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CannabisLegalNews (Nummer 91, 27.12.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Feiertagsgrüsse - Jahresrückblick 2002
1. Feiertagsgrüsse - Jahresrückblick 2002
Wir wünschen allen unseren Besuchern und Unterstützern schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Im vergangenen Jahr gab es viele Impulse für Reformen, aber auch Widerstände. Sehen Sie dazu unseren Jahresrückblick (http://www.cannabislegal.de/neu/rb2002.htm). Wir möchten uns bei allen Menschen bedanken, die sich im vergangenen Jahr über das Thema Cannabisreform informiert und zu einer sachlichen Debatte über dieses Thema beigetragen haben.
Zusehr ist Politik heute von Angst geprägt: Angst vor dem, was man nicht aus eigener Erfahrung kennt; Angst vor der Macht der Massenmedien; Angst vor Machtverlust; Angst vor Menschen, die anders denken und leben als man selbst; Angst vor dem Unbekannten. Doch Angst ist oft ein schlechter Ratgeber. Sie lähmt das Denken und die Initiative. Das gilt nicht nur für Politiker, sondern auch für viele Reformbefürworter, die die Konsequenzen fürchten, wenn sie öffentlich ihre Meinung sagen. Dabei verstösst es nicht gegen Gesetze, für eine Änderung von Gesetzen einzutreten, wie das im vergangenen Jahr viele Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens getan haben, u.a.:
Im kommenden Jahr findet in Wien die UNGASS-Halbzeitstandkonferenz zum UN-Zehnjahresplan zu Drogen statt. Die im Jahre 1998 für das Jahr 2008 gesteckten Ziele sind weltfremd und unerreichbar. Allein im letzten Jahr haben drogenpolitische Kommission in mehreren Ländern die repressive, planwirtschaftliche Drogenpolitik der UN in Frage gestellt, die immer mehr zur Zwangsjacke für schadensminimierende Ansätze geworden ist (wie etwa beim Thema Konsumräume für Heroinabhängige).
In Deutschland haben Politiker eine Entscheidung um die seit 1994 vorgeschriebene einheitliche Einstellungspraxis bei geringen Mengen Cannabis auf 2004 verschoben. Die Diskussion um diesen Rechtsverstoss wird sich bis dahin aber nicht totschweigen lassen.
Auch nach der Führerscheinentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vorigen Sommer herrscht noch erheblicher Handlungsbedarf, bis auch hier das Verhältnismäßigkeitsgebot zum Maßstab der Gesetzgebung und Rechtspraxis geworden ist.
Wie können wir diese Aufgaben bewerkstelligen? Jeder einzelne von uns kann individuell aktiv werden. Darüberhinaus brauchen wir aber auch eine schlagkräftige Lobby, die ihre Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren kann. Nicht zuletzt muss auch die Vernetzung über parteipolitische Grenzen hinweg verbessert werden, wenn eine wirksamere Öffentlichkeitsarbeit stattfinden soll. Dafür wollen wir uns auch im kommenden Jahr im Rahmen unserer Möglichkeiten einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Joe Wein
Jahresrückblick 2002:
2. Bayerisches Justizministerium verteidigt Strafverfolgung
Am 11.11.2002 bezog der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) in einem Schreiben an die Justizminister Stellung zur Problematik der einheitlichen Einstellungspraxis bei geringen Mengen Cannabis und mahnte eine Regelung an, die dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes entspricht. In einem Antwortschreiben an den VfD behauptet das Bayerische Justizministerium, eine Studie zur Rechtspraxis bei Drogendelikten belege eine im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis. Tatsächlich nennt die erwähnte Studie aber Daten zur Einstellungspraxis, die belegen, dass zwischen den liberalsten und den repressivsten Bundesländern die Einstellungsrate um das Neunfache voneinander abweicht.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz schreibt an VfD [21.11.2002]
VfD schreibt an Justizminister [CLN#85, 15.11.2002]
Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern - § 31a BtMG
3. Neuseeland: Verfahren gegen Abgeordneten eingestellt
Die neuseeländische Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Nandor Tanczos (Grüne) eingestellt. Tanczos bekennt sich als Angehöriger der Rastafarian-Religion offen dazu, Cannabis zu konsumieren. Ein Abgeordneter der rechtsgerichteten "New Zealand First"-Partei hatte deswegen Anzeige gegen ihn erstattet. In einem Gespräch mit Polizeibeamten gab Tanczos offen zu, in der Vergangenheit Cannabis konsumiert zu haben. Weitere Angaben zu seinem persönlichen Konsum machte er jedoch nicht. Damit liegt nicht ausreichend Beweismaterial zur Eröffnung eines Strafverfahrens vor.
In der vorigen Legislaturperiode hatte ein Ausschuss des neuseeländischen Parlaments Anhörungen zur Cannabisreform gehalten. Der neue Koalitionspartner der regierenden Labour-Partei seit den Wahlen ist gegen eine Cannabisreform, weshalb es darum jetzt still geworden ist.
Tanczos Dope Smoking Charge Dropped [20.12.2002]
Homepage der neuseeländischen Grünen:
Cannabis in Neuseeland:
4. USA: Universität will Cannabis anbauen
Prof. Lyle Craker von der botanischen Fakultät der Universität Massachusetts in Amherst, der größten Universität im Nordosten der USA, stellte im Juni 2001 einen Antrag, Cannabis für wissenschaftliche Zwecke anzubauen. Im Dezember 2001 behauptete die Bundesdrogenpolizei DEA, der Antrag sei nicht aufzufinden. Eine daraufhin eingesandte Fotokopie des Originalantrags wurde im Februar abgelehnt, weil sie keine Originalunterschrift hatte. Im Juli kam der unbearbeitete Originalantrag zurück, mit Eingangsstempel vom Juni 2001. Im August 2002 stellte Dr. Craker den Antrag nochmals, mit zusätzlichen rechtlichen Stellungnahmen. Am 16.12. besuchten nun zwei DEA-Beamte die Universität. Dr. Crakers Eindruck war, daß die DEA erhoffte, die Universität würde den Antrag zurückziehen - ein Wunsch, der nicht in Erfüllung ging.
Das Projekt wird finanziell von der Multidisciplinary Association for Psychedelic Studies (MAPS) unterstützt. Bisher hat das National Institute on Drug Abuse (NIDA) ein de-facto Monopol für legales Cannabis für wissenschaftliche Forschung in den USA. Das für NIDA von der Universität Mississippi angebaute Cannabis ist minderwertig und hat einen Wirkstoffgehalt von nur 3 bis 4%, weit weniger als medizinisches Cannabis in den Niederlanden, das ca. 10% THC enthält. Sogar ein Grossteil des Schwarzmarkt-Cannabis in den USA ist von besserer Qualität. Das bedeutet, dass Personen, die an staatlich genehmigten Forschungsprojekten zu Cannabis teilnehmen, wesentlich mehr gesundheitsschädlichen Rauch inhalieren als notwendig. Derzeit werden sieben Patienten von der US-Regierung mit Cannabis-Zigaretten von NIDA versorgt.
MAPS' effort to establish a medical marijuana production facility
Provision of Marijuana and Other Compounds For Scientific Research [NIDA, Januar 1998]
Medical Grade Cannabis, a product of Maripharm [maripharm.nl, Adobe PDF, 2 MB]
Homepage von Maripharm in den Niederlanden:
5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
28.02.2003-02.03.2003 Bern (CH): CannaTrade
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |