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CannabisLegalNews (Nummer 116, 27.06.2003)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht
1. Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht
Im Frühjahr 2002 reichte das Amtsgericht Bernau beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage zur Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots ein (wir berichteten, CLN#54, 21.03.2002). Der 76-seitige Text dieser Klage ist jetzt als Scan online auf der Website des Hanf Journals sowie der Website des Deutschen Hanf Verbands zu finden.
Nachdem zuerst die Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung mit der Begründung abgelehnt hatte, 3,6g Cannabis liege "weit oberhalb der Grenze", bei der in Brandenburg noch von einer geringen Menge im Sinne des §31a BtMG ausgegangen werde, bereitete Richter Andreas Müller den Gang vor's Bundesverfassungsgericht vor. Das versuchte die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu verhindern, indem sie ihre Richtlinie zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen vom 17.09.1993 nach achteinhalb Jahren nachträglich dahingehend konkretisierte, dass unter 3 Konsumeinheiten bis zu 6g Cannabis zu verstehen seien. Richter Müller kritisierte diese Vorgehensweise und verwies auf Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Bei der derzeitigen Verfahrensweise bestimme nicht mehr der Gesetzgeber die Grenzen der Strafbarkeit sondern die Generalstaatsanwalten oder die Justizminister der Länder.
Es ist nicht erkennbar, welche sachlich nachvollziehbaren Erwägungen den Generalstaatsanwalt dazu bewogen haben könnten, den Grenzwert nunmehr verbindlich heraufzusetzen. Gleichzeitig zeigt diese Vorgehensweise aber exemplarisch wie weit die derzeitige Praxis gegen den Grundsatz verstößt, dass der Gesetzgeber und nicht die Exekutive die Grenzen der Strafbarkeit zu bestimmen hat. Denn die Frage, bis zu welcher Menge Cannabis von einer geringen Mengen [sic] ausgegangen werden soll, entscheidet darüber, ob ein Angeklagter sich einer Strafe auszusetzen hat oder ob das Verfahren eingestellt wird. Damit stellt die Einstufung einer Cannabismenge als "gering" die entscheidende Voraussetzung der Strafbarkeit dar. Diese wird aber derzeit nicht durch den Gesetzgeber nach den dafür vorgesehenen Formen und Verfahren bestimmt.Nachdem der Angeklagte und seine Verteidigerin eine Verfahrenseinstellung ablehnten und auf einem Freispruch bestanden, weil sie das Cannabisverbot für nicht grundgesetzkonform halten, konnte die Generalstaatsanwaltschaft mit ihrem taktischen Manöver die Normenkontrollklage doch nicht verhindern:
Der Schriftsatz der Staatsanwaltschaft vom 15.03.2002 wurde der Verteidigerin zur Stellungnahme übersandt. Diese erklärte mit Schriftsatz vom 28.03.2002, dass sie im Einvernehmen mit dem Angeklagten eine Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gemäss § 31 a BtmG nicht erteile. Zur Begründung führte sie an, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme der Angeklagte letztlich freizusprechen sei. Es verbliebe insoweit bei der Ansicht, dass die anzuwendenden Vorschriften verfassungswidrig seien.Das Hanf Journal führte in seiner aktuellen Ausgabe ein Interview mit Richter Andreas Müller.
Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband zur Normenkontrollklage:
Schon letztes Jahr hat Amtsrichter Müller aus Bernau eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die davon ausgeht, dass das Cannabisverbot komplett verfassungswidrig ist.«Kiffer blockieren die Gerichte» [Hanf Journal, 02.06.2003] http://www.hanfjournal.de/news/artikel-juni2003-s5-a1.html
Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau [Adobe PDF, OCR, ca. 400 KB]
Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau [Adobe PDF, ca. 8 MB]
Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden [CLN#54, 21.03.2002]
Hanf Journal - Homepage:
Deutscher Hanf Verband - Homepage:
2. Bundesregierung verabschiedet Drogenplan
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem Vortag des UN-Antidrogentags, einen neuen Drogen- und Suchtplan angenommen. Er löst den sogenannten "Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan" von 1990 ab, der die legalen Drogen Alkohol und Nikotin noch komplett ausklammerte. Doch wie im alten Plan ist immer noch die "Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität" einer der Schwerpunkte der Politik.
