Cannabisreform in
Deutschland:
Argumente und Fakten
Eine politische Bestandsaufnahme
Verein für
Drogenpolitik e.V.
Käfertaler
Str. 38, 68167 Mannheim
http://www.drogenpolitik.org
info@drogenpolitik.org
Telefon/Fax: 0621 / 40 17 267
Inhaltsverzeichnis
1. Zitate
aus Studien und Artikeln............................................................................... 4
2. Cannabisreform
in Deutschland - eine politische Bestandsaufnahme................... 5
3. Argumente
die für das Cannabisverbot genannt werden:...................................... 6
"Das Verbot hat eine präventive Wirkung".................................................................... 6
"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch
zunehmen"........................ 6
"Cannabis ist nicht harmlos"......................................................................................... 7
"Eine Legalisierung würde die falschen Signale senden"................................................. 8
"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"........................ 9
"Cannabis ist eine Einstiegsdroge".............................................................................. 11
"Cannabis ist ein Suchtmittel"..................................................................................... 11
"Cannabis ist ein Rauschgift"...................................................................................... 12
"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme"...................................... 12
"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genussmittel".................................................... 13
"Hasch ist schädlicher als Zigaretten".......................................................................... 14
"Cannabis kann Schizophrenie auslösen".................................................................... 14
"Wer für die Legalisierung ist, verharmlost Drogen "................................................... 15
"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen".................................... 16
"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren"................................................... 16
"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung"................................................. 17
"Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert"...................................................... 17
"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng"............................................................ 18
"Der Besitz geringer Mengen ist doch bereits entkriminalisiert".................................... 19
"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen".................................................... 19
"Nach einer Legalisierung würden die Krankenkassenbeiträge ansteigen"........................ 20
"Wir brauchen keine Legalisierung, sondern härtere Strafen"....................................... 20
"Niemand braucht Cannabis"..................................................................................... 21
4. Argumente
die für Reformen sprechen:............................................................... 21
Kriminalisierung schadet der Gesellschaft................................................................... 21
Das Ziel des Verbots ist utopisch............................................................................... 21
Die amerikanische Alkoholprohibition ist ebenfalls gescheitert..................................... 22
Das Cannabisverbot fördert Straftaten....................................................................... 22
Das Verbot verhindert den Jugendschutz.................................................................... 23
Was verboten ist kann nicht besteuert werden............................................................ 24
Das Cannabisverbot basiert auf falschen Annahmen und Unwahrheiten....................... 25
Das Cannabisverbot ist nicht rational begründet.......................................................... 25
Das Verbot fördert harte Drogen............................................................................... 26
Das Verbot behindert soziale Kontrolle und Prävention.............................................. 26
5. Daten
zum Cannabisverbot.................................................................................... 27
Cannabisprävalenz in Deutschland und den Niederlanden........................................... 27
Immer mehr Ermittlungsverfahren: 1996-2000............................................................ 28
Cannabisfälle 1984-2000.......................................................................................... 28
Beschlagnahmte Cannabismengen.............................................................................. 29
„Im wesentlichen einheitliche“ Rechtspraxis?.............................................................. 30
6. Reform
der Cannabispolitik.................................................................................. 31
7. Ansprechpartner
bei den politischen Parteien...................................................... 33
8. Spendenkonten
für die Cannabiskampagne......................................................... 33
9. Verein
für Drogenpolitik e.V................................................................................. 34
10. Informationsquellen
zur Drogenpolitik im Internet............................................ 35
"Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen
Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich
erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."
"Ein
wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche
"Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen
Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse
der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."
D. Kleiber, K.A.
Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums
(Studie für das Bundesministerium für
Gesundheit, 1997)
“Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet,
wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch
medizinische Argumente nicht gestützt werden.“
Dr.
med. Carl Nedelmann:
Drogenpolitik: Das Verbot von
Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg"
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom
27.10.2000
“Sooner or later politicians
will have to stop running scared and address the evidence: cannabis per se is
not a hazard to society but driving it further underground may well be.“
The Lancet (britische
Ärztezeitschrift), 11.11.1995
“We will qualify our opinion
of 3 years ago and say that, on the medical evidence available, moderate
indulgence in cannabis has little ill-effect on health, and that decisions to
ban or to legalise cannabis should be based on other considerations.“
The Lancet (britische
Ärztezeitschrift), 14.11.1998
"Die verbreitete
Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der
Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig
plausibel. [...] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten
[...] deuten dementsprechend mit steter Regelmäßigkeit darauf hin, dass
zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen
Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang
besteht."
Kommission für soziale Sicherheit
und Gesundheit des Schweizer Parlaments
Bericht vom 30.04.1999
"Das verfügbare
Beweismaterial zeigt, dass [...] eine Abschaffung der strafbewehrten Verbote
(Entkriminalisierung) von Cannabis die Verbreitung von Cannabis und anderen
illegalen Drogen nicht steigern wird."
British Journal of
Psychiatry, Februar 2001
Mit dem Verbot des Besitzes von Cannabis (Hanf, Haschisch,
Marihuana) im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) am 25. Dezember 1971 (BGBl. I S.
2092) versuchte der Gesetzgeber, mit Hilfe des Strafrechts eine weitere
Verbreitung des Konsums von Cannabis zu verhindern. Dieser Versuch muss
inzwischen als gescheitert erklärt werden. Es gibt bessere Alternativen zur
jetzigen Drogenpolitik.
Das Cannabisverbot
funktioniert nicht: 3,4 Millionen Deutsche verwenden Cannabis, prozentual nicht
weniger als in den Niederlanden, wo es seit 26 Jahren toleriert wird.
Internationale wissenschaftliche Studien zeigen, dass Repression nicht
funktioniert. Das Verbot verhindert keine Probleme sondern schafft nur
zusätzliche Probleme.
Das Cannabisverbot
schützt die Jugend nicht: Dank Verbot existiert ein riesiger Schwarzmarkt ohne
Alterskontrollen. Der Anteil minderjähriger Konsumenten steigt seit Jahren
während das Alter beim Erstkonsum sinkt. Die Jugend braucht Prävention statt
Kriminalisierung.
Das Cannabisverbot kostet
Milliarden: Weit über 130.000 Ermittlungsverfahren kosten Sie als Steuerzahler
mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr. Alkohol, Tabak und Benzin werden
besteuert aber Cannabiskonsumenten zahlen nicht einmal Mehrwertsteuer. Eine
Cannabissteuer könnte zwischen 500 Millionen und 3,5 Milliarden Euro pro Jahr
einbringen. Heute fließen diese Gelder in die Taschen von Schwarzhändlern und
einigen wenigen Kriminellen. Die Rechnung zahlen Sie!
Wir glauben, dass wir am meisten erreichen, wenn wir die Bevölkerung
sachlich informieren und durch offene Briefe an Politiker sowie andere Aktionen (Leserbriefe, Flugblätter) die Vorteile
einer möglichen Cannabisreform aufzeigen. Deshalb haben wir auch dieses
Informationsheft zusammengestellt.
Wir setzen uns dafür ein,
dass – mehr als acht Jahre nach dem Karlsruher Beschluß - bald auch Deutschland wie die
Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz,
Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt. Der deutsche Bundestag
muss endlich handeln.
Im Folgenden wollen wir Sie mit sachlichen Argumenten und Fakten zum Thema
Cannabis und Cannabisverbot vertraut machen. Informieren Sie sich und bilden
Sie sich selbst ein Urteil!
Mit freundlichen Grüßen
Tilmann
Holzer
Verein für Drogenpolitik e.V.
info@drogenpolitik.org
Von Politikern wird angenommen, dass
Strafverfolgung die Verfügbarkeit von Cannabis und die Nachfrage danach
reduziert und ohne ein Verbot der Konsum und die Schäden zunehmen würden. Das
Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ohne eine solche präventive
Wirkung das Verbot verfassungswidrig wäre. Tatsächlich sprechen viele Daten
gegen diese zwar angenommene, aber nie durch Studien bewiesene Wirkung:
·
Das Verbot spielt beim Entschluss, den
Cannabiskonsum einzustellen so gut wie keine Rolle. Laut der
Repräsentativumfrage des Instituts für Therapieforschung in München
(Kraus/Bauernfeind 1997) gaben von den befragten ehemaligen Cannabiskonsumenten
folgender Prozentsatz als Grund an warum sie mit dem Konsum aufgehört haben: [11]
"Angst vor
Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent
aber:
"Nur probieren":
85,4 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst süchtig zu werden": 18,5 Prozent
"Angst vor gesundheitlichen Schäden": 13,1 Prozent
Eine konsumminimierende Wirkung
der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen
Studien also nicht zu belegen.
Niemand behauptet, dass Cannabis harmlos sei. Wie der Konsum vieler anderer
Drogen, Genuss- und Lebensmittel (z.B. Alkohol und Tabak) kann Cannabiskonsum
zu vielfältigen Problemen führen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Komplettverbot diejenige
Regelung ist, die insgesamt zu den wenigsten Schäden führt.
·
Cannabis ist nicht völlig harmlos, aber es ist
weniger schädlich als Alkohol und Nikotin die weiterhin legal sind. Der Staat
hat zwei Möglichkeiten, um glaubwürdig zu erscheinen: Er kann entweder alle
diese Drogen gleichermaßen verbieten, oder aber er kann sie gleichermaßen
legalisieren. Ein Verbot nur von Cannabis ist nicht nachvollziehbar und nicht
durchsetzbar. Ein unglaubwürdiger Staat kann keine wirksame Drogenpolitik
betreiben. Undurchsetzbare Verbote untergraben nur die Autorität des Staates.
·
Die Cannabisexpertise von Professor Kleiber und
Professor Kovar für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) stellte fest:
"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen
und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger
dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen
wird."[12]
·
Dr. Carl Nedelmann nannte im Deutschen Ärzteblatt
vom 27.10.2000 das Cannabisverbot einen "kollektiven Irrweg" [13] und schrieb:
"Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn
Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische
Argumente nicht gestützt werden."
Die Menschen brauchen keine „Signale“, sondern
sachliche und glaubwürdige Informationen, aufgrund derer sie vernünftige
Entscheidungen treffen können.
·
Strafverfolgung ist ein sehr ineffizienter Weg,
gesundheitsspolitische Ziele zu erreichen. Gelder die hierfür ausgegeben
werden, stehen für wirksame gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen nicht mehr zur
Verfügung.
·
Sinn des Strafrechts ist nicht, „Signale“ zu
senden. Es dient dazu, Rechtsgüter gegen Verletzung durch Dritte zu schützen.
Das Cannabisverbot selbst verletzt Rechtsgüter, indem es Sanktionen gegen
Menschen begründet, die keinen Dritten geschädigt haben.
·
Der rapide Anstieg der Konsumzahlen seit Anfang
der 90er Jahre beweist, dass die vermeintlichen Signale des Staates in der
Cannabispolitik schon lange nicht mehr ankommen, weil es der staatlichen
Politik an Glaubwürdigkeit fehlt. Will der Staat diese Glaubwürdigkeit zurückgewinnen,
dann kann er sich vor einer konsistenten rechtlichen Einstufung von Cannabis,
Alkohol und Nikotin aufgrund wissenschaftlicher Kriterien nicht drücken.
·
Über staatlich kontrollierten Verkauf könnte der
Staat die Konsumenten direkter erreichen. Er könnte Cannabis mit Beipackzetteln
verkaufen, die auf die Risiken hinweisen, Ratschläge zur Vermeidung riskanter
Konsumformen und -muster geben und Problemkonsumenten Therapiemöglichkeiten
anbieten.
·
Besteuerter, staatlich kontrollierter Verkauf könnte ein Vielfaches der derzeitigen
Mittel für staatliche Aufklärungsmaßnahmen bereitstellen (siehe Seite 24).
"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen
offensichtlich einer Behandlung. Waren es 1997 noch 6300 Cannabispatienten,
befanden sich 1998 bereits 8700 und 1999 schließlich 11000 Konsumenten in
Behandlung" (Hubert
Hüppe, drogenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)
"Die Zahl derjenigen, die in Beratungsstellen betreut werden,
ist gestiegen und beträgt etwa 20 % der behandelten Klienten in ambulanten
Drogenberatungsstellen, insgesamt." (Marion Caspers-Merk, Bundesdrogenbeauftragte, SPD)
Genau wie die Befürworter der Fortsetzung des strafrechtlichen Verbots
wollen auch wir Reformer Schäden verhindern oder zumindest minimieren. Wir
denken aber, dass die Bestrafung von Menschen nicht der geeignete Weg dazu ist:
Jahr |
1998 |
1999 |
2000 |
stationäre
Therapie |
117 |
139 |
103 |
ambulante
Behandlung |
2.623 |
2.633 |
3.632 |
Strafanzeigen
Cannabis |
79.495 |
85.668 |
94.633 |
Strafanzeigen
Cannabis |
109.863 |
118.793 |
131.662 |
Quellen: BKA (Rauschgiftjahresbericht 1999,
Polizeiliche Kriminalstatistik 2000),
Institut für Therapieforschung (IFT)
Juristische Probleme sind damit für Cannabiskonsumenten eine 30 bis 40-mal häufigere Konsequenz des Konsums als ein Besuch bei einer Drogenberatung. Die Anzahl der Menschen die mit Cannabis so ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich also vervierzigfachen, um auch nur die Zahl derer zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in Schwierigkeiten gebracht werden.
·
In vielen Fällen sind es gerade die zunehmenden Anzeigen, die zusätzliche
Drogenberatungsbesuche provozieren, mit denen dann in einem Zirkelschluss
eine Ablehnung der Entkriminalisierung begründet wird. Dies gilt besonders für
Jugendliche, bei denen die Zahl der Anzeigen von 1992-1999 um rund 13.000
stieg (eine Steigerung um 496 Prozent):
Henning
Klöppelt, Leiter der Suchtberatungsstelle unter dem Dach der
Sozialpädagogischen Einrichtung (SPE) Mühle, Hilden (NRW):
Deutlich zugenommen hat im vergangenen Jahr auch die Beratung
konsumierender Jugendlicher. Das, so Klöppelt, liege daran, dass die Gerichte
mehr junge Klienten in die Beratung schickten. "Die Eigenbedarfs-Regelung,
nach der Haschisch-Besitz in geringen Mengen nicht geahndet wird, gilt bei
Jugendlichen nicht. Jeder, auch der, der zum ersten Mal erwischt wird, kriegt
eine Auflage."
(Neue
Ruhr Zeitung, 10.07.2001)
Die staatliche
Strafverfolgung löst Probleme nicht, sondern vergrößert nur die Summe der
Probleme. Das ist keine vernünftige Präventionspolitik.
Diese Theorie ist schon seit über 20 Jahren
widerlegt. Zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5 Prozent der
Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98 Prozent tun es
nicht.
Diese Bezeichnung trifft auf Alkohol zu, aber
nicht auf Cannabis. Dennoch ist Alkohol legal aber Cannabis illegal.
Der Ausdruck "Rauschgift" besagt
eigentlich nur, dass eine Substanz illegal ist. Tatsächlich sind Alkohol und
Nikotin eher suchtbildend und giftiger als Cannabis.
Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass das
Verbot den Konsum minimiere und dass es dabei weniger Probleme gebe als beim
Konsum selbst. Es nimmt weiterhin an, dass Cannabis nur zusätzlich und nicht
anstelle von anderen Drogen wie z.B. Alkohol konsumiert werde. Alle drei
Annahmen sind falsch.
·
Cannabislegalisierung bedeutet keine Einführung einer neuen Droge,
sondern eine Entkriminalisierung einer alten Droge, deren gesellschaftliche
Akzeptanz seit Jahren ansteigt. Das Gesetz hinkt der gesellschaftlichen Realität hinterher: 45 Millionen EU-Bürger
haben Cannabiserfahrung. 3,4 Millionen Deutsche (nach offiziellen Studien)
konsumieren, Gesetz hin oder her. Sie ignorieren das Gesetz weil niemand ihnen
seinen Sinn verständlich machen kann.
Anteil der Straftaten unter
Alkoholeinfluss (in Prozent) an der Gesamtzahl der jeweiligen Straftaten (Quelle: Suchtbericht Deutschland 1997)
Straftat |
1994 |
1995 |
Gefährliche/schwere
Körperverletzung |
29,0% |
27,5% |
Vergewaltigung |
29,1% |
32,4% |
Raubmord |
32,0% |
32,7% |
Sexualmord |
33,0% |
35,0% |
Körperverletzung
mit tödlichem Ausgang |
37,6% |
38,0% |
Totschlag |
39,2% |
38,8% |
Gewaltkriminalität
insgesamt |
26,9% |
25,0% |
Widerstand gegen
die Staatsgewalt |
57,9% |
56,3% |
Alkohol ist heute in Deutschland, anders als in Saudi Arabien oder im
Amerika der 20er Jahre, keine illegale Droge.
Nach jeder Definition des Begriffs Droge, der von den Eigenschaften von
Substanzen ausgeht und nicht vom rechtlichen Status, ist Alkohol zweifellos
eine Droge. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, gewiss kein
Verein von Cannabisverharmlosern, schreibt:
"Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser erweiterte Drogenbegriff erfasst nicht nur Cannabisprodukte, Halluzinogene, Stimulantien, Schnüffelstoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerzmittel Opiate und Kokain. Er bezieht sich auch auf Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuß- und "Lebens"mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab".
Dafür gibt es trotz zahlreicher Studien keine Beweise.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann Cannabis möglichweise bei besonders dafür veranlagten Menschen eine bereits latent
vorhandene Schizophrenie zum Ausbruch bringen. Etwa ein Prozent der Bevölkerung
ist davon gefährdet. Die Krankheit bricht vorwiegend in der Altersgruppe
zwischen 18 und 30 aus. Über die Ursachen ist wenig bekannt.
"Die
abnehmende Häufigkeit von behandelten [Schizophrenie]Fällen macht es unwahrscheinlich,
dass Cannabisgebrauch Schizophrenie verursacht hat, die nicht ohnehin
aufgetreten wäre."
Nach diesem Argument ist
die rapide Verbreitung des Cannabiskonsums in den letzten Jahren eine Folge der
Rufe nach einer Legalisierung von Cannabis.
·
Mit dem Argument wird versucht, jede Diskussion um Vor- und Nachteile des
Verbots und seiner Alternativen im Keim zu ersticken und von der
Wirkungslosigkeit der Repression abzulenken. Die Kritik an der Cannabisprohibition
begründet
sich gar nicht auf dem Glauben, Cannabis sei harmlos. Sie stützt sich vielmehr auf
die legitime Feststellung, dass das Verbot mehr Probleme verursacht als es
verhindert.
·
Wer sich für die
Beibehaltung des Verbots einsetzt, verharmlost die Folgen der derzeitigen
repressiven Drogenpolitik. Zahlreiche Experten haben festgestellt, dass bei
weitem das größte Risiko im Zusammenhang mit Cannabis die Kriminalisierung der
Konsumenten ist. Der Staat droht ihnen negative Folgen nicht nur an, sondern
fügt sie ihnen auch zu, selbst wenn das gegen das Übermaßverbot des
Grundgesetzes verstößt.
·
Nach jener Argumentation wäre
auch jeder, der für die Legalität
von Alkohol und Tabak ist, für Alkoholismus und Lungenkrebstote verantwortlich,
sogar wenn er diese legalen Drogen selbst nicht konsumiert. Die Erfahrung des
amerikanischen Alkoholverbots hat gezeigt, dass mit dem Verbot die Konsumprobleme
nicht geringer wurden, sondern nur noch die Probleme eines kriminellen Schwarzmarkts
hinzukamen.
·
Indem der Staat die Strafbarkeit von Cannabis mit
dessen Schädlichkeit begründet, motiviert er Millionen von nur aufgrund dieses
Verbots von Strafverfolgung bedrohter Konsumenten dazu, im Gegenzug zu
betonen, wie relativ unschädlich Cannabis doch sei.
Siehe dazu: „Das Verbot verhindert den Jugendschutz“ (Seite 23).
Dieser emotionale Appell ignoriert die Realität:
Fast alle europäischen Staaten haben die UN-Übereinkommen von 1961,
1971 und 1988 unterzeichnet. Im Prinzip
unterwerfen diese Übereinkommen Cannabis den selben Beschränkungen wie
Morphin und Heroin. Sie verhindern aber, anders als oft dargestellt, keine
Cannabisreform.
Bei solchen Behauptungen wird oft darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum
in den Niederlanden in den späten 80er Jahren zugenommen hat oder dass das Land
zum Tummelplatz von Schmugglern verkomme. Beiden Behauptungen basieren auf
einem Körnchen Wahrheit, verfehlen aber das Ziel:
Im Vergleich zu unseren Alkoholgesetzen sind sie es auf jeden Fall.
·
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Verfahrenseinstellung im Regelfall
vorschrieb, muss nach geltendem Recht bei einem Tatverdacht immer noch ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet werden, egal wie gering die Cannabismenge ist. Solche Ermittlungsverfahren
sind mit erheblichen Eingriffen in Grundrechte verbunden, wie z.B. die
Unverletzlichkeit der Wohnung.
