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Neuigkeiten: Mai 2003
Schlagzeilen:
2,5 Tonnen Cannabis in Hamburg entdeckt
[30.05.2003]
Niederlande: Rauchverbot in Coffeeshops?
[30.05.2003]
Kanada: Cannabisbesitz bald keine Straftat mehr
[28.05.2003]
Marokko: Cannabisanbau ernährt 1 Million
[27.05.2003]
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten
[25.05.2003]
Maryland/USA: Kein Gefängnis für Patienten
[24.05.2003]
Londoner Polizeichef: "Cannabisverfolgung ist Zeitverschwendung"
[24.05.2003]
Deutschland stimmt WHO-Tabakkonvention zu
[23.05.2003]
139.082 Cannabisanzeigen im Jahr 2002
[22.05.2003]
Jahrestreffen der Grünen Hilfe
[21.05.2003]
Großbritannien: Cannabismedizin von Bayer
[21.05.2003]
Geständnis führt zu “Idiotentest”
[20.05.2003]
Belgien: Reformregierung bleibt, 3 Gramm toleriert
[19.05.2003]
Kanada: Cannabisbesitz in Ontario straffrei
[18.05.2003]
USA: Urteilsverkündung gegen Ed Rosenthal am 4. Juni
[18.05.2003]
Kanada: Reform um zwei Wochen verzögert
[16.05.2003]
Kanada: 100 Dollar Bussgeld bis 15 Gramm
[14.05.2003]
Kaupa (CSU) für Tabakwerbeverbot
[13.05.2003]
Schweiz: Rückzugsgefechte
[13.05.2003]
Thailand: Protestaktionen geplant
[13.05.2003]
In eigener Sache
[10.05.2003]
Tabak wird teurer, Cannabis bleibt steuerfrei
[10.05.2003]
Studie: Vaporisierer reduziert Schadstoffe
[09.05.2003]
USA: Ex-Drogenbeauftragter verspielte 8.000.000 Dollar
[08.05.2003]
Dänemark: Ende der "Pusherstreet"?
[08.05.2003]
Schweiz: Nationalratsdebatte auf Juni verschoben
[08.05.2003]
Schottland: Polizeiverband für Drogenreform
[05.05.2003]
Berichte vom MMM 2003
[04.05.2003]
Schweiz: Revision des BetMG im Nationalrat
[03.05.2003]
British Medical Journal vergleicht Cannabis mit Tabak
[02.05.2003]
USA: Tanzveranstaltungen werden strafbar
[02.05.2003]
Wieder ein “Haschischtoter” in Saudi-Arabien
[01.05.2003]
Thailand: Drogenpreise fallen wieder
[01.05.2003]
Dez,
Jan,
Feb,
Mär,
Apr,
Mai,
Jun,
Archiv (seit 07/2000),
Newsletter (CLN)
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30.05.2003
2,5 Tonnen Cannabis in Hamburg entdeckt
[30.05.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-05.htm#2003-05-30-hh
In einem aus dem Senegal verschifften Wohnmobil hat der Hamburger Zoll 2,5t Cannabisharz gefunden. Es wurde mit einem Röntgengerät in Hohlräumen des Fahrzeugs entdeckt. Dem tatverdächtigen britischen Eigentümer soll als Kurier eine Provision von 20.000 Pfund (28.000 Euro) für die Schmuggelaktion versprochen worden sein, also etwa 11 Cent pro Gramm Cannabis. Der Unterschied zwischen den Großhandelspreisen in Marokko und Deutschland beträgt mindestens das Zehnfache davon.
Dieser "Rekordfund" (Spiegel) entspricht rund der Häfte der im gesamten Vorjahr bundesweit beschlagnahmten Menge von ca. 5t Cannabisharz, reicht dennoch jedoch nicht an den größten Cannabisfund von 2002 heran, immerhin 4,17t Cannabiskraut aus Jamaika, die in einem Container in Bremerhaven entdeckt wurden. In den letzten Jahren wurden im Schnitt in Deutschland rund 16t Cannabis pro Jahr von Polizei und Zoll abgefangen.
Die jährlich in Deutschland konsumierte Menge dürfte jenseits von 200t liegen, womit der "bedeutendste Fund der vergangenen Jahre" (laut Kai Bukowski, Sprecher der Zollfahndung) nur jene Menge vom Markt nimmt, die ohnehin alle drei Tage in Rauch aufgeht. Allein Marokko produziert pro Jahr bis zu 2000 Tonnen Haschisch, wovon der Großteil in die EU exportiert wird und etwa jeder fünfte Cannabiskonsument der EU lebt ja in Deutschland...
2,5 Tonnen Haschisch sichergestellt
[Spiegel, 30.05.2003]
Zahlen zum Cannabisverbot - Beschlagnahmte Mengen
30.05.2003
Niederlande: Rauchverbot in Coffeeshops?
[30.05.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-05.htm#2003-05-30-nl
Eine Nichtraucherschutzmaßnahme könnte dafür sorgen, dass in niederländischen Coffeeshops ab 1. Januar nicht mehr geraucht werden darf. Bis dahin sind nach einem Gesetzentwurf alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bieten. Dann dürfte im Shop erstandenes Cannabis nur noch zuhause oder als Tee oder Gebäck oder im Heissluftinhalator konsumiert werden.
In den USA gilt ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten in New York und Kalifornien. In Irland ist ein solches Verbot geplant.
Smoking Ban Hits Cannabis Cafe Culture
[Scotsman (UK), 29.05.2003]
Cannabis in den Niederlanden
28.05.2003
Kanada: Cannabisbesitz bald keine Straftat mehr
[28.05.2003]
Am Dienstag (27.05.) hat die kanadische Regierung einen Gesetzesentwurf ins Bundesparlament eingebracht, der, wenn er in den nächsten Monaten wie erwartet angenommen wird, den Besitz von bis zu 15 g Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herabstufen würde. Die Betroffenen müssen eine Geldbusse bezahlen. Diese reicht von 100 Dollar (62 Euro) im Falle einfachen Besitzes bei Jugendlichen bis zu 400 Dollar (245 Euro) bei Besitz im Strassenverkehr, während des Begehens einer Straftat oder in oder in der Nähe einer Schule. Die Betroffenen müssen nicht vor Gericht erscheinen und erhalten keinen Eintrag ins Strafregister, bisher ein großes Problem beim Grenzübertritt in die benachbarten USA. Wer mit mehr als 30 Gramm erwischt wird, kommt weiterhin vor Gericht, zwischen 15 und 30 Gramm entscheidet die Polizei, ob es bei einem Bussgeldbescheid bleibt oder Anzeige erstattet wird.
Die Höchststrafe für Anbau soll gleichzeitig angehoben werden, vor allem auf Druck der USA. Während der Strafrahmen bei bis zu 25 Pflanzen noch abgesenkt wird, wird bei mehr als 50 Pflanzen die Höchststrafe von 7 auf 14 Jahre verdoppelt. Für Handel ist wie bisher lebenslängliche Haft möglich.
Einige Experten befürchten, dass härtere Strafen dazu führen würden, dass sich kriminelle, gewaltbereite Organisationen wie diverse Rockerbanden gegen ihre Konkurrenten um die Versorgung des lukrativen Schwarzmarkts noch stärker durchsetzen können. Besonders in der Provinz Quebec, aber auch in British Columbia sind die Hells Angels, Bandidos und andere kriminelle Organisationen im Cannabismarkt aktiv. Prozesse wegen Drogenhandels gegen Bandenmitglieder ziehen sich teilweise über Jahre hin, weil es oft schwierig ist, aussagebereite Zeugen zu finden.
Die Banden bauen nicht nur selbst an sondern zwingen auch andere Anbauer, für sie zu arbeiten. Diese können sich wegen der drohenden Strafen kaum an die Polizei wenden. Bei sogenannten "Grow rips" überfallen bewaffnete Banden ausserdem Häuser, von denen sie vermuten, dass dort Cannabis angebaut wird. Je höher die Strafen für Anbau, desto unwahrscheinlicher wird es, dass solche Überfälle gemeldet werden. Es heisst, in der Provinz Quebec, aus der heraus der bevölkerungsreiche Nordosten der USA mit Cannabis versorgt wird, haben illegale Anbauer mittlerweile mehr Angst vor den Rockerbanden als vor der Polizei.
Die Regierung will als begleitende Maßnahme zur Entkriminalisierung der Konsumenten 245 Millionen Dollar (150 Millionen Euro) für eine Anti-Drogen-Kampagne bereitstellen. Pro Kopf wären das 8 Dollar (5 Euro). Das entspricht den gesamten deutschen Pro-Kopf-Ausgaben für Drogen- und Suchtvorbeugung (Bund, Länder und Gemeinden zusammengenommen) für etwa 10 Jahre.
Ein Ausschuss des kanadischen Senats hatte vorigen September die Legalisierung von Cannabis analog zu Alkohol empfohlen, weil nur so Produktion und Handel kontrolliert werden könnten. Im Dezember schlug ein Ausschuss des Unterhauses die Entkriminalisierung des Besitzes von bis zu 30g vor. Im Jahre 1972 hatte erstmals eine kanadische Regierungskommission eine Lockerung der Gesetzgebung zu Cannabis empfohlen.
Bisher werden alljährlich in Kanada über 30.000 Menschen wegen des Cannabisverbots verhaftet, rund zwei Drittel davon wegen einfachen Besitzes.
Canada Moves to Ease Marijuana Possession Law
[New York Times (US), 27.05.2003]
Ottawa Set To Preach Evils Of Pot
[Globe and Mail (CA), 27.05.2003]
Berichte von kanadischen Ausschüssen (1972-2002)
Kriminelle Banden und Legalisierung
Cannabis in Kanada
27.05.2003
Marokko: Cannabisanbau ernährt 1 Million
[27.05.2003]
Der spanische Landwirtschaftsexperte Pasqual Moreno schätzt, dass in Marokko dieses Jahr auf einer Viertelmillion Hektar Cannabis angebaut wird, doppelt soviel wie vor drei Jahren. Etwa 200.000 Bauern mit Familien, mehr als 1 Million Menschen, sollen vom Cannabisanbau leben, berichtet der Guardian (Großbritannien). Marokko liefert etwa 70% des Haschischs, das in Europa konsumiert wird. Nach einer EU-Schätzung nimmt das Mittelmehranrainerland dadurch 2 Milliarden Euro pro Jahr ein. Mit einem Hilfsprogramm von etwa einer Million Euro versucht die EU, die Bauern zum Umstieg auf andere Produkte zu bewegen, die pro Hektar jedoch nur etwa ein Zehntel bis ein Vierzigstel des Verkaufserlöses von Cannabis liefern.
Am ehesten wird sich wohl die marokkanische Anbaufläche noch durch eine Zunahme des Anbaus in den Abhnehmerländern reduzieren. Beimengungen wie z.B. Eselmist in der Handelsware haben dem Ruf geschadet und mit dazu beigetragen, dass immer mehr Konsumenten in Europa selbst anbauen, weil sie wissen wollen, was sie da rauchen. In Großbritannien soll bereits mehr Cannabis aus einheimischem Anbau als marokkanische Importware konsumiert werden (wir berichteten in CLN#102). In der Schweiz hat der einheimische Anbau Importe sogar weitgehend vom Markt verdrängt.
Ketama Gold puts Morocco top of Europe's cannabis league
[Guardian (UK), 27.05.2003]
Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko
[CLN#102, 21.03.2003]
Was ist Haschisch?
Cannabis in Marokko
25.05.2003
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten
[25.05.2003]
Am 15. Mai wurde erstmals ein Patient, der Cannabis zu
medizinischen Zwecken verwendet, von einem deutschen Gericht
freigesprochen. Richter Bauer vom Amtsgericht Mannheim
erklärte nach Anhörung zweier medizinischer Sachverständiger,
es liege eine Notstandslage vor. Die Verwendung von Cannabis
sei daher unter den konkreten Umständen gerechtfertigt.
Im Jahre 1999 waren bei Michael F., der Cannabis gegen
Symptome der multiplen Sklerose verwendet, 200 Gramm und drei
Jahre später weitere 400 Gramm der Droge mit einem THC-
Gehalt von ca. 3 Prozent beschlagnahmt worden.
Die medizinischen Sachverständigen Dr. Zvonko Mir, Chefarzt
einer MS-Klinik in Sundern, in der der Betroffene behandelt
worden war, und Dr. Hans-Michael Meinck, Professor an der
neurologischen Klinik der Universität Heidelberg, befürworteten
die Verwendung von Cannabis vor allem wegen der ausgeprägten
Ataxie (Störung der Bewegungsabläufe) des Betroffenen.
Der Angeklagte zählte zu den Patienten, die 1999 Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot, Cannabis zu
medizinischen Zwecken zu verwenden, eingelegt hatten. Das
Gericht hatte die Kläger jedoch aufgefordert, zunächst den
gerichtlichen Instanzenweg zu durchlaufen, bevor das höchste
deutsche Gericht sich mit der Thematik befassen wollte. Es hatte
auf die Möglichkeit eines Antrages auf eine
Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte hingewiesen. Das dem
Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institut hatte jedoch in
der Folgezeit sämtliche Anträge von Patienten auf eine
medizinische Cannabisverwendung abgelehnt.
Michael F. hatte zudem vergeblich versucht, eine
Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Behandlung mit
dem Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) zu erreichen. Einige
Kassen erstatten die Therapiekosten, andere nicht. Sein
Rechtsanwalt, Robert Wenzel aus Hamburg, bezeichnet das Urteil
des Amtsgerichts daher als "konsequent und richtig". Die
Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung vor dem Landgericht
eingelegt.
Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der IACM, wies
daraufhin, dass in Deutschland zwar Dronabinol
verschreibungsfähig sei und demnächst auch ein Cannabisextrakt
verschreibungsfähig werden soll. Ohne eine Verpflichtung der
Krankenkassen zur Übernahme der Behandlungskosten seien
viele Patienten jedoch weiterhin auf den preiswerteren illegalen
Cannabis angewiesen und von Strafverfolgung bedroht.
Weil die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch eingelegt hat, geht der Rechtstreit weiter. Die Patienten brauchen für ihre Klagen dringend finanzielle Unterstützung. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat dazu ein Spendenkonto eingerichtet.
Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
Spendenkonten
Cannabis als Medizin
24.05.2003
Maryland/USA: Kein Gefängnis für Patienten
[24.05.2003]
Robert Ehrlich im US-Bundesstaat Maryland hat am Donnerstag (22.05.) als erster Gouverneur der Republikanischen Partei von Präsident Bush ein Gesetz unterzeichnet, das sicherstellt, dass wegen Cannabisbesitz angeklagte Patienten nicht zu Gefängnis verurteilt werden können. Auch eine Geldstrafe über 100 Dollar (ca. 85 €) ist ausgeschlossen. Die normale Strafe für einfachen Cannabisbesitz ohne Handel beträgt in Maryland bis zu einem Jahr Haft und $1000 Geldstrafe.
Damit haben insgesamt neun US-Bundesstaaten Gesetze die sicherstellen sollen, dass Patienten für Cannabis als Medizin nicht zu Haft verurteilt werden können. In den anderen acht Bundesstaaten ausser Maryland ist der Besitz zu medizinischen Zwecken komplett straffrei. In Deutschland können Patienten derzeit für unerlaubten Cannabisbesitz theoretisch zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.
Ehrlich Signs Medical Marijuana Bill into Law
[AP, 23.05.2003]
Cannabis in den USA
Cannabis als Medizin
24.05.2003
Londoner Polizeichef: "Cannabisverfolgung ist Zeitverschwendung"
[24.05.2003]
Chief Superintendent Anthony Wills, der Polizeipräsident des Londoner Stadtteils Hammersmith und Fulham ist für eine staatliche Kontrolle des bisher illegalen Drogenhandels, weil Repression gegen den Schwarzmarkt unwirksam sei. Strengere Gesetze sind für den erfahrenen Polizeibeamten keine Lösung:
"Es gibt einige Orte, wo Leute geköpft werden wenn sie Drogen verkaufen, aber sogar das stoppt den Handel nicht." Er ist kein Freund von Drogen: "Ich sage nicht, dass man Drogen nehmen soll. Sie sind schädlich, aber die Realität der Welt in der wir leben ist doch die: Wenn Leute Drogen wollen, kommen sie an sie heran. Drogen existieren und man kann sie nicht ausmerzen." Sorgen macht ihm der Schwarzmarkt und die Personen, die er bereichert: "Meine einzige Sorge ist, die Sicherheit der Allgemeinheit zu steigern und nicht zu erlauben, dass diese schlimmen Menschen an der Not anderer Menschen ein Vermögen verdienen." Wills zu Cannabis: "Mit der polizeilichen Verfolgung von Cannabis verschwenden wir unsere Zeit, weil ich nicht glaube, dass die Auswirkungen von Cannabis schlimmer sind als von übermäßigem Konsum von Alkohol."
Scotland Yard Chief Says Legalize It
[WOL#288, 23.05.2003]
Polizei und Cannabisreform
Cannabis in Großbritannien
23.05.2003
Deutschland stimmt WHO-Tabakkonvention zu
[23.05.2003]
Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat am Mittwoch (21.05.) in Genf im Auftrag der Bundesregierung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO zugestimmt. Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 40 Unterzeichnerstaaten ratifiziert wird, wofür in Deutschland der Bundestag zuständig ist.
Die Konvention sieht u.a. ein vollständiges Verbot der Tabakwerbung vor. Dagegen vermerkte Deutschland als einziges EU-Mitglied in einer eigenen Protokollnotiz einen Vorbehalt, das heißt, Deutschland fühlt sich an den entsprechenden Passus nicht gebunden. Die Bundesregierung nennt "verfassungsrechtliche Gründe" für diesen Schritt, eine Begründung, die nicht im Einklang mit Regelungen bei anderen legalen und illegalen Drogen steht.
Man kann durchaus argumentieren, dass ein Werbeverbot eine Einschränkung der Redefreiheit darstellt. Ein Tabakwerbeverbot wäre jedoch nicht das erste Beispiel, dass eine bestimmte wirtschaftliche Betätigung mit besonderen Einschränkungen bei Werbung verbunden ist. Bei Arzneimitteln hat der Bundestag ein eigenes Heilmittelwerbegesetz (HWG) erlassen, das regelt, wofür und wie geworben werden darf - für verschreibungspflichtige Arzneimittel etwa darf nur bei Ärzten und Apothekern geworben werden.
Der Gesetzgeber hat auch den Aufruf zum nichtmedizinischen Konsum von im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Substanzen strafbar gemacht, obwohl der Konsum eines Cannabisjoints- oder Kekses genausowenig strafbar ist wie der Konsum einer Tabakzigarette. Strafbar ist bei Cannabis nur der Besitz, Erwerb, usw. wobei hier bei geringer Schuld von Strafe abgesehen werden kann. Gerade weil der Konsum grundsätzlich straffrei ist, hat der Gesetzgeber den Aufruf dazu eigens unter Strafe gestellt, weil der allgemeine Tatbestand der “öffentlichen Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB) nicht erfüllt war. Wo bleiben hier die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung? Sie muß sich vorwerfen lassen, mit zweierlei Maß zu messen.
Sogar die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU hat sich positiv über ein Tabakwerbeverbot geäussert.
Caspers-Merk: "Meilenstein der weltweiten Tabakkontrollpolitik"
[BMGS, 21.05.2003]
Harte Zeiten für Raucher
[Neues Deutschland, 23.05.2003]
Tabak-Abkommen mit Hindernissen
[CLN#100, 07.03.2003]
Kaupa (CSU) für Tabakwerbeverbot
[CLN#110, 16.05.2003]
Werbung für Drogen
22.05.2003
139.082 Cannabisanzeigen im Jahr 2002
[22.05.2003]
Erneut ist die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots zum Vorjahr angestiegen. Die Rekordzahl von 139.082 Verfahren, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2002 (PKS) zu finden ist, entspricht einem Plus von 5,5% (2001: 131.836). In rund drei Viertel der Verfahren wird gegen einfache Konsumenten ermittelt. 100.779 Fälle oder mehr als 72% entfielen auf "allgemeine Delikte", d.h. Konsumentendelikte wie unerlaubter Besitz oder Erwerb (2001: 93.449, +7,8%) ohne Handel. Daneben wurden 34.354 Fälle von Handel oder Schmuggel (2001: 34.412, -0,2%) und 3.949 Fälle von Einfuhr nicht geringer Mengen (2001: 3.975, -0,7%) gezählt. Während also die Zahlen bei Handel und bei Einfuhr nicht geringer Mengen im Wesentlichen konstant blieben, bekamen wesentlich mehr Konsumenten mit der Staatsanwaltschaft zu tun.
2002 ist damit das 10. Jahr in Folge (seit 1993) in dem die Deliktzahlen bei Cannabis die des jeweiligen Vorjahres übertreffen. Unter dem Strich hat sich seit 1992 die Zahl der Verfahren fast verdreifacht (+188%). 55,4% aller Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) betreffen ausschliesslich Cannabis, 44,6% alle anderen im BtMG aufgeführten Drogen zusammengenommen. Fünf Jahre vorher war das Verhätnis noch fast genau umgekehrt (44,5% Cannabis, 55,5% andere Drogen). Das heisst, trotz der Cannabisentscheidung von 1993 verwendet die Polizei einen immer grösseren Anteil ihrer Mittel auf die Bekämpfung ausgerechnet der neben Koffein am wenigsten gesundheitsschädlichen unter allen verbreiteten legalen und illegalen Drogen. Gesamtbilanz bei Cannabis seit der Cannabisentscheidung von 1993: Rund eine Million Ermittlungsverfahren, davon 631.416 allein in den letzten fünf Jahren.
Vor wenigen Wochen hatte Gerlinde Kaupa, die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion noch von einem Rückgang bei Cannabisbeschlagnahmungen gesprochen und das als Rückgang des Konsums aufgrund einer repressiven Politik interpretiert (wir berichteten, CLN#108, 02.05.2003):
Positiv ist auch der gesunkene Cannabiskonsum bzw. die im vergangenen Jahr deutlich gesunkene Menge an polizeilich sichergestellten Mengen an Cannabisharz, sprich Haschich. [sic!] 16% weniger Cannabisfälle und 17% weniger Sicherstellungsmenge registrierte das Bundeskriminalamt.
Dies zeigt, dass die restriktiven Positionen von CDU/CSU hinsichtlich der Cannabislegalisierung richtig sind. Weniger legales Angebot, weniger Konsum.
Der Blick in die PKS zeigt, wie wählerisch Frau Kaupa bei der Auswahl ihrer Zahlen war. Sie erwähnt zwar den Rückgang der beschlagnahmten Harzmenge um ein Sechstel, verschweigt aber die gleichzeitige Verdreifachung bei Cannabiskraut, die das mehr als ausglich: Die Gesamtmenge an Cannabis stieg von 8,9 auf 11,1 Tonnen (was wahrscheinlich nur etwa 5% der jährlich konsumierten Menge ist). Von einem Rückgang der Fallzahlen bei Cannabis kann keine Rede sein, insbesondere bei den Verfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten.
Im Jahre 1982 verschärfte die SPD/FDP-Koalition in Bonn das damals geltende BtMG von 1971. Im folgenden Jahr wurde Helmut Kohl Bundeskanzler. Im Jahre 1984 zählte das Bundeskriminalamt 25.550 Ermittlungsverfahren wegen allgemeiner Cannabisdelikte (ohne Handel). Das schärfere Gesetz von 1982 hat nicht verhindert, dass sich ihre Zahl inzwischen vervierfacht hat.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 (HTML)
Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 (PDF)
PKS 2002 als Zip-Datei (Word97, 2 MB)
PKS 2002 Tabellen als Zip-Datei (Excel, 611 KB)
Kaupa (CSU) lobt Rückgang bei Cannabisverfolgung
[CLN#108, 02.05.2003]
Zahlen zum Cannabisverbot
21.05.2003
Jahrestreffen der Grünen Hilfe
[21.05.2003]
Seit vielen Jahren setzt sich die Grüne Hilfe (GH) für Personen ein, die wegen des Cannabisverbots Probleme mit der Justiz oder den Führerscheinbehörden bekommen.
Bei ihrem Jahrestreffen am vergangenen Wochenende wählte der Verband einen neuen Vorstand. Thomas Schneider wurde neuer 1. Vorsitzender, Benny Bänsch von der GH Leipzig 2. Vorsitzender und Martin Rediker wurde
Schatzmeister. Jo Biermanski (Alsfeld), der bisherige 1. Vorsitzende ist künftig als Pressesprecher und Öffentlichkeitsreferent für die GH tätig sein. Diese und andere Informationen finden Sie im aktuellen Newsletter der GH, den wir als Adobe-PDF-Datei online gestellt haben. Wenn Sie die Arbeit der GH unterstützen wollen, finden Sie dort auch die Adressen der Regionalstellen und das Spendenkonto der GH steht auf unserer Seite von Spendenkonten.
GRÜNE HILFE-NACHRICHTEN MAI 2003-05
[Adobe PDF, 15 KB]
Spendenkonten
21.05.2003
Großbritannien: Cannabismedizin von Bayer
[21.05.2003]
Das deutsche Pharma-Unternehmen Bayer hat mit der britischen Arzneimittelfirma GW Pharmaceuticals einen Vertrag zum Vertrieb von dessen Cannabisarzneimitteln abgeschlossen. Ein Cannabisspray, dessen Zulassung der britische Partner im März bei der Arzneimittelkontrollbehörde beantragt hat, wird aus Cannabispflanzen hergestellt, die die Firma mit staatlicher Lizenz in Treibhäusern in Südengland anbaut. Der Exklusivvertrag gilt vorerst nur für Großbritannien, kann jedoch auf andere Länder erweitert werden. Eine Zulassung der Produkte von GW Pharmaceuticals ist u.a. für den kanadischen und irischen Markt im Gespräch.
Bayer vertreibt Cannabis-Spray
[Financial Times Deutschland, 22.05.2003]
Großbritannien: Zulassung für Cannabisarznei beantragt
[CLN#106, 18.04.2003]
Auch im australischen Bundesstaat New South Wales soll Cannabis als Medizin verwendet werden. Ein entsprechendes Gesetz wird von der Regierung des Bundesstaats vorbereitet. Über einen Zeitraum von vier Jahren sollen Patienten mit schweren Krankheiten im Rahmen einer Studie Zugang zu Cannabis erhalten.
Marihuana als Schmerzmittel – Test in Australien
[n-tv, 21.05.2003]
Medical Trial Of Cannabis Use To Begin In NSW
[Australian Broadcasting Corporation (AU), 20.05.2003]
Cannabis als Medizin
20.05.2003
Geständnis führt zu “Idiotentest”
[20.05.2003]
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Führerscheininhaber allein für das Geständnis, seit zwei Jahren einmal im Monat Cannabis zu konsumieren, zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, umgangssprachlich als “Idiotentest” bekannt) verpflichtet werden kann (Aktenzeichen: 12 ME 700/02). Diese führt in aller Regel zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Gibt ein 18-jähriger Autofahrer in einem polizeilichen
Protokoll zu, dass er seit seinem 16. Lebensjahr regelmäßig (einmal im
Monat) Cannabis konsumiert, so muss er einen
medizinisch-psychologischen Eignungstest ("Idiotentest") über sich
ergehen lassen. Grund: Man kann davon ausgehen, dass seine
fahrtechnische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
(Berliner Zeitung, 26.04.2003)
Das Urteil verdeutlicht die möglichen Folgen für Cannabiskonsumenten, wenn sie Aussagen zu ihrem Konsumverhalten machen, insbesondere bei einem Gespräch mit der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Cannabisbesitz. Viele Konsumenten wissen nicht, dass man zu keiner Aussage verpflichtet ist wenn man einer Straftat verdächtigt wird. Manche hoffen auf mildere Behandlung, wenn sie der Polizei die Arbeit erleichtern. Dabei kann jedoch nur die Staatsanwaltschaft über eine Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen entscheiden, während in vielen Bundesländern die Polizei schon vorher routinemäßig die Führerscheinstelle verständigt. Deren Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung läuft dann unabhängig davon weiter, ob das Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder nicht.
Die derzeit gültige Fahrerlaubnisverordnung verneint bei “regelmäßigem” Konsum von Cannabis, der nicht näher definiert ist, die generelle Fahreignung. Warum, muß man fragen, wird einem Cannabiskonsumenten für einen Joint pro Monat der Führerschein genommen, während Biertrinker ihren Schein bei einer Flasche täglich behalten dürfen, solange sie sich nicht betrunken ans Steuer setzen?
Regelmäßigen Konsumenten wird vom Gesetzgeber die Möglichkeit eines sogenannten “Flashbacks” oder Echorausches unterstellt, der zu spontaner Fahrunfähgkeit führen soll. Experten bezweifeln jedoch, dass dieses Phänomen eine cannabisspezifische Erscheinung ist, wenn es denn überhaupt existiert – der wissenschaftliche Nachweis dafür steht nach wie vor aus. In Deutschland wurde der Echorausch in den 80er Jahren von Dr. Karl-Ludwig Täschner als Gefahr des Cannabiskonsums propagiert. Interessanterweise spielt das Phänomen, von dem in den 60er Jahren vor allem im Zusammenhang mit LSD die Rede war, in anderen Ländern in der Cannabisdebatte keine nennenswerte Rolle.
Verursacht Cannabiskonsum einen "Flashback" (Echorausch)?
Cannabis und Führerschein
19.05.2003
Belgien: Reformregierung bleibt, 3 Gramm toleriert
[19.05.2003]
Der belgische Liberale Guy Verhofstadt, unter dessen Regierung das Parlament im März den Besitz einer geringen Menge Cannabis für Erwachsene straffrei gestellt hat, kann wahrscheinlich für vier weitere Jahre im Amt bleiben. Bei der der Parlamentswahl am Sonntag errangen zwei der drei Parteien der bisherigen “Ampelkoalition”, die Sozialdemokraten und die Liberalen Zugewinne, während der kleinere Koalitionspartner, die Grünen, erheblich an Stimmen verlor und aus der Koalition ausscheidet.
Der belgische Justizminister Marc Verwilghen kündigte unterdessen ohne vorherige Rücksprache mit den Generalstaatsanwälten an, dass die Grenzmenge Cannabis, ab der eine polizeiliche Anzeige erfolgt, 3 Gramm betragen soll. Laut Gesetz vom März können bis zu 5 Gramm toleriert werden. Bei den Staatsanwälten habe es keine Einigung darüber gegeben, wieviel tatsächlich geduldet werden soll, so der Minister. Offenbar will Verwilghen mit der 3 Gramm-Grenze Kritik aus dem rechten Flügel der Liberalen Rechnung tragen, der immer noch Vorbehalte gegen die Cannabisreform hat.
Anders als bei der bundesdeutschen Regelung bei geringen Mengen, wo in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden muss und nur der Staatsanwalt oder der Richter mit Zustimmung des Staatsanwalts das Verfahren einstellen kann, schreitet die belgische Polizei bei geringen Mengen grundsätzlich nicht mehr ein, es sei denn, die Konsumenten sind noch minderjährig oder es liegt eine Belästigung oder Gefährdung Dritter vor.
Verwilghen verschärft Drogengesetz
[Het Nieuwsblad (BE), 16.05.2003]
Liberale und Sozialisten können in Belgien ohne Grüne regieren
[Märkische Oderzeitung, 19.05.2003]
Belgien: Parlament beschließt Cannabisreform
[CLN#104, 04.04.2003]
Cannabis in Belgien
18.05.2003
Kanada: Cannabisbesitz in Ontario straffrei
[18.05.2003]
Ein Berufungsgericht in der Provinz Ontario hat eine Entscheidung eines Provinzgerichts vom Januar bestätigt, dass es derzeit in Kanada kein gültiges Gesetz gegen Cannabisbesitz gibt. Die Entscheidung ist für alle unteren Gerichte in der Provinz bindend, die etwa soviele Einwohner hat wie Baden-Württemberg. Ein Drittel aller Kanadier lebt dort. In zwei anderen Provinzen wurden bereits Verfahren aufgrund der Entscheidung im Januar ausgesetzt.
Der oberste Gerichtshof von Ontario hatte in einer Entscheidung vom Juli 2000 das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, weil es Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis verweigert. Der Gerichtshof hatte der Regierung bis zum Inkrafttreten der Entscheidung eine Frist von 12 Monaten zur Änderung des Gesetzes gesetzt, die Ende Juli 2001 ablief. Die Regierung erließ zwar eine Reihe von Bestimmungen, so dass Patienten Sondergenehmigungen zum legalen Besitz beantragen konnten, ohne jedoch wie vom Gerichtshof verlangt das Gesetz selbst zu ändern oder auch nur den Patienten mit Sondergenehmigung einen legalen Zugang zu Cannabis zu verschaffen.
No Laws Ban Possession Of Marijuana, Court Rules
[Globe and Mail (CA), 17.05.2003]
Das Urteil der Ontario Superior Court im Wortlaut
Kanada: Gericht erklärt Cannabisverbot für ungültig
[CLN#92, 10.01.2003]
Cannabis in Kanada
18.05.2003
USA: Urteilsverkündung gegen Ed Rosenthal am 4. Juni
[18.05.2003]
Im Verfahren gegen den Cannabisautor Ed Rosenthal wurde eine Aufhebung des Urteils wegen eines Fehlers einer Geschworenen abgelehnt. Rosenthal wurde wegen Anbaus von Cannabis schuldig gesprochen, nachdem er den Geschworenen nicht erklären durfte, dass er im Auftrag der Stadt Oakland handelte und Anbau für medizinische Zwecke nach einem kalifornischen Gesetz von 1996 (Proposition 215) legal war.
Eine Geschworene, die vermutet hatte, dass ihr vom Richter die ganze Wahrheit vorenthalten wurde, hatte sich bei einem Anwalt zur Rechtslage erkundigt und eine falsche Auskunft erhalten. Eine Rechtsauskunft an Geschworene in einem Strafprozess ausserhalb des Gerichtssaals ist nach amerikanischem Recht unzulässig.
Nachdem das erste Verfahren gegen Rosenthal nicht für ungültig erklärt wurde, können bei einem eventuellen Berufungsprozess nur die selben Beweismittel verwendet werden wie im ersten Verfahren. Am 4. Juni wird das Strafmaß aus dem Prozess vom Februar verkündet. Nach US-Bundesrecht kann der Richter gegen Ed Rosenthal keine mildere Strafe als fünf Jahren Haft dafür verhängen, dass er krebs- und AIDS-kranken Patienten geholfen hat.
Judge Breyer denied Ed's motion for mistrial on the basis of jury
members seeking outside (incorrect) legal counsel regarding their
rights as jurors. He will still be appealing on other grounds, but in
an appeal only the same evidence will be allowed so a mistrial was
really the preferred solution.
This means that Ed' sentencing hearing will still happen on June 4,
at the ironic time of 2:15. In San Francisco, we will be gathering to
demonstrate against this miscarriage of justice starting at 1:15 on
the Turk St side of the SF Federal Building (Larkin & Turk)
(Dale Gieringer, CA NORML, 16.05.2003)
Green Aid - Prozesshile für Ed Rosenthal
Ed Rosenthal und medizinisches Cannabis in den USA
Cannabis als Medizin
16.05.2003
Kanada: Reform um zwei Wochen verzögert
[16.05.2003]
Am Dienstag (13.05.) besuchte der kanadische Justizminister Martin Cauchon seinen US-Amtskollegen John Ashcroft in Washington um ihm die Reformpläne seiner Regierung zu Cannabis vorzustellen. Am Mittwoch (14.05.) gab der Minister bekannt, dass der Reformentwurf nicht am Donnerstag ins Parlament kommen würde sondern erst etwa zwei Wochen später. Vermutlich überarbeitet die Regierung noch jenen Teil der Gesetzesänderung, der sich mit Anbau, Handel und Schmuggel befasst. Hier drängt die US-Regierung auf eine drastische Erhöhung der Höchststrafen nach US-Vorbild. Trotz Strafen bis zu lebenslänglicher Haft für Anbau oder Handel gehören die USA jedoch bei der Verbreitung des Cannabiskonsms zur Weltspitze.
Die oppositionelle New Democratic Party (NDP) kritisierte, dass die amerikanische Regierung die Pläne zu Gesicht bekam noch bevor die Abgeordneten des kanadischen Parlaments einen Blick darauf werfen konnten. Auch Joe Clark von der Conservative Party sah darin eine Frage der Souveränität und sagte, die regierenden Liberalen kümmerten sich offensichtlich mehr darum, was die Amerikaner über das Gesetz denken als um die Meinungen der gewählten Vertreter Kanadas. Cauchon dementierte, dass er sich mit Ashcroft über die Pläne "beraten" habe. Er habe ihm nur in groben Zügen den Plan vorgestellt. "Als Justizminister werde ich das tun, was ich glaube dass für die kanadische Bevölkerung gut ist."
Ottawa's Pot Plan Overhaul Delayed Two More Weeks
[Toronto Star (CA), 15.05.2003]
PM Lashed For Pot Bill's US Preview
[Winnipeg Free Press (CA), 14.05.2003]
Cannabis in Kanada
14.05.2003
Kanada: 100 Dollar Bussgeld bis 15 Gramm
[14.05.2003]
Das kanadische Justizministerium bereitet zur Zeit einen Entkriminalisierungsentwurf vor, der wahrscheinlich am Donnerstag ins Bundesparlament eingebracht wird. Laut einem Bericht der Zeitung "Ottawa Citizen" sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Besitz von weniger als 15g Cannabis als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld von 100 kanadischen Dollar (ca. 63 €) bestraft wird. Der Besitz von 15g und mehr bleibt eine Straftat, mit einer Höchststrafe von 6 Monaten Haft und 1000 Dollar Geldstrafe. Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit uns Straftat liegt damit nur halb so hoch wie von einem Ausschuss des Unterhauses im Dezember vorgeschlagen.
Während die Reform vielen Konsumenten einen Eintrag ins Strafregister und damit Probleme bei Reisen ins Nachbarland USA oder im Berufsleben ersparen soll, will die Regierung die Strafen für Anbau und Handel verschärfen. Das soll wohl vor allem die US-Regierung beschwichtigen, die wegen der Reform mit verschärften Grenzkontrollen droht, um Schmuggel zu unterbinden. Solche Massnahmen könnten viele legale Exporteure treffen, da rund 6/7 aller kanadischen Exporte in die USA gehen. Aus diesem Grund wollte der kanadische Justizminister Martin Cauchon den Plan am Dienstag seinem US-Kollegen John Ashcroft vorlegen.
Bei ihren Protesten gegen die Entkriminalisierung des Besitzes geringer Cannabismengen im Nachbarland ignoriert die US-Bundesregierung übrigens, dass ähnliche Reformen in einem Dutzend US-Bundesstaaten bereits seit drei Jahrzehnten in Kraft sind. Oregon schaffte im Jahre 1973 Gefängnisstrafen für bis zu 30g Cannabis ab, nachdem eine von Präsident Nixon eingesetzte Kommission die landesweite Entkriminalisierung empfohlen hatte. In Ohio liegt die Grenze, jenseits der nicht nur eine Geldstrafe droht, sogar bei 100g, also mehr als sechsmal so hoch wie in Canada geplant.
New charges for marijuana possession: 15 grams, $100 fine
[Ottawa Citizen (CA), 13.05.2003]
Pot Legislation Expected Next Week
[CBC (CA), 10.05.2003]
Cannabis in Kanada
13.05.2003
Kaupa (CSU) für Tabakwerbeverbot
[13.05.2003]
Als die CDU/CSU noch die Bundesregierung stellte, klagte sie gegen ein EU-weites Werbeverbot bei Tabak vor dem EU-Gerichtshof. Jetzt könnte sich ihre neue drogenpolitische Sprecherin, MdB Gerlinde Kaupa (CSU), mit einem solchen Werbeverbot durchaus anfreunden:
Langfristig ist zu überlegen, ob nicht ein generelles Tabakwerbeverbot, wie es in vielen anderen europäischen Staaten längst der Fall ist, eingeführt werden sollte.
Werbung für Tabakerzeugnisse spielt während der gesamten Sozialisation des Rauchens eine nicht unerhebliche Rolle und wirkt zunehmend animierend zum Rauchen. Immerhin gibt jeder zweite bayerische Jugendliche der Zigarettenwerbung eine Mitschuld am Nikotinkonsum.
Die CSU-Politikerin spricht sich auf ihrer neuen Website auch für eine Abschaffung aller Zigarettenautomaten aus, weil sie nicht an die Wirksamkeit des von der Bundesregierung und der Zigarettenindustrie propagierten Chipkartensystems zum Jugendschutz glaubt. Beim Thema Cannabis jedoch folgt sie weiter der Parteilinie:
Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Drogentoten kann eine weitere Legalisierung von illegalen Drogen wie Cannabis nicht befürwortet werden
2002 ist die Zahl der Drogentoten im gesamten Bundesgebiet um rund 12,2% von 1835 auf 1397 gesunken. Im Freistaat Bayern ist ein überdurchschnittlicher Rückgang von 25,8% auf 213 Drogentote zu verzeichnen.
Cannabis ist zwar nicht die Einstiegsdroge Nummer Eins. Und nicht jeder, der Cannabis konsumiert, nimmt später härtere Drogen. Doch umgekehrt hat nahezu jeder Heroinabhängige vorher Cannabis genommen.
Wenn wir dem Drogenproblem wirklich Herr werden wollen, müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, um Verringerung der Drogenkonsumenten zu erreichen. [sic] Eine Legalisierung von Cannabis kann nicht zu diesen Maßnahmen zählen.
Zu dieser Darstellung gäbe es vieles anzumerken. Eher nebensächlich dabei ist, dass laut Taschenrechner eine Abnahme von 1835 auf 1397 einem Minus von 23,7% und nicht von 12,2% entspricht und dass der Drogen- und Suchtbericht 2003 der Bundesregierung für 2002 nicht von 1397 sondern von 1513 "Drogentoten" spricht, entsprechend einer Abnahme von 17,5%. Hier sollten Frau Kaupa und ihre Mitarbeiter etwas sorgfätiger arbeiten.
Viel wesentlicher ist, dass selbst nach dem von ihr erwähnten Rückgang der Freistaat Bayern mit seinen 12 Millionen Einwohnern noch rund dreimal soviele Drogentote zu beklagen hat wie die liberalen Niederlande mit ihren 16 Millionen Einwohnern. Das spricht nicht gerade für den von der CSU propagierten harten Kurs (und ganz nebenbei bemerkt, die stärkste Zunahme bei den Drogentoten (+73%) gab es im letzten Jahr im unionsregierten Freistaat Sachsen, drogenpolitisch ebenfalls ein Hardliner).
Wenn Frau Kaupa eingesteht, dass nicht Cannabis die "Einstiegsdroge Nummer Eins" ist, lässt sie unausgesprochen, welche Drogen dann diesen Titel eher verdienen: Alkohol und Tabak. Wenn sie wirklich bereit wäre, "alle Maßnahmen [zu] ergreifen, um [eine] Verringerung der [Zahl der] Drogenkonsumenten zu erreichen", müßte sie, ihrer eigenen Logik folgend, ein Totalverbot dieser beiden Drogen fordern, die jeweils Millionen von Konsumenten zählen und die "nahezu jeder Heroinabhängige vorher genommen" hat.
Noch bleibt Frau Kaupa auf halben Wege stehen. Einserseits gibt sie zu, dass auch von ihren Freunden und Kollegen konsumierte Substanzen Drogen sind, macht aber im selben Atemzug noch Aussagen über Drogen, die, wenn man sie etwa bei Alkohol ernst nehmen würde, hierzulande zu saudi-arabischen Verhältnissen führen würden. Jüngere Politiker der CDU/CSU, wie die RCDS-Bundesvorsitzende Barbara Wnuk-Lipinski oder der ehemalige Flensburger JU-Vorsitzende Finn Age Hänsel sind da bereits einen Schritt weiter. Sie haben sich offen für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen (siehe “CDU/CSU und Cannabis”). Bis auch ein Nachfolger von Frau Kaupa diesen konsequenten Schritt tut, werden wohl noch ein paar Jahre vergehen.
Homepage von Gerlinde Kaupa - Standpunkte: Drogen
Gerline Kaupa, drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU
CDU/CSU und Cannabis
13.05.2003
Schweiz: Rückzugsgefechte
[13.05.2003]
Während im nächsten Monat der Schweizer Nationalrat über einen Reformentwurf der Schweizer Bundesregierung debattieren wird, der die Tolerierung des staatlich kontrollierten Hanfanbaus und -handels vorsieht, haben Staatsanwälte, Richter und Polizisten aus zehn Schweizer Kantonen auf einer Tagung angekündigt, dass man die Jagd auf Hanfbauern und Hanfhändler in naher Zukunft dennoch verschärfen wolle. "Null Toleranz" solle es für sie geben, wie bei den jüngsten Razzien im Tessin (wir berichteten).
Kampf dem Hanf
[news.ch, 12.05.2003]
Schweiz: Hanfrazzien im Tessin
[CLN#102, 21.03.2003]
Cannabis in der Schweiz
13.05.2003
Thailand: Protestaktionen geplant
[13.05.2003]
Der 12.06. ist als Stichtag für internationale Protestaktionen gegen die Menschrechtsverletzungen im thailändischen "Krieg gegen Drogen" ausgewählt worden. Aktivisten aus mehreren Ländern, darunter das Bundesnetzwerk Drogenpolitik der Grünen, wollen mit Unterschriftensammlungen, Briefen an Premierminister Thaksin und diplomatische Vertretungen des Landes sowie Protestkundgebungen auf die Tausende von ungeklärten Ermordungen während einer dreimonatigen Anti-Drogenkampagne vom 01.02. bis zum 30.04. hinweisen. Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass die Polizei hinter vielen der Todesfälle steht. Laut Amnesty International werden die Morde nicht ernsthaft untersucht. Wir werden Sie über konkrete Aktionen auf dem Laufenden halten.
Thailand's 'war on drugs'
[Amnesty International]
Bundesnetzwerk Drogenpolitik - Homepage
Royal Thai Embassy, Berlin
Thailand: Drogenpreise fallen wieder
[CLN#108, 02.05.2003]
Drogen in Thailand
10.05.2003
In eigener Sache
[10.05.2003]
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschift "Hanfblatt" (Nr. 83) ist ein Interview mit uns zu finden. Aus dem Leitartikel dazu:
Der Krieg im Irak ist das medienbeherrschende Thema. Und schnell kann man den Eindruck bekommen, dass die Medien tatsächlich beherrscht werden. Multimedia-Propaganda an allen Fronten. Was nützt die bunte Bilderflut, wenn jede Sendeminute hinterfragt und angezweifelt werden muss? Obwohl es zwei Parteien sind, die ihre jeweilige Position über die Medien als einzig wahre und richtige verbreiten, so steckt doch nur eine Position dahinter: Wir haben Recht und die Anderen lügen.
Kehren wir vor der eigenen Tür: Hanf ist gut und muss entkriminalisiert werden. Kiffen macht keine Probleme - geschweige denn süchtig. Oder sogar kriminell. Eine Mutter, deren 14-jähriger Sohn versucht, seine Pubertätsprobleme durch morgendliches Bongrauchen zu lösen, wird möglicherweise anderer Meinung sein. Frage: Inwieweit wird sich besagte Dame den Entkriminalisierungs-Argumenten öffnen? Oder könnte sie das ewige "An Hasch ist noch keiner gestorben, und Alkohol ist auch erlaubt" einfach nur als Propaganda abtun?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Wir haben auch keine Lösung anzubieten. Wir können nur raten, die Problematik mit größter Sorgfalt und Sachlichkeit anzugehen. So wie es beispielsweise Joe Wein versucht. Seine Internetseite http://www.cannabislegal.de dient dem Informationsrecycling für eine mögliche politische Reform. Markus Berger hat sich mit ihm unterhalten - das Interview findet ihr ab Seite 19.
hanfblatt.de - Homepage
10.05.2003
Tabak wird teurer, Cannabis bleibt steuerfrei
[10.05.2003]
Die Schachtel Zigaretten wird ab Januar um einen Euro teurer werden. Mit den Einnahmen sollen bisher von den Krankenkassen getragene Leistungen finanziert werden. Die Tabakindustrie befürchtet Umsatzverluste von 20 bis 30 Prozent wenn die Schachtel dann mehr als vier Euro kostet. Ärzte und das Gesundheitsministerium hoffen auf diese Auswirkung, denn je weniger geraucht wird, desto weniger Gesundheitsprobleme sind langfristig die Folge. Der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung spricht von 110 000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr.
Während bei Tabak schon das dritte Jahr in Folge an der Steuerschraube gedreht wird, bleibt Cannabis, die drittmeist konsumierte Droge in Deutschland nach Alkohol und Nikotin, nach wie vor komplett steuerfrei, weil sein Verkauf verbotsbedingt nur im unbesteuerten Schwarzmarkt stattfindet. In der Schweiz ist geplant, nach der Straffreistellung des Cannabiskonsums und des Besitzes eine "Lenkungsabgabe" von 8 bis 15 Franken pro Gramm auf den dann tolerierten Verkauf zu erheben, wovon man sich Einnahmen von bis zu 300 Millionen Schweizer Franken pro Jahr erwartet. Selbst wenn diese Schätzung zu hoch gegriffen wäre, dürften bei einer ähnlichen Reform in Deutschland, das 11mal mehr Einwohner hat als das reformbereite Nachbarland, eine beträchtliche Summe zusammenkommen.
Als Anfang der dreissiger Jahre die amerikanische Alkoholprohibtion nach einem Jahrzehnt wieder aufgehoben wurde, war nicht nur die Erkenntnis, dass das Verbot undurchsetzbar war und es die Kriminalität förderte, der Grund. Nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1929 vermisste man auch bitter die Steuereinnahmen auf alkoholische Getränke, die bisher ins Staatssäckel geflossen waren, während die Kosten für die versuchte Durchsetzung des Verbots von Jahr zu Jahr stiegen. So stimmten auch viele für die Reform, die selber wenig für Alkohol übrig hatten, wie z.B. viele Frauen.
Wollen Sie zum Thema Steuern und Cannabisprohibition einen Leserbrief an eine Zeitung schreiben? Es ist einacher und wirkungsvoller als Sie vielleicht denken. Das Thema Steuern ist, durch die Wirtschaftslage bedingt, in den Medien zur Zeit sehr aktuell und betrifft jeden im Land. Das Medienprojekt MAP-DE hilft mit, die öffentliche Meinung zu ändern. Werden Sie aktiv und schreiben Sie diese Woche einen Leserbrief!
Rauchen wird teurer
[Ärzteblatt, 08.05.2003]
Eichels Steuerpläne gehen in Rauch auf
[Tagesspiegel, 10.05.2003]
“Ende der Fahnenstange ist erreicht”
[Nürnberger Nachrichten, 10.05.2003]
Haschisch für die Rentenkasse
[Spiegel, 12.05.2003]
Schweiz: Nationalratskommission beschließt Reform
[CLN#104, 04.04.2003]
MAP-DE – Leserbriefe für die Legalisierung
Was verboten ist kann nicht besteuert werden
09.05.2003
Studie: Vaporisierer reduziert Schadstoffe
[09.05.2003]
Eine Studie für die amerikanische Regierung fand im Jahre 1999, dass die einzigen Risiken von Cannabis, die ausserhalb des bei Arzneimitteln üblichen Bereichs fallen, die Belastungen durch das Rauchen seien. Diese Risiken sind vermeidbar, wie eine neue Studie von MAPS und NORML in den USA zeigte. Ein Vaporisierer einer baden-württemberger Firma (Storz & Bickel GmbH & Co. KG) konnte die Belastung bei bestimmten Schadstoffen um 99% reduzieren und erzielte dabei eine gute Ausbeute des Cannabishauptwirkstoffs THC.
Der Bericht über die Analyse der Vaporisierergase wurde als Teil eines Antrags für eine nachfolgende Studie an die US-Arzneimittelaufsichtsbehörde FDA geschickt. Diese Studie mit Testpersonen soll die wahrgenommene Wirkung und den Wirkstoffpegel im Blut bei gerauchtem Cannabis mit vaporisiertem Cannabis vergleichen. Das Cannabis dafür soll von der botanischen Fakultät der Universität Massachusetts in Amherst angebaut werden.
FDA wäre sowohl für die Zulassung des (in Deutschland frei verkäuflichen) Vaporisierers als medizinisches Gerät als auch für die Zulassung von Cannabis als Arzneimittel in den USA zuständig. Derzeit ist in den USA nur eine teure synthetische Form von THC in langsam wirkender und schwierig zu dosierender Pillenform zugelassen.
MAPS/NORML Study Shows Vaporizers Reduce Toxins in Marijuana Smoke
[maps.org]
Vaporizer Research: An Update
[Adobe PDF, MAPS Bulletin, Spring 2003; Volume XIII, Number 1 ]
USA: Universität will Cannabis anbauen
[CLN#91, 27.12.2002]
Cannabis als Medizin
08.05.2003
USA: Ex-Drogenbeauftragter verspielte 8.000.000 Dollar
[08.05.2003]
Nach einem Bericht in der Juniausgabe der Zeitschrift "Washington Monthly" hat Bill Bennett, Drogenbeauftragter der US-Regierung von 1988 bis 1990 in den letzten Jahren rund 8 Millionen Dollar (7 Millionen €) in Spielcasinos durchgebracht.
Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung hatte Bennett mit seinem Bestseller "Das Buch der Tugenden" ("The Book of Virtue") eine Rolle als selbsternannter Tugendwächter der Nation übernommen. Als gefragter Redner verlangte er 50.000 Dollar pro Auftritt. Eine leitende Funktion in der Republikanischen Partei mit einem Jahresgehalt von 125.000 Dollar gab er nach kurzer Zeit wieder auf, als er erfuhr, dass er in dieser Funktion keine bezahlten Reden halten konnte. "Ich habe kein Armutsgelübde abgelegt", nannte er damals als Begründung.
Unterlagen von Casinos zeigen, dass Bennett in einem Zeitraum von zwei Monaten 1,4 Millionen Dollar für Spielschulden an Casinos in Las Vegas und Atlantic City überwiesen hatte. Am 12.06.2002 verlor er 340.000 Dollar in einem Casino in Atlantic City. Bennett bestritt die Millionenverluste. Er habe langfristig etwa soviel gewonnen wie verloren. "Ich spiele nicht um die Haushaltskasse", sagte Bennet zu einem Newsweek-Kolumnisten. "Über zehn Jahre, würde ich sagen, lag ich ziemlich nahe bei plus/minus Null."
Während seiner Amtszeit definierte Bennett Drogenkonsum als moralisches Problem das mit Willenskraft zu bewältigen sei. Dabei war er nicht nur ein Glücksspieler sondern auch selbst drogenabhängig: Bushs Drogenzar war Kettenraucher und versuchte mehrmals erfolglos, seine Nikotinsucht aufzugeben.
Der eine sucht den Adrenalinrausch am Roulettetisch, der andere mit Kokain. George W. Bush, Sohn von Bennetts ehemaligem Arbeitgeber George H. Bush, wollte dagegen einmal erleben, wie eine Landung eines Kampfflugzeugs auf einem Flugzeugträger auf offener See aus der Sicht des Piloten aussieht. Das nannte ein Sprecher des Weissen Hauses als Begründung, warum der US-Präsident und Oberkommandierende der US-Streitkräfte einen aus dem Persischen Golf heimkehrenden Flugzeugträger nicht wie üblich mit dem relativ sicheren Hubschrauber, sondern auf dem Kopilotensitz eines Jets der US Navy besuchte. Der Jet setzte mit 200 km/h auf dem Träger auf und kam auf der nur 105m langen Landebahn rechtzeitig zu stehen.
The Bookie of Virtue
[Washington Monthly, Juni 2003]
Won't You Come Home, Bill Bennett?
[Anderson Valley Advertiser, 07.05.2003]
Bush's jet flight produces a presidential first
[Tucson Citizen, 02.05.2003]
Foto eines Flugzeugträgers der Nimitz-Klasse
Drogen in den USA
08.05.2003
Dänemark: Ende der "Pusherstreet"?
[08.05.2003]
Im April berichteten wir bereits über Versuche der dänischen Regierung, den Cannabishandel im "Freistaat Christiania", einem selbstverwalteten ehemaligen Kasernengelände im Herzen von Kopenhagen, zu beenden.
Am Donnerstag, 01.05.2003 fand in der Pusherstreet eine polizeiliche Razzia statt. Seitdem stehen Polizeibusse am Eingang zum Gelände und Polizeibeamte kontrollieren die Besucher. Am Dienstag, 06.05.2003, kündigte Justizministerin Lene Espersen an, die 25-30 Verkaufsstellen für Haschisch und Marihuana auf Dauer dichtzumachen. Es wäre nicht der erste Versuch der Regierung. Cannabis ist in Dänemark seit 1955 illegal.
Dänische Regierung verbietet weiche Drogen
[Tagesanzeiger (CH), 07.05.2003]
Dänemark verbietet Drogen im "Freistaat Christiania"
[Rheinpfalz Online, 07.05.2003]
Dänemark will Freistadt Christiania auflösen
[Hamburger Abendblatt, 08.05.2003]
Foto von der Razzia auf der ''Pusherstreet''
[hampenyt.dk, 02.05.2003]
Dänemark: Aus für "Pusherstreet"?
[CLN#104, 04.04.2003]
Cannabis in Dänemark
08.05.2003
Schweiz: Nationalratsdebatte auf Juni verschoben
[08.05.2003]
Die Debatte im Schweizer Nationalrat zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes findet aus Zeitmangel erst im Juni statt. Die Reform war laut Tagesordnung für Donnerstag, 08.05.2003, den letzten Tag einer Sondersession der großen Kammer des Bundesparlaments angesetzt gewesen. Einem Antrag der Grünen, statt der Drogendebatte andere Tagesordnungspunkte der Session zu verschieben, wurde nicht stattgegeben.
Der Direkter des Schweizer Bundesamts für Gesundheit hat sich in einem Interview mit der Berner Tageszeitung "Der Bund" erneut für die Straffreiheit von Cannabiskonsumenten ausgesprochen (sehen Sie dazu auch ein schon älteres Interview mit Herrn Zeltner vom 09.10.2000).
Drogendebatte im Nationalrat erst im Sommer
[Der Bund (CH), 07.05.2003]
Cannabiskonsum: BAG-Direkor für Legalisierung
[News.ch, 06.05.2003]
«Ein Leben ohne Cannabis ist besser als eines mit»
[Sonntagsblick (CH), 09.10.2000]
Cannabis in der Schweiz
05.05.2003
Schottland: Polizeiverband für Drogenreform
[05.05.2003]
Der Schottische Polizeiverband (Scottish Police Federation) hat bei seiner Jahreskonfernz im April das bestehende britische Drogengesetz "unwirksam und veraltet" genannt. Eine königliche Kommission sollte die Möglichkeit einer Legalisierung untersuchen, so der Verband.
Scottish Police Call for Review of Britain's 'Ineffective and Outdated' Drug Laws
[drugpolicy.org, 01.05.2003]
Cops: Drugs Laws A Farce
[Daily Record (UK), 25.04.2003]
Polizei und Cannabisreform
Cannabis in Großbritannien
04.05.2003
Berichte vom MMM 2003
[04.05.2003]
Die ersten Berichte von den Veranstaltungen sind eingetroffen:
Bericht aus Flensburg:
Zum dritten Male fand in Flensburg der Hanf & Aktionstag statt - wieder parallel mit vielen Hanf-Aktionen weltweit.
Die Teilnahme am Demonstrationsumzug hielt sich in Grenzen, dennoch haben wir durch die bewaehrte Kombination von Info-Stand an der Holmnixe und dem Demonstrationsumzug viele Menschen erreichen koennen.
Die in diesem Jahr im Verhaeltnis zur Groesse des Umzugs kleinere (aber feinere;) Abschlusskundgebung bot jedem die Moeglichkeit sich frei zu äussern.
Irene Weber schloß die Veranstaltung offiziell und wies darauf hin dass das jetzige "alte" Organisationsteam dringend eine Abloesung sucht und bedankte sich bei allen Interessenten und Teilnehmern.
Personen, die Interesse haben, nächstes Jahr die Organisation der Veranstaltung zu übernehmen, können Kontakt mit Irene Weber aufnehmen: <shivamoon76@web.de>
Bilder von der Veranstaltung in Flensburg
Bericht aus Bremen:
Die Demo ist gelaufen und buten und binnen sprach von ca 200 Teilnehmenden Konsumenten. Also wesentlich weniger als im letzten Jahr...
Zwei sehr jungen Leten wurde der Joint polizeilich entwendet aber sonst gab es wohl keine besonderen Zwischenfälle!
Heute Abend gibts noch eine MMM-Party im Cinema-Cafe´ ab 22 Uhr mit Tchen-Se, Riskut und Mishiva...
Hasch mich, ich bin der Frühling
[taz Bremen, 05.05.2003]
Grußwort von Dr. Franjo Grotenhermen (IACM)
Plakat zur Demonstration
Plakat zur Veranstaltung mit Prof. Böllinger
Bericht aus Köln:
Wie in den Vorjahren hat der grow! Club / CannaCom e.V. einen Infotisch in der Füßgängerzone aufgebaut. Die Resonanz der Passaten war wieder überraschend groß, auch wenn nicht alle gleich den Sinn der Aktion verstanden... Dennoch war es wieder ein gute Möglichkeit, gerade mit den "Otto-Normal-Bürgern" zu reden und zu diskutieren. Auffällig ist dabei, das offenbar die Gründe für eine Hanf-Legalisierung langsam aber sicher auch zu Leuten gelangen, wo wir das nicht erwartet hätten.
Es wurden auch wieder Unterschriften für die "Zeig-Dich!"-Aktion gesammelt.
Wir waren selbst überrascht, wie wenig Aufwand ein Infotisch darstellt und wie viel damit erreicht werden kann...
Bericht aus Rostock:
Der internationale Hanflegalisierungstag am 3. Mai 2003 in Rostock
Viel hatten wir uns vorgenommen, schönes Wetter hatten wir uns erhofft und eine
Bühne mit Bierstand wäre auch nicht schlecht gewesen. Vollen Mutes zog dann auch
ein gutes Dutzend ['solid] 's Richtung Innenstadt. Bewaffnet mit drei
Infoständen, jede Menge Materialien (von Legalize Flyern über Bastelbögen,
Aufkleber, Poster, Hanfjournale und dergleichen) und etlichen selbstgemalten
Transparenten, erreichten wir dann auch pünktlich den Universitätsplatz,
Herzstück Rostocks. Das ständige Nieseln ließ auch ein wenig nach und nachdem
alles aufgebaut war, die Musikanlage die ersten Töne von sich gab, stieg die
Stimmung und es konnte losgehen. Passanten schauten verwundert zu uns herüber,
einige kamen interessiert auf uns zu, wir grinsten zurück und verschenkten
Infomaterialien. Der erste Kontakt war geknüpft. Bald darauf kam es zu ersten
ungezwungenen Gesprächen. Bei netter musikalischer Untermalung unterhielt man
sich, besorgte Eltern fragten ob und ab wann Kiffen gefährlich werden kann oder
ob es schlimm sei, wenn ihr Schützling im Keller Hanf züchtet. Kiddies freuten
sich über die Give Aways und selbst der härteste Dauerregen konnte uns nicht von
unserer Mission abhalten. Als dann jedoch zum zweiten Mal ein Infotisch von
einer Sturmböe umgeschmissen wurde, mitsamt den Materialien die auf ihm lagen,
kriselte es ein wenig an unserer Motivation. Irgendwie fehlte auch das
Zielpublikum, na ja, nicht das wir aufgegeben hätten. Wenig später versagte
jedoch auch noch zu allem Überfluss die Musikanlage. Wir nutzten die regenfreie
Zeit um alles abzubauen. Immerhin haben wir den Uni-Platz gute 3 Stunden
beschallt und sind etliche Materialien losgeworden. Und was wichtig ist, Rostock
war zum ersten mal dabei und das ist doch schon was.
Bericht aus Berlin:
Unsere Aktion für den Global March for Cannabis Liberation (GMfCL) lief ganz gut.
Wir trafen uns am Samstag gegen 14:00 Uhr im TACHELES im Stadtzentrum und teilten
Flugblätter, Poster und Informationsmaterial übe den GMfCL und unsere eigene Aktion,
die HANFPARADE2003 am 23. August aus. Es gab Musik und Hanfkuchen und auch Waren und
zusätzliche, allgemeinere Informationsmaterialien über Hanf. Ich schätze, dass
etwa 500 Leute vorbeikamen und es sich anschauten.
Am selben Abend organisierten wir Konzerte (3 Bands für 3 Euro) von pro-Hanf Bands wie
"The Flashbacks", "NichSchlecht" und "House Of Pancakes",
was ein Erfolg war, weil der Veranstaltungsort im TACHELES, das Cafe ZAPATA gedrängt voll war und mehr als 200 Leute die Konzerte besuchten.
Deshalb sind auch die Organisatoren in Berlin mit dem Ergebnis ganz zufrieden. Nur die Sonne hätte sich ein wenig mehr zeigen können...
Bericht aus Potsdam:
Also der Liberation Day 2003 in Potsdam war ein voller Erfolg! Unser geplantes Programm konnte mit geringfügigen Veränderungen statffinden und erfreute sich eines regen Zuspruchs. Leider spielte das Wetter bei uns nicht vollends mit, so das die Veranstaltungen die im Freien stattfanden vor allem mit Sturm, Kälte und Regenschauern kämpfen mußten. Trotz allem wurden unsere Infostände (DHV, Buchladen Sputnik und Chill Out e.V.) gut angenommen. Die Fachvorträge, der Kino- sowie die Kurzfilme waren gut besucht. Als besonders erfolgreich hat sich die Verquickung von Hanf und Gastronomie erwiesen. Ob Hanfküche, Hanftee oder die Party am Abend - hier war es immer voll und die jeweils installierten Informationsangebote wurden gut frequentiert.
Wir sind uns sicher, dass unsere Aktionen einen guten Beitrag für eine objektive Disskusion beitragen konnte. Alle Beteiligten haben sich darauf verständigt auch weiterhin zusammenzuarbeiten und für eine Liberalisierung von Hanf zu streiten.
Abschließend können wir als Organisator nur die einhellige Meinung der Veranstalter unterstützen:
Liberation Day 2004 - Wir sind dabei!!!
Bericht aus Leipzig:
Also wir werten die MMM Leipzig als vollen Erfolg.
Es waren so ungefähr 15 LKW mit Musik-Beschallung
und 1000 Leute die gefeiert haben.
Fotos gibt es unter www.technohardbeat.de
oder später unter feinkost13.org
Im folgenden noch einmal das ganze aus der Sicht der
LeipzigerVolksZeitung:
"Tanzen allein reicht nicht aus"
Sie war schrill und laut: Die Parade von etwa tausend jungen Leuten am Sonnabend durchs Zentrum sorgte gehörig für Aufsehen. Gegen 14 Uhr, rund eine Stunde verspätet, hatte sich an der "Löffelfamilie" in der Karl-Liebknecht-Straße ein bunter Musik-Tross zur dritten "Global Space Odyssee" in Leipzig mit etwa 20 Fahrzeugen in Gang gesetzt. Die Idee der Demonstranten: Sie wollen ein selbstbestimmtes Leben, eine andere Drogenpolitik - unter anderem die Legalisierung von Cannabis - und keine Ausgrenzung. Den Veranstaltern, einem Team von etwa 20 hiesigen Projekten, ist klar: "Tanzen allein reicht nicht aus." Auf die Straße zu gehen, habe keine Sinn, "wenn wir nicht gemeinsam für eine globale Friedenspolitik eintreten", so Conny vom Organisationsteam. Das Motto lautete deshalb "Rhythmus und Veränderung" - im Kleinen wie im Großen. Der Umzug über einen Teil des Rings bis zum Richard-Wagner-Hain mit Abschlussfete verlief laut Polizei ohne nennenswerte Zwischenfälle.
Bilder aus Leipzig
Bericht aus Dessau:
Das alternative Jugendzentrum aus Dessau rief zum 03.05.03
um 14:30 Uhr zum Ganja-Move auf. Ca. 70-80 Personen fanden
sich zu diesem Aufruf ein. Darunter auch Vertreter der
Grünen Jugend aus Sachsen Anhalt, sowie der Landesvorsitzende
von B90/DG aus Sachsen Anhalt.
Vor dem Start hielt ein Vertreter des Stadtjugendrings eine
Rede und danach setzte sich die Demo durch die Strassen von
Dessau in Gang. Vor der Demo fuhr ein Fahrzeug der Polizei/
Bundesgrenzschutz der den gesamten Demozug auf dem gesamten Streckenverlauf per Video aufgezeichnet hat.
Beim ersten Zwischenstopp kam ein Redner vom VfD zum Zuge
und am Ende des Strecke hielt der Landesvorsitzende von B90/DG
eine Rede.
Beim darauffolgenden Abschlussevent spielten einige Lokale
Bands und man konnte sich noch bis 22:00 Uhr dort vergnügen.
Am Rande der Abschlussversanstaltung postierte sich die Polizei
und zog willkürlich, vor allem junge, Leute heraus um sie zu
filzen. Ein grosser Fang befand sich nicht darunter, sondern es wurden den Leuten ihre geringen Mengen zum Eigenkonsum beschlagnahmt.
Bei den Reden wurde die gesamte Thematik um Cannabis angesprochen.
Bericht aus Lauterbach/Hessen:
KUNDGEBUNG "GEBT DAS HANF FREI!" IN LAUTERBACH/HESSEN
30 Hanf-FreundInnen (mit Rückrat) beteiligten sich bei Sonnenschein mit
stürmischen Winden an der MMM-Kundgebung der Grünen Hilfe Hessen in der
hessischen Provinz. Johannes Haunerdinger (PDS Hessen), Max Plenert (Grüne
Jugend Hessen), Carsten Labudda (solid-Bundesverband), Rudi Reiser
(Rheuma-Patient) und Jo Biermanski (Grüne Hilfe- Bundesverband) forderten
- Die Streichung von Cannabisprodukten aus dem BtMG
- Die Entwicklung von Abgabemodellen, z.B. nach dem niederländischen
Coffeeshop-Modell
- die Freilassung aller Cannabis-Inhaftierten
- sowie die Beendigung der Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im
Straßenverkehr.
Desweiteren wurden Protestschreiben der GHH an Bundes-Verkehrsminister
Stolpe und Christian Ströbele (B'90/Die Grünen) und Grußschreiben von Bernd
Salomon (MS-Patient) und Gabriele Gebhardt(LebensPartnerin eines
MS-Patienten) für die Cannabis-Freigabe verlesen.
Zwischen den Redebeiträgen wurden Musik-Titel zum Thema
Hanf/Cannabis/Marihuana präsentiert.
Es wurden Kontakte zwischen PDS, Grüne Jugend, solid und Grüne Hilfe
geknüpft, die eine gemeinsame MMM-Veranstaltung 2004 in Frankfurt erwarten
lassen können.
Ein Kundgebungs-Reader mit den Redebeiträgen ist von der Grünen Hilfe Hessen
(Kontakt: Jo Biermanski, Untere Fulder Gasse 12, 36304 Alsfeld,
ichhabe@gekifft.de) geplant.
Bericht aus Viernheim/Südhessen:
Auch ohne Redner war die Veranstaltung sehr gut, 4 neue Mitglieder, eine
Menge Interessenten, die Presse war da und die Bilder vom Stand sind
online.
Bericht aus Frankfurt/Main:
MMM in Frankfurt, Hanf-Initiative
Unser Infostand zusammen mit Zeig-Dich und Hanf-TV war ein „berauschender“ Erfolg. Obwohl der Stand mit 7 Aktivisten sehr gut besetzt war, mußten die Interessierten größtenteils Anstehen um an den Stand zu gelangen, Flyer zu bekommen und die Unterschriftenaktionen zu unterstützen. Rund 1000 Besucher sprechen für sich...
Legalisierungsgegner waren dagegen kaum darunter. Angesichts des Andrangs ist ihre Zahl mit einer Null vor dem Komma zu beziffern.
Es wurden viele interessante, auch heiße, Diskussionen am Stand geführt. Rund 100 Sympathisanten haben sich in die Newsliste der Hanf-Initiative eingetragen, um über die kommenden Events: Soli-Konzert in Juni, Kundgebung mit Smoke-In im Juli, oder der Fahrt zur Hanf-Parade im August, informiert zu werden und teilweise auch aktiv mitzugestalten.
Außerdem wurden rund 150 Unterschriften für „Zeig-Dich“ und „Ich habe gekifft“ gesammelt.
Allen die sich an diesem Tag gezeigt haben wollen wir hiermit herzlich DANKE sagen und versprechen: WIR MACHEN WEITER !!!
Bilder vom Infostand in Frankfurt/M:
1,
2,
3
Bericht aus Darmstadt:
Ich hatte in Darmstadt auf dem Luisenplatz einen kleinen Stand und hab
Unterschriften für die Zeig-Dich-Aktion und für die Cannabiscampagne
gesammelt. Immerhin haben 42 Leute für die Cannabiscampagne unterschrieben und 17
für Zeig-Dich .
Nächstes Jahr mit ein paar mehr Helfern wird der MMM dann auch in Darmstadt
etwas größer und dann denke ich auch daran ein paar Fotos zu machen.
Bericht aus Wien (Österreich):
Bericht vom Hanffeuer
Zum Hanffeuer 6 am 3. Mai in Wien demonstrierten etwa 2000 Menschen gegen das Cannabisverbot in Österreich. Die Veranstaltung war Teil einer Reihe von Aktionen gegen die Cannabisprohibition in mehr als 200 Städten weltweit die alljährlich am ersten Maiwochenende stattfinden.
Mit einer vorher öffentlich angekündigten "ersten Haschtrafik Österreichs" versuchten die Veranstalter, das Interesse der Medien anzuziehen. Dort konnte man jedoch noch kein Cannabis erwerben; das wäre noch strafbar gewesen. Man konnte lediglich eine Vorbestellung aufgeben für den Zeitpunkt der Legalisierung.
Das Hanffeuer war dieses Jahr wieder die größte Veranstaltung gegen das Cannabisverbot in Mai im deutschen Sprachraum und eine der größten der weltweiten Veranstaltungsreihe: In London demonstrierten 1500, in Toronto (Kanada) 3000 Menschen.
Weitere Berichte in Kürze!
Aktionen am 03. Mai 2003
03.05.2003
Schweiz: Revision des BetMG im Nationalrat
[03.05.2003]
Der Schweizer Nationalrat hat von 05.-08.05. eine Sondersession, die sich mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) befasst. Dies ist der letzte Schritt zur de-facto Legalisierung von Cannabis vor einer wahrscheinlichen Volksabstimmung. Die Redaktion von infoset.ch hat dazu eine Seite des Monats zusammengestellt, die viele interessante Dokumente zum Thema auflistet. Auch auf unserer Seite zu Cannabis in der Schweiz finden Sie Informationen zur geplanten Reform und zur politischen Diskussion zum Thema Cannabisreform bei unseren Nachbarn.
Die Schaffhauser Nachrichten berichteten am Montag, 05.05.2003:
Straffreies Kiffen?
Für Donnerstag traktandiert ist sodann die Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes. Im Einklang mit Bundes- und Ständerat will die
hier zuständige Kommission, die das Geschäft vorberaten hat, das Kiffen für
straffrei erklären. Sie schlägt gleichzeitig eine Lenkungsabgabe auf
Cannabis vor, die den Preis eines Joints ungefähr verdoppeln würde und rund
300 Millionen Franken für die AHV, die IV und die Suchtprävention einbringen
soll. Nach ihrem Vorschlag an den Gesamtrat soll (gegen den Willen des
Ständerats) das Schutzalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Nur knapp
lehnte es die Kommission ab, auch den Konsum harter Drogen wie Heroin und
Kokain zu entkriminalisieren. Widerstand gegen die Liberalisierung des
Drogenkonsums gibt es vor allem aus der SVP und aus den anderen bürgerlichen
Parteien der Westschweiz, denen das straffreie Kiffen weniger am Herzen
liegt.
Revision des Betäubungsmittelgesetzes
[infoset.ch]
Pendenzen: Der Nationalrat muss nachsitzen
[Schaffhauser Nachrichten (CH), 05.05.2003]
Cannabis in der Schweiz
02.05.2003
British Medical Journal vergleicht Cannabis mit Tabak
[02.05.2003]
Ein Leitartikel von Prof. John Henry (Imperial College, London) und Dr. William Oldfield (St. Mary's Hospital, London) in der aktuellen Ausgabe des British Medical Journal (BMJ) vergleicht Cannabis mit Tabak. Unter der hypothetischen Annahme, dass Cannabis genauso riskant sei wie Tabak nennen sie eine Zahl von jährlich 30 000 Todesfällen durch Cannabiskonsum.
Die dieser Zahl zugrundeliegenden Annahmen sind fragwürdig. Die 3,2 Millionen Cannabiskonsumenten, auf die sie einfach die Sterblichkeitsrate der 13 Millionen Zigarettenraucher in Großbritannien übertragen haben, sind all jene, die mindestens einmal pro Jahr Cannabis konsumiert haben. Anders als bei Tabak konsumiert bei Cannabis nur ein Bruchteil der Konsumenten täglich, und zwar unabhängig von der Strafverfolgung, wie Vergleichszahlen aus den Niederlanden zeigen. Selbst wenn man die Teerbelastung eines Cannabisjoints mit mehreren Zigaretten gleichsetzen würde, inhalieren selbst starke Cannabisraucher weniger Teer als durchschnittliche Zigarettenraucher. Das Abhängigkeitspotenzial von THC ist geringer als das von Nikotin. Nur ein Bruchteil der Cannabiskonsumenten konsumiert Cannabis über mehr als ein Jahrzehnt - ein wichtiger Faktor: Auch bei Tabak liegt die Sterblichkeit von Rauchern mit einem Lebenszeitkonsum von nicht mehr als 10 Schachteljahren nicht wesentlich über dem von Nichtrauchern.
Die Autoren behaupten, Cannabis in Grossbritannien Anfang der 80er Jahre habe nur ein halbes Prozent des Wirkstoffs THC enthalten, im Vergleich zu 5% heute, ohne für diese Zahlen Quellen zu nennen. Dafür gibt es nämlich keine Belege. Eine britische Studie stellte bereits in den Jahren 1975-1978 bei Cannabiskraut aus den meisten Ursprungsländern einen mittleren Wirkstoffgehalt zwischen 2 und 4% fest. Bei den Proben aus Thailand lag in dieser Studie im Jahre 1975 der mittlere THC-Gehalt bei 7,8%. Selbst wenn der THC-Gehalt im beschriebenen Maße zugenommen hätte, wäre Cannabis damit heute nicht riskanter als früher. Die BMJ-Autoren verkennen nämlich, dass wirksameres Cannabis risikoärmeren Konsum ermöglicht, weil die selbe Wirkung mit weniger Schadstoffbelastung wie Teer, Kohlenmonoxid, usw. einhergeht.
"Es gibt gegenwärtig keinen Kampf gegen Cannabis und keine klare Botschaft zur öffentlichen Gesundheit," schliessen die Autoren ihr Plädoyer. Das muss man wohl so interpretieren, dass derzeit rund 90 000 Cannabis-Verhaftungen pro Jahr in Großbritannien keine "klare Botschaft zur öffentlichen Gesundheit" darstellen. Dem können wir uns nur anschliessen. Die Konsumenten brauchen glaubwürdige und sachliche Aufklärung statt Strafverfolgung.
Comparing cannabis with tobacco
[BMJ 2003;326:942-943 , 03.05.2003]
Cannabis 'could kill 30,000 a year'
[Guardian (UK), 02.05.2003]
Antworten auf den Artikel von Prof. Henry und Dr. Oldfield
Zusätzliche Informationen:
Argument: "Hasch ist schädlicher als Zigaretten"
Studie der British Lung Foundation (BLF)
[13.11.2002]
Legalisierungsdebatte in Schottland
[CLN#100, 07.03.2003]
Cannabis und Herzinfarkt
Argument: "Cannabis kann Schizophrenie auslösen"
02.05.2003
USA: Tanzveranstaltungen werden strafbar
[02.05.2003]
Ein kontroverser Gesetzesentwurf, der dieses Jahr noch in keinem einzigen Ausschuss des amerikanischen Kongresses besprochen, geschweige denn im Kongress selbst debattiert worden war, ist trotzdem in Kraft getreten. Der sogenannte RAVE-Act wurde kurzerhand an ein Gesetz gegen Kindesentführung angehängt, das von beiden Häusern beschlossen und jetzt von Präsident Bush unterzeichnet wurde.
Das neue Gesetz ermöglicht es, Veranstalter von Musikveranstaltungen zu bestrafen, wenn ihre Besucher illegale Drogen konsumieren. Wenn sich jemand im Publikum einen Joint anzündet oder eine mitgebrachte Tablette schluckt, kann das den Veranstalter bis zu einer Viertelmillion Dollar kosten, sogar wenn er alles in seinen Kräften stehende getan hat (z.B. Kontrollen durch Ordner) um solchen Konsum zu verhindern. Nachdem 53% aller amerikanischen Highschoolabgänger Erfahrungen mit illegalen Drogen haben, ist dieses Gesetz ein Freibrief für Staatsanwälte, gegen Veranstaltungen vorzugehen, die ihnen nicht gefallen. Es wird erwartet, dass vor allem Tanzveranstaltungen mit elektronischer Musik betroffen sein werden.
Die afghanischen Taliban machten es sich da einfacher: Sie verboten einfach Musik und Tanz komplett.
The Rave Act Returns
[nomoredrugwar.org, 11.04.2003]
Drogen in den USA
01.05.2003
Wieder ein “Haschischtoter” in Saudi-Arabien
[01.05.2003]
Saudi-Arabien hat am 13.04. einen Mann aus dem Irak hingerichtet, weil er Haschisch in das Königreich eingeführt hat, gab das Innenministerium in der Hauptstadt Riyadh bekannt. Wie auch in Europa im Mittelalter werden Hinrichtungen vor einer Menge von Schaulustigen ausgeführt, indem ein Scharfrichter dem Verurteilten mit dem Schwert den Kopf abschlägt. Auch in Iran, in Malaysia und in Singapur steht auf Schmuggel oder Handel mit Cannabis die Todestrafe.
Von Cannabis sind weltweit keine Todesfälle durch Überdosierung bekannt, von staatlichen Versuchen, seinen Konsum zu verhindern, leider schon.
Drogen in Saudi-Arabien
01.05.2003
Thailand: Drogenpreise fallen wieder
[01.05.2003]
Die dreimonatige Antidrogenkampagne des thailändischen Premierministers Thaksin Shinawatra soll ein "riesiger Erfolg" gewesen sein, so die Regierung. 280 207 Drogenkonsumenten und Kleinhändler sollen sich der Polizei gestellt haben und wurden in Entziehungslager geschickt, 1 765 Großhändler und 15 244 Kleinhändler sollen verhaftet worden sein. Die Regierung hatte den Provinzgouverneuren mit Entlassung gedroht, wenn diese nicht ein Plansoll erfüllten, das darin bestand, mindestens 75% der Händler aus dem Verkehr zu ziehen. Sie können nun wohl ihre Ämter behalten, denn weniger als 78% Erfolgsquote meldete keiner. 10 der 75 Provinzen meldeten gar, 100% der Händler seien verhaftet oder tot, 40 weitere Provinzen melden eine Quote von über 90% und viele weitere über 80%.
Beeindruckende Zahlen, möchte man meinen. Doch während der Preis der als “Ya-Ba” bekannten Amphetaminpillen im Laufe der Kampagne bis auf 250-350 Baht (ca. 5-7 Euro) pro Stück gestiegen war, sind sie jetzt schon wieder für 120-200 Baht (ca. 2,50-4 Euro) zu haben. Eine Halbierung des Preises spricht nicht gerade dafür, dass wirklich über vier Fünftel aller Schwarzhändler vom Markt verschwunden sind. Die 15,5 Millionen Pillen, die von der Polizei in den drei Monaten beschlagnahmt wurden, entsprechen nach manchen Schätzungen gerade der Menge, die in Thailand in fünf Tagen geschluckt wird. Wenn das stimmt, wären kaum mehr als 5% aller Schwarzhändler erwischt worden.
Es bleibt deshalb abzuwarten, ob der “Erfolg” der Antidrogenkampagne so dauerhaft sein wird wie der Schaden, der für den Rechtsstaat und die Menschenrechte durch zahlreiche, scheinbar staatlich sanktionierte Morde entstand. Wahrscheinlich wurden im Verlauf der Kampagne rund 3000 Menschen getötet, ohne dass Schuldige dafür zur Rechenschaft gezogen wurden.
Campaign hailed as a huge success
[Bangkok Post (TH), 01.05.2003]
Thai Drug Addicts Sent To 'Boot Camp'
[BBC News, 24.04.2003]
Thailand: 1.897 Tote in zwei Monaten
[CLN#104, 04.04.2003]
Drogen in Thailand
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