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Cannabis in Apotheken
Der Vorschlag zu einem Modellversuch zur staatlich kontrollierten Cannabisabgabe in Apotheken stammt ursprünglich aus Schleswig-Holstein. Die dortige Landesregierung wollte in einem Modellversuch die praktischen Auswirkungen einer Alternative zum Cannabisverbot erforschen (siehe
Antrag, PDF, ca. 1.7 MB). Der Versuch fand nicht statt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seine Zustimmung verweigerte und sich im Bundesrat oder Bundestag keine Mehrheit für eine Gesetzesänderung fand. Im März 2002 wurde der Vorschlag vom Vizechef der Gewerkschaft der Polizei wieder aufgegriffen.
Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken?
[CLN#53, 15.03.2002]
Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei schlug vor, den Besitz geringer Mengen von Cannabis zu legalisieren und staatlich kontrolliert in Apotheken abzugeben. Folgende Artikel beschreiben die darauf folgende Diskussion unter Apothekern und Apothekenangestellten:
Cannabispolitik: Plädoyer für einen wissenschaftlichen Modellversuch
(Jens Kalke, Peter Raschke)
Dieser Artikel aus Akzeptanz (1/2001) beschreibt das Apothekenmodell, seine Entstehungsgeschichte und die dahinterstehenden Überlegungen.
Folgender Artikel des Schleswig-Holsteiner Landtagsabgeordneten Konrad Nabel beschrieb den Plan zum Modellversuch im Jahre 1995:
Cannabis aus Apotheken
Die mit der Ausarbeitung eines Beschlußvorschlags
beauftragten ExpertInnen haben verschiedene Modelle gegeneinander
abgewogen und sprechen sich für das "Apothekenmodell"
aus:
Cannabis bleibt den Regelungen des BtMG unterworfen, es wird
jedoch aus der Anlage I des BtMG ("nicht verkehrsfähige und
nicht verschreibungsfähige Rauschmittel") herausgenommen
und in eine neu zu schaffende Anlage V ("sonstige
Rauschmittel") überführt.
Der Verkauf soll über zuverlässige und gut kontrollierbare
Vergabestellen in kleinen Mengen an Personen über 16 Jahre
erfolgen. Dies können Apotheken sein oder eigens dafür
eingerichtete, staatlich kontrollierte Cannabisverkaufsstellen.
Der Betrieb solcher Einrichtungen wird durch das jeweilige
Land genehmigt.
Die Versorgung dieser Vergabestellen mit kontrolliertem
Cannabis-Produkten ist staatlich zu regeln, Cannabis-Produkte
sollen legal beschafft werden (aus eigenem kontrollierten Anbau
oder aus dem Ausland).
Auf dieser Grundlage beschlossen die für Gesundheit
zuständigen MinisterInnen der Bundesländer am 24. November 1995
in Potsdam, einen auf fünf Jahre begrenzten Modellversuch in
einem oder mehreren Ländern durchzuführen.
Mit den inhaltlichen Vorbereitungen, Vorschlägen für
Rechtsänderungen und der Ausarbeitung eines konkreten Modells
wurde wiederum die schlesig-holsteinische Gesundheitsministerin
beauftragt, die heute (Anfang Dezember 1995) davon ausgeht, daß
ein solcher Modellversuch etwa Ende 1996, Anfang 1997 starten
könnte.
Natürlich wird sich dieser Modellversuch bei unveränderten
Mehrheiten in Bonn nicht so ohne weiteres durchführen lassen,
der Bundesbeauftragte für Drogen, Eduard Lintner (CSU) hat
bereits seinen Widerstand angekündigt. Es bleibt aber ein
wichtiger Schritt, die große Mehrheit der Bundesländer für
eine neue Drogenpolitik gewonnen zu haben. Dies ist eine Basis,
auf der weitergearbeitet werden muß - bis sich die Mehrheiten
ändern oder aber auch von den Herren in Bonn die Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts ernst genommen werden.
Antrag "Apothekenmodell" Schleswig-Holstein 1997 (OCR Rekonstruktion) PDF -Datei, ca 1,7 MB
Welche Reformen sind möglich?
Eine Beschreibung verschiedener Reformmodelle, die im Ausland geplant oder praktiziert werden und auch in Deutschland möglich wären.
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