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CannabisLegalNews (Nummer 167, 30.07.2004)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. DHS: Strafverfolgung "ohne feststellbaren Einfluss"
1. DHS: Strafverfolgung "ohne feststellbaren Einfluss"
Im September 2002 veranstaltete die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen eine Expertentagung "Cannabis und Jugendschutz" in Gotha. Verschiedene Beiträge der teilnehmenden Experten wurden nun gesammelt und in Buchform herausgegeben ("Cannabis. Neue Beiträge zu einer alten Diskussion", Lambertus Verlag, ISBN 3-7841-1526-8). Das Buch trägt viele interessante Daten und Standpunkte zum Cannabiskonsum zusammen, mit Beiträgen u.a. von:
Das Buch deckt ein breites Themenspektrum ab, von Studien über die Auswirkungen des Cannabiskonsums über Statistiken und Erfahrungen aus Drogenberatungen, Interviews mit einem Programmdirektor des Musiksenders MTV und mit einem Oberstabsarzt der Bundeswehr bis hin zu Gutachten über den rechtlichen Spielraum, den internationale Abkommen für drogenpolitische Reformen lassen. Zwei der Autoren waren Mitglieder der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung.
In Pressemitteilungen zur Vorstellungen des Buches liefert die DHS einen Auszug aus dem Datenmaterial des Buches, mit Zahlen zur Konsumverbreitung. Verschiedene Beiträge weisen auf die Wirkungslosigkeit des Strafrechts für eine gesundheitspolitisch orientierte Drogenpolitik hin und fordern stattdessen bessere Prävention:
Europaweit ist der Suchtmittelkonsum einheitlich und eindeutig. In Verbreitung und gesundheitlichen Schäden halten die legalen Drogen Alkohol und Tabak eine unangefochten dramatische Spitzenposition. Die international am dritthäufigsten konsumierte Droge ist Cannabis.
Dabei ist der Mythos, das Verbot sei ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Problemen, nur einer unter vielen. In jüngster Zeit häufen sich Behauptungen über einen dramatischen Anstieg des Wirkstoffgehalts von Cannabis. Laut DHS sind diese Aussagen nicht stichhaltig:
61% der gegenwärtig sichergestellten Haschisch-Proben weisen laut BKA einen seit den 60er Jahren üblichen THC-Gehalt von 0-8% auf. Höhere THC-Gehalte als 18% werden in weniger als 1% aller Proben festgestellt. Die Daten für Cannabis-Kraut sind ähnlich. Gegenüber den Vorjahren zeigen sich laut BKA keine nennenswerten Veränderungen der THC-Gehalte. Die gegenwärtig oft angeführten Züchtungen mit extrem hohen THC-Gehalten sind also extrem selten. Auf die Entwicklung der Konsumentenzahlen werden sie daher kaum Auswirkungen haben.Während die DHS konkrete Zahlen und eine nachprüfbare, öffentlich zugängliche Quelle dafür nennt, behauptet Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in in einer Stellungnahme gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" das genaue Gegenteil, ohne Zahlen oder eine Quelle zu nennen:
Natürlich sei Cannabis keine Einstiegsdroge. Und natürlich sei Cannabis nicht so gefährlich wie Heroin, sagt Caspers-Merk. Aber Cannabis sei auch nicht harmlos wie eine Pizza, wie schon behauptet wurde. Und die Bekenntnisse von Prominenten, in ihrer Jugend "gekifft" zu haben, erweckten den Eindruck, Cannabis sei ein "Lifestyle"-Produkt. Haschisch und Marihuana, warnt Caspers-Merk, enthalten heute mehr THC als noch vor 30 Jahren, weil Cannabispflanzen unter immer besseren Bedingungen in Gewächshäusern angebaut werden.
Das "Pizza"-Zitat bezieht sich wahrscheinlich auf eine Äusserung des Berliner Ärztekammerpräsidenten und Chirurgen Dr. Günther Jonitz: "Alkohol und Cannabis sind als Drogen absolut gleichzusetzen. Nur ist Cannabis bei uns noch ungewöhnlich. So wie Pizza nach dem Zweiten Weltkrieg." (Bild, 16.02.2001). Er hatte keineswegs behauptet, Cannabis sei harmlos (das ist Alkohol schliesslich auch nicht).
Die aus Baden stammende Frau Caspers-Merk versteht offenbar mehr vom Weinanbau (den sie auf ihrer Website als "Kulturgut" lobt) als vom Hanfanbau. Cannabisharz (Haschisch) in Deutschland stammt immer noch weitgehend aus marokkanischer Produktion, wo es im Freien angebaut wird. Wirkstoffreiches Hanfkraut (Marihuana) gibt es ebenfalls, es wird aber kaum in Gewächshäusern, sondern in Wohnungen und anderen Gebäuden unter Kunstlicht angebaut.
Doch solche sachlichen Fehler sind eigentlich Nebensächlichkeiten. Wesentlicher erscheint uns, dass die Drogenbeauftragte hier namhaften Experten widerspricht, ohne Fakten oder Quellen für ihre Aussagen zu nennen (zumindest zitierte der Artikel keine). Eine ernsthafte Debatte findet nicht statt, weil eine Seite nicht bereit ist, auf die Argumente der anderen Seite einzugehen.
Diese Einseitigkeit, mit der die politische Debatte zu Cannabis geführt wird, zeigt, wie notwendig neutral und sachlich geschriebene Bücher wie dieses sind. Wir können es Frau Caspers-Merk und anderen am Thema Interessierten zur Lektüre empfehlen. Dem Fazit der DHS zu den Ergebnissen der Verbotspolitik können wir uns nur anschliessen:
Höchste Zeit für eine neue Politik - der DHS-Band macht es deutlich.Cannabis ist kein Modetrend, Cannabis ist Alltag [Adobe PDF, DHS, 28.07.2004] http://www.dhs-intern.de/pdf/presse_cannabis3.pdf
Cannabis-Konsum nimmt dramatisch zu [Welt, 28.07.2004]
Bücher zu Cannabis
Wirkstoffgehalt von Cannabis
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen - Homepage
2. VfD stellt Legalisierungsmodell vor
Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) hat eine Broschüre herausgegeben, in der er erläutert, wie Staaten den bestehenden Cannabisschwarzmarkt in einen staatlich kontrollierten, legalen Markt überführen können:
Trotz größter politischer, finanzieller, polizeilicher und militärischer Anstrengungen ist es bis heute keinem einzigen Staat der Erde gelungen, einen bestehenden illegalen Cannabismarkt zu beseitigen. In der Diskussion über den »richtigen” politischen Umgang mit Cannabis steht die Frage nach der »Cannabislegalisierung” pro und contra meist im Mittelpunkt. Wir denken, die bessere, weil präzisere Fragestellung ist die folgende: Soll Cannabis auf einem legalen oder illegalen Markt gehandelt werden? Solange durch Angebot und Nachfrage ein Cannabismarkt entsteht und Regierungen nicht dazu in der Lage sind, dies zu unterbinden, stellt sich für Staat und Gesellschaft nur eine Frage: Ist ein staatlich regulierter und streng kontrollierter oder ein »wilder” und fesselloser Cannabismarkt besser für Staat und Bürger? Wir bieten in dieser Broschüre ein globales, prinzipiell in jedem Staat anwendbares Modell an, mit dem ein illegaler in einen legalen Cannabismarkt transformiert werden kann. In fünf Kapiteln erläutern wi
Das Heft kann gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro pro Exemplar zzgl. Versandkosten beim VfD bezogen werden. Es ist auch als Adobe-PDF-Datei zum Download erhältlich.
Mit einer Spende können Sie dem VfD helfen, diese Broschüre allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Landtagsabgeordneten zugänglich zu machen. Nur diese Abgeordneten sind in der Lage, die bestehenden Gesetze zu ändern.
Globales Cannabisregulierungsmodell 2004
Globales Cannabisregulierungsmodell 2004 - Adobe PDF
VfD Spendenformular [Adobe PDF]
Verein für Drogenpolitik - Homepage
3. Spendenaufruf für Dr. med. Franjo Grotenhermen
Dr. Franjo Grotenhermen von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM) hat wohl mehr für den medizinischen Einsatz von Cannabis getan als jeder andere im deutschsprachigen Raum. Nun ist Dr. Grotenhermen selbst auf Hilfe anderer angewiesen. Der Vorstand der IACM hat folgenden Spendenaufruf herausgegeben:
Franjo Grotenhermen leidet seit mehr als 10 Jahren an einer chronischen Erkrankung der kleinen Blutgefäße, einer sogn. "small vessel disease", die bei ihm zu Herzbeschwerden und einer starken Störung der Orthostase führt. Nachdem vor einigen Wochen eine deutliche Verschlechterung eintrat, schlug ihm der Gefäßspezialist Prof. Dr. Tauchert, Klinikum Leverkusen, eine spezielle Form einer Blutwäsche (eine sogn. Rheohemapherese) vor, welche zu einer Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes führen und dadurch eine Symptomverbesserung hervorrufen kann.
4. Singapur: Wegen Hanf gehängt
Raman Selvam Renganathan, 39, wurde laut eines dpa-Berichts in Singapur wegen Besitzes von 2,7 kg Cannabis gehängt. Ab 500g Cannabis nimmt das Drogengesetz des südostasiatischen Stadtstaates an, dass Handel damit getrieben wird. Darauf steht die Todesstrafe. Vor zwei Jahren entging die damals 23-jährige Deutsche Julia Bohl nur knapp dem Galgen, weil die Cannabismenge unter 500g lag.
Nach wie vor ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis von Cannabis bekannt. Von überdosierten Drogengesetzen kann man das leider nicht behaupten.
Singapore Executes Man for Six Pounds of Marijuana [DWC#347, 23.07.2004]
Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002]
Drogen in Singapur
5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
14.08.2004 Berlin: Hanfparade (www.hanfparade.de)
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |