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Neuigkeiten: Januar 2004

Schlagzeilen:
Bundesregierung plant Sondersteuer auf "Alcopops" [31.01.2004]
Hanfparade am 14. August 2004 [31.01.2004]
Berlin: "Neue Wege in der Berliner Cannabis-Politik?" [30.01.2004]
Berlin: Gericht gibt "das Hanf" frei [29.01.2004]
Großbritannien: Cannabisreform heute in Kraft getreten [29.01.2004]
Hamburg: Cannabislegalisierung im FDP-Wahlprogramm [28.01.2004]
Schweizer Gesundheitsministerium: Doch kein Cannabistoter [27.01.2004]
Schweiz: Ständerat beharrt auf Straffreiheit [27.01.2004]
Berliner FDP-Landesparteitag beschließt Cannabisvorstoß [26.01.2004]
Berlin: Protokoll der Anhörung vom 8. Januar [23.01.2004]
Berlin: Podiumsdiskussion zu Cannabis [23.01.2004]
USA: Mehr medizinische Cannabiskonsumenten [23.01.2004]
Medizin: Zulassung im 2. Quartal 2004 erwartet [23.01.2004]
Großbritannien: Cannabisaufklärungskampagne [23.01.2004]
Bayern: CSU-Stadträtin für Legalisierung [23.01.2004]
Bundesweite Befragung von Cannabiskonsumenten [22.01.2004]
Großbritannien: Erster "Cannabistoter"? [20.01.2004]
Schill: Kein Ende der Kokain-Gerüchte [15.01.2004]
Kanada: 25.000 Pflanzen in Brauerei angebaut [14.01.2004]
BMJ-Studie zu Filterzigaretten [13.01.2004]
Verbot und Beendigung des Konsums [12.01.2004]
USA: Polizei vor Gericht [12.01.2004]
DNS-Tests für Kiffer? [11.01.2004]
Afghanistan: "Drogenkrieg" unterliegt dem "Krieg gegen Terrorismus" [11.01.2004]
Dänemark: Stände in "Pusherstraße" niedergebrannt [10.01.2004]
USA: Krankheit reformiert Abgeordneten [10.01.2004]
Berlin: Expertenanhörung zu Cannabisreform [09.01.2004]
FDP: Anfrage im Bundestag zu Cannabismedizin [07.01.2004]
Zahl der Drogentoten rückläufig [05.01.2004]
Marokko: 134.000 Hektar Hanf [05.01.2004]

Nachrichten vom Dezember 2003:
Jahresrückblick 2003 [31.12.2003]
Berlin: Gesundheitsausschuß berät Reformanträge [27.12.2003]
Prozess wegen Faserhanf [26.12.2003]
Kanada: Oberster Gerichtshof bestätigt Cannabisverbot [25.12.2003]
Frohe Weihnachten! [24.12.2003]
Fußball: Bremer Torwart für 7 Monate gesperrt [24.12.2003]
Kanada: Studie zu Cannabis als Schmerzmittel beginnt [24.12.2003]
Hanf-Konferenz-Bericht [23.12.2003]
USA: Gore-Sohn wegen Cannabis verhaftet [23.12.2003]
Zwei Tonnen Haschisch am Persischen Golf [23.12.2003]
Spanien: "Joints bis zu fünfmal stärker" [18.12.2003]
USA: Bundesgericht stoppt Verfolgung von Patienten [17.12.2003]
Kanada: Entkriminalisierungsentwurf im Januar [12.12.2003]
Brandenburg: Verwendung von Steuergeldern [10.12.2003]
Fußball: Alexander Walke gesperrt [10.12.2003]
Berlin: Keine Berufung gegen Anbauerlaubnis [09.12.2003]
Kanada: Kein Asyl für Steve Kubby [09.12.2003]
Polizei durchsucht Vanessa Struhlers Elternhaus [09.12.2003]
USA: Vaporisierer-Studie genehmigt [08.12.2003]
Niederlande: Kein EU-Haftbefehl gegen Coffeeshopbetreiber [05.12.2003]
Kanada: Cannabiscafe in Montreal eröffnet [04.12.2003]
Brandenburg: Drei Jahre Haft für Anbau [03.12.2003]
Neffe von "Kaiser Franz" handelte mit Cannabis [03.12.2003]
Cannabis- und Kokainimportland Spanien [03.12.2003]
Hamburg: Dreieinhalb Jahre für Gärtner [01.12.2003]

Schlagzeilen vom November:
Kaupa (CSU): "Werbeveranstaltung für ein gefährliches Produkt" [28.11.2003]
Niederlande: Höhere Höchststrafen, Coffeeshops bleiben [28.11.2003]
Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen [27.11.2003]
Berlin: Interview mit Elfriede Koller [26.11.2003]
Brandenburg: JuKuFa-Verfahren eingestellt [26.11.2003]
Berlin: Innenausschuss für 15g-Grenze [25.11.2003]
Hans-Christian Ströbele und Hera Lind bei Gabi Bauer [21.11.2003]
Luxemburg: Cannabisbroschüre erschienen [21.11.2003]
Briefaktion mit Marion Caspers-Merk [20.11.2003]
Hanftage in Passau [19.11.2003]
Schleswig-Holstein: Gibt Landesregierung Apothekenmodell auf? [17.11.2003]
Italien: 6-20 Jahre Haft für wenige Gramm Cannabis? [17.11.2003]
Grüne Hilfe, DHV und VfD fordern Hanfamnestie [14.11.2003]
Schweiz: Keine Routinetests für Lehrlinge [14.11.2003]
Studie bestätigt Wirksamkeit von Cannabis bei Multipler Sklerose [13.11.2003]
Brandenburg: Richstein (CDU) gegen Legalisierung [07.11.2003]
Hanftag in Sindelfingen [07.11.2003]
REITOX Bericht 2003 veröffentlicht [07.11.2003]
Kanada: Entkriminalisierungsgesetz bleibt liegen [06.11.2003]
USA: Präsidentschaftskandidaten und Cannabis [06.11.2003]
Kommentar zum Berliner Modellversuch [04.11.2003]

Neuigkeiten-Archiv:
Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez, Jan, Feb, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 
Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
/
Rechtsgleichheit / § 31a
Koalitionsvereinbarungen
Cannabis und Führerschein
3 Joints = 20 Zigaretten?
Terrorismus und Drogenhandel

Terminübersicht (alle Termine hier):

CannaTrade/Bern (28.02.2003)
UN-Konferenz/Wien (08.04.2003)
MMM (03.05.2003)
Hanfparade (23.08.2003)

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31.01.2004

Bundesregierung plant Sondersteuer auf "Alcopops" [31.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-31-ap

Finanzminister Eichel plant, ab Juli auf alkoholhaltige Süßgetränke eine Sondersteuer von einem Euro pro 0,3l-Flasche zu erheben. Damit will man Minderjährige beim Geldbeutel treffen. Der Verkauf der sogenannten "Alcopops" an Personen unter 18 ist verboten, das Verbot wird aber weitgehend missachtet. Eine solche Sondersteuer wurde bereits in der Schweiz beschlossen.

Des weiteren plant das Finanzministerium ein Verbot von Zigarettenschachteln mit weniger als 19 Zigaretten sowie des Verschenkens von Packungen zu Werbezwecken. Die Tabakindustrie hat auf Steuererhöhungen mit Zehnerpackungen reagiert.

Die CDU/CSU steht diesen Überlegungen positiv gegenüber. In einer Pressemitteilung forderte die CSU-Bundestagsabgeordnete Gerlinde Kaupa jedoch, die Sondersteuer auf Alcopops zweckgebunden für Tabak- und Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen zu verwenden.

Eichel will kleine Zigarettenpäckchen verbieten [Spiegel.de, 29.01.2004]
Jugendschutz und Drogenprävention muss Vorrang haben [cducsu.de, 31.01.2004]


31.01.2004

Hanfparade am 14. August 2004 [31.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-31-hp

Der Termin für die nächste Hanfparade in Berlin steht fest: Samstag, 14.08.2004. "Get Wise- Legalize! Drogenfahnder zu Kleingärtnern!" heisst diesmal der Slogan. Der Demonstrationszug geht vom Roten Rathaus durch die Mitte von Berlin nach Kreuzberg.

Pressemitteilung zur Hanfparade 2004
Hanfparade - Homepage


30.01.2004

Berlin: "Neue Wege in der Berliner Cannabis-Politik?" [30.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-30-be

Bei SPD und PDS steht man den Vorschlägen von Grünen und FDP für einen Modellversuch zur Cannabisabgabe in Berlin aufgeschlossen gegenüber. Das zeigte sich bei einer Podiumsdisussion am Mittwoch abend (28.01.2004), an der sich Vertreter aller politischen Parteien im Berliner Abgeordnetenhauses sowie des Landeskriminalamts (LKA) und des Deutschen Hanfverbands (DHV) beteiligten. Grundsätzlich gegen den Modellversuch war nur die CDU. Auch Peter-Michael Haeberer vom LKA äußerte Bedenken.

Gesundheitsstaatssekretär Hermann Schulte-Sasse beurteilt die Idee des Modellversuchs positiv und zeigte sich beeindruckt vom "schlüssigen Konzept", das Georg Wurth (DHV) dazu vorgelegt hatte. Er will sich dazu mit den Grünen zusammensetzen.

Auch wenn er dem Antrag keine großen Chancen einräumt: Schulte-Sasse findet es spannend, zu überprüfen, ob eine Legalisierung von Cannabis tatsächlich eine Verringerung des Konsums zur Folge hat. Genau das hatte nämlich zuvor sein Sitznachbar behauptet. Georg Wurth, Vorsitzender des Deutschen Hanfverbandes, nannte auch gleich ein Beispiel: die Niederlande. Wurths Forderungen nach hohen Qualitätsstandards bei Vertrieb und Produktion, einer speziellen Ausbildung der Verkäufer und einer Vernetzung der Verkaufsstellen mit der Drogenberatung fanden lebhafte Zustimmung beim Staatssekretär.

Man war sich einig, dass sich etwas ändern muss in der Berliner Drogenpolitik. Während aber die drogenpolitischen Sprecher von SPD und PDS ein schlüssiges Konzept für den Modellversuch ausarbeiten und in ihren Fraktionen dafür werben wollen, hat die FDP eher die Bundesebene im Visier. Die Landesliberalen wollen deshalb bei ihrem Bundesverband eine Initiative zur Legalisierung von Cannabis starten. Martin Matz, gesundheitspolitischer Experte der Partei, forderte zudem den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einzusetzen.
Weiter geht es am 12.02. mit einer Sitzung des Gesundheitsausschusses.

Rot-Rot testet grüne Pflänzchen [taz, 30.01.2004]
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


29.01.2004

Berlin: Gericht gibt "das Hanf" frei [29.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-29-dhv

Am Donnerstag, 29.01. verhandelte das Amtsgericht Tiergarten ein Verfahren gegen Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband und den Führerscheinexperten Theo Pütz. Es ging dabei um die 63 Nutzhanfpflanzen zu Zierzwecken, die auf der Hanfparade 2002 polizeilich beschlagnahmt worden waren. Der Vorfall hatte das Lied "Gebt das Hanf frei!" von Stefan Raab inspiriert. Ab 8:00 fand vor dem Gericht eine Demonstration statt, bevor ab 9:00 Uhr dann im Gericht verhandelt wurde.

Wie erwartet, sprach das Gericht beide Angeklagten frei. Ein von Amtsrichter Michael Zimmermann in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigte, dass schon mindestens 30 Gramm des Nutzhanfes konsumiert werden müssten um eine Rauschwirkung zu erzielen - eine Menge, die kein Mensch vertrage. Ein Missbrauch zu Rauschzwecken sei deshalb auszuschliessen.

Wieviel das 17-monatige Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft und dieser sinnlose Strafprozess die Steuerzahler gekostet haben, ist leider nicht bekannt.

Freispruch für Hanfverband /
"Das Hanf" wird jetzt zurückgegeben

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) konnte sich heute über einen lupenreinen Freispruch freuen.
DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und der Experte für Cannabis und Führerschein Theo Pütz waren angeklagt, weil sie 2002 Nutzhanfpflanzen mit niedrigem Wirkstoffgehalt zu Dekorationszwecken zur Hanfparade in Berlin gebracht hatten.

Ein Gutachten bestätigte jedoch die bekannte Tatsache, dass Nutzhanf wegen der geringen THC-Gehalte nicht zu Rauschzwecken missbrauchbar ist. Auf diese Tatsache stützte sich auch der Richter, Faserhanf unterstehe somit nicht dem Betäubungsmittelgesetz.

Dieses Urteil wird über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung haben.
Dazu Georg Wurth:

"Bei der nächsten Hanfparade wird wahrscheinlich mehr Hanf zu sehen sein. Auch Hanfmessen werden nun entspannter mit dem Thema umgehen können und Faserhanf zur Schau stellen."

Für eine genauere Würdigung wartet der DHV zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab. Dann wird sich herausstellen, ob das Urteil auch für Privatpersonen von Bedeutung ist.

Bei der Beschlagnahmung der Pflanzen lieferte Hans-Christian Ströbele die legendäre Forderung: "Gebt das Hanf frei!" Nun bekommt der DHV tatsächlich zurück, was nach 1 ½ Jahren und mehreren Untersuchungen von den Pflanzen übrig geblieben ist.

Das Hanf ist wieder frei [taz, 30.01.2004]

Prozess wegen Faserhanf [CLN#139, 26.12.2003]

Deutscher Hanf Verband - Homepage


29.01.2004

Großbritannien: Cannabisreform heute in Kraft getreten [29.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-29-uk

Ab heute ist Cannabis in Großbritannien keine Droge der Klasse B mehr, auf deren Besitz die selbe Höchststrafe steht wie bei allen Drogen in Deutschland, fünf Jahre Gefängnis. Stattdessen befindet sich Cannabis in der am wenigsten strengen Klasse C, die vor allem rezeptpflichtige Arzneimittel enthält.

Auf dem Papier droht weiter eine Höchststrafe von zwei Jahren, aber Erwachsene, die mit Cannabis zum Eigenkonsum ertappt werden, müssen im Normalfall mit keiner Verhaftung mehr rechnen, geschweige denn einer Gerichtsverhandlung. Stattdessen werden sie nur an Ort und Stelle verwarnt werden und der Fall ist beendet.

Sir Michael Rawlins, der Vorsitzende der Expertenkommission des Innenministeriums zu Drogen, erklärte in einem Gespräch mit dem britischen "Guardian", Cannabis sei nicht harmlos, aber es gehöre auch nicht in die selbe Klasse wie Amphetamine (Klasse B):

"Die anderen Drogen der Klasse B sind signifikant schädlicher als Cannabis. Wenigstens bringt das etwas Logik in was früher eine ziemlich alberne Anordnung war."
"Cannabisraucher werden davon abgehalten, zu anderen Drogen der Klasse B abzuwandern, weil sie glauben, die wären genauso harmlos."

In Deutschland befinden sich Cannabis (UK: Klasse C) und Heroin (UK: Klasse A) im selben Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), während Amphetamine ärztlich verschreibbar und in einem weniger restriktiven Anhang zu finden sind. Der deutsche Gesetzgeber machte vor 32 Jahren, als das BtMG in Kraft trat, bei der möglichen Höchststrafe keinen Unterschied nach der Substanz und das ist bis heute so geblieben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Entkriminalisierung der Konsumenten in der Praxis aussehen wird. Einige Polizeipräsidenten haben angekündigt, dass sich auch nach der Reform für sie nichts ändern wird und Konsumenten verhaftet und auf dem Revier vernommen würden.

Nicht von der britischen Umstufung betroffen sind die Strafen für Handel mit Cannabis. Dazu wurde eigens die bisherige Höchststrafe für Handel mit Drogen der Klasse C an die entsprechende Strafe für Klasse B angeglichen. Der Schwarzmarkt bleibt also bestehen, der Handel entzieht sich weiter jeglicher staatlichen Kontrolle oder Besteuerung.

Die Reform in Großbritannien war dem "Spiegel" einen Artikel auf seiner Website wert, der sich mit den wirtschaftlichen Aspekten des Cannabisanbaus auf den britischen Inseln beschäftigt.

Cannabis not risk free, says adviser [Guardian (UK), 29.01.2004]

Insel im Nebel [Spiegel, 29.01.2004]
Homegrown's place in the UK cannabis market [IDMU]

UK Cannabis Internet Activists - Homepage

Cannabis in Großbritannien


28.01.2004

Hamburg: Cannabislegalisierung im FDP-Wahlprogramm [28.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-28-hh

Neben der Berliner FDP bekennt sich auch der Landesverband Hamburg zur Legalisierung von Cannabis. Ein entsprechender Antrag der Jungen Liberalen, die Zulassung des Verkaufs von "weichen" Drogen analog zu rezeptfreien Medikamenten zu fordern, wurde beim Landesparteitag der Partei diesen Monat angenommen. Begründet wurde der Antrag mit der Notwendigkeit der Märktetrennung und des Verbraucherschutzes:

In der Drogenpolitik gilt der Grundsatz: Alle Hilfe für Süchtige, alle Härte gegen Dealer. Ziel aller Hilfs- und Therapieangebote für Süchtige ist der Ausstieg und die Drogenfreiheit. Allerdings dürfen Süchtige, bei denen ernsthafte Therapieversuche wiederholt gescheitert sind, nicht allein gelassen werden. Darum sollen weiche Drogen, wie rezeptfreie Medikamente, mit Gebrauchsanweisung und Informationen über die Gesundheitsgefahren, frei verkäuflich sein. Nur dadurch werden die Konsumenten nicht nur vor Verunreinigungen und falschem Konsum, sondern auch vor dem Kontakt mit Dealern, die sie an harte Drogen heranführen wollen, geschützt.
(Wahlprogramm der Hamburger FDP, Januar 2004)

Bei legalen Drogen wie Alkohol gibt es einen Verbraucherschutz, wie z.B. das bayerische Reinheitsgebot von 1487, das älteste Drogengesetz Bayerns, nach dem Bier nur aus Wasser, Hopfen und Malz gebraut werden durfte. Bei Cannabis, das Millionen deutscher Konsumenten derzeit nur auf dem Schwarzmarkt erwerben können, prüft zur Zeit niemand, ob es Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, chemischer Dünger, Schimmelsporen oder andere gesundheitsgefährliche Verunreinigungen enthält.

Zur Märktetrennung ist anzumerken, dass der Großteil der Cannabiskonsumenten an anderen Drogen (insbesondere als sehr riskant eingeschätzten Drogen wie Heroin und Kokain) gar kein Interesse hat und entsprechende Angebote von Cannabisschwarzhändlern ablehnen würde. Allerdings ist es so, dass die Lieferanten vieler Cannabishändler auch andere Drogen führen, so dass entsprechende Anfragen bei ihnen den Zugang ermöglichen könnten. Die Initiative geht hier jedoch in der Regel vom Konsumenten und nicht vom Händler aus.

Das Klischee vom bösen Dealer mag zwar gut in ein Wahlprogramm passen, die Realität sieht anders aus. Die meisten "Dealer" von Cannabis sind normale Konsumenten, für die der Handel ein Nebenerwerb ist, der ihnen einen besseren Zugang zu Cannabis ermöglicht. Schwarzhändler gibt es nur deshalb, weil legalen Geschäften verboten ist, die bestehende Nachfrage zu decken und das Verbot den Handel profitabler macht.

Argument: Verbraucherschutz für Cannabiskonsumenten
Artikel zu Cannabishändlern [Lausitzer Rundschau, 13.03.2001]

FDP Landesverband Hamburg - Homepage
Junge Liberale Hamburg - Homepage

FDP und Cannabis
Drogenpolitik in den Ländern: Hamburg


27.01.2004

Schweizer Gesundheitsministerium: Doch kein Cannabistoter [27.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-27-uk

Wie der Schweizer "Tagesanzeiger" berichtet, hat sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG, das Schweizer Gesundheitsministerium) mit dem Todesfall eines britischen Cannabiskonsumenten befasst. Der Fall hatte kurz vor der am Freitag, 29.01. in Kraft tretenden Cannabisliberalisierung in Großbritannien für ein Rauschen im Blätterwald gesorgt (auch der deutsche "Spiegel" hatte eine Meldung eines britischen Boulevardblatts unkritisch übernommen, in der der Todesfall auf eine Cannabisvergiftung zurückgeführt wurde). Die Todesursache bleibe unklar, so der "Tagesanzeiger", eine Haschischvergiftung sei jedoch auszuschliessen. Zu diesem Schluss kam Dr. Rudolf Brenneisen vom Departement für klinische Forschung der Universität Bern, einer der führenden Cannabis-Experten der Schweiz, nachdem er Einblick in das toxikologische Gutachten zu dem Fall erhalten hatte:

Kritik aus Bern

Von den Berichten aus Grossbritannien überrascht, hat das Bundesamt für Gesundheit ( BAG) das britische toxikologische Gutachten selbst angefordert und einen eigenen Bericht zum Tod des 36- jährigen Kiffers erstellen lassen. Schlussfolgerung aus der Schweiz, wie der TA vom BAG am Montag erfuhr: «Die aufgeführten Bluttests lassen nicht den Schluss zu, dass der Tod durch eine Cannabis- Intoxikation zu Stande kam.» Der BAG-Expertenbericht kritisiert auch Datenlage und Schlussfolgerungen der britischen Untersuchung. Die toxikologischen Daten seien dürftig und «absolut nicht beweiskräftig» , heisst es. Zudem seien «methodische Zweifel» sowie «analytische Unzulänglichkeiten» der Untersuchung angebracht. Ein solches Gutachten würde etwa von einem US- Gericht niemals akzeptiert.

Politische Hintergründe

Dass eine toxikologische Untersuchung fünf Monate nach einem ungeklärten Todesfall publik wird, dürfte vornehmlich politische Gründe haben. Letzte Woche hat die britische Regierung das Cannabis nämlich als weniger gefährliche Droge klassifiziert. Den Gegnern dieser Massnahme mag da ein Cannabistoter gerade recht gekommen sein.
Kein Tod durch Haschisch [Tagesanzeiger (CH), 27.01.2004]
Fehldiagnose eines britischen Gerichtsmediziners [Neue Zürcher Zeitung (CH), 28.01.2004]

Großbritannien: Erster "Cannabistoter"? [CLN#142, 23.01.2004]

Cannabis in Großbritannien


27.01.2004

Schweiz: Ständerat beharrt auf Straffreiheit [27.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-27-ch

Nachdem der Nationalrat (die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments) sich vor den Wahlen im Herbst weigerte, sich mit dem Cannabisreformentwurf zu befassen, musste sich wieder der Gesundheitsausschuss des Ständerats (der kleinen Kammer) damit beschäftigen. Dieser hat nun mit 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen und nur einer Gegenstimme seine ursprüngliche Unterstützung der Cannabisliberalisierung bestätigt. Damit wird im Frühjahr die Vollversammlung des Ständerats wieder darüber abstimmen. Unterstützt der Ständerat die Position des Ausschusses, wie bereits vor zwei Jahren, dann kommt das Thema wieder in den Nationalrat.

BERN - Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) empfiehlt dem Plenum auf dem Eintreten auf die Entkriminalisierung des Kiffens zu beharren. Für sie ist Handlungsbedarf erwiesen.

Die Kommission entschied dies mit 8 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Ein Kommissionsmitglied votierte dagegen.

Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit 96 zu 89 Stimmen abgelehnt, womit er die Drogenpolitik aus dem Wahlkampf nahm. Im Dezember 2001 hatte der Ständerat dagegen den Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen einstimmig gutgeheissen.

Verfahrensrechtlich geht es einzig um die Frage des Eintretens. Bestätigt der Ständerat seinen Eintretensentscheid, liegt der Ball wieder beim Nationalrat. Sagt die grosse Kammer nochmals Nein, ist das Geschäft vom Tisch, und es gilt weiterhin der Status quo.

Wie Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE) vor den Medien ausführte, hat sich nach Meinung der SGK-Mehrheit seit dem Ständeratsentscheid nichts geändert. Die Lage im Hanfbereich habe sich nicht verbessert. Die Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin strafbar sein solle, müsse geklärt werden.

Die Kommissionsmehrheit sei für eine Liberalisierung des Hanfs, sei aber gleichzeitig für eine Kontrolle von Produktion, Handel und Verkauf, sagte Brunner. Eine Minderheit sei nur für die Einführung des Opportunitätsprinzips beim Joint-Rauchen. Die SGK sei für ein Verkaufsverbot für unter 18-Jährige.

Sympathie hat die SGK für den Vorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission, auf dem Verkauf von Cannabis oder Cannabisprodukten eine Lenkungsabgabe zu erheben. Der Ertrag sei prioritär für die Suchtprävention einzusetzen, sagte Brunner, nicht aber für die AHV.

Schiffbruch verhindert [Der Bund (CH), 27.01.2004]

Cannabis in der Schweiz


26.01.2004

Berliner FDP-Landesparteitag beschließt Cannabisvorstoß [26.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-26-be

Der FDP-Landesverband Berlin hat sich beim kleinen Landesparteitag einem drogenpolitischen Beschluss des Bezirksverbands Mitte (siehe CLN#131, 24.10.2003) angeschloßen. Der Beschluss fordert für das Land Berlin die Anhebung der "geringen Menge" bei Cannabis auf 15g, die Durchführung eines Modellversuchs zum staatlich kontrollierten Cannabisverkauf und eine Verbesserung der Suchtprävention.

Als Maßnahmen im Bund fordert der Beschluss, der im Mai bei einem FDP-Bundesparteitag eingebracht werden soll, folgendes:

2.2 Maßnahmen im Bund
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Cannabis-Wirkstoff THC aus Anlage I in Anlage III des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) des Bundes zu verschieben. Dies ermöglicht es, Cannabis ohne ideologische Scheuklappen als – apotheken- und rezeptpflichtiges – Arzneimittel zu verwenden.

Ferner soll der Deutsche Bundestag per Gesetz in § 31a BtMG die Klarstellung einfügen, dass der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis strafrechtlich nicht verfolgt wird. Damit wird dem Ziel der allseits geforderten Entkriminalisierung des Haschisch- und Marihuanakonsums entsprochen.

Schließlich soll der Deutsche Bundestag per Gesetz in dem BtMG einen neuen § 10b schaffen, welcher die Lizensierung von Cannabis-Fachgeschäften durch die Landesverwaltungen vorsieht, welche unter Beachtung der Jugendschutzvorschriften bis zu je 15 Gramm Cannabis an ihre Kunden abgeben – und die zu diesem Zweck erforderlichen Mengen an Cannabis anbauen beziehungsweise lagern – dürfen. Damit wird dem Ziel entsprochen, die Trennung des Cannabis-Marktes von den Märkten „harter Drogen“ zu erreichen und im Sinne des Verbraucherschutzes Produktsicherheit zu gewährleisten.

Beschluss des Landesverbands [20.01.2004]

Cannabisbeschluss des FDP-Bezirks Berlin-Mitte [CLN#131, 24.10.2003]
Berlin: FDP für Coffeeshops [CLN#127, 26.09.2003]

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
FDP und Cannabis


23.01.2004

Berlin: Protokoll der Anhörung vom 8. Januar [23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-23-pr

Wir haben den Protokolltext der Anhörungen im Berliner Abgeordnetenhaus zur Cannabisreform online gestellt. Sie finden dort die Redebeiträge von Abgeordneten aller Fraktionen sowie von vier Experten.

In einer weiteren Sitzung am 12.02.2004 wird der Gesundheitsausschuß diese Anhörung auswerten. Dabei sind Änderungsanträge der Fraktionen zu den bisher gestellten Anträgen möglich. Dann wird der Ausschuss über das weitere Vorgehen beschliessen.

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses [08.01.2004]
Berlin: Gesundheitsausschuss berät Reformanträge [CLN#140, 09.01.2004]

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


23.01.2004

Berlin: Podiumsdiskussion zu Cannabis [23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-23-be

Wie wir bereits im Dezember ankündigten, findet am kommenden Mittwoch, 28.01.2004 in Berlin eine Diskussionsveranstaltung im Abgeordnetenhaus mit Vertretern der politischen Parteien statt. Auch Peter-Michael Haeberer, Leiter des Landeskriminalamts und Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband nehmen teil. Die Veranstaltung beginnt um 20:00 Uhr in Raum 376 des Abgeordetenhauses (Niederkirchnerstr. 5), der Eintritt ist frei.

Am 08.01.2004 fand im Abgeordnetenhaus eine Expertenanhörung durch den Gesundheitsausschuss statt. Ein dreistündiger Videomitschnitt dieser Veranstaltung ist bei Rumpelstilzchen.com online verfübar, mit 122 MB jedoch sehr umfangreich. Wir werden versuchen, ein amtliches Protokoll der Sitzung zu erhalten.

Veranstaltungskalender: Berlin, 28.01.2004

Exzessiv Sonder-Sendung Nr. 01 vom 12.01.2004 [Rumpelstilzchen.com]

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


23.01.2004

USA: Mehr medizinische Cannabiskonsumenten [23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-23-med

Im Jahre 1998 stimmten die Wähler des US-Bundesstaats Oregon für ein Gesetz, das die medizinische Verwendung von Cannabis zulässt. Sie folgten damit dem Beispiel Kaliforniens, wo ein solches Gesetz 1996 verabschiedet wurde.

Mittlerweile sind 7.584 Bürger Oregons im Besitz einer Identifikationskarte, mit der sie sich als legitime Patienten ausweisen können, so dass sie nicht befürchten müssen, von der Polizei verhaftet zu werden und ihre Medizin zu verlieren. Diese Zahl entspricht etwa 0,2% der Bevölkerung des westlichen Bundesstaats. Weitere 4.600 Bürger aus Oregon haben sich als Betreuer für solche Patienten registriert, um z.B. für Personen Pflanzen anzubauen, die selbst nicht dazu in der Lage sind, weil sie etwa im Rollstuhl sitzen. Bisher beteiligen sich 1.280 Ärzte an dem Programm.

In Kalifornien hat sich die Zahl der Cannabis-Patienten von 2002 bis 2004 rund verdoppelt und überschreitet nun 75.000.

(Quelle: IACM-Nachrichten, 17.01.2004)

IACM - Homepage
Cannabis als Medizin


23.01.2004

Medizin: Zulassung im 2. Quartal 2004 erwartet [23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-23-gw

Am Mittwoch, 21.01.2004 legte die britische Arzneimittelfirma GW Pharmaceuticals ihren Jahresbericht für das vorige Finanzjahr vor. Im März 2003 hatte die Firma eine Zulassung für ein Arzneimittel auf Basis von Auszügen aus Cannabispflanzen beantragt. Dieser Antrag ist in einem fortgeschrittenen Stadium der Bearbeitung. Dr. Geoffrey Guy rechnet mit einer britischen Zulassung der Arznei im zweiten Quartal 2004.

Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums hieß es im Jahre 2001:

Natürliche Gemische von Cannabis werden derzeit als Ausgangsstoff für die Arzneimittelherstellung in der Apotheke noch nicht angeboten. Die Bereitstellung von standardisiertem Cannabisextrakt wird jedoch von verschiedenen Firmen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arzneimittelkodex vorbereitet und dürfte in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird die Aufnahme von Cannabisextrakt in die Anlage III des BtMG vorbereitet.

Wann wirklich Cannabis als Medizin in Deutschland legal verfügbar sein wird, ist weiterhin nicht abzusehen. Hier scheint die Politik der Justiz die Initiative zu überlassen, indem sich Richter bei einzelnen Patienten weigern, diese wegen Besitzes oder Anbaus zu bestrafen.

GW Pressemitteilung [21.01.2004]
GW Pharmaceuticals - Homepage

Artikel zu Cannabis als Medizin
Das Bundesministerium für Gesundheit zu Cannabis als Medizin (2001)
Cannabis als Medizin


23.01.2004

Großbritannien: Cannabisaufklärungskampagne [23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-23-uk

Mit einer Aufklärungskampagne mit einem Budget von einer Million Pfund (ca. 1,45 Millionen €), die am Donnerstag, 22.01.2004 begann, will die britische Regierung auf die geplante Umstufung von Cannabis ab 29.01.2004 mit Millionen von Flugblättern sowie Zeitungsanzeigen und Durchsagen im Radio aufklären. Das britische Innenministerium dazu:

Cannabis ist schädlich und wird nach dem 29. Januar illegal bleiben, wenn es in Klasse C umgestuft wird. Das ist die einfache Botschaft.
Durch die Umstufung sind wir ehrlich zu jungen Menschen über den Schaden, den Cannabis im Vergleich zu Drogen wie Crack und Heroin anrichten kann.
Das ist ein offener und wirksamer Weg um die Probleme, die mit dem Gebrauch von Drogen der Klasse A zusammenhängen, anzugehen, den medizinische Berater der Regierung empfohlen haben."
Nach der Änderung soll eine Verhaftung bei Cannabisbesitz bei Erwachsenen nur noch dann möglich sein, wenn erschwerende Umstände hinzukommen, wie öffentlicher Gebrauch, Störung der öffentlichen Ordnung oder Konsum in Gegenwart von Kindern. Jugendliche müssen auch nach der Reform mit einer Verhaftung rechnen.

Million Pound Cannabis Message [Western Mail (UK), 19.01.2004]
Cannabis in Großbritannien


23.01.2004

Bayern: CSU-Stadträtin für Legalisierung [23.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-23-by

Dass die Befürwortung einer Legalisierung von Cannabis keine Frage von rechts und links ist,z kann man an einem Streit im Stadtrat von Traunreut in Oberbayern sehen. Dort forderte die SPD den Rücktritt der CSU-Stadträtin und Jugendreferentin Andrea Haslwanter nachdem diese sich vor einigen Tagen für die Legalisierung ausgesprochen hatte:

Für eine Legalisierung von Cannabis sprach sich Jugendreferentin Andrea Haslwanter bei einer Diskussion zum Thema Drogen und Sucht im Jugendzentrum am vergangenen Wochenende aus: "Was ist das für eine Demokratie," schimpfte sie, in der der Staat an den Zigaretten verdiene, über die EU indirekt Tabakanbau-Gebiete unterstütze und das BranntweinMonopol verwalte. Was das Cannabis betreffe, spreche alles für eine Legalisierung. Dies würde am Ist-Zustand nichts ändern, würde aber die "kleinen Kiffer" nicht mehr in die Kriminalität treiben: "Warum soll man normale Bürger, die sonst nichts anstellen, damit zu Kriminellen machen und ihnen so als Vorbestraften die Zukunft verbauen?"
(...)
Für die SPD-Fraktion erklärte gestern 2. Bürgermeister Ernst Ziegler: "Auch ich toleriere dieses Verhalten der Jugendreferentin nicht. In ihrem Amt sollte sie ein Vorbild für die Jugend sein. Der Stadtrat verliert doch das Vertrauen der Eltern, wenn die Jugendreferentin solche Aussagen los lässt. Auch wir sind deshalb der Meinung, dass sie zurücktreten soll." Sollte Haslwanter diesen Schritt nicht vollziehen, sprach sich Ziegler für einen entsprechenden Antrag im Stadtrat aus. Er erklärte zudem, dass man über die Thematik durchaus diskutieren könne und jeder seine private Meinung dazu haben dürfe, aber als Jugendreferentin dürfe man die Legalisierung von Cannabis nicht fordern.

CSU-Fraktionssprecher Heinz Dlugosch stellte sich gestern hinter Haslwanter. Die Jugendreferentin habe damit auf die Einäugigkeit der Politik hinweisen wollen, dass Cannabis eine Droge wie Alkohol und Nikotin sei, deren Konsum nicht vom Staat verfolgt würde, aber die Konsumenten von Cannabis kriminalisiert würden. Diese Meinung teile auch er: "Das ist kein Anlass sie zum Rücktritt aufzufordern, sie hat schließlich mit keinem Wort zum Konsum aufgefordert. Für mich ist das ein Affentheater."
(...)
Andrea Haslwanter selbst verteidigte gestern ihre Aussagen: "Das war meine persönliche Meinung. Dies hat auch nichts mit meinem Stadtratsmandat und der Partei zu tun." Sie habe sich über das Thema sehr umfassend informiert und auch wenn sie Ämter inne habe, werde sie sich nicht selbst verleugnen. Dies bedeute aber weder, dass sie selbst Drogen nehme noch habe sie zum Drogenkonsum aufgerufen.
Der Traunreuter Bürgermeister Franz Parzinger erklärte dagegen, er teile Haslwanters Meinung nicht. Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", so der Politiker.

Traunreut: ABU und SPD fordern Rücktritt von Jugendreferentin Haslwanter [Trostberger Tagblatt, 22.01.2004]

CDU/CSU und Cannabis


22.01.2004

Bundesweite Befragung von Cannabiskonsumenten [22.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-22-um

Ein Sozialwissenschaftler der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf (Lehrstuhl Soziologie II) führt eine bundesweite Datenerhebung unter derzeitigen oder ehemaligen Cannabiskonsumenten in der Bundesrepublik Deutschland durch. Der Fragebogen kann zum Ausfüllen von der Website www.datenerhebung.de heruntergeladen werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. Zweck der Umfrage ist ein Vergleich der Auswirkungen einer liberaleren oder repressiveren Drogenpolitik in verschiedenen Bundesländern und Städten.

Homepage zur Datenerhebung


20.01.2004

Großbritannien: Erster "Cannabistoter"? [20.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-20-uk

Am 29.01. wird Cannabis von der mittleren in die am wenigsten restriktive Kategorie des britischen Drogengesetzes umgestuft werden. Es gab einigen Widerstand gegen diese Entscheidung von Innenminister Blunkett, was jedoch nicht verhinderte, dass eine Parlamentsmehrheit seinen Plänen zustimmte. Es mangelt nicht an Versuchen, in letzter Minute zu beweisen, Cannabis sei "nicht die nette Hippiedroge die es einmal war", wie der Suchtexperte Dr Philip Guy von der Universität Hull polemisiert.

Wasser auf diese Mühlen ist der Fall von Lee Maisey in Wales, der am 23.08.2003 tot aufgefunden wurde. Er war starker Cannabiskonsument und hatte über 11 Jahre hinweg rund 6 Joints pro Tag geraucht. Am Tag vorher klagte er noch über Kopfschmerzen.

Bemerkenswert an diesem Fall ist eigentlich nicht, dass ein 36-Jähriger gestorben ist, der Cannabis konsumiert hat – Todesfälle aus ungeklärter Ursache sind gar nicht so selten, ob bei Konsumenten oder Nichtkonsumenten – sondern, dass so ein Fall nach 40 Jahren Cannabiswelle noch solche Schlagzeilen macht, ganz anders als etwa die 800 Alkoholtoten jede Woche in Deutschland. Die Spiegel-Schlagzeile "Brite kiffte sich zu Tode" ist ein Fall von "Mann beißt Hund", eine Meldung die es nur deshalb in die Schlagzeilen schafft weil sie ungewöhnlich ist.

Es wäre, wenn Cannabisvergiftung die Todesursache darstellte, der erste dokumentierte Fall unter immerhin über 140 Millionen Konsumenten weltweit (laut UNDCP-Schätzung). Im Vergleich, bei ca. 60 Millionen Alkoholkonsumenten in Deutschland kommt es zu ca. 40.000 alkoholbedingten Todesfällen pro Jahr, ohne dass jemand eine Alkoholprohibition fordert.

In der offiziellen Todesmeldung wurde die Todesursache als "unfallbedingt" (death by misadventure) angegeben. Begründet wurde das damit, dass der Verstorbene während einer "illegalen Aktivität" ums Leben gekommen sei. Mit anderen Worten, allein aus der Illegalität von Cannabis wurde ein kausaler Zusammenhang abgeleitet. Das ist nicht plausibel.

Das Konsumverhalten dieses Briten wich zwar weit vom Durchschnittskonsumenten von Cannabis ab, ist jedoch auch nicht allzu selten. Etwa eine Viertelmillion Menschen in Deutschland (unter ca. 3,4 Millionen aktuellen Konsumenten) konsumieren Cannabis täglich. Darunter lassen sich wohl mehrere Zigtausend finden, die soviel rauchen wie Mr. Maisey. Wenn allein der Konsum von 6 Joints pro Tag tödlich wäre, müßten sich Zigtausende solcher Fälle finden lassen. Eine bei einem gesunden Menschen tödliche Überdosis des Cannabiswirkstoffs THC hat bisher niemand ermittelt. Studien an anderen Säugetieren (Hunde, Affen, Ratten und Mäuse) lassen aber darauf schliessen, daß die erforderliche Menge um ein Mehrhundertfaches höher liegt als die Menge, die aus einem Joint in den Körper gelangt.

Diese relative Sicherheit von Cannabis gegen tödliche Überdosierungen heißt nicht, daß Cannabis noch niemals Auslöser für Todesfälle gewesen wäre: Wer entsprechend ernsthafte Herz- und Kreislaufprobleme hat, bei dem kann Cannabis genauso einen Herzinfarkt oder Schlaganfall auslösend wie das Dauerlauf, Treppensteigen oder Sex tun können. Deswegen kommt jedoch kein vernbünftiger Mensch auf die Idee, die genannten Tätigkeiten für lebensgefährlich zu erklären und strafrechtlich zu verbieten.

Paradox erscheint es, wenn mit dem ersten "Cannabistoten" der Geschichte nun versucht wird, gegen die Umstufung von Cannabis von Kategorie B in Kategorie C zu argumentieren. Die bisherige Strafandrohung bei Cannabis hat offsensichtlich nicht verhindert, dass Mr. Maisey in den letzten 11 Jahren 24.000 Joints geraucht hat und dass er (aus welchen Gründen auch immer) gestorben ist. Stattdessen hat sie nur Hunderttausende von Menschen kriminalisiert. Wenn die Strafandrohung bei Cannabis eine konsumminimierende Wirkung hätte, wäre es kaum möglich, dass prozentual mehr Briten als Niederländer regelmäßig Cannabis konsumieren. Eine vernünftige Cannabispolitik muss endlich auf gesundheitliche Aufklärung und Schadensminimierung setzen, nicht auf sinnlose Kriminalisierung.

Drogensucht: Brite kiffte sich zu Tode [Spiegel Online, 20.01.2004]
Cannabis is blamed as cause of man's death [Telegraph, 20.01.2004]

Argument: "Cannabis ist ein Rauschgift"
Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich


15.01.2004

Schill: Kein Ende der Kokain-Gerüchte [15.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-15-rs

Wie das Hamburger Abendblatt am 12.01.2004 berichtete, kursieren Gerüchte im Umfeld des Hamburger Ex-Innensenators Ronald Schill, die von ihm bestellte Haaranalyse im Februar 2002 schliesse die Möglichkeit gelegentlichen Kokainkonsums nicht aus. Weder Schill selbst noch die Hamburger Geschäftsstelle der von ihm gegründeten Partei, die die Kosten der Analyse übernommen hatte, will noch im Besitz eines Exemplars des Gutachten sein.

Schill betont, dass es an der Haar-Analyse nichts zu deuteln gebe. Damals war betont worden, dass auch ein gelegentlicher Kokainkonsum auszuschließen sei. Schill: "Das Gutachten wurde ja an Journalisten verteilt."

Das ist allerdings nicht richtig - die detaillierte Analyse mit den exakten Werten war nicht veröffentlicht worden. Auch Walter Wellinghausen, damals Staatsrat der Innenbehörde und enger Vertrauter des damaligen Innensenators, betont, wie eindeutig die Analyse gewesen sei.

