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CannabisLegalNews (Nummer 54, 21.03.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden 1. Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden Der brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat klargestellt, dass in seinem Bundesland künftig bis zu 6 Gramm Cannabis als "geringe Menge" gelten werden. Vor kurzem hatte sich ein Staatsanwalt geweigert, einer straflosen Einstellung in einem Fall zuzustimmen, in dem er für 3,6 Gramm eine Strafe von 450 Euro verlangt hatte. Das ermöglichte es dem Amtsgerichts Bernau, den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Durch die nun erfolgte Zustimmung zur Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft soll dieser Weg nun laut BILD verwehrt sein. Richter Andreas Müller war gerade dabei, eine 90-seitige Vorlageschrift vorzubereiten. Doch das letzte Wort ist damit nicht gesprochen, denn auch in anderen Bundesländern gibt es ein erhebliches Gefälle in der Rechtspraxis bei geringen Mengen. Die explizite Anhebung der Obergrenze der "geringen Menge" von 3 Gramm auf 6 Gramm in Brandenburg zeigt wieder einmal, wie weit wir noch von der 1994 vom Bundesverfassungsgericht geforderten "einheitlichen Rechtspraxis" entfernt sind. Drei Zitate verdeutlichen das: "Wir haben klargestellt, dass bis zu 6 Gramm Cannabis als straffreie ,geringe Menge' zu behandeln sind." In manchen anderen, vor allem rot und grün regierten Ländern werde Besitz und Konsum weicher Drogen verharmlost; dort griffen Polizei und Justiz erst ein, wenn ein Konsument mehr als z.B. fünf Gramm Haschisch besitze. In Bayern hingegen werde jede Art des Drogenbesitzes konsequent geahndet. Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."Die Rechtsungleichheit bei "geringen Mengen" ist jedoch nur eine von vielen Gründen, die einen Vorlagebeschluss rechtfertigen können. Auch die Frage, ob bei Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse aus dem In- und Ausland das Cannabisverbot grundsätzlich gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes verstösst, wird früher oder später geklärt werden müssen, wenn es zu keiner Reform kommt. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Wenn Landesregierungen sich weigern, wie in der Cannabisentscheidung von 1994 vorgeschrieben eine im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis einzuführen, dann verstossen sie gegen geltendes Recht. Würde das Bundesverfassungsgericht bei der nächsten Entscheidung zu Cannabis Teile des Verbots für grundgesetzwidrig erklären, würden diese Teile auch ohne Gesetzesänderung durch den Bundestag ausser Kraft treten, da nur grundgesetzkonforme Gesetze Rechtskraft haben.
Straffreiheit bis 6 Gramm Dope [TAZ, 16.03.2002]
Haschisch-Urteil kann "noch Jahre dauern" [Berliner Zeitung, 14.03.2002]
Bundesverfassungsgericht soll wieder entscheiden [CLN#53, 15.03.2002]
"Drogenprozess mit politischer Tragweite" [CLN#51, 01.03.2002]
Rechtsungleichheit bei geringen Mengen:
Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz?
2. Prof. Kleiber: "Strafrechtliche Regelungen zurückfahren" Am 28.01. und am 04.02.2002 fanden in einem Landtagsausschuss in Kiel Anhörungen zur Drogenpolitik statt, wo u.a. auch Prof. Dr. Dieter Kleiber auftrat. In seinem Beitrag kritisierte er die ungleiche Rechtspraxis bei der straflosen Einstellung von Ermittlungsverfahren, in denen es um geringe Mengen geht. Er fasste auch die Ergebnisse seiner Studien für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) und anderer aktueller Studien zu Cannabis zusammen:
Soweit hierfür die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig sind, trifft die Länder die Pflicht, für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis zu sorgen. (...) Dazu habe ich Ihnen eine Abbildung mitgebracht. Hier sind die Einstellungen nach § 31 a Abs. 1 als Anteil der Tatverdächtigen nach allgemeinen Verstößen nach § 29 BtMG dokumentiert. Diese Tabelle habe ich dem Internet entnommen. Bezugsgröße sind Daten von 1995; neuere Daten liegen meines Erachtens in analysierter Form nicht vor. Auch die jüngst erschienene Studie der Kriminologischen Zentralstelle analysiert Daten zwischen 1994 und 1995.Weiter heisst es im Protokoll: Abg. Nabel bittet um eine Empfehlung für einen weiteren Rückzug des Strafrechts im Umgang mit dem Konsum von Cannabisprodukten. – Prof. Dr. Kleiber informiert, die Praxis in verschiedenen Bundesländern, den § 31 a BtMG auf Cannabisprodukte zu beschränken, sei nach seiner Ansicht nicht sinnvoll. Sinnvoll erscheine ihm die Überlegung, ob Cannabisprodukte Gegenstand des § 31 a BtMG sein sollten, was nicht einer Legalisierung gleichkomme. Der Konsum von Cannabisprodukten könne seines Erachtens auf eine Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden, wenn er nicht mit Handel in größeren Mengen einhergehe. Er empfehle in Bezug auf Cannabisprodukte, den Jugendschutz zu verstärken und die strafrechtlichen Regelungen zurückzufahren.
Anhörungen am 28.01.2002 in Kiel:
Kleiber/Soellner-Studie:
Kleiber/Kovar-Studie: 3. "Genuss- und Rauschmittel nicht in der Apotheke" Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist laut ihres Präsidenten gegen den Verkauf von Cannabis in Apotheken. Diese dienten zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung, nicht zum Vertrieb von Rausch- und Genussmitteln. Bis 1958 war Cannabis als Arznei in deutschen Apotheken erhältlich. Vor einigen Jahren hatte das Bundesland Schleswig-Holstein vorgeschlagen, geringe Cannabismengen in Apotheken zu verkaufen, um Konsumenten vom Schwarzmarkt fernzuhalten. Dieser Vorschlag wurde vor kurzem vom Vizechef der Gewerkschaft der Polizei wieder aufgegriffen. Viele Apotheker wollen mit dem Cannabisverkauf nichts zu tun haben, weil sie Vorurteile über Opiatabhägige auf Cannabiskonsumenten übertragen. Andererseits sind auch viele Cannabiskonsumenten gegen den Apothekenverkauf, weil sie die gemütlichere Atmosphäre von Coffeeshops den steril wirkenden Apotheken vorziehen.
Apotheker wollen kein Hasch verkaufen [Oberhessische Presse, 18.03.2002]
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]
4. Apothekerpräsident für Cannabis in Tabakläden Der Präsident der saarländischen Apotheker-Kammer, Manfred Saar, hat in einem Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung klargestellt, dass er über den Vorschlag des Vize-Chefs der Gewerkschaft der Polizei, Cannabis in Apotheken zu vertreiben, keineswegs "empört" sei. Apotheken dienten der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Sollte der Bundestag Cannabis legalisieren, dann könne der Vertrieb in Tabakläden erfolgen. Er stellte die Praxis in Frage, Konsumenten zu kriminalisieren und kritisierte die polemische Art und Weise, mit der über die Legalisierung von Cannabis diskutiert werde. Saar erinnerte daran, dass in Deutschland der Konsum von cannabishaltigen "Orient-Zigaretten" bis zum ersten Weltkrieg noch gesellschaftsfähig war. Das Abhängigkeitsrisko von Cannabis sei geringer als das von Tabak. Im Juli vorigen Jahres hatte sich auch der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Güther Jonitz, für die Abgabe von Cannabis in Coffeeshops ausgesprochen.
Heroin bald beim Apotheker? [Saarbrücker Zeitung, 16.03.2002]
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]
Ärztekammerpräsident für Coffeeshops [CLN#20, 20.07.2001]
Ärzte zum Cannabisverbot:
5. Deutscher Studentin droht der Tod am Galgen Die 23jährige Deutsche Julia B. steht in Singapur wegen Handels mit Cannabis und anderen Drogen vor Gericht. Zusammen mit einem 21jährigen und einem 33jährigen aus Singapur wurde sie in dem südostasiatischen Stadtstaat im Besitz von 687 Gramm Cannabis sowie geringen Mengen von synthetischen Drogen wie Ecstasy und Amphetaminen ertappt. In Singapur wird der Handel mit illegalen Drogen mit dem Tod durch Erhängen bestraft. Von Handel wird automatisch bei Besitz von mehr als 200 Gramm Cannabisharz (Haschisch) oder mehr als 500 Gramm Cannabiskraut (Marihuana) ausgegangen. Jährlich werden in dem Stadtstaat, der 25mal weniger Einwohner hat als Deutschland, etwa 30-50 Menschen gehenkt, der Grossteil davon wegen Drogendelikten. Bezogen auf die Einwohnerzahl richtet Singapur mehr Menschen hin als selbst China und der Iran. Im Jahre 1994 übertraf die absolute Zahl der Hinrichtungen im Stadtstaat sogar die USA mit 265 Millionen Einwohnern. Nicht nur für Händler sind die Strafen in Singapur streng: Konsumenten illegaler Drogen können gegen ihren Willen bis zu 3 Jahren in Lagern festgehalten werden. Ausserdem sind Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren möglich. Sogar der Konsum im Ausland wird bestraft. Ein verweigerter Urintest kann genauso hart bestraft werden wie der Konsum von Drogen selbst. Trotz dieser drakonischen Strafen ist auch Singapur keine "drogenfreie Gesellschaft". Im Jahre 1994 wurden 6.165 Menschen wegen Konsums illegaler Drogen verhaftet. Das sind ca. 190 Verhaftungen pro 100.000 Einwohner pro Jahr. In Deutschland lag die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten im selben Jahr bei 160 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Deutsche Studentin soll Drogen geschmuggelt haben - Todesstrafe? [Spiegel, 15.03.2002]
Julias Schicksal hängt an Diplomaten [Potsdamer Neueste Nachrichten, 19.03.2002]
Deutscher Studentin droht der Tod am Galgen
Drogen in Singapur: 6. PDS fordert Boykott von Singapur Der stellvertretende Bundesvorsitzende der PDS, Prof. Dr. Peter Porsch, verurteilte die drakonischen Strafen, mit denen Singapur seine Drogenpolitik betreibt und forderte zu einem Boykott gegen das südostasiatische Land auf. Derzeit sitzt die 22jährige Julia Bohl in Singapur wegen Besitz von Cannabis in Haft. Ab 500 Gramm Cannabis droht in Singapur der Tod am Galgen. Angesichts der weltweiten Verbreitung von Drogen, angesichts der Tatsache, dass es keine drogenfreien Kulturen gibt, und angesichts der Tatsache, dass es auch in Singapur legale Drogen gibt, mit denen viel Geld verdient wird, erscheint die Härte, mit der man dort den Besitz und Handel mit bestimmten Drogen verfolgt, jedoch einzig als scheinheilig und unmenschlich willkürlich. Diese Tatsache und die Skrupellosigkeit, mit der die Hinrichtungen durch Gerichtsurteile angeordnet und von den Henkern eines autoritären, undemokratischen Regimes exekutiert werden, müssen angeprangert und geächtet werden, nicht nur dann, wenn Menschen aus Europa oder Nordamerika davon betroffen sind, sondern in allen Fällen. Die in anderen Zusammenhängen so oft und so laut beschworene internationale Gemeinschaft muss den Henkern in Singapur in den Arm fallen. Singapur muss geächtet und isoliert werden. Die internationale Gemeinschaft hat alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um Julia B. und alle anderen wegen Drogendelikten in Sing pur vom Tode Bedrohten vor dem Zugriff des Henkers oder einer anderen unverhältnismäßigen Strafe zu bewahren. Ich fordere daher dazu auf, Singapur so lange zu boykottieren, bis dieser Staat einen Mindeststandard an Menschenrecht gewährleistet. Dazu gehört der Verzicht auf die Todesstrafe.
PDS-Politiker Porsch fordert Boykott gegen Singapur [PDS Sachsen, 19.03.2002]
PDS und Drogenpolitik: 7. Veranstaltung von akzept in Nürnberg am 18.04.2002 Am 18.04. findet in Nürnberg eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung von akzept e.V. zum Thema "Perspektiven einer Cannabisreformpolitik" statt.Als Redner vorgesehen sind u.a. Dr. Harald Hans Körner, Staatsanwalt OLG Frankfurt (Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität), Bernhard Witthaut (stellv. Vorsitzender Gewerkschaft der Polizei, angefragt), Ines Meyer (Bundesministerium für Gesundheit, Geschäftsstelle der Bundesdrogenbeauftragten, Berlin), Régine Linder (Schweizerische Fachstelle für Schadensminderung, Bern) und Dr. Heino Stöver (Bremer Institut für Drogenforschung der Universität Bremen).
