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CannabisLegalNews (Nummer 138, 12.12.2003)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Berlin: Keine Berufung gegen Anbauerlaubnis
1. Berlin: Keine Berufung gegen Anbauerlaubnis
Das Urteil des Berliner Amtsgerichts im Fall des Morbus-Crohn-Patienten Michael Grosse, der vom Gericht die Erlaubnis zum Cannabisanbau erhielt, wird rechtskräftig. Wie Grosses Anwälte Sven Lindemann und Robert Wenzel erfahren haben, legt die Staatsanwalt in Berlin anders als im Fall eines Multiple-Sklerose Patienten in Mannhein im Mai diesen Jahres keine Rechtsmittel ein. Damit wird aus dem Berliner Fall ein Präzedenzfall. Konsequenzen für die Klage gegen die Bundesopiumstelle, die Grosse und mehreren anderen Patienten eine Genehmigung zum Besitz von Cannabis verweigert hatte, sind bereits abzusehen.
Am 27. November erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zu Anbau und Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Grosse in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren darf ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren.
Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen [CLN#136, 28.11.2003]
Cannabis als Medizin
2. Brandenburg: Verwendung von Steuergeldern
Vorige Woche berichteten wir über eine Ehepaar, das in Brandenburg wegen Cannabisanbau zu je 3 Jahren Haft verurteilt worden war, was Haftkosten von ca. 200.000 Euro verursachen wird. Um das in Relation zu setzen, schrieben wir an das Brandenburger Ministerium für Gesundheit, das uns Auskunft über die Suchtpräventionsmaßnahmen des Landes gab.
Wie sich herausstellt, verzehrt dieses eine Urteil fast soviel an Steuergeldern, wie das Bundesland alljährlich für Suchtprävention bei allen Drogen zusammen ausgibt: 250.000 Euro. Damit finanziert Brandenburg vier Vollstellen für Suchtpräventionsfachkräfte sowie eine Stelle in der Zentralstelle für Suchtprävention. Das Einhundertzwanzigfache dieses Haushalts, nämlich mindestens 31 Millionen Euro, wäre der Anteil des Bundeslands an den bundesweiten Steuermehreinnahmen und -ersparnissen, die der Deutsche Hanf Verband (DHV) für den Fall einer Legalisierung von Cannabis errechnet hat.
Brandenburg: Drei Jahre Haft für Anbau [CLN#137, 05.12.2003]
Was verboten ist kann nicht besteuert werden
Die Kosten des Cannabisverbots
Wirtschaftliche Auswirkungen einer Legalisierung von Cannabis
Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg
3. USA: Vaporisierer-Studie genehmigt
Im Frühjahr 1999 legte das "Institute of Medicine" (IOM) der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften einen Bericht vor, der im Auftrag der US-Regierung erstellt worden war. Er sollte Fragen zur medizinischen Verwendung von Cannabis klären. Der Bericht bestätigte das medizinische Potenzial von Cannabinoiden (den Wirkstoffen von Cannabis). Mit Ausnahme der Risiken des Rauchens bewegten sich die Risiken von Cannabis in dem bei Medikamenten üblichen Rahmen, so die Wissenschaftler. Das IOM gab sechs Empfehlungen ab, darunter die Förderung von wissenschaftlichen Studien und die Entwicklung von "schnell wirksamen, zuverlässigen und sicheren Verabreichungsmethoden."
Nun hat die US-Bundesarzneimittelbehörde FDA endlich eine Studie genehmigt, in der ein Inhalator (Vaporisierer) einer
deutschen Firma für Cannabis getestet werden soll, der die Risiken des Rauchens beim medizinischen Einsatz von Cannabis weitgehend vermeiden soll und dessen Wirkung dabei so gut dosierbar sein soll wie beim Rauchen. Dr. Donald Abrams will die Cannabinoid-Werte im Blut, den Kohlenmonoxid-Anteil im Inhalat und die subjektive Wirkung beim Rauchen und beim Vaporisieren vergleichen.
Damit die Studie wie geplant Anfang nächsten Jahres beginnen könnte, müßte die Bundesdrogenpolizei DEA entweder die Einfuhr von unter staatlicher Lizenz produziertem Cannabis aus den Niederlanden genehmigen oder der Universität von Massachusetts in Amherst eine beantragte Genehmigung zum Anbau von Cannabis erteilen. Leider ist davon auszugehen, dass sich die DEA bei der Bearbeitung beider Anträge viel Zeit lassen wird. Prof. Lyle Craker von der botanischen Fakultät der Universität Massachusetts hat seinen Anbauantrag bereits im Juni 2001 eingereicht. Der Antrag verschwand nach der Einreichung mehrere Monate spurlos und wurde mehr als ein Jahr später von der DEA unbearbeitet zurückgeschickt. Vorigen Dezember (18 Monaten nach Antragstellung) besuchten erstmals DEA-Beamte den Antragsteller. Im Oktober diesen Jahres schrieben die Senatoren Kennedy und Kerry aus Massachusetts einen Brief an die DEA-Chefin, um ihre Unterstützung für den Anbauantrag der Universität zu erklären.
Gegner der medizinischen Verwendung von Cannabis in den USA argumentieren immer wieder mit der Behauptung, es gebe keine ausreichenden medizinischen Studien, die seine Wirksamkeit und Sicherheit unter ärztlicher Aufsicht bewiesen. Diese Argumentation ignoriert, dass die medizinische Verwendung von Cannabis nichts neues ist. Cannabis war bis 1942 im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA aufgeführt. Die skandalöse Verzögerungstaktik der US-Regierung bei beantragten Cannabis-Studien zeigt, dass das Argument der fehlenden Studien nur ein Vorwand ist, der scheinbar solange wie möglich aufrechterhalten werden soll.
Dr. Donald Abrams Receives FDA Approval for First Human Vaporizer Research [DWC (US), 05.12.2003]
Studie: Vaporisierer reduziert Schadstoffe [CLN#109, 09.05.2003]
USA: Universität will Cannabis anbauen [CLN#91, 27.12.2002]
Brief von Senator Kennedy und Senator Kerry an Karen Tandy, DEA-Chefin [20.10.2003]
Executive Summary - Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base [IOM, 1999]
Cannabis in den USA:
Cannabis als Medizin:
4. Fußball: Alexander Walke gesperrt
Eine Urinprobe nach einem 3:1-Sieg der deutschen U-20-Mannschaft über die USA hat ergeben, dass Torhüter Alexander Walke (Werder Bremen) Cannabis konsumiert hat. Zur Strafe wird das Spiel als 0:2 Niederlage gewertet.
Andere Bundesliga-Spieler, die in den letzten Jahren per Urintest als Cannabiskonsumenten geoutet wurden, waren Ibrahim Tanko und Quido Lanzaat. In Frankreich erwischte es die National-Torhüter Fabien Barthez und Bernard Lama. Der spektakulärste Cannabis-"Doping"-Fall betraf den kanadischen Snowboarder Ross Rebagliati bei den Olympischen Winterspielen in Nagano, der damals seine Goldmedaille jedoch behalten durfte.
Cannabis gilt anders als praktisch alle anderen getesteten Substanzen nicht als leistungssteigerndes Mittel. Was mit den Cannabistests bei Spitzensportlern bezweckt werden soll, ist unklar. Offiziell werden sie mit der Fürsorgepflicht der Verbände begründet. Nachdem ohnehin Urinproben zum Test auf Aufputschmittel genommen werden, kann man gleich zur Abschreckung auf Cannabis als illegale Substanz mittesten, so geht wohl die Überlegung der Funktionäre.
Dass die Tests noch Wochen zurückliegenden Konsum nachweisen, der für die Leistung im Spiel ohne Konsequenz ist, dass also in erster Linie das Privatleben überwacht wird, scheint kein Problem zu sein. Und wo bleibt die Fürsorglichkeit, wenn Sport für Alkohol wirbt, der gewiss auch nicht harmlos ist?
Fussballprofis: Wenn du so einen Dopingtest erlebst, empfindest du das als Last?
Die positiven Cannabistests im Sport spiegeln die Tatsache wieder, dass Cannabiskonsumenten keine gesellschaftlichen Aussenseiter sind, sondern der Konsum bereits mitten in unserer Gesellschaft angekommen ist. Durch die an sich unnötigen Tests werden immer wieder Millionen Sportfans in aller Welt darauf aufmerksam gemacht, dass man offensichtlich Cannabis konsumieren und gleichzeitig zu den leistungsfähigsten und bestmotiviertsten Sportlern des Landes gehören kann. Vielleicht wirbt der Profi-Fußball ja nicht nur für Alkohol, sondern auch heimlich für Cannabis...
Walke sorgt für Doping-Skandal [Kicker, 09.12.2003]
Ein Dopingsünder ohne Leistungssteigerung [Westdeutsche Allgemeine, 10.12.2003]
Werder-Keeper als Kiffer überführt [Spiegel.de, 09.12.2003]
Bremer Walke ist Wiederholungstäter [Spiegel.de, 10.12.2003]
Motorsport: Dopingverdacht gegen Tomas Enge [CLN#77, 20.09.2002]
Foto: Sport und Alkohol
Kiffer am Ball [facts.ch, 25.01.2001]
Sport und Drogen
Cannabis und Dopingtests:
5. Polizei durchsucht Vanessa Struhlers Elternhaus
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg, weil die Ex-Kandidatin der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" in einem Interview bekannte, Cannabis zu konsumieren, ebenso wie ihre Mutter. Vor zwei Jahren habe sie damit angefangen. Die Offenheit führte zu einer polizeilichen Durchsuchung des Elternhauses und Schlagzeilen in der Presse, beides nicht gut für die Karriere. Derart unter Druck gesetzt, gab sich die junge Frau wenige Tage später in einem BILD-Interview ganz als reumütige Sünderin:
«Superstar» Vanessa Struhler (18) erklärt in BILD, warum sie Haschisch geraucht hat.
Ein Widerruf unter Druck kann Veränderungen nicht auf Dauer aufhalten. Im Jahre 1633 zwang die Inquisition den Astronomen Galilei dazu, zu behaupten, die Sonne drehe sich um die Erde und nicht umgekehrt. Der Widerruf ersparte Galilei zwar die Folter, bewahrte aber das alte Weltbild von der Erde als Scheibe nicht dauerhaft vor dem Ableben.
Ähnlich "ketzerisch" wie damals Galileis neue Erkenntnisse muten heute die Einstellungen von Menschen an, die andere Drogen als Alkohol und Nikotin konsumieren und damit alte Weltbilder in Frage stellen. Diese Drogen sind nicht nur unbestreitbar mit Risiken und Nachteilen verbunden. Sie können auch Spass machen und eine Bereicherung sein, sofern vernünftig damit umgegangen wird. Doch das ist heute immer noch ein Tabuthema. Wer Tabus übertritt, dem schafft man Probleme.
Dass es immer wieder wegen offenherziger Interviews zu polizeilichen Razzien kommt, zeigt, wie weit das Unrechtsbewusstsein der Betroffenen und die rechtliche Lage mittlerweile auseinanderklaffen. Vielen Cannabiskonsumenten ist nicht einmal klar, dass der Besitz geringer Mengen laut Gesetzbuch immer noch eine Straftat ist, bei der die Polizei ermitteln muß, wenn sie davon erfährt. Wie so oft hinkt das Gesetzbuch der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.
Vanessas Elternhaus durchsucht [Spiegel.de, 08.12.2003]
Erster Joint mit 16 - Ich wurde müde und schläfrig [BILD, 11.12.2003]
FAQ Hanf im Recht
6. Kanada: Entkriminalisierungsentwurf im Januar
Paul Martin, der Nachfolger des aus dem Amt scheidenden langjährigen kanadischen Ministerpräsidenten Jean Chretien, will im Januar den Gesetzentwurf seines Vorgängers wieder ins Parlament einbringen. Das teilte ein Sprecher des Politikers mit. Die Abgeordneten sollen dann ohne Fraktionszwang darüber entscheiden können. Das Gesetz konnte in der diesjährigen Parlamentsperiode aus Zeitmangel nicht mehr behandelt werden.
Der Entwurf sieht vor, den Besitz von bis 15g als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu ahnden. Er erhöht ausserdem die möglichen Höchststrafen für Anbau. Ob es eine Mehrheit dafür gibt, ist wegen der Befreiung vom Fraktionszwang nicht sicher. Zwei konservative Oppositionsparteien sowie einige Politiker der regierenden Liberalen lehnen das Gesetz ab. US-Botschafter Paul Cellucci räumte ein, dass Kanada das Recht habe, über seine eigene Politik zu entscheiden. Eine Reform könne jedoch zu strengeren Grenzkontrollen führen.
Solche Warnungen verunsichern kanadische Unternehmen, die die US-Industrie im Süden beliefern. So stammen z.B. viele Autoteile für die Fließbänder von General Motors, Ford und Chrysler in Detroit aus der kanadischen Provinz Ontario und werden nach dem "Just in Time"-Prinzip über die Staatsgrenze geliefert. Die Warnungen des Botschafters sind wohl als Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen, Kanada könnte eine Entkriminalisierung mit dem Verlust von Arbeitsplätzen bezahlen.
Martin plans to revive pot law [Toronto Sun (CA), 10.12.2003]
Softer Marijuana Law Worries Partsmakers [National Post (CA), 11.12.2003]
Kanada: Entkriminalisierungsgesetz bleibt liegen [CLN#133, 07.11.2003]
Cannabis in Kanada
7. Kanada: Kein Asyl für Steve Kubby
Ein amerikanischer Krebs-Patient in der kanadischen Provinz British Columbia, der vom kanadischen Gesundheitsministerium eine Genehmigung zum Eigenanbau von Cannabis erhalten hatte, muss befürchten, in die USA abgeschoben zu werden. Das kann für ihn einem Todesurteil gleichkommen.
Im Jahre 1978 stellte ein Arzt fest, dass Steve Kubby unter Pheochromocytom leidet, einem seltenen Krebs der Nebennieren, wo das Hormon Adrenalin produziert wird. Er wurde viermal operiert und unterzog sich einer Chemotherapie, erfolglos. So konnte es Dr Vincent DeQuattro, ein Experte für dieser Krebsform, zunächst kaum glauben, dass sein ehemaliger Patient nach 20 Jahren noch am Leben war. Er untersuchte Kubby und bestätigte, dass der bösartige Tumor weiterhin in ihm steckte. Doch solange Kubby Cannabis konsumiert, breitet sich der Krebs nicht aus. Stellt Kubby den Konsum ein, wie gezwungenermassen während einer Untersuchungshaft wegen Cannabisanbaus in Kalifornien, schiesst binnen eines Tages sein Blutdruck auf lebensgefährliche Werte und er riskiert einen Schlaganfall oder Herzinfarkt.
Kubby spielte eine Schlüsselrolle bei der Verabschiedung von Proposition 215, dem kalifornischen Gesetz, das im November 1996 den medizinischen Gebrauch von Cannabis legalisierte. Zwei Jahre später kandidierte er für die Libertarian Party um das Amt des Gouverneurs von Kalifornien und bekam 1% der abgegebenen Stimmen. Das machte ihn zur Zielscheibe für eine Vergeltungsaktion von Polizeikräften.
Im Januar 1999 stürmte die Polizei das Haus der Familie Kubby in Lake Tahoe, nachdem sie es wochenlang beobachtet hatten. Steve Kubby wurde wegen Cannabisanbaus verhaftet, obwohl das für ihn als Patienten nicht strafbar war. Seine Strafverteidigung kostete ihn 250.000 Dollar. Zwar wurde er schliesslich wegen Cannabisanbaus freigesprochen, doch ein Überrest eines ebenfalls gefundenenen psychoaktiven Pilzes reichte für eine Verurteilung zu vier Monaten Haft. Hätte Kubby diese Strafe angetreten, wäre ihm wie bei seiner dreitägigen Untersuchungshaft im selben Gefängnis Cannabis verweigert worden. Stattdessen floh er im Jahre 2001 nach Kanada und stellte dort einen Asylantrag. Ein Krebsspezialist untersuchte Kubby im Auftrag der Einwanderungsbehörde und bestätgte Dr. DeQuattros Diagnose. Kubby bekam von der Regierung eine offizielle Genehmigung zum Cannabisanbau, während sein Asylantrag bearbeitet wurde.
Wäre Kubby als Flüchtling anerkannt worden, hätte das einen Präzedenzfall für Patienten und medizinische Cannabisgärtner in den USA geschaffen. Kanada hat eine lange Tradition als Zuflucht für verfolgte US-Bürger. Während des Vietnamkriegs wurde Kanada zur neuen Heimat vieler US-Kriegsdienstverweigerer und im 19. Jahrhundert brachte die "Untergrundeisenbahn" geflohene Sklaven aus den Südstaaten über die kanadische Grenze in Sicherheit.
Pot Advocate Denied Refugee Status in Canada [CBC (CA), 08.12.2003]
The Drug War Refugees [Los Angeles Times (US), 02.02.2003]
Steve Kubby's Cancer Real, Not Just An Excuse For Pot [Auburn Journal (US), 06.11.2002]
Artikel zu Steve Kubby
Cannabis als Medizin
8. In eigener Sache
Die nächste Ausgabe von der CannabisLegalNews (#139) wird wahrscheinlich erst in der Weihnachtswoche erscheinen, da ich mich nächste Woche auf einer Geschäftsreise befinde.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Fest!
9. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
12.-14.12.2003 Mannheim: ['solid]-Konferenz "Hanf für Europa"
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |