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Neuigkeiten: März 2004

Schlagzeilen:
Studien zu Cannabis und Sperma [31.03.2004]
Dealte hessische Polizei mit 1,2 Tonnen Kokain? [30.03.2004]
Berlin: Verfahrenseinstellung bis 30g möglich [29.03.2004]
West-Australien entkriminalisiert Cannabis [29.03.2004]
Kanada plant Cannabis in Apotheken [29.03.2004]
Berlin: Protokoll der Debatte vom 26. Februar [24.03.2004]
Caspers-Merk lobt US-Antidrogenkampagnen [23.03.2004]
Jamaika: Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas [23.03.2004]
Rußland entkriminalisiert - oder doch nicht? [22.03.2004]
Interviews: Martin Matz, Andreas Müller [19.03.2004]
Dänemark: Razzia in Christiania [19.03.2004]
USA: "Null Toleranz" im Strassenverkehr [19.03.2004]
Übergewicht in den USA [17.03.2004]
"Gentechnik-Marihuana"? [12.03.2004]
Veranstaltungen am 1./8. Mai 2004 [12.03.2004]
Thailand: 2500 Tote nicht genug? [12.03.2004]
Promillegrenze für THC? [10.03.2004]
VG Köln: Keine Genehmigung für Patienten [10.03.2004]
Razzia bei den "Bandidos" [09.03.2004]
10 Jahre Cannabisentscheidung [09.03.2004]
INCB-Jahresbericht 2003 erschienen [04.03.2004]
USA: Ein halbes Jahr Haft für Urinverkauf [01.03.2004]
Kokain-Coup in Haiti [01.03.2004]

Nachrichten vom Februar 2004:
Berlin: 15g ja, Modellversuch nein [27.02.2004]
Brasilien: Parlament beschließt Entkriminalisierung [25.02.2004]
Cannabisbesitz und Führerschein [20.02.2004]
Schweizer Studie zu Drogenkonsum bei Jugendlichen [20.02.2004]
Kuchenbäcker reumütig [18.02.2004]
Verwaltungsgericht Köln verhandelt über Cannabis als Medizin [17.02.2004]
Passau: Hanftag verlief ohne Probleme [16.02.2004]
IACM: Wortbruch der Bundesregierung [16.02.2004]
Schweden: Viermal mehr Drogentote [15.02.2004]
Hanftage in Passau [13.02.2004]
Hamburg: Lehrer vor Gericht [12.02.2004]
Berlin: Reformdiskussion im Ausschuss vertagt [12.02.2004]
Cannabis an der Schule [12.02.2004]
Opiumkonferenz in Kabul [09.02.2004]
USA: Hanflebensmittelverbot illegal [08.02.2004]
Veranstaltungshinweise [06.02.2004]
USA: John Kerry und Cannabis [06.02.2004]
Hamburg: Wegen 4,4g Cannabis vor Gericht [04.02.2004]
Schweiz: Freispruch für Ärzte [04.02.2004]
Gefährliches weisses Pulver [03.02.2004]

Nachrichten vom Januar 2004:
Bundesregierung plant Sondersteuer auf "Alcopops" [31.01.2004]
Hanfparade am 14. August 2004 [31.01.2004]
Berlin: "Neue Wege in der Berliner Cannabis-Politik?" [30.01.2004]
Berlin: Gericht gibt "das Hanf" frei [29.01.2004]
Großbritannien: Cannabisreform heute in Kraft getreten [29.01.2004]
Hamburg: Cannabislegalisierung im FDP-Wahlprogramm [28.01.2004]
Schweizer Gesundheitsministerium: Doch kein Cannabistoter [27.01.2004]
Schweiz: Ständerat beharrt auf Straffreiheit [27.01.2004]
Berliner FDP-Landesparteitag beschließt Cannabisvorstoß [26.01.2004]
Berlin: Protokoll der Anhörung vom 8. Januar [23.01.2004]
Berlin: Podiumsdiskussion zu Cannabis [23.01.2004]
USA: Mehr medizinische Cannabiskonsumenten [23.01.2004]
Medizin: Zulassung im 2. Quartal 2004 erwartet [23.01.2004]
Großbritannien: Cannabisaufklärungskampagne [23.01.2004]
Bayern: CSU-Stadträtin für Legalisierung [23.01.2004]
Bundesweite Befragung von Cannabiskonsumenten [22.01.2004]
Großbritannien: Erster "Cannabistoter"? [20.01.2004]
Schill: Kein Ende der Kokain-Gerüchte [15.01.2004]
Kanada: 25.000 Pflanzen in Brauerei angebaut [14.01.2004]
BMJ-Studie zu Filterzigaretten [13.01.2004]
Verbot und Beendigung des Konsums [12.01.2004]
USA: Polizei vor Gericht [12.01.2004]
DNS-Tests für Kiffer? [11.01.2004]
Afghanistan: "Drogenkrieg" unterliegt dem "Krieg gegen Terrorismus" [11.01.2004]
Dänemark: Stände in "Pusherstraße" niedergebrannt [10.01.2004]
USA: Krankheit reformiert Abgeordneten [10.01.2004]
Berlin: Expertenanhörung zu Cannabisreform [09.01.2004]
FDP: Anfrage im Bundestag zu Cannabismedizin [07.01.2004]
Zahl der Drogentoten rückläufig [05.01.2004]
Marokko: 134.000 Hektar Hanf [05.01.2004]

Neuigkeiten-Archiv:
Sep, Okt, Nov, Dez, Jan, Feb, Mär, Apr, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 

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Aktuell: CLN#150, 26.03.2004
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Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
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Modellversuch in Berlin
Normenkontrollantrag (AG Bernau)
Rechtsungleichheit i.d. Ländern (§ 31a)
Cannabis und Führerschein
Amnestie für Hanf-Inhaftierte
3 Joints = 20 Zigaretten?
Jahresrückblick 2003
Koalitionsvereinbarungen
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):
Hanftage/Passau (12.-14.02.2004)
Cannatrade (19.-21.03.2004)
Maidemos (01./08.01.2004)
Pottdemo/Essen (19.06.2004)
Hanfparade (14.08.2004)
Hanftag/München (Aug. 2004)
CannaBusiness (24.-26.09.2004)

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31.03.2004

Studien zu Cannabis und Sperma [31.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-31-sp

Seit mehreren Jahren kursieren immer wieder Berichte in der Presse, wonach Studien ergeben hätten, dass der Cannabiswirkstoff THC die männliche Fruchtbarkeit beeinträchtige. Da der körpereigene Botenstoff Anandamid, dessen Wirkung THC nachahmt, eine Rolle bei der Befruchtung von Eizellen spielt, ist eine entsprechender Einfluss von THC eigentlich nicht verwunderlich. Die Frage ist jedoch immer, inwiefern die Laborbedingungen und insbesondere die dort verwendeten Dosierungen auf den menschlichen Körper übertragbar sind.

Der Bericht des Institute of Medicine von 1999 für die US-Bundesregierung befasste sich mit mehreren, damals bereits vorliegenden Studien zum Einfluss von Cannabis auf die Fruchtbarkeit und kam zu folgendem Schluss:

"Die Wirkung von Cannabinoiden auf die Fähigkeit von Sperma, Eizellen zu befruchten, ist umkehrbar und wird bei [Konzentrationen] beobachtet die höher liegen als jene die bei Marihuanarauchern wahrscheinlich auftreten."

Der Einfluss von THC auf die Befruchtungsfähigkeit ist also vorübergehender Natur und tritt erst bei THC-Konzentrationen auf, die zwar im Labor erreicht werden können, aber weit von in der Praxis tatsächlich auftretenden Werten entfernt sind.

Der "Spiegel" berichtet von einer Studie von Sheena Lewis von der Queen's University in Großbritannien, wonach der Cannabiswirkstoff THC die Beweglichkeit von Spermien beeinträchtigen kann. Forscher behandelten 51 Spermaproben mit THC und beobachteten eine um bis zu 45% verringerte Beweglichkeit. Welcher Dosierung dabei verwendet wurde und wie aussagekräftig die Ergebnisse nicht nur im Reagenzglas sondern auch für Konsumenten sind, berichtet der Spiegel leider nicht.

Eine Studie in Spanien, die nicht einfach THC ins Reagenzglas kippte, sondern echte Konsumenten untersuchte und zwar rund 25-mal mehr als die britische Studie an Proben untersucht hatte, konnte keinen Einfluss von THC auf die Spermaqualität feststellen:

Nach einer Studie von Forschern des Instituts Marqués in Barcelona wurde die Qualität des männlichen Spermas nicht durch den Konsum von Drogen beeinflusst. Sie hatten 1.005 Spermienproben von Männern aus Barcelona und von 279 Männern aus La Coruña analysiert. Dabei waren eine Anzahl möglicher Einflüsse auf die Spermienqualität untersucht worden. Der höchste Einfluss auf die Spermienqualität wurde für die Häufigkeit der Ejakulationen gemessen. Je mehr Ejakulationen um so besser. Männer, die Drogen konsumierten, wiesen eine häufigere Ejakulationsfrequenz auf (4,1 pro Woche) als der Durchschnitt der männlichen Bevölkerung (3,1 pro Woche). (Quelle: Las drogas no afectan a la calidad del esperma, <http://www.bahiademalaga.com>)
(IACM-Informationen, 27.03.2004)

Marihuana macht Spermien schlapp [spiegel.de, 31.03.2004]
Las drogas no afectan a la calidad del semen [El Mundo (ES), 23.03.2004]

"Marihuana schadet Spermien" (Seeigel-Studie)


30.03.2004

Dealte hessische Polizei mit 1,2 Tonnen Kokain? [30.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-30-he

Nach einem Bericht der "hessenschau" (hr) beruht der "größte Rauschgiftfund der bundesdeutschen Kriminalgeschichte" vor eineinhalb Jahren auf einem Deal, den die hessische Polizei selbst organisiert hatte. Verdeckte Ermittler bestellten demnach 1,2 Tonnen Kokain mit einem Marktwert von 37 bis 120 Millionen Euro von einem kolumbianischen Lieferanten. Die Ware wurde unter Melonen aus Ecuador versteckt. Der Hamburger Zoll habe die entdeckten Drogen absichtlich passieren lassen, damit die Ermittler damit Abnehmer ködern konnten, so das Magazin. Schliesslich gingen der Polizei Händler aus Spanien in Kassel auf den Leim.

Bei der Vorstellung des Fundes erklärte Innenminister Bouffier stolz: "Das was dort liegt ist geeignet, tausende von Menschen ins Elend zu stürzen." Er nannte den Fund einen wichtigen Schlag gegen das organiserte Verbrechen. Der Hauptangeklagte muss laut "hessenschau"" trotz des Rekordfunds nur fünf Jahre Haft absitzen, weil das Gericht anerkannte, dass das Geschäft auf Initiative der Polizei zustandekam und nicht von den Angeklagten selbständig geplant war.

Diese Darstellung wurde von Landespolizeipräsident Norbert Nedela am Dienstag, 30.03.2004 dementiert. Nicht verdeckte Ermittler, sondern "V-Leute" der Polizei hätten den Kontakt zu den Lieferanten hergestellt. Der Hauptangeklagte sei zu neuneinhalb Jahren und weitere Angeklagte zu achteinhalb und sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das ist immer noch weniger als die 10 Jahre Haft, die im Februar 2003 ein nicht vorbestrafter 51jähriger Familienvater dafür bekam, dass er bei einem von Beamten des bayerischen Landeskriminalamtes eingefädelten Haschischgeschäft mitgemacht und 55 kg Cannabis für Abnehmer in Polen geliefert hatte (siehe CLN#99, 28.02.2003).

Dank des von der Polizei selbst organisierten Kokaindeals habe sich die beschlagnahmte Kokainmenge im Jahre 2002 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, berichtet hr-online. Der "Fund" in Kassel besserte die Kokain-Statistik um soviele Kilos auf, wie alle Sicherstellungen im Jahre 2001 zusammengenommen.

Unser Kommentar dazu: Wenn Firmen wie Enron und Parmalat mit buchhalterischen Tricks Millioneneinnahmen vortäuschen wo keine existieren, liegt der Verdacht nahe, dass es bis zur Pleite nicht mehr weit ist. Nun sind scheinbar Enron-Methoden auch in der Drogenpolitik akzeptabel geworden. Hauptsache, der Anschein des Erfolgs bleibt gewahrt.

Drogendeal von Polizei eingefädelt [hr-online.de, 29.03.2004]
Größter Kokainfund: Spielte Polizei Dealer? [rp-online.de, 29.03.2004]
Bouffier verteidigt Polizeiarbeit bei Kasseler Kokainfund [faz.net, 31.03.2004]

Eine Tonne Kokain gefunden [n-tv.de, 16.10.2002]
Urteile bei Cannabis


29.03.2004

Berlin: Verfahrenseinstellung bis 30g möglich [29.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-29-be

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses folgte einem Antrag der Grünen, wonach eine Einstellung eines Verfahrens bei bis zu 30g Cannabis möglich ist. Im Februar hatte der Gesundheitsausschuss als Grenze, bis zu der im Regelfall das Verfahren eingestellt wird, nur auf 15g festgelegt.

Rechtsausschuss: Bis zu 15 Gramm Cannabis erlaubt [Berliner Morgenpost, 26.03.2004]
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


29.03.2004

West-Australien entkriminalisiert Cannabis [29.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-29-au

Der australische Bundesstaat West-Australien ist der zweite Bundesstaat nach Südaustralien, der Cannabisbesitz entkriminalisiert hat. Das Gesetz, das am 21.03.2004 in Kraft getreten ist, sieht für den Besitz von bis zu 30 g Cannabis eine Geldstrafe von 150 AU$ (ca. 92 €) vor und eine Verpflichtung, an einem Kurs über Drogen teilzunehmen. Der Anbau von bis zu zwei Pflanzen wird mit 200 AU$ Geldstrafe bestraft (ca. 123 &euro). In den Bundesstaaten New South Wales, Victoria und Queensland gilt Besitz und Anbau noch als Straftat, wegen der man vor dem Richter landen kann, die Polizei hat jedoch die Möglichkeit, das Verfahren mit einer Verwarnung einzustellen.

Western Australia Eases Rules on Cannabis [New Zealand Herald (NZ), 22.03.2004]
2004 Cannabis Program Overview [health.wa.gov.au]

Australian State Laws (Cannabisgesetze in Australien)
Cannabis in Australien


29.03.2004

Kanada plant Cannabis in Apotheken [29.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-29-ca

Das kanadische Gesundheitsministerium arbeitet an einem Plan, Cannabis in der westlichen Provinz British Columbia in Apotheken an Patienten abzugeben. Etwa 700 Patienten in Kanada haben derzeit eine Sondergenehmigung der Regierung zum Besitz von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Ein Unternehmen baut in einem ehemaligen Bergwerk unter der Stadt Flin-Flon in Nordkanada Cannabispflanzen für die Regierung an. Diese Pflanzen werden für die Belieferung der Apotheken zur Verfügung stehen.

Derzeit hat nur etwa ein Zehntel der Patienten mit Genehmigung beantragt, von der Regierung mit Cannabis versorgt zu werden. Die meisten versorgen sich über Kooperativen, die "Compassion Clubs", die jedoch von der Regierung keine Anbaugenehmigung bekommen. Kritiker weisen auf die hohen Kosten beim Regierungsprogramm und auf angebliche Qualitätsprobleme beim offiziellen Produkt hin. Das Regierungscannabis enthalte unannehmbar hohe Werte an Schwermetallen, weil es in Erde angebaut wurde, die durch Schwerindustrie in der Nähe des Bergwerks verseucht sei. Auch der THC-Gehalt bliebe hinter den Angaben der Regierung und der im grauen Markt üblichen Qualität zurück.

Im Oktober hatte ein Berufungsgericht der Provinz Ontario entschieden, dass die Genehmigungspraxis der Regierung zu restriktiv sei (siehe CLN#129, 10.10.2003). Eine Regel, keine Kooperative von mehr als drei Patienten zuzulassen, sei rechtswidrig. Trotz dieser Entscheidung hat bisher kein einziger "Compassion Club" in Kanada eine staatliche Genehmigung zum Cannabisanbau für beteiligte Patienten erhalten. Patienten dürfen damit nur einzeln oder in sehr kleinen Gruppen Cannabis für den eigenen Bedarf anbauen.

Immerhin ist Kanada mit seinen 700 lizenzierten Patienten wesentlich weiter als Deutschland, wo das zustädige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bisher alle Anträge von Patienten abgelehnt hat.

Canada Plans To Offer Medical Marijuana in BC Pharmacies [DWC#330, 26.03.2004]

Kanada: Regierung verliert Prozess aber Verbot wieder gültig [CLN#129, 10.10.2003]
VG Köln: Keine Genehmigung für Patienten [CLN#148, 12.03.2004]

Cannabis in Kanada
Cannabis als Medizin


24.03.2004

Berlin: Protokoll der Debatte vom 26. Februar [24.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-24-be

Wir haben den Protokolltext der Debatte im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur Cannabisreform online gestellt. Sie finden dort die Redebeiträge von Abgeordneten aller Fraktionen vor der Abstimmung über die Anträge. Diese Beiträge geben einen guten Überblick über die Standpunkte und taktischen Überlegungen bei den verschiedenen Fraktionen. Lesenswert!

Protokoll der Debatte im Berliner Gesundheitsausschuss [26.02.2004]
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


23.03.2004

Caspers-Merk lobt US-Antidrogenkampagnen [23.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-23-mcm

Von einem Besuch bei einem UN-Drogengipfel in Wien zurückgekehrt, gab die Bundesdrogenbeauftragte, Frau Marion Caspers-Merk dem "Tagesspiegel" ein Interview. Darin lobte sie die AIDS-Prävention der Bundesregierung, erwähnte jedoch auch Kritik an Drogenkonsumräumen, ohne Namen zu nennen. Der Bundesregierung war im Jahresbericht des UN-Drogenkontrollrats vorgeworfen worden, damit gegen UN-Abkommen zu verstossen (siehe CLN#147, 05.03.2004).

Frau Caspers-Merk hatte lobende Worte für Aspekte der Drogenpolitik mehrer Länder übrig. Die USA haben "sehr gute nationale Kampagnen, die sich speziell an Jugendliche richten." Tatsächlich wurde die bekannteste Antidrogenkampagne der USA, das DARE-Programm an amerikanischen Schulen, im Laufe der letzten Jahre in mehreren wissenschaftlichen Studien untersucht. Keine diese Studien konnte je einen mässigenden Einfluss auf den späteren Konsum illegaler Substanzen feststellen. Im Gegenteil, DARE-Absolventen konsumierten sogar etwas mehr Cannabis als Gleichaltrige ohne DARE-Propaganda.

Ähnliche Ergebnisse (bzw. die Abwesenheit davon) zeigte eine mehrjährige Medienkampagne des Office of National Drug Control Policy (ONDCP), die ab 1998 mit etwa 200 Millionen Dollar pro Jahr aus der Staatskasse finanziert wurde (Gesamtbudget bisher: ca. eine Milliarde Dollar). Eine begleitende Studie bestätigt die weitgehende Nutzlosigkeit der Kampagne. "Die Trenddaten zum Marihuanagebrauch sind nicht günstig", berichteten die Wissenschaftler im Dezember 2003. Der Cannabiskonsum in der Hauptzielgruppe der 14 bis 16-Jährigen habe in den letzten drei Jahren nämlich weiter zugenommen. Ein Zusammenhang zwischen der Vertrautheit mit der Kampagne und der persönlichen Einstellung zu Cannabis bei befragten Jugendlichen konnte nicht nachgewiesen werden. Daraufhin wurden nicht etwa die Mittel für die offensichtlich nutzlose Kampagne, sondern für die Studie zur Auswertung ihrer (Un-)Wirksamkeit gestrichen!

Wenn solche unwirksame Kampagnen, die lediglich Steuergelder verschwenden, tatsächlich Vorbild für die bundesdeutsche Drogenpolitik sind, dann verwundert der beklagte Anstieg beim Konsum von Cannabis unter Jugendlichen in Deutschland eigentlich nicht mehr. Gute Absichten sind keine Entschuldigung für schlechte Ergebnisse. Wichtig wäre ehrliche Aufklärung statt Drohungen, Doppelmoral und Übertreibungen, die nur die Glaubwürdigkeit kosten.

Auf den boomenden Opiumanbau in Afghanistan angesprochen, sagte Frau Caspers-Merk: "50 Prozent der afghanischen Volkswirtschaft leben inzwischen direkt und indirekt vom Drogenhandel. Daher ist es wichtig, Anbaualternativen zu entwickeln und die Kontrollen zu verstärken. Beides muss Hand in Hand gehen." Wie solch eine Strategie umgesetzt werden kann, wenn dank der Drogenprohibition Opium den Bauern das Zigfache an Einnahmen bringt als Weizen, dessen Verkauf oft nicht einmal die Produktionskosten deckt, verriet sie leider nicht.

Zu Cannabis verwies die Drogenbeauftragte wieder einmal auf einen Anstieg des Wirkstoffgehalts. Sie beschreibt die Auswirkungen der Politik ihrer Regierung wie folgt:

Uns macht vor allem Sorge, dass das heute angebotene Cannabis wesentlich mehr THC- Wirkstoff enthält als noch vor einigen Jahren. Das heißt: Der Stoff selbst ist härter, und die Konsummuster der Jugendlichen werden es auch. Deshalb warne ich immer davor, das Thema zu verharmlosen. Wir haben zunehmend Probleme mit jungen Menschen, die Cannabis-Abhängigkeiten entwickeln.
Beim Thema Abhängigkeit kann Cannabis noch lange nicht der Volksdroge Alkohol - die auch Frau Caspers-Merk nicht verbieten will - das Wasser reichen. Bei weniger als 6 Prozent aller Drogenberatungsbesuche im Jahre 1999 stand Cannabis im Vordergrund, wobei vielfach rechtliche Probleme eine Rolle spielten. Insgesamt sind auf Alkoholprobleme rund doppelt soviele Drogenberatungsbesuche zurückzuführen als auf alle illegalen Drogen zusammengenommen. Wegen Alkoholproblemen suchten mehr als zehnmal soviele Menschen eine Drogenberatung auf als wegen Abhägigkeit, Strafverfolgung oder Führerscheinproblemen bei Cannabis.

Zum (eher mässigen) Anstieg des Wirkstoffgehalts in den letzten Jahren ist anzumerken, dass dieser, wenn entsprechend die Dosierung angepasst wird, eher zu einer Verringerung der Risiken, etwa der Reizung der Atemwege durch grosse Mengen von Rauch bei relativ wirkstoffarmen Sorten.

Dass dies in der Praxis nicht immer der Fall ist, liegt daran, dass Cannabis dank Verbot keinerlei Standards unterliegt. Nicht einmal der Händler weiss letztlich, wieviel THC seine Ware enthält. Ein Chemiker, der den Wirkstoffgehalt misst, könnte sich wegen unerlaubten Besitzes strafbar machen. Genauso gibt es keine Alterskontrollen, weil der Verkauf sogar an Erwachsene schon strafbar ist und sich Konsumenten wegen des Verkaufsverbots in der Regel im Freundeskreis versorgen, wo kaum Kontrollen möglich sind.

Während also auf jeder Weinflasche (auch aus dem sonnigen Südbadischen Wahlkreis von Frau Caspers-Merk) der Wirkstoffgehalt in Prozent angegeben ist und für den legalen Vertrieb Details bis hin zur erlaubten Flaschengröße geregelt sind, werden bei Cannabis durch das Komplettverbot der Verbraucherschutz und der Jugendschutz ausgehebelt, indem Produktion und Handel einem unkontrollierten Schwarzmarkt überlassen werden.

"Der Stoff heute ist härter" [Tagesspiegel, 21.03.2004]

INCB-Jahresbericht 2003 erschienen [CLN#147, 05.03.2004]
USA: Medienkampagne, Auswertung eingestellt [CLN#105, 11.04.2003]
The National Youth Anti-Drug Media Campaign: Six Years Of Failure [DPA, 28.10.2003]

Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte


23.03.2004

Jamaika: Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas [23.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-23-jm

Ein Ausschuss des jamaikanischen Abgeordnetenhauses hat empfohlen, den religiösen Gebrauch von Cannabis zu legalisieren. Cannabis wird von Angehörigen der Rastafari-Religion als Sakrament gebraucht. In seinem am Dienstag dem Parlament vorgelegten Bericht erkannte der Ausschuss an, dass das zu Konflikten mit internationalen Drogenabkommen führen könne. Die Regierung solle deshalb eine internationale Initiative zur Überarbeitung bestehender Drogenabkommen starten.

Der private Gebrauch von Cannabis, in Jamaika "Ganja" genannt, soll straffrei werden. Der öffentliche Gebrauch soll nur als minderes Vergehen verfolgt werden und nicht im Vorstrafenregister auftauchen. Bei Gebrauch durch Minderjährige sollen Konsument und Erziehungsberechtigter zu einer Beratung geschickt werden.

Der Ausschuss hatte sich mit dem Bericht einer Expertenkommission unter Vorsitz von Professor Barry Chevannes von der Universität Westindiens befasst, der im August 2001 erschienen war. Nun ist die Regierung bzw. das Parlament an der Reihe, um die Empfehlungen umzusetzen. Die grosse Mehrheit der Jamaikaner unterstützt eine Liberalisierung der Cannabisgesetze, die sogar den Nationalhelden Bob Marley zum Verbrecher stempelten. Haupthindernis für eine Reform dürfte die Angst vor möglichen Sanktionen durch die USA sein.

House Committee Says Rastas Should Be Able to Use Ganja As Sacrament [Jamaica Observer (JM), 21.03.2004]

Cannabis in Jamaika


22.03.2004

Rußland entkriminalisiert - oder doch nicht? [22.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-22-ru

Bisher war die russische Drogenpolitik - ausser bei Alkohol und Nikotin - sehr repressiv. Im November hat jedoch die Duma, das russsische Parlament, ein Gesetz beschlossen, das Konsumenten illegaler Drogen von Strafverfolgung befreien soll. Die Reform sieht vor, dass der Besitz von bis zu 10 Konsumdosen keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit sein wird. Ein Kleinhändler im Besitz von 10 bis 50 Einzeldosen, der nicht gerade beim Verkauf erwischt wird, muß mit einem größeren Bussgeld und Sozialdienst rechnen, landet aber nicht im Gefängnis. Ab 50 Dosen schliesslich greift die volle Härte des Gesetzes.

Ein Ziel des Gesetzes ist, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten. Rußland hat - zusammen mit den USA - auf die Einwohnerzahl bezogen eine der höchsten Inhaftierungsraten der Welt. Etwa 200.000 bis 300.000 Menschen sitzen derzeit aufgrund von Drogengesetzen in russischen Haftanstalten ein. Vielfach kommt es dort zu Infektionen mit HIV und Hepatitis B und C, die durch gemeinsam benutzte Spritzen oder ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen werden

Im Januar wurde das Gesetz von Präsident Putin unterzeichnet und sollte im März in Kraft treten. Das wird nun erst im Mai der Fall sein. Stolperstein war die fehlende Definition des Begriffs der "durchschnittlichen Einzelmenge" bei verschiedenen Drogen. Der Bundesdrogenkontrolldienst, die Bundesdrogenpolizei, will die Reform unterlaufen, indem sie die Bemessung der Einzeldosis so gering ansetzt, dass auch einfache Konsumenten wieder wie Dealer behandelt werden. Bei Heroin soll die Einzeldosis bei 0,0001g liegen, ein Gramm wären also laut Gesetz 10.000 Einzeldosen. Bei Cannabis schlägt die Drogenpolizei eine Einzeldosis von 1,5 Milligramm fest, als würde ein Gramm Haschisch bei einmal täglichem Konsum für zwei Jahre reichen! Die tatsächliche Einzeldosis liegt um ein Mehrhundertfaches höher.

Die Menschenrechtsbeauftragte des Präsidenten, Ella Pamfilova, wandte sich am 11.03. an die Regierung und warnte davor, dass mit diesen Grenzmengen der Wille des Gesetzgebers unterlaufen werde. Die Regierung solle stattdessen auf unabhängige Experten hören.

Das Gesetz soll voraussichtlich am 12. Mai in Kraft treten, aber wie die Grenzmenge festgesetzt wird, steht nach wie vor nicht fest.

Russia's New Drug Law Held Up, Due to Go Into Effect May 12 [DWC#329, 19.03.2004]
Drogen in Rußland


19.03.2004

Interviews: Martin Matz, Andreas Müller [19.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-19-iv

Zwei interessante Interviews mit Personen, die sich für eine Cannabisreform einsetzen, wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Die "Junge Welt" sprach mit Martin Matz. Als drogenpolitischer Sprecher der Berliner FDP war er federführend bei dem Vorschlag, den staatlich kontrollierten Verkauf von Cannabis in Berlin als Modellversuch zu erproben.

F: Was sind die alternativen Vorschläge Ihrer Fraktion?

Wenn man den Schwerpunkt auf dem Gebiet der Drogenpolitik auf Prävention setzen will, muß man zu einer Beendigung der repressiven Cannabispolitik kommen, die heutzutage durch das Betäubungsmittelgesetz vorgegeben ist. Daher fordern wir eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und den Verkauf von Cannabisprodukten in Verkaufsstellen mit einer staatlichen Lizenz.

F: Warum hat die PDS sich gegen Ihren Antrag ausgesprochen?

Ich habe bei den drogenpolitischen Sprechern von SPD und PDS den Eindruck, daß sie eigentlich das Richtige wollen, es aber gegenüber ihrer eigenen Klientel nicht durchsetzen können.

Drogenlegalisierung in Berlin: FDP für Joints mit staatlicher Lizenz? [junge Welt, 12.03.2004]

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
Hintergründe, Argumente und Thesen zum Thema Cannabis [Martin Matz/FDP Berlin, PDF, 08.09.2003]
Berlin: FDP für Coffeeshops [CLN#127, 26.09.2003]
FDP und Cannabis

An den Anhörungen zu den Vorschlägen im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses nahm Richter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau teil, mit dem die "taz" sprach. Mit einem Vorlagebeschluß an das Bundesverfassunggericht will er prüfen lassen, ob die derzeitige Rechtspraxis bei Cannabis mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

An den deutschen Schulen ist es nach wie vor so, dass jeder erzählen kann, er habe sich am Wochenende halb tot gesoffen, aber kaum jemand sagt offen: Ich habe gekifft. Lehrer und Eltern sprechen das Thema nicht an, weil es unter dem Damoklesschwert der Strafbarkeit steht. Ich bevorzuge das Modell der Holländer, wo Cannabis seit 30 Jahren frei zugänglich ist und ehrlich darüber geredet wird. Mit dem Ergebnis, dass die Zahl der Konsumenten trotz Freigabe nicht angestiegen ist.

"Ich stand oft auf der Abschussliste" [taz, 15.03.2004]

Normenkontrollantrag (AG Bernau)


19.03.2004

Dänemark: Razzia in Christiania [19.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-19-dk

Bei einer polizeilichen Razzia im "Freistaat Christiania", einer selbstverwalteten Gemeinschaft auf einem ehemaligen Kasernengelände in Kopenhagen, wurden 48 Personen festgenommen.

Ein Sanierungsplan der Regierung für das Viertel, nach dem wohl die meisten Einwohner wegziehen hätten müssen, wurde zwar inzwischen aufgegeben, die Regierung besteht jedoch weiter darauf, dass der Cannabisverkauf in Christiania eingestellt wird.

Haschisch-Razzia in Kopenhagens Hippie-Viertel [FAZ, 16.03.2004]

Dänemark: Stände in "Pusherstraße" niedergebrannt [CLN#141, 16.01.2004]

Cannabis in Dänemark


19.03.2004

USA: "Null Toleranz" im Strassenverkehr [19.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-19-us

In den USA fällt der Strassenverkehr in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstaaten. So gelten etwa in verschiedenen Staaten unterschiedliche Promillegrenzen bei Alkohol. Die Bund kontrolliert jedoch erhebliche Mittel zum Strassenbau, über die er eine Hebelwirkung auf die Gesetze der Bundesstaaten hat. So wurden vor mehreren Jahren bereits Mittel gekürzt, wenn Bundesstaaten kein Gesetz erließen, wonach Besitz selbst geringer Mengen von Cannabis automatisch eine sechsmonatige Führerscheinsperre zur Folg hatte, auch wenn der Besitz in keinerlei Zusammenhang zum Strassenverkehr stand. Ein entsprechendes Gesetz in Kalifornien liess das Parlament in Sacramento jedoch wieder auslaufen.

Nun wollen Abgeordnete des Kongresses in Washington D.C. die Staaten dazu bewegen, jeden Nachweis von vergangenem Konsum bei Fahrern wie Fahren im berauschten Zustand zu bestrafen. Urin- und Haarstests etwa weisen keine Rauschwirkung nach sondern sprechen noch Wochen und Monate nach dem Konsum an, während eine akute Rauschwirkung nur wenige Stunden anhält. Im Februar fand in Tampa, Florida eine Konferenz statt. Dort riefen Robert Dupont, ein ehemaliger Drogenbeauftragter der US-Bundesregierung und andere Experten Politiker dazu auf, entsprechende "Null-Toleranz"-Gesetze zu erlassen.

DuPont propagierte bereits während der Amtszeit von Präsident Reagan Drogentests und machte z.B. die Vergabe von Regierungsaufträgen an Privatfirmen davon abhängig, dass diese ihre Mitarbeiter auf Drogenkonsum testeten. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt betrieb DuPont dann zusammen mit Carlton Turner, einem anderen ehemaligen "Drogenzar" eine Firma, die eben diese Drogentests an Firmen und die Regierung verkaufte.

Nachdem im Laufe der 80er Jahre viele US-Firmen Drogentests für Jobbewerber und Mitarbeiter eingeführt hatten, stagnierte die Zahl der Firmen, die solche Tests verwendeten und war in den letzten Jahren sogar rückläufig. Verschiedene wissenschaftliche Studien konnten keine Produktivitätsverbesserungen durch Drogentests feststellen.

Wenn man per Urintests tatsächlich Konsumenten zum Umstieg von Drogen mit langer Nachweisdauer (Cannabis) auf solche mit relativ kurzer Nachweisdauer (Alkohol, Kokain) motiviert, sind Verbesserungen der Sicherheit wohl eher nicht zu erwarten. Allein die Bilanzen der Lieferanten von Drogentests dürften sich verbessern, sollten die Vorschläge aus Tampa Gesetz werden.

"Amerikas Erfahrung mit Drogentests am Arbeitsplatz (wo Drogentests ohne vorherigen Verdacht erlaubt sind) hat uns auf Tests für Fahren unter Drogen vorbereitet," sagte der frühere NIDA-Direktor Robert DuPont. "Wir müssen von dem Konzept 'Du kannst nicht unter Drogenbeeinträchtigung fahren' zu 'Du kannst überhaupt nicht mit Drogen fahren.'"

Congress Seeking To Mandate States Pass Per Se "Drugged Driving" Laws [NORML, 18.03.2004]
International "Drugged Driving" Conference Calls For Expanded Role For Drug Testing [NORML, 26.02.2004]

Drogentests am Arbeitsplatz
Drug Test Makers Benefit From Testing [News Leader (US), 03.07.2002]

Cannabis in den USA


17.03.2004

Übergewicht in den USA [17.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-17-us

Für jeden Amerikaner, der im Jahre 2000 im Zusammenhang mit illegalen Drogen um's Leben kam, starben 23 Amerikaner wegen falscher Ernährung. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie in der aktuellen Ausgabe des Journal of the American Medical Association (JAMA).

Mit 400,000 Todesfällen pro Jahr liegt Übergewicht als vermeidbare Todesursache nur noch knapp hinter der legalen Droge Tabak, die 435.000 Menschen pro Jahr das Leben kostet. Setzt sich der bestehende Trend fort, wird Übergewicht bald die häufigste vermeidbare Todesursache in den USA sein. An dritter Stelle folgt Alkohol, mit 85.000 Toten. Weitere Ursachen: Infektionen, 75.000; Vergiftungen: 55.000; Verkehrsunfälle: 43.000; Schusswaffen: 29.000; riskantes Sexualverhalten: 20.000; illegale Drogen: 17.000.

Für die Bekämpfung des illegalen Drogenkonsums geben die USA pro Jahr rund 40 Milliarden Dollar aus. Für die Bekämpfung der anderen Todesursachen liegen keine Zahlen vor.

Fat & Sloth Kill 20 Times More People than Illegal Drugs, Study Finds [DWC#328, 12.03.2004]
Cannabis in den USA


12.03.2004

"Gentechnik-Marihuana"? [12.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-12-gt

Eine aktuelle AP-Meldung zu Cannabis, die derzeit durch die Presse geht, veranschaulicht, wie unseriös bei dem Thema berichtet werden kann:

Genmanipuliertes Marihuana spielt auf dem norddeutschen Drogenmarkt nach Beobachtungen von Suchtgiftfahndern eine zunehmend wichtige Rolle.

Der starke Anteil von Cannabis- Wirkstoffen mache die Pflanzen besonders attraktiv, sagte Zolloberamtsrat Wolfgang Rulfs in Bremen bei der Vorstellung von mehreren beschlagnahmten Säcken des hoch gezüchteten Stoffes durch Zollbeamte.

Das Marihuana habe einen Cannabis-Gehalt von 20 Prozent, herkömmliche Sorten hätten nur sechs Prozent, sagte Rulfs. Das Gen-Marihuana stamme meist aus den Niederlanden und verbreite einen intensiven Geruch.
Doch nur wenige Sätze weiter heisst es dann: "Der hohe THC-Wert werde schon seit einigen Jahren in den Niederlanden durch spezielle Züchtung erzeugt. Ob diese auf natürlicher Auslese oder Genmanipulation beruhe, sei offen, hieß es." Mit anderen Worten, das angebliche neue "Gen-Marihuana" ist erstens ein alter Hut (solche Züchtungen gibt es in Nordamerika und Europa seit über zwei Jahrzehnten), und zweitens kann das mit der genetischen Manipulation genauso gut nur ein Gerücht sein. Warum dann die reisserische Überschrift mit dem "Gen-Marihuana"?

"Viele Heroin-Dealer würden mittlerweile auf den Vertrieb der neuen Marihuana-Züchtung setzen, erklärte der deutsche Fahnder Wolfgang Rulfs weiter", heißt es im "Standart". Wir hoffen doch sehr, dass die Kunden dieser Dealer nicht versuchen werden, sich das grüne Kraut in die Venen zu spritzen...

Unklar ist auch, warum das Wunderkraut aus Bremen "fünf Mal so stark wie herkömmliches Marihuana" sei, wenn laut Fahnder Rulfs normales Marihuana 6 Prozent THC enthält. Jeder Zweitklässler könnte nachrechnen, dass die "neue" Sorte dann 30% THC und nicht "bis zu 20%" enthalten müßte.

An und für sich wäre ein Anstieg des Wirkstoffgehalts kein Grund zur Panik: Ein Cannabisraucher, der weiß, dass er 15%iges statt 5%igem Cannabis vor sich hat und entsprechend dosiert, erreicht die selbe Wirkung und erspart gleichzeitig seinen Lungen zwei Drittel der Rauchbelastung. Das ist der Idealfall, in einem legalen, staatlich kontrollierten Markt. In einem illegalen Markt jedoch, wo weder der Anbauer noch der Händler, geschweige denn der Konsument den tatsächlichen Wirkstoffgehalt kennt, kann es schon sein, dass jemand etwas zuviel erwischt, wenn er mit Cannabis unbekannten Ursprungs wie gewohnt umgeht.

Die Cannabisprohibition verhindert nicht den Konsum, sondern nur den Verbraucherschutz. Warum werden solche Zusammenhänge nicht angesprochen, wenn es um den Wirkstoffgehalt von Drogen geht? Helfen Sie mit, das zu korrigieren. Schreiben Sie einen Leserbrief an eine Zeitung! Das Medienprojekt MAP-DE hilft Ihnen dabei.

Leider geht es bei vielen Berichten über Drogen nicht in erster Linie darum, Informationen zu verbreiten. Oft werden einfach nur Emotionen geschürt, Logik und faktische Details sind dabei scheinbar völlig nebensächlich. Kein Wunder, dass wir heute noch mit Drogengesetzen leben, die auf 80 Jahre alte Vorurteile zurückgehen.

Neue Marihuana-Sorte mit fünffacher Wirkung bei Dealern gefragt [Yahoo, 10.03.2004]
Neue Marihuana-Sorte bei Dealern sehr beliebt [Rheinische Post, 11.03.2004]
Gen-Marihuana auf dem Vormarsch [Standart (AT), 10.03.2004]

Wirkstoffgehalt von Haschisch und Marihuana
Medienprojekt MAP-DE


12.03.2004

Veranstaltungen am 1./8. Mai 2004 [12.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-12-mmm

Seit vielen Jahren findet in New York am ersten Samstag im Mai eine Demonstration gegen die Cannabisprohibition statt. Inzwischen hat sich diese Institution auch auf andere Städte und Länder ausgebreitet.

Seit mehreren Jahren beteiligen sich lokale Aktivisten im deutschsprachigen Raum an den Aktionen. Dieses Jahr gibt es u.a. in Bremen, Rostock, Leipzig, Potsdam, Frankfurt, Darmstadt und in Luxemburg sowie mehreren Orten in der Schweiz Veranstaltungen. Weil der erste Samstag diesmal auf den 1. Mai fällt, wo viele Veranstaltungen der Gewerkschaften stattfinden, finden die Cannabisveranstaltungen überwiegend am zweiten Samstag statt.

Daneben werden auch in anderen Städten im Laufe des Jahres Informationstage oder Demonstrationen stattfinden, so in München, Essen, Hamburg und Rostock.

Bitte beachten Sie unsere Übersicht.

Aktionen am 01./08. Mai 2004


12.03.2004

Thailand: 2500 Tote nicht genug? [12.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-12-th

Mit einer drastischen Anti-Drogen-Kampagne versuchte die thailändische Regierung vor einem Jahr, das Land von Drogen zu säubern. Offenbar war die damals als Erfolg gefeierte Aktion nicht von bleibender Wirkung. Wenige Wochen nach dem offiziellen Ende der Kampagne hatten sich die Preise für Amphetaminpillen aus dem Nachbarland Burma schon wieder normalisiert. Nun hat Premierminister Thaksin Shinawatra angekündigt, die Aktion dieses Jahr zu wiederholen.

Voriges Jahr kamen rund 2500 Menschen im Laufe der dreimonatigen Kampagne auf gewaltsame Weise um's Leben. Kritiker vermuten, dass die meisten Opfer von Polizisten ermordet wurden. Lediglich in 46 Fällen wurde offiziell ermittelt. Der erste dieser Fälle endete nun mit einem Freispruch für die verdächtigten Polizisten. Diese Zahlen stimmen sehr bedenklich für die Zukunft.

Sogar das US-Aussenministerium hat die Vorfälle in einem jährlichen Menschenrechtsbericht kritisiert. Die Menschenrechtssituation im südostasiatischen Königreich habe sich "im Hinblick auf aussergerichtliche Tötungen und willkürliche Verhaftungen verschlechtert". Premierminister Thaksin über seine Verbündeten: "Ich bin sehr wütend und verärgert über diesen Bericht," sagte er zu Journalisten. "Was sind denn das für Freunde? Es sind Freunde, die den Ruf von Freunden jedes Jahr schädigen. Was würden sie tun, wenn Thailand jedes Jahr den selben Bericht herausgeben würde? Solche Freunde sind nutzlos."

Thailand to Launch New Drug War This Month, Shrugs off US Human Rights Criticism [DWC#327 (US), 05.03.2004]
Deaths During War on Drugs [Nation (TH), 04.03.2004]
Drogen in Thailand


10.03.2004

Promillegrenze für THC? [10.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-10-thc

Am 06.02.2004 veranstalteten die rheinland-pfälzischen Grünen und die Grüne Jugend in Mainz eine Podiumsdiskussion mit dem Führerschein-Experten Theo Pütz, wobei es um eine "Promillegrenze" für den Cannabiswirkstoff THC ging. Derzeit kann allein schon für den Nachweis von THC im Blut bei der Teilnahme im Strassenverkehr der Führerschein entzogen werden, ohne dass die nachgewiesene Menge für eine Beeinträchtigung ausreichen muss oder dass irgendwelche Ausfallerscheinungen festgestellt werden müssen. Eine Promillegrenze wie bei Alkohol gibt es hier also nicht.

Am 10.02.2004 kritiserte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Creutzmann, die Grünen in einer Pressmitteilung scharf und forderte "Null Drogen am Steuer". Damit war jedoch keine Abschaffung der 0,5 Promille-Regelung bei der Droge Alkohol gemeint, sondern allein das Festhalten an der 0,0 Promille-Regelung bei Cannabis:

Die Wirkung von Cannabis sei individuell so unterschiedlich, dass die Grenzwertdiskussion der Grünen absurd und gefährlich sei. Im übirgen [sic] erinnerte Creutzmann die Grünen daran, dass es sich bei Cannabis aus guten Gründen um eine illegale Droge handle. Daran ändere auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts, das den Konsum von sehr geringen Mengen straffrei stelle.
"Ich finde die Verharmlosung von Drogen durch die rheinland-pfälzischen Grünen unerträglich" sagte Creutzmann abschließend.
Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) antwortete darauf am 18.02.2004 mit einem Offenen Brief:
Das Nüchternheitsgebot für eine Verkehrsteilnahme wurde weder auf der Veranstaltung, noch in der Presseerklärung der Grünen je in Frage gestellt. Sie fordern, dass nur nüchtern am Straßenverkehr teilgenommen werden soll. Das ist richtig! Dies fordern VfD und Grüne auch! Bündnis 90 /Die Grünen sind aber im Gegensatz zu Ihnen bereit die Diskussion um die tatsächlichen Gefährdungskonstellationen nüchtern und sachlich zu führen.
Wenn Sie sich als Verkehrspolitiker ernsthaft mit der Thematik Cannabis und Verkehrssicherheit auseinander gesetzt hätten, wäre Ihnen das Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 20. Juni 2002 nicht entgangen. Dieser Entscheidung ist zum einen zu entnehmen, dass der Fahrerlaubnis in unserer heutigen Gesellschaft existenzsichernde Bedeutung zukommt und demnach durch Artikel 2 GG geschützt ist. Zum anderen verweisen die Verfassungsrichter darauf, dass die Gefahren die durch Cannabis entstehen können, in der Vergangenheit überschätzt wurden. Hierbei stützen sich die Verfassungsrichter auf die gutachterlichen Stellungnahmen von Prof. Krüger und Prof. Berghaus, die auf Bitte der Verfassungsrichter die Stellungnahmen für jeden zugänglich ins Internet gestellt haben. Hätten Sie sich diese Stellungnahmen einmal genau angesehen, wäre Ihnen auch nicht entgangen, dass aus naturwissenschaftlicher Sicht bei THC-Konzentrationen unter 2ng/ml Blutplasma keine Wirkung mehr vorliegt. Demnach ist die 0,0 "Promillegrenze" eine rechtliche Fiktion. So weit einige Quellen zum Gefahrenpotenzial von Cannabis.
(...)
Die Verkehrsgesetzgebung hat sich an den tatsächlichen Gefährdungskonstellationen zu orientieren, und dies frei von drogenpolitischen Ansichten, da die Verkehrsgesetzgebung ansonsten zum Ersatzstrafrecht verkommt.
Wir finden es im übrigen unerträglich, das Sie als Landtagsvizepräsident anscheinend unsere Verfassung nicht kennen oder missachten, da Ihrer Presseerklärung u.a. zu entnehmen ist, dass Sie die Auffassung vertreten, das Bundesverfassungsgericht hätte den Konsum von sehr geringen Mengen Cannabis straffrei gestellt. Der Konsum war noch nie strafrechtsbewährt, da das Recht auf Selbstschädigung durch Artikel 2 GG geschützt ist. Der Versuch den Konsum über den Umweg Verkehrsrecht zu betrafen ist demnach verfassungswidrig.
Wir wären in übrigen daran interessiert die guten Gründe für das Cannabisverbot von Ihnen zu erfahren. Uns liegen zur Zeit nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die die Substanz Cannabis weitaus ungefährlicher einschätzen als z.B. Nikotin und Alkohol (z.B. Kleiber- und Roques-Studie).

Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) berichtete in ihrem Newsletter vom 14.02.2004 von einer in diesem Zusammenhang sehr interssanten Studie von Prof. Olaf Drummer in Australien, wonach zwar Personen mit THC im Blut insgesamt eine höhere Verschuldungsrate von Unfällen hatten als drogenfreie Fahrer (also analog zu Alkohol). Bei THC-Dosen unter 5ng/ml Blut lag die Verschuldungsrate jedoch niedriger als bei drogenfreien Fahrern, also von Personen ohne Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen im Blut.

Offener Brief an die FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz [18.02.2004]
FDP-Pressemitteilung [10.02.2004]
Die Wirkung von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit ist dosisabhängig [IACM, 2004-02-14]

Cannabis im Strassenverkehr


10.03.2004

VG Köln: Keine Genehmigung für Patienten [10.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-10-med

Chronische Kranke, deren Leiden Cannabis lindert, haben nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kön kein Recht auf ihre Medizin. Das Gericht lehnte eine Klage von fünf Patienten ab, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Sondergenehmigung zum legalen Besitz von Cannabis beantragt hatten. Diese wurde ihnen verweigert.

Nach Meinung des Verwaltungsgerichts steht mit dem auf Betäubungsmittelrezept verschreibbaren Medikament Dronabinol eine Alternative zur Verfügung. Dronabinol, eine synthetische Form des Cannabishauptwirkstoffs THC, ist jedoch in Deutschland kein zugelassenes Medikament. Daher sind Krankenkassen nicht verpflichtet, die erheblichen Kosten dafür zu übernehmen. In diesem Fall sollen die Patienten laut Verwaltungsgericht vor den Sozialgerichten auf Kostenübernahme klagen. Dr. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hält jedoch solche Klagen aufgrund der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung von Dronabinol für wenig erfolgversprechend.

Als diese Patienten wegen Cannabis als Medizin vor's Bundesverfassungsgericht gingen, lehnte das höchste deutsche Gericht die Annahme des Falls ab, weil der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft sei. Ein Antrag auf eine Cannabisgenehmigung sei nicht von vorneherein aussichtslos, da die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ein öffentliches Interesse darstelle das Voraussetzung für eine Erteilung ist. Die daraufhin beim BfArM gestellten Anträge wurden ausnahmslos abgelehnt (Bearbeitungsgebühr: € 51,13). Dagegen klagten die Patienten beim VG Köln, das jetzt entschied. Das Gericht ließ ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Erst wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, können die Patienten wieder nach Karlsruhe ziehen. Bis dahin werden sie weiterhin als Kriminelle behandelt, wenn sie eine Medizin verwenden, die ihre Leiden lindert.

Im US-Bundesstaat Oregon können sich Patienten mit einer ärztliche Empfehlung zur medizinischen Verwendung von Cannabis registrieren lassen, um sich vor Strafverfolgung zu schützen. Bisher haben etwa 0,2% der Bevölkerung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Überträgt man diese Rate auf Deutschland, dann wären das 160.000 Patienten bundesweit.

Cannabis bleibt verboten - auch für chronisch Kranke [spiegel.de, 09.03.2004]

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM)
Cannabis als Medizin


09.03.2004

Razzia bei den "Bandidos" [09.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-09-bd

Vergangenen Mittwoch (03.03.2004) durchsuchte die Polizei 60 Privatwohnungen und Clubheime des Motorradclubs "Bandidos" in Deutschland und Luxemburg. Dabei beschlagnahmte sie grosse Mengen Cannabis, Kokain und Amphetamin. Die Ermittlungen laufen bereits seit zwei Jahren. Auch bei der Hauptkonkurrenz, den "Hell's Angels" griff die Polizei ein. Die "Bandidos" sollen Mitglieder der "Hell's Angels" kiloweise mit Drogen beliefert haben, die aus den Niederlanden eingeschmuggelt wurden.

In den 90er Jahren lieferten sich die beiden Banden vor allem in Skandinavien blutige Auseinandersetzungen. Im Juli 1995 feuerten Mitglieder der "Bandidos" eine Panzerfaust auf ein schwedisches Clubheim der "Hell's Angels" ab. Ein Jahr später, im März 1996 wurde ein Mitglied der Bandidos vor dem Kopenhagener Flughafen ermordert. Die Rache dafür bestand aus Panzerfaust-Angriffen auf Clubheims der "Hell's Angels" in Schweden und Dänemark im April. Ein weiterer Anschlag in Kopenhagen im Oktober forderte zwei Menschenleben. 19 Menschen wurden verletzt. Als Hintergrund der Auseinandersetzungen wurden damals Streitigkeiten um illegalen Drogenhandel vermutet.

Ähnliche Probleme mit Bandenkriegen gab es auch in den USA in den 20er Jahren, als man Alkohol verboten hatte, wodurch ein unkontrollierbarer, lukrativer Schwarzmarkt entstand. Mehr Repression löste damals das Problem nicht, sondern verschärfte es nur. Abhilfe schaffte erst die Legalisierung von Alkohol im Jahre 1933. Im Anschluß darauf fiel die Mordrate in den USA Jahr für Jahr, 12 Jahre lang.

"Bandidos" im Visier [n-tv, 03.03.2004]
Lahrer »Hells Angels«-Anführer von der Polizei festgenommen [baden-online.de, 08.03.2004]

Kriminelle Banden und Cannabislegalisierung


09.03.2004

10 Jahre Cannabisentscheidung [09.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-09-vg

Heute werden es 10 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vorschrieb, eine bundesweit "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" zur straffreien Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis sicherzustellen. Binnen weniger als eines Jahres zeigte sich damals, dass die Länder sich im Bundesrat nicht auf eine einheitliche Mengenregelung einigen wollten. Trotzdem kam es im inzwischen vergangenen Jahrzehnt zu keiner Neuregelung durch den Bundestag. In seiner Entscheidung vom 09.03.1994 verpflichtete das Gericht den Gesetzgeber auch, das bestehende Gesetz anhand neuerer Erkenntnisse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse der dazu in Auftrag gegebenen Studien wurden jedoch konsequent ignoriert.

In der zweiten Jahreshälfte 2004 soll das Ergebnis einer neuen Studie des Max-Planck-Instituts in Freiburg zur bestehenden Rechtspraxis bei geringen Mengen vorgestellt werden. Bestätigt diese Studie die Existenz von Rechtsungleichheiten, dann steht das Bundesverfassungsgericht unter Zugzwang, sich mit dem Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau zur Grundgesetzverträglichkeit des Cannabisverbots zu befassen.

Anläßlich des Jahrestags der Entscheidung hat das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen folgende Pressemitteilung herausgegeben:

10 Jahre Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu "geringer Menge Cannabis" - der Gesetzgeber muss endlich aktiv werden!

"Vor 10 Jahren hat das oberste deutsche Gericht die Politik aufgefordert, objektiv zu prüfen, ob das Strafrecht tatsächlich das geeignetste Mittel für eine vernünftige Drogenpolitik ist", sagt Silke Kolwitz, Sprecherin des Bundesnetzwerks Drogenpolitik bei Bündnis 90 / Die Grünen (BND). Dabei sollten neue Forschungsergebnisse und Erfahrungen berücksichtigt werden. Die Bundesverfassungsrichter machten klar, dass Konsumenten, die niemand anderen gefährden, nicht willkürlich bestraft werden dürfen.

"Dann ist nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der Straftaten abzusehen," heißt es im Urteil. "Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen," zitiert Max Plenert, ebenfalls Mitglieder des BND, die Bundesverfassungsrichter weiter. Dies sei bis heute nicht geschehen. "Es ist vielmehr ein sehr deutliches Gefälle innerhalb Deutschlands zu erkennen. Während die südlichen und östlichen Bundesländer einen sehr harten Kurs fahren und Konsumenten selbst beim Besitz geringer Mengen bestrafen, betreiben Länder wie Berlin eine Kurswende und entkriminalisieren Konsumenten. Dieses Gefälle steht im krassen Widerspruch zu dem Grundsatz der bundeseinheitlichen Rechtsprechung."

Für Silke Kolwitz ist klar: "Wir wollen weiter den Weg in eine neue Drogenpolitik gehen. Die bisherige Drogenpolitik der generellen Strafverfolgung von Konsumenten illegaler Drogen ist gescheitert und muss beendet werden. Dies ist Beschlusslage der Grünen Partei und wird auch weiterhin mit Nachdruck eingefordert. Auch im Koalitionsvertrag haben sich SPD und Grüne dazu verpflichtet, dieses Bundesverfassungsgerichts-Urteil umzusetzen."

Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz?
Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts [09.03.1994]

Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau (2002)
Rechtsungleichheit in den Ländern (§ 31a)
Laufende Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg (Albrecht / Paoli)

Was jeder einzelne für die Cannabisreform tun kann


04.03.2004

INCB-Jahresbericht 2003 erschienen [04.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-04-un

Am Mittwoch, 03.03.2004 ist in Wien der Jahresbericht das UN-Drogenkontrollrats erschienen, wie jedes Jahr um diese Zeit.

Ein Kapitel ist diesmal der Zusammenhang zwischen illegalen Drogen und Gewalt gewidmet.Dabei stellt der Bericht jedoch fest, dass Gewalt bei legalen und illegalen Drogen (einschliesslich Mord und Totschlag), die durch die Drogenwirkung selbst bedingt ist, am häufigsten bei Alkohol auftritt. Drogenbedingten Straftaten mit wirtschaftlichem Hintergrund seien in Form von Beschaffungskriminalität zur Finanzierung des Drogenkaufs jedoch häufig. Gewalt bei der Vermarktung entstehe aus Konflikten um Absatzmärkte. Mit anderen Worten: Zu Gewalt kommt es bei illegalen Drogen in erster Linie wegen der Verbote, nicht wegen der Drogenwirkung selbst.

Der Bericht geht kurz auf die UN-Drogenkonferenz in Wien im vergangenen April ein. Dass es dabei um eine Bestandsaufnahme über einen damals schon zur Hälfte verstrichenen 10-Jahresplan ging, dessen Ziel eine Welt ohne Opium, Koka und Cannabis bis 2008 ist, erwähnen die Autoren nicht. Von diesem Ziel ist man, fast ein Jahr später, weiter entfernt als je zuvor, wie die INCB-Berichte zu den verschiedenen Regionen zeigen.

  • In den USA soll die Cannabis-Jahresproduktion bei 10.000 Tonnen liegen, zusätzlich zu 5.000 hauptsächlich aus Mexiko eingeschmuggelten Tonnen. Der Gebrauch von Kokain oder Crack sei mehr oder minder konstant geblieben, trotz der verschärften Grenzkontrollen seit 2001. Heroin von so hoher Reinheit sei verfügbar, dass es geraucht statt gespritzt werden könne.

  • In "fast jedem Land" Südamerikas werde Cannabis produziert. Die Hälfte der Beschlagnahmungen erfolgt in Brasilien, ein weiteres Drittel in Kolumbien. Bei Kokain liegt die Produktionskapazität stabil bei 800 Tonnen pro Jahr. Während in Kolumbien der Anbau durch Versprühung von Giftstoffen von Flugzeugen aus zurückgedrängt werden konnte, blieb der Anbau in Peru konstant und stieg in Bolivien an. Eine Ausweitung der Produktion auf Ecuador und Venezuela sei möglich.

  • In Afghanistan habe der Anbau und Schmuggel von Opiaten "trotz" der Invasion und des Regierungswechsels zugenommen. Korrekt wäre wohl "wegen" gewesen. Schliesslich war im Jahre 2001 im Territorium der Nordallianz, die Ende des Jahres mit Unterstützung der USA schließlich das Taliban-Regime stürzte, der Löwenanteil des afghanischen Opiums produziert worden. Die Kriegsfürsten hatten damit ihre Privatarmeen finanziert. Die USA halten sich seitdem aus der Drogenbekämpfung in Afghanistan auch fast völlig heraus. Inzwischen wird auf 80.000 ha Schlafmohn zur Opiumgewinnung hergestellt. Von 2002 auf 2003 stieg die Jahresproduktion von 3400 auf 3600 Tonnen, trotz Anbaubekämpfungsmaßnahmen in einzelnen Provinzen. Das Angebot sei so groß, dass die Preise seit Januar 2003 am Fallen sind.

  • In Europa sei Cannabis immer noch die am meisten "missbrauchte" Droge, der Anbau und Handel nehme zu (für das INCB sind Alkohol und Nikotin offensichtlich keine Drogen und der Bericht spricht beim Konsum illegaler Substanzen grundsätzlich von "Missbrauch", egal wie häufig oder wie selten die Substanz konsumiert wird). 19,8% der jüngeren Franzosen, 15% der Spanier, 13,4% der Briten und 12,2% der Niederländer hätten im letzten Monat Cannabis konsumiert, meldet der Bericht.

Erneut kritisierte der Kontrollrat die Konsumräume für Heroinkonsumenten in Deutschland. Diese seien nicht mit UN-Drogenabkommen vereinbar.

UNO: Nach Rekordernte mehr Heroin auf dem Weg nach Europa [Reuters, 03.03.2004]

Report of the International Narcotics Control Board for 2003
INCB-Pressemitteilungen

INCB-Jahresbericht 2002 erschienen [CLN#99, 28.02.2003]

INCB Hompage
UN und internationale Drogenpolitik


01.03.2004

USA: Ein halbes Jahr Haft für Urinverkauf [01.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-01-us

Im US-Bundesstaat South Carolina sitzt ein Mann ein halbes Jahr hinter Gittern, weil er Urin verkauft hat. Ein Gericht verurteilte Kenneth Curtis zu 6 Jahren Haft, davon 5 Jahre und sechs Monate auf Bewährung, weil er gegen ein Gesetz verstossen hat, das eigens dazu geschaffen wurde, um aus der Beihilfe zur Umgehung von Drogentests ein Verbrechen zu machen.

Urintests sprechen auch auf mehrere Wochen zurückliegenden Konsum an und lassen damit keine Rückschlüsse auf eine etwaige aktuell bestehende Rauschwirkung zu. Diese Tests reagieren nicht auf Wirkstoffe von Cannabis, sondern nur auf Stoffe, die erst beim Abbau der Wirkstoffe in der Leber entstehen. Der Konsum von Drogen ist in den USA genau wie in Deutschland keine Straftat – illegal ist nur der Besitz oder der Handel.

Fälle wie das Urteil gegen Kenneth Curtis zeigen, dass ein Gesetz, das versucht, ein Verbot durchzusetzen wo es kein geschädigtes Opfer gibt, immer weiter ausufern muss, weil das Strafrecht hier an sich nicht greift. Wo es keinen Geschädigten gibt, der Anzeige erstattet, wird der Ruf nach polizeistaatlichen Methoden laut, in diesem Fall mit dem absurden Ergebnis, dass die Weitergabe von drogenfreiem Urin wie der Handel mit Drogen bestraft wird.

Newsbrief: South Carolina Urine Felon Jailed for Six Months [DWC#326, 28.02.2004]

Nachweis von Cannabiskonsum

Cannabis in den USA


01.03.2004

Kokain-Coup in Haiti [01.03.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-03.htm#2004-03-01-ht

Der ehemalige katholische Priester und nunmehr ehemalige Präsident der karibischen Inselrepublik Haiti, Jean-Bertrand Aristide, ist bestimmt kein Heiliger. Seine Kritiker werfen ihm vor, Polizei und Banden zu Gewalttaten gegen politische Gegner eingesetzt zu haben. Da bei den letzten Wahlen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll, stoppten westliche Länder ihre finanzielle Unterstützung, was das durch jahrzehntelange Misswirtschaft marode Land in eine schwere Krise stürzte. Doch im Vergleich zu den bewaffneten Banden, die Aristide jetzt zur Flucht ins Exil gezwungen haben, während die USA tatenlos zusahen, macht er gar kein so schlechtes Bild. Ehemalige Armeeangehörige und Mitglieder von Strassenbanden hatten innerhalb einer Woche rund vierzig Polizsten erschossen – etwa ein Prozent der gesamten Polizeikräfte des Landes – woraufhin sich die Polizei aus der Öffentlichkeit zurückzog und den Rebellen die Kontrolle über den Großteil des Landes überließ.

Zu den Anführern der Rebellen gehören korrupte ehemalige Polizeichefs und Führer von Todesschwadronen, denen Beziehungen zu Kokainschmugglern nachgesagt werden. Der ehemalige Polizeichef Joseph Michel Francois, der die Gruppe finanzieren soll, wurde 1997 in den USA des Schmuggels von 33 Tonnen Kokain angeklagt und wird seitdem steckbrieflich gesucht.

Rebellenführer Guy Phillipe soll bereits in den 90er Jahren in den Kokainschmuggel verwickelt gewesen sein, als er noch Polizeichef der Stadt Cap-Haitien war. Nach einem Putschversuch gegen Präsident Aristide im Jahre 2000 floh er ins Exil in die benachbarte Dominikanische Republik, wo er in Luxushotels wohnte. Phillipe bestreitet die Drogenschmuggel-Vorwürfe: "Sie können in allen Banken der Welt suchen, aber Sie werden kein Geld von mir finden, weil ich nicht reich bin," erklärte er vergangenen Monat gegenüber Journalisten. Die Rebellen finanzierten sich ausschliesslich aus Spenden von armen Haitianern und Landsleuten in den USA und in Kanada.

Auch Mitgliedern der Regierung Aristides wurde vorgeworfen, in den Kokainschmuggel verwickelt zu sein. Es wäre fast ein Wunder, wenn dem nicht so wäre. Haiti, das ärmste Land der westlichen Halbkugel, liegt auf halbem Wege zwischen Kolumbien und Florida, je drei Flugstunden mit einem Kleinflugzeug entfernt. Kokain wird mit Schnellbooten und Flugzeugen ins Land geschafft und von dort aus weiter in die USA transportiert. Die USA im Norden sind der größte Kokainabnehmer der Welt, Kolumbien im Süden der weltgrößte Produzent.

Dank Prohibition und Schwarzmarkt ist Kokain nicht nur eine mit Risiken behaftete Droge, sondern auch ein mächtiger Treibstoff für gewaltsame politische Machenschaften.

"There is absolutely nothing redeeming about these guys," said Alex Dupuy, a Haiti expert at Wesleyan University in Middletown, Conn. "They are a bunch of thugs. It's hard to imagine that the U.S. would want to support these guys back in power."

The two top rebel leaders have been suspected of involvement in the drug trade. Authorities in Haiti and elsewhere believe top commander Guy Philippe became involved in narcotics smuggling in the 1990s while he was a leading Haitian police official. Philippe denied in an interview with the Chicago Tribune that he ever participated in the drug trade.

The other commander in the insurgency, Louis-Jodel Chamblain, was a leader of the Front for the Advancement and Progress of Haiti, a paramilitary group that killed several thousand Aristide supporters after Aristide was toppled in a 1991 military coup.

The group was allegedly bankrolled by former Haitian Police Chief Joseph Michel Francois, whom the United States indicted in 1997 on charges that he and six others ran a smuggling ring that shipped 33 tons of cocaine to the United States over a decade. Francois remains a fugitive.

Drug money reportedly funding Haiti fighting [Chicago Tribune (US), 28.02.2004]
Guy Philippe: The rebelling soldier [BBC (UK), 29.02.2004]


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