·
Eine Studie der kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden e.V. verglich die
Rechtspraxis bei der Verfolgung von Drogenkonsumenten in mehreren Bundesländern
in den Jahren 1994 und 1995. Dabei zeigen sich erstaunliche regionale Unterschiede,
ganz im Gegensatz zum Gebot des Bundesverfassungsgerichtes in seiner
Cannabisentscheidung von 1994, der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass eine
"im wesentlichen einheitliche"
Einstellungspraxis gewährleistet sei. Während im Norden bis zu 92 Prozent der
Fälle von Besitz und Erwerb ohne Handel straflos eingestellt wurden, waren es
im Süden 20 bis 30 Prozent und im Osten zehn Prozent. Hier wird das Grundrecht
auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz verletzt.
·
Auch mehr als acht Jahre nach der Cannabisentscheidung von Karlsruhe
schwankt die Definition der geringen Menge von Bundesland zu Bundesland ganz
erheblich, von ca. 3 bis 30 Gramm. Weitere Unterschiede gibt es bei der
Behandlung von Personen, die nicht zum ersten Mal erwischt wurden.
·
Beim Anbau zum Eigenkonsum, wo die vom Bundesverfassungsgericht beim Erwerb
bemängelte Förderung des kriminellen Markts wegfällt, wird die geringe Menge
ohnehin meist überschritten, weil hier nicht wöchentlich oder monatlich neu
eingekauft wird sondern ein Vorrat bis zur nächsten Ernte produziert wird.
·
Bereits der Anbau von 5 bis 10 Pflanzen für den eigenen Konsum reicht aus
um als vorbestraft zu gelten (Mindeststrafe 90 Tagessätze). Wird die so
genannte „nicht geringe Menge“ (ab 7,5 g THC) deutlich überschritten oder das
Cannabis gemeinsam konsumiert (z.B. mit dem Ehepartner), dann droht gar eine
Mindeststrafe von einem Jahr.
·
In vielen Fällen trat Führerscheinentzug an die Stelle strafrechtlicher
Sanktionen, auch wenn kein Zusammenhang zum Straßenverkehr bestand. Hier werden
sinnlos Probleme produziert und sogar berufliche Existenzen vernichtet.
Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass mit einer Legalisierung der
Konsum zunimmt. Dafür gibt es keine Hinweise. Zusätzlich ist zu bedenken:
·
Das Fahrverbot und das Besitzverbot sind zwei
verschiedene Angelegenheiten: In einem Fall geht es um Fremdgefährdung, im
anderen nicht. Niemand will das Fahren unter akutem Cannabiseinfluss
legalisieren.
·
Auch Skifahrer, Raucher, Übergewichtige, usw. belasten
die Krankenkassen, ohne dass wir sie deswegen als Kriminelle behandeln.
·
Eine Besteuerung von legalem Cannabis könnte die
Kassen entlasten.
"Wir
brauchen keine Legalisierung sondern härtere Strafen"
Wer so argumentiert ignoriert, dass diese Politik in anderen Ländern bereits
gescheitert ist:
Das ist sowohl irrelevant als
auch falsch.
Dieses Argument ist unsachlich und soll nur vom eigenen Mangel an
Argumenten ablenken. Nicht jeder der die Schwulenehe befürwortet ist schwul.
Nicht jeder der für Gleichberechtigung ist, ist eine Frau. Nicht jeder der
Gewalt gegen Ausländer verurteilt ist ein Ausländer. Nicht jeder der gegen
Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist, konsumiert es selber, oder
befürwortet auch nur den Konsum. Wer so
ein Pseudoargument verwendet, muss sich fragen lassen, ob er denn sonst etwa
keine Argumente habe.
Zur Erzwingung des Cannabisverbots werden negative
Konsequenzen angedroht und auch Tausenden zugefügt. Der Staat schafft, zusätzlich
zu eventuellen negativen Wirkungen des Cannabiskonsums selbst, Probleme im
Leben von Menschen:
Kein einziges Land der Welt hat es bisher
geschafft, den Cannabiskonsum auszumerzen. Warum sollte das ausgerechnet bei
uns anders sein?
Die amerikanische Alkoholprohibition ist ebenfalls gescheitert
Von 1919 bis 1933 waren die Herstellung und der Verkauf alkoholischer
Getränke in den USA verboten. Anstatt den Alkoholmissbrauch auszurotten führte
das "edle Experiment", wie es seine Befürworter nannten, zu
chaotischen Zuständen mit einem von Kriminellen beherrschten Schwarzmarkt.
Die Prohibition hinderte niemanden am Trinken. Sie ersetzte lediglich gutes
Bier und guten Wein durch schlechten Schnaps. Es kam zu Erblindungen und
tödlichen Vergiftungen durch methanolhaltigen Industriealkohol und Fuselakohol
aus Schwarzbrennereien ohne Qualitätskontrollen. Während der Prohibition gab es
keinen Verbraucherschutz.
Nachdem im ersten Prohibitionsjahr legale Kneipen den Verkauf eingestellt
hatten, wurde illegaler Handel bald so profitabel, dass in den nächsten Jahren
immer mehr illegale Kneipen aus dem Boden schossen, oft in Stadtteilen, in
denen es vorher keine Kneipen gegeben hatte. Ihre Belieferung wurde vorwiegend
von gewalttätigen Gangsterbanden kontrolliert. Der bekannteste dieser
Gangster war Al Capone. Erst mit der Alkoholprohibition wurde die
sizilianische Mafia zur beherrschenden Macht in der amerikanischen
Unterwelt. Bestechung und Einschüchterung von Politikern, Polizisten und
gerichtlichen Zeugen wurde zur Routine. Banden lieferten sich am helllichten
Tage Schiessereien um Absatzmärkte. Es war vor allem die eskalierende Gewalt
die immer mehr Bürger gegen das Prohibitionsgesetz aufbrachte.
1931 studierte eine staatliche Kommission das
gesamte Problem und kam zu einem vernichtenden Ergebnis. Nachdem sich
trotzdem nur wenige Politiker für eine Abschaffung des Verbotes einsetzten,
organisierte eine Gruppe von Rechtsanwälten eine Kampagne zur Aufhebung des Verfassungszusatzes
mit dem Alkohol verboten worden war. Im Dezember 1933 wurde die Aufhebung
Gesetz und Alkohol wieder legal. Nach der Aufhebung des Gesetzes, das zum
Alkoholschwarzmarkt geführt hatte, fiel die amerikanische Mordrate Jahr für
Jahr, 12 Jahre lang in der Folge.
Staatliche Verfolgung erschwert neuen Anbietern den Einstieg in den
Cannabismarkt und treibt dadurch die Preise in die Höhe. Das garantiert
Kriminellen, die sich am Schmuggel und Handel erfolgreich beteiligen, hohe
steuerfreie Gewinnspannen und verhindert gleichzeitig die effektive
Verbrechensbekämpfung.
·
Als Cannabis noch legal war, war es nicht viel
teurer als Tee oder Küchenkräuter. Heute kostet es halb so viel wie Gold,
obwohl sich die Herstellungskosten kaum geändert haben. Das Verbot wirkt
unbeabsichtigt als staatliche Subvention für Kriminelle. Die Gewinne aus dem
Drogenhandel werden in legalen Unternehmen "gewaschen" und untergraben
die legale Wirtschaft.
