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CannabisLegalNews (Nummer 178, 11.05.2005)Ein Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Berliner Senat behält 15g-Grenze bei
1. Berliner Senat behält 15g-Grenze bei
Der Berliner Senat hat im April die "geringen Menge" bei Cannabis neu geregelt, aber anders als vom Berliner Abgeordnetenhaus beschloßen. Bei Besitz von bis zu 10g werden Verfahren regelmässig eingestellt, wenn kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht (was etwa bei Besitz auf dem Schulgelände der Fall ist). Bei bis zu 15g kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, muss es aber nicht. Das Abgeordnetenhaus wollte diese Grenze bei 30g ansetzen, wie in Schleswig-Holstein seit über einem Jahrzehnt. Dagegen brachte die Staatsanwaltschaft Einwände vor, die sie mit einem gestiegenen Wirkstoffgehalt von Cannabis begründete.
Der Deutsche Hanf Verband gab dazu eine Pressemitteilung heraus:
Cannabis /
Hier sind weitere Details aus der Verfügung des Berliner Senats zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen Cannabis. Eine Einstellung ist auch im Wiederholungsfall und bei Vorstrafen vorgesehen. Erfreulich ist, dass der empfohlene Ermittlungsaufwand beschränkt wird, so dass z.B. Wohnungsdurchsuchungen wie etwa in Bayern bei geringen Mengen eher unwahrscheinlich sind.
II. Hinweise zur Anwendung des § 31 a BtMG durch die Staatsanwaltschaft bei zum Eigengebrauch des Täters vorgesehenen CannabisproduktenDrogenpolitik in den Ländern: Berlin http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be
Senat reformiert Cannabisrichtlinie [05.04.2005]
Straffrei kiffen [06.04.2005]
Wirkstoffgehalt von Cannabis
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
2. Protestmailer beim DHV
Seit 17.03.2005 gibt es auf der Website des Deutschen Hanf Verbands ein Formular, mit dem man sich auf einfache Weise an einer Protestaktion gegen die damals noch ausstehende Umsetzung des Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses zur Cannabisliberalisierung beteiligen konnte.
Am 20.04.2005 kam eine Protestmail mit dem Titel "Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden!" hinzu:
Vor Jahren haben die regierenden Politiker die Notwendigkeit erkannt, mehr Verschreibungsmöglichkeiten für Cannabis als Medizin zu schaffen:
Deutscher Hanf Verband - Homepage
Deutscher Hanf Verband - Protestmailer
3. 11 Jahre Cannabisentscheidung
Am 9. März wurden es 11 Jahre seitdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einer damals viel Aufsehen erregenden Entscheidung vorschrieb, eine bundesweit "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" zur straffreien Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis sicherzustellen. Binnen weniger als eines Jahres zeigte sich damals, dass die Länder sich im Bundesrat nicht auf eine einheitliche Mengenregelung einigen wollten. Seitdem wird das Problem verschleppt.
Eine Studie im Jahre 1997, die Zahlen von 1994 und 1995 auswerte, dokumentierte erhebliche Unterschiede in der Einstellungspraxis zwischen den Bundesländern. Trotzdem kam es zu keiner bundesweit verbindlichen gesetzlichen Regelung der Verfahrenseinstellung durch den Bundestag.
Im Jahre 2002 legte das Amtsgericht Bernau dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die laufende Rechtspraxis mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im folgenden Jahr startete eine vom Bundesgesundheitsministerium unterstützte Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg zur Rechtspraxis. Sie sollte neuere Daten liefern und dabei einige methodischen Mängel der Studie von 1997 vermeiden. Diese ließ z.B. keine direkte Aussage zu, welcher Prozentsatz der Verfahren bei wieviel Gramm in welchem Bundesland eingestellt wurde.
Ohne das Ergebnis der laufenden Studie abzuwarten, die aktuelle und relevante Daten liefern würde, lehnte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2004 den Bernauer Vorlagebeschluß ab.
Im Herbst war die Studie dann abgeschlossen und ihr Ergebnis wurde der Bundesregierung übergeben. Seitdem liegt der Bericht unter Verschluß: Die MPI-Studie ist nach wie vor unveröffentlicht. Laut Bundesgesundheitsministerium soll sie in der "ersten Jahreshälfte" erscheinen, berichtet das "Neue Deutschland" am 15.03.2005. Die derzeitige Rechtspraxis, die gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes verstösst, geht vorerst weiter.
Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz?
Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts [09.03.1994]
Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [CLN#165, 16.07.2004]
Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau (2002)
Rechtsungleichheit in den Ländern (§ 31a)
Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg (Albrecht / Paoli)
Studie über Cannabis vor der Freigabe [Neues Deutschland, 15.03.2004]
Was jeder einzelne für die Cannabisreform tun kann
4. Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung
Wie in jedem Jahr fanden am ersten Samstag im Mai in weltweit ca. 200 Städten Veranstaltungen zur Cannabislegaliserung statt. Dieses Jahr waren u.a. die folgenden Städte mit dabei:
- Rostock
Aktionen am 07. Mai 2005
5. Singapur: Todesstrafe für Cannabis
Was ist gefährlicher, Cannabis oder die Gesetze dazu? Wahrscheinlich am Freitag (13.05.2005) soll in Singapur ein Vater von zwei Kindern am Galgen sterben.
Shanmugam Murugesu (38) war mit einem kg Cannabis erwischt worden. Das drakonische Drogengesetz der Inselrepublik sieht für mehr als 500g Cannabis zwingend die Todestrafe vor. Von Cannabis selbst ist - anders als etwa bei Alkohol, der auch in Singapur legal ist - kein Todesfall durch Überdosiserung bekannt.
Seit 1991 sind in Singapur 400 Menschen hingerichtet worden, bei nur 4,2 Millionen Einwohnern, ein Großteil davon wegen Verstössen gegen das Drogengesetz. Damit hat das Land auf die Einwohnerzahl bezogen die höchste Hinrichtungsrate der Welt. Vor drei Jahren entkam Julia Bohl, eine damals 23-jährige Deutsche, nur knapp einem Todesurteil wegen Cannabisbesitzes. Vorigen Juli wurde der 39-jährige Raman Selvam Renganathan wegen Cannabisbesitzes am Galgen hingerichtet.
Die beiden Söhne von Shanmugam Murugesu, Krishnan und Gopalan, verteilten 900 Flugblätter in der Stadt, in denen sie Passanten zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten aufriefen. Präsident SR Nathan lehnte im April jedoch ein Gnadengesuch ab. Am Freitag, 06.05.2005 demonstrierten 120 Menschen gegen das Todesurteil. Es war die erste Demonstration dieser Art in Singapur. Die staatlich gelenkten Medien berichteten nicht über die Veranstaltung, die von der Polizei vorzeitig abgebrochen wurde.
Amnesty international ruft zu Schreiben per Fax an den Justizminister, den Generalstaatanswalt und den Obersten Richter von Singapur auf, mit Kopie an den Botschafter:
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:Die entsprechende Anschrift des Botschafters der Republik Singapur in Berlin ist:
A. SelverajahSingapore finally finds a voice in death row protest [Observer (UK), 08.05.2005] http://observer.guardian.co.uk/international/story/0,6903,1479037,00.html
Singapur: Wegen Hanf gehängt [CLN#167, 30.07.2004]
Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002]
Drogen in Singapur
6. Großbritannien: Liberalisierung fördert Konsum nicht
Im Januar 2004 wurde Cannabis in Großbritannien in die am wenigsten restriktive Kategorie des britischen Drogengesetzes umgestuft. Seitdem erfolgt bei Besitz im Regelfall nur noch eine Verwarnung, aber keine Anzeige.
Diese Liberalisierung hat zu keinem Anstieg des Konsums geführt, wie eine aktuelle Studie ergab. Eine britische Studie hat ergeben, dass nach Jahren der stetigen Zunahme nun im Jahr nach der Umstufung die Zunahme ganze 0,5% betrug, verglichen etwa mit 45% im Jahre 1998. "Unsere ersten Anzeichen zeigen, dass (die Umstufung) im Grunde genommen überhaupt keine Auswirkung auf den Gebrauch von Cannabis hatte," sagte Matthew Atha, der Direktor der Unabhängigen Drogenbeobachtungsstelle (Independent Drugs Monitoring Unit), die die Studie erstellte ("Our first indications are that [the change in the law] has essentially had no effect at all in user levels of cannabis.").
Die Studie ergab ausserdem, dass das Image von Cannabis sich verschlechtert hat, und zwar seit 2001, als eine Liberalisierung erstmals von der britischen Regierung im Gespräch war.
Cannabis is losing its cool for the young [Observer (UK), 27.03.2005]
Cannabis in Großbritannien
7. Niederlande: Legalisierung bevorzugt
Die Häfte der Niederländer sind laut einer Umfrage für die Zeitung "Trouw" für eine Legalisierung von Cannabis. Zusammen mit dem Sechstel der Bevölkerung, das eine Fortfürung der bisherigen Duldungspolitik bevorzugt, sind damit etwa doppelt soviele unserer Nachbarn für eine liberale Politik als für eine Verschärfung, die lediglich von einem Drittel der Bevölkerung befürwortet wird.
In den Niederlanden wird der Besitz, Erwerb und Kleinhandel mit Cannabis seit 29 Jahren de facto nicht mehr verfolgt, während der Anbau in der Illegalität belassen wurde.
"Die Drogenpolitik ist sehr schizophren. Es ist, als würde man einem Bäcker sagen, er könne Brot verkaufen, dürfe aber kein Mehl kaufen", sagte der Bürgermeister von Maastricht, Gerd Leers. Der Bürgermeister von Heerlen schlug vor, die Cannabis-Produktion unter staatliche Aufsicht zu stellen und die Einnahmen für den Kampf gegen Drogenkriminalität zu verwenden.
Relative Mehrheit der Niederländer für Legalisierung von Cannabis-Produkten [Der Standard (AT), 27.04.2005]
Cannabis in den Niederlanden
8. Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung
In Kanada hat ein Arzneimittel auf Basis von Cannabisauszügen die arzneimittelrechtliche Zulassung erhalten, wie die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin berichtet:
Großbritannien/Kanada: Sativex erhält in Kanada Zulassung zur Behandlung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose
Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin:
Cannabis als Medizin
9. Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück
Am 18.04.2005 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim auf richterliche Anordnung dem Patienten Michael F. Cannabiskraut und Cannabis zurückgegeben. Es handelt sich dabei um die erste Rückgabe von beschlagnahmten Cannabis zur medizinischen Verwendung.
Michael F. musste bereits seit sechs Jahren mit der Justiz kämpfen. Im Jahre 1999 waren 200g Cannabis bei ihm beschlagnahmt worden, drei Jahre später 400g. Im Mai 2003 wurde der Patient freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Im Januar 2005 wurde der Freispruch endlich bestätigt.
Erneuter Freispruch für Patienten [CLN#177, 21.02.2005]
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten [CLN#112, 30.05.2003]
Cannabis als Medizin
10. INCB-Jahresbericht 2004 erschienen
Der internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) in Wien hat am Mittwoch, 02.03.2005 seinen Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgestellt.
Europa: 28,8 Millionen Europäer (5,3%) konsumierten in den vergangenen 12 Monaten Cannabis. Der Anbau von Cannabis in Europa nimmt zu. In vielen Balkanstaaten ist er weit verbreitet. In Osteuropa steigt die Produktion von synthetischen Drogen wie Amphetamin und MDMA. Der Kontrollrat befürchtet eine Zunahme des illegalen Drogenhandels durch die EU-Vergrößerung. Zwei Drittel der etwa 4 Millionen Konsumenten illegaler Opiate leben in Osteuropa, vor allem in Rußland. Etwa 2% der russischen Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren injizieren Drogen. Rund 90% des Heroins auf dem europäischen Schwarzmarkt stammt aus Afghanistan. Im Jahr 2003 beschlagnahmten russische Truppen 2,7 t Heroin entlang der 1300 km langen Grenze zwischen Afghanistan und Tadschikistan, weniger als 1% der afghanischen Jahresproduktion. Europa importiert etwa 200 t Kokain pro Jahr aus Südamerika. Die Haupteinfuhrländer sind Spanien und Portugal.
USA: Die Vereinigten Staaten sind der weltgrößte Drogenmarkt. Der Konsum von Drogen ist seit 2002 stabil. Etwa jeder Zwölfte (8,2%) hat im vergangenen Monate illegale Drogen konsumiert, die meisten davon Cannabis. Etwa 2.500 t Cannabis werden pro Jahr in den USA angebaut. 3,3 Millionen Cannabispflanzen wurden vernichtet (der Großteil davon wildwachsende Nutzhanfpflanzen).
Mittelamerika und Karibik: Durch die grosse Nachfrage nach Kokain in den USA und die Bekämpfung des Handels wurden viele Länder in der Karibik und Mittelamerika zu Transitländern zwischen den Andenstaaten und dem grössten Abnehmermarkt. Das hat zur Folge, dass sich der Kokainkonsum immer mehr auch in diesen Ländern verbreitet.
Marokko: Die Cannabisanbaufläche für 2003 wird auf 134.000 ha geschätzt, mit einer Jahresproduktion von 3000 t Cannabisharz (Haschisch).
Afghanistan: Die Produktion illegaler Drogen hat eine Rekordhöhe erreicht. Etwa ein Drittel der Opiumernte wird über ehemalige Sowjetrepubliken in Zentralasien exportiert. Die Opiumernte für 2003 wird auf 3600 t geschätzt, etwa 75% der Weltproduktion. Im Jahre 2004 erreichte die Ernte 4200 t. Die Anbaufläche stieg von 80.000 auf 130.000 ha.
Report of the INCB [02.03.2005]
Drogen-Brennpunkt Osteuropa [Abendblatt, 03.03.2005]
UN und internationale Drogenpolitik:
11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
13.08.2005 Berlin: Hanfparade
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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Mit freundlichen Grüßen
Joe Wein Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |