konsum­verhaltens kaum von den Jugendlichen in anderen Ländern unter­scheiden. Während 13% der Jugendlichen in den Niederlanden im letzten Monat Cannabis konsumiert hatten, war die Zahl für England und die USA 24% bzw. 21%. Nach Angaben des European Moni­toring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) in Lissabon seien die Zahlen in Frankreich und Spanien nicht viel anders, die niederländischen Jugend­lichen liegen also bezüglich ihres Cannabis­­konsum­verhaltens im europä­ischen Durchschnitt.
  • Dass illegale Drogen aus den Niederlanden nach Frankreich und Deutschland geschmuggelt werden liegt u.a. daran, dass ein großer Teil des Güterverkehrs auf dem Seeweg für diese Länder über die Niederlande eingeführt wird und Drogenhändler ihre Lieferungen bevorzugt im gewerblichen Güterverkehr verstecken. Rotterdam ist der größte Hafen der Welt. Er setzt jährlich mehr Fracht um als Hongkong oder Singapur oder als Hamburg, Antwerpen und Marseille zusammen­­genommen! Mit der Cannabisentkriminalisierung hat das absolut nichts zu tun, denn außer der Abgabe und dem Besitz von bis zu fünf Gramm Cannabis werden in den Niederlanden nach wie vor alle Drogen­delikte strafrechtlich verfolgt, mit Haftstrafen bis zu 16 Jahren.
  • Nach einem Bericht des US-Aussenministeriums kommt 50% des Haschischs, das in den Niederlanden verkauft wird, über das streng prohibitionistische Frankreich ins Land, ebenso wie 80% des Heroins über Deutschland in die Niederlande eingeschmuggelt wird.[30]

"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng"

Im Vergleich zu unseren Alkoholgesetzen sind sie es auf jeden Fall.

  • Auf den Besitz einer „nicht geringen Menge“ von Cannabis steht eine Mindest­­strafe von 12 Monaten Gefängnis. Die „nicht geringe Menge“ wurde vom Bundes­gerichtshof in Karlsruhe auf 7,5 g THC festgelegt, entsprechend 60 bis 150 Gramm Cannabis. Dies ist nur ein kleiner Teil der theoretischen Menge die, auf einmal genommen, tödlich wäre. Für die Einfuhr einer „nicht geringen Menge“ von Cannabis droht eine Mindeststrafe von 2 Jahren Gefängnis. Selbst bei fahrlässiger Tötung kennt das Gesetz keine Mindest­strafe. Die Höchststrafe für Handel beträgt 15 Jahre.
  • Selbst der Besitz von Kleinmengen oder der Anbau weniger Pflanzen für den Eigenkonsum wird routinemäßig mit Geldstrafen von mehreren Tausend Euro bzw. Bewährungs- und Haftstrafen von mehreren Monaten bestraft, sofern die „geringe Menge“ von 3 bis 30 Gramm überschritten wird oder wenn das Cannabis im Freundeskreis gemeinsam konsumiert wurde.
  • Beim Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf gibt es über 8 Jahre nach der Cannabisentscheidung von 1994 immer noch keine einheitliche Regelung, trotz ausdrücklicher Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts. Ob man bestraft wird, hängt vom Bundesland und der jeweiligen Staatsanwaltschaft ab.
  • Der Anbau von 10 m2 Mohn (woraus Opium oder Heroin gewonnen werden kann) wird nicht verfolgt, der Anbau einer einzigen Hanfpflanze dagegen schon. Auch der Besitz von Cannabis­samen sowie der Handel damit kann bestraft werden, Schlaf­­mohn­­samen sind dagegen legal. Ist Cannabis etwa so viel gefährlicher als Opium?
  • Während bei Alkohol die Teil­nahme am Straßenverkehr unter dem akuten Einfluss von weniger als 0,5 Promille Blutalkohol legal ist, kann bei Cannabis sogar beim Nachweis des Konsums in der Vergangenheit der Führer­schein ent­zogen werden. Dabei muss der Konsum nicht einmal im Zusammen­hang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Auch als Fußgänger oder in der eigenen Wohnung im Besitz von Cannabis Ertappte können dazu gezwungen werden, auf eigene Kosten die völlige Abstinenz von Cannabis zu beweisen, oder sie verlieren den Führerschein. Studien für die Verkehrsministerien der USA, Deutsch­lands und Großbritanniens sowie australische Studien haben ergeben, dass Alkohol die Fahrfähigkeit erheblich stärker beeinträchtigt als Cannabis.[31] Für eine strengere Regelung bei Cannabis gibt es daher keine wissenschaftliche Grundlage.

 

"Der Besitz geringer Mengen ist doch bereits entkriminalisiert"

·        Obwohl das Bundesverfassungs­gericht die Verfahrenseinstellung im Regelfall vorschrieb, muss nach geltendem Recht bei einem Tatverdacht immer noch ein Er­mitt­lungs­verfahren eingeleitet werden, egal wie gering die Cannabismenge ist. Solche Ermitt­lungs­verfahren sind mit erheblichen Eingriffen in Grund­rechte verbunden, wie z.B. die Unverletzlichkeit der Wohnung.

·        Eine Studie der kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden e.V. verglich die Rechts­­­praxis bei der Verfolgung von Drogenkonsumenten in mehreren Bundes­ländern in den Jahren 1994 und 1995. Dabei zeigen sich erstaunliche regionale Unter­schiede, ganz im Gegensatz zum Gebot des Bundes­ver­fassungs­­­gerichtes in seiner Cannabisentscheidung von 1994, der Gesetz­geber müsse sicherstellen, dass eine "im wesentlichen einheitliche" Einstellungs­praxis gewähr­leistet sei. Während im Norden bis zu 92 Prozent der Fälle von Besitz und Erwerb ohne Handel straf­los eingestellt wurden, waren es im Süden 20 bis 30 Prozent und im Osten zehn Pro­zent. Hier wird das Grundrecht auf Gleich­behandlung vor dem Gesetz verletzt.

·        Auch mehr als acht Jahre nach der Cannabisentscheidung von Karlsruhe schwankt die Defi­nition der geringen Menge von Bundesland zu Bundesland ganz erheblich, von ca. 3 bis 30 Gramm. Weitere Unterschiede gibt es bei der Behandlung von Personen, die nicht zum ersten Mal erwischt wurden.

·        Beim Anbau zum Eigenkonsum, wo die vom Bundesverfassungsgericht beim Erwerb bemängelte Förderung des kriminellen Markts wegfällt, wird die geringe Menge ohnehin meist überschritten, weil hier nicht wöchentlich oder monat­lich neu eingekauft wird sondern ein Vorrat bis zur nächsten Ernte produziert wird.

·        Bereits der Anbau von 5 bis 10 Pflanzen für den eigenen Konsum reicht aus um als vorbe­straft zu gelten (Mindeststrafe 90 Tagessätze). Wird die so genannte „nicht geringe Menge“ (ab 7,5 g THC) deutlich überschritten oder das Cannabis gemein­sam konsumiert (z.B. mit dem Ehepartner), dann droht gar eine Mindeststrafe von einem Jahr.

·        In vielen Fällen trat Führerscheinentzug an die Stelle strafrechtlicher Sanktionen, auch wenn kein Zusammenhang zum Straßenverkehr bestand. Hier werden sinnlos Probleme produziert und sogar berufliche Existenzen vernichtet.

 

"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen"

Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass mit einer Legalisierung der Konsum zunimmt. Dafür gibt es keine Hinweise. Zusätzlich ist zu bedenken:

·        Das Fahrverbot und das Besitzverbot sind zwei verschiedene Angelegen­heiten: In einem Fall geht es um Fremdgefährdung, im anderen nicht. Niemand will das Fahren unter akutem Cannabiseinfluss legalisieren.

  • Wer mit obiger Begründung eine Beibehaltung des Cannabisverbots fordert müsste kon­sequenter­weise auch ein generelles Alkoholverkaufsverbot fordern. Zahlreiche Studien beweisen, dass Alkohol ein ungleich größeres Risiko im Straßenverkehr darstellt. Studien, die zu diesem Ergebnis kamen, wurden u.a. für das amerikanische Transport­ministerium, das deutsche Bundesverkehrs­minis­terium und das britische Verkehrs­ministerium erstellt.[32]
  • Bei Unfalltoten, bei denen nur THC (Cannabis) gefunden wurde ist laut einer australischen Studie die Wahrscheinlichkeit, der Unfallverursacher zu sein geringer als bei drogenfreien Unfalltoten (Faktor 0,6). Bei Alkohol dagegen lag die Wahrscheinlichkeit 6,8-mal höher als bei nüchternen Fahrern.[33]
  • Cannabiskonsumenten fahren auch jetzt schon Auto, teilweise auch unter Cannabis­einfluss. Hier geht es um kein neu geschaffenes Problem. Es kann jedoch sein, dass der Glaubwürdigkeitsverlust des Staates durch das Total­verbot von Cannabis die ab­schreckende Wirkung von anderen Regeln unter­gräbt, wie z.B. das Nüchtern­heits­gebot im Strassenverkehr.

 

"Nach einer Legalisierung würden die Krankenkassenbeiträge ansteigen

  • Dieses Argument ignoriert, dass Cannabis bereits heute von Millionen Menschen konsumiert wird. Eine konsumminimierende Wirkung des Verbots ist nicht nachweisbar (siehe Seite 6) während es andererseits Hinweise dafür gibt, dass das Verbot riskantere Konsummuster und Konsumformen fördert.

·        Auch Skifahrer, Raucher, Übergewichtige, usw. belasten die Krankenkassen, ohne dass wir sie deswegen als Kriminelle behandeln.

·        Eine Besteuerung von legalem Cannabis könnte die Kassen entlasten.

 

"Wir brauchen keine Legalisierung sondern härtere Strafen"

Wer so argumentiert ignoriert, dass diese Politik in anderen Ländern bereits gescheitert ist:

 

"Niemand braucht Cannabis"

Das ist sowohl irrelevant als auch falsch.

  • Patienten brauchen Medizin. In den USA erhalten mehrere Patienten seit bis zu 20 Jahren vom Staat jeden Monat 300 Marihuana­­joints, nachdem sie vor Gericht zeigen konnten, dass sie zu Cannabis keine legale Alternative haben. Cannabis war bis 1958 auch in Deutschland eine Arznei. Es ist preiswert und hat vielfältige Verwendungs­möglich­keiten: Multiple Sklerose, Schmerz­bekämpfung, Chemo­­therapie, Grüner Star, usw.
  • Verbote nur mit dem "nicht brauchen" von Genussmöglichkeiten zu begründen, könnte zu Zu­ständen wie unter den afghanischen Taliban führen, wo selbst Fußball, Fernsehen, Musikinstrumente und Tanz verboten waren.
  • Willkürliche Verbote entsprechen nicht den Grund­sätzen des freiheitlichen Rechts­­­­­­staates. Der Schutz der Privatsphäre von Menschen ist ein hohes ver­fassungsmäßiges Rechtsgut. In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann der Staat Freiheiten von einzelnen nur einschränken um die Rechte anderer zu schützen.
"Wer sich für Cannabislegalisierung einsetzt, raucht es bestimmt selbst"

Dieses Argument ist unsachlich und soll nur vom eigenen Mangel an Argumenten ablenken. Nicht jeder der die Schwulenehe befürwortet ist schwul. Nicht jeder der für Gleichberechtigung ist, ist eine Frau. Nicht jeder der Gewalt gegen Ausländer verurteilt ist ein Ausländer. Nicht jeder der gegen Kriminalisierung von Cannabis­konsumenten ist, konsumiert es selber, oder befürwortet auch nur den Konsum.  Wer so ein Pseudo­argu­ment verwendet, muss sich fragen lassen, ob er denn sonst etwa keine Argumente habe.

 

 

4. Argumente die für Reformen sprechen:

Kriminalisierung schadet der Gesellschaft

Zur Erzwingung des Cannabisverbots werden negative Konsequenzen angedroht und auch Tausenden zugefügt. Der Staat schafft, zusätzlich zu eventuellen negativen Wirkungen des Cannabiskonsums selbst, Probleme im Leben von Menschen:

  • Im Jahre 2001 wurden in Deutschland 131.842 Anzeigen wegen Cannabis gestellt. Wir haben nur eine begrenzte Anzahl von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern. Sie sind völlig überlastet. Jede dieser 131.842 Anzeigen hielt mindestens einen Polizisten und einen Staatsanwalt davon ab, zur Aufklärung anderer Straftaten beizutragen.
  • Jeder wegen Cannabisbesitz, Anbau oder Handel Inhaftierte kostet 75 € pro Tag allein an Inhaftierungskosten, ohne die Kosten des Ermittlungs­erfahrens und des Strafprozesses. Das sind weit über 25.000 € pro Person und Jahr die bei Schulen, Krankenhäusern, Jugendzentren und anderen sozialen Aufgaben wieder eingespart werden müssen.
  • Erwerbstätige die wegen einer Verhaftung ihren Arbeitsplatz verlieren,werden oft zum Sozialfall. Sie können keine Steuern mehr zahlen und kosten stattdessen die Kommunen Tausende von Euro für Sozialhilfe.
Das Ziel des Verbots ist utopisch

Kein einziges Land der Welt hat es bisher geschafft, den Cannabiskonsum auszu­merzen. Warum sollte das ausgerechnet bei uns anders sein?

  • In Ägypten wurde Haschisch im Jahre 1896 verboten. Der Handel wird heute mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft. Dennoch gibt es in Ägypten 1,5 Millionen Cannabiskonsumenten.
  • Das Cannabisverbot wurde in den USA schon vor 65 Jahren erlassen. Für Anbau und Vertrieb größerer Mengen kann man eine lebenslängliche Haft­strafe bekommen. Dennoch gibt es dort heute mehr Cannabiskonsumenten denn je. 47% aller Amerikaner haben Cannabiserfahrung, 18 Millionen konsu­mierten im ver­gangenen Jahr Cannabis und neun Millionen im vergangenen Monat.
  • In den 80er Jahren, als der Eiserne Vorhang noch bestand und die Grenzen zwischen EU-Staaten noch nicht offen waren, war es schon unmöglich, den Cannabisschmuggel zu stoppen. Heute fällt es noch viel schwerer, die Einfuhr zu unterbinden, da der internationale Warenverkehr immer mehr zunimmt.

Die amerikanische Alkoholprohibition ist ebenfalls gescheitert

Von 1919 bis 1933 waren die Herstellung und der Verkauf alkoholischer Getränke in den USA verboten. Anstatt den Alkoholmissbrauch auszurotten führte das "edle Experi­ment", wie es seine Befürworter nannten, zu chaotischen Zuständen mit einem von Kriminellen beherrschten Schwarz­markt.

Die Prohibition hinderte niemanden am Trinken. Sie ersetzte lediglich gutes Bier und guten Wein durch schlechten Schnaps. Es kam zu Erblindungen und tödlichen Vergiftungen durch methanolhaltigen Industrie­alkohol und Fuselakohol aus Schwarz­brennereien ohne Qualitätskontrollen. Während der Prohibition gab es keinen Verbraucherschutz.

Nachdem im ersten Prohibitionsjahr legale Kneipen den Verkauf eingestellt hatten, wurde illegaler Handel bald so profitabel, dass in den nächsten Jahren immer mehr illegale Kneipen aus dem Boden schossen, oft in Stadtteilen, in denen es vorher keine Kneipen gegeben hatte. Ihre Belieferung wurde vorwiegend von gewalt­tätigen Gangster­banden kontrolliert. Der bekannteste dieser Gangster war Al Capone. Erst mit der Alkohol­­prohibition wurde die sizilianische Mafia zur beherr­schenden Macht in der ameri­ka­ni­schen Unterwelt. Bestechung und Einschüchterung von Politikern, Polizisten und gericht­lichen Zeugen wurde zur Routine. Banden lieferten sich am helllichten Tage Schiessereien um Absatz­märkte. Es war vor allem die eskalierende Gewalt die immer mehr Bürger gegen das Prohibitionsgesetz aufbrachte.

1931 studierte eine staatliche Kommission das gesamte Problem und kam zu einem ver­nich­tenden Ergebnis. Nachdem sich trotzdem nur wenige Politiker für eine Abschaffung des Verbotes einsetzten, organisierte eine Gruppe von Rechtsanwälten eine Kampagne zur Aufhebung des Ver­fassungs­zusatzes mit dem Alkohol verboten worden war. Im Dezember 1933 wurde die Aufhebung Gesetz und Alkohol wieder legal. Nach der Aufhebung des Gesetzes, das zum Alkohol­schwarz­markt geführt hatte, fiel die amerikanische Mordrate Jahr für Jahr, 12 Jahre lang in der Folge.

Das Cannabisverbot fördert Straftaten

Staatliche Verfolgung erschwert neuen Anbietern den Einstieg in den Cannabismarkt und treibt dadurch die Preise in die Höhe. Das garantiert Kriminellen, die sich am Schmuggel und Handel erfolgreich beteiligen, hohe steuerfreie Gewinnspannen und verhindert gleich­­­zeitig die effektive Verbrechensbekämpfung.

·         Als Cannabis noch legal war, war es nicht viel teurer als Tee oder Küchen­kräuter. Heute kostet es halb so viel wie Gold, obwohl sich die Her­stellungs­­­kosten kaum geändert haben. Das Verbot wirkt unbeabsichtigt als staat­­liche Subvention für Kriminelle. Die Gewinne aus dem Drogen­handel werden in legalen Unternehmen "gewaschen" und unter­graben die legale Wirtschaft.

·         Das Hanfsamenverbot und die Bestrafung des Eigenanbaus von Konsumenten fördern stattdessen die Nachfrage auf dem unkon­troll­ierten Schwarzmarkt, wo auch harte Drogen angeboten werden.

  • Durch die Verfolgung von Millionen ansonsten rechtschaffener Bürger kann sich der Staat weniger um die Verfolgung wirklicher Verbrecher kümmern. Gleich­zeitig scheuen sich Millionen Menschen, mit der Polizei zusam­men­zuarbeiten weil sie befürchten müssen, selbst durch sie kriminalisiert zu werden. Das erschwert der Polizei die Durchsetzung von Gesetzen. Die Auf­klärungsrate anderer Verbrechen fällt und ihre Zahl nimmt in der Folge zu.

Das Verbot verhindert den Jugendschutz

Die Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 der Bundeszentrale für gesund­­heitliche Aufklärung zeigt auf, dass 26 Prozent der 12- bis 25-jährigen schon einmal Cannabis probiert oder mehr oder weniger häufig genommen haben und zudem etwa 45 Prozent vielleicht einmal Cannabis probieren würden.[36] Exzessiver Cannabiskonsum, der die Schulleistung gefährden kann, kommt nicht selten vor. Das Cannabisverbot, dessen wichtigste Aufgabe der Jugendschutz sein soll, versagt hier völlig.

·        Eine Studie in der Euregio um Aachen, Limburg (Niederlande) und dem deutsch­sprachigen Teil Ostbelgiens hat Indizien dafür geliefert, dass das Verbot auch den Konsum durch Minderjährige nicht minimiert. Die Untersuchung "Jugendliche 2001" der Gesundheitsdienste der Euregio hat fest­gestellt, dass der Cannabisgebrauch unter Schülern im Alter von 14 bis 16 Jahren auf der deutschen Seite der Grenze weiter verbreitet ist als in den Nieder­landen, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird. Etwa 13 Prozent der deutschen Schüler, aber nur 10 Prozent der niederländischen Altersgenossen, hatten im letzten Monat Cannabis konsumiert. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a. Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche als Niederländer zu tun.[37]

·        Zu ähnlichen Ergebnissen kommt ein Vergleich der Cannabisprävalenz unter Jugendlichen bundesweit mit entsprechenden Daten aus den Niederlanden.[38] Laut der Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 hatten in diesem Jahr etwa 6,5% der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen in Deutschland Erfahrungen mit illegalen Drogen. Im Altersbereich von 16 bis 19 waren es etwa 33,5%. In den Niederlanden hatten im selben Jahr 5,9% der Jugendlichen zwischen 12 und 15 in Erfahrungen mit Cannabis (0,6% weniger als in der BRD). Im Altersbereich von 16 bis 19 waren es 28,4% (5,1% weniger).[39]

·        Beim unkontrollierbaren Schwarzmarkt existiert zurzeit überhaupt kein Jugend­­schutz. Die meisten Konsumenten kaufen von anderen Konsumenten im Freundeskreis, niemand lässt sich dabei einen Personalausweis zur Alters­kontrolle zeigen. Nur ein legaler Händler, z.B. ein Apotheker, der seine Zulassung verlieren kann wenn er gegen Abgabe­bestimmungen verstößt, hat ein finanzielles Interesse, keine Rauschmittel an Minder­jährige abzugeben. Könnten Konsumenten ab 18 Cannabis aus legalen Quellen einkaufen, würden die meisten Schwarzhändler wegen mangelnder Nachfrage aus dem Markt aussteigen, was Jugendlichen den Zugang zu Cannabis erschweren würde.

·        Ein Totalverbot selbst für Erwachsene ist kein geeignetes Mittel zum Jugend­schutz. Die Anzahl der Minderjährigen, die wegen Cannabisbesitz von der Polizei bei der Staats­anwalt­schaft angezeigt wurden, hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Waren es 1992 noch 766 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 2621 Jugendliche zwischen 16 und 18, so traf dieses Schicksal laut Bundes­kriminalamt im Jahre 1999 bereits 6 458 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 13 743 Jugendliche zwischen 16 und 18. Zunahme in nur 7 Jahren: +743 Prozent bzw. +424 Prozent!

Strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten vergrößert nur die Probleme. Genauso sind Unterrichtssperre und Schulverweis weder ein sinnvolles pädagogisches Mittel für den Betroffenen noch werden sie aufgrund des fehlenden Unrechtsbewusstseins Wirkung auf andere zeigen.

Was verboten ist kann nicht besteuert werden

Alkohol und Tabak liefern jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe, zum Ausgleich für Folgekosten die der Gesellschaft durch konsumbedingte Schädigungen entstehen. Würde Cannabis legalisiert dann könnte es Einnahmen in vergleichbarer Höhe liefern.

  • Cannabiskonsumenten zahlen derzeit beim Kauf nicht einmal Mehrwertsteuer. Schwarzhändler zahlen keinen Cent Einkommenssteuer. Cannabis ist zurzeit völlig steuerfrei.
  • Cannabis ist als Pflanze so billig anzubauen wie Tee oder Küchenkräuter. Ver­kauft wird es aber für etwa 5 000 € pro kg. Der Mehrwert landet gänzlich in den Taschen von Schwarzhändlern und Kriminellen. Wäre Cannabis wieder legal dann könnte statt­ diesen der Finanz­minister seine Hand aufhalten.
  • Schätzungen über die dabei in Deutschland möglichen Einnahmen reichen von 500 Millionen € bis über 3,5 Milliarden € pro Jahr.
  • Eine Studie der "Commons Library" des britischen Unterhauses vom 3. August 2000[40] schätzt die durch das Verbot entgangenen Cannabissteuern auf etwa 790 Millionen Pfund (1,3 Milliarden €) pro Jahr. Zusammen mit den Kosten für die versuchte Durchsetzung des Verbotes ver­doppelt sich der Betrag laut dieser Studie fast auf 2,3 Milliarden € Finanzausfall pro Jahr für den Staat. Deutschland hat um ein Drittel mehr Einwohner als Großbritannien.
  • Derzeit stehen Bund, Länder und Gemeinden insgesamt nur 30-40 Millionen € pro Jahr an Mitteln zur Suchtvorbeugung bei Alkohol, Nikotin, Cannabis, Medi­kamenten und andere Drogen zur Verfügung.[41] Bei einer sehr vor­sichtigen Schätzung mit Cannabis­verkäufen von minimal 500 Millionen € pro Jahr brächte allein die Erhebung von Mehrwert­steuer auf Cannabis dem Staat 80 Millionen € pro Jahr, genug um die Mittel für Suchtvorbeugung ohne zusätzliche Belastung von Nichtkonsumenten zu verdreifachen!

Das Cannabisverbot basiert auf falschen Annahmen und Unwahrheiten
Die Begründung des Cannabisverbots hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Keiner der ursprüng­lich vorgebrachten Gründe entsprach der Wahrheit.
[42]

  • Als die ersten Cannabisverbote beschlossen wurden, war noch keine Rede davon, dass Cannabis zu Heroin oder zu Motivationslosigkeit führe. Tat­sächlich wurden diese heute oft vorgebrachten Gründe erst ins Spiel gebracht, nachdem die ursprünglich vorgebrachten Begründungen von Wissenschaftlern widerlegt worden waren. [43]
  • Ägypten und Südafrika begründeten 1923 bis 1925 eine Forderung nach Gleich­­stellung von Cannabis zu Opium vor allem mit der Behauptung, Cannabis mache seine Konsumenten wahnsinnig. Diese Behauptung wurde nicht mit wissen­schaftlichen Studien belegt. Spätestens Ende der 40er Jahre setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass es sich bei "Reefer Madness" bzw. "Cannabispsychose", soweit die zitierten Fälle über­haupt authentisch waren, um ganz gewöhnliche Fälle von Schizophrenie gehandelt hatte.[43]
  • In den USA und einigen anderen Ländern wurde zur Begründung des Verbots in einer hysterischen Kampagne behauptet, Cannabis führe zu Verbrechen, ins­besondere zu grausamen Gewaltverbrechen wie Mord. Cannabis galt als "Mörder­kraut" und als "Unkraut des Teufels". Als diese unhaltbare Behaup­tung nach dem zweiten Weltkrieg in der Fachwelt immer mehr auf Widerstand stieß, ersetzte man sie durch das genaue Gegenteil, Cannabis mache träge und passiv, ohne jemals auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen den beiden Behauptungen einzu­gehen.

Das Cannabisverbot ist nicht rational begründet

Vor dem Cannabisverbot auf der Genfer Opiumkonferenz von 1925 wurde keine einzige wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen von Cannabiskonsum eingeholt. Die Behauptungen mit denen Cannabis damals verboten wurde, waren unwahr und wurden später widerlegt. Jede größere Untersuchung zu Cannabis in den letzten über 100 Jahren hat sich gegen eine Kriminalisierung der Konsumenten ausgesprochen (hier ist nur eine kleine Auswahl davon):

·         Indische Hanfdrogenkommission (1894).

·         Bericht der Police Foundation (Großbritannien, 2000) [48]

·         Bericht der Ganja-Kommission (Jamaika, 2001)[49]

·         Bericht der Nolin-Kommission (Kanada, 2002)[50]

Alle diese Studien sprachen sich gegen ein Verbot bzw. für eine Cannabis­ent­krimi­nali­sierung aus. Tatsächlich gab es im Zeitraum von über einem Jahrhundert keine einzige Regierungs­­­­kommission weltweit, die dieses Problem ausführlich untersucht hätte und nicht zum selben Ergebnis gekommen wäre. Nachdem die ursprüngliche Begründung widerlegt wurde und dies auch von zahlreichen durch Regie­rungen in aller Welt ein­gesetzten Kommissionen festgestellt und bestätigt worden ist, besteht das Verbot grundlos weiter.

Das Verbot fördert harte Drogen

In Ländern, die Cannabis besonders streng verfolgen, z.B. Schweden, Griechenland und Japan, gibt es deutlich mehr Probleme mit Lösungsmittelschnüffeln (was zu Gehirnschäden führt) oder mit Methamphetamin. Wenn von staatlicher Seite kein Unterschied zwischen verschie­denen Drogen gemacht wird, dann greifen Jugendliche statt zu Cannabis verstärkt zu schwerer kon­­trollierbaren Drogen, wie z.B. Lack­verdünner, Campinggas, Benzindämpfe, Fliegenpilz, Nacht­schatten­gewächse (Engels­­trompete, Datura) oder zu synthetischen Drogen. Je strenger auch Cannabis bestraft wird, desto interessanter wird es für die Schwarzhändler, statt­dessen synthetische Drogen wie Heroin und Amphetamin zu verkaufen, die pro Gramm mehr Gewinn bringen und leichter zu schmuggeln sind.

Das Verbot behindert soziale Kontrolle und Prävention

Wer zum ersten Mal Alkohol trinkt, weiß noch nicht, wieviel zuviel ist und was passiert wenn man zuviel trinkt. Der richtige Umgang will erst erlernt werden. Uner­fahrene Konsumenten können dabei grundsätzlich vom Rat und den Erfahrungen der Erwachsenen profitieren. Bei Cannabis wäre es genauso, gäbe es nicht das Verbot. So wird der Konsum verheimlicht und niemand kann beobachten, wie vernünftig oder unvernünftig damit umgegangen wird. Auch wird kaum jemand offen über eigene Erfahrungen sprechen, wenn er damit zugeben muss, ein Gesetzes­brecher zu sein. Das Verbot verhindert auf diese Weise ehrliche Gespräche mit Eltern und Lehrern. Wenn über ein Drittel (38 Prozent) der 18 bis 24jährigen bereits Cannabis konsumiert haben, reichen Enthalt­samkeits­predigten offensichtlich nicht mehr aus. Es muss auch Informationen zu riskanten und weniger riskanten Konsumformen und Gebrauchs­mustern geben. So sind beispielsweise beim Konsum von Haschkeksen ohne Erfahrungen anderer unangenehme Überdosierungen so gut wie vorprogrammiert. Unter­bleiben diese Informationen und Gespräche, dann werden Jugendliche dazu verdammt, statt aus den Erfahrungen von Erwachsenen aus den eigenen Fehlern lernen zu müssen, manchmal mit tragischen Konsequenzen (z.B. Verkehrsunfälle, Probleme mit harten Drogen, siehe Seite 27 unten).

 


5. Daten zum Cannabisverbot

 

Cannabisprävalenz in Deutschland und den Niederlanden

 

 

West 1997

Ost 1997

NL 1997

West 2000

Ost 2000

NL

2000

Lebenszeit

13,4%

4,2%

15,6%

21,4%

10,8%

17,0%

12 Monate

4,5%

2,3%

4,5%

6,2%

4,9%

5,0%

30 Tage

3,0%

1,7%

2,5%

3,4%

2,5%

3,0%

 

Die niederländischen Zahlen beziehen sich auf alle Personen ab 12 Jahren, die deutschen Zahlen nur auf 18 bis 59-Jährige. Berücksichtigt man diesen Faktor, dann ergeben sich in den Befragungen nur geringe Unterschiede zwischen den Niederlanden und den alten Bundesländern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Lage prozentual mehr deutsche als niederländische Konsumenten ihren Konsum bei Befragungen verschweigen.

 

Deutschland 1997: Kraus, Bauernfeind: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997;

Deutschland 2000: Kraus, Augustin: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000;

Niederlande 1997: Abraham, Cohen, van Til, Winter: “Licit and Illicit Drug Use in the Netherlands”

Niederlande 2000: Abraham, Kaal, Cohen: “Licit and Illicit Drug Use in the Netherlands 2001”



Drogensterblichkeit pro Million Einwohner (EMCDDA)

Table 6b. Number of drug-related deaths according to ICD-9 codes 304, E850- E858, E980.0-E980.5 : rates per million inhabitants.

 

1985

1986

1987

1988

1989

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

pop*

Austria

8

5

8

10

8

8

11

18

23

25

25

26

7.9

Belgium

8

10

9

11

10

10

14

14

 

 

 

 

10.1

Germany

 

 

 

 

 

17

25

25

21

21

20

22

81.1

Greece

2

2

2

3

6

5

7

10

6

15

21

 

10.4

Italy

8

7

9

12

16

25

36

37

 

 

 

 

57.1

Ireland

8

4

3

7

7

5

6

7

12

12

22

 

3.6

Netherlands

5

5

4

4

4

4

4

4

4

5

3

 

15.4

Sweden

11

11

17

18

16

18

19

19

21

20

24

 

8.8

* Population (x million).

Data from Annual Report, 1997. Not controlled for annual changes in population size.

http://www.emcdda.europa.eu/multimedia/project_reports/(4)-CT1.pdf

Cannabisfälle

BKA: Rauschgiftjahresbericht: Tabelle 2: Erfasste Delikte nach Drogenart - Zeitreihe (BKS)

Jahr

Allgemeine
Verstöße

Handel und
Schmuggel

Einfuhr
"nicht geringer
Mengen"

Summe

1984

25.550

13.965

n/a

39.515

1985

25.712

14.224

n/a

39.936

1986

29.349

15.552

n/a

44.901

1987

29.568

15.447

932

45.947

1988

31.582

15.473

893

47.948

1989

33.251

15.726

857

49.834

1990

34.811

16.759

1.063

52.633

1991 (*)

33.892

16.375

1.342

51.609

1992

32.279

14.507

1.481

48267

1993

34.752

13.261

1.662

49.675

1994

40.853

16.144

1.788

58.785

1995

49.070

19.083

2.308

70.461

1996

55.600

23.021

2.522

81.143

1997

64.456

24.221

2.675

91.352

1998

79.495

27.188

3.180

109.863

1999

85.668

29.776

3.529

118.973

2000

94.633

33.194

3.835

131.662

2001

93.449

38.387

3.975

131.836

*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für 1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.

Beschlagnahmte Cannabismengen

BtM-Sicherstellungen in der Bundesrepublik Deutschland - Zeitreihe (FDR)

http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/tab_14.html

(Cannabiskraut bis 1980 gemeinsam mit Cannabisharz erfasst)

 

Jahr

Cannabisharz
und Cannabiskraut

1962

5,487 kg

1963

38,159 kg

1964

40,164 kg

1965

45,404 kg

1966

134,879 kg

1967

167,220 kg

1968

380,924 kg

1969

2.278,170 kg

1970

4.331,967 kg

1971

6.669,515 kg

1972

6.114,356 kg

1973

4.731,942 kg

1974

3.913,035 kg

1975

6.627,813 kg

1976

5.325,938 kg

1977

9.821,682 kg

1978

4.723,517 kg

1979

6.407,226 kg

1980

3.200,224 kg

  

Jahr

Cannabisharz
(Haschisch)

Cannabiskraut
(Marihuana)

1981

4.825,510 kg

1.837,988 kg

1982

2.407,306 kg

748,305 kg

1983

3.326,570 kg

1.256,326 kg

1984

2.709,159 kg

2.922,406 kg

1985

9.150,670 kg

2.347,367 kg

1986

2.309,098 kg

365,587 kg

1987

2.604,319 kg

393,452 kg

1988

2.476,372 kg

8.873,785 kg

1989

11.641,225 kg

432,037 kg

1990

4.655,351 kg

8,985 kg

1991 (*)

10.878,058 kg

1.465,567 kg

1992

3.201,352 kg

8.964,919 kg

1993

4.245,363 kg

7.107,472 kg

1994

4.032,954 kg

21.659,765 kg

1995

3.809,261 kg

10.436,227 kg

1996

3.246,536 kg

6.108,577 kg

1997

7.327,560 kg

4.167,282 kg

1998

6.109,549 kg

14.897,189 kg

1999

4.885,549 kg

15.021,751 kg

*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für 1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
 


„Im Wesentlichen einheitliche“ Rechtspraxis?

 

Uneinheitliche Anwendungspraxis des §31a BtMG

Rate der nach §31a Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz eingestellten Ermittlungsverfahren als Anteil der Tatverdächtigen bei allgemeinen Verstößen nach §29 BtMG

1995:

§29 BtMG

§31a Abs.1

Einstellungsrate

Schleswig-Holstein

1863

1716

92,1 %

Bremen

1690

1363

80,7 %

Hamburg

4609

2987

64,8 %

Nordrhein-Westfalen

21433

10406

48,6 %

Hessen

7241

3429

47,4 %

Niedersachsen

7462

3323

44,5 %

Saarland

1173

472

40,2 %

Berlin

4572

1705

37,3 %

Rheinland-Pfalz

4391

1594

36,3 %

Baden-Würtemberg

13164

3846

29,2 %

Bayern

14465

2752

19,0 %

Brandenburg

720

86

11,9 %

Sachsen

790

80

10,1 %

Sachsen-Anhalt

551

55

10,0 %

Zahlen zu §29 BMG und §31a Abs.1 nach:

 

Susanne Aulinger: "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Straf­verfolgung von Drogenkonsumenten" , Seite 171, Bundes­ministerium für Gesundheit, 1997, ISBN: 3-7890-5116-0, €39,88

“Die Analyse tatbezogener Einstellungskriterien offenbart teilweise gravierende Unterschiede bei der Handhabung des §31a BtMG in den einzelnen Ländern.

(Aulinger, Seite 229)


6. Reform der Cannabispolitik

"Eine Freigabe von Haschisch wird es mit uns nicht geben“, so oder so ähnlich hört man es immer wieder von Politikern, besonders der CDU/CSU. Mit dem Begriff der "Freigabe" soll suggeriert werden, dass Cannabis derzeit streng kontrolliert sei: Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist sein Besitz nur mit Sondergenehmigung und nur zu wissenschaftlichen oder sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erlaubt.

Diese Kontrollfunktion ist jedoch eine juristische Fiktion: Die praktische Erfahrung von mehr als drei Jahrzehnten beweist, dass eine Verhinderung des Konsums mit den Mitteln des Strafrechts gar nicht möglich ist. Tatsächlich gibt es 3,4 Millionen aktuelle Konsumenten, von denen kein einziger eine staatliche Erlaubnis hat. Cannabis ist die drittmeist gebrauchte psychoaktive Droge in Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Zehn Millionen Menschen, darunter jeder vierte jüngere Deutsche, hat es bereits probiert. Hätten Cannabiskonsumenten eine eigene Partei, dann wäre diese die drittgrößte Fraktion im Bundestag.

Für Zuwiderhandlungen droht der Gesetzgeber bei Cannabis wie bei Heroin gleichermaßen mit bis zu fünf Jahren Haft, dieselbe Höchststrafe also wie für fahrlässige Tötung! Das ist nicht an­gemessen. Das Verbot befindet sich hart am Rande der Verfassungswidrigkeit, wie schon die Karlsruher Entscheidung von 1994 gezeigt hat. Auch die Möglichkeit der straflosen Einstellung von Ermittlungsverfahren nach §31a BtMG ist keine Lösung dafür, unter anderem weil es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, die von Bundesland zu Bundesland und Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich gehandhabt wird. Nur eine Änderung des BtMG kann endlich klare Verhältnisse schaffen.

Welche Modelle einer Reform gibt es? In den Niederlanden wird der Besitz geringer Mengen von Cannabis schon seit 1976 nicht mehr verfolgt. Auch Belgien und die Schweiz haben inzwischen beschlossen, den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis für den privaten Konsum von Erwachsenen nicht länger zu verfolgen. Die folgenden Definitionen schaffen hoffentlich ein bisschen mehr Klarheit:

  • Entkriminalisierung der Konsumenten: Herausnahme der Vorbereitungs­handlungen zum Konsum (Besitz, Erwerb, Eigenanbau) aus der strafrechtlichen Verfolgung. Dazu gibt es mehrere Varianten:
    - Ermessensprinzip für Polizei und Staatsanwaltschaft (wie in den NL)
    - Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit (Bußgeld wie bei Falschparken als Verwaltungsstrafe, wie in Oregon, Kalifornien, Südaustralien, usw. )
    - Explizite Straffreiheit (auch kein Bußgeld; wie in Belgien oder in der Schweiz geplant)
  • Entkriminalisierung von Konsum und Handel (de facto-Legalisierung)
    - beinhaltet Entkriminalisierung der Konsumenten, zusätzlich:
    - Kleinhandel (evtl. auch kommerzieller Anbau) wird toleriert, bleibt aber strafbar und wird verfolgt wenn bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden. Am Verbot wird dabei vor allem wegen der Konvention von 1988 festgehalten. In den NL ist der Kleinhandel de-facto legalisiert, der Anbau nicht. In der Schweiz soll auch der Anbau toleriert werden. In Belgien wird weder der (kommerzielle) Anbau noch der Handel toleriert, daher handelt es sich um eine reine Konsumenten-Entkriminalisierung.
  • Legalisierung
    - Kommerzieller Anbau und Handel sind nicht mehr strafbar, erfordern aber möglicherweise noch Genehmigungen die in der Regel erteilt werden (analog Schanklizenz). Nur diese Lösung ermöglicht eine spezielle Cannabisbesteuerung.

Es ist Zeit, die trotz Bundesverfassungsgerichtsentscheidung andauernde Kriminalisierung von Cannabis­­konsumenten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands, zu beenden sowie die bisherige diskriminierende Führerscheinregelung zurückzunehmen. Die SPD kann dabei an ihren Entkriminalisierungsentwurf (Drucksache 13/6534[51] vom 11.12.1996) anknüpfen. Als erste Schritte zur Reform fordern Tausende von Unterzeichnern der Unterstützungserklärung der CannabisKampagne:

1.      Entkriminalisierung der KonsumentInnen: Straf­­freiheit für den Besitz "geringer Mengen" bis zu 30 g Cannabis. Strafverfolgung für den Besitz ge­ringer Cannabis­mengen verstösst laut Bundes­­ver­fassungs­­gericht gegen das Übermaß­verbot des Grund­­­gesetzes. Die derzeitige, von Bundes­­land zu Bun­des­land ver­schie­dene Praxis verstösst gegen den Ver­­fassungs­grund­satz der Gleich­heit vor dem Gesetz. Der Besitz von bis zu 30g sollte von der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes ausgenommen werden.

2.      Zulassung von Hanf als Medizin, Unter­stützung der Erforschung weiterer thera­peuti­scher Poten­ziale und medizinischer Einsatz­gebiete. Vor 1958 war Cannabis in Deutsch­land eine zuge­lassene Medizin und wurde nur aus politi­schen Grün­den ver­boten. Cannabis hilft bei Mul­tipler Sklerose, bei AIDS und Hepatitis, in der Che­mo­therapie (Krebs) und in der Schmerz­behandlung.

3.      Straffreiheit des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf: Tolerierter Anbau zum persönlichen Konsum trennt die Märkte und reduziert die Nach­­frage auf dem Schwarzmarkt. Das Hanfsamenverbot und Bestrafung für Eigenanbau sind kontraproduktiv.

4.      Zurücknahme der gegenwärtig dis­kri­mi­nieren­den Führerscheinregelung sowie Differen­zierung im Führer­­sch­­einrecht zwischen aktuellem und zurück­­­­­liegen­dem Konsum von Cannabis. Stellen Sie sich vor, man nimmt Ihnen den Führer­schein, weil man einen Kasten Bier bei Ihnen im Keller findet. Absurd? Genau so sieht die derzeitige Praxis bei Cannabis aus! Allein wegen des Besitzes wird an der Fahreignung gezweifelt und ein teures Überprüfungsverfahren ange­ordnet — bei Alkohol muss man dazu i.d.R. einmalig mit ab 1,1 Promille oder wiederholt mit ab 0,5 Promille am Steuer erwischt werden. Bei Cannabis kann einem das dagegen als nüchterner Fussgänger passieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2002 diese Praxis für verfassungswidrig erklärt.

Wir brauchen zuallererst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema. Eine Bereitschaft zu Reformen existiert in einem breiten politischen Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen selbst die Christdemokraten[52] für eine Entkriminalisierung. Ein solcher neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass - mehr als acht Jahre nach dem Karlsruher Urteil - bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt.

Joe Wein

 

Verein für Drogenpolitik e.V.


7. Ansprechpartner bei den politischen Parteien

 

Marion Caspers-Merk (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, SPD)
marion.caspers-merk@bundestag.de

 

Ulla Schmidt (Bundesgesundheitsministerin, SPD)
ursula.schmidt@bundestag.de

 

Gerlinde Kaupa (drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU)
gerlinde.kaupa@bundestag.de

 

Brigitte Bender (gesundheitspolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen)
brigitte.bender@bundestag.de

 

Bundesnetzwerk Drogenpolitik (Bündnis 90/Die Grünen)
http://www.bndrogenpolitik.de

 

Detlef Parr (drogenpolitischer Sprecher der FDP)
detlef.parr@bundestag.de

 

Ulla Jelpke (drogenpolitische Sprecherin der PDS)
ulla.jelpke@web.de

 

 

 

8. Spendenkonten für die Cannabiskampagne

Wir sind auf Ihre finanzielle Unterstuetzung angewiesen! Jeder Euro den Sie geben hilft uns, Informationen zur Cannabispolitik zu verbreiten.

Verein für Drogenpolitik e.V.
Postbank Karlsruhe
BLZ: 660 100 75, Kto.-Nr.: 611 600 758
http://www.drogenpolitik.org

Spendenhotline (3 pro Anruf):

0190-0-10009

 

akzept e.V. Bundesverband
SEB Münster
BLZ: 400 101 11, Kto.-Nr.: 152 8704 001
http://www.akzept.org


9. Verein für Drogenpolitik e.V.

Der VfD ist ein Verein der bundesweit drogenpolitisch interessierte Einzelpersonen, Wissenschaftler und Gruppen organisiert.

Hauptaufgabe ist es der drogenpolitischen Diskussion einen Platz zu geben und gemeinsame Vorstellungen und Impulse in den politischen Diskurs und die Bevölkerung zu tragen.

Zu unseren Forderungen gehören die Legalisierung von Cannabisprodukten und die Abgabe von Heroin an Suchtkranke. Der VfD möchte aber den ganzen Bereich der Drogenpolitik betrachten und gesellschaftlich tragfähige Ideen entwickeln.

Eigene Forschung und wissenschaftliche Ausarbeitungen zählen genauso dazu wie das Angebot von Seminaren und Schulungen für die Aufklärung.

Der Verein orientiert sich an nationalen und internationalen wissenschaftlichen, juristischen und medizinischen Studien, Ausarbeitungen und Erkenntnissen.

Eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden, Vereinen und Organisationen in diesem Bereich ist ein weiteres Bestreben des Vereins.

Diese Vielseitigkeit erfordert interessierte und aktive Mitgliederinnen und Mitglieder und deshalb:

Werden Sie Mitglied - unterstützen Sie eine sachliche Diskussion ohne Scheuklappen!

Kein Interesse an Vereinsmeierei? Kein Problem, bei uns können Sie auch mit einer einmaligen Spende oder als Fördermitglied Ihre Unterstützung zeigen.

 

 

Verein für Drogenpolitik e.V.
Käfertaler Str. 38
68167 Mannheim
Telefon/Fax: 0621 / 40 17 267

info@drogenpolitik.org
http://www.drogenpolitik.org

 

 


 


10. Informationsquellen zur Drogenpolitik im Internet

 

akzept e.V. (http://www.akzept.org/)
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
 

Archido (http://www.archido.de/)

Archiv für Drogenliteratur der Universität Bremen

 

BISDRO (http://www.bisdro.uni-bremen.de/)

Bremer Institut für Drogenforschung

 

Bundesministerium für Gesundheit (http://www.bmgs.bund.de/themen/drogen/drogen.htm)

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de/)

 

Die CannabisKampagne (http://www.dieCannabisKampagne.de)

 

DAH (http://www.aidshilfe.de/)

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. im Internet.

 

EBDD/EMCDDA (http://www.emcdda.europa.eu/)

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

 

Eclipse (http://www.eclipse-online.de/)

Verein für akzeptanzorientierte Drogenarbeit und psychedelische Krisenintervention

 

Eve & Rave (http://www.eve-rave.de/)

Eve & Rave Münster: Infos für Partygänger und andere Interessierte

Eve & Rave (http://www.eve-rave.net/)

Eve & Rave e.V. Berlin: Infos zu Drug-Checking, Drogenrecht und Drogenpolitik

 

INDRO (http://www.home.muenster.net/~indro/)

Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik e.V. in Münster

 

INFOSET DIREKT (http://www.infoset.ch/)

Drogen – Sucht – Therapie – Hilfe: Die Schweizer Web-Adresse im Suchtbereich

 

Institut für Therapiefoschung (http://www.ift.de/)

Das IFT erstellt Berichte über den Gebrauch psychoaktiver Stoffe in Deutschland

 

JES-Bielefeld e.V (http://www.junkienetz.de/)

Internetpräsenz der Selbsthilfe Bielefeld

Schweizer Bundesamt für Gesundheit (http://www.admin.ch/bag/)

Drug Policy Alliance (USA) (http://www.drugpolicy.org/)

Drug Reform Coalition (USA) (http://www.drcnet.org/)

 


 

Herausgeber:

 

Verein für Drogenpolitik e.V.

Tilmann Holzer
Käfertaler Str. 38
68167 Mannheim

Telefon/Fax: 0621 / 40 17 267

 

info@drogenpolitik.org
http://www.drogenpolitik.org

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Download und Weitergabe erwünscht:

http://www.drogenpolitik.org/cannabis/caninfo/

 

Letzte Änderung: 03.12.2002

 

Schutzgebühr: € 1,50

 



[1] CEDRO http://www.frw.uva.nl/cedro/stats/national.97.html

[2] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm

[3] CEDRO http://www.cedro-uva.org/lib/abraham.npo01.html

[4] Kraus/Augustin 2000: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm

[5] SFA: http://www.cannabislegal.de/international/sfa.htm

[6] USA: http://www.norml.org/index.cfm?Group_ID=5452

[7] CEDRO http://www.cedro-uva.org/lib/abraham.npo01.html

[8] CDSP: http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm

[9] SGK: http://www.cannabislegal.de/international/ch-sgk.htm

[10] Reuter British Journal of Psychiatry: ("The available evidence suggests that ... removal of criminal prohibitions on cannabis possession (decriminalisation) will not increase the prevalence of marijuana or any other illicit drug.")

[11] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm

[12] Auswirkungen des Cannabiskonsums, Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar, 1997, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, ISBN: 3804715559 (DM 68,00)

[13] Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg", Dr. med. Carl Nedelmann,

Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00, Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]

[14] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm

[15] Peter Cohen, "Cannabiskonsumenten in Amsterdam" (CEDRO, Zentrum für Drogenuntersuchungen der Universität Amsterdam, 1995)

[16] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm

[17] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“

[18] Körner: Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., Anhang C1-248

[19] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm

[20] Sucht- und Drogenbericht 1999

[21] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Kapitel 3, Tabelle 4)

[22] Kleiber, Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums, 1997

[23] Toxikologische Studie der US-Regierung (vgl. http://www.geocities.com/nitro5010/gift.htm)

[24] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Seite 111, 112)

[25] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“

[26] Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 29.8.1991 (117 IV 314)

http://www.cannabislegal.de/studien/sbg.htm

[27] Zammit, et al: Self reported cannabis use as a risk factor for schizophrenia in Swedish conscripts of 1969: historical cohort study (BMJ 2002;325:1199)

[28] Hall: The health effects of cannabis: key issues of policy relevance, Bulletin on Narcotics, 1997/1

http://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/bulletin/bulletin_1997-01-01_1_page005.html

[29] http://www.cannabislegal.de/cln/cln087.htm#3

[30] http://www.cannabislegal.de/international/nl-incsr1998.htm

[31] http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm

 

[32] http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm

[33] http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html

[34] http://www.norml.org/index.cfm?Group_ID=5452

[35] The Economist, 26.07.2001: http://www.mapinc.org/drugnews/v01.n1358.a08.html

 

[36] http://www.bzga.de/studien/daten/stud.htm

[37] http://www.cannabislegal.de/studien/euregio.htm

[38] http://www.cannabislegal.de/cln/cln075.htm#5

[39] Dass sich diese Zahlen in einem Fall auf alle illegalen Drogen, im anderen nur auf Cannabis beziehen, hat übrigens keine wesentliche Bedeutung, da zwischen der Cannabisprävalenz und der Prävalenz illegaler Drogen (einschliesslich Cannabis) kaum ein zahlenmäßiger Unter­schied besteht (z.B. 26% bzw. 27% der 12 bis 25-jährigen Jugendlichen in Deutschland haben Erfahrung mit Cannabis bzw. illegalen Drogen)

[40] vgl. http://www.cannabislegal.de/studien/ukcomlib0074.htm

[41] DHS Jahrbuch Sucht 2000, vgl. http://www.hls-ksh.de/Fachforum/Statistik/hauptteil_statistik.html

[42] vgl. http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/verbot.htm

[43] Siehe Seite 14 sowie  http://www.cannabislegal.de/studien/schizo.htm

[44] http://www.druglibrary.org/schaffer/library/studies/wootton/wootmenu.htm

[45] Ledain-Kommission: http://www.druglibrary.org/schaffer/Library/studies/ledain/ldctoc.html

[46] Shafer-Kommission: http://www.druglibrary.org/schaffer/Library/studies/nc/ncmenu.htm

[47] Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen

http://www.bag.admin.ch/sucht/publikationen/d/cannabis.pdf

[48] Police Foundation of the United Kingdom, "Drugs and the Law: Report of the Independent Inquiry into the Misuse of Drugs Act of 1971", 4. April 2000, http://www.cannabislegal.de/studien/policefoundation.htm

[49] http://www.cannabislegal.de/international/jm.htm

[50] http://www.mapinc.org/drugnews/v02.n1649.a01.html

[51] http://www.cannabislegal.de/politik/spd-btmg96.htm

[52] http://www.cannabislegal.de/politik/ch/cvp.htm