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Marion Caspers-Merk: “In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen”
Sehen Sie dazu:
Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern - §31a Betäubungsmittelgesetz
Caspers-Merk: 10 Gramm bundesweit "geringe Menge"
[CLN#42, 28.12.201]
Folgende Pressemitteilung wurde am 21.12.2001 vom Bundesgesundheitsministerium herausgegeben:
Pressemitteilung Nr. 25
21. Dezember 2001
Fachgespräch zur Drogenpolitik
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung besuchte auf Einladung von Bundesrätin Ruth Dreifuss Bern
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk besuchte vom 14. bis 15. Dezember die Schweiz. Sie führte mit der Bundesrätin Ruth Dreifuss ein intensives Gespräch über die Drogenpolitik der beiden Länder. Dabei ging es im Wesentlichen um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die heroingestützte Behandlung, die 1994 mit den ersten Versuchen gestartet hat und seit 1999 in die zweite Säule der Schweizer Drogenpolitik "Therapie" implementiert ist, und den Vorstoß der Schweiz, im Rahmen der Revision des schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes die Cannabisfrage neu zu regeln. Frau Caspers-Merk hatte am zweiten Tag ihres Besuchs die Gelegenheit, sich über die heroingestützte Behandlung in der Drogenhilfeeinrichtung "KODA-1" zu informieren. Im Anschluss an das Gespräch mit der Bundesrätin Ruth Dreifuss erklärte Marion Caspers-Merk:
"Zwischen Frau Dreifuss und mir fand ein reger Austausch über unsere Absichten und Positionen hinsichtlich der Cannabisproblematik statt. Frau Dreifuss betonte, dass die vorgesehene Neuregelung des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabis einerseits eine gesetzliche Verankerung einer restriktiveren Handhabung darstelle aber andererseits ein "Toleranzfenster" für Anbau und Handel ermögliche. Zur Zeit werde in der Schweiz vielfach Hanf angebaut, welcher als "Duftsäckli" (zum Konsum als Betäubungsmittel) in Hanfläden verkauft werde, was eine Umgehung des bestehenden Gesetzes sei. Die geplante Meldepflicht für Hanfproduzenten, klare Auflagen für Händler von Cannabis und die Überprüfung deren Einhaltung sollen die Kontrolle über Anbau und Handel verstärken und die Verfügbarkeit limitieren. Damit sollen die heute existierenden Probleme des Schmuggels in den Grenzregionen reduziert werden. Durch den vorgesehenen Gesetzestext können die im Verordnungswege vom Bundesrat zu treffenden Regelungen jederzeit bei neu auftretenden Problemen geändert werden. Des Weiteren soll die Strafbarkeit des Cannabiskonsums, seiner Vorbereitungshandlungen und des Anbaus zum Eigenkonsum aufgehoben werden.
Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen:
- Der Hanfanbau für Industriezwecke unterliegt der Meldepflicht und ist so eindeutig zu kontrollieren.
- § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."
Frau Dreifuss und Frau Caspers-Merk betonten, dass es für sie sehr wichtig sei, die bereits heute in den Grenzregionen existierenden Probleme zu lösen. Sie einigten sich, eine trionationale Konferenz zusammen mit Frankreich durchzuführen, an der jeweils Vertreter der Polizei, des Grenzschutzes, des Zolls, der Staatsanwaltschaften, des Hilfesystems und der Politik teilnehmen sollten, um sich über aktuelle und zukünftige Probleme und Möglichkeiten auszutauschen und die Zusammenarbeit zu verbessern. Bei ihrem Besuch der Drogenhilfeeinrichtung "KODA-1" am 15. Dezember 2001 konnte sich Frau Caspers-Merk vor Ort über die Heroinabgabe an Schwerstabhängige informieren. Die Ergebnisse des Schweizer Heroinmodells sind beachtlich. Der Gesundheitszustand wurde stabilisiert und bei einem Drittel der Patienten konnte eine berufliche Eingliederung erreicht werden. Die Beschaffungskriminalität ging deutlich zurück. Mit den Verantwortlichen fand ein interessanter Erfahrungsaustausch vor dem Hintergrund statt, dass das Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland 2002 starten wird.
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