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Neuigkeiten: Februar 2002

Schlagzeilen:
Cannabiskonferenzen in Belgien und Grossbritannien [27.02.2002]
"Drogenprozess mit politischer Tragweite" [26.02.2002]
INCB kritisiert Cannabisentkriminalisierung und Konsumräume [27.02.2002]
Innenminister Schily kritisiert Niederlande [26.02.2002]
"USA Today"-Anzeige zu Drogen und Terror [26.02.2002]
"Kiffende Killer" [24.02.2002]
"Die größte Heroin-Regierung aller Zeiten" [24.02.2002]
Neu auf cannabislegal.de [23.02.2002]
BR Zündfunk: Wer hat Führerscheinprobleme? [22.02.2002]
FDP für Cannabislegalisierung [21.02.2002]
Europäische Cannabiskonferenz in Belgien [21.02.2002]
Italien: "Joint nicht schlimmer als Feierabendbier" [21.02.2002]
Cannabisdemonstrationen am 4. Mai 2002 [20.02.2002]
Depressionen bei täglichem Cannabiskonsum [18.02.2002]
Tagung "Cannabispolitik im europäischen Vergleich" [13.02.2002]
Financial Times: US-Regierung ignoriert Opiumanbau [18.02.2002]
Schill-Partei will Drogenhandel verbieten [18.02.2002]
Schill-Haartest findet keine Drogenspuren [18.02.2002]
GB: Innenausschuss empfiehlt Straffreiheit von Cannabisbesitz [18.02.2002]
Offener Brief an das bayerische Innenministerium [17.02.2002]
NL: Gesundheitsministerium gibt Cannabisanbau in Auftrag [16.02.2002]
USA: Drogenpolizei durchsucht Cannabisclubs [13.02.2002]
Jamaika: Abgeordnetenhaus berät Cannabisreform [13.02.2002]
Schill unterzieht sich Haartest [12.02.2002]
CSU betont ungleiche Rechtspraxis im Ländervergleich [10.02.2002]
Panorama: Augenzeuge sah "weißes Pulver" bei Schill [08.02.2002]
Verurteilung wegen unter 10g Cannabis? [06.02.2002]
Hamburg stoppt Spritzentausch [06.02.2002]
Zweiklassenrecht in der Drogenpolitik? [03.02.2002]
Cannabis als Medizin - Selbstbezichtigung
Diskussionsforum zur CannabisKampagne eröffnet
Neu auf cannabislegal.de
Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 
Wichtige Neuigkeiten:
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Infoheft zur Cannabislegalisierung
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Rechtsgleichheit / § 31a
Führerscheininfos
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):

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Bundestagswahl (22.09.2002)

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28.02.2002

Cannabiskonferenzen in Belgien und Grossbritannien [27.02.2002]
Am Montag dem 25.02.2002 veranstalteten die Gesundheitsminister Belgiens, der Niederlande, Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz in Brüssel gemeinsam eine europäische Konferenz zu Cannabis. Thema der Veranstaltung war der derzeitige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Cannabis. Dazu wurde ein Fragenkatalog an 15 wissenschaftliche Autoren versandt. Die Antworten wurden 30 unabhängigen internationalen Gutachtern vorgelegt. Während der Veranstaltung hatten die Autoren Gelegenheit, ihre Ergebnisse zu folgenden Themen vorzustellen: Epidemiologie von Cannabisgebrauch, Auswirkungen auf Gesundheit und Verhalten (besonders am Steuer), Vorbeugung und Behandlung bei Missbrauch sowie das Verhältnis von Polizei und Justiz zum Cannabisgebrauch.

Die Erkenntnisse sind laut der Schweizer Bundesrätin Ruth Dreifuss nicht nur eine Unterstützung für die Forschung, sondern können auch in die politische Debatte eingebracht werden.

Cannabisforschung: Ruth Dreifuss sass auf der Schulbank [news.ch, 25.02.2002]

Zusammenfassung des Herausgebers (Editorial Summary):
Microsoft Word (doc), Adobe Acrobat Reader (PDF)

Empfehlungen der Wissenschaftler:
Microsoft Word (doc), Adobe Acrobat Reader (PDF)

Europäische Cannabiskonferenz in Belgien

Am 19.02.2002 fand eine Cannabiskonferenz in Liverpool statt. Britische Experten sprachen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Cannabis. Ein Vertreter des niederländischen Gesundheitsministeriums machte das Publikum mit dem "niederländischen Modell" und den recht positiven praktischen Erfahrungen daraus vertraut. Bei den ca. 200 Teilnehmern handelte es sich vorwiegend um Ärzte, Polizeibeamte, Richter, Bewährungshelfer, Studenten- und Jugendvertreter, Lehrer und Drogenberater.

Solche Veranstaltungen werden auch in Deutschland nötig sein um einen neuen drogenpolitischen Konsens zu erreichen.

Cannabiskonferenz in Liverpool [LCA, 19.02.2002]
Cannabis in Großbritannien


27.02.2002

"Drogenprozess mit politischer Tragweite" [26.02.2002]
Nachdem ein Brandenburger Staatsanwalt eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Shuld abgelehnt hat, gab Richter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau bekannt, dass er am 11.03.2002 zwei namhafte Drogenexperten bei einem anderen Prozess als Gutachter vorladen wird. Prof. Dieter Kleiber hat bereits 1997 und 1998 zwei Cannabisstudien für Gesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt. Peter Cohen vom Zentrum für Drogenforschung (CEDRO) der Universität Amsterdam gehört zu den weltweit führenden Drogenexperten.

Hintergrund ist das Rechtsgefälle zwischen östlichen Bundesländern wie Brandenburg und anderen Bundesländern. Am 9.3.2002 werden es 8 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer zu einer im wesentlichen einheitlichen Rechtspraxis bei der straffreien Verfahrenseinstellung verpflichtet hat, die es bis heute nicht gibt.

Zur Verfassungsgerichtsentscheidung von 1994 kam es, nachdem Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck verschiedene Experten zu Cannabis angehöhrt hatte und daraufhin den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung auf Verfassungsmässigkeit vorlegte. Nun spricht die Märkische Allgemeine von einem "Drogenprozess mit politischer Tragweite." Wenn die Politiker nicht handeln um eine einheitliche Rechtspraxis auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse herzustellen, ist es nur eine Frage der Zeit, wann diese Frage wieder beim Bundesverfassungsgericht landen wird.

Der VfD erinnert an den 8. Jahrestag der Cannabisentscheidung am 09.03. in Stuttgart mit einem Infostand, andere Infostände sind ebenfalls geplant.

Amtsrichter lässt Wirkung von Cannabis prüfen [Berliner Zeitung, 27.02.2002]
Gutachten für Brandenburgs Justiz [Märkische Allgemeine, 26.02.2002]
Ungleiche Rechtspraxis bei Verfahrenseinstellungen (§31a)
Der Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck
Die Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts


INCB kritisiert Konsumräume und Cannabisentkriminalisierung [27.02.2002]

Die UN Drogenkontrollbehörde INCB kritisierte in ihrem Jahresbericht 2001 die Entkriminalisierung von Cannabis in mehreren Ländern Europas. Der Konsum von Cannabis werde zunehmend toleriert. Ob Repression überhaupt ein geeignetes Mittel ist, diese Frage stellt sich für das INCB gar nicht:

Some countries in western Europe have decriminalized offences related to the possession and abuse of controlled drugs and openly tolerate the abuse of drugs, particularly cannabis and MDMA (Ecstasy). The Governments of those countries should consider whether that is the proper strategy for achieving the targets set by the General Assembly at its twentieth special session, in particular the target of significantly reducing drug abuse by the year 2008. So far, none of the Governments concerned have been able to provide to the Board information showing that the application of such measures reduces the demand for illicit drugs.
500. As long as there is no significant reduction of the demand for cannabis in most parts of western Europe, where cannabis abuse is increasingly tolerated, the success of all eradication efforts made by Governments outside of Europe is bound to be limited.
(...)
The Board would like to remind States that article 3, paragraph 2, of the 1988 Convention requires each party to that Convention to establish as a criminal offence under its domestic law, when committed intentionally, the possession, purchase or cultivation of narcotic drugs or psychotropic substances for personal consumption contrary to the provisions of the 1961 Convention, the 1961 Convention as amended by the 1972 Protocol, or the 1971 Convention, keeping in mind that parties have to meet their fundamental obligation under all three conventions to limit the use of controlled substances to medical and scientific purposes.
Beim Besitz zum Eigengebrauch wird die Aufforderung zum Verbot im erwähnten Artikel 3 des Abkommens von verfassungsmässigen und grundsätzlichen rechtlichen Bedingungen abhängig gemacht. Das heisst konkret, dass z.B. Vorbehalte des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Verhältnismässigkeit der Strafandrohung des Verbotes eine Bestrafung grundsätzlich ausschliessen können. Ebenso kann der Besitz grundsätzlich verboten sein, wie vom Abkommen gefordert, aber bis zu einer bestimmten Menge straffrei sein, wie in der Schweiz oder das Ermessensprinzip bei der Verfolgung gelten, wie in den Niederlanden. Näheres zur Rechtslage finden Sie in unserem Artikel "Cannabisverbot und Drogenkonventionen".

Der Bericht behauptet ausserdem, Konsumräume (Fixerstuben) verstiessen gegen internationale Drogenabkommen:

510. The Board wishes to reiterate that the establishment of drug injection rooms, where addicts can abuse drugs obtained from illicit sources, under direct or indirect supervision of the Government, is contrary to the international drug control treaties.

Es ist gut möglich, dass das INCB ab März seine Position ändern wird, wenn nämlich die Amtszeit des nicht mehr wiedergewählten Vertreters der USA abläuft und je ein Vertreter Österreichs und der Niederlande nachrücken.

Jahresbericht 2001 des INCB [27.02.2002]
Cannabisverbot und Drogenkonventionen


26.02.2002

Innenminister Schily kritisiert Niederlande [26.02.2002]

Man merkt, dass der Wahlkampf begonnen hat: In einem Interview mit der Zeitung Algemeen Dagblad hat Bundesinnenminister Otto Schily die niederländische Drogenpolitik scharf kritisiert, wie man das sonst vor allem von Politikern der CSU gewohnt ist. Er warf den Niederlanden vor, nicht genug gegen den Schmuggel von illegalen Drogen zu unternehmen. Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied der Bundesregierung im Ausland derart scharfe Kritik an der Politik unserer Nachbarn übt.

Der niederländische Justizminister Henk Korthals wies Schilys Kritik zurück und verwies auf die positiven Ergebnisse der niederländischen Politik. "Eure Drogenpolitik ist besser als unsere", hatte erst vor einer Woche der französische Gesundheitsminister Kouchner die Niederländer gelobt.

Die Niederlande verfolgen den Grosshandel und Export von illegalen Drogen nach wie vor, wie von UN-Abkommen gefordert. Seit 1976 werden nur der Besitz geringer Mengen Cannabis und sein Verkauf in Coffeeshops nicht mehr verfolgt. Bei bandenmässigem Schmuggel sind Strafen von mehreren Jahren Gefängnis auch in den Niederlanden an der Tagesordung. Doch das kann den Handel nicht stoppen, denn eine stete Nachfrage nach diesen Drogen und riesige Gewinne dank Schwarzmarktpreisen locken immer neue Anbieter in den Markt. Dabei strömen die Drogen nicht nur in eine Richtung: Ein grosser Teil des in den Niederlanden gehandelten Heroins gelangt im Transit durch Deutschland ins Land, ein grosser Teil des marokkanischen Haschischs über das strenge Frankreich. Die repressive Politik in allen drei Staaten verpufft machtlos.

Deutschland kann die Niederlande nicht mehr für deutsche Drogenprobleme verantwortlich machen als die USA während der Prohibitionszeit der 20er Jahre seinen Nachbarn Kanada für amerikanische Alkoholprobleme. Solange in Deutschland der Staat nur einen Bruchteil des Betrages, den er für Strafverfolgung ausgibt, in wirksame Prävention investiert, ist keine Besserung in Sicht.

Herr Schily sollte es eigentlich besser wissen. Im Januar 1997 hatte er noch einen Gesetzesentwurf der SPD verteidigt, der die Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen illegaler Drogen zum Eigenkonsum vorsah, wie in den Niederlanden bei Cannabis:

Bestrafung von Handlungen, die mit dem ausschließlichen Eigenverbrauch unmittelbar in Verbindung stehen und weder mit einer Fremdgefährdung noch mit der Abgabe von Drogen einhergehen, kann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbart werden. Darum ist es notwendig, die Straflosigkeit dieser Handlungen im Gesetz klarzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. März 1994 deutlich gemacht, daß bei Konsumentendelikten ohne Fremdgefährdung die unterschiedliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften in den Bundesländern bedenklich sei. Die Länder treffe die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen. Die Länder haben seither jedoch keine einheitlichen Verwaltungsvorschriften für die Staatsanwaltschaften zur Anwendung des § 31 a geschaffen. Darum ist eine gesetzliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber geboten. Der Gesetzentwurf setzt somit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 aus einem Verfahren über Cannabisprodukte um.
Die vor 5 Jahren im Gesetzentwurf der SPD für eine Reform genannten Gründe sind heute noch gültig. "Wir appellieren an die Öffentlichkeit, das Thema Drogenpolitik sachbezogen und emotionsfrei zu diskutieren und sich nicht von einer verleumderischen Polemik der Bundesregierung irreführen zu lassen," sagte Schily damals.

Deutsche greifen niederländische Drogenpolitik an [Algemeen Dagblatt, 25.02.2002]
(Justizminister) Korthals verwirft deutsche Kritik an Drogenpolitik [26.02.2002]
Otto Schily: Eigenverbrauch straffrei stellen [20.01.1997]
Gesetzesentwurf der SPD vom 11.12.1996

Argument: "Die niederländische Drogenpolitik ist gescheitert"
Die Drogenpolitik der Niederlande


"USA Today"-Anzeige zu Drogen und Terror [26.02.2002]

Die Libertarian Party in den USA hat mit einer Anzeige in der auflagenstärksten Tageszeitung der USA auf zwei Werbespots der Regierung geantwortet. Am Dienstag, den 26.02.2002, erschien in der Zeitung USA Today (Auflage: 2.197.275 Exemplare) sowie in der auch von Präsident Bush gelesenen konservativen Washington Times eine Anzeige, die den Versuch der Regierung parodiert, Konsumenten illegaler Drogen für den Terrorismus verantwortlich zu machen. Die Anzeige zeigt ein Foto des "Drogenzaren" John Walters, mit den Worten:

Diese Woche hatte ich ein Mittagessen mit dem Präsidenten, sagte vor dem Kongress aus und half, 40 Millionen Dollar an illegalen Drogengeldern Gruppen wie den Taliban zukommen zu lassen.
Darunter steht:
Der Krieg gegen Drogen steigert den Preis illegaler Drogen um bis zu 17.000 Prozent - und lässt riesige Gewinne terroristischen Organisationen zukommen. Wenn Sie den Krieg gegen Drogen unterstützen oder für Politiker stimmen die ihn führen, helfen Sie, den Terrorismus zu unterstützen. Lesen Sie die Fakten auf www.LP.org/drugwar.

Diese beiden Anzeigen kosteten 71.200 Dollar (ca. 80.000 Euro), die diese eher kleine Partei (ca. 1% der Wählerstimmen) in nur fünf Tagen über eine Spendenkampagne aufbrachte, die vor allem per E-Mail lief.

Artikel zur LP-Anzeige in den beiden Zeitungen

Anzeige der Libertarian Party (Auflage: 2.197.275!)


25.02.2002

"Kiffende Killer" [24.02.2002]
Unter diesem reisserischen Titel berichtete Spiegel TV am Sonntag über Cannabis im Strassenverkehr. Gezeigt wurden weinende Mütter, die Kinder durch "Kiffer" am Steuer verloren haben. Dass die meisten Drogenunfälle unter gleichzeitigem Einfluss von Alkohol geschehen, wurde nicht erwähnt. Studien der Universität Würzburg, der Universität Limburg und Studien in Grossbritannien ergaben, dass Cannabis am Steuer (wo es im übrigen niemand legalisieren will) nicht annähernd so riskant ist wie Alkohol, den trotzdem niemand generell verbieten will. Ängste vor Cannabis im Strassenverkehr werden geschürt, weil das zur Rechtfertigung der Verfolgung von Cannabiskonsumenten mit Führerschein nötig ist.

"Kiffende Killer" [Spiegel TV, 24.02.2002]
Leserbriefe: spon_spiegeltv@spiegel.de

Wissenschaftliche Studien zu Cannabis im Strassenverkehr
Cannabis und Führerschein


24.02.2002

"Die größte Heroin-Regierung aller Zeiten" [24.02.2002]
Ein aktueller Artikel von Mathias Bröckers erläutert die Doppelmoral der internationalen Drogenpolitik. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der illegale Drogenhandel aussenpolitisch nützliche Aktivitäten finanziert. Während seit dem 11. September Terrorgruppen von Politikern für illegalen Drogenhandel verantwortlich gemacht wurden, gibt es kaum Medienberichte über den Stand der Dinge in Afghanistan seit dem Sturz der Taliban. Dabei steht in nur wenigen Wochen die erste afghanische Opiumernte seit dem Regimewechsel an. Aus der Haft entlassene Drogenbarone, eine von der Regierung auf die Strasse gesetzte Drogenkontrollbehörde und blühende Mohnfelder in der Provinz Helmand, nur 100 km westlich der amerikanischen Basis bei Kandahar. De facto überlassen die USA die Kontrolle der Opiumproduktion der Regierung in Kabul, die weder die Mittel noch das Interesse hat, den lukrativen Handel zum Erliegen zu bringen, an dem auch Mitglieder der Regierung verdienen.

"Die größte Heroin-Regierung aller Zeiten" [Telepolis, 24.02.2002]
Drogen in Afghanistan


23.02.2002

Neu auf cannabislegal.de [23.02.2002]
Neue Aktionen zum 04.05.2002:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/can2002.htm
- Infostand des PDS-nahen Jugendverbands ['solid] in Wolfenbüttel
- Kulturveranstaltung der Grünen Hilfe Hessen im Cafe Am Grün in Marburg
- möglicherweise gibt es eine Legalisierungsdemonstration in München

Ungleiche Rechtspraxis:
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm
Neue Grafik zum Anteil eingestellter Verfahren nach Bundesland.

Landtagswahlen und Cannabislegalisierung
http://www.cannabislegal.de/politik/landtagswahlen.htm

Cannabis und konservative Politik:
http://www.cannabislegal.de/politik/konservative.htm

Zahlen und Fakten zum Thema "Sucht":
http://www.cannabislegal.de/argumente/suchtzahlen.htm


22.02.2002

BR Zündfunk: Wer hat Führerscheinprobleme? [22.02.2002]
Achtung, Bayern! Für einen Radiobeitrag, der im Bayerischen Rundfunk/Zündfunk laufen soll, werden Leute gesucht, die mit geringen Mengen Cannabis erwischt worden sind und daraufhin Probleme wegen des Führerscheins bekommen haben. Lukas Grasberger schreibt:

Wäre super, wenn ihr
a) aus Bayern, vielleicht sogar München und Umgebung
b) keine Hardcore-Kiffer, sondern Gelegenheitskonsumenten wärt
c) man euch nicht gerade am Steuer erwischt hat und
d) der ganze Heckmeck mit Drogenscreening bzw MPU noch einigermaßen aktuell ist

Freilich behandle ich das ganze auf Wunsch vertraulich (Namen ändern usw), vorīs Mikro müsstet ihr aber schon.

Bitte rührt euch bei mir unter E-Mail:
locolok@gmx.de oder lgrasberger@hotmail.com

oder telefonisch: 0160/ 15 21 885


21.02.2002

FDP für Cannabislegalisierung [21.02.2002]
Die FDP, ein potenzieller Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD, ist für die Legalisierung von Cannabis. Dazu bekennt sie sich im Entwurf für ihr Bundestagswahlprogramm auf Seite 13:

Die FDP fordert eine Neuorientierung in der Drogenpolitik. Drogensüchtige dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Die Hilfe für die Süchtigen und ihre Wiedereingliederung ins soziale Leben müssen im Vordergrund einer modernen Drogenpolitik stehen. Die FDP spricht sich daher für die Einrichtung von Fixerstuben und die kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige aus.

Darüber hinaus sollten so genannte "weiche" Drogen (Cannabis-Produkte) legalisiert werden, um den Kontakt von Menschen, die Cannabis-Produkte konsumieren, zur illegalen Drogenszene zu verhindern.
Zusammen mit den Grünen und der PDS sind damit alle drei kleineren Parteien, die nach der Bundestagswahl für eine Koalition mit der SPD in Frage kämen, für eine Cannabisreform. Doch noch hat in der SPD der Widerstand gegen die Entkriminalisierung die Oberhand.

Entwurf des Bundestagswahlprogramms der FDP
FDP und Cannabisreform


Europäische Cannabiskonferenz in Belgien [21.02.2002]

Am Montag, den 25.02.2002, veranstalten die Gesundheitsminister Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande und der Schweiz eine wissenschaftliche Konferenz zu Cannabis. Die belgische Gesundheitsministerin Magda Aelvoet hat die Rodin-Stiftung mit der Organisierung der Veranstaltung beauftragt. Diese findet im Egmont-Palast in Brüssel statt und dauert von 10:15 bis 18:00 Uhr.

Thema der Veranstaltung ist der derzeitige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Cannabis. Dazu wurde ein Fragenkatalog an 15 wissenschaftliche Autoren versandt. Die Antworten wurden 30 unabhängigen internationalen Gutachtern vorgelegt. Während der Veranstaltung werden die Autoren Gelegenheit haben, ihre Ergebnisse zu folgenden Themen vorzustellen: Epidemiologie von Cannabisgebrauch, Auswirkungen auf Gesundheit und Verhalten (besonders am Steuer), Vorbeugung und Behandlung bei Missbrauch sowie das Verhältnis von Polizei und Justiz zum Cannabisgebrauch.

Wir begrüssen diese Initiative, die europäische Drogenpolitik auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Wir werden uns bemühen, so bald wie möglich Zugang zu den Ergebnissen der Konferenz zu erhalten.


Italien: "Joint nicht schlimmer als Feierabendbier" [21.02.2002]
Stefania Prestigiacomo, Gleichstellungsministerin im Kabinett des konservativen italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi, hat sich gegen eine zu starre Haltung gegen Cannabiskonsumenten ausgesprochen und dabei Cannabis mit Bier verglichen. Sie reiht sich mit ihrer Stellungnahme in eine wachsende Liste von konservativen und christdemokratischen Politikern ein, die sich für eine pragmatische Politik zu Cannabis ausgesprochen haben.

Man dürfe nicht alle Drogen über einen Kamm scheren: "Ich bin nicht für's Kiffen, aber ein Joint, das ist wie ein Bier am Abend, und man darf das nicht mit Heroin oder Kokain verwechseln", betonte die Ministerin. Sie appelliere dafür, das Thema "in seiner ganzen Komplexität anzugehen, denn man kann einem Jugendlichen nicht sagen: Rauch kein Hasch, geh in die Kirche".

"Joint nicht schlimmer als Feierabend-Bier" [Saarbrücker Zeitung, 20.02.2002]
Cannabis und konservative Politik
Cannabis in Italien


20.02.2002

Cannabisdemonstrationen am 4. Mai 2002 [20.02.2002]
Am ersten Samstag im Mai finden wieder in zahlreichen Städten weltweit Demonstrationen und andere Veranstaltungen gegen das Cannabisverbot statt. Voriges Jahre beteiligten sich Aktivisten in 130 Städten, von Auckland (Neuseeland) bis Zagreb (Kroatien). Dieses Jahr sollen es ca. 140 sein. In Deutschland sind Demonstrationen in Flensburg, Düsseldorf, Berlin, Leipzig, Hessen (Marburg oder Kassel) und in Nürnberg geplant. In Köln findet ein Infostand statt, in Hamburg eventuell eine Kulturveranstaltung. Möglicherweise kommt auch in Stuttgart noch ein Infostand hinzu. In Österreich beteiligen sich Bludenz (Vorarlberg) und erstmals auch Wien. Das traditionelle Wiener "Hanffeuer" wurde dazu vom Juni auf Mai vorverlegt.

Informationen zu den Demonstrationen am 4.05.2002
Flugblatt zur CannabisKampagne


Depressionen bei täglichem Cannabiskonsum [18.02.2002]
Einer australischen Studie zufolge (Victorian Adolescent Health Cohort Study) kann intensiver Dauerkonsum von Cannabis das Risiko von Depressionen vergrössern. George Patton vom Centre for Adolescent Health in Melbourne und seine Kollegen untersuchten dafür den Cannabiskonsum von ca. 2000 Jugendlichen über einen Zeitraum von 7 Jahren (von 14 bis 20). Zu regelmässigem Cannabiskonsum bekannten sich im Alter von 18 Jahren ca. 7 Prozent der Teilnehmer, weniger als 100 männliche sowie ca. 40 weibliche Jugendliche. Weibliche dauerkonsumierende Jugendlichen waren häufiger von Depressionen betroffen als die jungen Männer. Bei gelegentlichem Konsum konnte kein Einfluss auf Depressionen festgestellt werden. Da der Teil der Studie, der sich auf Depressionen bezieht, bisher weder in einer Fachzeitschrift noch in Buchform veröffentlicht worden ist, sind keine weiteren Details verfügbar.

Eine Studie für die australische Regierung (The health and psychological consequences of cannabis use. Wayne Hall, Nadia Solowij and Jim Lemon, National Drug and Alcohol Research Centre) verwies im Jahre 1994 auf eine Studie, die den statistisch stärksten Zusammenhang zwischen jugendlichem Zigarettenkonsum und Depressionen als Erwachsene fand. Da sich unter Cannabiskonsumenten mehr Zigarettenraucher befinden als unter Nichtkonsumenten von Cannabis, wäre interessant zu wissen, inwiefern die jüngste Studie diesen Zusammenhang berücksichtigte:

A number of studies have suggested an association between cannabis use and poor mental health. Kandel's (1984) cross-sectional study found an inverse association between the intensity of marijuana involvement and degree of satisfaction with life, and a positive association between marijuana involvement and a greater likelihood of having consulted a mental health professional, and having been hospitalised for a psychiatric disorder (Kandel, 1984). Longitudinal analyses of this same cohort, however, found only weak associations between adolescent drug use and these adult outcomes; the strongest relationship between adolescent drug use and mental health, was a positive relationship between cigarette smoking in adolescence and increased symptoms of depression in adulthood (Kandel et al, 1986).

40 Prozent der Australier haben schon mindestens einmal Marihuana geraucht, bei den Jugendlichen mehr als die Hälfte. Für Alex Wodak, Leiter der Drogen- und Alkoholabteilung des St.-Vincent-Krankenhauses in Sydney ist der Cannabishandel ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und umfasst "drei Viertel des Umfangs der Bierindustrie und ist doppelt so groß wie der Weinmarkt". Dr Wodak sprach sich bei einer Anhörung des neuseeländischen Parlaments zu Cannabis für eine kontrollierte Freigabe und die Besteuerung des Anbaus und Handels aus.

Macht Dope depressiv? [Spiegel, 18.02.2002]
Victorian Adolescent Health Cohort Study Report: 1992 to 1998 [1999]
The health and psychological consequences of cannabis use [National Drug and Alcohol Research Centre, 1999]


Grüne: "Entkriminalisierung verstärkt vorantreiben" [13.02.2002]

Die Grünen wollen sich laut einer Mitteilung auf der Website ihrer Bundestagsfraktion wieder verstärkt des Themas Cannabisentkriminalisierung annehmen und planen dazu im Mai eine Tagung "Cannabispolitik im europäischen Vergleich":

Nun muss die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten verstärkt vorangetrieben werden - was nicht ganz einfach ist mit einem Koalitionspartner, der in der Cannabisfrage ausdrücklich keine Änderung will. Diesem Ziel dient auch die Tagung "Cannabispolitik im europäischen Vergleich", die Christa Nickels für die Fraktion am 13. Mai 2002 plant.

Erfolge in der Drogenpolitik [Die Grünen, 13.02.2002]
Die Cannabispolitik der Grünen


Financial Times: US-Regierung ignoriert Opiumanbau [18.02.2002]
Nach einem Bericht der Financial Times ignoriert die amerikanische Regierung Aufrufe verschiedener Vertreter europäischer Regierungen zur Zusammenarbeit gegen den Opiumanbau in Afghanistan. Europäische Diplomaten vermuten, dass das daran liegt, dass afghanisches Heroin vorwiegend nach Europa geliefert wird und kaum in die USA. Eine Medienkampagne der amerikanischen Regierung hatte kürzlich noch amerikanische Drogenkonsumenten für die Unterstützung des Terrorismus verantwortlich gemacht.

British officials believe that unless urgent action is taken militarily to back a crop eradication and aid effort in the Helmand and Nangahar regions within the next four weeks, a large opium crop could be ready for harvest by June. The assessment is provoking fresh tension between the US and its European allies. British officials - backed by the German, Spanish and Italian governments - want a more vigorous logistical support to be offered to a new aid programme in the poppy growing areas which would include construction work and crop substitution. For the UK, the political stakes are high. Tony Blair, prime minister, identified the opportunity for eradicating opium production in Afghanistan when justifying British military involvement with the US bombing campaign last October. But now British officials say that such early optimism was misplaced, with the US government showing little interest in evidence that opium is being cultivated. "The fact is that on the drugs issue it is showing limited interest and partnership," one official said.

US and UN 'ignoring' menace of drugs cultivation [Financial Times, 18.02.2002]


19.02.2002

Schill-Partei will Drogenhandel verbieten [18.02.2002]
Bizarr: Die Schill-Partei fordert ein Verbot des Drogenhandels. Dass darauf derzeit bereits bis zu 5 Jahre Haft steht, bei bandenmässigem Handel sogar bis zu 15 Jahren, scheint sich in der Partei von Innensenator Schill noch nicht herumgesprochen zu haben:

Konkret geht es um eine härtere Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Drogenhandels. "Härte heißt nicht Platzverweise. Das waren untaugliche Mittel. Wir wollen auch den Handel mit Kleinstmengen unter Strafe stellen und dafür eine einheitliche Sanktionsregelung analog zum Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer treffen", kündigte Frank-Michael Bauer an. Die Schill-Fraktion will deshalb auf Bundesebene eine Änderung der Strafprozessordnung und des Betäubungsmittelgesetzes durchsetzen.

Geplant ist außerdem, Drogendealer generell bis zum Prozess in Untersuchungshaft zu nehmen. Bauer: "Wir brauchen gesonderte Untersuchungshaftanstalten mit minimalistischer Ausstattung und keinen Luxusknast." Wenn es weniger "Stoff" auf dem Markt gebe, seien damit potenzielle Süchtige besser geschützt, hofft der Bergedorfer.

Die Härte des Gesetzes soll nach dem Willen von Frank-Michael Bauer besonders Asylbewerber treffen, die mit Drogen dealen. "Es ist ein Unding, dass Leute unter dem Deckmantel Asyl mit Drogen handeln. Wer wegen eines Drogendelikts rechtskräftig verurteilt wird, dem ist das Aufenthalts-, Duldungs- oder Gastrecht zu entziehen - ohne Rücksicht auf die politischen Verhältnisse in seiner Heimat."

Eine Verknappung von "Stoff" (womit wohl illegale Drogen aller Art gemeint sind) würde natürlich die Preise in die Höhe treiben. Probierer und Gelegenheitskonsumenten wird das kaum abschrecken, aber die Gewinnspannen der Dealer würde es steigern. Für viele von harten Drogen abhängige Menschen wäre ein steigender Geldbedarf gleichbedeutend mit Prostitution und Beschaffungskriminalität wie Diebstahl und Drogenhandel. Die Politik der Schill-Partei würde genau jene Probleme verschlimmern, die sie eigentlich bekämpfen will.

Genau den gegenteiligen Effekt hatte in der Schweiz die kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige. Abhängige, die unter ärztlicher Aufsicht Heroin erhielten begingen weniger Ladendiebstähle und Einbrüche. Sie handelten auch weniger Diebesgut oder mit "weichen" oder "harten" Drogen.

Kampf mit aller Härte des Gesetzes [Welt, 17.02.2002]
Heroinabgabe und Kriminalität (Schweiz)


18.02.2002

GB: Innenausschuss empfiehlt Straffreiheit von Cannabisbesitz [18.02.2002]
Ein einflussreicher innenpolitischer Ausschuss des britischen Parlaments, der sich im Auftrag der Regierung sieben Monate lang mit der Drogenpolitik beschäftigt hat, will im Frühjahr empfehlen, einfachen Cannabisbesitz künftig nicht mehr zu verfolgen. Das berichtet der britische Observer. Der innenpolitische Parlamentsausschuss will ausserdem empfehlen, die synthetische Droge Ecstasy von Kategorie A (wie Heroin) in Kategorie B (wie Amphetamin) umzustufen.

Innenminister Blunkett hatte bereits vorgeschlagen, Cannabis von Kategorie B des britischen Drogengesetzes in die weniger strenge Kategorie C umzustufen, wodurch Tatverdächtige nicht mehr verhaftet würden und die höchstmögliche Strafe sich auf 2 Jahre Gefängnis reduziert. In den meisten Fällen würde es statt einer Strafe nur noch zu einer mündlichen Verwarnung kommen. Der Vorschlag des Ausschusses geht noch darüber hinaus. Sogar wenn es nicht zu einer Legalisierung kommt und Cannabis wie vom Innenminister gewünscht in Kategorie C bleibt, wird erwartet, dass die Polizei angewiesen wird, bei Besitz ohne Handel nicht mehr einzuschreiten.

Derzeit kursiert innerhalb der Führung der Londoner Polizei ein vertraulicher Bericht über die Ergebnisse eines Modellversuchs im Londoner Stadtteil Lambeth. Seit Juli vorigen Jahres wurden dort Personen im Besitz von Cannabis nur noch an Ort und Stelle verwarnt und das Cannabis eingezogen. Der Verzicht auf Verhaftungen und Anzeigen sparte der Londoner Polizei 1400 Dienststunden und erlaubte ihr, mit dem selben Personal die Verhaftungen von Händlern der Drogen der Kategorie A (Heroin, Kokain, Crack, usw) um fast ein Fünftel zu steigern. Laut einer Mori-Umfrage unterstützt die Mehrzahl der Anwohner den Modellversuch in Lambeth.

Drug laws revolution set for UK [The Observer, 17.02.2002]
Met plan to extend softly, softly drug scheme [The Guardian, 09.02.2002]
Cannabis in Großbritannien


Schill-Haartest findet keine Drogenspuren [18.02.2002]
Ein Drogentest beim Münchner Institut für Rechtsmedizin hat beim Hamburger Innensenator Ronald Schill keine Hinweise auf den Konsum illegaler Drogen gefunden. "Ein regelmäßiger Drogenkonsum kann ausgeschlossen werden. Für das Kokain gilt sogar gelegentlicher Konsum als unwahrscheinlich," stellte Rechtsmediziner Prof. Wolfgang Eisenmenger fest, der im Auftrag von Herrn Schill eine 16 cm lange Haarsträhne auf Kokain, Opiate, Amphetamine und Cannabis untersucht hatte.

Am Montag hat die Hamburger Staatsanwaltschaft den Zeugen vernommen, der Schill im NDR-Magazin Panorama belastet hatte. Zwei eingeleitete Ermittlungsverfahren sollen nun die Wahrheit feststellen: Gegen Herrn Schill wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen den Zeugen wegen des Verdachts auf üble Nachrede und falsche Verdächtigung.

Schill-Haartest: Keine Hinweise auf Kokain-Konsum [NDR, 18.02.2002]


17.02.2002

Offener Brief an das bayerische Innenministerium [17.02.2002]
Vorige Woche haben wir Staatssekretär Regensburger (CSU) vom bayerischen Staatsministerium des Inneren eine Email geschrieben. Diese ist jetzt online nachzulesen. Anlass waren seine Äusserungen zur Verfolgung von Cannabiskonsumenten im Freistaat, die mit weniger als 5 Gramm erwischt werden. Die von Herrn Regensburger hervorgehobene unterschiedliche Rechtspraxis in Bayern und anderen Bundesländern ist verfassungswidrig. Eine Kopie des Schreibens ging an die Drogenbeauftragte, Frau Caspers-Merk, die in einer Pressemitteilung im Dezember behauptet hatte, bei bis zu 10 Gramm Cannabis würden Verfahren in allen Ländern in der Regel straffrei eingestellt.

Email an Hermann Regensburger MdL, Bayerisches Innenministerium
Rechtsungleichheit bei geringen Mengen


16.02.2002

NL: Gesundheitsministerium gibt Cannabisanbau in Auftrag [16.02.2002]
Während in den USA die Drogenpolizei DEA gegen medizinische Cannabisclubs vorgeht, hat das Büro für Medizinisches Cannabis (BMC) des niederländischen Gesundheitsministeriums die ersten beiden Gruppen ausgewählt, die es mit Cannabis versorgen sollen. Künftig werden das Institut für Medizinisches Marihuana und die Stiftung Maripharm die Regierung mit legal angebautem Cannabis für einen wissenschaftlichen Modellversuch beliefern, in dem Cannabis an 16 MS-Patienten erprobt werden wird. Auch die Erstattung von Cannabis als Arzneimittel durch Krankenkassen wird in Erwägung gezogen, ist Cannabis doch eine preiswerte Alternative zu vielen konventionellen Medikamenten.

Rotterdam züchtet medizinisches Cannabis [NU.nl, 14.02.2002]
Cannabis als Medizin


13.02.2002

USA: Drogenpolizei durchsucht Cannabisclubs [13.02.2002]
Am Dienstag, den 12.02.2002 hat die US-Bundesdrogenpolizei DEA eine Razzia in einem medizinischen Cannabisclub in San Francisco durchgeführt. In Verbindung damit wurde auch die Wohnung des bekannten Cannabisautors Ed Rosenthal in Oakland durchsucht. Das Harm Reduction Center in San Francisco versorgte täglich 200 Patienten mit ärztlichem Rezept mit Cannabis als Medizin. Im November hatte die DEA einen Cannabisclub in Los Angeles durchsucht, ohne bisher Anklage zu erheben.

Ed Rosenthal wurde am Mittwoch abend einstweilen gegen eine Kaution von einer halben Million Dollar freigelassen. Was ihn bei einem kommenden Prozess vor einem Bundesgericht erwartet, zeigte am Tag vor der jüngsten Durchsuchung der Prozess gegen Keith Alden, der 313 Pflanzen zur Versorgung von Patienten angebaut hatte. Ein Bundesrichter in San Francisco verbat dem Angeklagten und allen Zeugen jegliche Äusserung, die die Geschworenen auf den Hintergrund der Tat aufmerksam machen hätte können, da er diesen für juristisch nicht relevant hält: Nach US Bundesrecht ist seit 1970 die medizinische Verwendung von Cannabis verboten, auch wenn sie nach kalifornischem Recht seit 1996 legal ist. Verliert Keith Alden auch die Berufungsverhandlung dann drohen ihm 5-40 Jahre Haft, genau wie Ed Rosenthal.

Laut Umfragen unterstützen 70-80 Prozent der US-Bevölkerung die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke.

Special Reports on SF Cannabis Club Raid, Protests, Alerts [MAP, 14.02.2002]
Drogenpolizei durchsucht Cannabisclub in Los Angeles [CLN#34, 02.11.2002]


USA: Bush will Drogenkonsum verringern [13.02.2002]
Im Jahre 1986 setzte sich der amerikanische Kongress das offizielle Ziel, die USA binnen 10 Jahren "drogenfrei" zu machen. 1998 nahmen sich die Republikaner, die die beiden Abgeordnetenhäuser kontrollierten, das selbe Ziel bis 2002 nochmals vor, genauso erfolglos, trotz eines Jahresbudgets von rund 20 Milliarden Euro.

Mit einem am Dienstag vorgestellten Drogenplan hat sich Präsident Bush nun das Ziel gesetzt, den Konsum von illegalen Drogen in 2 Jahren um 10 Prozent und bis zum Jahr 2008 um 25 Prozent zu reduzieren. Selbst wenn die Strategie der Regierung diesmal erfolgreich wäre, müsste der Prozentsatz der Bevölkerung, der illegale Drogen konsumiert, um die Häfte fallen, um auch nur Gleichstand mit den Niederlanden zu erreichen.

Dass das Ziel erreicht wird, muss nach den Erfahrungen der Vergangenheit bezweifelt werden. Nach wie vor ist weniger als ein Fünftel des Drogenbudgets für Therapie für Abhängige veranschlagt, während zwei Drittel dieser Steuergelder für Repression im In- und Ausland bestimmt sind. Legale Drogen wie Alkohol und Nikotin, die den Grossteil der Drogentoten verursachen, werden in der US-Drogenpolitik zudem nach wie vor ignoriert.

Bush Anti-Drug Strategy Stresses Community [UPI, 12.02.2002]
Drogenpolitik in den USA


Jamaika: Abgeordnetenhaus berät Cannabisreform [13.02.2002]
Die jamaikanische Regierung hat am Montag dem Abgeordnetenhaus der Inselrepublik die Empfehlungen einer Regierungskommission vom vorigen August vorgelegt, wonach der Besitz geringer Mengen von Cannabis zum persönlichen Gebrauch zuhause oder zu medizinischen oder religiösen Zwecken von Strafe befreit werden soll. Der Vorschlag wird nun von den Abgeordneten beraten werden. Der amerikanische Botschafter hatte bereits voriges Jahr die Bedenken seiner Regierung angemeldet. Dabei soll jedoch weder der Anbau noch der Handel oder Export legalisiert werden, es handelt sich also um eine rein innen- und gesundheitspolitische Entscheidung.

Jamaica's parliament set to debate marijuana status [Sun Sentinel (US/FL), 13.02.2002]
Cannabis in Jamaika


12.02.2002

Schill unterzieht sich Haartest [12.02.2002]
Der Hamburger Innensenator Ronald Schill hat sich im Gerichtsmedizinischen Institut München eine 16 cm lange Haarsträhne abschneiden lassen. Ein Notar war mit dabei. Mit dem Ergebnis des Tests wird nicht vor einer Woche gerechnet. Er sollte nachweisen können, ob Herr Schill innerhalb der letzten 16 Monate Kokain konsumiert hat oder nicht.

Der Kokain-Vorwurf eines Mitglieds der Schill-Partei trifft einen Politiker der, noch ungewöhnlich für einen Konservativen, eine Drogenlegalisierung nicht kategorisch ausschliesst. Im April 2001 erklärte er in einem Interview mit der Hamburger Morgenpost, wenn gezeigt werden könne, dass eine Legalisierung nicht zu mehr Konsum führe, könne er eine solche Reform befürworten.

Schill gab Haarprobe ab [Netzzeitung, 11.02.2002]
Haarprobe in München [Berliner Zeitung, 12.02.2002]

Schill dealt mit Drogenfreigabe [Hamburger Morgenpost: 07.04.2001]
Ronald Schill und Cannabis


10.02.2002

CSU betont ungleiche Rechtspraxis im Ländervergleich [10.02.2002]
Im Jahre 1994 schrieb das Bundesverfassungsgericht den Ländern vor, sicherzustellen, dass es eine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der straflosen Einstellung von Cannabisfällen gibt, in denen es um geringe Mengen geht. Bei einem Besuch bei der Bamberger CSU machte der Staatssekretärs im Bayerischen Innenministerium, MdL Hermann Regensburger, deutlich, dass dem weiterhin nicht so ist:

Durch konsequente Rechtsanwendung und durch eine motivierte Polizei sei es gelungen, auch die Rauschgiftkriminalität in Bamberg stark zurückzudrängen. In manchen anderen, vor allem rot und grün regierten Ländern werde Besitz und Konsum weicher Drogen verharmlost; dort griffen Polizei und Justiz erst ein, wenn ein Konsument mehr als z.B. fünf Gramm Haschisch besitze. In Bayern hingegen werde jede Art des Drogenbesitzes konsequent geahndet. Dies sei deswegen so wichtig, weil kriminologische Studien bewiesen hätten, dass 80 Prozent der Drogentoten ihre "Rauschgiftkarriere" mit sogenannten weichen Drogen wie Haschisch u.a. begonnen hätten.
Herr Regensburger scheint immer noch an den Mythos von der "Einstiegsdroge Cannabis" zu glauben. Es ist beschämend, wenn ein massgeblicher Politiker im Innenministerium mit aktuellen Erkenntnissen zum Thema nicht vertraut ist. Es ist skandalös, wenn von der Bundesregierung und vom Bundestag geltendes Recht (und das ist jede Bundesverfassungsgerichtsentscheidung) seit Jahren einfach ignoriert wird. Wir suchen weiterhin Fallberichte von Betroffenen für einen politischen Vorstoss.

"Bayern und Bamberg sind Spitzenreiter" [Fränkischer Tag, 09.02.2002]
Verurteilung wegen unter 10g Cannabis? [CLN#48, 08.02.2002]
Leserbrief zu "Bayern und Bamberg sind Spitzenreiter" [10.02.2002]
Argument: "Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Die Drogenpolitik der CDU/CSU


08.02.2002

Panorama: Augenzeuge sah "weißes Pulver" bei Schill [08.02.2002]
Ein Augenzeuge, der Mitglied in der Schill-Partei ist, hat eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, nach der er den Law-and-Order-Politiker in einem Zeitraum von zwölf Monaten dreimal beim Konsum eines weissen Pulvers beobachtet habe. Schill habe sich dieses auf's Zahnfleisch gerieben, eine bei Kokain übliche Konsumform. Das berichtete die Sendung Panorama im ARD am Donnerstag, den 07.02.2002.

Kiez, Koks, Kungeleien - Der Abstieg des Ronald Schill [Panorama, 07.02.2002]
Presseerklärung: Augenzeuge sah weisses Pulver [Panorama, 07.02.2002]
Wer darf gegen Schill ermitteln? [Abendblatt, 09.02.2002]


06.02.2002

Verurteilung wegen unter 10g Cannabis? [06.02.2002]
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung behauptet hartnäckig, dass kein Handlungsbedarf zur Sicherung einer einheitlichen Rechtspraxis bei der straflosen Verfahrenseinstellung wegen des Besitzes geringer Cannabismengen bestünde, weil solche Fälle bundesweit in der Regel bei Mengen unter 10 Gramm eingestellt würden:

"Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."
Die von Frau Caspers-Merk als Beleg zitierte Quelle (Aulinger-Studie) belegt jedoch ihre Aussage nicht. Deshalb unterstützen wir den folgenden Aufruf:


Verurteilung wegen unter 10g Cannabis?
Fall zwecks Dokumentation gesucht

Der Besitz von Cannabis kann immer noch empfindlich bestraft werden. In der Regel stellt der Staatsanwalt zwar die Ermittlungen ein, wenn es sich um eine sehr geringe Menge handelt. Was das aber heißt, legt das Innenministerium jedes Bundeslandes fest, ohne dass eine bundesweit einheitliche Regelung dafür existieren würde.

Kommt es erst einmal zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren, drohen Geldstrafe oder gar Haft. Vermutlich führt diese bestehende Nicht-Regelung dazu, dass zum Beispiel in den südlichen Bundesländern eine Menge von Verurteilungen laufen, die in anderen ausgeschlossen wären.

Legalisierungsbefürworter wollen jetzt derartige Fälle dokumentieren, um auf die Bundesregierung Druck auszuüben. Dieser seit langem geforderte Zwischenschritt auf dem Pfad der Legalisierung bestünde darin, endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit KonsumentInnen bei Besitz einer geringen Menge Cannabis keine Verurteilungen drohen.

Daher suchen wir alle, die in den letzten Jahren allein wegen des Besitzes einer Menge von bis zu 10g Cannabisprodukten richterlich verurteilt wurde. Denn es könnte in Sachen Entkriminalisierung sehr hilfreich sein, solche Fälle nachzuweisen.

Wie? Einfach eine email an:

Joe Wein (www.cannabislegal.de und www.drogenpolitik.org):
joe_wein@drogenpolitik.org

Georg Wurth (BND - Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnisī90/Die Grünen):
bndbuero@drogenpolitik.net

oder

c/o Rü (mushroom-drugstore):
drugstore@mushroom-media.com

Wir erklären euch, was genau wir brauchen, was wir damit machen wollen und wie wir dafür sorgen, dass eure persönlichen Daten geschützt bleiben.

Achtung: Wir suchen vor allem Leute, die wegen weniger als 10 Gramm Cannabis verurteilt worden sind und keinerlei Vorgeschichte wegen BtMG-Verstößen oder anderer Delikte haben.


Rechtsgleichheit / § 31a
Haschisch-Sündern wird eingeheizt / Schon mit wenigen Gramm vor dem Richter [Der Neue Tag (BY), 25.01.2002]


Hamburg stoppt Spritzentausch [06.02.2002]
Rund 1000 von 3000 Insassen der Hamburger Gefängnisse sind heroinabhängig, viele davon mit Hepatitis B und C infiziert, einer Krankheit die zur Leberzirrhose führt, oder HIV-positiv. Heroinabhängige, die inhaftiert werden, setzen im Gefängnis ihren Konsum fort wenn sie die Möglichkeit dazu haben, denn der Zugang zu Heroin lässt sich erfahrungsgemäss auch dort nicht verhindern. Notfalls geschieht der Konsum auch mit gemeinsam genutzten Spritzen. Dabei kann es zur Ansteckung mit diesen tödlichen Krankheiten kommen.

Um das enorme Infektionsrisiko zu reduzieren, hatte Hamburg im Jahre 1996 begonnen, sterile Spritzen auch in Gefängnissen abzugeben. Doch damit ist jetzt Schluss: Trotz scharfer Kritik durch Ärzte, Suchtberater und die politische Opposition hat Justizsenator Kusch jetzt alle Spritzentauschautomaten aus Hamburger Haftanstalten entfernen lassen: "Dadurch machen wir deutlich, dass wir alle Wege beschreiten werden, die Zahl der Drogen hinter Gittern zu reduzieren."

Doch Dr. Hans-Günter Meyer-Thompson von der Drogenambulanz Altona kritisiert: "Durch das Spritzentauschverbot wird nicht ein Stück weniger gedrückt. Jeder weiß, dass es Drogen im Knast gibt. Alles andere ist Selbsttäuschung. Wir wissen, dass sich Ende der 80er und noch Anfang der 90er Jahre mindestens zehn Prozent der süchtigen Gefangenen an HIV oder Hepatitis C infiziert haben. Jetzt wird die Zahl der Infizierten wieder entsprechend steigen."

Jede HIV-Infektion im Gefängnis kostet ein Menschenleben - oder mehrere, wenn es nach der Haftentlassung zu einer Ansteckung Dritter kommt. HIV-Erkrankungen verursachen ausserdem medizinische und andere Kosten von bis zu 250.000 Euro pro Person. Eine sterile Spritze kostet nur ein paar Cent. Wir finden, in einer vernünftigen Drogenpolitik sollten Ergebnisse zählen und nicht ideologische Wunschträume.

Kusch macht Druck [Morgenpost, 05.02.2002]
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. protestiert [DAH, 05.02.2002]
Unterlassene Hilfestellung [TAZ, 05.02.2002]
Letzter Spritzentauschautomat in der JVA wird abgebaut [Morgenpost, 31.01.2002]


03.02.2002

Zweiklassenrecht in der Drogenpolitik? [03.02.2002]
Der Spiegel berichtet, dass Horst J. (30), der während des Hamburger Wahlkampfes als Leibwächter für den jetzigen Hamburger Innensenator Ronald B. Schill gearbeitet hatte, mehrfach vorbestraft ist. Besonders pikant:

Der Schill-Vertraute ist nicht nur Türsteher, sondern auch Vize-Geschäftsführer einer stadtbekannten Hamburger Nobeldiscothek, in der auch der wegen Kokaindelikten verurteilte Partyveranstalter Michael Ammer Feste ausrichtet. Weil auch Schill verschiedentlich Gast des Lokals gewesen sei, stieß eine mittlerweile zurückgenommene Anweisung des Innensenators auf Misstrauen bei Polizisten in der Hansestadt. In einem internen Vermerk, der über eine Dienstbesprechung gefertigt wurde, heißt es, die Ressourcen der Polizei seien dort zu konzentrieren, wo Verelendungstendenzen sichtbar sind. "Dies ist dort nicht der Fall, wo Drogen in Schickeriakreisen konsumiert werden", heißt es in der Anmerkung Schills.
Es kann nicht hingenommen werden kann, dass die Durchsetzung von Gesetzen von der Dicke der Brieftasche abhängt. Das wäre Gift für die rechtstaatliche Ordnung. Schon im Jahre 1996 schlug die SPD vor, Besitz geringer Mengen von illegalen Drogen zum persönlichen Gebrauch straffrei zu stellen. Wenn Herr Schill der Meinung ist, dass unnachsichtige Repression nicht der richtige Weg ist, dann sollte er konsequenterweise für eine bundesweite Reform des Betäubungsmittelgesetzes eintreten.

"Barni" und der vorbestrafte Türsteher [Der Spiegel, 02.02.2002]
Ronald B. Schill und die Cannabislegalisierung [08.04.2001]
Gesetzesentwurf der SPD zur Entkriminaliserung [Drucksache 13/6534, 11.12.1996]


02.02.2002

Cannabis als Medizin - Selbstbezichtigung
Neues von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin:

An Schwerkranke, die Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden:

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat beschlossen, einige Betroffene bei einer geplanten öffentlichen Selbstbezichtigung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten zu unterstützen: "Ich habe aus medizinischen Gründen Cannabisprodukte konsumiert." Bisher sind acht Personen dazu entschlossen.

Wenn Sie gern daran teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte kurzfristig. Sie erfahren dann von mir Einzelheiten. Alles wird vertraulich behandelt. Bitte bedenken Sie, dass eine Selbstbezichtigung rechtliche Konsequenzen für Sie haben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Franjo Grotenhermen

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Geschäftsführender Vorstand
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
Arnimstrasse 1A
D-50825 Köln
Fon: 0221-9123033
Fax: 0221-1300591
Auslandsvorwahl: ++49
E-mail: info@cannabis-med.org
Internet: http://www.cannabis-med.org

Cannabis als Medizin
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin


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