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CannabisLegalNews (Nummer 134, 14.11.2003)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Brandenburg: Richstein (CDU) gegen Legalisierung
1. Brandenburg: Richstein (CDU) gegen Legalisierung
Die Brandenburger Justizministerin Barbara Richstein (CDU) ist gegen eine Legalisierung von Cannabis. In Brandenburg kann beim Besitz von maximal drei Konsumeinheiten Cannabis das Verfahren eingestellt werden, worunter seit Frühjahr 2002 sechs Gramm verstanden werden. Von einem Modellversuch in Berlin zur staatlich kontrollierten Abgabe befürchtet die Politikerin "Sogwirkungen" auf Brandenburg. Bisher geht die "Sogwirkung" eher in die andere Richtung: Im Februar wurden zwei Plantagen mit 1800 bzw. 2200 Cannabispflanzen unter Lampen in Brandenburg entdeckt, die wahrscheinlich den Berliner Markt versorgten.
Wir haben einen Leserbrief an die Märkische Oderzeitung geschrieben.
Richstein gegen Legalisierung von Cannabis [Märkische Oderzeitung, 06.11.2003]
Leserbrief an die MOZ:
Politik in den Ländern: Brandenburg:
Barbara Richstein (CDU), Justizministerin von Brandenburg
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [CLN#97, 14.02.2003]
CDU/CSU und Cannabis:
2. Grüne Hilfe, DHV und VfD fordern Hanfamnestie
Die Grüne Hilfe, der Deutsche Hanf Verband und der Verein für Drogenpolitik e.V. haben zusammen einen Aufruf für die Freilassung aller wegen des Cannabisverbots Inhaftierten herausgegeben. Sie können diesen Aufruf mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
Aufruf: Unterstützt die Kampagne «Freiheit allen Hanf-Gefangenen»
Aufruf: Unterstützt die Kampagne "Freiheit allen Hanf-Gefangenen" [Grüne Hilfe, 13.11.2003]
Freiheit allen Hanf-Gefangenen [Grüne Hilfe, 13.11.2003]
3. Studie bestätigt Wirksamkeit von Cannabis bei Multipler Sklerose
Eine britische Studie hat bestätigt, dass Cannabis die Symptome von Multipler Sklerose (MS) lindern kann. Sowohl ein Cannabisextrakt als auch der Cannabis-Hauptwirkstoff THC schnitten bei Tests an 630 MS-Patienten besser ab als ein zur Kontrolle vergebenes Placebo. Der Effekt war bei der Befragung von Patienten stärker ausgeprägt als bei standardistierten Test zur Bestimmung der Schwere der Symptome. "Die Studie legt nahe, dass sie [Cannabis und THC] von Nutzen sein können, besonders was Schmerzlinderung und Muskelverkrammpfung angeht," sagte Alan Thompson vom National Hospital for Neurology and Neurosurgery in London, der die Studie mitgeleitet hatte.
Die Britische Multiple Sklerose Gesellschaft fordert die Verfügbarmachung von auf Cannabis basierenden Medikamenten von nachgewiesenem Nutzen durch den britischen staatlichen Gesundheitsdienst (NHS).
Die Zahl der MS-Patienten in Deutschland wird auf etwa 120.000 geschätzt. Derzeit hat keiner von ihnen eine staatliche Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Synthetisch hergestelltes THC kann zwar auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist in dieser Form jedoch um ein Vielfaches teurer als pflanzliches Cannabis und wird von den meisten Krankenkassen nicht erstattet. Wenn sich Patienten THC in Pillenform nicht leisten können (viele leben wegen ihrer Erkrankung von einer Erwerbsunfähigkeitsrente) und stattdessen Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen oder selbst anbauen, droht ihnen Strafverfolgung.
Britische Cannabis-Studie ausgewertet: Überraschende Ergebnisse? [DMGS, 07.11.2003]
Cannabis can help MS sufferers [New Scientist, 07.11.2003]
Freispruch: Das Urteil im Wortlaut [CLN#121, 01.08.2003]
Cannabis als Medizin
4. Schweiz: Keine Routinetests für Lehrlinge
Die Eidgenössische Datenschutzkommission (EDSK) hat am Dienstag entschieden, dass der Basler Pharmakonzern Roche Lehrlinge nicht ohne konkreten Verdacht auf den Konsum von Drogen testen darf. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte den Konzern im Jahre 2000 aufgefordert, auf Massentests zu verzichten, weil diese die Persönlichkeitsrechte der Lehrlinge verletzten. Roche wollte an den Tests festhalten. Die EDSK gab Thür jetzt Recht.
Die Roche-Massentests und die damit verbundenen Massnahmen seien unverhältnismässig und verletzten die Persönlichkeit der Betroffenen, schrieb Thür. Nicht in Frage gestellt werde das Recht von Roche, von allen Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie ihre Arbeit frei von Einfluss von Drogen und Suchtmitteln zu erledigen hätten. Drogentests könnten nötig sein und im Rahmen eines umfassenden Konzepts auch durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Drogenmissbrauch bestehe und im Einzelfall die Einwilligung des Betroffenen vorliege.
In Deutschland testen verschiedene Grossunternehmen alle Bewerber auf Spuren von Drogenkonsum, darunter die Bahn und Daimler-Chrysler. 992 Lehrlinge im Sindelfinger Werk des Automobilherstellers mussten im Jahre 2000 zum unangekündigten Urintest. Bei 56 Tests wurden Hinweise auf Konsum illegaler Substanzen gefunden. Urintests bei Cannabis und anderen Drogen sind nicht mit von der Verkehrspolizei verwendeten Alkoholtests vergleichbar, weil sie nicht zwischen aktuellem Drogeneinfluss am Arbeitsplatz und Konsum in der Freizeit unterscheiden können. Hinzu kommt, dass Tests auch nach dem Konsum legaler Substanzen positiv ausfallen können, so etwa Herointests nach dem Konsum von Mohnsemmeln.
Roche darf Lehrlinge nicht systematisch auf Drogen testen [NZZ (CH), 11.11.2003]
Drogentests am Arbeitsplatz:
Nachweis von Cannabiskonsum:
5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
12.-14.12.2003 Mannheim: ['solid]-Konferenz "Hanf für Europa"
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |