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CannabisLegalNews (Nummer 162, 25.06.2004)

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INHALT

1. Schweiz: «vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz»
2. Cannabis als Medizin: Richter, Politiker entscheiden
3. Kaupa (CSU): "Einstiegsdroge", "Droge Nummer eins in Europa"
4. Bericht vom Hanfmove in Hamburg
5. Pottdemo in Essen am 26.06.2004
6. "Bundeslagebild Rauschgift 2003" des BKA online
7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Schweiz: «vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz»
http://www.cannabislegal.de/cln/cln162.htm#1

Eine Schweizer Volksinitiative hat einen endgültigen Text für einen Volksentscheid zur Cannabisreform eingereicht:

«Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz»
Bern. So heisst die neue Volksinitiative offiziell, welche nun unter Federführung des Unterstützungs-Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» lanciert wird. Der definitive Initiativtext wurde am gestrigen Mittwoch beim Sprachdienst der Bundeskanzlei zur Kontrolle für die Übersetzungen in die Landessprachen eingereicht. Der vorliegende Text ist politisch breit abgestützt. Sowohl BundesparlamentarierInnen der FDP, der SP und der Grünen als auch der Präsidenten der JCVP haben in den letzten Tagen ihre Mitgliedschaft im Urheber-Komitee schriftlich bestätigt. Zudem sind im Urheber-Komitee vertreten: Vertreter von Justiz und Polizei, von Elternorganisationen, der Hanfbranche und Mediziner sowie Präventionsexperten. Mit verschiedenen CVP PolitikerInnen laufen zur Zeit noch Gespräche. Ihre definitive Entscheidung steht zur Zeit noch aus.

Die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» wurde nach Angaben des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» in den Wochen vor dem 14. Juni vorbereitet, als absehbar war, dass der Nationalrat sich mehrheitlich gegen die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aussprechen würde. Der ursprüngliche Text war von der Bundeskanzlei bereits vorgeprüft, als das Komitee nach dem 14. Juni von verschiedenen ParlamentarierInnen kontaktiert wurde, welche sich ebenfalls beteiligen wollten. Diese schlugen vor, einzelne Textpassagen nochmals zu überarbeiten. Die Überarbeitung wurde innert 10 Tagen am gestrigen Mittwoch abgeschlossen und wird nun von einer breiten Schicht von PolitikerInnen mitgetragen. Dabei hat man die von der Schweiz unterzeichneten internationalen Verträge berücksichtigt und eine Lösung gefunden, welche den betroffenen Veträgen nicht widerspricht.

Straffreier Hanfkonsum

Die Initiative verlangt konkret: «Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.» und «Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.» Zudem soll der Bund «Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze» erlassen und «durch geeignete Massnahmen sicher(stellen), dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen ist verboten.» Sobald der Sprachdienst der Bundeskanzlei den Quervergleich der drei Amtssprachen abgeschlossen hat, können die Unterschriftenbogen zur Unterzeichnung verteilt werden.

Unterschriftensammlung soll Rekord aufstellen - schon jetzt enorme Unterstützung

Das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» hat sich zum Ziel gesetzt, einen Sammelrekord aufzustellen. Vorausgesetzt, die Initiative ist bis dahin im Bundesblatt veröffentlicht, werden ab dem 20. Juli 2004 unter anderem auch an Open Airs gezielt Unterschriften gesammelt. Durch die Website www.projugendschutz.ch als auch aufgrund vorhandener Kontakte stünden bereits jetzt mehr als zweihundert ehrenamtliche HelferInnen zur Verfügung. Täglich kommen weitere hinzu. Sie warteten nur darauf, mit dem Sammeln loslegen zu können. Dies ist nach Angaben des Komitees auch der Grund, warum man nicht noch länger zuwarten konnte. Viele HelferInnen hätten nicht verstanden, warum jetzt «wieder geredet und nicht endlich gehandelt» werde. Vor allem in der jungen Bevölkerung sei eine enorm grosse Motivation zu spüren, die Initiative rasch zustande zu bringen. In den kommenden Tagen wird das Komitee eine Promotionstour starten, die die Anzahl HelferInnen aller Voraussicht nach in die Höhe schnellen lassen wird.

Hanf weder verherrlichen noch verteufeln - mit Hanf kann man vernünftig umgehen

Ausgehend von den bekannten Fakten zum Hanfkonsum in der Schweiz und den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu seinen Nebenwirkungen, sowie zu Prävention und Jugendschutz, vertritt das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» die Meinung, dass der jetzige Zustand in der Drogenpolitik mit seiner sinnlosen Kriminalisierung von mindestens 1/2 Million friedlichen HanfkonsumentInnen in der Schweiz unhaltbar ist. Eine Liberalisierung des Hanfkonsums würde zu einem gegenüber heute deutlich besseren Jugendschutz und effektiverer Prävention führen, weil die Scheinheiligkeit des Verbots aufgehoben und damit eine vernünftige Kommunikation mit den Jugendlichen überhaupt erst möglich würde. Solange Drogen wie Alkohol legal seien, könne man der heutigen Jugend ein Hanfverbot nicht mehr erklären. Damit könne zum Beispiel auch eine klare Produktedeklaration eingeführt werden, welche auch die Mengen der psychoaktiven Stoffe klar definieren würde.

Ein Aufheben des strikten Hanfkonsumverbots und eine Regulierung sowie strikte Kontrolle des Handels und der Produktion ist also unabdingbare Voraussetzung für wirkungsvollen Jugendschutz sowie Prävention. Die deutliche die Schwächung des Schwarzmarktes ist die logische Folge. Zudem würde es die unsinnige Kriminalisierung vieler PatientInnen beenden, die auf Hanf als Heilmittel angewiesen sind.

Pro Jugendschutz - Homepage
http://www.projugendschutz.ch

Medienmitteilung des Komitees «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» [24.06.2004]
http://www.projugendschutz.ch/news.html

Initiativtext [MS-Word Format, projugendschutz.ch]
http://www.projugendschutz.ch/20040624Dokumente/Initiative2004_d_endg.doc

Cannabis in der Schweiz
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm


2. Cannabis als Medizin: Richter, Politiker entscheiden
http://www.cannabislegal.de/cln/cln162.htm#2

Zwei Gerichtsentscheidungen haben erneut bestätigt, dass der medizinische Gebrauch von Cannabis zulässig ist.

Diese Woche entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass der Anbau und Besitz von Cannabis zu medizinischen Zwecken zulässig ist (Aktenzeichen: 3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004), solange der Erfolg der Behandlung "nicht ganz unwahrscheinlich" sei. Es hob jedoch einen Freispruch für einen 44-jährigen Multiple-Sklerose-Patienten aus dem Jahre 2002 auf, weil das Amtsgericht Mannheim den Fall nicht hinreichend geklärt habe. Das Gericht muss den Fall erneut verhandeln.

Schwerkranke dürfen unter eng definierten Voraussetzungen selbst Cannabis anbauen und zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Danach kann der - grundsätzlich strafbare - Drogenbesitz in solchen Fällen wegen Vorliegens eines Notstands gerechtfertigt sein.
(...)
Laut OLG kommt ein solcher Notstand grundsätzlich in Betracht, wenn Drogen «zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen eingenommen werden». Dabei genüge es, dass der Erfolg der Eigentherapie «nicht ganz unwahrscheinlich» sei - ein sicherer wissenschaftlicher Nachweis sei nicht erforderlich. Weil das Amtsgericht nicht ausreichend geklärt habe, ob die Koordinationsstörungen des Angeklagten durch die «Joints» tatsächlich gelindert würden, müsse der Freispruch aufgehoben und der Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen werden.

Ein Berliner Gericht hat im April einen Patienten wegen Cannabisanbau und -besitz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig werden konnte. Der Deutsche Hanf Verband nahm dazu Stellung:

Wieder Freispruch wegen Cannabis als Medizin/
Berliner Richter halten derzeitige Regelung für verfassungswidrig

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat im April 2004 erneut einen Patienten freigesprochen, der zur Linderung seiner Beschwerden Cannabis in größeren Mengen angebaut und besessen hatte. Der Betroffene geht erst jetzt mit dem Urteil an die Öffentlichkeit, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Das ist der dritte derartige Fall, der bundesweit bekannt wird. Im Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Mannheim ein Patient mit Multipler Sklerose freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Anklage Revision ein. Der zweite bisher bekannte Fall stammt ebenfalls vom Amtsgericht Tiergarten. Es erlaubte im November 2003 einem Morbus-Crohn-Patienten den Anbau einiger Cannabispflanzen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Mit dem nun bekannt gewordenen Urteil zeichnet sich ein Trend in der Rechtsprechung zugunsten von Cannabis als Medizin ab. Das allein gibt dem Urteil schon erhebliche Bedeutung. Dazu kommt, dass nun zum ersten mal ein vielfältiges Krankheitsbild mit Cannabis behandelt werden darf. Der Betroffene nutzt Cannabis gegen Schmerzen, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen und Depressionen. Es gebe in dem konkreten Fall keine brauchbare Alternative zu Hanf. Auch das macht das Urteil zu einem Meilenstein.

Das Gericht gestand dem Angeklagten einen rechtfertigenden Notstand zu, so dass die Tat nicht rechtswidrig sei. Das Betäubungsmittelgesetz haben den Zweck, die Volksgesundheit zu schützen. Diese sei im vorliegenden Fall aber nicht gefährdet.

Derzeit gibt es in Deutschland keine legale Möglichkeit, als Patient natürliches Cannabis zu medizinischen Zwecken zu nutzen. Dafür notwendige Genehmigungen werden regelmäßig abgelehnt. Lediglich Medikamente mit dem Hanfwirkstoff THC sind erhältlich. Sie sind aber sehr teuer und werden von den Krankenkassen meist nicht übernommen. So bleibt vielen Betroffenen lediglich die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen.

Das Amtsgericht Tiergarten weist in seinem Urteil eindringlich darauf hin, dass es diesen derzeitigen Umgang mit Cannabis als Medizin für verfassungswidrig hält!

Dazu erklärt Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes:

"Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass in Deutschland auch beim Hanf Reformstau herrscht. Wieder einmal lehnt sich die Politik zurück und überlässt wichtige Entscheidungen der Justiz, obwohl Rot/Grün immer wieder Verbesserungen bei Cannabis als Medizin angekündigt hat. Wenigstens in diesem Bereich sollte die Politik handeln, bevor es das Bundesverfassungsgericht tut. Es ist unmenschlich, tausenden schwerkranken Menschen ihre Medizin zu verweigern oder sie mit Strafverfolgung zu bedrohen."

Im Februar hatte die Berliner FDP im Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses einen Antrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis gestellt:

Der erste Punkt geht darauf, dass sich der Senat über den Bundesrat dafür einsetzen soll, dass die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung Cannabis aus der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes heraus und in die Anlage III hineinnimmt. Dadurch ermöglichen wir, dass Cannabis ohne ideologische Scheuklappen als apotheken- und rezeptpflichtiges Arzneimittel verwendet werden kann. D. h. also, es bliebe ein Stoff, der nicht frei handelbar ist, es bliebe verboten, ihn im Park um die Ecke oder sonst wo zu kaufen. Wo er als Arznei eingesetzt werden kann, wäre dies in Zukunft problemlos mit einer Verschreibungspflicht durch den Arzt möglich. Dies ist ein Anliegen, das, wie ich aus der Anhörung und aus anderen Gesprächen weiß, viele, auch hier im Ausschuss, teilen. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass gerade Punkt 1 in der abschnittsweisen Abstimmung bei Ihnen auf einen gewissen Widerhall stößt.

