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Cannabis in Apotheken

Der Vorschlag zu einem Modellversuch zur staatlich kontrollierten Cannabisabgabe in Apotheken stammt ursprünglich aus Schleswig-Holstein. Die dortige Landesregierung wollte in einem Modellversuch die praktischen Auswirkungen einer Alternative zum Cannabisverbot erforschen (siehe Antrag, PDF, ca. 1.7 MB). Der Versuch fand nicht statt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seine Zustimmung verweigerte und sich im Bundesrat oder Bundestag keine Mehrheit für eine Gesetzesänderung fand. Im März 2002 wurde der Vorschlag vom Vizechef der Gewerkschaft der Polizei wieder aufgegriffen.

Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]
Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei schlug vor, den Besitz geringer Mengen von Cannabis zu legalisieren und staatlich kontrolliert in Apotheken abzugeben. Folgende Artikel beschreiben die darauf folgende Diskussion unter Apothekern und Apothekenangestellten:

Cannabispolitik: Plädoyer für einen wissenschaftlichen Modellversuch (Jens Kalke, Peter Raschke)
Dieser Artikel aus Akzeptanz (1/2001) beschreibt das Apothekenmodell, seine Entstehungsgeschichte und die dahinterstehenden Überlegungen.

Folgender Artikel des Schleswig-Holsteiner Landtagsabgeordneten Konrad Nabel beschrieb den Plan zum Modellversuch im Jahre 1995:

Cannabis aus Apotheken

Die mit der Ausarbeitung eines Beschlußvorschlags beauftragten ExpertInnen haben verschiedene Modelle gegeneinander abgewogen und sprechen sich für das "Apothekenmodell" aus:

Cannabis bleibt den Regelungen des BtMG unterworfen, es wird jedoch aus der Anlage I des BtMG ("nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Rauschmittel") herausgenommen und in eine neu zu schaffende Anlage V ("sonstige Rauschmittel") überführt.

Der Verkauf soll über zuverlässige und gut kontrollierbare Vergabestellen in kleinen Mengen an Personen über 16 Jahre erfolgen. Dies können Apotheken sein oder eigens dafür eingerichtete, staatlich kontrollierte Cannabisverkaufsstellen.

Der Betrieb solcher Einrichtungen wird durch das jeweilige Land genehmigt.

Die Versorgung dieser Vergabestellen mit kontrolliertem Cannabis-Produkten ist staatlich zu regeln, Cannabis-Produkte sollen legal beschafft werden (aus eigenem kontrollierten Anbau oder aus dem Ausland).

Auf dieser Grundlage beschlossen die für Gesundheit zuständigen MinisterInnen der Bundesländer am 24. November 1995 in Potsdam, einen auf fünf Jahre begrenzten Modellversuch in einem oder mehreren Ländern durchzuführen.

Mit den inhaltlichen Vorbereitungen, Vorschlägen für Rechtsänderungen und der Ausarbeitung eines konkreten Modells wurde wiederum die schlesig-holsteinische Gesundheitsministerin beauftragt, die heute (Anfang Dezember 1995) davon ausgeht, daß ein solcher Modellversuch etwa Ende 1996, Anfang 1997 starten könnte.

Natürlich wird sich dieser Modellversuch bei unveränderten Mehrheiten in Bonn nicht so ohne weiteres durchführen lassen, der Bundesbeauftragte für Drogen, Eduard Lintner (CSU) hat bereits seinen Widerstand angekündigt. Es bleibt aber ein wichtiger Schritt, die große Mehrheit der Bundesländer für eine neue Drogenpolitik gewonnen zu haben. Dies ist eine Basis, auf der weitergearbeitet werden muß - bis sich die Mehrheiten ändern oder aber auch von den Herren in Bonn die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts ernst genommen werden.

Antrag "Apothekenmodell" Schleswig-Holstein 1997 (OCR Rekonstruktion) PDF -Datei, ca 1,7 MB

Welche Reformen sind möglich?
Eine Beschreibung verschiedener Reformmodelle, die im Ausland geplant oder praktiziert werden und auch in Deutschland möglich wären.