Frau Abg. Dott (PDS):
Meine Damen und Herren! Als PDS-Fraktion haben wir
zu einigen der Anträge, die von den Grünen und der FDP gestellt wurden,
eine etwas weitergehende Grundhaltung. Wir haben sie deutlich gemacht.
Trotz allem gibt es Gegenargumente, und am Ende muss man sich als
Koalition auf einen Mittelweg geben. Das haben wir gemacht. Sie können
sich vorstellen, dass nicht alle Teile zufrieden sind. Ich freue mich
darüber, dass Herr Matz die Haltung von Herrn Kleineidam als angenehm
empfindet. Ich finde auch, dass sich dieses Thema nur in einer
sachlichen und nicht in einer angeheizten Atmosphäre diskutieren lässt.
Den einzigen Antrag, den ich heute reinen Herzens ablehne, ist der von
der CDU, die den Modellversuch von vornherein ad absurdum führen wollen.
Ich glaube, dass er weder der Sache nach noch in Ihrer Begründung Ihres
Antrages den Dingen nahe kommt, die hier zu diskutieren sind. Dieser
Bundesratsinitiative, die im FDP-Antrag gefordert wird, kann meine
Fraktion eine ganz Menge abgewinnen, obwohl auch wir sehen, dass sie
zurzeit auf der Bundesebene überhaupt keine Chance hat. Insofern sollte
man dieses Thema nicht ad acta legen, so wie man überhaupt die Thematik
dieser heutigen Anträge, auch wenn darüber wie auch immer abgestimmt
wird, nicht ad acta legen kann. Die Drogen- und Suchtpolitik ist ein
Gebiet, das wegen seiner Bedeutsamkeit sowieso im Auge behalten werden
muss. Wir haben uns uns in unserer Koalitionsvereinbarung veränderte und
moderne Drogenpolitik auf die Fahne geschrieben, und deshalb werden wir
an diesem Thema dranbleiben.
Zum Modellversuch hat Herr Kleineidam schon einiges gesagt, auch bei der
Anhörung hat sowohl Herr Prof. Kleiber gesagt, dass die Zielbestimmung
unklar sei, als auch Herr Richter Müller am Ende eines Ausbruchs meinte:
Wozu braucht ihr einen Modellversuch, das Modell läuft seit 30 Jahren in
Holland? Guckt euch die Ergebnisse an. – Ich finde beides bedenkenswert,
und ich denke, dass wir in Berücksichtigung der Erfahrungen anderer mit
der Freigabe und mit dem freizügigeren Umgang von Cannabis weiterkommen
könnte, auch ohne in der Stadt einen Modellversuch zu initiieren. Wir
werden auf alle Fälle an diesem Gedanken dranbleiben und sehen, was
sich noch daraus ziehen lässt. Zu den 15 Gramm ist bereits etwas gesagt
worden. Ich finde durchaus, dass die Rechtsverordnung, so wie sie jetzt
formuliert ist, einen Fortschritt darstellt. In einem irren Sie, Herr
Matz. Mit 15, mit 30 oder mit 50 Gramm bleibt der Besitz von Cannabis
illegal. Das Ermittlungsverfahren wird in jedem Fall eingeleitet.
Deswegen trifft Ihre Argumentation nicht zu. Die Menge selbst ist nicht
ausschlaggebend dafür, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Der Grenzwert bestimmt, ob richterlich nachgewaschen wird. Da ist
sicherlich ein Unterschied, ob bis 6 Gramm oder bis 15 Gramm nichts
passieren darf. Das ist durchaus eine Legalisierung. Wir werden auch mit
30 Gramm mitgegangen, aber wir haben uns in der Mitte getroffen.
– [Frau Abg. Jantzen (Grüne): Hätten Sie einmal 60 vereinbart!] –
Ja! Das hätte man auch machen können, was aber in jedem Fall im
klassischen Sinn keine Entkriminalisierung darstellt, weil das
Ermittlungsverfahren trotz alledem eingeleitet wird. Aber wir entlasten
durchaus mit der Festlegung dieser Höchstmenge zumindest die Richter,
die kein Verfahren einleiten müssen. Darüber sind wir uns einig.
– [Zuruf] – Nein!
Es stellt durchaus eine Legalisierung dar. Ein Ermittlungsverfahren wird
eingeleitet, aber es zieht kein richterliches Verfahren nach sich. Ich
habe mich in Schleswig-Holstein umgehört, die diese 30-Gramm-Regelung
haben. Sie sagen, dass es so gut wie nicht vorkommt. 15 Gramm wäre schon
eine angemessene Menge. Die Leute, die mehr haben, haben dann auch mehr
als 30, und sie sind dann unter der Kategorie Dealer zu verbuchen, was
schon wieder etwas anderes ist.
Da sind wir wieder bei der Legalisierungsdebatte. Ich finde, dass man in
Bezug auf die Legalisierungsdebatte eine Bundesratsinitiative immer
wieder ins Auge fassen muss. Da schaue ich die Grünen an. Auf
Bundesebene wurde sich gegenseitig an der Cannabisfront Ruhe
versprochen. Solange die Bundesebene den Ländern nicht einen Schritt
erleichtert, werden wir immer wieder scheitern. Es dann einfach
Schaufensteranträge. Man kann das Thema am Kochen halte. Das ist auch
ein Sinn, den man erfüllen wollen kann. Ich diesem Fall konnten wir uns
aber nicht darauf verständigen.
Um diese Sache aber nicht nur mit „Dieses geht nicht, und jenes geht
nicht“ – abzuschließen, will ich noch einmal kurz darlegen, in welcher
Richtung wir uns die weitere Entwicklung der Drogenpolitik in Berlin
vorstellen.
Erstens ist schon einiges zur Benutzung von Cannabis als Medikament
gesagt worden. Mir liegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage von Januar vor. Darin wird gesagt: „Entsprechend der
Koalitionsvereinbarung prüft die Bundesregierung seit geraumer Zeit, ob
neben Dronabinol auch natürlicher Cannabisextrakt verschreibungsfähig
gemacht werden kann.“ – Die Bundesregierung verweist darauf, dass in
ihrer Koalitionsvereinbarung steht, dass die Verschreibungsmöglichkeiten
von Cannabis-Arzneimitteln in wissenschaftlich anerkannten Fällen
weiterentwickelt werden sollen. Hier muss man von der Bundesregierung
auch fordern, dass sie machen, was sie in ihre Koalitionsvereinbarung
hineingeschrieben haben. Insofern könnte man auch unsere
Landesregierung auffordern, von der Bundesregierung Ergebnisse
einzufordern, die in diese Richtung laufen. Das halte ich für die
Gesundheitspolitik für wichtig.
Einen weiteren Punkt möchte ich an dieser Stelle noch einführen. Der hat
in Ihren Anträgen keine Rolle gespielt, das so genannte Drug-Checking.
Jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt, weiß, was das bedeutet, die
Untersuchung von Mitteln auf ihre Inhaltsstoffe. Aus präventiver Sicht
und aus Sicht der Gesundheit der möglichen Gebraucher halte ich es für
sinnvoll, in unserem Land Drug-Checking wieder zu diskutieren und zu
untersuchen, inwieweit die rechtlichen Bedingungen bereits vorhanden
wären, so etwas durchzuführen. Ich glaube, dass damit denjenigen, die in
der Szene tätig sind, geholfen ist und dass das ein wichtiger Aspekt
ist, der unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten weiterverfolgt
werden muss. Das hat es in Berlin bereits gegeben, es wurde dann aber,
da es illegal war, verboten. Es wäre jetzt zu untersuchen, an welcher
Stelle es sinnvoll ist und an welcher nicht. Hier könne ich mir zum
Beispiel ein modellhaftes Vorgehen vorstellen, ohne dass ich jetzt
schon genauer bestimmen kann, wie das aussehen soll. Ich kündige an,
dass wir diesen Gedanken entwickeln werden und hoffe auf die Mitarbeit
derjenigen in den anderen Fraktionen, die Bescheid wissen und den Sinn
dieser Dinge unterstützen können. Ich finde, dass die Anträge, die hier
gestellt wurden sinnvoll. Sie haben dieses Thema auf die Tagesordnung
gebracht.
Herr Kleineidam hat schon etwas zu den Abstimmungsnotwendigkeiten
gesagt. Wir haben einen Änderungsantrag formuliert, der diese 15 Gramm
in den Rahmen der Verordnung stellt, und es wird deutlich, dass 15
Gramm mehr sind als 6 Gramm, auch wenn es von denen, die das
kritisieren, immer als Larifari abgetan wird. Das ist es aber nicht. In
praxi hat es wirklich Bedeutung. In diesem Sinne wird die Anhörung, die
wir hatten, uns weiter zu beschäftigen haben, so wie uns auch das Thema
weiter zu beschäftigen hat. –
Danke!
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Czaja, Sie wollten ein Wortprotokoll?
Abg. Czaja (CDU): Ja!
Frau Vors. Dr. Schulze:
Ich möchte darüber abstimmen lassen, ob wir ein
Wortprotokoll haben wollen, weil es mitten in der Auswertung der
Anhörung ist. – Wer dem Antrag von der CDU-Fraktion seine Zustimmung
gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? –
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt. –
[Zuruf] – Rechnen kann ich noch. – [Zuruf] – Die PDS hat dem nicht
zugestimmt. Frau Simon hat dem zugestimmt. – Sie haben dem Wortprotokoll
zugestimmt? – Dann bitte ich noch einmal um Abstimmung. – [Zuruf: Wir
können doch nicht abstimmen, bis Sie Ihr Ergebnis bekommen!] – Nein! Ich
möchte nicht so lange abstimmen lassen, bis ich mein Ergebnis bekomme.
Diese Interpretation verbitte ich mir mit aller Deutlichkeit. Ich habe
es dort hinten nicht sehen können, weil Frau Dott den Rest der
PDS-Fraktion verdeckt hat. – Deshalb frage ich noch einmal: Wer dem
Antrag der CDU-Fraktion die Zustimmung gibt, den bitte ich um das
Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist er
angenommen. –
Herr Wansner, Sie haben das Wort!
Abg. Wansner (CDU):
Vielen Dank, Frau Vorsitzende, so ist es eben.
Manchmal verliert man auch Abstimmungen. – Frau Dott, wenn man mit
reinem Herzen die Anhörung verfolgt bzw. nachgearbeitet hat, kann man
nur noch dem CDU-Antrag zustimmen. Alles andere wäre sicherlich dann
nicht mehr richtig bzw. würde auch eine Verkehrung der Tatsachen
darstellen, das, was uns die Sachverständigen in diesem Fall mitgeteilt
haben. Lassen Sie mich kurz noch einmal zu den Sachverständigen kommen.
Ich glaube, Herr Müller, der Richter aus Bernau, gehört sicher nicht zu
denen, die man unbedingt gesundheitspolitisch ernst nehmen muss in einer
so wichtigen Anhörung. Bei Herr Wurth vom Deutschen Hanfverband hat mich
erstaunt, lieber Herr Kleineidam, wie der junge Mann in einer
Leichtfertigkeit über so ein Problem spricht. Er will Geld machen,
dieses Gefühl hatte ich. Deshalb war das für uns erstaunlich. Lassen
sich mich zu Prof. Dr. Kleiber eines sagen: Wer diese Unterlagen gelesen
und mit der britischen Langzeitstudie verglichen hat, kann nur zu der
Überlegung kommen, dass Cannabis noch nicht einmal nur eine
Einstiegsdroge ist, sondern das Cannabis eine Droge ist, die zu
Depressionen, Ängsten, Schizophrenie führt, und die Studie ist an 1 600
australischen Schülern durchgeführt worden. D. h., dies ist eine Studie,
mit der man sich beschäftigen muss, schon deshalb, weil die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk erklärt hat,
diese britische Studie: bestärkt mich in der Besorgnis um die
gesundheitlichen Risiken bei Cannabiskonsum. Sie zeigt, dass
insbesondere beim Rauchen von Cannabis ein erhöhtes Risiko besteht, an
Lungen- und Bronchialkrebs zu erkranken. Cannabis wird in aller Regel
mit Tabak gemischt geraucht. Lungenschäden sind bei Langzeitkonsum
wahrscheinlich. Deshalb muss eine glaubwürdige Aufklärungspolitik auf
diese Risiken hinweisen. Allein diesen Punkten kommen Sie in diesem
Gespräch bzw. in Ihren Ausführungen nicht nach. Ich kann Ihnen noch
einmal aus dem Bericht von teenex, die sich tagtäglich mit diesem
Problemen beschäftigt haben, die eine Formulierung bringen: „Die
bisherige Drogenpolitik spricht entschieden gegen den Modellversuch
einer Freigabe von Cannabis.“
– Ich habe mich in dieser Woche mit Synanon unterhalten. Sie wissen,
Synanon ist nicht allzu weit vom Abgeordnetenhaus entfernt. Ich kann
Ihnen nur raten, sich mit diesen Leuten in Verbindung zu setzen. Auch
sie, Herr Kleineidam, sind genau der gleichen Meinung wie teenex, dass
ein Modellversuch oder ein Ansatz einer Freigabe der falsche Weg wäre.
Wir erleben, dass gerade junge Leute immer mehr in diesen Markt
einsteigen, und wir müssen – wenn wir solche Diskussionen erst nehmen –
auf die hören, die praktische Erfahrungen haben und nicht mit
irgendwelchen theoretischen Erfahrungen kommen. Lassen Sie mich noch
eines vorlesen, und zwar einen Bericht aus der „Berliner Morgenpost“ vom
16. 9. 2002, in dem die Drogenbeauftragte des Landes Berlin sagt: Seit
Jahren verharmlosen so genannte Experten und Politiker diese Droge. Es
wird auf den medizinischen Nutzen verwiesen, ohne auf die Risiken
aufmerksam zu machen. [...] Viele Eltern stammen aus einer Generation,
die ein sehr entspanntes und kritisches Verhältnis zu Cannabis haben.
Doch sie irren, wenn Sie glauben, dass diese Droge ihren Kindern nicht
schaden kann. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Jugendliche oft
große seelische Probleme wie Depressionen und Ängste bekommen, wenn sie
Cannabis konsumieren. Häufe Folgen des Missbrauchs sind absolutes
Desinteresse und Gleichgültigkeit gegenüber vielen Dingen des Lebens.
Das sagt die Berliner Drogenbeauftragte. Sie appelliert deshalb an die
Politiker, Cannabis nicht zu glorifizieren.
– Ich weiß nicht, warum man darüber lacht – –
Frau Vors. Dr. Schulze:
Herr Wansner, Sie haben das Wort. Lassen Sie
sich nicht irritieren.
Abg. Wansner (CDU):
Vor allem die Grünen haben Cannabis salonfähig
gemacht. Das ist im Interesse unserer Kinder nicht zu verantworten,
sagt Frau Koller. Das alleine zeigt, dass wir in diesen Diskussionen,
die wir führen, zu dem Schluss kommen sollten, dass der Antrag der CDU
der richtige ist. Ich komme zu dem Antrag der Grünen. Sie formulieren:
die Auswirkungen von Cannabis als Einstiegsdroge zu untersuchen. Allein
dieser Punkt ist falsch, weil Cannabis keine Einstiegsdroge ist, sondern
eine Droge. Zur Trennung der Rauschgiftmärkte: Ich frage mich, wie wir
durchführen wollen, was uns bis heute nicht gelungen ist:
Preisentwicklung, Konsummuster und Absatzmärkte wissenschaftlich zu
erforschen. Allein diese Frage stellt sich nicht, weil das nicht möglich
ist. Einnahmeerwartungen des Landes Berlin bei der Besteuerung des
Verkaufs von Cannabisprodukten, das ist eine Ungeheuerlichkeit, mit der
man sich insgesamt einmal beschäftigen müsste. Der Einfluss von
Cannabis auf die Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der in
Berlin vorherrschenden Konsumgewohnheiten, ist der nächste Punkt. Diese
sind bekannt. Sie brauchen sich nur bei der Drogenbeauftragten des
Landes Berlin darüber zu erkundigen. Dann: Die Nutzung von
Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken, insbesondere als
schmerzlindernde Mittel. – Das sollte dieser Ausschuss den Ärzten
überlassen. Das ist der richtige Weg.
Lassen Sie mich zu dem Antrag der FDP kommen: Verantwortungsbewusste
Drogenpolitik an die Stelle der heutigen Verharmlosung legaler Drogen
setzen. Diesem Punkt alleine könnte man zustimmen. Alle Drogen stellen
ein Suchtrisiko dar. So wie Cannabis dürfen auch „legale Drogen“ wie
Alkohol und Nikotin nicht verharmlost werden. Das ist ein Punkt, über
den man diskutieren kann, weil wir es doch zwischenzeitlich wissen.
Bewusster Umgang mit Drogen aller Art unter Beachtung des Jugendschutzes
der Repression vorziehen: Die auf Verboten basierende Drogenpolitik der
Vergangenheit ist gescheitert. Weder die Strafverfolgung bei
Cannabiskonsum noch ein Werbeverbot für Zigaretten haben etwas erreichen
können. Wir müssen noch einmal diskutieren, wie man mit Zigaretten
insgesamt umgeht, ob man möglicherweise ein Werbeverbot durchsetzen
sollte. Das ist doch die Frage, mit der wir uns insgesamt befassen
müssen. Wenn Sie irgendwo eine Droge haben, heißt das doch nicht, dass
Sie noch eine andere Droge draufsetzen müssen. Auf Drogen wird aus
Einsicht verzichtet und nicht, weil man dazu gezwungen wird. Zum Schutz
der Jugend wird jedoch eine Altersbegrenzung für den Cannabiserwerb
analog dem Umgang mit Zigaretten, Schaumwein und Bier festgesetzt.
Allein das können Sie doch heute schon nicht festsetzen. Gehen Sie doch
einmal in ein Geschäft. Dort werden Sie erleben, dass Kinder ohne
Weiteres Alkohol und Zigaretten kaufen können und keiner sich darüber
aufregt. D. h. wir können heute in diesem Bereich schon nichts
durchsetzen. Wie wollen Sie anschließend dann den Konsum kontrollieren?
– Deshalb kann unsere Bitte heute nur sein, dem Antrag der CDU
zuzustimmen, denn sonst – seien Sie mir nicht böse – haben Anhörungen,
die wir durchführen – wo absolute Fachleute wie von teenex und Synanon
sagen, der Weg der CDU sei der richtige – möglicherweise gar keinen
Sinn mehr.
Frau Vors. Dr. Schulze:
Danke schön, Herr Wansner! –
Frau Jantzen, bitte!
Frau Abg. Jantzen (Grüne):
Ich wollte mich wegen
der zu 16 Uhr zur Anhörung geladenen Gäste kurz fassen. Das wird mir
jetzt nicht ganz gelingen. Zu Herrn Wansner nur noch kurz: Ich kann
allen nur empfehlen, das Wortprotokoll der Anhörung vom 8. Januar 2004
zu lesen. Da kann man nachlesen, dass er viele Sachen so interpretiert
hat, wie er es gern möchte, und damit auch Wissenschaftler und
wissenschaftliche Arbeiten diskreditiert. Dann brauche ich jetzt nicht
noch einmal alles aufzuführen, was uns sowohl Herr Wurth als auch Herr
Kleiber als auch der Herr Müller dargelegt haben. Ich finde – da geht es
mir wie Frau Dott –, der einzige Antrag, den ich guten Gewissens und
ohne Probleme ablehnen kann, ist der Antrag der CDU. Ich habe aus der
Anhörung sehr wohl mitgenommen, dass es Probleme mit dem Modellversuch
gibt. Auch das Forschungsdesign und die Forschungsaufträge müssten
genauer überlegt werden. Aber genau das war Sinn und Zweck unseres
Antrags. Wir haben nicht gesagt: Das, was da steht, muss so gemacht
werden. – sondern die Senatsverwaltung ist aufgefordert, das mit den
Fachleuten zusammen zu gestalten. Insofern halten wir nach wie vor
diesen Antrag für sinnvoll und richtig. Es gibt ein Gesprächsangebot von
Herrn Schulte-Sasse und von Frau Knake-Werner, noch einmal zu sondieren,
wie man das machen kann. Das werden wir auch gern weiterhin annehmen,
ganz egal, wie jetzt in diesem Ausschuss und letztlich im
Rechtsausschuss entschieden wird.
Ich habe aus der Anhörung – auch von teenex – mitgenommen, das es
wichtig ist, im Hinblick auf Prävention für Jugendliche tätig zu werden
und den Cannabisgebrauch zu liberalisieren und zu legalisieren. Ich habe
es schon bei der Anhörung sehr deutlich gesagt: Ich möchte nicht, dass
meine Kinder Alkohol trinken, zumindest nicht in einem Übermaß, dass
sie krank werden. Ich möchte auch nicht, dass sie im Übermaß rauchen,
und ich möchte auch nicht, dass sie andere Drogen zu sich nehmen. Aber
ich möchte mit ihnen in einem offenen Umgang über die Gefahren
sämtlicher Drogen sprechen können und ein Händchen darauf haben. Wenn es
verboten ist, dann kriegt man es nicht mit. Sie sagen es teilweise
nicht. Es geht auf den Schwarzmarkt und in dieses Milieu, und das möchte
ich weder für die einen noch für die anderen Drogen. Insofern halte ich
das gerade im Hinblick auf die Überlegung, wie man Präventionsstrategien
verbessern kann – und zwar für den Gebrauch aller Drogen, sowohl der
jetzt noch illegalen wie der legalen – für vernünftig.
Eine Lücke hat Herr Kleiber aufgezeigt, wo wenig erforscht ist: Das ist
die Frage dieses prohibitiven Verhaltens bei Jugendlichen. Das sollte
man in ein solches Forschungsdesign mit aufnehmen. Wir bleiben bei
unserem Antrag und halten ihn nach wie vor für sinnvoll. Natürlich kann
sich die Koalition entscheiden, wie sie möchte, aber nach dem Beitrag
von Herrn Wansner habe ich mir gedacht, sie müsste jetzt zustimmen, denn
so geht es letztlich nicht. Dem FDP-Antrag können wir auch zustimmen,
weil er den richtigen Weg geht.
Ich nehme die Kritik durchaus gern an, ich bin aber nicht unbedingt
dafür verantwortlich, was unsere Bundestagsleute in ihren Koalitionen
machen. Sie wissen, wie die Probleme in Koalitionen sind. Das lernen wir
hier wie da. Wir haben uns von der Berliner Ebene bei unseren
Bundesgrünen dafür eingesetzt und werden da auch weiter Druck machen.
Wie erfolgreich man da ist, sieht man im Moment. Deswegen können wir dem
FDP-Antrag letztlich auch zustimmen.
Dem Änderungsantrag, den die FDP jetzt zu unserem Antrag vorgelegt hat,
können wir so nicht zustimmen. Wir halten das, was inhaltlich darin ist,
für richtig, soweit wir das in der Schnelle mit allen Paragraphen
überblicken konnten. Anhang 2 und 3 als Ersetzungsantrag zu unserem
Antrag können wir nicht zustimmen. Das möchte ich deutlich sagen. An
sich ist das okay.
Bei dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS zu
der Menge für das Absehen von der Strafverfolgung haben wir erwartet,
dass sich das auf diese 15 Gramm einpendeln wird.
Wir werden dem so nicht zustimmen, weil wir nach wie vor die
30-Gramm-Grenze für richtig halten. Wir kündigen aber an – da er ja die
Mehrheit finden wird –, dass dann im Rechtsausschuss ein Änderungsantrag
dahin gehend kommt, dass man diese Menge, die noch im Ermessensspielraum
ist, auf 25 Gramm hoch setzt. Das entspricht ungefähr der Stufe, wie es
jetzt ist. Darauf können Sie sich schon einmal einstellen. Dass wir von
den Grünen gemeinsam mit großen Teilen der Koalition eine andere
Drogenpolitik wollen, ist klar. Beim Drug-Checking und allen diesen
Sachen können Sie unserer Unterstützung sicher sein. Die Frage ist, wie
weit Sie es dann in Ihrer Koalition durchkriegen.
Dabei belasse ich es jetzt, denn ich denke, wir sollten möglichst
schnell zu der Anhörung kommen.
Frau Vors. Dr. Schulze:
Mir liegen noch zwei Wortmeldungen vor. Deshalb
frage ich vor der Abstimmung noch einmal nach.
Das ist einmal Herr Czaja und einmal Herr Kleineidam. – Herr Wansner,
Sie möchten auch noch? – Ja, dann ist aber die Redeliste geschlossen,
und dann kommen wir zur Abstimmung. – Herr Czaja!
Abg. Czaja (CDU):
Ich möchte gern noch ein wenig auf die Argumentation
von Herrn Kleineidam eingehen. Sie haben gesagt, es mache keinen Sinn,
eine Bundesratsinitiative einzubringen, wenn man dort keine Mehrheit
hat. Dann frage ich mich, wieso die Bundesregierung in stetiger
Häufigkeit Bundesratsinitiativen in den Bundesrat einbringt, weil sie es
ja auch muss, weil 60 % nun einmal – ob wir das wollen oder nicht
wollen, ich will auch nicht, das alles durch den Bundesrat muss – dort
behandelt werden müssen, um eine Gesetzgebung abschließen zu können.
Die Argumentation verstehe ich nicht. Ich verstehe eher die
Argumentationslinie von Herrn Matz, der beim letzten Mal zu Recht
gesagt hat: Wenn man es als Demokrat will, dann muss man dafür kämpfen,
und zwar an der Stelle, wo es notwendig ist. – Das hätte ich jedenfalls
einer PDS-SPD-Regierung schon zugetraut. Die Debatte, die wir heute
führen, führt dazu, dass immer mehr Jugendliche in dieser Stadt der
Meinung sind, dass der Konsum von Cannabis sowieso keine Straftat sei,
dass sowieso alles legal sei. Dass die Debatte, die Sie heute führen,
ebenso dazu beiträgt, wissen Sie gleichwohl. Parallel dazu will ich
darauf hinweisen, was während der Veranstaltung der Grünen der Vertreter
des LKA zum Thema Dealer, und wie Dealer in diesem Bereich entstehen,
gesagt hat: Dealer entstehen nicht dadurch, dass das Leute sind, die
ihre Haupteinkunftsquelle darin haben, Cannabis zu vertreiben, sondern
sie finanzieren damit ihren Eigenkonsum. Wenn Sie dem 17-, 18- oder
19-Jährigen erlauben, nicht mehr mit 5 oder 6 Gramm in die Schulklasse
zu kommen, sondern mit 15 Gramm, dann wird er die 15 Gramm auch
„verticken“. Da sein Klientel in den anderen Klassenstufen relativ klar
definiert ist, wird er sich in die niedrigeren Klassenstufen begeben,
und Sie werden noch jüngere Erstkonsumenten haben.
Sie kennen ziemlich genau das, was teenex und viele Psychologen sagen,
was selbst vom Staatssekretär indirekt bestätigt wurde, dass er
derselben Auffassung sei, nämlich dass gerade in der jungen
Alterskategorie die Gefahr von Psychosen und Schizophrenie höher ist als
bei Konsumenten über 21 Jahren, wo das im Grunde als Krankheitsbild
schlussfolgernd aus dem Konsum von Cannabis nicht mehr auftreten kann.
Last but not least ist die hohe Zahl der Straftaten, der eingeleiteten
Strafverfahren immer ein Argument der Befürworter, um zu sagen: Hier
muss das Landeskriminalamt entlastet werden. – Das Landeskriminalamt
wird mit Ihrem Antrag keinen Deut entlastet, sondern alle Verfahren
müssen weiterhin geführt werden. Es darf früher eingestellt werden, da
gebe ich Ihnen Recht, aber haben Sie einmal nachgefragt – ich habe das
getan, weil mich die hohe Zahl an eingeleiteten Strafverfahren
verwundert hat –, wo die übliche Aufnahme des Strafverfahrens
stattfindet? – Sie findet im Straßenverkehr statt, und da halte ich es
auch weiterhin für richtig, intensiv nachzufragen und nachzuhaken und
ordentliche Untersuchungen durchzuführen. Schauen Sie sich die
Unfallstatistik in den „jungen“ Bezirken Lichtenberg, Hohenschönhausen,
Hellersdorf und Marzahn an, die Autounfälle passieren dort unter
Alkohol- und starkem Cannabiskonsum. Das wird Ihnen der dortige
Abschnittsleiter 6 sicherlich auch einmal im Innenausschuss deutlich
machen.
Liebe Fraktion Bündnis 90/Grüne! Bei aller Achtung vor dem einen oder
anderen Antrag verstehe ich Sie in dieser Frage überhaupt nicht. Wir
haben in diesem Gesundheitsausschuss über 150 offene
Tagesordnungspunkte, glaube ich. Wir haben in der Gesundheits- und
Sozialpolitik äußerst brennende Fragen, die in dieser Stadt und diesem
Land interessieren. Und Sie sind ernsthaft der Meinung, diese
Senatsverwaltung jetzt noch mit Treffen zu einem möglichen Modellversuch
belegen zu müssen und hier Zeit zu binden, obwohl die Zeit dringend für
viele, viele andere Themen erforderlich wäre, u. a. für die Anhörung,
auf die wir seit 16 Uhr warten. Ich bin der Meinung, liebe
Senatsverwaltung, diesem Terminwunsch sollten Sie nicht nachkommen. Es
gibt Wichtigeres in dieser Stadt, als über einen Modellversuch Cannabis
zu diskutieren. – Vielen Dank!
Frau Vors. Dr. Schulze:
Herr Wansner, bitte!
Abg. Wansner (CDU):
War nicht jemand vor mir?
Frau Vors. Dr. Schulze:
Nein, Sie können!
Abg. Wansner (CDU):
Na gut! – Lassen Sie mich noch einmal zu einer
Formulierung der Bündnisgrünen insgesamt kommen. Ihnen ist
möglicherweise wirklich entgangen, welche Hoffnungslosigkeit, welche
Arbeitslosigkeit insbesondere in dieser Stadt herrschen. Ihnen ist
nicht entgangen, welche schulischen Probleme wir haben. Sie wissen doch
genauso gut wie ich, welche gesellschaftlichen Probleme wir in dieser
Stadt haben – Jugendarbeitslosigkeit: 50 % der Jugendlichen in dieser
Stadt leben teilweise von der Sozialhilfe.
– [Frau Abg. Jantzen (Grüne): Halten Sie uns eigentlich für total
bekloppt?] –
Und Sie haben nichts anderes vor, als den Jugendlichen anzubieten, hier
Cannabis zu konsumieren. Ist Ihnen eigentlich nicht klar, dass die
Familien nicht mehr funktionieren? Ist Ihnen nicht klar, dass die
Politik insgesamt eine Vorbildfunktion haben muss? Welche Signale geben
wir nach außen, wenn wir sagen: Die Politik gibt Drogen in einigem
Umfang frei? – Wir haben heute Probleme mit Alkohol. Der Vergleich ist
wahnsinnig. Wir kriegen Zigaretten nicht in den Griff. An jeder Ecke, wo
Schulen sind, sind Zigarettenautomaten. Das schaffen wir nicht. Und
trotzdem setzen Sie auf beide Problembereiche noch Ihre
Cannabisgeschichte drauf. Das ist wirklich auch eine
menschenverachtende, gerade jugendverachtende Diskussion. Und wenn Sie
hier sagen, dass teenex Ihrem Standpunkt auch nur im Ansatz
entgegenkommt, dann wissen Sie genau, dass dies falsch ist. Ich gebe
Ihnen eine Empfehlung: Gehen Sie doch mal raus! Versuchen Sie doch mal,
mit der Bevölkerung zu reden! Dann gehen Sie zu Synanon und lassen sich
informieren. Das sind nun wirklich Fachleute, die sich in den letzten
Jahren mit einem Problemfeld beschäftigt und hier auch Erfolge haben.
Deshalb kann ich Ihnen nur raten, wenn Sie ein wenig
verantwortungsbewusst sind, hier dem Antrag der CDU, so wie er gestellt
ist, zuzustimmen.
Frau Vors. Dr. Schulze: Herr Kleineidam, bitte!
– [Abg. Hoffmann (CDU): Frau Vorsitzende, so geht es nicht! Es gibt eine
Redeliste, und die ist eine Redeliste, die ordnungsgemäß abgeführt – –]
– Herr Hoffmann, Sie haben nicht das Wort! –
[Abg. Hoffmann (CDU): Das kann nicht sein, ich sage Ihnen das! So geht
es nicht!]
– Herr Hoffmann, Sie haben nicht das Wort! –
[Frau Abg. Grosse (SPD): Sie haben ein Benehmen, Herr Hoffmann, das ist
ja entsetzlich!] –
Ich sage Ihnen das jetzt mit allem Nachdruck: Die Redeliste wird so
abgearbeitet, wie sie hier eingeht, und Herr Wansner hat sich vor Herrn
Kleineidam gemeldet, deshalb ist er auch dran.
– [Abg. Hoffmann (CDU): Nein! – Abg. Wansner (CDU): Nein, ich hatte mich
als Letzter gemeldet!]
– Herr Kleineidam hat jetzt das Wort.
– [Abg. Hoffmann (CDU): Das werden wir mit dem Präsidenten noch mal
regeln! So geht das nicht!] –
Herr Kleineidam, Sie haben das Wort.
– [Abg. Hoffmann (CDU): Undemokratisch ist das! Politische Willkür ist das!
– Frau Abg. Radziwill (SPD): Sie sind doch drangekommen – Weitere
Zurufe] –
Herr Hoffmann, wenn Sie jetzt weiter das Wort ergreifen, erteile ich
Ihnen wirklich – – und verbiete ich Ihnen, hier weiter so zu reden. Dann
werde ich mich an den Präsidenten des Hauses wenden, dass Sie hier den
Ausschuss stören. – Herr Kleineidam, Sie haben das Wort!
Abg. Kleineidam (SPD):
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Ich bedauere es
zutiefst, wenn wir jetzt nach einem eigentlich sehr sachlichen Beginn
dieser Diskussion in so einen Stil der Auseinandersetzung geraten. Ich
habe mich deshalb gemeldet, weil ich auf ein paar Punkte noch einmal
eingehen wollte. Ich bin hier von einigen Rednern, gerade von der
Opposition, persönlich auf meinen ersten Redebeitrag angesprochen
worden. Ich denke, da bin ich eine Antwort schuldig, und die versuche
ich jetzt zu geben. Vielleicht können wir es so machen, dass – so, wie
ich Sie habe ausreden lassen – Sie mich auch ausreden lassen. Herr
Wansner – bei allen Kontroversen –, niemand in diesem Ausschuss, der
sich für eine Legalisierung ausgesprochen hat, hat behauptet, Cannabis
sei etwas völlig Harmloses, sondern ich entsinne mich ganz vieler
Redebeiträge, in denen deutlich gemacht wurde, dass es natürlich eine
Droge ist, dass sie Gefahren hat. Aber die politische Auseinandersetzung
begann an dem Punkt, ob ein strafrechtliches Verbot jetzt die richtige
politische Maßnahme ist, um diesen Gefahren vorzubeugen. Da liegen wir
auseinander. Man kann durchaus der Ansicht sein: Ich muss es verbieten,
um Menschen zu schützen. – Oder, wie andere gesagt haben: Dieses Verbot
ist eher kontraproduktiv, weil ich die betroffenen Jugendlichen – um bei
Ihrem Beispiel zu bleiben – nur noch zusätzlich mit Strafverfolgung
konfrontiere, ohne ihnen tatsächlich zu helfen. – Das war die
Auseinandersetzung. Ich verwahre mich jedenfalls dagegen, hier auch nur
den Eindruck erweckt zu haben, Cannabis sei etwas völlig Harmloses. Ich
glaube, da auch für einige andere Kollegen und Kolleginnen in diesem
Ausschuss sprechen zu können.
Zweite Bemerkung zu Herrn Czaja, das geht ein bisschen mehr in die
Komik: Wir können sicher noch einmal „Staatskundeunterricht in der
Bundesrepublik Deutschland“ machen. Wenn nicht die Bundesregierung,
sondern der Bundestag Gesetze beschließt, die mitbestimmungspflichtig
sind und dann in den Bundesrat gehen und es da ein Vermittlungsverfahren
gibt, dann ist das doch ein etwas anderer Sachverhalt, als wenn das Land
Berlin eine Bundesratsinitiative ergreift. Wir können uns vielleicht so
weit verständigen, dass wir diese Sachverhalte nicht in einen Topf
werfen können. Damit komme ich noch einmal auf den Punkt.
Ich habe vorhin in meinem ersten Redebeitrag leider vergessen, zu dem
Änderungsantrag der FDP, der uns heute vorgelegt wurde, noch einmal
ausdrücklich Stellung zu nehmen. So sympathisch mir einige Punkte in
diesem Antrag sind, es bleibt bei unserer Ansicht, dass wir eine
Bundesratsinitiative im Augenblick nicht für erfolgversprechend halten.
Ich stimme Ihnen zu, Herr Matz, wenn Sie sagen: Gelegentlich muss man
auch Initiative ergreifen. – Aber wenn ich von vornherein weiß, die
Initiative ist erfolglos, und am Ende steht das Nein des Bundesrats,
dann kann das auch dazu führen, dass eine politische Diskussion, die
ich mir gerade in diesem Thema wünsche, mit diesem Nein beendet ist.
Unter diesem Gesichtspunkt – das ist mehr ein politisch-taktischer
Gesichtspunkt als eine inhaltliche Kontroverse – haben wir gesagt: Zum
jetzigen Zeitpunkt halten wir eine Bundesratsinitiative nicht für
förderlich, und zwar auch für die Minderheitsposition in der SPD. Ich
werde mich sicher – so, wie Sie es vorhin für sich beschrieben haben –
in meiner Partei auch weiter dafür einsetzen und für meine Position
weiter werben. Aber diese Diskussion würde ich gern offen halten. Ich
glaube – und viele in meiner Partei mit mir –, wenn wir jetzt eine
Bundesratsinitiative ergreifen und dann ein Nein kriegen, dass wir dann
unserer gemeinsamen Sache an dem Punkt eher einen Bärendienst erweisen.
Unter diesem Gesichtspunkt sehen wir keine Möglichkeit, Ihrem
Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Vors. Dr. Schulze:
Damit haben wir die Liste abgearbeitet und kommen zur Abstimmung. Zuerst
stimmen wir über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum
Ursprungsantrag ab. Wenn ich Sie recht verstanden habe, Herr Matz, dann
möchten Sie, dass die Punkte einzeln abgestimmt werden.
Dann stimmen wir zuerst über Punkt 1 des Änderungsantrags ab. Wer dem
die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist die
FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das abgelehnt.
Punkt 2 des FDP-Änderungsantrags: Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte
ich um das Handzeichen. – Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er
abgelehnt.
Punkt 3 des FDP-Änderungsantrags: Zustimmung? – Herr Matz! –
Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er auch abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag insgesamt. Wer dem Ursprungsantrag der
FDP-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. –
Zustimmung von der FDP-Fraktion. Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit
ist er abgelehnt.
Jetzt müssen wir den Ursprungsantrag der Fraktion der Grünen Drucksache
15/2006 abstimmen. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um
das Handzeichen. – Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist er abgelehnt.
Kommen wir nun zum Antrag der CDU Drucksache 15/2108. Wer dem seine
Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
CDU-Fraktion. Ablehnungen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Dann haben wir zum Antrag der Fraktion der Grünen den Änderungsantrag
der SPD-/PDS-Koalition. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung
gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ablehnungen? – Enthaltungen?
– Damit ist er angenommen.
Jetzt stimmen wir über den letzten Antrag Drucksache 15/2045 ab. Wer dem
die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – FDP und die
Grünen stimmen zu. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Nicht mehr der
Fall. Damit ist er abgelehnt.
Damit haben wir über alle Anträge, die zu diesem Punkt auf der
Tagesordnung standen, auch beschlossen. Sie gehen dann mit den
jeweiligen Stellungnahmen an den federführenden Rechtsausschuss. Wir
kommen nun endlich mit gut einer Stunde Verspätung zu....
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