Leider hatte Herr Matz, der drogenpolitische Sprecher der Berliner FDP, damit keinen Erfolg. Bei der Abstimmung erhielt dieser Antrag laut Ausschuss-Protokoll keinerlei Unterstützung durch die Vertreter der CDU, SPD, PDS oder der Grünen.

Cannabis-Anbau zur Eigentherapie kann gerechtfertigt sein [lawchannel.de, 24.06.2004]
http://www.lawchannel.de/lawchannel/cont/channel/chann_full.php?vall=&feed=9858&arc=1

Deutscher Hanf Verband - Homepage
http://www.hanfverband.de

Sitzung des Gesundheitsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses [Protokoll vom 26.02.2004]
http://www.cannabislegal.de/politik/be-040226.htm

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


3. Kaupa (CSU): "Einstiegsdroge", "Droge Nummer eins in Europa"
http://www.cannabislegal.de/cln/cln162.htm#3

Am 26. Juni ist Welttag der Drogen, Anlass für CSU-Politikerin Gerlinde Kaupa, drogenpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, eine Pressemitteilung zum Thema herauszugeben.

(...)
Behandlung von Drogensucht darf sich aber nicht nur auf die illegalen und sogenannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol und Tabak sowie gegen das stets als "weiche" Droge bezeichnete Cannabis. Die gesellschaftliche Bewertung entwickelt sich hier konträr: Während der Tabak- und Alkoholkonsum immer restriktiveren Handhabungen unterliegt (Ausweitung der Nichtraucherzonen, Sondersteuern auf Alkopops) wird Cannabiskonsum stärker als früher toleriert. So warnt die Europäische Drogenbeobachtungsstelle ebenso wie der Internationale Suchtstoffkontrollrat der UNO vor einem rasant steigenden Cannabiskonsum in Europa und fordert strengere Präventionsmaßnahmen. Noch nie gab es so viele junge Leute, die sich wegen Konsumproblemen mit Cannabis einer Therapie unterziehen mußten. Cannabisabhängigkeit ist mittlerweile der Grund für 25% aller Drogentherapien und Drogenbehandlungen. Da es jedoch keine gezielten Aufklärungs- und Präventionska
mpagnen zu Cannabis gibt, halten viele Jugendliche Cannabis für eine harmlose und weiche Droge. Doch Cannabis ist und bleibt eine der Einstiegsdrogen und die Droge Nummer eins in Europa.
(...)

Frau Kaupa hält Cannabis immer noch für eine " Einstiegsdroge ", allerdings (ein feiner Unterschied!) sei es nur "eine der Einstiegsdrogen". Welche anderen Drogen fallen wohl in diese Kategorie? Ihre jüngste Pressemitteilung verrät uns das leider nicht. Man muss davon ausgehen, dass von Alkohol und Nikotin die Rede ist, zu denen fast jeder Konsument von Amphetamin, Heroin oder Kokain vorher gegriffen hat, ohne dass deswegen die Mehrzahl der Alkohol- und Tabakkonsumenten jemals solche Drogen probieren würde - genau wie bei Cannabis. Das Schlagwort "Einstiegsdroge" passt eben nur dann auf Cannabis, wenn man den Begriff so weit faßt, dass er auf diese beiden legalen Drogen noch eher zutrifft als auf Cannabis. Strafverfolgung für Cannabiskonsumenten lässt sich so kaum begründen.

Nach wie vor tut man sich bei der CDU/CSU sichtlich schwer damit, zu verstehen, was denn nun eine Droge ist und was nicht. Wer hier Konsistenz erwartet, wird enttäuscht: Frau Kaupa spricht einerseits korrekterweise von den "legalen Drogen Alkohol und Tabak", nennt aber wenige Sätze später Cannabis "die Droge Nummer eins in Europa", so als ob Alkohol und Tabak plötzlich doch keine Drogen mehr wären. Tatsache ist, den etwa 15 Millionen Europäern, die im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert haben, stehen etwa 108 Millionen Tabak rauchende Europäer gegenüber und die Zahl derer, die im letzten Jahr Alkohol getrunken haben, liegt noch viel höher. Viermal mehr Deutsche sind allein von Tabletten abhängig als täglich Cannabis konsumieren.

Ebenso widersprüchlich sind die Fakten, wenn Frau Kaupa zu Drogenbehandlungen und Cannabis Stellung nimmt. Ein Viertel aller Drogentherapien und Drogenbehandlungen seien auf Cannabisabhängigkeit zurückzuführen. Laut EBIS-Datenbank des Instituts für Therapieforschung in München waren jedoch im Jahre 1999 ( siehe Tabelle ) Probleme im Zusammenhang mit Cannabis in weniger als 5,7% der ambulanten Drogenbehandlungsfälle Hauptanlass zur Behandlungsaufnahme. Das war weniger als ein Zehntel der Zahl der Fälle, wo wegen Alkoholproblemen eine Behandlung aufgenommen wurde.

Alkohol ist mit zwei Drittel aller ambulanten Behandlungen mit weitem Abstand die Problemdroge Nummer eins bei Suchtberatungsstellen. Erst an zweiter Stelle kommen dann Heroin und andere Opioide mit 13,7%. Wegen Alkoholproblemen werden rund doppelt soviele Behandlungen aufgenommen als wegen Problemen mit allen illegalen Drogen und mit Medikamentenmissbrauch zusammengenommen. Auf die von Frau Kaupa genannte Zahl von 25% für Cannabis kann man nur dadurch kommen, dass man zwei Drittel aller Suchtberatungsfälle stillschweigend unter den Tisch fallen lässt.

Ein noch weitaus grösseres Problem mit Abhängigkeit und gesundheitlichen Folgeschäden als bei Alkohol existiert bei Tabak, der allerdings in der Beratungsstatistik kaum auftaucht, da die meisten Nikotinabhängigen deswegen nie zu einer Suchtberatungsstelle gehen.

Rational ist nicht nachzuvollziehen, wieso Frau Kaupa und andere Politiker weiterhin an die Fiktion von Cannabis als "Droge Nummer eins" glauben. Vermutlich fällt es ihnen schwer, sich an die Vorstellung zu gewöhnen, dass auch sie selbst Drogenkonsumenten sind. Der Freistaat Bayern, den die CSU seit Jahrzehnten allein regiert, lässt Drogen nicht nur bekämpfen, sondern gleichzeitig auch staatlich herstellen und verkaufen, wie etwa im "Hofbräuhaus", das dem Freistaat gehört.

Drogenfreies Leben muss Priorität haben [cducsu.de, 23.06.2004]
http://www.cducsu.de/Meldungen.aspx?hash=c2VjdGlvbj0yJnN1YnNlY3Rpb249MSZpZD04ODY4Jg==&control=846418622234227661583137240209220118

Gerlinde Kaupa (CSU):
http://www.cannabislegal.de/politik/csu-kaupa.htm

Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
http://www.cannabislegal.de/argumente/einstieg.htm

Argument: "Immer mehr Cannabiskonsumenten bedürfen einer Drogenbehandlung"
http://www.cannabislegal.de/argumente/behandlungszahlen.htm

CDU/CSU und Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm


4. Bericht vom Hanfmove in Hamburg
http://www.cannabislegal.de/cln/cln162.htm#4

Mit etwa 150 Teilnehmern aus allen Altersgruppen wurde der Hanfmove in Hamburg am 19.06. von den Veranstaltern als Erfolg gewertet. Die Veranstaltung fand, nachdem sie im vergangenen Jahr nicht stattfinden konnte, nunmehr zum sechsten Mal statt. Das Wetter meinte es gut mit den Teilnehmern, bei strahlendem Sonnenschein in der Hamburger Innenstadt. Bilder von der Veranstaltung und die Beiträge der Redner (Stephan Hog, Katja Husen und Silke Kolwitz) sind nun auf hanfmove.de online zu finden.

Hanfmove 2004:
http://www.hanfmove.de/HM0.html

Drogenpolitik in den Ländern: Hamburg
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#hh


5. Pottdemo in Essen am 26.06.2004
http://www.cannabislegal.de/cln/cln162.htm#5

Am Samstag, 26.06.2004, dem Welttag der Drogen, findet in Essen die erste Pottdemo unter dem Motto "Nein zur Prohibition in Deutschland" statt. Um 13:45 Uhr sammeln sich die Teilnehmer an der Girardetstrasse. Um 14:15 Uhr beginnt der Marsch zum Willy-Brandt-Platz. Von 16:30 bis 22:00 Uhr findet dort eine Abschlusskundgebung mit grossem Bühnenprogramm statt. Als Redner sind geplant:

  • Tilmann Holzer (VfD)
  • Gabriele Gebhardt (ACMED)
  • Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne-NRW)
  • Steffen Geyer (Hanfparade)
  • Carsten Labudda (PDS)
  • Max Plenert (Grüne Jugend)
Ab 22:00 Uhr findet eine "Party danach" statt. Es spielen mehrere Bands. Das vollständige Programm ist auf der pottdemo.de-Website zu finden.

Pottdemo - Homepage:
http://www.pottdemo.de


6. "Bundeslagebild Rauschgift 2003" des BKA online
http://www.cannabislegal.de/cln/cln162.htm#6

Der jährliche Drogenbericht des Bundeskriminalamts (BKA), der ab diesem Jahr unter der Bezeichnung "Bundeslagebild Rauschgift" erscheint (früher: "Rauschgiftjahresbericht"), ist auf der BKA-Website verfügbar.

Im Jahre 1982 verschärfte der Gesetzgeber das Anfang der 70er Jahre in Kraft getretene Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drastisch. Auf Seite 30 und 31 enthüllt der Bericht, wie sich seitdem die Preise für illegale Drogen entwickelt haben: Sie fallen seit zwei Jahrzehnten mehr oder minder kontinuierlich, ein deutliches Indiz, dass die Drogenprohibition kein geeignetes Mittel ist:

Die auf dem Markt verbreiteten Rauschgifte Heroin, Kokain und Cannabis wiesen Mitte der 80er Jahre Spitzenpreise mit einer anschließend deutlich rückläufigen Tendenz auf.

Die weitgehend rückläufige Preisentwicklung bei allen Rauschgiften seit Beginn der 90er Jahre weist auf eine stabile Verfügbarkeit auf dem deutschen Markt hin. In der jüngeren Vergangenheit haben Faktoren wie Großsicherstellungen der Strafverfolgungsbehörden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Rauschgiften nach sich gezogen.

Die für das Jahr 2003 in Deutschland erhobenen durchschnittlichen Rauschgiftpreise waren gegenüber dem Vorjahr fast ausnahmslos stabil. Bei gleichbleibenden bis leicht sinkenden Großhandelspreisen wiesen auch die Straßenhandelspreise aller Rauschgifte vergleichbare Tendenzen auf.

Bundeslagebild Rauschgift 2003 [(Adobe PDF, 600 KB)]
http://bka.de/lageberichte/rg/2003/bundeslagebild_rg2003.pdf


7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

26.06.2004 Essen: Pottdemo (www.pottdemo.de)
26.06.2004 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
14.08.2004 Berlin: Hanfparade (www.hanfparade.de)
10.-12.09.2004 Berlin: InterHanf 2004 (Messe)
24.-26.09.2004 Köln: CannaBusiness
25.09.2004 Köln: Hanfdemo (www.hanfdemo.de)

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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