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Neuigkeiten: Mai 2005

Schlagzeilen:
Indonesien: 20 Jahre für Cannabis [27.05.2005]
1350 Euro Strafe für AIDS-Kranken [24.05.2005]
Bundesregierung stellt Drogen- und Suchtbericht vor [18.05.2005]
Singapur: Todesstrafe für Cannabis [11.05.2005]
Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung [03.05.2005]
Niederlande: Legalisierung bevorzugt [02.05.2005]
Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung [02.05.2005]
Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück [02.05.2005]
Berlin: Cannabisregelung im Wortlaut [02.05.2005]

Nachrichten vom April 2005:
Großbritannien: Liberalisierung fördert Konsum nicht [17.04.2005]
Petition zur EU-Drogenstrategie [08.04.2005]
Berliner Senat behält 15g-Grenze bei [06.04.2005]
Protestmailer beim DHV - Berlin 30 Gramm [05.04.2005]

Nachrichten vom März 2005:
Wann erscheint die Cannabisstudie? [21.03.2005]
11 Jahre Cannabisentscheidung [09.03.2005]
INCB-Jahresbericht 2004 erschienen [03.03.2005]

Nachrichten vom Februar 2005:
USA: Angst vor der Wahrheit [25.02.2005]
Cannabismedizin mit Hindernissen [16.02.2005]
Die Schweiz legalisiert... [13.02.2005]
Belgien: 3g, eine Cannabispflanze straffrei [08.02.2005]
Medizin: Cannabis bei Morbus Crohn [04.02.2005]
Spanien: Cannabis aus der Apotheke [02.02.2005]

Nachrichten vom Januar 2005:
Demonstration gegen Pilzverbot [31.01.2005]
Bremen: Gewaltsamer Brechmitteleinsatz wird gestoppt [27.01.2005]
Hanfverband fordert Regelung für Cannabis als Medizin [21.01.2005]
Erneuter Freispruch für Patienten [20.01.2005]
Resolution gegen Brechmitteleinsatz [16.01.2005]
Grüne begrüßen Cannabisentscheidung [15.01.2005]
VfD und DHV fordern wissenschaftlich fundierte Grenzwerte [14.01.2005]
Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf [13.01.2005]
Tödlicher Sport [13.01.2005]
Verbände fordern "Ende der Brechmittel-Folter" [13.01.2005]
Tödliche Drogenpolitik [10.01.2005]

Nachrichten vom Dezember 2004:
Jahresrückblick 2004 [29.12.2004]
Afghanistan: Karzai sagt Opiumanbau den Kampf an [27.12.2004]
Frohe Weihnachten! [24.12.2004]
USA: DEA verhindert Cannabis-Studie [20.12.2004]
Bhutan erlässt Tabak-Prohibition [20.12.2004]
USA: Der Tod eines Reporters [20.12.2004]
Berlin: "Senat ignoriert Abgeordnetenhaus" [16.12.2004]
75 Jahre Cannabisprohibition in Deutschland [10.12.2004]
CSU ignoriert Grundgesetz [06.12.2004]
Neue Studie der BzgA veröffentlicht [01.12.2004]

Nachrichten vom November 2004:
EMCDDA Jahresbericht 2004 veröffentlicht [25.11.2004]
DHS für Aufklärungskampagne [25.11.2004]
USA: 55 Jahre Haft für Cannabishändler [20.11.2004]
Bayern: Neuer Rekord bei Cannabisanzeigen [13.11.2004]
Fachtagung der Drogenbeauftragten [10.11.2004]
Alaska (USA): 43% für Legalisierung [03.11.2004]
USA: Montana legalisiert Cannabismedizin [03.11.2004]
"Unwirksam, teuer, schädlich" [03.11.2004]
ARD: "Die bekiffte Republik" [02.11.2004]

Nachrichten vom Oktober 2004:
Berlin: Cannabis und Drogentote [29.10.2004]
Belgien: Cannabisreformgesetz ausser Kraft [25.10.2004]
USA: Entkriminalisierung in Chicago? [22.10.2004]
Großbritannien: Nach dem "Drogenkrieg" [21.10.2004]
Drogentests in Hamburg [21.10.2004]
Mythos Wirkstoffgehalt [16.10.2004]
Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland [05.10.2004]
Schweiz: Heroinvergabe in Zürich bestätigt [03.10.2004]
Österreich: Experten für Entkriminalisierung [01.10.2004]

Nachrichten vom September 2004:
Afghanistan: Opiumproduktion steigt weiter [29.09.2004]
Krebspatientin erstattet Selbstanzeige [27.09.2004]
Hohe Fehlerquote bei Drogenschnelltest [21.09.2004]
USA: Kokain-Vorwürfe gegen Bush [18.09.2004]
Herbstzeit ist Erntezeit [17.09.2004]
Unfall nach Cannabiskonsum [17.09.2004]
Saudi Arabien: Wieder drei Haschischtote [14.09.2004]
Medizin: Studie zeigt positiven Effekt bei MS [14.09.2004]
Schweiz: 85% der Unterschriften gesammelt [10.09.2004]
Norwegen: Cannabis im königlichen Park [10.09.2004]
Hanffest in Rostock [10.09.2004]
Interhanf in Berlin [07.09.2004]
Panorama: "Joints statt Pausenbrot" [02.09.2004]

Nachrichten vom August 2004:
Medizin: Cannabis gegen Gehirntumor [17.08.2004]
Bericht von der Hanfparade [16.08.2004]
Hanfparade am 14.08.2004 [07.08.2004]
USA: Gesundheitsministerium prüft Umstufung von Cannabis [06.08.2004]
Israel: Cannabis zur Traumabewältigung [05.08.2004]
Nichtrauchen zur Cannabisprävention [02.08.2004]
Drogen-Razzien an Schulen? [02.08.2004]

Nachrichten vom Juli 2004:
VfD stellt Legalisierungsmodell vor [30.07.2004]
DHS: Strafverfolgung "ohne feststellbaren Einfluss" [29.07.2004]
Spendenaufruf für Dr. med. Franjo Grotenhermen [24.07.2004]
Singapur: Wegen Hanf gehängt [24.07.2004]
USA: Wissenschaftler klagen gegen Regierung [22.07.2004]
Hanfparade am 14. August in Berlin [22.07.2004]
Schweiz: Start der Jugendschutz-Initiative [21.07.2004]
DHV: "Hanfverbot kostet Menschenleben" [21.07.2004]
BaWü: Führerscheinentzug für alle Cannabiskonsumenten? [20.07.2004]
Philippinen: 37 Jahre für Drogenbesitz [16.07.2004]
Bernau: 100 Euro Geldstrafe [13.07.2004]
USA: Tommy Chong aus der Haft entlassen [10.07.2004]
Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [09.07.2004]
Neue Drogenbeauftragte in Baden-Württemberg [09.07.2004]
USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten [09.07.2004]
Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU) [09.07.2004]
CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung [08.07.2004]
Bericht aus Bernau [07.07.2004]
Amtsgericht Bernau hört Gutachter an [05.07.2004]
Drogenbeauftragte im Spiegel-TV [02.07.2004]
USA: Konservative für Cannabislegalisierung [02.07.2004]
UNODC-Chef lobt Drogenentkriminalisierung [02.07.2004]
EMCDDA: Kein Anstieg des Wirkstoffgehalts [02.07.2004]

Neuigkeiten-Archiv:
Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez, Jan, Feb, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 

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Jeden Freitag Informationen!
Aktuell: CLN#177, 21.02.2005
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Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
/
Modellversuch in Berlin
Normenkontrollantrag (AG Bernau)
Rechtsungleichheit i.d. Ländern (§ 31a)
Cannabis und Führerschein
Amnestie für Hanf-Inhaftierte
3 Joints = 20 Zigaretten?
Jahresrückblick 2004
Koalitionsvereinbarungen
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):
Hanftage/Passau (12.-14.02.2004)
Cannatrade (19.-21.03.2004)
Maidemos (01./08.05.2004)
Hanfmove/HH (19.06.2004)
Pottdemo/Essen (26.06.2004)
Hanfparade (14.08.2004)
Hanftag/München (Aug. 2004)
Hanffest/Rostock (04.09.2004)
CannaBusiness (24.-26.09.2004)

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27.05.2005

Indonesien: 20 Jahre für Cannabis [27.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-27-id

Die Australierin Schapelle Corby (27) ist von einem indonesischen Gericht zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem 4 kg Cannabis in ihrem Reisegepäck gefunden worden waren. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft gefordert. Sogar der Tod durch ein Erschiessungskommando war möglich.

Ein Zeuge sagte aus, dass das Cannabis in Brisbane von einem Schmuggler, der in der Gepäckbeförderung des Flughafens arbeitete, in die Reisetasche gestopft wurde und in Sydney wieder entfernt werden sollte. Durch ein Versehen war das nicht möglich und die Drogen gelangten auf den Weiterflug nach Indonesien, wo sie von der Polizei entdeckt wurden. Die Tasche wurde nicht auf Fingerabdrücke untersucht. Der Zeuge, der selbst wegen einer Straftat in Haft sitzt, weigerte sich, den Namen der verantwortlichen Person zu nennen, weil er um seine Sicherheit fürchtete. Er wurde seitdem von Mithäftlingen zusammengeschlagen und mit einem Messer verletzt.

Schmuggel von australischem Cannabis nach Bali wäre unwirtschaftlich, weil das verbotene Kraut dort - trotz der drakonischen Strafen - sogar billiger zu erwerben ist als in Australien.

Der Richter, der Frau Corby verurteilte, hat in 15 Jahren in rund 500 Drogenfällen keinen einzigen Angeklagten freigesprochen. Indonesische Urteile sind nicht immer so hart: Im März dieses Jahres kam der muslimische Kleriker Abu Bakar Bashir vor einem indonesischen Gericht wegen seiner Beteiligung an der Verschwörung zu einem Bombenanschlag in Bali, der 202 Menschen das Leben gekostet hatte, mit zweieinhalb Jahren Haft davon.

Corby lawyers consider appeal [The Age (AU), 27.05.2005]
The defence case


24.05.2005

1350 Euro Strafe für AIDS-Kranken [24.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-24-med

Während in Berlin beim Besitz von bis zu 10g Cannabis zum Eigengebrauch im Regelfall eine Verfahrenseinstellung erfolgen soll, verurteilte Amtsrichter Helmut Berger in Wolfratshausen, Oberbayern am 20.05.2005 für genau diese Menge einen Mann zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.

Wäre diese Ungleichbehandlung an sich schon Unrecht genug, erkannte der Richter in diesem Fall sogar an, dass der Verurteilte das Cannabis aus medizinischen Gründen verwendete. ""Bei Ihnen steht nicht die Lust am Rausch im Vordergrund, sondern medizinische Gründe, und das glaube ich Ihnen," teilte er dem 44-jährigen AIDS-Patienten Franz S. mit, der durch die den Appetit fördernde Wirkung von Cannabis wieder 7 kg an verlorenem Körpergewicht zurückgewinnen hatte können. Ärzte hatten ihm bescheinigt, dass dieser Gebrauch "dringend indiziert" sei.

Den Richter beeindruckte das nur so weit, dass er den ursprünglichen Strafbefehl von 3500 Euro auf 1350 Euro senkte. Er hatte offenbar Angst, mit einem Freispruch auch anderen Patienten Zugang zu Cannabis zu verschaffen: "Sie sind nicht der einzige, der an Aids erkrankt ist," sagte er Franz S. Damit hatte er recht. Das Cannabisverbot enthält nicht nur diesem einem Patienten eine nützliche und nebenwirkungsarme Arznei vor, sondern Tausenden von Patienten bundesweit.

Allerdings verwies Berger gestern auch auf das einschlägige Vorstrafenregister des Angeklagten, in dem sich seit 1977 zahlreiche Verurteilungen wegen Drogendelikten angesammelt haben. Genau die Drogenkarriere ihres Mandanten führte Rechtsanwältin Claudia Wüllrich aber ins Feld, um die Alternativlosigkeit des Cannabis-Konsums ihres Mandanten zu begründen. Eben weil er früher heroinsüchtig war, komme für ihn eine Schmerzbehandlung mit Opiaten nicht in Frage, weil sie ihn zurück in die Abhängigkeit von harten Drogen bringen könne. "Cannabis zu konsumieren, ist für ihn die einzige Möglichkeit, ein lebenswertes Leben zu führen." Ärzte hatten S. schriftlich bestätigt, dass der Cannabis-Konsum bei ihm "dringend indiziert" sei und seinen Zustand verbessert habe. An Nervenschmerzen mit Spastiken leidet er nicht mehr, auch der Appetit ist zurückgekommen - er habe in den vergangenen Monaten sieben Kilogramm zugenommen. Anwältin Wüllrich zitierte zudem ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das die Leiden eines Aids-Patienten als "rechtfertigenden Notstand" für Cannabis-Konsum anerkannt hatte. Das Urteil wollen sie und ihr Mandant nicht auf sich sitzen lassen, sondern vor dem Landgericht München für ihre Sache weiterstreiten (...).

Kein Freispruch für Cannabis als Medizin [Isar-Loisachbote, 21.05.2005]
Cannabis als Medizin


18.05.2005

Bundesregierung stellt Drogen- und Suchtbericht vor [18.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-18-bmgs

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am 18.05.2005 den jährlichen Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Er ist als Adobe PDF-Datei zum Download erhältlich oder kann beim Ministerium bestellt werden.

Zu den positiven Entwicklungen gehört, dass die Zahl der Todesfälle infolge des Konsums illegaler Drogen im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken ist. Sie befindet sich mit 1.385 Todesfällen auf dem niedrigsten Stand seit 1989, der Trend ist damit seit dem Jahr 2000 konstant rückläufig. Eine erfreuliche Tendenz im Bereich der legalen Suchtstoffe ist vor allem der Rückgang der Raucherquote bei den Jugendlichen. Rauchen wird zunehmend uncool bei Minderjährigen. Die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen ist von 28 % im Jahr 2001 auf 23 % im Jahr 2004 zurückgegangen. Auch die Tabaksteuererhöhung zeigt ihre Wirkung: Anlässlich der ersten der drei beschlossenen Stufen der Erhöhung zum 1. März 2004 gaben 8 % der befragten Raucherinnen und Raucher an, mit dem Rauchen aufgehört zu haben.

Alarmierend ist hingegen vor allem der steigende Konsum von Cannabis unter Jugendlichen – ein Trend, der sich überall in Europa findet. Bereits in der Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen haben 7 % der Jugendlichen in Deutschland Erfahrung mit dem Konsum von Cannabis. Unter den 18- bis 25-Jährigen hat jeder fünfte Jugendliche im letzten Jahr Cannabis konsumiert.

Drogen- und Suchtbericht


11.05.2005

Singapur: Todesstrafe für Cannabis [11.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-11-sg

Was ist gefährlicher, Cannabis oder die Gesetze dazu? Wahrscheinlich am Freitag (13.05.2005) soll in Singapur ein Vater von zwei Kindern am Galgen sterben.

Shanmugam Murugesu (38) war mit einem kg Cannabis erwischt worden. Das drakonische Drogengesetz der Inselrepublik sieht für mehr als 500g Cannabis zwingend die Todestrafe vor. Von Cannabis selbst ist - anders als etwa bei Alkohol, der auch in Singapur legal ist - kein Todesfall durch Überdosiserung bekannt.

Seit 1991 sind in Singapur 400 Menschen hingerichtet worden, bei nur 4,2 Millionen Einwohnern, ein Großteil davon wegen Verstössen gegen das Drogengesetz. Damit hat das Land auf die Einwohnerzahl bezogen die höchste Hinrichtungsrate der Welt. Vor drei Jahren entkam Julia Bohl, eine damals 23-jährige Deutsche, nur knapp einem Todesurteil wegen Cannabisbesitzes. Vorigen Juli wurde der 39-jährige Raman Selvam Renganathan wegen Cannabisbesitzes am Galgen hingerichtet.

Die beiden Söhne von Shanmugam Murugesu, Krishnan und Gopalan, verteilten 900 Flugblätter in der Stadt, in denen sie Passanten zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten aufriefen. Präsident SR Nathan lehnte im April jedoch ein Gnadengesuch ab. Am Freitag, 06.05.2005 demonstrierten 120 Menschen gegen das Todesurteil. Es war die erste Demonstration dieser Art in Singapur. Die staatlich gelenkten Medien berichteten nicht über die Veranstaltung, die von der Polizei vorzeitig abgebrochen wurde.

Amnesty International ruft zu Schreiben per Fax an den Justizminister, den Generalstaatanwalt und den Obersten Richter von Singapur auf, mit Kopie an den Botschafter:

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:
- urging the authorities to reconsider the decision to refuse clemency in the case of Shanmugam s/o Murugesu and urging them to commute his death sentence;
- urging the authorities to impose a moratorium on executions, with a view to complete abolition, in line with the April 2005 UN Commission on Human Rights (UNCHR) resolution on the question of the death penalty;
- noting that the UNCHR has urged states which still maintain the death penalty not to impose it as a mandatory sentence, or for crimes without lethal or extremely grave consequences.

APPEALS TO(Time difference = GMT + 8 hrs / BST + 7 hrs):

Minister of Law
Prof. S. Jayakumar
Ministry of Law
100 High Street
The Treasury #08-02
Singapore 179434
Fax: 0065 6332 8842
[Salutation: Dear Minister]

Attorney General
Chan Sek Keong
Attorney General's Chambers
1 Coleman Street #10-00
Singapore 179803
Fax: 0065 6332 5984
[Salutation: Dear Attorney General]

Chief Justice
Yong Pung How
Supreme Court
Supreme Court Building
St Andrew's Road
Singapore 178957
Fax: 0065 6337 9450
[Salutation: Dear Chief Justice]

PLEASE SEND COPIES OF YOUR APPEALS TO: His Excellency Mr Michael Eng Cheng Teo, High Commission of the Republic of Singapore, 9
Wilton Crescent, London SW1X 8SP. Fax: 020 7235 5874 Email:
info@singaporehc.org.uk

PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY. All appeals must arrive by 13 May 2005.
Die entsprechende Anschrift des Botschafters der Republik Singapur in Berlin ist:
A. Selverajah
Botschafter der Republik Singapur, Berlin

Friedrichstrasse 200
10117 Berlin
Telefon: 030/226 343 - 0
Fax: 030/226 343 55
E-Mail: info@singapore-embassy.de

Singapore finally finds a voice in death row protest [Observer (UK), 08.05.2005]

Singapur: Wegen Hanf gehängt [CLN#167, 30.07.2004]
Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002]

Drogen in Singapur


03.05.2005

Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung [03.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-03-mai

Wie in jedem Jahr finden am ersten Samstag im Mai in weltweit ca. 200 Städten Veranstaltungen zur Cannabislegaliserung statt. Dieses Jahr sind u.a. die folgenden Städte mit dabei:

  • Rostock
  • Potsdam
  • Leipzig
  • Frankfurt
  • Luxemburg

Aktionen am 07. Mai 2005


02.05.2005

Niederlande: Legalisierung bevorzugt [02.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-02-nl

Die Häfte der Niederländer sind laut einer Umfrage für die Zeitung "Trouw" für eine Legalisierung von Cannabis. Zusammen mit dem Sechstel der Bevölkerung, das eine Fortfürung der bisherigen Duldungspolitik bevorzugt, sind damit etwa doppelt soviele unserer Nachbarn für eine liberale Politik als für eine Verschärfung, die lediglich von einem Drittel der Bevölkerung befürwortet wird.

In den Niederlanden wird der Besitz, Erwerb und Kleinhandel mit Cannabis seit 29 Jahren de facto nicht mehr verfolgt, während der Anbau in der Illegalität belassen wurde.

Einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage der Zeitung "Trouw" zufolge, stimmen auch 20 von 30 befragten Bürgermeistern der größten niederländischen Städte einer Legalisierung so genannter weicher Drogen zu. Der Vorschlag des niederländischen Reformministers Alexander Pechtold für die Legalisierung von Haschisch hat eine neue Debatte über die Drogenpolitik ausgelöst. "Die Drogenpolitik ist sehr schizophren. Es ist, als würde man einem Bäcker sagen, er könne Brot verkaufen, dürfe aber kein Mehl kaufen", sagte der Bürgermeister von Maastricht, Gerd Leers. Der Bürgermeister von Heerlen schlug vor, die Cannabis-Produktion unter staatliche Aufsicht zu stellen und die Einnahmen für den Kampf gegen Drogenkriminalität zu verwenden.

Relative Mehrheit der Niederländer für Legalisierung von Cannabis-Produkten [Der Standard (AT), 27.04.2005]
Cannabis in den Niederlanden


02.05.2005

Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung [02.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-02-med2

In Kanada hat ein Arzneimittel auf Basis von Cannabisauszügen die arzneimittelrechtliche Zulassung erhalten, wie die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin berichtet:

Großbritannien/Kanada: Sativex erhält in Kanada Zulassung zur Behandlung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose

Am 19. April gab die britische Firma GW Pharmaceuticals bekannt, dass Ihr Cannabisextrakt Sativex in Kanada die Zulassung für die symptomatische Linderung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose erhalten hat. Gemäß einer Firmenstellungnahme wird das Medikament vermutlich im Mai auf den Markt kommen, und sein Preis wird erst kurz zuvor bekannt gegeben.

Dr. Geoffrey Guy, Direktor der Firma, erklärte: "Wir sind erfreut darüber, dass Sativex die regulatorische Zulassung in Kanada erhalten hat. Dieses Ereignis markiert die weltweit erste Zulassung für ein Medikament auf Cannabisbasis. Diese erste regulatorische Zulassung hat GW sechs Jahre nach Beginn des Entwicklungsprogramms der Firma erhalten, ein höchst bemerkenswerter Erfolg. Wir arbeiten nun zusammen mit unserem kanadischen Vermarktungspartner Bayer an der Markteinführung von Sativex in ganz Kanada im späten Frühjahr."

Die Zulassung war erwartet worden, nachdem die kanadischen Zulassungsbehörden im letzten Dezember erklärt hatten, dass Sativex, das unter die Zunge gesprüht wird und gleiche Mengen an THC und CBD enthält, für eine Zulassung qualifiziert sei. Das Unternehmen hatte ursprünglich gehofft, die britische Zulassung für Sativex im Jahr 2003 zu erhalten, aber die britischen Behörden erklärten im vergangenen Dezember, dass sie mehr Beweise für den Nutzen des Medikaments verlangen. Es wird nicht erwartet, dass es auf dem heimischen Markt vor Ende des Jahres zugelassen wird, möglicherweise im Jahre 2006. Dennoch erklärte Guy, er sei zuversichtlich, dass das Medikament die Zulassung in den wichtigsten Märkten der Welt erhalten werde.

Die Zulassung von Sativex wurde von der kanadischen Multiple- Sklerose-Gesellschaft begrüßt. Ihr medizinischer Beirat Dr. William McIlroy erklärte, dass die Patienten neue Möglichkeiten benötigten, um ihre Schmerzen zu bekämpfen.

(Quellen: Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 19. April 2005, Reuters vom 19. April 2005)

Cannabis als Medizin


02.05.2005

Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück [02.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-02-med1

Am 18.04.2005 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim auf richterliche Anordnung dem Patienten Michael F. Cannabiskraut und Cannabis zurückgegeben. Es handelt sich dabei um die erste Rückgabe von beschlagnahmten Cannabis zur medizinischen Verwendung.

Michael F. musste bereits seit sechs Jahren mit der Justiz kämpfen. Im Jahre 1999 waren 200g Cannabis bei ihm beschlagnahmt worden, drei Jahre später 400g. Im Mai 2003 wurde der Patient freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Im Januar 2005 wurde der Freispruch endlich bestätigt.

Erneuter Freispruch für Patienten [CLN#177, 21.02.2005]
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten [CLN#112, 30.05.2003]

Cannabis als Medizin


02.05.2005

Berlin: Cannabisregelung im Wortlaut [02.05.2005]
http://www.cannabislegal.de/neu/2005-05.htm#2005-05-02-be

Der Berliner Senat hat eine Verfügung zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen Cannabis erlassen. Bis 10g ist das Verfahren grundsätzlich einzustellen, bis 15g kann es eingestellt werden. Eine Einstellung ist auch im Wiederholungsfall und bei Vorstrafen vorgesehen. Erfreulich ist, dass der empfohlene Ermittlungsaufwand beschränkt wird, so dass z.B. Wohnungsdurchsuchungen wie etwa in Bayern bei geringen Mengen eher unwahrscheinlich sind.

Hier sind die wichtigsten Teile davon im Wortlaut:

II. Hinweise zur Anwendung des § 31 a BtMG durch die Staatsanwaltschaft bei zum Eigengebrauch des Täters vorgesehenen Cannabisprodukten

1. Anwendungsbereich von § 31 a BtMG
Die Staatsanwaltschaft kann nach den Umständen des Einzelfalls von der Strafverfolgung gemäß § 31 a BtMG absehen, wenn sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana in einer Bruttomenge von nicht mehr als 15 Gramm zum gelegentlichen Eigenverbrauch bezieht, sofern hinsichtlich des Wirkstoffgehalts von einer geringen Menge ausgegangen werden kann und die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind.

2. Vereinfachte Anwendung
Bezieht sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana zum gelegentlichen Eigengebrauch in einer Bruttomenge von nicht mehr als 10 Gramm, so ist das Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen.

3. Ausnahmen
Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Fälle, in denen das öffentliche Interesse die Strafverfolgung gebietet, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Betroffenen hinaus gestört ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- Betäubungsmittel in einer Weise gebraucht werden, die eine Verführungswirkung auf Kinder oder nicht abhängige Jugendliche oder Heranwachsende hat,
- Betäubungsmittel in der öffentlichkeit ostentativ oder vor besonders schutzbedürftigen Personen (z. B. Kindern) sowie vor oder in Einrichtungen, die von diesen Personen genutzt werden (z. B. Spielplätze, Schulhöfe), gebraucht werden.

4. Wiederholte Anwendung
Der Anwendung des § 31 a BtMG steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die beschuldigte Person bereits mehrfach wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz oder aus anderen Gründen verurteilt worden ist oder Ermittlungsverfahren nach dieser Vorschrift eingestellt worden sind. Insbesondere wenn eine Betäubungsmittelabhängigkeit nicht auszuschließen ist, kann eine geringe Schuld im Sinne des § 31 a BtMG grundsätzlich auch dann angenommen werden, wenn die beschuldigte Person bereits mehrfach wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz oder aus anderen Gründen verurteilt worden ist oder die Tat während einer laufenden Bewährungszeit begangen hat.

III. Maßnahmen der Polizei
1. Liegen nach den vorstehenden Ausführungen die Voraussetzungen für die vereinfachte Anwendung des § 31 a BtMG vor, so führt die Polizei auf der sachbearbeitenden Dienststelle eine Wägung sowie einen Vortest durch und fertigt die Strafanzeige. Die Möglichkeit einer Vernehmung des Beschuldigten bleibt davon unberührt, um insbesondere Angaben über seine Drogenabhängigkeit und den Erwerb der Betäubungsmittel (Herkunft, Hintermänner) zu erlangen und eine Klärung über den Verzicht auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände herbeizuführen.

2. Ergibt sich aus der Vernehmung des Beschuldigten, dass ein Verhalten vorliegt, das ausschließlich auf einen gelegentlichen Cannabiskonsum ausgerichtet ist, oder kann trotz des Schweigens des Beschuldigten davon ausgegangen werden, übersendet die Polizei den Vorgang unverzüglich der Staatsanwaltschaft, ohne weitere Beweiserhebungen (z.B. weitergehende kriminaltechnische Untersuchungen, Zeugenvernehmungen) durchzuführen.

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


Aktuelle Neuigkeiten

Nachrichtenarchiv:
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