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Drogen in Saudi-Arabien

Die königliche Familie des heutigen Saudi-Arabien versteht sich als Wächter der heiligen Stätten des Islam, einer Weltreligion, die dort im 7. Jahrhundert begründet wurde. Islamisches Recht, das auf Traditionen und auf den Suren des Koran basiert, ist die Grundlage der öffentlichen Ordnung im Königreich. Eine dieser Suren beeinhaltet das Verbot von Wein:

90. O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Greuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf daß ihr Erfolg habt.
91. Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Haß zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?
Hans-Georg Behr schreibt in "Von Hanf ist die Rede" (Kapitel 3) folgendes zum Verbot von Wein im Koran:
"Was Mohamed alles mit Wein gemeint haben könnte, ist seitdem eines der beliebtesten Streitthemen islamischer Theologen, wobei es drei Schulmeinungen gibt: 1. Alles, was auch nur irgendwie berauscht, 2. Nur Alkohol, fallweise auch noch Opium, 3. Nur unmässigen Genuss. Die berühmteste Zusammenstellung aller Argumente gegen Haschisch verfertigte zwischen 1460 und 1489 ein gewisser Abu-t Tuqa Taqi-ad-din Abu Bakr ben Muhammad al Badri. Sie heisst "Rahat al-arwah fi L-hashish war-rah" und diente als Grundlage vieler islamischer Verbote.
(...)
Insgesamt sind 21 Standardwerke über die Frage bekannt, wie es der Prophet mit dem Hanf gemeint haben könne, und einige zitieren sogar Äusserungen Mohameds, die sonst nirgends und auch nicht im Koran auftauchen. Die ersten Hanfverbote sollen schon im achten Jahrhundert ergangen sein, doch haben sich aus dieser Zeit keine einschlägigen Dokumente erhalten. Derlei steht in Schriften, die allesamt nach 1100 entstanden, und aus dieser Zeit stammen auch die ersten strengen Verbote."
Interessanterweise verbietet der Koran den Gläubigen, Dinge zu verbieten die der Koran selbst nicht verboten hat:
87. O die ihr glaubt, erklärt nicht als unerlaubt die reinen Dinge, die Allah euch erlaubt hat, doch übertretet auch nichts. Denn Allah liebt nicht die Übertreter.
H.G. Behr zitiert den indischen Mogulkaiser Akbar, selbst ein regelmässiger Konsument von Majoun, einem cannabishaltigen Konfekt:
"Der Prophet hat den Wein verboten. Von den wahren Freuden des Paradieses aber hat er keine untersagt."
In Saudi-Arabien wird jedoch (wie von den meisten islamischen Gelehrten) der Koran so interpretiert, dass Sure 5, Vers 90 nicht nur Wein sondern alle Rauschmittel erfasst. Die Einhaltung der Regeln wird von einer Religionspolizei streng kontrolliert. Der Verkauf oder Besitz von Alkohol und anderen Drogen sind verboten. Die Strafen für Übertretungen sind hart. Ertappte Alkoholkonsumenten werden öffentlich ausgepeitscht. Der Handel mit illegalen Drogen wird mit dem Tod durch das Schwert bestraft. Die Hinrichtungen erfolgen öffentlich.

Diese strengen Gesetze können dennoch nicht verhindern, dass Alkohol verfügbar ist und sich der Konsum anderer illegaler Drogen, von Heroin bis Cannabis, ausbreitet.

In Saudi Arabia, addicts are treated but dealers are executed [San Jose Mercury News (US), 11.02.2002]
Saudi Arabia Executes Iraqi For Drug Smuggling [New Zealand Herald (NZ), 14.04.2003]
Two Thai drug convicts beheaded in Saudi Arabia [CNN, 12.08.2000]
Saudi Arabia beheads drug trafficker, murderer [CNN, 06.08.2000]
Koran und Drogen: Sure 5, Vers 90


Sehen Sie auch: Libanon, Marokko, Türkei, VAE, Ägypten, Afghanistan, Pakistan, index.htm