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CannabisLegalNews (Nummer 55, 29.03.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Drogenbeauftragte: Rechtsungleichheit "nicht akzeptabel" 1. Drogenbeauftragte: Rechtsungleichheit "nicht akzeptabel" Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, hat die bestehenden Unterschiede bei der Behandlung von "geringen Mengen" von Cannabis als "nicht akzeptabel" bezeichnet und versprochen, sich für eine bundesweit einheitliche Mengenregelung einzusetzen. Auch die Notwendigkeit einer Reform der derzeitigen Rechtslage bei Cannabis und Führerschein wurde zugegeben:
Ich werde mich für eine einheitliche Regelung der geringen Menge einsetzen, weil die Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht akzeptabel sind. Darüberhinaus brauchen wir bessere und praktikablere Lösungen für das Thema kiffen und Autofahren. In einer Pressemitteilung am 21.12.2001 hatte sie noch behauptet, es gäbe bereits klare Richtlinien bei der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld. 10 Gramm würden bundesweit als geringe Menge eingestuft:
Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen." Der Verein für Drogenpolitik schrieb daraufhin an Ingo Michels, einen Mitarbeiter der Drogenbeauftragten und stellte nochmals klar, dass die vom Gesundheitsministerium angeführte Quelle das genaue Gegenteil belegt. Es besteht ein erhebliches Rechtsgefälle zwischen verschiedenen Bundesländern. Wir begrüssen es, wenn sich Politiker als lernfähig zeigen :-) Des weiteren sprach sich Frau Casper-Merk erneut gegen eine Legalisierung aus, erkannte aber gleichzeitig an, dass eine Reform wie in der Schweiz geplant gar keine Legalisierung sondern eine Entkriminalisierung sei. Prinzipiell ist auch Frau Caspers-Merk zu einer Strafbefreiung der Konsumenten bereit:
Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist bislang in keinem Land der EU legalisiert und soll auch in der Schweiz durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht legalisiert werden. Hierzu wird uns Herr Vizedirektor Locher im Anschluss an meinen Vortrag genauer informieren. Die deutsche Bundesregierung vertritt eine Entwicklung hin zu einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums in kleinen Mengen.
Pressemitteilung Nr. 7 der Drogenbeauftragten [25.03.2002]
Rechtsungleichheit / § 31a
Marion Caspers-Merk und Cannabispolitik 2. Bayerisches Innenministerium für bundesweite 6 Gramm-Grenze Aus dem bayerischen Innenministerium hat uns eine Antwort auf ein Schreiben erreicht, das wir im Februar an Staatssekretär Regensburger (CSU) geschickt haben. Die Existenz der von Bundesland zu Bundesland ungleichen Rechtspraxis wird von der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich bestätigt. Eine rechtliche Gleichstellung bei geringen Mengen soll jedoch nach ihrem Willen ausschliesslich durch einen Export bayerischer Zustände in andere Teile Deutschlands erfolgen. In Bayern wird ein Verfahren höchstens bei Besitz von 3 "Konsumeinheiten" eingestellt, worunter maximal 6 Gramm Cannabis verstanden werden (die 3 KE-Regelung stammt übrigens aus der Rechtssprechung bei Mundraub). In Hessen und Schleswig-Holstein werden Verfahren bis zu 30 Gramm straflos eingestellt, in anderen Ländern liegt die Grenze bei 10 oder 15 Gramm. Auf die von uns angesprochene Cannabisreform in der Schweiz ging das Bayerische Innenministerium ebensowenig ein wie auf die Tatsache, dass Cannabis keine Einstiegsdroge ist und dass die Drogensterblichkeit in Bayern um ein Vielfaches höher liegt als in den liberalen Niederlanden.
Antwort des Bayerischen Innenministeriums [25.03.2002]
Email an Staatssekretär Regensburger (CSU) [17.02.2002]
CSU und Cannabis: 3. Apotheken-Angestellte: Cannabis in Apotheken "verantwortbar" Die Vorsitzende des Bundesverbands der Angestellten in Apotheken (BVA), Monika Oppenkowski, findet den Verkauf von Cannabis in Apotheken verantwortbar, solange dabei über Gesundheitsrisiken aufgeklärt werde. Cannabis sei zwar nicht harmlos, sein Konsum sei aber weniger riskant als der von Alkohol oder Nikotin. Der Apothekenverkauf vermindere Kontakte der Konsumenten zu Dealern und könne zur Vorbeugung gegen Drogenmissbrauch dienen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bevorzugt im Falle einer Legalisierung den Vertrieb von Cannabis in Tabaksgeschäften. Die anhaltende Diskussion um den Cannabisvertrieb in Apotheken seit dem entsprechenden Vorschlag des Vizechefs der Gewerkschaft der Polizei zeigt, dass eine Cannabisentkriminalisierung für viele Menschen bereits denkbar ist. Die Diskussion um eine reine Straffreistellung der Konsumenten bzw. auch Apothekenabgabe oder Vertrieb in Fachgeschäften oder Coffeeshops macht deutlich, dass die grundlegende Frage nicht mehr ist, ob eine Cannabisreform sinnvoll ist. Der derzeitige Zustand ist nicht mehr lange haltbar. Stattdessen muss geklärt werden wie die Reform aussehen soll und wann sie verwirklicht werden kann.
Haschischverkauf in Apotheken? [Rheinpfalz Online, 26.03.2002]
"Genuss- und Rauschmittel nicht in der Apotheke" [CLN#54, 21.03.2002]
Apothekerpräsident für Cannabis in Tabakläden [CLN#54, 21.03.2002]
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]
Homepage des BVA: 4. Der Reiz des Verbotenen Die Notwendigkeit, problematischen Drogenkonsum unter Jugendlichen zu verhindern, wird oft als Argument für ein generelles Cannabisverbot bemüht, obwohl bundesweit ca. 85% der Konsumenten von Cannabis laut offiziellen Erhebungen Erwachsene sind: Etwa 500.000 minderjährigen Konsumenten stehen ca. 2,9 Millionen Konsumenten ab 18 gegenüber, die genauso kriminalisiert werden. Eine neue Studie in der Euregio um Aachen, Limburg (Niederlande) und dem deutschsprachigen Teil Ostbelgiens hat nun Indizien dafür geliefert, dass das Verbot auch den Konsum durch Minderjährige nicht minimiert. Die Untersuchung Jugendliche 2001 der Gesundheitsdienste der Euregio hat festgestellt, dass der Cannabisgebrauch unter Schülern im Alter von 14-16 Jahren auf der deutschen Seite der Grenze weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird. 13 Prozent der deutschen Schüler aber nur 10 Prozent der niederländischen Altersgenossen hatten im letzten Monat Cannabis konsumiert. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a. Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche als Niederländer zu tun. Auch beim Gebrauch von Alkohol und Nikotin liegen die deutschen Schüler vor den Niederländern. Insgesamt wurden 40.000 Schüler weiterführender Schulen befragt.
«Wir können uns diese Unterschiede auch nicht erklären», gesteht Projektleiter Pieter Herngreen von der GGD Noord- en Midden Limburg. Er persönlich glaube, dass dieses Ergebnis mit der Drogenpolitik der Länder im Zusammenhang stehe. «Der Reiz des Verbotenen spielt sicherlich eine nicht zu unterschätzende Rolle.»
Joint im Schulranzen kennt keine Grenzen [Aachener Zeitung, 25.03.2002]
Tabelle: Jugendliche 2001 im Vergleich [Aachener Zeitung, 25.03.2002]
Argument: Das Verbot verhindert den Jugendschutz 5. Singapur: Keine Kaution für Julia Bohl Die 22-jährige Deutsche Julia Bohl, die in Singapur wegen mutmasslichen Handels mit Cannabis und anderen Drogen hinter Gittern sitzt, wird in Haft bleiben. Eine Freilassung gegen Kaution wurde von einem Richter abgelehnt. Frau Bohl wird der Besitz von 687 Gramm Cannabis vorgeworfen. Bei mehr als 500 Gramm Cannabis geht die Justiz in Singapur von Handel aus, für den dort die Todesstrafe vorgeschrieben ist. Nun soll laut Pressebereichten in einem Labor der "Reinheitsgrad" des Cannabis festgestellt werden, was bis zu zwei Monaten dauern kann. Da Cannabiskraut (Marihuana) kaum mit anderen Substanzen vermischt wird, hängt das Leben der der jungen Frau und ihres 21-jährigen Singapurer Mitangeklagten Madhi Bin Ibrahim Bamadhaj wohl im wesentlichen davon ab, wie trocken das pflanzliche Material war: Frische Cannabispflanzen verlieren beim vollständigen Trocknen bis zu drei Viertel ihres Erntegewichtes, weil sie soviel Wasser enthalten. Möglich wäre auch, dass Stengel oder Samen von Hanfblüten nicht gewertet werden. Bleibt jedoch die Menge über 500 Gramm, dann wird ein Verbot einer Pflanze das Leben zweier Menschen kosten, von der weltweit kein einziger Fall einer tödlichen Vergiftung bekannt ist. Experten stufen Cannabis als weniger schädlich ein als Alkohol und Nikotin, zwei Drogen die auch in Singapur legal sind. Es ist höchste Zeit, die Drogengesetze zu reformieren - nicht nur in Singapur.
Wer kann Julia jetzt noch retten? [Die Welt, 24.03.2002]
Weitere Anklage gegen inhaftierte Deutsche [Berliner Zeitung, 22.03.2002]
Fate of German on drug charge in the balance [Straits Times (SG), 22.03.2002]
German and 3 S'poreans may escape death for drug trafficking [Straits Times TV (SG), 22.03.2002] (Quicktime nötig)
Drogen in Singapur: 6. Grüne Politiker unterstützen Cannabisreform Die folgenden Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen haben sich neu als Unterstützer der vier Minmalforderungen der CannabisKampagne eingetragen:
Die Grünen und die Cannabisreform:
Homepage der CannabisKampagne von akzept e.V.:
Flugblatt zur CannabisKampagne: 7. Eve & Rave Pressemitteilung Der Eve & Rave e.V. hat eine Pressemitteilung zur Cannabispolitik in Deutschland herausgegeben, die einen guten Überblick zum Stand der politischen Willensbildung gibt. Ein Vergleich von Meinungsumfragen in Deutschland und der Schweiz zeigt, dass Deutschland um einige Jahre hinter seinem alpenländischen Nachbarn hinterherhinkt. Kritisiert wird die mangelnde Lernfähigkeit und Diskussionsbereitschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Drogenpolitische Falschaussagen, die in eklatantem Widerspruch zu den Fakten stehen, wie z.B. die Behauptung von Frau Caspers-Merk, "in allen Bundesländern" werde "als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen," werden auch Monate später nicht korrigiert. »Eve & Rave« sind eingetragene Vereine in Berlin, Kassel und Köln. In der Schweiz ist »Eve & Rave« ein Verein mit Sitz in Solothurn, der landesweit tätig ist. Zielsetzung von »Eve & Rave« ist die Förderung der Party- und Technokultur und die Minderung der Drogenproblematik. Die Arbeitsbereiche betreffen Arbeit, Gesundheit, Kultur und Politik.
Eve & Rave Pressemitteilung [21.03.2002]
Homepage von Eve & Rave e.V. Berlin: 8. Frankreich: "Lieber ein Joint zu Hause als Alkohol am Steuer" "Zuhause einen Joint zu rauchen ist mit Sicherheit weniger gefährlich als Alkohol zu trinken bevor man fährt, sowohl für einen selbst als auch für andere" sagte der frazösische Ministerpräsident und Präsidentschaftskandidat Lionel Jospin (SP) am Montag, den 25.03.2002 zur Tageszeitung Le Monde. Er sei zwar nicht für eine Entkriminalisierung, weil diese "nichts reguliert, was den illegalen Handel betrifft" und ein "schlechtes Signal für die Jugend" sei. Es komme jedoch darauf an, das Gesetz intelligent anzuwenden. Jospins Gesundheitsminister Bernard Kouchner (selbst ein Arzt) hat sich mehrfach für eine Entkriminalisierung ausgesprochen. Im Jahre 1997 hatte eine Studie von Professor Roques für den Gesundheitsminister ergeben, dass Cannabis weit weniger bedenklich sei als Alkohol oder Tabak. "Eure Drogenpolitik ist besser als unsere", lobte Dr. Kouchner im Februar bei einem Besuch in den Niederlanden seine Gastgeber. Im Januar nannte auch Justizministerin Marylise Lebranchu eine Legalisierung "denkbar". Der Klimawechsel in Frankreich zeigt sich auch daran, dass Jacques Chirac von der konservativen, gaullistischen Partei RPR diesmal die Drogenpolitik kaum zum Thema gemacht hat. Bei den letzten Präsidentschaftswahlen vor sieben Jahren hatte Chirac noch die Drogenpolitik der Niederlande scharf kritisiert.
Jospin: Alkohol am Steuer schlimmer als Joint zu Haus [Deutsches Medizin-Forum]
Jospin: Lieber Haschisch als Alkohol [De Telegraaf (NL), 26.03.2002]
"Fumer un joint chez soi est certainement moins dangereux que boire de l'alcool avant de conduire" [Le Monde (FR), 26.03.2002]
Frankreich: Cannabislegalisierung "denkbar" [CLN#46, 25.01.2002]
Frankreich: Gesundheitsminister für Legalisierung [CLN#22, 03.08.2001]
Zur Studie von Professor Roques [Hanf!, 8/1999]
Cannabis in Frankreich: 9. Britischer Bischof für Cannabisentkriminalisierung John Oliver, der anglikanische Bischof der ländlichsten Diözese Englands, hat sich für die Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen. Soviele junge Menschen gebrauchten Cannabis, dass das Gesetz in Verruf gekommen sei. Eine Entschliessung, die die Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes unterstützte, war bei der letzten Diözesansynode mit vier zu einer Stimme angenommen worden. "Es war uns sehr bewusst, dass Cannabis keine harmlose Droge ist," erklärte der Bischof. "Niemand sagt, dass es gut sei, es zu gebrauchen. Aber wir sagten, dass das gegenwärtige System nicht aufrechterhalten werden kann." Er verwies auf viele Polizeibeamte, die fanden, dass die Verfolgung von Cannabis von Problemen mit anderen Drogen ablenke. Er fand das Argument, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, wenig überzeugend. Die Frage der Cannabisentkriminalisierung wird auch in anderen Diözesen diskutiert werden, bevor die Generalsynode der "Church of England" eine Entschliessung dazu fällt.
Bishop Calls For Cannabis Law To Be Relaxed [Sunday Telegraph (GB), 17.03.2002] 10. München, Freiburg, Luxemburg Dieses Jahr findet zum ersten Mal in München eine Demonstration als Teil der weltweiten Legalisierungs-Demonstration im Mai statt. Details werden in Kürze bekanntgegeben. In Freiburg/Breisgau veranstaltet der Verein für Drogenpolitik am 4.05. einen Infostand zur CannabisKampagne. Auch in Luxemburg finden am 4.05.2002 Aktionen für die Cannabislegalisierung statt. Dazu wird ein Flugblatt erscheinen, das sich an Flugblätter von Legalize! Östereich und cannabislegal.de anlehnt.
Infos zu Luxemburg: Luxemburger Zeitungen drucken auch Leserbriefe aus dem Ausland ab. Wer helfen will, das Thema Drogenpolitik auch im Grossherzogtum anzustossen, kann an eine oder mehrere der deutschsprachigen Tageszeitungen im Grossherzogtum Luxemburg schreiben:
Luxemburger Wort
Tageblatt
Journal
Zeitung vum Lėtzebuerger Vollek 11. Nixon vor 30 Jahren: Judenhass und Cannabisverbot Vor dreissig Jahren empfahl eine amerikanische Regierungskommission die Entkriminalisierung von Cannabis. Präsident Nixon wies jedoch die Empfehlung der von ihm selbst eingesetzten "National Commission on Marihuana and Drug Abuse" zurück, so dass sich heute noch Cannabis in der strengsten Kategorie des US-Drogengesetzes befindet und sein Gebrauch strengeren gesetzlichen Einschränkungen unterliegt als selbst Kokain. Jüngst veröffentlichte Tonbandaufzeichnungen aus dem Weissen Haus zeigen, dass für Nixon von vornherein feststand, dass keine Gesetzesänderung erforderlich sei. Er kritisierte den Vorsitzenden der Kommission dafür, dass er in dieser Frage das Gesundheitsministerium zu Rate gezogen hatte. Nixon behauptete, der Versuch einer Cannabisreform sei das Werk von Juden, über die er auf den Tonbändern wiederholt abfällige Bemerkungen machte, genauso wie über Homosexuelle:
You know it's a funny thing, every one of the bastards that are out for legalizing marijuana is Jewish. What the Christ is the matter with the Jews, Bob, what is the matter with them? I suppose it's because most of them are psychiatrists, you know, there's so many, all the greatest psychiatrists are Jewish. By God we are going to hit the marijuana thing, and I want to hit it right square in the puss... Hier sind die wesentlichsten Aussagen der von Nixon eingesetzen Kommission: Unsere Jugend kann nicht verstehen warum die Gesellschaft ein Verhalten mit so wenig sichtbaren negativen Wirkungen oder schädlichem sozialen Auswirkungen kriminalisieren will... Diese jungen Leute sind über den Zaun gesprungen und haben keinen Abgrund vorgefunden. Und die Respektlosigkeit für die Besitzverbote nährt eine Respektlosigkeit für Gesetze und das System allgemein... Dazu kommt der Eindruck unter der Jugend, dass einige Polizisten die Marihuanagesetze verwenden um Leute zu verhaften, die sie aus anderen Gründen nicht mögen, sei es ihre Politik, ihre Haartracht oder ihre ethnische Abstammung." (...) "Bundes- und Staatsgesetze (sollten) so geändert werden, dass der Besitz von Marihuana zum privaten Gebrauch keine Straftat mehr ist. (...) "Gesetze der Bundesstaaten sollten den öffentlichen Gebrauch von Marihuana zu einer Straftat machen, die mit einer Geldstrafe von 100 Dollar [ca. 112 Euro] bestraft werden kann. Unter Bundesgesetzen sollte öffentlich gerauchtes Marihuana einfach nur beschlagnahmt werden."
30th Anniversary of Shafer Commission Report [The Week Online #229, 22.03.2002]
Mitschrift der Nixon-Tonbänder zu Cannabis
"Marihuana: A Signal of Misunderstanding" [22.03.1972]
Untersuchungen zum Cannabisverbot aus über 100 Jahren:
12. Wir berichteten vorige Woche:
13. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
03.04.2002 Ceske Budjehovice (CZ): Hanfmesse
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen:
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