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Stellungnahme der SFA zur Cannabisgesetzgebung

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Entkriminalisieren Ja - Banalisieren Nein!

Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) befürwortet die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Auch der Erwerb und der Anbau von Kleinstmengen zum Eigengebrauch soll von Strafe befreit werden. Analog zu den Bestrebungen beim Tabakrauchen soll der Konsum im öffentlichen Raum jedoch strikten Einschränkungen unterliegen.

Keine Kriminalisierung der Jugend

Mehr als die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat Erfahrung mit Cannabis. Sie alle per Gesetz zu Kriminellen zu stempeln, geht nicht an. Dies um so mehr, als die gesundheitliche Gefährdung im Vergleich zu weit verbreiteten legalen Genussmitteln gemäss heutigem Forschungsstand sicherlich nicht grösser ist. Die Strafbefreiung des Cannabiskonsums bedeutet nicht, dass Cannabis völlig harmlos ist. Deshalb soll die gewerbsmässige Produktion und der Handel - abgesehen vom Kleinsthandel - mit Cannabisprodukten weiterhin verboten bleiben.

Konsumverbote sind unwirksam

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass das bestehende Konsumverbot Jugendliche vom Kiffen abhält. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass der Cannabiskonsum sich unabhängig von Veränderungen der Cannabisgesetzgebung und deren Durchsetzung verhält.

Abschaffung einer Rechtsungleichheit

Obwohl das Betäubungsmittelgesetz gesamtschweizerisch gilt, ist seine Handhabung in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich. In den einen Kantonen wird der Cannabiskonsum weitgehend toleriert, in anderen dagegen streng geahndet. Die unterschiedliche Handhabung der Gesetzgebung schafft eine Rechtsungleichheit Die unterschiedliche kantonale Handhabung des Betäubungsmittelgesetztes hat überdies keine Auswirkungen auf den Haschkonsum gezeigt.

Keine Banalisierung des Cannabiskonsums

Die SFA fordert ein gesetzlich verankertes Konsumverbot in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln usw. Damit soll klar zum Ausdruck kommen, dass der Konsum von Cannabis zwar toleriert wird, jedoch sozial unerwünscht ist. Diese Haltung steht in Einklang mit den Bestrebungen, den Tabakkonsum in der Öffentlichkeit einzugrenzen. Verstösse gegen den Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit sind disziplinarisch und nicht im strafrechtlichen Sinne zu sanktionieren.

Mehr Prävention

Drogenprävention per Strafgesetz ist nicht der richtige Weg, schafft diese doch in erster Linie stigmatisierte Aussenseiter. Es geht vielmehr darum, Jugendlichen nicht allein die Risiken eines gehäuften Cannabiskonsums aufzuzeigen - ein Grossteil unter ihnen gibt den Cannabiskonsum nach einigen Versuchen ohnehin wieder auf -, sondern auch darum, Heranwachsende "stark zu machen", um einem möglichen gewohnheitsmässigen Cannabiskonsum vorzubeugen.