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28.11.2003 Kaupa (CSU): "Werbeveranstaltung für ein gefährliches Produkt"
[28.11.2003] Die "Passauer Neue Presse" erwähnte am 26.11.2003 in einem Artikel einen Bericht in der Online-Zeitung "Dope am Sonntag", der von uns stammt. "Noch kursieren nur ungenaue Ankündigungen im Internet, doch allein die Aussicht auf 'Passauer Hanftage' im kommenden Februar lassen bei der Drogenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Gerlinde Kaupa aus Pocking, die Alarmglocken schrillen," schreibt die Regionalzeitung, die sich offensichtlich auch im Internet über Drogenpolitik informiert. Legal oder illegal, Cannabis ist auch in Bayern ein Wirtschaftsfaktor. Rechnet man die Zahlen des Deutschen Hanfverbands zu den wirtschaftlichen Folgen der Aufhebung des Cannabisverbots entsprechend der Einwohnerzahlen auf Bayern um, kommt man auf mindestens 2026 neue Arbeitsplätze und Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von 148 Millionen Euro für den Freistaat. Bayern ist trotz (oder gerade wegen?) seiner repressiven Politik keineswegs Schlusslicht beim Cannabiskonsum, zumindest bei Jugendlichen. Laut einer im vorigen Herbst veröffentlichten Studie war die Landeshauptstadt München im bundesweiten Vergleich mit anderen Großstädten sowohl beim Konsum von Cannabis als auch Alkohol unter Jugendlichen führend.
Veranstaltungskalender: Hanftage in Passau
Gerlinde Kaupa, MdB (CSU) 28.11.2003 Niederlande: Höhere Höchststrafen, Coffeeshops bleiben
[28.11.2003] Bisher beträgt die Höchststrafe für den Verkauf von bis zu 30g Cannabis in den Niederlanden 1 Monat Haft, ohne dass aber die Polizei eingreift, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden (z.B. kein Verkauf an Minderjährige, kein Verkauf anderer Drogen). Künftig wird die Höchststrafe 12 Monate betragen, ohne dass die Polizei eingreift. Für die bereits jetzt verfolgten Lieferanten der Coffeeshops wird es riskanter. Bei Handel mit grösseren Mengen Cannabis wird die Höchststrafe von bisher 4 auf 5 Jahre ansteigen. Justizminister Donner hat angedeutet, künftig nur noch den Verkauf an Einheimische zuzulassen. In der Praxis dürfte diese Beschränkung kaum durchsetzbar sein. Passkontrollen in lizenzierten Coffeeshops würden wahrscheinlich zu einer Zunahme des unkontrollierten Strassenhandels und entsprechender Belästigungen von Anwohnern führen. Daran werden die jeweiligen Gemeinden, in deren Zuständigkeit die konkrete Umsetzung der niederlädischen Coffeeshoprichtlinien fällt, kaum ein Interesse haben. Deutschland ist von der EU-Vereinbarung nicht direkt betroffen. Die möglichen Strafen liegen hier in allen Kategorien höher als von der EU gefordert. Bei einfachem Handel drohen bis zu fünf Jahren statt der geforderten ein bis drei Jahre, bei bandenmässigem Handel gar bis zu 15 Jahre statt der geforderten 10 Jahre.
Drogenhändlern drohen künftig gleiche Strafen
[Mitteldeutsche Zeitung, 27.11.2003]
QA Drogen: Fragen und Antworten zur niederländischen Drogenpolitik
[NL-Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, 2000] 27.11.2003 Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen
[27.11.2003] Vor mehr als drei Jahren beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung 59 Cannabispflanzen. Die Cannabismenge von 250g enthielt 21,658g des Hauptwirkstoffs THC, die Grenze zur "nicht geringen" Menge (7,5g THC) wurde damit um etwa das dreifache überschritten. Normalerweise schreibt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für den Anbau einer "nicht geringen" Menge eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Eine von Großes Anwalt beantragte Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung, ob die Strafbarkeit des medizinischen Gebrauchs von Cannabis mit dem Grundgesetz vereinbar ist, lehnte das Amtsgericht Berlin ab. Es verurteilte Große zunächst wegen Cannabisanbau zu 5 Monaten auf Bewährung. Seine Revision gegen das Urteil hatte beim Kammergericht Erfolg (siehe CLN#87, 29.11.2002). Nun mußte das Amtsgericht erneut beraten. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Monate auf Bewährung, also weniger als das Minimum. Das Gericht entschied auf eine Geldstrafe von 4050 Euro (90 Tagessätze zu 45 Euro) auf Bewährung. Der medizinische Notstand rechtfertige in diesem Fall den Anbau von Cannabis. Die damals gefundene Menge überstieg jedoch Michael Großes Jahresbedarf erheblich. Solange er künftig nicht mehr als seinen Jahresverbrauch besitzt, muss er die Geldstrafe von 4050 Euro nicht bezahlen und darf weiter in seiner Wohnung straffrei Cannabis anbauen, um seine Beschwerden damit zu lindern. Im Mai diesen Jahres sprach das Amtsgericht Mannheim einen an Multiple Sklerose leidenden Patienten frei, der 14 Cannabispflanzen angebaut hatte (siehe CLN#121, 01.08.2003).
Cannabis als Medizin zugelassen
[Tagesspiegel, 28.11.2003]
Urteil gegen Patienten aufgehoben
[CLN#87, 29.11.2002] 26.11.2003 Berlin: Interview mit Elfriede Koller
[26.11.2003] Es heißt, weiche Drogen machen nicht abhängig und sind ungefährlich. Stimmt das?Einige Anmerkungen zu den Äußerungen der Politikerin:
"Haschisch - keine harmlose Droge"
[Berliner Morgenpost, 25.11.2003] 26.11.2003 Brandenburg: JuKuFa-Verfahren eingestellt
[26.11.2003]
Amtsgericht weist Anklage gegen Jukufa-Chef ab
[Märkische Allgemeine, 25.11.2003]
Brandenburg: Polizei durchsucht Jugendkulturfabrik
[CLN#103, 28.03.2003]
Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg 25.11.2003 Berlin: Innenausschuss für 15g-Grenze
[25.11.2003] Derzeit werden Verfahren, wo es um Besitz zum Eigenkonsum geht, bis 6g regelmässig eingestellt. Bis 15g ist bereits jetzt eine Verfahrenseinstellung möglich, aber nicht vorgeschrieben. Die geplante Änderung ist also eher gering. Nicht zutreffend ist denn auch die Überschrift der Berliner Zeitung vom 25.11., "Bei 15 Gramm Hasch schaut die Polizei bald weg". Tatsächlich ist die Polizei auch künftig verpflichtet, bei jeder noch so geringen Menge Cannabis einzugreifen, es zu beschlagnahmen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft wird also mit der 15g Regelung wesentlich entlastet. Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) kündigte an, der Senat plane keinen Modellversuch zur kontrollierten Cannabisabgabe, wie von den Grünen und der FDP gefordert worden war. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bestätigte diese Aussage. Würde ein Modellversuch stattfinden, dann wäre der Besitz von geringen Mengen, die mit staatlicher Erlaubnis erworben wurden straffrei und weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft müsste einschreiten. Der Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband (DHV) kommentierte die Meldungen in einer Pressemitteilung: "Die Vorschläge des Berliner Senats sind Blendwerk und haben keinerlei praktische Auswirkungen. Die Berliner werden dieses Täuschungsmanöver durchschauen. Ich fordere die Abgeordneten auf, sowohl am Modellprojekt zur Cannabisabgabe festzuhalten als auch über eine stärkere Anhebung der "geringen Menge" nachzudenken. Nur so können wirkliche Fortschritte in der Drogenpolitik erreicht werden. Berlin braucht echte und spürbare Reformen für Cannabis, nicht Peanuts!"
Innenausschuss für liberale Drogenpolitik
[Berliner Morgenpost, 25.11.2003]
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin 21.11.2003 Hans-Christian Ströbele und Hera Lind bei Gabi Bauer
[21.11.2003]
Sendung vom Mittwoch, 19.11.2003
[daserste.de] 21.11.2003 Luxemburg: Cannabisbroschüre erschienen
[21.11.2003]
Die Broschüre behandelt unter anderem folgende Aspekte im Umgang mit Cannabisprodukten:
Unter den drei Benelux-Staaten hat Luxemburg noch die repressivste Drogenpolitik. Bei Besitz zum Eigenkonsum drohen Geldstrafen von 250 bis 2500 Euro.
Links zur Broschüre 20.11.2003 Briefaktion mit Marion Caspers-Merk
[20.11.2003]
Cannamail - Online-Briefaktion 21.11.2003 Luxemburg: Cannabisbroschüre erschienen
[21.11.2003]
Die Broschüre behandelt unter anderem folgende Aspekte im Umgang mit Cannabisprodukten:
Unter den drei Benelux-Staaten hat Luxemburg noch die repressivste Drogenpolitik. Bei Besitz zum Eigenkonsum drohen Geldstrafen von 250 bis 2500 Euro.
Links zur Broschüre 20.11.2003 Briefaktion mit Marion Caspers-Merk
[20.11.2003]
Cannamail - Online-Briefaktion 19.11.2003 Hanftage in Passau
[19.11.2003] Hiermit möchten wir um eure Unterstützung bitten. In welcher Weise auch immer...
Hanftag in München
[CLN#124, 05.09.2003]
Hanf Initiative (HaI, Frankfurt) 17.11.2003 Schleswig-Holstein: Gibt Landesregierung Apothekenmodell auf?
[17.11.2003] Schleswig-Holsteins rot-grüne Landesregierung stellt ihren Kampf für eine Hasch-Freigabe ein. In einem Regierungsbericht begründet Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD) den Rückzieher nicht nur mit dem politischen Gegenwind, sondern auch damit, dass sich bei Dauerkonsumenten "Hinweise auf problematische Verläufe" mehren. Klartext: Haschisch ist gefährlicher als bisher angenommen. "Die Risikoeinschätzung hat sich etwas verändert", sagt der Landes-Drogenbeauftragte Wolfgang Kröhn. Es gebe Anhaltspunkte, dass Jugendliche dauerhaft Hasch rauchten und das in eine Abhängigkeit münden könne.Tatsächlich ist regelmäßiger Konsum in den Niederlanden, wo Cannabisverkauf in Coffeeshops schon seit Jahrzehnten toleriert wird, nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Wenn sich tatsächlich problematischer Konsum unter den Bedingungen der derzeitigen Kriminalisierungspolitik zunehmends verbreitet, ist das unserer Meinung nach nicht gerade das beste Argument für die Beibehaltung eben dieser Politik. Im Gegenteil, es ist ein Grund mehr, über sinnvollere Alternativen zum strafrechtlichen Vorgehen nachzudenken – so wie in Berlin. Der Bericht der Landesregierung schreibt: Die Differenzierung in legale und illegale Drogen ist eine juristische Setzung, die hinsichtlich des individuellen gesundheitlichen und sozialen Risikopotentials beider Substanzgruppen wenig aussagekräftig ist und dadurch sogar suchtpräventiv kontraproduktiv wirken kann.
Rot-Grün wirbt nicht mehr für Hasch-Freigabe
[Hamburger Abendblatt, 15.11.2003]
Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik
[Drucksache 15/3000, Adobe PDF, 840 KB]
Cannabis in Apotheken 17.11.2003 Italien: 6-20 Jahre Haft für wenige Gramm Cannabis?
[17.11.2003] Die Regierung will bei den Strafen nicht mehr zwischen "harten" und "weichen" Drogen unterscheiden, so der Chef der Alleanza Nazionale und stellvertretende Ministerpräsident Fini. Das zeigt sich auch bei der Bemessung der Wirkstoffmenge ab der langjährige Haft droht. Cannabis (0,25g) liegt hier zwischen den "harten" Drogen Heroin (0,20g) und Kokain (0,50g). Die italienische Regierung will also den Besitz von THC-haltigen Produkten strenger verfolgen als den Besitz von Kokain und ähnlich hart wie Heroin. Zum Vergleich: In Deutschland sind Mindestrafen von einem Jahr (bzw. 90 Tagessätzen im minder schweren Fall) ab einer "nicht geringen" Menge vorgeschrieben. Die entsprechende Wirkstoffmenge ist zwar im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich festgelegt, wurde aber von den Gerichten auf 7,5g THC bzw. 5g Kokain-HCl und 1,5g Heroin-HCl angesetzt (Quelle: Körner, "Betäubungsmittelgesetz"). Sollte der Entwurf Gesetz werden, würde er Millionen von Italienern mit Haft bedrohen. Laut dem aktuellen Jahresbericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD/EMCDDA, PDF-Version hier) haben 9,4 Prozent der jungen Italiener in der Altersgruppe von 15 bis 34 Jahren innerhalb der vergangenen 12 Monate Cannabis konsumiert. Etwa jeder dritte Student hat Cannabiserfahrung. Sollten tatsächlich für den Besitz von einigen Gramm Cannabis langjährige Haftstrafen verhängt werden, wären die Gefängnisse schnell überfüllt: Derzeit fassen Italiens Haftanstalten etwa 57.000 Straftäter und Untersuchungshäftlinge. Im Jahre 1990 hatte die Regierung das Drogengesetz bereits einmal verschärft. Drei Jahre darauf wurde es bei einer Volksabstimmung wieder liberalisiert.
Italien verschärft das Drogengesetz
[NZZ (CH), 15.11.2003]
Italien: Regierung will mehr Repression gegen Konsumenten
[CLN#127, 26.09.2003] 14.11.2003 Grüne Hilfe, DHV und VfD fordern Hanfamnestie
[14.11.2003] Aufruf: Unterstützt die Kampagne „Freiheit allen Hanf-Gefangenen“
Aufruf: Unterstützt die Kampagne "Freiheit allen Hanf-Gefangenen"
[Grüne Hilfe, 13.11.2003] 14.11.2003 Schweiz: Keine Routinetests für Lehrlinge
[14.11.2003] Die Roche-Massentests und die damit verbundenen Massnahmen seien unverhältnismässig und verletzten die Persönlichkeit der Betroffenen, schrieb Thür. Nicht in Frage gestellt werde das Recht von Roche, von allen Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie ihre Arbeit frei von Einfluss von Drogen und Suchtmitteln zu erledigen hätten. Drogentests könnten nötig sein und im Rahmen eines umfassenden Konzepts auch durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Drogenmissbrauch bestehe und im Einzelfall die Einwilligung des Betroffenen vorliege.In Deutschland testen verschiedene Grossunternehmen alle Bewerber auf Spuren von Drogenkonsum, darunter die Bahn und Daimler-Chrysler. 992 Lehrlinge im Sindelfinger Werk des Automobilherstellers mussten im Jahre 2000 zum unangekündigten Urintest. Bei 56 Tests wurden Hinweise auf Konsum illegaler Substanzen gefunden. Urintests bei Cannabis und anderen Drogen sind nicht mit von der Verkehrspolizei verwendeten Alkoholtests vergleichbar, weil sie nicht zwischen aktuellem Drogeneinfluss am Arbeitsplatz und Konsum in der Freizeit unterscheiden können. Hinzu kommt, dass Tests auch nach dem Konsum legaler Substanzen positiv ausfallen können, so etwa Herointests nach dem Konsum von Mohnsemmeln.
Roche darf Lehrlinge nicht systematisch auf Drogen testen
[NZZ (CH), 11.11.2003] 13.11.2003 Studie bestätigt Wirksamkeit von Cannabis bei Multipler Sklerose
[13.11.2003] Die Britische Multiple Sklerose Gesellschaft fordert die Verfügbarmachung von auf Cannabis basierenden Medikamenten von nachgewiesenem Nutzen durch den britischen staatlichen Gesundheitsdienst (NHS). Die Zahl der MS-Patienten in Deutschland wird auf etwa 120.000 geschätzt. Derzeit hat keiner von ihnen eine staatliche Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Synthetisch hergestelltes THC kann zwar auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist in dieser Form jedoch um ein Vielfaches teurer als pflanzliches Cannabis und wird von den meisten Krankenkassen nicht erstattet. Wenn sich Patienten THC in Pillenform nicht leisten können (viele leben wegen ihrer Erkrankung von einer Erwerbsunfähigkeitsrente) und stattdessen Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen oder selbst anbauen, droht ihnen Strafverfolgung.
Britische Cannabis-Studie ausgewertet: Überraschende Ergebnisse?
[DMGS, 07.11.2003]
Freispruch: Das Urteil im Wortlaut
[CLN#121, 01.08.2003] 07.11.2003 Brandenburg: Richstein (CDU) gegen Legalisierung
[07.11.2003] Wir haben einen Leserbrief an die Märkische Oderzeitung geschrieben.
Richstein gegen Legalisierung von Cannabis
[Märkische Oderzeitung, 06.11.2003]
Politik in den Ländern: Brandenburg 07.11.2003 Hanftag in Sindelfingen
[07.11.2003] Der VfD mit Sitz in Mannheim bietet ein Forum der Information und zum Erfahrungsaustausch im Internet. Er tritt mit Drogenpräventionsständen in der Szene auf und wirbt auf Marktplätzen und in Fußgängerzonen für sein Anliegen. Jetzt hat der Verein erstmals eine Hanf-Informationsveranstaltung in der Region Stuttgart organisiert. Am kommenden Samstag ist im Pavillon der erste Sindelfinger Hanftag. Eröffnet wird um 13 Uhr. Um 13.15 Uhr wird der Film "Hemp for Victory" (USA 1942) in der englischen Originalversion gezeigt. Ein Vortrag zum Thema "Cannabis im Straßenverkehr: Führerscheinverordnung, Medizinisch-Psychologische Untersuchung, Drogen-Screenings" von Theo Pütz folgt um 14 Uhr. Mit den Filmen "Die Geschichte der Drogenprohibition" und "Die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes" von Sebastian Scheerer geht das Programm um 15.15 Uhr weiter. "More Hemp according to Hempflax", ein Film über die Nutzhanf-Industrie, wird um 17.45 Uhr im englischen Original gezeigt. Um 18.30 Uhr wiederholt Theo Pütz seinen Vortrag. Auch Essen und Trinken ist auf Hanf abgestellt. Bar und Küche sind von 13 bis 22.30 Uhr geöffnet. Von 19.30 bis 23 Uhr gibt's im Hanfbistro Gespräche und Musik. An Ständen wird informiert über Hanfliteratur sowie Kleidung und Kosmetik aus Hanf.
Gerechte Drogenpolitik
[Böblinger Kreiszeitung, 06.11.2003] 07.11.2003 REITOX Bericht 2003 veröffentlicht
[07.11.2003] In den Vorjahren hatte der DBDD-Bericht behauptet, 90% der Verfahren wegen Cannabisbesitz für den Eigenkonsum würden eingestellt (siehe CLN#95, 31.01.2003), eine verbreitete Fehlinterpretation einer Studie von 1997. Wir hatten den Autoren im vergangenen Jahr deswegen geschrieben und auf die tatsächliche Datenlage verwiesen. Im aktuellen Bericht findet sich die 90%-Aussage nicht mehr. Stattdessen schreiben die Autoren: §31a BtMG erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen bei Drogenbesitz für den Eigenkonsum von einer Strafverfolgung abzusehen. Da keine einheitlichen Grenzwerte zu den kritischen Stoffmengen in den Bundesländern existieren, ist die Übereinstimmung der Rechtspraxis unklar. Zu "Öffentliche Debatten zum Thema Drogen" schreibt der Bericht: Trotz des allgemein geringen Interesses an Drogenpolitik in der Bevölkerung kam in den letzten Jahren das Thema „Legalisierung von Cannabiskonsum“ auch in Deutschland in der öffentlichen Diskussion immer wieder auf. Einzelne Gruppen haben Kampagnen zur Legalisierung gestartet, u.a. mit gezielten Ansprachen von Meinungsführern über das Internet.
REITOX-Bericht 2003
[EBDD, 29.10.2003]
EBDD-Jahresbericht 2003 veröffentlicht
[CLN#131, 24.10.2003]
Deutsche Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht 06.11.2003 Kanada: Entkriminalisierungsgesetz bleibt liegen
[06.11.2003] Bald werden die regierenden Liberalen einen neuen Parteivorsitzenden und damit Ministerpräsidenten wählen. Der amtierende Ministerpräsident Chretien will sich demnächst aus der Politik zurückziehen. Die Entkriminalisierung war eines der Projekte, das Chretien vor seinem Ruhestand umsetzen wollte. Jetzt ist offen, wie es im nächsten Jahr unter dem designierten Nachfolger Paul Martin weitergehen wird. Unter Reformern war C-38 sehr umstritten, weil es auch vorsah, die Strafen für den Anbau von Cannabis zu verschärfen. Der Entwurf blieb hinter den Empfehlungen von zwei Parlamentskommissionen zurück. Der Senatsausschuss hatte eine Legalisierung analog zu Alkohol empfohlen, der Unterhausausschuss eine Entkriminalisierung von bis zu 30g.
Canada: Parliament Likely To Adjourn Without Passing Pot Decrim Bill
[NORML, 05.11.2003]
Umstufung von Cannabisdelikten zur Ordnungswidrigkeit 06.11.2003 USA: Präsidentschaftskandidaten und Cannabis
[06.11.2003] Wer immer sich auch durchsetzt, wird gegen einen Politiker antreten, der Fragen zum Konsum illegaler Drogen nie beantwortet hat. "Als ich jung und verantwortungslos war, war ich jung und verantwortungslos," war alles, was George W. Bush auf Fragen zu Gerüchten um angeblichen Kokainkonsum sagen wollte. "Die wirkliche Frage ist nicht, ob ein Kandidat Marihuana geraucht hat – fast die halbe erwachsene Bevölkerung, einschließlich führender Politiker wie der frühere Präsident Bill Clinton, Vizepräsident Al Gore und Repräsentantenhausvorsitzender Newt Gingrich, geben das zu – sondern ob dieser Kandidat glaubt, daß ansonsten gesetzestreue Amerikaner verhaftet und eingesperrt werden sollen, für das selbe Verhalten wie sie einst," kommentierte Keith Stroup von der Cannabisreformorganisation NORML.
Presidential Candidates Fess Up To Prior Pot Use
[NORML, 05.11.2003] 04.11.2003 Kommentar zum Berliner Modellversuch
[04.11.2003] Grüne und FDP haben zwei Vorschläge (siehe CLN#124 und CLN#127) eingebracht, die im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beraten werden. Dabei geht es zum einen um die Anhebung der "geringen Menge" (bis zu der Verfahren wegen unerlaubtem Cannabisbesitz eingestellt werden können) von derzeit 6g auf 15 bzw. 30g. Zum anderen geht es um eine lizenzierte Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften wie z.B. Apotheken, Hanfläden oder Coffeeshops. Die Anhebung der geringen Menge ist relativ unkontrovers und durch politische Mehrheiten in Berlin machbar. Sie wird von allen Parteien ausser der CDU unterstützt. Die Frage ist dabei lediglich, ob sich die Grünen mit ihrer 30g-Forderung durchsetzen (d.h. einer Regelung wie im SPD-regierten Schleswig-Holstein) oder ob die Grenze bei 15g liegen wird. Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) schlug vor einem Jahr eine bundesweite Einigung auf 15g vor (siehe CLN#83). Auch die FDP favorisiert scheinbar diese Grenze. Bedenken gibt es gegen eine 30g-Regelung wegen der Problematik des Schwarzmarktes und wegen der politischen Akzeptanz in anderen Bundesländern. Strassendealer könnten ihre Verkaufsportionen als Eigenbedarfsmengen ausgeben, so die Kritiker des Vorschlags der Grünen. Das stimmt zum einen nur bedingt, denn wenn Indizien für Handel vorliegen, ist ein Gerichtsverfahren auch bei geringen Mengen möglich. Zum anderen ist das Problem des Schwarzhandels durch eine Mengenregelung grundsätzlich nicht lösbar, sondern erst durch die Schaffung einer legalen Alternative zum Schwarzmarkt. Wer in staatlich kontrollierten Geschäften einkaufen kann, oder in der eigenen Wohnung anbauen darf, braucht keinen Dealer. Selbst die harte bayerische Linie, wo junge Menschen mitunter sogar für weniger als einem Gramm vor einem Richter stehen, kann den Schwarzhandel bekanntlich nicht wirksam unterbinden. Prohibition funktioniert nicht, das zeigten schon die Erfahrungen der USA in den 20er Jahren mit dem Experiment Alkoholprohibition. Komplizierter als bei den geringen Mengen ist die Sachlage beim Modellversuch. Ein solcher wurde bereits in den 90er Jahren von der Landesregierung von Schleswig-Holstein vorgeschlagen und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Cannabis sollte damals in geringen Mengen (maximal 5 Gramm pro Transaktion) in Apotheken an Erwachsene verkauft werden. Der Preis sollte über dem Schwarzmarktpreis liegen, um den Weiterverkauf an Minderjährige oder in andere Bundesländer finanziell uninteressant zu machen. Der Besitz von Cannabis in Originalverpackung sollte in Schleswig-Holstein (im geographischen Bereich des Modellversuchs) straffrei sein. Sondergenehmigungen zum Umgang mit Cannabis dürfen zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher wissenschaftlicher Zweck wäre die Erforschung der Frage, wie sich ein legaler Zugang zu Cannabis auf das Konsumverhalten auswirkt. Das BfArM verweigerte der Landesregierung von Schleswig-Holstein damals die nötige Zustimmung und für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gab es im Bundestag unter Helmut Kohl keine Mehrheit. Ausserdem war der Verband der Apotheker gegen eine Abgabe in Apotheken – vielleicht ein Grund, warum die FDP stattdessen Coffeeshops favorisiert. Sollte sich der Berliner Gesundheitsausschuss für den Modellversuch aussprechen, dann muss eine Studie entworfen und dem BfArM zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Ablehnung ist dabei zunächst sehr wahrscheinlich. Das BfArM handhabt die Vergabe von Genehmigungen sehr restriktiv. Es hat sie sogar Patienten verweigert, nachdem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hatte, dass eine Lizenz zum medizinischen Gebrauch dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes entspricht. Lehnt das BfArM den Modellversuch ab, bleibt als Alternative eine Initiative des Bundestags oder Bundesrats. Eine Gesetzesänderung könnte es ermöglichen, dass Modellversuche auch ohne Zustimmung des BfArM, auf Beschluß von Landesparlamenten durchgeführt würden können oder der Bundestag könnte direkt den Besitz geringer Mengen grundsätzlich von der Strafandrohung ausnehmen. Dazu muss aus der Berliner Diskussion eine bundesweite Diskussion über die künftige Politik zu Cannabis werden. Seit der Debatte um das Schleswig-Holsteiner Apothekenmodell von 1995-1997 hat sich in der öffentlichen Meinungsbildung einiges getan, nicht nur in Deutschland. Mit der erfolgten Entkriminalisierung in Belgien, der beschlossenen Umstufung in Grossbritannien und den Reformplänen der Schweizer Regierung ist das Cannabisverbot auch im europäischen Rahmen ins Wanken geraten. Im kommenden Jahr wird das Max-Planck-Institut (MPI) Freiburg die Ergebnisse einer derzeit laufenden Studie für das Bundesministerium für Gesundheit vorlegen, die sich mit der unterschiedlichen Rechtspraxis in den Bundesländern befasst - einem seit der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 offen gebliebenen Kernpunkt. Das ist auch einer der Hauptangriffspunkte im Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau (siehe CLN#116). Ein erneutes Machtwort aus Karlsruhe ist gut möglich, wenn die Politik nicht reagiert. Dazu kommen die Finanznöte der öffentlichen Hand. Überall muss sich der Staat auf das Wesentliche konzentrieren. Wozu eine teure Cannabispolitik ohne vorzeigbare Erfolge, die die Bürger Milliarden kostet, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) errechnet hat? (siehe CLN#132) Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Cannabis, das in Berliner Wohnungen, Parks und Kneipen konsumiert wird, schon in wenigen Monaten aus legalen Abgabestellen kommt. Doch wenn nächstes Jahr das MPI zu dem Schluss kommt, dass die aktuelle Rechtpraxis bei geringen Mengen ungleich ist, könnten die Dinge schnell in Bewegung geraten. Wenn sich dann das Bundesverfassungsgericht mit dem Bernauer Vorlagebeschluss befasst, könnten die Politiker unter akuten Zugzwang geraten. Die Debatte um den Modellversuch ist eine Möglichkeit, einen konkreten Alternativplan zur bestehenden Prohibition auszuarbeiten, ein politisches Bündnis von reforminteressierten Menschen aufzubauen und die öffentliche Debatte anzukurbeln. Nur wenn in den Medien darüber berichtet wird und mehr Menschen erkennen, dass es für eine andere Politik ja eigentlich ganz vernünftige Argumente gibt, kann es Fortschritte geben. Dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe. Sie können selbst aktiv werden, durch Gespräche im Bekanntenkreis, durch Leserbriefe oder Veranstaltungen vor Ort. Sie können auch eine Organisation mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen, die sich für die Cannabisreform einsetzt. Vor der Sommerpause stellte der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) jedem Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und auch des Bundestages ein Exemplar seines Infohefts zu Cannabis zu. Wenige Wochen später kamen die Vorstöße der Grünen und der FDP.
Die derzeitige politische Lage bei Cannabis (1972-2004)
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