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CannabisLegalNews (Nummer 84, 08.11.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Caspers-Merk: Straffreiheit bis 10g
1. Caspers-Merk: Straffreiheit bis 10g
Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, ist dafür, bundesweit beim Besitz von bis zu 10g Cannabis das Verfahren von der Staatsanwaltschaft einstellen zu lassen. Eine Obergrenze von 15g, wie von ihrer Parteikollegin, der Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) vorgeschlagen, hält sie für "deutlich zu hoch" weil es dafür keine Mehrheit im Bundesrat gebe, sagte sie im FAZ-Business-Radio am 06.11.2002. In Berlin müssen Verfahren bei bis zu 6g zum Eigenkonsum eingestellt werden, bei bis zu 15g kann das Verfahren eingestellt werden. Eine Abgabe in Apotheken, wie von Frau Schubert vorgeschlagen, lehnt Frau Caspers-Merk ab.
Die CDU-Justizministerin von Brandenburg hatte vor wenigen Tagen die 6g-Grenze verteidigt, die in ihrem Bundesland existiert (siehe Punkt 2 dieses Newsletters). Auch die CDU-Leitsätze "Wege aus der Sucht" von 1998 definieren 6g als "geringe Menge". Da dürfte es sich wohl nur um eine Verhandlungstaktik handeln, wenn Hubert Hüppe, der drogenpolitische Sprecher der CDU/CSU, die Messlatte noch tiefer hängen will als die eigenen Parteikollegen: Nur "ein bis zwei Konsumeinheiten" könnten straffrei bleiben...
Umgekehrt versteht wohl auch Frau Schubert ihre 15g-Forderung als Verhandlungsmasse, damit am Ende nicht weniger als jene 10g als Kompromiss herauskommen, die Frau Caspers-Merk als Ergebnis bereits vorwegnimmt und die, wenn man denn einer Pressemitteilung ihres Büros vom Dezember vorigen Jahres geglaubt hätte, derzeit schon Realität wäre.
Wir haben für Sie Pressemitteilungen vom Verein für Drogenpolitik e.V., vom Deutschen Hanf Verband und vom Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen online gestellt bzw. verlinkt. Diese drei Organisationen versuchen im Vorfeld der Ministerkonferenz Druck auf Bundesregierung und die Landesregierungen auszuüben, damit es bald zu einer befriedigenden Reform kommt.
Kleine Mengen Cannabis sollen straffrei sein [Badische Zeitung, 06.11.2002]
Keine Macht den Drogen? Denkste! [BZ, 06.11.2002]
Berliner Justizsenatorin fordert Straffreiheit bis 15g [CLN#83, 01.11.2002]
Pressemitteilung des Vereins für Drogenpolitik [VfD, 07.11.2002]
Pressemitteilung des Deutschen Hanf Verbands [DHV, 07.11.2002]
Pressemitteilung des Bundesnetzwerks Drogenpolitik [BND, 07.11.2002]
CDU Jugendpolitik: Keine Freigabe illegaler Drogen
Caspers-Merk: 10 Gramm bundesweit "geringe Menge" [CLN#42, 28.12.2001]
2. Brandenburg: Justizministerin für 6g-Grenze bundesweit
Auch die Justizministerin von Brandenburg will eine einheitliche Regelung der "geringen Menge" Cannabis. Barbara Richstein (CDU) will dabei jedoch nicht von den 6g abweichen, die derzeit in Brandenburg als Obergrenze zur straffreien Verfahrenseinstellung gelten. Frau Richstein hält Cannabis immer noch für eine "Einstiegsdroge", die zur "Sucht" führt.
Nicht nur die Justizministerin von Brandenburg sondern auch der baden-württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) und der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) wollen an der derzeit bei ihnen geltenden Regelung festhalten. Danach sind Verfahrenseinstellungen bei bis zu 6g möglich, ohne dass es jedoch eine feste Grenze gebe, bis zu der der Besitz straffrei bliebe. Vielmehr wird in jedem Fall einzeln entschieden. In Hessen soll die Obergrenze zur Zeit 10g betragen.
Richstein befürwortet einheitliche Regelungen für Cannabis [Märkische Oderzeitung, 30.10.2002]
Widerstand gegen Berliner Cannabis-Pläne [Märkische Oderzeitung, 02.11.2002]
Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Argument: "Cannabis ist ein Suchtmittel"
Ungleiche Rechtspraxis bei geringen Mengen
CDU/CSU und Cannabis:
3. Nevada: Cannabisinitiative erhält 39%
Die meisten zur Wahl stehenden drogenpolitischen Reformvorschläge konnten sich bei Volksabstimmungen in den USA am Dienstag nicht durchsetzen.
Eine Initiative zu einem Verfassungszusatz, der den Besitz von bis zu drei Unzen (ca. 85g) Cannabis für Erwachsene ab 21 Jahren im Bundesstaat Nevada legalisiert hätte, ist gescheitert. 196.361 Wähler (39%) stimmten für den Entwurf, 305.459 (60,7%) stimmten dagegen.
In San Francisco stimmten 63% der Wähler für Proposition S, ein Gesetz das die Stadt auffordert, Patienten mit Cannabis als Medizin zu versorgen, nachdem die Bundesdrogenpolizei Cannabisclubs geschlossen hat, die kalifornischem Recht entsprachen.
In Arizona scheiterte ein Entwurf, den Besitz von 2 Unzen (ca. 56g) Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. In South Dakota wurde die Legalisierung von Industriehanf abgelehnt. In Ohio konnte sich ein Entwurf nicht durchsetzen, der Therapie statt Gefängnis bei einfachen Drogendelikten vorsah. In der Zusammenfassung des Entwurfs auf dem Stimmzettel war zwar von 247 Millionen Dollar an Therapiekosten über sieben Jahre die Rede, aber nicht von den weit höheren Haftkosten, die mit der Reform gespart würden.
State and Federal Election Results [Innnenministerium des Bundesstaats Nevada]
3 States Reject Drug Reform Measures [AP, 06.11.2002]
Kopf an Kopf-Rennen bei Cannabisinitiative in Nevada [CLN#81, 18.10.2002]
4. Großbritannien: Cannabismedizin noch 2003?
Noch im kommenden Jahr kann es in Großbritannien zur Zulassung von Cannabis als Arznei kommen. Pflanzenauszüge der Firma GW Pharmaceuticals (Salisbury/Wiltshire) haben alle drei Prüfstadien erfolgreich durchlaufen. Anfang nächsten Jahres will die Firma die Zulassung als Arzneimittel beantragen. Die dazu noch erforderliche Änderung des britischen Drogengesetzes wurde von der Regierung für den Fall eines positiven Ausgangs der Tests bereits zugesagt. Als weitere Märkte werden andere EU-Länder und Kanada anvisiert, wo im Falle einer britischen Zulassung eine baldige Markteinführung möglich wäre. Auch in Deutschland wäre dazu aber noch eine Gesetzesänderung erforderlich.
Die Produkte von GW Pharmaceuticals bestehen aus alkoholischen Lösungen von Cannabis-Blüten, die als Spray auf die Mundschleimhaut gesprüht werden. Das erlaubt eine ähnlich rasche Aufnahme und gute Dosierbarkeit wie beim Rauchen, vermeidet aber die mit jeder Form von Rauch verbundene Belastung der Atemwege.
GW Announces Positive Results From Each of Four Phase Three Clinical Trials [05.11.2002]
Homepage von GW Pharmaceuticals:
Cannabis als Medizin:
5. Stecknadel im Heuhaufen
621,5 Kilogramm Cannabisharz fiel der Polizei im Lahn-Dill-Kreis bei einem Obst- und Gemüsespediteur in die Hände. Es wurde bei zwei LKW-Lieferungen aus Frankreich gefunden. Drei Personen wurden festgenommen. Das Cannabisharz soll über Spanien aus Nordafrika transportiert worden sein.
Ist eine Beschlagnahmung von Cannabis im Schwarzmarktwert von 1,7 Millionen Euro ein grosser Erfolg? Das kommt darauf an, womit man vergleicht. Der geschätzte jährliche Cannabisverbrauch in Deutschland liegt bei 100 bis 300 Tonnen pro Jahr, wovon ein steigender Anteil aus dem inländischen Anbau kommt. Die zwei Funde zusammengenommen entsprechen damit vielleicht dem deutschen Verbrauch für 24 Stunden. Funde in dieser Grössenordnung sind jedoch keine Routine.
Schmuggler bevorzugen, Schmuggelware in regulärer Handelsware zu verstecken. Es ist wie die sprichwörtliche Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Den 0,6 Tonnen beschlagnahmten Haschisch aus Spanien stehen allein fast 0,5 Million Tonnen Tomaten gegenüber, die alljährlich aus zwei den wichtigsten EU-Transitländern für Cannabis über Deutschlands Grenzen rollen (280.000 Tonnen aus Spanien und 213.000 Tonnen aus den Niederlanden). Grob gesagt heisst das, dass die Polizei mehr als 99,99% aller Gemüselieferungen kontrollieren müsste, um den Handel zu stoppen - wenn Cannabis nur in Gemüse-LKWs versteckt würde. Tatsächlich ist der "Heuhaufen" um ein Vielfaches grösser. Der Anbau von 0,6 Tonnen Cannabis ist nicht viel aufwendiger als der Anbau der selben Menge Tomaten. Solange das staatliche Verkaufsverbot daraus eine 1,7 Millionen-Euro-Fracht macht, wird der Handel nicht zu stoppen sein.
Was verboten ist, kann nicht besteuert werden
6. Korrektur - Spendenhotline
In CLN#83 vom 01.11.2002 hatten wir versehentlich die falsche Telefonnummer für die Spendenhotline des Vereins für Drogenpolitik e.V. angegeben. Wir bitten das zu entschuldigen und danken dem einen Spendewilligen, der uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass die angegebene Nummer nicht funktionierte. Die richtige Telefonnumer lautet:
0190-0-10009
Pro Anruf werden 3 Euro auf Ihrer Telefonrechnung verrechnet. So können Sie ohne zur Bank gehen zu müssen die Arbeit dieses Vereins finanziell unterstützen (siehe z.B. Pressemitteilung zu den "geringen Mengen" unter Punkt 1 dieses Newsletters).
Spendenkonten für die Cannabisreform:
Der Newsletter CannabisLegalNews (CLN):
Infoheft zur Cannabisreform (36 Seiten):
Flugblatt zur Cannabisreform (DIN A4):
Verein für Drogenpolitik e.V.:
7. Wir berichteten vorige Woche
Berliner Justizsenatorin fordert Straffreiheit bis 15g
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
14.11.2002 Bundeskonferenz der Justizminister
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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