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CannabisLegalNews (Nummer 88, 06.12.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Bayerische FDP stimmt für Cannabisreform
1. Bayerische FDP stimmt für Cannabisreform
Mit klarer Mehrheit hat der Landesparteitag der Bayerischen FDP einen Antrag aus Niederbayern zu "mehr Rechtssicherheit bei Cannabis" beschlossen. Der Antrag war bei einem Parteitag im Mai nicht zur Abstimmung gekommen. Mit nur geringen Änderungen setzte er sich nun durch und wird kommendes Jahr im Mai dem Bundesparteitag der FDP vorgelegt werden:
Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Cannabis
In der Begründung des Antrags wird eine möglichst weitgehende Gleichstellung von Alkohol und Cannabis im Strassenverkehr und die Herausnahme des Besitzes einer geringen Menge Cannabis (z.B. 10g) aus der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes gefordert.
Antrag (mit Begründung) zum Landesparteitag der bayerischen FDP zu Cannabis [28.05.2002]
Bayerische FDP will über Cannabisreform beraten [CLN#65, 07.06.2002]
Cannabis und die FDP
2. EU verbietet Tabakwerbung
Nur zwei von 15 EU-Ländern stimmten am Montag gegen ein Tabakwerbeverbot in der Europäischen Union: Der britischen Regierung geht das Verbot nicht weit genug, während andererseits Verbraucherschutzministerin Künast (Grüne) darin eine Kompetenzüberschreitung der EU sieht. Das europäische Parlament in Straßburg hatte dem Entwurf bereits vorher zugestimmt.
Dass ausgerechnet aus dem Verbraucherschutzministerium Kritik am Werbeverbot für eine Droge kommt, die jährlich 100.000 ihrer Konsumenten vorzeitig ins Grab bringt, ist nur einer von vielen Widersprüchen. Während bei der Cannabispolitik versucht wird, EU-weit eine einheitliche Politik vorzuschreiben (siehe CLN#87, "EU: Tabakwerbeverbot und Cannabismindeststrafen"), soll eine viel mildere Einschränkung bei der ungleich schädlicheren Droge Tabak nach Ansicht der Bundesregierung bereits eine Kompetenzüberschreitung darstellen. Wenn 3 von 5 Deutschen derzeit noch gegen eine Strafbefreiung von Cannabisbesitz sind, begründet das nach Ansicht der Politiker ein Festhalten am Verbot, wenn jedoch der selbe Prozentsatz für ein Verbot von Tabakwerbung ist (darunter sogar fast die Häfte der aktiven Raucher), dann spielt das politisch offensichtlich keine Rolle. Die Bundesärztekammer spricht von einem "skandalösen Verhalten der Bundesregierung".
Doch nicht nur die Politiker verdienen hier Kritik, sondern auch Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, die mit fadenscheinigen Argumenten die Tabakwerbung verteidigen: Wenn die "Süddeutsche Zeitung" das Verbot in einem Artikel unter dem Titel "Werbeverbote schaden der Gesundheit" kritisiert, ist wohl nur die finanzielle Gesundheit der von Werbeeinnahmen abhängigen Verlage gemeint.
Tabakwerbeverbot: EU verbannt den Marlboro-Mann [Spiegel, 02.12.2002]
Werbeverbote schaden der Gesundheit [Süddeutsche Zeitung, 03.12.2002]
Europäisches Tabakwerbeverbot: Skandalöses Verhalten der Bundesregierung [Bundesärztekammer, 02.12.2002]
Deutschland gegen Tabakwerbeverbot [Neues Deutschland, 03.12.2002]
KOPP: FDP unterstützt Künast gegen Tabakwerbeverbot [FDP.de, 03.12.2002]
PM 16: Bundesregierung arbeitet für Tabaklobby – Honorar 11,8 Mio. Euro [VfD, 05.12.2002]
Drogenwerbung muß weg! [['solid], 03.12.2002]
Fact Sheets zur Einschränkung der Tabakwerbung [Schweizer Bundesamt für Gesundheit]
EU: Tabakwerbeverbot und Cannabismindeststrafen [CLN#87, 29.11.2002]
Werbung für Drogen:
3. Keine EU-Angleichung bei Coffeeshops
Beim Treffen der EU-Justizminister in Brüssel am Donnerstag und Freitag (28./29.11.2002) lehnte der niederländische Justizminister Donner erneut die Forderung einiger anderer EU-Länder ab, die Strafen für den Verkauf geringer Mengen Cannabis in den Niederlanden auf ein Jahr Haft anzuheben. Dänemark, das bis Jahresende den EU-Vorsitz hat, verschob daraufhin eine Entscheidung. Besonders Schweden und Frankreich hatten versucht, die Niederlande zu einer Änderung ihrer Toleranzpolitik zu Coffeeshops zu bewegen.
EU: Tabakwerbeverbot und Cannabismindeststrafen [CLN#87, 29.11.2002]
4. Zweite Auflage des Cannabis-Infohefts
Vor einem Jahr veröffentlichte der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) zusammen mit akzept e.V. ein Informationsheft zu ihrer CannabisKampagne. Es wurde an alle Abgeordneten des 14. Bundestages, an die Richter des Bundesverfassungsgerichts und an Polizeipräsidenten, Landräte, Journalisten und andere Personen verteilt sowie an den Infoständen des Vereins vertrieben. Nun steht eine Neuauflage des Heftes bevor, die durch großzügige Spenden sowie durch Mitgliedsbeiträge der VfD-Mitglieder ermöglicht wurde. Sie können eine Vorabversion des Heftes bereits jetzt bei sich zuhause ausdrucken und lesen.
Cannabisreform in Deutschland - Argumente und Fakten [Online-Version, 450 KB]
Cannabisreform in Deutschland - Argumente und Fakten [Word-version zum Druck, 420 KB]
Cannabisreform in Deutschland - Argumente und Fakten [Adobe PDF zum Druck, 390 KB]
5. Jeder Euro hilft!
Im Rahmen der Studie "Cannabiskonsum - Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken" im Auftrag von Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) untersuchte Prof. Dr. Dieter Kleiber unter anderem, wieviel Geld Cannabiskonsumenten pro Monat für ihr illegales Genussmittel ausgeben. Der Mittelwert schwankte von ca. 18 Euro bei Gelegenheitskonsumenten bis ca. 87 Euro bei Dauerkonsumenten. Jeder dieser Konsumenten ist derzeit von Kriminalisierung bedroht.
Wieviel geben Cannabiskonsumenten im Mittel pro Monat für die Unterstützung von Organisationen aus, die Lobbyarbeit für eine Cannabisreform betreiben? Wir wissen es nicht. Wir wissen nur, dass es zuwenig ist. Reformorganisationen brauchen mehr materielle und ideelle Unterstützung (Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Mitarbeit), wenn nicht weiterhin jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Cannabiskonsumenten zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft werden soll.
Wir danken allen, die im vergangenen Jahr mit Spenden und/oder aktiver Mitarbeit beigetragen haben, eine Reform näher zu bringen. Wenn Sie 10, 20, 50 oder mehr Euro erübrigen können, dann spenden doch auch Sie! Der jährliche Mitgliedsbeitrag im Verein für Drogenpolitik e.V. beträgt 30 Euro, also nur 2,50 Euro pro Monat.
Ermittlungsverfahren bei Cannabis (1984-2001):
Spenden Sie für die Cannabisreform!
Was jeder einzelne tun kann:
Homepage des Vereins für Drogenpolitik e.V.:
6. US-Studie: Cannabis keine Einstiegsdroge
Eine grundlegende Annahme der Drogenpolitik der amerikanischen Regierung ist von einer Studie der privaten, amerikanischen RAND-Stiftung in Frage gestellt worden. Seit den 50er Jahren ist die Behauptung, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge" (gateway drug) zu Kokain und Heroin eines der Hauptargumente für das gesetzliche Verbot der Droge. Die RAND-Studie fand nun auf Grundlage von Erhebungen der US-Regierung, dass die Einstiegsdrogen-Hypothese unnötig war, um die tatsächlichen Verbreitungsmuster von Cannabis und von "harten" Drogen zu erklären. Vielmehr erkläre der im Schnitt um vier Jahre frühere Erstkontakt mit Cannabis als mit Heroin, der mit der stark unterschiedlichen Verbreitung beider Drogen zusammenhängt, warum nur wenige Konsumenten "harter" Drogen noch keine Cannabiserfahrung haben. Der Chef der RAND-Abteilung für öffentliche Sicherheit und Justiz, Andrew Morral, erläutert, welche Konsequenzen dies seiner Meinung nach für die drogenpolitische Strategie habe:
"Wenn unser Modell stimmt, hat es bedeutende politische Auswirkungen," sagte Morral. "Zum Beispiel spricht es dafür, dass durch eine Politik, die darauf abzielt, die Verfügbarkeit von Marihuana zu verringern oder zu beenden, eine Verringerung des Problems mit harten Drogen unwahrscheinlich ist."
In Deutschland stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 fest, dass die Einstiegsdrogen-Hypothese von Experten "überwiegend abgelehnt" wird. Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet mittlerweile Cannabis nicht mehr als "Einstiegsdroge", auch wenn viele einzelne Politiker (besonders der CDU/CSU) dies noch tun. Letztere sind damit nicht besser informiert als die Mehrzahl ihrer Wähler. In einer EMNID-Umfrage im August 2001 glaubten 70 Prozent der Bevölkerung weiterhin, Cannabis sei "für einen hohen Prozentsatz der Konsumenten die Einstiegsdroge in den Konsum von harten Drogen wie Heroin usw."
RAND Study Casts Doubt on Claims That Marijuana Acts as "Gateway" to the Use of Cocaine and Heroin [rand.org, 02.12.2002]
Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
7. Neu auf cannabislegal.de
Zum Thema "Kirche und Drogenpolitik" haben wir einige neue Dokumente online gestellt:
Caritasverband Deutschlands zur Drogenpolitik [1993]
Medidation zu Hanf [Michael Kleim, 1996]
saemann - Monatszeitung der Evangelisch-reformierten Kirche [Michael Kleim, 1996]
Drogenpolitische Thesen/ Evangel. Jugendarbeit [Michael Kleim, 22.10.1998]
Neu ist auch ein Essay über die gesellschaftliche Sichtweise von Drogen:
Die "Rauschgift"-Illusion
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
28.02.2003-02.03.2003 Bern (CH): CannaTrade
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |