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CannabisLegalNews (Nummer 93, 17.01.2003)

Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de
"Steter Tropfen höhlt den Stein"

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INHALT

1. Rot-rot: Der Deutsche Hanf Verband fragt nach
2. Cannabis-Flugblatt erschienen
3. Facts.ch, freenet.de berichten über Cannabis
4. Kölner Polizei will "Summer Jam" stoppen
5. USA: Richterlicher Maulkorberlass gegen Cannabisautor
6. Kanadisches Gericht: Regeln zu Cannabismedizin zu restriktiv
7. Kanada: Zweiter Fall verworfen
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Rot-rot: Der Deutsche Hanf Verband fragt nach

Im Januar 2002 einigte sich die Berliner Landesregierung aus SPD und PDS auf eine Initiative zur Strafbefreiung von Cannabiskonsumenten:

Die Koalitionsparteien prüfen, inwieweit der Besitz einer für den Eigenverbrauch bestimmten Menge sowie die Abgabe geringer Mengen weicher Drogen entkriminalisiert werden können.

Im Oktober brachte die Justizsenatorin das Thema in die Justizministerkonferenz ein, die jedoch frühestens im Frühjahr 2004 etwas unternehmen will. Der Deutsche Hanf Verband hat nun mit einem Schreiben nachgehakt und bei SPD und PDS angefragt, was denn nun konkret getan wird um eine Strafbefreiung bei geringen Mengen und eine straffreie Abgabe zu ermöglichen.

Umsetzung der Koalitionsaussagen zu Cannabis [Deutscher Hanf Verband (DHV), 13.01.2003]
http://www.hanfverband.de/aktuell/13.01.03.htm

Homepage des DHV:
http://www.hanfverband.de

Berliner Koalition: "Entkriminalisierung prüfen" [CLN#44, 11.01.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln044.htm#2

Berliner Justizsenatorin fordert Straffreiheit bis 15g [CLN#83, 01.11.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln083.htm#1

Justizminister verschieben Vereinheitlichung auf 2004 [CLN#85, 15.11.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln085.htm#1


2. Cannabis-Flugblatt erschienen

Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) hat 15.000 Exemplare seines Flugblatts zur Cannabisreform drucken lassen. Wenn Sie Interesse an einigen Hundert oder Tausend Exemplaren zum selbstverteilen haben (vielleicht zusammen mit Freunden), sollten Sie sich beim VfD melden:

bestellung@drogenpolitik.org
http://www.drogenpolitik.org/verein/kontakt.html

Eine ausführlichere Fassung unserer Argumente ist als Infoheft zur Cannabisreform verfügbar. Auch dieses Heft kann entweder vom VfD in Druckform bezogen oder zuhause ausgedruckt werden. Die erste Auflage erschien im Dezember 2001. Eine zweite, aktualisierte Ausgabe wird in Kürze erscheinen. Sie ist bereits online Verfügbar.

Flugblatt zur Cannabisreform
http://www.cannabislegal.de/aktionen/fb-ck.htm

Infoheft zur Cannabisreform
http://www.cannabislegal.de/infoheft/index.htm

Verein für Drogenpolitik e.V. - Homepage
http://www.drogenpolitik.org


3. Facts.ch, freenet.de berichten über Cannabis

In Kürze wird sich ein Ausschuss des Nationalrats (das ist die grosse Kammer des Schweizer Parlaments) mit der Cannabisliberalisierung befassen. Aus diesem Anlass berichtet die Schweizer Wochenzeitschrift "Facts" in ihrer Titelstory ausführlich über Cannabiskonsum in der Schweiz. Zu Wort kommen u.a. Experten, Politiker und Konsumenten. Diskutiert wird ein Vorschlag von François Reusser, dem Präsidenten der Schweizerischen Hanf-Koordination, die Abgabe von Cannabis mittels einer Chipkarte zu überwachen. Damit soll begrenzt werden, wieviel Cannabis erwachsene Konsumenten pro Woche erwerben können. Das soll die Abgabe bzw. Weitergabe an Unberechtigte erschweren, wie z.B. an Minderjährige oder nicht im Inland ansässige Personen.

Auch das Webportal freenet.de widmet sich dem Thema, u.a. mit Interviews mit Marion Caspers-Merk (SPD), Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) und Detlef Parr (FDP). Die Ergebnisse der dazugehörigen Online-Abstimmung weisen darauf hin, dass die Online-Artikel bisher vorwiegend von Legalisierungsbefürwortern gelesen wurden.

Ein Land im Nebel [facts.ch, 16.01.2003]
http://www.facts.ch/facts/factsArtikel?artikelid=250416&rubrikid=782

Haben wir ein Recht auf Rausch? [freenet.de, 16.01.2003]
http://www.freenet.de/freenet/kontrovers/specials/cannabis/


4. Kölner Polizei will "Summer Jam" stoppen

Jeden Sommer findet seit Jahren das Reggaefestival "Summer Jam" am Fühlinger See bei Köln statt. Mit bis zu 30.000 Gästen ist es das gröste Musikfestival seiner Art in Europa. Nicht mehr lange, wenn es nach dem Willen der Kölner Polizei geht. Voriges Jahr wurde eine Person mit 57 kg Cannabis ertappt. Daneben gab es 67 Anzeigen wegen unerlaubten Cannabisbesitzes und gegen 50 Personen wurde wegen unerlaubten Cannabishandels ermittelt - eine eher bescheidene Bilanz, wenn man sie mit den polizeiberichtlich relevanten Vorfällen auf dem Münchner Oktoberfest vergleicht (siehe CLN#77, 20.09.2002). Und folgt man der Begründung von Polizeidirektor Granitzka, dann müsste wohl jedes Reggaefestival in Deutschland verboten werden:

"Ich bin der Meinung, dass Köln dieses Festival nicht braucht", sagt Kölns Polizeidirektor Winrich Granitzka dem EXPRESS. "Dieses Festival ist schon wegen der Musik und ihres Publikums so angelegt, dass dort Drogen in hohem Maße konsumiert werden. Auch der Handel, vor allem mit Marihuana, wird dort intensiv betrieben. Das habe ich dem Oberbürgermeister in einem Brief mitgeteilt und mich dafür ausgesprochen, eine Genehmigung nicht wieder zu erteilen."

Gegen die Verbotsbestrebungen regt sich denn auch erheblicher Widerstand:

Köln - Das Votum ist eindeutig: Polizei-Chef Winrich Granitzka und Ordnungsamtsleiter Werner Kilp stehen ziemlich einsam da mit ihrer Forderung, das "Summer Jam"-Festival zu verbieten.

Ungefragt meldeten sich am Freitag beim EXPRESS Politiker, Veranstalter und Musikmanager, nachdem wir exklusiv über das geplante Verbot berichtet hatten. Und alle waren empört über das Vorhaben.

Die schönste Formulierung kam von der FDP: "Ein Verbot kommt nicht in die Tüte", meinte der drogenpolitische Sprecher der Liberalen, Marco Mendorf. "Man kann keine Veranstaltung verbieten, nur weil eine Minderheit Haschisch raucht und die Polizei mit diesem Phänomen nicht umgehen kann."

Ähnlich argumentiert Bürgermeisterin Angela Spizig: "Als Reggae-Fan kann ich mir ein Verbot nicht vorstellen. Zumal das Festival friedlich abläuft. Da es auf Bundesebene Bemühungen gibt, das Haschischrauchen in kleinen Mengen nicht mehr zu verbieten, ist die Reaktion Granitzkas und Kilps nicht zeitgemäß. Außerdem: Alkohol verursacht viel eher Gewalt. Aber Fußballstadien werden ja auch nicht geschlossen, wenn alkoholisierte Fans Randale machen."

Kiffer-Fest: Verbot kommt nicht in die Tüte [Express, 11.01.2003]
http://express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&...&artikelid=1040404227164&regid=1

Polizei-Chef: Schluss mit Kiffer-Fest [Express, 09.01.2003]
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&...&artikelid=1040404225363&regid=1

Summer Jam ist vom Aus bedroht [Kölner Stadtanzeiger, 11.01.2003]
http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1041871089062&...

summerjam.de - Festivalhomepage
http://www.summerjam.de

Drogenparty in München [CLN#77, 20.09.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln077.htm#2

Leserbrief: Das Oktoberfest hat kulturell weniger zu bieten [Kölner Stadtanzeiger, 16.01.2003]
http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1042195462492&...


5. USA: Richterlicher Maulkorberlass gegen Cannabisautor

Am 14.01. begann die Auswahl der Geschworenen für einen Strafprozess gegen den weltweit bekannten Cannabisexperten Ed Rosenthal (58) aus Oakland, Kalifornien. Der Autor hatte jahrelang eine Spalte bei der amerikanischen Zeitschrift "High Times", in der er Tipps zum Cannabisanbau gab, bevor er vor einigen Jahren zur kanadischen Zeitschrift "Cannabis Culture" wechselte. Seine Bücher "Marijuana Grower's Guide" (zusammen mit Mel Frank) und "Marijuana Grower's Handbook" gelten seit Jahrzehnten als Klassiker unter den Anbauhandbüchern der illegalen Cannabisanbauszene. Nach der Verabschiedung von Proposition 215 (einem Volksentscheid der die medizinische Verwendung von Cannabis legalisierte) in Kalifornien im Jahre 1996 verfasste er mit Dr. Tod Mikurya das Buch "Marijuana Medical Handbook: A Guide to Therapeutic Use".

Am 13.02.2002 durchsuchte die Bundesdrogenpolizei DEA Rosenthals Haus, ohne auch nur eine einzige Cannabispflanze zu finden. Rosenthal wird nun vorgeworfen, einem kalifornischen Cannabisclub beim Anbau von über 100 Pflanzen behilflich gewesen zu sein. Ein Cannabisclub, den er unterstützt hat, soll Ableger von Hanfpflanzen an Patienten abgegeben haben. Wird Rosenthal schuldig gesprochen, drohen ihm nach US-Bundesrecht mindestens 5 Jahren Haft. Die mögliche Höchststrafe reicht bis zu 40 Jahren Haft und 2 Millionen Dollar Geldstrafe.

Bei der Vorauswahl der Geschworenen für den am Dienstag, 21.01.2003 beginnenden Strafprozess wies der Richter bereits alle Kandidaten ab, die eine deutliche Meinung zur Legalität von Cannabis, zur medizinischen Verwendung von Cannabis oder zum Konflikt zwischen kalifornischem und Bundesrecht zur Cannabismedizin haben. Jeder zweite der am ersten Juryauswahltag befragten 50 Kandidaten wurde abgelehnt. Insgesamt 14 Geschworene, die über Schuld und Unschuld zu entscheiden haben, werden aus insgesamt 100 Kandidaten ausgesucht werden.

Der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke ist zwar nach kalifornischem Recht legal, nach dem US-Bundesdrogengesetz CSA jedoch weiterhin illegal. Um Rosenthal und andere Mitarbeiter von Cannabisclubs vor Strafverfolgung zu schützen, waren sie von der Stadt Oakland mit der Cannabisverteilung an Patienten beauftragt und dazu zu "Deputies" (Hilfssherriffs) ernannt worden. Ordnungshüter sind laut Bundesdrogengesetz CSA bei der Ausführung dienstlicher Aufträge von der allgemeinen Genehmigungspflicht des Umgangs mit Cannabis ausgenommen, da sonst z.B. kein Polizist Cannabis beschlagnahmen könnte, ohne sich strafbar zu machen.

Green Aid, ein gemeinnütziger Verein, unterstützt Ed Rosenthal bei seiner Verteidigung vor Gericht. Mehrere Anwälte haben kostenlos ihre Dienste zur Verfügung gestellt, doch braucht Green Aid ausserdem etwa 350.000 Dollar um die Verteidigung zu finanzieren. In mehreren Bundesverfahren gegen Anbauer von medizinischem Cannabis wurde den Angeklagten richterlich verboten, den Geschworenen irgendwelche Hinweise darauf zu geben, dass das angebaute Cannabis unter den Bestimmungen von Proposition 215 für Patienten bestimmt war, was ihnen eine Verteidigung praktisch unmöglich machte. Das wurde damit begründet, dass das US-Bundesrecht keine medizinische Verwendung von Cannabis zulässt und diese Information deshalb für die Schuldfrage irrelevant seien. Die Geschworenen erfuhren deshalb nicht, worum es eigentlich ging, bis sie ihr Urteil gesprochen hatten.

Bundesrichter Charles Breyer folgte am Montag, 13.01.2003 einem Antrag der Staatsanwaltschaft und verbat auch den Verteidigern des Autors Ed Rosenthal (58) jegliche Erwähnung der Tatsache, dass das Cannabis, bei dessen Anbau der Cannabisexperte behilflich gewesen sein soll, für Patienten bestimmt war. Die Verteidigung darf nicht das kalifornische Gesetz erwähnen, dass vor über 6 Jahren die medizinische Verwendung von Cannabis legalisierte, oder die Verordnung der Stadt Oakland zur Regelung der medizinischen Verwendung der pflanzlichen Droge. Halten sich Rosenthal oder seine Anwälte nicht an diese Auflage, dann können sie wegen Missachtung des Gerichtes bestraft werden und der Prozess mit neuen Geschworenen neu aufgerollt werden.

Bei Aussagen unter Eid vor amerikanischen Gerichten schwören Zeugen, "die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit" zu sagen.

Green Aid-Homepage
http://www.green-aid.com

Interview mit Ed Rosenthal [San Francisco Chronicle, 25.02.2002]
http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?file=/chronicle/archive/2002/02/25/MN208192.DTL

Feds Raid San Francisco Medical Marijuana Operations, City Officials Join Angry Protests as DEA Head Speaks Same Day [WOL#224, 15.02.2002]
http://www.drcnet.org/wol/224.html#sfraids

Homepage von Ed Rosenthals Verlag
http://www.quicktrading.com


6. Kanadisches Gericht: Regeln zu Cannabismedizin zu restriktiv

Ein kanadisches Gericht hat die derzeitigen kanadischen Regelungen zur Verwendung von Cannabis als Medizin als zu restriktiv verworfen. Etwa 300 Patienten haben derzeit eine Ausnahmsgenehmigung zum Besitz von Cannabis, jedoch keine legale Bezugsquelle. Der Obere Gerichtshof in Toronto entschied, dass die Bestimmungen mehr Personen, die eigentlich Cannabis als Medizin erhalten sollten, den Zugang dazu verwehren als sie den Zugang gewähren und erklärte die Regelung für verfassungswidrig. Damit gab Richter Sidney Lederman einer Gruppe von Patienten recht, die dagegen geklagt hatten. Sie leiden an einer Reihe von Symptomen, von Multipler Sklerose bis Hepatitis C. Die Regierung hat 30 Tage, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.

Court strikes down medical-pot rules [National Post, 09.01.2003]
http://www.canada.com/national/story.asp?id=1CE9C2CC-0705-4AF7-B3BF-3B42EF3D0A2A

Cannabis in Kanada
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


7. Kanada: Zweiter Fall verworfen

Ein weiteres Gericht in Ontario, Kanada hat entschieden, dass es in Kanada kein gültiges Gesetz gegen den Besitz von bis zu 30g Cannabis gibt. Richter John Moore sprach einen Vierzigjährigen frei, der mit einer geringen Menge Cannabis in der Tasche verhaftet worden war. Am 02.01. hatte Richter Douglas Phillips entschieden, dass die Regierung versäumt hatte, innerhalb eines Jahres die nötigen Schritte zu unternehmen, die der Oberste Gerichtshof von Ontario im Sommer 2000 verlangt hatte, damit eine von ihm ausgesprochene Verfassungswidrigkeitserklärung des Cannabisverbots nicht rechtskräftig werde. Damit sei das Cannabisverbot nicht mehr rechtskräftig.

Man with joint didn't break law [London Free Press (CA), 11.01.2002]
http://www.canoe.ca/LondonNews/home.html

Kanada: Gericht erklärt Cannabisverbot für ungültig [CLN#92, 10.01.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln092.htm#6


8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik

28.02.2003-02.03.2003 Bern (CH): CannaTrade
08.04.2003-18.04.2003 Wien: UN Drogen-Konferenz
03.05.2003 Weltweit: Million Marijuana March
31.05.2003 Weltweit: Nichtrauchertag
26.06.2003 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
23.08.2003 Berlin: Hanfparade

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

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info@cannabislegal.de


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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