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Ältere Neuigkeiten: Dezember 2001Schlagzeilen:Wende in der britischen Drogenpolitik [29.12.2001] Drogenbeauftragte kritisiert CannabisKampagne [28.12.2001] Caspers-Merk: 10 Gramm bundesweit "geringe Menge" [21.12.2001] Jahresrückblick 2001 / Ausblick 2002 [24.12.2001] Kanada: Staatliches Cannabis ab 1. Januar [22.12.2001] Europäische Cannabiskonferenz in Belgien [22.12.2001] Zweiter Europaabgeordneter bei Protest verhaftet [21.12.2001] Neuseeland verbietet aus Versehen Alkohol [21.12.2001] Sprecher der NRW-CDU gegen Legalisierung [20.12.2001] Jahrespressekonferenz der Drogenbeauftragten [18.12.2001] Liberaler Europaabgeordneter lässt sich für Cannabis verhaften [15.12.2001] Studie: Cannabis ist keine Einstiegsdroge [16.12.2001] Beck und Caspers-Merk debattieren Schweizer Cannabisreform [16.12.2001] "Wir kiffen" auf Platz 3 der Hitparaden [16.12.2001] Schweizer Ständerat beschliesst Cannabisreform [13.12.2001] Jusos Sachsen beteiligen sich an CannabisKampagne [13.12.2001] Liberaler Euro-MP will Selbstanzeige erstatten [13.12.2001] Crack in Hamburg [11.12.2001] CannabisKampagne-Website geht online [09.12.2001] Neue französische Cannabisstudie [09.12.2001] Die Drogenberatungszahlen der CDU/CSU [08.12.2001] Vatikan gegen Legalisierung [08.12.2001] Ergebnisse der Führerscheinanhörung [05.12.2001] "Focus" über Cannabis in Berlin [04.12.2001] Focus TV berichtet über Legalisierungsbewegung [02.12.2001] Schweiz: Reaktionen in Deutschland und Österreich [02.12.2001] Westaustralien: Liberalisierung geplant [02.12.2001] Okt, Nov, Dez, Jan, Feb, Mär, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN) 29.12.2001 Wende in der britischen Drogenpolitik
[29.12.2001]
Das Innenministerium lehnt jedoch die Zulassung von Cannabiscafes nach dem Vorbild der niederländischen Coffeeshops weiterhin ab.
Dutch model for UK drug laws
[The Observer, 23.12.2001] Die Londoner Polizei hat währenddessen beschlossen, ein richtungsweisendes Entkriminalisierungsexperiment im Stadtteil Lambeth fortzusetzen. Seit Juli nimmt die Polizei dort beim Besitz geringer Mengen von Cannabis keine Verhaftung mehr vor sondern erteilt nur an Ort und Stelle eine mündliche Verwarnung und nimmt die Personalien auf. Vom 2.07. bis zum 30.11. wurden insgesamt 381 Personen im Besitz geringer Mengen angetroffen. Im Schnitt wurde dabei 5 Gramm Cannabis im Wert von 15 Pfund (ca. 23 €) beschlagnahmt. Solche Bagatellfälle kosten sonst bis zu 10 Dienststunden, während derer sich die Beamten nicht um Eigentumsdelikte und andere dringende Fälle kümmern können. Erst im Februar wird ein vollständiger Bericht über die Ergebnisse des Modellversuchs veröffentlicht werden, aber die Resultate scheinen so positiv zu sein, dass Scotland Yard beschlossen hat, den Modellversuch über die ursprünglich geplanten 6 Monate hinaus fortzusetzen. Sir John Stevens, der Polizeipräsident von London, will nach einem Bericht der Zeitung The Guardian den Versuch auf ganz London ausweiten.
Police extend softly-softly pilot scheme on cannabis possession
[The Guardian, 29.12.2001] 28.12.2001 Drogenbeauftragte kritisiert CannabisKampagne
[28.12.2001] Dass die Kampagne auch von politischer Seite ernst genommen wird, zeigt die Reaktion der Bundesdrogenbeauftragten, Frau Caspers-Merk, die in einem persönlichen Telefonat mit Heino Stöver nach dem Start der Kampagne Kritik geäußert hat. Das Treffen von Frau Caspers-Merk mit der Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss in Bern und die darauffolgende Pressemitteilung zeigen, dass die Cannabisreform in der Schweiz in Berlin sehr genau beobachtet wird. Mit der Reform beim deutschsprachigen Nachbarn wird auch in Deutschland die Cannabisprohibition immer mehr in Frage gestellt werden. Die alten Begründungen für sie sind nicht mehr glaubwürdig. Im Februar wird eine internationale Konferenz zur Cannabispolitik stattfinden, woran Vertreter der Regierungen der Niederlande, Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und der Schweiz teilnehmen werden. Das wird den Niederlanden, Belgien und der Schweiz Gelegenheit geben, den Nachbarn in Frankreich und Deutschland die Vorteile ihrer Cannabispolitik zu erklären.
Fachgespräch zur Drogenpolitik
[PM25, 21.12.2001] 26.12.2001 Caspers-Merk: 10 Gramm bundesweit "geringe Menge"
[21.12.2001] Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."Tatsächlich aber wird in Bayern oder östlichen Bundesländern oft wegen des Besitzes weniger als einem Gramm Cannabis (Schwarzmarktwert: ca. 10 DM) ein Strafprozess eröffnet. Leider hat Frau Caspers-Merks falsche Darstellung des Sachverhalts Tradition. Bereits ihre Amtsvorgängerin Christa Nickels antwortete am 9.11.1999 auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wie die Bundesregierung die "geringe Menge" definiere, ziemlich irreführend: In der Anwendungspraxis, insbesondere des § 31a BtMG, beträgt die geringe Menge von Cannabis für den Eigenkonsum, die zur Einstellung geführt hat, nach der vorstehend genannten Untersuchung im Mittel in über 80 Prozent der Fälle höchstens 6 Gramm und in mehr als 90 Prozent der Fälle höchstens 10 Gramm.Man beachte zwei wesentliche Teile der Aussage: "Die zur Einstellung geführt hat" und "höchstens". Die Studie, die Frau Nickels zitierte, wertete mengenmässig nur solche Fälle aus, die straflos eingestellt worden waren. Fälle die in bestimmten Bundesländern nicht eingestellt wurden, obwohl es um weniger als um ein Gramm ging, tauchen in den obigen Prozentangaben gar nicht auf! Frau Nickels behauptete dennoch: Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im März 1997 vorgelegte rechtstatsächliche Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle zum Thema »Die Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten« ergab jedoch, dass beim Umgang mit sog. weichen Drogen, insbesondere Haschisch und Marihuana, hinsichtlich der Mengen, bei denen die Vorschrift des § 31a BtMG regelmäßig zur Anwendung kommt, bundesweit ein hohes Maß an Übereinstimmung in der strafrechtlichen Praxis vorliege, so dass von einer im Wesentlichen einheitlichen Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, gesprochen werden könne.Dass genau diese einheitliche Rechtssprechung nicht vorliegt, zeigt sich schon darin, dass der Prozentsatz der eingestellten Fälle von Bundesland zu Bundesland extrem schwankt, von 10 Prozent im Osten und ca. 20-30 Prozent im Süden bis 92 Prozent im Norden. Auch das Wort "höchstens" verdeckt erhebliche Unterschiede. "Höchstens 6 Gramm" können 5 Gramm sein oder 0,5 Gramm. Die Studie auf die sich Frau Nickels berief macht da keine Unterschiede. Bereits am 30.07.2001 wies der Verein für Drogenpolitik die Bundesregierung auf diese Sachverhalte hin. Bei einem persönlichen Gespräch am 1.09.2001 erklärte VfD-Vorsitzender Tilmann Holzer Frau Caspers-Merk das Problem erneut. Die Falschmeldung der Drogenbeauftragten versucht die Tatsache zu verdecken, dass die derzeitige Rechtspraxis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ohne eine bundesweit im "wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der Einstellung von Verfahren in denen es um geringe Mengen Cannabis zum Eigenbedarf geht verstösst das Betäubungsmittelgesetz nach der Cannabisentscheidung von 1994 gegen das Grundgesetz. Die Kampagne von akzept e.V. für eine Cannabisreform in der nächsten Legislaturperiode fordert eine bundesweit einheitliche Straffreihheit des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabis. In den Niederlanden wurde diese Mengenbeschränkung schon im Jahre 1976 eingeführt. Sie stützte sich ihrerseits auf den Entschluss des amerikanischen Bundesstaats Oregon im Jahre 1973, den Besitz von bis zu einer Unze (ca. 28 g) Cannabis nicht mehr mit Gefängnisstrafe zu bedrohen.
Fachgespräch zur Drogenpolitik
[PM25, 21.12.2001] 24.12.2001 Jahresrückblick 2001 / Ausblick 2002
[24.12.2001] Seit nunmehr 12 Monaten versucht cannabislegal.de, einen Beitrag zu einer sachlicheren Diskussion zur Cannabispolitik in Deutschland zu leisten. Über 100 000 Besucher, davon über 60 000 im letzten halben Jahr, zeigen, dass das Interesse an diesem Thema wächst. Im vergangenen Jahr hat sich international viel getan, worüber wir berichtet haben:
Nächstes Jahr wird sich viel tun:
Zwei besonders dringliche Schwerpunkte dabei sind:
Haben Sie schon einen Vorsatz für's neue Jahr? Hier sind ein paar Vorschläge, wie Sie die Reform in den kommenden 12 Monaten näherbringen können:
Mit freundlichen Grüssen
Joe Wein 22.12.2001 Kanada: Staatliches Cannabis ab 1. Januar
[22.12.2001] In Deutschland werden Patienten Sondergenehmigungen zum medizinischen Gebrauch von Cannabis nach wie vor verweigert. Lediglich Arzneimittel mit dem isolierten Hauptwirkstoff von Cannabis, die um ein Vielfaches teurer sind als das natürliche Produkt, sind derzeit verschreibungsfähig.
Medical marijuana ready for delivery
[CBC, 25.12.2001] Europäische Cannabiskonferenz in Belgien
[22.12.2001]
Abschlussrede von Justizminister Korthals
[Utrecht, Dezember 2001] 21.12.2001 Sprecher der NRW-CDU gegen Legalisierung
[20.12.2001] Nordrheinwestfalen (NRW) grenzt an die Niederlande, wo Cannabis seit 25 Jahren entkriminalisiert ist. Man könnte meinen, dass ein Blick über die Grenze zum Nachbarn die CDU in NRW etwas gelehrt hätte. Dem ist scheinbar leider nicht so, wie eine Meldung in der Ärztezeitung zeigt:
Gegen Freigabe von HaschischCannabiskonsum ist in den Niederlanden nach einem Vierteljahrhundert straffreiem Zugang nach wie vor nicht annähernd so verbreitet wie Alkohol und Nikotin. Die Konsumverbreitung unterscheidet sich nicht einmal wesentlich von der in Deutschland, wo nach wie vor das Strafrecht gegen Konsumenten eingesetzt wird. Des weiteren wäre ein Anstieg des Cannabiskonsums nicht unbedingt mit mehr Problemen verbunden, wenn er etwa auf Kosten des Alkoholverbrauchs ginge, bei dem Deutschland mit zur Weltspitze gehört. In den Niederlanden liegt der Alkoholverbrauch um ein Drittel niedriger. Jährlich sterben in Deutschland 42.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch, dessen gesundheitliche Folgen Herr Henke als Arzt sicherlich aus der Praxis kennt. Welchem Zweck soll denn eine Politik dienen, die darauf abzielt, der Bevölkerung eine weniger schädliche Alternative zu Alkohol vorzuenthalten? Auf diese Punkte haben wir Herrn Dr. Henke nun in einem Brief hingewiesen. Eine Kopie des Schreibens ging auch an MdB Hubert Hüppe, den drogenpolitischen Sprecher der CDU im Bundestag.
Gegen Freigabe von Haschisch
[Ärztezeitung, 20.12.2001]
Zahlen zum Cannabisverbot
Brief an Dr. Henke
[21.12.2001] Neuseeland verbietet aus Versehen Alkohol
[21.12.2001]
Many a slip 'twixt cup and lip
[The New Zealand Herald, 21.12.2001] Zweiter Europaabgeordneter bei Protest verhaftet
[21.12.2001] Der Europaabgeordnete Marco Cappato von der italienischen Radikalen Partei wurde am Donnerstag von der Polizei in Stockport bei Manchester verhaftet, nachdem er Beamten ein Stückchen Cannabis gezeigt hatte. Cappato protestierte damit wie sein britischer Kollege Chris Davies gegen die Verhaftung des Coffeeshop-Betreibers Colin Davies, der seit 20.11.2001 in Haft sitzt.
Italian Member of European Parliament Arrested in Cannabis Cafe Case
[DRCNet The Week Online #216, 21.12.2001] 19.12.2001 Jahrespressekonferenz der Drogenbeauftragten
[18.12.2001] Eine Risikodebatte zum Cannabiskonsum ist nötigAuf die Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Einstellungspraxis in den verschiedenen Bundesländern geht Frau Caspers-Merk nicht ein. Eine Studie im Jahre 1995 ergab Einstellungsraten die den gesamten Bereich von 10 bis 92% abdeckten. Von "faktischer Straffreiheit" des Besitzes geringer Mengen kann solange nicht die Rede sein, als z.B. in Bayern noch Menschen für Cannabis im Schwarzmarktwert von weniger als 10 DM gerichtlich verurteilt werden. Zudem erwähnt Frau Caspers-Merk selbst, dass derzeit bereits der Besitz geringer Mengen Cannabis ausreicht um seinen Führerschein zu verlieren, auch wenn der Besitz ohne Bezug zum Strassenverkehr steht. Frau Caspers-Merk wiederholt oft für das Cannabisverbot vorgebrachte Argumente, so das Krebsrisiko beim Rauchen, das Risiko psychischer Abhängigkeit und die gestiegene Zahl der Drogenbehandlungsbesucher im Zusammenhang mit Cannabis. Wir haben eine detaillierte Erwiderung zu allen diesen Punkten im VfD-Infoheft "Cannabisreform: Argumente und Fakten" und auf cannabislegal.de veröffentlicht. Nachdem das Cannabisverbot in Deutschland zu keiner niedrigeren Verbreitung des Cannabiskonsums geführt hat als glaubwürdige Aufklärung in den Niederlanden, sprechen diese Probleme in erster Linie für die Notwendigkeit, das schädliche Mittel Strafrecht in der Cannabispolitik durch das unschädliche und wirksamere Mittel Prävention zu ersetzen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
[18.12.2001] 18.12.2001 Liberaler Europaabgeordneter lässt sich für Cannabis verhaften
[15.12.2001] Der stellvertretende Polizeichef von Gross-Manchester, Med Hughes, warf dem Europaabgeordneten daraufhin vor, er habe "die Zeit von hart arbeitenden Beamten verschwendet." Genau das wollte Chris Davies mit seiner Aktion zeigen. Rund 90.000-mal wurde durch eine Verhaftungen wegen des Cannabisverbots in Grossbritannien im vergangenen Jahr die Zeit von Polizisten verschwendet. Grossbritannien hat dennoch die höchste Konsumverbreitung von Cannabis in ganz Europa. Das Gesetz funktioniert nicht. Ähnlich in Deutschland: 532.993 Ermittlungsverfahren nur wegen des Cannabisverbots allein in den letzten fünf Jahren halten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte von ihrer eigentlichen Arbeit ab. 25 Jahre Cannabisentkriminalisierung in den Niederlanden zeigen, dass es auch anders geht. Den vielen Vorteilen der dortigen Entkriminalisierung stehen keine höheren Konsumzahlen gegenüber als in Westdeutschland.
Cannabis MEP 'Wasted Police Time'
[BBC Web, 15.12.2001] Studie: Cannabis ist keine Einstiegsdroge
[16.12.2001] "Nach dieser Studie ist klar dass die liberale Einstellung zu weichen Drogen nicht den Nachteil hat, später den Konsum harter Drogen zu fördern." ("It is clear from this study that the liberal attitude towards soft drugs does not have the detrimental effect of eventually stimulating the consumption of hard drugs.")Study finds no cannabis link to hard drugs [Sunday Times, 16.12.2001] Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge" Homepage des Centre for Economic Policy Research 16.12.2001 Beck und Caspers-Merk debattieren Schweizer Cannabisreform
[16.12.2001] Cannabis: Schweizer Gesetz zum Vorbild nehmen Damit stiess er auf Kritik von Frau Caspers-Merk, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Sie verwiess wenig überzeugend darauf, dass es auch in der Schweiz Gegner der Reform gibt. Tatsächlich ist aber die einzige grössere Schweizer Partei, die noch mehrheitlich gegen die Reform ist, die rechts-populistische SVP - eine Partei also, die eher der CSU und der FPÖ nahesteht. Die Schweizer Sozialdemokraten (SP), Liberalen (FDP) und Christdemokraten (CVP) sind mehrheitlich für die Straffreistellung von Cannabiskonsum und seinen Vorbereitungshandlungen. Auch die Feststellung von Frau Caspers-Merk, der Koalitionsvertrag mache keine Aussage zur Cannabisreform, überzeugt wenig. Nicht alle Gesetzesinitiativen der SPD und Grünen entstammen dem Koalitionsvertrag und in neun Monaten, nach der nächsten Bundestagswahl, wird ohnehin ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden. Dass die Schweiz einen Weg beschreite, dem derzeit kein anderes Land in Europa folge, wie Frau Caspers-Merk behauptet, zeigt, dass sie die Erfahrungen aus den europäischen Ausland ignoriert. In den Niederlanden wird Cannabisbesitz und -erwerb schon seit 1976 nicht mehr verfolgt. In Italien, Spanien, Portugal und Belgien wird Cannabisbesitz nicht mehr als Straftat behandelt. Zahlreiche Experten verneinen aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis eine konsumminimierende Wirkung der derzeitigen Strafandrohung gegen Cannabiskonsumenten. Kriminalisierung löst also die Probleme nicht sondern schafft zusätzliche Probleme. Es ist Zeit, an einem neuen Konsens zu drogenpolitischen Reformen zu arbeiten. Beim Frauenwahlrecht hinkte die Schweiz 52 Jahre hinter Deutschland her (1919-1971). Jetzt hat sich das Blatt gewendet und die Schweiz wagt sich an Reformen zu denen vielen deutschen Politikern entweder die Einsicht oder der Mut fehlt. Wie lange will nun Deutschland hinter der Schweiz herhinken?
Zahl der Drogentoten rückläufig
[Bocholter Borkener Volksblatt, 16.12.2001]
Homepage von MdB Volker Beck, Die Grünen
Die gegenwärtige Lage in der Schweiz
[Micha L. Rieser, 16.12.2001] "Wir kiffen" auf Platz 3 der Hitparaden
[16.12.2001] Auch wenn Frau Caspers-Merk im Namen der Reformgegner in der SPD und anderswo noch Rückzugsgefechte kämpft, ist Cannabis doch, nicht zuletzt wegen des mehrjährigen Reformprozess in der Schweiz, nicht mehr totzuschweigen. Wir sehen es am anschwellenden Besucherstrom auf unserer Website. Vor wenigen Tagen begrüssten wir den 100 000. Besucher auf cannabislegal.de. Allein in den letzten 4 Wochen informierten sich bei uns mehr als 15 000 Besucher über Cannabis. Helfen Sie mit, Informationen zu verbreiten. Informieren Sie sich und empfehlen Sie Ihre Informationsquellen weiter!
Diese Woche auf Platz 3 - "Wir kiffen" mit Stefan Raab
[Potsdamer Neueste Nachrichten, 16.12.2001] 13.12.2001 Schweizer Ständerat beschliesst Cannabisreform
[13.12.2001] Der Ständerat hat am Mittwoch nach fast fünfstündiger Debatte die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit 25 zu 0 Stimmen gutgeheissen. «Zentraler Punkt der Revision ist die gesetzliche Verankerung des 4-Säulen-Prinzips in der schweizerischen Drogenpolitik», sagte Christine Beerli (Bern, fdp.) als Präsidentin der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Sie verwies dabei auf die Punkte Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression. Der Ständerat widersprach in seiner Debatte jedoch dieser Gewichtung und widmete sich vorab der Straffreiheit des Cannabis-Konsums.Der Ständerat revidiert das Betäubungsmittelgesetz [NZZ (CH), 12.12.2001] «Anpassung an die Realität» [Der Landbote (CH), 13.12.2001] Kiffen bald nicht mehr verboten [Neue Luzerner Zeitung (CH), 13.12.2001]
Schweiz: Gesetzesreform kommt in den Ständerat Jusos Sachsen beteiligen sich an CannabisKampagne
[13.12.2001] Mehr als 7 Jahre nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es immer noch keine einheitliche Rechtspraxis zur straflosen Verfahrenseinstellung. Der Freistaat Sachsen gehört dabei zu den am wenigsten toleranten Bundesländern. Henning Homan stellte die CannabisKampagne des akzept e.V. vor, mit der die Durchsetzung eines Minimalkonsens zur Entkriminalisierung von Cannabis in der nächsten Legislaturperiode erreicht werden soll. Die Jusos Sachsen wollen sich daran beteiligen. Auf dem Landesdelegiertenkonferenz in Radeberg im März verabschiedeten die sächsischen Jusos mit grosser Mehrheit einen Leitantrag, der die stufenweise Legalisierung von Cannabis fordert.
Bericht von der Juso-Podiumsdiskussion in Leipzig
http://www.diecannabiskampagne.de Liberaler Euro-MP will Selbstanzeige erstatten
[13.12.2001]
Euro MP's Drugs Protest
[Manchester Evening News, 12.12.2001] 11.12.2001 Crack in Hamburg
[11.12.2001] "Der tragische Vorfall vom Wochenende zeigt, dass eine unverzügliche medizinische Nothilfe möglich sein muss," kritisierte dagegen Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery. "Schließlich sind auch Drogendealer Menschen und in diesem Fall unsere Patienten." Der junge Mann war mehrmals beim Handel mit Kokain ertappt worden. Am Sonntag beobachtetete die Polizei, wie er mit Kokain oder Crack gefüllte Kügelchen verschluckte, um das Beweismaterial dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Beim späteren Auspumpen des Magens kamen sie zum Vorschein. Scheinbar war der Herzstillstand keine Folge der verschluckten Päckchen. Das Innenministerium will die gewaltsamen Brechmitteleinsätze fortsetzen. Dass die riskanten Einsätze dem Crackhandel ein Ende setzen würden, wird wohl niemand ernsthaft glauben. Statt Archidi J. verkauft dann eben ein anderer diese Droge im Auftrag von Hintermännern, an die niemand herankommt. Crack (Kokainbase, "Freebase"), eine zum Rauchen aufbereitete Form von Kokain, ist - anders als in den USA - noch relativ neu in Deutschland. Anfang der 80er Jahre bekämpfte die US-Regierung verstärkt den weitverbreiteten Cannabisschmuggel. Daraufhin kam es zur rapiden Verbreitung von Crack. Nach dem plötzlichen Tod des Basketballspielers Len Bias durch eine Kokainüberdosis im Jahre 1986 wurden die Strafen für Drogendelikte, insbesondere bei Crack, extrem verschärft. Auf den Besitz von nur 5 Gramm Crack steht seitdem eine Mindeststrafe von 5 Jahren. Das Problem wurde so jedoch nicht gelöst. Crack ist in den USA heute noch so leicht erhältlich wie vor 15 Jahren. Die Preise für das Ausgangsprodukt Kokain sind sogar auf die Hälfte gefallen. Zwei Drittel des jährlichen Drogenbekämpfungsbudgets der US-Regierung von 20 Milliarden Dollar werden für Strafverfolgung ausgegeben. Dabei fehlt es vor allem an Aufklärung. Auch in Deutschland glauben viele der Konsumenten, dass das Rauchen der "Steine" (wie Crack von den Konsumenten genannt wird) weniger riskant sei als Heroin, weil Crack nicht gespritzt wird. Das hohe psychische Abhängigkeitspotenzial und die körperlichen und psychischen Risiken werden unterschätzt. Bessere Drogenaufklärung wäre hier sinnvoller als stur die Fehler der USA zu wiederholen.
Mutmaßlicher Drogendealer weiter in Lebensgefahr
[Kieler Nachrichten, 11.12.2001]
Toxikologie in der Notfallmedizin: Ipecacuanha-Sirup 09.12.2001 CannabisKampagne-Website geht online
[09.12.2001]
09.12.2001 Neue französische Cannabisstudie
[09.12.2001] (Mitteilung der International Association for Cannabis as Medicine): Frankreich: Studie von INSERM zu gesundheitlichen Effekten von Cannabis Am 22. November hat das französische Nationale Gesundheits- und Forschungsinstitut (Inserm, Institut national de la santé et de la recherche médicale) eine 58-seitige Literaturübersicht mit dem Titel "Cannabis - welche Wirkungen auf Verhalten und Gesundheit?" vorgelegt. Der Bericht war von einer Arbeitsgruppe der Regierung zum Kampf gegen Drogen und Drogenabhängigkeit angefordert worden. Die wichtigsten Themen des Berichtes sind Faktoren, die den Konsum beeinflussen, akute und chronische Effekte, sowie Gruppen von besonderem Interesse (Schwangere, Personen mit psychischen Störungen). Er befasste sich nicht mit der medizinischen Verwendung.
Der Bericht stellte fest, dass Gesundheitsminister Bernard Kouchner, der den Bericht vorstellte, bestätigte, im Jahre 2002 fünf Studien lancieren zu wollen, die den medizinischen Wert von Cannabis untersuchen sollen, darunter bei multipler Sklerose und Schmerzen. (Quellen: Inserm. Cannabis - quels effects sur le comportement et la santé ? Paris: Les éditions Inserm, 2001; Le Quotidien de Médecine vom 23. November 2001; Libération vom 23. November 2001) 08.12.2001 Die Drogenberatungszahlen der CDU/CSU
[08.12.2001] Herr Hüppe spricht von "13.800 Cannabispatienten" (1999: 11.000, 1998: 8.700, 1997: 6.300), ohne zu erwähnen, dass bei ca. 75% der erwähnten Personen nicht Cannabis sondern Probleme mit Alkohol, Heroin und anderen Substanzen Hauptgrund des Besuches waren. Darauf hatten wir Herrn Hüppe schon am 23.03.2001 hingewiesen. Schuld an den steigenden Zahlen ist nach seiner Meinung die Diskussion um die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten: Offensichtlich reichen die Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht aus. Jetzt rächt sich auch, dass die Bundesregierung den Legalisierungskampagnen der letzten Jahre, nicht entgegengetreten ist, und so bei vielen den Eindruck erweckt hat, der Cannabiskonsum sei erlaubt.Dabei war der Konsum von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland noch nie illegal: Verboten sind nach deutschem Recht nur Erwerb, Besitz, Anbau, usw. Die sowohl unter der früheren Bundesregierung als auch unter der jetzigen rot-grünen Koalition steigende Zahl der Strafanzeigen wegen des Cannabisverbots hat keinen mässigenden Einfluss auf die Verbreitung des Konsums. Die staatliche Repression produziert dabei erhebliche zusätzliche Probleme, betreffen die Anzeigen (über 530.000 in den letzten fünf Jahren) doch jedes Jahr 30-40 mal mehr Menschen als wegen Cannabis als Hauptproblem zu einer Beratungsstelle gehen! In vielen Fällen sind Besuche bei Drogenberatungen auch eine Folge polizeilicher Ermittlungen, sei es weil Eltern so vom Konsum ihrer Söhne und Töchter erfahren haben oder weil von einer "freiwilligen Behandlung" ein günstigerer Prozessverlauf erhofft wird. Oft wird von Gerichten auch bei Cannabis eine Verfahrenseinstellung von einer "Drogentherapie" abhängig gemacht. Unabhängig davon müssen wir Herrn Hüppe zustimmen, dass Prävention nach wie vor vernachlässigt wird. Derzeit geben Bund, Länder und Gemeinden bei allen legalen und illegalen Drogen zusammengenommen jährlich weniger als 1 DM pro Einwohner für Aufklärung aus. Allein eine Mehrwertsteuer auf geschätzte Cannabisumsätze von 1 Milliarde DM könnte die Mittel für Drogenaufklärung verdreifachen. Laut dem Jahresbericht 2001 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) liegt das Durchschnittsalter von Beratungsbesuchern mit Cannabisproblemen in Deutschland deutlich niedriger als in den Niederlanden. Problematische Konsummuster sind gerade bei jüngeren, unerfahrenen Konsumenten von Cannabis nicht selten. Während bei Alkohol versucht wird, den Unterschied zwischen massvollem, wenig riskantem Konsum und zwischen risikanten Konsummustern zu erklären, unterbleiben solche Informationen bei Cannabis, obwohl damit trotz Verbot mittlerweile 38,1% der 18 bis 24jährigen Erfahrungen gemacht haben. Verantwortlich dafür ist das unrealistische Totalverbot, das an die Stelle von Informationen zum verantwortungsvollem Gebrauch tritt. Dieses sinnlose Verbot wird leider von der CDU/CSU weiterhin verteidigt, im Gegensatz zu den Schweizer Christdemokraten.
Hubert Hüppe: Anzahl der Cannabispatienten im letzten Jahr drastisch gestiegen
[07.12.2001] Vatikan gegen Legalisierung
[08.12.2001] Unter Berufung auf entsprechende Äusserungen von Papst Johannes Paul II. betont der Rat in dem Papier, Drogen könnten nicht mit Drogen bekämpft werden. Weiter heisst es in dem Text, die Droge sei ein Übel, ihr sich ausweitender Gebrauch bedrohe die Gesellschaft und könne nur durch gezielte Vorbeugung, Therapie und gesetzliche Verbote bekämpft werden. Eine Freigabe der weichen Drogen sei abzulehnen, weil auch diese psychische Abhängigkeiten schüfen. Gegen die Schadensbegrenzung beim Heroinkonsum durch staatlich kontrollierte Abgabe des Stoffes an die Süchtigen wendet der Rat ein, es wäre absurd, wenn der Staat selbst zum Drogenhändler würde. Die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem müssten wieder klarer gezogen werden.Es ist bedauerlich, dass der Vatikan sich hier vor den Realitäten verschliesst. Laut einer Studie für Gesundheitsminister Seehofer (CSU) waren nur 8 Prozent der untersuchten Cannabiskonsumenten psychisch abhängig. Cannabis ist gesundheitlich weniger riskant als Alkohol, eine Droge die jährlich 42.000 Menschen in Deutschland das Leben kostet. Alkohol wird im vatikanischen Handbuch wohl auch deshalb nicht als Droge wahrgenommen, weil er in der Kirche sakramental gebraucht wird. Sogar während der amerikanischen Alkoholprohibition in den 20er Jahren blieb Alkohol für religiöse Zwecke uneingeschränkt legal. Der Verbrauch von Messwein stieg damals erheblich... Ähnlich wurde und wird Cannabis in anderen Religionen rituell verwendet (z.B. Hinduismus, Rastafarianismus), was zu seiner Ablehnung durch fundamentalistische christliche Kreise in manchen Ländern beitrug (Jamaika, Südafrika). Die Bibel spricht sich mehrfach gegen Trunksucht aus, aber nicht gegen massvollen Gebrauch von Alkohol. Anderen Drogen als Alkohol werden in der Bibel nirgends verdammt. Wäre Jesus heute für die Bestrafung von Cannabiskonsumenten? Vor fast 2000 Jahren soll er gesagt haben: "Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein." (Joh 8:7)
Neue Luzerner Zeitung: Vatikan lehnt Legalisierung ab
[07.12.2001] 05.12.2001 Ergebnisse der Führerscheinanhörung
[05.12.2001] Ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums verwies auf zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die noch anhängig sind. Das Ministerium will erst diese Entscheidungen abwarten. Zur Zeit soll eine Studie ermitteln, wieviele Führerscheine wegen berauschter Teilnahme am Straßenverkehr eingezogen werden und wieviele allein wegen Besitz. Eine Reform der Führerscheinregelung erscheint unter diesen Umständen in dieser Legislaturperiode wenig wahrscheinlich.
Anhörung der Grünen zum Führerscheinrecht 04.12.2001 "Focus" über Cannabis in Berlin
[04.12.2001] Focus sprach mit Kim, die sich ohne Angst vor Strafe mit Cannabis entspannen entspannen will. Alkohol verträgt sie nicht. Sie will nötigenfalls bis vor's Bundesverfassungsgericht ziehen. "Mit einer Entkriminalisierung von Eigenbedarf werden 90 000 von 94 000 Justizverfahren, die im Jahr 2000 in Sachen Cannabiskonsum angestrengt werden, überflüssig," erklärt der Journalist und Hanf-Veteran Mathias Bröckers und kritisiert die ungleiche Rechtspraxis in verschiedenen Bundesländern. Falsche Vorstellungen vor allem bei älteren Bürgern werden durch neuere Studien widerlegt. Bröckers empfielt dazu einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt. "Die Leute müssen informiert werden," erklärt er, "besonders wenn eine Legalisierung erreicht wird, muss man Aufklärungs- und Erziehungsarbeit leisten." Der Focus-Bericht folgt Fernsehberichten auf SAT1, Pro7 und Artikeln im Kölner Boulevardblatt "Express". Die Cannabiswelle und damit verbunden die Frage, ob das Cannabisverbot überhaupt noch zeitgemäss ist, wird allmählich zu einem ernsthaften Thema für die Medien, was wir sehr begrüssen. Nur wenn das Thema öffentlich und sachlich diskutiert wird, kann sich langfristig eine Politik durchsetzen die die Schäden für den Einzelnen und die Allgemeinheit minimiert. Wenn Sie mehr zum Thema wissen wollen, sind Sie auf cannabislegal.de genau richtig. Wir haben die nützlichsten Informationen dazu zusammenzutragen und helfen Ihnen bei der Recherche und Argumentation. Einen guten Überblick bietet das Infoheft "Cannabisreform in Deutschland: Argumente und Fakten" das wir für den Verein für Drogenpolitik e.V. erstellt haben.
Homepage von Focus (Artikel leider nicht online)
kimwillkiffen.de 02.12.2001 Focus TV berichtet über Legalisierungsbewegung
[02.12.2001] Immer mehr Prominente geben es zu: "Wir haben in unserer Jugend gekifft." Während man in Deutschland noch immer sehr aufgeregt auf die Geständnisse des Tagesthemen-Moderators Uli Wickert oder des Münchner Bürgermeisters reagiert, scheinen unsere Nachbarn in Holland und der Schweiz einen viel lässigeren Umgang mit der Haschpflanze gefunden zu haben. So drücken die Behörden einfach ein Auge zu und ersparen sich viele Bagatell-Verfahren. Doch nun plant Holland sogenannte "McDope" an der Grenze bei Krefeld. Der Stadtrat im holländischen Venlo will damit die deutschen Drogentouristen - bis zu 4000 täglich - aus der Innenstadt vertreiben. Dort gab es bisher in den "Coffeeshops" Hasch legal zu kaufen. Nun soll der Stoff vor den Toren der Stadt und damit nahe der Grenze angeboten werden. "Focus TV" über den lockeren Umgang unserer Nachbarländer mit dem Hasch-Problem und die Legalisierungsbewegung. Der ca. 10-minütige Beitrag ist online auf der Website von Rumpelstilzchen.com zu sehen.
Drogen im Fernsehen (Rumpelstilzchen.com) Schweiz: Reaktionen in Deutschland und Österreich
[02.12.2001] Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung äusserte sich mehrfach kritisch über die Reformpläne der Schweiz, z.B. im April in der Zeitschrift Akzeptanz: "Ich mache mir ausserdem Sorgen darüber, das bereits jetzt im Grenzbereich eine Sogwirkung eingetreten ist und sich Jugendliche aus Deutschland in der Schweiz in den Hanfläden mit Cannabis versorgen. " Dabei ignoriert Frau Caspers-Merk, dass in Schweizer Hanfläden nur Cannabis verkauft wird, eine Droge die weniger schädlich ist Alkohol und Nikotin. Der Verkauf an Minderjährige bleibt strafbar. Bei Schwarzhändlern in Deutschland dagegen gibt es mitunter auch harte Drogen zu kaufen. Damit die Polizei prüfen kann, ob ein Händler an Minderjährige verkauft, muss die Polizei seinen Laden erst einmal kennen - was naturgemäss in einem Land schwer fällt in dem der Handel generell verboten ist.
20min.ch: Hanf-Liberalisierung: Ösis beunruhigt
[30.11.2001] Westaustralien: Liberalisierung geplant
[02.12.2001] Eine ähnliche Regelung wie in Westaustralien geplant gibt es bereits in Südaustralien. Für den Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu drei Hanfpflanzen ist dort ein Strafmaß von $50 bis $150 festgelegt. Seit der Gesetzesänderung war dort kein Anstieg des Cannabiskonsums zu verzeichnen.
Australia Web: WA Govt Backs Decriminalising Marijuana
[27.11.2001]
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