Die Bundesregierung hatte im Jahre 1999 eine Expertenkommission einberufen, die Vorschläge für eine neue Strategie ausarbeiten sollte. Der Bericht dieser Drogen- und Suchtkommission erschien vor einem Jahr und stellte die Prävention in den Mittelpunkt. Der "häufig unterstellte verhaltenssteuernde Effekt von (Straf-)Gesetzen" sei "kritisch zu hinterfragen". Eine Sichtweise, die bei illegalen Drogen - anders als bei legalen Drogen - die Möglichkeit des kontrollierten und unschädlichen Gebrauchs ignoriert, entspreche nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen und sei auch nicht glaubwürdig. Eine an juristischen Kategorien orientierte Sicht der Drogenproblematik lasse Alkohol, Tabak und Medikamente weniger schädlich und leichter beherrschbar erscheinen als andere Drogen. Das waren weise Worte, doch auf einen Kommentar der Bundesregierung dazu warteten wir vergeblich.
Die Abkehr von der einseitigen Fixierung auf illegale Substanzen beim Thema Drogen und Sucht durch die Bundesregierung ist zu begrüssen. Für wirksame Prävention ist jedoch mehr nötig. Wenn die Bundesregierung den Empfehlungen ihrer eigenen Kommission folgen würde, müßte sie in der Drogenpolitik schrittweise das Mittel des Strafrechts bei jenen Drogen zurückschrauben wo sie darauf setzt und es durch andere, angemessenere Mittel ersetzen, wie bei anderen, legalen Drogen.
Georg Wurth, der Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbands sagte dazu in einer Pressererklärung zum Modellprojekt "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" (FreD):
"Grundsätzlich begrüßen wir die neue Prioritätensetzung der Drogenbeauftragten. Der Focus liegt nicht mehr auf der Strafverfolgung, sondern auf Gesprächen mit jungen Drogenkonsumenten. Von Frühintervention kann aber immer noch kaum die Rede sein; die jungen Leute wurden durchschnittlich drei Jahre nach ihrem ersten Drogenkonsum erreicht. Auch den teilweise ausgeübten Zwang zur Teilnahme an den Kursen halten wir für problematisch. Stattdessen wäre eine flächendeckende Diskussion über den bewussten Umgang mit legalen und illegalen Drogen im Schulunterricht sinnvoll. Ein offener und ehrlicher Austausch über Drogenerfahrungen ist aber erst dann möglich, wenn die Jugendlichen keine Angst vor Strafverfolgung haben müssen."Aktionsplan Drogen und Sucht" heute im Kabinett verabschiedet [BMG, 25.06.2003] http://bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/d03/3034_3445.cfm
Drogen- und Suchtkommission: "Prävention vor Repression" [CLN#65, 07.06.2002]
Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung
3. Großbritannien: Liberalisierung nicht vor 2004
Nicht nur in der Schweiz und in Kanada zieht sich bei Cannabis der Reformprozess in die Länge - auch in Großbritannien dauert es länger als angekündigt. Vor einem Jahr versprach Innenminister David Blunkett, er wolle Cannabis bis zum Juli diesen Jahres in eine weniger restriktive Kategorie des britischen Drogengesetzes einstufen lassen. Nun wird es frühestens im Januar nächsten Jahres dazu kommen. Die Reform soll Teil einer umfassenderen Strafrechtsreform werden, mit der sich zur Zeit das Oberhaus beschäftigt.
Der Reformplan sieht vor, dass die Polizei bei Cannabisbesitz nur noch dann Verhaftungen vornehmen kann, wenn erschwerende Faktoren hinzukommen, wie Besitz in der Nähe einer Schule. Die derzeitigen Strafen für Handel werden beibehalten. In der großen Mehrheit der jährlich 80.000 Fälle von erlaubtem Cannabisbesitz in Großbritannien soll nur noch das Cannabis beschlagnahmt und der Besitzer verwarnt werden.
Eine vor einem Monat vorgestellte Website der Regierung zur Drogenaufklärung stellt fest, dass gelegentliche Konsumenten kaum von Cannabis abhängig werden. Dieses Risiko bestehe eher noch beim Tabak, der mit in die Joints gerollt wird. Der Rauch von Cannabis enthalte jedoch mehr Schadstoffe als Tabakrauch.
Downgrading of cannabis put off till next year [Guardian (UK), 23.06.2003]
Cannabis in Großbritannien:
4. Großbritannien: Petition für Cannabis-Patientin
Die britische Legalise Cannabis Alliance (LCA) hat rund 900 Unterschriften für eine Petition an den schottischen Justizminister gesammelt, mit der ihn die Unterzeichner auffordern, die Strafverfolgung der Multiple Sklerose-Patientin Biz Ivol zu beenden. Sie hatte Cannabis als Medizin verwendet und auch andere Patienten mit Cannabis-Schokolade versorgt.
Zu den Erstunterzeichnern der Petition gehört direkt nach dem LCA-Vorstand die MS-Patientin Lezley Gibson, die im Jahre 2000 wegen Cannabisbesitz freigesprochen wurde, weil sie Cannabis medizinisch verwendet. Auch der amerikanische Neurologe Dr. Ethan Russo und der italientische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Marco Cappato haben ihre Unterstützung erklärt.
Biz Ivol Petition:
Großbritannien: Angeklagte MS-Patientin kündigt Selbstmord an [CLN#115, 20.06.2003]
Lezley Gibson:
Cannabis als Medizin:
5. Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung?
Zumindest diesen Sommer ist der Besitz geringer Mengen von Cannabis in in der bevölkerungsreichsten kanadischen Provinz Ontario legal. Das kanadische Cannabisverbot ist im Jahre 2001 von einem Gericht in Ontario für verfassungswidrig erklärt worden, weil es keine Ausnahme für medizinischen Gebrauch vorsieht. Die Regierung liess im vorigen Sommer eine gerichtlich gesetzte einjährige Frist für eine entsprechende Änderung dazu ungenutzt verstreichen. Daraufhin entschieden Gerichte dieses Jahr, dass es derzeit kein gütiges Verbot des Besitzes von bis 30g mehr gibt. Bisher ist das Urteil nur für Ontario bindend, aber es haben sich auch schon Gerichte in zwei kleineren Provinzen darauf berufen. Infolge der Entscheidung werden derzeit in Ontario keine Fälle mehr vor Gericht verhandelt, in denen es um weniger als 30g Cannabis geht.
Die Großstadt Toronto, deren Tourismusindustrie wegen der SARS-Panik stark gelitten hatte, kann nun wahrscheinlich mit neuen Besuchern aus den USA rechnen. Die Veranstalter des alljährlichen "Weedstock" Open Air Festivals, das normalerweise in Madison im US-Bundesstaat Wisconsin stattfindet, haben beschlossen, die Veranstaltung dieses Jahr nördlich der Grenze, in Sault Ste. Marie in Ontario zu halten.
Der Polizeichef von Toronto, der größten Stadt des Landes, hat die Polizei angewiesen, beim Besitz geringer Mengen das Cannabis zu beschlagnahmen und die Personalien aufzunehmen, die Fälle jedoch einstweilen nicht mehr den Gerichten vorzulegen. Selbst das wäre jedoch unzureichend, weil eine Beschlagnahmung nur bei Verdacht auf eine strafbare Handlung zulässig ist. Beschlagnahmt die Polizei weiterhin Mengen von bis zu 30g, dann bricht sie selbst das Gesetz!
Der Cannabisaktivist Marc Emery aus Vancouver hat in Toronto ein öffentliches "Smoke In" vor dem Polizeipräsidium veranstaltet. Es gab keine Verhaftungen.
Im Herbst wird das kanadische Bundesparlament über das Cannabisreformgesetz C-38 beraten, eine Änderung des bisherigen, nun ungültigen Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabiskraut oder bis zu einem Gramm Cannabisharz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld zu ahnden. Nach dem bisherigen Gesetz ist der Besitz von bis zu 30g eine Straftat für die bis zu 6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 1000 Dollar vorgesehen sind.
Es gibt viele kritische Stimmen zum geplanten Gesetz C-38. Matt Elrod vom Kanadischen Media Awareness Project (CMAP) weist darauf hin, das die Reform aufgrund der Gerichtsentscheidungen keine Entkriminalisierung sondern eine Rekriminalisierung wäre, da es derzeit gar kein gültiges Gesetz gegen den Besitz von bis zu 30g Cannabis gibt. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf berücksichtigt nicht einmal die Entscheidung von 2001, nach der medizinischer Gebrauch von der Strafbarkeit des Besitzes auszunehmen ist. Der Entwurf wäre damit genauso verfassungswidrig wie das bisherige Gesetz. Die Regierung hat versprochen, diesen Teil des Gesetzes in einem Ausschuss nachzubessern, aber es spricht nicht gerade für die Regierung, dass sie dieses wichtige Detail ignorierte.
Ein anderer Stolperstein für die Regierung ist die Tatsache, dass das Verwaltungsgesetz, mittels dessen künftig der Besitz geringer Mengen mit einem Bussgeld belegt werden soll, nicht in allen Provinzen des Landes in Kraft ist, so etwa in der westlichen Provinz British Columbia. Dort besteht also kein Mechanismus, die künftige Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.
Derzeit unternimmt die Polizei in vielen Gegenden beim Besitz geringer Mengen ausser der Beschlagnahmung weiter nichts, weil ihr klar ist, dass es sie zuviel Arbeitszeit kostet, wenn Beamte vor Gericht erscheinen müssen um auszusagen. Sollte jedoch der Besitz als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld eingestuft werden, dann entfiele mit der Gerichtsverhandlung auch die Hemmschwelle. Deshalb befürchten viele Aktivisten, das die sogenannte Entkriminalisierung möglicherweise die Zahl der Verfahren weiter steigern könnte, insbesondere wenn die Bussgeldbescheide als willkommene Einkommensquelle gesehen werden, wie Bussgeldbescheide wegen Falschparkens oder bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen.
Wie immer es auch weitergeht, Kanda, die USA und andere Länder haben in den nächsten Monaten Gelegenheit, in Ontario zu beobachten, was sich ändert - ausser der Kriminalisierung - wenn Cannabisbesitz so legal ist wie Alkoholbesitz.
Kommentar von Matt Elrod:
Government Repackaged Pot Status Quo [Toronto Star (CA), 22.06.2003]
The Decriminalization That Wasn't [Cannabis Culture (CA), 19.06.2003]
Cannabis in Kanada:
6. UN-Bericht: 163 Millionen Cannabiskonsumenten Die Drogenpolitik der Vereinten Nationen (UN) hat sich das Ende der nichtmedizinischen Verwendung von Cannabis, Opium- und Kokaprodukten oder eine signifikante Reduzierung bis zum Jahr 2008 offiziell zum Ziel gesetzt. Es sieht nicht so aus, als käme die UN ihrem Ziel näher, wenn man den Bericht studiert, den das UN-Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unter dem Titel "Global Illicit Drug Trends 2003" zum UN-Welttag gegen Drogen veröffentlicht hat. Im Jahr 2000/2001 konsumierten danach 163 Millionen Menschen weltweit Cannabis (3,9% der Weltbevölkerung ab 15 Jahren), das damit die mit Abstand am meisten konsumierte illegale Droge ist (es hat 11-mal mehr Konsumenten als Opium und Heroin, die von etwa 15 Millionen Menschen konsumiert werden). Nach der neuesten UNODC-Schätzung konsumieren rund 16 Millionen Menschen mehr Cannabis als nach der vorigen Schätzung, die immerhin 147 Millionen Konsumenten für den Zeitraum 1998-2000 ergab. Andere Punkte aus dem UN-Bericht und unsere Anmerkungen dazu:
Word Drug Trends: UN Sees Major Changes [UNODC Pressemitteilung, 25.06.2003]
Global Illicit Drug Trends 2003 [UNODC, 26.06.2003]
Meldungen vom Vorjahr zum Vergleich:
Anti-Drogen-Tag: Opium in Afghanistan [CLN#68, 28.06.2002]
UN und internationale Drogenpolitik:
7. Tschechien: Kein Gefängnis für Cannabisbesitz
Petr Mares, der stellvertretende tschechische Ministerpräsident, will Gefängnisstrafen für Besitz geringer Mengen Cannabis abschaffen. Konsumenten soll nur noch eine Geldstrafe drohen. Damit will die Regierung stärker ziwschen Cannabis und härteren Drogen differenzieren. Ein neues Gesetz, das noch nicht ins Parlament eingebracht worden ist, soll ausserdem festlegen, was eine "geringe Menge" ist. Bisher ist dieser Begriff gesetzlich nicht näher definiert.
An der Praxis würde das Gesetz wenig ändern, da auch nach der im Jahre 1999 gegen den Widerstand des damaligen Präsidenten Vaclav Havel erfolgten Verschärfung des Gesetzes Konsumenten für den Besitz kaum mit Gefängnis rechnen mussten. Weniger liberal ist Tschechien beim Anbau für den Eigenkonsum. Hier wird die "geringe Menge" in der Regel überschritten, weshalb nach wie vor Haft droht.
Marijuana Proposal Sparks Debate [Prague Post (CZ), 19.06.2003]
Cannabis in Tschechien:
8. Friedman bekommt Rückendeckung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber nahmen Michel Friedman in Schutz, indem sie betonten, dass für ihn genauso wie für jeden anderen die Unschuldsvermutung gelten müsse. Eine Vorverurteilung dürfe es nicht geben. CSU-Landesgruppenchef Michael Glos meinte gegenüber N24, man müsse sich fragen, "ob die Staatsanwaltschaft mit der gleichen Härte sofort vorgegangen wäre bei jemand, der nicht so prominent gewesen ist wie Friedman."
Die Berliner Zeitung berichtete unterdessen, in der von Friedman abgegebenen Haarprobe seien "chemische Substanzen" gefunden worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft mochte das jedoch nicht bestätigen, da sie nach Protesten von Friedmans Anwalt eine Nachrichtensperre über den Fall seines Mandanten verhängt hat.
Ergebnis der Haarprobe belastet Friedman [Berliner Zeitung, 20.06.2003]
Öffentlicher Rückhalt für Friedman wächst [Yahoo, 20.06.2003]
Im Bann der Schneelawine [Berliner Zeitung, 20.06.2003]
9. Kokainspuren auf Geldscheinen
Das Geld in Ihrer Geldbörse trägt Spuren einer Substanz, auf deren Besitz bis zu 5 Jahren Haft steht. Nur jedem zehnten in Deutschland im Umlauf befindlichen Geldschein haften keine Kokainspuren an. Das fanden Wissenschaftler vom Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg bei einer Untersuchung von 700 Euro-Noten. Die Banknoten werden oft aufgerollt zum Schnupfen von Kokainpulver benutzt. Strafbar ist der Besitz der Banknoten dennoch nicht: Unerlaubter Besitz wird es erst, wenn die Menge zum Konsum ausreicht. Das ist bei durchschnittlich 0,4 Mikrogramm pro Schein noch nicht der Fall.
Laut einer Untersuchung für das Bundesgesundheitsministerium im Jahre 2001 haben 2,4% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren in Westdeutschland schon einmal Kokain probiert (Ecstasy: 1,5%, Amphetamine: 2,4%, Cannabis: 21,4%), bzw. waren bereit, das zuzugeben. Im Osten waren es 1,6%. Konsum innerhalb der letzten 12 Monaten gaben 0,9% im Westen und 0,7% im Osten zu. Das entspricht ingesamt 400.000 aktuellen Kokainkonsumenten, im Vergleich zu 300.000 Ecstasykonsumenten, 2,9 Millionen Cannabiskonsumenten, 17 Millionen Tabakrauchern und 46 Millionen Alkoholkonsumenten (jeweils Erwachsene von 18 bis 59, die angaben, die jeweilige Substanz in den letzten 12 Monaten konsumiert zu haben).
Rückschlüsse auf die Verbreitung des Kokainkonsums lassen sich aus den Geldscheinen kaum treffen: Die Kokainspuren kontaminieren nämlich Geldautomaten der Banken, über die sie sich nach und nach auf andere Scheine übertragen. So wurden auch hohe Verbreitungsraten von Kokain auf britischen Pfundnoten erklärt, die vor wenigen Jahren in London festgestellt wurden. Auch beim Kontakt von Schein zu Schein in Registrierkassen und Brieftaschen reibt sich Kokain ab, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Mehrzahl der Scheine kontaminiert ist.
In den USA wurden Kokainanhaftungen an Bargeld von der Polizei jahrelang als Anfangsverdacht für eine Straftat behandelt. Wenn Hunde bei Bargeld Kokaingeruch andeuteten oder ein Test Kokainspuren feststellte, konnte die Polizei Bargeld beschlagnahmen und der Eigentümer musste einen Zivilprozess anstrengen um seine Unschuld nachzuweisen. Diese Praxis wurde im Jahre 1994 gestoppt, nachdem ein Gutachter vor Gericht bezeugte, das 75% aller Banknoten in Los Angeles Drogenspuren tragen. Andere Studien fanden Raten bis zu 97%.
Besonders absurd an der amerikanischen Beschlagnahmungspraxis war die Tatsache, dass die Polizei das kokainbehaftete Geld üblicherweise nicht in der Asservatenkammer lagerte, sondern ganz normal auf ein Konto einzahlte und damit wieder über die Geldautomaten der Bank in Umlauf brachte - bis zur nächsten Beschlagnahmung.
Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland
Fast alle Euro-Noten tragen Kokainspuren [spiegel.de, 24.06.2003]
Informationen zu Kokain:
10. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
21./22.08.2003 Berlin: EntheoVision-Kongress
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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