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CVP-PressemitteilungErschienen am
27.12.1999 CVP Schweiz Die CVP befürwortet die Straffreiheit des Cannabiskonsums und der entsprechenden Vorbereitungshandlungen (Erwerb und Besitz von Kleinstmengen, Anbau zum Eigengebrauch). Für den Konsum der übrigen Betäubungsmittel sowie für den Erwerb und Besitz von Kleinstmengen dieser Drogen zum Eigengebrauch lehnt die CVP die Straffreiheit jedoch ab. Mit der Beibehaltung der Strafbarkeit für die übrigen Tatbestände möchte die CVP verhindern, dass falsche Signale gesetzt werden. Um trotzdem Bagatellfälle zu vermeiden, aber schwerere Fälle angehen zu können, setzt sich die CVP für eine weitgehende und gezielte Anwendung des Opportunitätsprinzipes ein. In leichten Fällen soll bereits auf die Strafverfolgung verzichtet werden können, d.h. das Opportunitätsprinzip bereits auf Ebene der Polizei zur Anwendung kommen. Die CVP trägt
die Revisionsziele des Bundesrates für das Betäubungsmittelgesetz
mit. Die gesetzliche Verankerung der Vier-Säulen-Politik und der heroingestützten
Behandlung entsprechen drogenpolitischen Postulaten der CVP und werden daher
begrüsst. Die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf Suchtmittel
kommt der Forderung der CVP nach Schaffung eines eigentlichen Suchtpräventionsgesetzes
entgegen. Sie entspricht der Überzeugung der CVP, dass eine ganzheitliche
Politik gegenüber der Suchtproblematik und ihren gesundheitlichen, sozialen
und gesellschaftlichen Folgen notwendig ist. In erster Linie muss bei der Sucht
und deren Ursachen und erst in zweiter Linie beim verwendeten Suchtmittel angesetzt
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