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Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu (Gva/Belgien, 14.02.2003)

Source: Gazet van Antwerpen (B)
Copyright: Gazet van Antwerpen
Pubdate: Thu, 14 Feb 2003
Contact: gvavoorkrant@rug.be
Website: http://www.gva.be/
Newshawk: HaL
Translator: HaL

Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu

Die vollzählige Kammer hat am Donnerstagabend mit Mehrheit und gegen die Opposition das neue Drogengesetz verabschiedet. Es gab 75 Stimmen dafür (Mehrheit) und 40 dagegen (die Opposition und MR-Kammerglied Jacqueline Herzet) und 4 Enthaltungen (unter anderem 2 PSler und Spirit-Kammerglied Els Van Weert). Es geht um eine Änderung des Gesetzes aus 1921, dass dafür sorgt, dass Volljährige demnächst eine begrenzte Menge Cannabis gebrauchen können, ohne das sie das Risiko eingehen, verfolgt zu werden. Der Gesetzesentwurf muss allerdings noch grünes Licht aus dem Senat bekommen.

Das Drogengesetz bestimmt, dass der persönliche Gebrauch von Cannabis in Zukunft möglich ist, es sei denn, dass es zu gesellschaftlichen Belästigungen führt, oder wenn es um problematischen Gebrauch geht. Der Gebrauch in Anwesenheit Minderjähriger bleibt auch verboten. Für Minderjährige ändert sich übrigens nichts. Für sie gilt weiterhin ein absolutes Verbot.

Justizminister Marc Verwilghen machte Mittwochabend während der Debatte deutlich, dass von problematischem Gebrauch die Rede ist, wenn der Betroffenen mehr als 5 Gramm Cannabis dabei hat. Er liess auch wissen, dass Cannabispflanzen angebaut werden dürfen, soweit die Ernte nicht grösser ist, als für den persönlichen Gebrauch nötig. Diese Klarstellungen sollen später - nachdem das neue Gesetz in Kraft ist - in einem Rundbrief festgelegt werden, den der Minister, in Rücksprache mit dem Kolloquium der Generalstaatsanwälte, aufsetzen wird.

Die Opposition monierte am Mittwoch die "Duldungspolitik" der violettgrünen Mehrheit. Die Regierung selbst behauptet, dass sie die Politik der vorherigen, katholisch-roten Truppe fortsetzt und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgt.
Der Gesetzestext wandert nun in den Senat. Das gleiche geschieht mit dem Gesetzesentwurf, der die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Gemeinschaften und der föderalen Regierung festlegt. Das soll dann zu einer einheitlichen Präventionspolitik führen und sieht 12,5 millionen Euro für präventive Massnahmen vor.