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CannabisLegalNews (Nummer 137, 05.12.2003)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Niederlande: Kein EU-Haftbefehl gegen Coffeeshopbetreiber
1. Niederlande: Kein EU-Haftbefehl gegen Coffeeshopbetreiber
Vorige Woche berichteten wir über die Einigung der EU-Justizminister über Mindesstrafen bei Drogendelikten. Seit eineinhalb Jahren hatten mehrere Länder die Niederlande gedrängt, einer Anhebung des Strafrahmens auch für den Handel mit geringen Mengen Cannabis zuzustimmen.
Mehrmals war eine Entscheidung verschoben worden. Zur Einigung kam es erst, als das Mindestmaß auf 12 statt 18 Monate festgesetzt wurde (die derzeitige Höchststrafe dafür in den Niederlanden beträgt einen Monat). Die Regierungen von Frankreich, Schweden und Deutschland können diesen diplomatischen Schachzug als Sieg feiern, weil die Niederlande ihr Drogengesetz verschärfen müssen. Der wahre Sieger des Tauziehens aber sind die Niederlande, weil die Änderung nur auf dem Papier stattfindet. Die Polizei wird weiterhin nicht eingreifen, der Handel bleibt geduldet.
Besonders wichtig: Mit dem Zugeständnis, keine Höchststrafe von mehr als einem Jahr vorzuschreiben, fällt der Einzelhandel mit Cannabis nicht unter den neuen EU-Haftbefehl, der erst bei Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als einem Jahr greift. Hätte die niederländische Regierung der ursprünglichen Forderung zugestimmt, dann könnten künftig deutsche und andere Richter niederländische Gastwirte von der niederländischen Polizei verhaften und ausliefern lassen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Tourist bei ihnen geringe Mengen Cannabis gekauft hat.
Ein Bericht der niederländischen Regierung schätzte im Jahre 1995 den Jahresinlandsumsatz mit Cannabis auf ca. 360 Millionen Euro, wovon ca. 220 Millionen Euro auf Einwohner der Niederlande entfallen und der Rest auf ausländische Touristen. Etwa 40% der Cannabisumsätze in den Coffeeshops entfällt auf die Handelsspanne der Einzelhändler (also ca. 140 Millionen Euro/Jahr), der Rest auf Anbauer und Importeure. Vom Staat geduldete Coffeeshopbetreiber zahlen auf ihre Gewinne ganz normal Einkommenssteuer, Strassenhändler und andere unlizenzierte Händler (die bei einer Schliessung der Coffeeshops die bisherige Kundschaft der Shops bedienen würden) zahlen keine Steuern, weil ihr Gewerbe auch nicht geduldet wird. Überträgt man die Zahlen auf Deutschland, das fünfmal mehr Einwohner hat, dann entspricht eine Schliessung der Coffeeshops einem Wegfall von über 700 Millionen Euro an besteuerbarem Einkommen pro Jahr, zusätzlich zu den Kosten der Strafverfolgung der Straßenhändler.
Niederlande: Höhere Höchststrafen, Coffeeshops bleiben [CLN#136, 28.11.2003]
Der Umfang des Marktes für weiche Drogen in den Niederlanden [Die Niederländische Drogenpolitik, NL, 1995]
Was verboten ist kann nicht besteuert werden
Die Kosten des Cannabisverbots
Wirtschaftliche Auswirkungen einer Legalisierung von Cannabis
Cannabis in den Niederlanden
2. Hamburg: Dreieinhalb Jahre für Gärtner
Im August entdeckte die Hamburger Polizei 7500 Hanfpflanzen in einem Hamburger Gartenbaubetrieb (siehe ausführlichen Artikel dazu in CLN#125 , 12.09.2003). Die Hanfanbaufläche betrug 0,15 Hektar. Für dreieinhalb Jahre schickte das Hamburger Landgericht nun Dieter T. (55), den verantwortlichen Gärtner hinter Gitter. Er wurde außerdem enteignet, sein Betrieb verfällt an die Stadt Hamburg.
Während dieser Gärtner hart bestraft wurde, werden 1025 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die Tabak anbauen, derzeit mit Subventionen vom Steuerzahler noch gefördert. Nach Angaben des Deutsche Bauernverbands (DBV) beträgt die Anbaufläche 4728 Hektar. Die mittlere Tabakanbaufläche eines Betriebs liegt bei 4,7 Hektar, 30mal mehr als beim Hamburger Hanfgärtner. An den Folgen des Tabakkonsums sterben jede Woche in Deutschland etwa 2000 Menschen.
Haftstrafe für Drogengärtner [Hamburger Abendblatt, 28.11.2003]
Leserbrief an das Hamburger Abendblatt [01.12.2003]
7500 Pflanzen in Hamburg gefunden [CLN#125, 12.09.2003]
Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich
3. Brandenburg: Drei Jahre Haft für Anbau
Im Februar berichteten wir über zwei Anbauanlagen mit 4000 Cannabispflanzen in Brandenburg, die von der Polizei entdeckt wurden. Jetzt erging das Urteil: Jeweils drei Jahre Haft für die zwei Angeklagten. Im Justizvollzug fallen derzeit Kosten von etwa 100 Euro pro Hafttag pro Person an. 72 Monate Haft kosten die Steuerzahler im Bundesland Brandenburg also über 200.000 Euro.
Drei Jahre Haft für Cannabis-Bauern [Märkische Oderzeitung, 02.12.2003]
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [CLN#97, 14.02.2003]
Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg
4. Neffe von "Kaiser Franz" handelte mit Cannabis
Neun Jahre ist es her, dass Gregor Beckenbauer (38), der Neffe von Franz Beckenbauer, wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht stand. Sein prominenter Onkel soll damals die Anwaltskosten übernommen haben. Der Kontakt mit der Justiz scheint wenig Wirkung gezeigt zu haben. Nun wurde Beckenbauer erneut verurteilt, wie "Bild" berichtete. Diesmal lautete das Urteil auf 18 Monate auf Bewährung. Gregor Beckenbauer wurden unerlaubter Besitz, Handel und unerlaubte Abgabe von Cannabis vorgeworfen.
Vor Gericht begründete er: "Ich war gestresst. Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt, unsere 6-jährige Tochter mitgenommen."
Drogenpolitik in den Ländern: Bayern
5. Kanada: Cannabiscafe in Montreal eröffnet
Am Samstag, 29.11.2003 öffnete in Montreal ein Cannabiscafe seine Türen. Unter den Besuchern war auch die Polizei aus dem weniger als einem Strassenblock entfernten Präsidium, die prompt zwei Gäste verhaftete.
Die Gaststätte mit dem vielversprechenden Namen "Chez Marijane" (etwa: "Bei Maria Johanna") bietet kein Cannabis an, aber Gäste können ihr eigenes Cannabis mitbringen und es im Lokal konsumieren. Einer der zwei Verhafteten war ein Patient, der an multipler Sklerose leidet. Nur wenige Gäste verliessen nach den Verhaftungen das Lokal.
Die Nachbarn stören sich scheinbar wenig daran. "Schauen Sie sich die ganzen Bars hier in der Gegend an", zitierte die Zeitung "Toronto Sun" einen Besitzer einer benachbarten Kunstgalerie. "Ich mache mir mehr Sorgen wegen der Leute, die da betrunken herauskommen, aggressiv sind und auf die Bürgersteige kotzen." Ihn störe das Cafe nicht.
Police Arrests Fail To Faze New Pot Cafe [Winnipeg Free Press (CA), 30.11.2003]
Buzz Over Pot Cafe [Toronto Sun (CA), 30.11.2003]
Cannabis in Kanada
6. Cannabis- und Kokainimportland Spanien
Im Stern und verschiedenen Tageszeitungen ist ein Artikel erschienen, der über die erfolglose Drogenprohibition in Spanien berichtet. Dank der geographischen Nähe zum Cannabisanbauland Marokko und den wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu ehemaligen Kolonien in Südamerika (z.B. Kolumbien) ist Spanien das Importland Nummer eins für Cannabis und Kokain in der EU. Seit Jahresanfang wurden 500 Tonnen Cannabis und 38 Tonnen Kokain beschlagnahmt, davon 8 Tonnen bei einem Fund in Oktober. Der Artikel spricht von Gewinnen von 10 Milliarden Euro, die in Spanien mit illegalen Drogen gemacht werden. Zunehmend gerate der Handel in die Hände von Banden aus Kolumbien bzw. Marokko oder Osteuropa.
Spanien ist der "Dealer Europas" [Rheinische Post, 02.12.2003]
Don Quichotte im Kampf gegen Kokain [Stern, 01.12.2003]
Cannabis in Spanien
7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
12.-14.12.2003 Mannheim: ['solid]-Konferenz "Hanf für Europa"
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! Mit freundlichen Grüßen Joe Wein Kontakt: info@cannabislegal.de Anmeldung: cannabislegalnews-subscribe@yahoogroups.com Abmeldung: cannabislegalnews-unsubscribe@yahoogroups.com |