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CannabisLegalNews (Nummer 178, 11.05.2005)

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INHALT

1. Berliner Senat behält 15g-Grenze bei
2. Protestmailer beim DHV
3. 11 Jahre Cannabisentscheidung
4. Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung
5. Singapur: Todesstrafe für Cannabis
6. Großbritannien: Liberalisierung fördert Konsum nicht
7. Niederlande: Legalisierung bevorzugt
8. Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung
9. Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück
10. INCB-Jahresbericht 2004 erschienen
11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Berliner Senat behält 15g-Grenze bei
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#1

Der Berliner Senat hat im April die "geringen Menge" bei Cannabis neu geregelt, aber anders als vom Berliner Abgeordnetenhaus beschloßen. Bei Besitz von bis zu 10g werden Verfahren regelmässig eingestellt, wenn kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht (was etwa bei Besitz auf dem Schulgelände der Fall ist). Bei bis zu 15g kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, muss es aber nicht. Das Abgeordnetenhaus wollte diese Grenze bei 30g ansetzen, wie in Schleswig-Holstein seit über einem Jahrzehnt. Dagegen brachte die Staatsanwaltschaft Einwände vor, die sie mit einem gestiegenen Wirkstoffgehalt von Cannabis begründete.

Der Deutsche Hanf Verband gab dazu eine Pressemitteilung heraus:

Cannabis /
Enttäuschendes Ergebnis in Berlin

"Die Koalitionsparteien prüfen, inwieweit der Besitz einer für den Eigenverbrauch bestimmten Menge sowie die Abgabe geringer Mengen weicher Drogen entkriminalisiert werden können."
aus dem rot/roten Koalitionsvertrag in Berlin, 2002

Das in der Presse teilweise schon als halbherzig dargestellte Ergebnis einer jahrelangen Diskussion wird in seiner Bedeutung noch übertrieben. Die alte Grenze lag nicht wie häufig behauptet ausschließlich bei 6 Gramm Cannabis. Genauso wie jetzt gab es auch vorher schon die Grenze von 15 Gramm, bis zu der die Staatsanwälte die Verfahren einstellen konnten. Neu ist im Wesentlichen also nur, dass die Grenze für klare Verfahrenseinstellungen von 6 auf 10 Gramm Cannabis erhöht wurde. Der Senat bleibt damit weit hinter dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zurück.

Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband:
"Mit diesem Reförmchen wird die Politik bei Legalisierungsbefürwortern eher ein müdes Lächeln als Wählerstimmen gewinnen. Und den Cannabiskonsumenten macht man weiter unnötige Schwierigkeiten. Auch denen, die zuviel kiffen."

Hier sind weitere Details aus der Verfügung des Berliner Senats zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen Cannabis. Eine Einstellung ist auch im Wiederholungsfall und bei Vorstrafen vorgesehen. Erfreulich ist, dass der empfohlene Ermittlungsaufwand beschränkt wird, so dass z.B. Wohnungsdurchsuchungen wie etwa in Bayern bei geringen Mengen eher unwahrscheinlich sind.

II. Hinweise zur Anwendung des § 31 a BtMG durch die Staatsanwaltschaft bei zum Eigengebrauch des Täters vorgesehenen Cannabisprodukten

1. Anwendungsbereich von § 31 a BtMG
Die Staatsanwaltschaft kann nach den Umständen des Einzelfalls von der Strafverfolgung gemäß § 31 a BtMG absehen, wenn sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana in einer Bruttomenge von nicht mehr als 15 Gramm zum gelegentlichen Eigenverbrauch bezieht, sofern hinsichtlich des Wirkstoffgehalts von einer geringen Menge ausgegangen werden kann und die übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben sind.

2. Vereinfachte Anwendung
Bezieht sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana zum gelegentlichen Eigengebrauch in einer Bruttomenge von nicht mehr als 10 Gramm, so ist das Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen.

3. Ausnahmen
Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Fälle, in denen das öffentliche Interesse die Strafverfolgung gebietet, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Betroffenen hinaus gestört ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- Betäubungsmittel in einer Weise gebraucht werden, die eine Verführungswirkung auf Kinder oder nicht abhängige Jugendliche oder Heranwachsende hat,
- Betäubungsmittel in der Öffentlichkeit ostentativ oder vor besonders schutzbedürftigen Personen (z. B. Kindern) sowie vor oder in Einrichtungen, die von diesen Personen genutzt werden (z. B. Spielplätze, Schulhöfe), gebraucht werden.

4. Wiederholte Anwendung
Der Anwendung des § 31 a BtMG steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die beschuldigte Person bereits mehrfach wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz oder aus anderen Gründen verurteilt worden ist oder Ermittlungsverfahren nach dieser Vorschrift eingestellt worden sind. Insbesondere wenn eine Betäubungsmittelabhängigkeit nicht auszuschließen ist, kann eine geringe Schuld im Sinne des § 31 a BtMG grundsätzlich auch dann angenommen werden, wenn die beschuldigte Person bereits mehrfach wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz oder aus anderen Gründen verurteilt worden ist oder die Tat während einer laufenden Bewährungszeit begangen hat.

III. Maßnahmen der Polizei
1. Liegen nach den vorstehenden Ausführungen die Voraussetzungen für die vereinfachte Anwendung des § 31 a BtMG vor, so führt die Polizei auf der sachbearbeitenden Dienststelle eine Wägung sowie einen Vortest durch und fertigt die Strafanzeige. Die Möglichkeit einer Vernehmung des Beschuldigten bleibt davon unberührt, um insbesondere Angaben über seine Drogenabhängigkeit und den Erwerb der Betäubungsmittel (Herkunft, Hintermänner) zu erlangen und eine Klärung über den Verzicht auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände herbeizuführen.

2. Ergibt sich aus der Vernehmung des Beschuldigten, dass ein Verhalten vorliegt, das ausschließlich auf einen gelegentlichen Cannabiskonsum ausgerichtet ist, oder kann trotz des Schweigens des Beschuldigten davon ausgegangen werden, übersendet die Polizei den Vorgang unverzüglich der Staatsanwaltschaft, ohne weitere Beweiserhebungen (z.B. weitergehende kriminaltechnische Untersuchungen, Zeugenvernehmungen) durchzuführen.

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be

Senat reformiert Cannabisrichtlinie [05.04.2005]
http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/04/05/25436/index.html

Straffrei kiffen [06.04.2005]
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/436790.html

Wirkstoffgehalt von Cannabis
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/wirkstoffgehalt.htm

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin
http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be


2. Protestmailer beim DHV
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#3

Seit 17.03.2005 gibt es auf der Website des Deutschen Hanf Verbands ein Formular, mit dem man sich auf einfache Weise an einer Protestaktion gegen die damals noch ausstehende Umsetzung des Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses zur Cannabisliberalisierung beteiligen konnte.

Am 20.04.2005 kam eine Protestmail mit dem Titel "Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden!" hinzu:

Vor Jahren haben die regierenden Politiker die Notwendigkeit erkannt, mehr Verschreibungsmöglichkeiten für Cannabis als Medizin zu schaffen:

"Die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabisarzneimitteln werden in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickelt."
Koalitionsvertrag SPD/Grüne 2002

Die Drogenbeauftragte Marion Capsers-Merk bezweifelt dagegen im Drogen- und Suchtbericht 2003 den medizinischen Nutzen von Cannabis und distanziert sich von entsprechenden Plänen. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen halten still.

Betroffene, die sich kein Dronabinol (THC) leisten können, haben nur zwei Möglichkeiten: entweder sie verzichten auf die Linderung ihrer Leiden durch Hanf oder sie riskieren eine erhebliche staatliche Verfolgung.

Dagegen können Sie / könnt ihr mit einem Protestbrief an die Drogenbeauftragte, die SPD- und die Grünen-Fraktion protestieren.

Deutscher Hanf Verband - Homepage
http://www.hanfverband.de

Deutscher Hanf Verband - Protestmailer
http://www.hanfverband.de/protestmailer/index.php


3. 11 Jahre Cannabisentscheidung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#4

Am 9. März wurden es 11 Jahre seitdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einer damals viel Aufsehen erregenden Entscheidung vorschrieb, eine bundesweit "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" zur straffreien Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis sicherzustellen. Binnen weniger als eines Jahres zeigte sich damals, dass die Länder sich im Bundesrat nicht auf eine einheitliche Mengenregelung einigen wollten. Seitdem wird das Problem verschleppt.

Eine Studie im Jahre 1997, die Zahlen von 1994 und 1995 auswerte, dokumentierte erhebliche Unterschiede in der Einstellungspraxis zwischen den Bundesländern. Trotzdem kam es zu keiner bundesweit verbindlichen gesetzlichen Regelung der Verfahrenseinstellung durch den Bundestag.

Im Jahre 2002 legte das Amtsgericht Bernau dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die laufende Rechtspraxis mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im folgenden Jahr startete eine vom Bundesgesundheitsministerium unterstützte Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg zur Rechtspraxis. Sie sollte neuere Daten liefern und dabei einige methodischen Mängel der Studie von 1997 vermeiden. Diese ließ z.B. keine direkte Aussage zu, welcher Prozentsatz der Verfahren bei wieviel Gramm in welchem Bundesland eingestellt wurde.

Ohne das Ergebnis der laufenden Studie abzuwarten, die aktuelle und relevante Daten liefern würde, lehnte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2004 den Bernauer Vorlagebeschluß ab.

Im Herbst war die Studie dann abgeschlossen und ihr Ergebnis wurde der Bundesregierung übergeben. Seitdem liegt der Bericht unter Verschluß: Die MPI-Studie ist nach wie vor unveröffentlicht. Laut Bundesgesundheitsministerium soll sie in der "ersten Jahreshälfte" erscheinen, berichtet das "Neue Deutschland" am 15.03.2005. Die derzeitige Rechtspraxis, die gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes verstösst, geht vorerst weiter.

Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz?
http://www.cannabislegal.de/recht/gg.htm

Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts [09.03.1994]
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm

Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [CLN#165, 16.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln165.htm#1

Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau (2002)
http://www.cannabislegal.de/recht/bernau.htm

Rechtsungleichheit in den Ländern (§ 31a)
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm

Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg (Albrecht / Paoli)
http://www.cannabislegal.de/studien/mpi-ap.htm

Studie über Cannabis vor der Freigabe [Neues Deutschland, 15.03.2004]
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=68915&IDC=2

Was jeder einzelne für die Cannabisreform tun kann
http://www.cannabislegal.de/aktionen/jedereinzelne.htm


4. Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#6

Wie in jedem Jahr fanden am ersten Samstag im Mai in weltweit ca. 200 Städten Veranstaltungen zur Cannabislegaliserung statt. Dieses Jahr waren u.a. die folgenden Städte mit dabei:

- Rostock
- Potsdam
- Leipzig
- Frankfurt
- Luxemburg

Aktionen am 07. Mai 2005
http://www.cannabislegal.de/aktionen/mmm2005.htm


5. Singapur: Todesstrafe für Cannabis
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#7

Was ist gefährlicher, Cannabis oder die Gesetze dazu? Wahrscheinlich am Freitag (13.05.2005) soll in Singapur ein Vater von zwei Kindern am Galgen sterben.

Shanmugam Murugesu (38) war mit einem kg Cannabis erwischt worden. Das drakonische Drogengesetz der Inselrepublik sieht für mehr als 500g Cannabis zwingend die Todestrafe vor. Von Cannabis selbst ist - anders als etwa bei Alkohol, der auch in Singapur legal ist - kein Todesfall durch Überdosiserung bekannt.

Seit 1991 sind in Singapur 400 Menschen hingerichtet worden, bei nur 4,2 Millionen Einwohnern, ein Großteil davon wegen Verstössen gegen das Drogengesetz. Damit hat das Land auf die Einwohnerzahl bezogen die höchste Hinrichtungsrate der Welt. Vor drei Jahren entkam Julia Bohl, eine damals 23-jährige Deutsche, nur knapp einem Todesurteil wegen Cannabisbesitzes. Vorigen Juli wurde der 39-jährige Raman Selvam Renganathan wegen Cannabisbesitzes am Galgen hingerichtet.

Die beiden Söhne von Shanmugam Murugesu, Krishnan und Gopalan, verteilten 900 Flugblätter in der Stadt, in denen sie Passanten zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten aufriefen. Präsident SR Nathan lehnte im April jedoch ein Gnadengesuch ab. Am Freitag, 06.05.2005 demonstrierten 120 Menschen gegen das Todesurteil. Es war die erste Demonstration dieser Art in Singapur. Die staatlich gelenkten Medien berichteten nicht über die Veranstaltung, die von der Polizei vorzeitig abgebrochen wurde.

Amnesty international ruft zu Schreiben per Fax an den Justizminister, den Generalstaatanswalt und den Obersten Richter von Singapur auf, mit Kopie an den Botschafter:

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:
- urging the authorities to reconsider the decision to refuse clemency in the case of Shanmugam s/o Murugesu and urging them to commute his death sentence;
- urging the authorities to impose a moratorium on executions, with a view to complete abolition, in line with the April 2005 UN Commission on Human Rights (UNCHR) resolution on the question of the death penalty;
- noting that the UNCHR has urged states which still maintain the death penalty not to impose it as a mandatory sentence, or for crimes without lethal or extremely grave consequences.

APPEALS TO(Time difference = GMT + 8 hrs / BST + 7 hrs):

Minister of Law
Prof. S. Jayakumar
Ministry of Law
100 High Street
The Treasury #08-02
Singapore 179434
Fax: 0065 6332 8842
[Salutation: Dear Minister]

Attorney General
Chan Sek Keong
Attorney General's Chambers
1 Coleman Street #10-00
Singapore 179803
Fax: 0065 6332 5984
[Salutation: Dear Attorney General]

Chief Justice
Yong Pung How
Supreme Court
Supreme Court Building
St Andrew's Road
Singapore 178957
Fax: 0065 6337 9450
[Salutation: Dear Chief Justice]

PLEASE SEND COPIES OF YOUR APPEALS TO: His Excellency Mr Michael Eng Cheng Teo, High Commission of the Republic of Singapore, 9
Wilton Crescent, London SW1X 8SP. Fax: 020 7235 5874 Email:
info@singaporehc.org.uk

PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY. All appeals must arrive by 13 May 2005.

Die entsprechende Anschrift des Botschafters der Republik Singapur in Berlin ist:

A. Selverajah
Botschafter der Republik Singapur, Berlin

Friedrichstrasse 200
10117 Berlin
Telefon: 030/226 343 - 0
Fax: 030/226 343 55
E-Mail: info@singapore-embassy.de

Singapore finally finds a voice in death row protest [Observer (UK), 08.05.2005]
http://observer.guardian.co.uk/international/story/0,6903,1479037,00.html

Singapur: Wegen Hanf gehängt [CLN#167, 30.07.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln167.htm#4

Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln068.htm#7

Drogen in Singapur
http://www.cannabislegal.de/international/sg.htm


6. Großbritannien: Liberalisierung fördert Konsum nicht
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#8

Im Januar 2004 wurde Cannabis in Großbritannien in die am wenigsten restriktive Kategorie des britischen Drogengesetzes umgestuft. Seitdem erfolgt bei Besitz im Regelfall nur noch eine Verwarnung, aber keine Anzeige.

Diese Liberalisierung hat zu keinem Anstieg des Konsums geführt, wie eine aktuelle Studie ergab. Eine britische Studie hat ergeben, dass nach Jahren der stetigen Zunahme nun im Jahr nach der Umstufung die Zunahme ganze 0,5% betrug, verglichen etwa mit 45% im Jahre 1998. "Unsere ersten Anzeichen zeigen, dass (die Umstufung) im Grunde genommen überhaupt keine Auswirkung auf den Gebrauch von Cannabis hatte," sagte Matthew Atha, der Direktor der Unabhängigen Drogenbeobachtungsstelle (Independent Drugs Monitoring Unit), die die Studie erstellte ("Our first indications are that [the change in the law] has essentially had no effect at all in user levels of cannabis.").

Die Studie ergab ausserdem, dass das Image von Cannabis sich verschlechtert hat, und zwar seit 2001, als eine Liberalisierung erstmals von der britischen Regierung im Gespräch war.

Cannabis is losing its cool for the young [Observer (UK), 27.03.2005]
http://observer.guardian.co.uk/uk_news/story/0,6903,1446275,00.html

Cannabis in Großbritannien
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


7. Niederlande: Legalisierung bevorzugt
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#9

Die Häfte der Niederländer sind laut einer Umfrage für die Zeitung "Trouw" für eine Legalisierung von Cannabis. Zusammen mit dem Sechstel der Bevölkerung, das eine Fortfürung der bisherigen Duldungspolitik bevorzugt, sind damit etwa doppelt soviele unserer Nachbarn für eine liberale Politik als für eine Verschärfung, die lediglich von einem Drittel der Bevölkerung befürwortet wird.

In den Niederlanden wird der Besitz, Erwerb und Kleinhandel mit Cannabis seit 29 Jahren de facto nicht mehr verfolgt, während der Anbau in der Illegalität belassen wurde.

"Die Drogenpolitik ist sehr schizophren. Es ist, als würde man einem Bäcker sagen, er könne Brot verkaufen, dürfe aber kein Mehl kaufen", sagte der Bürgermeister von Maastricht, Gerd Leers. Der Bürgermeister von Heerlen schlug vor, die Cannabis-Produktion unter staatliche Aufsicht zu stellen und die Einnahmen für den Kampf gegen Drogenkriminalität zu verwenden.

Relative Mehrheit der Niederländer für Legalisierung von Cannabis-Produkten [Der Standard (AT), 27.04.2005]
http://derstandard.at/?url=/?id=2029006

Cannabis in den Niederlanden
http://www.cannabislegal.de/international/nl.htm


8. Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#10

In Kanada hat ein Arzneimittel auf Basis von Cannabisauszügen die arzneimittelrechtliche Zulassung erhalten, wie die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin berichtet:

Großbritannien/Kanada: Sativex erhält in Kanada Zulassung zur Behandlung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose

Am 19. April gab die britische Firma GW Pharmaceuticals bekannt, dass Ihr Cannabisextrakt Sativex in Kanada die Zulassung für die symptomatische Linderung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose erhalten hat. Gemäß einer Firmenstellungnahme wird das Medikament vermutlich im Mai auf den Markt kommen, und sein Preis wird erst kurz zuvor bekannt gegeben.

Dr. Geoffrey Guy, Direktor der Firma, erklärte: "Wir sind erfreut darüber, dass Sativex die regulatorische Zulassung in Kanada erhalten hat. Dieses Ereignis markiert die weltweit erste Zulassung für ein Medikament auf Cannabisbasis. Diese erste regulatorische Zulassung hat GW sechs Jahre nach Beginn des Entwicklungsprogramms der Firma erhalten, ein höchst bemerkenswerter Erfolg. Wir arbeiten nun zusammen mit unserem kanadischen Vermarktungspartner Bayer an der Markteinführung von Sativex in ganz Kanada im späten Frühjahr."

Die Zulassung war erwartet worden, nachdem die kanadischen Zulassungsbehörden im letzten Dezember erklärt hatten, dass Sativex, das unter die Zunge gesprüht wird und gleiche Mengen an THC und CBD enthält, für eine Zulassung qualifiziert sei. Das Unternehmen hatte ursprünglich gehofft, die britische Zulassung für Sativex im Jahr 2003 zu erhalten, aber die britischen Behörden erklärten im vergangenen Dezember, dass sie mehr Beweise für den Nutzen des Medikaments verlangen. Es wird nicht erwartet, dass es auf dem heimischen Markt vor Ende des Jahres zugelassen wird, möglicherweise im Jahre 2006. Dennoch erklärte Guy, er sei zuversichtlich, dass das Medikament die Zulassung in den wichtigsten Märkten der Welt erhalten werde.

Die Zulassung von Sativex wurde von der kanadischen Multiple- Sklerose-Gesellschaft begrüßt. Ihr medizinischer Beirat Dr. William McIlroy erklärte, dass die Patienten neue Möglichkeiten benötigten, um ihre Schmerzen zu bekämpfen.

(Quellen: Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 19. April 2005, Reuters vom 19. April 2005)

Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin:
http://www.cannabis-med.org

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


9. Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#11

Am 18.04.2005 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim auf richterliche Anordnung dem Patienten Michael F. Cannabiskraut und Cannabis zurückgegeben. Es handelt sich dabei um die erste Rückgabe von beschlagnahmten Cannabis zur medizinischen Verwendung.

Michael F. musste bereits seit sechs Jahren mit der Justiz kämpfen. Im Jahre 1999 waren 200g Cannabis bei ihm beschlagnahmt worden, drei Jahre später 400g. Im Mai 2003 wurde der Patient freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Im Januar 2005 wurde der Freispruch endlich bestätigt.

Erneuter Freispruch für Patienten [CLN#177, 21.02.2005]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln177.htm#2

Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten [CLN#112, 30.05.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln112.htm#2

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


10. INCB-Jahresbericht 2004 erschienen
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#13

Der internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) in Wien hat am Mittwoch, 02.03.2005 seinen Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgestellt.

Europa: 28,8 Millionen Europäer (5,3%) konsumierten in den vergangenen 12 Monaten Cannabis. Der Anbau von Cannabis in Europa nimmt zu. In vielen Balkanstaaten ist er weit verbreitet. In Osteuropa steigt die Produktion von synthetischen Drogen wie Amphetamin und MDMA. Der Kontrollrat befürchtet eine Zunahme des illegalen Drogenhandels durch die EU-Vergrößerung. Zwei Drittel der etwa 4 Millionen Konsumenten illegaler Opiate leben in Osteuropa, vor allem in Rußland. Etwa 2% der russischen Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren injizieren Drogen. Rund 90% des Heroins auf dem europäischen Schwarzmarkt stammt aus Afghanistan. Im Jahr 2003 beschlagnahmten russische Truppen 2,7 t Heroin entlang der 1300 km langen Grenze zwischen Afghanistan und Tadschikistan, weniger als 1% der afghanischen Jahresproduktion. Europa importiert etwa 200 t Kokain pro Jahr aus Südamerika. Die Haupteinfuhrländer sind Spanien und Portugal.

USA: Die Vereinigten Staaten sind der weltgrößte Drogenmarkt. Der Konsum von Drogen ist seit 2002 stabil. Etwa jeder Zwölfte (8,2%) hat im vergangenen Monate illegale Drogen konsumiert, die meisten davon Cannabis. Etwa 2.500 t Cannabis werden pro Jahr in den USA angebaut. 3,3 Millionen Cannabispflanzen wurden vernichtet (der Großteil davon wildwachsende Nutzhanfpflanzen).

Mittelamerika und Karibik: Durch die grosse Nachfrage nach Kokain in den USA und die Bekämpfung des Handels wurden viele Länder in der Karibik und Mittelamerika zu Transitländern zwischen den Andenstaaten und dem grössten Abnehmermarkt. Das hat zur Folge, dass sich der Kokainkonsum immer mehr auch in diesen Ländern verbreitet.

Marokko: Die Cannabisanbaufläche für 2003 wird auf 134.000 ha geschätzt, mit einer Jahresproduktion von 3000 t Cannabisharz (Haschisch).

Afghanistan: Die Produktion illegaler Drogen hat eine Rekordhöhe erreicht. Etwa ein Drittel der Opiumernte wird über ehemalige Sowjetrepubliken in Zentralasien exportiert. Die Opiumernte für 2003 wird auf 3600 t geschätzt, etwa 75% der Weltproduktion. Im Jahre 2004 erreichte die Ernte 4200 t. Die Anbaufläche stieg von 80.000 auf 130.000 ha.

Report of the INCB [02.03.2005]
http://www.incb.org/e/ar/2004/index.htm

Drogen-Brennpunkt Osteuropa [Abendblatt, 03.03.2005]
http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/03/405655.html

UN und internationale Drogenpolitik:
http://www.cannabislegal.de/international/un.htm


11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

13.08.2005 Berlin: Hanfparade
Herbst 2005 Rostock: Hanffest
09.-10.09.2005 Leiden (NL): IACM-Konferenz

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

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