Allerdings berichten Insider aus dem Umfeld Schills, dass er "schockiert" reagiert haben soll, als er im Februar 2002 das Gutachten des Gerichtsmedizinischen Instituts erhalten hatte. Denn die Werte der Analyse hätten "Interpretationen" zugelassen.

Schill dagegen hält all dies für Teile einer "Schmutzkampagne".

Schill: Neue Fragen zur Haar- Analyse [Abendblatt, 12.01.2004]

Schill-Haartest findet keine Drogenspuren [CLN#50, 22.02.2002]


14.01.2004

Kanada: 25.000 Pflanzen in Brauerei angebaut [14.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-14-ca

Eine riesige Brauerei, die bis vor drei Jahren der kanadischen Braufirma Molson gehörte, wurde zum Anbau von Cannabis umfunktioniert. Es handelt sich um die größte illegale Cannabisplantage, die bisher in der Provinz Ontario entdeckt wurde.

Auf dem Gelände, das nur wenige Hundert Meter neben einer Autobahn lag, wuchsen Cannabispflanzen unter Speziallampen in riesigen Edelstahlfässern, in denen bisher Bier gebraut worden war. Jedes der 60 Fässer hat die Größe eines privaten Schwimmbeckens. Die Anbauer zapften illegal Strom ab, um nicht durch die Stromrechnung aufzufallen.

Die Anlage wurde 24 Stunden pro Tag von Arbeitern betreut, die in Schichten arbeiteten und in Schlafrämen in der Brauerei übernacheten. 11 Personen wurden von der Polizei verhaftet.

Die Regierung von Premierminister Paul Martin plant, den Besitz geringer Mengen Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen und mit Bussgeldern zu bestrafen, aber gleichzeitig die Höchststrafen für Anbau auf 14 Jahre zu verdoppeln.

Pot Bust Biggest Ever [Toronto Star, 12.01.2004]
Fotos aus der Brauerei
Cannabis in Kanada


13.01.2004

BMJ-Studie zu Filterzigaretten [13.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-13-zg

Raucher, die Filterzigaretten mit "mittlerem", "niedrigem" und "sehr niedrigem" Teergehalt rauchen, gehen das selbe Lungenkrebsrisiko ein. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie, die in der aktuellen Ausgabe des British Medical Journal (BMJ) veröffentlicht wurde.

Die Studie untersuchte 364.000 Männer und 576.000 Frauen ab 30 Jahren über einen Zeitraum von sechs Jahren. Darunter befanden sich Raucher, ehemalige Raucher und Nichtraucher. Die Wissenschaftler verglichen, welcher Prozentsatz von ihnen in dieser Zeit an Lungenkrebs erkrankte und welche Zigarettensorte sie in dieser Zeit rauchten.

Während das Krebsrisiko bei filterlosen Zigaretten mit hohem Teergehalt im Rauch (22 mg und mehr) um 44% höher lag als bei Filterzigaretten mit "mittlerem" Teergehalt, unterschied sich das Risiko der anderen drei Kategorien ( (bis zu 7 mg, 8-14mg, 15-21 mg) nicht signifikant.

Alle Gruppen von Rauchern hatten eine erheblich höhere Lungenkrebsrate als Nichtraucher oder ehemalige Raucher. Das Risiko war mehr als 10-mal so hoch als bei Nichtrauchern und bei ehemaligen Rauchern, die den Konsum bis zum 35. Lebensjahr einstellten.

Süchtige Raucher, die von einer Zigarette mit mehr Teer zu solchen mit wenig Teer wechseln können ihre Nikotinaufnahme beibehalten, indem sie Lufteinlasslöcher blockieren, das Zugvolumen oder die Zeit, in der sie den Rauch in der Lunge halten, vergrößern, und indem sie mehr Zigaretten rauchen. Als Ergebnis kann die Dosis von Giftstoffen für den Raucher viel größer sein als von den mit Maschinen gemessenen Werten vorausgesagt."

Die Tabakindustrie optimiert Zigaretten auf die standardisierten Testmaschinen. Speziell in die Filter eingebrannte Lufteinlasslöcher, die beim Rauchen mit den Fingern blockiert werden, aber einer Testmaschine verdünnten Rauch liefern, täuschen den Konsumenten ein niedrigeres Risiko vor. Andere Verarbeitungsmethoden des Tabaks führen zwar zu weniger Teer aber mehr tabakspezifischen Nitrosaminen (TSNA), die krebserregend sind.

Eine Reduzierung der Verwendung von filterlosen Zigaretten in Ländern, in denen sie einen signifikanten Marktanteil haben (z.B. Frankreich, Osteuropa) könnte Vorteile für die öffentliche Gesundheit bringen. Eine Umstieg auf "low-tar", "ultra low-tar", "light" Sorten dagegen (Bezeichnungen, die von der EU inzwischen verboten wurden), bringt keine Vorteile und verzögert vielleicht sogar die Konsumeinstellung.

Cigarette tar yields in relation to mortality from lung cancer in the cancer prevention study II prospective cohort, 1982-8 [BMJ, 10.01.2004]
Grafik: Lungenkrebsrisko in Abhängigkeit vom Rauchverhalten

Tabak und Rauchen


12.01.2004

Verbot und Einstellung des Konsums [12.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-12-nl

Im September berichteten wir über einen Artikel im British Medical Journal, nach dem Cannabis "keinen negativer Einfluß auf die öffentliche Gesundheit" habe (siehe CLN#127, 26.09.2003). Der Autor, Stephen Sidney von der amerikanischen Krankenkasse Kaiser Permanente, ließ darin jedoch die Möglichkeit offen, dass eine Entkriminalisierung oder Legalisierung von Cannabis das ändern könne, wenn nämlich bei Straffreiheit mehr Konsumenten den Konsum über Jahrzehnte fortsetzen würden als das derzeit tun.

In einem neuen Artikel analysieren wir eine US-Studie, auf die sich Sidney bezieht und vergleichen sie mit Daten aus den Niederlanden.

Fördert die Cannabisprohibition den Konsumausstieg?

BMJ: "Kein negativer Einfluß auf öffentliche Gesundheit" [CLN#127, 26.09.2003]


12.01.2004

USA: Polizei vor Gericht [12.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-12-us

Neun Polizeibeamte, darunter ein Bundesdrogenpolizist, haben im US-Bundesstaat Colorado eine gerichtliche Vorladung erhalten, weil sie eine richterliche Anordnung missachtet hatten. Die Beamten hatten im Oktober die Wohnung des 57-Jährigen Krebspatienten Don Nord durchsucht und ihm zwei Unzen (ca. 56g) Cannabis weggenommen, obwohl Nord eine Lizenz von der Cannabisregistratur des Bundesstaates besass, die ihm erlaubte, geringe Mengen Cannabis zu medizinischen Zwecken zu besitzen und anzubauen. Ein Verfahren gegen ihn wurde eingestellt, nachdem angeblich die ursprüngliche Anzeige verloren ging. Der Richter ordnete am 08.12.2003 die Rückgabe der zwei Unzen Cannabis, von Pfeifen und einer beschlagnahmten Anbauanlage an und setzte eine Frist von 21 Tagen, der Anordnung Folge zu leisten. Die Bundespolizei weigerte sich, weil ohne eine Lizenz der Bundesdrogenpolizei der Besitz nach Bundesrecht strafbar sei. Das Cannabis sei zu einer Untersuchung an ein Labor geschickt worden, so die Drogenpolizei. Am 02.02.2004 werden sich die Beamten vor dem Richter verantworten müssen. Ihnen drohen Geldstrafen oder Haft oder beides.

9 Officers Cited for Contempt in Pot Case [Rocky Mountain News, 08.01.2003]
Fines, Jail Possible For Officers [Craig Daily Press, 09.01.2003]
Cannabis in den USA


11.01.2004

DNS-Tests für Kiffer? [11.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-11-dns

Die CDU/CSU hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 15/2159), dass künftig auch bei sogenannter "Einstiegskriminalität", wie etwa dem Besitz weniger Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch, ein "genetischer Fingerabdruck" genommen werden darf. Das berichtet Ulla Jelpke, die ehemalige drogenpolitische Sprecherin der PDS, in einem Artikel in der "Jungen Zeit". In dem von ihr erwähnten Antrag heißt es wörtlich:

(...)
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
  • die Ermittlung und Speicherung des genetischen Fingerabdruckes (DNAIdentifizierungsmuster) – wie beim herkömmlichen Fingerabdruck – als normalen Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung vorsieht,
  • die DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität, beispielsweise im Bereich der Drogenkriminalität und bei allen Straftaten mit sexuellem Hintergrund ermöglicht,
(...)

Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche Maßnahme nur in engen Grenzen zuläßig: »Notwendig ist, daß wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftat, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind.«

Cannabisbesitz zum Eigenkonsum ist keine solche "Straftat von erheblicher Bedeutung", da hier das Bundesverfassungsgericht schon 1994 vorgeschrieben hat, daß beim Besitz geringer Mengen ohne Fremdgefährdung aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgebots des Grundgesetzes das Verfahren im Regelfall einzustellen ist. Fast eine Viertelmillion Ermittlungsverfahren werden pro Jahr aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Rund 10 Millionen Einwohner Deutschlands haben laut offizieller Studien bereits Cannabis konsumiert, darunter 36% der 18 bis 24-Jährigen.

Im Dezember entschied das Verwaltungsgericht Regensburg, daß eine Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei einem 17-Jährigen, der zweimal wegen weniger Gramm Cannabis aufgefallen war, rechtswidrig sei.

Mit Erfolg setzte sich ein 17-jähriger Weidener gegen die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei mit einer Klage beim Verwaltunsgericht Regensburg zur Wehr. Die Maßnahme war wegen einiger Drogenvergehen des Jugendlichen per Bescheid angeordnet worden. Das Gericht gab dem Kläger recht: Der "Eingriff in die Persönlichkeitssphäre" stehe in keinem Verhältnis zum Bagatellcharakter der Drogendelikte. Der 17-Jährige hatte sich Ende 2002 mit der Post einige Gramm Marihuana und Haschisch aus Potsdam schicken lassen. Zudem war er an der österreichisch-schweizerischen Grenze mit vier Gramm Marihuana erwischt worden. In Vernehmungen hatte er zugegeben, zuweilen etwas "Gras" zu konsumieren. Beide Verfahren waren gegen geringe Geld- bzw. Arbeitsauflagen eingestellt worden. Dennoch blieb der Mann im Fadenkreuz der Drogenfahnder. Mit einem Bescheid ordnete die Weidener Kripo im Dezember 2002 seine erkennungsdienstliche Behandlung an, wogegen er Widerspruch einlegte.
(...)
Für den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts war der Bescheid der Polizei schlicht "rechtswidrig". Die angeordnete Maßnahme wirke grundsätzlich "beschämend, erniedrigend und entwürdigend". Dafür spreche auch die im Volksmund gängige Bezeichnung "Verbrecheralbum". Ein solch schwerer Eingriff in die Persönlichkeitssphäre sei nur bei erheblichen Straftaten zulässig. Die "Anlasstaten" des Klägers erfüllten diese Voraussetzungen bei weitem nicht.

(Anmerkung: DNA ist die englische Abkürzung für "deoxyribonucleic acid". Das deutsche Gegenstück ist Desoxyribonukleinsäure, DNS).

»Wunderwaffe« DNA-Analyse [Junge Welt, 10.01.2004]
Drucksache 15/2159 [CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, 09.12.2003]
Polizei unterliegt 17-Jährigem bei Rechtsstreit [Der Neue Tag, 22.12.2003]


11.01.2004

Afghanistan: "Drogenkrieg" unterliegt dem "Krieg gegen Terrorismus" [11.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-11-af

Mehr als zwei Jahre vergingen vom Sturz des Taliban-Regimes durch die von den USA unterstützten Truppen der afghanischen Nordallianz bis zur ersten Drogenrazzia durch amerikanische Truppen in Afghanistan. Dabei kommt aus Afghanistan doppelt soviel Opium bzw. Heroin als aus dem ganzen Rest der Welt zusammengenommen. Die USA, sonst so aktiv wenn es darum geht, andere Länder bei repressiven Maßnahmen zur Drogenbekämpfung zu unterstützen, überlassen die Ausbildung einer afghanischen Drogenpolizei ihren britischen Verbündeten. Die Briten versuchen seit zwei Jahren, den Anbau von Opium in Afghanistan zu reduzieren. Von den USA haben sie dabei bisher kaum Unterstützung erhalten.

Ein Grund für die Zurückhaltung der Amerikaner: Führer der Nordallianz, wie der usbekischstämmige General Abdul Rashid Dostum, in dessen Einflußgebiet nun auch Bundeswehrtruppen stationiert sind, gehören zu den größten Gewinnern des Drogenschwarzmarkts. Ohne diese "Warlords" wäre der schnelle Sturz der Taliban, die bis Herbst 2001 Osama bin Laden Unterschlupf gewährten, nicht möglich gewesen. Ohne die Nordallianz besteht die Möglichkeit, dass die Taliban erneut in Kabul die Macht ergreifen.

Der offiziell propagierte "Krieg gegen Drogen" hat bei diesen Erwägungen offenbar den Kürzeren gezogen. Anläßlich der verfassungsgebenden Loya Jirga in Kabul stattete der US-Verteidigungsminister Rumsfeld zwei Warlords im Norden einen Besuch ab und umarmte General Dostum und dessen Rivalen Ustad Attas Mohammed öffentlich.

Afghanistan: Briten bilden Anti-Drogen-Polizei aus [Der Standard (AT), 10.01.2004]
Erster Einsatz gegen Drogenhandel [NZZ (CH), 08.01.2004]
Drug War Yields to Terror War as Rumsfeld Glad-Hands Drug Dealing Warlords [Drug War Chronicle (US), 19.12.2003]

Drogenprohibition und internationaler Terrorismus


10.01.2004

Dänemark: Stände in "Pusherstraße" niedergebrannt [10.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-10-dk

Seit in Dänemark im Jahre 2001 zum ersten Mal seit drei Jahrzehnten eine konservative Partei die Regierung übernahm, steht die Zukunft eines sozialen Experiments in Frage. Im Jahre 1971 wurde ein 34 ha großes ehemaliges Kasernengelände in Kopenhagen besetzt. Der "Freistaat Christiania" wird seitdem von seinen Bewohnern autonom verwaltet. Mehrere Versuche, die Bewohner zu vertreiben, scheiterten. Vor einigen Jahren schloss der Staat einen Mietvertrag mit ihnen ab.

Die neue Regierung hat Sanierungspläne für das Gelände, aber die jetzigen Bewohner befürchten, dass es eine Luxussanierung wird, so dass für Menschen mit schmalem Geldbeutel nach der Renovierung dort künftig kein Platz mehr sein.

Ein Dorn im Auge der Regierung ist die sogenannte "Pusherstraße" (pusher street), wo seit drei Jahrzehnten öffentlich Cannabis verkauft wird. Im letzten Jahr hatte die Polizei den Cannabisumsatz in Christiania angekurbelt, indem sie mehrere Kellerclubs in anderen Teilen Kopenhagens geschlossen hatte, wo ebenfalls Cannabis verkauft worden war. Um der Regierung einen Vorwand für das Einschreiten gegen die Christianiter zu nehmen, zerstörten nun die Cannabishändler am Sonntag, 04.01.2004 ihre Verkaufsbuden entlang der "Pusherstraße". Verkäufe finden weiterhin statt, aber nur so wie in anderen Teilen der Hauptstadt und in anderen Orten in Dänemark, d.h. nicht so offensichtlich wie früher.

Battle of Christiania Flares as Hash-Seller Burn Own Stands [Drug War Chronicle #319, 09.01.2004]

Christiania - Homepage (mehrsprachig)
Website der "Hampepartiet" (Hanfpartei, auf dänisch)
Cannabis in Dänemark


10.01.2004

USA: Krankheit reformiert Abgeordneten [10.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-10-us

Gregg Underheim, ein republikanischer Abgeordneter im Abgeordnetenhaus des US-Bundesstaats Wisconsin und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Parlaments, unterstützt die medizinische Verwendung von Cannabis, seit er selbst an Krebs erkrankte. Der konservative Politiker bricht damit mit der Linie seiner Partei, die auch für Patienten keine Ausnahme vom Totalverbot für Cannabis machen will. Er hat einen Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus eingebracht.

Im Juni 2003 wurde Underheims Prostata wegen Krebs entfernt. Glücklicherweise hatte sich der Tumor noch nicht auf andere Organe verbreitet. In dieser Zeit lernte er andere Patienten kennen, die sich einer Chemotherapie unterziehen mussten. Cannabis hilft gegen die dabei auftretende Übelkeit und regt den Appetit an.

Cancer Changes Lawmaker's Mind on Drug [Milwaukee Journal Sentinel (US), 02.01.2004]
Cannabis als Medizin


09.01.2004

Berlin: Expertenanhörung zu Cannabisreform [09.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-09-be

Drei der vier Experten, die vor dem Gesundheitsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses zur Cannabispolitik Stellung nahmen, befürworteten eine Liberalisierung:

Als "unverantwortlich" lehnte eine Vertreterin des Vereins "teenex" - ein Verband Jugendlicher für ein selbstbestimmtes Leben ohne Drogen - die Liberaliserungsanträge als einzige der vier im Ausschuss angehörten Experten ab. Man schaffe es nicht, Jugendliche im Alter von 14 Jahren vom Alkohol fern zu halten, wie solle das dann mit Cannabis funktionieren?

Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband schlug eine ausschließliche Abgabe durch ausgebildetes Verkaufspersonal vor. Die etwa 100 000 Cannabiskonsumenten in Berlin sollten "nicht länger vom Strafrecht drangsaliert werden", so Wurth. Professor Dieter Kleiber von der FU bestätigte, dass es keinen "gesundheitswissenschaftlichen Grund gibt, Cannabis anders zu konsumieren als Alkohol". Als verfassungswidrig bezeichnete Richter Müller vom Amtsgericht Bernau die Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten.
Martin Matz von der Berliner FDP forderte die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und eine Gleichstellung mit Alkohol. Volker Ratzmann (Grüne) verwies auf die Entlastung der Justiz und zweistellige Millioneneinnahmen aus dem Cannabisverkauf als Nebeneffekte einer "liberaleren und zeitgemäßeren Drogenpolitik".

Voriges Jahr sind in Berlin rund 350 kg Cannabis beschlagnahmt worden, nur etwa 5% jener 7 Tonnen, die Georg Wurth vom DHV als Jahresverbrauch der Berliner schätzt.

Ausschuss hört Experten zu Cannabis-Verkauf [Berliner Morgenpost, 09.01.2003]
Haschisch legal? Grüne wollen Modellversuch für Cannabisverkauf [Neues Deutschland, 09.01.2003]
Experten: Hasch ist keine Einstiegsdroge [Berliner Kurier, 09.01.2003]

1500 Hanfpflanzen beschlagnahmt [Berliner Morgenpost, 09.01.2003]

Deutscher Hanf Verband
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


07.01.2004

FDP: Anfrage im Bundestag zu Cannabismedizin [07.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-07-fdp

Die FDP hat im Dezember eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der es um die Verwendung von Cannabis-Wirkstoffen als Arzneimittel geht:

Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen in Arzneimitteln

Unabhängig von der generellen Bewertung des Cannabis-Konsums und seiner strafrechtlichen Bewertung, findet Cannabis in pharmazeutischen Produkten ein breites Anwendungspotenzial. So können bestimmte Wirkstoffe von Cannabis zur Behandlung von z. B. Übelkeit und Erbrechen, Gewichtsverlust, Spastik, Schmerzen, Bewegungsstörungen, Asthma und Glaukomen eingesetzt werden und lindern somit Beschwerden von schweren Erkrankungen (z. B. HIV, Multipler Sklerose, Epilepsie). Besonders etabliert ist hierbei der Wirkstoff Dronabinol. Dieser Wirkstoff darf in Deutschland für die Zubereitung von Rezepturarzneien verwendet werden. Dennoch zahlen verschiedene Krankenversicherer derartige Arzneien nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine nachweisbare Wirksamkeit verschiedener Cannabis-Substanzen bei bestimmten Indikationen belegen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin davon ausgeht, dass Cannabis bei zahlreichen Erkrankungen Abhilfe bzw. Linderung verschaffen kann, so z. B. bei Krebswachstum und Metastasierung, Spastik von Querschnittsgelähmten, neuropathischen Schmerzen bei HIV, entzündlichen Darmerkrankungen, Schmerzen nach Operationen, Depressionen sowie bei schweren neurologischen Erkrankungen von Kindern?

2. Gibt es evidenzbasierte Nachweise dafür, dass Cannabinoide Vorteile gegenüber herkömmlichen Analgetika vom Opioidtyp haben?

3. Gibt es Erkenntnisse darüber, mit welchen Gefahren die Einnahme von Cannabinoiden gegenüber diesen Analgetika verbunden ist?

4. Liegen der Bundesregierung nähere Erkenntnisse vor zu Berichten von Patienten, der Effekt von Cannabis, z. B. in gerauchter Form, sei besser geeignet ihren Gesundheitszustand zu verbessern als die Einnahme von Cannabinoiden?

5. Welche Cannabis-Wirkstoffe sind bereits zugelassen bzw. befinden sich derzeit in der Zulassung für den deutschen Arzneimittelmarkt und wann ist voraussichtlich mit einer Zulassung zu rechnen?

6. Existieren bereits andere Wirkstoffe mit ähnlichen oder stärker ausgeprägten Wirkungen?

7. Wenn ja, welche Nebenwirkungen und Kostenrelationen weisen Medikamente mit diesen Wirkstoffen im Vergleich zu den Cannabis-Wirkstoffen auf?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass in anderen Staaten (z. B. Großbritannien und USA) Arzneimittel mit den Cannabis-Wirkstoffen Nabilon und Dronabinol zugelassen sind?

9. Weshalb sind Medikamente mit diesen Wirkstoffen in Deutschland nicht zugelassen, obwohl diese gemäß § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Einzelfällen verschrieben und importiert werden können?

10. Unter welchen Bedingungen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Patienten die Kosten für ein derartiges importiertes Medikament bzw. eine Rezepturarznei mit dem Wirkstoff Dronabinol, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorgehensweise?

11. Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung aus dem Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen?

12. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, Menschen, die aus medizinischen Gründen im Besitz von Cannabis sind und dieses konsumieren, zu entkriminalisieren?

13. Warum hat das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte bisher sämtliche Anträge von Patienten auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes abgelehnt?

Berlin, den 10. Dezember 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

FDP erkundigt sich nach Cannabis-Wirkstoffen in Arnzeimitteln [15/2226, 11.12.2003]
Cannabis als Medizin
FDP und Cannabis


05.01.2004

Zahl der Drogentoten rückläufig [05.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-05-dt

Laut vorläufiger Zahlen aus den Bundesländern hat die jährliche Zahl der im Zusammenhang mit illegalen Drogen Verstorbenen wieder leicht abgenommen, von 1513 im Jahr 2002 auf vorläufig 1330 im Jahr 2003. Als vorläufige Zahl für 2002 waren Anfang Januar 2003 insgesamt 1397 Tote genannt worden (siehe CLN#92, 10.01.2003). Die endgültige Zahl wird also, nach Eingang noch ausstehender Meldungen vom Dezember, noch etwas steigen. Die Zahlen gingen vor allem in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zurück. Das vorläufige bundesweite Ergebnis ist das niedrigste seit 13 Jahren.

Leicht zugenommen hat die Zahl dagegen in Bayern. Mit 220 Todesfällen starben 3 Menschen mehr im Zusammenhang mit illegalen Drogen als im Vorjahr. Im Jahr 2000 waren es jedoch noch 340. Etwa ein Drittel der Todesfälle (71 Tote) entfielen 2003 auf die Landeshauptstadt München, die damit etwa soviele Tote beklagen musste wie die gesamten Niederlande im jährlichen Schnitt, obwohl diese mit 16 Millionen Einwohnern eine um ein Drittel größere Bevölkerung haben als ganz Bayern und damit mehr als zwölfmal soviele Einwohner als München. "Wir sind damit mit dem Drei-Säulen-Konzept, das im Kampf gegen den Drogentod neben Prävention und Therapie auch auf Repression setzt, weiter auf dem richtigen Weg", lobte dennoch der bayerische Innenminister Günther Beckstein das traurige Ergebnis seines Bundeslandes.

Anlässlich der Veröffentlichung der jüngsten Statistiken forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, künftige auch die Opfer von Tabak und Alkohol bei den offiziellen Drogenstatistiken mit aufzuführen. Sie werden auf ca. 100.000 bzw. 40.000 pro Jahr geschätzt. Damit kosten allein die Folgen des Tabakkonsums jede Woche mehr Menschen das Leben als alle illegalen Drogen zusammengenommen im ganzen Jahr.

Kein Grund zum Zurücklehnen [AP, 02.01.2004]
Leichter Anstieg der Drogentoten in Bayern [Yahoo! Nachrichten, 02.01.2004]

Weniger Drogentote im Jahre 2002 [CLN#92, 10.01.2003]

Drogentote im internationalen Vergleich


05.01.2004

Marokko: 134.000 Hektar Hanf [05.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/neu/2004-01.htm#2004-01-05-ma

Auf einenr Anbaufläche von 134.000 ha wächst in Nordmarokko Hanf für europäische Märkte (andere Schätzungen reichen bis zu 250.000 ha). Über 3000 Tonnen Cannabisharz (Haschisch) werden daraus pro Jahr produziert, wovon Polizei und Zoll im Land und im benachbarten Spanien nur rund ein Viertel abfangen, wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet. Der Rest hat einen Einzelhandelsverkaufswert von ca. 10 Milliarden Euro. Der Anteil, der davon bei den Anbauern ankommt, macht die Häfte des Einkommens der Bauern in den Bergen Marokkos aus. Würde das seit Jahrzehnten bestehende Verbot des Cannabisanbaus vom Staat durchgesetzt, würde das die Elendsviertel der Großstädte massiv anschwellen lassen.

Kiff aus dem Rif [NZZ (CH), 03.01.2004]
Marokko: Cannabisanbau ernährt 1 Million [CLN#112, 30.05.2003]
Cannabis in Marokko


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