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CannabisLegalNews (Nummer 62, 17.05.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. FDP gegen Legalisierung von Cannabis 1. FDP gegen Legalisierung von Cannabis Die FDP hat sich auf ihrem Parteitag in Mannheim am Sonntag gegen die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag war von den Jungen Liberalen eingebracht aber im Arbeitskreis V ("Freiheit und Sicherheit für Alle") abgelehnt worden, was anschliessend von der Vollversammlung bekräftigt wurde. Detlef Parr bezog folgende Position, als er im März Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als neuer drogenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ablöste: Die FDP setzt sich für eine Entpoenalisierung, d.h. für die Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen weicher Drogen zum Eigenkonsum ein. Voraussetzung ist jedoch Rechtssicherheit in der Frage, welche Cannabismenge als „gering und zum Eigenkonsum“ festgelegt wird. Hier bedarf es dringend einer Harmonisierung der zulässigen Mengen auf Länderebene. Derzeit variiert die polizeilich, staatsanwaltschaftliche und richterliche Praxis in den einzelnen Ländern sehr stark, so dass es für die jungen Menschen keinen Schutz vor ungerechtfertigter Kriminalisierung gibt. Daraus wurden auf dem Parteitag scheinbar keine Konsequenzen gezogen. Ein aus Bayern eingereichter, weniger weitreichender Vorschlag zur Cannabisreform als jener der Jungen Liberalen war zwar auf dem Parteitag inhaltlich befürwortet worden, wurde jedoch aus Zeitmangel nicht behandelt. Wenige Tage vor dem Parteitag griff die FDP-Bundestagsabgeordnete Marita Sehn die drogenpolitischen Beschlüsse der Grünen an und warf ihnen vor, Alkohol und Nikotin verbieten zu wollen.
FDP Parteitag: Ergebnisse im Arbeitskreis V »Freiheit und Sicherheit für Alle«
Thread im Forum des FDP Bundesverbands
Detlef Parr: Drogenpolitische Positionen der FDP-Bundestagsfraktion:
Marita Sehn: Grüne wollen illegale Drogen legalisieren und legale Drogen verbieten [06.05.2002]:
FDP und Cannabisreform:
2. Plastikpflanze: Staatsanwaltschaft ermittelt Die Kölner Staatsanwaltschaft hat gegen den FDP-Bundestagskandidaten Marco Mendorf wegen einer Cannabispflanze aus Plastik ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er war auf einem Zeitungsfoto mit der "Pflanze" abgebildet worden. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem sich herausstellte, dass es sich um kein Stück Natur handelte. Die Polizei verwies bei ihrem Vorgehen auf die geltende Rechtslage, nach der sie keinen Ermessensspielraum hat, wenn Hinweise auf die Begehung einer Straftat vorliegen, sondern immer bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten muss. Marco Mendorf und die Kölner FDP unterstützen die Legalisierung von Cannabis. Mendorf schrieb deswegen im Januar einen Brief an den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle.
"Die FDP will bei der Bundestagswahl 18 Prozent. Das bedeutet aber, dass wir neben der Wirtschaftskompetenz auch Kompetenz in der Sozialpolitik benötigen. Eine liberale Drogenpolitik muss deshalb zum Programm der FDP gehören"
Cannabispflanze aus Plastik [Köner Stadt-Anzeiger, 11.05.2002]
Legalisierung von Cannabis im Bund durchsetzen:
Wahlkampf-Seite von Marco Mendorf (FDP)
3. Cannabis als Medizin: Fünf Monate auf Bewährung Michael Grosse leidet seit über 20 Jahren an Morbus Crohn, einer unheilbaren Krankheit. Wenn er noch einmal die einzige Medizin nimmt, die ohne schwere Nebenwirkungen dagegen hilft, muss er möglicherweise für fünf Monate hinter Gitter. Die Staatsanwältin hatte gar ein Jahr auf Bewährung gefordert. Michael Grosse will in Berufung gehen, obwohl er durch die Prozesskosten schon hoch verschuldet ist. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat ein Sonderkonto "Verfassungsklage" eingerichtet, um Prozesse von Erkrankten zu unterstützen: Kölner Bank, BLZ: 37160087 Kontonummer: 422329005
Eine vertane menschliche Chance [Neues Deutschland, 11.05.2002]
"Die Cannabisprohibition ist verfassungswidrig" [TAZ, 14.02.2001]
Homepage von Michael Grosse:
Spenden für die Cannabisreform:
Cannabis als Medizin:
4. Kanada: Staatliches Cannabis unbrauchbar Das Cannabis, das das kanadische Gesundheitsministerium in einem Bergwerksstollen unter der Stadt Flin-Flon anbauen hat lassen (vgl. CLN#42), ist für medizinische Studien ungeeignet. Chemische Analysen der Herstellerfirma Prairie Plant Systems ergaben, dass das Saatgut von 185 unterschiedlichen Sorten stammt. Daher wäre der Wirkstoffgehalt und das Verhältnis der verschiedenen Cannabinoide zueinander von Lieferung zu Lieferung verschieden. Die Regierung hatte einem staatlich lizenzierten Anbauunternehmen Samen aus polizeilichen Beschlagnahmungen zur Verfügung gestellt. Eine Anfrage an das National Institute on Drug Abuse (NIDA) der amerikanischen Regierung, Saatgut aus der offiziellen Cannabisfarm der US-Bundesregierung im Bundesstaat Mississippi zu liefern, wo Cannabis für 7 Patienten produziert wird, war von den USA negativ beantwortet worden. Ein großzügiges Angebot des kanadischen Cannabissamen-Unternehmers Marc Emery, der Regierung kostenlos Samen jeder beliebigen Sorte zur Verfügung zu stellen, war von der Regierung ausgeschlagen worden. Jetzt, nachdem die erste Ernte für 6 Millionen kanadische Dollar vorliegt, können medizinische Studien, die von der neuen Gesundheitsministerin zur Voraussetzung der Verschreibbarkeit von Cannabis gemacht wurden, ohne konsistente Cannabisquelle immer noch nicht stattfinden. Kanadische Patienten sind nach wie vor auf Eigenanbau oder den Schwarzmarkt angewiesen.
B.C. pot growers blast $6 million waste [Vancouver Sun, 11.05.2002]
Kanada: Staatliches Cannabis ab 1. Januar [CLN#42, 28.12.2001]
Website von Marc Emery:
Website des Office of Cannabis Medical Access (kanadisches Gesundheitsministerium):
5. Staatsanwältin wegen Cannabis vor Gericht Wieder eine berufliche Existenz zerstört: Susanne K., die vor zwei Jahren das 14.-beste Zweite Juristische Staatsexamen unter über 1000 Kommilitonen abgelegt hatte, ist der weitere berufliche Weg als Staatsanwältin blockiert. Anlass sind ein paar Cannabispflanzen und eine geringe Menge Cannabis, die in der Wohngemeinschaft gefunden wurden, in der sie lebte. Solange der Staat Erwachsenen mit strengen Sanktionen für den Umgang mit Cannabis droht, macht er es unvermeidlich, dass er bei der Verwirklichung dieser Drohungen die berufliche Existenz einer grossen Zahl von Menschen ruiniert. Oft wird das Risiko sozialen Absturzes als Risiko von Drogen dargestellt. Doch Fälle wie dieser zeigen, dass auch das strafbefwehrte Verbot dieses Risiko beeinhaltet. Eine "Risikodebatte" bei Cannabis ist ohne die Berücksichtigung der verbotsbedingten Schäden nicht komplett.
Hanf-Pflanze auf dem Balkon [Süddeutsche Zeitung, 14.05.2002]
Offener Brief an Frau Marion Caspers-Merk [04.05.2002]
6. Wir berichteten vorige Woche:
7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
21.06.2002 Hamburg: Sommer SonnenWenden HanfFest
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen:
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