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CannabisLegalNews (Nummer 80, 11.10.2002)

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INHALT

1. Koalition will auf "präventive Drogenpolitik setzen"
2. Europäischer Jahresbericht 2002 veröffentlicht
3. Drogenbeauftragte zensiert eigene Pressemitteilung
4. Artikel von Dr. Nedelmann in der FAZ
5. Artikel in Telepolis, Hanfburg-Aktion
6. Drei Jahre Haft für britischen Coffeeshop-Betreiber
7. Wir berichteten vorige Woche
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Koalition will auf "präventive Drogenpolitik setzen"

Die Koalitionsverhandlungen zum Thema Recht und darin zur Drogenpolitik sind abgeschlossen, doch das Tauziehen wird weitergehen. Die SPD verweigerte am Donnerstag den Grünen die geforderte Liberalisierung bei geringen Mengen Cannabis. So ist das Ergebnis eher vage. Schwerpunkt der Drogenpolitik soll in Zukunft Prävention (Vorbeugung) und nicht Repression sein. Ausserdem soll sich die Politik der Koalition an den Vorgaben der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen der letzten Jahre orientieren - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Weder weitergehende Forderungen der Grünen nach legalem Anbau und legalen Abgabewegen noch der SPD nach noch schärferer Verfolgung bei Cannabishandel kamen zum Zug. Jetzt wird es darauf ankommen, wie das Ergebnis in den nächsten vier Jahren konkret umgesetzt wird. Im folgenden eine Mitschrift der Pressekonferenz:

Claudia Roth/Grüne: Wir werden in der Drogenpolitik - ein wichtiges Thema wo wir uns einigen konnten - wir werden weiterhin auf eine präventive Drogenpolitik setzen. Wir werden die präventive Drogenpolitik der letzten Jahre konsequent fortführen und dabei die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.

Frage: Kurze Frage zum Thema: Drogenpolitik, hatten Sie gesagt, präventive Drogenpolitik, heisst das, die Frage der Legalisierung, die auch aus den Reihen der Grünen kam, Legalisierung von Cannabis ist damit vom Tisch?

Olaf Scholz/SPD: Wir können zunächst mal was sagen zur Frage Legalisierung. Das ist eine Sache, die für die SPD nicht vorstellbar ist und deshalb haben wir uns auch nicht so verständigt. Das, was wir miteinander diskutiert haben ist, dass die präventive Drogenpolitik - und im übrigen natürlich auch das, was wir an Strafverfolgung in den letzten Jahren gemacht haben - ordnungsgemäss fortgesetzt werden und es ist notwendig, dass wir die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgesetzes [sic!] umsetzen. Da sind ja in verschiedenen Fällen Entscheidungen gefällt worden, die man dann auch in die Realität hineinbefördern muss. Aber der Grundsatz, den ich eben dargestellt habe, gilt bei diesen Fragestellungen.

Claudia Roth/Grüne: Zur Drogenpolitik: Für uns war es wichtig, dass wir auf die präventive Drogenpolitik setzen, dass wir nicht Repression in den Vordergrund stellen und die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind dafür eine wichtige Grundlage, die wir berücksichtigen wollen. Das heisst zum Beispiel, dass der alleinige Besitz von Cannabis nicht ausreicht, dass ein Autofahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung geschickt wird. Das ist eines dieser Urteile vom Bundesverfassungsgericht.

Frage (Georg Wurth/DHV): Dadurch hat sich ein Teil meiner Frage erledigt. Der zweite Teil, wenn Sie sich an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes orientieren wollen, heisst das auch, dass nach dem 94er Urteil die Mengen in den einzelnen Bundesländern angeglichen werden müssen. Ist davon auszugehen, dass das passiert und auf welche Menge wollen Sie sich da einlassen? Die Mengen sind ja im Moment zwischen drei und dreissig Gramm etwa unterschiedlich in den Bundesländern.

Olaf Scholz/SPD: Beides haben wir nicht besprochen, was das nun jetzt im einzelnen bedeuten soll. Sondern das, worüber wir uns verständigt haben, ist dass ein gesetzestreuer Gesetzgeber natürlich die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts mit berücksichtigt, dass auch im Gesetzesvollzug, soweit das eine Rolle spielt, sich niederschlägt. Ganz konkrete Vorhaben dieser Art sind nicht vereinbart, auch nicht besprochen.

Claudia Roth/Grüne: Das heisst aber, dass wir uns mit dem Vorwurf oder mit der Feststellung der Unverhältnismässigkeit, die Karlsruhe ja festgestellt hat, auseinandersetzen werden. Wir haben gesagt, wir werden die Entscheidungen berücksichtigen.

Im Jahre 1994 hatte des Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Bestrafung des Besitzes geringer Mengen von Cannabis zum persönlichen Konsum ohne Fremdgefährdung gegen das Übermassverbot verstösst. Ermittlungsverfahren bei Fällen dieser Art seien im Regelfall straflos einzustellen. Der Gesetzgeber müsse ausserdem dafür Sorge tragen, dass es zu einer "im wesentlichen einheitlichen Rechtspraxis" in den verschiedenen Bundesländern komme.

In den Jahren seit der Entscheidung stellten zahlreiche Experten fest, dass im bundesweiten und europaweiten Vergleich kein konsistenter Zusammenhang zwischen dem Grad der Repressivität der Drogenpolitik und dem Verbreitungsgrad problematischen Drogenkonsums zu erkennen ist. Glaubwürdige Prävention sei wirksamer als Repression. Diese beiden Punkte sind von entscheidender Bedeutung: Das Gericht stellte damals auch fest, dass der Gesetzgeber keine grundrechtseinschränkenden Mittel verwenden dürfe, wenn diese zur Förderung des Gesetzeszweckes nicht geeignet seien. Es verpflichtete den Gesetzgeber, das am wenigsten grundrechtseinschränkende Mittel zu verwenden, das den Zweck des Gesetzes erzielen kann. Wenn die SPD deshalb die Entscheidung von 1994 ernst nehmen würde, müsste sie Cannabis unverzüglich entkriminalisieren.

Werner Graf von der Grünen Jugend schreibt im Hanf Journal dazu:

Um vor den Verhandlungen nochmals auf das Thema aufmerksam zu machen, kamen von Rumpelstilzchen und dem Hanf Journal drei Menschen in Sträflingskostümen, die lauthals die Legalisierung einforderten. Auf die direkten Ergebnisse hatte diese Aktion eher geringen Einfluss. Doch viele Journalisten wurden dadurch nochmals auf dieses Thema aufmerksam und hakten bei dem Thema des Öfteren nach.

Ein Fazit zu der Vereinbarung im Koalitionspapier zu ziehen ist eher schwierig. Es ist schon komisch, wenn zwei Parteien beschließen, sich an die Urteile des höchsten Gerichtes halten zu wollen. Und das erst nach acht Jahren. Es stecken aber auch viele Möglichkeiten darin. Gerade wenn die Gutachten der Gerichte mit herangezogen werden oder auf die Frage der Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten (diese Frage stellte das Gericht 94) eingegangen wird. Im Großen und Ganzen sind wir nicht viel weiter (als) vorher: Das Bundesverfassungsgericht ist kifferfreundlich, die Grünen versuchen es auch zu sein, nur die SPD will immer noch nicht. Nur, dass nun auf einmal ein Urteil aus dem Jahre 1994 auch bei der Regierung unseres Landes angekommen ist.

Die nächsten vier Jahre werden sicherlich spannend und erfordern viel Lobbyismus von unserer Seite. Was wirklich passieren wird, ist zumindest nach den Verhandlung heute wieder offen.

Pressemitteilung des Deutschen Hanf Verbands [10.10.2002]
http://www.cannabislegal.de/politik/dhv-pmkv.htm

Werner Graf zum Verhandlungsergebnis [Hanf Journal, 10.10.2002
http://www.hanfjournal.de/news/artikel0210sonder_koa.html

Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern / Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm

Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("BVerfGE 90, 145 - Cannabis", 09.03.1994)
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm

Karlsruhe: Kein Führerscheinentzug wegen Cannabisbesitz! [CLN#70, 12.07.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln070.htm#1


2. Europäischer Jahresbericht 2002 veröffentlicht

Am 03.10.2002 wurde der Jahresbericht 2002 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD / EMCDDA) veröffentlicht. Er enthält eine Fülle von Zahlenmaterial zu den Auswirkungen der Drogenpolitik in den Mitgliedsländern der EU und in Norwegen. Besondere Schwerpunktthemen dieses Jahr sind polyvalenter Drogenkonsum, Therapieerfolge und Drogenkonsum im Strafvollzug. Ein gesonderter Bericht über die Drogensituation in den mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern ist ebenfalls verfügbar.

Noch immer gibt es Stimmen, die eine repressive Cannabispolitik damit begründen, dass so der Konsum von Cannabis minimiert werden könne und dass Cannabis eine "Einstiegsdroge" zu harten Drogen sei. Das Zahlenmaterial des Jahresberichts (Seite 13-16) zeigt, wie fragwürdig diese Positionen sind:

- Finnland hat den niedrigsten Bevölkerungsanteil mit Cannabiserfahrung. Aktueller Cannabiskonsum unter jungen Erwachsenen ist ausserdem weniger als halb so verbreitet als in Deutschland. Doch prozentual mehr Finnen als Deutsche spritzen sich harte Drogen oder gelten als "problematische Drogenkonsumenten."
- Portugal hat die drittniedrigste Cannabisprävalenz unter allen untersuchten Ländern, aber die zweithöchste Prävalenz von "problematischem Drogenkonsum."
- In den liberalen Niederlanden haben 9,8% der 15- bis 34-Jährigen in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert, nicht viel mehr als im streng prohibitionistischen Norwegen mit 8,1%. Zu den Spitzenreitern im Konsum gehören das besonders strenge Frankreich mit 17% und das in Bezug auf Cannabis nicht besonders liberale Irland mit 17,7%. Deutschland mit 13% liegt fast gleichauf mit Spanien (12,7%), wo Cannabisbesitz in der Öffentlichkeit nur als Ordnungswidrigkeit definiert und Besitz in den eigenen vier Wänden straffrei ist.
- In Schweden gibt der geringste Prozentsatz der jüngeren Erwachsenen an, im letzten Jahr Cannabis konsumiert zu haben, doch bei der Prävalenz problematischem Drogenkonsums übertrifft das skandinavische Land Frankreich, Dänemark, Finnland, Deutschland, Österreich und die Niederlande.

In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hiess dazu am Montag:

Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Drogengesetze

In allen EU-Mitgliedsländern ist die Zahl der Ermittlungsverfahren bei Drogendelikten in den letzten 15 Jahren deutlich angewachsen. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich um Konsumdelikte und hier in der großen Mehrzahl um Cannabis. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend wird die Bundesregierung die Strafverfolgungspraxis nach solchen Delikten auf den Prüfstand stellen.

Jahresbericht über den Stand der Drogenproblematik in der Europäischen Union und in Norwegen [03.10.2002]
http://annualreport.emcdda.eu.int/de/home-de.html

Pressemitteilung Nr. 26 der Drogenbeauftragten [07.10.2002]
http://www.bmgs.bund.de/bmg-text/presse/2002drogen/26.htm

Cannabis und andere Drogen in Europa:
http://www.cannabislegal.de/international/eu.htm


3. Drogenbeauftragte zensiert eigene Pressemitteilung

Am Montag kündigte Marion Caspers-Merk, die Bundesdrogenbeauftragte, in einer Pressemitteilung zum EU-Jahresdrogenbericht an, die Bundesregierung werde "den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend" die Strafverfolgungspraxis bei Konsumdelikten im Zusammenhang mit Cannabis "auf den Prüfstand stellen." Eine sehr interessante Ankündigung, wie wir fanden. Wir berichteten darüber noch am selben Tag (http://www.cannabislegal.de/neu/2002-10.htm#2002-10-07-eu).

Genau jener von uns dabei fett hervorgehobene Satz verschwand am folgenden Tag aus der Online-Version der Pressemitteilung auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), als habe man ihn nie geschrieben. Nachdem die ursprüngliche, unzensierte Pressemitteilung bereits auf den Redaktionstischen liegt, erscheint diese nachträgliche Änderung etwas albern. Will die Bundesregierung nun doch nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen? Der von uns zitierte Absatz stammt aus einem Teil der Pressemitteilung, der den ECMDDA-Bericht zusammenfasste. Die Aussage des einen zensierten Satzes sucht man im in jenem Bericht jedoch vergeblich - hier hat wohl jemand versehentlich aus dem Nähkästchen geplaudert...

Es gibt Kräfte in der SPD, die die Reformen beim gesetzlichen Status von Cannabis auf ein Minimum beschränken wollen. Wir vermuten, dass die ehrliche Ankündigung der eigenen Reformbereitschaft vor den Koalitionsverhandlungen unter diesen Politikern als taktischer Fehler gesehen wird. Frau Caspers-Merk will selbst wohl nicht viel mehr wagen als eine bundesweit einheitliche Festlegung der sogenannten "geringen Menge," verfassungsrechtlich eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch eine Minimallösung bei der Reform wird keine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bringen, wie seit über 8 Jahren ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Nicht nur bei der Obergrenze der geringen Menge schwankt die Rechtspraxis von Bundesland zu Bundesland erheblich, sondern auch bei Personen, die bereits einmal mit Cannabis ertappt wurden. Das ergab schon im Jahre 1997 die nach der Cannabis-Entscheidung von 1994 vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Aulinger-Studie. Auch müssen neuere Studien (Kleiber/Kovar, Roques) sowie aktuelle Erkenntnisse zur Wirkungslosigkeit des strafbewehrten Cannabisverbots auf den Verbreitungsgrad problematischen Drogenkonsums berücksichtigt werden (z.B. EMCDDA-Berichte).

Aus diesem Grunde sind wir dafür, dass der Besitz einer geringen Menge nicht nur über eine Kann-Bestimmung wie den §31a des Betäubungsmittelgesetzes entkriminalisiert wird, wo es immer noch zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren und einer Einschaltung der Staatsanwaltschaft kommt - im besten Fall für den Papierkorb, im schlimmsten Fall zu vom Wohnort abhängiger Strafverfolgung. Stattdessen soll die Strafbarkeit des Cannabisbesitzes zum eigenen Konsum zumindest von der Überschreitung der geringen Menge abhängig gemacht werden.

Für die kommende Legislaturperiode schliessen wir uns folgender Anfeuerung an, mit der ein nicht neuer aber immer noch relevanter Artikel der "Berliner Republik" (Ausgabe 2/2001) des "Netzwerks Berlin" der SPD überschrieben war: "Nur Mut, Marion!"

Nur Mut, Marion! Zum (Still-)Stand der Drogenpolitik [Berliner Republik, 2/2001]
http://www.b-republik.de/artikel.php?id=133&akt_year=2001&akt_issue=2

Schreiben aus dem Büro der Drogenbeauftragten [BMG, 08.10.2002]
http://www.cannabislegal.de/politik/bmg-meyer2.htm

Zensierte Fassung der Pressemitteilung der Drogenbeauftragten [BMG, 08.10.2002]
http://www.bmgs.bund.de/bmg-text/presse/2002drogen/26.htm

Welche Reformen sind möglich - Schritte zur Reform der Cannabispolitik
http://www.cannabislegal.de/politik/reformen.htm

Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern / Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm

Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ("BVerfGE 90, 145 - Cannabis", 09.03.1994)
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm

Marion Caspers-Merk und die Cannabisreform:
http://www.cannabislegal.de/politik/mcm.htm


4. Artikel von Dr. Nedelmann in der FAZ

Bevor die Themen Gesundheit und Innenpolitik in Berlin verhandelt werden, ist in der Frankurter Allgemeinen Zeitung (FAZ, verkaufte Auflage: ca. 400.000) ein Artikel des Hamburger Arztes Dr. Carl Nedelmann zum Cannabisverbot erschienen. Wir empfehlen die Lektüre dieses Artikels auch den Verhandlungsparteien in Berlin :-)

Hanf ist ein ganz besonderer Stoff [FAZ, 09.10.2002]
http://www.cannabislegal.de/medien/artikel/faz/hanf.htm

Ärzte und Cannabisverbot:
http://www.cannabislegal.de/argumente/aerzte.htm


5. Artikel in Telepolis, Hanfburg-Aktion

Ein Artikel in Telepolis, dem Magazin für Netzkultur des Heise-Verlags (c't), befasst sich mit der Cannabisreform und anderen Fragen im Kontext der Koalitionsverhandlungen. Er verweist auch auf einen Brief der SPD-Politikerin Ute Vogt auf unserer Website.

Hanfburg.de, ein Growshop in Hamburg, hat eine Onlineformular geschaffen, mit dem man für die Koalitionsverhandlungen Mails an die Koalitionsparteien schicken konnte. Am wirkungsvollsten sind wie immer sachliche Briefe, die namentlich unterzeichnet sind.

Freie Software, Datenschutz und legales Kiffen [Telepolis, 05.10.2002]
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13362/1.html

Formularbrief von Hanfburg.de:
http://www.hanfburg.de/reGier.html

Die Grünen und die Koalitionsverhandlungen [CLN#78, 27.09.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln078.htm#2


6. Drei Jahre Haft für britischen Coffeeshop-Betreiber [04.10.2002]

Colin Davies, der Betreiber des ersten britischen Coffeeshops nach niederländischem Vorbild, ist zu 3 Jahren hinter Gittern verurteilt worden. Im September vorigen Jahres war sein Cafe "The Dutch Experience" von der Polizei durchsucht und er verhaftet worden. Er verbrachte bereits 9 Monate in Untersuchungshaft. Am Tag der Urteilsverkündung wurde das Cafe erneut durchsucht. Davies führte zu seiner Verteidigung an, er habe mit seinem Cafe Patienten mit Medizin versorgt. Die Geschworenen sprachen ihn trotzdem schuldig.

Vor zwei Jahren hatte Davies bereits der Queen einen Strauss aus Cannabis überreicht, um auf das Verbot dieser pflanzlichen Medizin aufmerksam zu machen. Colin Davies benutzte Cannabis um die Folgen einer Wirbelsäulenverletzung zu behandeln und belieferte auch andere Patienten in Stockport.

Bis 1971 war Cannabis in Großbritannien eine legale Medizin. Derzeit laufen Studien um die Wiederzulassung von Cannabis als Arznei vorzubereiten.

Cannabis Cafe Raided As Owner Jailed [BBC News, 03.10.2002]
http://www.mapinc.org/drugnews/v02/n1863/a12.html

Informationen zu Colin Davies und dem 1. britischen Coffeeshop
http://www.cannabislegal.de/international/uk-davies.htm

Foto: Queen Elizabeth II im illegalen Besitz von Cannabis (von Brian Key)
http://www.cannabislegal.de/bilder/queen.jpg


7. Wir berichteten vorige Woche:
http://www.cannabislegal.de/cln/cln079.htm

Zwölf Jahre Angleichung beim Cannabiskonsum
Spiegel: SPD plant Entkriminalisierung
Fischer: "Damit rennen Sie bei uns offene Türen ein"
Kongress fordert "Einstieg in den Ausstieg"
VfD stellt Forderungen an SPD und Grüne
Steuern und Drogenvorbeugung
Kanadische Regierung erwägt Entkriminalisierung
Russland setzt auf Repression


8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

28.02.2003-02.03.2003 Bern (CH): CannaTrade
08.04.2003-18.04.2003 Wien: UN Drogen-Konferenz
03.05.2003 Weltweit: Million Marijuana March
31.05.2003 Weltweit: Nichtrauchertag
26.06.2003 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

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Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein

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