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Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu (Gva/Belgien, 14.02.2003)
Source: Gazet van Antwerpen (B)
Copyright: Gazet van Antwerpen
Pubdate: Thu, 14 Feb 2003
Contact: gvavoorkrant@rug.be
Website: http://www.gva.be/
Newshawk: HaL
Translator: HaL
Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu
Die vollzählige Kammer hat am Donnerstagabend mit Mehrheit und gegen die
Opposition das neue Drogengesetz verabschiedet. Es gab 75 Stimmen dafür
(Mehrheit) und 40 dagegen (die Opposition und MR-Kammerglied Jacqueline
Herzet) und 4 Enthaltungen (unter anderem 2 PSler und Spirit-Kammerglied
Els Van Weert). Es geht um eine Änderung des Gesetzes aus 1921, dass dafür
sorgt, dass Volljährige demnächst eine begrenzte Menge Cannabis gebrauchen
können, ohne das sie das Risiko eingehen, verfolgt zu werden. Der
Gesetzesentwurf muss allerdings noch grünes Licht aus dem Senat bekommen.
Das Drogengesetz bestimmt, dass der persönliche Gebrauch von Cannabis in
Zukunft möglich ist, es sei denn, dass es zu gesellschaftlichen
Belästigungen führt, oder wenn es um problematischen Gebrauch geht. Der
Gebrauch in Anwesenheit Minderjähriger bleibt auch verboten. Für
Minderjährige ändert sich übrigens nichts. Für sie gilt weiterhin ein
absolutes Verbot.
Justizminister Marc Verwilghen machte Mittwochabend während der Debatte
deutlich, dass von problematischem Gebrauch die Rede ist, wenn der
Betroffenen mehr als 5 Gramm Cannabis dabei hat. Er liess auch wissen, dass
Cannabispflanzen angebaut werden dürfen, soweit die Ernte nicht grösser
ist, als für den persönlichen Gebrauch nötig. Diese Klarstellungen sollen
später - nachdem das neue Gesetz in Kraft ist - in einem Rundbrief
festgelegt werden, den der Minister, in Rücksprache mit dem Kolloquium der
Generalstaatsanwälte, aufsetzen wird.
Die Opposition monierte am Mittwoch die "Duldungspolitik" der violettgrünen
Mehrheit. Die Regierung selbst behauptet, dass sie die Politik der
vorherigen, katholisch-roten Truppe fortsetzt und für mehr Transparenz und
Rechtssicherheit sorgt.
Der Gesetzestext wandert nun in den Senat. Das gleiche geschieht mit dem
Gesetzesentwurf, der die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den
Gemeinschaften und der föderalen Regierung festlegt. Das soll dann zu einer
einheitlichen Präventionspolitik führen und sieht 12,5 millionen Euro für
präventive Massnahmen vor.
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