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CannabisLegalNews (Nummer 45, 18.01.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. HR berichtet über Führerscheinentzug 1. HR berichtet über Führerscheinentzug In der Sendung "Dienstag das starke Stück der Woche" berichtete der Hessische Rundfunk am 15.01.2002 über die Praxis, Cannabiskonsumenten ohne jeglichen Zusammenhang zum Strassenverkehr den Führerschein zu entziehen. Daheim gekifft? Lappen futsch! Stellen Sie sich vor, die Polizei entdeckt zuhause ihre Hausbar, unterstellt Ihnen, Sie tränken regelmäßig und futsch ist der Führerschein. Unmöglich. Wenn Sie aber Haschisch zuhause haben, passiert genau dies. Drogenpolitik abstrusEine archivierte Fassung des wirklich hervorragenden Berichts ist auf Dope-TV (Rumpelstilzchen.com) online zu sehen. Wir finden, diese Sendung ist ein paar lobende Worte wert!
Schreiben Sie der Dienstag-Redaktion des HR Ihre Meinung:
Rumpelstilzchens aus dem Fernsehen gestreamte Drogen-Sendungen:
"Dienstag das starke Stück der Woche" [HR, 15.01.2002] Wir haben unsere Seite über Cannabis und Führerschein etwas überarbeitet und bei dieser Gelegenheit auch einen Artikel von Theo Pütz zum Thema online gestellt, der detailliert auf die Rechtslage eingeht.
Cannabis und Führerschein:
Drogen bzw. Cannabiskonsum und Kraftverkehr (Theo Pütz):
2. Büro der Drogenbeauftragten kritisiert VfD In einem Schreiben hat Dr. Ingo Michels vom Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung scharf auf Kritik des Vereins für Drogenpolitik (VfD) reagiert und dem VfD "Fundamentalismus" vorgeworfen. Herr Michels wiederholt dabei erneut eine Fehlinterpretation der Studie von Susanne Aulinger, die bereits die Amtsvorgängerin von Herrn Michels' Vorgesetzer verbreitet hatte:
Aber gleichwohl ist es auch so, dass eine Untersuchung des BMG und BMJ aus 1997 eine "im wesentlichen gleiche Anwendungspraxis" festgestellt hat, nach der in der Regel bei einer geringen Menge bis 10g ein Verfahren eingestellt wird Tatsächlich machte Frau Aulingers Studie im Gegensatz zu Herrn Michels' Darstellung keinerlei Angaben, welcher Anteil von Fällen, in denen es um nicht mehr als 10g ging, in den verschiedenen Bundesländern eingestellt wird. Die Studie schlüsselte nämlich nur die eingestellten Verfahren nach Cannabismenge auf. Um welche Menge es bei nicht eingestellten Verfahren ging, untersuchte die Studie gar nicht. Laut den in der Studie genannten Fallzahlen schwankt jedoch der Anteil der straflos wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichem Interesse nach §31a BtMG eingestellten Fälle von Bundesland zu Bundesland extrem, und zwar zwischen 10 und 92 Prozent der Gesamtzahl. Herrn Michels Aussage trifft daher zumindest für den Süden und Osten der Bundesrepublik Deutschland nicht zu. Von einer "im wesentlichen gleichen Anwendungspraxis" kann keine Rede sein.
Kritik des Büros der Drogenbeauftragten am Verein für Drogenpolitik [14.01.2002]
Pressemitteilung Nr. 7 des VfD [21.12.2001]
Ungleiche Rechtspraxis bei Verfahrenseinstellungen
3. Cannabis in der königlichen Familie Prinz Harry (17), der jüngere Sohn des britischen Kronprinzen Charles und auf Platz Nummer Drei der Anwärter auf den britischen Thron, hat vorigen Sommer Erfahrungen mit Alkohol und Cannabis gemacht. Er rauchte es mit Freunden, auch auf dem väterlichen Landsitz Highgrove im südwestenglischen Gloucestershire. Alkohol ist in Grossbritannien erst ab 18 legal. Cannabis ist wie in Deutschland illegalisiert. Harrys Erfahrungen sind jedoch nicht ungewöhnlich in seinem Alter: Immerhin 37,5 Prozent der befragten 15-16jährigen Schüler in Grossbritannien hatten laut einer Untersuchung im Jahre 1997 bereits Cannabis probiert. Mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Harry wäre niemandem gedient gewesen - genausowenig wie bei vielen anderen Jugendlichen in seinem Alter. Ehrliche Gespräche zwischen Eltern und Kindern wären eine bessere Vorbeugung gegen Probleme, doch das Stigma des Illegalen behindert sie. Harry wurde von seinem Vater für einen Tag in eine Drogenklinik geschickt, wo er sich mit Heroin- und Kokainabhängigen unterhalten hat. Dabei ist der Mythos von der "Einstiegsdroge" Cannabis längst wiederlegt -- Cannabis führt nicht mehr und nicht weniger zu Heroin oder Kokain als Alkohol und Nikotin das tun. Ob das Beispiel von Problemkonsumenten aber zur dauerhaften Abstinenz führt muss bezweifelt werden: Gibt es in unserer Gesellschaft kaum jemanden, der keinen Alkoholiker kennt, und doch konsumiert die Mehrzahl der Bevölkerung die Droge Alkohol. Wir wissen eben, dass die Mehrzahl der Konsumenten keine Abhängigen sind und dass negative Konsequenzen aus dem Konsum keineswegs zwingend sind. Beim Cannabiskonsum ist die häufigste ernsthafte negative Auswirkung im Übrigen die Kriminalisierung. Prinz Harrys Urahnin Königin Victoria (die Ururgrossmutter von Harrys Grossmutter, Königin Elizabeth II) hatte übrigens Cannabis noch als Medizin bei Menstruationsproblemen eingesetzt. Harrys Vater Charles erwähnte in seiner Autobiographie, dass ihm in seiner Jungesellenzeit Cannabis angeboten worden sei, er das Angebot allerdings abgelehnt habe. Der medizinischen Anwendung von Cannabis steht er jedoch scheinbar positiv gegenüber. Die Enttabuisierung von Cannabis und die Debatte um eine Straffreistellung von Cannabis wird weitergehen: Der Vorsitzende der britischen Liberaldemokraten, Charles Kennedy, forderte unterdessen, eine Liberalisierung des Cannabis-Konsums zu überdenken. Die Ereignisse um Harry seien typisch für das, was im modernen Großbritannien passiere, sagte Kennedy. Wenn selbst die königliche Familie davon betroffen sei, könne dies einer Debatte über das Thema nur nutzen.
Harry zum Drogentest [Hamburger Abendblatt, 15.01.2002]
Trouble um Harry [Potsdamer Neueste Nachrichten, 14.01.2002]
Der kleine Prinz [Berliner Zeitung, 14.01.2002]
Prince Harry taken to drink and drugs rehab clinic [Observer, 13.01.2002]
Charles Was Shocked By How Often Harry Used Cannabis [News of the World, 13.01.2002]
Prinz Harry (Homepage von Prince Charles)
Landsitz Highgrove (Homepage von Prince Charles)
Foto: Elizabeth II im Besitz von Cannabis
Informationen für Eltern und Jugendliche
Informationen zur Prävention
4. Bernard Rappaz und Schweizer Vertretungen Der Hungerstreik des Schweizer Hanfbauern Bernard Rappaz geht weiter. Mit dem folgenden Brief habe ich die Schweizer Botschaft darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall Rappaz auch im Ausland aufmerksam beobachtet wird: Sehr geehrte Damen und Herren,
Schweizer Hanfbauer im Hungerstreik:
Schweizer Vertretungen in Deutschland:
Cannabis in der Schweiz:
5. Belgischer Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung Ein Jahr nach dem Beschluss des belgischen Kabinetts zur Cannabisentkriminalisierung hat die belgische Gesundheitsministerin Magda Aelvoet einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt:
Eine klare Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Drogen ist im Rahmen des Strafgesetzes aufgestellt worden, bestätigt Magda Aelvoet, Minister für Gesundheitswesen. Der Konsum von Cannabis kann weiterhin verfolgt werden, aber der individuelle Gebrauch durch Großjährige, deren Verbrauch nicht als Problematik angesehen wird - Drogenabhängigkeit - und die keine soziale Schädlichkeit verursachen, wird nicht verfolgt.
Cannabis unter 18 Jahren verboten (La Dernière Heure, 11.01.2002)
Cannabis in Belgien:
6. Brasilien: Veto gegen Entkriminalisierung Bis vor kurzem galt in Brasilien für illegalen Drogenbesitz, egal ob für einen einzigen Cannabisjoint oder ein ganzes Kilo Kokain, eine Strafe von 6 Monaten bis zwei Jahren. Eine Gesetzesänderung in den letzten Tagen des alten Jahres sollte nun Gefängnisstrafen für einfachen Besitz ohne Handel abschaffen. Die brasilianischen Gefängnisse können jede Entlastung gebrauchen: Sie sind extrem überfüllt und gewalttätige Unruhen fast an der Tagesordnung. Die Entkriminalisierung der Konsumenten sollte nach einer Schätzungen von Staatsanwalt Ricardo de Oliveira Silva ein Drittel der Inhaftierungen ersparen. Leider scheiterte jedoch der bereits vom Parlament beschlossene Gesetzentwurf am Veto des brasilianischen Präsidenten Fernando Henrique Cardoso, der das Gesetz in seiner jetzigen Form für "verfassungswidrig" hält. Laut eines Sprechers des Präsidenten unterstützt dieser nichtstrafrechtliche Sanktionen gegen Personen, die zum ersten Mal wegen eines Verstosses gegen das Drogengesetz vor Gericht stehen. Es wird erwartet, dass Cardoso in einigen Monaten selbst einen Reformentwurf einbringen wird. Im Sommer 2001 hatte bereits Portugal, die alte Kolonialmacht Brasiliens, den Konsum von Drogen entkriminalisiert.
Cannabis in Brasilien:
7. Wir berichteten vorige Woche:
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
19.01.2002 Stuttgart: VfD-Infostand (ca. 11:00 bis 17:30 Uhr)
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
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