Cannabisreform in Deutschland:
Argumente und Fakten

Eine politische Bestandsaufnahme










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Inhaltsverzeichnis

Zitate aus Studien und Artikeln 3
Vorwort 4
Cannabisreform in Deutschland - eine politische Bestandsaufnahme 6

Argumente die für das Cannabisverbot genannt werden: 7
"Cannabis ist nicht harmlos" 7
"Das Verbot hat eine präventive Wirkung" 7
"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen" 7
"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung" 9
"Eine Legalisierung würde die falschen Signale senden" 12
"Cannabis ist eine Einstiegsdroge" 12
"Cannabis ist ein Suchtmittel" 12
"Cannabis ist ein Rauschgift" 13
"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme" 14
"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genussmittel" 15
"Hasch ist schädlicher als Zigaretten" 15
"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen" 16
"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren" 16
"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung" 16
"Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert" 17
"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng" 18
"Der Besitz geringer Mengen ist doch de-facto bereits entkriminalisiert" 18
"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen" 19
"Wir brauchen keine Legalisierung sondern härtere Strafen" 20
"Niemand braucht Cannabis" 20

Argumente die für Reformen sprechen: 21
Kriminalisierung schadet der Gesellschaft 21
Das Cannabisverbot fördert Straftaten 22
Das Verbot verhindert den Jugendschutz 22
Was verboten ist kann nicht besteuert werden 23
Das Cannabisverbot basiert auf falschen Annahmen und Unwahrheiten 24
Das Cannabisverbot ist nicht rational begründet 24
Das Verbot fördert harte Drogen 25
Das Verbot verhindert soziale Kontrolle 25

Daten zum Cannabisverbot 26
Immer mehr Ermittlungsverfahren: 1996-2000 26
Cannabisprävalenz in Deutschland und den Niederlanden 26
Im Wesentlichen einheitliche“ Rechtspraxis? 27
Cannabisfälle 1984-2000 28
Beschlagnahmte Cannabismengen 28

Reform der Cannabispolitik 31
Ansprechpartner bei den politischen Parteien 33
Spendenkonten für die Cannabiskampagne 33
Verein für Drogenpolitik e.V. 34
Informationsquellen zur Drogenpolitik im Internet 35

Zitate aus Studien und Artikeln
(Inhaltsverzeichnis)
"Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."

"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche "Schrittmacherfunktion" für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."

D. Kleiber, K.A. Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums
(Studie für das Bundesministerium für Gesundheit)


“Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden.“

Dr. med. Carl Nedelmann:
Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg"
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.2000


"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmäßigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments
Bericht vom 30.04.1999


"Das verfügbare Beweismaterial zeigt, dass ... eine Abschaffung der strafbewehrten Verbote (Entkriminalisierung) von Cannabis die Verbreitung von Cannabis und anderen illegalen Drogen nicht steigern wird."

Robert MacCoun, Peter Reuter: Evaluating alternative cannabis regimes

British Journal of Psychiatry, Februar 2001

Vorwort (Inhaltsverzeichnis)


Mit der vorliegenden Broschüre „Cannabisreform in Deutschland“ wird eine politische Bestandsaufnahme vorgelegt, die der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, akzept e.V. als Argumentarium für DieCannabisKampagne nutzt (siehe www.akzept.org). Diese Broschüre zeigt deutlich: Die Zeit ist reif für Veränderungen der einseitig repressiv orientierten Kontrollstrategie gegenüber Cannabis! Eine Fülle von Argumenten werden im Folgenden zusammengetragen, die begründen, dass das Cannabis-Verbot nicht mehr tragbar ist:



Dr. Horst Möller, zuständiger Mitarbeiter beim Bundesministerium für Gesundheit, hat in einem Schreiben v. 9.2.01 noch einmal das Spannungsfeld deutlich gemacht: „Der Bundesregierung geht es bei der Regelung des Umgangs mit Cannabis letztlich darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem erforderlichen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und die Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit infolge des strafbewehrten Cannabisverbots andererseits zu finden“. Dieser Ausgleich steht in der Tat an! Wo aber findet der im selben Schreiben angekündigte Austausch aller Beteiligten über eine Entkriminalisierung statt? Es sind die Bewegungen von unten, die Bewegungen oben schaffen! Wie die DDR-Flüchtlinge in der Prager Botschaft letztlich „mit den Füßen abgestimmt haben“ – und zwar erfolgreich – steht uns in dieser Frage eine „Abstimmung mit den Tüten“ bevor: Zu groß die Zahl derer, die Cannabis konsumieren, als dass man noch ernsthaft auf eine überzeugende Abschreckungswirkung verweisen könnte! Zu groß die Zahl derer, die Cannabis in ihren Alltag integriert haben, als dass man noch unbedarft seinen Wunschvorstellungen von einer drogen- und cannabisfreien Welt nachhängen könnte. Nüchtern betrachtet stehen wir an der Schwelle zur massenhaften Verbreitung von Cannabis und es wird deutlich, dass die Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Realität und dem bevormundend-verbietenden Cannabisverbot nur noch schwer erträglich ist.
Die Zahlen sprechen für sich: So stieg etwa in der Altersgruppe 18-29 Jahren in Westdeutschland die Zahl derjenigen, die Cannabis in den letzten 12-Monaten konsumiert haben von 11,5% (1997) auf 22% (2000), in Ostdeutschland im selben Zeitraum von 8,6% auf 17,4%. Diese Entwicklungen verlaufen parallel auch in unseren Nachbarländern: In der Schweiz rauchen rund ein Viertel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Cannabis. In den Niederlanden ist diese Entwicklung nicht anders. Ob sie aber auch so dramatische Konsequenzen hat, bezweifeln wir: die Coffeeshops bieten eine fast legale Zugänglichkeit mit reichhaltigem Angebot guter Qualität. Insbesondere hier ist die wachsende Normalisierung des Cannabiskonsums zu spüren: undramatisch und gebrauchswertorientiert: so what!

Aus diesen Gründen ist DieCannabisKampagne von akzept e.V. gestartet worden mit dem Ziel der Veränderung des unzeitgemäßen Verbots einer massenhaft in der Gesellschaft verbreiteten Substanz, die aus Gründen der Entspannung und des Genusses konsumiert wird.
Wir fordern alle interessierten Menschen auf, sich an unserer Kampagne zu beteiligen, und Alternativvorschläge zu entwickeln. Dabei können wir uns an unseren europäischen Nachbarn orientieren. Die Schweiz zumindest hat ein auch in Deutschland umsetzbares Vorgehen zur Entkriminalisierung beschlossen, das unterhalb einer aufwändigen Veränderung internationaler Suchtstoffübereinkommen zur realisieren wäre. Und zwar durchaus in einer Legislaturperiode!

