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Neuigkeiten: Juli 2004

Schlagzeilen:
VfD stellt Legalisierungsmodell vor [30.07.2004]
DHS: Strafverfolgung "ohne feststellbaren Einfluss" [29.07.2004]
Spendenaufruf für Dr. med. Franjo Grotenhermen [24.07.2004]
Singapur: Wegen Hanf gehängt [24.07.2004]
USA: Wissenschaftler klagen gegen Regierung [22.07.2004]
Hanfparade am 14. August in Berlin [22.07.2004]
Schweiz: Start der Jugendschutz-Initiative [21.07.2004]
DHV: "Hanfverbot kostet Menschenleben" [21.07.2004]
BaWü: Führerscheinentzug für alle Cannabiskonsumenten? [20.07.2004]
Philippinen: 37 Jahre für Drogenbesitz [16.07.2004]
Bernau: 100 Euro Geldstrafe [13.07.2004]
USA: Tommy Chong aus der Haft entlassen [10.07.2004]
Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [09.07.2004]
Neue Drogenbeauftragte in Baden-Württemberg [09.07.2004]
USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten [09.07.2004]
Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU) [09.07.2004]
CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung [08.07.2004]
Bericht aus Bernau [07.07.2004]
Amtsgericht Bernau hört Gutachter an [05.07.2004]
Drogenbeauftragte im Spiegel-TV [02.07.2004]
USA: Konservative für Cannabislegalisierung [02.07.2004]
UNODC-Chef lobt Drogenentkriminalisierung [02.07.2004]
EMCDDA: Kein Anstieg des Wirkstoffgehalts [02.07.2004]

Nachrichten vom Juni 2004:
"Spiegel" zu Cannabis [28.06.2004]
Internationaler Drogentag 2004 [26.06.2004]
Pottdemo in Essen am 26.06.2004 [25.06.2004]
Cannabis als Medizin: Richter, Politiker entscheiden [25.06.2004]
Kaupa (CSU): "Einstiegsdroge", "Droge Nummer eins in Europa" [25.06.2004]
Schweiz: «vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» [24.06.2004]
Bericht vom Hanfmove in Hamburg [22.06.2004]
"Bundeslagebild Rauschgift 2003" des BKA online [21.06.2004]
Portugal: Keine rote Karte für Cannabis [16.06.2004]
Schweiz: Absinth ja, Cannabisreform nein [15.06.2004]
Schwarzmarkt und Drogentote [14.06.2004]
Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland [14.06.2004]
Schweiz: Reformentwurf am Montag im Nationalrat [10.06.2004]
CVP (Schweiz): Cannabiskonsum als Ordnungswidrigkeit [09.06.2004]
Studie: Kein erhöhtes Mundkrebsrisiko [07.06.2004]
Paul McCartney Interview [06.06.2004]
Pottdemo in Essen am 26.06.2004 [04.06.2004]
Hanfmove in Hamburg am 19.06.2004 [04.06.2004]
Anträge auf Erlaubnis zum Cannabisanbau [04.06.2004]
Philippinen: Bauern droht Todesstrafe [04.06.2004]

Nachrichten vom Mai 2004:
Die Spitze des Hanfbergs [31.05.2004]
FDP-Bundesparteitag und Cannabis [28.05.2004]
Brief von der Drogenbeauftragten [28.05.2004]
Schweiz: 46.886 Anzeigen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes [28.05.2004]
Schweiz: Jungparteien von CVP und FDP für Reform [27.05.2004]
USA: Vermont legalisiert Cannabismedizin [24.05.2004]
Studie: Cannabis als Problemursache nicht nachgewiesen [21.05.2004]
Kanada: Zulassung für Cannabisspray beantragt [18.05.2004]
Bericht vom EU-Drogengipfel in Dublin [18.05.2004]
Kanada: Keine Entkriminalisierung vor den Wahlen [18.05.2004]
Hamburg: Keine Werbung für Hanfgeschäft [17.05.2004]
Russland entkriminalisiert Drogenbesitz [15.05.2004]
MMM in Leizig, Luxemburg [15.05.2004]
Bayern: 37.521 Drogendelikte in 2003 [14.05.2004]
MMM in Frankfurt, Darmstadt und Rostock [14.05.2004]
Hamburg: Rentnerin baute Cannabis an [12.05.2004]
Cannabisveranstaltungen im Mai [06.05.2004]
Offener Brief an Gerlinde Kaupa (CSU) [06.05.2004]
148.973 Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots [04.05.2004]
Veranstaltungen: Potsdam, Darmstadt [01.05.2004]

Nachrichten vom April 2004:
Berlin: Straffreiheit bis zu 30g Cannabis [30.04.2004]
Schweiz: Experten für Gesetzesreform [30.04.2004]
Niederlande: Gemeinden gegen Verschärfung [28.04.2004]
USA: Kooperative darf Cannabis anbauen [27.04.2004]
Sport: Squasher lebenslang gesperrt [27.04.2004]
Cannabisveranstaltungen im Mai [23.04.2004]
Drogen- und Suchtbericht 2004 vorgestellt [22.04.2004]
Drogenkorruption: Mexikanische Kripo suspendiert [22.04.2004]
Drogenkorruption: Kokain auf dem kolumbianischen Flaggschiff [22.04.2004]
Spanien: Drogenpolitik ist Gesundheitspolitik [22.04.2004]
Schweiz: Polizeiverband gegen mehr Repression [20.04.2004]
"Tagesthemen" warnen vor "Gentechnik-Cannabis" [16.04.2004]
Frankreich führt beim Cannabiskonsum Jugendlicher [15.04.2004]
Niederlande: Kabinett für Verbot von starkem Cannabis [13.04.2004]
Offener Brief an Kaupa, Beckstein (CSU) [13.04.2004]
Niederlande: Kein "Nederwiet" mehr in Coffeeshops? [09.04.2004]
Was ist die "Droge Nummer eins" in Bayern? [07.04.2004]
Berlin: Ärztekammerpräsident für Legalisierung [06.04.2004]
SPD Thüringen: "Konsumenten nicht länger kriminalisieren" [02.04.2004]
Thüringen: CDU und "Einstiegsdrogen" [02.04.2004]
Schweiz: Reform auf der Kippe [02.04.2004]
Schweiz: 14 Monate Haft [02.04.2004]

Nachrichten vom März 2004:
Studien zu Cannabis und Sperma [31.03.2004]
Dealte hessische Polizei mit 1,2 Tonnen Kokain? [30.03.2004]
Berlin: Verfahrenseinstellung bis 30g möglich [29.03.2004]
West-Australien entkriminalisiert Cannabis [29.03.2004]
Kanada plant Cannabis in Apotheken [29.03.2004]
Berlin: Protokoll der Debatte vom 26. Februar [24.03.2004]
Caspers-Merk lobt US-Antidrogenkampagnen [23.03.2004]
Jamaika: Ausschuss empfiehlt Toleranz für Rastas [23.03.2004]
Rußland entkriminalisiert - oder doch nicht? [22.03.2004]
Interviews: Martin Matz, Andreas Müller [19.03.2004]
Dänemark: Razzia in Christiania [19.03.2004]
USA: "Null Toleranz" im Strassenverkehr [19.03.2004]
Übergewicht in den USA [17.03.2004]
"Gentechnik-Marihuana"? [12.03.2004]
Veranstaltungen am 1./8. Mai 2004 [12.03.2004]
Thailand: 2500 Tote nicht genug? [12.03.2004]
Promillegrenze für THC? [10.03.2004]
VG Köln: Keine Genehmigung für Patienten [10.03.2004]
Razzia bei den "Bandidos" [09.03.2004]
10 Jahre Cannabisentscheidung [09.03.2004]
INCB-Jahresbericht 2003 erschienen [04.03.2004]
USA: Ein halbes Jahr Haft für Urinverkauf [01.03.2004]
Kokain-Coup in Haiti [01.03.2004]

Neuigkeiten-Archiv:
Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 

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Aktuell: CLN#167, 30.07.2004
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Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
/
Modellversuch in Berlin
Normenkontrollantrag (AG Bernau)
Rechtsungleichheit i.d. Ländern (§ 31a)
Cannabis und Führerschein
Amnestie für Hanf-Inhaftierte
3 Joints = 20 Zigaretten?
Jahresrückblick 2003
Koalitionsvereinbarungen
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):
Hanftage/Passau (12.-14.02.2004)
Cannatrade (19.-21.03.2004)
Maidemos (01./08.05.2004)
Hanfmove/HH (19.06.2004)
Pottdemo/Essen (26.06.2004)
Hanfparade (14.08.2004)
Hanftag/München (Aug. 2004)
Hanffest/Rostock (04.09.2004)
CannaBusiness (24.-26.09.2004)

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30.07.2004

VfD stellt Legalisierungsmodell vor [30.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-30-vfd

Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) hat eine Broschüre herausgegeben, in der er erläutert, wie Staaten den bestehenden Cannabisschwarzmarkt in einen staatlich kontrollierten, legalen Markt überführen können:

Trotz größter politischer, finanzieller, polizeilicher und militärischer Anstrengungen ist es bis heute keinem einzigen Staat der Erde gelungen, einen bestehenden illegalen Cannabismarkt zu beseitigen. In der Diskussion über den “richtigen” politischen Umgang mit Cannabis steht die Frage nach der “Cannabislegalisierung” pro und contra meist im Mittelpunkt. Wir denken, die bessere, weil präzisere Fragestellung ist die folgende: Soll Cannabis auf einem legalen oder illegalen Markt gehandelt werden? Solange durch Angebot und Nachfrage ein Cannabismarkt entsteht und Regierungen nicht dazu in der Lage sind, dies zu unterbinden, stellt sich für Staat und Gesellschaft nur eine Frage: Ist ein staatlich regulierter und streng kontrollierter oder ein “wilder” und fesselloser Cannabismarkt besser für Staat und Bürger? Wir bieten in dieser Broschüre ein globales, prinzipiell in jedem Staat anwendbares Modell an, mit dem ein illegaler in einen legalen Cannabismarkt transformiert werden kann. In fünf Kapiteln erläutern wir die notwendigen Hintergrundinformationen und die Details des eigentlichen “Globalen Cannabisregulierungsmodells”.

Das Heft kann gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro pro Exemplar zzgl. Versandkosten beim VfD bezogen werden. Es ist auch als Adobe-PDF-Datei zum Download erhältlich.

Mit einer Spende können Sie dem VfD helfen, diese Broschüre allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Landtagsabgeordneten zugänglich zu machen. Nur diese Abgeordneten sind in der Lage, die bestehenden Gesetze zu ändern.

Globales Cannabisregulierungsmodell 2004
Globales Cannabisregulierungsmodell 2004 - Adobe PDF

VfD Spendenformular [Adobe PDF]
Verein für Drogenpolitik - Homepage


29.07.2004

DHS: Strafverfolgung "ohne feststellbaren Einfluss" [29.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-29-dhs

Im September 2002 veranstaltete die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen eine Expertentagung "Cannabis und Jugendschutz" in Gotha. Verschiedene Beiträge der teilnehmenden Experten wurden nun gesammelt und in Buchform herausgegeben ("Cannabis. Neue Beiträge zu einer alten Diskussion", Lambertus Verlag, ISBN 3-7841-1526-8). Das Buch trägt viele interessante Daten und Standpunkte zum Cannabiskonsum zusammen, mit Beiträgen u.a. von:

  • Prof. Dieter Kleiber und Renate Soellner (FU Berlin)
  • Elmar Giglinger (MTV)
  • Andreas Gantner (Therapieladen, Berlin)
  • Roland Simon (Institut für Therapieforschung)
  • Elisabeth Pott (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
  • Wolfgang Lawicki (Bundeswehr)
  • Oberstaatsanwalt Harald Hans Körner
  • Prof. Lorenz Böllinger
  • Jens Spahn (CDU MdB)
  • Prof. Karl-Heinz Reuband
Das Buch deckt ein breites Themenspektrum ab, von Studien über die Auswirkungen des Cannabiskonsums über Statistiken und Erfahrungen aus Drogenberatungen, Interviews mit einem Programmdirektor des Musiksenders MTV und mit einem Oberstabsarzt der Bundeswehr bis hin zu Gutachten über den rechtlichen Spielraum, den internationale Abkommen für drogenpolitische Reformen lassen. Zwei der Autoren waren Mitglieder der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung.

In Pressemitteilungen zur Vorstellungen des Buches liefert die DHS einen Auszug aus dem Datenmaterial des Buches, mit Zahlen zur Konsumverbreitung. Verschiedene Beiträge weisen auf die Wirkungslosigkeit des Strafrechts für eine gesundheitspolitisch orientierte Drogenpolitik hin und fordern stattdessen bessere Prävention:

Europaweit ist der Suchtmittelkonsum einheitlich und eindeutig. In Verbreitung und gesundheitlichen Schäden halten die legalen Drogen Alkohol und Tabak eine unangefochten dramatische Spitzenposition. Die international am dritthäufigsten konsumierte Droge ist Cannabis.

Dabei bleiben unterschiedliche Gesetze und Fahndungspraktiken über Jahrzehnte hinweg ohne feststellbaren Einfluss. Dr. Raphael Gaßmann, Vize-Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen: "Wir hören seit dreißig Jahren dieselben Argumente. Die Konsumzahlen steigen davon unbeeindruckt. Also wollten wir wissen, ob es etwas Neues zu sagen gibt."
(DHS-Pressemitteilung, 28.07.2004)
Dabei ist der Mythos, das Verbot sei ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Problemen, nur einer unter vielen. In jüngster Zeit häufen sich Behauptungen über einen dramatischen Anstieg des Wirkstoffgehalts von Cannabis. Laut DHS sind diese Aussagen nicht stichhaltig:
61% der gegenwärtig sichergestellten Haschisch-Proben weisen laut BKA einen seit den 60er Jahren üblichen THC-Gehalt von 0-8% auf. Höhere THC-Gehalte als 18% werden in weniger als 1% aller Proben festgestellt. Die Daten für Cannabis-Kraut sind ähnlich. Gegenüber den Vorjahren zeigen sich laut BKA keine nennenswerten Veränderungen der THC-Gehalte. Die gegenwärtig oft angeführten Züchtungen mit extrem hohen THC-Gehalten sind also extrem selten. Auf die Entwicklung der Konsumentenzahlen werden sie daher kaum Auswirkungen haben.
Während die DHS konkrete Zahlen und eine nachprüfbare, öffentlich zugängliche Quelle dafür nennt, behauptet Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in in einer Stellungnahme gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" das genaue Gegenteil, ohne Zahlen oder eine Quelle zu nennen:
Natürlich sei Cannabis keine Einstiegsdroge. Und natürlich sei Cannabis nicht so gefährlich wie Heroin, sagt Caspers-Merk. Aber Cannabis sei auch nicht harmlos wie eine Pizza, wie schon behauptet wurde. Und die Bekenntnisse von Prominenten, in ihrer Jugend "gekifft" zu haben, erweckten den Eindruck, Cannabis sei ein "Lifestyle"-Produkt. Haschisch und Marihuana, warnt Caspers-Merk, enthalten heute mehr THC als noch vor 30 Jahren, weil Cannabispflanzen unter immer besseren Bedingungen in Gewächshäusern angebaut werden.
Das "Pizza"-Zitat bezieht sich wahrscheinlich auf eine Äusserung des Berliner Ärztekammerpräsidenten und Chirurgen Dr. Günther Jonitz: "Alkohol und Cannabis sind als Drogen absolut gleichzusetzen. Nur ist Cannabis bei uns noch ungewöhnlich. So wie Pizza nach dem Zweiten Weltkrieg." (Bild, 16.02.2001). Er hatte keineswegs behauptet, Cannabis sei harmlos (das ist Alkohol schliesslich auch nicht).

Die aus Baden stammende Frau Caspers-Merk versteht offenbar mehr vom Weinanbau (den sie auf ihrer Website als "Kulturgut" lobt) als vom Hanfanbau. Cannabisharz (Haschisch) in Deutschland stammt immer noch weitgehend aus marokkanischer Produktion, wo es im Freien angebaut wird. Wirkstoffreiches Hanfkraut (Marihuana) gibt es ebenfalls, es wird aber kaum in Gewächshäusern, sondern in Wohnungen und anderen Gebäuden unter Kunstlicht angebaut.

Doch solche sachlichen Fehler sind eigentlich Nebensächlichkeiten. Wesentlicher erscheint uns, dass die Drogenbeauftragte hier namhaften Experten widerspricht, ohne Fakten oder Quellen für ihre Aussagen zu nennen (zumindest zitierte der Artikel keine). Eine ernsthafte Debatte findet nicht statt, weil eine Seite nicht bereit ist, auf die Argumente der anderen Seite einzugehen.

Diese Einseitigkeit, mit der die politische Debatte zu Cannabis geführt wird, zeigt, wie notwendig neutral und sachlich geschriebene Bücher wie dieses sind. Wir können es Frau Caspers-Merk und anderen am Thema Interessierten zur Lektüre empfehlen. Dem Fazit der DHS zu den Ergebnissen der Verbotspolitik können wir uns nur anschliessen:

Höchste Zeit für eine neue Politik - der DHS-Band macht es deutlich.

Cannabis ist kein Modetrend, Cannabis ist Alltag [Adobe PDF, DHS, 28.07.2004]
Cannabis-Konsum nimmt dramatisch zu [Welt, 28.07.2004]

Bücher zu Cannabis
Wirkstoffgehalt von Cannabis

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen - Homepage


24.07.2004

Spendenaufruf für Dr. med. Franjo Grotenhermen [24.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-24-fg

Dr. Franjo Grotenhermen von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM) hat wohl mehr für den medizinischen Einsatz von Cannabis getan als jeder andere im deutschsprachigen Raum. Nun ist Dr. Grotenhermen selbst auf Hilfe anderer angewiesen. Der Vorstand der IACM hat folgenden Spendenaufruf herausgegeben:

Franjo Grotenhermen leidet seit mehr als 10 Jahren an einer chronischen Erkrankung der kleinen Blutgefäße, einer sogn. "small vessel disease", die bei ihm zu Herzbeschwerden und einer starken Störung der Orthostase führt. Nachdem vor einigen Wochen eine deutliche Verschlechterung eintrat, schlug ihm der Gefäßspezialist Prof. Dr. Tauchert, Klinikum Leverkusen, eine spezielle Form einer Blutwäsche (eine sogn. Rheohemapherese) vor, welche zu einer Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes führen und dadurch eine Symptomverbesserung hervorrufen kann.

Erfreulicherweise führte diese Behandlung auch bei Franjo Grotenhermen zunächst zu einer klinischen Verbesserung. Allerdings muss die Therapie momentan regelmäßig alle 7 Tage wiederholt werden, damit eine bleibende Stabilisierung eintreten kann. Obwohl diese Therapie die einzige ist, die bei Franjo Grotenhermen spürbare Wirkungen zeigt, lehnt es die Krankenkasse jedoch ab, die Kosten (pro Behandlung etwa 1.150 Euro) zu übernehmen. Der behandelnde Arzt rechnet mit 10 - 15 weiteren Therapien, um eine zuverlässige Stabilisierung zu erreichen.

Nachdem Franjo Grotenhermen seit Jahren darum bemüht ist, Patienten einen legalen und kostenfreien Zugang zu Cannabismedikamenten zu ermöglichen, führt das Schicksal ihn nun selbst in eine Situation, in der eine Symptom verbessernde Behandlung verfügbar ist, deren Kosten aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Wir, der Vorstand der ACM und IACM, haben einen kleinen Verein mit einem Spendenkonto eingerichtet, um Franjo Grotenhermen die notwendige Behandlung zu ermöglichen. Der Verein trägt den Namen FRAN-GO (Förderung der Rheohämapherese, Anwendung und Nutzen - eine Gesundheitsoffensive), der 1. Vorsitzende ist Dr. Martin Schnelle, die 2. Vorsitzende Dr. Kirsten Müller-Vahl. Wir streben die Gemeinnützigkeit an, damit Spenden steuerlich geltend gemacht werden können. Spenden werden aber bereits jetzt benötigt.

Wir hoffen sehr, ihm auf diesem Wege dabei helfen zu können, zu einem erfüllten und tätigen Leben zurückzukehren. Mögen viele andere Menschen dazu beitragen, dass Franjo Grotenhermen auch seine Arbeit in der ACM und IACM wird fortsetzen können.

Spendenkonto:
FRAN-GO e.V.
c/o Dr. Schnelle
Deutsche Kreditbank (DKB)
Konto-Nr. 11 55 08 03
BLZ 120 300 00
Verwendungszweck: Therapiespende Grotenhermen

Bei Auslandsüberweisungen:
SWIFT-BIC: BYLADEM 1001
IBAN: DE05 1203 0000 0011 5508 03

Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
(IACM)
Arnimstraße 1A
D-50825 Köln
Deutschland
Tel: +49 (0)221-9543 9229
Fax: +49 (0)221-130 05 91
E-Mail: info@cannabis-med.org
http://www.cannabis-med.org


24.07.2004

Singapur: Wegen Hanf gehängt [24.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-24-sg

Raman Selvam Renganathan, 39, wurde laut eines dpa-Berichts in Singapur wegen Besitzes von 2,7 kg Cannabis gehängt. Ab 500g Cannabis nimmt das Drogengesetz des südostasiatischen Stadtstaates an, dass Handel damit getrieben wird. Darauf steht die Todesstrafe. Vor zwei Jahren entging die damals 23-jährige Deutsche Julia Bohl nur knapp dem Galgen, weil die Cannabismenge unter 500g lag.

Nach wie vor ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis von Cannabis bekannt. Von überdosierten Drogengesetzen kann man das leider nicht behaupten.

Singapore Executes Man for Six Pounds of Marijuana [DWC#347, 23.07.2004]

Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002]

Drogen in Singapur


22.07.2004

USA: Wissenschaftler klagen gegen Regierung [22.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-22-us

Vor drei Jahren beantragte Lyle Craker, Leiter des Programms für Heilpflanzen der Universität Massachusetts-Amherst, eine Sondergenehmigung zum Anbau von Cannabis für wissenschaftliche Zwecke. Über den Antrag ist bis heute nicht entschieden. Die Universität will Cannabis für eine bereits von der US-Bundesarzneimittelbehörde FDA genehmigte Studie liefern. Diese soll einen rauchlosen Inhalator (Vaporisierer) der baden-württemberger Firma Storz & Bickel für den medizinischen Einsatz von Cannabis testen. Dr. Donald Abrams will die Cannabinoid-Werte im Blut, den Kohlenmonoxid-Anteil im Inhalat und die subjektive Wirkung beim Rauchen und beim Vaporisieren vergleichen.

Der Anbauantrag wurde von Dr. Craker von der botanischen Fakultät bereits im Juni 2001 eingereicht. Er verschwand dann mehrere Monate spurlos und wurde mehr als ein Jahr später von der Bundesdrogenpolizei DEA unbearbeitet zurückgeschickt. Nach 18 Monaten besuchten erstmals Beamte der Regierung die Universität. Nachdem im Oktober 2003 immer noch keine Entscheidung vorlag, schrieben die Senatoren Edward Kennedy und John Kerry aus Massachusetts einen Brief an die DEA-Chefin, um ihre Unterstützung für den Anbauantrag der Universität zu erklären. Neun Monate später schweigt die Regierung immer noch.

Am Mittwoch reichten deswegen Dr. Craker, Rick Doblin von MAPS, einem Verband der die Studie unterstützt, sowie Valerie Corral, eine kalifornische Cannabispatientin eine Klage gegen die Drogenpolizei und andere Zweige der Regierung ein.

Neben der Bearbeitung des Anbauantrags fordern sie auch eine Entscheidung über einen Antrag, 10g Cannabis aus staatlich genehmigtem Anbau in den Niederlanden importieren zu dürfen, um damit den Vaporisierer erproben zu können.

Die US-Regierung begründet ihre Ablehnung von Cannabis als Medizin u.a. mit den schädlichen Auswirkungen des Rauchens. Eine erfolgreiche Erprobung des deutschen Vaporisierers würde dieses Argument ein für alle mal entkräften. Die Interessen der Patienten bleiben bei der staatlichen Blockadepolitik auf der Strecke.

Scientists Say Marijuana Research Blocked [Associated Press (US), 20.07.2004]
Scientists Sue Over Marijuana Studies [San Jose Mercury News (US), 21.07.2004]

USA: Vaporisierer-Studie genehmigt [CLN#138, 12.12.2003]

Cannabis als Medizin


22.07.2004

Hanfparade am 14. August in Berlin [22.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-22-hp

Hanfparade2004 endet am Oranienplatz

"Als vor sieben Jahren in Berlin die erste Hanfparade stattfand, da war diese Demonstration eine unter den vielen, die einmal und dann nie wieder durch die Straßen ziehen. Doch aus dem einstigen lokalen Ereignis ist ein kontinentales geworden: Die Hanfparade ist heute europaweit die größte Demonstration ihrer Art und sie ist zugleich das größte Forum für alle Fragestellungen rund um das Thema Hanf." (Aus dem Grußwort der Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Frau Cornelia Reinauer)

Bei der achten Auflage der größten Demonstration für Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel werden 20.000 Hanffreunde erwartet. Am 14. August wollen sie unter dem Motto "Get Wise - Legalize! Drogenfahnder zu Kleingärtnern!" durch die deutsche Hauptstadt ziehen.

Die Hanfparade2004 startet mittags am Roten Rathaus. Nach einer Anfangsveranstaltung mit Vertretern verschiedener Parteien, zieht eine bunte Demonstration mit musikalischer Untermalung durch 20 hanfige Paradewagen von Berlins Mitte nach Kreuzberg.

Entgegen den ursprünglichen Planungen findet die Abschlussveranstaltung mit mehreren Bühnenprogrammen, "Markt der Möglichkeiten", Nutzhanfareal und Vielem mehr, auf dem Oranienplatz statt. Ab 16:00 Uhr gibt es hier Informationen, Politik und Musik. Das umfangreiche Programm hätte am geplanten Ort wegen Bauarbeiten so nicht stattfinden können.

Nach dem Ende der Hanfparade2004 geht es gegen 22:00 Uhr mit speziellen Hanfparade- Anschluss- Partys in einigen Berliner Clubs weiter.

Mehr Informationen unter http://www.Hanfparade.de
(Pressemitteilung des Bündnis Hanfparade)

Hanfparade - Homepage


21.07.2004

Schweiz: Start der Jugendschutz-Initiative [21.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-21-ch

Am 20. Juli begann in der Schweiz die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes. Es müssen mindestens 100'000 Unterschriften von stimmberichten Bürgern zusammengetragen werden. Die Initiatoren wolllen in den nächsten Wochen die doppelte Zahl sammeln.

Die Initiative des Komitees "Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität" will die Schweizer Verfassung wie folgt ändern:

Art. 105a (neu) Hanf
1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.
Vor fünf Wochen hatte der Nationalrat, die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments, es abgelehnt, sich mit dem Reformentwurf der Schweizer Bundesregierung zu befassen, der den Cannabiskonsum straffrei stellen wollte. Deshalb wenden sich die Reformbefürworter im Parlament und ausserhalb nun direkt an das Schweizervolk.

Dem Initiativkomitee gehören neben vieler Abgeordneter der Grünen, der sozialdemokratischen SP und der liberalen FDP auch zwei kantonale Polizeidirektoren (Jörg Schild, Basel-Stadt, und Hanspeter Uster, Zug), zwei Ständeräte der christdemokratischen CVP (Theo Maissen, Graubünden, und Bruno Frick, Schwyz) sowie SVP-Ständerat This Jenny (Glarus) an.

Die benötigten 100 000 Unterschriften sollen noch in diesem Sommer in Rekordzeit gesammelt werden. Das Komitee möchte damit klar aufzeigen, dass «der Nationalrat gegen einen schönen Teil der Bevölkerung politisiert hat», heisst es im Communiqué. Die derzeit herrschenden Zustände seien unhaltbar. «Eine Politik der Prohibition hat stets das Gegenteil dessen bewirkt, was sie zu erreichen vorgab», sagte Nationalrat Claude Janiak (SP/BL) an der Medienkonferenz. Es sei trügerisch zu glauben, mit dem Strafrecht liessen sich gesellschaftspolitische Probleme lösen.

Das Komitee vertritt die Ansicht, dass «effektive Prävention und glaubwürdiger Jugendschutz» durch eine Entkriminialisierung des Hanfs eher erreicht werden könnten als mit Verboten. Die Durchsetzung des Verbotes koste derzeit mindestens 500 Millionen Franken im Jahr. «Zuvorderst muss der Jugendschutz stehen», sagte Janiak. «Es mag gut ankommen, sich für eine harte Linie einzusetzen. Eine wirksame Jugendpolitik wird damit nicht betrieben.»

Neben der Straffreiheit des Cannabiskonsums fordert der Initiativtext ein Werbeverbot für Cannabis. Der Bund solle mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass dem Jugendschutz «angemessen Rechnung getragen wird». Das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» wird von Nationalrätin Christa Markwalder Bär (FDP/BE) und Nationalrat Geri Müller (Grüne/AG) präsidiert. Weiter vertreten sind neben der Politik die Hanfszene sowie Experten für Suchtprävention, Medizin und Strafvollzug.

Initiative für straffreien Cannabiskonsum lanciert [Basler Zeitung (CH), 20.07.2004]
Hanf-Initiative soll in Rekordzeit stehen [NZZ (CH), 21.07.2004]
«Das Volk urteilt anders als Politiker» [Zofinger Tagblatt (CH), 21.07.2004]

Initiativbogen [Adobe PDF, DIN A4]
Pro Jugendschutz - Homepage

Cannabis in der Schweiz


21.07.2004

DHV: "Hanfverbot kostet Menschenleben" [21.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-21-dhv

Pressemitteilung

Hanfverbot kostet Menschenleben
Anlässlich des bundesweiten Gedenktages für verstorbene Drogengebraucher/innen am 21. Juli weist der Deutsche Hanf Verband darauf hin, dass noch immer Menschen wegen der verfehlten Drogenpolitik der Bundesregierung sterben müssen.

Oft genug sind leere Kassen der Grund, wenn Kommunen Druckräume schließen, Gefängnisse die Spritzenvergabe verweigern oder Hilfesuchende wegen Platzmangel von Beratungsstellen abgewiesen werden. So gab am 16. Juni die Stadt Hannover bekannt, dass sie Ende des Jahres aus dem Programm zur Heroinabgabe an Schwerstabhängige aussteigt. Die Kosten von 450.000 Euro bis Ende 2005 seien der Grund. Aus Geldmangel wird so das Leben der Programmteilnehmer riskiert.

Dabei könnte durch eine sinnvolle Drogenpolitik wesentlich mehr Geld in die leeren Staatskassen fließen. Eine Legalisierung von Cannabis würde nach Aussage des Deutschen Hanf Verbandes wenigstens 1 Mrd. Euro jährlich bringen. Mehr als genug, um Fortsetzung und Ausbau der Überlebenshilfe für Heroinkonsumenten zu sichern.

Deutscher Hanf Verband - Homepage


20.07.2004

BaWü: Führerscheinentzug für alle Cannabiskonsumenten? [20.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-20-fs

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) hat gefordert, allen Cannabiskonsumenten grundsätzlich den Fürerschein zu entziehen.

Bisher ist der Führerscheinentzug nur dann möglich, wenn der Autofahrer regelmäßig am Joint zieht oder andere Drogen wie Kokain oder Ecstasy im Blut hat. Gelegenheitskiffer dürfen dagegen die Fahrerlaubnis meist behalten. Nachdem jedoch neuere Untersuchungen ergaben, dass es nach dem Genuss von Cannabis bis zu sieben Tage dauert, bis die Reaktionsfähigkeit wieder völlig hergestellt ist, "müssen wir reagieren", sagt Rech. Schließlich liege die Konzentration des Rauschwirkstoffs heute um ein Vielfaches höher als in den siebziger Jahren.
Eine Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) gelangt erst kürzlich zu dem Ergebnis, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" in den meisten europäischen Cannabismärkten vorliegen.

Eine oft zitierte ältere Studien an einem Simulator konnten bis zu 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis einen Einfluss auf die Fahrfähigkeit feststellen. Selten erwähnt wird, dass, als der selbe Versuch mit einem verbesserten Simulator wiederholt wurde, in diesem Zeitraum keine Einflüsse mehr festgestellt werden konnten.

Das Bundesverfassungsgericht stellte erst vor zwei Jahren nach Anhörung von wissenschaftlichen Gutachtern fest, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis allein für Besitz einer geringen Menge Cannabis ohne Zusammenhang zum Strassenverkehr gegen das Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes verstösst.

Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) hat eine Pressemitteilung dazu herausgebracht.

Genereller Führerschein-Entzug für Kiffer? [Spiegel.de, 17.07.2004]
"Wir können alles, außer Hochdeutsch" - Also auch die Verfassung missachten? [PM 22, VfD, 21.07.2004]

Cannabis und Führerschein


16.07.2004

Philippinen: 37 Jahre für Drogenbesitz [16.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-16-ph

Wegen Besitz von 2,1 Gramm Cannabis, 0,4 Gramm Methamphetamin und Zubehör zum Konsum von Methamphetamin ist ein 27-Jähriger in den Philippinen zu 37 Jahren Haft verurteilt worden. Dazu kommt noch eine Geldstrafe von 620.000 Pesos (ca. 8900 Euro).

Drakonische Strafen wie diese verhindern trotzdem nicht, dass Millionen Menschen auf den Philippinen illegale Drogen konsumieren. Die Regierung schätzt, dass 1,7 bis 2,1 Millionen Einwohner des Landes Cannabis, Methamphetamin oder andere illegale Drogen gebrauchen.

Man Gets 37-Year Term For Drug Possession [Sunstar Davao (PH), 15.06.2004]
Drogen auf den Philippinen


13.07.2004

Bernau: 100 Euro Geldstrafe [13.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-13-be

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Vorlage des Amtsgerichts Bernau zur Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots bei geringen Mengen abgelehnt hat, hat das AG Bernau einen 20-Jährigen wegen Vermittelung eines Verkaufs von 450g Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Anwalt des Angeklagten war bemüht, auch diesen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen zu lassen.

Kein Weg nach Karlsruhe [Märkische Allgemeine, 13.07.2004]
Bernau Drogenurteil: 100 Euro Strafe [Märkische Oderzeitung, 13.07.2004]

Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [09.07.2004]
Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg


10.07.2004

USA: Tommy Chong aus der Haft entlassen [10.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-10-tc

Tommy Chong, eine Hälfte des amerikanischen Komikerdous "Cheech und Chong", verließ am Dienstag, 06.07. ein US-Bundesgefängnis, nachdem er eine 9-monatige Haftstrafe abgesessen hatte. Er war verurteilt worden, weil seine Firma Glaspfeifen verkauft hat, mit denen man Cannabis rauchen kann.

Newsbrief: Tommy Chong Walks Out of Prison [DWC#345 (US), 09.07.2004]

USA: Tommy Chong hinter Gittern [CLN#130, 17.10.2003]
Cannabis in den USA


09.07.2004

Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [09.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-09-bvg

Das Bundesverfassungsgericht hat den vor zwei Jahren vom Amtsgericht Bernau geschriebenen Vorlagebeschluss zum Cannabisverbot nicht zur Entscheidung angenommen (AZ. 2 BvL 8/02). Damit bleibt das Cannabisverbot im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in seiner gegenwärtigen Form vorerst erhalten.

Das Amtsgericht Bernau hatte seine Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Verbots massgeblich mit der unterschiedlichen Rechtspraxis in den verschiedenen Bundesländern begründet. Darauf ging das höchste deutsche Gericht nur am Rande ein: "Die Darlegungen des Amtsgerichts zu der uneinheitlichen Einstellungspraxis der Strafverfolgungsbehörden sind in sich widersprüchlich und daher nicht geeignet, die gesetzliche Konzeption in Zweifel zu ziehen," war alles, was das Bundesverfassungsgericht dazu zu sagen hatte.

Wie 1994 entschied das Gericht, das Cannabisverbot an sich verstosse nicht gegen das Übermassverbot des Grundgesetzes, weil es bei geringer Schuld keine Bestrafung vorschreibt, sondern u.a. durch den 1992 eingeführten §31a BtMG eine Verfahrenseinstellung ermöglicht. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber damals, eine "im wesentlichen einheitliche" Rechtspraxis bei dessen Anwendung sicherzustellen. Entsprechende Verhandlungen zur Festlegung einheitlicher Einstellungskriterien im Jahre 1994 bleiben ohne Ergebnis. Als dann 1997 eine Studie im Auftrag der Bundesregierung Daten aus den Jahren 1994/1995 auswertete, bestätigte sie "gravierende Unterschiede bei der Handhabung des §31a BtMG in den einzelnen Ländern".

Entgegen unseren Erwartungen wartete das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss zur Ablehnung auch nicht eine vor zwei Jahren vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) zur Rechtspraxis bei geringen Mengen Cannabis ab, die bis Ende dieses Jahres veröffentlicht werden wird. Im Herbst 2002 beschlossen die Justizminister der Bundesländer, auf diese Studie zu warten, bevor sie erneut über eine Angleichung der Definition der geringen Menge sprechen wollen.

Sollte die MPI-Studie die Existenz von gravierenden Unterschieden bei der Rechtspraxis zwischen verschiedenen Bundesländern bestätigen, dann wird das die bestehende Rechtslage erneut in Frage stellen. Die Studie untersucht auch mögliche Auswirkungen der Einstellungspraxis auf Konsumverbreitung und Konsummuster. Wenn eine repressivere Rechtspraxis keine niedrigere Konsumprävalenz bewirkt als eine liberale Rechtspraxis, ist eine repressive Rechtspraxis offensichtlich kein geeignetes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks. Damit in Grundrechte eingreifende Gesetze zulässig sind, müssen sie sowohl geeignet als auch notwendig sein, so das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994.

Pressemitteilung Nr. 67/2004 vom 9. Juli 2004

Dazu Beschluss vom 29. Juni 2004 - 2 BvL 8/02 -

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Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften
über den Umgang mit Cannabis
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Die Vorlage des Amtsgerichts (AG) Bernau zu der Frage, ob die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, soweit sie verschiedene Formen des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten verbieten und mit Strafe bedrohen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ist unzulässig. Dies hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

1. Zu dem Sachverhalt des Ausgangsverfahrens:
Bei dem damals 20-jährigen Angeklagten wurden bei einer Polizeikontrolle ein Cannabis-Tabak-Gemisch mit einem Bruttogewicht von 1,5 Gramm und ein Stück Cannabis mit einem Nettogewicht von 3,6 Gramm aufgefunden. Nach Überzeugung des für das Strafverfahren zuständigen AG sind die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zum umfassenden Verbot des Umgangs mit Cannabis verfassungswidrig. Es legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes, soweit sie Cannabisprodukte in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz mit der Folge aufführen, dass der unerlaubte Verkehr mit diesen Stoffen den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt, verfassungswidrig sind. Nach Auffassung des AG fallen die mit dem Konsum von Cannabis verbundenen Schwierigkeiten und Komplikationen wesentlich geringer aus als bisher allgemein angenommen. Neueste fundierte wissenschaftliche Forschungserkenntnisse würden belegen, dass an der durch das Bundesverfassungsgericht erfolgten Risikoeinschätzung nicht mehr festgehalten werden könne.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1994 entschieden, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, soweit sie das Handeltreiben sowie die Einfuhr, die Abgabe und den Erwerb sowie den Besitz von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit Strafe bedrohen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

2. In den Gründen der Entscheidung heißt es:
Die Vorlage genügt nicht den Begründungsanforderungen. Gegenstand einer Normenkontrolle können nur Vorschriften sein, auf deren Gültigkeit es bei der von dem vorlegenden Gericht zu treffenden Entscheidung auch tatsächlich ankommt. Dies können hier jedenfalls nicht alle Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes sein. Die konkrete Normenkontrolle ist kein Mittel einer allgemeinen Aufsicht über den Gesetzgeber. Darüber hinaus erfüllt der Vorlagebeschluss nicht die für eine erneute Richtervorlage geltenden besonderen Begründungsanforderungen. Es ist bereits fraglich, ob entscheidungserhebliche neue Erkenntnisse vorliegen. Weder das AG noch die von ihm herangezogenen Sachverständigen behaupten, dass der Konsum von Cannabis ungefährlich sei. Dass der Konsum von Cannabis nicht zu Todesfällen führt, ist von jeher unbestritten.
Das Bundesverfassungsgericht ist bei seiner Entscheidung im Jahr 1994 hinsichtlich der Wirkungen des Cannabiskonsums auf der Grundlage des damaligen Erkenntnisstands zu dem Ergebnis gelangt, dass „nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken“ verblieben. Diese Einschätzung beruhte auf den Annahmen über verschiedene Risikofaktoren (keine körperliche Abhängigkeit, nur geringe unmittelbare gesundheitliche Schäden bei mäßigem Genuss von Cannabis, Möglichkeit einer psychischen Abhängigkeit trotz geringem Suchtpotential, Möglichkeit der Störung der Persönlichkeitsentwicklung bei Jugendlichen). Diese werden durch die vom AG angeführten neuen Erkenntnisse der Wissenschaft nicht erschüttert. Darüber hinaus hat das AG nicht berücksichtigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 gebilligte Zielsetzung des Gesetzgebers sich nicht in der Frage der gesundheitlichen Gefährlichkeit für den Einzelnen und die Bevölkerung erschöpft. Darüber hinaus soll das soziale Zusammenleben in einer Weise gestaltet werden, die es von den sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält, wie sie auch von so genannten weichen Drogen wie Cannabis ausgehen. Bei der Wahl zwischen mehreren zur Erreichung des Gesetzesziels tauglichen Mitteln steht dem Gesetzgeber die Einschätzungs- und Entscheidungsprärogative zu. Gesicherte kriminologische Erkenntnisse, die den Gesetzgeber zu einer bestimmten Behandlung der aufgeworfenen Fragen zwingen könnten, hat auch das AG nicht ins Feld geführt.
Soweit das Betäubungsmittelgesetz Verhaltensweisen mit Strafe bedroht, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten, verstoßen sie deshalb nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil die Strafverfolgungsorgane einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat durch das Absehen von Strafe oder Strafverfolgung angemessen Rechnung tragen können.

Beschluss vom 29. Juni 2004 - 2 BvL 8/02 -

Karlsruhe, den 9. Juli 2004
Beschluss vom 29.06.2004
Der Weg zur Entkriminalisierung von Haschischrauchern geht nicht über Karlsruhe [Grüne, 09.07.2004]
Besitz kleinerer Mengen Haschisch bleibt strafbar [Freie Presse, 09.07.2004]

Normenkontrollantrag (AG Bernau)
Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg (Albrecht / Paoli)
Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern


09.07.2004

Neue Drogenbeauftragte in Baden-Württemberg [09.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-09-bw

Der bisherige Sozialminister und Drogenbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung, Friedhelm Repnik, scheidet aus dem Amt aus. Repnik, der als Hardliner galt und der vor mehreren Jahren in die Schusslinie der Kritik geriet, nach dem er die Schweizer Psychosekte "VPM" in Schutz genommen hatte, übernimmt die Leitung der staatlichen Lotto- und Toto-Gesellschaft. Seine Amtsnachfolgerin wird die CDU-Bundestagsabgeordnete Tanja Gönner (35) aus dem Wahlkreis Zollernalbkreis-Sigmaringen.

Teufel tauscht in Baden-Württemberg vier Minister aus

Tanja Gönner (MdB) - Homepage
Drogenpolitik in den Ländern: Baden-Württemberg

Minister Repnik gegen Schweizer Entkriminalisierung [CLN#5, 07.04.2001]


09.07.2004

USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten [09.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-09-usa

148 Abgeordnete, etwas mehr als ein Drittel des US-Repräsentantenhauses stimmten am Mittwoch, 07.07. für einen Antrag, der es der US-Bundesregierung verboten hätte, Steuermittel für die Verfolgung von Patienten einzusetzen, deren medizinischer Gebrauch von Cannabis nach Gesetzen von Bundesstaaten legal ist. Inzwischen haben 9 Bundesstaaten solche Gesetze: Alaska, Colorado, Hawaii, Kalifornien, Maine, Nevada, Oregon, Vermont und Washington.

268 Abgeordnete des Repräsentantenhauses stimmten gegen die Resolution. Damit waren etwa 65% der Abgeordneten gegen die Duldung des medizinischen Gebrauchs. Eingebracht wurde der Antrag von Sam Farr, einem Demokraten und Dana Rohrabacher, einem Republikaner. Die Stimmenergebnisse fielen je nach Fraktion sehr unterschiedlich aus. Rund zwei Drittel der Demokraten stimmten für den Antrag. Unter den republikanischen Abgeordneten war es jedoch nur etwa ein Zehntel. Damit stellt das Stimmenergebnis im Abgeordnetenhaus das genaue Gegenteil des Meinungsbilds in der Bevölkerung dar. Cannabis als Medizin wird laut Meinungsumfragen von 70-80% der amerikanischen Bevölkerung befürwortet.

Bis auf zwei Bundesstaaten, in denen das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedete, erfolgte die Legalisierung für medizinische Zwecke in den meisten Fällen durch Volksabstimmumgen, mit einem mittleren Anteil der Ja-Stimmen von 60%. Den Anfang machten die Wähler von Kalifornien im November 1996. Cannabis als Medizin war jedoch keine Entdeckung der 90er Jahre. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Cannabistinkturen als Schmerzmittel in den USA wie in Europa weitverbreitet.

Ein im Jahre 1937 beschlossenes US-Bundesgesetz gegen Cannabis wurde gegen den Widerstand des US-Ärzteverbands AMA beschlossen. Bis 1942 stand Cannabis noch im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA. Erst im Jahre 1970 wurde der medizinische Gebrauch komplett verboten, und zwar im Zuge einer Neufassung des Bundesdrogengesetzes, zur der es vor allem deshalb kam, weil das Vorgängergesetz von 1937 vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden war.

Ende der 70er Jahre erzwangen die ersten Patienten per Gerichtsurteil, dass sie für Cannabis als Arzneimittel nicht verfolgt werden konnten. Die US-Bundesregierung begann sogar, sie mit Cannabis aus staatlichem Anbau zu versorgen, damit sie ihnen nicht den Eigenanbau gestatten musste. Derzeit 7 Patienten beziehen weiterhin 300 Cannabiszigaretten pro Monat vom Staat. In den 80er Jahren wurde dieses Programm jedoch für Neuzugänge gesperrt, nachdem zahlreiche AIDS-Patienten die Aufnahme beantragten.

Demnächst wird der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob die US-Bundesregierung überhaupt das Recht hat, den Umgang mit Cannabis als Arzneimittel zu verfolgen, wenn kein Handel und kein Transport in andere Bundesstaaten im Spiel ist. Nach der US-Verfassung ist die Zuständigkeit der Bundesregierung auf bestimmte, einzeln aufgezählte Bereiche beschränkt, ansonsten sind die Bundesstaaten zuständig.

House Endorses Attacks on Patients [mpp.org]

Cannabis als Medizin
Cannabis in den USA


09.07.2004

Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU) [09.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-09-gk

Am 06.05.2004 schrieben wir an die CSU-Bundestagsabgeordnete Gerlinde Kaupa, die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Am 08.07. haben wir von Frau Kaupa eine Erwiderung erhalten, die wir auf unserer Seite mit Briefwechsel mit Politikern veröffentlichen.

Antwort von Frau Kaupa [08.07.2004]

Gerlinde Kaupa (CSU)
CDU/CSU und Cannabis
Briefwechsel mit Politikern


08.07.2004

CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung [08.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-08-bb

Der stellvertretende Landesvorsitzende der Brandenburger CDU, Sven Petke hat die Amtsenthebung des Bernauer Amtsrichters Andreas Müller gefordert. Er wirft ihm Rechtsbeugung vor, nachdem der Richter in einem Prozess, in dem es um Cannabishandel geht, Sachverständige zur Gefährlichkeit von Cannabis und zur Wirksamkeit des Verbots angehört hat.

Der Ruf des Politikers nach Amtsenthebung erfolgte noch, bevor das Gericht überhaupt entschieden hat, ob es die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen soll, ob die im vorliegenden Fall gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe mit dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist.

Richter Müller habe "nun schon zum wiederholten Male die Verfolgung schlimmer Drogendelikte verhindert", so der Politiker. Beim Strafverfahren, das zum ersten Vorlagebeschluss führte, auf den sich Petke bezieht, ging es wohlgemerkt um den Besitz von ganzen dreieinhalb Gramm zum Eigenkonsum – weniger als das Gewicht von zwei Teebeuteln. Die Staatsanwaltschaft lehnte damals zuerst eine Verfahrenseinstellung ab. Nachdem klar wurde, dass der Fall ans Bundesverfassungsgericht gehen würde, war es dann die Staatsanwaltschaft, die den Fall einstellen wollte.

Unterstützung erhält Andreas Müller von den Brandenburger Richterverbänden. "Eine Amtsenthebung gibt es nicht, schon gar nicht, wenn dies politisch gefordert wird", sagte die Vorsitzende der Neuen Richtervereinigung, Ingrid Schott. Richter seien schließlich unabhängig. "Ein Richter darf seine Meinung in einem Verfahren zur Kenntnis geben, da ist er geschützt", betonte Schott. Nur ein spezielles Richterdienstgericht könnte den Amtsrichter von seinem Posten entheben - und auch nur, wenn er sich strafbar gemacht hätte. Das sei in diesem Fall aber nicht gegeben, so Schott.

"Herr Müller hat gemacht, was das Recht vorsieht", verteidigte auch der Vorsitzende des Richterbundes, Wolf Kahl, den Amtsrichter. Es sei wissenschaftlich umstritten, ob das Cannabisverbot verhältnismäßig sei und dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. In den Bundesländern würden schließlich unterschiedliche Regelungen gelten, welche geringe Menge der Droge zum Eigenkonsum straffrei bleibt. "Wenn ein Amtsrichter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung hat, muss er sich an das Bundesverfassungsgericht wenden", sagte der Vorsitzende des Richterbundes.

Es gab einmal eine Zeit, da waren deutsche Richter keinem Grundgesetz verpflichtet, sondern urteilten nach dem, was Politiker als "gesundes Volksempfinden" definierten. Aus diesen Erfahrungen lernten die Väter des Grundgesetzes, als sie für die Bundesrepublik Deutschland eine unabhängige Justiz vorsahen, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ohne Beeinflussung durch Gesetzgeber oder Regierung arbeitet und somit als Kontrollinstanz für diese beiden anderen staatlichen Gewalten wirken kann.

CDU-Vize verlangt Amtsenthebung von Bernauer Richter [Märkische Oderzeitung, 08.07.2004]
Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg
CDU/CSU und Cannabis


07.07.2004

Bericht aus Bernau [07.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-07-be

Hier sind zwei aktuelle Berichte von den Gutachteraussagen am Amtsgericht Bernau zum Cannabisverbot, von Werner Graf (Hanfjournal) und von der "Märkischen Allgemeinen".

Müller mahlt weiter

Ist das Cannabisverbot verfassungswidrig?

Schon seit längerem liegt vor dem Bundesverfassungsgericht (BverG) in Karlsruhe der Normenkontrollantrag des Amtsrichters Andreas Müller, der die Verfassungswidrigkeit des Hanf-Verbotes feststellt. Nun wird in einem zweiten Fall - hier geht es um Verkauf von Cannabis - erneut die Haltbarkeit des Cannabis-Verbotes in Frage gestellt. In der Verhandlung am Dienstag hörte Richter Müller weitere Experten. So wurde erneut Professorin Dr. Renate Soellner (Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Evaluation, Erziehungswissenschaften und Psychologie) geladen. Erstmals erschienen vor dem Bernauer Gericht die Sachverständigen Prof. Dr. Stephan Quensel (Bremer Institut für Drogenforschung, Universität Bremen), Dr. Raphael Gassmann (Deutsche Hauptstelle für Suchtforschung) und Prof. Dr. Rainer Thomasius (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).

Dr. Gassmann von der DHS referierte zu Beginn über die Gründe, warum sich die Hauptstelle feststellte, dass die deutsche Drogenprohibition die extreme Entwicklung des Cannabiskonsums nicht verhindert hat. Hierzu verglich er Länder wie Amerika, Holland, Schweden und Deutschland in ihrem Cannabis-Konsumgewohnheiten und ihrer Cannabis-Politik. Durch die Vergleiche zeigte er vor Gericht auf, dass kein Zusammenhang zwischen Repression und Konsum gezogen werden könne. Vielmehr wies er in seinem Vortrag darauf hin, dass gerade im Bereich der Prävention extremste Lücken in Deutschland herrschen. Er beklagte vor allem, dass gerade die „kiffe niemals“-Strategie gescheitert wäre und in Deutschland nicht sinnvoll für eine Punkt-Nüchternheit, beispielsweise im Straßenverkehr oder während der Schwangerschaft, geworben werden könne.

Mit Spannung erwartet wurde von den zahlreichen Zuhörern der Vortrag von Thomasius, schließlich gilt er als einer der wenigen wissenschaftlichen Kritiker einer liberalen Drogenpolitik. Die vermehrten Nachfragen zu seiner Qualifikation als Cannabis-Experte, er hat bisher weder zu Cannabis geforscht noch schriftlich dazu publiziert, warfen die Frage auf, was ausgerechnet Thomasius beim Thema Cannabis zu suchen hat. Durch seinen Aussagen wie „Ich habe aus klinischer Sicht keinen Zweifel daran, dass es das Amotivationale-Syndrom gibt“ oder „Kleiber/Kovar sind in wesentlichen Teilen überholt“ oder auch „Wir müssen die Hypothese aufstellen, dass Cannabis gefährlicher ist als Alkohol und Nikotin“ handelte er sich nicht nur das Kopfschütteln der weiteren Experten sondern auch harsche Kritik ein. Als er sich auf das amerikanische Drogenforschungsinstitut (National Institued of Drug Abuse) bezog, wollte Dr. Gassmann „ihm wissenschaftlich seriös nicht mehr folgen“. Das Institut habe nach Angaben von Gassmann, was sowohl von Herrn Quensel als auch von Frau Soellner bestätigt wurde, sich gerade durch Manipulationen von Studien einen fragwürdigen Ruf erworben und könnte nicht wirklich ernst genommen werden.

Die Ausführungen von Prof. Thomasius, es gäbe ein Amotivationales-Syndrom kanzelte Prof. Dr. Quensel ab. Auf der kompletten Internationalen Bühne gibt es keinen Wissenschaftler mehr, der noch vom Amotivationalem-Sydrom spreche. „Dies gehört ins Reich der Ammenmärchen“ beteuerte der erfahrene Forscher. In seinem Vortrag stellte Herr Quensel fest, „dass Cannabis eine kulturintegrierte Droge ist.“ Die Repression und das damit einhergehende Verbot hält er daher für falsch. Die Kriminalpolitik hat ihm zufolge sogar „schädlichen Einfluss.“ 140.000 junge Erwachsene (bis 25 Jahre) werden in einem Jahre von der Polizei wegen Cannabis erfasst. Dass sind dreiviertel aller von der Polizei erfassten Drogendelikte der bis 25-Jährigen. Circa 4.000 bis 5.000 Menschen würde nur wegen Cannabis im Gefängnis sitzen. Die Zahl derer, die wegen dem Besitz von Cannabis ihren Führerschein und/oder ihre Arbeit verloren sei enorm. Und dass alles, wegen einer weit verbreiteten Droge!

Professorin Dr. Soellner stellte in ihrem Bericht nochmals fest, dass ihr die von Thomasius besagten Studien, die Kleiber/Kovar in Frage stellen würden, nicht bekannt seien. Sie und Prof. Dr. Kleiber haben ebenfalls wichtige Studien untersucht, die nach ihrem Buch veröffentlicht wurden. Auch ein Bericht aus Belgien hätte dies getan und beide würden die Studien von Kleiber/Kovar nur stützen und nicht wiederlegen. In ihren weiteren Ausführung ging sie detailliert auf eine Studie zum Thema „Drogenberatungsstellen“ ein. Demnach gäbe es in Deutschland 5.700 von Cannabis abhängige Menschen, die meist polytoxikoman veranlagt seien. Von den Besuchern die zu einer Drogenberatungsstelle kommen, entsprechen die Cannabisanfragen gut 7,2 Prozent und es könne nicht von 15.000 Besuchern einer Beratungsstelle, wie es die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk behauptete, gesprochen werden, sondern wohl eher von 7.500, also gut der Hälfte.

Wie die Verhandlung nun ausgehen wird, ist noch unklar. Am Montag den 12. Juli geht es in Bernau in eine weitere Runde, dann folgen nämlich die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers - und wohl auch das erste Urteil in diesem Fall. Ob es dann auch als Beschlussvorlage noch Karlsruhe geht bleibt derzeit zwar nur zu hoffen, nach den Aussagen der Experten sollte diese [Chance] aber groß sein.

Werner Graf
Expertenstreit um Cannabis [Märkische Allgemeine, 07.07.2004]
Amtsrichter Andreas Müller im Gespräch mit dem Hanf Journal
Der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht
Franjo Grothenhermen im Hanf Journal zum Amotivationalen-Syndrom


05.07.2004

Amtsgericht Bernau hört Gutachter an [05.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-05-am

Vor zwei Jahren legte das Amtsgericht Bernau in Brandenburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob das Verbot des Erwerbs und Besitzes von Cannabis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher über diesen Vorlagebeschluss nicht entschieden. Wenn aber aktuelle Erkentnisse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots des Besitzes zum Eigenkonsum begründen, dann müße dies auch für das Verbot des Handels gelten, argumentierte ein Anwalt in einem Fall, in dem es um den Verkauf von 450g Cannabis ging. Am Dienstag, 06.07. wird sich das Amtsgericht damit befassen und mehrere Gutachter anhören. Auch vor dem Vorlagebeschluss vom Frühjahr 2002 hatte es mehrere Experten angehört.

Cannabishandel bald nicht mehr strafbar? [Märkische Oderzeitung, 05.07.2004]
Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau


02.07.2004

Drogenbeauftragte im Spiegel-TV [02.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-02-tv

Zum Spiegel-Leitartikel "Die Seuche Cannabis" gab es am Montag, 28.06.2004 eine ca. einstündige Diskussionssendung auf Spiegel-TV mit Marion Caspers-Merk, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Ein Aufzeichnung der Sendung ist auf Kiffer.tv online zu sehen.

"Die Seuche Cannabis" [Kiffer.tv-Aufzeichnung, 28.06.2004]

Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte
SPD und Cannabis


02.07.2004

USA: Konservative für Cannabislegalisierung [02.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-02-us

Die Titelseite des "National Review", der führenden konservativen Zeitschrift der USA trägt in der Ausgabe zum Nationalfeiertag (4. Juli) ein Hanfblatt und den Titel "Die wachsende Bewegung zur Beendigung von Amerikas irrationaler Marihuana-Prohibition" (The growing movement toward ending America’s irrational marijuana prohibition).

Etwa 72% der Amerikaner sind dafür, dass Cannabesitz höchstens mit einer Geldstrafe bestraft wird und 40% sind für eine Legalisierung. In der Altersgruppe zwischen 18 und 50 sind Personen, die nie Cannabis probiert haben, inzwischen schon in der Minderheit. Dennoch droht etwa im Bundesstaat Alabama bei dreimaligem Cannabisbesitz eine Haftstrafe zwischen 15 Jahren und lebenslänglich.

An End To Marijuana Prohibition [National Review (US), 29.06.2004]
Cannabis und konservative Politik
Cannabis in den USA


02.07.2004

UNODC-Chef lobt Drogenentkriminalisierung [02.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-02-ru

Der amerikanische Sozialkritiker Upton Sinclair schrieb einmal: "Es ist schwierig einen Menschen dazu zu bringen, eine Sache zu verstehen, wenn sein Gehalt davon abhängt, dass er sie nicht versteht." Um so überraschender ist es dann, wenn ein führender UN-Drogenbürokrat wie Antonio Costa, Chef des UN-Büros gegen Drogen und Verbrechen (UNODC) sich dafür ausspricht, Drogenkonsum nicht als strafrechtliches sondern als gesundheitspolitisches Problem zu sehen. Bei einem Besuch in Moskau anlässlich des Weltdrogentags unterstützte er die vor wenigen Wochen in Russland in Kraft getretene Drogenentkriminalisierung. Der Besitz von bis zu 20g Cannabiskraut oder 5g Cannabisharz ist nun nur noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Beim Besitz von bis zu 100g Cannabiskraut oder 25g Cannabisharz drohen Geld- und Sozialstrafen, aber keine Haft:

Costa praised a recent Russian decision to ease penalties for drug possession, saying the revised law "appreciated the drug problem not as a law enforcement only but also as a health problem, and therefore [is] a very major commitment to working toward the problem from the demand side and not only from the supply side."

UN Drug Chief Urges Russia To Take Action [Moscow Times (RU), 28.06.2004]
Russland entkriminalisiert Drogenbesitz [CLN#157, 21.05.2004]

Drogen in Russland


02.07.2004

EMCDDA: Kein Anstieg des Wirkstoffgehalts [02.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-07.htm#2004-07-02-thc

Immer wieder wird von Politikern argumentiert, perönliche Erfahrungen mit Cannabis in den letzten Jahrzehnten und Studien, die die mit Cannabis verbundenen Gesundheitsrisiken als eher gering eingestuft hatten, seien nicht mehr relevant, weil in den letzten Jahren der Wirkstoffgehalt von Cannabis dramatisch gestiegen sei. Von "Gengras" war in Überschriften die Rede, obwohl keinerlei Hinweise auf gentechnische Modifizierung von Saatgut vorliegen.

Eine Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) hat sich nun eingehend mit den vorliegenden Informationen zu diesem Thema befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass "keine Hinweise auf einen bedeutenden Anstieg des Wirkstoffgehalts" in den meisten europäischen Cannabismärkten vorliegen:

Today’s study reveals that when the overall potency of cannabis products available on the European market is calculated, there is no evidence of a significant increase in potency.
In den meisten Cannabismärkten dominiere importiertes Cannabsiharz, dessen Wirkstoffgehalt weitgehend konstant geblieben sei. Einzig in den Niederlanden sei ein Anstieg des Wirkstoffgehalts festzustellen, der sich daraus ergab, dass wirkstoffreiches, unter Kunstlicht angebautes Cannabis gegenüber Importware an Marktanteilen gewinnt.

Warum diese Sonderstellung der Niederlande? Zum einen wird dort der Einzelhandel für Cannabis toleriert. Dadurch haben Konsumenten eher die Möglichkeit, aus verschiedenen Produkten dasjenige auszuwählen, das ihren Wünschen entspricht und das sind tendenziell keine Sorten mit niedrigem THC-Gehalt. Ein niedriger Wirkstoffanteil ist für Konsumenten von Nachteil, weil damit die gewünschte Wirkung nur mit einer größeren Rauchbelastung der Lungen erreicht werden kann. Für niederländische Apotheken mit Genehmigung der Regierung produziertes Cannabis hat denn auch bis zu 18% THC. Eine Senkung des Wirkstoffgehalts ist keine gesundheitspolitisch sinnvolle Massnahme: Jemand, der 0,5 g Cannabis mit 2% Wirkstoffgehalt raucht, erzielt die selbe Wirkung wie jemand, der 0,1g Cannabis mit 10% THC raucht, aber er inhaliert ein Vielfaches an Teer, Kohlenmonoxid und anderen Gift- und Reizstoffen. Unter einer strikten Prohibition wird das Spiel von Angebot und Nachfrage gestört, so dass, wenn sich keine anderen Anbieter finden, auch minderwertige Ware Abnehmer findet.

Daneben sind jedoch auch wirtschaftliche Faktoren im Spiel. Der Cannabispreis pro Gramm orientiert sich im wesentlichen am Wirkstoffgehalt. Wird der Anbau oder Verkauf künstlich mengenmässig beschränkt, dann ergibt sich daraus ein Anreiz für wirkstoffreichere Sorten. Cannabisanbau wird in den Niederlanden weiterhin strafrechtlich verfolgt. Voriges Jahr verpflichteten sich die Niederlande auf Druck Deutschlands, Frankreichs und Schwedens, ihre Höchststrafen für Cannabisanbau um ein Jahr zu erhöhen. Für einen Anbauer bedeutet das, dass er nicht kostengünstig im Freien (wie in Marokko) oder im Treibhaus Cannabis unter Sonnenlicht mit mittlerem THC-Gehalt produzieren wird, sondern aus Sicherheitsgründen in einer Wohnung oder einer Lagerhalle unter Lampen anbauen wird, um nicht entdeckt zu werden. Wenn dabei die verfügbare Fläche bzw. der maximale Stromverbrauch beschränkt sind, rentiert sich der hohe technische Aufwand am ehesten mit THC-reichen Sorten.

Auch die Coffeeshops selbst haben durch die Rechtslage ein Interesse daran, möglichst wirkstoffreichen Sorten anzubieten. Der Einzelhandel wird nur unter bestimmten Auflagen geduldet. So dürfen nie mehr als 500g Cannabis im Coffeeshop gelagert werden. An keinen Kunden dürfen mehr als 5g Cannabis verkauft werden – bis 1994 waren es noch 30g. Anders als in Nachbarländern, wo der Verkauf im Untergrund stattfindet und sich Händler unabhängig von der Menge strafbar machen, kann der Endkundenverkauf in den Niederlanden überwacht werden. Am ehesten kann der Umsatz mit dem Verkauf hochwertiger Sorten erzielt werden, ohne dass es Probleme mit der Polizei wegen zu grosser Mengen gibt.

New EMCDDA study asks ‘Is cannabis getting stronger?’ [EMCDDA, 25.06.2004]
EMCDDA Homepage

Wirkstoffgehalt von Cannabis
Cannabis in den Niederlanden


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