|
31.12.2003 Jahresrückblick 2003
[31.12.2003] Wir wünschen allen unseren Besuchern und Unterstützern einen guten Rutsch ins neue Jahr und hoffen, dass 2004 einige Fortschritte für eine rationalere Drogenpolitik bringen wird. Die Berliner Initiative der Grünen und der FDP, der Bernauer Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht und die Mitte des Jahres erwartete Studie des Max-Planck-Instituts in Freiburg könnten in den kommenden Monaten Weichen stellen. Egal, ob letztlich der Anstoss für Reformen von der Justiz oder aus den Parteien kommt: Wichtig ist dabei Aufklärung und Druck aus der Öffentlichkeit, damit aus den festgestellten Problemen mit der bisherigen Politik die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Wir würden uns freuen, wenn im neuen Jahr möglichst viele von Ihnen die dazu nötige Aufklärungsarbeit mit Ihrem Mitgliedsbeitrag bei einem drogenpolitisch aktiven Verein oder Verband oder mit Spenden unterstützen würden. Joe Wein
Jahresrückblick 2003
[31.12.2003]
Die derzeitige politische Lage bei Cannabis 27.12.2003 Berlin: Gesundheitsausschuß berät Reformanträge
[27.12.2003] Gesundheitsausschuss Berlin
Aktuell: Cannabisversorgung für Berlin
[DHV, 23.12.2003] 26.12.2003 Prozess wegen Faserhanf
[26.12.2003] Von der Finanzkrise der öffentlichen Haushalte scheint die Berliner Justiz bisher nichts mitbekommen zu haben. Diesen Eindruck vermittelt zumindest die Tatsache, dass, während allerorts Mittel gekürzt werden, auch bei Drogenberatungsstellen, die Berliner Staatsanwaltschaft einen Strafprozess anzettelt, in dem es um einige Hanfpflanzen mit unter 0,1% des Wirkstoffs THC geht. Solcher Industriehanf zur Textil- und Papierherstellung wächst in Deutschland ganz legal auf 3000 ha Anbaufläche. Die Pflanzen waren im August 2002 auf der Hanfparade in Berlin von der Polizei beschlagnahmt worden, was den Anlass für jene Rede des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele lieferte, die wiederum die Vorlage für den Stefan-Raab-Song "Gebt das Hanf frei" darstellte. Im August 2003 waren wieder Nutzhanfpflanzen auf der Hanfparade dabei, ohne dass diesmal die Polizei eingriff. Das Ermittlungsverfahren vom Vorjahr lief jedoch weiter, seit nunmehr 16 Monaten. Am 29.01.2004 um 9:00 Uhr vormittag beginnt am Amtsgericht Tiergarten, Raum A 138 in der Turmstraße 91, 10559 Berlin ein öffentlicher Prozess gegen Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) und Theo Pütz, den Experten für Cannabis und Führerschein vom Verein für Drogenpolitik (VfD). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Wer aus Berlin und Umgebung kommt und am 29.01.2004 Zeit hat, sollte sich den Termin vormerken.
Am Vorabend des Prozesses, also am 28.01.2004 findet um 20:00 Uhr im Berliner Abgeordnetenhaus (Saal 311) eine Diskussionsveranstaltung zu Cannabis statt. Vertreten sind Abgeordnete aller Fraktionen sowie der Berliner Polizeipräsident und Georg Wurth vom DHV. Näheres dazu auf der DHV-Website.
Prozesstermin gegen DHV wegen Faserhanf
[DHV, 20.12.2003]
Berlin: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Nutzhanf
[CLN#129, 10.10.2003]
Hans-Christian Ströbele bei Stefan Raab
[CLN#87, 29.11.2002]
DHV - Homepage
Die Kosten des Cannabisverbots 25.12.2003 Kanada: Oberster Gerichtshof bestätigt Cannabisverbot
[25.12.2003] Die Entscheidung hat keinen Einfluß auf die geplante Entkriminalisierung von Cannabis, für die im Januar ein Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden soll. Der neue Ministerpräsident Paul Martin hat unterdessen in einem Interview angedeutet, selbst schon Cannabis konsumiert zu haben und zwar als Gebäck. Auf die Frage eines Journalisten, ob er bereits einmal Cannabis geraucht habe, erwiderte er, er habe noch nie etwas geraucht. Seine Frau Sheila habe jedoch einmal Plätzchen gebacken, die seltsam geschmeckt hätten. Der kanadische Ministerpräsident ist 65, also drei Jahre älter als Edmund Stoiber, sein bayerischer Amtskollege.
Pot Still Illegal, Top Court Rules
[Globe and Mail (CA), 24.12.2003]
PM Hints He's Eaten Hashish
[Edmonton Sun (CA), 19.12.2003] 24.12.2003 Frohe Weihnachten!
[24.12.2003] Joe Wein und Familie
24.12.2003 Fußball: Bremer Torwart für 7 Monate gesperrt
[24.12.2003]
Sieben Monate Sperre für Walke
[kicker, 23.12.2003]
Fußball: Alexander Walke gesperrt
[CLN#138, 12.12.2003] 24.12.2003 Kanada: Studie zu Cannabis als Schmerzmittel beginnt
[24.12.2003] Cannabisprohibition: So nennt man ein System der staatlichen Kontrolle, das sicherstellt, dass ein Arzt erst 29 Monate warten muss, wenn er Cannabis als Medizin für Schmerzpatienten erforscht will, während gleichzeitig Jugendlichen die selbe Substanz jederzeit von Klassenkameraden auf dem Schulhof verkauft wird. Oder ist das zu zynisch ausgedrückt?
McGill marijuana study underway
[CBC (CA), 23.12.2003]
Kanada: Cannabisstudien können 10 Jahre dauern
[CLN#77, 20.09.2002]
Cannabis in Kanada 23.12.2003 Hanf-Konferenz-Bericht
[23.12.2003] 23.12.2003 USA: Gore-Sohn wegen Cannabis verhaftet
[23.12.2003] Der 21-jährige Sohn des ehemaligen US-Vizepräsidenten und späteren Präidentschaftskandidaten Al Gore ist vorige Woche von der Polizei wegen des Besitzes von Cannabis verhaftet worden. Das Auto von Al Gore jr. fiel nachts einer Polizeistreife auf, weil er damit ohne Licht unterwegs war. Bei einer Durchsuchung wurden ein Jointrest und Cannabis gefunden. Al Gore juniors Vater hatte zugegeben, in seiner Jugend selbst Cannabis konsumiert zu haben. Auch in der Familie seines Mitbewerbers um die Präsidentschaft, George Bush, gab es Auffälligkeiten mit Drogen. Bush selbst wurde als 30-Jähriger wegen Alkohol am Steuer verhaftet und verlor seinen Führerschein für 18 Monate. Seine Zwillingstöchter bekamen Probleme, als sie als Minderjährige unter Vorlage eines falschen Ausweises versuchten, Alkohol zu kaufen. Inzwischen sind die Töchter volljährig, so daß sie legal Alkohol erwerben können. Eine von ihnen soll aber bei einer Party Cannabis geraucht haben. George Bushs Nichte (die Tochter seines Bruders Jeb, der Gouverneur von Florida ist) landete wegen eines illegal besessenen rezeptflichtigen Medikaments in einer Entziehungsanstalt, wo sie einige Monate später im Besitz von Crack erwischt wurde.
Al Gore's son charged with pot possession
[CNN, 21.12.2003]
USA: Drogen, Familie Bush und Kolumbien
[CLN#76, 13.09.2002] 23.12.2003 Zwei Tonnen Haschisch am Persischen Golf
[23.12.2003] Aus welchem Land das Boot stammte und wohin es unterwegs war, wurde interessanterweise nicht berichtet. Möglich wäre jedoch, dass die Fracht wie ein grosser Teil des in Golfstaaten aufgegriffenen Haschischs aus Pakistan stammt, offiziell einem US-Verbündeten. Pakistan ist auch eine wichtige Basis für untergetauchte Kämpfer der Taliban und Al Quaidas.
US-Marine geht Haschischfrachter der Qaida ins Netz
[Spiegel, 19.12.2003] 18.12.2003 Spanien: "Joints bis zu fünfmal stärker"
[18.12.2003] Die Samen der Cannabis-Pflanze, aus der Haschisch und Marihuana hergestellt werden, seien genetisch manipuliert. Die Drogenschmuggler wollen die Suchtwirkung erhöhen, sagte der Minister. Damit wird das Rauschgift gefährlicher. Ähnliche Aussagen hört man auch in Deutschland immer wieder, ohne Quellenangaben für die Zahlen. Cannabis in Spanien stammt grösstenteils aus Marokko, wie 70% des in Europa konsumierten Cannabisharzes (Haschisch). Marokkanisches Haschisch ist auch in Deutschland weit verbreitet. Ein mittlerer Wirkstoffgehalt von 20% lässt sich durch gerichtsmedizinische Analysen nicht bestätigen. Laut "Rauschgiftjahresbericht 2000" des Bundeskriminalamts (BKA) hatten rund 80% der untersuchten Haschischproben einen Wirkstoffgehalt von nicht mehr als 10% THC. Nur etwa jede achte Probe (13%) enthielt mehr als 14% THC. Cannabis mit 20% THC oder mehr ist damit nicht der Normalfall sondern eine teure und relativ seltene Spitzenqualität. Tatsächlich liegt der am häufigsten vorgefundene THC-Gehalt bei 7-8% THC, also gerade am oberen Rand jener Spanne, die der Minister für den Wirkstoffgehalt von vor einem Jahrzehnt angab. Auch für die Behauptung, handelsübliches Cannabis sei genetisch modifiziert (wie vor drei Jahren schon einmal der "Spiegel" behauptet hatte), gibt es keine Indizien. Cannabis ist eine sehr anpassungsfähige Pflanze, die sich durch konventionelle Züchtung in sehr unterschiedliche Richtungen entwickeln lässt, von EU-Nutzhanf mit unter 0,2% THC bis zu hochwirksamem niederländischem Medizinalhanf mit 18% THC. Genmanipulation ist schlichtweg nicht nötig, um diese Ergebnisse zu erzielen. Dass der in Spanien vorwiegend konsumierte Wein prozentual zwei bis dreimal soviel Alkohol enthält wie deutsches Bier bedeutet nicht, dass spanische Lebern zwei bis dreimal gefährdeter sind als deutsche Lebern: Schließlich trinkt niemand Wein aus Maßkrügen. Der Wirkstoffgehalt wird bei der Wahl der Dosierung schon berücksichtigt. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Reinalkohol liegt in Spanien sogar niedriger als in Deutschland. Ähnliches gilt für Cannabis: Wenn wirkstoffreicheres Cannabis entsprechend niedriger dosiert wird als wirkstoffärmeres Cannabis ist nicht nur die Rauschwirkung nicht stärker, sondern als nützlicher Nebeneffekt wird sogar die Lungenbelastung verringert. Probleme mit falscher Dosierung gibt es nicht zuletzt wegen der Illegalität: Weder der Konsument noch der Händler haben zuverlässige Informationen über den Wirkstoffgehalt. Ein Chemiker, der Cannabis auf den Wirkstoffgehalt untersucht, ohne eine gesonderte Cannabislizenz von der Bundesopiumstelle zu haben, macht sich damit sogar strafbar. Es handelt sich also um kein Problem von Cannabis an sich sondern um eine Folge des Cannabisverbots.
Joints werden immer stärker
[dpa, 16.12.2003] 17.12.2003 USA: Bundesgericht stoppt Verfolgung von Patienten
[17.12.2003] Im Oktober 2002 klagten zwei kalifornische Patientinnen und zwei Personen, die für eine der Patientinnen Cannabis anbauen, auf eine einstweilige Verfügung, die das Justizministerium und die Bundesdrogenpolizei daran hindern sollte, gegen sie wegen Besitzes und Anbaus von Cannabis vorzugehen. Ärzte diagnostizierten bei Angel McClary Raich zehn verschiedenen Krankheiten, darunter einen nicht operierbaren Gehirntumor. Diane Monson leidet an chronischen Rükenschmerzen und dauerhaften, schmerzhaften Muskelkrämpfen die von einer Erkrankung der Wirbelsäule herrühren. Raich verwendet Cannabis seit fünf Jahren. Alle legalen Medikamente sind bei ihr entweder wirkungslos oder führen zu untolerierbaren Nebenwirkungen. Ein Bezirksgericht wies zunächst im März 2003 die Klage der Patienten ab. Die Kläger gingen in Berufung und das Berufungsgericht gab ihnen nun recht. Das Berufungsgericht ist für acht westliche Bundesstaaten (Alaska, Arizona, Hawaii, Idaho, Nevada, Oregon, Washington) und das Territorium Guam zuständig. Nur einer dieser Bundesstaaten, Idaho, hat keine Gesetz das Cannabis für medizinische Zwecke legalisiert. Nach der US-Verfassung sind die Bundesstaaten allgemein für Strafverfolgung zuständig. Das Parlament in Washington darf nur in bestimmten, ausdrücklich in der Verfassung aufgeführten Bereichen Gesetze erlassen. Einer der Zuständigkeitsbereiche ist der Handel zwischen Bundesstaaten. Unter Berufung auf zwei Entscheidungen des obersten Gerichtshofes entschieden die Richter des Berufungsgerichts, dass der Besitz und Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken den Handel zwischen den Bundesstaaten nicht berührt und damit ausserhalb der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Bundesregierung liegt, sofern das Cannabis selbst angebaut ist bzw. ein Anbauer nicht bezahlt wird.
Medical Pot Users Win Key Ruling
[Los Angeles Times (US), 17.12.2003] 12.12.2003 Kanada: Entkriminalisierungsentwurf im Januar
[12.12.2003] Der Entwurf sieht vor, den Besitz von bis 15g als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu ahnden. Er erhöht ausserdem die möglichen Höchststrafen für Anbau. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, ist wegen der Befreiung vom Fraktionszwang nicht sicher. Zwei konservative Oppositionsparteien sowie einige Politiker der regierenden Liberalen lehnen das Gesetz ab. US-Botschafter Paul Cellucci räumte ein, dass Kanada das Recht habe, über seine eigene Politik zu entscheiden. Eine Reform könne jedoch zu strengeren Grenzkontrollen führen. Solche Warnungen verunsichern kanadische Unternehmen, die die US-Industrie im Süden beliefern. So stammen z.B. viele Autoteile für die Fließbänder von General Motors, Ford und Chrysler in Detroit aus der kanadischen Provinz Ontario und werden nach dem "Just in Time"-Prinzip über die Staatsgrenze geliefert. Die Warnungen des Botschafters sind wohl als Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen, Kanada könnte eine Entkriminalisierung mit dem Verlust von Arbeitsplätzen bezahlen.
Martin plans to revive pot law
[Toronto Sun (CA), 10.12.2003]
Kanada: Entkriminalisierungsgesetz bleibt liegen
[CLN#133, 07.11.2003] 10.12.2003 Brandenburg: Verwendung von Steuergeldern
[10.12.2003] Wie sich herausstellt, verzehrt dieses eine Urteil fast soviel an Steuergeldern, wie das Bundesland alljährlich für Suchtprävention bei allen Drogen zusammen ausgibt: 250.000 Euro. Damit finanziert Brandenburg vier Vollstellen für Suchtpräventionsfachkräfte sowie eine Stelle in der Zentralstelle für Suchtprävention. Das Einhundertzwanzigfache dieses Haushalts, nämlich mindestens 31 Millionen Euro, wäre der Anteil des Bundeslands an den bundesweiten Steuermehreinnahmen und -ersparnissen, die der Deutsche Hanf Verband (DHV) für den Fall einer Legalisierung von Cannabis errechnet hat.
Brandenburg: Drei Jahre Haft für Anbau
[CLN#137, 05.12.2003]
Was verboten ist kann nicht besteuert werden
Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg
10.12.2003 Fußball: Alexander Walke gesperrt
[10.12.2003] Andere Bundesliga-Spieler, die in den letzten Jahren per Urintest als Cannabiskonsumenten geoutet wurden, waren Ibrahim Tanko und Quido Lanzaat. In Frankreich erwischte es die National-Torhüter Fabien Barthez und Bernard Lama. Der spektakulärste Cannabis-"Doping"-Fall betraf den kanadischen Snowboarder Ross Rebagliati bei den Olympischen Winterspielen in Nagano, der damals seine Goldmedaille jedoch behalten durfte. Cannabis gilt anders als praktisch alle anderen getesteten Substanzen nicht als leistungssteigerndes Mittel. Was mit den Cannabistests bei Spitzensportlern bezweckt werden soll, ist unklar. Offiziell werden sie mit der Fürsorgepflicht der Verbände begründet. Nachdem ohnehin Urinproben zum Test auf Aufputschmittel genommen werden, kann man gleich zur Abschreckung auf Cannabis als illegale Substanz mittesten, so geht wohl die Überlegung der Funktionäre. Dass die Tests noch Wochen zurückliegenden Konsum nachweisen, der für die Leistung im Spiel ohne Konsequenz ist, dass also in erster Linie das Privatleben überwacht wird, scheint kein Problem zu sein. Und wo bleibt die Fürsorglichkeit, wenn Sport für Alkohol wirbt, der gewiss auch nicht harmlos ist? Fussballprofis: Wenn du so einen Dopingtest erlebst, empfindest du das als Last? Die positiven Cannabistests im Sport spiegeln die Tatsache wieder, dass Cannabiskonsumenten keine gesellschaftlichen Aussenseiter sind, sondern der Konsum bereits mitten in unserer Gesellschaft angekommen ist. Durch die an sich unnötigen Tests werden immer wieder Millionen Sportfans in aller Welt darauf aufmerksam gemacht, dass man offensichtlich Cannabis konsumieren und gleichzeitig zu den leistungsfähigsten und bestmotiviertsten Sportlern des Landes gehören kann. Vielleicht wirbt der Profi-Fußball ja nicht nur für Alkohol, sondern auch heimlich für Cannabis...
Walke sorgt für Doping-Skandal
[Kicker, 09.12.2003]
Motorsport: Dopingverdacht gegen Tomas Enge
[CLN#77, 20.09.2002] 09.12.2003 Berlin: Keine Berufung gegen Anbauerlaubnis
[09.12.2003] Am 27. November erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zu Anbau und Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Grosse in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren darf ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren.
Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen
[CLN#136, 28.11.2003] 09.12.2003 Kanada: Kein Asyl für Steve Kubby
[09.12.2003] Im Jahre 1978 stellte ein Arzt fest, dass Steve Kubby unter Pheochromocytom leidet, einem seltenen Krebs der Nebennieren, wo das Hormon Adrenalin produziert wird. Er wurde viermal operiert und unterzog sich einer Chemotherapie, erfolglos. So konnte es Dr Vincent DeQuattro, ein Experte für dieser Krebsform, zunächst kaum glauben, dass sein ehemaliger Patient nach 20 Jahren noch am Leben war. Er untersuchte Kubby und bestätigte, dass der bösartige Tumor weiterhin in ihm steckte. Doch solange Kubby Cannabis konsumiert, breitet sich der Krebs nicht aus. Stellt Kubby den Konsum ein, wie gezwungenermassen während einer Untersuchungshaft wegen Cannabisanbaus in Kalifornien, schiesst binnen eines Tages sein Blutdruck auf lebensgefährliche Werte und er riskiert einen Schlaganfall oder Herzinfarkt. Kubby spielte eine Schlüsselrolle bei der Verabschiedung von Proposition 215, dem kalifornischen Gesetz, das im November 1996 den medizinischen Gebrauch von Cannabis legalisierte. Zwei Jahre später kandidierte er für die Libertarian Party um das Amt des Gouverneurs von Kalifornien und bekam 1% der abgegebenen Stimmen. Das machte ihn zur Zielscheibe für eine Vergeltungsaktion von Polizeikräften. Im Januar 1999 stürmte die Polizei das Haus der Familie Kubby in Lake Tahoe, nachdem sie es wochenlang beobachtet hatten. Steve Kubby wurde wegen Cannabisanbaus verhaftet, obwohl das für ihn als Patienten nicht strafbar war. Seine Strafverteidigung kostete ihn 250.000 Dollar. Zwar wurde er schliesslich wegen Cannabisanbaus freigesprochen, doch ein Überrest eines ebenfalls gefundenenen psychoaktiven Pilzes reichte für eine Verurteilung zu vier Monaten Haft. Hätte Kubby diese Strafe angetreten, wäre ihm wie bei seiner dreitägigen Untersuchungshaft im selben Gefängnis Cannabis verweigert worden. Stattdessen floh er im Jahre 2001 nach Kanada und stellte dort einen Asylantrag. Ein Krebsspezialist untersuchte Kubby im Auftrag der Einwanderungsbehörde und bestätgte Dr. DeQuattros Diagnose. Kubby bekam von der Regierung eine offizielle Genehmigung zum Cannabisanbau, während sein Asylantrag bearbeitet wurde. Wäre Kubby als Flüchtling anerkannt worden, hätte das einen Präzedenzfall für Patienten und medizinische Cannabisgärtner in den USA geschaffen. Kanada hat eine lange Tradition als Zuflucht für verfolgte US-Bürger. Während des Vietnamkriegs wurde Kanada zur neuen Heimat vieler US-Kriegsdienstverweigerer und im 19. Jahrhundert brachte die "Untergrundeisenbahn" geflohene Sklaven aus den Südstaaten über die kanadische Grenze in Sicherheit.
Pot Advocate Denied Refugee Status in Canada
[CBC (CA), 08.12.2003]
The Drug War Refugees
[Los Angeles Times (US), 02.02.2003] 09.12.2003 Polizei durchsucht Vanessa Struhlers Elternhaus
[09.12.2003] „Superstar“ Vanessa Struhler (18) erklärt in BILD, warum sie Haschisch geraucht hat. Ein Widerruf unter Druck kann Veränderungen nicht auf Dauer aufhalten. Im Jahre 1633 zwang die Inquisition den Astronomen Galilei dazu, zu behaupten, die Sonne drehe sich um die Erde und nicht umgekehrt. Der Widerruf ersparte Galilei zwar die Folter, bewahrte aber das alte Weltbild von der Erde als Scheibe nicht dauerhaft vor dem Ableben. Ähnlich "ketzerisch" wie damals Galileis neue Erkenntnisse muten heute die Einstellungen von Menschen an, die andere Drogen als Alkohol und Nikotin konsumieren und damit alte Weltbilder in Frage stellen. Diese Drogen sind nicht nur unbestreitbar mit Risiken und Nachteilen verbunden. Sie können auch Spass machen und eine Bereicherung sein, sofern vernünftig damit umgegangen wird. Doch das ist heute immer noch ein Tabuthema. Wer Tabus übertritt, dem schafft man Probleme. Dass es immer wieder wegen offenherziger Interviews zu polizeilichen Razzien kommt, zeigt, wie weit das Unrechtsbewusstsein der Betroffenen und die rechtliche Lage mittlerweile auseinanderklaffen. Vielen Cannabiskonsumenten ist nicht einmal klar, dass der Besitz geringer Mengen laut Gesetzbuch immer noch eine Straftat ist, bei der die Polizei ermitteln muß, wenn sie davon erfährt. Wie so oft hinkt das Gesetzbuch der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.
Vanessas Elternhaus durchsucht
[Spiegel.de, 08.12.2003] 08.12.2003 USA: Vaporisierer-Studie genehmigt
[08.12.2003] Nun hat die US-Bundesarzneimittelbehörde FDA endlich eine Studie genehmigt, in der ein Inhalator (Vaporisierer) einer deutschen Firma für Cannabis getestet werden soll, der die Risiken des Rauchens beim medizinischen Einsatz von Cannabis weitgehend vermeiden soll und dessen Wirkung dabei so gut dosierbar sein soll wie beim Rauchen. Dr. Donald Abrams will die Cannabinoid-Werte im Blut, den Kohlenmonoxid-Anteil im Inhalat und die subjektive Wirkung beim Rauchen und beim Vaporisieren vergleichen. Damit die Studie wie geplant Anfang nächsten Jahres beginnen könnte, müßte die Bundesdrogenpolizei DEA entweder die Einfuhr von unter staatlicher Lizenz produziertem Cannabis aus den Niederlanden genehmigen oder der Universität von Massachusetts in Amherst eine beantragte Genehmigung zum Anbau von Cannabis erteilen. Leider ist davon auszugehen, dass sich die DEA bei der Bearbeitung beider Anträge viel Zeit lassen wird. Prof. Lyle Craker von der botanischen Fakultät der Universität Massachusetts hat seinen Anbauantrag bereits im Juni 2001 eingereicht. Der Antrag verschwand nach der Einreichung mehrere Monate spurlos und wurde mehr als ein Jahr später von der DEA unbearbeitet zurückgeschickt. Vorigen Dezember (18 Monaten nach Antragstellung) besuchten erstmals DEA-Beamte den Antragsteller. Im Oktober diesen Jahres schrieben die Senatoren Kennedy und Kerry aus Massachusetts einen Brief an die DEA-Chefin, um ihre Unterstützung für den Anbauantrag der Universität zu erklären. Gegner der medizinischen Verwendung von Cannabis in den USA argumentieren immer wieder mit der Behauptung, es gebe keine ausreichenden medizinischen Studien, die seine Wirksamkeit und Sicherheit unter ärztlicher Aufsicht bewiesen. Diese Argumentation ignoriert, dass die medizinische Verwendung von Cannabis nichts neues ist. Cannabis war bis 1942 im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA aufgeführt. Die skandalöse Verzögerungstaktik der US-Regierung bei beantragten Cannabis-Studien zeigt, dass das Argument der fehlenden Studien nur ein Vorwand ist, der scheinbar solange wie möglich aufrechterhalten werden soll.
Dr. Donald Abrams Receives FDA Approval for First Human Vaporizer Research
[DWC (US), 05.12.2003]
Studie: Vaporisierer reduziert Schadstoffe
[CLN#109, 09.05.2003]
Executive Summary - Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base
[IOM, 1999]
Cannabis in den USA 05.12.2003 Niederlande: Kein EU-Haftbefehl gegen Coffeeshopbetreiber
[05.12.2003] Mehrmals war eine Entscheidung verschoben worden. Zur Einigung kam es erst, als das Mindestmaß auf 12 statt 18 Monate festgesetzt wurde (die derzeitige Höchststrafe dafür in den Niederlanden beträgt einen Monat). Die Regierungen von Frankreich, Schweden und Deutschland können diesen diplomatischen Schachzug als Sieg feiern, weil die Niederlande ihr Drogengesetz verschärfen müssen. Der wahre Sieger des Tauziehens aber sind die Niederlande, weil die Änderung nur auf dem Papier stattfindet. Die Polizei wird weiterhin nicht eingreifen, der Handel bleibt geduldet. Besonders wichtig: Mit dem Zugeständnis, keine Höchststrafe von mehr als einem Jahr vorzuschreiben, fällt der Einzelhandel mit Cannabis nicht unter den neuen EU-Haftbefehl, der erst bei Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als einem Jahr greift. Hätte die niederländische Regierung der ursprünglichen Forderung zugestimmt, dann könnten künftig deutsche und andere Richter niederländische Gastwirte von der niederländischen Polizei verhaften und ausliefern lassen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Tourist bei ihnen geringe Mengen Cannabis gekauft hat. Ein Bericht der niederländischen Regierung schätzte im Jahre 1995 den Jahresinlandsumsatz mit Cannabis auf ca. 360 Millionen Euro, wovon ca. 220 Millionen Euro auf Einwohner der Niederlande entfallen und der Rest auf ausländische Touristen. Etwa 40% der Cannabisumsätze in den Coffeeshops entfällt auf die Handelsspanne der Einzelhändler (also ca. 140 Millionen Euro/Jahr), der Rest auf Anbauer und Importeure. Vom Staat geduldete Coffeeshopbetreiber zahlen auf ihre Gewinne ganz normal Einkommenssteuer, Strassenhändler und andere unlizenzierte Händler (die bei einer Schliessung der Coffeeshops die bisherige Kundschaft der Shops bedienen würden) zahlen keine Steuern, weil ihr Gewerbe auch nicht geduldet wird. Überträgt man die Zahlen auf Deutschland, das fünfmal mehr Einwohner hat, dann entspricht eine Schliessung der Coffeeshops einem Wegfall von über 700 Millionen Euro an besteuerbarem Einkommen pro Jahr, zusätzlich zu den Kosten der Strafverfolgung der Straßenhändler.
Niederlande: Höhere Höchststrafen, Coffeeshops bleiben
[CLN#136, 28.11.2003]
Der Umfang des Marktes für weiche Drogen in den Niederlanden
[Die Niederländische Drogenpolitik, NL, 1995]
Was verboten ist kann nicht besteuert werden 04.12.2003 Kanada: Cannabiscafe in Montreal eröffnet
[04.12.2003] Die Gaststätte mit dem vielversprechenden Namen "Chez Marijane" (etwa: "Bei Maria Johanna") bietet kein Cannabis an, aber Gäste können ihr eigenes Cannabis mitbringen und es im Lokal konsumieren. Einer der zwei Verhafteten war ein Patient, der an multipler Sklerose leidet. Nur wenige Gäste verliessen nach den Verhaftungen das Lokal. Die Nachbarn stören sich scheinbar wenig daran. "Schauen Sie sich die ganzen Bars hier in der Gegend an", zitierte die Zeitung "Toronto Sun" einen Besitzer einer benachbarten Kunstgalerie. "Ich mache mir mehr Sorgen wegen der Leute, die da betrunken herauskommen, aggressiv sind und auf die Bürgersteige kotzen." Ihn störe das Cafe nicht.
Police Arrests Fail To Faze New Pot Cafe
[Winnipeg Free Press (CA), 30.11.2003] 03.12.2003 Brandenburg: Drei Jahre Haft für Anbau
[03.12.2003]
Drei Jahre Haft für Cannabis-Bauern
[Märkische Oderzeitung, 02.12.2003]
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden
[CLN#97, 14.02.2003] 03.12.2003 Neffe von "Kaiser Franz" handelte mit Cannabis
[03.12.2003] Dem Kaiser-Neffen wurde nachgewiesen: Er hatte beim Großhändler Christian D. sechs Mal zwischen 125 und 375 Gramm eingekauft, in zehn Monaten dafür 6750 Euro bezahlt. Insgesamt erwarb er 1,5 Kilo Hasch.
Drogenpolitik in den Ländern: Bayern
03.12.2003 Cannabis- und Kokainimportland Spanien
[03.12.2003]
Spanien ist der "Dealer Europas"
[Rheinische Post, 02.12.2003] 01.12.2003 Hamburg: Dreieinhalb Jahre für Gärtner
[01.12.2003] Während dieser Gärtner hart bestraft wurde, werden 1025 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die Tabak anbauen, derzeit mit Subventionen vom Steuerzahler noch gefördert. Nach Angaben des Deutsche Bauernverbands (DBV) beträgt die Anbaufläche 4728 Hektar. Die mittlere Tabakanbaufläche eines Betriebs liegt bei 4,7 Hektar, 30mal mehr als beim Hamburger Hanfgärtner. An den Folgen des Tabakkonsums sterben jede Woche in Deutschland etwa 2000 Menschen.
Haftstrafe für Drogengärtner
[Hamburger Abendblatt, 28.11.2003]
7500 Pflanzen in Hamburg gefunden
[CLN#125, 12.09.2003]
Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich
|