Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Ältere Neuigkeiten: Dezember 2001

Schlagzeilen:
Wende in der britischen Drogenpolitik [29.12.2001]
Drogenbeauftragte kritisiert CannabisKampagne [28.12.2001]
Caspers-Merk: 10 Gramm bundesweit "geringe Menge" [21.12.2001]
Jahresrückblick 2001 / Ausblick 2002 [24.12.2001]
Kanada: Staatliches Cannabis ab 1. Januar [22.12.2001]
Europäische Cannabiskonferenz in Belgien [22.12.2001]
Zweiter Europaabgeordneter bei Protest verhaftet [21.12.2001]
Neuseeland verbietet aus Versehen Alkohol [21.12.2001]
Sprecher der NRW-CDU gegen Legalisierung [20.12.2001]
Jahrespressekonferenz der Drogenbeauftragten [18.12.2001]
Liberaler Europaabgeordneter lässt sich für Cannabis verhaften [15.12.2001]
Studie: Cannabis ist keine Einstiegsdroge [16.12.2001]
Beck und Caspers-Merk debattieren Schweizer Cannabisreform [16.12.2001]
"Wir kiffen" auf Platz 3 der Hitparaden [16.12.2001]
Schweizer Ständerat beschliesst Cannabisreform [13.12.2001]
Jusos Sachsen beteiligen sich an CannabisKampagne [13.12.2001]
Liberaler Euro-MP will Selbstanzeige erstatten [13.12.2001]
Crack in Hamburg [11.12.2001]
CannabisKampagne-Website geht online [09.12.2001]
Neue französische Cannabisstudie [09.12.2001]
Die Drogenberatungszahlen der CDU/CSU [08.12.2001]
Vatikan gegen Legalisierung [08.12.2001]
Ergebnisse der Führerscheinanhörung [05.12.2001]
"Focus" über Cannabis in Berlin [04.12.2001]
Focus TV berichtet über Legalisierungsbewegung [02.12.2001]
Schweiz: Reaktionen in Deutschland und Österreich [02.12.2001]
Westaustralien: Liberalisierung geplant [02.12.2001]
Okt, Nov, Dez, Jan, Feb, Mär, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)


29.12.2001

Wende in der britischen Drogenpolitik [29.12.2001]
Das britische Innenministerium hat einen drogenpolitischen Kurswechsel angekündigt. Minister Bob Ainsworth nannte drei Elemente der künftigen Politik:

  • Orientierung am Prinzip der Schadensminimierung, dem Grundprinzip der niederländischen Drogenpolitik der letzten 25 Jahre.
  • Die Polizei wird angewiesen, sich auf Dealer und nicht auf Konsumenten zu konzentrieren .
  • Ausweitung der ärztlich kontrollierten Abgabe von Heroin.
Das britische Gesundheitsministerium teilte unterdessen dem Ausschuss für Wissenschaft und Technologie mit, dass die Polizei künftig den Anbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch nicht mehr verfolgen soll. Vor zwei Jahren hatte das ein Bericht einer Expertenkommission unter Lady Runciman empfohlen, der Vorschlag war jedoch von der Regierung damals zurückgewiesen worden.

Das Innenministerium lehnt jedoch die Zulassung von Cannabiscafes nach dem Vorbild der niederländischen Coffeeshops weiterhin ab.

Dutch model for UK drug laws [The Observer, 23.12.2001]
Drugs and the Law (Runciman-Report der britischen Polizeistiftung)
Cannabis in Großbritannien

Die Londoner Polizei hat währenddessen beschlossen, ein richtungsweisendes Entkriminalisierungsexperiment im Stadtteil Lambeth fortzusetzen. Seit Juli nimmt die Polizei dort beim Besitz geringer Mengen von Cannabis keine Verhaftung mehr vor sondern erteilt nur an Ort und Stelle eine mündliche Verwarnung und nimmt die Personalien auf. Vom 2.07. bis zum 30.11. wurden insgesamt 381 Personen im Besitz geringer Mengen angetroffen. Im Schnitt wurde dabei 5 Gramm Cannabis im Wert von 15 Pfund (ca. 23 €) beschlagnahmt. Solche Bagatellfälle kosten sonst bis zu 10 Dienststunden, während derer sich die Beamten nicht um Eigentumsdelikte und andere dringende Fälle kümmern können.

Erst im Februar wird ein vollständiger Bericht über die Ergebnisse des Modellversuchs veröffentlicht werden, aber die Resultate scheinen so positiv zu sein, dass Scotland Yard beschlossen hat, den Modellversuch über die ursprünglich geplanten 6 Monate hinaus fortzusetzen. Sir John Stevens, der Polizeipräsident von London, will nach einem Bericht der Zeitung The Guardian den Versuch auf ganz London ausweiten.

Police extend softly-softly pilot scheme on cannabis possession [The Guardian, 29.12.2001]
Cannabis warning trial extended [BBC News, 29.12.2001]
Britischer Innenminister lobt Entkriminalisierung [CLN#17, 29.06.2001]


28.12.2001

Drogenbeauftragte kritisiert CannabisKampagne [28.12.2001]
Am 10.12.2001 startete akzept e.V. zusammen mit dem Verein für Drogenpolitik eine Kampagne zur Cannabisreform. Die Bundesdrogenbeauftragte hat darauf kritisch reagiert:

Dass die Kampagne auch von politischer Seite ernst genommen wird, zeigt die Reaktion der Bundesdrogenbeauftragten, Frau Caspers-Merk, die in einem persönlichen Telefonat mit Heino Stöver nach dem Start der Kampagne Kritik geäußert hat.

Das Treffen von Frau Caspers-Merk mit der Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss in Bern und die darauffolgende Pressemitteilung zeigen, dass die Cannabisreform in der Schweiz in Berlin sehr genau beobachtet wird. Mit der Reform beim deutschsprachigen Nachbarn wird auch in Deutschland die Cannabisprohibition immer mehr in Frage gestellt werden. Die alten Begründungen für sie sind nicht mehr glaubwürdig.

Im Februar wird eine internationale Konferenz zur Cannabispolitik stattfinden, woran Vertreter der Regierungen der Niederlande, Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und der Schweiz teilnehmen werden. Das wird den Niederlanden, Belgien und der Schweiz Gelegenheit geben, den Nachbarn in Frankreich und Deutschland die Vorteile ihrer Cannabispolitik zu erklären.

Fachgespräch zur Drogenpolitik [PM25, 21.12.2001]
Homepage der CannabisKampagne
"Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten" (VfD-Infoheft)


26.12.2001

Caspers-Merk: 10 Gramm bundesweit "geringe Menge" [21.12.2001]
In einer Pressemitteilung zur Drogenpolitik in Deutschland und der Schweiz hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung behauptet, 10 g Cannabis gelte in allen Bundesländern als "geringe Menge", deren Besitz nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 im Regelfall straffrei ist.

Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."
Tatsächlich aber wird in Bayern oder östlichen Bundesländern oft wegen des Besitzes weniger als einem Gramm Cannabis (Schwarzmarktwert: ca. 10 DM) ein Strafprozess eröffnet. Leider hat Frau Caspers-Merks falsche Darstellung des Sachverhalts Tradition. Bereits ihre Amtsvorgängerin Christa Nickels antwortete am 9.11.1999 auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wie die Bundesregierung die "geringe Menge" definiere, ziemlich irreführend:
In der Anwendungspraxis, insbesondere des § 31a BtMG, beträgt die geringe Menge von Cannabis für den Eigenkonsum, die zur Einstellung geführt hat, nach der vorstehend genannten Untersuchung im Mittel in über 80 Prozent der Fälle höchstens 6 Gramm und in mehr als 90 Prozent der Fälle höchstens 10 Gramm.
Man beachte zwei wesentliche Teile der Aussage: "Die zur Einstellung geführt hat" und "höchstens". Die Studie, die Frau Nickels zitierte, wertete mengenmässig nur solche Fälle aus, die straflos eingestellt worden waren. Fälle die in bestimmten Bundesländern nicht eingestellt wurden, obwohl es um weniger als um ein Gramm ging, tauchen in den obigen Prozentangaben gar nicht auf! Frau Nickels behauptete dennoch:
Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im März 1997 vorgelegte rechtstatsächliche Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle zum Thema »Die Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten« ergab jedoch, dass beim Umgang mit sog. weichen Drogen, insbesondere Haschisch und Marihuana, hinsichtlich der Mengen, bei denen die Vorschrift des § 31a BtMG regelmäßig zur Anwendung kommt, bundesweit ein hohes Maß an Übereinstimmung in der strafrechtlichen Praxis vorliege, so dass von einer im Wesentlichen einheitlichen Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, gesprochen werden könne.
Dass genau diese einheitliche Rechtssprechung nicht vorliegt, zeigt sich schon darin, dass der Prozentsatz der eingestellten Fälle von Bundesland zu Bundesland extrem schwankt, von 10 Prozent im Osten und ca. 20-30 Prozent im Süden bis 92 Prozent im Norden.

Auch das Wort "höchstens" verdeckt erhebliche Unterschiede. "Höchstens 6 Gramm" können 5 Gramm sein oder 0,5 Gramm. Die Studie auf die sich Frau Nickels berief macht da keine Unterschiede.

Bereits am 30.07.2001 wies der Verein für Drogenpolitik die Bundesregierung auf diese Sachverhalte hin. Bei einem persönlichen Gespräch am 1.09.2001 erklärte VfD-Vorsitzender Tilmann Holzer Frau Caspers-Merk das Problem erneut. Die Falschmeldung der Drogenbeauftragten versucht die Tatsache zu verdecken, dass die derzeitige Rechtspraxis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ohne eine bundesweit im "wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der Einstellung von Verfahren in denen es um geringe Mengen Cannabis zum Eigenbedarf geht verstösst das Betäubungsmittelgesetz nach der Cannabisentscheidung von 1994 gegen das Grundgesetz.

Die Kampagne von akzept e.V. für eine Cannabisreform in der nächsten Legislaturperiode fordert eine bundesweit einheitliche Straffreihheit des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabis. In den Niederlanden wurde diese Mengenbeschränkung schon im Jahre 1976 eingeführt. Sie stützte sich ihrerseits auf den Entschluss des amerikanischen Bundesstaats Oregon im Jahre 1973, den Besitz von bis zu einer Unze (ca. 28 g) Cannabis nicht mehr mit Gefängnisstrafe zu bedrohen.

Fachgespräch zur Drogenpolitik [PM25, 21.12.2001]
Rechtsgleichheit / § 31a
FAQ Hanf im Recht [Eike Sauer, Grüne Hilfe]
Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts [09.03.1999]
VfD: Rechtsgleichheit herstellen! [30.07.2001]
Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
http://www.DieCannabisKampagne.de
Cannabisreform in der Schweiz


24.12.2001

Jahresrückblick 2001 / Ausblick 2002 [24.12.2001]
Wir wünschen allen unseren Besuchern frohe Weihnachten und ein paar geruhsame Tage im Kreis Ihrer Familie und Freunde.

Seit nunmehr 12 Monaten versucht cannabislegal.de, einen Beitrag zu einer sachlicheren Diskussion zur Cannabispolitik in Deutschland zu leisten. Über 100 000 Besucher, davon über 60 000 im letzten halben Jahr, zeigen, dass das Interesse an diesem Thema wächst. Im vergangenen Jahr hat sich international viel getan, worüber wir berichtet haben:

  • Die belgische Regierung hat im Januar beschlossen, Cannabis zu entkriminalisieren.
  • Die Schweizer Regierung stellte im März ihren Gesetzesentwurf zur Straffreihheit von Cannabiskonsum und der Tolerierung des Handels vor. Der Entwurf wurde im Nationalrat beraten und angenommen.
  • Luxemburg hat im Mai Gefängnisstrafen für einfachen Cannabisbesitz abgeschafft.
  • In Neuseeland veranstaltet einen Parlamentsausschuss Anhörungen über eine Cannabisreform.
  • Eine Expertenkommission empfahl im August der jamaikanischen Regierung die Entkriminalisierung von Cannabis.
  • In Kanada legalisierte die Regierung Cannabis als Arznei. Patienten können es entweder selbst anbauen oder es vom Gesundheitsministerium beziehen.
  • Der neue britische Innenminister Blunkett unterstützt eine Entschärfung des Cannabisverbots. Im Londoner Stadtteil Lambeth läuft seit Sommer ein Modellversuch zur Entkriminalisierung.
  • Die neue Drogenbeauftragte, Frau Caspers-Merk, die im Januar ihr Amt antrat setzte den Kurs von Christa Nickels fort. Das heisst, weg von der einseitigen Fixierung auf illegale Drogen, aber noch ohne konkrete Fortschritte zur Cannabisreform. Ulrich Wickert, Stefan Raab und Kim Mun-Ju trugen jedoch (neben vielen anderen) dazu bei, das Thema aus der Tabuzone zu holen. Eine am 10.12.2001 gestartete Kampagne von akzept e.V. soll nun eine Cannabisreform in der nächsten Legislaturperiode auf die Tagesordnung setzen.
Wir glauben, dass eine Politik auf sachlicher Grundlage bessere Ergebnisse erzielen wird als die auf Mutmassungen und Vorurteilen begründete Politik der letzten Jahrzehnte. Deshalb setzen wir uns für eine Cannabisreform ein. Diese braucht eine breite Basis in der Bevölkerung.

Nächstes Jahr wird sich viel tun:

Zwei besonders dringliche Schwerpunkte dabei sind:

Haben Sie schon einen Vorsatz für's neue Jahr? Hier sind ein paar Vorschläge, wie Sie die Reform in den kommenden 12 Monaten näherbringen können:

  • Informieren Sie sich und andere (Freunde, Verwandte, Bekannte)!
  • Werben Sie Unterstützer der CannabisKampagne!
  • Empfehlen Sie drogenpolitische Websites und unseren Newsletter weiter!
  • Ermutigen Sie durch Ihre Leserbriefe Zeitungen zu kritischer Berichterstattung!
  • Schreiben Sie Ihre Meinung an Politiker!
  • Nehmen Sie an Demonstrationen, Podiumsdiskussionen, Infotischen und Unterschriftensammlungen teil oder helfen Sie mit, sie zu organisieren!
  • Werden Sie Mitglied in Vereinen, Verbänden oder politischen Gruppierungen die für die Reform aktiv sind!
  • Helfen Sie mit Ihrer Spende!

Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein
cannabislegal.de


22.12.2001

Kanada: Staatliches Cannabis ab 1. Januar [22.12.2001]
Unter der Stadt Flin-Flon im Norden Kanadas wachsen seit Sommer Cannabispflanzen unter künstlichem Licht. Im Auftrag des kanadische Gesundheitsministeriums (Health Canada) baut die Firma Prairie Plant Systems in einem ehemaligen Bergwerksschacht die Pflanzen für medizinische Zwecke an. 185 kg Cannabis wurden nun geerntet. Ab Januar sollen die ersten Lieferungen an Patienten erfolgen, der Preis steht allerdings noch nicht fest. Bereits seit Juli können Patienten Cannabis selbst legal anbauen oder es von einer anderen Person anbauen lassen.

In Deutschland werden Patienten Sondergenehmigungen zum medizinischen Gebrauch von Cannabis nach wie vor verweigert. Lediglich Arzneimittel mit dem isolierten Hauptwirkstoff von Cannabis, die um ein Vielfaches teurer sind als das natürliche Produkt, sind derzeit verschreibungsfähig.

Medical marijuana ready for delivery [CBC, 25.12.2001]
Cannabis - die illegale Medizin [ARD, 16.05.2001]
Cannabis als Medizin


Europäische Cannabiskonferenz in Belgien [22.12.2001]
Im Februar 2002 soll in Belgien eine wissenschaftliche Konferenz der Gesundheitsminister Belgiens, der Niederlande, Frankreichs, Deutschlands und der Schweiz zu Cannabis stattfinden. Darauf wies der niederländische Justizminister Henk Korthals auf seiner Abschlussrede auf einem internationalen Cannabiskongress in der Stadt Utrecht hin. Im Juni 2000 hatte eine Mehrheit der Zweiten Kammer des Niederländischen Parlaments die Regierung beauftragt, eine Lösung für den zwiespältigen Zustand zu finden, dass einerseits die Abgabe von geringen Mengen Cannabis in Coffeeshops nicht verfolgt wird, andererseits aber die Belieferung der Coffeeshops strafbar ist. Die Niederlande wollen eine weitergehende Reform im europäischen Verbund absichern um Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden.

Abschlussrede von Justizminister Korthals [Utrecht, Dezember 2001]
Stiftung Drogenpolitik zum "Hintertürproblem" in den Niederlanden
Cannabis in den Niederlanden


21.12.2001

Sprecher der NRW-CDU gegen Legalisierung [20.12.2001]

Nordrheinwestfalen (NRW) grenzt an die Niederlande, wo Cannabis seit 25 Jahren entkriminalisiert ist. Man könnte meinen, dass ein Blick über die Grenze zum Nachbarn die CDU in NRW etwas gelehrt hätte. Dem ist scheinbar leider nicht so, wie eine Meldung in der Ärztezeitung zeigt:

Gegen Freigabe von Haschisch

KÖLN (iss). Rudolf Henke, drogenpolitischer Experte der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag, hat sich gegen die Legalisierung von Haschisch und Marihuana ausgesprochen. "Wir brauchen nicht mehr Verfügbarkeit von Suchtstoffen, sondern weniger", sagte der Arzt, der Vorsitzender des Marburger Bundes in Nordrhein-Westfalen ist.

Nach Überzeugung Henkes leistet das Cannabis-Verbot einen wesentlichen Beitrag zur niedrigeren Verbreitung von Haschisch und Marihuana im Vergleich zu Nikotin und Alkohol.
Cannabiskonsum ist in den Niederlanden nach einem Vierteljahrhundert straffreiem Zugang nach wie vor nicht annähernd so verbreitet wie Alkohol und Nikotin. Die Konsumverbreitung unterscheidet sich nicht einmal wesentlich von der in Deutschland, wo nach wie vor das Strafrecht gegen Konsumenten eingesetzt wird.

Des weiteren wäre ein Anstieg des Cannabiskonsums nicht unbedingt mit mehr Problemen verbunden, wenn er etwa auf Kosten des Alkoholverbrauchs ginge, bei dem Deutschland mit zur Weltspitze gehört. In den Niederlanden liegt der Alkoholverbrauch um ein Drittel niedriger. Jährlich sterben in Deutschland 42.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch, dessen gesundheitliche Folgen Herr Henke als Arzt sicherlich aus der Praxis kennt. Welchem Zweck soll denn eine Politik dienen, die darauf abzielt, der Bevölkerung eine weniger schädliche Alternative zu Alkohol vorzuenthalten?

Auf diese Punkte haben wir Herrn Dr. Henke nun in einem Brief hingewiesen. Eine Kopie des Schreibens ging auch an MdB Hubert Hüppe, den drogenpolitischen Sprecher der CDU im Bundestag.

Gegen Freigabe von Haschisch [Ärztezeitung, 20.12.2001]
Ärzte und Cannabisverbot

Zahlen zum Cannabisverbot
Argument: "Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
Argument: "Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme"
Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich

Brief an Dr. Henke [21.12.2001]
Homepage von Rudolf Henke (MdL)
Die politischen Parteien: CDU und CSU


Neuseeland verbietet aus Versehen Alkohol [21.12.2001]
Während ein Komitee des neuseeländischen Parlaments noch über die künftige Cannabispolitik des Landes berät, hat ein Gesetz der Regierung aus Versehen die Alkoholprohibition eingführt. Das Gesetz sollte eigentlich nur ein örtliches Verbot (z.B. in Parks) ermöglichen, aber ein Versehen machte aus einem 'und' ein 'oder'. Deshalb ist es künftig technisch illegal, etwa eine Kiste Bier im Kofferraum seines Autos zu transportieren. Die Regierung erwartet nun, dass die Polizei nur die ursprüngliche Absicht und nicht den Wortlaut des Gesetzes durchsetzen wird, bis das Gesetz im nächsten Jahr geändert wird. Täte sie das nicht, dann steckte die Mehrheit der Bevölkerung in der selben Lage wie derzeit noch die Konsumenten von Cannabis. Anfang des neuen Jahres soll der Cannabisbericht des Parlamentskomitees herauskommen. Empfiehlt er eine Reform dann werden die Abgeordneten des Parlaments darüber entscheiden. Möglicherweise wird Cannabis in Neuseeland dann genauso behandelt werden wie derzeit Cannabis in den Niederlanden: Technisch illegal aber de-facto straffrei. Wie Alkohol in Neuseeland also.

Many a slip 'twixt cup and lip [The New Zealand Herald, 21.12.2001]
Cannabis in Neuseeland


Zweiter Europaabgeordneter bei Protest verhaftet [21.12.2001]

Der Europaabgeordnete Marco Cappato von der italienischen Radikalen Partei wurde am Donnerstag von der Polizei in Stockport bei Manchester verhaftet, nachdem er Beamten ein Stückchen Cannabis gezeigt hatte. Cappato protestierte damit wie sein britischer Kollege Chris Davies gegen die Verhaftung des Coffeeshop-Betreibers Colin Davies, der seit 20.11.2001 in Haft sitzt.

Italian Member of European Parliament Arrested in Cannabis Cafe Case [DRCNet The Week Online #216, 21.12.2001]
Drug-Protest Euro MP's Night In Cells [Manchester Evening News, 21.12.2001]
Liberaler Abgeordneter lässt sich für Cannabis verhaften [CLN#41, 21.12.2001]


19.12.2001

Jahrespressekonferenz der Drogenbeauftragten [18.12.2001]
Auf ihrer Jahrespressekonferenz gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, einen Überblick über die drogenpolitische Stituation und ihre Tätigkeit. Hervorgehoben wurde das Modellprojekt zur Heroinverschreibung, Präventionsbemühungen im Internet, ein Wettbewerb zur kommunalen Suchtprävention und der "Aktionsplan Drogen und Sucht", dem im kommenden Jahr das Hauptaugenmerk von Frau Caspers-Merk gelten soll. Der Plan ist seit Dezember 1999 in Arbeit. Ein Kernpunkt ist die Überlebenshilfe bei Abhängigen harter Drogen als "vierte Säule" neben Prävention, Therapie und Repression. Die einseitige Konzentration auf illegale Suchtmittel soll aufgegeben werden. Zum Thema Cannabispolitik schrieb Frau Caspers-Merk:

Eine Risikodebatte zum Cannabiskonsum ist nötig

Über Cannabiskonsum und seine Folgen wird bei uns immer noch einseitig berichtet. Eine Risikodebatte findet nicht statt. Aber auch nicht die Strafverfolgung allein ist nicht geeignet, um mit dem Problem umzugehen. In Deutschland ist seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigenkonsum faktisch straffrei. Es ist allerdings richtig, dass die Bundesländer für "die geringe Menge" Cannabis unterschiedliche Grammgrenzen festgesetzt haben. Wir überprüfen zur Zeit, wie der Gesetzgeber diese Unterschiede beheben und auf eine Harmonisierung hinwirken kann. Aber es muss auch jedem klar sein, dass der Umgang mit Cannabis nicht ohne Risiken ist. Eine körperliche Abhängigkeit von Cannabis ist zwar praktisch auszuschließen, doch kann es zu körperlichen Schäden kommen, wie z.B. eine Beeinträchtigung der Bronchialfunktionen. Die kanzerogenen Effekte des Cannabisrauchens sind um ein Vielfaches höher als beim Nikotinrauchen. Daneben kann der Konsum von Cannabis zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Es sollte jedem klar sein, dass ein stark dosierter Cannabiskonsum mit der Bewältigung schulischer und beruflicher Anforderungen kaum zu vereinen ist. Seit einigen Jahren berichten ambulante Suchthilfeeinrichtungen von einer zunehmenden Zahl Jugendlicher, für die der Cannabiskonsum zu einem Problem geworden ist, mit dem sie nicht mehr allein klar kommen. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der Hilfesuchenden verdoppelt.

Es wurde ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, das die cannabisbezogenen Diagnosen in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Drogenhilfe überprüfen soll, um genauer darzustellen, wie eine Cannabisproblematik einschließlich einer Abhängigkeit diagnostiziert wird, welche Gründe es gibt für den Anstieg dieser Diagnosen in den letzten Jahren, was in den Einrichtungen über Konsummuster und anlässe gewusst wird und welche spezifischen Hilfeangebote gemacht werden und welche Erfahrungen hier vorliegen.

Auf einer internationalen Expertenanhörung in Belgien soll im Februar 2002 unter Federführung der belgischen Gesundheitsministerin der aktuelle Wissensstand über Prävalenz und über gesundheitliche Risiken von Cannabiskonsum ausgetauscht und über eine gemeinsame europäische Strategie zum Umgang mit diesem Problem beraten werden.

Im Frühjahr 2002 soll außerdem ein Expertengespräch zur Frage von Cannabiskonsum und Fahrtauglichkeit durchgeführt werden, um zu prüfen, wie einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und zum anderen eine Gleichbehandlung von Konsumenten von Cannabis mit denen von Alkohol zu erreichen ist, weil insbesondere von jugendlichen Cannabiskonsumenten kritisiert wird, dass der alleinige Besitz von Cannabis häufig schon ausreiche, um eine generelle Fahruntüchtigkeit zu vermuten. Gleichwohl muss die Verkehrssicherheit an oberster Stelle stehen.
Auf die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Einstellungspraxis in den verschiedenen Bundesländern geht Frau Caspers-Merk nicht ein. Eine Studie im Jahre 1995 ergab Einstellungsraten die den gesamten Bereich von 10 bis 92% abdeckten.

Von "faktischer Straffreiheit" des Besitzes geringer Mengen kann solange nicht die Rede sein, als z.B. in Bayern noch Menschen für Cannabis im Schwarzmarktwert von weniger als 10 DM gerichtlich verurteilt werden. Zudem erwähnt Frau Caspers-Merk selbst, dass derzeit bereits der Besitz geringer Mengen Cannabis ausreicht um seinen Führerschein zu verlieren, auch wenn der Besitz ohne Bezug zum Strassenverkehr steht.

Frau Caspers-Merk wiederholt oft für das Cannabisverbot vorgebrachte Argumente, so das Krebsrisiko beim Rauchen, das Risiko psychischer Abhängigkeit und die gestiegene Zahl der Drogenbehandlungsbesucher im Zusammenhang mit Cannabis. Wir haben eine detaillierte Erwiderung zu allen diesen Punkten im VfD-Infoheft "Cannabisreform: Argumente und Fakten" und auf cannabislegal.de veröffentlicht. Nachdem das Cannabisverbot in Deutschland zu keiner niedrigeren Verbreitung des Cannabiskonsums geführt hat als glaubwürdige Aufklärung in den Niederlanden, sprechen diese Probleme in erster Linie für die Notwendigkeit, das schädliche Mittel Strafrecht in der Cannabispolitik durch das unschädliche und wirksamere Mittel Prävention zu ersetzen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit [18.12.2001]
Argument: "Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"
Ungleiche Rechtspraxis bei Verfahrenseinstellung
21-Jähriger aus Dingolfing für 0,8 Gramm Haschisch verurteilt [Landauer Neue Presse, 08.06.2001]
Cannabis und Führerschein


18.12.2001

Liberaler Europaabgeordneter lässt sich für Cannabis verhaften [15.12.2001]
Der britische Europaabgeordnete Chris Davies von der liberaldemokratischen Partei liess sich am Samstag dem 15.12.2001 in Stockport bei Manchester für den Besitz eines Stückchens Cannabis, das kleiner als eine Briefmarke war, von der Polizei verhaften und muss nun vor einem Richter erscheinen. Mit seinem zivilen Ungehorsam bekundete der liberale Politiker seine Solidarität mit Colin Davies, dem Betreiber eines Cannabiscafes in seinem Wahlbezirk, der seit 20.11.2001 in Haft ist.

Der stellvertretende Polizeichef von Gross-Manchester, Med Hughes, warf dem Europaabgeordneten daraufhin vor, er habe "die Zeit von hart arbeitenden Beamten verschwendet." Genau das wollte Chris Davies mit seiner Aktion zeigen. Rund 90.000-mal wurde durch eine Verhaftungen wegen des Cannabisverbots in Grossbritannien im vergangenen Jahr die Zeit von Polizisten verschwendet. Grossbritannien hat dennoch die höchste Konsumverbreitung von Cannabis in ganz Europa. Das Gesetz funktioniert nicht.

Ähnlich in Deutschland: 532.993 Ermittlungsverfahren nur wegen des Cannabisverbots allein in den letzten fünf Jahren halten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte von ihrer eigentlichen Arbeit ab. 25 Jahre Cannabisentkriminalisierung in den Niederlanden zeigen, dass es auch anders geht. Den vielen Vorteilen der dortigen Entkriminalisierung stehen keine höheren Konsumzahlen gegenüber als in Westdeutschland.

Cannabis MEP 'Wasted Police Time' [BBC Web, 15.12.2001]
Homepage des Cannabiscafes in Stockton
Homepage von Chris Davies
Cannabis in Großbritannien
Argument: "Das Verbot hat eine präventive Wirkung"


Studie: Cannabis ist keine Einstiegsdroge [16.12.2001]
Eine Studie die diese Woche vom Centre for Economic Policy Research in London veröffentlicht wird zeigt, dass Cannabis keine Einstiegsdroge für härtere Drogen ist. Der niederländische Wissenschaftler Jan van Ours von der Universität Tilburg wertete dazu Umfragen mit fast 17.000 Teilnehmern aus den Jahren 1987, 1990, 1994 und 1997 in der Grossstadt Amsterdam aus.

"Nach dieser Studie ist klar dass die liberale Einstellung zu weichen Drogen nicht den Nachteil hat, später den Konsum harter Drogen zu fördern." ("It is clear from this study that the liberal attitude towards soft drugs does not have the detrimental effect of eventually stimulating the consumption of hard drugs.")
(Jan van Ours, Sunday Times, 16.12.2001)
Study finds no cannabis link to hard drugs [Sunday Times, 16.12.2001]
Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Homepage des Centre for Economic Policy Research


16.12.2001

Beck und Caspers-Merk debattieren Schweizer Cannabisreform [16.12.2001]
Volker Beck, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Bundestag, hat in einer Presseerklärung zum Schweizer Reformvorschlag zu Cannabis empfohlen, die Schweizer Initiative zu prüfen:

Cannabis: Schweizer Gesetz zum Vorbild nehmen

Volker Beck, MdB, rechtspolitischer Sprecher und Mitglied im Fraktionsvorstand von Bündnis 90/ Die Grünen, erklärt gegenüber dpa zur Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz:

In puncto Legalisierung von Cannabis führt die Schweiz eine Diskussion, die in Deutschland schon längst hätte einsetzen müssen.

Wir dürfen auch in diesem Bereich der Drogenpolitik den Modernisierungszug nicht verpassen.

Möglicherweise können wir uns das Schweizer Gesetz zum Vorbild nehmen.

Damit stiess er auf Kritik von Frau Caspers-Merk, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Sie verwiess wenig überzeugend darauf, dass es auch in der Schweiz Gegner der Reform gibt. Tatsächlich ist aber die einzige grössere Schweizer Partei, die noch mehrheitlich gegen die Reform ist, die rechts-populistische SVP - eine Partei also, die eher der CSU und der FPÖ nahesteht. Die Schweizer Sozialdemokraten (SP), Liberalen (FDP) und Christdemokraten (CVP) sind mehrheitlich für die Straffreistellung von Cannabiskonsum und seinen Vorbereitungshandlungen.

Auch die Feststellung von Frau Caspers-Merk, der Koalitionsvertrag mache keine Aussage zur Cannabisreform, überzeugt wenig. Nicht alle Gesetzesinitiativen der SPD und Grünen entstammen dem Koalitionsvertrag und in neun Monaten, nach der nächsten Bundestagswahl, wird ohnehin ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden.

Dass die Schweiz einen Weg beschreite, dem derzeit kein anderes Land in Europa folge, wie Frau Caspers-Merk behauptet, zeigt, dass sie die Erfahrungen aus den europäischen Ausland ignoriert. In den Niederlanden wird Cannabisbesitz und -erwerb schon seit 1976 nicht mehr verfolgt. In Italien, Spanien, Portugal und Belgien wird Cannabisbesitz nicht mehr als Straftat behandelt. Zahlreiche Experten verneinen aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis eine konsumminimierende Wirkung der derzeitigen Strafandrohung gegen Cannabiskonsumenten. Kriminalisierung löst also die Probleme nicht sondern schafft zusätzliche Probleme.

Es ist Zeit, an einem neuen Konsens zu drogenpolitischen Reformen zu arbeiten. Beim Frauenwahlrecht hinkte die Schweiz 52 Jahre hinter Deutschland her (1919-1971). Jetzt hat sich das Blatt gewendet und die Schweiz wagt sich an Reformen zu denen vielen deutschen Politikern entweder die Einsicht oder der Mut fehlt. Wie lange will nun Deutschland hinter der Schweiz herhinken?

Zahl der Drogentoten rückläufig [Bocholter Borkener Volksblatt, 16.12.2001]
Haschisch jetzt auch Zündstoff [TAZ, 15.12.2001]
Presseerklärung von Volker Beck [13.12.2001]

Homepage von MdB Volker Beck, Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Die gegenwärtige Lage in der Schweiz [Micha L. Rieser, 16.12.2001]
Der Entwurf der Schweizer Regierung zur Cannabisentkriminalisierung [09.03.2001]
Cannabis in der Schweiz


"Wir kiffen" auf Platz 3 der Hitparaden [16.12.2001]
Der "Antidrogensong" von Stefan Raab ist auf Platz 3 in den Hitparaden. Ein Thema das Politiker gerne unter den Teppich kehren würden interessiert immer mehr Menschen, weniger als ein Jahr vor der Bundestagswahl.

Auch wenn Frau Caspers-Merk im Namen der Reformgegner in der SPD und anderswo noch Rückzugsgefechte kämpft, ist Cannabis doch, nicht zuletzt wegen des mehrjährigen Reformprozess in der Schweiz, nicht mehr totzuschweigen. Wir sehen es am anschwellenden Besucherstrom auf unserer Website. Vor wenigen Tagen begrüssten wir den 100 000. Besucher auf cannabislegal.de. Allein in den letzten 4 Wochen informierten sich bei uns mehr als 15 000 Besucher über Cannabis.

Helfen Sie mit, Informationen zu verbreiten. Informieren Sie sich und empfehlen Sie Ihre Informationsquellen weiter!

Diese Woche auf Platz 3 - "Wir kiffen" mit Stefan Raab [Potsdamer Neueste Nachrichten, 16.12.2001]
Argumente zur Cannabisdebatte


13.12.2001

Schweizer Ständerat beschliesst Cannabisreform [13.12.2001]
Am Mittwoch, dem 12.12.2001, wurde der Gesetzesentwurf zur Reform des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes in die Vollversammlung des Ständerats (der kleineren Kammer des Schweizer Bundesparlaments) verhandelt. Nach teilweise kontroverser Diskussion wurde der Reformvorschlag mit 32 zu 8 Stimmen gebilligt. Mit Rücksicht auf bestehende internationale Abkommen soll der Anbau von Hanf mit mehr als 0,3 Prozent THC-Gehalt zwar strafbar sein, ohne deshalb jedoch in jedem Fall verfolgt werden zu müssen. Dazu soll nach Vorbild der Niederlande das Ermessensprinzip eingeführt werden. Dann kann der Bundesrat (die Schweizer Bundesregierung) auf dem Verordnungsweg Rahmenbedingungen festlegen, bei deren Einhaltung kommerzieller Anbau und Handel toleriert werden. Als nächster Schritt wird der Entwurf im Nationalrat, der grösseren Kammer des Abgeordnetenhauses, weiterverhandelt werden.

Der Ständerat hat am Mittwoch nach fast fünfstündiger Debatte die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit 25 zu 0 Stimmen gutgeheissen. «Zentraler Punkt der Revision ist die gesetzliche Verankerung des 4-Säulen-Prinzips in der schweizerischen Drogenpolitik», sagte Christine Beerli (Bern, fdp.) als Präsidentin der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Sie verwies dabei auf die Punkte Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression. Der Ständerat widersprach in seiner Debatte jedoch dieser Gewichtung und widmete sich vorab der Straffreiheit des Cannabis-Konsums.

Neu sollen der Konsum von Cannabis-Produkten sowie der Anbau und Besitz für den Eigenkonsum straffrei sein. Die kleine Kammer stimmte dieser Änderung mit 32 zu 8 Stimmen zu. Weiterhin nicht erlaubt sind Anbau und Handel von Mengen, die über das für den Eigenkonsum mögliche Mass hinausgehen. Das revidierte Gesetz gewährt dem Bundesrat in diesem Punkt mit dem Opportunitätsprinzip aber einen gewissen Handlungsspielraum. Über den Verordnungsweg kann die Landesregierung nämlich den Anbau, die Herstellung und den Verkauf von Cannabis-Produkten erlauben, sofern Produkte nicht an unter 18-Jährige verkauft werden und keine erhöhten Gesundheitsrisiken bergen.

Händler müssen mit Damoklesschwert leben
Beerli hätte eigentlich lieber ein Lizenzsystem gehabt, dieses wäre mit europäischem Recht jedoch nicht kompatibel gewesen. Dennoch ist sie von der «Durchschlagskraft des Opportunitätsprinzip überzeugt». Denn alle Händler, die ihren Hanf nicht nur auf dem Balkon anbauen, müssen sich künftig registrieren lassen. Über diesen schwebe dann ständig das Damoklesschwert einer Strafverfolgung, wenn sie die Regeln der Verordnung nicht einhielten, sagte Beerli.
Der Ständerat revidiert das Betäubungsmittelgesetz [NZZ (CH), 12.12.2001]
«Anpassung an die Realität» [Der Landbote (CH), 13.12.2001]
Kiffen bald nicht mehr verboten [Neue Luzerner Zeitung (CH), 13.12.2001]

Schweiz: Gesetzesreform kommt in den Ständerat
Cannabis in der Schweiz


Jusos Sachsen beteiligen sich an CannabisKampagne [13.12.2001]
Die Leipziger Jusos haben am Freitag, dem 07.12. eine drogenpolitischen Podiumsveranstaltung veranstaltet. Leider blieben eingeladene Vertreter der CDU, der Polizei und der Stadt Leipzig der Veranstaltung fern. Dafür beteiligte das Publikum umso aktiver an der Diskussion. Als Podiumsteilnehmer nahmen Henning Homann (Juso-Vize Sachsen), Heike Werner (PDS, MdL) sowie Matthias von der Initiative Drogenpolitik teil.

Mehr als 7 Jahre nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es immer noch keine einheitliche Rechtspraxis zur straflosen Verfahrenseinstellung. Der Freistaat Sachsen gehört dabei zu den am wenigsten toleranten Bundesländern. Henning Homan stellte die CannabisKampagne des akzept e.V. vor, mit der die Durchsetzung eines Minimalkonsens zur Entkriminalisierung von Cannabis in der nächsten Legislaturperiode erreicht werden soll. Die Jusos Sachsen wollen sich daran beteiligen. Auf dem Landesdelegiertenkonferenz in Radeberg im März verabschiedeten die sächsischen Jusos mit grosser Mehrheit einen Leitantrag, der die stufenweise Legalisierung von Cannabis fordert.

Bericht von der Juso-Podiumsdiskussion in Leipzig
CLN#37: Jusos in Sachsen für Cannabisreform
Leitantrag auf der Landesdelegiertenkonferenz in Radeberg [31.03.2001]
Homepage der Jusos Leipzig

http://www.diecannabiskampagne.de


Liberaler Euro-MP will Selbstanzeige erstatten [13.12.2001]
Chris Davies, ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments, will am Samstag mit einem Stückchen Haschisch in der Tasche ein Polizeirevier in Stockport bei Manchester betreten und Selbstanzeige erstatten. Der Abgeordnete der britischen Liberaldemokraten will damit auf die Verhaftung von Colin Davies aufmerksam machen, der versucht hatte, in der Stadt ein Cannabiscafe zu betreiben, wo auch Patienten Cannabis zum medizinischen Gebrauch erwerben können. Die britischen Liberaldemokraten unterstützen seit Jahren eine Entkriminalisierung von Cannabis.

Euro MP's Drugs Protest [Manchester Evening News, 12.12.2001]


11.12.2001

Crack in Hamburg [11.12.2001]
Archidi J. (19) aus Kamerun liegt im Koma auf einer Hamburger Intensivstation. Wahrscheinlich wird er die nächsten Tage nicht überleben. Bei einer gewaltsamen Einflössung eines Brechmittels, zu der er von vier Polizisten festgehalten wurde, erlitt er am Sonntag einen Herzstillstand. Erst nach 30 Minuten gelangte er auf eine Intensivstation. Es war der 26. polizeiliche Brechmitteleinsatz in Hamburg. "Wir brauchen diesen Einsatz, sonst ist die Bekämpfung [des Drogenhandels] nicht mehr möglich," verteidigte Konrad Freiberg, der Chef der Polizeigewerkschaft das Vorgehen der Polizei.

"Der tragische Vorfall vom Wochenende zeigt, dass eine unverzügliche medizinische Nothilfe möglich sein muss," kritisierte dagegen Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery. "Schließlich sind auch Drogendealer Menschen und in diesem Fall unsere Patienten." Der junge Mann war mehrmals beim Handel mit Kokain ertappt worden. Am Sonntag beobachtetete die Polizei, wie er mit Kokain oder Crack gefüllte Kügelchen verschluckte, um das Beweismaterial dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Beim späteren Auspumpen des Magens kamen sie zum Vorschein. Scheinbar war der Herzstillstand keine Folge der verschluckten Päckchen. Das Innenministerium will die gewaltsamen Brechmitteleinsätze fortsetzen.

Dass die riskanten Einsätze dem Crackhandel ein Ende setzen würden, wird wohl niemand ernsthaft glauben. Statt Archidi J. verkauft dann eben ein anderer diese Droge im Auftrag von Hintermännern, an die niemand herankommt. Crack (Kokainbase, "Freebase"), eine zum Rauchen aufbereitete Form von Kokain, ist - anders als in den USA - noch relativ neu in Deutschland. Anfang der 80er Jahre bekämpfte die US-Regierung verstärkt den weitverbreiteten Cannabisschmuggel. Daraufhin kam es zur rapiden Verbreitung von Crack. Nach dem plötzlichen Tod des Basketballspielers Len Bias durch eine Kokainüberdosis im Jahre 1986 wurden die Strafen für Drogendelikte, insbesondere bei Crack, extrem verschärft. Auf den Besitz von nur 5 Gramm Crack steht seitdem eine Mindeststrafe von 5 Jahren. Das Problem wurde so jedoch nicht gelöst. Crack ist in den USA heute noch so leicht erhältlich wie vor 15 Jahren. Die Preise für das Ausgangsprodukt Kokain sind sogar auf die Hälfte gefallen.

Zwei Drittel des jährlichen Drogenbekämpfungsbudgets der US-Regierung von 20 Milliarden Dollar werden für Strafverfolgung ausgegeben. Dabei fehlt es vor allem an Aufklärung. Auch in Deutschland glauben viele der Konsumenten, dass das Rauchen der "Steine" (wie Crack von den Konsumenten genannt wird) weniger riskant sei als Heroin, weil Crack nicht gespritzt wird. Das hohe psychische Abhängigkeitspotenzial und die körperlichen und psychischen Risiken werden unterschätzt. Bessere Drogenaufklärung wäre hier sinnvoller als stur die Fehler der USA zu wiederholen.

Mutmaßlicher Drogendealer weiter in Lebensgefahr [Kieler Nachrichten, 11.12.2001]
Koma nach Brechmitteleinsatz: Entsetzen und Entschlossenheit [Hamburger Abendblatt, 10.12.2001]
Betroffenheit [Hamburger Abendblatt, 11.12.2001]

Toxikologie in der Notfallmedizin: Ipecacuanha-Sirup
Informationen zu Kokain und Crack (Verein für Drogenpolitik e.V.)
Crackinfos der Drugscouts Leipzig
Marion Caspers-Merk: "Immer mehr rauchen Crack" [Hamburger Abendblatt, 19.02.2001]


09.12.2001

CannabisKampagne-Website geht online [09.12.2001]
Die neue Website der Cannabiskampagne von akzept e.V., http://www.DieCannabisKampagne.de ist nun online. Über ein Online-Formular können Sie öffentlich Ihre Unterstützung für die Minimalforderungen bekunden. Zahlreiche Texte zum Thema Cannabis und Cannabisreform sind verfügbar, darunter auch die meisten Artikel des Heftes 1/2001 der Zeitschrift "Akzeptanz" mit Schwerpunkt Cannabis.


http://www.DieCannabisKampagne.de

Akzeptanz 1/2001


09.12.2001

Neue französische Cannabisstudie [09.12.2001]

(Mitteilung der International Association for Cannabis as Medicine):

Frankreich: Studie von INSERM zu gesundheitlichen Effekten von Cannabis

Am 22. November hat das französische Nationale Gesundheits- und Forschungsinstitut (Inserm, Institut national de la santé et de la recherche médicale) eine 58-seitige Literaturübersicht mit dem Titel "Cannabis - welche Wirkungen auf Verhalten und Gesundheit?" vorgelegt.

Der Bericht war von einer Arbeitsgruppe der Regierung zum Kampf gegen Drogen und Drogenabhängigkeit angefordert worden. Die wichtigsten Themen des Berichtes sind Faktoren, die den Konsum beeinflussen, akute und chronische Effekte, sowie Gruppen von besonderem Interesse (Schwangere, Personen mit psychischen Störungen). Er befasste sich nicht mit der medizinischen Verwendung.

Der Bericht stellte fest, dass
- etwa 10 Prozent, von denen, die jemals Cannabis konsumierten, ein Risiko für eine Abhängigkeit aufweisen, verglichen mit 30 Prozent beim Tabak,
- gewohnheitsmäßiger Konsum das Risiko für bestimmte Krebsarten erhöhen kann, da Cannabisrauch mehr Karzinogene enthält als Tabakrauch,
- die Wirkungen von Cannabis auf die Nerven funktionell und reversibel sind und keine langzeitigen Schäden verursachen.

Gesundheitsminister Bernard Kouchner, der den Bericht vorstellte, bestätigte, im Jahre 2002 fünf Studien lancieren zu wollen, die den medizinischen Wert von Cannabis untersuchen sollen, darunter bei multipler Sklerose und Schmerzen.

(Quellen: Inserm. Cannabis - quels effects sur le comportement et la santé ? Paris: Les éditions Inserm, 2001; Le Quotidien de Médecine vom 23. November 2001; Libération vom 23. November 2001)


08.12.2001

Die Drogenberatungszahlen der CDU/CSU [08.12.2001]
Nachdem sich herausgestellt hat, dass (entgegen früherer Behauptungen der CDU/CSU) der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht weniger weit verbreitet ist als in den toleranten Niederlanden, muss heute ein anderes Argument herhalten. In einer Pressemitteilung vom 07.12.2001 hat der drogenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Herr Hubert Hüppe, wieder einmal auf die steigende Zahl von Drogenberatungsbesuchen im Zusammenhang mit Cannabis hingewiesen.

Herr Hüppe spricht von "13.800 Cannabispatienten" (1999: 11.000, 1998: 8.700, 1997: 6.300), ohne zu erwähnen, dass bei ca. 75% der erwähnten Personen nicht Cannabis sondern Probleme mit Alkohol, Heroin und anderen Substanzen Hauptgrund des Besuches waren. Darauf hatten wir Herrn Hüppe schon am 23.03.2001 hingewiesen. Schuld an den steigenden Zahlen ist nach seiner Meinung die Diskussion um die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten:

Offensichtlich reichen die Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht aus. Jetzt rächt sich auch, dass die Bundesregierung den Legalisierungskampagnen der letzten Jahre, nicht entgegengetreten ist, und so bei vielen den Eindruck erweckt hat, der Cannabiskonsum sei erlaubt.
Dabei war der Konsum von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland noch nie illegal: Verboten sind nach deutschem Recht nur Erwerb, Besitz, Anbau, usw. Die sowohl unter der früheren Bundesregierung als auch unter der jetzigen rot-grünen Koalition steigende Zahl der Strafanzeigen wegen des Cannabisverbots hat keinen mässigenden Einfluss auf die Verbreitung des Konsums. Die staatliche Repression produziert dabei erhebliche zusätzliche Probleme, betreffen die Anzeigen (über 530.000 in den letzten fünf Jahren) doch jedes Jahr 30-40 mal mehr Menschen als wegen Cannabis als Hauptproblem zu einer Beratungsstelle gehen!

In vielen Fällen sind Besuche bei Drogenberatungen auch eine Folge polizeilicher Ermittlungen, sei es weil Eltern so vom Konsum ihrer Söhne und Töchter erfahren haben oder weil von einer "freiwilligen Behandlung" ein günstigerer Prozessverlauf erhofft wird. Oft wird von Gerichten auch bei Cannabis eine Verfahrenseinstellung von einer "Drogentherapie" abhängig gemacht.

Unabhängig davon müssen wir Herrn Hüppe zustimmen, dass Prävention nach wie vor vernachlässigt wird. Derzeit geben Bund, Länder und Gemeinden bei allen legalen und illegalen Drogen zusammengenommen jährlich weniger als 1 DM pro Einwohner für Aufklärung aus. Allein eine Mehrwertsteuer auf geschätzte Cannabisumsätze von 1 Milliarde DM könnte die Mittel für Drogenaufklärung verdreifachen.

Laut dem Jahresbericht 2001 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) liegt das Durchschnittsalter von Beratungsbesuchern mit Cannabisproblemen in Deutschland deutlich niedriger als in den Niederlanden. Problematische Konsummuster sind gerade bei jüngeren, unerfahrenen Konsumenten von Cannabis nicht selten. Während bei Alkohol versucht wird, den Unterschied zwischen massvollem, wenig riskantem Konsum und zwischen risikanten Konsummustern zu erklären, unterbleiben solche Informationen bei Cannabis, obwohl damit trotz Verbot mittlerweile 38,1% der 18 bis 24jährigen Erfahrungen gemacht haben. Verantwortlich dafür ist das unrealistische Totalverbot, das an die Stelle von Informationen zum verantwortungsvollem Gebrauch tritt. Dieses sinnlose Verbot wird leider von der CDU/CSU weiterhin verteidigt, im Gegensatz zu den Schweizer Christdemokraten.

Hubert Hüppe: Anzahl der Cannabispatienten im letzten Jahr drastisch gestiegen [07.12.2001]
"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"
Informationen zur Prävention
Brief an Herrn Hüppe zu Drogenbehandlungszahlen [23.03.2001]
Die politischen Parteien: CDU und CSU


Vatikan gegen Legalisierung [08.12.2001]
In einem am Dienstag (04.12.2001) veröffentlichen Handbuch unter dem Titel "Kirche, Droge und Rauschgiftsucht" lehnt der Vatikan Bestrebungen ab, Cannabis zu legalisieren. Begründet wird das damit, dass es zu psychischer Abhängigkeit führe. Eine kompromisslose Linie vertritt das von Papst Johannes Paul II in Auftrag gegebene Werk auch bei der Therapie von Opiatabhängigen aus: Die Substitutionsbehandlung von Heroinabhängigen mit Methadon, die schon Tausenden das Leben gerettet hat, wird aus Prinzip abgelehnt:

Unter Berufung auf entsprechende Äusserungen von Papst Johannes Paul II. betont der Rat in dem Papier, Drogen könnten nicht mit Drogen bekämpft werden. Weiter heisst es in dem Text, die Droge sei ein Übel, ihr sich ausweitender Gebrauch bedrohe die Gesellschaft und könne nur durch gezielte Vorbeugung, Therapie und gesetzliche Verbote bekämpft werden. Eine Freigabe der weichen Drogen sei abzulehnen, weil auch diese psychische Abhängigkeiten schüfen. Gegen die Schadensbegrenzung beim Heroinkonsum durch staatlich kontrollierte Abgabe des Stoffes an die Süchtigen wendet der Rat ein, es wäre absurd, wenn der Staat selbst zum Drogenhändler würde. Die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem müssten wieder klarer gezogen werden.
Es ist bedauerlich, dass der Vatikan sich hier vor den Realitäten verschliesst. Laut einer Studie für Gesundheitsminister Seehofer (CSU) waren nur 8 Prozent der untersuchten Cannabiskonsumenten psychisch abhängig. Cannabis ist gesundheitlich weniger riskant als Alkohol, eine Droge die jährlich 42.000 Menschen in Deutschland das Leben kostet. Alkohol wird im vatikanischen Handbuch wohl auch deshalb nicht als Droge wahrgenommen, weil er in der Kirche sakramental gebraucht wird. Sogar während der amerikanischen Alkoholprohibition in den 20er Jahren blieb Alkohol für religiöse Zwecke uneingeschränkt legal. Der Verbrauch von Messwein stieg damals erheblich... Ähnlich wurde und wird Cannabis in anderen Religionen rituell verwendet (z.B. Hinduismus, Rastafarianismus), was zu seiner Ablehnung durch fundamentalistische christliche Kreise in manchen Ländern beitrug (Jamaika, Südafrika).

Die Bibel spricht sich mehrfach gegen Trunksucht aus, aber nicht gegen massvollen Gebrauch von Alkohol. Anderen Drogen als Alkohol werden in der Bibel nirgends verdammt. Wäre Jesus heute für die Bestrafung von Cannabiskonsumenten? Vor fast 2000 Jahren soll er gesagt haben: "Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein." (Joh 8:7)

Neue Luzerner Zeitung: Vatikan lehnt Legalisierung ab [07.12.2001]


05.12.2001

Ergebnisse der Führerscheinanhörung [05.12.2001]
Am 30.11.2001 fand in Berlin eine Anhörung zum Thema Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsrecht statt. Veranstalter war die Bundestagsfraktion der Grünen. Dabei kritisierten namhafte Experten die derzeitige Rechtspraxis, z.B. Spuren von THC knapp über der Nachweisgrenze wie Alkoholfahren im Vollrausch zu behandeln und schon beim Besitz von Cannabis ohne jeden Zusammenhang zum Strassenverkehr die Fahreignung anzuzuweifeln. Die Verfassungsmässigkeit der derzeitigen Verordnung wurde in Frage gestellt.

Ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums verwies auf zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die noch anhängig sind. Das Ministerium will erst diese Entscheidungen abwarten. Zur Zeit soll eine Studie ermitteln, wieviele Führerscheine wegen berauschter Teilnahme am Straßenverkehr eingezogen werden und wieviele allein wegen Besitz. Eine Reform der Führerscheinregelung erscheint unter diesen Umständen in dieser Legislaturperiode wenig wahrscheinlich.

Anhörung der Grünen zum Führerscheinrecht
Informationen zu Cannabis und Führerschein
Info-Flyer zu Cannabis und Führerschein (vom Verein für Drogenpolitik e.V.)


04.12.2001

"Focus" über Cannabis in Berlin [04.12.2001]
"Legal, illegal, Berlin egal: Süßlicher Rauch zieht durch die bekiffte Bundeshauptstadt" - so berichtet das Magazin "Focus" in einem dreiseitigen Bericht ab Seite 210 seiner aktuellen Ausgabe. Wie Alkohol im Chicago der Prohibitionszeit ist das Genussmittel verboten, doch der Handel blüht. Kurierdienste und Untergrund-Coffeeshops versorgen laut Schätzung der Polizei "mehr als 150.000 THC-Dauerkonsumenten."

Focus sprach mit Kim, die sich ohne Angst vor Strafe mit Cannabis entspannen entspannen will. Alkohol verträgt sie nicht. Sie will nötigenfalls bis vor's Bundesverfassungsgericht ziehen.

"Mit einer Entkriminalisierung von Eigenbedarf werden 90 000 von 94 000 Justizverfahren, die im Jahr 2000 in Sachen Cannabiskonsum angestrengt werden, überflüssig," erklärt der Journalist und Hanf-Veteran Mathias Bröckers und kritisiert die ungleiche Rechtspraxis in verschiedenen Bundesländern. Falsche Vorstellungen vor allem bei älteren Bürgern werden durch neuere Studien widerlegt. Bröckers empfielt dazu einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt. "Die Leute müssen informiert werden," erklärt er, "besonders wenn eine Legalisierung erreicht wird, muss man Aufklärungs- und Erziehungsarbeit leisten."

Der Focus-Bericht folgt Fernsehberichten auf SAT1, Pro7 und Artikeln im Kölner Boulevardblatt "Express". Die Cannabiswelle und damit verbunden die Frage, ob das Cannabisverbot überhaupt noch zeitgemäss ist, wird allmählich zu einem ernsthaften Thema für die Medien, was wir sehr begrüssen. Nur wenn das Thema öffentlich und sachlich diskutiert wird, kann sich langfristig eine Politik durchsetzen die die Schäden für den Einzelnen und die Allgemeinheit minimiert.

Wenn Sie mehr zum Thema wissen wollen, sind Sie auf cannabislegal.de genau richtig. Wir haben die nützlichsten Informationen dazu zusammenzutragen und helfen Ihnen bei der Recherche und Argumentation. Einen guten Überblick bietet das Infoheft "Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten" das wir für den Verein für Drogenpolitik e.V. erstellt haben.

Homepage von Focus (Artikel leider nicht online)
Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten
Dr. Carl Nedelmann: "Das Cannabisverbot ist ein kollektiver Irrtum" [27.10.2000]
Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern

kimwillkiffen.de
Hanfhaus
Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD)


02.12.2001

Focus TV berichtet über Legalisierungsbewegung [02.12.2001]
Kommt es uns nur so vor oder berichten die Medien wirklich allmählich immer mehr und immer kritischer über die derzeitige Cannabispolitik? Am Sonntag abend (02.12.2001, 22:35) berichtete Focus TV (auf Pro7) über Cannabis im In- und Ausland. Mit Stefan Raab, Ausschnitten aus dem Film "Lammbock", deutschen Zollfahndern, einem niederländischen Polizisten, Kim Mun-ju (http://www.kimwillkiffen.de), Berliner Studenten, dem Wiener Growshop Bushdoctor:

Immer mehr Prominente geben es zu: "Wir haben in unserer Jugend gekifft." Während man in Deutschland noch immer sehr aufgeregt auf die Geständnisse des Tagesthemen-Moderators Uli Wickert oder des Münchner Bürgermeisters reagiert, scheinen unsere Nachbarn in Holland und der Schweiz einen viel lässigeren Umgang mit der Haschpflanze gefunden zu haben. So drücken die Behörden einfach ein Auge zu und ersparen sich viele Bagatell-Verfahren. Doch nun plant Holland sogenannte "McDope" an der Grenze bei Krefeld. Der Stadtrat im holländischen Venlo will damit die deutschen Drogentouristen - bis zu 4000 täglich - aus der Innenstadt vertreiben. Dort gab es bisher in den "Coffeeshops" Hasch legal zu kaufen. Nun soll der Stoff vor den Toren der Stadt und damit nahe der Grenze angeboten werden. "Focus TV" über den lockeren Umgang unserer Nachbarländer mit dem Hasch-Problem und die Legalisierungsbewegung.

Der ca. 10-minütige Beitrag ist online auf der Website von Rumpelstilzchen.com zu sehen.

Drogen im Fernsehen (Rumpelstilzchen.com)
Dope TV (Rumpelstilzchen.com)


Schweiz: Reaktionen in Deutschland und Österreich [02.12.2001]
Bei einem Treffen zwischen dem Leiter des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG), Thomas Zeltner, und dem österreichischen Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck in Feldkirch, Vorarlberg ging es um die Reformpläne der Schweizer. Nach Gesprächen mit Schweizer Vertretern sah Herr Waneck keine ernsten Probleme auf den österreichischen Zoll zukommen, ganz im Gegensatz zum Vorarlberger Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler, der eine "Gefährdung der nationalen Sicherheit" befürchtet. Die Schweiz will ausdrücklich den Verkauf von Cannabis an nicht in der Schweiz ansässige Ausländer nicht tolerieren. Der österreichische Gesundheitsstaatssekretär sah auch keine Probleme für die Prävention in Österreich, erwartet jedoch einen Drogentourismus in die Schweiz.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung äusserte sich mehrfach kritisch über die Reformpläne der Schweiz, z.B. im April in der Zeitschrift Akzeptanz: "Ich mache mir ausserdem Sorgen darüber, das bereits jetzt im Grenzbereich eine Sogwirkung eingetreten ist und sich Jugendliche aus Deutschland in der Schweiz in den Hanfläden mit Cannabis versorgen. " Dabei ignoriert Frau Caspers-Merk, dass in Schweizer Hanfläden nur Cannabis verkauft wird, eine Droge die weniger schädlich ist Alkohol und Nikotin. Der Verkauf an Minderjährige bleibt strafbar. Bei Schwarzhändlern in Deutschland dagegen gibt es mitunter auch harte Drogen zu kaufen. Damit die Polizei prüfen kann, ob ein Händler an Minderjährige verkauft, muss die Polizei seinen Laden erst einmal kennen - was naturgemäss in einem Land schwer fällt in dem der Handel generell verboten ist.

20min.ch: Hanf-Liberalisierung: Ösis beunruhigt [30.11.2001]
Marion Caspers-Merk in Akzeptanz 1/2001 [April 2001]
Cannabis in der Schweiz


Westaustralien: Liberalisierung geplant [02.12.2001]
Die Regierung des Bundesstaates Westaustralien plant, den Besitz und Anbau von Cannabis in geringen Mengen in Zukunft nur noch mit Geldstrafen zu ahnden. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von bis zu zwei Hanfpflanzen sollen davon betroffen sein. Premier Gallop hat eine Kommission damit beauftragt, im März 2002 über den Strafrahmen dafür zu berichten. Es ist auch eine Aufklärungskampagne über die Gesetzesänderung und die mit Cannabiskonsum verbundenen Gefahren geplant. In den Jahren 2000 und 2001 war bei 75 Prozent aller Verstöße gegen die Drogengesetze Cannabiskonsum beteiligt. In 50 Prozent der Fälle in denen Anklage erhoben wurde, bestand ein Zusammenhang mit dem Besitz von Cannabis.

Eine ähnliche Regelung wie in Westaustralien geplant gibt es bereits in Südaustralien. Für den Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Hanfpflanzen ist dort ein Strafmaß von $50 bis $150 festgelegt. Seit der Gesetzesänderung war dort kein Anstieg des Cannabiskonsums zu verzeichnen.

Australia Web: WA Govt Backs Decriminalising Marijuana [27.11.2001]
West Australian: Laws Eased on Backyard Marijuana [28.11.2001]


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