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CannabisLegalNews (Nummer 66, 14.06.2002)Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de"Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: info@cannabislegal.de INHALT
1. Wen wählen Legalisierungsbefürworter?
1. Wen wählen Legalisierungsbefürworter?
Eine Umfrage für den «Spiegel» zeigt, dass drei Viertel der Befürworter einer Cannabislegalisierung Parteien wählen, die derzeit gegen eine Legalisierung sind. Für die folgende Tabelle haben wir die Zahlen aus der Spiegel-Umfrage mit den Forsa-Ergebnissen der Sonntagsfrage vom 12.06.2002 kombiniert und 50 Millionen abgegebene Zweitstimmen angenommen (es könnten z.B. auch 45 Millionen sein, wenn die Wahlbeteiligung 2002 niedriger liegt als 1998). Die Ergebnisse sind überraschend. Zwar ist erwartungsgemäss der Anteil der Legalisierungsbefürworter unter den Wählern der Grünen am höchsten, gefolgt von der PDS und der FDP. Betrachtet man jedoch die absoluten Zahlen, so finden sich nach der SPD unter den Wählern der CDU/CSU die zweitmeisten Befürworter der Reform, gefolgt von der FDP, den Grünen und der PDS. Derzeit fordern nur die Wahlprogramme der Grünen und der PDS eine Cannabisreform.
Zu berücksichtigen ist beim hohen Anteil der Reformgegner unter den CDU/CSU-Wählern und beim hohen Anteil der Befürworter unter den Wählern der Grünen, dass in der Altersgruppe ab 60 Jahren der Stimmenanteil der CDU/CSU doppelt so hoch ist als in der gesamten Altersgruppe 18-59, während der Stimmenanteil der Grünen unter den Älteren viel geringer ist als unter den Jüngeren. Ablehnung oder Befürwortung der Cannabisreform ist sehr altersabhängig. Wer jünger ist als Edmund Stoiber (Jahrgang 1941), der hat auch eher mit Cannabiskonsumenten aus der eigenen Generation zu tun gehabt. Ältere Wähler kennen dagegen nur den Konsum von Alkohol, Nikotin und Arzneimitteln aus der eigenen Generation. Sie verlassen sich bei der Einschätzung anderer Drogen deshalb mehr auf Medienberichte und auf vor vielen Jahren Gehörtes.
Meinungsumfragen zur Cannabisreform:
Cannabis und die politischen Parteien:
2. Erwiderung an Hubert Hüppe (CDU) zur Cannabisreform
Am 05.06. kritisierte der drogenpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Bundestag in einer Pressemitteilung die Forderung der Grünen, den Besitz geringer Mengen von Cannabis straffrei zu stellen. In einem Schreiben an Herrn Hüppe, das wir auch an die anderen drogenpolitischen Sprecher sowie die Drogenbeauftragte schickten, haben wir zu seinen Aussagen Stellung bezogen.
Erwiderung an Hubert Hüppe (CDU) [12.06.2002]
Fachtagung der Grünen zur Cannabisreform:
CDU/CSU und Cannabis:
3. Auch Beifahrer verlieren den Führerschein
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden (Aktenzeichen: 19 B 405/02), dass es rechtmässig ist, einem Beifahrer der im Besitz einer geringen Menge Cannabis erwischt worden war, den Führerschein zu entziehen, wenn dieser nach 6 Wochen statt, wie von der Führerscheinstelle verlangt, nach einer Woche einen Urintest abliefert. Der Urintest zeigte keine Spuren von Cannabiskonsum, der Konsument war also nicht abhängig sondern in der Lage, seinen Konsum einzustellen.
Richterliche Logik [NRZ, 12.06.2002]
Leserbriefanschrift: redaktion@nrz.de
Kiffer müssen zu Fuß gehen [n-tv, 12.06.2002]
Kiffer auf Beifahrersitz [Aachener Nachrichten, 13.06.2002]
Experten wie der Bremer Jurist Prof. Dr. Böllinger halten die derzeitige Rechtslage bei Cannabis im Strassenverkehr für verfassungswidrig da unverhältnismässig: Niemand muss zur ärztlichen Untersuchung, wenn er sich alkoholisiert von jemandem anderen nach hause fahren lässt, geschweige denn, wenn er nur im Besitz von Alkohol ist wenn er kontrolliert wird. Die Bundesregierung hat die existierende Regelung von ihrer Vorgängerin geerbt und nicht reformiert. Das Bundesverkehrsministerium will abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über zwei anstehende Fälle entscheidet.
Cannabis und Führerschein:
Experten: "Führerscheinverordnung verfassungswidrig" [CLN#43, 04.01.2002]
Ergebnisse der Führerscheinanhörung [CLN#39, 07.12.2001]
Aussage von Dr. Michael Hettenbach, Rechtsanwalt [30.11.2001]
Aussage von Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger, Universität Bremen [30.11.2001]
Ansprechpartner:
Website:
Email: kurt.bodewig@bundestag.de
4. PDS-Antrag zur Cannabislegalisierung, Drogenentkriminalisierung
Ein Antrag der PDS zur Entkriminalisierung des Gebrauchs bislang illegaler Rauschmittel, Legalisierung von Cannabisprodukten und kontrollierter Abgabe sogenannter harter Drogen wird wahrscheinlich nächste Woche, spätestens aber in der ersten Juli-Woche im Plenum des Deutschen Bundestags zur Abstimmung anstehen. Bereits jetzt steht laut Ulla Jelpke, der drogenpolitischen Sprecherin der PDS, fest, dass die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen den Antrag ablehnen werden. Der Antrag wird aber die Diskussion anregen und wahrscheinlich auch wieder zu einem Echo in den Medien führen, das Gelegenheit für Leserbriefe bietet.
PDS-Antrag im Bundestag [11.06.2002]
PDS und Cannabis:
5. Infoheft ans Bundesverfassungsgericht
Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) will Exemplare des Argumentariums zur CannabisKampagne, das er zusammen mit akzept e.V. veröffentlicht hat, an die Verfassungsrichter in Karlsruhe schicken. Auch Abgeordnete der Landtage sollen mit dem 36-seitigen Infoheft aufgeklärt werden. Mitte April hat der VfD bereits je ein Exemplar allen Abgeordneten des Deutschen Bundestags in Berlin zugestellt. Für die Abgeordneten in den Bundesländern wird eine neue Auflage des Infohefts erforderlich. Das kostet Geld.
Sie können die Aufklärungsarbeit des VfD entweder mit einer (steuerabzugsfähigen) Spende unterstützen, oder aber mit einem Jahresbeitrag, indem sie Mitglied werden (30 Euro = 2,50 Euro pro Monat). Ohne Aufklärungsarbeit wird es keine Cannabisreform geben.
Infoheft zur Cannabisreform:
Spenden für die Cannabisreform:
Mitglied werden:
Verein für Drogenpolitik e.V.:
6. USA: Rastafarian darf Cannabis besitzen
Ein Bundesgericht in den USA hat entschieden, dass Besitz von Cannabis für Anhänger der aus Jamaika stammenden Rastafarian-Religion nach US-Bundesgesetzen straffrei ist. Der Bericht der Ganja-Kommission der jamaikanischen Regierung, der vorigen August die Straffreiheit von Cannabisbesitz auf der Karibikinsel empfohlen hat, begründete das unter anderem mit der weitverbreiteten religiösen Verwendung von Cannabis. Der individuelle und gemeinschaftliche Konsum von Cannabis hat für Rastafarians eine sakramentale Funktion, ähnlich dem Messwein christlicher Kirchen. Während des amerikanischen Alkoholverbots von 1920-1933 blieb Messwein legal. Mehrere katholische und protestantische Bischöfe unterstützen die Cannabisentkriminalisierung.
Die Einfuhr von Cannabis in die USA bleibt allerdings auch nach der jüngsten Gerichtsentscheidung strafbar. Bennie Toves Guerrero (Rasta-Name: Ras Iyah Ben Makahna) muss deshalb mit einer Strafe für die unerlaubte Einfuhr von 150g Cannabis und 300g Cannabissamen rechnen. Auch gilt die Entscheidung nicht für die gesamten USA, sondern bis zu einer Aufhebung oder Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof nur für Pazifikterritorien und 9 westliche Bundesstaaten.
Auch in Deutschland kämpfen Rastafarians für den straffreien sakramentalen Gebrauch von Cannabis. Am 21.12.2000 lehnte das Berliner Verwaltungsgericht den Antrag des bayerischen Musikers Hans Söllner auf Erteilung einer Anbaugenehmigung für Cannabis ab.
US 9th Circuit Rules Religious Marijuana Use on Federal Lands Okay [31.05.2002]
Cannabis und Religionsfreiheit:
Kirche und Cannabisentkriminalisierung:
7. USA: Richter entscheidet gegen Cannabisclubs
Bezirksrichter Charles Breyer hat beschlossen, dem US-Bundesjustizministerium eine Verfügung zu gewähren, die der Oakland Cannabis Buyers' Cooperative und anderen Cannabisclubs verbietet, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verteilen. Im Jahre 1996 legalisierte eine Volksabstimmung in Kalifornien den Besitz und Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Im vor 32 Jahren erlassenen Bundesdrogengesetz (CSA) ist Cannabis jedoch als Substanz "ohne medizinischen Nutzen" eingestuft.
H.R. 2592, ein Gesetzesentwurf des Abgeordneten im Washingtoner Repräsentantenhaus, Barney Frank, würde es den Bundesstaaten selbst überlassen, wie sie mit Cannabis als Medizin umgehen wollen. Der Entwurf wird von 36 anderen Abgeordneten unterstützt. Etwa 80% der amerikanischen Bevölkerung unterstützen die Zulassung von Cannabis als Medizin. Derzeit haben Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Hawaii, Maine, Nevada, Oregon und Washington Gesetze, die Patienten vor Strafverfolgung aufgrund von medizinischer Nutzung von Cannabis schützen sollen.
Federal Injunction Halts Pot Buyers Clubs [Sacramento Bee, 13.06.2002]
Oakland Cannabis Buyers' Cooperative
Frank introduces Medical Marijuana Legislation [03.04.2001]
Cannabis als Medizin:
8. USA: Proteste gegen Razzien von medizinischen Cannabis-Klubs
Die Auseinandersetzung um Cannabis als Medizin in den USA geht weiter: Aktivisten kritisieren Pläne der Bundesregierung, medizinische Cannabisklubs (Kooperativen, die Marihuana anbauen und es an Patienten verteilen) in Kalifornien zu zerschlagen. Sie organisierten landesweite Proteste vor Büros der Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Agency). Die Proteste fanden am 6. Juni vor 60 DEA- Hauptquartieren im ganzen Land statt. Am 29. Mai führten Bundesbeamten eine Razzia im Aiko Compassion Center in Santa Rosa (Kalifornien) durch und verhafteten zwei Besitzer. Diese Razzia ist die vierte seit Oktober 2001, nach Razzien von medizinischen Cannabisklubs in Los Angeles, Sacramento und San Francisco. Fünf Unterstützer des Verkaufs von Cannabis für medizinische Zwecke durch das Los Angeles Cannabis Resource Center haben am 5. Juni einen "Hungerstreik mit offenem Ende" begonnen. Das Zentrum war im Oktober 2001 geschlossen worden, nachdem Bundesbeamten Patientenakten, Pflanzen und anderes Material beschlagnahmt hatten.
Int. Association for Cannabis as Medicine:
Am Sonntag, 09.06.02, um 17.30 Uhr kam auf 3Sat in der Sendung "Teletipps vom Hausarzt" (Gesundheitsmagazin) ein Beitrag zum Thema "Cannabis - Neue Wege in der komplexen Schmerztherapie und bei Multipler Sklerose"
Ein archivierter Videoclip der Sendung ist auf Rumpelstilzchen.com zu finden:
9. Arzt-Zitat aus Kanada
Im Juni 2002 sagte Dr. Patrick Smith vom "Centre for Addiction and Mental Health" vor dem Sonderausschuss für illegale Drogen des kanadischen Senats aus:
Wenn wir heute drei Drogen entdecken würden und sie wären Alkohol, Tabak und Marihuana, dann gibt es keinen einzigen Experten im ganzen Land der empfehlen würde, dass Marihuana diejenige Droge sein würde die verboten wird, wenn man von den Schäden für den Einzelnen und die Gesellschaft ausgeht."
Doctors Prefer Pot [Winnipeg Free Press (CA), 08.06.2002]
Ärzte und das Cannabisverbot:
Cannabis in Kanada:
10. Wir berichteten vorige Woche:
Drogen- und Suchtkommission: "Prävention vor Repression"
11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
15.06.2002 Köln: Kundgebung "Gesundheit ist keine Ware" mit Infostand
Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
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