Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Cannabis und Fremdgefährdung

Wer die Aufhebung des Cannabisverbots mit der Legalisierung von Diebstahl, Mord und Vergewaltigung oder auch nur mit der Aufhebung aller oft übertretenen Strassenverkehrsregeln (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) vergleicht, der vergleicht Äpfel mit Birnen.
  • Bei diesen Straftaten gibt es einen geschädigten Dritten, dessen Grundrechte verletzt werden, bzw. Menschen, die gefährdet werden. Deshalb stehen Diebstahl, Mord und Vergewaltigung in jedem Land unter Strafe und fallen auch unter religiöse Verbote (z.B. 10 Gebote). Deshalb gibt es überall wo es Autos gibt auch Verkehrsregeln. Beim Cannabisbesitz gibt es (ausser möglicherweise dem Besitzenden selbst) keinen Geschädigten. Vor den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts war Cannabis in fast allen Ländern weltweit legal.

  • Eventuell kann es bei Cannabisbesitz zur Selbstschädigung kommen, wenn man das besessene Cannabis über längere Zeit konsumiert. Doch genau diesen Konsum hat der Gesetzgeber eben nicht als Straftat eingestuft, weil Selbstschädigung in einem freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich straffrei ist.

  • Verletzung von Grundrechten, um die es hier geht, treten beim Cannabisverbot in erster Linie durch den Staat selbst auf, wenn er etwa in fremde Wohnungen eindringt und sie durchsucht, wenn er Menschen zur Bestrafung durch Inhaftierung ihre Freiheit nimmt oder ihnen per Geldstrafe Eigentum entzieht. Eine Privatperson, die diese Dinge tut, müsste sich zurecht wegen Einbruchs, Freiheitsberaubung und Raubes vor dem Richter verantworten. Die Justiz ist verpflichtet, Rechtsgüter zu schützen. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht den Staat darauf hingewiesen, dass er beim Versuch, den Konsum von Cannabis zu beschränken, immer an das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes gebunden ist.

Der Zweck des Strafrechts ist nicht, mündige Menschen vor Fehlern zu bewahren, sondern Menschen vor Schädigung durch andere zu schützen. Keinem Erwachsenen ist es verwehrt, unklug an der Börse oder in Immobilien zu investieren, zuviel zu essen, zu trinken oder zu rauchen, keinen Sport zu treiben oder einen Partner zu heiraten, mit dem er nicht glücklich wird.

Mündigkeit bedeutet nicht nur Freiheit, sondern auch Verantwortung. Der Staat hat nicht nur kein Recht, mündige Bürger vor Fehlern zu bewahren, er ist dazu auch gar nicht in der Lage, solange es sich dabei noch um einen freiheitlichen Rechtsstaat handelt, der die Grundrechte seiner Bürger achtet. Auch die Stasi-Republik DDR konnte letztendlich ihre Bürger nicht daran hindern, eine andere Zukunft zu suchen als die Politiker dieses Staates für sie bestimmt hatten.

Anstatt Menschen zu verfolgen, die niemandem schaden oder allenfalls sich selbst, sollte der Staat seine beschränkten Mittel darauf konzentrieren, Unschuldige vor Schädigung und Gefährdung durch Dritte zu schützen.

Fremdgefährdung und Cannabis [CLN#78, 27.09.2002]
Fremdgefährdung und Cannabis (II) [CLN#87, 29.11.2002]
Cannabisverbot und Fremdgefährdung [CLN#132, 31.10.2003]

Argument: "Dann können wir Diebstahl auch gleich legalisieren"