·
Das Hanfsamenverbot und die Bestrafung des Eigenanbaus von Konsumenten
fördern stattdessen die Nachfrage auf dem unkontrollierten Schwarzmarkt, wo auch harte Drogen angeboten
werden.
Die
Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung zeigt auf, dass 26 Prozent der 12- bis 25-jährigen
schon einmal Cannabis probiert oder mehr oder weniger häufig genommen haben und
zudem etwa 45 Prozent vielleicht einmal Cannabis probieren würden.[36]
Exzessiver Cannabiskonsum, der die Schulleistung gefährden kann, kommt nicht
selten vor. Das Cannabisverbot, dessen wichtigste Aufgabe der Jugendschutz sein
soll, versagt hier völlig.
·
Eine Studie in der Euregio um Aachen, Limburg
(Niederlande) und dem deutschsprachigen Teil Ostbelgiens hat Indizien dafür
geliefert, dass das Verbot auch den Konsum durch Minderjährige nicht minimiert.
Die Untersuchung "Jugendliche 2001" der Gesundheitsdienste der
Euregio hat festgestellt, dass der Cannabisgebrauch unter Schülern im Alter
von 14 bis 16 Jahren auf der deutschen Seite der Grenze weiter verbreitet ist
als in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops an
Erwachsene verkauft wird. Etwa 13 Prozent der deutschen Schüler, aber nur 10
Prozent der niederländischen Altersgenossen, hatten im letzten Monat Cannabis
konsumiert. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a. Ecstasy und
Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche als Niederländer zu tun.[37]
·
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt ein Vergleich der
Cannabisprävalenz unter Jugendlichen bundesweit mit entsprechenden Daten aus
den Niederlanden.[38]
Laut der
Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 hatten in diesem Jahr etwa
6,5% der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen in Deutschland Erfahrungen mit
illegalen Drogen. Im Altersbereich von 16 bis 19 waren es etwa 33,5%. In den
Niederlanden hatten im selben Jahr 5,9% der Jugendlichen zwischen 12 und 15 in
Erfahrungen mit Cannabis (0,6% weniger als in der BRD). Im Altersbereich von 16
bis 19 waren es 28,4% (5,1% weniger).[39]
·
Beim unkontrollierbaren Schwarzmarkt existiert zurzeit
überhaupt kein Jugendschutz. Die meisten Konsumenten kaufen von anderen
Konsumenten im Freundeskreis, niemand lässt sich dabei einen Personalausweis
zur Alterskontrolle zeigen. Nur ein legaler Händler, z.B. ein Apotheker, der
seine Zulassung verlieren kann wenn er gegen Abgabebestimmungen verstößt, hat
ein finanzielles Interesse, keine Rauschmittel an Minderjährige abzugeben.
Könnten Konsumenten ab 18 Cannabis aus legalen Quellen einkaufen, würden die
meisten Schwarzhändler wegen mangelnder Nachfrage aus dem Markt aussteigen, was
Jugendlichen den Zugang zu Cannabis erschweren würde.
·
Ein Totalverbot selbst für Erwachsene ist kein
geeignetes Mittel zum Jugendschutz. Die Anzahl der Minderjährigen, die wegen
Cannabisbesitz von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden,
hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Waren es 1992 noch 766
Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 2621 Jugendliche zwischen 16 und 18, so
traf dieses Schicksal laut Bundeskriminalamt im Jahre 1999 bereits 6 458
Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 13 743 Jugendliche zwischen 16 und
18. Zunahme in nur 7 Jahren: +743 Prozent bzw. +424 Prozent!
Strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten vergrößert nur die Probleme. Genauso sind Unterrichtssperre und Schulverweis weder ein sinnvolles pädagogisches Mittel für den Betroffenen noch werden sie aufgrund des fehlenden Unrechtsbewusstseins Wirkung auf andere zeigen.
Alkohol und Tabak liefern
jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe, zum Ausgleich für Folgekosten die der
Gesellschaft durch konsumbedingte Schädigungen entstehen. Würde Cannabis legalisiert
dann könnte es Einnahmen in vergleichbarer Höhe liefern.
Das Cannabisverbot basiert auf falschen
Annahmen und Unwahrheiten
Die Begründung des Cannabisverbots hat sich in den letzten Jahrzehnten
mehrfach geändert. Keiner der ursprünglich vorgebrachten Gründe entsprach der
Wahrheit.[42]
Das Cannabisverbot ist nicht rational
begründet
Vor dem Cannabisverbot auf der Genfer
Opiumkonferenz von 1925 wurde keine einzige wissenschaftliche Studie zu den
Auswirkungen von Cannabiskonsum eingeholt. Die Behauptungen mit denen Cannabis
damals verboten wurde, waren unwahr und wurden später widerlegt. Jede größere
Untersuchung zu Cannabis in den letzten über 100 Jahren hat sich gegen eine
Kriminalisierung der Konsumenten ausgesprochen (hier ist nur eine kleine
Auswahl davon):
·
Indische Hanfdrogenkommission
(1894).
·
Bericht der Police Foundation
(Großbritannien, 2000) [48]
·
Bericht
der Ganja-Kommission (Jamaika, 2001)[49]
·
Bericht
der Nolin-Kommission (Kanada, 2002)[50]
Alle diese Studien sprachen sich gegen ein Verbot
bzw. für eine Cannabisentkriminalisierung aus. Tatsächlich gab es im
Zeitraum von über einem Jahrhundert keine einzige Regierungskommission
weltweit, die dieses Problem ausführlich untersucht hätte und nicht zum selben
Ergebnis gekommen wäre. Nachdem die ursprüngliche Begründung widerlegt wurde
und dies auch von zahlreichen durch Regierungen in aller Welt eingesetzten
Kommissionen festgestellt und bestätigt worden ist, besteht das Verbot grundlos
weiter.
In Ländern, die Cannabis besonders streng verfolgen, z.B. Schweden,
Griechenland und Japan, gibt es deutlich mehr Probleme mit
Lösungsmittelschnüffeln (was zu Gehirnschäden führt) oder mit Methamphetamin.
Wenn von staatlicher Seite kein Unterschied zwischen verschiedenen Drogen
gemacht wird, dann greifen Jugendliche statt zu Cannabis verstärkt zu schwerer
kontrollierbaren Drogen, wie z.B. Lackverdünner, Campinggas, Benzindämpfe,
Fliegenpilz, Nachtschattengewächse (Engelstrompete, Datura) oder zu
synthetischen Drogen. Je strenger auch Cannabis bestraft wird, desto
interessanter wird es für die Schwarzhändler, stattdessen synthetische Drogen
wie Heroin und Amphetamin zu verkaufen, die pro Gramm mehr Gewinn bringen und
leichter zu schmuggeln sind.
Wer zum ersten Mal Alkohol
trinkt, weiß noch nicht, wieviel zuviel ist und was passiert wenn man zuviel
trinkt. Der richtige Umgang will erst erlernt werden. Unerfahrene Konsumenten
können dabei grundsätzlich vom Rat und den Erfahrungen der Erwachsenen
profitieren. Bei Cannabis wäre es genauso, gäbe es nicht das Verbot. So wird
der Konsum verheimlicht und niemand kann beobachten, wie vernünftig oder
unvernünftig damit umgegangen wird. Auch wird kaum jemand offen über eigene
Erfahrungen sprechen, wenn er damit zugeben muss, ein Gesetzesbrecher zu sein.
Das Verbot verhindert auf diese Weise ehrliche Gespräche mit Eltern und
Lehrern. Wenn über ein Drittel (38 Prozent) der 18 bis 24jährigen bereits
Cannabis konsumiert haben, reichen Enthaltsamkeitspredigten offensichtlich
nicht mehr aus. Es muss auch Informationen zu riskanten und weniger riskanten
Konsumformen und Gebrauchsmustern geben. So sind beispielsweise beim Konsum
von Haschkeksen ohne Erfahrungen anderer unangenehme Überdosierungen so gut wie
vorprogrammiert. Unterbleiben diese Informationen und Gespräche, dann werden
Jugendliche dazu verdammt, statt aus den Erfahrungen von Erwachsenen aus den
eigenen Fehlern lernen zu müssen, manchmal mit tragischen Konsequenzen (z.B.
Verkehrsunfälle, Probleme mit harten Drogen, siehe Seite 27 unten).
|
West 1997 |
Ost 1997 |
NL 1997 |
West 2000 |
Ost 2000 |
NL 2000 |
Lebenszeit |
13,4% |
4,2% |
15,6% |
21,4% |
10,8% |
17,0% |
12 Monate |
4,5% |
2,3% |
4,5% |
6,2% |
4,9% |
5,0% |
30 Tage |
3,0% |
1,7% |
2,5% |
3,4% |
2,5% |
3,0% |
Die niederländischen Zahlen
beziehen sich auf alle Personen ab 12 Jahren, die deutschen Zahlen nur auf 18
bis 59-Jährige. Berücksichtigt man diesen Faktor, dann ergeben sich in den
Befragungen nur geringe Unterschiede zwischen den Niederlanden und den alten
Bundesländern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen
gesetzlichen Lage prozentual mehr deutsche als niederländische Konsumenten
ihren Konsum bei Befragungen verschweigen.
Deutschland 1997: Kraus, Bauernfeind: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch
psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997;
Deutschland 2000: Kraus,
Augustin: Repräsentativerhebungen zum
Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000;
Niederlande 1997: Abraham, Cohen, van Til, Winter: “Licit and Illicit Drug
Use in the Netherlands”
Niederlande 2000: Abraham, Kaal, Cohen: “Licit and Illicit Drug Use in the
Netherlands 2001”
Table 6b. Number of
drug-related deaths according to ICD-9 codes 304, E850- E858, E980.0-E980.5 :
rates per million inhabitants.
|
1985 |
1986 |
1987 |
1988 |
1989 |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
pop* |
Austria
|
8
|
5
|
8
|
10
|
8
|
8
|
11
|
18
|
23
|
25
|
25
|
26
|
7.9 |
Belgium
|
8
|
10
|
9
|
11
|
10
|
10
|
14
|
14
|
|
|
|
|
10.1 |
Germany
|
|
|
|
|
|
17
|
25
|
25
|
21
|
21
|
20
|
22
|
81.1 |
Greece
|
2
|
2
|
2
|
3
|
6
|
5
|
7
|
10
|
6
|
15
|
21
|
|
10.4 |
Italy
|
8 |
7 |
9 |
12 |
16 |
25 |
36 |
37 |
|
|
|
|
57.1 |
Ireland |
8 |
4 |
3 |
7 |
7 |
5 |
6 |
7 |
12 |
12 |
22 |
|
3.6 |
Netherlands |
5 |
5 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
4 |
5 |
3 |
|
15.4 |
Sweden |
11
|
11
|
17
|
18
|
16
|
18
|
19
|
19
|
21
|
20
|
24
|
|
8.8 |
*
Population (x million).
Data from Annual Report,
1997. Not controlled for annual changes in population size.
http://www.emcdda.europa.eu/multimedia/project_reports/(4)-CT1.pdf
BKA:
Rauschgiftjahresbericht: Tabelle 2: Erfasste Delikte nach Drogenart - Zeitreihe
(BKS)
Jahr |
Allgemeine |
Handel und |
Einfuhr |
Summe |
1984 |
25.550
|
13.965
|
n/a
|
39.515
|
1985 |
25.712
|
14.224
|
n/a
|
39.936
|
1986 |
29.349
|
15.552
|
n/a
|
44.901 |
1987 |
29.568 |
15.447 |
932 |
45.947 |
1988 |
31.582 |
15.473 |
893 |
47.948 |
1989 |
33.251 |
15.726 |
857 |
49.834 |
1990 |
34.811 |
16.759 |
1.063 |
52.633 |
1991 (*) |
33.892 |
16.375 |
1.342 |
51.609 |
1992 |
32.279 |
14.507 |
1.481 |
48267 |
1993 |
34.752 |
13.261 |
1.662 |
49.675 |
1994 |
40.853 |
16.144 |
1.788 |
58.785 |
1995 |
49.070 |
19.083 |
2.308 |
70.461 |
1996 |
55.600 |
23.021 |
2.522 |
81.143 |
1997 |
64.456 |
24.221 |
2.675 |
91.352 |
1998 |
79.495 |
27.188 |
3.180 |
109.863 |
1999 |
85.668 |
29.776 |
3.529 |
118.973 |
2000 |
94.633 |
33.194 |
3.835 |
131.662 |
2001 |
93.449 |
38.387 |
3.975 |
131.836 |
*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die
Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für
1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in
den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
BtM-Sicherstellungen in der
Bundesrepublik Deutschland - Zeitreihe (FDR)
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/tab_14.html
(Cannabiskraut bis 1980
gemeinsam mit Cannabisharz erfasst)
|
|
|
*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die
Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für
1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in
den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
Rate der nach
§31a Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz eingestellten Ermittlungsverfahren als
Anteil der Tatverdächtigen bei allgemeinen Verstößen nach §29 BtMG
1995: |
§29
BtMG |
§31a
Abs.1 |
Einstellungsrate |
Schleswig-Holstein |
1863 |
1716 |
92,1 % |
Bremen |
1690 |
1363 |
80,7 % |
Hamburg |
4609 |
2987 |
64,8 % |
Nordrhein-Westfalen |
21433 |
10406 |
48,6 % |
Hessen |
7241 |
3429 |
47,4 % |
Niedersachsen |
7462 |
3323 |
44,5 % |
Saarland |
1173 |
472 |
40,2 % |
Berlin |
4572 |
1705 |
37,3 % |
Rheinland-Pfalz |
4391 |
1594 |
36,3 % |
Baden-Würtemberg |
13164 |
3846 |
29,2 % |
Bayern |
14465 |
2752 |
19,0 % |
Brandenburg |
720 |
86 |
11,9 % |
Sachsen |
790 |
80 |
10,1 % |
Sachsen-Anhalt |
551 |
55 |
10,0 % |
Zahlen zu §29 BMG und §31a Abs.1 nach:
Susanne Aulinger: "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der
Strafverfolgung von Drogenkonsumenten" , Seite 171, Bundesministerium
für Gesundheit, 1997, ISBN: 3-7890-5116-0, €39,88
“Die Analyse tatbezogener Einstellungskriterien offenbart teilweise gravierende Unterschiede bei der Handhabung des §31a
BtMG in den einzelnen Ländern. ”
(Aulinger,
Seite 229)
"Eine Freigabe von Haschisch wird es mit uns
nicht geben“, so oder so ähnlich hört man es immer wieder von Politikern,
besonders der CDU/CSU. Mit dem Begriff der "Freigabe" soll suggeriert
werden, dass Cannabis derzeit streng kontrolliert sei: Laut
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist sein Besitz nur mit Sondergenehmigung und nur
zu wissenschaftlichen oder sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden
Zwecken erlaubt.
Diese Kontrollfunktion ist jedoch eine juristische Fiktion: Die praktische
Erfahrung von mehr als drei Jahrzehnten beweist, dass eine Verhinderung des
Konsums mit den Mitteln des Strafrechts gar nicht möglich ist. Tatsächlich gibt
es 3,4 Millionen aktuelle Konsumenten, von denen kein einziger eine staatliche
Erlaubnis hat. Cannabis ist die drittmeist gebrauchte psychoaktive Droge in
Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Zehn Millionen Menschen, darunter jeder
vierte jüngere Deutsche, hat es bereits probiert. Hätten Cannabiskonsumenten
eine eigene Partei, dann wäre diese die drittgrößte Fraktion im Bundestag.
Für Zuwiderhandlungen droht der Gesetzgeber bei Cannabis wie bei Heroin
gleichermaßen mit bis zu fünf Jahren Haft, dieselbe Höchststrafe also wie für
fahrlässige Tötung! Das ist nicht angemessen. Das Verbot befindet sich hart am
Rande der Verfassungswidrigkeit, wie schon die Karlsruher Entscheidung von 1994
gezeigt hat. Auch die Möglichkeit der straflosen Einstellung von
Ermittlungsverfahren nach §31a BtMG ist keine Lösung dafür, unter anderem weil
es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, die von Bundesland zu Bundesland und
Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich gehandhabt wird. Nur
eine Änderung des BtMG kann endlich klare Verhältnisse schaffen.
Welche Modelle einer Reform gibt es? In den Niederlanden wird der Besitz
geringer Mengen von Cannabis schon seit 1976 nicht mehr verfolgt. Auch Belgien
und die Schweiz haben inzwischen beschlossen, den Besitz, Erwerb und Anbau von
Cannabis für den privaten Konsum von Erwachsenen nicht länger zu verfolgen. Die
folgenden Definitionen schaffen hoffentlich ein bisschen mehr Klarheit:
Es ist Zeit, die trotz Bundesverfassungsgerichtsentscheidung andauernde
Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, insbesondere im Süden und Osten
Deutschlands, zu beenden sowie die bisherige diskriminierende
Führerscheinregelung zurückzunehmen. Die SPD kann dabei an ihren
Entkriminalisierungsentwurf (Drucksache 13/6534[51]
vom 11.12.1996) anknüpfen. Als erste Schritte zur Reform fordern Tausende von
Unterzeichnern der Unterstützungserklärung der CannabisKampagne:
1. Entkriminalisierung der
KonsumentInnen: Straffreiheit für den Besitz "geringer Mengen" bis
zu 30 g Cannabis. Strafverfolgung
für den Besitz geringer Cannabismengen verstösst laut Bundesverfassungsgericht
gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes. Die derzeitige, von Bundesland
zu Bundesland verschiedene Praxis verstösst gegen den Verfassungsgrundsatz
der Gleichheit vor dem Gesetz. Der Besitz von bis zu 30g sollte von der
Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes ausgenommen werden.
2. Zulassung von Hanf als
Medizin, Unterstützung der Erforschung weiterer therapeutischer Potenziale
und medizinischer Einsatzgebiete. Vor 1958 war Cannabis in Deutschland eine zugelassene Medizin und wurde
nur aus politischen Gründen verboten. Cannabis hilft bei Multipler
Sklerose, bei AIDS und Hepatitis, in der Chemotherapie (Krebs) und in der
Schmerzbehandlung.
3. Straffreiheit des Anbaus
von Cannabis für den Eigenbedarf: Tolerierter Anbau zum persönlichen Konsum trennt die Märkte und reduziert
die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt. Das Hanfsamenverbot und Bestrafung für
Eigenanbau sind kontraproduktiv.
4. Zurücknahme der
gegenwärtig diskriminierenden Führerscheinregelung sowie Differenzierung
im Führerscheinrecht zwischen aktuellem und zurückliegendem Konsum
von Cannabis. Stellen Sie
sich vor, man nimmt Ihnen den Führerschein, weil man einen Kasten Bier bei
Ihnen im Keller findet. Absurd? Genau so sieht die derzeitige Praxis bei
Cannabis aus! Allein wegen des Besitzes wird an der Fahreignung gezweifelt und
ein teures Überprüfungsverfahren angeordnet — bei Alkohol muss man dazu i.d.R.
einmalig mit ab 1,1 Promille oder wiederholt mit ab 0,5 Promille am Steuer
erwischt werden. Bei Cannabis kann einem das
dagegen als nüchterner Fussgänger passieren. Das Bundesverfassungsgericht hat
im Juli 2002 diese Praxis für verfassungswidrig erklärt.
Wir brauchen zuallererst eine
öffentliche Diskussion über dieses Thema. Eine Bereitschaft zu Reformen
existiert in einem breiten politischen Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen
selbst die Christdemokraten[52] für eine Entkriminalisierung. Ein solcher
neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden. Wir
setzen uns dafür ein, dass - mehr als acht Jahre nach dem Karlsruher Urteil -
bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt
hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt.
Joe Wein
Verein für Drogenpolitik e.V.
Marion Caspers-Merk
(Drogenbeauftragte der Bundesregierung, SPD)
marion.caspers-merk@bundestag.de
Ulla Schmidt
(Bundesgesundheitsministerin, SPD)
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Gerlinde Kaupa (drogenpolitische
Sprecherin der CDU/CSU)
gerlinde.kaupa@bundestag.de
Brigitte Bender
(gesundheitspolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen)
brigitte.bender@bundestag.de
Bundesnetzwerk Drogenpolitik
(Bündnis 90/Die Grünen)
http://www.bndrogenpolitik.de
Detlef Parr (drogenpolitischer
Sprecher der FDP)
detlef.parr@bundestag.de
Ulla Jelpke (drogenpolitische
Sprecherin der PDS)
ulla.jelpke@web.de
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Der VfD ist ein Verein der bundesweit drogenpolitisch
interessierte Einzelpersonen, Wissenschaftler und Gruppen organisiert.
Hauptaufgabe ist es der drogenpolitischen Diskussion
einen Platz zu geben und gemeinsame Vorstellungen und Impulse in den
politischen Diskurs und die Bevölkerung zu tragen.
Zu unseren Forderungen gehören die Legalisierung von
Cannabisprodukten und die Abgabe von Heroin an Suchtkranke. Der VfD möchte aber
den ganzen Bereich der Drogenpolitik betrachten und gesellschaftlich tragfähige
Ideen entwickeln.
Eigene Forschung und wissenschaftliche Ausarbeitungen
zählen genauso dazu wie das Angebot von Seminaren und Schulungen für die
Aufklärung.
Der Verein orientiert sich an nationalen und
internationalen wissenschaftlichen, juristischen und medizinischen Studien,
Ausarbeitungen und Erkenntnissen.
Eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden,
Vereinen und Organisationen in diesem Bereich ist ein weiteres Bestreben des
Vereins.
Diese Vielseitigkeit erfordert interessierte und aktive
Mitgliederinnen und Mitglieder und deshalb:
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Diskussion ohne Scheuklappen!
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können Sie auch mit einer einmaligen Spende oder als Fördermitglied Ihre
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akzept e.V.
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Bundesverband für
akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
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Archiv für Drogenliteratur der
Universität Bremen
BISDRO
(http://www.bisdro.uni-bremen.de/)
Bremer Institut für
Drogenforschung
Bundesministerium
für Gesundheit (http://www.bmgs.bund.de/themen/drogen/drogen.htm)
Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de/)
Die
CannabisKampagne (http://www.dieCannabisKampagne.de)
DAH (http://www.aidshilfe.de/)
Die
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. im Internet.
EBDD/EMCDDA (http://www.emcdda.europa.eu/)
Europäische
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
Eclipse (http://www.eclipse-online.de/)
Verein
für akzeptanzorientierte Drogenarbeit und psychedelische Krisenintervention
Eve & Rave (http://www.eve-rave.de/)
Eve & Rave Münster: Infos für Partygänger und
andere Interessierte
Eve & Rave (http://www.eve-rave.net/)
Eve
& Rave e.V. Berlin: Infos zu Drug-Checking, Drogenrecht und Drogenpolitik
INDRO (http://www.home.muenster.net/~indro/)
Institut
zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler
Drogenpolitik e.V. in Münster
INFOSET DIREKT
(http://www.infoset.ch/)
Drogen
– Sucht – Therapie – Hilfe: Die Schweizer Web-Adresse im Suchtbereich
Institut für
Therapiefoschung (http://www.ift.de/)
Das IFT
erstellt Berichte über den Gebrauch psychoaktiver Stoffe in Deutschland
JES-Bielefeld
e.V (http://www.junkienetz.de/)
Internetpräsenz der Selbsthilfe Bielefeld
Schweizer Bundesamt für
Gesundheit (http://www.admin.ch/bag/)
Drug Policy Alliance (USA) (http://www.drugpolicy.org/)
Drug Reform Coalition (USA) (http://www.drcnet.org/)
Herausgeber:
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Download und Weitergabe erwünscht:
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Letzte Änderung: 03.12.2002
Schutzgebühr: € 1,50
[1] CEDRO
http://www.frw.uva.nl/cedro/stats/national.97.html
[2] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[3] CEDRO
http://www.cedro-uva.org/lib/abraham.npo01.html
[4] Kraus/Augustin 2000: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[5] SFA:
http://www.cannabislegal.de/international/sfa.htm
[6] USA: http://www.norml.org/index.cfm?Group_ID=5452
[7] CEDRO
http://www.cedro-uva.org/lib/abraham.npo01.html
[8] CDSP: http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm
[9] SGK: http://www.cannabislegal.de/international/ch-sgk.htm
[10] Reuter British Journal of Psychiatry:
("The available evidence suggests that ... removal of criminal
prohibitions on cannabis possession (decriminalisation) will not increase the
prevalence of marijuana or any other illicit drug.")
[11] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[12] Auswirkungen des Cannabiskonsums, Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar, 1997, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, ISBN: 3804715559 (DM 68,00)
[13] Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg", Dr. med. Carl Nedelmann,
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00, Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]
[14] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[15] Peter Cohen, "Cannabiskonsumenten in Amsterdam" (CEDRO, Zentrum für Drogenuntersuchungen der Universität Amsterdam, 1995)
[16] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
[17] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
[18] Körner: Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., Anhang C1-248
[19] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
[20] Sucht- und Drogenbericht 1999
[21] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine
(Kapitel 3, Tabelle 4)
[22] Kleiber, Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums, 1997
[23] Toxikologische Studie der US-Regierung (vgl. http://www.geocities.com/nitro5010/gift.htm)
[24] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine
(Seite 111, 112)
[25] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
[26] Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 29.8.1991 (117 IV 314)
http://www.cannabislegal.de/studien/sbg.htm
[27] Zammit, et al: Self reported
cannabis use as a risk factor for schizophrenia in Swedish conscripts of 1969:
historical cohort study (BMJ
2002;325:1199)
[28] Hall: The health effects of cannabis: key issues of policy relevance, Bulletin
on Narcotics, 1997/1
http://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/bulletin/bulletin_1997-01-01_1_page005.html
[29]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln087.htm#3
[30] http://www.cannabislegal.de/international/nl-incsr1998.htm
[31] http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm
[32] http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm
[33] http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html
[34] http://www.norml.org/index.cfm?Group_ID=5452
[35] The Economist, 26.07.2001:
http://www.mapinc.org/drugnews/v01.n1358.a08.html
[36] http://www.bzga.de/studien/daten/stud.htm
[37]
http://www.cannabislegal.de/studien/euregio.htm
[38] http://www.cannabislegal.de/cln/cln075.htm#5
[39] Dass sich diese Zahlen in einem Fall auf alle illegalen Drogen, im anderen nur auf Cannabis beziehen, hat übrigens keine wesentliche Bedeutung, da zwischen der Cannabisprävalenz und der Prävalenz illegaler Drogen (einschliesslich Cannabis) kaum ein zahlenmäßiger Unterschied besteht (z.B. 26% bzw. 27% der 12 bis 25-jährigen Jugendlichen in Deutschland haben Erfahrung mit Cannabis bzw. illegalen Drogen)
[40] vgl.
http://www.cannabislegal.de/studien/ukcomlib0074.htm
[41] DHS Jahrbuch Sucht 2000, vgl. http://www.hls-ksh.de/Fachforum/Statistik/hauptteil_statistik.html
[42] vgl.
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/verbot.htm
[43] Siehe Seite 14 sowie http://www.cannabislegal.de/studien/schizo.htm
[44]
http://www.druglibrary.org/schaffer/library/studies/wootton/wootmenu.htm
[45] Ledain-Kommission: http://www.druglibrary.org/schaffer/Library/studies/ledain/ldctoc.html
[46] Shafer-Kommission: http://www.druglibrary.org/schaffer/Library/studies/nc/ncmenu.htm
[47] Cannabisbericht der Eidgenössischen
Kommission für Drogenfragen
http://www.bag.admin.ch/sucht/publikationen/d/cannabis.pdf
[48] Police Foundation of the United Kingdom,
"Drugs and the Law: Report of the Independent Inquiry into the Misuse of
Drugs Act of 1971", 4. April 2000, http://www.cannabislegal.de/studien/policefoundation.htm
[49] http://www.cannabislegal.de/international/jm.htm
[50]
http://www.mapinc.org/drugnews/v02.n1649.a01.html
[51]
http://www.cannabislegal.de/politik/spd-btmg96.htm
[52] http://www.cannabislegal.de/politik/ch/cvp.htm