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CannabisLegalNews (Nummer 102, 21.03.2003)

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INHALT

1. Drogenabkommen und internationale Verträge
2. Niederlande regeln Cannabisanbau für Apotheken
3. Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko
4. Kanada: Cannabisverfahren ausgesetzt
5. Aktion "Realize It"
6. Schweiz: Hanfrazzien im Tessin
7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Drogenabkommen und internationale Verträge

In der Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird oft von Reformgegnern auf die UN-Abkommen verwiesen, die einen solchen Schritt nicht zuließen:

Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist selbst in den Niederlanden nicht legalisiert.

In den Niederlanden sind der Besitz geringer Mengen und der Kleinhandel damit als Vergehen (minder schwere Straftaten) eingestuft und werden im Regelfall nach dem Ermessensprinzip nicht verfolgt. Kommerzieller Anbau, Großhandel und Ein- und Ausfuhr sind dagegen als schwere Straftaten eingestuft und werden nicht toleriert. Sie werden dadurch einem kriminellen Schwarzmarkt ohne staatliche Kontrolle oder Besteuerung überlassen.

Das führt zu Parallelen zwischen der jetzigen Rechtslage in den Niederlanden und während der amerikanischen Alkoholprohibition der 20er Jahre, als der persönliche Besitz zwar straffrei war aber Handel und Herstellung von Alkohol staatlich verfolgt wurden. Damals wie heute hatte der unkontrollierte Markt eine destabilisierende Wirkung auf Staat und Gesellschaft. Doch als die amerikanische Öffentlichkeit erkannte, dass ein Verbot mehr Probleme als Nutzen gebracht hatte, standen einer Reform keine internationalen Abkommen im Wege. Kein anderes Land hatte sich der amerikanischen Prohibitionspolitik bei Alkohol angeschlossen. Anders bei anderen heute illegalen Drogen. 1919, im Jahr vor dem Inkrafttreten der US-weiten Alkoholprohibition, zwang die amerikanische Regierung über Klausel 295 des Vertrags von Versailles alle in irgendeiner Form am ersten Weltkrieg beteiligten Länder dazu, binnen 12 Monaten ein internationales Drogenabkommen zu ratifizieren.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde dann Harry J. Anslinger, dem wir das amerikanische Bundesgesetz gegen Cannabis von 1937 verdanken, zum amerikanischen Vertreter des neugeschaffenen UN-Drogenkontrollrats ernannt und schuf dort das Einheitsabkommen von 1961, das heute von fast allen Ländern der Erde ratifizert worden ist. Dieses Abkommen beschränkt den Anbau von Cannabis und den Handel damit ausschliesslich auf medizinische Zwecke und ist damit ein Stolperstein auf dem Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol als legales, staatlich kontrolliertes Genussmittel. Berichte von parlamentarischen Kommissionen in Großbritannien und Kanada, die sich mit Reformen bei der Cannabispolitik befassten, haben deshalb bereits diskutiert, wie man den Konflikt zwischen sinnvollen Reformen und bestehenden UN-Abkommen lösen kann.

Die Konventionen sehen zwar Mechanismen zu ihrer Überarbeitung vor. Diese wären in der Praxis jedoch nur gangbar wenn weitgehende Einigkeit über einen solchen Schritt herrschte. Rechtlich gesehen können Unterzeichnerstaaten auch austreten, doch kein Land will diesen Alleingang riskieren, um dann von allen anderen Ländern wie ein Aussätziger behandelt zu werden. Ein Austritt wäre daher nur gleichzeitig mit anderen, gleichgesinnten Ländern möglich. Bis dahin bleibt nur ein Ausschöpfen des Interpretationsspielraums der Abkommens und auch deren teilweise Nichteinhaltung, was bisher ein Tabuthema war.

Die USA als treibende Kraft hinter den Abkommen haben in den vergangenen Jahren einen Kurs eingeschlagen, der immer öfter nationalen Interessen (oder was von der Regierung darunter verstanden wurde) den Vorrang vor internationalen Abkommen und dem Völkerrecht eingeräumt hat. Das war beim Verbot von Landminen, beim internationalen Gerichtshof und beim Klimaabkommen von Kyoto so. Mit dem Irak-Konflikt hat diese Strategie einen neuen Höhepunkt erreicht und dabei eine offene Bruchlinie zwischen den USA und ihren westlichen Freunden offenbart. Der Alleingang der USA im Irak ohne erneutes Sicherheitsratsmandat wird es den USA erschweren, eine gemeinsame politische Linie und einen Vorrang von Abkommen über nationale Interessen zu erzwingen. Das wird letztlich auch jene UN-Drogenabkommen schwächen, deren Revision oder Aufhebung anlässlich des UN-Drogengipfels in Wien im kommenden Monat thematisiert wird.

Legalisierung und UN-Drogenabkommen
http://www.cannabislegal.de/argumente/un-konventionen.htm

UN-Drogenpolitik - Handlungsspielräume und Reformbedarf [Fachgespräch der Grünen, 19.03.2003]
http://www.cannabislegal.de/politik/gruene-0319.htm

UN-Halbzeitsberichtskonferenz in Wien, April 2003
http://www.cannabislegal.de/international/un-wien2003.htm


2. Niederlande regeln Cannabisanbau für Apotheken

Am 17.03. trat eine Änderung des niederländischen Opium-Gesetzes in Kraft, die Richtlinien zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke und zur Beantragung von staatlichen Genehmigungen dazu enthält. Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) berichtete dazu:

Anträge für Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis werden durch das Büro für Medizinischen Cannabis (BMC) des Gesundheitsministeriums bearbeitet. Der gesamte von Antragstellern angebaute Cannabis muss an das BMC verkauft werden. Nach den Regelungen für Anträge nach dem Opium- Gesetz hat das BMC zwei Aufgaben: "Auf der einen Seite muss das BMC erforschen, ob Cannabis oder Cannabisprodukte als Medikamente verwendet werden können, oder solche Forschung arrangieren; auf der anderen Seite muss das BMC, Apotheken im Verlaufe des Jahres 2003 mit medizinischem Cannabis versorgen, so dass Patienten es mit einer ärztlichen Verschreibung erhalten können."

Die Richtlinien für den Cannabisanbau wurden von den allgemeinen Regelungen für "Good Agricultural Practice" der Arbeitsgruppe für Arzneimittel auf Pflanzenbasis des europäischen Büros für medizinische Evaluation (EMEA) abgeleitet. Sie beschreiben die Anforderungen an Anbau, Ernte und Primärverarbeitung und sollen unter anderem gewährleisten, dass der Cannabis unter Bedingungen angebaut wird, die sicherstellen, dass die therapeutischen Eigenschaften des Endproduktes konstant und reproduzierbar sind.

Ein Antragsformular für eine Ausnahme nach dem Opium-Gesetz hinsichtlich Cannabis ist beim Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, Büro für Medizinischen Cannabis, Den Haag, erhältlich.

(IACM-Newsletter vom 01.02.2003)

Verkauf von Marihuana in niederländischen Apotheken amtlich [yahoo.de, 17.03.2003]
http://de.news.yahoo.com/030317/12/3cjsf.html

Niederländische Gesetze und Verordnungen, Stand vom 17.03.2003 [mpp.org]
http://www.mpp.org/Dutch/

Niederlande wollen medizinisches Cannabis legalisieren [CLN#57, 12.04.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln057.htm#7

In Deutschland dagegen müssen Patienten, die Cannabis als Medizin verwenden, weiterhin mit Strafverfolgung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.01.2000 zwar feststellt, dass es dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes entspreche, Patienten eine Sondergenehmigung zum legalen Umgang mit Cannabis zu gewähren. Alle daraufhin gestellten Anträge wurden jedoch vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgelehnt. Die Ausschöpfung des Rechtsweges bis zu einer erneuten Verfassungsklage würde die Betroffenen Jahre und Zigtausende von Euro kosten. So kann derzeit lediglich synthetisch hergestelltes THC (der Hauptwirkstoff von Cannabispflanzen) legal auf Betäubungsmittelrezept bezogen werden. Die Krankenkassen sind jedoch nicht verpflicht, die recht hohen Kosten dafür zu übernehmen. Wesentlich günstigeres pflanzliches THC ist nach wie vor nicht legal verfügbar.

Eine Anfrage von uns im November vorigen Jahres an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Caspers-Merk, zum gegenwärtigen Stand der Dinge bezüglich der Bereitstellung eines standardisierten Cannabisextrakts für medizinische Zwecke und seine Aufnahme in die Anlage III des BtMG blieb bis heute unbeantwortet.

Artikel zu Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm#artikel

Neue Erkenntnisse bieten Stoff für Diskussionen [Heilbronner Stimme, 19.03.2003]
http://newsregional.stimme.de/kraichgau/0,988371976,0,0,0,0.html

IACM - Homepage
http://www.cannabis-med.org/

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


3. Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko

Eine Studie für die britische Joseph Rowntree Foundation, eine gemeinnützige Stiftung, hat ergeben, daß in Großbritannien angebautes Cannabis inzwischen auf der Insel einen größeren Marktanteil hat als Importware aus Marokko, der wichtigsten ausländischen Quelle für Cannabisprodukte. Viele Konsumenten bauen selbst Cannabispflanzen an, vor allem um sich der Qualität des Produkts sicher zu sein, aber auch um Geld zu sparen oder um nicht mit Händlern in Berührung kommen zu müssen.

Die Studie spricht sich dafür aus, den Anbau zum persönlichen Konsum oder zum Konsum im Freundeskreis ebenso wie den einfachen Besitz nur mit Geldstrafen oder Verwarnungen zu belegen. Eine solche Regelung verstosse nicht gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus internationalen Drogenabkommen.

Anders als in Deutschland ist der Handel mit Cannabissamen in Großbritannien legal. Der Anbau kann jedoch zu schweren Strafen führen. Im Jahre 2000 kam es zu 1.960 Anzeigen wegen unerlaubten Cannabisanbaus, von denen über drei Viertel zu einem Strafprozess führten. In 240 Fällen wurden die Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Home-grown cannabis outstrips imports from Morocco [Guardian (UK), 17.03.2003]
http://www.guardian.co.uk/drugs/Story/0,2763,915746,00.html

Cannabisanbau und deutsches Recht
http://www.cannabislegal.de/recht/anbau.htm

Cannabis in Großbritannien
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


4. Kanada: Cannabisverfahren ausgesetzt

Ein Richter in der kleinen Provinz Prince Edward Island an der kanadischen Ostküste hat ein Verfahren wegen Cannabisbesitz ausgesetzt, weil mehrere Richter in der bevölkerungsreichsten Provinz Ontario entschieden haben, dass das Gesetz gegen den einfachen Besitz von Cannabis nicht mehr in Kraft ist. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Ontario dazu steht noch aus. Am Mittwoch, 12.03., kommentierte ein Richter in jenem Prozess in Ontario bereits, die Regierung habe eine "schwache" Position in ihrem Berufungsverfahren zur Rettung des bisherigen Gesetzes.

Der oberste Gerichtshof von Ontario hatte in einer Entscheidung vom Juli 2000 das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, weil es Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis verweigert. Der Gerichtshof hatte der Regierung bis zum Inkrafttreten der Entscheidung eine Frist von 12 Monaten zur Änderung des Gesetzes gesetzt, die inzwischen verstrichen ist.

Eine Kommission des kanadischen Senats hatte vorigen Sommer die Legalisierung von Cannabis analog zu Alkohol empfohlen. Ein Ausschuss des Unterhauses war vorsichtiger und empfahl im Herbst nur eine Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen. Die entsprechende Gesetzesänderung liegt bisher noch nicht vor.

Marijuana laws take a big hit [Calgary Sun (CA), 16.03.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n405/a07.html

Medical Marijuana Appeal Weak: Judge [Ottawa Citizen (CA), 13.03.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n394/a08.html

Kanada: Zweiter Fall verworfen [CLN#93, 17.01.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln093.htm#7

Kanada: Gericht erklärt Cannabisverbot für ungültig [CLN#92, 10.01.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln092.htm#6

Cannabis in Kanada
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm


5. Aktion "Realize It"

In der aktuellen Ausgabe der "Dope am Sonntag" (DaS), einem kostenlosen Newsletter, der im Erscheinungsbild einer Zeitung als PDF-Datei versandt wird, propagiert DaS-Herausgeber Johann Anderson von der Firma Rumpelstilzchen eine Aktion zum freiwilligen Outing von Cannabiskonsumenten. Er will damit gängige Klischees als solche entlarven. Zitat:

Ziel und Zweck ist, neben der Unterstützung der Zeig-Dich-Aktion, der Aufbau einer möglichst großen Datenbank von Kiffern und deren Gründen, Ansichten und Meinungen zum Thema. Wir wollen den von den Medien und Verbotsbefürwortern gerne aufgeführten jugendlichen Extrem-Kiffern eine große Menge an völlig normalen Personen entgegensetzen und somit zeigen gegen wen sich der Drogen-Krieg in Wirklichkeit richtet - gegen ganz normale Bürger, quer durch alle Schichten! Wie das Ganze dann aussieht und was für Infos wir benötigen findet ihr hier auf der Page der Aktion (http://www.rumpelstilzchen.com/meinungen/index-realize-it.html), wo auch schon einige Beispiele eingeordnet sind!
(Johann Anderson)

Mehr Informationen dazu und zur erwähnten Aktion "Zeig Dich" finden Sie auf den folgenden Links:

Aktion "Realize it!"
http://www.rumpelstilzchen.com/meinungen/index-realize-it.html

Aktion "Zeig Dich!"
http://www.cannabislegal.de/aktionen/index.htm#zeigdich


6. Schweiz: Hanfrazzien im Tessin:

Zehn Hanfladenbesitzer sind am Donnerstag, 13.03.2003, im Tessin, der italienischsprachigen Region im Südosten der Schweiz verhaftet worden. Bisher blühte dort der Handel mit Cannabis. Dass viele der Kunden Besucher aus Italien waren, verursacht politische Probleme. Um den Schmuggel in Nachbarländer mit strengeren Cannabisgesetzen zu erschweren, soll nach der geplanten Cannabisreform der Verkauf an nicht in der Schweiz ansässige Personen weiterhin strafbar bleiben. Das wird den Handel jedoch nur in den Untergrund drängen. Auch Zigaretten- und Alkoholschmuggel hat in den Grenzregionen der Schweiz eine lange Tradition.

Hanfladenbesitzer in Haft [20min.ch, 14.03.2003]
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/8120487

Cannabis in der Schweiz
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm


7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

08.04.2003-18.04.2003 Wien: UN Drogen-Konferenz
30.04.2003 Hamburg: Hanffest
03.05.2003 Weltweit: Million Marijuana March
06.05.2003-07.05.2003 Bern: BetMG im Nationalrat
31.05.2003 Weltweit: Nichtrauchertag
26.06.2003 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
23.08.2003 Berlin: Hanfparade
12.09.2003-14.09.2003 Castrop-Rauxel: 8. internationale CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

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Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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