Einladung zur Veranstaltung von akzept e.V.:
Homepage der CannabisKampagne:
8. Studie: Glas Wein am Steuer schlimmer als ein Joint Ein Glas Wein beeinflusst die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, stärker als ein Joint. Das ergab laut einem Bericht des britischen Wissenschaftsmagazins "New Scientist" eine neue Studie des Transport Research Laboratory (TRL) in Crowthorne in der südenglischen Grafschaft Berkshire. Bei verschiedenen psychomotorischen Tests und Fahrstudien an einem Fahrsimulator wurde lediglich bei Tests, in denen die Personen am Simulator eine Achterschleife fahren mussten, ein signifikanter Einfluss von Cannabis festgestellt, der jedoch immer noch weniger stark war als bei der Alkoholmenge, die einem (auch in Deutschland legalen) Glas Wein entspricht. Die Forscher fanden ausserdem, dass die Cannabiskonsumenten den Einfluss von Cannabis auf die Fahrleistung eher überschätzten als unterschätzen und deshalb betont vorsichtig fuhren, im Gegensatz zu Fahrern unter Alkoholeinfluss, die durch eine riskantere Fahrweise auffallen. Weil Cannabis in höheren Dosierungen die Fähigkeit beeinträchtigt, sicher am Strassenverkehr teilzunehmen, muss es auch hier Grenzen geben, jenseits derer Strafen drohen. Derzeit wird in Deutschland jedoch jede nachweisbare Menge des Cannabiswirkstoffs THC im Blut automatisch mit mehr als 0,49 Promille Alkohol gleichgesetzt. Das gilt unabhängig davon, ob von der festgestellten Wirkstoffmenge überhaupt eine signifikante Auswirkung auf die Fahrsicherheit ausgeht: Bei THC gilt eine absolute 0,0 Promillegrenze. Die TRL-Studie zeigt, wie schon die Studie der Universität Limburg im Jahre 1994, dass es fuer eine strengere Behandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol im Strassenverkehr keine sachliche Grundlage gibt.
Alcohol impairs driving more than marijuana [News Scientist (GB), 20.03.2002]
Studien zu Cannabis am Steuer:
Cannabis und Führerschein:
9. Coffeeshops in Grossbritannien? Mehr als ein Dutzend Coffeeshops nach niederländischem Muster sind in Grossbritannien geplant. Das berichtet die britische Tageszeitung Observer (17.03.2002).
Cannabis cafes set to open all around Britain as law changes [Observer (GB), 17.03.2002]
Colin Davies und das Cafe "Dutch Experience" in Stockport:
10. GB: Cannabiskonsumenten in Uniform Jeder zweite Polizist, der für eine Studie in Grossbritannien befragt worden ist, hat zugegeben, selbst schon Cannabis konsumiert zu haben. Das berichtet die Londoner Times. An der Umfrage der Joseph Rowntree-Stiftung nahmen 150 Beamte aus der Hauptstadt London und der Grafschaft Süd-Yorkshire teil. Etwa drei Viertel der Polizisten kritisierten, dass mit dem Verbot ansonsten gesetzestreue Menschen kriminalisiert werden. Die Mehrzahl der Beamten war der Meinung, dass das Cannabisverbot die Beziehungen zwischen der Polizei und jüngeren Leuten belastet, insbesondere bei Angehörigen ethnischer Minderheiten. Einmal wegen Cannabisbesitz Verhaftete seien weniger dazu bereit, bei der Aufklärung ernsthafterer Straftaten behilflich zu sein.
Half Of Police Have Tried Cannabis [The Times (GB), 16.03.2002]
Polizei und Cannabisverbot:
Cannabis in Großbritannien:
Der Polizeikommandant des Londonder Bezirks Lambeth, wo seit Juli vorigen Jahres ein Modellversuch zur Cannabisentkriminaliserung läuft, ist versetzt worden. Damit reagierte die Londonder Polizei auf einen Bericht des Massenblattes Mail on Sunday. Gegen eine Summe von 100.000 Pfund (ca. 170.000 Euro) hatte ein ehemaliger Freund des Polizeibeamten der Zeitung gegenüber berichtet, dass sie oft gemeinsam Cannabis geraucht hätten.
Police chief accused of drug-taking forced out of post [Guardian, 19.03.2002]
11. Wir berichteten vorige Woche:
12. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
03.04.2002 Ceske Budjehovice (CZ): Hanfmesse
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen:
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