Die (komplizierte) Anwendung von Cannabis als Medizin ist ein erster Schritt auf dem Wege, den vielfältigen Nutzen der Hanfpflanze anzuerkennen. Dies geschieht auch in anderen Staaten (z.B. Kanada). Cannabis hat eben neben seiner psychotropen Wirkungen, auch die Eigenschaft, Heil- und auch Nutzpflanze zu sein.

akzept e.V., Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, will mit DieCannabisKampagne die allgemeine Öffentlichkeit, die Wohlfahrts- und Fachverbände, die drogenpolitischen Sprecher in den Parteien und Jugendorganisationen in Deutschland ansprechen, die einzelnen Cannabisinitiativen und regionalen Netzwerke bündeln, eine europäische Vernetzung betreiben, um politikfähige Vorschläge für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Richtung Straffreiheit zu erarbeiten.

Edwin Scholz/Heino Stöver

akzept e.V.
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit
und humane Drogenpolitik

Cannabisreform in Deutschland - eine politische Bestandsaufnahme (Inhaltsverzeichnis)


Mit dem Verbot des Besitzes von Cannabis (Hanf, Haschisch, Marihuana) im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) am 10. Januar 1972 versuchte der Gesetzgeber, mit Hilfe des Strafrechts eine weitere Verbreitung des Konsums von Cannabis zu verhindern. Dieser Versuch muss inzwischen als gescheitert erklärt werden. Es gibt bessere Alternativen zu unserer jetzigen Drogenpolitik.
Das Cannabisverbot funktioniert nicht: 3 Millionen Deutsche verwenden Cannabis, prozentual nicht weniger als in den Niederlanden, wo es seit 25 Jahren toleriert wird. Internationale wissenschaftliche Studien zeigen, dass Repression nicht funktioniert. Das Verbot verhindert keine Probleme sondern schafft nur zusätzliche Probleme.
Das Cannabisverbot schützt die Jugend nicht: Dank Verbot existiert ein riesiger Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen. Der Anteil minderjähriger Konsumenten steigt seit Jahren. Die Jugend braucht Prävention statt Kriminalisierung.
Das Cannabisverbot kostet Milliarden: Weit über 130.000 Ermittlungsverfahren kosten Sie als Steuerzahler mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr. Alkohol, Tabak und Benzin werden besteuert aber Cannabiskonsumenten zahlen nicht einmal Mehrwertsteuer. Eine Cannabissteuer könnte zwischen 500 Millionen und 3,5 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Heute fließen diese Gelder in die Taschen von Schwarzhändlern und einigen wenigen Kriminellen. Die Rechnung zahlen Sie!
Wir glauben, dass wir am meisten erreichen, wenn wir die deutsche Bevölkerung sachlich informieren und durch offene Briefe an Politiker sowie andere Aktionen (Leserbriefe, Flugblätter) die Vorteile einer möglichen Cannabislegalisierung aufzeigen. Deshalb haben wir auch dieses Informationsheft zusammengestellt.
Wir setzen uns dafür ein, dass – mehr als 7 Jahre nach dem Karlsruher Urteil - bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt. Der deutsche Bundestag muss endlich handeln.
Im Folgenden wollen wir Sie mit sachlichen Argumenten und Fakten zum Thema Cannabis und Cannabisverbot vertraut machen. Informieren Sie sich und bilden Sie sich selbst ein Urteil!
Mit freundlichen Grüßen
Tilmann Holzer
Verein für Drogenpolitik e.V.
info@drogenpolitik.org

Argumente die für das Cannabisverbot genannt werden:

"Cannabis ist nicht harmlos" (Inhaltsverzeichnis)

Niemand behauptet, dass Cannabis harmlos sei. Wie der Konsum vieler anderer Drogen, Genuss- und Lebensmittel (z.B. Alkohol und Tabak) kann Cannabiskonsum zu vielfältigen Problemen führen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Komplettverbot diejenige Regelung ist, die insgesamt zu den wenigsten Schäden führt.
"Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden."

"Das Verbot hat eine präventive Wirkung"

"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen" (Inhaltsverzeichnis)

Von Politikern wird angenommen, dass Strafverfolgung die Verfügbarkeit von Cannabis und die Nachfrage danach reduziert und ohne ein Verbot der Konsum und die Schäden zunehmen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ohne eine solche präventive Wirkung das Verbot verfassungswidrig wäre. Tatsächlich sprechen viele Daten gegen diese zwar angenommene, aber nie durch Studien bewiesene Wirkung:
"Angst vor Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent
aber:
"Nur probieren": 85,4 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst süchtig zu werden": 18,5 Prozent
"Angst vor gesundheitlichen Schäden": 13,1 Prozent
Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.

"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung" (Inhaltsverzeichnis)

"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen offensichtlich einer Behandlung. Waren es 1997 noch 6300 Cannabispatienten, befanden sich 1998 bereits 8700 und 1999 schließlich 11000 Konsumenten in Behandlung" (Hubert Hüppe, drogenpolitischer Sprecher der CDU/CSU)
"Die Zahl derjenigen, die in Beratungsstellen betreut werden, ist gestiegen und beträgt etwa 20 % der behandelten Klienten in ambulanten Drogenberatungsstellen, insgesamt." (Marion Caspers-Merk, Bundesdrogenbeauftragte, SPD)
Genau wie die Befürworter der Fortsetzung des strafrechtlichen Verbots wollen auch wir Reformer Schäden vermeiden oder minimieren. Wir denken aber, dass die Bestrafung von Menschen nicht der geeignete Weg dazu ist, und zwar aus den folgenden Gründen:
Drogenberatungsbesucher
pro 1000 aktuelle Konsumenten pro Jahr
NL
DE
Cannabis
0,9
1,1
Alkohol
nicht bekannt
2,0
Therapie und Strafverfolgung - ein krasses Missverhältnis
Jahr
1998
1999
2000
stationäre Therapie
117
139
103
ambulante Behandlung
2.623
2.633
3.632
Strafanzeigen Cannabis
Allgemeine Verstöße
79.495
85.668
94.633
Strafanzeigen Cannabis
Gesamt
109.863
118.793
131.662

Quellen: BKA (Rauschgiftjahresbericht 1999, Polizeiliche Kriminalstatistik 2000),
Institut für Therapieforschung
Juristische Probleme sind damit für Cannabiskonsumenten eine 30 bis 40mal häufigere Konsequenz des Konsums als ein Besuch bei einer Drogenberatung. Die Anzahl der Menschen die mit Cannabis so ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich also vervierzigfachen, um auch nur die Zahl zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in Schwierigkeiten gebracht werden.
Henning Klöppelt, Leiter der Suchtberatungsstelle unter dem Dach der Sozialpädagogischen Einrichtung (SPE) Mühle, Hilden (NRW):
Deutlich zugenommen hat im vergangenen Jahr auch die Beratung konsumierender Jugendlicher. Das, so Klöppelt, liege daran, dass die Gerichte mehr junge Klienten in die Beratung schickten. "Die Eigenbedarfs-Regelung, nach der Haschisch-Besitz in geringen Mengen nicht geahndet wird, gilt bei Jugendlichen nicht. Jeder, auch der, der zum ersten Mal erwischt wird, kriegt eine Auflage."
(Neue Ruhr Zeitung, 10.07.2001)
Die staatliche Strafverfolgung löst Probleme nicht, sondern vergrößert nur die Summe der Probleme. Das ist keine vernünftige Präventionspolitik.

"Eine Legalisierung würde die falschen Signale senden" (Inhaltsverzeichnis)

"Cannabis ist eine Einstiegsdroge" (Inhaltsverzeichnis)

Diese Theorie ist schon seit über 20 Jahren widerlegt. Zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5 Prozent der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98 Prozent tun es nicht.

"Cannabis ist ein Suchtmittel" (Inhaltsverzeichnis)

Das trifft auf Alkohol noch eher zu als auf Cannabis, aber Alkohol ist dennoch legal.

"Cannabis ist ein Rauschgift" (Inhaltsverzeichnis)

Der Ausdruck "Rauschgift" besagt eigentlich nur, dass eine Substanz illegal ist. Tatsächlich sind Alkohol und Nikotin eher suchtbildend und giftiger als Cannabis.

"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme" (Inhaltsverzeichnis)

Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass das Verbot den Konsum minimiert und dass es dabei weniger Probleme verursacht als der Konsum selbst. Es nimmt weiterhin an, dass Cannabis nur zusätzlich und nicht anstelle von anderen Drogen wie z.B. Alkohol konsumiert wird. Alle drei Annahmen sind falsch.
Anteil der Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) an der Gesamtzahl der jeweiligen Straftaten
Straftat
1994
1995
Gefährliche/schwere Körperverletzung
29,0%
27,5%
Vergewaltigung
29,1%
32,4%
Raubmord
32,0%
32,7%
Sexualmord
33,0%
35,0%
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
37,6%
38,0%
Totschlag
39,2%
38,8%
Gewaltkriminalität insgesamt
26,9%
25,0%
Widerstand gegen die Staatsgewalt
57,9%
56,3%
Quelle: Simon et al.: Suchtbericht Deutschland 1997.

"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genussmittel" (Inhaltsverzeichnis)

Alkohol ist heute in Deutschland, anders als in Saudi Arabien oder im Amerika der 20er Jahre, keine illegale Droge. Nach jeder Definition des Begriffs Droge, der von den Eigenschaften von Substanzen ausgeht und nicht vom rechtlichen Status, ist Alkohol zweifellos eine Droge. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, gewiss kein Verein von Cannabisverharmlosern, schreibt:

"Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser erweiterte Drogenbegriff erfasst nicht nur Cannabisprodukte, Halluzinogene, Stimulantien, Schnüffelstoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerzmittel Opiate und Kokain. Er bezieht sich auch auf Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuss- und "Lebens"mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab".

"Hasch ist schädlicher als Zigaretten" (Inhaltsverzeichnis)

Dafür gibt es trotz zahlreicher Studien keine Beweise.

"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen" (Inhaltsverzeichnis)

Sehen Sie dazu „Das Verbot verhindert den Jugendschutz“ weiter unten.

"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren" (Inhaltsverzeichnis)

Dieser emotionale Appell ignoriert die Realität:

"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung" (Inhaltsverzeichnis)

Fast alle europäischen Staaten haben die UN-Konventionen von 1961, 1971 und 1988 unterzeichnet. Im Prinzip unterwerfen diese Konventionen Cannabis denselben Beschränkungen wie Morphin und Heroin. Sie verhindern aber, anders als oft behauptet, keine Cannabislegalisierung. Die Konvention von 1961 spielt dabei keine Rolle, problematischer ist die von 1988. Sie zwingt die Unterzeichnerstaaten, Handel, Einfuhr, Anbau und den Besitz zum Zweck der Weitergabe strafrechtlich zu verbieten. Beim Besitz oder Anbau für den Eigengebrauch wird die Aufforderung zum Verbot von verfassungsmäßigen und grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen abhängig gemacht. Eine solche Bedingung ist das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes. Diese Rechtslage würde eine Straffreiheit des Besitzes oder Anbaus zum Eigengebrauch ermöglichen. Beim kommerziellen Anbau und Handel wäre eine Opportunitätslösung möglich, d.h. die Exekutive würde bei gewissen Voraussetzungen (Jugendschutz, keine Werbung, Mengenbeschränkungen, kein Export, usw.) von einer Verfolgung absehen. Die Abkommen erlauben Unterzeichnerstaaten auch, wieder auszutreten und nur mit Vorbehalten wieder einzutreten.

"Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert" (Inhaltsverzeichnis)

Bei solchen Behauptungen wird oft darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in den Niederlanden in den späten 80er Jahren zugenommen hat oder dass das Land zum Tummelplatz von Schmugglern verkomme. Beiden Behauptungen basieren auf einem Körnchen Wahrheit, verfehlen aber das Ziel:

"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng" (Inhaltsverzeichnis)

Im Vergleich zu unseren Alkoholgesetzen sind sie es auf jeden Fall.

"Der Besitz geringer Mengen ist doch de-facto bereits entkriminalisiert" (Inhaltsverzeichnis)


"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen" (Inhaltsverzeichnis)

Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass mit einer Legalisierung der Konsum zunimmt. Dafür gibt es keine Hinweise. Zusätzlich ist zu bedenken:


"Wir brauchen keine Legalisierung sondern härtere Strafen" (Inhaltsverzeichnis)
Wer so argumentiert ignoriert, dass diese Politik in anderen Ländern bereits gescheitert ist:


"Niemand braucht Cannabis" (Inhaltsverzeichnis)

Das ist sowohl irrelevant als auch falsch.

"Wer sich für Cannabislegalisierung einsetzt, raucht es bestimmt selbst" (Inhaltsverzeichnis)

Dieses Argument ist unsachlich und soll nur vom eigenen Mangel an Argumenten ablenken. Nicht jeder der die Schwulenehe befürwortet ist schwul. Nicht jeder der für Gleichberechtigung ist, ist eine Frau. Nicht jeder der Gewalt gegen Ausländer verurteilt ist ein Ausländer. Nicht jeder der gegen Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist, konsumiert es selber, oder befürwortet auch nur den Konsum. Wer so ein Pseudoargument verwendet, muss sich fragen lassen, ob er denn sonst etwa keine Argumente habe.

Argumente die für Reformen sprechen:

Kriminalisierung schadet der Gesellschaft (Inhaltsverzeichnis)

Zur Erzwingung des Cannabisverbots werden negative Konsequenzen angedroht und auch Tausenden zugefügt. Der Staat schafft, zusätzlich zu eventuellen negativen Wirkungen des Cannabiskonsums selbst, Probleme im Leben von Menschen:

Das Ziel des Verbots ist utopisch (Inhaltsverzeichnis)

Kein einziges Land der Welt hat es bisher geschafft, den Cannabiskonsum auszumerzen. Warum sollte das ausgerechnet bei uns anders sein?
Die amerikanische Alkoholprohibition ist ebenfalls gescheitert (Inhaltsverzeichnis)

Von 1919 bis 1933 waren die Herstellung und der Verkauf alkoholischer Getränke in den USA verboten. Mehrere Jahrzehnte lang hatten Enthaltsamkeitsverbände für ein solches Verbot gekämpft. Anstatt den Alkoholmissbrauch auszurotten führte das "edle Experiment", wie es seine Befürworter nannten, zu chaotischen Zuständen mit einem von Kriminellen beherrschten Schwarzmarkt.
Die Prohibition hinderte niemanden am Trinken. Sie ersetzte lediglich gutes Bier und guten Wein durch schlechten Schnaps. Es kam zu zahlreichen Vergiftungen durch Holzgeist und Fuselakohol aus Industriealkohol und Schwarzbrennereien.
Nachdem im ersten Prohibitionsjahr legale Kneipen den Verkauf eingestellt hatten, wurde illegaler Handel bald so profitabel, dass in den nächsten Jahren immer mehr illegale Kneipen aus dem Boden schossen, oft in Stadtteilen, in denen es vorher keine Kneipen gegeben hatte. Ihre Belieferung wurde vorwiegend von gewalttätigen Gangsterbanden kontrolliert. Der bekannteste dieser Gangster war Al Capone. Erst mit der Alkoholprohibition wurde die sizilianische Mafia zur beherrschenden Macht in der amerikanischen Unterwelt. Bestechung und Einschüchterung von Politikern, Polizisten und gerichtlichen Zeugen wurde zur Routine. Banden lieferten sich am helllichten Tage Schiessereien um Absatzmärkte. Es war vor allem die eskalierende Gewalttätigkeit die immer mehr Bürger gegen das Prohibitionsgesetz aufbrachte.
1931 studierte eine staatliche Kommission das gesamte Problem und kam zu einem vernichtenden Ergebnis. Sie empfahl zwar keine Abschaffung des Alkoholverbots sondern nur eine Reform, aber die öffentliche Meinung war umgeschwenkt. Nachdem sich nur wenige Politiker für eine Abschaffung des Verbotes einsetzten, organisierte eine Gruppe von Rechtsanwälten eine Kampagne zur Aufhebung des Verfassungszusatzes mit dem Alkohol verboten worden war. Im Dezember 1933 wurde die Aufhebung Gesetz und Alkohol wieder legal. Nach der Aufhebung des Gesetzes das zum Alkoholschwarzmarkt geführt hatte fiel die amerikanische Mordrate Jahr für Jahr, 12 Jahre lang.

Das Cannabisverbot fördert Straftaten (Inhaltsverzeichnis)

Staatliche Verfolgung erschwert neuen Anbietern den Einstieg in den Cannabismarkt und treibt dadurch die Preise in die Höhe. Das garantiert Kriminellen, die sich am Schmuggel und Handel erfolgreich beteiligen, hohe steuerfreie Gewinnspannen und verhindert gleichzeitig die effektive Verbrechensbekämpfung.

Das Verbot verhindert den Jugendschutz (Inhaltsverzeichnis)

Die Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt auf, dass 26 Prozent der 12- bis 25-jährigen schon einmal Cannabis probiert oder mehr oder weniger häufig genommen haben, 45 Prozent vielleicht einmal Cannabis probieren würden.[32] Exzessiver Cannabiskonsum, der die Schulleistung gefährden kann, kommt nicht selten vor. Das Cannabisverbot, dessen wichtigste Aufgabe der Jugendschutz sein soll, versagt hier völlig. Beim unkontrollierbaren Schwarzmarkt existiert zurzeit überhaupt kein Jugendschutz. Die meisten Konsumenten kaufen von anderen Konsumenten im Freundeskreis, niemand lässt sich einen Personalausweis zur Alterskontrolle zeigen. Nur ein legaler Händler, z.B. ein Apotheker, der seine Zulassung verlieren kann wenn er gegen Abgabebestimmungen verstößt, hat ein finanzielles Interesse, keine Rauschmittel an Minderjährige abzugeben. Könnten Konsumenten ab 18 Cannabis aus legalen Quellen einkaufen, würden die meisten Schwarzhändler wegen mangelnder Nachfrage aus dem Markt aussteigen, was Jugendlichen den Zugang zu Cannabis erschweren würde.
Ein Totalverbot selbst für Erwachsene ist kein geeignetes Mittel zum Jugendschutz. Die Anzahl der Minderjährigen die wegen Cannabisbesitz von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden, hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Waren es 1992 noch 766 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 2621 Jugendliche zwischen 16 und 18, so traf dieses Schicksal laut Bundeskriminalamt im Jahre 1999 bereits 6 458 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 13 743 Jugendliche zwischen 16 und 18. Zunahme in nur 7 Jahren: +743 Prozent bzw. +424 Prozent! Strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten vergrößert nur die Probleme. Genauso sind Unterrichtssperre und Schulverweis weder ein sinnvolles pädagogisches Mittel für den Betroffenen noch werden sie aufgrund des fehlenden Unrechtsbewusstseins Wirkung auf andere zeigen. Solche Maßnahmen vergrößern nur die Probleme.

Was verboten ist kann nicht besteuert werden (Inhaltsverzeichnis)

Alkohol und Tabak liefern jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe, zum Ausgleich für Folgekosten die der Gesellschaft durch konsumbedingte Schädigungen entstehen. Würde Cannabis legalisiert dann könnte es Einnahmen in vergleichbarer Höhe liefern.
Das Cannabisverbot basiert auf falschen Annahmen und Unwahrheiten (Inhaltsverzeichnis)

Die Begründung des Cannabisverbots hat sich mehrfach geändert. Keine der ursprünglich vorgebrachten Gründe entsprach der Wahrheit.[34]
Das Cannabisverbot ist nicht rational begründet (Inhaltsverzeichnis)

Vor dem Cannabisverbot auf der Genfer Opiumkonferenz von 1925 wurde keine einzige wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen von Cannabiskonsum eingeholt. Die Behauptungen mit denen Cannabis damals verboten wurde, waren unwahr und wurden später widerlegt. Jede größere Untersuchung zu Cannabis in den letzten über 100 Jahren hat sich gegen eine Kriminalisierung der Konsumenten ausgesprochen (hier ist nur eine kleine Auswahl davon):
Alle diese Studien sprachen sich gegen ein Verbot bzw. für eine Cannabisentkriminalisierung aus. Tatsächlich gab es in über einem Jahrhundert keine einzige Regierungskommission weltweit, die dieses Problem ausführlich untersucht hätte und nicht zum selben Ergebnis gekommen wäre. Das Verbot besteht also grundlos weiter, obwohl die ursprüngliche Begründung widerlegt wurde und das auch von zahlreichen, von Regierungen in aller Welt eingesetzten Kommissionen festgestellt worden ist.

Das Verbot fördert harte Drogen (Inhaltsverzeichnis)

In Ländern, die Cannabis besonders streng verfolgen, z.B. Schweden und Japan, gibt es deutlich mehr Probleme mit Lösungsmittelschnüffeln (was zu Gehirnschäden führt) und mit Methamphetamin. Wenn von staatlicher Seite kein Unterschied zwischen verschiedenen Drogen gemacht wird, dann greifen Jugendliche statt zu Cannabis verstärkt zu anderen Drogen, die schwerer kontrollierbar sind, wie z.B. Lösungsmittel oder Nachtschattengewächse (Engelstrompete, Datura) oder zu synthetischen Drogen. Je strenger auch Cannabis bestraft wird, desto interessanter wird es für die Schwarzhändler, stattdessen synthetische Drogen wie Heroin und Amphetamin zu verkaufen, die pro Gramm mehr Gewinn bringen und leichter zu schmuggeln sind.

Das Verbot verhindert soziale Kontrolle (Inhaltsverzeichnis)

Wer zum ersten Mal Alkohol trinkt, weiß noch nicht, wie viel zuviel ist und was passiert wenn er zuviel trinkt. Der richtige Umgang will erst erlernt sein. Dabei können unerfahrene Konsumenten vom Rat und den Erfahrungen von Erwachsenen profitieren. Bei Cannabis wäre es prinzipiell genauso, gäbe es nicht das Verbot. Wenn schon allein der Besitz verboten ist, dann findet der Konsum vorwiegend heimlich statt, wo niemand beobachten kann wie vernünftig oder unvernünftig damit umgegangen wird. Auch wird kaum jemand offen über eigene Erfahrungen sprechen, wenn er damit zugeben muss, ein Gesetzesbrecher zu sein. Das Verbot verhindert ehrliche Gespräche mit Eltern und Lehrern. Wenn gut ein Drittel (36 Prozent) der 18-24jährigen bereits Cannabis konsumiert haben, reichen Enthaltsamkeitspredigten offensichtlich nicht mehr aus. Es muss auch Informationen zu riskanten und weniger riskanten Konsumformen und Gebrauchsmustern geben. Unterbleiben diese Informationen und Gespräche, dann werden Jugendlichen dazu verdammt, statt aus den Erfahrungen von Erwachsenen aus den eigenen Fehlern lernen zu müssen, manchmal mit tragischen Konsequenzen (z.B. Verkehrsunfälle, Probleme mit harten Drogen).


Daten zum Cannabisverbot (Inhaltsverzeichnis)


Immer mehr Ermittlungsverfahren: 1996-2000


Cannabisprävalenz in Deutschland und den Niederlanden (Inhaltsverzeichnis)


 
West 1997
Ost 1997
NL 1997
West 2000
Ost 2000
Lebenszeit
13,4 %
4,2 %
15,6 %
21,4 %
10,8 %
12 Monate
4,5 %
2,3 %
4,5 %
6,2 %
4,9 %
30 Tage
3,0 %
1,7 %
2,5 %
3,4 %
2,5 %

Deutschland 1997: Kraus, Bauernfeind: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997;
Deutschland 2000: Kraus, Augustin: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000;
Niederlande 1997: Abraham, Cohen, van Til, Winter: “Licit and Illicit Drug Use in the Netherlands”

Im Wesentlichen einheitliche Rechtspraxis? (Inhaltsverzeichnis)


Uneinheitliche Anwendungspraxis des §31a BtMG

Rate der nach §31a Abs.1 Betäubungsmittelgesetz eingestellten Ermittlungsverfahren als Anteil der Tatverdächtigen bei allgemeinen Verstößen nach §29 BtMG
1995:
§29 BtMG
§31a Abs.1
Einstellungsrate
Schleswig-Holstein
1863
1716
92,1 %
Bremen
1690
1363
80,7 %
Hamburg
4609
2987
64,8 %
Nordrhein-Westfalen
21433
10406
48,6 %
Hessen
7241
3429
47,4 %
Niedersachsen
7462
3323
44,5 %
Saarland
1173
472
40,2 %
Berlin
4572
1705
37,3 %
Rheinland-Pfalz
4391
1594
36,3 %
Baden-Würtemberg
13164
3846
29,2 %
Bayern
14465
2752
19,0 %
Brandenburg
720
86
11,9 %
Sachsen
790
80
10,1 %
Sachsen-Anhalt
551
55
10,0 %
Zahlen zu §29 BMG und §31a Abs.1 nach: Susanne Aulinger: "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten" , Seite 171, Bundesministerium für Gesundheit, 1997, ISBN: 3-7890-5116-0, DM 78,00/EUR 39,88

Cannabisfälle
(Inhaltsverzeichnis)Tabelle 2: Erfasste Delikte nach Drogenart - Zeitreihe (BKS)
Jahr
Allgemeine
Verstöße
Handel und
Schmuggel
Einfuhr
"nicht geringer
Mengen"
Summe
1984
25.550
13.965
n/a
39.515
1985
25.712
14.224
n/a
39.936
1986
29.349
15.552
n/a
44.901
1987
29.568
15.447
932
45.947
1988
31.582
15.473
893
47.948
1989
33.251
15.726
857
49.834
1990
34.811
16.759
1.063
52.633
1991 (*)
33.892
16.375
1.342
51.609
1992
32.279
14.507
1.481
48267
1993
34.752
13.261
1.662
49.675
1994
40.853
16.144
1.788
58.785
1995
49.070
19.083
2.308
70.461
1996
55.600
23.021
2.522
81.143
1997
64.456
24.221
2.675
91.352
1998
79.495
27.188
3.180
109.863
1999
85.668
29.776
3.529
118.973
2000
94.633
33.194
3.835
131.662
*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für 1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.

Beschlagnahmte Cannabismengen
(Inhaltsverzeichnis)
BtM-Sicherstellungen in der Bundesrepublik Deutschland - Zeitreihe (FDR)
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/tab_14.html

 
Cannabiskraut bis 1980 gemeinsam mit Cannabisharz erfasst
Jahr
Cannabisharz
(Haschisch)
Cannabiskraut
(Marihuana)
1962
5,487 kg
--
1963
38,159 kg
--
1964
40,164 kg
--
1965
45,404 kg
--
1966
134,879 kg
--
1967
167,220 kg
--
1968
380,924 kg
--
1969
2.278,170 kg
--
1970
4.331,967 kg
--
1971
6.669,515 kg
--
1972
6.114,356 kg
--
1973
4.731,942 kg
--
1974
3.913,035 kg
--
1975
6.627,813 kg
--
1976
5.325,938 kg
--
1977
9.821,682 kg
--
1978
4.723,517 kg
--
1979
6.407,226 kg
--
1980
3.200,224 kg
--
1981
4.825,510 kg
1.837,988 kg
1982
2.407,306 kg
748,305 kg
1983
3.326,570 kg
1.256,326 kg
1984
2.709,159 kg
2.922,406 kg
1985
9.150,670 kg
2.347,367 kg
1986
2.309,098 kg
365,587 kg
1987
2.604,319 kg
393,452 kg
1988
2.476,372 kg
8.873,785 kg
1989
11.641,225 kg
432,037 kg
1990
4.655,351 kg
8,985 kg
1991 (*)
10.878,058 kg
1.465,567 kg
1992
3.201,352 kg
8.964,919 kg
1993
4.245,363 kg
7.107,472 kg
1994
4.032,954 kg
21.659,765 kg
1995
3.809,261 kg
10.436,227 kg
1996
3.246,536 kg
6.108,577 kg
1997
7.327,560 kg
4.167,282 kg
1998
6.109,549 kg
14.897,189 kg
1999
4.885,549 kg
15.021,751 kg
*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für 1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
 

Drogensterblichkeit pro Million Einwohner (EMCDDA) (Inhaltsverzeichnis)

Table 6b. Number of drug-related deaths according to ICD-9 codes 304, E850- E858, E980.0-E980.5 : rates per million inhabitants.
Note 1: the data have not yet been extracted in the same way in each country. Note 2: the selection of ICD codes is still under discussion. Unusual high rates, such as in Finland, may be explained by the inclusion of drugs that are not commonly known as drugs of abuse, or by abuse of prescription drugs, such as benzodiazepines, in a typical elderly (female) population.
 
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
pop*
Austria
8
5
8
10
8
8
11
18
23
25
25
26
7.9
Belgium
8
10
9
11
10
10
14
14
 
 
 
 
10.1
Germany
 
 
 
 
 
17
25
25
21
21
20
22
81.1
Greece
2
2
2
3
6
5
7
10
6
15
21
 
10.4
Italy
8
7
9
12
16
25
36
37
 
 
 
 
57.1
Ireland
8
4
3
7
7
5
6
7
12
12
22
 
3.6
Netherlands
5
5
4
4
4
4
4
4
4
5
3
 
15.4
Sweden
11
11
17
18
16
18
19
19
21
20
24
 
8.8
* Population (x million).
Data from Annual Report, 1997. Not controlled for annual changes in population size.
http://www.emcdda.europa.eu/multimedia/project_reports/(4)-CT1.pdf

Reform der Cannabispolitik (Inhaltsverzeichnis)


"Eine Freigabe von Haschisch wird es mit uns nicht geben“, so oder so ähnlich hört man es immer wieder von Politikern, besonders der CDU/CSU. Mit dem Begriff der "Freigabe" soll suggeriert werden, dass Cannabis derzeit streng kontrolliert sei: Laut Betäubungsmittelgesetz ist sein Besitz nur mit Sondergenehmigung und nur zu wissenschaftlichen oder sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erlaubt.
Diese Kontrollfunktion ist jedoch eine juristische Fiktion: Die praktische Erfahrung von mehr als drei Jahrzehnten beweist, dass eine Verhinderung des Konsums mit den Mitteln des Strafrechts gar nicht möglich ist. Tatsächlich gibt es 3 Millionen aktuelle Konsumenten, von denen kein einziger eine staatliche Erlaubnis hat. Cannabis ist die drittmeist gebrauchte psychoaktive Droge in Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Jeder vierte jüngere Deutsche hat es bereits probiert. Hätten Cannabiskonsumenten eine eigene Partei dann wäre diese die drittgrößte Fraktion im Bundestag.
Für Zuwiderhandlungen droht der Gesetzgeber bei Cannabis wie bei Heroin gleichermaßen mit bis zu 5 Jahren Haft, dieselbe Höchststrafe also wie für fahrlässige Tötung! Das ist nicht angemessen. Das Verbot befindet sich hart am Rande der Verfassungswidrigkeit, wie schon die Karlsruher Entscheidung von 1994 gezeigt hat. Auch die Möglichkeit der straflosen Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 31a BtMG ist keine Lösung dafür, unter anderem weil es sich um eine Kann-Bestimmung handelt für die es keine bundesweit einheitliche Durchführungspraxis gibt. Nur eine Gesetzesänderung kann endlich klare Verhältnisse schaffen.
Welche Modelle einer Reform gibt es? In den Niederlanden wird der Besitz geringer Mengen von Cannabis schon seit 1976 nicht mehr verfolgt. Auch Belgien und die Schweiz haben inzwischen beschlossen, den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis für den privaten Konsum von Erwachsenen nicht länger zu verfolgen. Die folgenden Definitionen schaffen hoffentlich ein bisschen mehr Klarheit:
  1. Entkriminalisierung der Konsumenten: Herausnahme der Vorbereitungshandlungen zum Konsum (Besitz, Erwerb, Eigenanbau) aus der strafrechtlichen Verfolgung. Dazu gibt es mehrere Varianten:
    - Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit (Bußgeld wie bei Falschparken als Verwaltungsstrafe, wie in Oregon, Kalifornien, Südaustralien, usw. )
    - Ermessensprinzip für Polizei und Staatsanwaltschaft (wie in den NL)
    - Explizite Straffreiheit (auch kein Bußgeld; wie in der Schweiz oder Belgien geplant)
  2. Entkriminalisierung von Konsum und Handel (de facto-Legalisierung)
    - beinhaltet Entkriminalisierung der Konsumenten, zusätzlich:
    - Kleinhandel (evtl. auch kommerzieller Anbau) wird toleriert, bleibt aber strafbar und wird verfolgt wenn bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden. Am Verbot wird dabei vor allem wegen der Konvention von 1988 festgehalten. In den NL ist der Kleinhandel de-facto legalisiert, der Anbau nicht. In der Schweiz soll auch der Anbau toleriert werden. In Belgien wird weder der (kommerzielle) Anbau noch der Handel toleriert, daher handelt es sich um eine reine Konsumenten-Entkriminalisierung.
  3. Legalisierung
    - Kommerzieller Anbau und Handel sind nicht mehr strafbar, erfordern aber möglicherweise noch Genehmigungen die in der Regel erteilt werden (analog Schanklizenz). Nur diese Lösung ermöglicht eine spezielle Cannabisbesteuerung.
Es ist Zeit, die trotz Bundesverfassungsgerichtsentscheidung andauernde Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands, zu beenden sowie die derzeitige diskriminierende Führerscheinregelung zurückzunehmen. Die SPD kann dabei an ihren Entkriminalisierungsentwurf (Drucksache 13/6534[41] vom 11.12.1996) anknüpfen.
  1. Beim Führerscheinrecht müssen Grenzwerte für Bluttests erarbeitet werden, die den Unterschied zwischen akutem Drogeneinfluss und Tage zurückliegenden Konsum berücksichtigen. Vorschläge von Experten liegen seit Jahren vor. Damit würde einerseits den Ansprüchen der Verkehrssicherheit Rechnung getragen, andererseits jedoch würden Ungerechtigkeiten vermieden.
  2. Der Erwerb, Besitz und Anbau geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum sollte für Erwachsene straffrei gestellt werden, wie von der SPD bereits 1996 gefordert. Das würde die Polizei und Justiz von etwa 95.000 Strafverfahren pro Jahr entlasten und ihre Effizienz bei der Bekämpfung anderer Straftaten verbessern.
  3. Belgien und die Schweiz wollen den Eigenanbau geringer Mengen zulassen. Ein praktikables Modell zum straffreien Eigenanbau könnte die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt effektiver reduzieren und eine bessere Märktetrennung erreichen als dies durch das Verbot möglich ist. Beim Eigenanbau ist eine andere Grenzmenge sinnvoll als im SPD-Entwurf von 1996 vorgesehen. Entsprechend Artikel 28 Abs. 2 des Einheitsübereinkommens von 1961[42] fällt Cannabis für gartenbauliche Zwecke nicht unter die Beschränkungen des Suchtstoffabkommens. Diesem Absatz wird im deutschen Betäubungsmittelgesetz bisher nicht Rechnung getragen. Der Gesetzgeber sollte den Anbau und Besitz einer flächenmäßig, anzahlmäßig oder gewichtsmäßig begrenzten Menge von Cannabispflanzen durch Erwachsene aus dem BtMG ausnehmen, sofern keine Ausfuhr, kein Handel und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt.
  4. Das Hanfsamenverbot sollte zurückgenommen werden.
  5. Die Bundesregierung sollte nach Möglichkeit ein staatlich kontrolliertes Cannabisabgabesystem für Erwachsene einrichten, mit dem Ziel, eine Märktetrennung, Alterskontrollen und staatliche Einnahmen analog zur Bier-, Branntwein- und Tabaksteuer zu ermöglichen (Cannabismonopol). Dieses System würde Kriminelle einer Einnahmequelle berauben und die Polizei weiter für andere Aufgaben entlasten. Die Einnahmen aus dem Cannabisvertrieb sollten vor allem zur verbesserten Drogenprävention und für Jugendprogramme verwendet werden.
Diese Reformen sollten sorgfältig angegangen werden. Wir brauchen zuallererst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema. Eine Bereitschaft zu Reformen existiert in einem breiten politischen Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen selbst die Christdemokraten[43] für eine Entkriminalisierung. Ein solcher neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass - mehr als 7 Jahre nach dem Karlsruher Urteil[44] - bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt.
Joe Wein

Verein für Drogenpolitik e.V.

Ansprechpartner bei den politischen Parteien (Inhaltsverzeichnis)


Marion Caspers-Merk (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, SPD)
marion.caspers-merk@bundestag.de

Hubert Hüppe (drogenpolitischer Sprecher der CDU)
hubert.hueppe@bundestag.de

Ulla Jelpke (drogenpolitische Sprecherin der PDS)
ulla.jelpke@bundestag.de

Monika Knoche (drogenpolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen)
Monika.Knoche@bundestag.de

Detlef Parr (drogenpolitischer Sprecher der FDP)
detlef.parr@bundestag.de

Dr. Hansjörg Schäfer (Berichterstatter für Drogenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion)
hansjoerg.schaefer@bundestag.de

Ulla Schmidt (Bundesgesundheitsministerin, SPD)
ursula.schmidt@bundestag.de

Regina Schmidt-Zadel (gesundheitspolitische Sprecherin der SPD)
regina.schmidt-zadel@bundestag.de

Spendenkonten für die Cannabiskampagne (Inhaltsverzeichnis)


Verein für Drogenpolitik e.V.
Postbank Karlsruhe
BLZ: 660 100 75, Kto.-Nr. : 611 600 758
http://www.drogenpolitik.org

akzept e.V. Bundesverband
SEB Münster
BLZ: 400 101 11, Kto.-Nr.: 152 8704 001
http://www.akzept.org

Verein für Drogenpolitik e.V. (Inhaltsverzeichnis)

Der VfD ist ein Verein der bundesweit drogenpolitisch interessierte Einzelpersonen, Wissenschaftler und Gruppen organisiert.
Hauptaufgabe ist es der drogenpolitischen Diskussion einen Platz zu geben und gemeinsame Vorstellungen und Impulse in den politischen Diskurs und die Bevölkerung zu tragen.
Zu unseren Forderungen gehören die Legalisierung von Cannabisprodukten und die Abgabe von Heroin an Suchtkranke. Der VfD möchte aber den ganzen Bereich der Drogenpolitik betrachten und gesellschaftlich tragfähige Ideen entwickeln.
Eigene Forschung und wissenschaftliche Ausarbeitungen zählen genauso dazu wie das Angebot von Seminaren und Schulungen für die Aufklärung.
Der Verein orientiert sich an nationalen und internationalen wissenschaftlichen, juristischen und medizinischen Studien, Ausarbeitungen und Erkenntnissen.
Eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden, Vereinen und Organisationen in diesem Bereich ist ein weiteres Bestreben des Vereins.
Diese Vielseitigkeit erfordert interessierte und aktive Mitgliederinnen und Mitglieder und deshalb:
Werden Sie Mitglied - unterstützen Sie eine sachliche Diskussion ohne Scheuklappen!
Kein Interesse an Vereinsmeierei? Kein Problem, bei uns können Sie auch mit einer einmaligen Spende oder als Fördermitglied Ihre Unterstützung zeigen.


Verein für Drogenpolitik e.V.
Käfertaler Str. 38
68 167 Mannheim
Telefon: 0621 / 40 17 267
info@drogenpolitik.org
http://www.drogenpolitik.org/



Informationsquellen zur Drogenpolitik im Internet (Inhaltsverzeichnis)


akzept e.V. (http://www.akzept.org/)
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik

Archido (http://www.archido.de/)
Archiv für Drogenliteratur der Universität Bremen

BISDRO (http://www.bisdro.uni-bremen.de/)
Bremer Institut für Drogenforschung

Bundesministerium für Gesundheit (http://www.bmgs.bund.de/themen/drogen/drogen.htm)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de/)

DAH (http://www.aidshilfe.de/)
Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. im Internet.

EBDD/EMCDDA (http://www.emcdda.europa.eu/)
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Eclipse (http://www.eclipse-online.de/)
Verein für akzeptanzorientierte Drogenarbeit und psychedelische Krisenintervention

Eve & Rave (http://www.eve-rave.de/)
Homepage von Eve & Rave Münster mit Infos für Partygänger und andere Interessierte

INDRO (http://www.home.muenster.net/~indro/)
Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik e.V. in Münster

Institut für Therapiefoschung (http://www.ift.de/)
Dieses Institut erstellt Berichte über den Gebrauch psychoaktiver Stoffe in der Bundesrepublik.

JES-Bielefeld e.V (http://www.junkienetz.de/)
Internetpräsenz der Selbsthilfe Bielefeld

Schweizer Bundesamt für Gesundheit (http://www.admin.ch/bag/)

Drug Policy Alliance (USA) (http://www.drugpolicy.org/)

Drug Reform Coalition (USA) (http://www.drcnet.org/)



Herausgeber:

Verein für Drogenpolitik e.V.
Tilmann Holzer
Käfertaler Str. 38
68 167 Mannheim
Telefon: 0621 / 40 17 267

info@drogenpolitik.org
http://www.drogenpolitik.org/









































http://www.cannabislegal.de/infoheft/
Letzte Änderung: 14.11.2001

Schutzgebühr: € 1,50

[1] Auswirkungen des Cannabiskonsums, Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar, 1997, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, ISBN: 3804715559 (DM 68,00)
[2] Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg", Dr. med. Carl Nedelmann,
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00, Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]
[3] CEDRO http://www.cedro-uva.org/stats/national.97.html
[4] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[5] CEDRO: http://www.cedro-uva.org/stats/national.97.html
[6] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[7] SFA: http://www.cannabislegal.de/international/sfa.htm
[8] CDSP: http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm
[9] SGK: http://www.admin.ch/bag/sucht/drog-pol/drogen/d/revbetmg/b4-sgk-d.pdf
[10] Reuter British Journal of Psychiatry: ("The available evidence suggests that ... removal of criminal prohibitions on cannabis possession (decriminalisation) will not increase the prevalence of marijuana or any other illicit drug.")
[11] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[12] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[13] Peter Cohen, "Cannabiskonsumenten in Amsterdam" (CEDRO, Zentrum für Drogenuntersuchungen der Universität Amsterdam, 1995)
[14] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
[15] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
[16] Körner: Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., Anhang C1-248 (http://www.verkehrsthek.de/procon2.htm)
[17] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
[18] Sucht- und Drogenbericht 1999
[19] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Kapitel 3, Tabelle 4)
[20] Kleiber, Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums, 1997
[21] Toxikologische Studie der US-Regierung (vgl. http://www.geocities.com/nitro5010/gift.htm)
[22] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Seite 111, 112)
[23] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
[24] Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 29.8.1991 (117 IV 314)
http://www.cannabislegal.de/studien/sbg.htm
[25] CDSP: http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm
[26] CEDRO: http://www.cedro-uva.org/stats/national.97.html
[27] IFT98: http://www.sucht.de/fakten/konsumtrends.html
[28] http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm

[29] http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm
[30] http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html
[31] The Economist, 26.07.2001: http://www.mapinc.org/drugnews/v01.n1358.a08.html

[32] http://www.bzga.de/studien/daten/stud.htm
[33] vgl. http://www.cannabislegal.de/studien/ukcomlib0074.htm
[34] vgl. http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/verbot.htm
[35] http://www.druglibrary.org/schaffer/library/studies/wootton/wootmenu.htm
[36] Ledain-Kommission: http://www.druglibrary.org/schaffer/Library/studies/ledain/ldctoc.html
[37] Shafer-Kommission: http://www.druglibrary.org/schaffer/Library/studies/nc/ncmenu.htm
[38] Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen
http://www.admin.ch/bag/sucht/drog-pol/drogen/d/revbetmg/cannabisd.htm
[39] Police Foundation of the United Kingdom, "Drugs and the Law: Report of the Independent Inquiry into the Misuse of Drugs Act of 1971", 4. April 2000, http://www.cannabislegal.de/studien/policefoundation.htm
[40] http://www.cannabislegal.de/international/jm.htm
[41] http://www.cannabislegal.de/politik/spd-btmg96.htm
[42] http://www.incb.org/e/conv/1961/articles_II.htm#28
[43] http://www.cannabislegal.de/politik/ch/cvp.htm
[44] http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm