Cannabisreform in Deutschland:
Argumente und Fakten
Eine politische Bestandsaufnahme
Verein für Drogenpolitik e.V.
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68 167 Mannheim
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Telefon: 0621 / 40 17 267
akzept e.V.
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
D. Kleiber, K.A. Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums
(Studie für das Bundesministerium für Gesundheit)
“Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden.“
Dr. med. Carl Nedelmann:
Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg"
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.2000
"Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmäßigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht."
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments
Bericht vom 30.04.1999
"Das verfügbare Beweismaterial zeigt, dass ... eine Abschaffung der strafbewehrten Verbote (Entkriminalisierung) von Cannabis die Verbreitung von Cannabis und anderen illegalen Drogen nicht steigern wird."
Robert MacCoun, Peter Reuter: Evaluating alternative cannabis regimes
British Journal of Psychiatry, Februar 2001
Vorwort (Inhaltsverzeichnis)
Mit der vorliegenden Broschüre „Cannabisreform in Deutschland“ wird eine politische Bestandsaufnahme vorgelegt, die der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, akzept e.V. als Argumentarium für DieCannabisKampagne nutzt (siehe www.akzept.org). Diese Broschüre zeigt deutlich: Die Zeit ist reif für Veränderungen der einseitig repressiv orientierten Kontrollstrategie gegenüber Cannabis! Eine Fülle von Argumenten werden im Folgenden zusammengetragen, die begründen, dass das Cannabis-Verbot nicht mehr tragbar ist:
- Es erfüllt keinen gesundheitspolitischen Auftrag mehr! Es schreckt offenbar nicht eine bedeutende Zahl von Menschen ab, Cannabis zu probieren, gelegentlich oder häufiger zu konsumieren. Der enormen Zahl von KonsumentInnen gibt es keine Sicherheiten was Qualitätskontrollen, Preis, ungehinderten Zugang etc. angeht – alles wird den Gesetzen des Schwarzmarkes überlassen. Gesundheitsschutz, so das Ziel des Betäubungsmittelgesetzes, wird weder für die Allgemeinbevölkerung noch für den oder die Einzelne(n) hergestellt.
- Der strafrechtspolitische Auftrag ist gründlich misslungen! Nicht nur dass das Cannabisverbot in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich durchgesetzt wird (z.B. über die Definition „geringer Mengen“), es sorgt auch für die Kriminalisierung vieler Menschen und deren gesellschaftliche Ausgrenzung und Auffälligkeit. Noch immer werden Eltern von den Mythen über Cannabis verunsichert, erschreckt, dass ihre Kinder nun Delinquenten sein sollen. Aber leider werden sie nicht wirklich aufgeklärt. Noch immer reagieren die Öffentlichkeit und die Medien auf jeden Cannabisfund mit unangebrachter Aufregung, statt mit sachlichen Hinweisen für einen gelassenen Umgang! Noch immer eignet sich die Droge für symbolische Politik der Ausgrenzung und Kenntlichmachung. Schließlich bindet die Teil-Prohibition so viele Ressourcen, die dringend für andere justizielle Aufgaben benötigt werden und untergräbt mit ihrer Doppelmoral die Glaubwürdigkeit von Präventionsanstrengungen.
Dr. Horst Möller, zuständiger Mitarbeiter beim Bundesministerium für Gesundheit, hat in einem Schreiben v. 9.2.01 noch einmal das Spannungsfeld deutlich gemacht: „Der Bundesregierung geht es bei der Regelung des Umgangs mit Cannabis letztlich darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem erforderlichen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und die Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit infolge des strafbewehrten Cannabisverbots andererseits zu finden“. Dieser Ausgleich steht in der Tat an! Wo aber findet der im selben Schreiben angekündigte Austausch aller Beteiligten über eine Entkriminalisierung statt? Es sind die Bewegungen von unten, die Bewegungen oben schaffen! Wie die DDR-Flüchtlinge in der Prager Botschaft letztlich „mit den Füßen abgestimmt haben“ – und zwar erfolgreich – steht uns in dieser Frage eine „Abstimmung mit den Tüten“ bevor: Zu groß die Zahl derer, die Cannabis konsumieren, als dass man noch ernsthaft auf eine überzeugende Abschreckungswirkung verweisen könnte! Zu groß die Zahl derer, die Cannabis in ihren Alltag integriert haben, als dass man noch unbedarft seinen Wunschvorstellungen von einer drogen- und cannabisfreien Welt nachhängen könnte. Nüchtern betrachtet stehen wir an der Schwelle zur massenhaften Verbreitung von Cannabis und es wird deutlich, dass die Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Realität und dem bevormundend-verbietenden Cannabisverbot nur noch schwer erträglich ist.
Die Zahlen sprechen für sich: So stieg etwa in der Altersgruppe 18-29 Jahren in Westdeutschland die Zahl derjenigen, die Cannabis in den letzten 12-Monaten konsumiert haben von 11,5% (1997) auf 22% (2000), in Ostdeutschland im selben Zeitraum von 8,6% auf 17,4%. Diese Entwicklungen verlaufen parallel auch in unseren Nachbarländern: In der Schweiz rauchen rund ein Viertel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Cannabis. In den Niederlanden ist diese Entwicklung nicht anders. Ob sie aber auch so dramatische Konsequenzen hat, bezweifeln wir: die Coffeeshops bieten eine fast legale Zugänglichkeit mit reichhaltigem Angebot guter Qualität. Insbesondere hier ist die wachsende Normalisierung des Cannabiskonsums zu spüren: undramatisch und gebrauchswertorientiert: so what!
Aus diesen Gründen ist DieCannabisKampagne von akzept e.V. gestartet worden mit dem Ziel der Veränderung des unzeitgemäßen Verbots einer massenhaft in der Gesellschaft verbreiteten Substanz, die aus Gründen der Entspannung und des Genusses konsumiert wird.
Wir fordern alle interessierten Menschen auf, sich an unserer Kampagne zu beteiligen, und Alternativvorschläge zu entwickeln. Dabei können wir uns an unseren europäischen Nachbarn orientieren. Die Schweiz zumindest hat ein auch in Deutschland umsetzbares Vorgehen zur Entkriminalisierung beschlossen, das unterhalb einer aufwändigen Veränderung internationaler Suchtstoffübereinkommen zur realisieren wäre. Und zwar durchaus in einer Legislaturperiode!
Die (komplizierte) Anwendung von Cannabis als Medizin ist ein erster Schritt auf dem Wege, den vielfältigen Nutzen der Hanfpflanze anzuerkennen. Dies geschieht auch in anderen Staaten (z.B. Kanada). Cannabis hat eben neben seiner psychotropen Wirkungen, auch die Eigenschaft, Heil- und auch Nutzpflanze zu sein.
akzept e.V., Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, will mit DieCannabisKampagne die allgemeine Öffentlichkeit, die Wohlfahrts- und Fachverbände, die drogenpolitischen Sprecher in den Parteien und Jugendorganisationen in Deutschland ansprechen, die einzelnen Cannabisinitiativen und regionalen Netzwerke bündeln, eine europäische Vernetzung betreiben, um politikfähige Vorschläge für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Richtung Straffreiheit zu erarbeiten.
Edwin Scholz/Heino Stöver
akzept e.V.
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit
und humane Drogenpolitik
Cannabisreform in Deutschland - eine politische Bestandsaufnahme (Inhaltsverzeichnis)
Mit dem Verbot des Besitzes von Cannabis (Hanf, Haschisch, Marihuana) im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) am 10. Januar 1972 versuchte der Gesetzgeber, mit Hilfe des Strafrechts eine weitere Verbreitung des Konsums von Cannabis zu verhindern. Dieser Versuch muss inzwischen als gescheitert erklärt werden. Es gibt bessere Alternativen zu unserer jetzigen Drogenpolitik.
Das Cannabisverbot funktioniert nicht: 3 Millionen Deutsche verwenden Cannabis, prozentual nicht weniger als in den Niederlanden, wo es seit 25 Jahren toleriert wird. Internationale wissenschaftliche Studien zeigen, dass Repression nicht funktioniert. Das Verbot verhindert keine Probleme sondern schafft nur zusätzliche Probleme.
Das Cannabisverbot schützt die Jugend nicht: Dank Verbot existiert ein riesiger Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen. Der Anteil minderjähriger Konsumenten steigt seit Jahren. Die Jugend braucht Prävention statt Kriminalisierung.
Das Cannabisverbot kostet Milliarden: Weit über 130.000 Ermittlungsverfahren kosten Sie als Steuerzahler mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr. Alkohol, Tabak und Benzin werden besteuert aber Cannabiskonsumenten zahlen nicht einmal Mehrwertsteuer. Eine Cannabissteuer könnte zwischen 500 Millionen und 3,5 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Heute fließen diese Gelder in die Taschen von Schwarzhändlern und einigen wenigen Kriminellen. Die Rechnung zahlen Sie!
Wir glauben, dass wir am meisten erreichen, wenn wir die deutsche Bevölkerung sachlich informieren und durch
offene Briefe an
Politiker sowie andere
Aktionen (Leserbriefe, Flugblätter) die Vorteile einer möglichen Cannabislegalisierung aufzeigen. Deshalb haben wir auch dieses Informationsheft zusammengestellt.
Wir setzen uns dafür ein, dass – mehr als 7 Jahre nach dem
Karlsruher Urteil - bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt. Der deutsche Bundestag muss endlich handeln.
Im Folgenden wollen wir Sie mit sachlichen Argumenten und Fakten zum Thema Cannabis und Cannabisverbot vertraut machen. Informieren Sie sich und bilden Sie sich selbst ein Urteil!
Mit freundlichen Grüßen
Tilmann Holzer
Verein für Drogenpolitik e.V.
info@drogenpolitik.org
Argumente die für das Cannabisverbot genannt werden:
"Cannabis ist nicht harmlos" (Inhaltsverzeichnis)
Niemand behauptet, dass Cannabis harmlos sei. Wie der Konsum vieler anderer Drogen, Genuss- und Lebensmittel (z.B. Alkohol und Tabak) kann Cannabiskonsum zu vielfältigen Problemen führen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Komplettverbot diejenige Regelung ist, die insgesamt zu den wenigsten Schäden führt.
- Cannabis ist nicht völlig harmlos, aber es ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin die weiterhin legal sind. Der Staat hat zwei Möglichkeiten. Er kann entweder alle diese Drogen gleichermaßen verbieten, oder aber er kann auch Cannabis legalisieren. Ein Verbot nur von Cannabis ist nicht nachvollziehbar, schadet der staatlichen Glaubwürdigkeit und untergräbt die Autorität des Staates. Ein unglaubwürdiger Staat kann keine wirksame Drogenpolitik betreiben.
- Entscheidend für die Frage des Verbots ist die Gesamtbilanz der Vor- und Nachteile einer solchen Maßnahme. Viele Punkte die dort einfließen müssten werden oft völlig ignoriert. Ein Verbot verursacht zusätzliche Probleme, von den erheblichen Kosten für Polizei und Justiz über die Schaffung eines riesigen Schwarzmarktes, der möglichen Infiltrierung durch kriminelle Organisationen, der Verhinderung einer Cannabisbesteuerung und des Jugendschutzes – ohne dass das Verbot den Konsum verhindern könnte, wie die Erfahrung der letzten drei Jahrzehnte gezeigt hat.
- Auch Cholesterin ist nicht harmlos, aber dennoch ist der Verkauf von cholesterinreichen Lebensmitteln legal. Aus gutem Grund setzten wir hier auf gesundheitliche Information und Selbstverantwortung der Verbraucher. Strafrechtliche Sanktionen wären eine Überreaktion.
- Aufklärung ist wesentlich kosteneffektiver als Verbote. Jede Mark die wir in die versuchte Durchsetzung von Verboten stecken fehlt uns zur Aufklärung.
- Die Cannabisexpertise von Professor Kleiber und Professor Kovar für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) stellte fest: "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."[1]
- Dr. Carl Nedelmann nannte im Deutschen Ärzteblatt vom 27.10.2000 das Cannabisverbot einen "kollektiven Irrweg" [2] und schrieb:
"Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden."
"Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen" (Inhaltsverzeichnis)
Von Politikern wird angenommen, dass Strafverfolgung die Verfügbarkeit von Cannabis und die Nachfrage danach reduziert und ohne ein Verbot der Konsum und die Schäden zunehmen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ohne eine solche präventive Wirkung das Verbot verfassungswidrig wäre. Tatsächlich sprechen viele Daten gegen diese zwar angenommene, aber nie durch Studien bewiesene Wirkung:
- Regelmäßiger Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden: Das bewiesen im Jahre 1997 zwei Studien für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsministerium. Während nur 2,5 Prozent der Niederländer im letzten Monat Cannabis konsumiert hatten,[3] waren es in Gesamtdeutschland 2,8 Prozent und in Westdeutschland gar 3,0 Prozent.[4]
- In Deutschland steigt der Cannabiskonsum in den drogenpolitisch eher repressiven neuen Bundesländern deutlich schneller als im Westen. In nur einem Jahrzehnt holte der Osten 30 Jahre Vorsprung im Westen auf.
- Während nur 29 Prozent der Niederländer, die je Cannabis probiert haben es auch im Vorjahr konsumierten,[5] waren es in Deutschland laut einer Studie des Instituts für Therapieforschung (IFT) 34 Prozent.[6] Und während 56 Prozent der niederländischen Vorjahrskonsumenten es auch im letzten Monat konsumiert hatten, waren es in Deutschland 62 Prozent. Unter dieser Gruppe war wiederum der Anteil derer, die an mindestens 20 von 30 Tagen konsumiert hatten in den drogenpolitisch eher repressiven neuen Bundesländern höher als im Westen (19,2 Prozent bzw. 17,9 Prozent).
- Die Schweizer Studie der Suchthilfeorganisation SFA fand, dass in der repressiven Westschweiz Cannabiskonsum weiter verbreitet ist (39 Prozent der Männer zwischen 15-74 haben es jemals konsumiert) als in der toleranten Deutsch- (32 Prozent) und Südostschweiz (28 Prozent).[7]
- Als in den USA Mitte der 70er Jahre wegen der rapide steigenden Kosten für die Strafverfolgung der Besitz kleiner Mengen Cannabis (meist 30 Gramm) in den Bundesstaaten Oregon, Kalifornien und 10 anderen Staaten entkriminalisiert wurde, stieg der Konsum dort in den folgenden Jahren im Schnitt weniger stark an als in Bundesstaaten die harte Strafen beibehielten.
- Die USA, wo es in bestimmten Bundesstaaten für Cannabisbesitz sogar lebenslängliche Strafen gibt, gehören zu den Ländern wo der Konsum illegaler Drogen am verbreitetsten ist: Es konsumieren nur halb soviel Niederländer ab 12 Jahren mindestens monatlich Cannabis als Amerikaner (2,5 Prozent bzw. 5 Prozent). 33 Prozent der Amerikaner haben Cannabis probiert aber nur 15,6 Prozent der Niederländer. Der Anteil der Amerikaner mit Heroinerfahrung ist gar viermal höher (0,3 Prozent bzw. 1,1 Prozent).[8]
- Der Bericht vom 30.4.1999 der Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments kam zu folgendem Schluss: "Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmäßigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht." [9]
- Eine Studie in der Februarausgabe 2001 des British Journal of Psychiatry kam deshalb zu dem Schluss: "Das verfügbare Beweismaterial zeigt, dass ... eine Abschaffung der strafbewehrten Verbote (Entkriminalisierung) von Cannabis die Verbreitung von Cannabis und anderen illegalen Drogen nicht steigern wird." [10]
- Das Verbot spielt beim Entschluss, den Cannabiskonsum einzustellen so gut wie keine Rolle. Laut der Repräsentativumfrage des Instituts für Therapieforschung (Kraus/Bauernfeind 1997) gaben von den befragten ehemaligen Cannabiskonsumenten folgender Prozentsatz als Grund an warum sie aufgehört haben: [11]
"Angst vor Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent
aber:
"Nur probieren": 85,4 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst süchtig zu werden": 18,5 Prozent
"Angst vor gesundheitlichen Schäden": 13,1 Prozent
Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.
"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung" (Inhaltsverzeichnis)
"Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen offensichtlich einer Behandlung. Waren es 1997 noch 6300 Cannabispatienten, befanden sich 1998 bereits 8700 und 1999 schließlich 11000 Konsumenten in Behandlung" (Hubert Hüppe, drogenpolitischer Sprecher der CDU/CSU)
"Die Zahl derjenigen, die in Beratungsstellen betreut werden, ist gestiegen und beträgt etwa 20 % der behandelten Klienten in ambulanten Drogenberatungsstellen, insgesamt." (Marion Caspers-Merk, Bundesdrogenbeauftragte, SPD)
Genau wie die Befürworter der Fortsetzung des strafrechtlichen Verbots wollen auch wir Reformer Schäden vermeiden oder minimieren. Wir denken aber, dass die Bestrafung von Menschen nicht der geeignete Weg dazu ist, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Diese Zahlen zeigen in erster Linie, dass das Cannabisverbot nicht geeignet ist, die Entstehung von Problemen zu verhindern, weil es weder durchsetzbar ist, noch eine konsumminimierende Wirkung hat. Offizielle Studien[12] zeigen schließlich, dass regelmäßiger Cannabiskonsum in Westdeutschland nicht seltener ist als in den Niederlanden, wo Cannabis de-facto legalisiert ist. Wie soll das Verbot die Schäden minimieren können wenn es nicht einmal den Konsum minimiert?
- Nur in einem Bruchteil der von der Herrn Hüppe genannten 6300 bzw. 11000 Fälle waren Probleme mit Cannabis Hauptgrund des Besuchs bei Beratungsstellen. Tatsächlich war in den meisten der genannten Fälle Alkohol oder Heroin der Hauptanlass des Besuchs. Aufschlussreicher ist die Zahl der Personen, bei denen Probleme mit Cannabis die Hauptdiagnose darstellten, wie sie der Drogen- und Suchtbericht 1999 des Bundesgesundheitsministeriums und eine Auskunft des Instituts für Therapieforschung nennen. Danach war 1998 in 2623 Fällen Cannabis Hauptanlass für ambulante Behandlungen, sowie in 117 Fällen einer stationären Behandlung. Der Bericht beziffert die aktuellen Konsumenten auf ca. 2,4 Millionen. Das bedeutet, dass jährlich etwa einer von 900 Cannabiskonsumenten (1,1 von Tausend) hauptsächlich wegen Cannabis eine Beratungsstelle aufgesucht hat.
- Verglichen mit der legalen Droge Alkohol sehen die Zahlen dort leider schlimmer aus: 98.000 jährliche Besucher bei Drogenberatungsstellen wegen Alkoholproblemen gegenüber etwa 50 Millionen erwachsenen Alkoholkonsumenten ergeben eine Problemrate von etwa einem von 500 Konsumenten (2,0 von Tausend), deutlich höher als bei Cannabis, ohne dass deswegen ein Alkoholverbot gefordert würde.
- Es wird behauptet, eine Entkriminalisierung von Cannabis würde das Problem verschlimmern. Interessanterweise sind aber die Behandlungsraten wegen Cannabis in den Niederlanden kaum anders als in Deutschland. Laut einer Amsterdamer Studie[13] wurden dort 1994 insgesamt 54 Personen wegen Cannabis behandelt. Die Gesamtzahl der aktuellen Cannabiskonsumenten in Amsterdam (Jahresprävalenz) wurde in der Studie auf etwa 60.000 geschätzt. Das entspricht ca. 1100 Konsumenten pro Suchtberatungsbesuch pro Jahr (0,9 von Tausend). Eine Förderung problematischer Konsummuster durch die Straffreiheit oder die Coffeeshops lässt sich durch diese Zahlen zumindest nicht belegen.
Drogenberatungsbesucher
pro 1000 aktuelle Konsumenten pro Jahr
|
NL
|
DE
|
Cannabis
|
0,9
|
1,1
|
Alkohol
|
nicht bekannt
|
2,0
|
- Nach diesen Zahlen ist bei Alkohol das Risiko, damit Probleme zu bekommen, etwa doppelt so hoch als bei Cannabis, und zwar unabhängig von der Strafandrohung gegen Konsumenten. Bei stationären Behandlungen ist der Abstand zu Cannabis im Übrigen noch erheblich deutlicher. Einer von 1500 Alkoholkonsumenten pro Jahr kommt in eine stationäre Therapie, aber nur einer von 30.000 Cannabiskonsumenten.
- Vergleicht man die Therapiehäufigkeit mit der Häufigkeit von Strafverfolgung gegen Konsumenten, dann ist Kriminalisierung in der Praxis ein wesentlich häufigeres Problem als problematischer Konsum:
Therapie und Strafverfolgung - ein krasses Missverhältnis
|
Jahr
|
1998
|
1999
|
2000
|
stationäre Therapie
|
117
|
139
|
103
|
ambulante Behandlung
|
2.623
|
2.633
|
3.632
|
Strafanzeigen Cannabis
Allgemeine Verstöße
|
79.495
|
85.668
|
94.633
|
Strafanzeigen Cannabis
Gesamt
|
109.863
|
118.793
|
131.662
|
Quellen: BKA (Rauschgiftjahresbericht 1999, Polizeiliche Kriminalstatistik 2000),
Institut für Therapieforschung
Juristische Probleme sind damit für Cannabiskonsumenten eine 30 bis 40mal häufigere Konsequenz des Konsums als ein Besuch bei einer Drogenberatung. Die Anzahl der Menschen die mit Cannabis so ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich also vervierzigfachen, um auch nur die Zahl zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in Schwierigkeiten gebracht werden.
- In vielen Fällen sind es gerade die zunehmende Anzeigen, die zusätzliche Drogenberatungsbesuche provozieren, mit denen dann in einem Zirkelschluss eine Ablehnung der Entkriminalisierung begründet wird. Dies gilt besonders für Jugendliche, bei denen die Zahl der Anzeigen von 1992-1999 um rund 13.000 stieg (eine Steigerung um 496 Prozent):
Henning Klöppelt, Leiter der Suchtberatungsstelle unter dem Dach der Sozialpädagogischen Einrichtung (SPE) Mühle, Hilden (NRW):
Deutlich zugenommen hat im vergangenen Jahr auch die Beratung konsumierender Jugendlicher. Das, so Klöppelt, liege daran, dass die Gerichte mehr junge Klienten in die Beratung schickten. "Die Eigenbedarfs-Regelung, nach der Haschisch-Besitz in geringen Mengen nicht geahndet wird, gilt bei Jugendlichen nicht. Jeder, auch der, der zum ersten Mal erwischt wird, kriegt eine Auflage."
(Neue Ruhr Zeitung, 10.07.2001)
Die staatliche Strafverfolgung löst Probleme nicht, sondern vergrößert nur die Summe der Probleme. Das ist keine vernünftige Präventionspolitik.
"Eine Legalisierung würde die falschen Signale senden" (Inhaltsverzeichnis)
- Der rapide Anstieg der Konsumzahlen seit Anfang der 90er Jahre beweist, dass die Signale des Staates in der Cannabispolitik schon lange nicht mehr ankommen. Dem Staat fehlt die Glaubwürdigkeit. Er kann sie nur zurückgewinnen, wenn er die rechtliche Einstufung von Cannabis, Alkohol und Nikotin an die tatsächlichen Risiken dieser Substanzen anpasst.
- Besteuerter, staatlich kontrollierter Verkauf könnte ein Vervielfachtes der derzeitigen Mittel für staatliche Aufklärungsmaßnahmen bereitstellen.
- Über staatlich kontrollierten Verkauf könnte der Staat die Konsumenten direkter erreichen als heute. Er könnte Cannabis mit Beipackzetteln verkaufen, die auf die Risiken hinweisen und Problemkonsumenten Therapiemöglichkeiten anbieten.
"Cannabis ist eine Einstiegsdroge" (Inhaltsverzeichnis)
Diese Theorie ist schon seit über 20 Jahren widerlegt. Zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5 Prozent der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98 Prozent tun es nicht.
- Das Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur, die These von der Einstiegsdroge werde "überwiegend abgelehnt". [14]
- Die Studie von Dr. Dieter Kleiber die der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte kam 1998 zu dem folgenden Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar." [15]
- Staatsanwalt Körner, der als Vater des maßgeblichen Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz gilt schreibt dazu: "Die These vom Umsteigeeffekt des Haschisch (...) hat sich als Mythos erwiesen." Er führt aus, dass es etwa 40-mal mehr Cannabiskonsumenten als Heroinkonsumenten gibt, ein Umstieg also eher die Ausnahme denn die Regel ist.[16]
- Der Bericht des amerikanischen "Institute of Medicine" zu Cannabis kam 1999 ebenfalls zu dem Schluss, dass Cannabis keine "Einstiegsdroge" ist. In den USA kommen nach über dreißig Jahren "Drogenwelle" auf etwa 80 Millionen Cannabiskonsumenten mehrere Hunderttausend aktueller Konsumenten harter Drogen, ein Verhältnis von 100 zu 1.
"Cannabis ist ein Suchtmittel" (Inhaltsverzeichnis)
Das trifft auf Alkohol noch eher zu als auf Cannabis, aber Alkohol ist dennoch legal.
- Im Gegensatz zu Suchtmitteln wie Heroin und Alkohol ist eine körperliche Abhängigkeit bei Cannabis unbekannt. Das heißt zum Beispiel, dass beim Absetzen von Cannabis keine Entzugserscheinungen auftreten. Bei Alkoholsucht können die Entzugserscheinungen sogar tödlich enden.
- Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 09.03.1994 fest, dass "das Suchtpotential der Cannabisprodukte als sehr gering eingestuft" wird. [17]
- Bei einem geringen Teil der Cannabiskonsumenten kommt es zwar zu psychischer Abhängigkeit, aber laut einer Studie von 1998 für den früheren Gesundheitsminister Seehofer (CSU) ist das nur bei 2 Prozent der Konsumenten der Fall die neben Cannabis keine anderen illegalen Drogen konsumiert haben. Laut Sucht und Drogenbericht 1999 der Bundesregierung gab es 1998 nur 117 Fälle von stationärer Drogentherapie unter 2,4 Millionen Konsumenten, etwa 1 von 20.000. Bei Alkohol war der Anteil zwölfmal so hoch. [18]
- Die im März 1999 veröffentlichte Studie des renommierten "Institute of Medicine" der amerikanischen Akademie der Wissenschaften untersuchte im Auftrag der US-Regierung u.a. auch das Abhängigkeitspotenzial von Cannabis. Laut dieser offizielle Studie entwickelt folgender Anteil unter den Probierern folgender Drogen später irgendwann eine Abhängigkeit:[19] Nikotin: 32%, Heroin: 23%, Kokain: 17%, Alkohol: 15%, Cannabis: 9%
- Die wissenschaftliche Expertise für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) stellte 1997 fest: "Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." [20]
- Psychische Abhängigkeit ist keine spezifische Eigenschaft von Drogen. Ihre Ausbildung hängt vorwiegend mit bereits vorher existierenden psychischen Problemen bestimmter Konsumenten zusammen. Problemkonsumenten brauchen psychotherapeutische Hilfe statt Strafverfolgung.
"Cannabis ist ein Rauschgift" (Inhaltsverzeichnis)
Der Ausdruck "Rauschgift" besagt eigentlich nur, dass eine Substanz illegal ist. Tatsächlich sind Alkohol und Nikotin eher suchtbildend und giftiger als Cannabis.
- Zwischen 0,04 und 0,06 Gramm Nikotin wirken geschluckt tödlich, während bei THC die tödliche Dosis mindestens 47 Gramm beträgt, entsprechend mehr als einem halben kg Haschisch guter Qualität. [21]
- Reines Koffein ist etwa 4 bis 6-mal giftiger als THC.
- Bei Alkohol ist bereits die 5-fache Rauschdosis tödlich (0,8 Promille bzw. 4,0-5,0 Promille) während bei THC die 450- bis 1800-fache Rauschdosis nötig wäre.
- Es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall einer tödlichen Cannabisüberdosis.
"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme" (Inhaltsverzeichnis)
Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass das Verbot den Konsum minimiert und dass es dabei weniger Probleme verursacht als der Konsum selbst. Es nimmt weiterhin an, dass Cannabis nur zusätzlich und nicht anstelle von anderen Drogen wie z.B. Alkohol konsumiert wird. Alle drei Annahmen sind falsch.
- Cannabislegalisierung bedeutet keine Einführung einer neuen Droge, sondern eine Entkriminalisierung einer alten Droge. 45 Millionen EU-Bürger haben Cannabiserfahrung. 3 Millionen Deutsche (nach offiziellen Studien) kiffen, Gesetz hin oder her, seit Jahrzehnten. Sie ignorieren das Gesetz weil niemand ihnen seinen Sinn verständlich machen kann. Das ist die Realität, ob es uns passt oder nicht.
- Die Erfahrung der Niederlande zeigt, dass Strafbefreiung zu keinem markanten Anstieg des Konsums führt. Das Verbot hat keine präventive Wirkung. Die meisten Cannabiskonsumenten verwenden Cannabis nicht übermäßig, genauso wie auch die meisten Alkoholkonsumenten keine Alkoholiker sind. Sicher gibt es ein paar Leute die nicht damit klarkommen, aber die gibt es auch heute schon, bei Alkohol nicht anders als bei Cannabis. Strafandrohung und die damit verbundene Stigmatisierung hält Problemkonsumenten sogar davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Legalisierung würde viele Gefahren verringern. Man erinnere sich nur an die amerikanische Alkoholprohibition. Vor der Legalisierung von Alkohol 1933 bereicherte der Schwarzmarkt die Mafia mit ihren Maschinenpistolen, nachher den Finanzminister. Vorher gab es nur schlechten Schnaps, nachher auch Bier und Wein von vernünftiger Qualität. Vorher betranken sich auch Kinder und Jugendliche, weil in illegalen Kneipen niemand an Altersgrenzen dachte. Nachher hielt man sich wieder an Jugendschutzgesetze beim Alkoholverkauf.
- Nicht die Legalisierung führt zum steigenden Konsum sondern der gestiegene Konsum zur Legalisierung. Die Alkoholprohibition wurde abgeschafft nachdem der illegale Alkoholkonsum 12 Jahre lang kontinuierlich gestiegen war. Irgendwann kann man sich einfach nicht mehr vor der Realität verstecken: Die Alkoholprohibition und die Cannabisprohibition waren zwar gut gemeint aber trotzdem Fehler.
- Der Gesetzgeber versucht mit dem Cannabisverbot, der Bevölkerung eine weniger riskante Alternative zu Alkohol vorzuenthalten. Viele Probleme die in Verbindung mit Alkohol auftreten sind im Zusammenhang mit Cannabis praktisch unbekannt. So gibt es z.B. einen deutlichen Bezug zwischen gewalttätigem Verhalten und Alkoholkonsum, während Cannabis eine eher entspannende Wirkung hat:
Anteil der Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) an der Gesamtzahl der jeweiligen Straftaten
Straftat
|
1994
|
1995
|
Gefährliche/schwere Körperverletzung
|
29,0%
|
27,5%
|
Vergewaltigung
|
29,1%
|
32,4%
|
Raubmord
|
32,0%
|
32,7%
|
Sexualmord
|
33,0%
|
35,0%
|
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
|
37,6%
|
38,0%
|
Totschlag
|
39,2%
|
38,8%
|
Gewaltkriminalität insgesamt
|
26,9%
|
25,0%
|
Widerstand gegen die Staatsgewalt
|
57,9%
|
56,3%
|
Quelle: Simon et al.: Suchtbericht Deutschland 1997.
"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genussmittel" (Inhaltsverzeichnis)
Alkohol ist heute in Deutschland, anders als in Saudi Arabien oder im Amerika der 20er Jahre, keine illegale Droge. Nach jeder Definition des Begriffs Droge, der von den Eigenschaften von Substanzen ausgeht und nicht vom rechtlichen Status, ist Alkohol zweifellos eine Droge. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, gewiss kein Verein von Cannabisverharmlosern, schreibt:
"Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser erweiterte Drogenbegriff erfasst nicht nur Cannabisprodukte, Halluzinogene, Stimulantien, Schnüffelstoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerzmittel Opiate und Kokain. Er bezieht sich auch auf Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuss- und "Lebens"mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab".
"Hasch ist schädlicher als Zigaretten" (Inhaltsverzeichnis)
Dafür gibt es trotz zahlreicher Studien keine Beweise.
- Die IOM-Studie der amerikanischen Regierung schätzt, dass eine Marihuana-Zigarette etwa so schädlich ist wie maximal zwei Tabakszigaretten. Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass Zigarettenraucher normalerweise wesentlich mehr Zigaretten rauchen als Cannabiskonsumenten. [22]
- Der durchschnittliche Zigarettenraucher in Deutschland raucht 15,2 Zigaretten pro Tag. Das sind etwa 450 Gramm Tabak pro Monat. Zum Vergleich, selbst die 17 Prozent der so genannten "Dauerkonsumenten" unter den von Professor Dieter Kleiber untersuchten Cannabiskonsumenten brachten es auf einen Schnitt von nicht mehr als 35 Gramm Cannabis pro Monat. Die 35 Prozent Gelegenheitskonsumenten in der Studie verbrauchten im Schnitt gar nur 3,4 Gramm pro Monat.[23]
- Trotz intensiver Suche ist ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und erhöhter Krebsanfälligkeit bis heute statistisch nicht nachgewiesen. Die amerikanische Kaiser Permanente-Studie mit über 64.000 Teilnehmern fand keine höhere Sterblichkeit unter Cannabiskonsumenten als unter Nichtkonsumenten.
- Die überwiegende Mehrzahl der Erkrankungen und Todesfälle durch Tabak gehen nicht auf Krebserkrankungen durch karzinogene Stoffe im Kondensat des Rauches zurück sondern auf die Wirkung von Nikotin auf die Blutgefässe, die z.B. zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führt. Cannabis ist nikotinfrei.
- Das Schweizer Bundesgericht urteilte am 29.8.1991 in einem Fall in dem es um mehrere Kilogramm Haschisch ging, dass sogar von dieser Menge keine "Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen" ausginge. In ihrer Urteilsbegründung stellten die obersten Schweizer Richter unter anderem fest: "Ähnlich äußerte sich im Jahre 1985 auch Prof. Kind. Er führte aus, Cannabisprodukte verursachten keine sicher nachgewiesenen körperlichen Schäden, die denen des Nikotins in der Schwere oder Häufigkeit auch nur entfernt vergleichbar seien." [24]
- Rauchen ist keineswegs die einzig mögliche Konsumform für Cannabis. Es kann z.B. auch als Tee oder Gebäck konsumiert werden. Da die Aufnahme über den Darm aber weniger effizient ist als über die Lunge, müsste der Konsument dazu größere Mengen besitzen, die durch das Verbot nicht nur teuer sind, sondern ihn auch dem Risiko härterer Bestrafung aussetzen. Daher fördert leider das Verbot die ungesündeste Konsumform von Cannabis.
- Das Verbot selbst der medizinischen Verwendung von Cannabis hat die Entwicklung schnellwirkender, gut dosierbarer Konsumformen jahrelang verhindert. Wäre Cannabis nicht verboten worden dann wären sicherere Alternativen wie Vaporisierer, Inhalatoren oder Sprays inzwischen weit verbreitet.
"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen" (Inhaltsverzeichnis)
Sehen Sie dazu „Das Verbot verhindert den Jugendschutz“ weiter unten.
"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren" (Inhaltsverzeichnis)
Dieser emotionale Appell ignoriert die Realität:
- Die Verfolgung des Schwarzmarkthandels trifft derzeit vor allem kleine Schwarzmarkthändler, an die wenigen organisierten Kriminellen kommt die Polizei ohnehin kaum heran.
- Eine Legalisierung wäre keine Kapitulation vor einer Drogenmafia sondern ein effektiver Angriff auf sie. Die Drogenmafia ist auf Drogenverbote angewiesen, weil nur in einem illegalen Schwarzmarkt so hohe Gewinnspannen möglich sind. Schließlich verkauft die Mafia auch keine legalen Pflanzen wie Tomaten und Gurken. In einem legalen Markt mit wenigen Prozenten Gewinnspanne könnte eine Mafia genauso wenig bestehen wie die amerikanischen Alkoholschmuggler im legalen Getränkemarkt nach der Aufhebung der Alkoholprohibition. Bier wird heutzutage ausschließlich von legalen Brauereien hergestellt und vertrieben.
- Wenn es legale Geschäfte gäbe, würde niemand mehr bei Schwarzhändlern einkaufen, bei denen er sich nicht sicher sein kann was er erhält.
- Solange ein großer Schwarzmarkt besteht in dem verschiedene Drogen nebeneinander verkauft werden und die staatliche Drogenpolitik durch die inkonsistente Einstufung von Cannabis und Alkohol unglaubwürdig ist, lassen sich Jugendliche auch leichter zum Probieren von Heroin überreden.
"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung" (Inhaltsverzeichnis)
Fast alle europäischen Staaten haben die UN-Konventionen von 1961, 1971 und 1988 unterzeichnet. Im Prinzip unterwerfen diese Konventionen Cannabis denselben Beschränkungen wie Morphin und Heroin. Sie verhindern aber, anders als oft behauptet, keine Cannabislegalisierung. Die Konvention von 1961 spielt dabei keine Rolle, problematischer ist die von 1988. Sie zwingt die Unterzeichnerstaaten, Handel, Einfuhr, Anbau und den Besitz zum Zweck der Weitergabe strafrechtlich zu verbieten. Beim Besitz oder Anbau für den Eigengebrauch wird die Aufforderung zum Verbot von verfassungsmäßigen und grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen abhängig gemacht. Eine solche Bedingung ist das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes. Diese Rechtslage würde eine Straffreiheit des Besitzes oder Anbaus zum Eigengebrauch ermöglichen. Beim kommerziellen Anbau und Handel wäre eine Opportunitätslösung möglich, d.h. die Exekutive würde bei gewissen Voraussetzungen (Jugendschutz, keine Werbung, Mengenbeschränkungen, kein Export, usw.) von einer Verfolgung absehen. Die Abkommen erlauben Unterzeichnerstaaten auch, wieder auszutreten und nur mit Vorbehalten wieder einzutreten.
"Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert" (Inhaltsverzeichnis)
Bei solchen Behauptungen wird oft darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in den Niederlanden in den späten 80er Jahren zugenommen hat oder dass das Land zum Tummelplatz von Schmugglern verkomme. Beiden Behauptungen basieren auf einem Körnchen Wahrheit, verfehlen aber das Ziel:
- Cannabis wurde bereits 1976 entkriminalisiert. Daher fällt es schwer, eine Zunahme des Konsums über ein Jahrzehnt später damit in Verbindung zu bringen. Tatsächlich hat der Cannabiskonsum auch in anderen Ländern zugenommen. In Deutschland etwa hat sich die Anzahl der Cannabisfälle in den letzten 15 Jahren mehr als verdreifacht. Das hat mehr mit Entwicklungen in der internationalen Jugendkultur zu tun als mit dem legalen Status der Droge. Nach wie vor konsumieren nur halb soviel Niederländer ab 12 Jahren mindestens monatlich Cannabis als Amerikaner (2,5 Prozent bzw. 5 Prozent). 33 Prozent der Amerikaner haben Cannabis probiert aber nur 15,6 Prozent der Niederländer. Der Anteil der Amerikaner mit Heroinerfahrung ist gar viermal höher (0,3 Prozent bzw. 1,1 Prozent).[25]
- Eine Untersuchung des niederländischen Gesundheitsministeriums (Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport - VMS) kam zum Schluss, dass Jugendliche in den Niederlanden sich bezüglich ihres Cannabiskonsumverhaltens kaum von den Jugendlichen in anderen Ländern unterscheiden. Während 13% der Jugendlichen in den Niederlanden im letzten Monat Cannabis konsumiert hatten, war die Zahl für England und die USA 24% bzw. 21%. Nach den Zahlen des European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) in Lissabon seien die Zahlen in Frankreich und Spanien nicht viel anders, die Niederländischen Jugendlichen liegen also bezüglich ihres Cannabiskonsumverhaltens im europäischen Durchschnitt.
- Regelmäßiger Cannabiskonsum ist in Deutschland weiter verbreitet als in den Niederlanden: Das beweisen zwei Studien für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsministerium. Während nur 2,5 Prozent der Niederländer im letzten Monat Cannabis konsumiert haben,[26] waren es in Gesamtdeutschland 2,8 Prozent und in Westdeutschland gar 3,0 Prozent. [27]
- Dass illegale Drogen aus den Niederlanden nach Frankreich und Deutschland geschmuggelt werden hat mit der Cannabisentkriminalisierung absolut nichts zu tun, denn außer der Abgabe und dem Besitz von bis zu 5 Gramm Cannabis werden in den Niederlanden nach wie vor alle Drogendelikte verfolgt. Es liegt u.a. daran, dass ein großer Teil des Güterverkehrs auf dem Seeweg für diese Länder über die Niederlande eingeführt wird und Drogenhändler ihre Lieferungen bevorzugt im gewerblichen Güterverkehr verstecken. Rotterdam ist der größte Hafen der Welt. Er setzt jährlich mehr Fracht um als Hongkong oder Singapur oder als Hamburg, Antwerpen und Marseille zusammengenommen!
"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng" (Inhaltsverzeichnis)
Im Vergleich zu unseren Alkoholgesetzen sind sie es auf jeden Fall.
- Auf den Besitz einer "nicht geringen Menge" von Cannabis steht eine Mindeststrafe von 12 Monaten Gefängnis. Die "nicht geringe Menge" wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf 7,5 g THC festgelegt, entsprechend 60-150 Gramm Cannabis. Dies ist nur ein kleiner Teil der theoretischen Menge die, auf einmal genommen, tödlich wäre. Für die Einfuhr einer "nicht geringen Menge" von Cannabis droht eine Mindeststrafe von 2 Jahren Gefängnis. Selbst bei fahrlässiger Tötung kennt das Gesetz keine Mindeststrafe. Die Höchststrafe für Handel beträgt 15 Jahre.
- Selbst der Besitz von Kleinmengen oder der Anbau weniger Pflanzen für den Eigenkonsum wird routinemäßig mit Geldstrafen von mehreren Tausend Euro bzw. Bewährungs- und Haftstrafen von mehreren Monaten bestraft, sofern die "geringe Menge" von 3-30 Gramm überschritten wird oder wenn das Cannabis im Freundeskreis gemeinsam konsumiert wurde.
- Der Anbau von 10 m2 Mohn (woraus Opium oder Heroin gewonnen werden kann) ist erlaubt, der Anbau schon einer einzigen Hanfpflanze ist dagegen strafbar. Auch der Besitz von Cannabissamen sowie der Handel damit sind strafbar, Schlafmohnsamen sind dagegen legal. Ist Cannabis etwa gefährlicher als Opium?
- Während bei Alkohol die Teilnahme am Strassenverkehr unter dem akuten Einfluss von weniger als 0,5 Promille Blutalkohol legal ist, kann bei Cannabis sogar für den Nachweis des Konsums in der Vergangenheit der Führerschein entzogen werden. Dabei muss der Konsum nicht einmal im Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr stehen. Auch als Fußgänger oder in der eigenen Wohnung im Besitz von Cannabis Ertappte können dazu gezwungen werden, auf eigene Kosten die völlige Abstinenz von Cannabis zu beweisen, oder sie verlieren den Führerschein. Studien für die Verkehrsministerien der USA, Deutschlands und Großbritanniens sowie australische Studien haben ergeben, dass Alkohol die Fahrfähigkeit wesentlich stärker beeinträchtigt als Cannabis.[28] Für eine strengere Regelung bei Cannabis gibt es daher keine Grundlage.
"Der Besitz geringer Mengen ist doch de-facto bereits entkriminalisiert" (Inhaltsverzeichnis)
- Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Verfahrenseinstellung im Regelfall vorschrieb, muss nach geltendem Recht bei einem Tatverdacht immer noch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, egal wie gering die Cannabismenge ist. Solche Ermittlungsverfahren sind mit erheblichen Eingriffen in Grundrechte verbunden ist, wie z.B. die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmelde- und Briefgeheimnis.
- Eine Studie der kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden e.V. verglich die Rechtspraxis bei der Verfolgung von Drogenkonsumenten in mehreren Bundesländern in den Jahren 1994 und 1995. Dabei zeigen sich erstaunliche regionale Unterschiede, ganz im Gegensatz zum Gebot des Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabisentscheidung von 1994, der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass eine "im wesentlichen einheitliche" Einstellungspraxis gewährleistet sein. Während im Norden bis zu 92 Prozent der Fälle von Besitz und Erwerb ohne Handel straflos eingestellt wurden, waren es im Süden 20-30 Prozent und im Osten 10 Prozent. Hier wird das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz verletzt.
- Auch 7 Jahre nach der Cannabisentscheidung von Karlsruhe schwankt die Definition der geringen Menge von Bundesland zu Bundesland ganz erheblich, von ca. 3 g bis 30 Gramm.
- Beim Anbau zum Eigenkonsum, wo die vom Bundesverfassungsgericht beim Erwerb bemängelte Förderung des kriminellen Markts wegfällt, wird die geringe Menge meist überschritten, weil hier nicht wöchentlich oder monatlich neu gekauft wird sondern ein Vorrat bis zur nächsten Ernte produziert wird.
- Bereits der Anbau von 5-10 Pflanzen für den eigenen Konsum reicht um als vorbestraft zu gelten (Mindeststrafe 90 Tagessätze). Wird die so genannte „nicht geringe Menge“ (ab 7,5 g THC) deutlich überschritten, oder das Cannabis gemeinsam konsumiert, z.B. mit der Ehefrau, dann droht gar eine Mindeststrafe von 1 Jahr.
- In vielen Fällen trat Führerscheinentzug an die Stelle strafrechtlicher Sanktionen, auch wenn kein Zusammenhang zum Strassenverkehr bestand. Hier werden sinnlos Probleme produziert und teilweise sogar berufliche Existenzen vernichtet.
"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen" (Inhaltsverzeichnis)
Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass mit einer Legalisierung der Konsum zunimmt. Dafür gibt es keine Hinweise. Zusätzlich ist zu bedenken:
- Das Fahrverbot und das Besitzverbot sind zwei verschiedene Probleme. Niemand will das Fahren unter akutem Cannabiseinfluss legalisieren. Wer mit obiger Begründung eine Beibehaltung des Cannabisverbots fordert müsste konsequenterweise auch ein generelles Alkoholverkaufsverbot fordern.
- Zahlreiche Studien beweisen, dass Alkohol ein ungleich größeres Risiko im Strassenverkehr darstellt. Studien, die zu diesem Ergebnis kamen, wurden u.a. für das amerikanische Transportministerium, das deutsche Bundesverkehrsministerium und das britische Verkehrsministerium erstellt.[29]
- Bei Unfalltoten, bei denen nur THC (Cannabis) gefunden wurde ist laut einer australischen Studie die Wahrscheinlichkeit, der Unfallverursacher zu sein geringer als bei drogenfreien Unfalltoten (Faktor 0,6), bei Alkohol dagegen 6,8-mal höher als bei nüchternen Fahrern.[30]
- Cannabiskonsumenten fahren auch jetzt schon Auto, teilweise auch unter Cannabiseinfluss. Hier geht es um kein neu geschaffenes Problem. Es kann jedoch sein, dass der Glaubwürdigkeitsverlust des Staates durch das Totalverbot von Cannabis die abschreckende Wirkung von anderen Regeln untergräbt, wie z.B. das Nüchternheitsgebot.
"Wir brauchen keine Legalisierung sondern härtere Strafen" (Inhaltsverzeichnis)
Wer so argumentiert ignoriert, dass diese Politik in anderen Ländern bereits gescheitert ist:
- Kommunistische Staaten wie China oder die DDR, die kaum am Welthandel teilnahmen, sind die einzigen Vorbilder die angeführt werden können. Kein einziger demokratischer Staat hat je durch härtere Strafen den Konsum illegaler Drogen beenden können.
- Alles was an härteren Strafen vorgeschlagen wird ("lebenslänglich für Dealer") ist bereits in anderen Ländern ausprobiert worden und gescheitert. Die USA haben mit 5% der Weltbevölkerung bereits 25% der weltweiten Gefängnisinsassen. Dennoch ist der Kokainpreis in den letzten 15 Jahren um die Hälfte gefallen und Heroin ist um 40% billiger als vor 10 Jahren.[31] Über 80% der Oberschüler geben in den USA an, dass Cannabis entweder "leicht" oder "sehr leicht" erhältlich sei. 18 Millionen Menschen konsumieren dort Cannabis, ein höherer Anteil als in jedem anderen Land der Erde, einschließlich der Niederlande.
- Gefängnis kostet pro Person ca. 75 Euro pro Tag, über 25.000 Euro pro Jahr. Würde jeder Cannabiskonsument der angezeigt wurde für ein Jahr ins Gefängnis wandern dann würde das den Staat 3,25 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Die tatsächliche Anzahl der Konsumenten wird von der Regierung auf das 20-fache der Anzeigen geschätzt.
"Niemand braucht Cannabis" (Inhaltsverzeichnis)
Das ist sowohl irrelevant als auch falsch.
- Patienten brauchen Medizin. In den USA erhalten 7 Patienten vom Staat jeden Monat 300 Marihuanajoints. Cannabis war bis 1958 auch in Deutschland eine Arznei. Es ist preiswert und hat vielfältige Verwendungsmöglichkeiten: Chemotherapie, Schmerzbekämpfung, Grüner Star, Multiple Sklerose, usw.
- Verbote nur mit dem "nicht brauchen" von Genussmöglichkeiten zu begründen könnte zu Zuständen wie in Afghanistan unter den Taliban führen, wo Fernsehen, Musikinstrumente und Tanz verboten waren.
- Willkürliche Verbote entsprechen nicht den Grundsätzen des freiheitlichen Rechtsstaates. Der Schutz der Privatsphäre von Menschen ist ein hohes verfassungsmäßiges Rechtsgut. In einem freiheitlichen Rechtsstaat kann der Staat Freiheiten von einzelnen nur einschränken um die Rechte anderer zu schützen.
"Wer sich für Cannabislegalisierung einsetzt, raucht es bestimmt selbst" (Inhaltsverzeichnis)
Dieses Argument ist unsachlich und soll nur vom eigenen Mangel an Argumenten ablenken. Nicht jeder der die Schwulenehe befürwortet ist schwul. Nicht jeder der für Gleichberechtigung ist, ist eine Frau. Nicht jeder der Gewalt gegen Ausländer verurteilt ist ein Ausländer. Nicht jeder der gegen Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist, konsumiert es selber, oder befürwortet auch nur den Konsum. Wer so ein Pseudoargument verwendet, muss sich fragen lassen, ob er denn sonst etwa keine Argumente habe.
Argumente die für Reformen sprechen:
Kriminalisierung schadet der Gesellschaft (Inhaltsverzeichnis)
Zur Erzwingung des Cannabisverbots werden negative Konsequenzen angedroht und auch Tausenden zugefügt. Der Staat schafft, zusätzlich zu eventuellen negativen Wirkungen des Cannabiskonsums selbst, Probleme im Leben von Menschen:
- Im Jahre 2000 wurden in Deutschland 131.662 Anzeigen wegen Cannabis gestellt. Wir haben nur eine begrenzte Anzahl von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern. Sie sind völlig überlastet. Jede dieser 131.662 Anzeigen hielt mindestens einen Polizisten und einen Staatsanwalt davon ab, zur Aufklärung anderer Straftaten beizutragen.
- Jeder wegen Cannabisbesitz, Anbau oder Handel Inhaftierte kostet 75 Euro pro Tag allein an Inhaftierungskosten, ohne die Kosten des Ermittlungsverfahrens und den gerichtlichen Prozess. Das sind weit über 25.000 Euro pro Person und Jahr die bei Schulen, Krankenhäusern, Jugendzentren und anderen sozialen Aufgaben durch Kürzungen wieder eingespart werden müssen.
- Erwerbstätige die wegen einer Verhaftung ihren Arbeitsplatz verlieren werden oft zum Sozialfall. Sie können keine Steuern mehr zahlen und kosten stattdessen die Kommunen Tausende von Euro für Sozialhilfe.
Das Ziel des Verbots ist utopisch (Inhaltsverzeichnis)
Kein einziges Land der Welt hat es bisher geschafft, den Cannabiskonsum auszumerzen. Warum sollte das ausgerechnet bei uns anders sein?
- In Ägypten wurde Haschisch 1896 verboten. Der Handel wird heute mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft. Dennoch gibt es derzeit 1,5 Millionen Konsumenten.
- Das Cannabisverbot wurde in den USA schon vor 64 Jahren erlassen. Für Anbau und Vertrieb größerer Mengen kann man lebenslängliche Haft bekommen. Dennoch gibt es dort heute mehr Cannabiskonsumenten denn je. 76 Millionen Amerikaner haben Cannabiserfahrung, 18 Millionen konsumierten im vergangenen Jahr und 9 Millionen im vergangenen Monat.
- In den 80er Jahren, als der Eiserne Vorhang noch bestand und die Grenzen zwischen EU-Staaten noch nicht offen waren war es schon unmöglich, den Cannabisschmuggel zu stoppen. Heute fällt es noch viel schwerer, den Nachschub zu stoppen.
Die amerikanische Alkoholprohibition ist ebenfalls gescheitert (Inhaltsverzeichnis)
Von 1919 bis 1933 waren die Herstellung und der Verkauf alkoholischer Getränke in den USA verboten. Mehrere Jahrzehnte lang hatten Enthaltsamkeitsverbände für ein solches Verbot gekämpft. Anstatt den Alkoholmissbrauch auszurotten führte das "edle Experiment", wie es seine Befürworter nannten, zu chaotischen Zuständen mit einem von Kriminellen beherrschten Schwarzmarkt.
Die Prohibition hinderte niemanden am Trinken. Sie ersetzte lediglich gutes Bier und guten Wein durch schlechten Schnaps. Es kam zu zahlreichen Vergiftungen durch Holzgeist und Fuselakohol aus Industriealkohol und Schwarzbrennereien.
Nachdem im ersten Prohibitionsjahr legale Kneipen den Verkauf eingestellt hatten, wurde illegaler Handel bald so profitabel, dass in den nächsten Jahren immer mehr illegale Kneipen aus dem Boden schossen, oft in Stadtteilen, in denen es vorher keine Kneipen gegeben hatte. Ihre Belieferung wurde vorwiegend von gewalttätigen Gangsterbanden kontrolliert. Der bekannteste dieser Gangster war Al Capone. Erst mit der Alkoholprohibition wurde die sizilianische Mafia zur beherrschenden Macht in der amerikanischen Unterwelt. Bestechung und Einschüchterung von Politikern, Polizisten und gerichtlichen Zeugen wurde zur Routine. Banden lieferten sich am helllichten Tage Schiessereien um Absatzmärkte. Es war vor allem die eskalierende Gewalttätigkeit die immer mehr Bürger gegen das Prohibitionsgesetz aufbrachte.
1931 studierte eine staatliche Kommission das gesamte Problem und kam zu einem vernichtenden Ergebnis. Sie empfahl zwar keine Abschaffung des Alkoholverbots sondern nur eine Reform, aber die öffentliche Meinung war umgeschwenkt. Nachdem sich nur wenige Politiker für eine Abschaffung des Verbotes einsetzten, organisierte eine Gruppe von Rechtsanwälten eine Kampagne zur Aufhebung des Verfassungszusatzes mit dem Alkohol verboten worden war. Im Dezember 1933 wurde die Aufhebung Gesetz und Alkohol wieder legal. Nach der Aufhebung des Gesetzes das zum Alkoholschwarzmarkt geführt hatte fiel die amerikanische Mordrate Jahr für Jahr, 12 Jahre lang.
Das Cannabisverbot fördert Straftaten (Inhaltsverzeichnis)
Staatliche Verfolgung erschwert neuen Anbietern den Einstieg in den Cannabismarkt und treibt dadurch die Preise in die Höhe. Das garantiert Kriminellen, die sich am Schmuggel und Handel erfolgreich beteiligen, hohe steuerfreie Gewinnspannen und verhindert gleichzeitig die effektive Verbrechensbekämpfung.
- Als Cannabis noch legal war kostete es nicht viel mehr als Tee oder Küchenkräuter. Heute ist es etwa halb so teuer wie Gold, obwohl sich die Herstellungskosten kaum geändert haben. Das Verbot wirkt unbeabsichtigt als staatliche Subvention für Kriminelle. Die Gewinne aus dem Drogenhandel werden in legalen Unternehmen "gewaschen" und untergraben die legale Wirtschaft.
- Das Hanfsamenverbot und die Bestrafung des Eigenanbaus von Konsumenten fördern stattdessen die Nachfrage auf dem unkontrollierten Schwarzmarkt, wo auch harte Drogen angeboten werden.
- Durch die Verfolgung von Millionen ansonsten rechtschaffener Bürger kann sich der Staat weniger um die Verfolgung wirklicher Verbrecher kümmern. Gleichzeitig scheuen sich Millionen Menschen, mit der Polizei zusammenzuarbeiten weil sie befürchten müssen, selbst durch sie kriminalisiert zu werden. Das erschwert der Polizei die Durchsetzung von Gesetzen. Die Aufklärungsrate anderer Verbrechen fällt und ihre Zahl nimmt in der Folge zu.
Das Verbot verhindert den Jugendschutz (Inhaltsverzeichnis)
Die Drogenaffinitätsstudie Jugendlicher in der BRD 2001 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt auf, dass 26 Prozent der 12- bis 25-jährigen schon einmal Cannabis probiert oder mehr oder weniger häufig genommen haben, 45 Prozent vielleicht einmal Cannabis probieren würden.
[32] Exzessiver Cannabiskonsum, der die Schulleistung gefährden kann, kommt nicht selten vor. Das Cannabisverbot, dessen wichtigste Aufgabe der Jugendschutz sein soll, versagt hier völlig. Beim unkontrollierbaren Schwarzmarkt existiert zurzeit überhaupt kein Jugendschutz. Die meisten Konsumenten kaufen von anderen Konsumenten im Freundeskreis, niemand lässt sich einen Personalausweis zur Alterskontrolle zeigen. Nur ein legaler Händler, z.B. ein Apotheker, der seine Zulassung verlieren kann wenn er gegen Abgabebestimmungen verstößt, hat ein finanzielles Interesse, keine Rauschmittel an Minderjährige abzugeben. Könnten Konsumenten ab 18 Cannabis aus legalen Quellen einkaufen, würden die meisten Schwarzhändler wegen mangelnder Nachfrage aus dem Markt aussteigen, was Jugendlichen den Zugang zu Cannabis erschweren würde.
Ein Totalverbot selbst für Erwachsene ist kein geeignetes Mittel zum Jugendschutz. Die Anzahl der Minderjährigen die wegen Cannabisbesitz von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden, hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Waren es 1992 noch 766 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 2621 Jugendliche zwischen 16 und 18, so traf dieses Schicksal laut Bundeskriminalamt im Jahre 1999 bereits 6 458 Jugendliche zwischen 14 und 16 sowie 13 743 Jugendliche zwischen 16 und 18. Zunahme in nur 7 Jahren: +743 Prozent bzw. +424 Prozent! Strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten vergrößert nur die Probleme. Genauso sind
Unterrichtssperre und Schulverweis weder ein sinnvolles pädagogisches Mittel für den Betroffenen noch werden sie aufgrund des fehlenden Unrechtsbewusstseins Wirkung auf andere zeigen. Solche Maßnahmen vergrößern nur die Probleme.
Was verboten ist kann nicht besteuert werden (Inhaltsverzeichnis)
Alkohol und Tabak liefern jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe, zum Ausgleich für Folgekosten die der Gesellschaft durch konsumbedingte Schädigungen entstehen. Würde Cannabis legalisiert dann könnte es Einnahmen in vergleichbarer Höhe liefern.
- Cannabiskonsumenten zahlen beim Kauf nicht einmal Mehrwertsteuer. Schwarzhändler zahlen keinen Cent Einkommenssteuer. Cannabis ist zurzeit völlig steuerfrei.
- Cannabis ist als Pflanze so billig anzubauen wie Tee oder Küchenkräuter. Verkauft wird es aber für etwa Euro 5 000 pro kg. Die Differenz landet in den Taschen von Schwarzhändlern und Kriminellen. Wäre Cannabis wieder legal dann könnte stattdessen der Finanzminister seine Hand aufhalten.
- Schätzungen über die dabei in Deutschland möglichen Einnahmen reichen von 500 Millionen bis über 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.
- Eine Studie der "Commons Library" des britischen Unterhauses vom 3. August 2000[33] schätzt die durch das Verbot entgangenen Cannabissteuern auf etwa 790 Millionen Pfund (1,3 Milliarden EUR) pro Jahr. Zusammen mit den Kosten für die versuchte Durchsetzung des Verbotes verdoppelt sich der Betrag laut dieser Studie fast auf 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Deutschland hat um ein Drittel mehr Einwohner als Großbritannien.
Das Cannabisverbot basiert auf falschen Annahmen und Unwahrheiten
(Inhaltsverzeichnis)
Die Begründung des Cannabisverbots hat sich mehrfach geändert. Keine der ursprünglich vorgebrachten Gründe entsprach der Wahrheit.
[34]
- Als die ersten Cannabisverbote beschlossen wurden, war noch keine Rede davon, dass Cannabis zu Heroin oder zu Motivationslosigkeit führe. Tatsächlich wurden diese heute oft vorgebrachten Gründe erst ins Spiel gebracht, nachdem die ursprünglichen Begründungen von Wissenschaftern widerlegt worden waren.
- Ägypten und Südafrika begründeten 1923-1925 eine Forderung nach Gleichstellung von Cannabis zu Opium vor allem mit der Behauptung, Cannabis mache seine Konsumenten wahnsinnig. Es wurden damals keine wissenschaftlichen Studien angestellt um diese Behauptung zu beweisen. Spätestens Ende der 40er Jahre setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass es sich bei "Reefer Madness" bzw. "Cannabispsychose", soweit die zitierten Fälle überhaupt authentisch waren, um ganz gewöhnliche Fälle von Schizophrenie gehandelt hatte. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Schizophrenie wird heute von medizinischen Experten allgemein ausgeschlossen.
- In den USA und einigen anderen Ländern wurde zur Begründung des Verbots in einer hysterischen Kampagne behauptet, Cannabis führe zu Verbrechen, insbesondere zu grausamen Gewaltverbrechen wie Mord. Cannabis galt als "Mörderkraut" und das "Unkraut des Teufels". Als diese unhaltbare Behauptung nach dem zweiten Weltkrieg in der Fachwelt immer mehr auf Widerstand stieß, ersetzte man sie durch das genaue Gegenteil, Cannabis mache träge und passiv, ohne auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen den beiden Behauptungen einzugehen.
Das Cannabisverbot ist nicht rational begründet
(Inhaltsverzeichnis)
Vor dem Cannabisverbot auf der Genfer Opiumkonferenz von 1925 wurde keine einzige wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen von Cannabiskonsum eingeholt. Die Behauptungen mit denen Cannabis damals verboten wurde, waren unwahr und wurden später widerlegt. Jede größere Untersuchung zu Cannabis in den letzten über 100 Jahren hat sich gegen eine Kriminalisierung der Konsumenten ausgesprochen (hier ist nur eine kleine Auswahl davon):
Alle diese Studien sprachen sich gegen ein Verbot bzw. für eine Cannabisentkriminalisierung aus. Tatsächlich gab es in über einem Jahrhundert keine einzige Regierungskommission weltweit, die dieses Problem ausführlich untersucht hätte und nicht zum selben Ergebnis gekommen wäre. Das Verbot besteht also grundlos weiter, obwohl die ursprüngliche Begründung widerlegt wurde und das auch von zahlreichen, von Regierungen in aller Welt eingesetzten Kommissionen festgestellt worden ist.
Das Verbot fördert harte Drogen (Inhaltsverzeichnis)
In Ländern, die Cannabis besonders streng verfolgen, z.B. Schweden und Japan, gibt es deutlich mehr Probleme mit Lösungsmittelschnüffeln (was zu Gehirnschäden führt) und mit Methamphetamin. Wenn von staatlicher Seite kein Unterschied zwischen verschiedenen Drogen gemacht wird, dann greifen Jugendliche statt zu Cannabis verstärkt zu anderen Drogen, die schwerer kontrollierbar sind, wie z.B. Lösungsmittel oder Nachtschattengewächse (Engelstrompete, Datura) oder zu synthetischen Drogen. Je strenger auch Cannabis bestraft wird, desto interessanter wird es für die Schwarzhändler, stattdessen synthetische Drogen wie Heroin und Amphetamin zu verkaufen, die pro Gramm mehr Gewinn bringen und leichter zu schmuggeln sind.
Das Verbot verhindert soziale Kontrolle (Inhaltsverzeichnis)
Wer zum ersten Mal Alkohol trinkt, weiß noch nicht, wie viel zuviel ist und was passiert wenn er zuviel trinkt. Der richtige Umgang will erst erlernt sein. Dabei können unerfahrene Konsumenten vom Rat und den Erfahrungen von Erwachsenen profitieren. Bei Cannabis wäre es prinzipiell genauso, gäbe es nicht das Verbot. Wenn schon allein der Besitz verboten ist, dann findet der Konsum vorwiegend heimlich statt, wo niemand beobachten kann wie vernünftig oder unvernünftig damit umgegangen wird. Auch wird kaum jemand offen über eigene Erfahrungen sprechen, wenn er damit zugeben muss, ein Gesetzesbrecher zu sein. Das Verbot verhindert ehrliche Gespräche mit Eltern und Lehrern. Wenn gut ein Drittel (36 Prozent) der 18-24jährigen bereits Cannabis konsumiert haben, reichen Enthaltsamkeitspredigten offensichtlich nicht mehr aus. Es muss auch Informationen zu riskanten und weniger riskanten Konsumformen und Gebrauchsmustern geben. Unterbleiben diese Informationen und Gespräche, dann werden Jugendlichen dazu verdammt, statt aus den Erfahrungen von Erwachsenen aus den eigenen Fehlern lernen zu müssen, manchmal mit tragischen Konsequenzen (z.B. Verkehrsunfälle, Probleme mit harten Drogen).
Daten zum Cannabisverbot (Inhaltsverzeichnis)
Cannabisprävalenz in Deutschland und den Niederlanden (Inhaltsverzeichnis)
|
West 1997
|
Ost 1997
|
NL 1997
|
West 2000
|
Ost 2000
|
Lebenszeit
|
13,4 %
|
4,2 %
|
15,6 %
|
21,4 %
|
10,8 %
|
12 Monate
|
4,5 %
|
2,3 %
|
4,5 %
|
6,2 %
|
4,9 %
|
30 Tage
|
3,0 %
|
1,7 %
|
2,5 %
|
3,4 %
|
2,5 %
|
Deutschland 1997: Kraus, Bauernfeind: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997;
Deutschland 2000: Kraus, Augustin: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000;
Niederlande 1997: Abraham, Cohen, van Til, Winter: “Licit and Illicit Drug Use in the Netherlands”
„Im Wesentlichen einheitliche“ Rechtspraxis? (Inhaltsverzeichnis)
Uneinheitliche Anwendungspraxis des §31a BtMG
Rate der nach §31a Abs.1 Betäubungsmittelgesetz eingestellten Ermittlungsverfahren als Anteil der Tatverdächtigen bei allgemeinen Verstößen nach §29 BtMG
1995:
|
§29 BtMG
|
§31a Abs.1
|
Einstellungsrate
|
Schleswig-Holstein
|
1863
|
1716
|
92,1 %
|
Bremen
|
1690
|
1363
|
80,7 %
|
Hamburg
|
4609
|
2987
|
64,8 %
|
Nordrhein-Westfalen
|
21433
|
10406
|
48,6 %
|
Hessen
|
7241
|
3429
|
47,4 %
|
Niedersachsen
|
7462
|
3323
|
44,5 %
|
Saarland
|
1173
|
472
|
40,2 %
|
Berlin
|
4572
|
1705
|
37,3 %
|
Rheinland-Pfalz
|
4391
|
1594
|
36,3 %
|
Baden-Würtemberg
|
13164
|
3846
|
29,2 %
|
Bayern
|
14465
|
2752
|
19,0 %
|
Brandenburg
|
720
|
86
|
11,9 %
|
Sachsen
|
790
|
80
|
10,1 %
|
Sachsen-Anhalt
|
551
|
55
|
10,0 %
|
Zahlen zu §29 BMG und §31a Abs.1 nach: Susanne Aulinger: "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten" , Seite 171, Bundesministerium für Gesundheit, 1997, ISBN: 3-7890-5116-0, DM 78,00/EUR 39,88
Jahr
|
Allgemeine
Verstöße
|
Handel und
Schmuggel
|
Einfuhr
"nicht geringer
Mengen"
|
Summe
|
1984
|
25.550
|
13.965
|
n/a
|
39.515
|
1985
|
25.712
|
14.224
|
n/a
|
39.936
|
1986
|
29.349
|
15.552
|
n/a
|
44.901
|
1987
|
29.568
|
15.447
|
932
|
45.947
|
1988
|
31.582
|
15.473
|
893
|
47.948
|
1989
|
33.251
|
15.726
|
857
|
49.834
|
1990
|
34.811
|
16.759
|
1.063
|
52.633
|
1991 (*)
|
33.892
|
16.375
|
1.342
|
51.609
|
1992
|
32.279
|
14.507
|
1.481
|
48267
|
1993
|
34.752
|
13.261
|
1.662
|
49.675
|
1994
|
40.853
|
16.144
|
1.788
|
58.785
|
1995
|
49.070
|
19.083
|
2.308
|
70.461
|
1996
|
55.600
|
23.021
|
2.522
|
81.143
|
1997
|
64.456
|
24.221
|
2.675
|
91.352
|
1998
|
79.495
|
27.188
|
3.180
|
109.863
|
1999
|
85.668
|
29.776
|
3.529
|
118.973
|
2000
|
94.633
|
33.194
|
3.835
|
131.662
|
*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für 1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
Beschlagnahmte Cannabismengen
(Inhaltsverzeichnis)
BtM-Sicherstellungen in der Bundesrepublik Deutschland - Zeitreihe (FDR)
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/tab_14.html
|
Cannabiskraut bis 1980 gemeinsam mit Cannabisharz erfasst
|
Jahr
|
Cannabisharz
(Haschisch)
|
Cannabiskraut
(Marihuana)
|
1962
|
5,487 kg
|
--
|
1963
|
38,159 kg
|
--
|
1964
|
40,164 kg
|
--
|
1965
|
45,404 kg
|
--
|
1966
|
134,879 kg
|
--
|
1967
|
167,220 kg
|
--
|
1968
|
380,924 kg
|
--
|
1969
|
2.278,170 kg
|
--
|
1970
|
4.331,967 kg
|
--
|
1971
|
6.669,515 kg
|
--
|
1972
|
6.114,356 kg
|
--
|
1973
|
4.731,942 kg
|
--
|
1974
|
3.913,035 kg
|
--
|
1975
|
6.627,813 kg
|
--
|
1976
|
5.325,938 kg
|
--
|
1977
|
9.821,682 kg
|
--
|
1978
|
4.723,517 kg
|
--
|
1979
|
6.407,226 kg
|
--
|
1980
|
3.200,224 kg
|
--
|
1981
|
4.825,510 kg
|
1.837,988 kg
|
1982
|
2.407,306 kg
|
748,305 kg
|
1983
|
3.326,570 kg
|
1.256,326 kg
|
1984
|
2.709,159 kg
|
2.922,406 kg
|
1985
|
9.150,670 kg
|
2.347,367 kg
|
1986
|
2.309,098 kg
|
365,587 kg
|
1987
|
2.604,319 kg
|
393,452 kg
|
1988
|
2.476,372 kg
|
8.873,785 kg
|
1989
|
11.641,225 kg
|
432,037 kg
|
1990
|
4.655,351 kg
|
8,985 kg
|
1991 (*)
|
10.878,058 kg
|
1.465,567 kg
|
1992
|
3.201,352 kg
|
8.964,919 kg
|
1993
|
4.245,363 kg
|
7.107,472 kg
|
1994
|
4.032,954 kg
|
21.659,765 kg
|
1995
|
3.809,261 kg
|
10.436,227 kg
|
1996
|
3.246,536 kg
|
6.108,577 kg
|
1997
|
7.327,560 kg
|
4.167,282 kg
|
1998
|
6.109,549 kg
|
14.897,189 kg
|
1999
|
4.885,549 kg
|
15.021,751 kg
|
*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen für 1991 beinhalten die Delikte der alten Länder einschließlich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
Drogensterblichkeit pro Million Einwohner (EMCDDA) (Inhaltsverzeichnis)
Table 6b. Number of drug-related deaths according to ICD-9 codes 304, E850- E858, E980.0-E980.5 : rates per million inhabitants.
Note 1: the data have not yet been extracted in the same way in each country. Note 2: the selection of ICD codes is still under discussion. Unusual high rates, such as in Finland, may be explained by the inclusion of drugs that are not commonly known as drugs of abuse, or by abuse of prescription drugs, such as benzodiazepines, in a typical elderly (female) population.
|
1985
|
1986
|
1987
|
1988
|
1989
|
1990
|
1991
|
1992
|
1993
|
1994
|
1995
|
1996
|
pop*
|
Austria
|
8
|
5
|
8
|
10
|
8
|
8
|
11
|
18
|
23
|
25
|
25
|
26
|
7.9
|
Belgium
|
8
|
10
|
9
|
11
|
10
|
10
|
14
|
14
|
|
|
|
|
10.1
|
Germany
|
|
|
|
|
|
17
|
25
|
25
|
21
|
21
|
20
|
22
|
81.1
|
Greece
|
2
|
2
|
2
|
3
|
6
|
5
|
7
|
10
|
6
|
15
|
21
|
|
10.4
|
Italy
|
8
|
7
|
9
|
12
|
16
|
25
|
36
|
37
|
|
|
|
|
57.1
|
Ireland
|
8
|
4
|
3
|
7
|
7
|
5
|
6
|
7
|
12
|
12
|
22
|
|
3.6
|
Netherlands
|
5
|
5
|
4
|
4
|
4
|
4
|
4
|
4
|
4
|
5
|
3
|
|
15.4
|
Sweden
|
11
|
11
|
17
|
18
|
16
|
18
|
19
|
19
|
21
|
20
|
24
|
|
8.8
|
Reform der Cannabispolitik (Inhaltsverzeichnis)
"Eine Freigabe von Haschisch wird es mit uns nicht geben“, so oder so ähnlich hört man es immer wieder von Politikern, besonders der CDU/CSU. Mit dem Begriff der "Freigabe" soll suggeriert werden, dass Cannabis derzeit streng kontrolliert sei: Laut Betäubungsmittelgesetz ist sein Besitz nur mit Sondergenehmigung und nur zu wissenschaftlichen oder sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erlaubt.
Diese Kontrollfunktion ist jedoch eine juristische Fiktion: Die praktische Erfahrung von mehr als drei Jahrzehnten beweist, dass eine Verhinderung des Konsums mit den Mitteln des Strafrechts gar nicht möglich ist. Tatsächlich gibt es 3 Millionen aktuelle Konsumenten, von denen kein einziger eine staatliche Erlaubnis hat. Cannabis ist die drittmeist gebrauchte psychoaktive Droge in Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Jeder vierte jüngere Deutsche hat es bereits probiert. Hätten Cannabiskonsumenten eine eigene Partei dann wäre diese die drittgrößte Fraktion im Bundestag.
Für Zuwiderhandlungen droht der Gesetzgeber bei Cannabis wie bei Heroin gleichermaßen mit bis zu 5 Jahren Haft, dieselbe Höchststrafe also wie für fahrlässige Tötung! Das ist nicht angemessen. Das Verbot befindet sich hart am Rande der Verfassungswidrigkeit, wie schon die Karlsruher Entscheidung von 1994 gezeigt hat. Auch die Möglichkeit der straflosen Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 31a BtMG ist keine Lösung dafür, unter anderem weil es sich um eine Kann-Bestimmung handelt für die es keine bundesweit einheitliche Durchführungspraxis gibt. Nur eine Gesetzesänderung kann endlich klare Verhältnisse schaffen.
Welche Modelle einer Reform gibt es? In den Niederlanden wird der Besitz geringer Mengen von Cannabis schon seit 1976 nicht mehr verfolgt. Auch Belgien und die Schweiz haben inzwischen beschlossen, den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis für den privaten Konsum von Erwachsenen nicht länger zu verfolgen. Die folgenden Definitionen schaffen hoffentlich ein bisschen mehr Klarheit:
- Entkriminalisierung der Konsumenten: Herausnahme der Vorbereitungshandlungen zum Konsum (Besitz, Erwerb, Eigenanbau) aus der strafrechtlichen Verfolgung. Dazu gibt es mehrere Varianten:
- Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit (Bußgeld wie bei Falschparken als Verwaltungsstrafe, wie in Oregon, Kalifornien, Südaustralien, usw. )
- Ermessensprinzip für Polizei und Staatsanwaltschaft (wie in den NL)
- Explizite Straffreiheit (auch kein Bußgeld; wie in der Schweiz oder Belgien geplant)
- Entkriminalisierung von Konsum und Handel (de facto-Legalisierung)
- beinhaltet Entkriminalisierung der Konsumenten, zusätzlich:
- Kleinhandel (evtl. auch kommerzieller Anbau) wird toleriert, bleibt aber strafbar und wird verfolgt wenn bestimmte Bedingungen nicht eingehalten werden. Am Verbot wird dabei vor allem wegen der Konvention von 1988 festgehalten. In den NL ist der Kleinhandel de-facto legalisiert, der Anbau nicht. In der Schweiz soll auch der Anbau toleriert werden. In Belgien wird weder der (kommerzielle) Anbau noch der Handel toleriert, daher handelt es sich um eine reine Konsumenten-Entkriminalisierung.
- Legalisierung
- Kommerzieller Anbau und Handel sind nicht mehr strafbar, erfordern aber möglicherweise noch Genehmigungen die in der Regel erteilt werden (analog Schanklizenz). Nur diese Lösung ermöglicht eine spezielle Cannabisbesteuerung.
Es ist Zeit, die trotz Bundesverfassungsgerichtsentscheidung andauernde Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands, zu beenden sowie die derzeitige diskriminierende Führerscheinregelung zurückzunehmen. Die SPD kann dabei an ihren Entkriminalisierungsentwurf (Drucksache 13/6534
[41] vom 11.12.1996) anknüpfen.
- Beim Führerscheinrecht müssen Grenzwerte für Bluttests erarbeitet werden, die den Unterschied zwischen akutem Drogeneinfluss und Tage zurückliegenden Konsum berücksichtigen. Vorschläge von Experten liegen seit Jahren vor. Damit würde einerseits den Ansprüchen der Verkehrssicherheit Rechnung getragen, andererseits jedoch würden Ungerechtigkeiten vermieden.
- Der Erwerb, Besitz und Anbau geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum sollte für Erwachsene straffrei gestellt werden, wie von der SPD bereits 1996 gefordert. Das würde die Polizei und Justiz von etwa 95.000 Strafverfahren pro Jahr entlasten und ihre Effizienz bei der Bekämpfung anderer Straftaten verbessern.
- Belgien und die Schweiz wollen den Eigenanbau geringer Mengen zulassen. Ein praktikables Modell zum straffreien Eigenanbau könnte die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt effektiver reduzieren und eine bessere Märktetrennung erreichen als dies durch das Verbot möglich ist. Beim Eigenanbau ist eine andere Grenzmenge sinnvoll als im SPD-Entwurf von 1996 vorgesehen. Entsprechend Artikel 28 Abs. 2 des Einheitsübereinkommens von 1961[42] fällt Cannabis für gartenbauliche Zwecke nicht unter die Beschränkungen des Suchtstoffabkommens. Diesem Absatz wird im deutschen Betäubungsmittelgesetz bisher nicht Rechnung getragen. Der Gesetzgeber sollte den Anbau und Besitz einer flächenmäßig, anzahlmäßig oder gewichtsmäßig begrenzten Menge von Cannabispflanzen durch Erwachsene aus dem BtMG ausnehmen, sofern keine Ausfuhr, kein Handel und keine Abgabe an Minderjährige erfolgt.
- Das Hanfsamenverbot sollte zurückgenommen werden.
- Die Bundesregierung sollte nach Möglichkeit ein staatlich kontrolliertes Cannabisabgabesystem für Erwachsene einrichten, mit dem Ziel, eine Märktetrennung, Alterskontrollen und staatliche Einnahmen analog zur Bier-, Branntwein- und Tabaksteuer zu ermöglichen (Cannabismonopol). Dieses System würde Kriminelle einer Einnahmequelle berauben und die Polizei weiter für andere Aufgaben entlasten. Die Einnahmen aus dem Cannabisvertrieb sollten vor allem zur verbesserten Drogenprävention und für Jugendprogramme verwendet werden.
Diese Reformen sollten sorgfältig angegangen werden. Wir brauchen zuallererst eine öffentliche Diskussion über dieses Thema. Eine Bereitschaft zu Reformen existiert in einem breiten politischen Spektrum. In der Schweiz sind inzwischen selbst die Christdemokraten
[43] für eine Entkriminalisierung. Ein solcher neuer Konsens kann längerfristig auch in Deutschland erreicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass - mehr als 7 Jahre nach dem Karlsruher Urteil
[44] - bald auch Deutschland wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz den Schritt hin zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Vernunft in der Drogenpolitik wagt.
Joe Wein
Verein für Drogenpolitik e.V.
Ansprechpartner bei den politischen Parteien (Inhaltsverzeichnis)
Marion Caspers-Merk (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, SPD)
marion.caspers-merk@bundestag.de
Hubert Hüppe (drogenpolitischer Sprecher der CDU)
hubert.hueppe@bundestag.de
Ulla Jelpke (drogenpolitische Sprecherin der PDS)
ulla.jelpke@bundestag.de
Monika Knoche (drogenpolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen)
Monika.Knoche@bundestag.de
Detlef Parr (drogenpolitischer Sprecher der FDP)
detlef.parr@bundestag.de
Dr. Hansjörg Schäfer (Berichterstatter für Drogenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion)
hansjoerg.schaefer@bundestag.de
Ulla Schmidt (Bundesgesundheitsministerin, SPD)
ursula.schmidt@bundestag.de
Regina Schmidt-Zadel (gesundheitspolitische Sprecherin der SPD)
regina.schmidt-zadel@bundestag.de
Spendenkonten für die Cannabiskampagne (Inhaltsverzeichnis)
Verein für Drogenpolitik e.V. (Inhaltsverzeichnis)
Der VfD ist ein Verein der bundesweit drogenpolitisch interessierte Einzelpersonen, Wissenschaftler und Gruppen organisiert.
Hauptaufgabe ist es der drogenpolitischen Diskussion einen Platz zu geben und gemeinsame Vorstellungen und Impulse in den politischen Diskurs und die Bevölkerung zu tragen.
Zu unseren Forderungen gehören die Legalisierung von Cannabisprodukten und die Abgabe von Heroin an Suchtkranke. Der VfD möchte aber den ganzen Bereich der Drogenpolitik betrachten und gesellschaftlich tragfähige Ideen entwickeln.
Eigene Forschung und wissenschaftliche Ausarbeitungen zählen genauso dazu wie das Angebot von Seminaren und Schulungen für die Aufklärung.
Der Verein orientiert sich an nationalen und internationalen wissenschaftlichen, juristischen und medizinischen Studien, Ausarbeitungen und Erkenntnissen.
Eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden, Vereinen und Organisationen in diesem Bereich ist ein weiteres Bestreben des Vereins.
Diese Vielseitigkeit erfordert interessierte und aktive Mitgliederinnen und Mitglieder und deshalb:
Werden Sie Mitglied - unterstützen Sie eine sachliche Diskussion ohne Scheuklappen!
Kein Interesse an Vereinsmeierei? Kein Problem, bei uns können Sie auch mit einer einmaligen Spende oder als Fördermitglied Ihre Unterstützung zeigen.
Informationsquellen zur Drogenpolitik im Internet (Inhaltsverzeichnis)
Herausgeber:
Verein für Drogenpolitik e.V.
Tilmann Holzer
Käfertaler Str. 38
68 167 Mannheim
Telefon: 0621 / 40 17 267
info@drogenpolitik.org
http://www.drogenpolitik.org/
http://www.cannabislegal.de/infoheft/
Letzte Änderung: 14.11.2001
Schutzgebühr: € 1,50
[1] Auswirkungen des Cannabiskonsums, Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar, 1997, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart, ISBN: 3804715559 (DM 68,00)
[2] Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg", Dr. med. Carl Nedelmann,
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00, Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]
[3] CEDRO http://www.cedro-uva.org/stats/national.97.html
[4] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[5] CEDRO: http://www.cedro-uva.org/stats/national.97.html
[6] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[7] SFA: http://www.cannabislegal.de/international/sfa.htm
[8] CDSP: http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm
[9] SGK: http://www.admin.ch/bag/sucht/drog-pol/drogen/d/revbetmg/b4-sgk-d.pdf
[10] Reuter British Journal of Psychiatry: ("The available evidence suggests that ... removal of criminal prohibitions on cannabis possession (decriminalisation) will not increase the prevalence of marijuana or any other illicit drug.")
[11] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[12] Kraus/Bauernfeind 1997: http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm
[13] Peter Cohen, "Cannabiskonsumenten in Amsterdam" (CEDRO, Zentrum für Drogenuntersuchungen der Universität Amsterdam, 1995)
[14] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
[15] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
[16] Körner: Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., Anhang C1-248 (http://www.verkehrsthek.de/procon2.htm)
[17] BverfG 1994: http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm
[18] Sucht- und Drogenbericht 1999
[19] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Kapitel 3, Tabelle 4)
[20] Kleiber, Kovar: Auswirkungen des Cannabiskonsums, 1997
[21] Toxikologische Studie der US-Regierung (vgl. http://www.geocities.com/nitro5010/gift.htm)
[22] Joy, Watson, Benson: Marijuana and Medicine (Seite 111, 112)
[23] Kleiber, Soellner: „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“
[24] Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts vom 29.8.1991 (117 IV 314)