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Bundestagsdrucksache 11/4329
Bundestagsdrucksache 11/4329
[Adobe PDF, 29.08.1988] Auf dieses Dokument wurde u.a. in der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994 bezuggenommen. Seite 26: 6. Eine auffallend unterschiedliche Einstellungspraxis besteht jedoch gegenüber sog. Cannabistätern mit kleinen Cannabismengen zum Eigenverbrauch. Einzelne Drogenexperten und Politiker vertreten verschiedene Auffassungen darüber, ob diese Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland uneinheitlich bzw. ungerecht ist, ob mehr "Duldung" bei Erst- und Gelegenheitskonsumenten von Cannabiserzeugnissen (Marihuana und Haschisch) angebracht ist oder ob die Strafvorschriften des BtMG härter angewendet werden sollten. Der Bericht hat diese Frage bei Tätern untersucht, die ausschliesslich Haschisch in Mengen bis 5g, 10 Joints oder 10 DM Geldwert verwendet haben. Das Ergebnis der Untersuchung in Abschnitt VII zeigt eine stark unterschiedliche Einstellungshäufigkeit. Es erscheint notwendig, auf eine einheitliche strafrechtliche Behandlung von Erst- und Gelegenheitskonsumenten von Cannabis in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch hinzuwirken. Eine wichtige Frage hierbei ist, ob und in welchen Fällen strafrechtliche Maßnahmen gegen diesen Täterkreis überwiegend präventive Wirkungen gegen den Drogenmissbrauch oder überwiegend sozialschädliche Auswirkungen haben, die ein Abgleiten Jugendlicher in den Drogenkonsum fördern können.
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