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29.12.2004 Jahresrückblick 2004
[29.12.2004]
Jahresrückblick 2004
27.12.2004 Afghanistan: Karzai sagt Opiumanbau den Kampf an
[27.12.2004] Experten schätzen, dass derzeit zwischen der Hälfte und zwei Drittel des afghanischen Volkseinkommens auf den Drogenanbau- und Handel entfallen. Eine völlige Einstellung des Anbaus hätte damit beträchtliche Auswirkungen auf die marode Wirtschaft des Landes und ist auch kaum durchsetzbar. Nach wie vor wird Karzai oft spöttisch als "Bürgermeister von Kabul" bezeichnet, weil die Macht der Zentralregierung kaum über die Hauptstadt hinausreicht. Die geplante Reduzierung der US-Truppen im Land, die verstärkt ihren Kollegen im Irak aushelfen sollen, ist nicht gerade förderlich für die Stärkung der Zentralregierung. In den drei Jahren seit dem Sturz der fundamentalistischen Taliban ist der Anbau auf historische Rekordwerte angestiegen. Der Markt ist mit Opium geradezu überschwemmt und die Preise sind gefallen. Eine teilweise Reduzierung der Anbaumenge könnte dem Preisverfall entgegenwirken und die Gewinnspannen stabilisieren. Profitieren würden davon die "Warlords", die Kommandeure ethnischer Milizen, die nach wie vor in den Provinzen den Ton angeben. Viele von ihnen sind in den Opiumhandel verwickelt, mit dem sie sowohl den Krieg gegen die sowjetischen Besatzungstruppen als auch später gegen die Taliban finanzierten. Ohne ihre Hilfe hätten die USA die Taliban nicht so schnell aus Kabul vertreiben können.
Einzelkämpfer am Hindukusch
[Münchner Merkur, 17.12.2004] 24.12.2004 Frohe Weihnachten!
[24.12.2004] Ein Jahresrückblick auf 2004 folgt demnächst. Joe Wein und Familie
20.12.2004 USA: DEA verhindert Cannabis-Studie
[20.12.2004] Jetzt, da der Antrag offiziell abgelehnt ist, besteht in den USA keine Aussicht auf einen lizenzierten Lieferanten von Cannabis für medizinische Studien, die nach Bundesgesetzen eine Zulassung als Arzneimittel ermöglichen könnten. Der einzige legale Hersteller, die Universität von Mississippi, produziert minderwertiges Cannabis, das sich nicht für Studien eignet. Im kommenden Frühjahr wird mit der Bekanntgabe einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gerechnet, ob der Kongress (das US-Bundesparlament) nach der Verfassung überhaupt Gesetzgebungskompetenz für Cannabis hat, das in Bundesstaaten angebaut und medizinisch verwendet wird, in denen Landesgesetze die medizinische Verwendung gestatten, wenn es nicht über Grenzen zwischen Bundesstaaten gehandelt wird. Die US-Bundesregierung beruft sich beim Verbot auf den 10. Verfassungszusatz, der den Handel zwischen Bundesstaaten betrifft. Er war ursprünglich dazu erlassen worden, um Handelshindernisse zwischen Bundesstaaten ausräumen zu können, also genau den gegenteiligen Zweck.
Up In Smoke: A Setback For Medical Marijuana
[Boston Phoenix (US), 17.12.2004]
USA: Wissenschaftler klagen gegen Regierung
[CLN#166, 23.07.2004] 20.12.2004 Bhutan erlässt Tabak-Prohibition
[20.12.2004] Auf Zuwiderhandlungen steht eine Geldstrafe von bis zu US$210. Das ist mehr als ein durchschnittliches Jahreseinkommen, aber wohl deutlich weniger als eine einzige LKW-Ladung Schwarzmarkttabak einbringt.
Himalaya-Königreich Bhutan wird erstes nikotinfreies Land der Erde
[aerzteblatt.de, 17.12.2004] 20.12.2004 USA: Der Tod eines Reporters
[20.12.2004] In einer Artikelserie in den "San Jose Mercury News" (SJMN) und seinem 1998 veröffentlichten Buch "Dark Alliance" dokumentierte Webb detailliert und mit Interviews mit Augenzeugen, wie vom CIA unterstützte nikaraguanische Contras in den 80er und 90er Jahren direkt unter den Augen des US-Geheimdienstes tonnenweise Kokain über Zentralamerika in die USA schmuggelten. Zu Crack weiterverarbeitet wurde es dann von Banden wie den "Crips" und den "Bloods" in Los Angeles und anderen US-Großstädten verkauft. Webb gewann mehr als 30 Preise für seine journalistische Arbeit, darunter auch einen Pulitzer-Preis (1990). Doch der brisante Bericht über die CIA-Verwicklungen sollte für ein rasches Ende seiner Laufbahn bei großen Tageszeitungen sorgen. Der SJMN-Herausgeber distanzierte sich von ihm während die "New York Times", "Los Angeles Times" und die "Washington Post" seine Berichterstattung verrissen. Im folgenden Jahr verließ er – nach neun Jahren – seinen Job bei den SJMN. Eine Untersuchungskommission des amerikanischen Kongresses und zwei Aufsichtsberichte das CIA bestätigten jedoch die wesentlichen Fakten der Artikelserie und des im Jahre 1998 veröffentlichten Buchs.
Obituary: Gary Webb, prize-winning investigative reporter
[Sacramento Bee, 12.12.2004]
USA: Der 3,7 Millionen Euro Werbespot
[CLN#48, 08.02.2002] 16.12.2004 Berlin: "Senat ignoriert Abgeordnetenhaus"
[16.12.2004] Schon im April hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass Cannabiskonsumenten weiter entkriminalisiert werden sollen. Konkret sollen Strafverfahren beim Besitz von 15 - 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch eingestellt werden. Damit diese Regelung bei den Staatsanwälten verbindlich wird, ist noch eine Verfügung des Senates notwendig. Diese einfache Änderung der Verfahrensweise ist aber bis heute nicht durchgeführt worden. Dabei wird bundesweit bereits davon ausgegangen, dass in Berlin eine Grenze von 30 Gramm gilt. Insbesondere für Berliner Cannabiskonsumenten entsteht dadurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
DHV-Pressemitteilung
[handverband.de, 15.12.2004]
Deutscher Hanf Verband - Homepage 10.12.2004 75 Jahre Cannabisprohibition in Deutschland
[10.12.2004] Dass der "indische Hanf" verboten wurde, ist einem Beschluss der Genfer Opiumkonferenz von 1925 zu verdanken, der mit diesem Reichstagsbeschluss von Deutschland ratifiziert wurde. Ein "Cannabisproblem" gab es damals trotz legaler Verfügbarkeit nicht. Das Verbot in Deutschland entstand allein aus aussenpolitischen Gründen. Zwei Tage vor dem 75. Jahrestag erhielten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses je ein Exemplar des "Globalen Cannabisregulierungsmodells 2004" vom Verein für Drogenpolitik e.V. In dieser Broschüre werden Alternativen zur Cannabisprohibition aufgezeigt. Sie ist auf der VfD-Website als PDF-Datei zum Download erhältlich.
Verein für Drogenpolitik - Homepage
06.12.2004 CSU ignoriert Grundgesetz
[06.12.2004] Der Konsum selbst ist ausserdem grundsätzlich nicht strafbar, weil in unserem Rechtssystem Selbstschädigung nicht Gegenstand des Strafrechts ist. Wer sich z.B. selbst in den Finger schneidet, kann nicht wegen Körperverletzung angezeigt werden. Der Erwerb und Besitz von Cannabis sind überhaupt nur über eine Behelfskonstruktion strafbar, indem sie nämlich die Möglichkeit beinhalten, dass der Besitzer anderen Gelegenheit zum Konsum bietet. Er könnte z.B. Cannabis verschenken, so wie jemand eine Zigarette hergibt oder jemandem von seinem Maßkrug trinken lässt.
Doch Experten warnen: Fast jeder Junkie hat mit Hasch oder Marihuana begonnen. Das Beispiel Holland hat gezeigt, daß die Legalisierung von Drogen der völlig falsche Weg ist. Wir müssen unsere Kinder davor schützen und dürfen uns nicht mit Drogen arrangieren. Politiker, die für die Freigabe von Drogen demonstrieren, sind verantwortungslos. Gerade Erwachsene müssen bei diesem Thema Vorbild sein. Es darf nicht sein, daß Eltern vor ihren Kindern einen Joint rauchen.Hier gräbt Söder wieder das überholte Argument der "Einstiegsdroge" aus. Tatsächlich greift kaum jemand zu Heroin, der nicht vorher regelmässig Alkohol und Nikotin konsumiert hat. Der Grossteil der Alkohol-, Nikotin- und Cannabiskonsumenten greift jedoch nie zu Heroin und die CSU fordert sinnvollerweise auch kein Alkohol- und Tabakverbot. Andererseits verhindert eine besonders intolerante Cannabispolitik wie in Bayern jedoch keine Probleme mit anderen Drogen. Im Gegenteil: Allein München meldete im Durchschnitt der letzten Jahre pro Jahr etwa soviele "Drogentote" wie die gesamten Niederlande, die zwölfmal soviele Einwohner zählen. An diesem Kriterium gemessen, müsste Bayern die niederländische Politik übernehmen und nicht umgekehrt. Die CSU-Rhetorik ist ein wenig verwunderlich. Selbst im von der CSU regierten Bayern gilt schliesslich bei Cannabis keine "null Gramm" Grenze. Auch an bayerischen Gerichten ist man zumindest so realistisch, bei Mengen unterhalb 0,5 bis 3 Gramm (je nach Fall) das Verfahren einzustellen. In Berlin und Schleswig-Holstein werden jedoch Verfahren bis zu 30g eingestellt, ohne dass es deshalb mehr Probleme mit übermässigem Konsum gäbe. Im Gegenteil: Bei einer Studie, die vor zwei Jahren Cannabiskonsum unter Schülern in mehreren deutschen Grossstädten verglich, lag ausgerechnet die bayerische Landeshauptstadt an der Spitze! Worum es bei diesem Artikel wahrscheinlich wirklich geht: Anfang 2005 wird eine lange erwartete Studie des Max Planck Instituts in Freiburg veröffentlicht, die sich mit der derzeitigen Rechtspraxis bei Cannabis beschäftigt. Wenn sie wie erwartet die Existenz einer ungleichen Rechtspraxis bestätigt, die der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1994 zuwiderläuft, wächst der Druck auf die Länder, sich auf eine bundesweit einheitliche Mengenregelung zu einigen. Die SPD wird wahrscheinlich für eine Grenze von 10g oder 15g eintreten. Die offizielle Position der CDU ist, bundesweit bei höchstens 6g (wie etwa in Baden-Württemberg) von Strafe abzusehen. Indem die CSU nun mit (verfassungswidrig niedrigen) 0g ins Rennen geht, erhofft sie wahrscheinlich, bundesweit 6g als Kompromiss durchsetzen zu können.
Söder fordert Verbot von Haschisch
[Handelsblatt.com, 05.12.2004]
Rechtsungleichheit i.d. Ländern (§ 31a)
Cannabis in Bayern 01.12.2004 Neue Studie der BzgA veröffentlicht
[01.12.2004] Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, gab anlässlich einer Cannabiskonferenz, bei der auch die Ergebnisse der BzgA-Studie vorgestellt worden waren, eine Pressemitteilung heraus: Dazu erklärt Marion Caspers-Merk: "Der Cannabiskonsum hat heute eine andere Dimension als noch zu Flower-Power-Zeiten, als am Wochenende vielleicht mal ein Joint die Runde machte. Überall in Europa nimmt der Cannabiskonsum zu. Die große Mehrheit der Konsumenten belässt es bislang bei einem bloßen ‚Probieren‘. Gleichzeitig kiffen aber immer mehr junge Leute in exzessivem Ausmaß und sind praktisch den ganzen Tag ‚breit‘. Hiervon sind besonders junge Männer betroffen, die sich noch in der schulischen bzw. beruflichen Orientierungsphase befinden. Frau Casper-Merks Bemerkungen über die "Flower-Power-Zeiten" erinnern an jenen scherzhaften Kommentar, der auf die Einflüsse von Cannabis auf das Kurzzeitgedächtnis anspielt: "Wer sich an die 60er Jahre erinnert, der war damals nicht mit dabei!" Vergessen ist Tagesthemen-Sprecher Ulrich Wickert, der 1968 unter dem Einfluss von Haschischtee 16 Stunden berauscht war. Wenn damals der Cannabiskonsum tatsächlich immer so moderat war wie unterstellt, was ist dann mit all den Menschen, die damals dafür kriminalisiert wurden? Warum hat die SPD damals das Betäubungsmittelgesetz geschaffen? Frau Caspers-Merk, wollen Sie sich bei den Mitmenschen entschuldigen, die damals vom Staat für einen gemeinsam am Wochenende gerauchten Joint kriminalisiert und ausgegrenzt wurden? Zurück in die Gegenwart: Ein fallendes Einstiegsalter (auch wenn es sich nur um ein Jahr über ein Jahrzehnt hinweg handelt) zeigt, dass die bisherige Kriminalisierungspolitik kein wirksames Mittel zum Jugendschutz war und ist. Im Gegenteil, indem der Gesetzgeber versucht, Cannabiskonsum mit dem Strafrecht zu bekämpfen, also dem kostspieligsten Mittel in seinem Arsenal, vergeudet er knappe Mittel für wirksamere Prävention. Wie soll Jugendschutz unter einem Gesetz funktionieren, das derzeit bei der Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes nicht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unterscheidet? Wenn der Gesetzgeber vermitteln will, dass Cannabis besondere Risiken für Jugendliche birgt, muss er andere Wege gehen, zum Beispiel staatlich kontrollierten Vertrieb nur an Erwachsene, der ganz nebenbei gezielte Aufklärung für Jugendliche mitfinanzieren kann.
BzgA - Aktuelle Studien
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